Kraftfahrt - Informationen zur Zulassung

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Kraftfahrt - Informationen zur Zulassung
Kraftfahrt - Informationen zur Zulassung
Allgemeines
Zum 01.10.2005 wurden europaweit einheitlich geltende Zulassungsdokumente (sogenannte
Zulassungsbescheinigungen")
eingeführt.
Ab diesem Stichtag werden die Zulassungsstellen bei Neuzulassungen, Ummeldungen,
Wohnortwechsel, Halterwechsel, zulassungsrechtlichen Änderungen (z.B. Motorumbau,
Leistungssteigerung) oder verlust-bedingten Neuausstellungen nur noch die neuen Dokumente
ausstellen. Ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "neu" mit einem Dokument "alt"
wird es nicht geben.
Ziel dieser Änderung ist eine einheitliche Struktur der Zulassungs-dokumente in Europa, um zukünftig
Fahrzeugkontrollen zu verbessern und zu vereinfachen. Bisherige Dokumente (= bisher üblicher
Fahrzeugschein bzw. -brief) behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente
erforderlich wird.
Die Neuerungen im Überblick
Die neuen EU-Zulassungsdokumente enthalten alle bisher im Fahrzeugschein relevanten Fahrzeugund Halterangaben für die Antragstellung bzw. Tarifierung einer Kraftfahrt-Versicherung. Die Daten
finden sich in der Regel an anderer Stelle mit neuer Feldbezeichnung und ggf. anderer
Verschlüsselung wieder.
Ersetzt werden der
- bisherige Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I (s. Anlage 1)
- bisherige Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II (s. Anlage 2)
Ein Musterexemplar des bis zum 30.09.2005 gültigen, alten Kraftfahrzeugscheines ist als Anlage
beigefügt.
Merkmale der Zulassungsbescheinigung Teil II
Gilt als Eigentumsnachweis am Kraftfahrzeug
Im Vergleich zu Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) reduzierte technische Daten
Halter- und Fahrzeugidentifizierungsdaten sind vorhanden
Nutzlastberechnung nur aufgrund der Daten in der Zulassungs-bescheinigung Teil I möglich
Die Änderungen der versicherungsrelevanten Daten
Alle versicherungsrelevanten Daten sind auch in den neuen EU-Zulassungsdokumenten enthalten.
Die Daten sind an anderer Stelle mit neuer Feldbezeichnung und ggfs. mit anderer Verschlüsselung
zu finden:
1. Nutzlast
Wegfall des Feldes "Nutzlast" für gewerbliche Risiken
Die Nutzlast muss aus der Zulassungsbescheinigung Teil I errechnet werden (=Feld "F.2"
abzüglich Feld "G")
2. Typ-Schlüssel-Nummer (TSN)
Umstellung der Typ-Schlüssel-Nummer (TSN) auf alphanumerische Darstellung (Buchstaben
und/oder Zahlen) für neue Fahrzeugtypen ab 01.10.2005. Das Typklassen-verzeichnig wird
entsprechend angepasst
3. Amtliche Kennzeichen
Amtliche Kennzeichen werden künftig mit Umlaut geliefert. Beispiel: TÖ- anstatt bisher TOE4. Abmeldung eines Fahrzeuges
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges wird keine Abmelde-bescheinigung mehr ausgestellt.
Stattdessen wir die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt
5. KBA-Verzeichnis für Kraftfahrzeuge und Anhänger
Es wird ein neues "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren
Anhängern" Anwendung finden, welches das bisherige "Systematische Verzeichnis der
Fahrzeug- und Aufbauarten" ablöst
Darin ist erstmals die neue EU-Fahrzeugklasse definiert
Der bisherige Code der Ziffer 1 in den Kfz-Zulassungs-papieren (=Schlüsselnummer zu
Fahrzeug und Aufbau) wird bei PKW und Krafträdern durch diese neue EU-Fahrzeug-klasse
abgelöst. So heißt es z. B. künftig:
M1 AA Fz.h.Pers.bef.b .8 Spl.
Limousine
Alt: PKW geschlossen
M1G AA Geländefz. Pers.bef.
Limousine
Alt: PKW
GeländeFZ
L3e oder L4e
Alt:
Krafträder
Bei Neuzulassungen eines Fahrzeugtyps, der ab dem 01.10.2005 auf den Markt kommt bzw.
gekommen ist und gleichzeitig unter die EU-Fahrzeugklassen fällt, wird aus-schließlich diese
neue EU-Fahrzeugklasse von den Kfz-Zulassungsbehörden an die Versicherungsgesellschaft
übermittelt
Wo befinden sich die versicherungsrelevanten Daten
In unserer Tabelle (s. Anlage 3) finden Sie die neuen und alten Datenfelder nebst Muster der
Zulassungsbescheinigungen in einer Gegenüberstellung.
