Betriebshilfe: Antrag mit Merkblätter - MR Weißenburg
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Betriebshilfe: Antrag mit Merkblätter - MR Weißenburg
Landwirtschaftliche Sozialversicherung Erstantrag EK-Wechsel Franken und Oberbayern Antrag auf A. Betriebshilfe Haushaltshilfe Angaben zur ausgefallenen Person (Angaben bitte gegebenenfalls berichtigen) Name, Vorname (ggf. auch Geburtsname) Geburtsdatum Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort Mitgliedsnummer Telefon Vorwahl/Rufnummer 1. Telefax Vorwahl/Rufnummer Die ausgefallene Person ist normalerweise tätig im Unternehmen im Haushalt Stunden täglich 2. in sonstigen Unternehmensteilen Stunden täglich Stunden täglich Wird eine außerlandwirtschaftliche Beschäftigung/Tätigkeit ausgeübt? 2.1 Ausgefallene Person Beruf/Tätigkeit außerlandw. Arbeitszeit 2.2 Ehegatte/eingetragener Lebenspartner Stunden wöchentlich Beruf/Tätigkeit außerlandw. Arbeitszeit Stunden wöchentlich 3. Ist für die ausgefallene Person ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit i. S. d. SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) geja nein stellt worden? Falls ja: Wurde von einer Pflegekasse bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt? nein ja (Bitte Bescheid beifügen, sofern Sie nicht bei der LKK/LPK versichert sind) 4. Ist für die ausgefallene Person ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt worden? nein ja, bei nachstehendem Versicherungsträger: ____________________________________________ Falls ja: Wurde Erwerbsminderung bereits festgestellt? nein ja B. Grund der Antragstellung (Bitte Nachweise beifügen) Stationäre Krankenhausbehandlung ab Arbeitsunfähigkeit ab Tag, Monat, Jahr Tag, Monat, Jahr Art der Erkrankung/Diagnose Rehabilitation ab Kostenträger der Maßnahme Tag, Monat, Jahr Schwangerschaft/Mutterschaft Todesfall voraussichtlicher Entbindungstag Todestag Falls ein Unfall vorliegt: landwirtschaftlicher Arbeitsunfall Sonstiger Unfall Unfalltag Tag, Monat, Jahr C. Angaben zum Einsatz und Umfang Welche Arbeiten sind im Wesentlichen zu verrichten? Montag bis Freitag bis zu Stunden täglich. Art der Arbeit an Samstagen bis zu Stunden täglich. Art der Arbeit an Sonn- und Feiertagen bis zu Stunden täglich. Art der Arbeit Es soll eine selbst beschaffte betriebsfremde Ersatzkraft zum Einsatz kommen. eine Ersatzkraft gestellt werden, eine selbst beschaffte Ersatzkraft steht nicht zur Verfügung. Der Einsatz einer Ersatzkraft wird notwendig ab Tag, Monat, Jahr D. Bestätigung der Einsatzorganisation bei gestellten Ersatzkräften (Bei mehreren Ersatzkräften bitte gesondertes Blatt beifügen) Bezeichnung der Einsatzstelle Maschinenring Wug-Gun e.V. z. B. Maschinenring, Dorfhelferinnenstation, LSV Name, Vorname der Ersatzkraft (falls bekannt) eine nebenberufliche Ersatzkraft/Bundesfreiwilligendienst steht nicht zur Verfügung _________________ ________________________________________________________ Datum E. Unterschrift und Stempel der Einsatzorganisation Angaben zu selbst beschafften Ersatzkräften (Bei mehreren Ersatzkräften bitte gesondertes Blatt beifügen) 1. Name, Vorname Geburtsdatum Beruf Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort 2. Ist die Ersatzkraft mit dem Unternehmer oder dessen Ehegatte/Lebenspartner verwandt oder verschwägert? nein ja, Art der Verwandt-/Schwägerschaft 3. Ist die Ersatzkraft auch sonst haupt- oder nebenberuflich im Unternehmen tätig? 