Osiris - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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Osiris - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Osiris 006591-00/00 Wirkstoff(e): Epoxiconazol Metconazol Stand: 2009-10-26 SVA am: 2009-11-11 Lfd.Nr.: 20 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D-38104 Braunschweig Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: [email protected] PSM-Zulassungsbericht Osiris Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht.................................................................................................................................. 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen ............................................................. 10 3 Anwendungen ....................................................................................................................... 15 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen ........................................................................ 21 5 Anhang [Abkürzungen] ........................................................................................................ 22 Antrag: 006591-00/00 -2- SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr. Antragsart Antragsteller Wirkungsbereich Formulierungstyp Osiris 006591-00/00 Zulassungsantrag gemäß § 15 PflSchG BASF SE APE/DT Li 556, Carl-Bosch-Str. 64, 67117 Limburgerhof Fungizid Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Epoxiconazol (0875) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung Metconazol (0945) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 37,5 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 27,5 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Beabsichtigte Entscheidung des BVL 1.2.1 Mittel zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer 00-001 00-002 00-003 00-004 00-005 1.3 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Entscheidung Zweckbestimmung Weizen Braunrost (Puccinia recondita) zulassen Weizen DTR-Blattdürre (Drechslera triticizulassen repentis) Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) zulassen Weizen Gelbrost (Puccinia striiformis) zulassen Weizen Fusarium-Arten zulassen Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei Osiris handelt es sich um ein Emulsionskonzentrat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (Rom 2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung der Wirkstoffe Epoxiconazol und Metconazol im technischen Material sowie in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen für Epoxiconazol auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen der Wirkstoffe Epoxiconazol und Metconazol in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Bei Metconazol liegen keine Methoden zur Bestimmung in Leber und Niere vor. Es sind jedoch auch keine relevanten Rückstände in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu erwarten. Antrag: 006591-00/00 -3- SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris Das Mittel Osiris, mit den Wirkstoffen Epoxiconazol und Metconazol aus der Gruppe der Triazole (Gruppe der DMI-Fungizide, SBI-Class I), wird erstmals beantragt gegen Gelb- und Braunrost, Septoria tritici, DTR-Blattdürre sowie gegen Fusarium- Arten in Weizen. Die Applikationen erfolgen maximal 2mal im Spritzverfahren im Frühjahr bis Frühsommer, ab 5 Bestockungstriebe sind sichtbar bis zur Getreideblüte (BBCH 25 - 61) nur bei der Indikation Fusarium- Arten (Ährenbefall) soll das Mittel nur 1malig von Beginn der Blüte bis Ende der Blüte (BBCH 61 – 69) eingesetzt werden. Für die Indikationen konnte die hinreichende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels belegt werden. Grenzaufwandversuche belegen die Notwendigkeit der beantragten Aufwandmenge. Die Erträge werden durch die Anwendung des Mittels gegenüber unbehandelt gesteigert. In der Indikation Fusarium- Ährenbefall in Weizen ist durch die Kennzeichnung WA 721 verdeutlicht, dass die Bekämpfungsmaßnahme durch einen Fungizideinsatz allein nicht ausreicht, sondern Bodenbearbeitungsmaßnahmen, Fruchtfolgen, Sorten- und Standortwahl zusätzlich zur Bekämpfung des Erregers Beachtung finden müssen. Zur Vermeidung von Resistenzen ist ein Resistenzmanagement durchzuführen. Da gegenüber Azolen in den beantragten Indikationen bisher keine Resistenzen bekannt sind, soll aber keine Resistenzauflage vergeben werden. Das Resistenzrisiko wird als mittel eingestuft. Das Mittel ist nicht bienengefährlich und wird als nicht schädigend für Populationen der Florfliege Chrysoperla carnea und der Brackwespe Aphidius rhopalosiphi eingestuft. Das Mittel beeinträchtigt nicht die Leistung bzw. die Populationen der für die Bodenfruchtbarkeit mit verantwortlichen Bodenorganismen. Die vorliegenden Angaben zu den Wirkstoffen Epoxiconazol und Metconazol und zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen führen im Erntegut nicht zu Rückständen oberhalb der für Epoxiconazol und Metconazol festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen dieser Wirkstoffe mit der Nahrung nicht zu erwarten. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist nicht mit schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß § 5 Gefahrstoffverordnung N Xn RX037 SP001 SX023 SX024 SX035 SX057 Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich R 37 : Reizt die Atmungsorgane Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Antrag: 006591-00/00 -4- SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß § 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Einstufg/Kennzeichn RK051 R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX040 R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. RX043 R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich SK012 S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß § 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN170 NN1842 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Antrag: 006591-00/00 -5- SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Beistoff Zu: KIIIA1 1.4.4 Beistoff 1: Für den Bestandteil "Fatty alcohol polyglycol ether, 6-15 EO" ist die EWG-Nummer (EINECS oder ELINCS) und CAS-Nummer, soweit vorhanden, anzugeben. Weiterhin ist anzugeben, um welchen Fettalkohol es sich handelt. Zu: KIIIA1 1.4.4 Für die Beistoffe 2, 3 und 4 ist jeweils umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen, welches sich auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befindet. Alternativ muss vom Hersteller des Beistoffes bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Naturhaushalt Zu: KIIA 8.2.5 (Metconazol) Vorlage geeigneter Prüfunterlagen zur Abschätzung des endokrinen Potenzials des Wirkstoffs Metconazol bei aquatischen Organismen – innerhalb von 18 Monaten. Begründung: Metconazol gehört wie auch Epoxiconazol zur Gruppe der Azolfungizide, für die aufgrund des Wirkmechanismus (Demethylierungs-Hemmer; Störung der Ergosterolbiosynthese) und der Ergebnisse von FFLC-Studien zu Wirkstoffen der gleichen Gruppe grundsätzlich von einem relevanten endokrinen Potenzial in Fischen auszugehen ist. Während für Epoxiconazol mehrere FFLCStudien vorliegen, die eine Abschätzung des endokrinen Potenzials ermöglichen (EC5, 133 d 16.3 µg/L nom, sex ratio), liegt für den Wirkstoff Metconazol kein geeigneter längerfristiger Test für eine abschließende Bewertung des endokrinen Potenzials vor. Für eine abschließende Bewertung des endokrinen Potenzials von Metconazol ist die Vorlage eines geeigneten Tests (zum derzeitigen Erkenntnisstand: FFLC- /FSD-Test) erforderlich. Zu: KIIIA1 10.8.2.1 Vorlage geeigneter Prüfunterlagen zur Abschätzung der Wirkungen auf höhere aquatische Pflanzen (Lemna-Test) – innerhalb von 18 Monaten. Aufgrund der Hinweise aus den akuten Studien zu den aquatischen Standardorganismen auf eine überadditive Toxizität des Präparates ist der Test vorzugsweise mit dem Präparat „Osiris“durchzuführen. Begründung: Das Präparat „Osiris“ ist akut gegenüber den 3 Standardorganismen wesentlich toxischer (Faktor 5,7 bis 8,4-fach) als aufgrund der Wirkstoffanteile zu erwarten wäre, wobei beide Wirkstoffe gegenüber den 3 Standardorganismen akut vergleichbar toxisch sind. Da die Vorlage von Daten zur Toxizität gegenüber aquatischen Wasserpflanzen gem. Annex II/ III der RL 91/414/EWG nur für Herbizide eine Standarddatenanforderung darstellt, wurden sowohl für den Wirkstoff Metconazol als auch das Präparat „Osiris“ keine Daten zu Wasserpflanzen vorgelegt. Für diese Art ist somit eine Risikoabschätzung zur Formulierung bzw unter Annahme der Konzentrationsadditivität der Wirkstoffe nicht möglich. Eine abschließende Risikobewertung ist allerdings erforderlich, um die Relevanz der Auswirkungen von „Osiris“ auf Lemna im Vergleich zu chronischen Auswirkungen auf Fische als zweiter hochempfindlicher Organismengruppe abschätzen und in der Risikobewertung berücksichtigen zu können. Vorläufig wird das Risiko für Lemna als vertretbar bewertet, basierend auf der Abschätzung der für eine TER-Unterschreitung erforderlichen Effektschwelle für Metconazol und der Schlußfolgerung aus einem Vergleich mit anderen Azolfungiziden, dass die Wahrscheinlichkeit für eine geringere Effektschwelle als für Epoxiconazol gering ist. Antrag: 006591-00/00 -6- SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA1 2.7.5 Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre muss experimentell geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Nützliche Hinweise sind in der GIFAPMonographie Nr. 17 enthalten. Begründung: Es liegt bislang lediglich die Ankündigung in Dokument M vor. Wirkstoff Zu: KIIA 3.7 (Epoxiconazol) Für den technischen Wirkstoff Epoxiconazol ist ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG (REACH-Verordnung) einzureichen. Sofern sich das vorliegende Sicherheitsdatenblatt aus dem Jahr 2002 inhaltlich auf dem neuesten Stand befindet, kann alternativ eine entsprechende Bestätigung vorgelegt werden. Zu: KIIA 3.7 - Metconazol Für den technischen Wirkstoff Metconazol ist ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG (REACH-Verordnung) einzureichen. Sofern sich das vorliegende Sicherheitsdatenblatt aus dem Jahr 2002 inhaltlich auf dem neuesten Stand befindet, kann alternativ eine entsprechende Bestätigung vorgelegt werden. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom 2009-07-27 2009-09-01 2009-06-19 JKI BFR UBA 1.7 Benehmen/Einvernehmen erklärt erklärt erklärt Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Juwel T T BASF SE APE/DT Li 556 - Fenpropimorph (0608) - Epoxiconazol (0875) - Kresoxim-methyl (0904) 004896-00 SE JUWEL FORTE Dow AgroSciences GmbH - Fenpropimorph (0608) - Epoxiconazol (0875) - Kresoxim-methyl (0904) - Quinoxyfen (0915) Capalo BASF SE APE/DT Li 556 - Epoxiconazol (0875) - Fenpropimorph (0608) - Metrafenone (1040) 005236-00 Opus - Epoxiconazol (0875) 024183-00 BASF SE APE/DT Li 556 317 g/l 83 g/l 83 g/l SE 250 g/l 66,7 g/l 66,7 g/l 66,7 g/l 006276-00 SE 62,5 g/l 200 g/l 75 g/l SC 125 g/l Juwel BASF SE APE/DT Li 556 - Epoxiconazol (0875) - Kresoxim-methyl (0904) 024310-00 Juwel Top 024437-00 Antrag: 006591-00/00 Wirkstoffgehalt BASF SE APE/DT Li 556 -7- SC 125 g/l 125 g/l SE SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris - Fenpropimorph (0608) - Epoxiconazol (0875) - Kresoxim-methyl (0904) Opera - Epoxiconazol (0875) - Pyraclostrobin (1013) 150 g/l 125 g/l 125 g/l BASF SE APE/DT Li 556 024994-00 50 g/l 133 g/l Optimo BASF SE APE/DT Li 556 - Pyraclostrobin (1013) - Kresoxim-methyl (0904) - Epoxiconazol (0875) 025002-00 Diamant BASF SE APE/DT Li 556 - Pyraclostrobin (1013) - Epoxiconazol (0875) - Fenpropimorph (0608) 025145-00 Swing Gold - Dimoxystrobin (1028) - Epoxiconazol (0875) BASF SE APE/DT Li 556 025273-00 Champion - Boscalid (1023) - Epoxiconazol (0875) BASF SE APE/DT Li 556 SE 133 g/l 67 g/l 50 g/l SE 114 g/l 43 g/l 214 g/l SC 133 g/l 50 g/l 025757-00 SC 233 g/l 67 g/l Opus Top BASF SE APE/DT Li 556 - Fenpropimorph (0608) - Epoxiconazol (0875) 034116-00 Carax - Mepiquat (0510) - Metconazol (0945) BASF SE APE/DT Li 556 006415-00 CARAMBA - Metconazol (0945) BASF SE APE/DT Li 556 1.8 SE SE 250 g/l 84 g/l SL 160,2 g/l 30 g/l 024487-00 SL 60 g/l Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. 