Teilnahmebedingungen Videoclip

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Teilnahmebedingungen Videoclip
Alle in ROT gehaltene Texte sind NEU ab 01.01.2009
Teilnahmebedingungen der DAT Video- Clip- Dancing – Meisterschaften
Liebe Tanzsportler,
um Eure Kreativität und Eure Leistungsfähigkeit gebührend präsentieren zu können, verlangen wir
unseren Veranstaltungen eine professionelle Organisation ab. Um diese gute Organisation zu
gewährleisten, bedarf es weniger aber nötiger Regeln, die in diesen Teilnahmebedingungen zu
Grunde gelegt werden. Doch neben der professionellen Organisation, schreiben wir ganz groß auf
unsere Fahne: Fairness und die Freude am Vergleich vergleichbarer Formationen!!!!!
Unsere Wertungsrichter teilen nach der so genannten Sichtungsrunde die Formationen in ähnlich
leistungsstarke und ähnlich stilorientierte Wettkampfgruppen ein, in denen dann, um die Pokale
getanzt wird. Die Einteilung in Videoclip- Showdance- Style und in Videoclip- Hip-Hop- Style macht
den Vergleich einfacher und fairer. Für alle Videoclip- Meisterschaften liegt das folgende Regelwerk
zu Grunde.
7.0 Die Video- Clip- Dancing – Meisterschaften für Formationen sind unterteilt in 5 Altersgruppen:
Mini - Kids
Kids
Juniors 1
Juniors 2
Adults
(bis einschließlich 9 Jahre)
(bis einschließlich 12 Jahre)
(13 bis einschließlich 15 Jahre)
(16 bis einschließlich 18 Jahre)
(ab 19 Jahren)
7.1 Entscheidend für die Alterseinteilung ist das Geburtsjahr.
7.2 20% der Mitglieder einer Formation dürfen älter sein als die Altersgruppe vorschreibt (z.B. bei 59 Teilnehmern = 1 Person, ab 10 Personen = 2, ab 15 Personen = 3 und ab 20 Teilnehmern = 4).
7.3 Kinderausweise bzw. Personalausweise der Tänzer/Innen sind bereitzuhalten und auf Verlangen
der Turnierleitung vorzulegen.
7.4 Ein Verstoß gegen die Alterseinteilung hat die Disqualifikation der gesamten Formation zur Folge.
8.0 Jede Tanzschule kann pro Altersgruppe mit beliebig vielen Formationen starten.
8.1 Die einzelne Formation muss mindestens 6 und darf maximal 24 Teilnehmer/Innen haben.
8.2 Jede/r Teilnehmer/In darf nur in einer Formation tanzen.
8.3 In den Wettbewerben ist in allen Alters- und Startgruppen die Teilnahme von Tanzlehrern/innen,
Trainern/innen und in diesem Genre unterrichtenden Personen nicht zulässig.
8.4 Jeglicher Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen hat eine 1 jährige Sperre der gesamten
Tanzschule mit allen Tänzern/innen zur Folge.
9.0 Die Anmeldung einer Formation muss schriftlich erfolgen und nachfolgende Daten beinhalten:
Name u. Anschrift der Tanzschule oder durch welche Tanzschule gemeldet
Name der Formation
Vor- u. Zuname, sowie Geburtsdatum der einzelnen Teilnehmer/innen
Vor- u. Zuname des Trainers / der Trainerin und die Verbandszugehörigkeit
Bitte verwenden Sie den Vordruck des DAT
9.1 Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Formation zur Teilnahme und zur Anerkennung der
Teilnahmebedingungen und AGB´s.
9.2 Jede Formation zahlt pro Veranstaltung ein vorher festgelegtes Startgeld.
9.3 Bei Absage einer gemeldeten Formation nach Meldeschluss ist das Startgeld dennoch in voller
Höhe zu zahlen und wird vom Veranstalter/Ausrichter in Rechnung gestellt.
9.4 Die Formation hat ein kostenloses Rücktrittsrecht bei Verschiebung der Veranstaltung.
10.0 Die Auftrittsmusik ist bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung mit eindeutiger
Beschriftung
Name der Tanzschule
Name der Formation
Name der Auftrittsmusik
auf Audio- CD an den Ausrichter zu senden.
