Förderungsübersicht 2015

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Förderungsübersicht 2015
Solaranlagen-Förderung für Private in Österreich 2015 (Stand Jänner 2015)
Die aktuellen Förderungen finden Sie auch auf www.solarwaerme.at
Bundesförderung:
Sanierungsscheck: derzeit noch keine aktuellen Informationen. Neue Förderungsrichtlinien sind in
Ausarbeitung.
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar.
Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 € jährlich. Als Sonderausgabe gelten auch
Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen.
Gemeindeförderungen: Für eine der zahlreichen Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Burgenland
30 Prozent der Investitionskosten, max. 1.400 € für Warmwasser, max. 2.200 € für Heizungsunterstützung.
Der Einbau einer Wärmemengenerfassung ist verpflichtend.
Anlagen zur Warmwasserbereitung mit mindestens 4m² Kollektorfläche und mindestens 200 Liter Speicher für
Warmwasser. Nachweis über den Deckungsgrad der Anlagen, dieser ist rechnerisch mittels geeigneter
Software zu erbringen (15% des Wärmebedarfes für Raumheizung bei Anlagen zur Heizungsunterstützung)
Nähere Infos unter:
http://www.eabgld.at/uploads/tx_mddownloadbox/Richtlinie_Alternativenergie_2015_EFHZFH_v3_Effizienzrichtlinie.pdf
Fragen zur Förderungswürdigkeit der Anlage - Burgenländische Energieberatung: 05/ 9010 8787
Kärnten
Sockelbetrag: 1.000 € für Warmwasser, 1.500 € für Heizungsunterstützung, plus 50 € pro m² Flachkollektor
und Vakuumrohrkollektor, maximal 5.000 € bzw. 40 % der Investitionskosten
Mindestkollektorfläche bei Warmwasser 4 m² (3 m² bei Vakuumröhrenkollektor, bei Heizungsunterstützung 15
m² (12 m² bei Vakuumröhrenkollektoren)
Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m² (Flachkollektor),
Mindestvolumen Speicher 70 Liter/m² (Vakuumrohrkollektor)
Nähere Infos unter: http://www.energiewirtschaft.ktn.gv.at/150189_DE-..htm (Gültigkeitsende 30.06.2015)
Niederösterreich
Es gibt keine Direktförderung für thermische Solaranlagen. Stattdessen gibt es die Möglichkeit eines
Anspruchserwerbs eines geförderten Darlehens.
Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren (Neubau) und ist mit 1 % jährlich
dekursiv verzinst.
Die Mindestkollektorfläche beträgt bei Warmwasserbereitung 4 m², bei Heizwärmebereitung 12 m².
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung erhalten 5 Punkte, Solaranlagen zur Zusatzheizung 10 Punkte.
1 Punkt = 300 € Darlehensbetrag.
Nähere Infos unter: http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/WohnbaufoerderungEigenheim/Wohnbaufoerderung_Eigenheim.html#268701
Im Sanierungsbereich gilt ein anderes Punktesystem. Für eine Solaranlage zur Warmwasser- und
Heizwärmebereitung werden 15 Punkte vergeben, für eine Solaranlage zur reinen Warmwasserbereitung 10
Punkte. Ein Punkt entspricht 1% Darlehenszuschuss, nicht rückzahlbar, jährlich auf 10 Jahre.
Details: http://www.noe.gv.at/bilder/d59/BroschuereEHS_Aufl11.pdf
Verband Austria Solar, A-1060 Wien, Mariahilferstraße 89/22
Tel: +43 (0)1 581 13 27 12, Fax DW 18, [email protected], www.austriasolar.at
Solaranlagen-Förderung für Private in Österreich 2015 (Stand Jänner 2015)
Die aktuellen Förderungen finden Sie auch auf www.solarwaerme.at
Oberösterreich
Sockelbetrag: 1.100 €, plus 100 € pro m² Flachkollektoren, plus 140 € pro m² Vakuumkollektoren, maximal
3.800 € (höchstens 50 Prozent der Anlagenkosten ohne Umsatzsteuer)
Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist verpflichtend. Sollten die Kollektoren nicht das internationale
Zertifikat „Solar Keymark“ aufweisen, reduziert sich obiger Betrag auf 75 € pro m² (Flachkollektor) bzw. 110 €
pro m² (Vakuumkollektor), die Obergrenze auf 3.000 €.
Mindestkollektorfläche 4 m² (Flachkollektor) oder 3 m² (Vakuumkollektor), bei Erweiterung oder Austausch
einer bestehenden Solaranlage entfällt der Sockelbetrag
Für das Jahreshaushaltseinkommen der Förderwerberin/des Förderwerbers und deren Ehegatten bzw.
Lebensgefährten gelten Einkommensobergrenzen. Nähere Infos unter: http://www.land-
oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/13877_DEU_HTML.htm
Salzburg
Basisförderung: 1. bis 6.m²: 200 €/m², 7. bis 25.m²: 50 €/m², maximal 30% der Investitionskosten
Zuschläge für vorhandene Wärmedämmung und/oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Zusatzförderungen: Pufferspeicher (500€), Hocheffizienzpaket (600€), Solarpumpe als - Hocheffizienzpumpe
der Energieeffizienzklasse A (50 €)
Pufferspeicher mindestens 100 Liter/m² Kollektorfläche und/oder Boiler mindestens 75 Liter/m²
Kollektorfläche, Mindestdämmstoffdicke des Pufferspeichers 200 mm (λ40°C = 0,04 W/m²K) oder max.
