Heilbronner Stadtzeitung Nr. 8 16.04.2015

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Heilbronner Stadtzeitung Nr. 8 16.04.2015
Heilbronner STADTZEITUNG
mit Heilbronner STADTANZEIGER
Nr. 8 · 16. April 2015
Amtsblatt der
Stadt Heilbronn
auf GELESEN
2,5 Millionen Euro
für die städtebauliche Erneuerung in Heilbronn überbrachte
der Staatssekretär Peter Hofelich vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft des
Landes Baden-Württemberg
kürzlich
Oberbürgermeister
Harry Mergel. Eingesetzt werden die Mittel für die Entwicklung der Bundesgartenschau
2019 und des Stadtquartiers
Neckarbogen auf dem Fruchtschuppen-Areal. Der Oberbürgermeister dankte dem Land als
„starkem und verlässlichem
Partner“ bei diesem Jahrhundertprojekt. (ck/Foto: Knittel)
Impfen schützt!
Mach was aus Heilbronn!
Auf der Bildungsmesse präsentiert sich die Stadt als vielfältige Arbeitgeberin - Azubis werben Azubis
Von Katharina Brugger
Der Messestand ist aufgebaut,
die Flyer liegen bereit und die
Namensschilder sind an den
leuchtend blauen T-Shirts angebracht: Ab heute präsentiert
sich die Stadt Heilbronn auf der
dreitägigen Bildungsmesse in
den Böllinger Höfen (s. Seite 4).
„Oft sind die Schülerinnen
und Schüler erstaunt, wie viele
verschiedene Berufe sie bei uns
erlernen können“, weiß Jessica
Block vom Personal- und Organisationsamt. Sie organisiert
den Auftritt auf der Bildungsmesse gemeinsam mit einer
Kollegin. An den drei Messetagen beantwortet sie mit weite-
www.heilbronn.de
ren Mitarbeiterinnen des Amtes
und vielen städtischen Auszubildenden Fragen zur Ausbildung bei der Stadt. Dass städtische Azubis dort von ihren Erfahrungen berichten und praktische Tipps geben, ist für Block
besonders wichtig. „Mit Gleichaltrigen kommen die Jugendlichen schneller ins Gespräch.“
Wie vielfältig die Ausbildung
bei der Stadt ist, zeigt die Auswahl der Azubis am Messestand: Neben Erziehern, Erzieherinnen und Verwaltungsfachangestellten werben Azubis vom Theater, von der Heilbronner Versorgungs GmbH
und von den Stadtwerken für
die berufliche Zukunft bei der
Stadt. Besucherinnen und Besucher, die sich für ein duales Studium wie „Bachelor of Arts - Public Management“ interessieren, können sich ebenfalls am
städtischen Stand informieren.
Während die Ausbildung im
Verwaltungsbereich unverändert gefragt ist, geht die Zahl
der Bewerbungen für die Ausbildungen in gewerblich-technischen Berufen zurück. „Umso
wichtiger ist daher eine gute
Werbung auf dem Ausbildungsmarkt“, betont Erster
Bürgermeister Martin Diepgen.
„Bei jungen Menschen können
wir besonders mit einer guten
Verbindung zwischen Theorie
und Praxis, vielen Fortbil-
dungsmöglichkeiten und qualifizierten Fachkräften für die
Ausbildung punkten.“
Eine ansprechende Ausbildungsbroschüre und der modern gestaltete Internetauftritt
www.mach-was-aus-heilbronn.de sollen das Ausbildungsangebot der Stadt weiter
bekannt machen. Neu gestaltet
wurde auch der Messestand, der
auf der letzten Bildungsmesse
bereits eine erfolgreiche Premiere feierte.
INFO: Die Stadt Heilbronn
bildet 2016
in 30 Berufen aus.
Bewerbungsschluss
ist der
1. Oktober 2015.
Vom 20. bis 25. April findet die
zehnte Europäische Impfwoche
der Weltgesundheitsorganisation statt. Sie will damit verstärkt darauf aufmerksam machen, dass Impfungen Infektionskrankheiten vorbeugen und Menschenleben schützen.
In Heilbronn erhielten vergangenes Jahr fast 94 Prozent der
Kinder im Einschulungsalter
zwei oder mehr Schutzimpfungen. Trotzdem sind viele Kinder
und Jugendliche nicht genügend gegen Krankheiten wie
Masern oder Röteln geschützt.
Das kann schlimme Folgen haben, denn keineswegs sind es
harmlose Kinderkrankheiten.
Sie können etwa zu lebensbedrohlichen Lungen- oder Gehirnentzündungen führen.
Um Eltern und Kinder über die
Risiken der Krankheiten und
die Vorteile der Impfungen zu
informieren, organisieren die
Gesundheitsämter des Stadtund Landkreises eine Impfaktion für die siebten Klassen an allen Schulen in Heilbronn.
Und Sie? Ist Ihr Impfstatus
komplett? Gerne beraten wir
Sie in der kostenlosen Impfsprechstunde des Gesundheitsamts in der Bahnhofstraße 2,
jeden Donnerstag von 14 bis
16 Uhr.
Dr.
Peter Liebert
Gesundheitsamt der Stadt
Heilbronn
Ein Stückchen Frankreich BUGA stellt Konzept vor
aus DEM INHALT
Französischer Markt vom 23. bis 26. April - Rad-Check
Forum Gemeinderat
2-3
Fraktionen nehmen Stellung
Von Donnerstag, 23. April, bis
Sonntag, 26. April, findet wieder der Französische Markt der
Stadtinitiative Heilbronn auf
dem Kiliansplatz statt.
Markthändler aus Frankreich
präsentieren vielfältige kulinarische Leckerbissen sowie Produkte aus ihrem Heimatland.
Wer mit dem Fahrrad zum
Markt kommt, kann dieses am
25. und 26. April von 11 bis 17
Uhr am Götzenturm beim RadCheck kostenlos überprüfen
lassen. Kleinere Reparaturen
können gleich vor Ort gemacht
werden. (red)
INFO: Der Markt hat von
Donnerstag bis Samstag von 10
bis 20 Uhr geöffnet, sonntags
von 13 bis 18 Uhr. Auch die Geschäfte haben dann geöffnet.
Montag, 27. April, 19 Uhr, in der Harmonie
Am Montag, 27. April, ab 19
Uhr, stellt die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
im Wilhelm-Maybach-Saal der
Harmonie das Ausstellungskonzept für die Bundesgartenschau 2019 vor. Außerdem informiert die BUGA GmbH über
die in diesem Jahr geplanten
Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung.
Oberbürgermeister
Harry
Mergel wird den Abend eröffnen und an einer moderierten
Gesprächsrunde zum Thema
teilnehmen. Darüber hinaus
wird BUGA-Geschäftsführer
Hanspeter Faas über den aktuellen Stand auf der Baustelle im
Neckarbogen berichten. (red)
INFO: Weitere Infos gibt es
unter www.buga2019.de.
Bundesgartenschau
6
Stadtausstellung Neckarbogen
Einblicke
10
Ende des Zweiten Weltkriegs
Bekanntmachungen
Ausschreibungen
11-12
Seite 2 | HeilbronnerSTADTZEITUNG
CDU
Wolfgang
Palm
Stadtrat
SPD
Rainer
Hinderer
Stadtrat
Urbanität
In den letzten 10 Jahren haben
alle deutschen Städte 25 % Besucher verloren. Ohne schnelles
Eingreifen gegen die Folgen des
Internets beschleunigt sich der
Prozess. Der Handel verliert an
Bedeutung. Lokale Händler sind
die Ausnahme. Die Vertikalen,
die in Asien produzieren und hier
verkaufen, dominieren die Fußgängerzonen. Aber wenn Heil-
Schulentwicklung
Die Schulentwicklungsplanung
wird in Heilbronn momentan
intensiv diskutiert und erhitzt
auch manche Gemüter. Als
Stadträte sind wir vielfach im
Gespräch mit Schulleitungen,
Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülern. Dabei wird
uns mit Engagement und viel
Eifer dargelegt, warum dieser
oder jene Schulstandort unbe-
Bündnis 90/Grüne Platz in der Stadt
am Fluss
Eva Luderer
Stadträtin
FDP
Sylvia Dörr
Stadträtin
FWV
Malte Höch
Stadtrat
In der deutschen Sprache hat
das Wort „Platz“ sehr unterschiedliche Bedeutungen. Ein
Platz kann eine größere ebene
abgegrenzte Fläche sein, die für
Veranstaltungen,
sportliche
Zwecke oder Zusammenkünfte
genutzt wird. Er kann auch nur
eine bestimmte Stelle oder Ort
sein. Zudem wird auch noch ein
Girls´ und Boys´ Day
auch bei der Stadt
Der „Girls´ Day - Mädchen Zukunftstag“ wird in diesem Jahr
am Donnerstag, 23 April, zum
15.
Mal
deutschlandweit
durchgeführt. Die Stadt Heilbronn beteiligt sich an dieser
Veranstaltung bereits seit 2005
und ermöglicht Einblicke in
„frauenuntypische“ Berufe.
Als ich vor 35 Jahren als ers-
Schwierige Lage
Der Jahresabschluss der SLKKliniken ist positiv mit einem
Gewinn. Doch wird es so bleiben? Es liegt in unserem Interesse, den guten Ruf der SLKKliniken zu erhalten. Die Zustände sind weiterhin nahezu
unerträglich, wenn man die
Fallzahlen und Belegung der
Medizinischen Notaufnahme
(MNA) sowie der Unfallchirur-
FORUM GEMEINDERAT
Donnerstag, 16. April 2015
bronn nicht attraktiv ist, kommen sie nicht oder gehen. Munz,
Thalia und Kaufhof sind Zeugen
dafür. Und das ist erst der Anfang. Urbanität ist der Schlüssel
zum Erfolg. City und Ortskerne
mit Funktionen wie im 19 Jh. Die
Nebenlagen müssen verkehrsberuhigt, das individuelle Herz der
Stadt werden. Händler, Handwerk, Dienstleistung, Gastronomie. Klein, persönlich und fein.
Nur zu schaffen mit „BID“: Busi-
ness Improvement District. Private öffentliche Partnerschaften.
Die Hausbesitzer sind die Förderer der Projekte.
Kultur: Gewinnt an Bedeutung wie Käthchen, SommerFestspiele im Deutschhof, parallel WKO, Straßentheater und
weitere Ideen.
Gastronomie: Stätten der Begegnung. Weg von der Vereinsamung des Netzes. Marra-Haus
als Anfang und nicht Ende der
Entwicklung. 4 Pontons auf dem
Neckar mit Gastronomiekonzepten. Stadt am Fluss, aber modern
und mit Lifestyle.
Kiliansplatz: Seelenlos und
kalt. In die Mitte ein moderner
Pavillon: Vinothek mit Heilbronner Wein und Brasserie, außen Bestuhlung.
Wohnen: Die Häuser in den
Gassen renovieren und modernen, bezahlbaren Wohnraum
schaffen.
dingt erhalten bleiben muss,
welche Schulform gegenüber
einer anderen zwingend vorzuziehen ist und an welchen Stellen auf keinen Fall Veränderungsbedarf besteht. Es ist das
gute Recht aller am Schulleben
beteiligten Akteure energisch
für die eigenen Belange und Interessen einzustehen. Diese
Stimmen nehmen wir sehr
ernst.
Als Schulträger haben Ver-
waltung und der Gemeinderat
als politisch Verantwortliche
jedoch die Aufgabe, unsere regionale Schullandschaft insgesamt zukunftsfähig auszurichten. Dabei stehen für uns das
Wohl der Schülerinnen und
Schüler, deren Eltern und eine
gute Bildungs- und Betreuungsqualität im Mittelpunkt.
Angesichts des demografischen
Wandels und eines veränderten
Schulwahlverhaltens wird es
uns nicht erspart bleiben, Kompromisse einzugehen und auch
die eine oder andere „schmerzliche“ Entscheidung zu treffen.
Wichtig ist uns dabei der Dialog
mit allen Beteiligten.
Die SPD-Fraktion lädt deshalb zu einer Veranstaltung zur
Schulentwicklungsplanung am
7. Mai um 19 Uhr in das Heinrich-Fries-Haus, Bahnhofstr.
13, 74072 Heilbronn, ein. Seien
Sie uns herzlich willkommen.
zur Verfügung stehender Raum
als Platz definiert und es gibt
noch die Bedeutung der Platzierung in einem Wettbewerb.
Im städtebaulichen Kontext
ist ein Platz eine größere freie
Fläche, die von mehreren Seiten
räumlich begrenzt ist. Als besonders schön wird ein Platz
mit relativ kleinen Ein- und
Ausgängen wahrgenommen,
wie z.B. die schöne Piazzo del
Campo in Siena.
In Heilbronn ist rund um den
Bollwerksturm ein neuer schöner Platz entstanden. Er lädt
zum Verweilen und zum Promenieren ein. Das Kopfsteinpflaster ist so gelegt, dass keine
großen Fugen entstanden sind
und es für alle somit bequem ist,
den Platz zu begehen bzw. zu
befahren. Auch die Einbindung
des Neckars ist gut gelungen.
Heilbronn als Stadt am Fluss
gewinnt mit dem Platz am Boll-
werksturm weiteres Profil.
Wir Grüne freuen uns, dass
unser Vorschlag, Büchertauschregale in der Stadt aufzustellen, angenommen wurde
und jetzt ein erstes auf dem
Platz am Bollwerksturm steht.
