Korfu/Griechenland, Seite 15 - SPD

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Korfu/Griechenland, Seite 15 - SPD
KorfuGrüne Schönheit im Ionischen Meer
8-tägige Gruppenreise in die griechische Inselwelt
31. Mai bis 07. Juni 2016
06. bis 13. September 2016 – Termin ist abgesagt
schon ab
€ 796,− p. P.
Wenn man von den griechischen Inseln spricht, denkt man häufig an die bekannten Inseln der Ägäis,
dabei müssen sich die 13 bewohnten Inseln an der Westküste Griechenlands keineswegs vor den ägäischen Inseln verstecken. Tatsächlich bietet dieses Archipel jedoch in mancherlei Hinsicht ein anderes
Bild. Die Unterschiede beruhen zum einen auf der geschichtlichen Entwicklung. Nicht zuletzt hat Ihre
interessante geographische Lage, an der Schnittstelle zwischen Ost und West, dafür gesorgt, dass sich
viele Kulturen der Ionischen Inseln bemächtigten.
Weniger unter türkischer Herrschaft aber vor allem unter venezianischer und über längere Zeit auch
unter britischer Herrschaft wurde insbesondere das architektonische Gesicht der Inseln mitgestaltet.
Zum anderen sorgt auch die Natur für einen Unterschied, es regnet mehr als in der Ägäis und die Sonne ist auch etwas zurückhaltender, so dass die Ionischen Inseln und insbesondere Korfu zu den grünen
Inseln Griechenlands gehören.
Malerische Gassen, alte Kirchen, Baudenkmäler der englischen Epoche, die alten und neuen Befestigungsanlagen und Herrenhäuser, die vorwiegend im Stil der italienischen Renaissance erbaut wurden,
vermitteln einen Eindruck der vielseitigen Vergangenheit Korfus. Alte Klöster in faszinierender Lage,
verfallene Festungen, typische Bergdörfer und herrliche Ausblicke machen die Insel zum Erlebnis.
1. Tag
Anreise
Mit deutscher Charterfluggesellschaft fliegen wir ab verschiedenen deutschen Flughäfen Non-Stop
nach Korfu. Wir erreichen die schöne Mittelemeerinsel bereits nach nur ca. 2 Flugstunden. Nach Ankunft am Flughafen werden wir von unserer Reiseleitung in Empfang genommen. Es folgt der Bustransfer zu unserem Hotel. Während der Busfahrt erhalten wir erste schöne landschaftliche Eindrücke Korfus. Nach dem einchecken im Hotel beziehen wir unsere Zimmer. Nach Ankunft aller Gäste treffen wir
uns am Abend zu einem ersten Kennenlernen, bevor wir uns zum Abendessen zusammensetzen.
2. Tag
Inseltour ganztags: Palaiokastritsa – Lakones – Acharavi – Kassiopi - Kouloura
Nach dem Frühstück im Hotel beginnen unsere Erkundungen auf der Insel. Bei unserer heutigen Inseltour bekommen wir einen wunderschönen ersten Eindruck unseres
Urlaubsdomizils. Wir erkunden, beginnend vom Westen
aus, den gebirgigen Norden der Insel. Unsere erste Station
machen wir in Paleokastritsa. Dieser bekannte Urlaubsort
liegt an zwei vielfältig zerlappten Buchten zwischen eindrucksvollen Steilküsten vor einer Kulisse mäßig steil ansteigender Berghänge, die dicht mit Oliven und Zypressen
bestanden sind. Hauptsehenswürdigkeit des Dorfes ist das
Kloster Panagia Theotokos aus dem 18 Jahrhundert, das 700 m vom Strand entfernt auf einer steil zum
Meer abfallenden Halbinsel steht. Von Paleokastritsa sieht man schon hoch oben auf dem Hang das
Bergdorf Lakones, den Balkon des ionisches Meeres. Von hier aus genießen wir einen wunderschönen
Blick auf die Küstenlandschaft.
Die Küstenstrasse führt uns nach Arachavi mit seinem kilometerlangen Sandstrand. Über den Ferienort
Kassiopi, dessen Bucht in der Antike den Schiffen auf ihrem Weg von Griechenland nach Italien einen
letzten guten Hafen bot, so weiß man das Nero und Cicero hier Station machten, führt uns unser Weg
entlang der Ostküste an die Bucht von Kouloura. Selbstverständlich haben wir ausreichend Zeit eingeplant um unsere Mittagspause in einer der schönen Tavernen am Wasser zu verbringen. Nach Ankunft
im Hotel am späten Nachmittag, treffen wir uns alle zum Abendessen im Hotelrestaurant wieder.
