WOCHENBLATT | STADTANZEIGER | TRIFELS KURIER

Transcrição

WOCHENBLATT | STADTANZEIGER | TRIFELS KURIER
Preisliste Nr. 36 | gültig ab 01.01.2016
Nielsen IIIa, Ludwigshafen | Nielsen IIIb, Mannheim
WOCHENBLATT | STADTANZEIGER | TRIFELS KURIER | AMTSBLÄTTER
VERBREITUNGSGEBIET
Seite 2
SÜWE
Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
Anzeigenblätter · Amtsblätter · Prospektzustellung
WOCHENBLATT · STADTANZEIGER · TRIFELS KURIER
Alzey
Alsenz-Obermoschel
Idar-Oberstein
Meisenheim
Kirchheimbolanden
Lauterecken
Rockenhausen
Bürstadt
Worms
Baumholder
Lampertheim
Altenglan
Fr.-Oberkirchen
Katzweiler
Weilerbach
Hütschenhausen
Brücken
SchönenbergKübelberg
-Miesau
Bexbach-Höchen
Waldmohr
Bruchmühlbach-
Hettenleidelheim
Ramstein-
Landstuhl
Alsenborn
Weisenheim
a. Sand
Deidesheim
Lambrecht
Trippstadt
Queidersbach
Edingen-
Neuhofen
Limburgerhof
Schifferstadt
BöhlIggelheim
Haßloch
Waldsee
Otterstadt
Speyer
Neustadt
Schwetzingen
Dudenhofen
N.-Lachen
Maikammer
Zweibrücken
ThaleischweilerFröschen
Römerberg
Rodalben
Rhein
Edenkoben
Rheinhausen
Ruppertsweiler
Lingenfeld
Edesheim
Pirmasens
Lemberg
Annweiler
Hauenstein
Landau in
der Pfalz
OberhausenWaghäusel
Lustadt
Offenbach
an der Queich
Bellheim
Philippsburg
Germersheim
Kronau
Eppenbrunn
Neudorf
Graben-
Rülzheim
Herxheim
bei Landau
Dettenheim
LinkenheimHochstetten
Rheinzabern
Bad Bergzabern
Jockgrim
Bruchsal
Gondelsheim
Karlsruhe
Neuburg
am Rhein
Durlach
Rheinstetten
Ettlingen
Seite 3
Pfinztal
Remchingen
Verbreitungsgebiet
Karlsbad
Malsch
Seitenregister
Marxzell
Schielberg
Seite 4
Allgemeine Verlagsangaben
Seite 5
Nachlässe / Zuschläge
Seite 6 + 7
Gestaltete Anzeigen - Einzelausgaben:
Ortspreise, Auflagenzahlen und Anzeigenschluss
Seite 8 + 9
Gestaltete Anzeigen - Einzelausgaben:
Grundpreise, Auflagenzahlen und Anzeigenschluss
Seite 10 + 11
Kraichtal
Weingarten
Hagenbach
Weissenburg
Ubstadt-
KarlsdorfNeuthard
Stutensee
Wörth
am Rhein
FRANKREICH
Östringen
Weiher
Forst
EggensteinLeopoldshafen
Kandel
Malsch Mühlhausen
Bad
Schönborn
Hambrücken
BilligheimIngenheim
Seite 2
Schriesheim
Neckarhausen
Altrip
RödersheimGronau
Heddesheim
Ilvesheim Ladenburg
Dannstadt- Mutterstadt
Schauernheim
Meckenheim
H.-Jägersburg
Mannheim
Ludwigshafen
Birkenheide
Wachenheim
Kaiserslautern
Kindsbach
Lambsheim
Maxdorf
Bad Dürkheim
Hochspeyer
Viernheim
Frankenthal
Freinsheim
Enkenbach-
Rodenbach
Weinheim
Beindersheim
Heßheim
Mehlingen
Otterbach
-Miesenbach
Steinwenden
Otterberg
Bobenheim-Roxheim
Dirmstein
Eisenberg
Kusel
Glan-Münchweiler
Grünstadt
Göllheim
Winnweiler
Freisen
Gestaltete Anzeigen - Kombinationen:
Auflagenzahlen, Gebiete, Ortspreise / Grundpreise
Straubenhardt
Seite 15
Gestaltete Anzeigen im Wortmillimeter-Block:
Ortspreise / Grundpreise
Seite 16 + 17
Amtsblätter
Seite 18 + 19
Beilagen: Ortspreise / Grundpreise
Seite 20 + 21
Direktverteilung: Ortspreise / Grundpreise
Seite 22
Technische Angaben
Seite 23
Sonderwerbeformen
Seite 12 + 13
Anzeigenblattverbund Süd-West
Seite 24 + 25
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seite 14
Fließtextanzeigen: Ortspreise / Grundpreise
Seite 26 + 27
Zusätzliche Geschäftsbedingungen Direktverteilung
Seite 3
SEITENREGISTER
ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN
Seite 4
Allgemeine Verlagsangaben
Anschrift:
SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
Amtsstraße 5-11
67059 Ludwigshafen
Postanschrift:
SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
Postfach 21 11 47
67011 Ludwigshafen
Internet:
www.suewe.de
Telefon: 0621 5902-491
Telefax: 0621 5902-504
e-mail:
[email protected]
Kontakt für Beilagen und Direktverteilung: Telefon: 0621 5902-507
Kontakt für Anzeigen:
Telefax: 0621 5902-504
e-mail:
[email protected]
Kontakt zur Redaktion:
Telefax: 0621 5902-504
e-mail:
[email protected]
Telefon: 0621 5902-505
Bankverbindung:
HypoVereinsbank AG, Ludwigshafen
Konto-Nr. 3658511
(BLZ 545 201 94)
IBAN: DE87 5452 0194 0003 6585 11
BIC: HYVEDEMM483
Sparkasse Karlsruhe
Konto-Nr. 22283600
(BLZ 660 501 01)
IBAN: DE48 6605 0101 0022 2836 00
BIC: KARSDE66
Sparkasse Rhein-Haardt
Konto-Nr. 1934330
(BLZ 546 512 40)
IBAN: DE20 5465 1240 0001 9343 30
BIC: MALADE51
Sparkasse Südliche Weinstraße
Konto-Nr. 23366
(BLZ 548 500 10)
IBAN: DE15 5485 0010 0000 0233 66
BIC: LANSDE55
Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren:
DE54ZZZ00000075142
Anschrift:
Fieguth-Amtsblätter
Friedrichstraße 59
67433 Neustadt / Wstr.
Internet:
www.amtsblatt.net
(BLZ 545 201 94)
IBAN: DE87 5452 0194 0003 6585 11
Niederlassung:
Bankverbindung:
HypoVereinsbank AG, Ludwigshafen
Konto-Nr. 3658511
Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren:
Anschrift:
BIC: HYVEDEMM483
DE54ZZZ00000075142
Mannheimer Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Melchiorstraße 1
68167 Mannheim
Bankverbindung:
HypoVereinsbank AG, Mannheim
Konto-Nr. 7033621
Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren:
(BLZ 670 201 90)
IBAN: DE12 6702 0190 0007 0336 21
BIC: HYVEDEMM489
DE36ZZZ00000085069
USt.ID.Nr:
DE 149116447
Zahlungsbedingungen:
Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Für die Teilnahme am Bankeinzug gewähren wir 2% Skonto.
Chiffregebühr:
€ 5,- je Veröffentlichung
Alle im Tarif Nr. 36 aufgeführten Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt.
NACHLÄSSE
Anzeigen:
Amtliche
Bekanntmachungen
Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres:
Malstaffel:
für mehrmalige Veröffentlichungen
bei 6mal
5%
bei 12mal
10%
bei 24mal
15%
bei 52mal
oder
Mengenstaffel:
bei Mindestabnahme von
2.500 mm
5%
5.000 mm
10%
10.000 mm 15%
20.000 mm
Erweiterte
Mengenstaffel:
30.000 mm 21%
40.000 mm 22%
60.000 mm 23%
80.000 mm
100.000 mm 25%
über 100.000 mm: je 50.000 mm 1% Nachlass zusätzlich.