Abmeldung eines Fahrzeuges: Neuer Verfahrensablauf
Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeuges der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde
eingezogen, die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. dieser durch Abschneiden der rechten
unteren Ecke unbrauchbar gemacht. Außerdem wurde die Stilllegungsbescheinigung ausgestellt.
Künftig wird die Abmeldung auf der Rückseite der ulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das
Dokument wieder ausgehändigt. Damit hat der Fahrzeughalter immer beide Teile der
Zulassungsbescheinigungen
zur Verfügung.
Zulassung eines Fahrzeuges im EU-Ausland: Neuer Verfahrensablauf
Soll das Fahrzeug im EU-Ausland zugelassen werden, müssen - um Probleme zu vermeiden - bei der
dort zuständigen Stelle beide Teile des Dokuments vorgelegt werden. Zudem unterrichten sich alle
Mitgliedstaaten
gegenseitig, wenn ein zugelassenes Fahrzeug aus einem Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat
zugelassen wird. Sie ziehen auch die jeweiligen ausländischen Fahrzeugdokumente ein.
Fälschungssicherheit
Die Vorteile für die Kunden sind die deutlich höhere Fälschungssicherheit, die Standardisierung
innerhalb der EU und der erhöhte Informationsgehalt der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die
Verbindung von Teil I mit Teil II (über die eingedruckte Vordrucknummer im Teil II) stellt in
Deutschland ein weiteres Sicherheitsmerkmal für die Fahrzeughalter dar.
Gesetzliche Grundlagen
Mit Verabschiedung der EU-Richtlinie 1999/37/EG im Jahre 1999 hat die EU ein Verfahren zur
Harmonisierung der Zulassungsdokumente für Kraftfahrzeuge in den Mitglieds-staaten in Gang
gesetzt (in Deutschland zur Zeit Fahrzeugbrief und -schein.
Art + Ausführung:
Struktur und Inhalt der neuen Kfz-Zulassungsdokumente sind in der neuen EU-Richtlinie
weitgehend für alle EU-Mitglieds-staaten festgeschrieben
So gibt es für bestimmte Angaben EU-einheitliche Nummerierungen (Codes)
Europaweit einheitlich sind alle Felder, die mit Buchstaben codiert sind, ggfs. auch aus
Unternummern, wie
- C.2.1 Name oder Firmenname
- C.3.2 Vorname
- E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
Kosten + Gebühren
Die Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheines
Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 EUR
Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungs-bescheinigung Teil II beträgt
unverändert 3,60 EUR
Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeug-brief noch nicht vollgeschrieben
und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist
Kraftfahrzeugschein – Gültig bis 30.09.2006
Der alte Kraftfahrzeugschein ist als Anlage 4 beigefügt.
Alle Angaben ohne Gewähr
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Anlage 1
NEU: Zulassungsbescheinigung – Teil I
Anlage 2
NEU: Zulassungsbescheinigung – Teil II
Anlage 3
Zulassungsbescheinigung – Versicherungsrelevante Daten
Wo sind die versicherungsrelevanten Daten in den neuen EU-Dokumenten zu finden?
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die neuen und alten Datenfelder in einer Gegenüberstellung.
Bei den „rot“ dargestellten Textzeilen handelt es sich um die wichtigsten versicherungsrelevanten
Daten:
ALT: Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief
Altes
Alte Bezeichnung
Feld
1
Fahrzeug- und Aufbauart
Zu 1 Schlüsselnummer zu 1
2
Fahrzeughalter
Zu 2 Hersteller-Schlüssel-Nummer (HSN)
3
Typ und Ausführung
Zu 3
4
32
7
8
5
14
15
9
Typ-Schlüssel-Nummer (TSN)
Fahrzeug-Ident-Nummer
Tag der ersten Zulassung
Leistung in KW
Hubraum
Antriebsart
Leergewicht in kg
Zul. Gesamtgewicht in kg
Nutz- oder Aufliegelast in kg
NEU: Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II
Neues
Feld
5
J
4
2
2.1
D.2
D.3
2.2
E
B
P.2/P.4
P.1
P.3
G
F.2
Neue Bezeichnung
Fahrzeugklasse und Aufbau
Fahrzeugklasse (2-stellig)
Art des Aufbaus (4-stellig)
Hersteller Kurzbezeichnung
Code zum Hersteller (HSN)
Typ/Variante
Handels-/Verkaufsbezeichnung
Code zu Typ/Variante mit Prüfziffer
Fahrzeug-Ident-Nummer
Datum der ersten Zulassung
Nennleistung in KW/Drehzahl
Hubraum in cm3
Kraftstoffart/Energiequelle
Masse in kg (Leermasse)
Zul. Gesamtmasse in kg
Entfällt. Berechnung: F.2 - G=Nutzlast
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Anlage 4
Alter Kraftfahrzeugschein – Bis 30.09.2005