3. Tag
Korfus Osten: Kanoni - Mon Repos - Korfu Stadt - Achilleion Palast
Nach dem Frühstück im Hotel setzen wir unsere Erkundungen fort. Unseren heutigen Tag verbringen wir an der Ostküste. Entlang der Lagune Chalikiopoulos erreichen wir das
von Kaiserin Sissi so geliebte Schloss Achilleion inmitten
einer Parklandschaft mit einem fantastischen Blick über die
Insel. Kleine Fischerdörfer schmiegen sich an steil abfallende Berghänge.
Die Altstadt der Inselhauptstadt Korfu Stadt, oder auch
Kerkyra, zählt zu den schönsten Städten Griechenlands.
Flankiert von den beiden Festungen wirkt Korfu Stadt mit
ihren ca. 300 Jahre alten Wohnhäusern sehr aristokratisch.
Sie steckt voller Gegensätze und verbindet Vergangenheit
und Gegenwart: die mittelalterlichen Burgen, buntgeschmückte Pferdekutschen, schicke Geschäfte und wunderbare Märkte, moderne Cafes und urige Tavernen, all
dies trägt zur Faszination bei.
Unweit von Korfu-Stadt liegt der Ort Kanoni, berühmt we-
gen des einzigartigen Blicks auf zwei vorgelagerte Inselchen, die Mäuseinsel und die Insel Vlachernes.
Wir besichtigen das Neoklassizistische Schloss Mon Repos mit seinem schönen Park und den Überresten aus der Antike. Das Museum im Schloss zeigt archäologische Funde, historische Dokumente, alte
Korfu Karten und Fotos sowie Informationen zur Botanik von Korfu. Ein Spaziergang führt zu den Resten des Hera-Tempels und zum gut erhaltenen Kardaki-Tempel. Zum Abendessen kehren wir wieder in
unser Hotel zurück.
4. Tag
Tag zur freien Verfügung
Der heutige Tag steht zur freien Verfügung. Nach einem ausgiebigen Frühstück haben wir Gelegenheit
das Hotel und seine Umgebung zu erkunden. Wer Lust hat kann zu Fuß einen kleinen Ausflug zum
Ortskern von Moraitika unternehmen, das eine oder andere Souvenir für Freunde und Familie ersteigern oder sich, wie die einheimischen, in ein Kafenion setzen und bei einem griechischen Kaffee die
Eindrücke der letzten Tage Revue passieren lassen. Wir sehen uns zum Abendessen im Hotel wieder.
5. Tag
Freizeit oder Ganztagesausflug nach Albanien inkl. Mittagessen (fakultativ)
Der Tag steht zur freien Verfügung. Wir empfehlen jedoch die Gelegenheit zu nutzen und an einem
Ganztagesausflug nach Albanien teilzunehmen. Wir werden vom Hotel mit dem Bus abgeholt und zum
Hafen gefahren. Nach einer schönen Bootstour, bei der wir Korfu vom Wasser aus bestaunen können,
erreichen wir nach nur ca. 1,5 Stunden am Hafen von Ag. Saranda das albanische Festland. Nach Erledigung der Einreiseformalitäten fahren wir mit dem örtlichen Reisebus zur 20 km entfernten antiken
Stätte Butrint. Butrint zählt heute zu den beliebtesten Touristenzielen Albaniens und zu den berühmtesten Sehenswürdigkeiten des Landes. 1992 wurde sie von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt.
Ein örtlicher deutschsprachiger Reiseleiter zeigt uns die archäologische Stätte, das Theater aus dem 3.
Jh.v. Chr., das alte Gymnasium, die römischen Thermen und den Tempel mit Mosaikböden. Wieder in
Ag. Saranda angelangt, genießen wir ein Mittagsessen und haben noch Zeit für einen Stadtbummel
bevor wir mit der Fähre wieder zurück nach Korfu fahren. Der Transferbus bringt uns wieder ins Hotel.
Gemeinsames Abendessen im Hotel.
6. Tag
Mini-Kreuzfahrt nach Parga und der Insel Paxos
Heute erwartet uns ein wunderschöner Bootsausflug. Ab Korfu Stadt legt unser Fährschiff für
die Überfahrt zum griechischen Festland ab.
