Rathaus 2.9.2013 - Statement Kathrin Wanner

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Rathaus 2.9.2013 - Statement Kathrin Wanner
Hearing Sparmassnahmen Rathaus, Montag, 2. September 2013
Statement
Kathrin Wanner, Geschäftsleiterin Stiftung BWO
Es gilt das gesprochene Wort
Sparmassnahme der GEF in den Werkstätten – ein Beispiel anhand der Stiftung
BWO
Ausgangslage
Die Behindertenwerkstätten erfüllen einen doppelten Auftrag: Einerseits die Produktion von Waren
und andererseits die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung im Arbeitsbereich durch das
Bereitstellen von angepassten Arbeitsplätzen. Diese Werkstätten leisten nicht nur für die Menschen
mit Behinderung einen Beitrag für ein sinnstiftendes Leben, sondern auch einen Beitrag an unsere
Volkswirtschaft. Eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz zeigt auf, dass im Kanton Bern die
Hälfte der Beiträge, die der Kanton den geschützten Werkstätten zur Verfügung stellt, in Form von
Steuererträgen und Sozialversicherungsbeiträgen wieder an den Kanton zurück fliesst.
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat den Werkstätten für die kommenden Jahre eine lineare
Kürzung auferlegt, dies obwohl der Subventionierungsbetrag der einzelnen Werkstätten sehr
unterschiedlich hoch ist (zwischen ca. CHF 7.80 und ca. CHF 19.- pro Arbeitsstunde der Menschen
mit Behinderung). Im Jahr 2014 müssen alle Werkstätten 8,7% und im Jahr 2015 7,2% ihrer
Ausgaben einsparen, total also 15,9%. Warum eine lineare Kürzung? Warum eine so massive
Kürzung? Immerhin zeigt der ASP-Bericht ganz klar auf, dass der Behindertenbereich unter der 92%
Marke des schweizerischen Durchschnitts des Kosten- und Angebotsniveaus liegt. Damit stehen die
Kürzungen auch im Widerspruch zu den eigenen Vorgaben.
Die GEF begründet ihr Handeln damit, dass ihr keine verlässlichen Vergleichszahlen im
Werkstattbereich vorliegen. Deshalb sei es ihnen nicht möglich, differenzierte Sparvorgaben zu
erlassen. Die GEF hat es also in den letzten 5 Jahren – seit der Umsetzung des NFA – nicht
geschafft, auch nur annähernd brauchbare Vergleichsdaten zu erarbeiten. Sie nimmt mit ihren
massiven Sparvorgaben in Kauf, dass verschiedene Werkstätten existentiell bedroht werden.
Ein konkretes Beispiel anhand der Werkstatt der Stiftung BWO
Die Werkstatt der Stiftung BWO weist einen Eigenfinanzierungsgrad von 75% auf. Damit wurden
bereits in der Vergangenheit die erbrachten Betreuungsleistungen für die Menschen mit Behinderung
von der GEF nicht vollumfänglich subventioniert und mussten mit dem Produktionsertrag
quersubventioniert werden. Nun soll der Subventionsbetrag für die kommenden 2 Jahre um je ca.
CHF 90 000.- reduziert werden. (neu CHF 7. 18, bzw. CHF 6.66/Std.)
Mögliche Massnahmen
1. Streichung einer Betreuungsstelle:
Die Arbeitsgruppen der Menschen mit Behinderung, die heute bereits gross sind, würden auf bis zu 30
Personen pro Betreuungsperson anwachsen. Dies wäre nicht verantwortbar, da nicht einmal mehr
eine minimale Betreuungsqualität sichergestellt werden könnte.
Fachpersonal durch günstigere Mitarbeitende ersetzen:
Die GEF würde das nicht akzeptieren, da dann ihre Qualitätsvorgaben nicht mehr eingehalten würden.
2. Lohnkürzung der Mitarbeitenden mit Beeinträchtigung
Diese Löhne sind bereits heute sehr tief (durchschnittlich CHF 4.-/Std.). Eine solche Kürzung müsste
in den meisten Fällen über die Ergänzungsleistung aufgefangen werden. Zudem stellt ein Lohn eine
Anerkennung für die erbrachte Leistung dar. Eine Lohnkürzung würde somit auch eine Minderung der
Anerkennung/Wertschätzung der Arbeitsleistung für die bereits benachteiligten Menschen bedeuten.
Das wäre moralisch nicht verantwortbar.
3. Ertragssteigerung in der Produktion:
Unsere Werkstatt ist wie ein normales KMU den wirtschaftlichen Entwicklungen und Schwankungen
ausgesetzt, d. h. zusätzliche Aufträge müssten vorhanden sein und akquiriert werden können. Zudem
haben wir unsere Abläufe bereits mehrfach optimiert, da auch in der Vergangenheit die Subventionen
der GEF nicht ausreichten.
Bei einer weiteren Ertragssteigerung würde der Produktionsdruck steigen, was sich auf Menschen mit
Behinderung negativ auswirken würde. Auf der anderen Seite ist eine Aufgaben- und
Produktionserweiterung nicht möglich, da die GEF-Vorgaben keinen Ausbau der Arbeitsplätze
erlauben.
Fazit
Mit dieser linearen Kürzung nimmt die GEF in Kauf, dass mehr als 170 Menschen mit
Beeinträchtigung im oberen Emmental ihren Arbeitsplatz und damit eine sinnstiftende
Tagesstruktur verlieren. Gespart wird damit unter dem Strich kaum, da dadurch für den Kanton
einfach andere Kosten entstehen (Ergänzungsleistungen, Sozialdienst).
Bern, 2. September 2013
Für Rückfragen:
Kathrin Wanner, Telefon 034 409 33 33., Mobil 079 248 96 54