1.10 Beschränkungen und Verbote (national) Keine 1.11 Beschränkungen und Verbote (EU) Keine Antrag: 006591-00/00 -8- SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Epoxiconazol Metconazol Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Versuchsbezeichnung BASF SE BAS-62700-F-0-EC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Osiris ist ein gelbes Emulsionskonzentrat, welches weder brandfördernd noch explosiv ist. Es hat einen Flammpunkt von 101 °C und eine Zündtemperatur von 282 °C. Dichte, pH-Wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Emulsionsstabilität und Lagerstabilität bei erhöhter (54 °C für 14 Tage) und niedriger (0 °C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (Rom, 2006). Laut eingereichten Studien ist das Mittel mit anderen Mitteln mischbar. Ein Lagertest bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre wurde vom Antragsteller angesetzt. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung werden die Wirkstoffe Epoxiconazol und Metconazol nach einer BASFMethode (Walker, 2007) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Luna phenyl-hexyl 5 µm Säule mittels UV-Detektion bei 225 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril/Wasser/Ameisensäure (Gradient). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes von Epoxiconazol in EC-Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch K, S. 44, Methode [609/EC/M/-]). Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes von Metconazol in EC-Formulierungen steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. Antrag: 006591-00/00 -9- SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Epoxiconazol in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Epoxiconazol lässt sich mittels GC-ECD in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, sowie in Boden, Wasser und Luft bestimmen. In pflanzlichen Lebensmitteln, Boden und Wasser lässt sich Epoxiconazol außerdem mit GC/MS bestimmen, während für Lebensmittel tierischen Ursprungs eine GC/MS/MS-Methode vorliegt. Weiterhin liegt für Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs und Wasser auch eine LC-MS/MS-Methode vor. In Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs sind Multimethoden wie die S19 und QuEChERS anwendbar. Es sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe erforderlich, da Epoxiconazol nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Metconazol in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Es liegen keine Methoden zur Bestimmung in Leber und Niere vor. Es sind jedoch keine Rückstände in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu erwarten. Da Höchstgehalte für Leber und Niere festgesetzt sind, wird der Antragsteller darauf hingewiesen, dass entsprechende Methoden bei einem Antrag auf erneute Aufnahme in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG vorzulegen sind. Der Wirkstoff Metconazol lässt sich mittels GC/NPD in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, sowie in Boden, Wasser und Luft bestimmen. Für Wasser liegt auch eine LC-MS/MSMethode vor. In pflanzlichen Lebensmitteln lässt sich Metconazol mit der Multimethode S19 bestimmen. Es sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe erforderlich, da Metconazol nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Osiris, mit den Wirkstoffen Epoxiconazol und Metconazol aus der Gruppe der Triazole (Gruppe der DMI-Fungizide, SBI-Class I), wird erstmals beantragt gegen Gelb- und Braunrost, Septoria tritici, DTR-Blattdürre sowie gegen Fusarium- Arten in Weizen. Die Applikationen erfolgen maximal 2mal im Spritzverfahren im Frühjahr bis Frühsommer, ab 5 Bestockungstriebe sind sichtbar bis zur Getreideblüte (BBCH 25 - 61) nur bei der Indikation Fusarium- Arten (Ährenbefall) soll das Mittel nur 1malig von Beginn der Blüte bis Ende der Blüte (BBCH 61 – 69) eingesetzt werden. Für die Indikationen konnte die hinreichende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels belegt werden. Grenzaufwandversuche belegen die Notwendigkeit der beantragten Aufwandmenge. Die Erträge werden durch die Anwendung des Mittels gegenüber unbehandelt gesteigert. In der Indikation Fusarium- Ährenbefall in Weizen ist durch die Kennzeichnung WA 721 verdeutlicht, dass die Bekämpfungsmaßnahme durch einen Fungizideinsatz allein nicht ausreicht, sondern Bodenbearbeitungsmaßnahmen, Fruchtfolgen, Sorten- und Standortwahl zusätzlich zur Bekämpfung des Erregers Beachtung finden müssen. Zur Vermeidung von Resistenzen ist ein Resistenzmanagement durchzuführen. Da gegenüber Azolen in den beantragten Indikationen bisher keine Resistenzen bekannt sind, soll aber keine Resistenzauflage vergeben werden. Das Resistenzrisiko wird als mittel eingestuft. Das Mittel ist nicht bienengefährlich und wird als nicht schädigend für Populationen der Florfliege Chrysoperla carnea und der Brackwespe Aphidius rhopalosiphi eingestuft. Das Mittel beeinträchtigt nicht die Leistung bzw. die Populationen