Korfu/Griechenland, Seite 15 - SPD
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Korfu/Griechenland, Seite 15 - SPD
KorfuGrüne Schönheit im Ionischen Meer 8-tägige Gruppenreise in die griechische Inselwelt 31. Mai bis 07. Juni 2016 06. bis 13. September 2016 – Termin ist abgesagt schon ab € 796,− p. P. Wenn man von den griechischen Inseln spricht, denkt man häufig an die bekannten Inseln der Ägäis, dabei müssen sich die 13 bewohnten Inseln an der Westküste Griechenlands keineswegs vor den ägäischen Inseln verstecken. Tatsächlich bietet dieses Archipel jedoch in mancherlei Hinsicht ein anderes Bild. Die Unterschiede beruhen zum einen auf der geschichtlichen Entwicklung. Nicht zuletzt hat Ihre interessante geographische Lage, an der Schnittstelle zwischen Ost und West, dafür gesorgt, dass sich viele Kulturen der Ionischen Inseln bemächtigten. Weniger unter türkischer Herrschaft aber vor allem unter venezianischer und über längere Zeit auch unter britischer Herrschaft wurde insbesondere das architektonische Gesicht der Inseln mitgestaltet. Zum anderen sorgt auch die Natur für einen Unterschied, es regnet mehr als in der Ägäis und die Sonne ist auch etwas zurückhaltender, so dass die Ionischen Inseln und insbesondere Korfu zu den grünen Inseln Griechenlands gehören. Malerische Gassen, alte Kirchen, Baudenkmäler der englischen Epoche, die alten und neuen Befestigungsanlagen und Herrenhäuser, die vorwiegend im Stil der italienischen Renaissance erbaut wurden, vermitteln einen Eindruck der vielseitigen Vergangenheit Korfus. Alte Klöster in faszinierender Lage, verfallene Festungen, typische Bergdörfer und herrliche Ausblicke machen die Insel zum Erlebnis. 1. Tag Anreise Mit deutscher Charterfluggesellschaft fliegen wir ab verschiedenen deutschen Flughäfen Non-Stop nach Korfu. Wir erreichen die schöne Mittelemeerinsel bereits nach nur ca. 2 Flugstunden. Nach Ankunft am Flughafen werden wir von unserer Reiseleitung in Empfang genommen. Es folgt der Bustransfer zu unserem Hotel. Während der Busfahrt erhalten wir erste schöne landschaftliche Eindrücke Korfus. Nach dem einchecken im Hotel beziehen wir unsere Zimmer. Nach Ankunft aller Gäste treffen wir uns am Abend zu einem ersten Kennenlernen, bevor wir uns zum Abendessen zusammensetzen. 2. Tag Inseltour ganztags: Palaiokastritsa – Lakones – Acharavi – Kassiopi - Kouloura Nach dem Frühstück im Hotel beginnen unsere Erkundungen auf der Insel. Bei unserer heutigen Inseltour bekommen wir einen wunderschönen ersten Eindruck unseres Urlaubsdomizils. Wir erkunden, beginnend vom Westen aus, den gebirgigen Norden der Insel. Unsere erste Station machen wir in Paleokastritsa. Dieser bekannte Urlaubsort liegt an zwei vielfältig zerlappten Buchten zwischen eindrucksvollen Steilküsten vor einer Kulisse mäßig steil ansteigender Berghänge, die dicht mit Oliven und Zypressen bestanden sind. Hauptsehenswürdigkeit des Dorfes ist das Kloster Panagia Theotokos aus dem 18 Jahrhundert, das 700 m vom Strand entfernt auf einer steil zum Meer abfallenden Halbinsel steht. Von Paleokastritsa sieht man schon hoch oben auf dem Hang das Bergdorf Lakones, den Balkon des ionisches Meeres. Von hier aus genießen wir einen wunderschönen Blick auf die Küstenlandschaft. Die Küstenstrasse führt uns nach Arachavi mit seinem kilometerlangen Sandstrand. Über den Ferienort Kassiopi, dessen Bucht in der Antike den Schiffen auf ihrem Weg von Griechenland nach Italien einen letzten guten Hafen bot, so weiß man das Nero und Cicero hier Station machten, führt uns unser Weg entlang der Ostküste an die Bucht von Kouloura. Selbstverständlich haben wir ausreichend Zeit eingeplant um unsere Mittagspause in einer der schönen Tavernen am Wasser zu verbringen. Nach Ankunft im Hotel am späten Nachmittag, treffen wir uns alle zum Abendessen im Hotelrestaurant wieder. 