Betriebshilfe: Antrag mit Merkblätter - MR Weißenburg

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Betriebshilfe: Antrag mit Merkblätter - MR Weißenburg
Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Erstantrag
EK-Wechsel
Franken und Oberbayern
Antrag auf
A.
Betriebshilfe
Haushaltshilfe
Angaben zur ausgefallenen Person (Angaben bitte gegebenenfalls berichtigen)
Name, Vorname (ggf. auch Geburtsname)
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
Mitgliedsnummer
Telefon Vorwahl/Rufnummer
1.
Telefax Vorwahl/Rufnummer
Die ausgefallene Person ist normalerweise tätig
im Unternehmen
im Haushalt
Stunden täglich
2.
in sonstigen Unternehmensteilen
Stunden täglich
Stunden täglich
Wird eine außerlandwirtschaftliche Beschäftigung/Tätigkeit ausgeübt?
2.1
Ausgefallene Person Beruf/Tätigkeit
außerlandw. Arbeitszeit
2.2
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
Stunden wöchentlich
Beruf/Tätigkeit
außerlandw. Arbeitszeit
Stunden wöchentlich
3.
Ist für die ausgefallene Person ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit i. S. d. SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) geja
nein
stellt worden?
Falls ja: Wurde von einer Pflegekasse bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt?
nein
ja
(Bitte Bescheid beifügen, sofern Sie nicht bei der LKK/LPK versichert sind)
4.
Ist für die ausgefallene Person ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt worden?
nein
ja, bei nachstehendem Versicherungsträger: ____________________________________________
Falls ja: Wurde Erwerbsminderung bereits festgestellt?
nein
ja
B.
Grund der Antragstellung (Bitte Nachweise beifügen)
Stationäre Krankenhausbehandlung ab
Arbeitsunfähigkeit ab
Tag, Monat, Jahr
Tag, Monat, Jahr
Art der Erkrankung/Diagnose
Rehabilitation ab
Kostenträger der Maßnahme
Tag, Monat, Jahr
Schwangerschaft/Mutterschaft
Todesfall
voraussichtlicher Entbindungstag
Todestag
Falls ein Unfall vorliegt:
landwirtschaftlicher Arbeitsunfall
Sonstiger Unfall
Unfalltag
Tag, Monat, Jahr
C.
Angaben zum Einsatz und Umfang
Welche Arbeiten sind im Wesentlichen zu verrichten?
Montag bis Freitag bis zu
Stunden täglich.
Art der Arbeit
an Samstagen bis zu
Stunden täglich.
Art der Arbeit
an Sonn- und Feiertagen bis zu
Stunden täglich.
Art der Arbeit
Es soll
eine selbst beschaffte betriebsfremde Ersatzkraft zum Einsatz kommen.
eine Ersatzkraft gestellt werden, eine selbst beschaffte Ersatzkraft steht nicht zur Verfügung.
Der Einsatz einer Ersatzkraft wird notwendig ab
Tag, Monat, Jahr
D.
Bestätigung der Einsatzorganisation bei gestellten Ersatzkräften
(Bei mehreren Ersatzkräften bitte gesondertes Blatt beifügen)
Bezeichnung der Einsatzstelle Maschinenring Wug-Gun e.V.
z. B. Maschinenring, Dorfhelferinnenstation, LSV
Name, Vorname der Ersatzkraft (falls bekannt)
eine nebenberufliche Ersatzkraft/Bundesfreiwilligendienst steht nicht zur Verfügung
_________________
________________________________________________________
Datum
E.
Unterschrift und Stempel der Einsatzorganisation
Angaben zu selbst beschafften Ersatzkräften (Bei mehreren Ersatzkräften bitte gesondertes Blatt beifügen)
1.
Name, Vorname
Geburtsdatum
Beruf
Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
2.
Ist die Ersatzkraft mit dem Unternehmer oder dessen Ehegatte/Lebenspartner verwandt oder verschwägert?
nein
ja, Art der Verwandt-/Schwägerschaft
3.
Ist die Ersatzkraft auch sonst haupt- oder nebenberuflich im Unternehmen tätig?
4.
Wird die Berufstätigkeit unterbrochen?
F.
Angaben zum Unternehmen/Haushalt
1.
