WOCHENBLATT | STADTANZEIGER | TRIFELS KURIER
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Preisliste Nr. 36 | gültig ab 01.01.2016 Nielsen IIIa, Ludwigshafen | Nielsen IIIb, Mannheim WOCHENBLATT | STADTANZEIGER | TRIFELS KURIER | AMTSBLÄTTER VERBREITUNGSGEBIET Seite 2 SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG Anzeigenblätter · Amtsblätter · Prospektzustellung WOCHENBLATT · STADTANZEIGER · TRIFELS KURIER Alzey Alsenz-Obermoschel Idar-Oberstein Meisenheim Kirchheimbolanden Lauterecken Rockenhausen Bürstadt Worms Baumholder Lampertheim Altenglan Fr.-Oberkirchen Katzweiler Weilerbach Hütschenhausen Brücken SchönenbergKübelberg -Miesau Bexbach-Höchen Waldmohr Bruchmühlbach- Hettenleidelheim Ramstein- Landstuhl Alsenborn Weisenheim a. Sand Deidesheim Lambrecht Trippstadt Queidersbach Edingen- Neuhofen Limburgerhof Schifferstadt BöhlIggelheim Haßloch Waldsee Otterstadt Speyer Neustadt Schwetzingen Dudenhofen N.-Lachen Maikammer Zweibrücken ThaleischweilerFröschen Römerberg Rodalben Rhein Edenkoben Rheinhausen Ruppertsweiler Lingenfeld Edesheim Pirmasens Lemberg Annweiler Hauenstein Landau in der Pfalz OberhausenWaghäusel Lustadt Offenbach an der Queich Bellheim Philippsburg Germersheim Kronau Eppenbrunn Neudorf Graben- Rülzheim Herxheim bei Landau Dettenheim LinkenheimHochstetten Rheinzabern Bad Bergzabern Jockgrim Bruchsal Gondelsheim Karlsruhe Neuburg am Rhein Durlach Rheinstetten Ettlingen Seite 3 Pfinztal Remchingen Verbreitungsgebiet Karlsbad Malsch Seitenregister Marxzell Schielberg Seite 4 Allgemeine Verlagsangaben Seite 5 Nachlässe / Zuschläge Seite 6 + 7 Gestaltete Anzeigen - Einzelausgaben: Ortspreise, Auflagenzahlen und Anzeigenschluss Seite 8 + 9 Gestaltete Anzeigen - Einzelausgaben: Grundpreise, Auflagenzahlen und Anzeigenschluss Seite 10 + 11 Kraichtal Weingarten Hagenbach Weissenburg Ubstadt- KarlsdorfNeuthard Stutensee Wörth am Rhein FRANKREICH Östringen Weiher Forst EggensteinLeopoldshafen Kandel Malsch Mühlhausen Bad Schönborn Hambrücken BilligheimIngenheim Seite 2 Schriesheim Neckarhausen Altrip RödersheimGronau Heddesheim Ilvesheim Ladenburg Dannstadt- Mutterstadt Schauernheim Meckenheim H.-Jägersburg Mannheim Ludwigshafen Birkenheide Wachenheim Kaiserslautern Kindsbach Lambsheim Maxdorf Bad Dürkheim Hochspeyer Viernheim Frankenthal Freinsheim Enkenbach- Rodenbach Weinheim Beindersheim Heßheim Mehlingen Otterbach -Miesenbach Steinwenden Otterberg Bobenheim-Roxheim Dirmstein Eisenberg Kusel Glan-Münchweiler Grünstadt Göllheim Winnweiler Freisen Gestaltete Anzeigen - Kombinationen: Auflagenzahlen, Gebiete, Ortspreise / Grundpreise Straubenhardt Seite 15 Gestaltete Anzeigen im Wortmillimeter-Block: Ortspreise / Grundpreise Seite 16 + 17 Amtsblätter Seite 18 + 19 Beilagen: Ortspreise / Grundpreise Seite 20 + 21 Direktverteilung: Ortspreise / Grundpreise Seite 22 Technische Angaben Seite 23 Sonderwerbeformen Seite 12 + 13 Anzeigenblattverbund Süd-West Seite 24 + 25 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 14 Fließtextanzeigen: Ortspreise / Grundpreise Seite 26 + 27 Zusätzliche Geschäftsbedingungen Direktverteilung Seite 3 SEITENREGISTER ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN Seite 4 Allgemeine Verlagsangaben Anschrift: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG Amtsstraße 5-11 67059 Ludwigshafen Postanschrift: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG Postfach 21 11 47 67011 Ludwigshafen Internet: www.suewe.de Telefon: 0621 5902-491 Telefax: 0621 5902-504 e-mail: [email protected] Kontakt für Beilagen und Direktverteilung: Telefon: 0621 5902-507 Kontakt für Anzeigen: Telefax: 0621 5902-504 e-mail: [email protected] Kontakt zur Redaktion: Telefax: 0621 5902-504 e-mail: [email protected] Telefon: 0621 5902-505 Bankverbindung: HypoVereinsbank AG, Ludwigshafen Konto-Nr. 3658511 (BLZ 545 201 94) IBAN: DE87 5452 0194 0003 6585 11 BIC: HYVEDEMM483 Sparkasse Karlsruhe Konto-Nr. 22283600 (BLZ 660 501 01) IBAN: DE48 6605 0101 0022 2836 00 BIC: KARSDE66 Sparkasse Rhein-Haardt Konto-Nr. 1934330 (BLZ 546 512 40) IBAN: DE20 5465 1240 0001 9343 30 BIC: MALADE51 Sparkasse Südliche Weinstraße Konto-Nr. 23366 (BLZ 548 500 10) IBAN: DE15 5485 0010 0000 0233 66 BIC: LANSDE55 Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren: DE54ZZZ00000075142 Anschrift: Fieguth-Amtsblätter Friedrichstraße 59 67433 Neustadt / Wstr. Internet: www.amtsblatt.net (BLZ 545 201 94) IBAN: DE87 5452 0194 0003 6585 11 Niederlassung: Bankverbindung: HypoVereinsbank AG, Ludwigshafen Konto-Nr. 3658511 Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren: Anschrift: BIC: HYVEDEMM483 DE54ZZZ00000075142 Mannheimer Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Melchiorstraße 1 68167 Mannheim Bankverbindung: HypoVereinsbank AG, Mannheim Konto-Nr. 7033621 Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren: (BLZ 670 201 90) IBAN: DE12 6702 0190 0007 0336 21 BIC: HYVEDEMM489 DE36ZZZ00000085069 USt.ID.Nr: DE 149116447 Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Für die Teilnahme am Bankeinzug gewähren wir 2% Skonto. Chiffregebühr: € 5,- je Veröffentlichung Alle im Tarif Nr. 36 aufgeführten Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt. NACHLÄSSE Anzeigen: Amtliche Bekanntmachungen Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres: Malstaffel: für mehrmalige Veröffentlichungen bei 6mal 5% bei 12mal 10% bei 24mal 15% bei 52mal oder Mengenstaffel: bei Mindestabnahme von 2.500 mm 5% 5.000 mm 10% 10.000 mm 15% 20.000 mm Erweiterte Mengenstaffel: 30.000 mm 21% 40.000 mm 22% 60.000 mm 23% 80.000 mm 100.000 mm 25% über 100.000 mm: je 50.000 mm 1% Nachlass zusätzlich. Höchstnachlass 30%. 