Wer will, kann sich ein Buch herausnehmen oder ein eigenes
hineinstellen. Wir hoffen, dass
dieses Regal viel genutzt wird,
damit es bald mehr Büchertauschregale in Heilbronn gibt.
tes Mädchen den Beruf des
Weinküfers erlernte und dann
noch als erste Frau den Meister
als Kellermeister ablegte - und
dies in einer 100%-igen Männerdomäne, war das Erstaunen
groß, aber der Bann gebrochen.
Deshalb möchte ich Mädchen und Frauen motivieren
sich über Berufe wie Naturwissenschaften, Technik, Handwerk und IT zu informieren.
Insgesamt findet man 200
verschiedene Berufe bei der
Stadtverwaltung und am Girls´
Day gibt es spannende Einblicke in den Alltag einer Architektin, einer Ingenieurin oder
einer Forstwirtin. Dann geht es
durch den Technik-Parcours
durch die techn. Ausbildungsberufe und weiter bis zur Feuerwehr. Das Netzwerk „wer zieht
mit“ hat sich zur Aufgabe gemacht, junge Männer für den
Beruf des Erziehers zu gewin-
nen. Die Stadt Heilbronn bietet
am Boys´ Day den Jungs die
Möglichkeit bei städtischen
Kindergärten
hinein
zu
schnuppern. Leider beeinflussen Vorstellungen über „typisch männliche“ und „typisch
weibliche“ Berufe die Berufswahl junger Menschen oft mehr
als ihre tatsächlichen Fähigkeiten und Interessen.
Information:
www.boysday; de www.girls-day.de
gie (UC) am Gesundbrunnen
aktuell betrachtet. Wie lange
können die Mitarbeiter diese
Belastung noch ertragen? Innerhalb der MNA wird mit Belegung der Behandlungszimmer
der schmale Gang teilweise
beidseitig an der Wand belegt.
Für Angehörige und Patienten
auf den ersten Blick ein Bild des
Chaos. Das fachlich geschulte
Auge stellt jedoch sofort fest,
dass trotz der räumlichen Enge
alle Beteiligten mit höchster
Professionalität und Umsicht
den Dienst am Patienten erbringen. Abhilfe ist überfällig - aber
wie? Die räumlichen Kapazitäten sind ausgereizt. Die Hilflosigkeit der Patienten führt regelmäßig dazu, dass die MNA
nicht nur am Wochenende aufgesucht wird. Das kann die
MNA nicht leisten. Das Ausbluten der Hausärzte im Landkreis
trägt zu dem Dilemma bei. Wir
müssen alle Verständnis füreinander aufbringen, da erst mit
der Fertigstellung des Neubaus
eine Verbesserung und mit dem
2. Bauabschnitt (BA) eine Entlastung erfolgt. Doch sind wir
zur Finanzierung des 2. BA bereit, Einsparungen im Haushalt
mit aufzubringen? Die Freien
Wähler fordern den 2. BA. Helfen Sie uns und zeigen Sie Ihre
Solidarität mit den Mitarbeitern des SLK-Klinikums.
Für die Beiträge in der Rubrik „Forum Gemeinderat“ zeichnen die Autorinnen und Autoren verantwortlich.
FOKUS GEMEINDERAT
Donnerstag, 16. April 2015
HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 3
Streifzug durch den Großen Ratssaal
Am hufeisenförmigen Tisch wird Heilbronner Stadtpolitik gemacht - Zuhörer willkommen
Von Achim Ühlin
Im vergangenen Jahr tagte der
Heilbronner Gemeinderat in 13
Sitzungen und einer Finanzklausur im Großen Ratssaal. Die
längste Sitzung dauerte fast
sechseinhalb Stunden. Insgesamt rund 50 Stunden wurde so
im Herzstück des Heilbronner
Rathauses Stadtpolitik gemacht.
Der ursprüngliche Ratssaal
ist heute nur noch auf Fotos zu
sehen. Denn der Saal selbst
wurde mitsamt dem Rathaus
beim Luftangriff am 4. Dezember 1944 zerstört. Seit 1953 tagt
der Heilbronner Gemeinderat
im neuen Großen Ratssaal. Der
Raum, der sich über knapp 250
Quadratmeter erstreckt und
eine Höhe von über 7,5 Metern
erreicht, wird von einem großen hufeisenförmigen Tisch
dominiert. Hier haben die 40
Stadträte ihren Sitz.
An der Stirnseite des Saales
befindet sich der Verwaltungstisch mit sieben Plätzen. Der
Stuhl des Oberbürgermeisters
ist in der Mitte platziert. Seine
Rückenlehne ziert, wie auch die
Stühle der Stadträte, ein goldgeprägter Adler. Ein Symbol für
die von den Bürgern direkt gewählten kommunalen Volksvertreter.
Direkt am Eingang des Sitzungssaales ist der Pressetisch
für Vertreter der Medien reserviert. An einem weiteren Tisch
hinter dem Verwaltungstisch
haben Schriftführer sowie Mitarbeiter der städtischen Pressestelle ihren Platz. Die Schriftführer protokollieren die Sitzung und Beschlüsse und sind
zudem für die Bandaufzeichnung zuständig.
- den Reichsadler mit einem
Rot, Silber und Blau geteilten
Brustschild, der andere das
Wappen von Württemberg. Auf
dieser Saalseite ist zudem eine
Türe eingearbeitet, die früher
als Durchgang vom Ratssaal ins
Büro des Oberbürgermeisters
genutzt wurde. Heutzutage stehen hier für die Öffentlichkeit
rund 40 Stühle zur Verfügung.
70 weitere Sitzplätze bietet die
Empore - und einen wunderbaren Blick in den Saal.
An den Längsseiten des Saa-
les wird an große Heilbronner
Bürgerinnen und Bürger erinnert. Auf der Wand an der Eingangsseite sind Porträts von
Theodor Heuss sowie den Heilbronner Ehrenbürgern Albert
Großhans, Friedrich Niethammer und Paula Fuchs zu sehen.
Auf der gegenüberliegenden
Seite ergänzen Büsten und Porträts von Peter Bruckmann,
Gustav Härle, Fritz Ulrich und
Ludwig Pfau die Galerie bedeutender Heilbronner Köpfe.
In der Vitrine auf der glei-
chen Wandseite zeigen Fotos
das alte Rathaus, das ab 1899
umfassend erneuert und 1904
eingeweiht wurde. Zudem enthält sie Fotos und Erinnerungsstücke von Dr. Paul Göbel, der
im gleichen Jahr Heilbronner
Stadtschultheiß wurde und ab
1905 den Titel Oberbürgermeister erhielt.
INFO: Unter www.gemeinderat-heilbronn.de stehen die Sitzungstermine des Gemeinderates samt der dazugehörigen
Drucksachen zur Verfügung.
Wappenadler blickt
in den Saal
Gelassen blickt aus seinem Giebel auf der Stirnseite hinter dem
Verwaltungstisch heraus ein
steinerner Wappenadler in den
Saal. Er erinnert an die Geschichte Heilbronns als Reichsstadt. Ebenfalls auf dieser Seite
sind zwei Symbolscheiben angebracht. Die eine steht für
Heilbronn als Wein- und Handwerkerstadt. Die andere rückt
Hafen und Industrie in den Mittelpunkt.
Ihr Gegenstück haben sie auf
der gegenüberliegenden Seite
in zwei Wappenteppichen. Der
eine zeigt das Wappen der Stadt
Blick in den Großen Ratssaal - im vergangenen Jahr tagte der Gemeinderat hier rund 50 Stunden. Seit einigen
Jahren wird der Raum auch für Repräsentationstermine genutzt.
Foto: Brugger
FORUM GEMEINDERAT
Kann man es wirklich
allen recht machen?
AfD
Fritz Kropp
Stadtrat
Bunte Liste
Hasso Ehinger
Stadtrat
Es gibt viele Projekte in Heilbronn und auch viele Beteiligte.
Ist das ein Gegensatz per se?
Nein!
Da gibt es Bau- und sonstige
Projekte in den Böllinger Höfen
(Zubringer), für Flüchtlingsunterbringung, Bauplanung am
Neckarufer und natürlich der
Dauerbrenner BUGA/Neckar-
Investorengewinne
statt Visionen
Für die BUGA nimmt die Stadt
Heilbronn viel Geld in die Hand,
denn sie soll den Weg bereiten
für das neue Quartier Neckarbogen. In toller Lage nahe der
Innenstadt zwischen Altem Neckar und Neckarkanal soll ein
Modellstadtteil mit neuer zukunftsweisender Qualität u.a.
in den Bereichen Energie, neue
bogen; ferner Gemeinschaftsschulen, Schulrenovierungen,
Inklusion etc. Jeder Betroffene
hat hierzu seine Vorstellungen
und Meinung. Das ist auch okay
und kann, wenn alle Beteiligten
kompromissbereit sind und keine Seite ideologisch argumentiert, sehr konstruktiv sein.
Was alle vergessen, ist Folgendes: Man kann es eben nicht
allen recht machen und darüber
hinaus sollte in Heilbronn die
finanzielle und personelle
Machbarkeit stets im Auge behalten werden. Wenn nur 10
Mio. Euro für etwas zur Verfügung stehen, können eben nicht
11 Mio. Euro ausgegeben werden oder soll irgendwann auch
eine BW-Troika unsere finanziellen Regelungen treffen?
Heilbronn verschuldet sich bis
2019 nach bisheriger Planung
in Höhe des Volumens eines
Jahres-Haushalts. In diesem
Zusammenhang sehe ich wichtige Aufgaben bei den Fachämtern und Kontrollinstanzen.
Das Machbare reflektieren und
vor allem ein effektiverer Umgang mit knappen Ressourcen.
Nachhaltigkeit ist eben neben
ökologischen und sozialverträglichen Aspekten auch ökonomisch zu sehen.
Heilbronn soll nicht „arm
aber sexy“, sondern „strahlend
und liebenswert“ sein.
Mobilität und Zusammenleben
entstehen. Mit viel Herzblut
wurden von Fachleuten, Verwaltung und Bürgern Konzepte
zur Umsetzung entwickelt. Bis
zur BUGA sollen ca. 23 modellhafte Gebäude stehen. Auch
diese sollen BuGa-Besucher anziehen, denn alleine mit neu angelegten Grünflächen lassen
sich nicht 2 Millionen Besucher
anlocken. Doch manchen Investoren waren diese Konzepte
ein Dorn im Auge. Sie fürchteten um eine renditeträchtige
Vermarktung und wirkten auf
CDU, SPD und FDP ein, ungeliebte Vorgaben zu beseitigen.
Folge: Tiefgaragen für alle
Häuser, Aufweichung des Gestaltungshandbuches z. B. bei
der Begrünung und Nutzung
der Dachgärten. Wer immer
mehr Visionen im Neckarbogen
stoppt, gefährdet auch den Erfolg der BUGA. In letzter Minu-
te wurden zudem die Baulandpreise erhöht. Ist nun zu befürchten, dass auch der soziale
Wohnungsbau auf der Strecke
bleibt? Der GR beschloss, dass
bei der Vorauswahl der Investoren alle GR-Fraktionen beteiligt
werden. Diese 6 GRe können
nun die Fachleute überstimmen, während die übrigen GRe
an den Vorentscheidungen
nicht einmal als Zuhörer teilnehmen dürfen.
In der nächsten Ausgabe der Stadtzeitung erscheinen unter dieser Rubrik die Beiträge von CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP, FWV, PRO und Linke.
Seite 4 | HeilbronnerSTADTZEITUNG
AUS DEM STADTKREIS
Donnerstag, 16. April 2015
kurzNOTIERT
jungeRÄTE
Bildungsmesse Heilbronn
Über 150 Unternehmen, Institutionen und Innungen präsentieren sich ab heute auf der Bildungsmesse im Veranstaltungscenter redblue und im angrenzenden Bildungs- und Technologiezentrum. Bis Samstag, 18.
April, können sich Schüler, Eltern und Lehrer dort über zahlreiche Ausbildungsberufe und
Studiengänge
informieren.
Auch die Stadt Heilbronn ist mit
einem Stand vertreten. Organisiert wird die Messe von der Industrie- und Handelskammer
Heilbronn-Franken und der
Handwerkskammer. Weitere
Infos:
www.bildungsmesseheilbronn.de. (red)
Waldführung mit Förster
Am Montag, 20. April, 18.30
Uhr, lädt Forstrevierleiter Stephan Drescher Bürgerinnen
und Bürger zu einer Waldführung ein. Treffpunkt ist der
Waldparkplatz am Jägerhaus,
Jägerhausstraße. (red)
Bücherflohmarkt
Am Sonntag, 26. April, 11 bis
18 Uhr, veranstaltet der Verein
„Lesen-Hören-Wissen-Freundeskreis der Stadtbibliothek
Heilbronn“ in der Bücherbusgarage, Sülmermühlstraße, einen Bücherflohmarkt. Verkauft
werden Bücher und CDs. (red)
Preis für Heimatforschung
Den Landespreis für Heimatforschung hat das Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und
Kunst
Baden-Württemberg
ausgeschrieben. Ausgezeichnet
werden beispielhafte Leistungen auf dem Gebiet der ehrenamtlichen Heimatforschung.
Bewerbungsschluss ist der 30.
April. Die Frist für den Schülerpreis endet am 22. Mai. Weitere
Infos unter www.mwk.badenwuerttemberg.de sowie unter
www.landespreis-fuer-heimatforschung.de. (red)
Innovationspreis
Das Ministerium für Finanzen
und Wirtschaft Baden-Würrtemberg schreibt den Innovationspreis für kleine und mittlere
Unternehmen aus. Für den mit
insgesamt 50 000 Euro dotierten
Preis können sich Unternehmen
mit Sitz in Baden-Württemberg
bewerben, die nicht mehr als 500
Arbeitnehmer beschäftigen und
einen maximalen Jahresumsatz
von bis zu 100 Millionen Euro
erwirtschaften. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai. Weitere
Infos unter www.innovationspreis-bw.de. (red)
Aktionen geplant,
Gespräche erhofft
Kinder, Kinder ... in der Stadt
Auch Auszubildende Sandra Ranger packt mit an: Im Schau- und Übungsgarten im Kirchhöfle gedeihen Salatpflanzen, Kräuter und Blumen. Hier wird gezeigt, wie das „Stadtgärtnern“ funktioniert. Foto: Eyermann
Gärtnern in Heilbronns Innenstadt
Projekt „Eden“ im Kirchhöfle gestartet - Stadt stellt Materialien zur Verfügung
Hinter der Nikolaikirche stehen
seit einigen Wochen Hochbeete
mit Gemüse sowie Tee- und Gewürzkräutern, Pflanztaschen
hängen am Gitter. „Hier ist ein
kleiner Schau- und Übungsgarten entstanden“, berichtet Projektleiterin Silvia Fiedel vom
Amt für Liegenschaften und
Stadterneuerung, denn kürzlich ist das urbane Grün- und
Gartenprojekt „Eden - Leben.
Pflanzen. Stadträume“ im
Quartier Kirchhöfle gestartet.
Bald könnten in der Heilbronner Innenstadt kleine Gärten auf Balkonen und Fensterbänken entstehen, denn im
Übungsgarten wird schon flei-
Eichgasse wird
weiter saniert
Fertigstellung Ende Mai
Diese Woche haben die Sanierungsarbeiten in der Eichgasse
begonnen. Dabei wird der holprige Plattenbelag durch Asphalt
ersetzt. Entlang der Häuser wird
ein schmales Pflasterband verlegt.
Damit erhält die Eichgasse
wieder ein einheitliches Erscheinungsbild, nachdem der
Bereich vor dem Haus der
Stadtgeschichte bereits vor längerem asphaltiert worden ist. In
Vorbereitung auf die aktuelle
Sanierung wurden in den vergangenen Wochen die Strom-,
Gas- und Wasserleitungen erneuert. Die Arbeiten werden
voraussichtlich bis Ende Mai
andauern.
Die Bauarbeiten machen
größtenteils eine Vollsperrung
erforderlich. Eine Furt für Fußgänger wird eingerichtet. (red)
ßig gewerkelt: Die Beschützenden Werkstätten und die Freie
Evangelische Gemeinde haben
dort je ein Hochbeet. Damit lernen beispielsweise Kinder spielerisch, wie das „Stadtgärtnern“
funktioniert. Wer das neue Wissen zuhause umsetzen möchte,
kann sich Pflanztaschen ausleihen. Erde und Setzlinge werden
ebenfalls kostenlos an Engagierte ausgegeben.
Auch die Begrünung von
Fassaden und Innenhöfen mit
Hopfen ist ein Ziel des Projekts.
Er greife die Fassaden nicht an,
wachse schnell und sei pflegeleicht, versichert die Projektleiterin. Auch hierfür stellt die
Stadt Pflanzen, Kübel und
Rankseile zur Verfügung.
„Das Schöne an dem Projekt
ist nicht nur, dass Heilbronn
grüner und lebendiger wird“,
freut sich Fiedel. „Vor allem bekommen Anwohner die Möglichkeit, sich einzubringen und
ihr Quartier und ihre Stadt
nachhaltig mitzugestalten.“
Im Kirchhöfle trägt das Projekt bereits Früchte, Pflanztaschen und -kübel sind schon in
Gebrauch. Nun sollen auch die
Anwohner der angrenzenden
Gebiete animiert werden mitzumachen. (le)
INFO: Infos zum Projekt unter Telefon 07131/56-3080.
Kliniken ziehen Bilanz
Am Samstag, 9. Mai, lädt die
Stadtinitiative Heilbronn wieder zur Veranstaltung „Kinder,
Kinder … in der Stadt“ ein.
Auch dieses Mal wird sich der
Jugendgemeinderat erneut aktiv an dem Programm beteiligen. Wir werden mit einem
Stand in der Innenstadt präsent
sein und dort Attraktionen für
Kinder anbieten.
Und nebenbei werden wir
auch über den Jugendgemeinderat, unsere Aktionen und unsere Arbeit informieren. Auch
Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne auf.
Eine Veranstaltung wie „Kinder, Kinder… in der Stadt“ ist
uns auch aus einem weiteren
Grund wichtig: Sie bringt uns
mit Erwachsenen, Kindern und
Jugendlichen in Verbindung.
Wir können auf Fragen eingehen, Wünsche aufnehmen oder
uns einfach über aktuelle Themen unterhalten. Voriges Jahr
war „Kinder, Kinder“ insbesondere auch unter diesem Aspekt
für den Jugendgemeinderat ein
voller Erfolg: Wir haben aus allen Altersgruppen Meinungen
über Heilbronn erfahren können.
Und nicht zu vergessen: Die
Kinder kamen natürlich keineswegs zu kurz. Wir hatten sie geschminkt, und eine Mohrenkopfschleuder war auch im Einsatz! Insgesamt ein voller Erfolg, auf den
wir dieses Jahr
auch hoffen.
1,6 Millionen Euro Überschuss - 110 neue Mitarbeiter
Die vier SLK-Kliniken Heilbronn ziehen für das Jahr 2014
eine positive Bilanz. Mit fast
71 400 stationären Patienten
wurden etwa ein Prozent mehr
Menschen versorgt als im Vorjahr. Im ambulanten Bereich
nahmen rund 173 100 Patienten die Leistungen der Kliniken
in Anspruch (Vorjahr: 166 454).
Auch die wirtschaftliche Entwicklung fiel positiv aus. Mit einem Jahresüberschuss in Höhe
von rund 1,6 Millionen Euro erreichte das Unternehmen erneut
ein ausgeglichenes Ergebnis.
Im vergangenen Jahr haben
die SLK-Kliniken 110 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
insbesondere im Ärztlichen
und Pflegerischen Dienst, eingestellt. Damit beschäftigen die
Kliniken erstmalig über 4 000
Arbeitnehmer. In der Gesund-
heitsakademie werden jährlich
außerdem rund 290 Nachwuchskräfte ausgebildet.
Ob in den kommenden Jahren
weiterhin ein ausgeglichenes
Ergebnis möglich sein wird, ist
ungewiss. 2015 und 2016 müssen die SLK-Kliniken die Kosten
für die Inbetriebnahmen und die
Umzüge in die Neubauten stemmen. „Sorge bereitet uns die
Entwicklung der Krankenhausfinanzierung, die den finanziellen Spielraum der Kliniken in
Deutschland immer weiter einengt“, sagt Thomas Jendges, Geschäftsführer der SLK-Kliniken.
Mit der Umsetzung der Neubauvorhaben in Heilbronn und Bad
Friedrichshall setze man aber
positive Zeichen für eine hervorragende Qualität der Patientenversorgung in der Region, so
Jendges. (red)
Noah-Etienne
Fischer
Jugendgemeinderat
imPRESSUM
Heilbronner Stadtzeitung
Amtsblatt der Stadt Heilbronn,
17. Jahrgang, Auflage 53000
Herausgegeben von der Stadt Heilbronn
Leiter der Pressestelle: Christian Britzke (itz)
Stv. Leiter: Dr. Anton Philipp Knittel (kn)
Redaktion: Michael Brand (bra)
Stadt Heilbronn Pressestelle
Postfach 3440
74074 Heilbronn
Tel.: 07131/56-2288, Fax: 07131/56-3169
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heilbronn.de
Der „Heilbronner Stadtanzeiger“ ist ein
Produkt des Verlags Delta Medien Service
GmbH und wird ausschließlich in der
redaktionellen Verantwortung der
„Delta Medien Service GmbH“ erstellt.
Vertrieb: 07131/615-615
AUS DEM STADTKREIS
Donnerstag, 16. April 2015
Runder Tisch zu
Freiluftkonzerten
21. April, Schmoller-Schule
Derzeit entwickelt die Stadt
Heilbronn eine Richtlinie, die
bei der Genehmigung von Veranstaltungen mit Verstärkern
im Bereich Theresienwiese,
Wertwiesenpark und Frankenstadion einen Ausgleich zwischen Anwohnern und Veranstaltern erzielen soll.
Am Dienstag, 21. April, 18.30
Uhr, wird der Konzeptentwurf in
der
Gustav-von-SchmollerSchule, Frankfurter Straße 63,
von der Stabsstelle Partizipation
und Integration mit Vertretern
der Anwohnerschaft,Veranstaltern und Ämtern bei einem öffentlichen Runden Tisch besprochen. Auch Zuhörer erhalten die
Gelegenheit, Ideen vorzuschlagen.
Im Vorfeld wurden bereits in
einer moderierten Wahl Anwohnervertreter aus der Kernstadt, Sontheim sowie Böckingen für den Runden Tisch gewählt. Aus Böckingen und Sontheim wurden zudem Bezirksbeiräte bestimmt. Die neue „Richtlinie über die Genehmigung von
Veranstaltungen mit Verstärkereinsatz“ soll bereits in dieser
Freiluftsaison greifen. (aci)
HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 5
Festakt in Béziers
50 Jahre Städtepartnerschaft gefeiert - Freundschaftsbank eingeweiht
Von Anton Philipp Knittel
Eine Bank der Freundschaft,
Besuche im Museum, in der Kathedrale, Besichtigungen des
Theaters und der Künstler-Residenz Théâtre des Franciscains,
Arbeitsgespräche und vieles
mehr: Dies stand auf dem Programm einer Heilbronner Delegation zur 50-jährigen Städtepartnerschaft in Béziers am
letzten Wochenende. Höhepunkt war der Festakt, umrahmt
vom
MittelstufenStreichorchester der Städtischen Musikschule und Schülerinnen und Schülern des Junior-Chors des Conservatoire
Béziers Méditerranée.
Bei einem Empfang im Rathaus erläuterte Béziers Bürger-
meister Robert Ménard die
Hauptziele der Vision „Béziers
2025“. Dabei sind die größeren
Projekte auf den Bereich Tourismus ausgerichtet, in dem
Rugby, Stierkampf und Weinwirtschaft eine besondere Rolle
spielen. Die südfranzösische
Stadt erzielt rund 20 Prozent ihres Umsatzes aus dem Tourismus.
Im Garten des Musée Fayet
weihten Ménard und Mergel
eine Bank der Freundschaft ein.
Sie solle ein Symbol des Austausches und der Entspannung sein.
Beim Festakt am Samstagabend lud der OB die französischen Musikschüler zum Gegenbesuch nach Heilbronn im
nächsten Jahr ein. Neben zwei
erstmals ausgelobten Stipen-
dien für zwei angehende Führungskräfte aus Béziers für eine
Teilnahme an der Sommerakademie der Heilbronner German
Graduate School of Management and Law (GGS) überraschte Mergel die Partner in Südfrankreich mit einer Spende
von 1000 Euro. Damit unterstützt Heilbronn die französische Partnerschaft mit der syrischen Stadt Maalula.
Mergels Fazit: „Der spürbare
gute Geist der Partnerschaft vor
allem beim Festakt bestärken
uns darin, den Austausch der
Jugendlichen künftig weiter
auszubauen.“ Zudem sollen
weitere Ideen zu möglichen Kooperationen etwa in den Bereichen Tourismus und Gastronomie vertieft werden.
Freibadsaison
startet im Mai
Die Freibadsaison steht in den
Startlöchern: Am 1. Mai öffnet
das Freibad Neckarhalde, am
9. Mai folgen
die Freibäder
am Gesundbrunnen und in
Kirchhausen.
Die Stadtzeitung sprach mit
Bäderchefin Ursula Stiefken
über den aktuellen Stand.
� Wie laufen die Vorbereitungen in den Bädern?
Stiefken: Sehr gut. Die Auswinterungsarbeiten sind in vollem Gange. Aktuell werden die
Becken gereinigt und bei Bedarf
saniert, damit wir möglichst
bald mit dem Füllen beginnen
können. In diesem Jahr fallen
vor allem kleinere Reparaturund Sanierungsarbeiten an - in
allen drei Bädern sind Handwerker eifrig bei der Arbeit.
Auch die Außenanlagen werden noch auf Vordermann gebracht. Dem Saisonstart steht
also nichts im Wege.
� Was kostet der Eintritt?
Stiefken: Erwachsene zahlen
3,70 Euro, Kinder zwei Euro. Ab
17.30 Uhr liegt der Eintrittspreis für Erwachsene bei 2,40
Euro und für Kinder bei 1,10
Euro. Eine Familienkarte gibt es
für 10,50 Euro.
HMG und DRK sind
sich wieder einig
Konstruktive Gespräche
Die Heilbronn Marketing GmbH
(HMG) und das Deutsche Rote
Kreuz (DRK) haben ihre teilweise
öffentlich ausgetragenen Differenzen bei der Planung und Betreuung von Großveranstaltungen bereinigt. Sie bauen auf eine
vertrauensvolle und zukunftsorientierte
Zusammenarbeit.
Dies ist das Ergebnis von konstruktiven Gesprächen unter Beteiligung des Ordnungsamts
über sicherheitstechnische Fragen bei großen Veranstaltungen.
Alle Beteiligten würdigten
ausdrücklich die Tätigkeit der
haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK.
„Unsere Ehrenamtlichen machen dabei einen Superjob“, betonten HMG-Geschäftsführer
Friedrich Wagner und DRKKreisgeschäftsführer
Ludwig
Landzettel. Nun seien die Weichen gestellt für eine vertrauensvolle, verlässliche und personenunabhängige Kooperation.
Der Dienst an der Bevölkerung
und die Sicherheit bei Veranstaltungen stünden im Vordergrund, so Wagner und Landzettel. (red)
interVIEW
Städtisches Förderprogramm weiter gefragt - 15 Anträge, 39 neue Randstreifen
� Was kostet die Saisonkarte?
Stiefken: Für Erwachsene kostet die Saisonkarte 62 Euro, die
Zusatzkarte für Ehepartner 38
Euro. Kinder zahlen 30 Euro,
Schüler ab 18 Jahren 35 Euro.
Die Familienkarte gibt es für 115
Euro. Gegen einen geringen
Aufpreis können Saisonkarteninhaber auch das Soleo und das
Hallenbad in Biberach nutzen.
teilweise als mehrjährige Blumenwiese (sogenannte Fettwiesen) oder mit einer einjährigen Blühmischung.
„Dadurch wächst die Ackerrandstreifen-Fläche auf mehr
als 74 Hektar an“, weiß der promovierte Biologe Jürgen Hetzler vom Grünflächenamt. Die
neuen einjährigen Blühstreifen
umfassen insgesamt eine Fläche von einem Hektar. Blühstreifen werden auf Ackerstücken in Ortsrandlage wie beispielsweise in Böckingen gesät
und vernetzen so die Bebauung
mit der Feldflur.
� Welche besonderen Attraktionen sind geplant?
Stiefken: Traditionell startet
das Freibad Kirchhausen mit einem Eröffnungsfest am 9. Mai.
Der Freibadförderverein sorgt
für das leibliche Wohl und hält
viele Überraschungen bereit.
Auch in den Freibädern am Gesundbrunnen und in der Neckarhalde wird es im Laufe der
Saison Veranstaltungen geben,
die Termine stehen noch nicht
fest. Sicher ist auch, dass es wieder ein tolles Ferienprogramm
für Kinder geben wird.
Interview: Luise Eyermann
OB Harry Mergel, OB a.D. Helmut Himmelsbach (2. u. 3 v. li.), Bürgermeisterin Agnes Christner (2.v.li u.) und
Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung auf der Bank der Freundschaft in Béziers.
Foto: Knittel
Mehr blühende Ackerränder
Das
Ackerrandsstreifenprogramm ist bei den Heilbronner
Landwirten nach wie vor sehr
gefragt. Bereits im Frühjahr
dieses Jahres konnten 15 neue
Anträge von Programmteilnehmern für die Neuanlage von
Ackerrand- und Blühstreifen
bewilligt werden. Erst Ende
2013 hat die Europäische Kommission der Verlängerung der
Agrarumweltprogramme für
Heilbronn bis 2019 zugestimmt.
Insgesamt werden momentan 39 neue Randstreifen bzw.
blühende Feldränder eingesät,
Positiv entwickelt sich das
Umweltprogramm der Stadt
auch deshalb, weil Landwirte
mit der Anlage und Pflege von
Ackerrandstreifen ihre Umweltverpflichtung aus der
Greening-Auflage der Europäischen Kommission erfüllen
können. Dabei müssen Betriebe
mit mehr als 15 Hektar Ackerland erstmals fünf Prozent ihrer
Anbaufläche als ökologische
Vorrangfläche, das heißt als
Fläche, die im Umweltinteresse
genutzt wird, anlegen. Landwirte können dafür die Ackerrandstreifen nutzen. (le)
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AUS DEM STADTKREIS
Donnerstag, 16. April 2015
Stadtausstellung Neckarbogen - Architektur und Nutzungskonzepte mit Qualität
Fahrplan für die
Modellbebauung
Fertigstellung schon 2018
Wo heute die Kalistraße verläuft und direkt daneben Baufahrzeuge Erdmassen bewegen,
sollen in gut drei Jahren qualitativ hochwertige und innovative Modellbauten mit zukunftsweisenden Nutzungskonzepten entstehen.
Als sogenannte „Stadtausstellung Neckarbogen“ sollen
die Gebäude für ein halbes Jahr
Teil der Bundesgartenschau
2019 sein - und darüber hinaus
den Kern für das spätere Stadtquartier Neckarbogen mit dann
rund 3500 Einwohnern bilden.
Investoren können
sich jetzt bewerben
Drei Jahre sind nicht viel Zeit
für ein solches Projekt. Doch
der Fahrplan hat bereits begonnen - und er ist eng getaktet:
Nach den grundlegenden Entscheidungen des Gemeinderats
läuft seit 20. März das Investorenauswahlverfahren. Einreichungsfrist für die Unterlagen
ist am Montag, 15. Juni.
Bereits einen Monat später am 15./16. Juli - kommt das Bewertungsgremium zusammen.
Mitglieder sind neben Oberbürgermeister Harry Mergel und
Bürgermeister Wilfried Hajek
sechs Vertreter aus dem Gemeinderat sowie fünf externe
Fachleute mit Expertise im Bereich Architektur und Städtebau.
In seinen Sitzungen erarbeitet das Gremium Empfehlungen
für den Gemeinderat, der nur
zwei Wochen später - am Mittwoch, 29. Juli - die Entscheidungen darüber trifft, welche
Grundstücke für welche Investoren reserviert werden.
Ab 2016 wird zwei
Jahre lang gebaut
Tatsächlich verkauft werden
die Grundstücke, die allesamt in
städtischer Hand sind, ab Dezember dieses Jahres. Die Beurkundung erfolgt nach Vorliegen der Baugenehmigung.
Baubeginn könnte demnach
im Juli 2016 sein. Zwei Jahre
darf die Bauphase dauern: Die
Fertigstellung ist für Juli 2018
geplant - damit das dazu gehörende Grün bis zur BUGA-Eröffnung am 17. April 2019 noch
kräftig wachsen kann. (bra)
INFO: Investoren können
sich unter https://pkm.conclude.com/iva-heilbronn für das
Auswahlverfahren registrieren.
„Dankbar, an solch einem Projekt mitzuarbeiten“
Jan Fries und Barbara Brakenhoff bilden die Abteilung „Stadtausstellung Neckarbogen“ bei der BUGA GmbH
„Architektur ist geronnene Musik“- dieses Bild begleitet Barbara Brakenhoff seit ihrem Studium. Denn bei der Entstehung
des Stadtquartiers Neckarbogen komme es auch auf die
Komposition an: eine gelungene Mischung aus guter Architektur und sozialer Struktur der
Bewohner.
Dieses Ziel will Brakenhoff
erreichen, zusammen mit ihrem
Kollegen Jan Fries. Seit zwei
Wochen bilden beide die neue
Abteilung „Stadtausstellung
Neckarbogen“ bei der Bundesgartschau Heilbronn 2019
GmbH. Für potenzielle Investoren und spätere Bauherren sind
sie nun wichtige Ansprechpartner: Ihre Aufgabe ist die Qualitätssicherung vor und während
der Bauphase zur Stadtausstellung. Zudem erstellen sie für die
BUGA-Zeit eine Ausstellungskonzeption zu diesem Thema.
„Ich bin glücklich und froh,
hier zu arbeiten“, sagt Brakenhoff, eine gebürtige Friesin, die
aus Wilhelmshaven stammt.
Für das „unheimlich spannende
Projekt“ hat die 58-Jährige ihre
Arbeit als Inhaberin eines Pla-
nungsbüros in Leipzig aufgegeben. Ihr Schwerpunkt ist soziale
Architektur: So kann sie nicht
nur auf eine lange praktische
Berufserfahrung als Architektin zurückblicken, sondern
auch auf ihren Hintergrund als
Diplom-Sozialpädagogin. Bei
der Internationalen Bauausstellung 1987 in Berlin war sie
als Sozialplanerin tätig.
Mit Leib und Seele dabei ist
auch Jan Fries. „Ich bin dankbar, in meiner Heimatstadt an
solch einem Projekt mitarbeiten zu können“, sagt der 34Jährige, der ebenfalls reichlich
Erfahrung in Sachen Stadterneuerung mitbringt.
So war der Diplom-Verwaltungswirt seit 2007 bei der Stadt
Heilbronn im Amt für Liegen-
schaften und Stadterneuerung
tätig. Seit 1. Januar 2015 ist Fries,
der 2011 berufsbegleitend einen
Master in Wirtschaftsrecht erworben hat, an die BUGA GmbH
abgeordnet. Zugleich wird er die
Aufgaben der Stadt Heilbronn als
Grundstückseigentümerin wahrnehmen und die entsprechenden
(liegenschaftlichen)
Verträge
ausarbeiten. (bra)
Barbara Brakenhoff und Jan Fries sind bei der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH Ansprechpartner für
die Stadtausstellung Neckarbogen, für die derzeit das Investorenauswahlverfahren läuft.
Foto: Brand
Der Neckarbogen soll ein „Bürgerstolz“ werden
Architektur und Nutzungskonzept sind für Zuschlag ausschlaggebend - Alle sozialen Schichten sollen Platz haben
„Alle wollen eine soziale Mischung im künftigen Stadtquartier Neckarbogen, weil es
nur so lebendig ist“, sind Barbara Brakenhoff und Jan Fries
überzeugt. „Dies hinzubekommen, das ist die Kunst“, sagen
die beiden Mitarbeiter der Abteilung „Stadtausstellung Neckarbogen“ der BUGA GmbH.
Damit der Neckarbogen ein
Teil von Heilbronn wird, auf
den die Bürgerinnen und Bürger stolz sind - ein regelrechter
„Bürgerstolz“ - treten Brakenhoff und Fries ab Ende Juli in
die Phase der Qualitätssicherung ein, die erst mit der Baufertigstellung 2018 enden wird.
„Abschreckende Beispiele
gibt es in europäischen Großstädten genug“, sagt Brakenhoff. „Wir wollen eine gute Mischung, alle soziale Schichten,
Menschen mit Behinderungen
ebenso wie Familien mit Kindern - und dazu gehören beispielsweise auch Aufenthaltsoder Nachbarschaftsflächen.“
Derzeit können sich Investoren um insgesamt 19 Grundstücke bewerben, die mit rund 350
Wohneinheiten etwa 800 bis
900 Menschen ein Zuhause
werden sollen. Zur kleinteiligen
Struktur - ähnlich wie zur
Gründerzeit - soll die Regel beitragen, dass ein Architekt maximal zwei Grundstücke beplanen darf, die zudem nicht nebeneinander liegen dürfen.
„Damit ein Investor den Zuschlag für ein Grundstück erhält, müssen jedoch sowohl Architektur als auch Nutzungskonzept stimmen“, betont Fries.
„Beide Aspekte sind für die Bewertungskommission grundsätzlich gleichrangig.“
Gute Chancen haben daher
unter anderem Baugruppen, da
sie zur Vielfalt beitragen und
somit als solche schon ein Nutzungskonzept darstellen. „Die
Baugruppen müssen sich jedoch wie jeder andere bewerben und durch ihre Qualität
überzeugen“, sagt Fries. (bra)
Auf die 19 rot markierten Grundstücke der „Stadtausstellung Neckarbogen“ können sich Investoren derzeit bewerben.
Abb.: BUGA GmbH
AUS DEM STANDESAMT
Donnerstag, 16. April 2015
Auron Kabashi
Jehona Kabashi geb. Hyseni und
Arton Kabashi,
Hanselmannstr. 5
Geburten
16. Februar
Nirbhay Singh Kailey
Kiran Bala und Major Singh,
Knorrstr. 43
Lennard Winkler
Margarete Winkler geb.
Fröhlich und Michael Winkler,
Annalindestr. 19
21.Februar
Adela Ahmeti
Lirije Ahmeti geb. Mulaj und
Besnik Ahmeti, Oststr. 110
17. März
23. Februar
Furkan Necmeddin Atasoy
Naciye Atasoy geb. Çakır und
Mehmet Atasoy, Gartenstr. 93
24. Februar
Luca Ludwig
Stefanie Ludwig geb. Heller und
Michael Karl-Heinz Ludwig,
Schnepfbrunnenstr. 7
Ihr erstes gemeinsames Osterfest
feierten die stolzen Eltern Sibylle Maria Ziemiński geb.
Schorsten und Matthias Thomas Ziemiński aus Sontheim
mit ihrer Tochter Melina Sarah.
Das Licht der Welt hat die junge
Heilbronnerin am Montag,
9. März, erblickt. Von was sie
wohl
selig
schlummernd
träumt?
(paw/Foto: privat)
25. Februar
5. März
Lara Aydoğdu
Defne Aydoğdu geb. Manilboga
und Berkay Aydoğdu,
Besigheimer Str. 36
Jonathan Bubolz
Julia Bubolz geb. Krämer und
Eugen Bubolz, Mühlstr. 27
Melina Sarah Ziemiński
Sibylle Maria Ziemiński
geb. Schorsten und
Matthias Thomas Ziemiński,
Robert-Bosch-Str. 41
Kadriye Dalasar
Iknur Dalasar geb. Arslan und
˙Fatih Dalasar, Dammstr. 11
26. Februar
Leonie Muller
Amanda Géraldine Muller,
Markgraf-Ludwig-Str. 15, und
Denis Straßer, Beethovenstr. 64
Konstantin Schäfer
Swetlana Schäfer und
Andrey Drepin, Hintertorstr. 2/1
1. März
Mattheo Finn Burscher
Mirjam Burscher und
Denny Hasse, Uhlandstr. 13
2. März
Florian Dittmer
Birgit Martina Dittmer geb. Roth
und Markus Dittmer,
Charlottenstr. 29
Leni Sophie Stankalla
Julia Sarah Stankalla
geb. Rosenberger und
Thomas Lukas Stankalla,
Im Gutedel 3/1
3. März
Leon Ademaj
Marigona Gashi-Ademaj
geb. Gashi und Ahmet Ademaj,
Urbanstr. 5
Lara Roscher
Hildegard Roscher geb. Rung
und Maik Roscher,
Lauffener Str. 26
6. März
Erina Halili
Ganimete Halili geb. Bajrami
und Fatmir Halili, Austr. 176
Veronika Ortner
Nazira Kubanovna
Boronchieva-Ortner geb.
Boronchieva und Jurij Ortner,
Bismarckstr. 63
Santolo Ruggiero
Giuseppina Ruggiero und
Giuseppe Ruggiero,
Klingenberger Str. 76
7. März
Emir Taha Tekgöz
Yasemin Tekgöz geb. Gündüz
und Ahmet Tekgöz,
Hanselmannstr. 3
8. März
Alexander Georg Marbach
Dina Vladimirovna Marbach
geb. Sineva und Michael
Marbach, Lilienthalstr. 31
Jolina Joyce Becker
Elke Petra Becker geb. Pitters
und Heiko Becker,
Happelstr. 61
9. März
Antonina Zofia Bugla
Anna Barbara Bugla geb. Gunia
und Tomasz Robert Bugla,
Obere Neckarstr. 22
Nela Ciernioch
Janina Ciernioch geb. Weber
und Matthias Peter Ciernioch,
Am Wasserturm 1
Melina Reinspieß
Rita Reinspieß geb. Matt und
Alexander Reinspieß,
Münzingstr. 36
HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 7
Esma Hiranur Çetin
Emine Çetin geb. Akçay und
Ramazan Çetin, Pfühlstr. 53
Clea Lia Hopprich
Karin Melitta Hopprich und
Mario Gramlich,
Böckinger Str. 132
Luther Habib
Aleen Auda Ablahad Ablahad
und Daniel Habib,
Herwegh Str. 17
Milena Jerschabek,
Torstr. 7, Flein und
Johannes Rudolf Gärtner,
Charlottenstr. 82
19. März
Ruth Martha Waltke und
Jörg Schmidt, Kleiststr. 26
Marlene Rosalie Lechleitner
Ellinor Christin Pahlig und
Heiko Lechleitner, Millerstr. 3
20. März
Enise Zara Atak
Özden Atak geb. Aslantas und
Ilkan Atak,
Weinsberger Str. 59/2
Mark Eckert
Oksana Volodymyrivna Eckert
geb. Shevchenko und
Sergius Eckert, Sontheimer
Landwehr 51
Robin Fynn Schmierer
Swetlana Schmierer geb. Gerner
und Georg Schmierer,
Kehrhüttenstr. 103
12. März
Luke Paul Mathew
Nimmy Wren und Thomas Paul
Mathew, Freiligrathstr. 31
13. März
13. März
Nurdan Bariş und Ahmet Saraç,
Erhardgasse 8
20. März
Gülcan Öntürk,
Hans-Räbel-Str. 24,
Forchheim und Denis Rufi,
Oststr. 7
21. März
Dorian Sion Hoti
Albulena Hoti geb. Ferizi und
Feriz Hoti, Zehentgasse 9
20. Februar
Melanie Seiter und Dennis
Schürger, Mettelbachstr. 1
Arin Rojda Ateş
Gülüzar Ateş geb. Anlı und
Mustafa Ateş,
Gymnasiumstr. 36
10. März
11. März
Eheschließungen
Amalia Zoe Pyka
Tamara Tscharf und Michael
Andreas Pyka, Rilkestr. 15
Miran Bariş Yatağanbaba
Diren Yatağanbaba geb. Çelik
und Bülent Yatağanbaba,
Dobrudschastr. 25
21. März
Patricia Sibylle Sill,
Silcherstr. 87 und Paolo Cariddi,
Schafackerstr. 13, Schwaigern
Aline Klimpel und Marcel Frank,
Orffstr. 9
Anna Katharina Buchbender
und Dominic Andreas Jungold,
Lortzingstr. 27
26. März
Edeltraud Veronika Bernhard
geb. Göpel, Dorfgraben 44 und
Herwig Göbelt, Amselweg 2,
Oberstenfeld
27. März
Iris Heiser und Christian Eugen
Maciossek, Uhdestr. 12
22. März
2. April
Bettina Jacqueline Riedel und
Armin Bös,
Klingenberger Str. 108
Bahoz Dinç
Sükriye Dinç geb. Özkan und
Sait Dinç, Klingenberger Str. 39
Betül Dağ, Allee 39 und
Burak Demirtaş, Am Krughof 12,
Hann. Münden
Lara Erimel
Erika Erimel geb. Balazs und
Nihat Erimel, Römerhof 6
Julian Marlon Fritsch
Silke Andrea Fritsch,
Urbanstr. 5
Zümra Yazıcı
Zehra Yazıcı geb. Balyemez und
Ömer Faruk Yazıcı,
Dammstr. 56/1
Bilal Yiğit
Julia Hanna Yiğit geb.
Burkhardt und Yasin Yiğit,
Nordstr. 35
15. März
Franjo Lasić
Betina Lasić geb. Granić und
Gabriel Lasić, David-Fried.Strauß-Str. 2
16. März
Baran Chahin
Kerime Chahin geb. Teke und
Azad Chahin, Staufenbergstr. 30
Das Ja-Wort gaben sich das Brautpaar
Betül Dag geb. Demirtas (23) und
Burak Dag (23) am Donnerstag,
2. April, im Heilbronner Rathaus.
Kennengelernt haben sich die
beiden bereits im August 2009
durch ihren gemeinsamen Freundeskreis. Ihre Vermählung feierte
das junge Paar ausgiebig im kleinen Kreis bei einem anschließenden Essen. (paw/Foto: Pawliczek)
AUS DEN STADTTEILEN
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vor ORT
Gerolf Sinn gestorben
Biberach Der frühere Biberacher Bezirksbeirat Gerolf Sinn
(CDU) ist am Donnerstag, 2.
April, im Alter von 72 Jahren
verstorben. 22 Jahre lang engagierte er sich als Bezirksbeirat
und setzte sich für die Interessen
der Bürgerinnen und Bürger ein.
Für sein Engagement wurde er
mit der silbernen Ehrennadel
des Städtetages Baden-Württemberg ausgezeichnet. (red)
Freibad Kirchhausen ist ausgewintert
vor ORT
Ehrenamtliche Helfer brachten das Freibad auf Vordermann - Eröffnung am 9. Mai
Blumengrüße aus Vorgarten
Das Freibad in Kirchhausen ist
fit für den Saisonstart am
Samstag, 9. Mai. Mitglieder und
Freunde des Freibadfördervereins haben den Außenbereich
an zwei Aktionstagen wieder
auf Vordermann gebracht.
Vor allem Heckenschneiden
sowie Baumarbeiten insbesondere rund um das Baby- und
Kinderbecken standen bei der
zweiten Auswinterungsaktion
am vergangenen Samstag auf
dem Programm. Das Helfer-
Wechsel im Bezirksbeirat
Klingenberg Im Bezirksbeirat
Klingenberg steht ein Wechsel
an: Heiko Auchter (PRO) wird
das Gremium auf eigenen
Wunsch aus beruflichen Gründen verlassen. Auchter war seit
Oktober 1997 Bezirksbeirat.
Über die Nachfolge wird voraussichtlich in der nächsten
regulären Gemeinderatssitzung
entschieden. (red)
Donnerstag, 16. April 2015
Ehrenamtliche bei der Arbeit: Sie machten an zwei Terminen die Außenanlage des Freibads Kirchhausen fit für die Saison.
Foto: privat
Team befreite auch die Liegefläche von herabgefallenen Ästen. „Unsere zahlreichen Helfer
haben ganze Arbeit geleistet“,
freut sich Swenja Roth, erste
Vorsitzende des Vereins. Etliche Container füllten die Ehrenamtlichen mit Grüngut.
Auch Ursula Stiefken, Betriebsleiterin der Heilbronner
Bäder, lobt das Engagement.
„Ohne den Förderverein würde
es das Kirchhausener Freibad
wahrscheinlich nicht mehr geben“, so die Bäderchefin. „Was
dort geleistet wird, ist wirklich
enorm und teilweise echte Knochenarbeit.“
Durch die ehrenamtlichen
Tätigkeiten des Vereins spart
die Stadt über 30 000 Euro im
Jahr. Dadurch konnte die
Schließung des Schwimmbads
vermieden werden. (le)
Sontheim Gebüsch und Unkraut sind vor dem Bürgeramt
verschwunden. Seit Anfang
März strahlen nun Kugeleibe,
Magnolien, Anemonen oder
Hortensien um die Wette. Das
kommt bei Besuchern und Spaziergängern gleichermaßen gut
an. Der Wechselflor wird übrigens jahreszeitlich immer wieder angepasst. Ein Grund mehr,
öfter mal vorbeizuschauen.
(aci/Foto:Ühlin)
SERVICE & FREIZEIT
Internationales
Kinderfest
26. April, Frankenstadion
Am Sonntag, 26. April, findet
von 13 bis 17 Uhr im Frankenstadion das Internationale Kinderfest statt, das vom türkischen Gesamtelternverein Heilbronn in Kooperation mit der
Stabsstelle Partizipation und
Integration sowie weiteren Akteuren organisiert wird.
Buntes Programm kostenfreier Eintritt
Geboten werden ein buntes
Bühnenprogramm und zahlreiche Kinderattraktionen wie
Hüpfburg, Kinderschminken,
Quattro-Highjump und mehr.
Vertreten sind unter anderem
die Stadtbibliothek, die Feuerwehr, das Olga-Jugendzentrum, das Haus der Familie, die
Diakonie Heilbronn, der Gaffenberg, die Stabsstelle Partizipation und Integration, die
Heilbronner Stimme und die
Kreissparkasse sowie unterschiedliche internationale und
hiesige Gruppen.
Auftakt des Festes ist ein Kinderumzug, der ab 12.30 Uhr
vom Kaufland in der Badstraße
bis zum Frankenstadion führt.
Der Eintritt ist kostenfrei. An
diesem Tag können alle Kinder
- gleich welcher Nationalität,
Kultur und Religion - miteinander feiern. (red)
Knigge für den Hund
Hundehalter sollten sich an Regeln halten, um Konflikte zu vermeiden
Verschmutzungen durch Hundekot und frei umherlaufende
Hunde sorgen immer wieder für
Ärger. Daher weist das Ordnungsamt auf die Polizeiliche
Umweltschutzverordnung der
Stadt Heilbronn hin.
Hunde dürfen ihre Notdurft
nicht auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf Radwegen,
auf fremden Grundstücken sowie in öffentlichen Grün- und
Erholungsflächen verrichten.
Dennoch dort abgesetzter Kot
ist sofort zu beseitigen.
Darüber hinaus dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen
nicht frei umherlaufen. In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Fußgängerzonen und -unterführungen, auf
Märkten, an Bus- und Bahnhaltestellen sowie in besonders
ausgeschilderten Bereichen gilt
Hunde sind beliebte Begleiter des Menschen. Damit es keinen Ärger gibt,
müssen Hundebesitzer jedoch einige Regeln beachten.
Bild: Ühlin
für Hunde Leinenzwang.
Verstöße werden mit Bußgeldern in Höhe von mindestens
50 Euro geahndet.
Darüber hinaus sollten Tiere
in der Natur und insbesondere
im Wald an der Leine gehalten
werden, da nicht auszuschließen ist, dass Wildtiere zu Tode
gehetzt oder Spaziergänger angefallen werden können.
Wenn bei einem Hund der
angeborene Jagdtrieb durchbricht, hat der Hundeführer keine Chance, sein Tier allein
durch Zurufe zurückzuhalten.
Dies gilt vor allem bei Spaziergängen im Frühjahr und Frühsommer, wenn sehr viele Wildtiere Junge haben.
Besonders gefährdet durch
freilaufende Hunde sind Jungwild, Hasen, Fasanen und Rebhühner.
Verantwortungsbewusste Hundehalter nehmen
deshalb ihren Hund an die Leine, zumal Jäger das Recht haben, wildernde Hunde zu erschießen.
Das Ordnungsamt bittet um
Einhaltung der bestehenden
Regelungen.
Telefonische Hinweise über
erfolgte Verstöße nimmt das
Ordnungsamt der Stadt Heilbronn unter Telefon 07131/562050 entgegen. (red)
Bunte Kurse in den
Pfingstferien
Anmeldung ab sofort
Die Akademie für Innovative
Bildung und Management
(aim) bietet während der
Pfingstferien vom 26. bis 29.
Mai wieder ein Ferienprogramm für Schülerinnen und
Schüler der ersten bis zwölften
Klassenstufe an.
Das vielfältige Angebot
reicht von Zauber- über Theater- und Musicalkursen, Sportund Geschicklichkeitsangeboten bis hin zu IT-Kursen und
abenteuerlichen Aktivitäten im
Freien. Neben den bekannten
Kursen stehen auch neue Themen auf dem Programm.
Für die Pfingstakdemie werden Schülermentorinnen und mentoren gesucht, die die Dozenten bei den Kursen unterstützen. Für ihr soziales Engagement erhalten sie ein Zertifikat, das etwa die Bewerbungsmappe bereichere, motiviert die
Leiterin des Programms Sabine
Endtner alle, sich zu bewerben.
Alle Kurse der aim werden
unentgeltlich angeboten. (red)
INFO: Das komplette Programm gibt es unter www.aimakademie.org, Infos unter Telefon 07131/39097-393, Anmeldung ab sofort unter Telefon
07131/39097-333 oder per EMail: [email protected].
SERVICE & FREIZEIT
Donnerstag, 16. April 2015
HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 9
terminPLANER
Theater
ANTIGONE
Tragödie.
17. und 18. April, 19.30 Uhr,
Großes Haus.
DON KARLOS
Schauspiel von Friedrich Schiller.
Sonntag, 19. April, 19.30 Uhr,
Großes Haus.
THEATERFRÜHSTÜCK
„Unschuld“ und „Anne und Zef“.
Sonntag, 19. April, 11 Uhr,
Großes Haus.
Fast alle Vorstellungen ausverkauft: Das Jugendstück „Tschick“ nach dem Roman von Wolfgang Herrndorf
läuft derzeit erfolgreich in der BOXX. Nächste Spielzeit steht es wieder auf dem Programm. Foto: Thomas Braun
Querdenker und Störenfriede
Das Theater Heilbronn widmet sich in der Spielzeit 2015/16 unkonventionellen Helden
Mit 25 Premieren und einer Uraufführung geht das Theater
Heilbronn in die nächste Spielzeit. Ausgewählt wurden Stücke, in denen unkonventionelle
Helden und Andersdenkende
neue Wege einschlagen.
Eröffnung ist am 19. September mit dem „Leben des Galilei“
von Bertolt Brecht. Als zweites
Premierenstück im Großen Haus
folgt am 3. Oktober das Stück
des zeitgenössischen Autors
Philipp Löhle „Wir sind keine
Barbaren“, in dem ein Asylant in
die kleinbürgerliche Gutmen-
mitGERÄTSELT
Freibadsaison
startet im Mai
Dreimal zwei Freikarten
Die Freibadsaison in Heilbronn beginnt am Freitag, 1.
Mai, mit der Eröffnung des
Freibades Neckarhalde. Am
Samstag, 9. Mai, folgen dann
die Schwimmbäder Gesundbrunnen und Kirchhausen.
Wie viele Freibäder gibt es
in Heilbronn? Zu gewinnen
gibt es dreimal zwei Freikarten für die Schwimmbäder.
Einsendeschluss ist Dienstag, 21. April: Pressestelle,
Marktplatz 7, 74072 Heilbronn, E-Mail: [email protected], Fax
07131/56-3169.
Beim letzten Rätsel haben
Manfred Zimmermann und
Gudrun Barth je ein Exemplar des Stadtführers „Lust
auf Heilbronn?“ von Bettina
Kruck-Hampo gewonnen.
Die richtige Antwort lautete:
am Bollwerksturm. (le)
schen-Idylle zweier Paare einbricht. Besonders freut sich Intendant Axel Vornam auf die Inszenierung von Heiner Müllers
Schauspiel „Der Auftrag – Erinnerungen an eine Revolution“.
Im Bereich Musiktheater
führt das Theater Heilbronn
zwei Stücke auf: Diesjähriges
Weihnachtsmärchen ist das
Musical „Der Lebkuchenmann“, 2016 kommt die „Rocky
Horror Show“ erstmals in Heilbronn auf die Bühne. Drei eigene Inszenierungen und zwei
Gastspiele sind in der kommen-
den Saison im Komödienhaus
geplant. Das Heilbronner Ensemble spielt unter anderem
„Der Hexer“ von Edgar Wallace.
In der BOXX wird am 3. Juni
2016 das neue Stück des Autors
Tim Staffel uraufgeführt. Es
steht unter dem Arbeitstitel „Im
Netz“ und handelt vom digitalen Alltag Jugendlicher. Fünf
weitere Premieren und sieben
Wiederaufnahmen
vervollständigen das Programm des
Jungen Theaters.(kb)
INFO:
www.theater-heilbronn.de
abfallAKTUELL
Schadstoffsammlungen
Am Samstag, 18. April, finden
an
folgenden
Standorten
Schadstoffsammlungen statt:
Frankenbach
9 bis 10.30 Uhr, Lidl-Parkplatz,
Würzburger Straße
Kirchhausen
11.15 bis 12.30 Uhr, Parkplatz
Deutschordenshalle
Biberach
13.30 bis 15 Uhr, Parkplatz
Hahnenäckerstraße
Am Samstag, 25. April, finden
an
folgenden
Standorten
Schadstoffsammlungen statt:
Heilbronn-Süd
8 bis 11 Uhr, Recyclinghof,
Lise-Meitner-Straße
Heilbronn-Ost
12 bis 14 Uhr, Parkplatz Jägerhausstraße/Schirrmannstraße
Angenommen werden schadstoffhaltige Abfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblicher Menge. Darüber hinaus
nimmt das Entsorgungsunternehmen Altöl gegen ein privatwirtschaftliches Entgelt von 50
Cent pro Kilogramm an. Bitte
die Sonderabfälle dem Fachpersonal direkt übergeben.
Altpapiersammlungen
Am Samstag, 18. April, findet in
Böckingen eine Bündelsammlung für Altpapier statt (Sammler: Posaunenchor Böckingen).
Am Samstag, 25. April, finden
in folgenden Stadtteilen Bündelsammlungen für Altpapier
statt:
Mittwoch, 22. April, 18 Uhr,
Otto Rettenmaier Haus / Haus
der Stadtgeschichte.
SCHOCK UND CHANCE:...
...Heilbronn um 1800. Vortrag
von Professor Christhard
Schrenk. Anmeldung erforderlich unter Telefon 07131/563852.
Mittwoch, 29. April, 19 Uhr,
Otto Rettenmaier Haus / Haus
der Stadtgeschichte.
Stadtbibliothek
COSÌ FAN TUTTE
Oper von Wolfgang Amadeus
Mozart.
Mittwoch, 22. April, 19.30 Uhr,
Großes Haus.
LESECAFÉ
Juwelen der Popmusik.
Dienstag, 21. April, 15 Uhr,
Stadtteilbibliothek Böckingen.
Städtische Museen
VORLESEN FÜR KINDER
Schenk mir eine Geschichte.
Montag, 27. April, 14.30 Uhr,
Stadtteilbibliothek Biberach.
ÜBERRASCHUNGSFREITAG
„Von Löffeln und Schüsseln“.
Für Sieben- bis Zehnjährige.
Freitag, 17.April, 15 Uhr, Museum im Deutschhof.
KUNSTWERKLABOR
„Was macht das Pferd an der
Wand?“. Für Sechs- bis Zehnjährige.
Samstag, 18. April, 11 Uhr, Museum im Deutschhof.
KÜNSTLERGESPRÄCH…
… in der Ausstellung „Christiane
Möbus - rette sich wer kann“.
Sonntag, 19. April, 11.30 Uhr,
Kunsthalle Vogelmann.
ÜBERRASCHUNGSFREITAG
„Auf Fossilienjagd im Museum!“.
Für Sieben- bis Zehnjährige.
Freitag, 24. April, 15 Uhr, Museum im Deutschhof.
„HEILBRONNER MÜHLEN“
Führung.
Dienstag, 28. April, 17 Uhr, Museum im Deutschhof.
JUBILÄUMSAUSSTELLUNG
20 Jahre Christoph Reinwald
Stiftung.
Bis 13. September, Museum im
Deutschhof.
Stadtarchiv
MITTWOCHSFÜHRUNG
„Heilbronn historisch - Frauen!“.
experimenta
LIGHT-PAINTING-WORKSHOP
Experimentieren mit Licht, Gegenständen und Kamera. Anmeldung unter 07131/887950.
Samstag, 18. April, 14 Uhr, experimenta.
PINSELS NACHT
Ein Theaterstück für Tag und
Nacht.
Sonntag, 26. April, 12 Uhr und
16 Uhr, experimenta.
Dies & Das
STADTFÜHRUNG
Heilbronn im 19. Jahrhundert–
ein Spaziergang mit Lisette Klett
geb. Kornacher. Sonntag, 19.
April, 15 Uhr, Marktplatz.
KOFELGSCHROA.FREI.SEIN...
... Wollen. Kommunales Kino.
Dienstag, 21. April, 20.15 Uhr,
ebene 3.
SONNE, MOND UND STERNE
Für Kinder.
Samstag, 25. April, 19 Uhr,
Robert-Mayer-Sternwarte.
FILM ‘ THE CUT
Kommunales Kino.
Dienstag, 28. April, 20.15 Uhr,
ebene 3.
Sontheim
(Sammler: TSG Heilbronn)
Biberach
(Sammler: Musikverein Kirchhausen)
Kirchhausen
(Sammler: Musikverein Kirchhausen)
Die Altpapierbündel müssen ab
8 Uhr am Straßenrand bereitliegen. (red)
Am Donnerstag, 23. April, 20 Uhr, ist Thomas Hettche bei „Autor im Gespräch“ in der BOXX zu Gast. Mit Wolfgang Niess vom SWR. Foto: privat
EINBLICKE
Seite 10 | HeilbronnerSTADTZEITUNG
Donnerstag, 16. April 2015
Als der Weltkrieg in Heilbronn zu Ende ging
70 Jahre Kriegsende - Der Kampf um die Stadt und Neubeginn
Von Christhard Schrenk
Der Zweite Weltkrieg war 1939
von Deutschland begonnen
worden. Und er kehrte im Rahmen der alliierten Militäraktionen zur Befreiung Deutschlands vom Hitler-Regime nach
Deutschland zurück - unter anderem am 4. Dezember 1944 mit
großer Gewalt auch nach Heilbronn.
Die Zeit nach dem
4. Dezember 1944
Nach dem 4. Dezember 1944
war die Heilbronner Innenstadt
völlig zerstört. Nur in den
Randgebieten standen unbeschädigte Häuser. Aber alle
Brücken - bis auf die (heutige)
kleine Götzenturmbrücke - waren intakt. Und auch das NaziRegime war noch fest etabliert.
Der Krieg war im Dezember
1944 für Heilbronn noch nicht
zu Ende. Nun kam die Zeit der
Jagdbomber, die auf alles
schossen, was sich bewegte. Sie
nahmen aber auch Straßenkreuzungen und Eisenbahnlinien ins Visier. Allein am 20.
Januar 1945 starben in Heilbronn auf diese Weise 133
Menschen.
2. April 1945: Der Kampf
um Heilbronn beginnt
Anfang April 1945 kam es zum
mörderischen Kampf um Heilbronn, eine Stadt, die ohnehin
schon weitgehend zerstört war.
Auf alliierter Seite stand die
100. amerikanische InfanterieDivision, für die die Einnahme
der „Schlüsselstellung Heilbronn“ ein notwendiger Schritt
auf dem Weg zur Beseitigung
des Hitler-Regimes im süddeut-
schen Raum war. Dagegen befanden sich auf deutscher Seite
zusammengewürfelte Reste der
Wehrmacht, des Volkssturms
und der Waffen-SS auf verlorenem Posten. Kreisleiter Richard
Drauz hatte den Befehl ausgegeben, Heilbronn „bis aufs Äußerste“ zu verteidigen, obwohl
er gar keine militärische Befehlsgewalt besaß.
Ab dem 2. April (Ostermontag) nahmen die Amerikaner
Frankenbach, Neckargartach
und Böckingen ein. Danach
zerstörten die Deutschen die
Heilbronner Brücken, um den
amerikanischen Vormarsch zu
behindern. Am 6. April löste
Drauz die Heilbronner Geschäftsstelle der NSDAP-Kreisleitung auf, ließ Akten und Parteifahne verbrennen und flüchtete aus der Stadt in Richtung
Gaffenberg.
Dort kam er am Haus von
Karl Kübler vorbei. Kübler war
hauptamtlicher Beigeordneter
und der kommissarische Oberbürgermeister von Heilbronn,
nachdem Oberbürgermeister
Heinrich Gültig seit dem 1.
April 1945 zum Volkssturm
eingezogen war. Kübler und einige Nachbarn hatten ihre Häuser weiß beflaggt. Drauz ließ
anhalten, die Häuser stürmen
und wahllos Menschen erschießen. Vier Bewohner starben auf
diese Weise, vier weitere überlebten nur, weil sie sich tot stellten. Anschließend setzte der
Kreisleiter seine Flucht fort.
Ab 7. April: Neckarüberquerung
und Häuserkampf
Die Amerikaner benötigten
mehrere Tage, um über den Neckar zu setzen. Dabei versuch-
Das zerstörte Heilbronn im Jahr 1945/46 - Blick von der Götzenturmstraße zur Kilianskirche
Bild: Stadtarchiv
Anfang April tobte in der zerstörten Heilbronner Innenstadt ein erbitterter Häuserkampf - Insgesamt starben
in diesem Kampf um die Stadt 400 deutsche und amerikanische Soldaten.
Bild: Uwe Jacobi
ten sie, eine Schiffsbrücke herzustellen, um Panzer auf die andere Seite des Flusses bringen
zu können.
Das war ein dramatischer
Kampf. Die Amerikaner schlugen eine Ponton-Brücke. Die
deutsche Artillerie schoss diese
Brücke zusammen. Daraufhin
erzeugten die Amerikaner
künstliche
Rauchschwaden,
damit die Deutschen nicht mehr
genau zielen konnten. Doch
dann kam Wind auf. Der blies
die Rauchschwaden weg und
machte so die Sicht auf die Ponton-Brücke wieder frei. Nun
zerstörten die Deutschen diese
erneut. Erst am 10. April gelang
es den Amerikanern, ungehindert überzusetzen.
Unterdessen tobte in der Innenstadt ein erbitterter Häuserkampf. Die Kaiserstraße war die
Kampflinie. Auf der Seite der
Kilianskirche hatten sich die
Amerikaner verschanzt. Auf
der Seite des Rathauses lagen
die Deutschen. Angriff und Gegenangriff gingen hin und her,
ohne die Situation zu verändern. Dann gelang es zwei amerikanischen Panzern, vom Neckarufer über die Kirchbrunnenstraße zur Kilianskirche
vorzudringen. Von dort feuerten sie auf den Marktplatz. Parallel dazu stießen weitere amerikanische Soldaten langsam
Richtung Innenstadt vor.
Am 10. April räumten die
Deutschen den Marktplatz. Bis
zum 12. April wurden die Kasernen im Süden in Brand geschossen und schließlich erstürmt. Am Nachmittag dieses
Tages besetzten die Amerikaner
ohne ernstlichen Kampf den
Wartberg.
Dieser zehntägige Kampf um
Heilbronn wäre durch eine
friedliche Übergabe der Stadt
an die Amerikaner am 2. April
1945 vermeidbar gewesen.
Aber offenbar gab es niemanden auf deutscher Seite, der für
eine solche Entscheidung den
Mut und die Durchsetzungskraft hatte.
In diesem Kampf um Heilbronn sind zusammen etwa 400
deutsche und amerikanische
Soldaten gefallen. Jeder einzelne von diesen 400 Toten hatte
sicher etwas Besseres mit seinem Leben vor, als es im Kampf
um Heilbronn zu verlieren.
Das Geschehen aus
amerikanischer Sicht
An dieser Stelle ist es wichtig,
das Geschehen auch aus der
Sicht der Amerikaner zu betrachten. Wir wissen heute, dass
viele der amerikanischen GIs,
die auf den europäischen Kontinent geschickt wurden, um
Deutschland vom Nationalsozialismus zu befreien, sehr junge Männer waren - etwa 20 Jahre alt. Und wir wissen, wie auch
sie, die zum Beispiel im Kampf
um Heilbronn beteiligt waren,
gelitten haben und schrecklichste Erfahrungen machen
mussten. Und wir wissen um
ihre Angst, kurz vor dem Ende
des Hitler-Regimes noch von einer Kugel getroffen zu werden.
Dass sich die Amerikaner
nach dem Zweiten Weltkrieg
trotzdem so intensiv für Heilbronn engagierten, ist ihnen
hoch anzurechnen.
Der
Neuanfang
Nach dem Ende des Kampfes
um Heilbronn und damit nach
der Befreiung vom Nationalsozialismus war die Stadt quasi
tot. Nichts funktionierte mehr.
Der amerikanische Stadtkommandant Major Harry M. Montgomery setzte am 13. April den
ehemaligen Heilbronner Oberbürgermeister Professor Emil
Beutinger wieder in sein Amt
ein. Gemeinsam ging man die
unendlich großen Aufgaben
an: Wiederaufnahme der Wasserversorgung, Verteilung von
Lebensmitteln, Versorgung mit
Elektrizität, dann auch Trümmerräumung und demokratische Umerziehung.
Für die in der Stadt verbliebenen Heilbronner (in der Kernstadt wohnten noch etwa 7000
Menschen) ging es zunächst um
das nackte Überleben. Und viele
fragten sich, ob ein Neuanfang
angesichts der Trümmerwüste
überhaupt möglich sei. Aber es
gab praktisch veranlagte und
zupackende Menschen aus
Heilbronn und aus den USA, die
das Unmögliche wagten. Alle
diese Menschen brachten ihre
persönlichen Fähigkeiten und
oft auch ihre privaten Hilfsmittel ein.
Angesichts der schweren
Zerstörung der Stadt waren die
Solidarität und der Wille der
Heilbronner Bevölkerung, sich
gegenseitig zu helfen, stark
ausgeprägt, ja sogar überlebensnotwendig. So konnte der
Neuaufbau der Stadt gelingen.
INFO: Zeitzeugen berichten
am Dienstag, 21. April, 19 Uhr,
über das Kriegsende 1945 in
Heilbronn. Zu der Veranstaltung lädt der Arbeitskreis Interkulturelle Stadt der Lokalen
Agenda 21 Heilbronn in die VHS
am Deutschhof, Kirchbrunnenstr. 12, ein. Die Teilnahme ist
kostenfrei, Anmeldungen unter
Telefon 07131/399298 oder EMail: [email protected]
sind erwünscht.
Donnerstag, 16. April 2015
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsblatt Heilbronn Nr. 8 | Seite 11
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 18 Heilbronn
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016
Am 13. März 2016 findet die Wahl des
16. Landtags von Baden-Württemberg statt. Die Wahl ist nach den
Vorschriften des Landtagswahlgesetzes (LWG) in der Fassung vom
15. April 2005 (GBl. S. 384), zuletzt
geändert durch Artikel 26 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl.
S. 65,68) und der Landeswahlordnung (LWO) in der Fassung vom 2.
Juni 2005 (GBl. S. 513), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.
August 2010 (GBl. S. 732) vorzubereiten und durchzuführen.
Das Innenministerium hat mit Bekanntmachung vom 20. Januar 2015
(veröffentlicht im Staatsanzeiger für
Baden-Württemberg vom
30. Januar 2015, S. 17/18) Herrn
Oberbürgermeister Harry Mergel zum
Kreiswahlleiter und Frau Bürgermeisterin Agnes Christner zur stellvertretenden Kreiswahlleiterin für den
Wahlkreis 18 Heilbronn berufen.
Die Abgrenzung des Wahlkreises ergibt sich aus der Anlage zu § 5 Abs. 1
Satz 2 LWG, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 19. Oktober 2009 (GBl. S
533). Zum Wahlkreis 18 Heilbronn
gehören danach der Stadtkreis Heilbronn sowie die Gemeinden Flein,
Leingarten, Nordheim und Talheim
des Landkreises Heilbronn.
punkt im Wahlkreis zum Landtag
wahlberechtigten Mitglieder (Mitgliederversammlung) oder in einer
Versammlung der von diesen nicht
früher als 18 Monate vor Ablauf der
Wahlperiode des 15. Landtags - also
nicht vor dem 1. November 2014 aus ihrer Mitte gewählten Vertreter
(Vertreterversammlung) in den letzten 15 Monaten vor Ablauf dieser
Wahlperiode - also frühestens ab
1. Februar 2015 - in geheimer Wahl
aufstellen. Das Merkmal der geheimen Wahl ist nur erfüllt, wenn mindestens drei stimmberechtigte Teilnehmer an der Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung
teilnehmen. Jeder stimmberechtigte
Teilnehmer der Versammlung ist
hierbei vorschlagsberechtigt. Den
Bewerbern ist Gelegenheit zu geben,
sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit
vorzustellen. Im Übrigen sind für das
Bewerberaufstellungsverfahren die
Bestimmungen der Satzung der betreffenden Partei maßgebend. Die
Verbindung von Wahlvorschlägen
mehrerer Parteien und die Aufstellung gemeinsamer Wahlvorschläge
ist nicht zulässig (§ 3 LWG).
3. Inhalt der Wahlvorschläge
1. Aufforderung zur Einreichung
von Wahlvorschlägen
Auf Grund von § 22 Abs. 2 LWO ergeht hiermit die öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 13. März
2016 stattfindende Wahl zum
16. Landtag von Baden-Württemberg. Die Wahlvorschläge für den
Wahlkreis 18 Heilbronn sind bis
spätestens Donnerstag,
dem 14. Januar 2016, 18.00 Uhr,
beim Kreiswahlleiter Herrn Oberbürgermeister Harry Mergel, z.H. Bürgeramt, Rathaus, Marktplatz 7, 74072
Heilbronn oder Postfach 3440, 74024
Heilbronn, schriftlich einzureichen.
Wahlvorschläge, die nach dem 14. Januar 2016, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingehen, müssen vom
Kreiswahlausschuss als verspätet zurückgewiesen werden (§ 26 Abs. 1,
§ 30 Abs. 2 LWG).
2. Wahlvorschlagsrecht und Aufstellung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien (§ 2 des Parteiengesetzes) oder
von Wahlberechtigten für eine einzelne Person (Wahlvorschläge für
Einzelbewerber) eingereicht werden. Parteien können in jedem
Wahlkreis einen Bewerber und einen
Ersatzbewerber vorschlagen; dieselben Parteibewerber dürfen jedoch
höchstens in zwei Wahlkreisen vorgeschlagen werden. Niemand darf in
einem Wahlkreis in verschiedenen
Wahlvorschlägen als Bewerber oder
als Ersatzbewerber benannt werden.
Ein Einzelbewerber kann nur in einem Wahlkreis vorgeschlagen werden (§ 1 Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 1
LWG).
Parteien müssen ihre Wahlbewerber
und ggf. Ersatzbewerber in einer
Versammlung ihrer zu diesem Zeit-
Wahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden
Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese
enthalten. Die Bezeichnungen verschiedener Parteien müssen sich
deutlich voneinander unterscheiden. Andere Wahlvorschläge müssen das Kennwort „Einzelbewerber“
tragen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LWO).
In einen Wahlvorschlag dürfen nur
Bewerber und ggf. Ersatzbewerber
aufgenommen werden, die hierzu
schriftlich ihre Zustimmung erteilt
haben. Die Zustimmungserklärung
muss dem Muster der Anlage 6 LWO
entsprechen und die Erklärung enthalten, dass der Bewerber bzw. Ersatzbewerber in keinem weiteren
oder in nicht mehr als höchstens einem weiteren Wahlkreis und nicht
in Wahlvorschlägen verschiedener
Parteien oder zugleich in dem Wahlvorschlag einer Partei und einer Einzelbewerbung seiner Benennung als
Bewerber oder Ersatzbewerber zugestimmt hat oder zustimmen wird.
Die Zustimmung ist unwiderruflich
(§ 1 Abs. 2, § 24 Abs. 4 Satz 2 und 3,
§ 25 Abs. 1 LWG, § 23 Abs. 5 Nr. 1
LWO). Die Wahlbewerber sowie ggf.
Ersatzbewerber müssen nach Familiennamen, Vornamen, Beruf oder
Stand, Tag der Geburt, Geburtsort
und Anschrift (Hauptwohnung)
deutlich bezeichnet sein (§ 23 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 LWO); bei mehreren Vornamen genügt die Angabe eines
Vornamens.
sönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei keinen
Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, müssen
die Wahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der
Wahlkreis liegt, in entsprechender
Weise unterzeichnet sein (§ 24 Abs. 2
LWG, § 23 Abs. 2 LWO). Bei Wahlvorschlägen für Einzelbewerber haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschrift auf
dem Wahlvorschlag selbst zu leisten
(§ 23 Abs. 3 LWO).
Parteien, die während der laufenden
Wahlperiode im Landtag von BadenWürttemberg nicht vertreten waren
oder sind, bedürfen für ihre Wahlvorschläge außerdem der Unterschriften
von mindestens 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises. Wahlvorschläge
für Einzelbewerber müssen von mindestens 150 Wahlberechtigten des
Wahlkreises unterzeichnet sein. Die
Wahlberechtigung der Unterzeichner
ist bei nicht im Landtag vertretenen
Parteien u n d b e i E i n z e l b e w e r bern bei
Einreichung des Wahlvorschlags,
spätestens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nachzuweisen (§ 24 Abs.
2 Satz 2 bis 5 LWG). Für die Mitunterzeichnung durch mindestens 150
Wahlberechtigte des Wahlkreises sind
die Unterschriften auf amtlichen
Formblättern nach Anlage 5 zu § 23
Abs. 4 LWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:
Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung
sind Familienname, Vorname und
Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers und ggf.
Ersatzbewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags sind außerdem bei Parteien
deren Namen und, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwenden, auch
diese, bei anderen Wahlvorschlägen
das Kennwort „Einzelbewerber“ anzugeben. Parteien haben ferner die
Aufstellung des Bewerbers und ggf.
Ersatzbewerbers in einer Mitgliederoder Vertreterversammlung zu bestätigen. Die in den Sätzen 2 und 3
genannten Angaben hat der Kreiswahlleiter im Kopf der Formblätter
zu vermerken; bei Einzelbewerbern
trägt er das Kennwort „Einzelbewerber“ ein, bei mehreren Einzelbewerbern ergänzt um den Familiennamen des Bewerbers (§ 23 Abs. 4 Nr. 1
LWO).
gen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem
Wahlkreis wahlberechtigt ist. Wer
für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt,
muss auf Verlangen nachweisen,
dass dieser den Wahlvorschlag unterstützt (§ 23 Abs. 4 Nr. 3 LWO). Ein
Wahlberechtigter darf nur einen
Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat
er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, ist seine Unterschrift auf
allen Wahlvorschlägen ungültig
(§ 24 Abs. 3 LWG, § 23 Abs. 4 Nr. 4
LWO). Wahlvorschläge von Parteien
dürfen erst nach der Aufstellung der
Bewerber durch eine Mitgliederoder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete
Unterschriften sind ungültig (§ 23
Abs. 4 Nr. 5 LWO).