Welche Personen arbeiten im Unternehmen/Haushalt mit? (z. B. Mitunternehmer, Ehegatten, hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige, Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Lebensgefährten, Altenteiler – bitte gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen)
Name, Vorname
2.
nein
Geburtsdatum
ja, mit
nein
bezahltem Urlaub
beschäftigt als
ja
unbezahltem Urlaub
(auch Angabe, ob im Unternehmen (U) und/oder im Haushalt (H) tätig)
Mitarbeit im Unternehmen/Haushalt (Stundenzahl
Mitarbeiten- Arbeitnehder Famimer
lienangehöriger
eintragen)
montags samstags sonntags
bis freitags
täglich
Auszubildender
Sonstige
Falls mehrere Familienangehörige oder familienfremde Arbeitskräfte versicherungspflichtig beschäftigt sind:
Warum ist für die Weiterführung des Unternehmens/Haushalts der Einsatz einer Ersatzkraft notwendig?
(Bitte gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen)
3.
Welche sonstigen Personen leben im Haushalt? (Bitte gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen)
Name, Vorname
Geburtsdatum
Verwandtschafts-/
Tätigkeit/Berufsbezeichnung/
Schwägerschaftsverhältnis Pflegestufe
4.
Welchen der im Haushalt lebenden Personen kann eine Mithilfe nicht zugemutet werden und gegebenenfalls
aus welchen Gründen?
G.
Betriebsverhältnisse/Landwirtschaft
1.
Insgesamt bewirtschaftete Flächen (Eigenland und Pacht)
Davon: Ackerland
ha Grünland
Sonderkulturen: Obst
ha
ha Weinbau
ha Gemüse
ha Forst
ha Tabak
ha Ödland
ha Spargel
ha
ha
sonstige Unternehmensteile (z. B. Brennerei, Gästezimmer, Pferdepension)
2.
Viehbestand (Bitte Anzahl angeben.)
Großvieh
Davon:
Milchvieh
Schweine
Davon:
Zuchtsauen
Schafe
3.
Federvieh
Mutterkühe
Mastschweine
Sonstiges
Technische Ausstattung/Besonderheiten
Haltung
Boxenauslaufstall
Jungvieh
Mastbullen
Pferde
Ferkel
-
Anbindestall
Sonstige
Melken
Melkstand
Eimermelkanlage
Absauganlage
Melkroboter
Entmistung
technisiert
per Hand
technisiert
per Hand
4.
Besonders aufwändige Arbeiten
5.
Direktvermarktung
6.
Regelmäßige Arbeiten durch Lohnunternehmer
7.
Beabsichtigte Betriebsabgabe
H.
Erklärung des Antragstellers
nein
Fütterung
ja, und zwar
nein
nein
ja, und zwar
ja, und zwar zum
Ich bin damit einverstanden, dass ein eventueller Erstattungsbetrag gegebenenfalls zur Tilgung von Forderungen
der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Alterkasse, Krankenkasse oder Pflegekasse einbehalten wird.
Eine eventuell anfallende Selbstbeteiligung kann von folgendem Konto abgebucht werden:
_______________________________________________________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
Name und Sitz der Bank
BLZ
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________________________________________________________________________
Kontoinhaber (nur erforderlich, falls nicht identisch mit oben genannter Person)
Kontonummer
Datum
Unterschrift des Antragstellers
Um Sie umfassend beraten und betreuen zu können, sind wir darauf angewiesen, Daten zu erheben, zu verarbeiten und
zu nutzen. Dabei beachten wir die für uns geltenden Datenschutzbestimmungen.
Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Hinweise zum Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe
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Allgemeines
Die Kosten der Betriebs- oder Haushaltshilfe (BHH) können von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nur übernommen werden, wenn sowohl die rechtlichen als
auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Erforderlichkeit der Betriebs- oder Haushaltshilfe
Betriebs- oder Haushaltshilfe wird zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs bewilligt. Sie
beschränkt sich im Wesentlichen auf die unaufschiebbaren Arbeiten. Arbeiten die aufschiebbar sind,
dürfen nicht durch Ersatzkräfte auf Kosten der Versichertengemeinschaft verrichtet werden. Solche Arbeiten sind z. B. Bauarbeiten, Brennholz sägen und ähnliches. Waldarbeiten dürfen im Rahmen der
Betriebshilfe grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn
sie für die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig sind (z. B. Beseitigung von unmittelbar
vor Einsatzbeginn oder während des Einsatzes aufgetretenem Wind- oder Schneebruch oder bei Borkenkäfergefahr). Die BHH kann also nicht die Weiterführung des Betriebes in dem Maße wie vor dem
Ausfall der zu ersetzenden Person sicherstellen. Außerdem ist für die Hilfe Voraussetzung, dass die
Weiterführung des Betriebes nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Dies gilt insbesondere
in Bezug auf im Haushalt lebende berufstätige oder ältere, die Schule besuchende Kinder, denen an
Wochenenden und Feiertagen die Mehrarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb zuzumuten ist. Für Tätigkeiten in selbständigen - nicht landwirtschaftlichen - Unternehmensteilen (Nebenunternehmen)
kann keine BHH übernommen werden, d. h. die Ersatzkraft darf insoweit auch keine Tätigkeiten
verrichten.