Ankommend in der idyllischen Ortschaft Parga
haben wir ausreichend Zeit eingeplant um das
kleine Städtchen auf eigene Faust zu erkunden.
Parga ist terrassenförmig um eine Bucht gebaut,
am Fuße einer alten verfallenen venezianischen
Festung, umgeben einerseits vom satten Grün
der Pinienwälder und Olivenhaine und andererseits dem strahlenden Blau des Ionischen Meeres. Parga zählt zu den schönsten Orten Griechenlands. Weiter geht die Fahrt zur kleinen Nachbarinsel
Paxos. Auch hier haben wir die Gelegenheit, die Insel auf eigene Faust zu erkunden um das Leben auf
einer kleinen Insel in Griechenland kennenzulernen. Auf dem ionischen Meer, entlang der Ostküste
Korfus, lassen wir diesen Tag genussvoll ausklingen. In Korfu Stadt bringt uns unser Transferbus wieder
zum Hotel, hier warten bereits die Abendessen Buffets auf uns.
Info: Bei diesem Ausflug sind die Transfers und die Bootsfahrt inkludiert. Da die Landgänge auf eigene
Faust unternommen werden, wird heute auf eine ortskundige Reiseleitung verzichtet.
7. Tag
Tag zur freien Verfügung
Ein Tag, den man am Meer genießen kann oder um einen Spaziergang im Ortskern von Moraitika und
Messonghi zu unternehmen. Wem es in Korfu Stadt gut gefallen hat, der kann heute gern einen Ausflug auf eigene Faust dorthin unternehmen und ohne Zeitdruck durch die Altstadt mit Ihren Arkaden
bummeln. Von unseren beiden Hotels in Moraitika und Messonghi kann man mit dem öffentlichen Bus
(nur ca. 22 km) bis Korfu Stadt gelangen. Letztes gemeinsames Abendessen im Hotel.
8. Tag
Rückreise
Heute heißt es Abschied nehmen. Nach dem Frühstück verlassen wir unser Hotel. Per Transferbus erfolgt die Fahrt zum Flughafen in Korfu Stadt. Wir wünschen eine gute Heimreise.
Programmänderungen vorbehalten
Reisetermine und –preise in €uro pro Person im Doppelzimmer
31.05. – 07.06.2016
€ 796,-
06.09. – 13.09.2016
€ 896,-
Inklusive Flüge ab/bis vielen deutschen Flughäfen nach Verfügbarkeit
und ggfls. gegen Aufpreis möglich.
Zuschläge bei beiden Reiseterminen:
Einzelzimmerzuschlag:
€ 150,-
Fakultativer Ausflug „Bootsfahrt nach Albanien“:
€ 76,-
Mindestteilnehmerzahl pro Reisetermin: 25 Personen
Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen:
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NON-STOP- Flüge mit deutscher Charterfluggesellschaft (z.B.Condor, Tuifly) ab verschiedenen
deutschen Flughäfen nach Korfu und zurück in der Economy Class.
Alle Flughafensteuern und Gebühren
7 Übernachtungen im 3-oder 4-Sterne Hotel in Doppel - oder Einzelzimmern mit Bad/Dusche+WC
7 x Halbpension (Frühstück und Abendessen Buffet im Hotel)
Alle Transfers vor Ort (Flughafen – Hotel – Flughafen)
Ausflüge und Besichtigungen (3 Ganztagesausflüge) wie beschrieben inklusive Eintrittsgelder
Qualifizierte örtliche deutschsprachige Reiseleitung bei den geführten Ganztagesausflügen
Reiseunterlagen inklusive Korfu Reiseführer
SPD-Reisebegleitung ab 25 Personen
Im Reisepreis nicht eingeschlossene Leistungen:
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Nicht im Programm erwähnte Mahlzeiten und Getränke
Fakultative Ausflüge
Persönliche Ausgaben sowie Trinkgelder für örtliche Reiseleiter, Busfahrer
Unsere Hotels:
31.05. – 07.06.2016: 4-Sterne Delfinia Hotel in Moraitika
Die drei Hauptgebäude des 4-Sterne Hotels sind in einem schlichten architektonischen Stil gehalten.
Die Anlage ist umgeben von einer Gartenanlage mit satten Grüntönen, die sich vom Hotel bis ans
azurblaue Meer erstreckt und liebevoll gepflegt wird.
Die Zimmer verfügen über Telefon, Klimaanlage, Internet Zugang (teilweise gegen Gebühr), Kühlschrank, Satelliten – Flachbildfernseher, Tresor, Haartrockner, Badewanne oder Dusche und WC.