Höchstnachlass 30%.
20%
20%
24%
Amtliche Bekanntmachungen, die nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind oder an Dritte weiterberechnet werden,
erhalten auf den Ortspreis einen Nachlass von 50%.
Anzeigenstrecken:
Folgende Nachlässe gelten
ab 3 Seiten 35%
ab 4 Seiten 50%
Anzeigen-Prospektstrecken
auf Anfrage
Das um den Strecken-Nachlass reduzierte Anzeigenvolumen wird in den bestehenden Anzeigenabschluss einbezogen und rabattiert.
Kombinationsrabatt:
Bei Belegung mehrerer Einzelausgaben bei gleicher Größe, gleichem Anzeigentext und Erscheinungstag
je Ausgabe bei
2 Ausgaben 15%
3 Ausgaben 20%
4 und mehr Ausgaben 25%
In Kombinationen ist der Kombinationsrabatt schon berücksichtigt.
Für Amtsblattbelegungen können andere Kombinationsrabatte gelten (siehe Seite 17).
Beilagen:
Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres:
2 Mio. 3% Nachlass,
3 Mio. 5% Nachlass,
4 Mio. 8% Nachlass,
PLATZIERUNGSZUSCHLÄGE
Für Seite 1 in allen Ausgaben 50%, bei sonstigen Seiten 25%.
Seite 5
NACHLÄSSE / ZUSCHLÄGE
ab 5 Mio.
10% Nachlass.
EINZELAUSGABEN / ORTSPREISE
Seite 6
Titel
Auflage Format
ET / Anz.schluss
RHEIN-NECKAR
MG
Wochenblatt Mannheim
LG
Wochenblatt Ludwigshafen
mm-Preis
sw
1/1 Seite
sw
mm-Preis
Farbe
1/1 Seite
Farbe
Titelkopfanzeigen*
191.150
R
Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr
3,33
11.305,35
3,55
12.052,25
./.
88.700
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
2,00
6.790,00
2,09
7.095,55
310,00
FT
Wochenblatt Frankenthal
32.300
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,09
3.700,55
1,15
3.904,25
170,00
SP
Wochenblatt Speyer
39.600
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,20
4.074,00
1,28
4.345,60
190,00
HA
Wochenblatt Haßloch
16.750
R
Mi.~Do./ Di. 11 Uhr
0,96
3.259,20
0,99
3.361,05
150,00
STNW Stadtanzeiger Neustadt
41.100
R
Do. / Di. 12 Uhr
1,20
4.074,00
1,27
4.311,65
190,00
STDU Stadtanzeiger Bad Dürkheim
24.750
R
Do. / Di. 12 Uhr
0,96
3.259,20
1,00
3.395,00
150,00
STGR Wochenblatt Grünstadt
23.950
R
Do. / Di. 12 Uhr
0,96
3.259,20
1,00
3.395,00
150,00
43.650
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,09
3.700,55
1,15
3.904,25
170,00
WEINSTRASSE
SÜDPFALZ
LD
Wochenblatt Landau
BB
Wochenblatt Bad Bergzabern
23.800
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
0,88
2.987,60
0,91
3.089,45
135,00
RU
Wochenblatt Rülzheim
18.150
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
0,88
2.987,60
0,91
3.089,45
135,00
GE
Wochenblatt Germersheim
13.850
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
0,88
2.987,60
0,91
3.089,45
135,00
WO
Wochenblatt Wörth
18.050
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
0,88
2.987,60
0,91
3.089,45
135,00
STTK
Trifels Kurier (Annweiler)
12.700
T
Do. / Mo. 12 Uhr
0,78
1.248,00
0,81
1.296,00
120,00
STLD
Stadtanzeiger am Wochenende
39.750
R
Sa. / Do. 10 Uhr
1,09
3.700,55
1,15
3.904,25
170,00
Erscheinungsgebiet: Landau und Umgebung. Gehört keiner Kombination an.
Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper
* Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig.
Titel
Auflage Format
ET / Anz.schluss
WESTPFALZ
mm-Preis
sw
1/1 Seite
sw
mm-Preis
Farbe
1/1 Seite
Farbe
Titelkopfanzeigen*
KL
Wochenblatt Kaiserslautern
86.950
R
Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr
1,96
6.654,20
2,07
7.027,65
290,00
PS
Wochenblatt Pirmasens
32.700
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,09
3.700,55
1,12
3.802,40
170,00
KU
Wochenblatt Kusel
17.250
T
Do. / Mo. 10 Uhr
0,96
1.536,00
1,00
1.600,00
150,00
LT
Wochenblatt Landstuhl
28.250
T
Mi. / Mo. 10 Uhr
0,96
1.536,00
1,00
1.600,00
150,00
RO
Wochenblatt Rockenhausen
16.400
T
Do. / Mo. 10 Uhr
0,88
1.408,00
0,91
1.456,00
135,00
LA
Wochenblatt Lauterecken
13.550
T
Mi. / Mo. 10 Uhr
0,88
1.408,00
0,91
1.456,00
135,00
KI
Wochenblatt Kirchheimbolanden
20.100
T
Mi. / Mo. 10 Uhr
0,96
1.536,00
1,00
1.600,00
150,00
WA
Wochenblatt Der Südkreis (Waldmohr)
16.000
T
Do. / Mo. 10 Uhr
0,88
1.408,00
0,91
1.456,00
130,00
SK
Wochenblatt Südwestkurier (Oberkirchen)
12.450
T
Mi. / Mo. 10 Uhr
0,78
1.248,00
0,81
1.296,00
120,00
HB
Fr. / Mo. 12 Uhr
0,55
775,50
0,74
1.043,40
./.
188.550
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
2,02
6.857,90
2,32
7.876,40
350,00
FVWB Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben
7.000
BADEN
AGB
Wochenblatt Karlsruhe
N14
Wochenblatt Bruchsal - Bad Schönborn
53.400
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
0,96
3.259,20
1,12
3.802,40
170,00
NBN
Wochenblatt Bruhrain (Waghäusel)
27.150
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
0,63
2.138,85
0,81
2.749,95
120,00
Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper
* Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig.
Seite 7
EINZELAUSGABEN / ORTSPREISE
EINZELAUSGABEN / GRUNDPREISE
Seite 8
Titel
Auflage Format
ET / Anz.schluss
RHEIN-NECKAR
MG
Wochenblatt Mannheim
LG
Wochenblatt Ludwigshafen
mm-Preis
sw
1/1 Seite
sw
mm-Preis
Farbe
1/1 Seite
Farbe
Titelkopfanzeigen*
191.150
R
Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr
3,91
13.274,45
4,17
14.157,15
./.
88.700
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
2,35
7.978,25
2,45
8.317,75
364,00
FT
Wochenblatt Frankenthal
32.300
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,28
4.345,60
1,35
4.583,25
200,00
SP
Wochenblatt Speyer
39.600
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,41
4.786,95
1,50
5.092,50
223,00
HA
Wochenblatt Haßloch
16.750
R
Mi.~Do./ Di. 11 Uhr
1,12
3.802,40
1,16
3.938,20
175,00
STNW Stadtanzeiger Neustadt
41.100
R
Do. / Di. 12 Uhr
1,41
4.786,95
1,49
5.058,55
223,00
STDU Stadtanzeiger Bad Dürkheim
24.750
R
Do. / Di. 12 Uhr
1,12
3.802,40
1,17
3.972,15
176,00
STGR Wochenblatt Grünstadt
23.950
R
Do. / Di. 12 Uhr
1,12
3.802,40
1,17
3.972,15
176,00
43.650
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,28
4.345,60
1,35
4.583,25
200,00
WEINSTRASSE
SÜDPFALZ
LD
Wochenblatt Landau
BB
Wochenblatt Bad Bergzabern
23.800
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,03
3.496,85
1,07
3.632,65
158,00
RU
Wochenblatt Rülzheim
18.150
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,03
3.496,85
1,07
3.632,65
158,00
GE
Wochenblatt Germersheim
13.850
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,03
3.496,85
1,07
3.632,65
158,00
WO
Wochenblatt Wörth
18.050
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,03
3.496,85
1,07
3.632,65
158,00
STTK
Trifels Kurier (Annweiler)
12.700
T
Do. / Mo. 12 Uhr
0,91
1.456,00
0,95
1.520,00
140,00
STLD
Stadtanzeiger am Wochenende
39.750
R
Sa. / Do. 10 Uhr
1,28
4.345,60
1,35
4.583,25
200,00
1/1 Seite
Farbe
Titelkopfanzeigen*
Erscheinungsgebiet: Landau und Umgebung. Gehört keiner Kombination an.
Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper
* Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig.
Titel
Auflage Format
ET / Anz.schluss
WESTPFALZ
mm-Preis
sw
1/1 Seite
sw
mm-Preis
Farbe
KL
Wochenblatt Kaiserslautern
86.950
R
Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr
2,30
7.808,50
2,43
8.249,85
340,00
PS
Wochenblatt Pirmasens
32.700
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,28
4.345,60
1,31
4.447,45
200,00
KU
Wochenblatt Kusel
17.250
T
Do. / Mo. 10 Uhr
1,12
1.792,00
1,17
1.872,00
175,00
LT
Wochenblatt Landstuhl
28.250
T
Mi. / Mo. 10 Uhr
1,12
1.792,00
1,17
1.872,00
175,00
RO
Wochenblatt Rockenhausen
16.400
T
Do. / Mo. 10 Uhr
1,03
1.648,00
1,07
1.712,00
158,00
LA
Wochenblatt Lauterecken
13.550
T
Mi. / Mo. 10 Uhr
1,03
1.648,00
1,07
1.712,00
158,00
KI
Wochenblatt Kirchheimbolanden
20.100
T
Mi. / Mo. 10 Uhr
1,12
1.792,00
1,17
1.872,00
175,00
WA
Wochenblatt Der Südkreis (Waldmohr)
16.000
T
Do. / Mo. 10 Uhr
1,03
1.648,00
1,07
1.712,00
150,00
SK
Wochenblatt Südwestkurier (Oberkirchen)
12.450
T
Mi. / Mo. 10 Uhr
0,91
1.456,00
0,95
1.520,00
140,00
HB
Fr. / Mo. 12 Uhr
0,65
916,50
0,88
1.240,80
./.
188.550
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
2,37
8.046,15
2,72
9.234,40
410,00
FVWB Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben
7.000
BADEN
AGB
Wochenblatt Karlsruhe
N14
Wochenblatt Bruchsal - Bad Schönborn
53.400
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
1,12
3.802,40
1,31
4.447,45
200,00
NBN
Wochenblatt Bruhrain (Waghäusel)
27.150
R
Mi. / Mo. 12 Uhr
0,74
2.512,30
0,95
3.225,25
140,00
Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper
* Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig.
Seite 9
EINZELAUSGABEN / GRUNDPREISE
KOMBINATIONEN / ORTSPREISE
Seite 10
Kombination
Auflage
50.009,55
18,09
53.278,46
4,74
16.092,30
5,01
17.008,95
89.800
1,77
6.009,15
1,85
6.280,75
106.550
2,31
7.842,45
2,41
8.181,95
130.200
2,40
7.520,03
2,49
7.813,33
Kaiserslautern, Rockenhausen, Landstuhl, Der Südkreis (Waldmohr),
Kirchheimbolanden, Lauterecken, Südwestkurier (Oberkirchen),
Kusel, Pirmasens, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben
250.650
5,14
10.953,50
5,36
11.429,56
269.100
2,89
9.811,55
3,38
11.475,10
WEINSTRASSE: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt
WS+ WEINSTRASSE plus: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt, Haßloch
Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth,
Germersheim, Trifels Kurier
WESTPFALZ:
AN 3 BADEN:
1/1 Seite Farbe
16,94
WS
WP
mm-Preis Farbe
368.500
Anzeigenring Pfalz/Baden (Kombi RN, WS, SD, WP, AN3)
RHEIN-NECKAR: Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim
SÜDPFALZ:
1/1 Seite sw
1.108.250
GBP
RN
SD
mm-Preis sw
Karlsruhe, Bruchsal, Bad Schönborn-Bruhrain
Alzey
Alsenz-Obermoschel
Idar-Oberstein
Meisenheim
Kirchheimbolanden
Lauterecken
WP Westpfalz
Rockenhausen
WS Weinstraße
Baumholder
Lampertheim
Altenglan
Fr.-Oberkirchen
Katzweiler
Weilerbach
SchönenbergKübelberg
-Miesau
Bexbach-Höchen
Waldmohr
Bruchmühlbach-
Ramstein-
Landstuhl
Alsenborn
Birkenheide
Deidesheim
H.-Jägersburg
Lambrecht
Trippstadt
Queidersbach
Ilvesheim Ladenburg
RödersheimGronau
Neuhofen
Limburgerhof
Schifferstadt
BöhlIggelheim
Haßloch
RN Rhein-Neckar
Waldsee
Otterstadt
Speyer
Neustadt
Schriesheim
Edingen-
Altrip
Meckenheim
Heddesheim
Neckarhausen
Dannstadt- Mutterstadt
Schauernheim
Wachenheim
Kaiserslautern
Mannheim
Ludwigshafen
Maxdorf
Bad Dürkheim
Hochspeyer
Kindsbach
Lambsheim
Freinsheim
Enkenbach-
Rodenbach
Viernheim
Frankenthal
Weisenheim
a. Sand
Mehlingen
Weinheim
Beindersheim
Heßheim
Hettenleidelheim
Otterbach
-Miesenbach
Steinwenden
Hütschenhausen
Brücken
Otterberg
Bobenheim-Roxheim
Dirmstein
Eisenberg
Kusel
Glan-Münchweiler
Grünstadt
Göllheim
Winnweiler
Freisen
Schwetzingen
Dudenhofen
N.-Lachen
Maikammer
Zweibrücken
ThaleischweilerFröschen
Römerberg
Rodalben
Rhein
Edenkoben
Rheinhausen
Ruppertsweiler
Lingenfeld
Edesheim
Pirmasens
Lemberg
Annweiler
Landau in
der Pfalz
Hauenstein
OberhausenWaghäusel
Lustadt
Offenbach
an der Queich
Bellheim
Germersheim
Philippsburg
Malsch Mühlhausen
Kronau
Eppenbrunn
Bad
Schönborn
Hambrücken
BilligheimIngenheim
Neudorf
Graben-
Rülzheim
Herxheim
bei Landau
Dettenheim
LinkenheimHochstetten
Rheinzabern
Bad Bergzabern
Jockgrim
SD Südpfalz
Kandel
Weissenburg
UbstadtKraichtal
KarlsdorfNeuthard
Bruchsal
Stutensee
Wörth
am Rhein
Hagenbach
Forst
EggensteinLeopoldshafen
Östringen
Weiher
Gondelsheim
Weingarten
Karlsruhe
Neuburg
am Rhein
Durlach
Rheinstetten
FRANKREICH
Ettlingen
AN3 Baden
Pfinztal
Remchingen
Karlsbad
Malsch
Marxzell
Schielberg
Kombination
Auflage
58.834,76
21,28
62.680,54
5,57
18.910,15
5,89
19.996,55
89.800
2,08
7.061,60
2,17
7.367,15
106.550
2,71
9.200,45
2,83
9.607,85
130.200
2,82
8.847,09
2,92
9.192,15
Kaiserslautern, Rockenhausen, Landstuhl, Der Südkreis (Waldmohr),
Kirchheimbolanden, Lauterecken, Südwestkurier (Oberkirchen),
Kusel, Pirmasens, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben
250.650
6,04
12.886,47
6,30
13.446,54
269.100
3,40
11.543,00
3,97
13.478,15
WEINSTRASSE: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt
WS+ WEINSTRASSE plus: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt, Haßloch
WESTPFALZ:
AN 3 BADEN:
Seite 11
1/1 Seite Farbe
19,92
WS
WP
mm-Preis Farbe
368.500
Anzeigenring Pfalz/Baden (Kombi RN, WS, SD, WP, AN3)
RHEIN-NECKAR: Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim
SÜDPFALZ:
1/1 Seite sw
1.108.250
GBP
RN
SD
mm-Preis sw
Straubenhardt
Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth,
Germersheim, Trifels Kurier
Karlsruhe, Bruchsal, Bad Schönborn-Bruhrain
KOMBINATIONEN / GRUNDPREISE
Seite 12
ANZEIGENBLATTVERBUND SÜD-WEST
Lokale Kompetenz und
überregionale Präsenz ...