Antragstellung/Einsatzwechsel
Wird Betriebs- oder Haushaltshilfe benötigt, ist bei der SVLFG ein Antrag vor Beginn des Einsatzes
einer Ersatzkraft zu stellen. Zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen ist die unverzügliche Vorlage
(spätestens innerhalb von 14 Tagen) des ausgefüllten Antragsvordrucks erforderlich. Notwendige
ärztliche Bescheinigungen sind dem Antrag beizufügen oder unverzüglich nachzureichen.
Auch bei einem Ersatzkraftwechsel ist der Einsatz der neuen Ersatzkraft der SVLFG spätestens am
Tag des Einsatzbeginns mitzuteilen.
Einsatzüberprüfungen vor Ort
Die SVLFG führt regelmäßig Einsatzüberprüfungen durch. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob
der Arbeitsnachweis tatsächlich täglich geführt wird. Geschieht dies nicht, ist keine Kostenerstattung
möglich, da nachträglichen Eintragungen die notwendige Beweiskraft fehlt. Werden Betrugsfälle aufgedeckt, werden nicht nur alle bereits gezahlten Beträge zurückgefordert, sondern es muss unter Umständen auch mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gerechnet werden.
Wochenendeinsätze
Wochenendeinsätze selbst beschaffter Ersatzkräfte während des Einsatzzeitraumes hauptberuflicher
Ersatzkräfte können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Selbst beschaffte betriebsfremde Ersatzkräfte
Die SVLFG setzt vorrangig qualifizierte gestellte Ersatzkräfte ein. Nur wenn keine Ersatzkraft gestellt
werden kann, werden für eine selbst beschaffte betriebsfremde Ersatzkraft die Kosten in angemessener Höhe erstattet. Hierbei sind nur tatsächlich entstandene Geldleistungen zu erstatten. Naturalleistungen können nicht berücksichtigt werden (z. B. Hilfe auf Gegenseitigkeit). Bei einem Ganztagseinsatz
ist grundsätzlich eine Pausenzeit von mindestens 30 Minuten einzuhalten (unbezahlte Pause). Betriebsfremd sind Personen, die sonst nicht im Unternehmen oder Haushalt tätig sind oder wesentlich
aushelfen.
08.01.2013
Az.:
BH0000240V004 / u132019
Az.:
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Hinweis zum Antrag auf BHH
Seite 2
Bei Einsatz von Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad werden grundsätzlich keine
Kosten erstattet; es können jedoch die erforderlichen Fahrkosten und der Verdienstausfall (unbezahlter Urlaub) bis zur Höhe der Kosten, die sonst beim Einsatz einer selbst beschafften Ersatzkraft entstehen, erstattet werden. Zum Nachweis des Verdienstausfalls ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers
vorzulegen, aus der hervorgeht, wie hoch der Verdienstausfall für die Zeit des unbezahlten Urlaubs ist.
Wegen einer möglichen Steuer- oder Sozialversicherungspflicht bei Einsatz einer selbst beschafften
Ersatzkraft empfehlen wir, sich in geeigneter Weise zu informieren (z. B. bei der Landwirtschaftlichen
Buchstelle oder bei einem Steuerberater).
Mitwirkungs- und Meldepflichten
Nach § 60 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) ist jeder, der eine Sozialleistung beantragt
oder erhält, verpflichtet, alle für die Leistung erheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des
Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Er hat ferner
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich, oder über die im Zusammenhang mit
der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern,
der SVLFG mitzuteilen.
Diese Meldepflicht gilt insbesondere, wenn z. B. das Unternehmen abgegeben wird, Flächenveränderungen vorgenommen werden oder der bisher gemeldete Viehbestand sich ändert.