Bereitschaftswärmeverlust (kWh/24h) gemäß Austria Solar Gütesiegel-Richtlinie.
Nähere Infos unter: http://www.salzburg.gv.at/themen/ve/energie/erneuerbar/solar.htm
Steiermark
Warmwasseranlagen seit 1. Mai 2011 im Baugesetz vorgeschrieben, daher im Neubau keine Direktförderung.
Voraussetzung: Mindestenergieertrag bei reiner Warmwasserbereitung 350 kWh/m² /a bzw. 250 kWh/m² und
Jahr bei Warmwasser und Heizwärmebereitung. Maximalbetrag aller Förderungen ist 2.000 €
Aperturfläche mindestens 6 m² und Warmwasser+Heizzwecke: Basisförderung 50 € + Zuschlag 200 €
Aperturfläche ab 16 m² Neuanlage: Basisförderung 70 € + 550 € Zuschuss
Aperturfläche ab 16 m² Erweiterung: Basisförderung 70 € + 200 € Zuschuss
Zusatzförderungen für Umwälzpumpe mit EEI von max. 0,23: 50 €
Qualifizierte Energieberatung : max. 100 €
Förderung nur für Kollektoren mit Austria Solar Gütesiegel oder einem adäquaten anderen Gütesiegel.
Förderung des Landes an Gemeindeförderung gebunden
Infoblatt zur Beantragung der Solarförderung:
http://www.technik.steiermark.at/cms/dokumente/11954157_59689784/aae835a9/Infoblatt%20Solart
hermie%202015_20140105.pdf Nähere Infos unter:
http://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/59689784/DE/
Tirol
210 € pro m² Kollektorfläche, Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m²
Maximalbetrag 2.100 € pro Wohnung, erhöht sich bei Heizungseinbindung auf 4.200 €
Warmwasseranlagen bis max. 10 m², darüber wird nur Warmwasser + Heizungsunterstützung gefördert
Wärmemengenerfassung ist verpflichtend vorgeschrieben, z. B. über Wärmemengenzähler
Es sind nur Kollektoren förderbar, welche nach „Solar-Keymark“ geprüft sind oder das Austria Solar
Gütesiegel tragen
Verband Austria Solar, A-1060 Wien, Mariahilferstraße 89/22
Tel: +43 (0)1 581 13 27 12, Fax DW 18, [email protected], www.austriasolar.at
Solaranlagen-Förderung für Private in Österreich 2015 (Stand Jänner 2015)
Die aktuellen Förderungen finden Sie auch auf www.solarwaerme.at
Nähere Infos unter: http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung/
zusatzfoerderungen/solaranlagen/
Vorarlberg
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit mind. 60 Prozent Deckungsanteil werden mit max. 2.500 €
(Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 Prozent der förderfähigen Kosten
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 15 Prozent Solarheizung
werden mit max. 3.000 € (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 % der förderfähigen Kosten
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 20 Prozent Solarheizung
werden mit max. 3.500 € (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 % der förderfähigenKosten
Eine Energieberatung und der Einbau eines Wärmemengenzählers sind verpflichtend vorgeschrieben.
Nähere Infos unter: http://www.vorarlberg.at/pdf/ef_richtlinie_2015.pdf#page=1&zoom=auto,-82,842
Wien
Warmwasser: max. 1.400 €, maximal 25% der Investitionskosten
o Mindestabsorberfläche 5 m², Mindestvolumen 300 Liter
Heizungsunterstützung: max. 2.100 € EFH/3.200 € ZFH; maximal 25 % der Investitionskosten
o Mindestabsorberfläche 10 m², Mindestvolumen Speicher 700 Liter
Anlage mit hoher solarer Deckung
o mind. 30%: 25% der förderbaren Investitionskosten, maximal jedoch 2200,- € für Einfamilienhäuser
bzw. 3300,- € für Zweifamilienhäuser.
o mind. 40% - so erhöht sich der maximale Zuschuss auf 3100,- € für Einfamilienhäuser bzw. 4400,- €
für Zweifamilienhäuser.
Solarthermie-Wärmepumpen-Kombisystem
o Erhalten einen Pauschalbetrag für die solarthermische Anlage von 2200,- € für Einfamilienhäuser
bzw. 3300,- € für Zweifamilienhäuser.
o Wird der jährliche Heizenergiebedarf (Heizung & Warmwasser) zu mind. 40% durch die
solarthermische Anlage gedeckt, so erhöht sich der maximale Zuschuss auf 3100,- € für
Einfamilienhäuser bzw. 4.400,- € für Zweifamilienhäuser.
Kleingartensiedlungsanlagen für nichtganzjähriges Wohnen mind. 2 m² und 100 Liter Speichervolumen
Nähere Infos unter: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energieplanung/foerderungen/solarthermie.html
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Verband Austria Solar, A-1060 Wien, Mariahilferstraße 89/22
Tel: +43 (0)1 581 13 27 12, Fax DW 18, [email protected], www.austriasolar.at