3. Tag Korfus Osten: Kanoni - Mon Repos - Korfu Stadt - Achilleion Palast Nach dem Frühstück im Hotel setzen wir unsere Erkundungen fort. Unseren heutigen Tag verbringen wir an der Ostküste. Entlang der Lagune Chalikiopoulos erreichen wir das von Kaiserin Sissi so geliebte Schloss Achilleion inmitten einer Parklandschaft mit einem fantastischen Blick über die Insel. Kleine Fischerdörfer schmiegen sich an steil abfallende Berghänge. Die Altstadt der Inselhauptstadt Korfu Stadt, oder auch Kerkyra, zählt zu den schönsten Städten Griechenlands. Flankiert von den beiden Festungen wirkt Korfu Stadt mit ihren ca. 300 Jahre alten Wohnhäusern sehr aristokratisch. Sie steckt voller Gegensätze und verbindet Vergangenheit und Gegenwart: die mittelalterlichen Burgen, buntgeschmückte Pferdekutschen, schicke Geschäfte und wunderbare Märkte, moderne Cafes und urige Tavernen, all dies trägt zur Faszination bei. Unweit von Korfu-Stadt liegt der Ort Kanoni, berühmt we- gen des einzigartigen Blicks auf zwei vorgelagerte Inselchen, die Mäuseinsel und die Insel Vlachernes. Wir besichtigen das Neoklassizistische Schloss Mon Repos mit seinem schönen Park und den Überresten aus der Antike. Das Museum im Schloss zeigt archäologische Funde, historische Dokumente, alte Korfu Karten und Fotos sowie Informationen zur Botanik von Korfu. Ein Spaziergang führt zu den Resten des Hera-Tempels und zum gut erhaltenen Kardaki-Tempel. Zum Abendessen kehren wir wieder in unser Hotel zurück. 4. Tag Tag zur freien Verfügung Der heutige Tag steht zur freien Verfügung. Nach einem ausgiebigen Frühstück haben wir Gelegenheit das Hotel und seine Umgebung zu erkunden. Wer Lust hat kann zu Fuß einen kleinen Ausflug zum Ortskern von Moraitika unternehmen, das eine oder andere Souvenir für Freunde und Familie ersteigern oder sich, wie die einheimischen, in ein Kafenion setzen und bei einem griechischen Kaffee die Eindrücke der letzten Tage Revue passieren lassen. Wir sehen uns zum Abendessen im Hotel wieder. 5. Tag Freizeit oder Ganztagesausflug nach Albanien inkl. Mittagessen (fakultativ) Der Tag steht zur freien Verfügung. Wir empfehlen jedoch die Gelegenheit zu nutzen und an einem Ganztagesausflug nach Albanien teilzunehmen. Wir werden vom Hotel mit dem Bus abgeholt und zum Hafen gefahren. Nach einer schönen Bootstour, bei der wir Korfu vom Wasser aus bestaunen können, erreichen wir nach nur ca. 1,5 Stunden am Hafen von Ag. Saranda das albanische Festland. Nach Erledigung der Einreiseformalitäten fahren wir mit dem örtlichen Reisebus zur 20 km entfernten antiken Stätte Butrint. Butrint zählt heute zu den beliebtesten Touristenzielen Albaniens und zu den berühmtesten Sehenswürdigkeiten des Landes. 1992 wurde sie von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. Ein örtlicher deutschsprachiger Reiseleiter zeigt uns die archäologische Stätte, das Theater aus dem 3. Jh.v. Chr., das alte Gymnasium, die römischen Thermen und den Tempel mit Mosaikböden. Wieder in Ag. Saranda angelangt, genießen wir ein Mittagsessen und haben noch Zeit für einen Stadtbummel bevor wir mit der Fähre wieder zurück nach Korfu fahren. Der Transferbus bringt uns wieder ins Hotel. Gemeinsames Abendessen im Hotel. 6. Tag Mini-Kreuzfahrt nach Parga und der Insel Paxos Heute erwartet uns ein wunderschöner Bootsausflug. Ab Korfu Stadt legt unser Fährschiff für die Überfahrt zum griechischen Festland ab. Ankommend in der idyllischen Ortschaft Parga haben wir ausreichend Zeit eingeplant um das kleine Städtchen auf eigene Faust zu erkunden. Parga ist terrassenförmig um eine Bucht gebaut, am Fuße einer alten verfallenen venezianischen Festung, umgeben einerseits vom satten Grün der Pinienwälder und Olivenhaine und andererseits dem strahlenden Blau des Ionischen Meeres. Parga zählt zu den schönsten Orten Griechenlands. Weiter geht die Fahrt zur kleinen Nachbarinsel Paxos. Auch hier haben wir die Gelegenheit, die Insel auf eigene Faust zu erkunden um das Leben auf einer kleinen Insel in Griechenland kennenzulernen. Auf dem ionischen Meer, entlang der Ostküste Korfus, lassen wir diesen Tag genussvoll ausklingen. In Korfu Stadt bringt uns unser Transferbus wieder zum Hotel, hier warten bereits die Abendessen Buffets auf uns. Info: Bei diesem Ausflug sind die Transfers und die Bootsfahrt inkludiert. Da die Landgänge auf eigene Faust unternommen werden, wird heute auf eine ortskundige Reiseleitung verzichtet. 