Betriebs- oder Haushaltshilfe kann grundsätzlich nur erbracht werden, solange das landwirtschaftliche
Unternehmen mit einer für die Mitgliedschaft zur SVLFG maßgebenden Mindestgröße bewirtschaftet
wird.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, kann die
SVLFG die Leistung versagen oder, falls die Leistung schon bewilligt wurde, entziehen.
Maschinen- und Betriebshilfsring
Weißenburg-Gunzenhausen e.V.
Bergerstraße 2
91781 Weißenburg
Tel.: 09141 / 3890
Fax: 09141 / 81465
Mail: [email protected]
www.mrwug.de
RICHTLINIEN FÜR DEN EINSATZ
DES/DER NEBENBERUFLICHEN BETRIEBSHELFERS/-IN
(zur Aushändigung an den Einsatzbetrieb)
Der Maschinen- und Betriebshilfsring Weißenburg-Gunzenhausen (MR) e.V. vermittelt in Fällen von Tod,
Krankheit, Unfall oder Erholungsbedürftigkeit des Betriebsleiters einen/eine Betriebshelfer/-in zur
Überbrückung der Notlage. Die Betriebshelfer/-innen sind nicht dazu da, schon seit längerer Zeit
liegengebliebene Arbeiten zu verrichten. Einsatzschwerpunkt ist die landwirtschaftliche bzw. gartenbauliche
Urproduktion und alle damit zusammenhängenden Arbeiten.
Schweigepflicht: Der/die Betriebshelfer/-in ist verpflichtet, über alles, was mit dem Einsatz familienintern
zusammenhängt, zu schweigen. Die Schweigepflicht schließt jedoch nicht aus, dass sich der/die
Betriebshelfer/-in mit der Einsatzleitung über den Einsatz bespricht.
Da die Verhältnisse in verschiedenen Betrieben zu den einzelnen Jahreszeiten recht unterschiedlich sind,
müssen die Einzelheiten des Arbeitseinsatzes jeweils mit dem/der Betriebshelfer/-in abgesprochen werden.
Allgemein gelten jedoch folgende Regeln:
1. Der Einsatzbetrieb muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung
abgeschlossen haben, d. h. die Beiträge müssen bezahlt sein.
2. Der MR übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Betriebshelfer/-in in Ausübung seiner Tätigkeit im
Einsatzbetrieb verursacht. Der/die Betriebshelfer/in haftet dem Einsatzbetrieb nur für Schäden, die er/sie
in Ausübung seiner Tätigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
3. Bitte gewähren Sie dem/der Betriebshelfer/-in Einsicht in die Einsatzbewilligung durch den Sozialversicherungsträger um Missverständnisse zu vermeiden.
4. Der/die Betriebshelfer/-in hat Anweisung, die Unfallverhütungsvorschriften, die Verkehrssicherheit der
eingesetzten Fahrzeuge und die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Die Betriebsleiter bzw. ihre
Stellvertreter sind verpflichtet, für die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu
sorgen und nötigenfalls gemeinsam mit den Betriebshelfern/-innen Gefahrenquellen zu beseitigen oder
beseitigen zu lassen.
Der/die Betriebshelfer/-in kann nicht gezwungen werden, mit betrieblichen Fahrzeugen, Zugmaschinen etc.,
deren Zustand nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht, öffentliche Straßen zu befahren! Die TÜVPrüfplakette muss gültig sein. Alle Fahrzeuge müssen gültig Kfz-Haftpflicht-versichert sein. Die
Mitnahme von Kindern auf den Schleppern, Anhängern oder Maschinen ist dem/der Betriebshelfer/-in
grundsätzlich untersagt.
5. Sollte Waldarbeit unbedingt nötig sein, so gilt: Der Betriebshelfer darf aus Sicherheitsgründen auf keinen
Fall ohne Begleitperson im Wald mit der Motorsäge arbeiten.
6. Sollte der Tierbestand des Einsatzbetriebes mit ansteckenden Krankheiten infiziert sein, so ist der/die Betriebshelfer/-in darüber zu informieren.
7. Die Arbeitszeit des/der Betriebshelfers/-in wird durch die Bewilligung des Sozialversicherungsträger, bzw.
Absprache mit der zuständigen Einsatzleitung geregelt. Allgemein gelten folgende Grundsätze: Im
Normalfall wird von Montag bis Freitag gearbeitet. Wochenenddienst ist nur in begründeten Ausnahmen
nach Rücksprache mit der Einsatzleitung möglich. Bei jedem Einsatz, der länger als 6 Stunden dauert, ist
das Einhalten einer Pause von mind. 30 Minuten vorgeschrieben. Der/die Betriebshelfer/-in kann
seine/ihre Arbeitszeit nicht selbst über das notwendige Maß hinaus verlängern, sondern bedarf dazu der
Rücksprache mit der Einsatzleitung. Die max. Wochenarbeitszeit bei Arbeitsspitzen beträgt 60 Stunden pro
Woche und darf nicht überschritten werden.
8. Vertretung: Wir bemühen uns, für jeden notwendigen Einsatz einen/eine Betriebshelfer/-in zur Verfügung
zu stellen, der diesen Einsatz von Anfang bis Ende betreut. Aus vielerlei Gründen (z. B. Urlaub,
Krankheit, notwendiger anderer Einsatz) ist es jedoch bei längeren Einsätzen hin und wieder erforderlich,
dass ein andere/-r Helfer/-in den Einsatz weiterführt. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
9. Der/die Betriebshelfer/-in ist verpflichtet, dem MR regelmäßig die Arbeitsnachweise über seine Tätigkeit
vorzulegen. Diese Arbeitsnachweise müssen vom Betriebsleiter bzw. Stellvertreter gegengezeichnet
werden und dienen als Unterlage für die spätere Verrechnung gegenüber den Sozialversicherungsträgern.
10. Notwendige Fahrten für den Betrieb oder für die Einsatzfamilie hat der/die Betriebshelfer/-in grundsätzlich
mit seinem/ihrem eigenen Pkw zu unternehmen. Dafür sind vom Betrieb pro Kilometer 0,30 € zu vergüten. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine einsatzbedingte Fahrt mit einem Pkw des Einsatzbetriebes
durchgeführt werden, können gegenüber dem Betriebshelfer/-in keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
11. Der/die Betriebshelfer/-in ist zu einem umweltschonenden Arbeiten verpflichtet, d. h. er/sie hat die geltenden Richtlinien z. B. Düngemittelanwendungsverordnung, Pflanzenschutzanwendungsverordnung etc. zu
beachten. Wir bitten die Betriebsleiter bzw. deren Stellvertreter, den/die Betriebshelfer/-in dabei nach
Kräften zu unterstützen (z. B. Hinweis auf Wasserschutzgebiet usw.).
12. Sollten wesentliche Paragraphen dieses Merkblattes vom Einsatzbetrieb missachtet werden, so kann der
Einsatz des/der Betriebshelfers/-in vom MR beendet werden.
13. Besondere Hinweise vom MR:
Für die nebenberufliche Betriebs- und Haushaltshilfe werden nachstehende Abrechnungssätze verrechnet.
Sofern die Sätze nicht direkt und vollständig mit der Sozialversicherung abgerechnet werden können,
werden die angefallenen Kosten vom Konto des Einsatzbetriebes abgebucht.
•
Betriebs- und/oder Haushaltshilfe pro Einsatzstunde
16,76 €
14. Die Vermittlung der Betriebshilfe durch den Maschinen- und Betriebshilfsring Weißenburg-Gunzenhausen
e.V. ist kostenlos. Für die Unterstützung bei der Betriebshilfe-Antragstellung entstehen mir Kosten von
40,00 € netto. Wenn die Betriebshilfe für ambulante Arbeitsunfähigkeit länger als 4 Wochen dauert, muss
fristgerecht ein Verlängerungsantrag gestellt werden, dabei erhalte ich auch die Unterstützung vom MR,
dieser Antrag kostet einmalig 30,00 € netto (auch bei mehrmaligen Verlängerungsanträgen nur einmalig
fällig). Ich bin mit der Abbuchung der anfallenden Kosten nach dem Einsatzende einverstanden.
Der/die Betriebshelfer/-in wird sich darum bemühen, seine/ihre ganze Kraft und sein fachliches Können
einzusetzen. Wir bitten herzlich darum, ihm/ihr mit Vertrauen zu begegnen und in die Gemeinschaft der
Familie aufzunehmen.
Sollten sich Schwierigkeiten ergeben, so wird gebeten, diese mit dem Geschäftsführer des MR zu klären.
Maschinen- und Betriebshilfsring
Weißenburg-Gunzenhausen e.V.
gez. Richard Ortner
Bestätigung des Einsatzbetriebes:
Ich bin mit den Vereinbarungen des Merkblattes einverstanden:
________________________________________
Name Einsatzbetrieb
__________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift

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