10.1 Eine Sicherheitskopie gibt jede Formation am Tag der Veranstaltung an der Meldestelle ab.
10.2 Die Auftrittslänge muss mindestens 2.30 Minuten und darf maximal 3.00 Minuten betragen.
10.3 Eine Über- bzw. Unterschreitung der gestatteten Auftrittslänge von mehr als 5 Sekunden zieht
die Disqualifikation der Formation nach sich. Der Auf-bzw.Abmarsch einer Formation darf nicht
länger als max. 30 sec. dauern (inclusive Auf-bzw Abbau von Hilfsmitteln).
Es dürfen keine Hilfsmittel genutzt werden,die
gefährlich/verschmutzend/spitz/lebendig oder über 1m groß sind.
10.4 Die Gestaltung der Choreographie sowie die Musikauswahl sind frei.
10.5 Um an der Deutschen Meisterschaft des DAT im Videoclipdancing teilzunehmen, ist eine
Teilnahme an einem Regionalturnier ( Nord, Ost, West- oder Süddeutsche Meisterschaft)
Voraussetzung.
10.6 Nur mit einer Sondergenehmigung durch den Ressortleiter VC, können Teilnehmer außerhalb
der Zuordnung Ihres Wohnortes an einem anderen Regionalturnier teilnehmen. Die Zuordnungen
werden noch bekanntgegeben.
11.0 Bewertungskriterien:
- Takt
- Tänzerisches Niveau/ Schwierigkeitsgrad: Binnenkörperliches Tanzen des Einzelnen(BalanceKörperspannung- Koordination...) Schritttechnik/ Drehtechnik, Konditionelle Vorraussetzung
- Synchronität: Gruppensynchronität und tänzerische Homogenität der Gruppe.
- Bilder / Linien: Anzahl der Bilder, Qualität der Bilder und Linien, Entstehungsart der Bilder
- Choreographie: Anzahl und Qualität der Effekte, Kreativität, Musikinterpretation, Ausstrahlung und
Bühnenpräsenz, Vielfältigkeit
12.0 Die Turnieraufsicht, Einteilung sowie Leitung der Wertungsrichter unterliegen dem Ressortleiter
Video- Clip- Dancing bzw. dem Leiter des DAT oder einem anwesenden Präsidiumsmitglied des
BDT.
12.1 Videoaufzeichnungen sind untersagt. Alle Rechte liegen beim Ausrichter.
12.2 Ausnahmen: Mit vorheriger Anmeldung beim Turnierbüro sind Videoaufzeichnungen der
eigenen Formation, für private sowie nicht kommerzielle Zwecke gestattet.
12.3 Jede Formation erteilt mit der Teilnahme am Turnier dem Ausrichter die Genehmigung,
unentgeltlich Foto- und Filmaufnahmen der Formation kommerziell und/oder für werbliche Zwecke
auszuwerten.
12.4 Den Weisungen des Veranstalters/Ausrichter auf dem Turnier ist Folge zu leisten.
12.5 Die Veranstalter/Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden
während der Veranstaltung sowie bei An- und Abreise.
12.6 Durch die Anmeldung der Formation am Turnier akzeptiert die Tanzschule die
Teilnahmebedingungen des BDT/DAT sowie die AGB´s des Ausrichters.
-------------------------------------------------------------------------------Teilnahmebedingungen der DAT Video-Clip-Dancing – Meisterschaften für Solo, Duo & Kleingruppen
13.0 Die Wettbewerbe im Video-Clip-Dancing für Solo, Duo & Kleingruppen sind unterteilt in
3 Altersgruppen:
a. Kids:
b. Juniors:
c. Adults:
(bis einschließlich 12 Jahre)
(13 bis einschließlich 18 Jahre)
(ab 19 Jahren)
13.1 Entscheidend für die Alterseinteilung ist das Geburtsjahr.
13.2 Die Zuteilung in die Altersgruppe richtet sich nach dem/der ältesten Tänzer/In.
13.3 Kinderausweise bzw. Personalausweise der Tänzer/Innen sind bereitzuhalten und auf
Verlangen der Turnierleitung vorzulegen.
13.4 Ein Verstoß gegen die Alterseinteilung hat die Disqualifikation zur Folge.
14.0 Es wird in folgenden Wettbewerben gestartet:
a. Solowettbewerb für Einzeltänzer
b. Duos
c. Kleingruppenwettbewerb für Gruppen von 2 bis 5 Tänzern
Bei zu geringer Teilnehmerzahl im Duo- oder Kleingruppen-Starterbereich,obliegt es dem
Veranstalter die Duos und die Kleingruppen zu einem Starterfeld zusammenzulegen.