... für einen größeren Wirkungskreis
verlagsübergreifend im gesamten Wirtschaftsraum
... für einen höheren Wirkungsgrad
mit der größtmöglichen Haushaltsabdeckung
... für ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis
mit den möglichen Verbund-Kombi-Rabatten
... für eine einfache Auftragsabwicklung
ein Auftrag - ein Ansprechpartner - eine Rechnung
Die Erfolgskombi
für Ihre Anzeigen und Beilagenaufträge.
Detaillierte Informationen zu den Verbreitungsgebieten
und modularen Belegungsmöglichkeiten erhalten Sie
von Ihrem Medienberater und vom Verlag.
Seite 13
ANZEIGENBLATTVERBUND SÜD-WEST
FLIESSTEXTANZEIGEN
Seite 14
Kombination
F1
F2
F3
RHEIN-NECKAR:
SÜDPFALZ:
WESTPFALZ:
Auflage
Ortspreise und Grundpreise
ORTSPREISE je mm
GRUNDPREISE je mm
Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal,
Mannheim
368.500
1,90
2,23
Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth,
Germersheim, Trifels Kurier
130.200
1,35
1,58
Kaiserslautern, Rockenhausen, Lauterecken, Landstuhl, Kusel,
Der Südkreis (Waldmohr), Kirchheimbolanden, Pirmasens,
Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben
238.200
1,85
2,17
269.100
1,60
1,88
89.800
0,80
0,94
F4
BADEN:
Karlsruhe, Bruchsal, Bad Schönborn-Bruhrain
F5
WEINSTRASSE:
Neustadt , Bad Dürkheim , Grünstadt
F 20
F1+F2
(Rhein-Neckar + Südpfalz)
498.700
2,75
3,23
F 21
F1+F5
(Rhein-Neckar + Weinstraße)
458.300
2,30
2,70
F 22
F2+F5
(Südpfalz + Weinstraße)
220.000
1,80
2,11
F 23
F3+F5
(Westpfalz + Weinstraße)
328.000
2,25
2,64
F 24
F2+F4
(Südpfalz + Baden)
399.300
2,50
2,94
F 30
F1+F2+F5
(Rhein-Neckar + Südpfalz + Weinstraße)
588.500
2,85
3,35
F 31
F1+F3+F5
(Rhein-Neckar + Westpfalz + Weinstraße)
696.500
3,20
3,76
F 40
F1+F2+F3+F5
(Kombi Pfalz + Mannheim)
826.700
3,85
4,52
F 50
F1+F2+F3+F4+F5
(Gesamtausgabe)
1.095.800
4,50
5,29
STLD
Stadtanzeiger am Wochenende (Landau und Umgebung)
39.750
0,35
0,41
Mindestberechnung Fließtextanzeigen: 3 mm · Fettdruck im Fließsatz möglich: Aufpreis 50%.
Fließtextanzeigen sind auch mit Bild: zusätzliche Berechnung von 25 mm in der Höhe (Bildhöhe) oder mit farblicher Hinterlegung: Aufschlag 40% möglich.
WORTMILLIMETERANZEIGEN sind gestaltete, rubrizierte mm-Anzeigen innerhalb des Wortanzeigenblockes.
Diese mm-Anzeigen sind nur 1-spaltig möglich.
ORTSPREISE
Kombination
Auflage
mm-Preis sw
GRUNDPREISE
mm-Preis Farbe
mm-Preis sw
mm-Preis Farbe
WM 5
Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt
89.800
1,75
1,86
2,05
2,18
WM 6
Bruchsal, Bad Schönborn-Bruhrain
80.550
1,57
1,68
1,84
1,97
WM 7
Karlsruhe
188.550
2,02
2,32
2,37
2,72
WM 11
Kaiserslautern, Pirmasens, Rockenhausen, Lauterecken, Kusel, Der Südkreis (Waldmohr),
Landstuhl, Kirchheimbolanden, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben
238.200
5,75
6,12
6,76
7,20
WM11N Rockenhausen, Kirchheimbolanden
36.500
1,37
1,46
1,61
1,71
WM11W Der Südkreis (Waldmohr), Kusel, Lauterecken
46.800
2,00
2,13
2,35
2,50
WM 12
Landau, Bad Bergzabern, Wörth, Rülzheim, Germersheim, Trifels Kurier
130.200
2,95
3,14
3,47
3,69
WM 13
Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Haßloch
177.350
3,70
3,94
4,35
4,63
WM 14
Ludwigshafen, Mannheim
279.850
4,31
4,61
5,07
5,42
WM 15
Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Haßloch
368.500
6,42
6,86
7,55
8,07
WM 16
WM 12 + WM 15
498.700
7,03
7,50
8,27
8,82
WM 17
WM 11 + WM 12
368.400
6,44
6,85
7,57
8,05
WM 18
WM 11 + WM 12 + WM 15
736.900
9,07
9,67
10,67
11,37
WM 19
WM 5 + WM 11 + WM 12 + WM 15
826.700
9,28
9,89
10,91
11,63
Seite 15
GESTALTETE, RUBRIZIERTE MM-ANZEIGEN im Fließtext
AMTSBLÄTTER
Seite 16
AMTSBLÄTTER PFALZ
Titel
Auflage
Format
STTK Annweiler *
12.800
T
ET / Anz.schluss
Do. / Mo. 12 Uhr
Ortspreise pro mm
mm-Preis sw
0,78
mm-Preis Farbe
0,81
Grundpreise pro mm
mm-Preis sw
0,91
mm-Preis Farbe
0,95
FVBO Bobenheim-Roxheim
5.400
HB
Fr. / Di.
12 Uhr
0,54
0,73
0,64
0,86
FVBI
5.650
HB
Do. / Mo. 12 Uhr
0,54
0,73
0,64
0,86
5.900
HB
Fr. / Mo.
12 Uhr
0,54
0,73
0,64
0,86
0,89
Böhl-Iggelheim
FVDE Deidesheim
FVFR Freinsheim
FVHA Haßloch
FVHE Hettenleidelheim
7.800
HB
Do. / Mo. 12 Uhr
0,56
0,76
0,66
10.300
HB
Mi. / Mo. 12 Uhr
0,58
0,78
0,68
0,92
5.550
HB
Do. / Mo. 12 Uhr
0,54
0,73
0,64
0,86
KL
Kaiserslautern**
86.900
R
Mi~Do. / Mo. 12 Uhr
1,96
2,07
2,30
2,43
KU
Kusel / Altenglan / Glan-Münchweiler **
17.250
T
Do. / Mo. 10 Uhr
0,96
1,00
1,12
1,17
0,92
FVLA Lambsheim / Heßheim
8.100
HB
Do. / Di.
12 Uhr
0,58
0,78
0,68
FVMA Maxdorf
6.500
HB
Fr. / Mo.
12 Uhr
0,55
0,74
0,65
0,88
FVME Meisenheim
4.300
HB
Do. / Mo. 12 Uhr
0,48
0,65
0,56
0,76
FVMU Mutterstadt
RO
6.950
Rockenhausen / Alsenz-Obermoschel **
FVWA Wachenheim
5.000
FVWB Waldfischbach-Burgalben
WA
AP
7.000
Waldmohr / Schönenberg-Kübelberg **
FVWO Wörth
Kombi Amtsblätter Pfalz
16.450
15.900
8.700
236.250
HB
Do. / Mo. 12 Uhr
0,55
0,74
0,65
0,88
T
Do. / Mo. 10 Uhr
0,88
0,91
1,03
1,07
HB
Fr. / Mo.