der für die Bodenfruchtbarkeit mit verantwortlichen Bodenorganismen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Die Wirkstoffe Epoxiconazol und Metconazol sowie das Pflanzenschutzmittel "Osiris " wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsAntrag: 006591-00/00 - 10 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris gemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels "Osiris" und der darin enthaltenen Wirkstoffe Epoxiconazol und Metconazol liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen im Erntegut zu Rückständen, die durch die in der Verordnung (EG) Nr. 296/2005 festgesetzten Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (TMDI, Berechnungsbasis: Geltende Rückstandshöchstgehalte, EFSA-Modell Primo) ergibt eine Ausschöpfung der ADI-Werte (Metconazol 0.01 mg/kg KG; Epoxiconazol 0.008 mg/kg bw) von 19 % bzw. 57 %. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verbrauchers ist nicht zu erwarten. 2.8 Naturhaushalt Der Wirkstoff Epoxiconazol weist mit einer DT50 von 226 Tagen und einer DT90 > 365 Tagen unter Feldbedingungen eine hohe Beständigkeit im Boden auf. Metaboliten > 10 % treten nicht auf, nur der Metabolit BF 480-16 (Triazol) wird mit > 5 % bestimmt, die Mineralisierung ist gering. Eine zu erwartende Plateaukonzentration von max. 0,0424 mg/kg Boden bezogen auf eine 20 cm tiefe Bodenschicht wurde ermittelt. Aufgrund der persistenten Eigenschaften des Wirkstoffes sind im Besonderen mögliche Auswirkungen auf die Streuzersetzergemeinschaft zu beachten. Die Adsorption an den Boden ist mit Koc-Werten zwischen 280 und 2647 mittel bis hoch. Demzufolge ist die Neigung zur Versickerung gering. Dies zeigen auch die Focus-PELMO-Berechnungen, in denen kein Eintrag ins Grundwasser > 0,1 µg/L zu verzeichnen war. Im Wasser/Sediment System wurde eine DT50 im Wasser von 38 – 93 d und eine hohe Adsorptionsneigung an das Sediment bestimmt. Die Verlagerung in das Sediment erfolgte schnell (70 % nach 30 d), wobei der Metabolit BAS 480 Entriazol im Sediment in relevanten Mengen gefunden wurde. Der weitere Abbau des Wirkstoffes im Sediment ist geringfügig. Mit einem Dampfdruck < 1.0 x 10-5 Pa ist die Neigung zur Verflüchtigung relativ gering. Im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung wird zurzeit noch die Frage des weiträumigen Transportes behandelt. Der Wirkstoff weist eine bedeutende Toxizität gegenüber Vögeln und Säugern auf. Zudem wurde eine Wirkung auf das Hormonsystem beschrieben. Bewertungsrelevant für Vögel ist eine NOEC von 1 mg as/kg KG/d und für Säuger eine NOEC von 2,3 mg/kg KG/d. Unter den Gewässerorganismen reagieren Fische und höhere Wasserpflanzen am empfindlichsten. Sedimentorganismen wurden auch geprüft. Bewertungsrelevant ist eine EbC50 an Lemna gibba von 4,3 µg as/L. Unter Berücksichtigung eines Unsicherheitsfaktors von 10 ergibt sich eine regulatorisch akzeptable Konzentration von 0.43 µg/L für Gewässerorganismen. Die möglichen endokrinen Effekte sind durch die vorliegenden Fisch-FLC-Studien abgedeckt. In der Biokonzentrationsstudie hat sich eine geringe Neigung zur Anreicherung gezeigt. Der im Sediment auftretende Metabolit zeigt keine erhöhte Toxizität gegenüber Sedimentorganismen. Aus den vorliegenden Tests mit Monoformulierungen an Nichtzielarthropoden zeigt sich eine geringe Toxizität (ER50 > 0,125 kg as/ha). Die akute Wirkung auf Regenwürmer ist unbedeutend. Die NOEC aus den chronischen Tests mit einer Soloformulierung liegt bei nur 0,17 mg/kg bezogen auf eine Bodentiefe von 2,5 cm. Aus einer Freiland-Monitoring-Studie wird eine NOEC von 3 x 125 g as/ha abgeleitet (bezogen auf adaptierte endogäische Arten). Aus einem terrestrischen Modellökosystem wird für Enchytraeiden eine NOEC von 2 x 125 g as/ha ermittelt und für Collembolen eine NOEC von 1 x 125 g as/ha. In einem Streubeuteltest (nicht aufgeführt in diesem Bewertungsbericht) lag die NOEC bei der höchsten Aufwandmenge von 3 x 125 g as/ha. Zum Wirkstoff wurde ein Nichtzielpflanzenlimittest mit einer Soloformulierung durchgeführt und hat eine ER50 > 250 g as/ha ergeben. Antrag: 006591-00/00 - 11 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris Hinweis zur Kennzeichnung des Wirkstoffes Epoxiconazol: N und R 50-53 Der Wirkstoff Metconazol weist eine hohe Beständigkeit im Boden auf, der Abbau erfolgt nur langsam. Im Laborversuch lagen die DT50-Werte im Bereich zwischen 98,2 und 700,1 Tagen. Die Mineralisierungsrate ist gering (ca. 15 % nach 112 Tagen) und es bilden sich nach 90 – 112 Tagen nicht extrahierbare Rückstände in der Größenordnung von 13 – 29 %. In den vorliegenden Feldversuchen liegt die DT50 zwischen 17 und 192 Tagen und in einigen Fällen überschreitet die DT90 ein Jahr. In einer sechsjährigen Akkumulationsstudie (2 x 90 g as/ha und Jahr) werden nur Konzentrationen um die Nachweisgrenze (0,01 mg as/ha) im Boden ermittelt. Höhere Gehalte konnten in Strohrückständen (max. 0,11 mg/kg) ermittelt werden. Eine Akkumulation im Boden kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Es entstehen beim Abbau im Boden keine Metaboliten mit Anteilen > 5 %. Aufgrund der persistenten Eigenschaften sind besonders mögliche langfristige Effekte auf die Streuzersetzergemeinschaft zu beachten. Die Adsorption an den Boden ist mit einem Koc-Wert von über 1000 hoch. Demzufolge ist die Neigung zur Versickerung gering. Dies wird durch eine entsprechende FOCUS-Pelmo Berechnung bestätigt. Für das Grundwasser ist keine Gefährdung zu erwarten. Im Wasser/Sediment System verlagert sich Metconazol schnell vom Wasser in das Sediment (Tag 7 : 78 %). Es entstehen keine Metaboliten mit Anteilen > 10 % im Wasser oder Sediment. Der Wirkstoff ist im Sediment sehr beständig, dies führt im Gesamtsystem zu einer DT50 