14.1 Bitte beachten Sie, dass man sich jeweils für zwei verschiedene Wettbewerbe anmelden kann.
a. Videoclip- Dancing
b. Hip Hop
14.2 In diesen Wettbewerben wird nach vorgegebener Musik frei getanzt. Die Tanzdauer beträgt
maximal 2.00 Minuten.
14.3 Die Geschwindigkeit liegt bei Videoclip- Dancing zwischen 28 und 30 Takten pro Minute (112
bis 120 Beats pro Minute). Bei HIP HOP zwischen 25 und 26 Takten pro Minute (96 bis 104 Beats
pro Minute).
14.4 In den Wettbewerben ist in allen Alters- und Startgruppen die Teilnahme von Tanzlehrern/innen,
Trainern/innen und in diesem Genre unterrichtenden Personen nicht zulässig.
14.5 Jeglicher Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen hat eine 1 jährige Sperre der gesamten
Tanzschule mit allen Tänzern/innen zur Folge.
15.0 Die Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich erfolgen und nachfolgende Daten beinhalten:
a. Name u. Anschrift der Tanzschule oder durch welche Tanzschule gemeldet
b. Vor- u. Zuname, sowie Geburtsdatum der einzelnen Teilnehmer/innen
c. Vor- u. Zuname des Trainers / der Trainerin und die Verbandszugehörigkeit
d. Bitte verwenden Sie entsprechende Vordrucke
15.1 Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer zur Teilnahme.
15.2 Jeder Teilnehmer zahlt pro Veranstaltung ein vorher festgelegtes Startgeld. Die Startgebühr ist
nach Meldeschluß für alle Teilnehmer auch bei Nichtteilnahme fällig, und wird den Tanzschulen in
Rechnung gestellt!
15.3 Um an der Deutschen Meisterschaft des DAT im Videoclipdancing teilzunehmen, ist eine
Teilnahme an einem Regionalturnier ( Nord, Ost, West- oder Süddeutsche Meisterschaft)
Voraussetzung.
15.4 Nur mit einer Sondergenehmigung durch den Ressortleiter VC, können Teilnehmer außerhalb
der Zuordnung Ihres Wohnortes an einem anderen Regionalturnier teilnehmen. Die Zuordnungen
werden noch bekanntgegeben.
16.0 Bewertungskriterien:
Solowettbewerb:
In den Solowettbewerben kommt es darauf an, dass sich der/die Tänzer/in frei zur Musik bewegen
kann je nach Tempo des jeweiligen Tanzstils (Videoclip- Dancing oder Hip Hop). Hierbei kommt es
darauf an, dass der Takt und Rhythmus, sowie der Musikstil vertanzt werden. Außerdem werden das
tänzerische- / technische Niveau* und die Bühnenpräsenz (Ausdruck) bewertet.
*Tänzerisch- / technisches Niveau
Binnenkörperliches Tanzen
(Balance, Körperspannung, Koordination...)
Schritttechniken
Drehtechniken
Konditionelle Vorrausetzungen
Duos & Kleingruppen zwischen 3 bis 5 Personen:
Hier gelten die gleichen Kriterien wie bei den Solowettbewerben. Zusätzlich steht hierbei die
Synchronität der Gruppe im Vordergrund. Hierbei werden keine Bild- / Positionswechsel bzw.
Bildaufteilungen wie bei den Formationswettbewerben bewertet.
17.0 Die Turnieraufsicht, Einteilung sowie Leitung der Wertungsrichter unterliegen dem Ressortleiter
Video- Clip- Dancing bzw. dem Leiter des DAT oder einem anwesenden Präsidiumsmitglied des
BDT.
.
18.1 Ausnahmen: Mit vorheriger Anmeldung beim Turnierbüro sind Videoaufzeichnungen der
eigenen Tänzer, für private sowie nicht kommerzielle Zwecke gestattet.
18.2 Jeder Tänzer erteilt mit der Teilnahme am Turnier dem DAT die Genehmigung, unentgeltlich
Foto- und Filmaufnahmen der Formation kommerziell und/oder für werbliche Zwecke auszuwerten.
19.0 Den Weisungen des Veranstalters auf dem Turnier ist Folge zu leisten.
20.0 Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden während der
Veranstaltung sowie bei An- und Abreise.
21.0 Durch die Anmeldung der Tänzer am Turnier akzeptiert die Tanzschule die
Teilnahmebedingungen.