14.04.2011 16:20:16 Vorgangsmappe für die Drucksache 16/7836
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14.04.2011 16:20:16 Vorgangsmappe für die Drucksache 16/7836
Stand: 14.04.2011 16:20:16 Vorgangsmappe für die Drucksache 16/7836 "Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879)" _______________________________________________________________________ Vorgangsverlauf: 1. 2. 3. Änderungsantrag 16/7836 vom 11.03.2011 Beschlussempfehlung mit Bericht 16/8200 des HA vom 31.03.2011 Beschluss des Plenums 16/8317 vom 07.04.2011 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7836 11.03.2011 Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart, Joachim Hanisch, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Peter Meyer, Ulrike Müller, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Florian Streibl, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FW) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) Der Landtag wolle beschließen: In § 1 Nr. 1 (Art. 1 Abs. 1 Satz 1) wird der Wert „12,2 v.H.“ durch den Wert „12,35 v.H.“ ersetzt.“ Begründung: Von dem Einbruch der Konjunktur wurden die Kommunen sehr früh getroffen, da sie aufgrund ihrer Abhängigkeit von Gewerbesteuereinnahmen direkt von sinkenden Gewinnen der Unternehmen belastet werden. Gleichzeitig waren die Kommunen als verlässlicher Auftraggeber für kleine und mittelständische Unternehmen ein wichtiger Akteur bei der Überwindung der Wirtschaftskrise. Nach Überwindung der Krise sind die Kommunen im Gegensatz zum Gesamtstaat noch deutlich vom Einnahmeniveau vor der Krise entfernt. Vor diesem Hintergrund muss über eine bessere Finanzierung der Kommunen durch eine stärkere Beteiligung am weniger konjunkturanfälligen Allgemeinen Steuerverbund die Leistungsfähigkeit der Gemeinden gesichert werden. Die zusätzlichen Mittel dienen für die Erhöhung der Investitionspauschalen an Gemeinden und Landkreise sowie zur Erhöhung der Schlüsselzuweisungen. Diese Instrumente stärken direkt die Finanzkraft der Kommunen und gewährleisten so leistungsfähige Gemeinden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung. Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/8200 31.03.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen 1. Gesetzentwurf der Staatsregierung Drs. 16/6879, 16/8200 zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) 2. Änderungsantrag der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Helga Schmitt-Bussinger, Inge Aures u.a. SPD Drs. 16/7835, 16/8200 zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) 3. Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u.a. und Fraktion (FW) Drs. 16/7836, 16/8200 zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) 4. Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u.a. und Fraktion (FW) Drs. 16/7837, 16/8200 zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) 5. Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u.a. und Fraktion (FW) Drs. 16/7838, 16/8200 zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) 6. Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs. 16/7839, 16/8200 zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung. Seite 2 I. Bayerischer Landtag Beschlussempfehlung: Zustimmung Berichterstatterin zu 1: Berichterstatter zu 2: Berichterstatter zu 3 – 5: Berichterstatter zu 6: Mitberichterstatter zu 1: Mitberichterstatterin zu 2 – 6: Erika Görlitz Volkmar Halbleib Mannfred Pointner Eike Hallitzky Mannfred Pointner Erika Görlitz II. Bericht: 1. Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen federführend zugewiesen. Der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat den Gesetzentwurf mitberaten. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf endberaten. Zum Gesetzentwurf wurden die Änderungsanträge Drs. 16/7835, Drs. 16/7836, Drs. 16/7837, Drs. 16/7838 und Drs. 16/7839 eingereicht. 2. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge Drs. 16/7835, Drs. 16/7836, Drs. 16/7837, Drs. 16/7838 und Drs. 16/7839 in seiner 116. Sitzung am 24. März 2011 beraten. Hinsichtlich des Gesetzentwurfes hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Zustimmung SPD: Ablehnung FW: Ablehnung B90/GRÜ: Ablehnung FDP: Zustimmung Z u s t i m m u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7839 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Enthaltung FW: Ablehnung B90/GRÜ: Zustimmung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. 16. Wahlperiode Drucksache 16/8200 Hinsichtlich der Änderungsanträge Drs. 16/7836 und 16/7838 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Enthaltung FW: Zustimmung B90/GRÜ: Zustimmung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7837 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Enthaltung FW: Zustimmung B90/GRÜ: Enthaltung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7835 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Zustimmung FW: Enthaltung B90/GRÜ: Enthaltung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. 3. Der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge Drs. 16/7835, Drs. 16/7836, Drs. 16/7837, Drs. 16/7838 und Drs. 16/7839 in seiner 43. Sitzung am 30. März 2011 mitberaten. Hinsichtlich des Gesetzentwurfes hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Zustimmung SPD: Ablehnung FW: Ablehnung B90/GRÜ: Ablehnung FDP: Zustimmung Z u s t i m m u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7836 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Zustimmung FW: Zustimmung B90/GRÜ: Zustimmung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7839 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Enthaltung FW: Ablehnung B90/GRÜ: Zustimmung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Drucksache 16/8200 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7838 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Enthaltung FW: Zustimmung B90/GRÜ: Zustimmung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7837 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Enthaltung FW: Zustimmung B90/GRÜ: Enthaltung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7837 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Enthaltung FW: Zustimmung B90/GRÜ: Enthaltung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7835 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Zustimmung FW: Enthaltung B90/GRÜ: Enthaltung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7835 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Zustimmung FW: Enthaltung B90/GRÜ: Enthaltung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. 4. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge Drs. 16/7835, Drs. 16/7836, Drs. 16/7837, Drs. 16/7838 und Drs. 16/7839 in seiner 53. Sitzung am 31. März 2011 endberaten. Hinsichtlich des Gesetzentwurfes hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Zustimmung SPD: Ablehnung FW: Ablehnung B90/GRÜ: Ablehnung FDP: Zustimmung Z u s t i m m u n g empfohlen. Hinsichtlich des Änderungsantrags Drs. 16/7839 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Enthaltung FW: Ablehnung B90/GRÜ: Zustimmung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Hinsichtlich der Änderungsanträge Drs. 16/7836 und 16/7838 hat der Ausschuss mit folgendem Stimmergebnis: CSU: Ablehnung SPD: Enthaltung FW: Zustimmung B90/GRÜ: Zustimmung FDP: Ablehnung A b l e h n u n g empfohlen. Georg Winter Vorsitzender Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/8317 07.04.2011 Beschluss des Bayerischen Landtags Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen: Die nachstehend genannten Änderungsanträge zum Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 werden abgelehnt: Drs. 16/6879, 16/8200 1. Änderungsantrag der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Helga Schmitt-Bussinger, Inge Aures u.a. SPD zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) (Drs. 16/7835) 2. Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u.a. und Fraktion (FW) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) (Drs. 16/7836) 4. Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u.a. und Fraktion (FW) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) (Drs. 16/7838) 5. Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) (Drs. 16/7839) Die Präsidentin I.V. Reinhold Bocklet I. Vizepräsident 3. Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner u.a. und Fraktion (FW) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011) (Drs. 16/6879) (Drs. 16/7837) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.