4. Wird die Berufstätigkeit unterbrochen? F. Angaben zum Unternehmen/Haushalt 1. Welche Personen arbeiten im Unternehmen/Haushalt mit? (z. B. Mitunternehmer, Ehegatten, hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige, Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Lebensgefährten, Altenteiler – bitte gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen) Name, Vorname 2. nein Geburtsdatum ja, mit nein bezahltem Urlaub beschäftigt als ja unbezahltem Urlaub (auch Angabe, ob im Unternehmen (U) und/oder im Haushalt (H) tätig) Mitarbeit im Unternehmen/Haushalt (Stundenzahl Mitarbeiten- Arbeitnehder Famimer lienangehöriger eintragen) montags samstags sonntags bis freitags täglich Auszubildender Sonstige Falls mehrere Familienangehörige oder familienfremde Arbeitskräfte versicherungspflichtig beschäftigt sind: Warum ist für die Weiterführung des Unternehmens/Haushalts der Einsatz einer Ersatzkraft notwendig? (Bitte gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen) 3. Welche sonstigen Personen leben im Haushalt? (Bitte gegebenenfalls gesondertes Blatt beifügen) Name, Vorname Geburtsdatum Verwandtschafts-/ Tätigkeit/Berufsbezeichnung/ Schwägerschaftsverhältnis Pflegestufe 4. Welchen der im Haushalt lebenden Personen kann eine Mithilfe nicht zugemutet werden und gegebenenfalls aus welchen Gründen? G. Betriebsverhältnisse/Landwirtschaft 1. Insgesamt bewirtschaftete Flächen (Eigenland und Pacht) Davon: Ackerland ha Grünland Sonderkulturen: Obst ha ha Weinbau ha Gemüse ha Forst ha Tabak ha Ödland ha Spargel ha ha sonstige Unternehmensteile (z. B. Brennerei, Gästezimmer, Pferdepension) 2. Viehbestand (Bitte Anzahl angeben.) Großvieh Davon: Milchvieh Schweine Davon: Zuchtsauen Schafe 3. Federvieh Mutterkühe Mastschweine Sonstiges Technische Ausstattung/Besonderheiten Haltung Boxenauslaufstall Jungvieh Mastbullen Pferde Ferkel - Anbindestall Sonstige Melken Melkstand Eimermelkanlage Absauganlage Melkroboter Entmistung technisiert per Hand technisiert per Hand 4. Besonders aufwändige Arbeiten 5. Direktvermarktung 6. Regelmäßige Arbeiten durch Lohnunternehmer 7. Beabsichtigte Betriebsabgabe H. Erklärung des Antragstellers nein Fütterung ja, und zwar nein nein ja, und zwar ja, und zwar zum Ich bin damit einverstanden, dass ein eventueller Erstattungsbetrag gegebenenfalls zur Tilgung von Forderungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Alterkasse, Krankenkasse oder Pflegekasse einbehalten wird. Eine eventuell anfallende Selbstbeteiligung kann von folgendem Konto abgebucht werden: _______________________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Name und Sitz der Bank BLZ _______________________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Kontoinhaber (nur erforderlich, falls nicht identisch mit oben genannter Person) Kontonummer Datum Unterschrift des Antragstellers Um Sie umfassend beraten und betreuen zu können, sind wir darauf angewiesen, Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dabei beachten wir die für uns geltenden Datenschutzbestimmungen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Hinweise zum Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe 1 2 ____ ____ 3 4 5 6 Allgemeines Die Kosten der Betriebs- oder Haushaltshilfe (BHH) können von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nur übernommen werden, wenn sowohl die rechtlichen als auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Erforderlichkeit der Betriebs- oder Haushaltshilfe Betriebs- oder Haushaltshilfe wird zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs bewilligt. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf die unaufschiebbaren Arbeiten. Arbeiten die aufschiebbar sind, dürfen nicht durch Ersatzkräfte auf Kosten der Versichertengemeinschaft verrichtet werden. Solche Arbeiten sind z. B. Bauarbeiten, Brennholz sägen und ähnliches. Waldarbeiten dürfen im Rahmen der Betriebshilfe grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn sie für die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig sind (z. B. Beseitigung von unmittelbar vor Einsatzbeginn oder während des Einsatzes aufgetretenem Wind- oder Schneebruch oder bei Borkenkäfergefahr). Die BHH kann also nicht die Weiterführung des Betriebes in dem