12 Uhr
0,54
0,73
0,64
0,86
HB
Fr. / Di.
12 Uhr
0,55
0,74
0,65
0,88
T
Do. / Mo. 10 Uhr
0,88
0,91
1,03
1,07
HB
Do. / Mo. 12 Uhr
0,56
0,76
0,66
0,89
8,80
10,71
10,34
12,61
3,33
3,55
3,91
4,17
HB/T/R Mi.-Fr. / Mo. 12 Uhr
AMTSBLÄTTER BADEN
MG
Mannheim **
* Amtsblatt erscheint im Trifels-Kurier
191.000
R
Mi~Do. / Mo. 12 Uhr
** Amtsblatt erscheint im Wochenblatt
Kombinationsrabatte für Fieguth-Amtsblätter (Ausgabenkürzel beginnend mit FV..):
Bei Belegung mehrerer Einzelausgaben bei gleicher Größe,
gleichem Anzeigentext und Erscheinungstag
bei 2 Ausgaben 10%
bei 3 Ausgaben 15%
bei 4 Ausgaben 20%
bei 5 oder mehr Ausgaben 25%
Für die mit * und ** gekennzeichneten
Ausgaben gelten die auf Seite 5
aufgeführten Kombinationsrabatte.
Seite 17
AMTSBLÄTTER
BEILAGEN
Seite 18
BEILAGEN
Beilagengewicht
bis
ORTSPREIS
je Tausend Exemplare
10 g
GRUNDPREIS
je Tausend Exemplare
49,00
57,00
Mindestauflage:
5.000 Stück pro Ausgabe
11 bis 15 g
51,00
59,50
Selektive Streuung:
auf Anfrage möglich
16 bis 20 g
54,00
63,00
Beilagenschluss:
jeweils Donnerstag, 1 Woche vor Beilegung, 10.00 Uhr
21 bis 25 g
58,00
67,50
Anlieferung:
26 bis 30 g
62,00
72,50
31 bis 35 g
66,00
77,00
Frei Haus bis spätestens Freitag vor Erscheinungstermin,
aber frühestens 14 Tage vor Beilegungstermin.
Rollgeld wird weiterberechnet.
36 bis 40 g
70,00
82,00
Anlieferungszeiten:
Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr
Versandanschrift:
RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG
Druckzentrum
Flomersheimer Straße 2-4
67071 Ludwigshafen-Oggersheim
41 bis 45 g
74,00
86,50
46 bis 50 g
78,00
91,00
über 50 g
auf Anfrage
auf Anfrage
Mannheimer Morgen
Großdruckerei und Verlag GmbH
Dudenstraße 12 - 26
68167 Mannheim-Wohlgelegen
(nur für Ausgabe WOCHENBLATT Mannheim)
Pauschalzuschlag für Beilagenaufträge im Teilgebiet Frankreich
(Weissenburg, Wochenblatt Bad Bergzabern, 6.700 Exemplare):
120,- EUR + MwSt.
Weitere Angaben:
Bei der Entgegennahme der Lieferung kann die Stückzahl
und der einwandfreie Zustand der einzelnen Beilagen nicht
geprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Beilegung
vorbehalten.
Die termingerechte Beilagenausführung ist nur nach Vorlage
eines Ausfallmusters 8 Tage vor Beilegung möglich. Eine
Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt,
beschädigter Prospekte oder technischer Störungen kann
nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler
im technischen Bereich (Toleranzgrenze 3%).
Angaben zum Produkt (Beilage)
Beilagen generell und insbesondere die Oberfläche des Umschlages müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können.
Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Gültig sind die technischen Richtlinien für Fremdbeilagen in Tageszeitungen (bvdm, 2007).
Format:
Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat ist 240 x 320 mm.
Einzelblätter *):
Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 (oder 2,6 g/Ex.) nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten
größer als DIN A6 bis DIN A4 dürfen ein Papiergewicht von 120 g/m2 nicht unterschreiten. Größere Formate mit einem Papiergewicht
von mind. 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen.
Mehrseitige
Beilagen:
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Parallelfalz gefertigt sein. Mehrseitige Beilagen größer als DIN A5 müssen den Falz
an der langen Seite aufweisen. Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben.
Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals
zu falzen.
Gewichte:
Das Gewicht einer Beilage soll 180 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Abstimmung mit dem Verlag erforderlich.
Bemusterung:
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Einsteckprozesses ist die Vorlage von Mustern (möglichst 3) vorab sinnvoll.
*) Bei Fremdbeilagen, die aus mehreren losen Teilen bestehen, gilt jedes lose Teil als Beilage. Derartige Beilagen müssen somit geheftet oder geleimt sein.
Richtlinien zur Abwicklung
Begleitpapiere
(Lieferschein):
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
· Auftragsnummer des Verlages
· Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben
· Einsteck- bzw. Erscheinungstermin
· Auftraggeber der Beilage
· Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
· Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller
· Absender und Empfänger
· Anzahl der Paletten
· Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
· Stückzahl der Beilagen je Palette
Ferner sind
erforderlich:
· Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte
· Raum für Vermerke
Richtlinien zur
Anlieferung:
Die Anlieferung soll frühestens 14 Tage und spätestens freitags
vor dem Beilegungstermin erfolgen.
Seite 19
PRODUKTSPEZIFIKATIONEN / RICHTLINIEN
DIREKTVERTEILUNG
Seite 20
DIREKTVERTEILUNG
Prospektgewicht
bis
20 g
jedes weitere Gramm
ORTSPREIS
je Tausend Exemplare
GRUNDPREIS
je Tausend Exemplare
47,50
55,50
plus 0,40
plus 0,47
Auftragseingang:
mindestens 6 Werktage vor Verteilung
Selektive Streuung:
auf Anfrage möglich
Anlieferung:
Frei Haus bis spätestens 3 Werktage vor Verteilung.
Lieferanschrift:
RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG
Druckzentrum (PVG-Halle)
Flomersheimer Straße 2-4
67071 Ludwigshafen-Oggersheim
Anlieferungszeiten:
Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr
Anlieferungsform:
In Packen einheitlicher Menge zu je 200 Stück.
Gebündelt und gekennzeichnet.
Ansprechpartner:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im lokalen
Außendienst oder die zentrale Vertriebsabteilung,
Tel. 0621 5902-507 · Fax 0621 5902-504
E-Mail: [email protected]
Die Direktverteilung ist neben der
Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der
Handelswerbung. Wie auch in der Beilagenwerbung gilt hier die
Prämisse, dass Werbung nur wirken kann, wenn sie beim Kunden, d.h.
beim Leser oder Rezipienten ankommt.
Als regelmäßig geprüfter und zertifizierter Vertriebspartner garantieren
wir ein Höchstmaß an Zustellqualität und somit die Basis für den Erfolg
der Kampagnen.
Mit uns planen und abwickeln: lokal, regional, überregional und national.
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finden wir die Lösungen.
Prospektverteilung - Die lokale Kompetenz
Im Südwesten kennen wir jeden Briefkasten.
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am Wochenende als auch in der Wochenmitte möglich.
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Lokal, regional, bundesweit und im Ausland.
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Folgen Sie dem Link: Prospektverteilung
Seite 21
DIREKTVERTEILUNG
TECHNISCHE ANGABEN
Seite 22
Druck:
Coldset wasserlos, gemäß ISO 12647-3:2004 für den farbigen Zeitungsdruck, frequenzmodulierter Raster 35 µm.
Reprovorgaben:
Separation UCR, Gesamtfarbauftrag maximal 240% Tonwertumfang,Tonwerte im Licht auslaufend gegen 3%, in der Tiefe bis 97% Flächendeckung.