von 116 – 814 Tagen. Mit einem Dampfdruck < 2,1 x 10-8 Pa und einer Verflüchtigungsrate von Oberflächen < 20% ist eine Verflüchtigung über den Pfad Votalisatio/Deposition in relevanten Mengen nicht zu besorgen. Der Wirkstoff weist eine geringe akute und kurzfristige Toxizität gegenüber Vögeln und Säugern auf. Die langfristige Toxizität, ermittelt in Reproduktionsstudien, ist mit einer NOEC von 6,19 mg/kg KG/Tag an Vögeln und einer NOEC von 8 mg/kg KG/Tag an Ratten hoch. Dabei wird die NOEC von 4 mg/kg KG/d aus der EU-Wirkstoff-Prüfung nicht als geeigneter Endpunkt angesehen. Der Wirkstoff ist gegenüber Wasserorganismen toxisch. Am empfindlichsten reagieren die Fische, wobei der Endpunkt aus dem chronischen Test um Faktor 700 unter dem Akut-Endpunkt liegt. In der ELS Fischstudie wurde eine NOEC von 0,00291 mg/L ermittelt. Metconazol gehört zu der Gruppe der Azol-Fungizide und es ist daher von einer endokrinen Aktivität auszugehen. Solange die nachgeforderten Studien nicht zu einer Entlastung führen, muss ein extra Sicherheitsfaktor von 5 bei der Risikobewertung berücksichtigt werden. Zusammen mit dem Standart-Faktor von 10 ergibt sich eine unbedenkliche Gewässerkonzentration von 0,0582 µg/L. Sedimentorganismen wurden auch getestet. Eine erhöhte Biokonzentration in Fischen braucht aufgrund der schnellen Ausscheidung (CT50 <1 Tag) anhand von BCF-Werten um 130 nicht besorgt zu werden Zu den Auswirkungen auf Arthropoden und Nichtzielpflanzen liegen Tests mit einer Soloformulierung vor, aus denen eine ER50 von 2 x 90 g as/ha (3-D) für Arthropoden und eine ER50 von 96 g as/ha für Nichtzielpflanzen ermittelt werden kann. Der Wirkstoff weist bei längerfristiger Exposition eine niedrige NOEC von 0,9 mg/kg gegenüber Regenwürmern auf, im akuten Bereich ist die Toxizität gering. Eine Gefährdung von Mikroorganismen kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Ein vorliegender Test zu Effekten im Streuabbau zeigt keine relevanten Effekte (nicht Teil des Bewertungsberichtes). Hinweis zur Kennzeichnung des Wirkstoffes Metconazol: N und R 51-53. Zum Mittel Osiris liegen keine Untersuchungen an Vögeln oder Säugern vor. Bewertungsrelevant sind daher die Ergebnisse der Wirkstoffstudien. Ein akzeptables Risiko für Vögel und Säuger kann unter Berücksichtigung einer verfeinerten Risikobewertung demonstriert werden. Eine sekundäre Vergiftung über die Nahrungskette kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Die vorgelegten Mittelstudien zu Gewässerorganismen weisen auf eine erhöhte Toxizität des Mittels hin. Für die Risikobewertung entscheidend ist der Endpunkt aus dem ELS-Test mit dem Wirkstoff Metconazol und der zusätzliche Sicherheitsfaktor von 5 wegen endokriner Effekte. Ein akzepAntrag: 006591-00/00 - 12 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris tables Risiko für alle Gewässerorganismen ist nur gegeben, wenn die vorgesehenen Risikominderungsmaßnahmen bezüglich der Einträge aus Spray-Drift, Anwendungszeitpunkt und Run-off Anwendung finden. Bei den Nichtzielarthropoden zeigte sich T.pyri als am empfindlichsten mit einer ER50 von 0,66 L Präp./ha aus einem erweiterten Laborversuch. Ein unannehmbares Risiko braucht nicht besorgt zu werden. Der zum Mittel vorgelegte Reproduktionstest an Regenwürmern zeigt mit einer NOEC von 63 mg Präp/kg Boden eine mittlere Toxizität. Der entsprechende Triggerwert wird unter Berücksichtigung einer Bodentiefe von 2,5 cm erreicht, ein annehmbares Risiko kann demonstriert werden. Ein Risiko für die Zersetzergemeinschaft kann unter Berücksichtigung der Streuabbautests zu den Wirkstoffen Metconazol und Epoxiconazol weitestgehend ausgeschlossen werden. Aufgrund der Mitteldaten ist das Risiko für Bodenmikroorganismen als gering einzustufen. Die Risikobewertung für Nichtzielpflanzen basiert auch auf den Mittelunterlagen. Bewertungsrelevant ist eine ER50 von 1,97 L/ha. Ein Risiko für Nichtzielpflanzen kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Hinweis zur Kennzeichnung des Präparates Osiris: N und R51/53 Antrag: 006591-00/00 - 13 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris 3 Anwendungen 001 Weizen - Braunrost (Puccinia recondita) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Braunrost (Puccinia recondita) Weizen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 25 bis 61 Anwendungszeitpunkt Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Weizen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW701 NW606 20 m NW605 reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb der für Epoxiconazol und Metconazol in Weizen festgesetzten Rückstandshöchstgehalte zu erwarten sind. Antrag.: 006591-00/00 - 14 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris Epoxiconazol 0.2 mg/kg Metconazol 0.1 mg/kg Antrag.: 006591-00/00 - 15 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris 002 Weizen - DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Weizen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 25 bis 61 Anwendungszeitpunkt Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Weizen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW701 NW606 20 m NW605 reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers 003 zulassungsfähig Ja Ja Weizen - Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Antrag.: 006591-00/00 - 16 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Weizen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 25 bis 61 Anwendungszeitpunkt Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Weizen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW701 NW606 20 m NW605 reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers 004 zulassungsfähig Ja Ja Weizen - Gelbrost (Puccinia striiformis) Beschreibung der Anwendung