Mietminderung - Hausverwaltung Schmid OHG
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Mietminderung - Hausverwaltung Schmid OHG
Hausverwaltung Schmid OHG Mietminderung Ein Vermieter muss unverschuldet eine Mietminderung schlucken. In der Nachbarschaft seines Mietshauses wird ein Neubau errichtet. Ganz klar: Bauarbeiten am selbst bewohnten Haus berechtigen Mieter wegen Lärm, Schmutz und eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Wohnung immer zu einer Mietminderung. Aber auch Bauarbeiten in der Nachbarschaft eröffnen dem Mieter ein Minderungsrecht. Ob Sie als Vermieter etwas gegen die Beeinträchtigung unternehmen können oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Dabei nahmen die Gerichte folgende Minderungsquoten als zulässig an: - 22 Prozent bei monatelangen erheblichen Bauarbeiten in und am Gebäude - 25 Prozent, wenn wegen des Baulärms ein Öffnen der Fenster und eine normale Unterhaltung in der Wohnung nicht möglich ist und es zu Erschütterungen kommt - 15 Prozent, wenn zur Durchführung der Bauarbeiten ein Gerüst errichtet und mit Planen verhangen wird, so dass die Wohnung abgedunkelt ist - 80 Prozent, wenn ein Geschoß ausbaut wird und der Mieter sich in der darunter liegenden Wohnung nicht mehr aufhalten kann http://www.hausverwaltung-schmid.de Powered by Joomla! Generiert: 20 January, 2017, 20:43