20% 20% 24% Amtliche Bekanntmachungen, die nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind oder an Dritte weiterberechnet werden, erhalten auf den Ortspreis einen Nachlass von 50%. Anzeigenstrecken: Folgende Nachlässe gelten ab 3 Seiten 35% ab 4 Seiten 50% Anzeigen-Prospektstrecken auf Anfrage Das um den Strecken-Nachlass reduzierte Anzeigenvolumen wird in den bestehenden Anzeigenabschluss einbezogen und rabattiert. Kombinationsrabatt: Bei Belegung mehrerer Einzelausgaben bei gleicher Größe, gleichem Anzeigentext und Erscheinungstag je Ausgabe bei 2 Ausgaben 15% 3 Ausgaben 20% 4 und mehr Ausgaben 25% In Kombinationen ist der Kombinationsrabatt schon berücksichtigt. Für Amtsblattbelegungen können andere Kombinationsrabatte gelten (siehe Seite 17). Beilagen: Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres: 2 Mio. 3% Nachlass, 3 Mio. 5% Nachlass, 4 Mio. 8% Nachlass, PLATZIERUNGSZUSCHLÄGE Für Seite 1 in allen Ausgaben 50%, bei sonstigen Seiten 25%. Seite 5 NACHLÄSSE / ZUSCHLÄGE ab 5 Mio. 10% Nachlass. EINZELAUSGABEN / ORTSPREISE Seite 6 Titel Auflage Format ET / Anz.schluss RHEIN-NECKAR MG Wochenblatt Mannheim LG Wochenblatt Ludwigshafen mm-Preis sw 1/1 Seite sw mm-Preis Farbe 1/1 Seite Farbe Titelkopfanzeigen* 191.150 R Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr 3,33 11.305,35 3,55 12.052,25 ./. 88.700 R Mi. / Mo. 12 Uhr 2,00 6.790,00 2,09 7.095,55 310,00 FT Wochenblatt Frankenthal 32.300 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,09 3.700,55 1,15 3.904,25 170,00 SP Wochenblatt Speyer 39.600 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,20 4.074,00 1,28 4.345,60 190,00 HA Wochenblatt Haßloch 16.750 R Mi.~Do./ Di. 11 Uhr 0,96 3.259,20 0,99 3.361,05 150,00 STNW Stadtanzeiger Neustadt 41.100 R Do. / Di. 12 Uhr 1,20 4.074,00 1,27 4.311,65 190,00 STDU Stadtanzeiger Bad Dürkheim 24.750 R Do. / Di. 12 Uhr 0,96 3.259,20 1,00 3.395,00 150,00 STGR Wochenblatt Grünstadt 23.950 R Do. / Di. 12 Uhr 0,96 3.259,20 1,00 3.395,00 150,00 43.650 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,09 3.700,55 1,15 3.904,25 170,00 WEINSTRASSE SÜDPFALZ LD Wochenblatt Landau BB Wochenblatt Bad Bergzabern 23.800 R Mi. / Mo. 12 Uhr 0,88 2.987,60 0,91 3.089,45 135,00 RU Wochenblatt Rülzheim 18.150 R Mi. / Mo. 12 Uhr 0,88 2.987,60 0,91 3.089,45 135,00 GE Wochenblatt Germersheim 13.850 R Mi. / Mo. 12 Uhr 0,88 2.987,60 0,91 3.089,45 135,00 WO Wochenblatt Wörth 18.050 R Mi. / Mo. 12 Uhr 0,88 2.987,60 0,91 3.089,45 135,00 STTK Trifels Kurier (Annweiler) 12.700 T Do. / Mo. 12 Uhr 0,78 1.248,00 0,81 1.296,00 120,00 STLD Stadtanzeiger am Wochenende 39.750 R Sa. / Do. 10 Uhr 1,09 3.700,55 1,15 3.904,25 170,00 Erscheinungsgebiet: Landau und Umgebung. Gehört keiner Kombination an. Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper * Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig. Titel Auflage Format ET / Anz.schluss WESTPFALZ mm-Preis sw 1/1 Seite sw mm-Preis Farbe 1/1 Seite Farbe Titelkopfanzeigen* KL Wochenblatt Kaiserslautern 86.950 R Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr 1,96 6.654,20 2,07 7.027,65 290,00 PS Wochenblatt Pirmasens 32.700 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,09 3.700,55 1,12 3.802,40 170,00 KU Wochenblatt Kusel 17.250 T Do. / Mo. 10 Uhr 0,96 1.536,00 1,00 1.600,00 150,00 LT Wochenblatt Landstuhl 28.250 T Mi. / Mo. 10 Uhr 0,96 1.536,00 1,00 1.600,00 150,00 RO Wochenblatt Rockenhausen 16.400 T Do. / Mo. 10 Uhr 0,88 1.408,00 0,91 1.456,00 135,00 LA Wochenblatt Lauterecken 13.550 T Mi. / Mo. 10 Uhr 0,88 1.408,00 0,91 1.456,00 135,00 KI Wochenblatt Kirchheimbolanden 20.100 T Mi. / Mo. 10 Uhr 0,96 1.536,00 1,00 1.600,00 150,00 WA Wochenblatt Der Südkreis (Waldmohr) 16.000 T Do. / Mo. 10 Uhr 0,88 1.408,00 0,91 1.456,00 130,00 SK Wochenblatt Südwestkurier (Oberkirchen) 12.450 T Mi. / Mo. 10 Uhr 0,78 1.248,00 0,81 1.296,00 120,00 HB Fr. / Mo. 12 Uhr 0,55 775,50 0,74 1.043,40 ./. 188.550 R Mi. / Mo. 12 Uhr 2,02 6.857,90 2,32 7.876,40 350,00 FVWB Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 7.000 BADEN AGB Wochenblatt Karlsruhe N14 Wochenblatt Bruchsal - Bad Schönborn 53.400 R Mi. / Mo. 12 Uhr 0,96 3.259,20 1,12 3.802,40 170,00 NBN Wochenblatt Bruhrain (Waghäusel) 27.150 R Mi. / Mo. 12 Uhr 0,63 2.138,85 0,81 2.749,95 120,00 Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper * Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig. Seite 7 EINZELAUSGABEN / ORTSPREISE EINZELAUSGABEN / GRUNDPREISE Seite 8 Titel Auflage Format ET / Anz.schluss RHEIN-NECKAR MG Wochenblatt Mannheim LG Wochenblatt Ludwigshafen mm-Preis sw 1/1 Seite sw mm-Preis Farbe 1/1 Seite Farbe Titelkopfanzeigen* 191.150 R Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr 3,91 13.274,45 4,17 14.157,15 ./. 88.700 R Mi. / Mo. 12 Uhr 2,35 7.978,25 2,45 8.317,75 364,00 FT Wochenblatt Frankenthal 32.300 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,28 4.345,60 1,35 4.583,25 200,00 SP Wochenblatt Speyer 39.600 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,41 4.786,95 1,50 5.092,50 223,00 HA Wochenblatt Haßloch 16.750 R Mi.~Do./ Di. 11 Uhr 1,12 3.802,40 1,16 3.938,20 175,00 STNW Stadtanzeiger Neustadt 41.100 R Do. / Di. 12 Uhr 1,41 4.786,95 1,49 5.058,55 223,00 STDU Stadtanzeiger Bad Dürkheim 24.750 R Do. / Di. 12 Uhr 1,12 3.802,40 1,17 3.972,15 176,00 STGR Wochenblatt Grünstadt 23.950 R Do. / Di. 12 Uhr 1,12 3.802,40 1,17 3.972,15 176,00 43.650 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,28 4.345,60 1,35 4.583,25 200,00 WEINSTRASSE SÜDPFALZ LD Wochenblatt Landau BB Wochenblatt Bad Bergzabern 23.800 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,03 3.496,85 1,07 3.632,65 158,00 RU Wochenblatt Rülzheim 18.150 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,03 3.496,85 1,07 3.632,65 158,00 GE Wochenblatt Germersheim 13.850 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,03 3.496,85 1,07 3.632,65 158,00 WO Wochenblatt Wörth 18.050 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,03 3.496,85 1,07 3.632,65 158,00 STTK Trifels Kurier (Annweiler) 12.700 T Do. / Mo. 12 Uhr 0,91 1.456,00 0,95 1.520,00 140,00 STLD Stadtanzeiger am Wochenende 39.750 R Sa. / Do. 10 Uhr 1,28 4.345,60 1,35 4.583,25 200,00 1/1 Seite Farbe Titelkopfanzeigen* Erscheinungsgebiet: Landau und Umgebung. Gehört keiner Kombination an. Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper * Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig. Titel Auflage Format ET / Anz.schluss WESTPFALZ mm-Preis sw 1/1 Seite sw mm-Preis Farbe KL Wochenblatt Kaiserslautern 86.950 R Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr 2,30 7.808,50 2,43 8.249,85 340,00 PS Wochenblatt Pirmasens 32.700 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,28 4.345,60 1,31 4.447,45 200,00 KU Wochenblatt Kusel 17.250 T Do. / Mo. 10 Uhr 1,12 1.792,00 1,17 1.872,00 175,00 LT Wochenblatt Landstuhl 28.250 T Mi. / Mo. 10 Uhr 1,12 1.792,00 1,17 1.872,00 175,00 RO Wochenblatt Rockenhausen 16.400 T Do. / Mo. 10 Uhr 1,03 1.648,00 1,07 1.712,00 158,00 LA Wochenblatt Lauterecken 13.550 T Mi. / Mo. 10 Uhr 1,03 1.648,00 1,07 1.712,00 158,00 KI Wochenblatt Kirchheimbolanden 20.100 T Mi. / Mo. 10 Uhr 1,12 1.792,00 1,17 1.872,00 175,00 WA Wochenblatt Der Südkreis (Waldmohr) 16.000 T Do. / Mo. 10 Uhr 1,03 1.648,00 1,07 1.712,00 150,00 SK Wochenblatt Südwestkurier (Oberkirchen) 12.450 T Mi. / Mo. 10 Uhr 0,91 1.456,00 0,95 1.520,00 140,00 HB Fr. / Mo. 12 Uhr 0,65 916,50 0,88 1.240,80 ./. 188.550 R Mi. / Mo. 12 Uhr 2,37 8.046,15 2,72 9.234,40 410,00 FVWB Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 7.000 BADEN AGB Wochenblatt Karlsruhe N14 Wochenblatt Bruchsal - Bad Schönborn 53.400 R Mi. / Mo. 12 Uhr 1,12 3.802,40 1,31 4.447,45 200,00 NBN Wochenblatt Bruhrain (Waghäusel) 27.150 R Mi. / Mo. 12 Uhr 0,74 2.512,30 0,95 3.225,25 140,00 Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper * Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig. Seite 9 EINZELAUSGABEN / GRUNDPREISE KOMBINATIONEN / ORTSPREISE Seite 10 Kombination Auflage 50.009,55 18,09 53.278,46 4,74 16.092,30 5,01 17.008,95 89.800 1,77 6.009,15 1,85 6.280,75 106.550 2,31 7.842,45 2,41 8.181,95 130.200 2,40 7.520,03 2,49 7.813,33 Kaiserslautern, Rockenhausen, Landstuhl, Der Südkreis (Waldmohr), Kirchheimbolanden, Lauterecken, Südwestkurier (Oberkirchen), Kusel, Pirmasens, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 250.650 5,14 10.953,50 5,36 11.429,56 269.100 2,89 9.811,55 3,38 11.475,10 WEINSTRASSE: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt WS+ WEINSTRASSE plus: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt, Haßloch Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth, Germersheim, Trifels Kurier WESTPFALZ: AN 3 BADEN: 1/1 Seite Farbe 16,94 WS WP mm-Preis Farbe 368.500 Anzeigenring Pfalz/Baden (Kombi RN, WS, SD, WP, AN3) RHEIN-NECKAR: Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim SÜDPFALZ: 1/1 Seite sw 1.108.250 GBP RN SD mm-Preis sw Karlsruhe, Bruchsal, Bad Schönborn-Bruhrain Alzey Alsenz-Obermoschel Idar-Oberstein Meisenheim Kirchheimbolanden Lauterecken WP Westpfalz Rockenhausen WS Weinstraße Baumholder Lampertheim Altenglan Fr.-Oberkirchen Katzweiler Weilerbach SchönenbergKübelberg -Miesau Bexbach-Höchen Waldmohr Bruchmühlbach- Ramstein- Landstuhl Alsenborn Birkenheide Deidesheim H.-Jägersburg Lambrecht Trippstadt Queidersbach Ilvesheim Ladenburg RödersheimGronau Neuhofen Limburgerhof Schifferstadt BöhlIggelheim Haßloch RN Rhein-Neckar Waldsee Otterstadt Speyer Neustadt Schriesheim Edingen- Altrip Meckenheim Heddesheim Neckarhausen Dannstadt- Mutterstadt Schauernheim Wachenheim Kaiserslautern Mannheim Ludwigshafen Maxdorf Bad Dürkheim Hochspeyer Kindsbach Lambsheim Freinsheim Enkenbach- Rodenbach Viernheim Frankenthal Weisenheim a. Sand Mehlingen Weinheim Beindersheim Heßheim Hettenleidelheim Otterbach -Miesenbach Steinwenden Hütschenhausen Brücken Otterberg Bobenheim-Roxheim Dirmstein Eisenberg Kusel Glan-Münchweiler Grünstadt Göllheim Winnweiler Freisen Schwetzingen Dudenhofen N.-Lachen Maikammer Zweibrücken ThaleischweilerFröschen Römerberg Rodalben Rhein Edenkoben Rheinhausen Ruppertsweiler Lingenfeld Edesheim Pirmasens Lemberg Annweiler Landau in der Pfalz Hauenstein OberhausenWaghäusel Lustadt Offenbach an der Queich Bellheim Germersheim Philippsburg Malsch Mühlhausen Kronau Eppenbrunn Bad Schönborn Hambrücken BilligheimIngenheim Neudorf Graben- Rülzheim Herxheim bei Landau Dettenheim LinkenheimHochstetten Rheinzabern Bad Bergzabern Jockgrim SD Südpfalz Kandel Weissenburg UbstadtKraichtal KarlsdorfNeuthard Bruchsal Stutensee Wörth am Rhein Hagenbach Forst EggensteinLeopoldshafen Östringen Weiher Gondelsheim Weingarten Karlsruhe Neuburg am Rhein Durlach Rheinstetten FRANKREICH Ettlingen AN3 Baden Pfinztal Remchingen Karlsbad Malsch Marxzell Schielberg Kombination Auflage 58.834,76 21,28 62.680,54 5,57 18.910,15 5,89 19.996,55 89.800 2,08 7.061,60 2,17 7.367,15 106.550 2,71 9.200,45 2,83 9.607,85 130.200 2,82 8.847,09 2,92 9.192,15 Kaiserslautern, Rockenhausen, Landstuhl, Der Südkreis (Waldmohr), Kirchheimbolanden, Lauterecken, Südwestkurier (Oberkirchen), Kusel, Pirmasens, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 250.650 6,04 12.886,47 6,30 13.446,54 269.100 3,40 11.543,00 3,97 13.478,15 WEINSTRASSE: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt WS+ WEINSTRASSE plus: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt, Haßloch WESTPFALZ: AN 3 BADEN: Seite 11 1/1 Seite Farbe 19,92 WS WP mm-Preis Farbe 368.500 Anzeigenring Pfalz/Baden (Kombi RN, WS, SD, WP, AN3) RHEIN-NECKAR: Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim SÜDPFALZ: 1/1 Seite sw 1.108.250 GBP RN SD mm-Preis sw Straubenhardt Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth, Germersheim, Trifels Kurier Karlsruhe, Bruchsal, Bad Schönborn-Bruhrain KOMBINATIONEN / GRUNDPREISE Seite 12 ANZEIGENBLATTVERBUND SÜD-WEST Lokale Kompetenz und überregionale Präsenz ... ... für einen größeren Wirkungskreis verlagsübergreifend im gesamten Wirtschaftsraum ... für einen höheren Wirkungsgrad mit der größtmöglichen Haushaltsabdeckung ... für ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis mit den möglichen Verbund-Kombi-Rabatten ... für eine einfache Auftragsabwicklung ein Auftrag - ein Ansprechpartner - eine Rechnung Die Erfolgskombi für Ihre Anzeigen und Beilagenaufträge. 