Maße wie vor dem Ausfall der zu ersetzenden Person sicherstellen. Außerdem ist für die Hilfe Voraussetzung, dass die Weiterführung des Betriebes nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Dies gilt insbesondere in Bezug auf im Haushalt lebende berufstätige oder ältere, die Schule besuchende Kinder, denen an Wochenenden und Feiertagen die Mehrarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb zuzumuten ist. Für Tätigkeiten in selbständigen - nicht landwirtschaftlichen - Unternehmensteilen (Nebenunternehmen) kann keine BHH übernommen werden, d. h. die Ersatzkraft darf insoweit auch keine Tätigkeiten verrichten. Antragstellung/Einsatzwechsel Wird Betriebs- oder Haushaltshilfe benötigt, ist bei der SVLFG ein Antrag vor Beginn des Einsatzes einer Ersatzkraft zu stellen. Zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen ist die unverzügliche Vorlage (spätestens innerhalb von 14 Tagen) des ausgefüllten Antragsvordrucks erforderlich. Notwendige ärztliche Bescheinigungen sind dem Antrag beizufügen oder unverzüglich nachzureichen. Auch bei einem Ersatzkraftwechsel ist der Einsatz der neuen Ersatzkraft der SVLFG spätestens am Tag des Einsatzbeginns mitzuteilen. Einsatzüberprüfungen vor Ort Die SVLFG führt regelmäßig Einsatzüberprüfungen durch. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob der Arbeitsnachweis tatsächlich täglich geführt wird. Geschieht dies nicht, ist keine Kostenerstattung möglich, da nachträglichen Eintragungen die notwendige Beweiskraft fehlt. Werden Betrugsfälle aufgedeckt, werden nicht nur alle bereits gezahlten Beträge zurückgefordert, sondern es muss unter Umständen auch mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gerechnet werden. Wochenendeinsätze Wochenendeinsätze selbst beschaffter Ersatzkräfte während des Einsatzzeitraumes hauptberuflicher Ersatzkräfte können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Selbst beschaffte betriebsfremde Ersatzkräfte Die SVLFG setzt vorrangig qualifizierte gestellte Ersatzkräfte ein. Nur wenn keine Ersatzkraft gestellt werden kann, werden für eine selbst beschaffte betriebsfremde Ersatzkraft die Kosten in angemessener Höhe erstattet. Hierbei sind nur tatsächlich entstandene Geldleistungen zu erstatten. Naturalleistungen können nicht berücksichtigt werden (z. B. Hilfe auf Gegenseitigkeit). Bei einem Ganztagseinsatz ist grundsätzlich eine Pausenzeit von mindestens 30 Minuten einzuhalten (unbezahlte Pause). Betriebsfremd sind Personen, die sonst nicht im Unternehmen oder Haushalt tätig sind oder wesentlich aushelfen. 08.01.2013 Az.: BH0000240V004 / u132019 Az.: 7 Hinweis zum Antrag auf BHH Seite 2 Bei Einsatz von Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad werden grundsätzlich keine Kosten erstattet; es können jedoch die erforderlichen Fahrkosten und der Verdienstausfall (unbezahlter Urlaub) bis zur Höhe der Kosten, die sonst beim Einsatz einer selbst beschafften Ersatzkraft entstehen, erstattet werden. Zum Nachweis des Verdienstausfalls ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der hervorgeht, wie hoch der Verdienstausfall für die Zeit des unbezahlten Urlaubs ist. Wegen einer möglichen Steuer- oder Sozialversicherungspflicht bei Einsatz einer selbst beschafften Ersatzkraft empfehlen wir, sich in geeigneter Weise zu informieren (z. B. bei der Landwirtschaftlichen Buchstelle oder bei einem Steuerberater). Mitwirkungs- und Meldepflichten Nach § 60 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) ist jeder, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, verpflichtet, alle für die Leistung erheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Er hat ferner Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich, oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, der SVLFG mitzuteilen. Diese Meldepflicht gilt insbesondere, wenn z. B. das Unternehmen abgegeben wird, Flächenveränderungen vorgenommen werden oder der bisher gemeldete Viehbestand sich ändert. Betriebs- oder Haushaltshilfe kann grundsätzlich nur erbracht werden, solange das landwirtschaftliche Unternehmen mit einer für die Mitgliedschaft zur SVLFG maßgebenden Mindestgröße bewirtschaftet wird. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, kann die SVLFG die Leistung versagen oder, falls die Leistung schon bewilligt wurde, entziehen. Maschinen- und Betriebshilfsring Weißenburg-Gunzenhausen e.V. Bergerstraße 2 91781 Weißenburg Tel.: 09141 / 3890 Fax: 09141 / 81465 Mail: [email protected] www.mrwug.de RICHTLINIEN FÜR DEN EINSATZ DES/DER NEBENBERUFLICHEN BETRIEBSHELFERS/-IN (zur Aushändigung an den Einsatzbetrieb) Der Maschinen- und Betriebshilfsring Weißenburg-Gunzenhausen (MR) e.V. vermittelt in Fällen von Tod, Krankheit, Unfall oder Erholungsbedürftigkeit des Betriebsleiters einen/eine Betriebshelfer/-in zur Überbrückung der Notlage. Die Betriebshelfer/-innen sind nicht dazu da, schon seit längerer Zeit liegengebliebene Arbeiten zu verrichten. Einsatzschwerpunkt ist die landwirtschaftliche bzw. gartenbauliche Urproduktion und alle damit zusammenhängenden Arbeiten. Schweigepflicht: Der/die Betriebshelfer/-in ist verpflichtet, über alles, was mit dem Einsatz familienintern zusammenhängt, zu schweigen. Die Schweigepflicht schließt jedoch nicht aus, dass sich der/die Betriebshelfer/-in mit der Einsatzleitung über den Einsatz bespricht. Da die Verhältnisse in verschiedenen Betrieben zu den einzelnen Jahreszeiten recht unterschiedlich sind, müssen die Einzelheiten des Arbeitseinsatzes jeweils mit dem/der Betriebshelfer/-in abgesprochen werden. Allgemein gelten jedoch folgende Regeln: 1. Der Einsatzbetrieb muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen haben, d. h. die Beiträge müssen bezahlt sein. 2. Der MR übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Betriebshelfer/-in in Ausübung seiner Tätigkeit im Einsatzbetrieb verursacht. Der/die Betriebshelfer/in haftet dem Einsatzbetrieb nur für Schäden, die er/sie in Ausübung seiner Tätigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. 3. Bitte gewähren Sie dem/der Betriebshelfer/-in Einsicht in die Einsatzbewilligung durch den Sozialversicherungsträger um Missverständnisse zu vermeiden. 4. Der/die Betriebshelfer/-in hat Anweisung, die Unfallverhütungsvorschriften, die Verkehrssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge und die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Die Betriebsleiter bzw. ihre Stellvertreter sind verpflichtet, für die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu sorgen und nötigenfalls gemeinsam mit den Betriebshelfern/-innen Gefahrenquellen zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Der/die Betriebshelfer/-in kann nicht gezwungen werden, mit betrieblichen Fahrzeugen, Zugmaschinen etc., deren Zustand nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht, öffentliche Straßen zu befahren! Die TÜVPrüfplakette muss gültig sein. Alle Fahrzeuge müssen gültig Kfz-Haftpflicht-versichert sein. Die Mitnahme von Kindern auf den Schleppern, Anhängern oder Maschinen ist dem/der Betriebshelfer/-in grundsätzlich untersagt. 5. Sollte Waldarbeit unbedingt nötig sein, so gilt: Der Betriebshelfer darf aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall ohne Begleitperson im Wald mit der Motorsäge arbeiten. 6. Sollte der Tierbestand des Einsatzbetriebes mit ansteckenden Krankheiten infiziert sein, so ist der/die Betriebshelfer/-in darüber zu informieren. 