7. Tag Tag zur freien Verfügung Ein Tag, den man am Meer genießen kann oder um einen Spaziergang im Ortskern von Moraitika und Messonghi zu unternehmen. Wem es in Korfu Stadt gut gefallen hat, der kann heute gern einen Ausflug auf eigene Faust dorthin unternehmen und ohne Zeitdruck durch die Altstadt mit Ihren Arkaden bummeln. Von unseren beiden Hotels in Moraitika und Messonghi kann man mit dem öffentlichen Bus (nur ca. 22 km) bis Korfu Stadt gelangen. Letztes gemeinsames Abendessen im Hotel. 8. Tag Rückreise Heute heißt es Abschied nehmen. Nach dem Frühstück verlassen wir unser Hotel. Per Transferbus erfolgt die Fahrt zum Flughafen in Korfu Stadt. Wir wünschen eine gute Heimreise. Programmänderungen vorbehalten Reisetermine und –preise in €uro pro Person im Doppelzimmer 31.05. – 07.06.2016 € 796,- 06.09. – 13.09.2016 € 896,- Inklusive Flüge ab/bis vielen deutschen Flughäfen nach Verfügbarkeit und ggfls. gegen Aufpreis möglich. Zuschläge bei beiden Reiseterminen: Einzelzimmerzuschlag: € 150,- Fakultativer Ausflug „Bootsfahrt nach Albanien“: € 76,- Mindestteilnehmerzahl pro Reisetermin: 25 Personen Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen: • • • • • • • • • NON-STOP- Flüge mit deutscher Charterfluggesellschaft (z.B.Condor, Tuifly) ab verschiedenen deutschen Flughäfen nach Korfu und zurück in der Economy Class. Alle Flughafensteuern und Gebühren 7 Übernachtungen im 3-oder 4-Sterne Hotel in Doppel - oder Einzelzimmern mit Bad/Dusche+WC 7 x Halbpension (Frühstück und Abendessen Buffet im Hotel) Alle Transfers vor Ort (Flughafen – Hotel – Flughafen) Ausflüge und Besichtigungen (3 Ganztagesausflüge) wie beschrieben inklusive Eintrittsgelder Qualifizierte örtliche deutschsprachige Reiseleitung bei den geführten Ganztagesausflügen Reiseunterlagen inklusive Korfu Reiseführer SPD-Reisebegleitung ab 25 Personen Im Reisepreis nicht eingeschlossene Leistungen: • • • Nicht im Programm erwähnte Mahlzeiten und Getränke Fakultative Ausflüge Persönliche Ausgaben sowie Trinkgelder für örtliche Reiseleiter, Busfahrer Unsere Hotels: 31.05. – 07.06.2016: 4-Sterne Delfinia Hotel in Moraitika Die drei Hauptgebäude des 4-Sterne Hotels sind in einem schlichten architektonischen Stil gehalten. Die Anlage ist umgeben von einer Gartenanlage mit satten Grüntönen, die sich vom Hotel bis ans azurblaue Meer erstreckt und liebevoll gepflegt wird. Die Zimmer verfügen über Telefon, Klimaanlage, Internet Zugang (teilweise gegen Gebühr), Kühlschrank, Satelliten – Flachbildfernseher, Tresor, Haartrockner, Badewanne oder Dusche und WC. Alle Zimmer im Hotel Delfinia haben entweder Ausblick aufs Meer oder auf den Garten und sind mit einem eigenen Balkon oder Gartensitzplatz ausgestattet. Im gesamten Strand-, Pool- und Gartenbereich stehen Liegestühle und Sonnenschirme zur Verfügung. Weiterführende Informationen im Internet unter: www.delfiniahotels.gr/de 06.09. – 13.09.2016: 3-Sterne Messonghi Beach Holiday Resort Das 3-Sterne Messonghi Beach Hotel liegt direkt am Strand von Messonghi an der Ostküste der Insel Korfu. Es ist umgeben von unberührtem Grün und verbindet das Bergpanorama mit seiner reichen Vegetation auf der einen Seite mit dem blauen Wasser des Ionischen Meeres auf der anderen. Die Unterbringung erfolgt im Superior Zimmer. Die Zimmer verfügen über zwei separate Einzelbetten, Klimaanlage, Satelliten-Fernsehen und Mini Kühlschrank, Wi-Fi Zugang (nach Anfrage und gegen Gebühr), Haartrockner, Dusche und WC. Die Zimmer haben Ausblick aufs Meer oder auf den Garten und sind mit einem eigenen Balkon ausgestattet. Weiterführende Informationen im Internet unter: www.messonghibeach.gr/de Fotonachweis: Fotolia, iStock Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist der SPD-ReiseService – eine Marke der FFR GmbH Information, Beratung und Buchung SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH Wilhelmstraße 140 10963 Berlin Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699 E-Mail: [email protected] ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de Reisebedingungen des SPD-ReiseService Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedingungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 1. Abschluss des Reisevertrags Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von An- bzw. Restzahlung erklärt. 2. Bezahlung Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Leistungsänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.2 Preisänderungen Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt des Reisenden 5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: Standardgebühren bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises vom 29. – 22. Tag 30 % des Reisepreises vom 21. – 15. Tag 40 % des Reisepreises vom 14. – 8. Tag 55 % des Reisepreises vom 7. – 1. Tag 75 % des Reisepreises ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. 5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben. Umbuchungen nach dem 29. Tag vor Reisebeginn sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist möglich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapitäns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. 7. Obliegenheiten des Kunden 7.1. Mängelanzeige Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00; Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der Regel ausgeschlossen. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. 7.2. Kündigung Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 8. Beschränkung der Haftung 8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder – soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reiseveranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw. die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist. 9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat wenden. 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten. 9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. 10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. 11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. 11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren. 11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm. 12. Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Stand: 01.10.2014 SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, Berlin Wilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · [email protected] · www.spd-reiseservice.de SPD-ReiseService – Angebot – Informationen zu Ihrer Reiseversicherung Gilt ausschließlich für Leistungen, die über FFR GmbH/SPD-Reiseservice gebucht worden sind. Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Leistungsbeschreibung Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + Urlaubsgarantie REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG) Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.: ❍ Unfall ❍ unerwartete schwere Erkrankung ❍ Tod ❍ Verlust des Arbeitsplatzes ❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ❍ Arbeitsplatzwechsel ❍ Kurzarbeit Erstattung der Kosten für: ❍ Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und die Reise verspätet fortgesetzt wird. ❍ Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise. ❍ Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Ab bruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage ❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag ❍ Bei Reiseunterbrechung: ❍ die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. ❍ Bei verspäteter Rückreise: – Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,– EUR – die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden Selbstbehalt siehe links. PRÄMIE Reisepreis pro Person bis EUR 250,– 500,– 750,– 1.000,– 2.000,– 3.000,– 4.000,– 6.000,– ab 6.001,– Einzelperson Code EUR 14,– 21,– 27,– 36,– 49,– 84,– 124,– 179,– Auf Anfrage 36740 36741 36742 36743 36744 36745 36746 36747 – SPD-Rundumschutz (für Reisen