Tonwertzunahme im Mitteltonbereich (50% Ton) CMYK: 26 %. Für Farb-Anzeigen wird zusätzlich ein Andruck auf Zeitungspapier benötigt. In jeder Farbe
ist ein Fogra Medienkeil quer zur Druckrichtung mitzudrucken. Die Druckwiedergabe ist nach ISO 12647-3 dem Zeitungsdruckverfahren anzupassen.
Druckunterlagen:
PDF (nach ISO-Standard PDF/X-3), eps, jpg mit eingebundener oder vektorisierter Schrift. Auf JPEG-Bilder innerhalb von EPS-Dateien sollte verzichtet werden.
Farbbilder sollten im CMYK-Modus angelegt sein. Wir empfehlen die Verwendung des Profils ISOnewspaper26v4.icc, welches unter Berücksichtigung der
Vorgaben und Empfehlungen von DIN ISO 12647-3:2004 erstellt wurde. Bei Anlieferung von Daten in einem anderen Farbraum oder Profilen muss mit
Farbverschiebungen gerechnet werden. Generell können alle Dateien als komprimierte, selbstentpackende Archive angeliefert werden. Offene Formate:
PhotoShop, Adobe InDesign, Adobe Illustrator, QuarkXPress. OpenType Schriften und Bilddaten müssen bei offenen Daten hinzugefügt werden.
Digitale Anlieferung:
E-Mail: [email protected] (Datengröße kleiner als 5 MB). FTP-Anzeigen Upload auf den Server nach Rücksprache möglich: ftp://ftp.suewe.de/Anzeigen
User: anzeigen | Passwort: suewe oder Datenträger (DVD, CD-Rom). Für Rückfragen: Telefon 0621 5902-621 · Telefax 0621 5902-624
Vor jeder Übermittlung muss dem Verlag ein Auftrag und eine Kopie der Anzeige vorliegen. Farbvorgaben sind nach den Standards zu definieren.
Satzspiegel:
Rheinisches Format (R):
320 x 485 mm (B x H), 7 Sp.
Tabloid Format (T):
228 x 320 mm (B x H), 5 Sp.
Halbes Berliner Format (HB):
210 x 282 mm (B x H), 5 Sp.
Anzeigenbreiten:
1-spaltig = 44 mm
2-spaltig = 90 mm
3-spaltig = 136 mm
4-spaltig = 182 mm
5-spaltig = 228 mm
6-spaltig = 274 mm
7-spaltig = 320 mm
1-spaltig = 44 mm
2-spaltig = 90 mm
3-spaltig = 136 mm
4-spaltig = 182 mm
5-spaltig = 228 mm
1-spaltig = 40 mm
2-spaltig = 83 mm
3-spaltig = 125 mm
4-spaltig = 167 mm
5-spaltig = 210 mm
Panoramaanzeigen:
670 x 485 mm, 15 Spalten
485 x 320 mm, 11 Spalten
Grundschrift:
Anzeigenteil = 2,625 mm (mind. 7 Punkt) | Negativschriften: Mindestgröße 2,822 mm (8 Punkt / serifenlos, mindestens halbfett)
Farben:
Farbaufbau für alle Farben (auch Schmuck- und Sonderfarben) aus dem CMYK-Farbraum nach ISO 12647-3:2004
für den farbigen Zeitungsdruck. Duplexbilder müssen im CMYK-Farbraum angeliefert werden.
AnzeigenMindestgrößen:
1spaltig 10 mm hoch (außer Fließtextanzeigen). Millimeter-Anzeigen im Wortanzeigen-Block nur 1-spaltig möglich.
Mindestgrößen für Sonderwerbeformen siehe Seite 23.
PANORAMA-ANZEIGEN
SATELLITEN-ANZEIGEN
Über den Bund gedrucktes Anzeigenformat.
Mit Satellitenanzeigen setzen Sie Akzente
und verschaffen Ihrer Werbeaussage hohe
Aufmerksamkeit. Um eine in der Seitenmitte
stehende Anzeige werden zusätzliche
Anzeigen - die Satelliten - in den äußeren
Spalten der Seite platziert. Zusätzlich kann
beispielsweise ein blattbreiter Streifen am
Fuß der Seite die Aussage abrunden.
Mindestgrößen: Rheinisches Format
Anzeigenteil:
15sp 60 mm
Allein unter Text:
15sp 200 mm
Mindestgrößen: Tabloid-Format
Anzeigenteil:
11sp 45 mm
Allein unter Text:
11sp 145 mm
PANORAMA PLUS
Berechnung
effektive Größe, ohne weitere Aufschläge
Berechnung
effektive Größe, ohne weitere
Aufschläge (Kopfleiste 5sp 50 mm
ohne Berechnung)
Anzeigen (ab 15sp 250 mm) plus
Kopfleiste (5sp 50 mm)
Mindestgrößen
keine
Zuschlag
Platzierungszuschlag 30%
FLEXFORM-ANZEIGEN
INSEL-ANZEIGEN
AUFGESETZTE INSEL-ANZEIGEN
FREISTELLER
Anzeigenplatzierung allein auf einer
Textseite oder Kleinanzeigenseite.
Die Alleinstellung inmitten einer
Redaktions- oder Kleinanzeigenseite (Insel)
oder am Fuß (aufgesetzte Insel)
verschafft größtmögliche Beachtung.
Der außergewöhnliche Auftritt eröffnet
ganz neue Kreationen und Beachtungswerte. Mehrecke, schwungvolle Bögen,
kreisrunde Elemente - alles ist möglich!
Mindestgrößen: Rheinisches Format
auf Kleinanzeigenseite:
800 mm
auf Redaktionsseite:
1.200 mm
Mindestgrößen: Tabloid-Format
400 mm
auf Kleinanzeigenseite:
600 mm
auf Redaktionsseite:
Seite 23
Platzierung
Anzeigenteil
Mindestgrößen
keine
Berechnung
effektive Größe,
ohne weitere Aufschläge
Zuschlag
Platzierungszuschlag 30%
Platzierung
Anzeigenteil (Redaktionsteil auf Anfrage)
SONDERWERBEFORMEN
Berechnung
Höhe der Anzeige gemessen
zwischen ihrem tiefsten und
höchsten Punkt.
Seite 24
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge sowie Direktverteilaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der jeweilig gültigen Preisliste und dieser nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Buchungen von Online-Aufträgen gelten abweichend die AGB für Online-Anzeigen, die unter www.rheinpfalz.de/onlinewerbung abrufbar sind. Für den Verlag sind davon
abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
§ 1 Anzeigenauftrag
Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
§ 2 Anzeigenabschluss
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die
erste Anzeige innerhalb der in § 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt,
innerhalb der vorgenannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
§ 3 Nichterfüllung eines Abschlussvertrags
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere
Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
§ 4 Abnahmemengen
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen
dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
§ 5 Anzeigenschluss
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen
ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen
so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese
Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der
jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
§ 6 PR-Anzeigen
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“
deutlich gekennzeichnet.
§ 7 Annahme unter Vorbehalt
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses – sowie Beilagen- und Direktverteilaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- und
Direktverteilaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters
der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder
Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
§ 8 Druckunterlagen
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der
Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den
belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
§ 9 Schadenersatz
Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen
zu prüfen. Der Verlag lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz
ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft,
ohne dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der
nächsten Anzeige verlangt. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise
unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist
verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen;
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für den
betreffenden Anzeigen-, Beilagen- oder Direktverteilauftrag zu zahlende
Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine
Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und
Beleg geltend gemacht werden. Im Falle gänzlichen oder teilweisen
Nichterscheinens oder verspäteten Erscheinens der Zeitung und somit der
Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens
erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von
Schadenersatz.
§ 10 Probeabzug
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
§ 11 Größenvorschriften
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der
Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
§ 12 Zahlungsziel
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung
sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige
übersandt. Der Verlag behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in
Papierform zu berechnen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste
ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt. Wird der Verlag beim Bankeinzugverfahren
durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der
Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und
Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt.
§ 13 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
§ 14 Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur
Vollbelege bzw. digitale Belege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr
beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der
Anzeige.