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Seite 13 ANZEIGENBLATTVERBUND SÜD-WEST FLIESSTEXTANZEIGEN Seite 14 Kombination F1 F2 F3 RHEIN-NECKAR: SÜDPFALZ: WESTPFALZ: Auflage Ortspreise und Grundpreise ORTSPREISE je mm GRUNDPREISE je mm Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim 368.500 1,90 2,23 Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth, Germersheim, Trifels Kurier 130.200 1,35 1,58 Kaiserslautern, Rockenhausen, Lauterecken, Landstuhl, Kusel, Der Südkreis (Waldmohr), Kirchheimbolanden, Pirmasens, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 238.200 1,85 2,17 269.100 1,60 1,88 89.800 0,80 0,94 F4 BADEN: Karlsruhe, Bruchsal, Bad Schönborn-Bruhrain F5 WEINSTRASSE: Neustadt , Bad Dürkheim , Grünstadt F 20 F1+F2 (Rhein-Neckar + Südpfalz) 498.700 2,75 3,23 F 21 F1+F5 (Rhein-Neckar + Weinstraße) 458.300 2,30 2,70 F 22 F2+F5 (Südpfalz + Weinstraße) 220.000 1,80 2,11 F 23 F3+F5 (Westpfalz + Weinstraße) 328.000 2,25 2,64 F 24 F2+F4 (Südpfalz + Baden) 399.300 2,50 2,94 F 30 F1+F2+F5 (Rhein-Neckar + Südpfalz + Weinstraße) 588.500 2,85 3,35 F 31 F1+F3+F5 (Rhein-Neckar + Westpfalz + Weinstraße) 696.500 3,20 3,76 F 40 F1+F2+F3+F5 (Kombi Pfalz + Mannheim) 826.700 3,85 4,52 F 50 F1+F2+F3+F4+F5 (Gesamtausgabe) 1.095.800 4,50 5,29 STLD Stadtanzeiger am Wochenende (Landau und Umgebung) 39.750 0,35 0,41 Mindestberechnung Fließtextanzeigen: 3 mm · Fettdruck im Fließsatz möglich: Aufpreis 50%. Fließtextanzeigen sind auch mit Bild: zusätzliche Berechnung von 25 mm in der Höhe (Bildhöhe) oder mit farblicher Hinterlegung: Aufschlag 40% möglich. WORTMILLIMETERANZEIGEN sind gestaltete, rubrizierte mm-Anzeigen innerhalb des Wortanzeigenblockes. Diese mm-Anzeigen sind nur 1-spaltig möglich. ORTSPREISE Kombination Auflage mm-Preis sw GRUNDPREISE mm-Preis Farbe mm-Preis sw mm-Preis Farbe WM 5 Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt 89.800 1,75 1,86 2,05 2,18 WM 6 Bruchsal, Bad Schönborn-Bruhrain 80.550 1,57 1,68 1,84 1,97 WM 7 Karlsruhe 188.550 2,02 2,32 2,37 2,72 WM 11 Kaiserslautern, Pirmasens, Rockenhausen, Lauterecken, Kusel, Der Südkreis (Waldmohr), Landstuhl, Kirchheimbolanden, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 238.200 5,75 6,12 6,76 7,20 WM11N Rockenhausen, Kirchheimbolanden 36.500 1,37 1,46 1,61 1,71 WM11W Der Südkreis (Waldmohr), Kusel, Lauterecken 46.800 2,00 2,13 2,35 2,50 WM 12 Landau, Bad Bergzabern, Wörth, Rülzheim, Germersheim, Trifels Kurier 130.200 2,95 3,14 3,47 3,69 WM 13 Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Haßloch 177.350 3,70 3,94 4,35 4,63 WM 14 Ludwigshafen, Mannheim 279.850 4,31 4,61 5,07 5,42 WM 15 Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Haßloch 368.500 6,42 6,86 7,55 8,07 WM 16 WM 12 + WM 15 498.700 7,03 7,50 8,27 8,82 WM 17 WM 11 + WM 12 368.400 6,44 6,85 7,57 8,05 WM 18 WM 11 + WM 12 + WM 15 736.900 9,07 9,67 10,67 11,37 WM 19 WM 5 + WM 11 + WM 12 + WM 15 826.700 9,28 9,89 10,91 11,63 Seite 15 GESTALTETE, RUBRIZIERTE MM-ANZEIGEN im Fließtext AMTSBLÄTTER Seite 16 AMTSBLÄTTER PFALZ Titel Auflage Format STTK Annweiler * 12.800 T ET / Anz.schluss Do. / Mo. 12 Uhr Ortspreise pro mm mm-Preis sw 0,78 mm-Preis Farbe 0,81 Grundpreise pro mm mm-Preis sw 0,91 mm-Preis Farbe 0,95 FVBO Bobenheim-Roxheim 5.400 HB Fr. / Di. 12 Uhr 0,54 0,73 0,64 0,86 FVBI 5.650 HB Do. / Mo. 12 Uhr 0,54 0,73 0,64 0,86 5.900 HB Fr. / Mo. 12 Uhr 0,54 0,73 0,64 0,86 0,89 Böhl-Iggelheim FVDE Deidesheim FVFR Freinsheim FVHA Haßloch FVHE Hettenleidelheim 7.800 HB Do. / Mo. 12 Uhr 0,56 0,76 0,66 10.300 HB Mi. / Mo. 12 Uhr 0,58 0,78 0,68 0,92 5.550 HB Do. / Mo. 12 Uhr 0,54 0,73 0,64 0,86 KL Kaiserslautern** 86.900 R Mi~Do. / Mo. 12 Uhr 1,96 2,07 2,30 2,43 KU Kusel / Altenglan / Glan-Münchweiler ** 17.250 T Do. / Mo. 10 Uhr 0,96 1,00 1,12 1,17 0,92 FVLA Lambsheim / Heßheim 8.100 HB Do. / Di. 12 Uhr 0,58 0,78 0,68 FVMA Maxdorf 6.500 HB Fr. / Mo. 12 Uhr 0,55 0,74 0,65 0,88 FVME Meisenheim 4.300 HB Do. / Mo. 12 Uhr 0,48 0,65 0,56 0,76 FVMU Mutterstadt RO 6.950 Rockenhausen / Alsenz-Obermoschel ** FVWA Wachenheim 5.000 FVWB Waldfischbach-Burgalben WA AP 7.000 Waldmohr / Schönenberg-Kübelberg ** FVWO Wörth Kombi Amtsblätter Pfalz 16.450 15.900 8.700 236.250 HB Do. / Mo. 12 Uhr 0,55 0,74 0,65 0,88 T Do. / Mo. 10 Uhr 0,88 0,91 1,03 1,07 HB Fr. / Mo. 12 Uhr 0,54 0,73 0,64 0,86 HB Fr. / Di. 12 Uhr 0,55 0,74 0,65 0,88 T Do. / Mo. 10 Uhr 0,88 0,91 1,03 1,07 HB Do. / Mo. 12 Uhr 0,56 0,76 0,66 0,89 8,80 10,71 10,34 12,61 3,33 3,55 3,91 4,17 HB/T/R Mi.-Fr. / Mo. 12 Uhr AMTSBLÄTTER BADEN MG Mannheim ** * Amtsblatt erscheint im Trifels-Kurier 191.000 R Mi~Do. / Mo. 12 Uhr ** Amtsblatt erscheint im Wochenblatt Kombinationsrabatte für Fieguth-Amtsblätter (Ausgabenkürzel beginnend mit FV..): Bei Belegung mehrerer Einzelausgaben bei gleicher Größe, gleichem Anzeigentext und Erscheinungstag bei 2 Ausgaben 10% bei 3 Ausgaben 15% bei 4 Ausgaben 20% bei 5 oder mehr Ausgaben 25% Für die mit * und ** gekennzeichneten Ausgaben gelten die auf Seite 5 aufgeführten Kombinationsrabatte. Seite 17 AMTSBLÄTTER BEILAGEN Seite 18 BEILAGEN Beilagengewicht bis ORTSPREIS je Tausend Exemplare 10 g GRUNDPREIS je Tausend Exemplare 49,00 57,00 Mindestauflage: 5.000 Stück pro Ausgabe 11 bis 15 g 51,00 59,50 Selektive Streuung: auf Anfrage möglich 16 bis 20 g 54,00 63,00 Beilagenschluss: jeweils Donnerstag, 1 Woche vor Beilegung, 10.00 Uhr 21 bis 25 g 58,00 67,50 Anlieferung: 26 bis 30 g 62,00 72,50 31 bis 35 g 66,00 77,00 Frei Haus bis spätestens Freitag vor Erscheinungstermin, aber frühestens 14 Tage vor Beilegungstermin. Rollgeld wird weiterberechnet. 