Erster Teilerfolg im Widerspruchsverfahren gegen Geb
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Erster Teilerfolg im Widerspruchsverfahren gegen Geb
Bürgerinitiative Bezahlbare Gebühren und Beiträge im TAV Eisenach Erbstromtal Aue 9, 99842 Ruhla Vorsitzender: Klaus Stöber Tel. 036929/79990 Fax 799979 www.bi-tavee.de Konto 1902110281 BLZ 84055050 __________________________________________________________________________ Erster Teilerfolg im Widerspruchsverfahren gegen Gebührenbescheide des TAV Die Bürgerinitiative Bezahlbare Gebühren und Beiträge im TAV Eisenach-Erbstromtal möchte die Bürger und Firmen im Verbandsgebiet darüber informieren, dass im Widerspruchsverfahren gegen den Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal vor dem Verwaltungsgericht Meiningen der erste Teilerfolg vermeldet werden kann. Viele Bürger, welche bereits gegen die Abschlagsbescheide Widerspruch eingelegt haben, erhielten in den letzten Tagen ein Schreiben des TAV, dass das Widerspruchsverfahren gegen die Abschlagsbescheide vom 27.09.2010 eingestellt wurde, da durch die Gebührenendbescheide 2010, welche Ende Februar erlassen wurden, der Vorauszahlungsbescheid vom September 2010 und damit auch die Widersprüche erledigt sind. Dies hat bei vielen Bürgern Verwirrung gestiftet, so dass in den letzten 2 Wochen die Telefone der BI TAVEE heiß liefen. Was die Verbandsführung jedoch verschweigt ist die Tatsache, dass die Widersprüche gegen die Endbescheide 2010 damit noch lange nicht erledigt sind. Ganz im Gegenteil: Einige Bürger welche beim Verwaltungsgericht Meiningen im Eilverfahren Aussetzung der Vollziehung beantragt haben, erhielten nunmehr von dort Recht. Das Verwaltungsgericht Meiningen stellt im Schreiben vom 09.12.2012 an den TAV fest, dass es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide im Bereich Abwasser hat, da der TAV entgegen den bundeseinheitlichen Regelungen nicht bereits bei den Gebührenbescheiden 2010 eine Splittung der Gebühren für Abwasser nach der Verbrauchsgebühr auf Basis des Frischwasserbezuges und der sogenannten Niederschlagswassergebühr nach versiegelter Fläche vorgenommen hat. Da die alte Verbandsführung unter der Leitung von Fritz und Köckert diese Umstellung 2010 offensichtlich verschlafen hat, sind die Gebührenbescheide 2010 damit wahrscheinlich offensichtlich unrechtmäßig. Wie sich dies auf die laufende Gebührenerhebung auswirkt, versucht die Verbandsführung derzeit mit dem Landesverwaltungsamt zu klären. Die BI TAVEE sieht dies als wichtigen Teilerfolg aller am Verfahren beteiligten Bürgerinitiativen also auch der Solidargemeinschaft Hofferbertaue und der IG Treffurt, welche durch ihren Anwalt das Eilverfahren angestrebt hat. Diese Entscheidung sollte insbesondere auch einigen Bürgermeistern und Teilen der Verbandsführung zu Denken geben, welche die Bürgerinitiativen als Brandstifter und Aufrührer titulierte, weil sie so vielen Bürgern zum Widerspruch geraten hatte. Nunmehr zeigt sich doch deutlich dass die Widersprüche gegen die Bescheide mehr als berechtigt waren. Die BI möchte gleichzeitig nochmals dringend darauf hinweisen, dass diese Entscheidung um so mehr die Notwendigkeit unterstreicht, die Erhebungsbögen für die Niederschlagswassergebühr ausgefüllt an den TAV zurück zu senden, da im Extremfall diese Ergebnisse Auswirkungen bis in das Jahr 2010 haben könnten. Wird der Bogen nicht zurück gesandt, werden vom TAV alle erfassten Flächen automatisch mit dem höchsten Faktor bei der Gebührenerhebung berücksichtigt. Außerdem appelliert die BI dringend an die Verbandsführung dies nunmehr zum Anlass zu nehmen, die Gebührenkalkulation umgehend zu überarbeiten und auf Grundlage der von uns geforderten Schuldenbremse neue niedrigere Gebühren bereits ab 2010 zu ermitteln. Dies ist eine wirkliche Chance für einen Neuanfang im TAV und verloren gegangenes Vertrauen in der Bevölkerung zurück zu gewinnen. Die BI TAVEE wird voraussichtlich Ende Januar 2012 eine Mitgliederversammlung durchführen um weitergehende Informationen zum Widerspruchverfahren mitzuteilen Dazu wird noch separat eingeladen. Klaus Stöber BI TAVEE