§ 15 Druckvorlagen
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber
zu tragen.
§ 16 Chiffreanzeigen
Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und
rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weiter geleitet. Die Eingänge auf
Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in
dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die
eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des
Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4
überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen
sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegen
genommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch
ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die
dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
§ 17 Rücksendung von Druckunterlagen
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zurück gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei
Monate nach Ablauf des Auftrages.
§ 18 Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit
geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
zulässig - EDV- mäßig speichern und verarbeiten. Die Adresserhebung
kann auch zu Werbezwecken erfolgen. Der Nutzung Ihrer Daten zu
Werbezwecken können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit
Wirkung für die Zukunft widersprechen. Senden Sie dazu bitte Ihren
Widerspruch an die SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft
mbH & Co. KG, Amtsstraße 5 - 11, 67059 Ludwigshafen oder per E-Mail an
[email protected]
§ 19 Urheberrecht
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen, die diesem aus den Ausführungen des Auftrages
erwachsen. Insbesondere ist der Verlag nicht für Inhalte von Internetseiten
verantwortlich, auf die der Anzeigenkunde in seine Anzeige verweist. Die
Verlage wenden bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie vom
Auftraggeber irregeführt oder getäuscht werden. Der Verlag ist nicht
verpflichtet, Aufträge und Anzeigen oder Beilagen daraufhin zu prüfen, ob
durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den
Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei,
insbesondere von Ansprüchen auf Zahlung von Schadenersatz,
Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf die Erstattung von Anwaltsund Gerichtskosten. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet
sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der
veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe der
jeweils gültigen Preisliste.
§ 20 Berichtigungen
Der Verlag behält sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften,
Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von
sechs Monaten vorzunehmen.
§ 21 Mittlungsvergütung
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an
die Preisliste des Verlages zu halten. Die von dem Verlag gewährte
Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise
weitergegeben werden. Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten
Provision für Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge von Werbungtreibenden des Handels, Handwerks und Gewerbes, wenn die Anzeigen
zum Grundpreis abgerechnet werden, vorausgesetzt, dass die Werbeagentur und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung
selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und
Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern.
§ 22 Platzierungsvorschriften
Platzierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn der tarifliche
Platzierungszuschlag bezahlt wird.
§ 23 Konzernrabatt
Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist
der schriftliche Nachweis einer mehr als 50 %-igen Kapitalbeteiligung
erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den
Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des
Öffentlichen Rechts beteiligt sind.
§ 24 Abweichende Preise
Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können
vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden.
§ 25 Vorkasse
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge
nur gegen Vorkasse entgegenzunehmen.
§ 26 Abbestellungen
Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer
Anzeige kann der Verlag die entsprechenden Satzkosten berechnen.
§ 27 Beilagen, Beihefter und Beikleber
Beilagen, Beihefter und Beikleber dürfen keine Werbung Dritter enthalten.
Beilagen, Beihefter und Beikleber müssen auf Wunsch des Verlages den
deutlichen Hinweis „Anzeige“ enthalten. Sollte dieser Hinweis fehlen,
veranlasst der Verlag nach eigenem Ermessen gegebenenfalls die
Anbringung bzw. den Aufdruck dieses Hinweises. Die hieraus dem Verlag
entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber in vollem Umfang. Beilagen
sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe
weitere Beilagen einzulegen. Der Verlag hat bei technischen
Schwierigkeiten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene
Termine aufzuteilen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der
geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder
Verlust als verkehrsüblich gelten.
§ 28 Blatthohe Anzeigen
Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.
§ 29 Verbreitung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden
Angaben und Anzeigen sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der
oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in
Marktanalysen, z. B. Immobilienmarktauswertungen, verarbeitet werden.
Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen in die Onlinedienste des Verlages zu
stellen und auch in Portalen von Kooperationspartnern zu veröffentlichen.
§ 30 Übermittlung
Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für
Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und
telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr übernommen.
Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksichtigt
werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht
beeinträchtigt.
§ 31 Erfüllungsort, Gerichtsstand,
zusätzliche Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein. Gerichtsstand ist, soweit das
Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für
das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder
gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages
vereinbart.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIREKTVERTEILUNG
ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Direktverteilaufträge
der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
§ 1 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Direktverteilung
1. Allen Angeboten und Vereinbarungen, sowohl mündlicher, fernmündlicher und schriftlicher Art, liegen die nachfolgenden zusätzlichen
Geschäftsbedingungen der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden SÜWE genannt) für die Direktverteilung
zugrunde; Lieferungen und Leistungen der SÜWE erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Sie gelten
durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannter
Vertragsbestandteil.
2. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden ausgeschlossen.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge
und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der SÜWE
bedürfen der Schriftform.
4. Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Direktverteilung gelten
auch für die weitere Geschäftsverbindung.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote der SÜWE sind stets freibleibend und unverbindlich. Diese
werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die
Preis- und Leistungsangebote sind nur verbindlich, wenn sich die vom
Auftraggeber erklärten Daten als zutreffend erweisen.
2. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Garantieerklärungen bedürfen ihrer
Wirksamkeit ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung.
3. Widersprüche gegen Auftragsbestätigungen sind nur beachtlich, wenn
sie der SÜWE innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der schriftlichen
Auftragsbestätigung vorliegen.
4. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit
einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Für jedes
weitere Kalenderjahr verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat.
5. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einer Woche vor dem
vereinbarten Zustellungstermin vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass
dem Auftraggeber Kosten entstehen. Erfolgt die Stornierung später und
§ 5 Gewährleistung und Haftung
1. Die SÜWE haftet nicht für den Werbeerfolg. Eine Haftung für den Inhalt
und die Art des Werbematerials, insbesondere für dessen textliche
Gestaltung, wird von der SÜWE nicht übernommen
2. Die SÜWE gewährleistet die Belieferung aller erreichbaren privaten
Haushalte ohne Werbeverbote des im Auftrag festgelegten Verteilgebiets
gemäß den Richtlinien des Gütesiegels „Geprüfte Direktzustellung" von
maXdirect (BVDA). Dies gilt ausschließlich für die Vollabdeckung von
Zielgebieten. Hochgerechnete Ergebnisse, auch von telefonisch
durchgeführten Befragungen (z.B. von Marktforschungsinstituten), werden
wie Hochrechnungen aus kleineren Auflageteilen oder Gebieten nicht
anerkannt.
3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände wie z.B. Hochwasser,
Glatteis, Brand, Sturm, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Unzugänglichkeit,
behördlichen Eingriffen usw. verlängert sich, auch wenn diese Umstände
beim Subunternehmer eintreten und/oder dieses während des Verzuges
geschieht, falls die SÜWE an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung
durch diese Umstände gehindert ist, die Frist zur Verteilung um eine angemessene Zeit.
4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung
unmöglich oder unzumutbar, so wird die SÜWE von der Pflicht zur
Verteilung frei. Dies gilt auch, wenn das Verteilgut durch Brand, Bruch,
Diebstahl oder sonstige Witterungseinflüsse bzw. durch Einflüsse durch
Dritte auf dem Versand vermindert wird, für den verminderten Teil des
Verteilgutes.
5. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs oder
sonstige Schadensersatzansprüche können aus Überschreitung der
vereinbarten Fristen nicht hergeleitet werden, außer im Falle von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
6. Reklamationen haben bei nicht erfolgter oder erheblich verspäteter
Verteilung unverzüglich schriftlich (per Fax, E-Mail oder Brief) zu erfolgen,
spätestens binnen 2 Werktagen nach Verteilung. Beanstandungen können
nur dann bearbeitet bzw. berücksichtigt werden, wenn sie folgende
Angaben enthalten: Datum des Beanstandungstages, Ort, Straße,
Hausnummer, Name des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der
Umstände.
7. Leitet der Auftraggeber aus seiner Reklamation Schadensersatzansprüche ab, so ist er zu gemeinsamer Überprüfung der Angelegenheit
durch seine Beauftragten zusammen mit den Beauftragten der SÜWE
immer dann verpflichtet, wenn die SÜWE dies verlangt.
Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der
Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen
Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
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steht der SÜWE kein entsprechender Ersatzauftrag zur Verfügung, so hat
der Auftraggeber der SÜWE nach deren Wahl die bisher entstandenen
Kosten zu ersetzen.
6. Die SÜWE ist auch nach Abschluss des Auftrages berechtigt, dessen
Durchführung ganz oder teilweise abzulehnen, sofern die Zustellung gegen
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen würde oder erst
dann erkennbar für die Auftragnehmerin aus technischen oder anderen
Gründen unmöglich oder unzumutbar wäre.
7. Der Auftragseingang hat mindestens 6 Werktage vor der Verteilung zu
erfolgen.
§ 3 Anlieferung
1. Für die rechtzeitige (bis spätestens 3 Werktage vor Verteilung) und
vollständige Anlieferung der Verteilobjekte ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Verteilgut ist auf Kosten des Auftraggebers frei an den
Anlieferungsort der SÜWE anzuliefern. Bei Übernahme des Verteilgutes
haftet die SÜWE nur für die Richtigkeit der laut Lieferschein übernommenen Paket- oder Kartonzahl, nicht jedoch für die Richtigkeit der
Stückzahlen innerhalb der Verpackungseinheiten, welche Mengendifferenzen aufweisen können.
Das Zustellgut muss gebündelt und verpackt sein in einheitlichen Mengen
zu je 200 Exemplaren. Verpackungsbedingter Mehraufwand wird dem
Auftraggeber mit mindestens 2,50 EUR je 1.000 Stück Verteilobjekte in
Rechnung gestellt.
2. Falls durch nicht rechtzeitig angeliefertes Verteilgut oder durch vom
Auftraggeber zu vertretende Gründe der Beginn des Auftrages insgesamt
oder teilweise verzögert wird, verschieben sich bereits bestätigte Verteilund Liefertermine entsprechend. Bei verspäteter Anlieferung entfällt
zudem die Haftung für die termingerechte Ausführung. Außerdem ist die
SÜWE berechtigt, dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Aufwendungen, Transportkosten, Löhne für Verteil- und Kontrollpersonal,
Spesen und Kilometerkosten in Rechnung zu stellen.
3. Von dem Auftraggeber etwa angelieferte Übermengen kommen nur
dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Werden
Restmengen nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Durchführung des
Zustellauftrages vom Auftraggeber wieder abgeholt, ist die SÜWE ohne
weitere Rücksprache befugt, die Restmengen auf Kosten des Auftraggebers vernichten zu lassen.
§ 4 Durchführung der Verteilung
1. Die SÜWE gewährleistet die Belieferung der erreichbaren Haushalte
des im Auftrag festgelegten Verteilgebiets gemäß den Richtlinien des
Gütesiegels „Geprüfte Direktzustellung" von maXdirect (BVDA). Nähere
Informationen hierzu unter www.gdz-siegel.de.
2. Von der Verteilung ausgeschlossen sind, soweit nicht anders
vereinbart, Gewerbegebiete, Büros, Kaufhäuser, Krankenhäuser, ebenso
Häuser auf Betriebs- oder Werksgeländen, sowie Häuser die außerhalb
eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von
Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere
Vereinbarungen.
3. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen,
unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, dass der
Auftraggeber schriftlich eine andere Abdeckungsquote wünscht.
4. Häuser, die mit Innenbriefkästen versehen sind, werden von der
Verteilung ausgeschlossen, wenn nach mehrmaligem Klingeln die
verschlossene Haustür nicht geöffnet wird. Werbeverbote werden
grundsätzlich beachtet.
5. Die SÜWE kann sich im Bedarfsfall zur Verteilung der Ware eines
Subunternehmers oder anderer Erfüllungsgehilfen bedienen.
6. Es wird keine Zusage für eine Exklusivzustellung von Verteilobjekten
gegeben. Dies ist ausschließlich nur auf Anfrage möglich.
Ansonsten ist die SÜWE berechtigt, gleichzeitig weitere Verteilobjekte
anderer Auftraggeber zuzustellen, ohne dass dies einen Preisnachlass
rechtfertigt. Weiterhin gilt im Bedarfsfall das Einlegen von Verteilobjekten
verschiedener Auftraggeber seitens der SÜWE bei Vertragsabschluss als
vereinbart, wobei die SÜWE keine Zusage über das äußere Verteilobjekt
gibt. Dies stellt keinen Grund für jegliche Reklamationen bzw. Preisnachlässe dar.
8. Werden in dem vereinbarten Zustellgebiet oder bei der vereinbarten
Zielgruppe weniger Haushalte als gemäß den Richtlinien des Gütesiegels
„Geprüfte Direktzustellung" von maXdirect (BVDA) beliefert, hat der
Auftraggeber Anspruch auf Nachverteilung; ist dies nicht möglich und trifft
die SÜWE ein Verschulden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf
gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu.
Ein Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Erstattung von
indirekten und Folgeschäden, ist nur im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit gegeben. Schadensersatz kann höchstens bis zur Höhe des
Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende Regressansprüche sind
ausgeschlossen. Insbesondere sind ausgeschlossen Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten.
9. Reklamationen berühren die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs der
SÜWE nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die SÜWE schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Teilnahme am Bankeinzug gewährt
die SÜWE 2 % Skonto.
3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet. Die SÜWE kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen
und für noch folgende Aufträge Vorauszahlung verlangen.
4. Abweichend von Abs. 2 kann die SÜWE bei neu eingegangenen
Geschäftsverbindungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Tritt beim Auftraggeber eine Vermögensverschlechterung ein, die
Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit begründet, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Verträgen, schleppender
Zahlungsweise, so ist die SÜWE berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit
zu verlangen, Leistungen der SÜWE bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzuhalten und bei mangelhafter Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In
jedem Fall werden sämtliche Ansprüche der SÜWE aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
§ 6 Verjährung
Alle Ansprüche gegen die SÜWE verjähren innerhalb von 6 Monaten nach
Verteilung der Ware. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Folgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden.
§ 9 Aufrechnung / Zurückhaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eventueller Gegenansprüche des Auftraggebers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind aber gestattet, wenn Gegenansprüche anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Preise
Preise für die Verteilung von Warenproben, Prospekten, Katalogen,
Zeitungen oder ähnlichen Sendungen werden jeweils per 1.000 Stück
angegeben und berechnet. Die Berechnung der Preise erfolgt nach Format
und Gewicht der Sendung sowie der Aufgabenstellung, der Verteilart und
der Bebauungsstruktur des Verteilgebietes. Stellt sich nachträglich heraus,
dass das Format und Gewicht der Sendung, die Verteilart, das Verteilgebiet
oder die Aufgabenstellung von der ursprünglichen Vereinbarung wesentlich abweicht, so ist die SÜWE berechtigt, die Durchführung des Auftrags
von der Vereinbarung eines neuen höheren Preises abhängig zu machen.
§ 8 Zahlungsziel
1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung. Die
SÜWE behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu
berechnen. Wird der Verlag beim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die
der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die
entstehenden Kosten zu tragen. Der Rechnungsbetrag und die Kosten
werden sofort fällig, jeglicher Skonto entfällt.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Preis (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sofort nach Rechnungserhalt
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Diese Bestimmungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der SÜWE Vertriebsund Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG und der Gerichtsstand ist
Ludwigshafen am Rhein.
Stand: Dezember 2015
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in der Pfalz und Baden zuhause.
Deutschland lebt lokal. Zu keiner Zeit waren die Menschen so
mobil wie heute. Trotzdem findet in Deutschland ein Großteil des
täglichen Lebens nach wie vor in einem engen Radius um den
Wohnort und die nähere Region statt. Dementsprechend hoch ist
das Interesse der Bevölkerung am lokalen Geschehen. Davon profitieren
auch lokaler Handel und regionale Dienstleister. Wie, erfahren Sie in der
aktuellen Studie Lokale Welten vom Institut für Demoskopie Allensbach.
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