Erster Teilerfolg im Widerspruchsverfahren gegen Geb

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Erster Teilerfolg im Widerspruchsverfahren gegen Geb
Bürgerinitiative
Bezahlbare Gebühren und Beiträge
im TAV Eisenach Erbstromtal
Aue 9, 99842 Ruhla
Vorsitzender: Klaus Stöber
Tel. 036929/79990 Fax 799979
www.bi-tavee.de
Konto 1902110281 BLZ 84055050
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Erster Teilerfolg im Widerspruchsverfahren gegen Gebührenbescheide des TAV
Die Bürgerinitiative Bezahlbare Gebühren und Beiträge im TAV Eisenach-Erbstromtal
möchte die Bürger und Firmen im Verbandsgebiet darüber informieren, dass im
Widerspruchsverfahren gegen den Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal vor dem
Verwaltungsgericht Meiningen der erste Teilerfolg vermeldet werden kann.
Viele Bürger, welche bereits gegen die Abschlagsbescheide Widerspruch eingelegt haben,
erhielten in den letzten Tagen ein Schreiben des TAV, dass das Widerspruchsverfahren gegen
die Abschlagsbescheide vom 27.09.2010 eingestellt wurde, da durch die Gebührenendbescheide 2010,
welche Ende Februar erlassen wurden, der Vorauszahlungsbescheid vom September 2010 und damit
auch die Widersprüche erledigt sind. Dies hat bei vielen Bürgern Verwirrung gestiftet, so dass in den
letzten 2 Wochen die Telefone der BI TAVEE heiß liefen. Was die Verbandsführung jedoch
verschweigt ist die Tatsache, dass die Widersprüche gegen die Endbescheide 2010 damit noch lange
nicht erledigt sind. Ganz im Gegenteil:
Einige Bürger welche beim Verwaltungsgericht Meiningen im Eilverfahren Aussetzung der
Vollziehung beantragt haben, erhielten nunmehr von dort Recht.
Das Verwaltungsgericht Meiningen stellt im Schreiben vom 09.12.2012 an den TAV fest, dass es
erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide im Bereich Abwasser hat, da
der TAV entgegen den bundeseinheitlichen Regelungen nicht bereits bei den Gebührenbescheiden
2010 eine Splittung der Gebühren für Abwasser nach der Verbrauchsgebühr auf Basis des
Frischwasserbezuges und der sogenannten Niederschlagswassergebühr nach versiegelter Fläche
vorgenommen hat. Da die alte Verbandsführung unter der Leitung von Fritz und Köckert diese
Umstellung 2010 offensichtlich verschlafen hat, sind die Gebührenbescheide 2010 damit
wahrscheinlich offensichtlich unrechtmäßig. Wie sich dies auf die laufende Gebührenerhebung
auswirkt, versucht die Verbandsführung derzeit mit dem Landesverwaltungsamt zu klären. Die BI
TAVEE sieht dies als wichtigen Teilerfolg aller am Verfahren beteiligten Bürgerinitiativen also auch
der Solidargemeinschaft Hofferbertaue und der IG Treffurt, welche durch ihren Anwalt das
Eilverfahren angestrebt hat.
Diese Entscheidung sollte insbesondere auch einigen Bürgermeistern und Teilen der Verbandsführung
zu Denken geben, welche die Bürgerinitiativen als Brandstifter und Aufrührer titulierte, weil sie so
vielen Bürgern zum Widerspruch geraten hatte. Nunmehr zeigt sich doch deutlich dass die
Widersprüche gegen die Bescheide mehr als berechtigt waren. Die BI möchte gleichzeitig nochmals
dringend darauf hinweisen, dass diese Entscheidung um so mehr die Notwendigkeit unterstreicht, die
Erhebungsbögen für die Niederschlagswassergebühr ausgefüllt an den TAV zurück zu senden, da im
Extremfall diese Ergebnisse Auswirkungen bis in das Jahr 2010 haben könnten.
Wird der Bogen nicht zurück gesandt, werden vom TAV alle erfassten Flächen automatisch mit dem
höchsten Faktor bei der Gebührenerhebung berücksichtigt.
Außerdem appelliert die BI dringend an die Verbandsführung dies nunmehr zum Anlass zu
nehmen, die Gebührenkalkulation umgehend zu überarbeiten und auf Grundlage der von
uns geforderten Schuldenbremse neue niedrigere Gebühren bereits ab 2010 zu ermitteln.
Dies ist eine wirkliche Chance für einen Neuanfang im TAV und verloren gegangenes
Vertrauen in der Bevölkerung zurück zu gewinnen.
Die BI TAVEE wird voraussichtlich Ende Januar 2012 eine Mitgliederversammlung durchführen um
weitergehende Informationen zum Widerspruchverfahren mitzuteilen
Dazu wird noch separat eingeladen.
Klaus Stöber
BI TAVEE

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