7. Die Arbeitszeit des/der Betriebshelfers/-in wird durch die Bewilligung des Sozialversicherungsträger, bzw. Absprache mit der zuständigen Einsatzleitung geregelt. Allgemein gelten folgende Grundsätze: Im Normalfall wird von Montag bis Freitag gearbeitet. Wochenenddienst ist nur in begründeten Ausnahmen nach Rücksprache mit der Einsatzleitung möglich. Bei jedem Einsatz, der länger als 6 Stunden dauert, ist das Einhalten einer Pause von mind. 30 Minuten vorgeschrieben. Der/die Betriebshelfer/-in kann seine/ihre Arbeitszeit nicht selbst über das notwendige Maß hinaus verlängern, sondern bedarf dazu der Rücksprache mit der Einsatzleitung. Die max. Wochenarbeitszeit bei Arbeitsspitzen beträgt 60 Stunden pro Woche und darf nicht überschritten werden. 8. Vertretung: Wir bemühen uns, für jeden notwendigen Einsatz einen/eine Betriebshelfer/-in zur Verfügung zu stellen, der diesen Einsatz von Anfang bis Ende betreut. Aus vielerlei Gründen (z. B. Urlaub, Krankheit, notwendiger anderer Einsatz) ist es jedoch bei längeren Einsätzen hin und wieder erforderlich, dass ein andere/-r Helfer/-in den Einsatz weiterführt. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis. 9. Der/die Betriebshelfer/-in ist verpflichtet, dem MR regelmäßig die Arbeitsnachweise über seine Tätigkeit vorzulegen. Diese Arbeitsnachweise müssen vom Betriebsleiter bzw. Stellvertreter gegengezeichnet werden und dienen als Unterlage für die spätere Verrechnung gegenüber den Sozialversicherungsträgern. 10. Notwendige Fahrten für den Betrieb oder für die Einsatzfamilie hat der/die Betriebshelfer/-in grundsätzlich mit seinem/ihrem eigenen Pkw zu unternehmen. Dafür sind vom Betrieb pro Kilometer 0,30 € zu vergüten. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine einsatzbedingte Fahrt mit einem Pkw des Einsatzbetriebes durchgeführt werden, können gegenüber dem Betriebshelfer/-in keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. 11. Der/die Betriebshelfer/-in ist zu einem umweltschonenden Arbeiten verpflichtet, d. h. er/sie hat die geltenden Richtlinien z. B. Düngemittelanwendungsverordnung, Pflanzenschutzanwendungsverordnung etc. zu beachten. Wir bitten die Betriebsleiter bzw. deren Stellvertreter, den/die Betriebshelfer/-in dabei nach Kräften zu unterstützen (z. B. Hinweis auf Wasserschutzgebiet usw.). 12. Sollten wesentliche Paragraphen dieses Merkblattes vom Einsatzbetrieb missachtet werden, so kann der Einsatz des/der Betriebshelfers/-in vom MR beendet werden. 13. Besondere Hinweise vom MR: Für die nebenberufliche Betriebs- und Haushaltshilfe werden nachstehende Abrechnungssätze verrechnet. Sofern die Sätze nicht direkt und vollständig mit der Sozialversicherung abgerechnet werden können, werden die angefallenen Kosten vom Konto des Einsatzbetriebes abgebucht. • Betriebs- und/oder Haushaltshilfe pro Einsatzstunde 16,76 € 14. Die Vermittlung der Betriebshilfe durch den Maschinen- und Betriebshilfsring Weißenburg-Gunzenhausen e.V. ist kostenlos. Für die Unterstützung bei der Betriebshilfe-Antragstellung entstehen mir Kosten von 40,00 € netto. Wenn die Betriebshilfe für ambulante Arbeitsunfähigkeit länger als 4 Wochen dauert, muss fristgerecht ein Verlängerungsantrag gestellt werden, dabei erhalte ich auch die Unterstützung vom MR, dieser Antrag kostet einmalig 30,00 € netto (auch bei mehrmaligen Verlängerungsanträgen nur einmalig fällig). Ich bin mit der Abbuchung der anfallenden Kosten nach dem Einsatzende einverstanden. Der/die Betriebshelfer/-in wird sich darum bemühen, seine/ihre ganze Kraft und sein fachliches Können einzusetzen. Wir bitten herzlich darum, ihm/ihr mit Vertrauen zu begegnen und in die Gemeinschaft der Familie aufzunehmen. Sollten sich Schwierigkeiten ergeben, so wird gebeten, diese mit dem Geschäftsführer des MR zu klären. Maschinen- und Betriebshilfsring Weißenburg-Gunzenhausen e.V. gez. Richard Ortner Bestätigung des Einsatzbetriebes: Ich bin mit den Vereinbarungen des Merkblattes einverstanden: ________________________________________ Name Einsatzbetrieb __________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift