ERASMUS Informationsveranstaltung 2015/16

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ERASMUS Informationsveranstaltung 2015/16
Herzlich Willkommen!
„Hello to Europe!“
Informationsveranstaltung
ERASMUS+
2015/16
Changing lives. Opening minds.
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„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
1. Überblick Gesamtprogramm
2. Allgemeine Förderbedingungen
3. Programmländer
4. Das Stipendium
5. Antragstellung
6. Sonderförderung
7. Online Sprachkurse
8. Rechte und Pflichten
9. Ende des Auslandsaufenthaltes
„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+
ERASMUS +
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Laufzeit:2014-2020/21
Budget: 14,77 Mrd. Euro
Im Jahr 2014- nutzen mehr als 47.000 Personen Erasmus+
Weltweit größtes Austauschprogramm von
Auslandsaufenthalten
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„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+
ERASMUS +
Ziele im Hochschulbereich:
• internationale Kompetenzen steigern
• persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit verbessern
• Attraktivität der EU als Studien-und Wissenschaftsstandort steigern
• Entwicklungen der Hochschulbildung in Drittländern
• Förderung und Austausch von Innovationen
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„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+
ERASMUS+ beinhaltet:
Studierendenmobilität:
- Auslandsstudium (SMS)
- Auslandspraktikum (SMP)
Personalmobilität:
- Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
- Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
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„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
2. Allgemeine Förderbedingungen
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Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen
Unabhängig von Nationalität und Alter
Nur Programmländer
Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis
zu 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion)
 Mittelverfügbarkeit
Für SMS
Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements (SMS) mit der Gast hochschule
Dauer mindestens 3 Monate (90 Tage)
Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden
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„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
2. Allgemeine Förderbedingungen (Fortsetzung)
Für SMP
• Dauer min. 2 Monate (60 Tage)
• Aufnehmende Einrichtungen: Hochschulen mit ECHE
• (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) oder beliebige, auf dem
Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder
Jugend tätige Einrichtungen
Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht:
 EU-Institutionen (vollständige Liste:
http://europa.eu/institutions/index_de.htm)
 Einrichtungen die EU-Programme verwalten
Neu: Graduiertenpraktika
 Bewerbung und Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr (vor
Exmatrikulation)
 Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt
und abgeschlossen werden
 Wird auf die max.12 Monate der Studienphase der Antragsstellung
angerechnet
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„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
3. Programmländer
Mitgliedstaaten der EU
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Programmländer außerhalb der EU
Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei
Überseeische Gebiete
z.B. Grönland, Niederländische Antillen
Vollständige Liste zum Download auf unserer HP:
ERASMUS+  Allgemeines  Informationen zum EUProgramm
Die Schweiz ist 2015/16 kein Programmland.
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„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
4. Das Stipendium
Förderdauer:
Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte
für akademische Zwecke anwesend ist.
 Auch Begrüßungsveranstaltungen oder Kurse zur sprachlichen oder
kulturellen Vorbereitung
 Auch Sprachkurse bei externen Sprachkursanbietern
(Bescheinigung über Relevanz für Ihren Auslandsaufenthalt nötig,
erhältlich bei Ihrem DIO)
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„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung
4. Das Stipendium (Fortsetzung)
Ländergruppen:
SMS zur Zeit
SMP zur Zeit
300 EUR/ Monat
420 EUR/ Monat
10 EUR/ Tag
14 EUR/ Tag
LG II – Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien,
240 EUR/ Monat
360 EUR/ Monat
Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien,
8 EUR/ Tag
12 EUR/ Tag
180 EUR/ Monat
300 EUR/ Monat
6 EUR/ Tag
10 EUR/ Tag
LGI – Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland,
Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen
Island, Türkei
LG III – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen,
Rumänien, Slowakei, Mazedonien
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4. Das Stipendium (Fortsetzung)
Förderhöhe
• Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt
• Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität
eine gewisse Anzahl an sogenannten Zero-Grant-Tagen einbehalten
Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich
nach Mittelverfügbarkeit
• Spezifische Regelungen bei Sonderförderung
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4. Das Stipendium (Fortsetzung)
Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über
300,00 Euro/Monat angerechnet.