36 bis 40 g 70,00 82,00 Anlieferungszeiten: Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr Versandanschrift: RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG Druckzentrum Flomersheimer Straße 2-4 67071 Ludwigshafen-Oggersheim 41 bis 45 g 74,00 86,50 46 bis 50 g 78,00 91,00 über 50 g auf Anfrage auf Anfrage Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH Dudenstraße 12 - 26 68167 Mannheim-Wohlgelegen (nur für Ausgabe WOCHENBLATT Mannheim) Pauschalzuschlag für Beilagenaufträge im Teilgebiet Frankreich (Weissenburg, Wochenblatt Bad Bergzabern, 6.700 Exemplare): 120,- EUR + MwSt. Weitere Angaben: Bei der Entgegennahme der Lieferung kann die Stückzahl und der einwandfreie Zustand der einzelnen Beilagen nicht geprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Beilegung vorbehalten. Die termingerechte Beilagenausführung ist nur nach Vorlage eines Ausfallmusters 8 Tage vor Beilegung möglich. Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt, beschädigter Prospekte oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 3%). Angaben zum Produkt (Beilage) Beilagen generell und insbesondere die Oberfläche des Umschlages müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Gültig sind die technischen Richtlinien für Fremdbeilagen in Tageszeitungen (bvdm, 2007). Format: Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat ist 240 x 320 mm. Einzelblätter *): Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 (oder 2,6 g/Ex.) nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 dürfen ein Papiergewicht von 120 g/m2 nicht unterschreiten. Größere Formate mit einem Papiergewicht von mind. 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. Mehrseitige Beilagen: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Parallelfalz gefertigt sein. Mehrseitige Beilagen größer als DIN A5 müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Gewichte: Das Gewicht einer Beilage soll 180 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Abstimmung mit dem Verlag erforderlich. Bemusterung: Zur Gewährleistung eines reibungslosen Einsteckprozesses ist die Vorlage von Mustern (möglichst 3) vorab sinnvoll. *) Bei Fremdbeilagen, die aus mehreren losen Teilen bestehen, gilt jedes lose Teil als Beilage. Derartige Beilagen müssen somit geheftet oder geleimt sein. Richtlinien zur Abwicklung Begleitpapiere (Lieferschein): Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss: · Auftragsnummer des Verlages · Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben · Einsteck- bzw. Erscheinungstermin · Auftraggeber der Beilage · Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv · Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller · Absender und Empfänger · Anzahl der Paletten · Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen · Stückzahl der Beilagen je Palette Ferner sind erforderlich: · Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte · Raum für Vermerke Richtlinien zur Anlieferung: Die Anlieferung soll frühestens 14 Tage und spätestens freitags vor dem Beilegungstermin erfolgen. Seite 19 PRODUKTSPEZIFIKATIONEN / RICHTLINIEN DIREKTVERTEILUNG Seite 20 DIREKTVERTEILUNG Prospektgewicht bis 20 g jedes weitere Gramm ORTSPREIS je Tausend Exemplare GRUNDPREIS je Tausend Exemplare 47,50 55,50 plus 0,40 plus 0,47 Auftragseingang: mindestens 6 Werktage vor Verteilung Selektive Streuung: auf Anfrage möglich Anlieferung: Frei Haus bis spätestens 3 Werktage vor Verteilung. Lieferanschrift: RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG Druckzentrum (PVG-Halle) Flomersheimer Straße 2-4 67071 Ludwigshafen-Oggersheim Anlieferungszeiten: Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr Anlieferungsform: In Packen einheitlicher Menge zu je 200 Stück. Gebündelt und gekennzeichnet. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im lokalen Außendienst oder die zentrale Vertriebsabteilung, Tel. 0621 5902-507 · Fax 0621 5902-504 E-Mail: [email protected] Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Wie auch in der Beilagenwerbung gilt hier die Prämisse, dass Werbung nur wirken kann, wenn sie beim Kunden, d.h. beim Leser oder Rezipienten ankommt. Als regelmäßig geprüfter und zertifizierter Vertriebspartner garantieren wir ein Höchstmaß an Zustellqualität und somit die Basis für den Erfolg der Kampagnen. Mit uns planen und abwickeln: lokal, regional, überregional und national. An Geomarketing interessiert? Mit unseren leistungsstarken Partnern finden wir die Lösungen. Prospektverteilung - Die lokale Kompetenz Im Südwesten kennen wir jeden Briefkasten. Geprüfte Prospektzustellung/GPZ (www.gpz-siegel.de) am Wochenende als auch in der Wochenmitte möglich. Beratung, Planung, Abwicklung. Alles aus einer Hand. Lokal, regional, bundesweit und im Ausland. Sie finden unser Planungstool mit den aktuellen Haushaltszahlen unter www.suewe.de Folgen Sie dem Link: Prospektverteilung Seite 21 DIREKTVERTEILUNG TECHNISCHE ANGABEN Seite 22 Druck: Coldset wasserlos, gemäß ISO 12647-3:2004 für den farbigen Zeitungsdruck, frequenzmodulierter Raster 35 µm. Reprovorgaben: Separation UCR, Gesamtfarbauftrag maximal 240% Tonwertumfang,Tonwerte im Licht auslaufend gegen 3%, in der Tiefe bis 97% Flächendeckung. Tonwertzunahme im Mitteltonbereich (50% Ton) CMYK: 26 %. Für Farb-Anzeigen wird zusätzlich ein Andruck auf Zeitungspapier benötigt. In jeder Farbe ist ein Fogra Medienkeil quer zur Druckrichtung mitzudrucken. Die Druckwiedergabe ist nach ISO 12647-3 dem Zeitungsdruckverfahren anzupassen. Druckunterlagen: PDF (nach ISO-Standard PDF/X-3), eps, jpg mit eingebundener oder vektorisierter Schrift. Auf JPEG-Bilder innerhalb von EPS-Dateien sollte verzichtet werden. Farbbilder sollten im CMYK-Modus angelegt sein. Wir empfehlen die Verwendung des Profils ISOnewspaper26v4.icc, welches unter