bis 31 Tage) REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG NOTFALL-VERSICHERUNG URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG) Leistungsbeschreibung siehe Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oben. ❍ Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vor- Erstattung der Kosten für: ❍ ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland ❍ ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel ❍ den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland ❍ Kein Selbstbehalt Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen, z. B. Kostenübernahme für einen Krankentransport an den Wohnort bis max. 2.500,– EUR bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen. ❍ Fahrradschutz: – Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,– EUR – Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,– EUR ❍ Soforthilfe rund um die Uhr: REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG Weltweiter Notruf-Service auf Reisen Tel. (0180) 5 256 256 REISE-KRANKENVERSICHERUNG Versicherungssumme: ❍ für Einzelpersonen ❍ Kein Selbstbehalt 2.000,– EUR (Auslandsgebühren + 0,14 EUR/Min. aus den Festnetzen, Auslandsgebühren + max. 0,42 EUR/Min. aus den Mobilfunknetzen) Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256 zeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reise abbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. Leistungsbeschreibung siehe oben. PRÄMIE Reisepreis pro Person bis EUR 250,– 500,– 750,– 1.000,– 2.000,– 3.000,– 4.000,– 6.000,– ab 6.001,– bis 31 Tage Einzelperson Code EUR 16,– 29,– 37,– 51,– 64,– 99,– 149,– 215,– Auf Anfrage 94638 94639 94640 94641 94642 94643 94644 94645 – SPD-Last-Minute-Schutz (für Reisen bis 31 Tage) REISE-KRANKENVERSICHERUNG NOTFALL-VERSICHERUNG REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG Rückantwort an: FFR GmbH/SPD-Reiseservice Wilhelmstraße 140 10963 Berlin ❵ PRÄMIE Leistungsbeschreibung siehe oben. Reisedauer bis 5 Tage 10 Tage 17 Tage 31.Tage bis 31 Tage Einzelperson EUR 11,– 18,– 25,– 29,– Ausgezeichnete Leistungen Code 94647 94648 94649 94650 Buchungsauftrag Anmelder/in: SPD-ReiseService Eine Marke der FFR GmbH Frau Chryssa Manoura Wilhelmstraße 140 10963 Berlin oder per Fax: 030 – 255 94 699 Name: …..………………..………………………………………….…… Vorname: .…..………………..……………………………………………… Straße: ………………..………………..………………………….……… PLZ Ort: ………………..………………..………………………….……… Telefon: ……………………………………………………………………… Mobil: ……………………………………………………………………… E-Mail: ……………………………………………………………………… Ja, Reisebestätigung per E-Mail/statt per Post Ja, bitte sendet mir Euren E-Mail Newsletter Reise: Termin: Korfu Teilnehmer: Nachname und Vorname(n) laut Schreibweise im Reisepass/Ausweis 1. ............................................................................ 2. ............................................................................ 3. ............................................................................ 4. ............................................................................ Zimmerart: Doppelzimmer Einzelzimmer Zusatzleistungen: Bootsausflug nach Albanien € 76,Flug ab/bis: Bitte Wunschflughafen eintragen:_____________________ Reiseversicherung: Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie SPD-Rundumschutz Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung) keine Versicherung gewünscht Zahlung: Rechnung Bankeinzug (SEPA) Kreditkarte (zzgl. 2 % Servicegebühr) Weiterführende Unterlagen zum Bankeinzug und zur Kreditkartenzahlung übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/Rechnung Datum: ......................................... 1. Unterschrift ........................................................................…….................……………………………. Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Datum: ......................................... 2. Unterschrift .............................................................................................................…………….. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.