Antrag.: 006591-00/00 - 17 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Gelbrost (Puccinia striiformis) Weizen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 25 bis 61 Anwendungszeitpunkt Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Weizen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW701 NW606 20 m NW605 reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers 005 zulassungsfähig Ja Ja Weizen - Fusarium-Arten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Antrag.: 006591-00/00 Ackerbau Fusarium-Arten - 18 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Stadium der Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik Aufwand Weizen Freiland Verminderung der Mykotoxinbildung 61 bis 69 Bei Befallsgefahr 1 2 spritzen 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WA721 Wartezeiten (F) Freiland: Weizen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW701 NW606 20 m NW605 reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Antrag.: 006591-00/00 - 19 - zulassungsfähig Ja Ja SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen N NB6641 NN170 NN1842 NW262 NW264 NW265 NW468 NW605 NW606 NW701 NW800 RK051 RX037 RX040 RX043 Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 37 : Reizt die Atmungsorgane R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Antrag.: 006591-00/00 - 20 - SVA am: 2009-11-11 PSM-Zulassungsbericht Osiris SB001 SB110 SE110 SF245-01 SK012 SP001 SS110 SS2101 SS2202 SS610 SX002 SX013 SX023 SX024 SX035 SX046 SX057 WA721 Xn Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung. Gesundheitsschädlich 5 Anhang [Abkürzungen] noch nicht gefüllt Antrag.: 006591-00/00 - 21 - SVA am: 2009-11-11 BVL-Bewertungsbericht ZAA 006591-00/00 Osiris Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 37,5 g/l Epoxiconazol (0875); 27,5 g/l Metconazol (0945) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Epoxiconazol: Epoxiconazole ISO common name CAS No. 133855-98-8 (formerly 106325-08-0) EWG No. 406-850-2 0875 BVL No. F O CIPAC No. 609 Cl N N Function Fungicide N C17H13ClFN3O Molecular formula and molecular mass 329.8 g/mol Chemical name (IUPAC) (2RS,3SR)-1-[3-(2-Chlorophenyl)-2,3-epoxy-2-(4-fluorophenyl)propyl]-1H-1,2,4-triazole Chemical name (CA) rel-1-[[(2R,3S)-3-(2-Chlorophenyl)-2-(4-fluorophenyl)oxiranyl]methyl]-1H-1,2,4-triazole FAO Specification – Minimum purity of the active substance 920 g/kg as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufatured – Physical and chemical properties of the active substance Epoxiconazole Section (Annex point) B.2.1.1.1 (IIA 2.1) B.2.1.1.2 (IIA 2.1) B.2.1.1.3 (IIA 2.1) B.2.1.2 (IIA 2.2) B.2.1.3.1 (IIA 2.3) B.2.1.3.2 (IIA 2.3) B.2.1.4.1 (IIA 2.4) B.2.1.4.2 (IIA 2.4) Study Purity (w/w) Method GLP Results Comment / Conclusion Reference Melting point, freezing point or solidification point of purified active substance Boiling point of purified active substance Temperature of decomposition or sublimation Relative density of purified active substance Vapour pressure of purified active substance 99.9 OECD 102 (capillary method) (DSC) Y Acceptable Daum, 1999 (CHE2002-192 u. CHE2006-792) see B.2.1.1.3 99.9 OECD 102 (DSC) Y Decomposition > 310 °C (exothermic effect) 99.1 EEC A3 (air comparison pycnometer) EEC A 4 (vapour pressure balance) Calculation Y 99.1 Volatility, Henry's law constant of purified active substance Appearance: 99.9 physical state 97.1 Appearance: colour 136.2 – 137 °C 99.9 97.1 Visual assessment Visual assessment Accept able Daum, 1999 (CHE2002-192) D4 = 1.38 Acceptable Kästel, 1999 (CHE2001-647) Y < 1 x 10–5 Pa (20 °C) extrapolated from measurements at 70 °C Acceptable Kästel, 1991 (CHE2003-544) N < 4.7 x 10–4 Pa m3 mol−1 (20 °C) Ohnsorge, 1994 (CHE2003-547) Y crystalline solid used water solubility: 7 mg/L Acceptable Acceptable Y coarse grained solid Y colourless Y white 20 Acceptable Daum, 1999 (CHE2002-192) Kästel, 1997 (CHE1999-1125) Daum, 1999 (CHE2002-192) Kästel, 1997 (CHE1999-1125) Section (Annex point) B.2.1.4.3 (IIA 2.4) Study Purity (w/w) Method GLP Results Comment / Conclusion Reference Appearance: odour 99.9 Organoleptic assessment Y odourless Acceptable Y faint smoky Y λmax [nm] ε [L mol–1 cm–1] 204 32000 263 390 No absorption above 290 nm (baseline) Acceptable Daum, 1999 (CHE2002-192) Kästel, 1997 (CHE1999-1125) Türk, 1994 (CHE1999-1124) IR NMR MS IR NMR MS Spectra are consistent with given structure of epoxiconazole. Acceptable CIPAC MT157 Y (column elution method) 7.1 mg/L (deionized water) 97.1 B.2.1.5.1 (IIA 2.5) B.2.1.5.2 (IIA 2.5) B.2.1.6 (IIA 2.6) B.2.1.7 (IIA 2.7) Spectra of purified active substance 99.8 Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Solubility in 99.9 water of purified active substance Solubility in organic solvents of the active substance as manufactured 99.8 UV/VIS EPA No. 63-8 No impurities of toxicological or environmental not relevant significance. Y 8.4 mg/L (pH 3) Acceptable all at 20 °C Acetone 140 Acetonitrile 70 Dichloromethane 290 Ethyl acetate 100 n-Heptane 0.5 Methanol 30 1-Octanol 10 Toluene 40 all values in g/L at 20 °C Acceptable Redecker, 1991 (CHE2002-193) Redecker, 1993 (CHE1999-1123) Türk, 1994 (CHE1999-1122) Section (Annex point) B.2.1.8 (IIA 2.8) B.2.1.9.1 (IIA 2.9) B.2.1.9.2 (IIA 2.9) Study Purity (w/w) Method GLP Results Comment / Conclusion Reference Partition coefficient of purified active substance Hydrolysis rate of purified active substance 99.8 OECD 107 (shaking method) Y log PO/W = 3.3 (25 °C) no dependence on the pH value Acceptable Türk, 1996 (CHE1999-1121) Y stable at pH 5, 7 and 9 at 25 °C (less than 10 % degradation after 30 d) Acceptable Wood, 1991 (CHE2003-552) stable, because no absorption > 290 nm, (baseline) Acceptable > 