Alle Zimmer im Hotel Delfinia haben entweder Ausblick aufs Meer oder auf den Garten und sind mit
einem eigenen Balkon oder Gartensitzplatz ausgestattet. Im gesamten Strand-, Pool- und Gartenbereich stehen Liegestühle und Sonnenschirme zur Verfügung.
Weiterführende Informationen im Internet unter: www.delfiniahotels.gr/de
06.09. – 13.09.2016: 3-Sterne Messonghi Beach Holiday Resort
Das 3-Sterne Messonghi Beach Hotel liegt direkt am Strand von Messonghi an der Ostküste der Insel
Korfu.
Es ist umgeben von unberührtem Grün und verbindet das Bergpanorama mit seiner reichen Vegetation auf der einen Seite mit dem blauen Wasser des Ionischen Meeres auf der anderen.
Die Unterbringung erfolgt im Superior Zimmer. Die Zimmer verfügen über zwei separate Einzelbetten,
Klimaanlage, Satelliten-Fernsehen und Mini Kühlschrank, Wi-Fi Zugang (nach Anfrage und gegen Gebühr), Haartrockner, Dusche und WC.
Die Zimmer haben Ausblick aufs Meer oder auf den Garten und sind mit einem eigenen Balkon ausgestattet. Weiterführende Informationen im Internet unter: www.messonghibeach.gr/de
Fotonachweis: Fotolia, iStock
Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist der SPD-ReiseService – eine Marke der FFR GmbH
Information, Beratung und Buchung
SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH
Wilhelmstraße 140
10963 Berlin
Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699
E-Mail: [email protected] ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de
Reisebedingungen des SPD-ReiseService
Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedingungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService
GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme
an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von
An- bzw. Restzahlung erklärt.
2. Bezahlung
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit
Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung
von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die
Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt
oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und
Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm
des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die
individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.
Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2
BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den
Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes
verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit
können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter
dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden
verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber
dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden
unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Reisenden
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter
Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann
der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen
verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den
Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch
auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
Standardgebühren
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
vom 29. – 22. Tag
30 % des Reisepreises
vom 21. – 15. Tag
40 % des Reisepreises
vom 14. – 8. Tag
55 % des Reisepreises
vom 7. – 1. Tag
75 % des Reisepreises
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer
etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Werden auf
Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so ist der Reiseveranstalter
berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben. Umbuchungen nach dem 29. Tag vor Reisebeginn sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 möglich. Dies gilt
nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist möglich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapitäns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt
der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten
Beträge.
Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden
Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise
gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
7. Obliegenheiten des Kunden
7.1. Mängelanzeige
Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem
Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00;
Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die
Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der
Regel ausgeschlossen.
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen.
Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige
besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
7.2. Kündigung
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die
Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird.
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
– soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
– soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden
wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reiseveranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw.
die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat
wenden.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten.
9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters
bedingt sind.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind
binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder
der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren.
11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der
Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen
wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der
Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren.
11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.
12. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Stand: 01.10.2014
SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, Berlin
Wilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · [email protected] · www.spd-reiseservice.de
SPD-ReiseService – Angebot –
Informationen zu Ihrer Reiseversicherung
Gilt ausschließlich für Leistungen, die über FFR GmbH/SPD-Reiseservice gebucht worden sind.
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt
weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + Urlaubsgarantie
REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer
Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet
antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z. B.:
❍ Unfall
❍ unerwartete schwere Erkrankung
❍ Tod
❍ Verlust des Arbeitsplatzes
❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
❍ Arbeitsplatzwechsel
❍ Kurzarbeit
Erstattung der Kosten für:
❍ Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem
versicherten Grund oder wenn ein öffentliches
Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein
Anschlussverkehrsmittel versäumt und die
Reise verspätet fortgesetzt wird.
❍ Die nachweislich entstandenen zusätzlichen
Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der
Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise.
❍ Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Ab bruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten
Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage
❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch
der Reise in der 2. Hälfte der versicherten
Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag
❍ Bei Reiseunterbrechung:
❍ die nicht in Anspruch genommenen versicherten
Reiseleistungen
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante
Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt
20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch
25,– EUR je versicherte Person.
❍ Bei verspäteter Rückreise:
– Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,– EUR
– die nachweislich entstandenen zusätzlichen
Rückreisekosten bei Verspätung von öffentlichen
Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden
Selbstbehalt siehe links.
