Arzneiliefervertrag für den Freistaat Sachsen vom 1.Januar 2007

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Arzneiliefervertrag für den Freistaat Sachsen vom 1.Januar 2007
Arzneiliefervertrag für den Freistaat Sachsen vom 1.Januar 2007
Anlage 5
Rechnungslegung in Papierform (§ 8 Abs. 3)
1. Rechnung
(1) Die Rechnung hat Name, Anschrift und Institutionskennzeichen der Apotheke sowie das
Rechnungsdatum zu enthalten. Sie ist gemäß Anlage 3 Abschnitt 8.2.1 der Vereinbarung
nach § 300 SGB V in die dort angegebenen Gruppen zu unterteilen.
(2) Die Rechnung weist zu jeder Gruppe nach Absatz 1 folgende Beträge aus:
a.
b.
c.
d.
e.
Summe der Bruttobeträge
Summe der auf den Bruttobetrag entfallenden gesetzlichen oder vereinbarten
Abschläge
Summe der Zuzahlungsbeträge
Summe der Nettobeträge
Anzahl Rezepte
2. Gesamtrechnung
Die Rechnung weist, ferner die Gesamtrechnung zum einen für die Patientenverordnungen,
zum anderen für den Sprechstundenbedarf – die Summe unter Ziffer 1 Abs. 2 Buchstabe a.
bis e. genannten Beträge der einzelnen Gruppen sowie die Gesamtzahl der Verordnungsblätter aus.
3. Sonstige Zahlungsbeträge
Die Kostenpauschale nach § 13 Abs. 1 (Digitalisierung und Bereithaltung der Verordnungsblätter) und der Mehraufwand nach § 13 Abs. 2 (Arztfeldkorrektur) werden in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
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Arzneiliefervertrag für den Freistaat Sachsen vom 1.Januar 2007
Anlage 6
zum Arzneiliefervertrag für Sachsen vom 1. Januar 2007
Preisliste n für Blutzucker- und Harnteststreifen
(Preis pro Packung 50 Stück)
Teststreifen, Packung 50 St.
bis 2 Pack. bzw. bis ab 3 Pack. bzw. ab VerordVerordnungsmenge 100
nungsmenge 101 Stück
beträgt
der AbrechnungsStück beträgt der.Abpreis pro
rechnungspreis pro 50
50 Stück:
Stück:
Accuchek plus Glucose
Accuchek aviva
Accu Chek Plus II Glucose
Accuchek sensor comfort
Accutrend Glucose
Ascensia Elite
Ascensia Microfill
Glucomen sensor
GI ucostix
Haemo-Glukotest 20-800 R
Medisense Precision plus
Medisense Precision xtra
One Touch ultra
31,29 E
31,29 €
31,29 €
31,29 €
31,29 €
31,29 €
31,29 €
31,29 €
31,29 €
31,29 €
31,29 €
31,29 E
31,29 E
29,24 €
29,24 €
29,24 €
29,24 E
29,24 €
29,24 €
29,24 €
29,24 €
29,24 €
29,24 E
29,24 €
29,24 E
29,24 E
Glucofilm
Om nitest
One touch
Supreme BZ
31,29 E
31,29 E
31,29 E
31,29 €
27,65 E
27,65 E
27,65 E
27,65 €
Accuchek compact Glucose
Ascensia Autodisc f. Dex
Gluco Touch
Lifescan Euroflash
G I ucotest
32,78 E
32,78 €
32,78 E
32,78 E
20,00 E
31,75 E
31,75 €
31,75 E
31,75 E
19,00 E
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Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Abrechnungshöchstpreise incl. MwSt.
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Anlage 7
zum Arzneiliefervertrag für Sachsen vom 1. Januar 2007
Schlichtungsordnung gemäß § 16
1. Der Schlichtungsausschuss besteht aus je drei Vertretern der Apotheker und der vertragschließenden Verbände der Krankenkassen, die jeweils vom Sächsischen Apothekerverband e.V. und den Verbänden der Krankenkassen benannt werden. Der Vorsitz
wechselt von Sitzung zu Sitzung, beginnend mit dem Sächsischen Apothekerverband
e.V.
2.
Die Geschäftsstelle wird beim Sächsischen Apothekerverband e.V. geführt.
3.
Der Sächsische Apothekerverband e.V. wird auch für die Nichtmitgliedsapotheken tätig.
Insoweit entstehende Mehrkosten sind durch die antragstellende Nichtmitgliedsapotheke
zu erstatten.
Die Anrufung des Schlichtungsausschusses erfolgt durch die vertragschließenden Parteien und bedarf der Schriftform. Von der erfolgten Anrufung werden die Streitenden und
die vertragschließenden Parteien durch die Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses
unter Mitteilung des Streitgegenstandes verständigt.
5.
Der Schlichtungsausschuss hat binnen drei Monaten nach Anrufung eine Sitzung anzuberaumen. Die Streitenden sind hierzu einzuladen und bei Erscheinen zu hören.
6.
Der Schlichtungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens je zwei Vertreter der
vertragschließenden Parteien anwesend sind. Der Ausschuss entscheidet mit einfacher
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
7.
Der Schlichtungsausschuss gibt seine Entscheidung innerhalb eines Monats schriftlich
mit Begründung ab. Sie ist den Streitenden wie den vertragschließenden Parteien mitzu
teilen.
8.
Jede der vertragsschließenden Parteien trägt die Kosten ihrer Vertreter.
9.
Einstimmige Entscheidungen des Schlichtungsausschusses über Fragen der Vertragsauslegüng können Inhalt des Liefervertrages werden.
10. Vertragsmaßnahmen sind:
1. Verwarnung
2. Vertragsstrafe bis zu 25.000,00 Euro
3. bei gröblichen und wiederholten Verstößen Ausschluss des Apothekenleiters/der
Apothekenleiterin von der Versorgung der Versicherten bis zur Dauer von zwei Jahren
Die Vertragsmaßnahmen nach Ziffer 1 und 2 können nebeneinander verhängt werden.
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