4087 - Landtag Rheinland

Transcrição

4087 - Landtag Rheinland
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
15. W a h l p e r i o d e
Drucksache 15/
4087
08. 12. 2009
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander Licht (CDU)
und
Antwort
des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Mängel bei der Betätigung des Landes bei der Nürburgring GmbH
Die Kleine Anfrage 2583 vom 13. November 2009 hat folgenden Wortlaut:
Der Rechnungshof hat im Jahr 2006 die Betätigung des Landes bei der Nürburgring GmbH und ihren Tochtergesellschaften in den
Geschäftsjahren 2000 bis 2005 geprüft. In seinem Jahresbericht 2006 hat er verschiedene Mängel festgestellt (Drucksache 15/630).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche durch den Landesrechnungshof festgestellten Mängel wurden inzwischen ausgeräumt und wie ist dies ggf. erfolgt?
2. Welche durch den Landesrechnungshof festgestellten Mängel wurden noch nicht ausgeräumt, warum ist dies ggf. unterblieben?
3. Wurden inzwischen die bei vorangegangenen Prüfungen festgestellten Mängel ausgeräumt und wenn ja, wie?
4. Welche bei vorangegangenen Prüfungen festgestellten Mängel wurden noch nicht ausgeräumt, warum ist dies ggf. unterblieben?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
mit Schreiben vom 8. Dezember 2009 wie folgt beantwortet:
Mit dem am 2. Dezember 2009 im Rahmen des Zukunftskonzepts vorgestellten neuen Geschäftsmodell für den Nürburgring, das
die Zusammenführung der operativen Geschäftsbetriebe unter einheitlicher wirtschaftlicher Koordination durch eine neu zu gründende Betriebsgesellschaft bei gleichzeitiger klarer Trennung von Betrieb und Besitz zum Ziel hat, werden umfangreiche organisatorische Veränderungen verbunden sein.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat in seinem Jahresbericht 2006 (Drucksache 15/630) in Teilziffer 21 verschiedene Prüfungsfeststellungen hinsichtlich der Beteiligung des Landes an der Nürburgring GmbH und deren Tochtergesellschaften aufgenommen.
Der Rechnungshof hatte zuletzt folgende Forderungen als nicht erledigt angesehen:
1. Prüfung besserer vertraglicher Konditionen zur Austragung von Formel-1-Rennen
Die Verträge zur Durchführung der Formel 1 laufen noch bis zum Jahr 2011; aktuelle Vertragsverhandlungen stehen derzeit
nicht an. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Formel-1-Veranstaltungen nach dem Jahr 2011 unterliegen dem Ergebnis zukünftiger Vertragsverhandlungen. Hierbei wird die veränderte internationale Wettbewerbssituation bei der Austragung
von Formel-1-Rennen zu berücksichtigen sein.
2. Prüfung der Vergütung von Mitarbeitern in leitenden Funktionen
Die Vergütungen der leitenden Mitarbeiter der Nürburgring GmbH wurden als marktgerecht bewertet.
3. Überprüfung des Beteiligungsmanagements
Derzeit erfolgt eine Prüfung des Beteiligungsportfolios der Nürburgring GmbH. Im Rahmen der bisherigen kontinuierlichen
Prüfung der bestehenden Beteiligungen der Nürburgring GmbH an anderen Gesellschaften stellen sich die Veränderungen wie
folgt dar:
b. w.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Dezember 2009
4087
Drucksache 15/
Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode
– Nach Verschmelzung der Bike World Nürburgring Besitz-GmbH mit der Bike World Nürburgring Betriebs-GmbH und Umbenennung zur Bike World Nürburgring GmbH wurde die Gesellschaft veräußert.
– Es ist vorgesehen, die Erlebnispark Nürburgring GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem „Nürburgring 2009“ in die
ring°werk GmbH & Co. KG zu überführen und die Nürburgring Circuit Consulting GmbH mit der Nürburgring GmbH
zu verschmelzen.
– Die Nürburgring Ticket Service GmbH und die TTA GmbH befinden sich in Liquidation.
– Die Test & Training International GmbH wurde aufgelöst.
Zu den Fragen 3 und 4:
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat bei der vorausgegangenen Prüfung in seinem Jahresbericht 2000 (Drucksache 13/6750) in
Teilziffer 27 verschiedene Prüfungsfeststellungen hinsichtlich der Beteiligung des Landes an der Nürburgring GmbH und deren
Tochtergesellschaften aufgenommen. Der Rechnungshof hatte damals folgende Forderungen als nicht erledigt angesehen:
1. Vereinnahmung von Tilgung und Verzinsung des Gesellschafterdarlehen des Landes
Das damalige Gesellschafterdarlehen des Landes wurde im Jahr 2004 in Eigenkapital der Nürburgring GmbH umgewandelt.
2. Beachtung des Haushaltsrechtes bei der Gründung von Gesellschaften
Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen werden beachtet.
3. Ordnungsgemäße Bauabwicklung, Beachtung des Vergaberechtes, Verringerung von Personalkosten und Beratungsleistungen
sowie Verbesserung der Ertragslage und der Zielgenauigkeit von Marketingaufwendungen
Die Nürburgring GmbH ist angewiesen, das Vergaberecht zu beachten und die verbliebenen Bauinvestitionen ordnungsgemäß
abzuwickeln.
Ansteigende Personalaufwendungen sind mit der Ausweitung der Geschäftstätigkeit der Nürburgring GmbH auf neue Geschäftsfelder verbunden. Die Inanspruchnahme von Personalberatungsleistungen wird auf wichtige Bereiche und der Umfang von
Marketingmaßnahmen auf das aus Sicht der Gesellschaft notwendige Maß beschränkt.
4. Marktübliche Verzinsung von Gesellschafterdarlehen an die Erlebnispark Nürburgring GmbH & Co. KG oder Ablösung durch
Kapitalmarktdarlehen
Mit der bislang vorgesehenen Überführung der Erlebnispark Nürburgring GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem „Nürburgring 2009“ in die ring°werk GmbH & Co. KG und der Übernahme sämtlicher Anteile an der Gesellschaft durch die Nürburgring GmbH wird eine finanzielle Neustrukturierung der Tochtergesellschaft einhergehen.
Hendrik Hering
Staatsminister