PRÄMIE
Reisepreis
pro Person
bis EUR
250,–
500,–
750,–
1.000,–
2.000,–
3.000,–
4.000,–
6.000,–
ab 6.001,–
Einzelperson
Code
EUR
14,–
21,–
27,–
36,–
49,–
84,–
124,–
179,–
Auf Anfrage
36740
36741
36742
36743
36744
36745
36746
36747
–
SPD-Rundumschutz (für Reisen bis 31 Tage)
REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
NOTFALL-VERSICHERUNG
URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)
Leistungsbeschreibung siehe Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oben.
❍ Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vor-
Erstattung der Kosten für:
❍ ambulante und stationäre Heilbehandlung
beim Arzt im Ausland
❍ ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
sowie unfallbedingte Hilfsmittel
❍ den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
❍ Kein Selbstbehalt
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen, z. B. Kostenübernahme für
einen Krankentransport an den Wohnort bis max.
2.500,– EUR bei einem Krankenhausaufenthalt von
mehr als 5 Tagen.
❍ Fahrradschutz:
– Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne
bis 75,– EUR
– Organisation und Kostenübernahme der
Beförderungskosten bei Diebstahl des
Fahrrads bis 250,– EUR
❍ Soforthilfe rund um die Uhr:
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Tel. (0180) 5 256 256
REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
❍ für Einzelpersonen
❍ Kein Selbstbehalt
2.000,– EUR
(Auslandsgebühren + 0,14 EUR/Min. aus den Festnetzen, Auslandsgebühren + max. 0,42 EUR/Min. aus den Mobilfunknetzen)
Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256
zeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reise abbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den
vollen, später den anteiligen Reisepreis und
erstattet die nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
Leistungsbeschreibung siehe oben.
PRÄMIE
Reisepreis
pro Person
bis EUR
250,–
500,–
750,–
1.000,–
2.000,–
3.000,–
4.000,–
6.000,–
ab 6.001,–
bis 31 Tage
Einzelperson
Code
EUR
16,–
29,–
37,–
51,–
64,–
99,–
149,–
215,–
Auf Anfrage
94638
94639
94640
94641
94642
94643
94644
94645
–
SPD-Last-Minute-Schutz (für Reisen bis 31 Tage)
REISE-KRANKENVERSICHERUNG
NOTFALL-VERSICHERUNG
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Rückantwort an:
FFR GmbH/SPD-Reiseservice
Wilhelmstraße 140
10963 Berlin
❵
PRÄMIE
Leistungsbeschreibung siehe oben.
Reisedauer
bis
5 Tage
10 Tage
17 Tage
31.Tage
bis 31 Tage
Einzelperson
EUR
11,–
18,–
25,–
29,–
Ausgezeichnete Leistungen
Code
94647
94648
94649
94650
Buchungsauftrag
Anmelder/in:
SPD-ReiseService
Eine Marke der FFR GmbH
Frau Chryssa Manoura
Wilhelmstraße 140
10963 Berlin
oder per Fax: 030 – 255 94 699
Name:
…..………………..………………………………………….……
Vorname:
.…..………………..………………………………………………
Straße:
………………..………………..………………………….………
PLZ Ort:
………………..………………..………………………….………
Telefon:
………………………………………………………………………
Mobil:
………………………………………………………………………
E-Mail:
………………………………………………………………………
Ja, Reisebestätigung per E-Mail/statt per Post
Ja, bitte sendet mir Euren E-Mail Newsletter
Reise:
Termin:
Korfu
Teilnehmer: Nachname und Vorname(n) laut Schreibweise im Reisepass/Ausweis
1. ............................................................................
2. ............................................................................
3. ............................................................................
4. ............................................................................
Zimmerart:
Doppelzimmer
Einzelzimmer
Zusatzleistungen:
Bootsausflug nach Albanien € 76,Flug ab/bis:
Bitte Wunschflughafen eintragen:_____________________
Reiseversicherung:
Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie
SPD-Rundumschutz
Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung)
keine Versicherung gewünscht
Zahlung:
Rechnung
Bankeinzug (SEPA)
Kreditkarte (zzgl. 2 % Servicegebühr)
Weiterführende Unterlagen zum Bankeinzug und zur Kreditkartenzahlung übersenden wir mit der
Buchungsbestätigung/Rechnung
Datum: ......................................... 1. Unterschrift ........................................................................…….................…………………………….
Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine
Marke der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an.
Datum: ......................................... 2. Unterschrift .............................................................................................................……………..
Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.

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