99 EPA, (radio- Subdivision N purity) No. 161-1 Direct phototransformat ion in purified water of purified active substance B.2.1.9.3 (IIA 2.9) Quantum yield of direct photodegradation B.2.1.9.4 Dissociation 99.9 (IIA 2.9) constant of purified active substance B.2.1.10 Stability in air, (IIA 2.10) indirect phototransformation B.2.1.11.1 Flammability of 93.7 (IIA 2.11) active substance as manufactured B.2.1.11.2 Auto-flammability 93.7 (IIA 2.11) of active substance as manufactured not applicable OECD 112 (titration method) Y Epoxiconazole does not dissociate in water, no pKa value could be determined. Acceptable Daum, 1999 (CHE2003-554) Calculation Atkinson N Acceptable Sarafin, 1991 (CHE2003-555) EEC A 10 Y DT50 ≤ 0.96 h k ≥ 4.0 x 10–12 cm3 molecule–1 s–1 6 –3 (OH-radical-conc.: 0.5 x 10 molecules cm ) The test substance does not burn under the test conditions. Acceptable Löffler, 1990 (CHE1999-1120) EEC A 16 Y Acceptable Löffler, 1990 (CHE1999-1120) The test substance does not ignite up to 400 °C. Section (Annex point) B.2.1.12 (IIA 2.12) B.2.1.13 (IIA 2.13) B.2.1.14 (IIA 2.14) B.2.1.15 (IIA 2.15) Study Purity (w/w) Method GLP Results Flash point of the active substance as manufactured Explosive 93.7 properties of active substance as manufactured Surface tension 99.1 EEC A 14 Y No thermal or mechanical sensitivity with respect to shock or friction was observed. EEC A 5 Y 68.7 mN/m (0.5 % w/w) 68.2 mN/m (2.0 % w/w) 99.6 EEC A 5 Y EEC A 17 Y Oxidising 93.7 properties of active substance as manufactured Comment / Conclusion Reference Acceptable Löffler, 1990 (CHE1999-1120) Not applicable as the melting point of chloridazon is above 40 °C Kästel, 1991 The (CHE2003-544) all at 20 °C substance cannot be regarded as surface active Acceptable 72.9 mN/m Acceptable Kroehl, 2006 (6,4 mg/L, 90 % of solubility in water) at 20 °C (CHE2006-1888) Epoxiconazole has no oxidizing potential. The Acceptable Löffler, 1990 molecule contains no moiety which is of (CHE1999-1120) oxidizing potential. Wirkungsweise von Metconazol: ISO common name BVL No. Metconazole CIPAC No. 0945 N CAS No. 125116-23-6 N N N N EEC No. − N HO HO H3C H3C H3C Function H3C Cl Fungicide cis-Isomer Molecular formula and molecular mass 706 C17H22ClN3O Cl trans-Isomer 319.87 g/mol The active ingredient of Metconazole is a mixture of 4 diastereomers: cis-metconazole is a mixture of S(OH), R and R(OH), S diastereomers, trans-metconazole is a mixture of S(OH), S and R(OH), R diastereomers. Chemical name (IUPAC) (1RS,5RS:1RS,5SR)-5-(4-chlorobenzyl)-2,2-dimethyl-1-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl) cyclopentanol Chemical name (CA) 5-[(4-chlorophenyl)methyl]-2,2-dimethyl-1-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl) cyclopentanol FAO specification − Minimum purity of the active substance 940 g/kg as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured − (sum of cis- and trans-isomers), cis-metconazole ≥ 800 g/kg and ≤ 950 g/kg Physical and chemical properties of the active substance Metconazole Section (Annex point) Study Purity [%] Method Results Comments Reference B.2.1.1.1 (IIA 2.1) Melting point, freezing point or solidification point 98.6 ≅ EEC A 1 (capillary method) 100.0 – 108.4°C LOEP Mangels, 1995 (E 1679014) B.2.1.1.2 (IIA 2.1) Boiling point 98.1 EEC A 2 315°C LOEP Daum, 2004 (E 1679019) B.2.1.1.3 (IIA 2.1) Temperature of decomposition or sublimation EEC A 2 s. B.2.1.1.2 B.2.1.2 (IIA 2.2) Relative density 98.6 EEC A 3 d4 = 1.14 LOEP Bashir, 1995 (E 1679025) B.2.1.3.1 (IIA 2.3) Vapour pressure 98,1 8 EEC A 4 2.1 ⋅10− Pa (20°C) (vapour pressure extrapolated from 85 − 100°C balance) LOEP Tremain and An, 2000 (E 1679165) B.2.1.3.2 (IIA 2.3) Volatility, Henry's law constant LOEP Martin, 2002 (E 1679015) B.2.1.4.1 (IIA 2.4) Appearance: physical state 20 Calculation 2.21 ⋅10−7 Pa m3 mol–1 98.6 98.3 Visual assessment solid LOEP Cevasco, 1996 (E 1679026) B.2.1.4.2 (IIA 2.4) Appearance: colour 98.6 98.3 Visual assessment white LOEP Cevasco, 1996 (E 1679026) B.2.1.4.3 (IIA 2.4) Appearance: odour Olfactory assessment odourless LOEP Cevasco, 1996 (E 1679026) 98.6 98.3 (20°C) Section (Annex point) Study Purity [%] Method Results B.2.1.5.1 (IIA 2.5) Spectra of purified active substance cis 98.8 UV-VIS OECD 101 λmax [nm] ε [L mol–1 cm–1] 196 221 226 (sh) 262 268 17700 5900 4600 150 190 310 373 2686 1921 B.2.1.5.2 (IIA 2.5) Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern B.2.1.6 (IIA 2.6) Solubility in water trans 98.6 98.6 pH Comments Reference LOEP Jones, 2001 (E 1679023) Knoch and Martin, 1999 (E 1679166) 7 IR, NMR, MS Spectra are consistent with given structure of metconazole. UV-VIS, IR, NMR, MS No toxicologically, ecotoxicologically or environmentally significant components. not relevant EEC A 6 (flask method and HPLC) 30.4 mg/L (cis/trans, 20°C; pH 7.5) LOEP 17.1 mg/L 13.6 mg/L (cis, 20°C) (trans, 20°C) Madsen, 1995 (E 1679027) Section (Annex point) Study Purity [%] Method B.2.1.7 (IIA 2.7) Solubility in organic solvents 98.6 ≅ EEC A 6 (flask method and HPLC) Results cis/trans cis hexane toluene dichloromethane methanol 2-propanol acetone ethyl acetate trans 1.40 103 0.929 66.2 0.483 38 481 403 132 363 260 343 291 86.6 251 173 141 117 46.7 117 90.0 Comments Reference LOEP Madsen, 1995 (E 1679027) Martin, 1999 (E 1679028) all values in g/L at 20°C B.2.1.8 (IIA 2.8) B.2.1.9.1 (IIA 2.9) Partition coefficient Hydrolysis rate 98.6 95.3 EEC A 8 (shake flask and HPLC) log PO/W cis/trans cis trans 3.85 3.85 3.8 EEC C 7 stable at 50°C and pH 4, 5, 7 and 9 Madsen, 1995 (E 1679024) (pH 7.2− −8, 20°C) LOEP (<10% hydrolysis of both isomers in 5 d) Fisk, 1991 (E 1679030) Mangels, 1996 (E 1679021) B.2.1.9.2 (IIA 2.9) Direct 97.4 phototransformation