5. Anlagen zum Wahlvorschlag
Mit den Wahlvorschlägen müssen
folgende weitere Unterlagen eingereicht werden:
• Die Zustimmungserklärung des
Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers nach dem Muster der Anlage 6 LWO (§ 23 Abs. 5 Nr. 1
LWO),
• Bescheinigungen über die Wählbarkeit des Bewerbers und ggf.
des Ersatzbewerbers nach dem
Muster der Anlage 7 LWO, die
vom Bürgermeister der für die
Hauptwohnung der Wahlbewerber zuständigen Gemeinden auf
Antrag kostenfrei ausgestellt
werden (§ 23 Abs. 5 Nr. 2 und
Abs. 6 Satz 1 LWO),
4. Unterzeichnung der Wahlvorschläge
Die Wahlberechtigten, die den
Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt
persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift
sind Familienname, Vorname, Tag
der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie
der Tag der Unterzeichnung anzugeben (§ 23 Abs. 4 Nr. 2 LWO).
• bei Wahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung des
Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers mit Angaben über Ort
und Zeit der Mitglieder- oder
Vertreterversammlung, Form der
Einladung, Zahl der erschienenen
Mitglieder und Ergebnis der
Wahl; der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer haben gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt schriftlich zu
versichern, dass die Aufstellung
des Bewerbers und des Ersatzbewerbers in geheimer Wahl und
unter Einhaltung der Bestimmungen über das Recht auf Vorschläge und Vorstellung (§ 24
Abs. 1 Sätze 1 bis 3 LWG) sowie
der Parteisatzung erfolgt ist; aus
der Niederschrift muss sich ergeben, ob Einwendungen gegen das
Wahlergebnis erhoben und wie
diese von der Versammlung behandelt worden sind; Einzelheiten sind in der Niederschrift oder
in einer Anlage festzuhalten (§ 24
Abs. 1 und 4 Satz 1 LWG, § 23
Abs. 5 Nr. 3 LWO),
Wahlvorschläge von Parteien sind
von mindestens drei Mitgliedern des
Vorstandes des Landesverbands, darunter dem Vorsitzenden oder dem
stellvertretenden Vorsitzenden, per-
Für jeden Unterzeichner ist auf dem
Formblatt, für Unterzeichner von
Wahlvorschlägen für Einzelbewerber auf dem Wahlvorschlag gesondert, eine Bescheinigung des Bürgermeisters der Gemeinde, bei der er
in das Wählerverzeichnis einzutra-
• die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften mit den
Bescheinigungen des Wahlrechts
der Unterzeichner, sofern der
Wahlvorschlag von mindestens
150 Wahlberechtigten des Wahl-
kreises unterzeichnet sein muss
(§ 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5 LWG, § 23
Abs. 4 und 5 Nr. 4 LWO).
6. Vertrauensleute
Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift - möglichst mit Fernsprechbzw. FAX-Anschluss und EmailAdresse - bezeichnet werden, die berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. Sind
mehrere Vertrauensleute benannt,
ist jede dieser Personen dazu für sich
allein berechtigt, soweit das Landtagswahlgesetz nichts anderes bestimmt. Sind keine Vertrauensleute
benannt, gelten die beiden ersten
Unterzeichner des Wahlvorschlags
als Vertrauensleute (§ 27 LWG, § 23
Abs. 1 Satz 2 LWO).
7. Zurücknahme und Änderung von
Wahlvorschlägen
Ein Wahlvorschlag kann nur durch
gemeinsame schriftliche Erklärung
der Vertrauensleute gegenüber dem
Kreiswahlleiter zurückgenommen
oder geändert werden, und zwar allgemein bis zum 14. Januar 2016,
18 Uhr, danach - bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (19. Januar 2016) - mit
der Einschränkung, dass Änderungen nur noch zulässig sind, wenn der
Bewerber oder der Ersatzbewerber
gestorben ist oder die Wählbarkeit
verloren hat (§ 28 LWG).
8. Weitere Hinweise
Wenn nach dieser Bekanntmachung
Unterlagen
oder
Erklärungen
schriftlich eingereicht oder abgegeben werden oder unterzeichnet sein
müssen, reicht es nicht aus, sie durch
Telegramm, Fernschreiben, Fernkopie oder in sonstiger elektronischer
Form (z.B. durch E-Mail) zu übermitteln. Der Eingang in dieser Form
eingereichter Unterlagen wahrt vorgeschriebene Fristen nicht. Damit
die Wahlvorschläge rechtzeitig vorgeprüft und etwaige Mängel möglichst noch vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können (§ 29 LWG), ist die frühzeitige
Einreichung erwünscht. Da der
Kreiswahlleiter nach § 24 Abs. 1 Satz
2 LWO verpflichtet ist, der Landeswahlleiterin von jedem Wahlvorschlag sofort nach dessen Eingang
eine Fertigung vorzulegen, wird gebeten, die Wahlvorschläge in doppelter Fertigung einzureichen; dies
gilt nicht für die beizufügenden Anlagen.
Diese Bekanntmachung bezieht sich
auf weibliche und männliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde die in den
zitierten Rechtsvorschriften verwendete männliche Form der Personenbezeichnungen gewählt.
Heilbronn, 2. April 2015
Der Kreiswahlleiter
für den Wahlkreis 18 Heilbronn
Harry Mergel
Oberbürgermeister
Seite 12 | Amtsblatt Heilbronn Nr. 8
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Donnerstag, 16. April 2015
Inkrafttreten eines Bebauungsplanes und 12. Anpassung des Flächennutzungsplanes 2003
Aufgrund der §§ 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) in der Fassung vom
24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am
14.04.2015 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Bebauungsplan O8A/13 Heilbronn
zur Änderung der Bebauungspläne
08A/2 und 08A/3
im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB
„experimenta II“
für die Flurstücke Nr. 2/4, 880 und
881 je teilweise.
Maßgebend ist der im Lageplan des
Planungs- und Baurechtsamts vom
13.11.2014 dargestellte Entwurf mit
seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan
umgrenzt.
Für den Bebauungsplan gelten der
Gestaltungsplan des Planungs- und
Baurechtsamts vom 13.11.2014, die
Begründung vom 13.11.2014, das
Fachgutachten Artenschutz des Bü-
ros Zieger-Machauer, OberhausenRheinhausen, vom 24.07.2013, die
Biotoptypenkartierung des Büros
Zieger-Machauer,
OberhausenRheinhausen, vom Juli 2013 sowie
die Verschattungsstudie des Büros
Ökoplana,
Mannheim,
vom
16.05.2014.
Der Bebauungsplan weicht von den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Gemäß § 13a Absatz 2 Ziffer 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan für das Teilgebiet „experimenta II“ im Wege der Berichtigung
angepasst (Sonderbaufläche statt geplante überörtliche/ örtliche Hauptverkehrsstraße und bestehende
Grünfläche).
Maßgebend ist der Lageplan vom
26.03.2015. Es gilt die Begründung
vom 26.03.2015.
Der Bebauungsplan, die Begründung, der Gestaltungsplan, das Fachgutachten Artenschutz, die Biotoptypenkartierung und die Verschattungsstudie sowie der angepasste
Flächennutzungsplan mit Begründung liegen bei der Stadt Heilbronn,
Planungs- und Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zimmer C 1.49, zu jedermanns Einsicht
bereit. Sie können dort während der
Dienststunden eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der
Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Hinweise:
I. Ein Bebauungsplan, der unter
Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der GemO oder
auf Grund der GemO zu Stande
gekommen ist, gilt ein Jahr nach
der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden
sind,
2. der Oberbürgermeister dem
Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor
Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt
Heilbronn unter Bezeichnung
des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen
soll,
schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.
2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen
(§ 4 Abs. 4 GemO in der Fassung
vom 24.07.2000, GBl. S. 581).
II. Auf die Vorschriften des § 44 Abs.
3 Satz 1 und 2 BauGB über das
Entstehen und die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche
im Falle der in den §§ 39 bis 42
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Entschädigung
schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und
auf die Vorschrift des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen,
wenn der Antrag nicht innerhalb
der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile
eingetreten sind, gestellt ist, wird
hingewiesen (§ 44 Abs. 3 und 4
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004,
BGBl. I S. 2414).
III.Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung
des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heilbronn
unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind. Satz 1 dieses
Hinweises gilt entsprechend, wenn
Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB
beachtlich sind (§ 215 Abs. 1 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom
21.12.2006, BGBl. I S. 3316).
Heilbronn, 15.04.2015
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Hajek
Bürgermeister
Öffentliche Zustellungen
Für Herrn Zoltan P u s z t a i
zuletzt wohnhaft: Vettersstr. 15,
09126 Chemnitz
Az.: 33.Z/ HN-T 6467 vom
19.03.2015 und 25.03.2015
Für Herrn Emil M a r i n o v
zuletzt wohnhaft: Hauptstr. 20,
74924 Neckarbischofsheim
Az.: HN-W3651 vom 24.03.2015 und
08.04.2015
Für Herrn Torsten S t e n d t k e
zuletzt wohnhaft: Mecklenburger Str.
20, 30625 Hannover
Az.: 33.Z/ HN-M 509 vom 27.03.2015
Für Herrn Bernhard Wilhelm S c h n e i
der
zuletzt wohnhaft: Achtungstr. 23,
74072 Heilbronn
Az.: 33.Z/ HN-S 1566 vom
30.03.2015
Für Herrn Konstantinos P a p p a s
zuletzt wohnhaft: Hirschstr. 28/1,
74078 Heilbronn
Az.: HN-E501, HN-D3224, HNV6047 vom 31.03.2015 und
02.04.2015
Für Herrn Nikolay Zhanomirov N i k o
lov
zuletzt wohnhaft: Neckarsulmer Str.
17, 74076 Heilbronn
Az.: 33.Z/ HN-T 7098 vom
02.04.2015
Für Frau Perside Kamdeu D j o m o
zuletzt wohnhaft: Glockenstr. 29,
74080 Heilbronn
Az.: HN-W4771 vom 08.04.2015
wurden Entscheidungen durch das
Bürgeramt (Kfz-Zulassungsbehörde)
getroffen.
Da der derzeitige Aufenthaltsort der
Obengenannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung nach § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz.
Der Bescheid kann innerhalb von
zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an, beim Bürgeramt - KfzZulassungsbehörde der Stadt Heilbronn -, Lerchenstraße 40, 74072
Heilbronn während der Dienstzeiten
eingesehen werden. Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt,
nach deren Ablauf Rechtsverluste
drohen können.
Stadt Heilbronn
Bürgeramt
-Kfz-Zulassungsbehörde-
Immer aktuell – die städtische
Website www.heilbronn.de
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• Bürgerservice von A bis Z
• Betreuungsangebote für Kinder
• Stadtplan – auch für Kinder und Jugendliche
• Heilbronn-Newsletter
vergaben DER STADT
� Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist einsehbar unter:
www.heilbronn.de/bue_rat/ausschreibungen_auftragsvergaben/oeffentliche_ausschreibungen/
� Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei eingesehen und digital heruntergeladen werden.
Direktzugriff ist möglich über www.subreport.de/E........ (hier die ELVIS-ID einsetzen)
� Submissions- bzw. Einreichungsstelle ist, sofern nachstehend nichts anderes vermerkt, das
Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, Zimmer A 0.12, 74072 Heilbronn.
� Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen, bei Ausschreibungen nach VOB können zur
Submission die Bieter oder ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
� An die Rechtsform der Bieter werden keine besonderen Anforderungen gestellt.
Eine im Auftragsfall zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat ein bevollmächtigtes geschäftsführendes
Mitglied zu bestellen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
� Evtl. geforderte Sicherheitsleistungen und Nachweise für die Eignung der Bieter ergeben sich
aus den Ausschreibungsunterlagen.
� Die Rechts- und Fachaufsicht wird vom Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21,
70565 Stuttgart ausgeübt.
Ausschreibende Stelle/
Auskünfte erteilt:
Art und Umfang sowie Ort der Leistung
Ausführungszeitraum
Eröffnungstermin
ggf. abweichende
Submissionsstelle
Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist/Entgelt/
Art der Ausschreibung/
Teilnahmewettbewerb
Stadt Heilbronn,
Ordnungsamt
Weststr. 53, 74072 Heilbronn
Telefon 07131/56-3609,
Fax 07131/56-3197
Subreport ELVIS Nr.: E54778231
Bestattungsleistungen nach § 31 Abs. 2 Bestattungsgesetz im Stadtgebiet
01.07.2015 - 30.06.2017
19.05.2015, 09:30 Uhr
Bauverwaltungsamt
30.06.2015
Dienstleistungsauftrag
nach VOL
Stadt Heilbronn,
Amt für Straßenwesen
Cäcilienstr. 49,
74072 Heilbronn
Telefon 07131/56-2340,
Fax -3149
Subreport ELVIS Nr.: E57975739
K450 Adenauerplatz und K865 Südstraße / Uhlandstraße
Erneuerung der vorhandenen Signaltechnik.
Teilweise werden die vorhandenen Masten ausgetauscht. Lieferung und Montage Lichtsignalanlage 40 V LED Technik mit peripheren Lampenschaltern. Anschluss an bestehenden zentralen Verkehrsrechner. Wartung und Instandhaltung.
01.07.2015 - 30.11.2015
12.05.2015, 10:30 Uhr
Bauverwaltungsamt
23.06.2015
Signalanlagen nach
VOB
Stadt Heilbronn, Hochbauamt
Cäcilienstr. 49,
74072 Heilbronn
Telefon 07131/56-2326,
Fax -162326
Subreport ELVIS Nr.: E69636729
Krematorium Hauptfriedhof Heilbronn
Erneuerung MSR-Technik, Visualisierung, Wiederinbetriebnahme und Einregulierung der Kremationstechnik
17.08.2015 - 04.09. Inbetriebnahme / 11.09.2015 Einregulierung
21.05.2015, 09:30 Uhr
Bauverwaltungsamt
07.07.2015
MSR-Technik nach
VOB