Bafög-Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage nach Abgabe der
Bewerbungsunterlagen
Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus-Stipendium keinen
Einfluss

Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen
Stipendiengeber
!!!Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen!!!
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Infos unter: http://www.daad.de/ausland/service/daadgruppenversicherungen/05124.de.html
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5. Sonderförderung
1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50)
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Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studien- oder
Praktikaaufenthalten
Option 1 – Pauschal: Erhalt des Höchstbetrag der entsprechenden
Ländergruppe
Option 2 – Individuell: Antrag auf eine
Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich)
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SMS
SMP
LG I
500 EUR
700 EUR
LG II
450 EUR
650 EUR
LG III
400 EUR
600 EUR
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5. Sonderförderung
2. Förderung von Studierenden mit Kind
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Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studienaufenthalten
Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen
Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200 EUR monatlich
Beratungsangebot im International Office
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6. Antragstellung
Schritt 1: Decentral International Office – DIO [International Office Ihrer Fakultät]
• Beratung
• Check Interinstitutional Agreements/Plätze oder Unternehmen und TA-Inhalte
• Einreichung Learning Agreements (vollständig unterzeichnet)
• Online Registrierung (Link auf der HS Seite)
Schritt 2: International Office (Erasmus Büro) – Ilka Knippel und Katharina Nowakowski
• Einreichung der Bewerbungsunterlagen für das ERASMUS Stipendium:
SMS
SMP
• Grant Agreement
• Grant Agreement
-> Muss im ORIGINAL vorliegen und
-> Muss im ORIGINAL vorliegen und vollständig
vollständig unterzeichnet und ausgefüllt sein
.....unterzeichnet und ausgefüllt sein
• Letter of Acceptance (Email ausreichend)
• Kopie des Learning Agreement
Die Deadline für die Antragsstellung für SMS-Mobilitäten ist der 15. Februar bzw. der 15. Juli.
Für SMP muss der Antrag rechtzeitig vor der Mobilität eingereicht werden (ca. 2 Monate)
Bitte informieren Sie sich laufend auf unserer HP, wo wir neue Informationen veröffentlichen, sobald sie
verfügbar sind:
http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/
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7. Sprachförderung Online
Komponente 1: Verpflichtender Sprachtest vor und nach der Mobilität
Komponente 2: (Optional) Onlinesprachkurs
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Zielt auf die Hauptarbeitssprache einer Mobilität
Nicht für Muttersprachler
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Verfügbar für: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und
Spanisch
Für nicht verfügbare Arbeitssprachen: kein Test und kein Sprachkurs
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8. Rechte und Pflichten
Rechte:
• Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung
(Learning Agreement - LA)
• Keine Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren und Gebühren
für den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen
• Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch
die Heimathochschule
• Erhalt von Leistungsnachweisen
• Gleichbehandlung und -betreuung wie reguläre Studierende
• Studienförderung durch Erasmus möglich
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8. Rechte und Pflichten:
Pflichten:
• Nachkommen der ERASMUS-Vereinbarungen im Grant Agreement
• Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen
• Verlängerung einer Mobilität einen Monat vor Ablauf der
ursprünglichen Aufenthaltsdauer
• Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule
• Abgabe aller nötigen Unterlagen
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9. Ende des Auslandsaufenthaltes
 Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind Sie verpflichtet, zeitnah
(spätestens innerhalb von 30 Tagen) folgende Unterlagen abzugeben:
Für SMS
• Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC)
Abzugeben im International Office
• Bericht im Mobility Tool der EU
Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per Email von der EU
Für SMP:
• Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC)
Abzugeben im International Office
• Bericht im Mobility Tool der EU
Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per Email von der EU
Nach Abgabe aller Abschlussdokumente erfolgt die Abschlusszahlung je nach
Mittelverfügbarkeit
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Ansprechpartner:
Ilka Knippel/ Katharina Nowakowski
Hochschule Bremen
International Office - Erasmus
Neustadtswall 30
28199 Bremen
Raum AB 104/105
Telefon +49 (0) 421 - 5905 - 4135 oder - 2440
Telefax +49 (0) 421 - 5905 - 4109
[email protected]
Sprechzeiten
Mo:
Di und Do:
13.00 – 15.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
Homepage:
http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/
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Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Neustadtswall 30
International Office - Erasmusbüro
D-28199 Bremen
T +49 421 59050
F +49 421 5905 2292
[email protected]
hs-bremen.de

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