radio. in purified water chem. EPA, N, 161-2 [14C]-labelled, Xe lamp Williams and Heim, 1996 (E 1679017) DT50 = 27.5 d (pH 5) DT50 = 36.3 d (pH 7) DT50 = 35.8 d (pH 9) main degradation product: hydroxymetconazole (14.5% after 30 d at pH 7) B.2.1.9.3 (IIA 2.9) Quantum yield of direct photodegradation 99.2 radio. chem. Φ = 2.19 ⋅10−7 LOEP Knoch and Martin, 1999 (E 1679166) Section (Annex point) Study Purity [%] Method B.2.1.9.4 (IIA 2.9) Dissociation constant 98.6 OECD 112 pKa1 = 11.38 (titration method) (dissociation of the proton bonded to the oxygen of the hydroxyl moiety) B.2.1.10 (IIA 2.10) Stability in air, indirect phototransformation Results Comments Reference LOEP Madsen and Barton, 1995 (E 1679020) pKa2 = 1.08 (protonation of any nitrogen atom on the triazole ring) Kroehl, 2003 (CHE2006-12) Atkinson calculation DT50 = 6.5 h k = 19.6914 ⋅10–12 cm3⋅s–1 (OH-radical conc.: 1.5 ⋅106 cm–3) Mangels, 1996 (E 1679143) B.2.1.11.1 Flammability (IIA 2.11) 96 EEC A 10 Metconazole technical was determined to be not highly flammable. B.2.1.11.2 Auto-flammability (IIA 2.11) 96 EEC A 16 Test substance did not ignite below or at the melting point of 108°C. EEC A 9 LOEP van Helvoirt, 1990 (E 1679018) van Helvoirt, 1990 (E 1679016) B.2.1.12 (IIA 2.12) Flash point B.2.1.13 (IIA 2.13) Explosive properties 96 EEC A 14 not explosive (heat: Koenen, shock: fall hammer) B.2.1.14 (IIA 2.14) Surface tension 97.4 EEC A 5 (plate) 64.8 mN/m (90 % saturat. H2O solution, 20°C) LOEP Kaestel, 2003 (E 1679029) B.2.1.15 (IIA 2.15) Oxidising properties 96 EEC A 17 non-oxidising van Helvoirt, 1990 (E 1679173) LOEP: List of Endpoints of the Draft Assessment Report not applicable LOEP van Helvoirt, 1990 (E 1679172) Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) III2. 1 III2. 1 III2. 2.1 III2. 2.2 III2. 3 III2. 3 III2. 3 III2. 4.2 III2. 4.2 III2. 5.2 Eigenschaft Methode Farbe Geruch Explosionsfähigkeit OECD 113 Screening test for thermal stability and stability in air Brandfördernde Eigenschaften EEC A 21 Oxidising properties (liquids and gases) Entzündlichkeit (Berührung mit EEC A 12 Wasser) Flammability (contact with water) Flammpunkt EEC A 9 Flash-point Zündtemperatur (Flüssigkeit und EEC A 15 AutoGase) ignition temperature (liquids and gases) pH-Wert CIPAC MT 75.3 Determination of pHvalues, pH of diluted and undiluted aqueous solutions pH-Wert CIPAC MT 75.3 Determination of pHvalues, pH of diluted and undiluted aqueous solutions Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III2. 5.2 Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III2. 5.3 Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III2. 5.3 Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III2. 5.3 Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension - 13 - Ergebnis gelb schwach würzig Das Mittel ist nicht explosiv. Das Mittel ist nicht brandfördernd. Das Mittel ist nicht entzündlich. 101 °C 282 °C 4,9 ( Konzentration: 1% in destilliertem Wasser ) 5,1 ( Konzentration: 1% in CIPAC-Wasser D) 11,7 mPa*s ( Temperatur: 40 °C; Schergeschwindigkeit: 100 1/s ) 26,9 mPa*s ( Temperatur: 20 °C; Schergeschwindigkeit: 100 1/s ) 31,2 mN/m ( Temperatur: 25 °C; Konzentration: unverdünnt ) 28,9 mN/m ( Temperatur: 20 °C; Konzentration: 3 % ) 28,5 mN/m ( Temperatur: 20 °C; Konzentration: 0,2 % ) III2. 6.1 Dichte, relative III2. 7.1 Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur III2. 7.4 Lagerstabilität bei niedriger Temperatur III2. 8.2 Schaumbeständigkeit III2. 8.2 Schaumbeständigkeit III2. 8.7. Emulsionsstabilität III2. 8.7. Emulsionsstabilität III2. 8.7. Reemulgierbarkeit III2. 8.7. Reemulgierbarkeit III2. 9 Verträglichkeit mit anderen Mitteln III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten EEC A 3 Relative density CIPAC MT 46.3 Accelerated storage, combined method 1,004 ( Temperatur: 20 °C ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 °C / 14 d ) CIPAC MT 39.3 Low 0 max. ml Sediment ( temperature stability, Lagerdauer: bei 0 °C / liquid formulations 7 Tage ) CIPAC MT 47.2 14 ml ( Konzentration: Persistent foaming of 0,3 %; Temperatur: 20 SC °C; Standzeit: nach 1 min ) CIPAC MT 47.2 20 ml ( Konzentration: Persistent foaming of 0,2 %; Temperatur: 20 SC °C; Standzeit: nach 1 min ) CIPAC MT 36.3 Es tritt weder nach 0,5 Emulsion h noch nach 2h bzw. characteristics and re- 24,5 h Rahm, Öl oder emulsification Schaum auf. ( properties Konzentration: 0,2% bzw. 3% in CIPACWasser D ) CIPAC MT 36.3 Es tritt weder nach 0,5 Emulsion h noch nach 2h bzw. characteristics and re- 24,5 h Rahm, Öl oder emulsification Schaum auf. ( properties Konzentration: 0,2% bzw. 3% in CIPACWasser A ) CIPAC MT 36.3 Das Mittel ist Emulsion reemulgierbar. ( characteristics and re- Konzentration: 0,2% emulsification bzw. 3% in CIPACproperties Wasser D ) CIPAC MT 36.3 Das Mittel ist Emulsion reemulgierbar. ( characteristics and re- Konzentration: 0,2% emulsification bzw. 3% in CIPACproperties Wasser A ) Das Mittel ist mischbar mit Corbel, Comet 200, Flexity, Capalo, CCC750, Terpal, Medax Top, Duplosan, Allie, Celio, Actirob B, Atlantis, Mageos und Sumicidin. Gründlich mit Wasser spülen. - 14 - Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv The following physical, chemical and technical properties of the plant protection product were experimentally tested: density, colour, pH, surface tension, storage stability at high temperatures (14 d at 54 °C) and low temperature stability (7 d at 0 °C), persistent foa ming, emulsifiability and re-emulsifiability. No significant deviations from the data submitted by the applicant were detected. The formulation complies with the chemical, physical and technical criteria which are stated for this type of formulation in the FAO/WHO manual (2006). - 15 -