Berücksichtigung der Vorgaben und Empfehlungen von DIN ISO 12647-3:2004 erstellt wurde. Bei Anlieferung von Daten in einem anderen Farbraum oder Profilen muss mit Farbverschiebungen gerechnet werden. Generell können alle Dateien als komprimierte, selbstentpackende Archive angeliefert werden. Offene Formate: PhotoShop, Adobe InDesign, Adobe Illustrator, QuarkXPress. OpenType Schriften und Bilddaten müssen bei offenen Daten hinzugefügt werden. Digitale Anlieferung: E-Mail: [email protected] (Datengröße kleiner als 5 MB). FTP-Anzeigen Upload auf den Server nach Rücksprache möglich: ftp://ftp.suewe.de/Anzeigen User: anzeigen | Passwort: suewe oder Datenträger (DVD, CD-Rom). Für Rückfragen: Telefon 0621 5902-621 · Telefax 0621 5902-624 Vor jeder Übermittlung muss dem Verlag ein Auftrag und eine Kopie der Anzeige vorliegen. Farbvorgaben sind nach den Standards zu definieren. Satzspiegel: Rheinisches Format (R): 320 x 485 mm (B x H), 7 Sp. Tabloid Format (T): 228 x 320 mm (B x H), 5 Sp. Halbes Berliner Format (HB): 210 x 282 mm (B x H), 5 Sp. Anzeigenbreiten: 1-spaltig = 44 mm 2-spaltig = 90 mm 3-spaltig = 136 mm 4-spaltig = 182 mm 5-spaltig = 228 mm 6-spaltig = 274 mm 7-spaltig = 320 mm 1-spaltig = 44 mm 2-spaltig = 90 mm 3-spaltig = 136 mm 4-spaltig = 182 mm 5-spaltig = 228 mm 1-spaltig = 40 mm 2-spaltig = 83 mm 3-spaltig = 125 mm 4-spaltig = 167 mm 5-spaltig = 210 mm Panoramaanzeigen: 670 x 485 mm, 15 Spalten 485 x 320 mm, 11 Spalten Grundschrift: Anzeigenteil = 2,625 mm (mind. 7 Punkt) | Negativschriften: Mindestgröße 2,822 mm (8 Punkt / serifenlos, mindestens halbfett) Farben: Farbaufbau für alle Farben (auch Schmuck- und Sonderfarben) aus dem CMYK-Farbraum nach ISO 12647-3:2004 für den farbigen Zeitungsdruck. Duplexbilder müssen im CMYK-Farbraum angeliefert werden. AnzeigenMindestgrößen: 1spaltig 10 mm hoch (außer Fließtextanzeigen). Millimeter-Anzeigen im Wortanzeigen-Block nur 1-spaltig möglich. Mindestgrößen für Sonderwerbeformen siehe Seite 23. PANORAMA-ANZEIGEN SATELLITEN-ANZEIGEN Über den Bund gedrucktes Anzeigenformat. Mit Satellitenanzeigen setzen Sie Akzente und verschaffen Ihrer Werbeaussage hohe Aufmerksamkeit. Um eine in der Seitenmitte stehende Anzeige werden zusätzliche Anzeigen - die Satelliten - in den äußeren Spalten der Seite platziert. Zusätzlich kann beispielsweise ein blattbreiter Streifen am Fuß der Seite die Aussage abrunden. Mindestgrößen: Rheinisches Format Anzeigenteil: 15sp 60 mm Allein unter Text: 15sp 200 mm Mindestgrößen: Tabloid-Format Anzeigenteil: 11sp 45 mm Allein unter Text: 11sp 145 mm PANORAMA PLUS Berechnung effektive Größe, ohne weitere Aufschläge Berechnung effektive Größe, ohne weitere Aufschläge (Kopfleiste 5sp 50 mm ohne Berechnung) Anzeigen (ab 15sp 250 mm) plus Kopfleiste (5sp 50 mm) Mindestgrößen keine Zuschlag Platzierungszuschlag 30% FLEXFORM-ANZEIGEN INSEL-ANZEIGEN AUFGESETZTE INSEL-ANZEIGEN FREISTELLER Anzeigenplatzierung allein auf einer Textseite oder Kleinanzeigenseite. Die Alleinstellung inmitten einer Redaktions- oder Kleinanzeigenseite (Insel) oder am Fuß (aufgesetzte Insel) verschafft größtmögliche Beachtung. Der außergewöhnliche Auftritt eröffnet ganz neue Kreationen und Beachtungswerte. Mehrecke, schwungvolle Bögen, kreisrunde Elemente - alles ist möglich! Mindestgrößen: Rheinisches Format auf Kleinanzeigenseite: 800 mm auf Redaktionsseite: 1.200 mm Mindestgrößen: Tabloid-Format 400 mm auf Kleinanzeigenseite: 600 mm auf Redaktionsseite: Seite 23 Platzierung Anzeigenteil Mindestgrößen keine Berechnung effektive Größe, ohne weitere Aufschläge Zuschlag Platzierungszuschlag 30% Platzierung Anzeigenteil (Redaktionsteil auf Anfrage) SONDERWERBEFORMEN Berechnung Höhe der Anzeige gemessen zwischen ihrem tiefsten und höchsten Punkt. Seite 24 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge sowie Direktverteilaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der jeweilig gültigen Preisliste und dieser nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Buchungen von Online-Aufträgen gelten abweichend die AGB für Online-Anzeigen, die unter www.rheinpfalz.de/onlinewerbung abrufbar sind. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. § 1 Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. § 2 Anzeigenabschluss Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in § 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vorgenannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. § 3 Nichterfüllung eines Abschlussvertrags Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. § 4 Abnahmemengen Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. § 5 Anzeigenschluss Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. § 6 PR-Anzeigen Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gekennzeichnet. § 7 Annahme unter Vorbehalt Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – sowie Beilagen- und Direktverteilaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- und Direktverteilaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. § 8 Druckunterlagen Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. § 9 Schadenersatz Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Der Verlag lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für den betreffenden Anzeigen-, Beilagen- oder Direktverteilauftrag zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens oder verspäteten Erscheinens der Zeitung und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. § 10 Probeabzug Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. § 11 Größenvorschriften Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. § 12 Zahlungsziel Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Verlag behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Wird der Verlag beim Bankeinzugverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt. § 13 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. § 14 Anzeigenbeleg Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur Vollbelege bzw. digitale Belege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. § 15 Druckvorlagen Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. § 16 Chiffreanzeigen Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter geleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegen genommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. § 17 Rücksendung von Druckunterlagen Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. § 18 Datenspeicherung Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV- mäßig speichern und verarbeiten. Die Adresserhebung kann auch zu Werbezwecken erfolgen. Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Senden Sie dazu bitte Ihren Widerspruch an die SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG, Amtsstraße 5 - 11, 67059 Ludwigshafen oder per E-Mail an [email protected] § 19 Urheberrecht Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus den Ausführungen des Auftrages erwachsen. Insbesondere ist der Verlag nicht für Inhalte von Internetseiten verantwortlich, auf die der Anzeigenkunde in seine Anzeige verweist. Die Verlage wenden bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht werden. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen oder Beilagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei, insbesondere von Ansprüchen auf Zahlung von Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf die Erstattung von Anwaltsund Gerichtskosten. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste. § 20 Berichtigungen Der Verlag behält sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen. § 21 Mittlungsvergütung Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die von dem Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge von Werbungtreibenden des Handels, Handwerks und Gewerbes, wenn die Anzeigen zum Grundpreis abgerechnet werden, vorausgesetzt, dass die Werbeagentur und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern. § 22 Platzierungsvorschriften Platzierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn der tarifliche Platzierungszuschlag bezahlt wird. § 23 Konzernrabatt Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50 %-igen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind. § 24 Abweichende Preise Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden. § 25 Vorkasse Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge nur gegen Vorkasse entgegenzunehmen. § 26 Abbestellungen Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entsprechenden Satzkosten berechnen. § 27 Beilagen, Beihefter und Beikleber Beilagen, Beihefter und Beikleber dürfen keine Werbung Dritter enthalten. Beilagen, Beihefter und Beikleber müssen auf Wunsch des Verlages den deutlichen Hinweis „Anzeige“ enthalten. Sollte dieser Hinweis fehlen, veranlasst der Verlag nach eigenem Ermessen gegebenenfalls die Anbringung bzw. den Aufdruck dieses Hinweises. Die hieraus dem Verlag entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber in vollem Umfang. Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen einzulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkeiten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten. § 28 Blatthohe Anzeigen Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet. § 29 Verbreitung Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben und Anzeigen sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen, z. B. Immobilienmarktauswertungen, verarbeitet werden. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen in die Onlinedienste des Verlages zu stellen und auch in Portalen von Kooperationspartnern zu veröffentlichen. § 30 Übermittlung Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt. § 31 Erfüllungsort, Gerichtsstand, zusätzliche Geschäftsbedingungen Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Seite 25 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Seite 26 ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIREKTVERTEILUNG ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Direktverteilaufträge der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG § 1 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Direktverteilung 1. Allen Angeboten und Vereinbarungen, sowohl mündlicher, fernmündlicher und schriftlicher Art, liegen die nachfolgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden SÜWE genannt) für die Direktverteilung zugrunde; Lieferungen und Leistungen der SÜWE erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannter Vertragsbestandteil. 2. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen. 3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der SÜWE bedürfen der Schriftform. 4. Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Direktverteilung gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. § 2 Vertragsschluss 1. Angebote der SÜWE sind stets freibleibend und unverbindlich. Diese werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die Preis- und Leistungsangebote sind nur verbindlich, wenn sich die vom Auftraggeber erklärten Daten als zutreffend erweisen. 2. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Garantieerklärungen bedürfen ihrer Wirksamkeit ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung. 3. Widersprüche gegen Auftragsbestätigungen sind nur beachtlich, wenn sie der SÜWE innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung vorliegen. 4. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Für jedes weitere Kalenderjahr verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat. 5. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Zustellungstermin vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber Kosten entstehen. Erfolgt die Stornierung später und § 5 Gewährleistung und Haftung 1. Die SÜWE haftet nicht für den Werbeerfolg. Eine Haftung für den Inhalt und die Art des Werbematerials, insbesondere für dessen textliche Gestaltung, wird von der SÜWE nicht übernommen 2. Die SÜWE gewährleistet die Belieferung aller erreichbaren privaten Haushalte ohne Werbeverbote des im Auftrag festgelegten Verteilgebiets gemäß den Richtlinien des Gütesiegels „Geprüfte Direktzustellung" von maXdirect (BVDA). Dies gilt ausschließlich für die Vollabdeckung von Zielgebieten. Hochgerechnete Ergebnisse, auch von telefonisch durchgeführten Befragungen (z.B. von Marktforschungsinstituten), werden wie Hochrechnungen aus kleineren Auflageteilen oder Gebieten nicht anerkannt. 3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände wie z.B. Hochwasser, Glatteis, Brand, Sturm, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Unzugänglichkeit, behördlichen Eingriffen usw. verlängert sich, auch wenn diese Umstände beim Subunternehmer eintreten und/oder dieses während des Verzuges geschieht, falls die SÜWE an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung durch diese Umstände gehindert ist, die Frist zur Verteilung um eine angemessene Zeit. 4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die SÜWE von der Pflicht zur Verteilung frei. Dies gilt auch, wenn das Verteilgut durch Brand, Bruch, Diebstahl oder sonstige Witterungseinflüsse bzw. durch Einflüsse durch Dritte auf dem Versand vermindert wird, für den verminderten Teil des Verteilgutes. 5. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs oder sonstige Schadensersatzansprüche können aus Überschreitung der vereinbarten Fristen nicht hergeleitet werden, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 6. Reklamationen haben bei nicht erfolgter oder erheblich verspäteter Verteilung unverzüglich schriftlich (per Fax, E-Mail oder Brief) zu erfolgen, spätestens binnen 2 Werktagen nach Verteilung. Beanstandungen können nur dann bearbeitet bzw. berücksichtigt werden, wenn sie folgende Angaben enthalten: Datum des Beanstandungstages, Ort, Straße, Hausnummer, Name des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände. 7. Leitet der Auftraggeber aus seiner Reklamation Schadensersatzansprüche ab, so ist er zu gemeinsamer Überprüfung der Angelegenheit durch seine Beauftragten zusammen mit den Beauftragten der SÜWE immer dann verpflichtet, wenn die SÜWE dies verlangt. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Seite 27 steht der SÜWE kein entsprechender Ersatzauftrag zur Verfügung, so hat der Auftraggeber der SÜWE nach deren Wahl die bisher entstandenen Kosten zu ersetzen. 6. Die SÜWE ist auch nach Abschluss des Auftrages berechtigt, dessen Durchführung ganz oder teilweise abzulehnen, sofern die Zustellung gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen würde oder erst dann erkennbar für die Auftragnehmerin aus technischen oder anderen Gründen unmöglich oder unzumutbar wäre. 7. Der Auftragseingang hat mindestens 6 Werktage vor der Verteilung zu erfolgen. § 3 Anlieferung 1. Für die rechtzeitige (bis spätestens 3 Werktage vor Verteilung) und vollständige Anlieferung der Verteilobjekte ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Verteilgut ist auf Kosten des Auftraggebers frei an den Anlieferungsort der SÜWE anzuliefern. Bei Übernahme des Verteilgutes haftet die SÜWE nur für die Richtigkeit der laut Lieferschein übernommenen Paket- oder Kartonzahl, nicht jedoch für die Richtigkeit der Stückzahlen innerhalb der Verpackungseinheiten, welche Mengendifferenzen aufweisen können. Das Zustellgut muss gebündelt und verpackt sein in einheitlichen Mengen zu je 200 Exemplaren. Verpackungsbedingter Mehraufwand wird dem Auftraggeber mit mindestens 2,50 EUR je 1.000 Stück Verteilobjekte in Rechnung gestellt. 2. Falls durch nicht rechtzeitig angeliefertes Verteilgut oder durch vom Auftraggeber zu vertretende Gründe der Beginn des Auftrages insgesamt oder teilweise verzögert wird, verschieben sich bereits bestätigte Verteilund Liefertermine entsprechend. Bei verspäteter Anlieferung entfällt zudem die Haftung für die termingerechte Ausführung. Außerdem ist die SÜWE berechtigt, dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Aufwendungen, Transportkosten, Löhne für Verteil- und Kontrollpersonal, Spesen und Kilometerkosten in Rechnung zu stellen. 3. Von dem Auftraggeber etwa angelieferte Übermengen kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Werden Restmengen nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Durchführung des Zustellauftrages vom Auftraggeber wieder abgeholt, ist die SÜWE ohne weitere Rücksprache befugt, die Restmengen auf Kosten des Auftraggebers vernichten zu lassen. § 4 Durchführung der Verteilung 1. Die SÜWE gewährleistet die Belieferung der erreichbaren Haushalte des im Auftrag festgelegten Verteilgebiets gemäß den Richtlinien des Gütesiegels „Geprüfte Direktzustellung" von maXdirect (BVDA). Nähere Informationen hierzu unter www.gdz-siegel.de. 2. Von der Verteilung ausgeschlossen sind, soweit nicht anders vereinbart, Gewerbegebiete, Büros, Kaufhäuser, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- oder Werksgeländen, sowie Häuser die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen. 3. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Abdeckungsquote wünscht. 4. Häuser, die mit Innenbriefkästen versehen sind, werden von der Verteilung ausgeschlossen, wenn nach mehrmaligem Klingeln die verschlossene Haustür nicht geöffnet wird. Werbeverbote werden grundsätzlich beachtet. 5. Die SÜWE kann sich im Bedarfsfall zur Verteilung der Ware eines Subunternehmers oder anderer Erfüllungsgehilfen bedienen. 6. Es wird keine Zusage für eine Exklusivzustellung von Verteilobjekten gegeben. Dies ist ausschließlich nur auf Anfrage möglich. Ansonsten ist die SÜWE berechtigt, gleichzeitig weitere Verteilobjekte anderer Auftraggeber zuzustellen, ohne dass dies einen Preisnachlass rechtfertigt. Weiterhin gilt im Bedarfsfall das Einlegen von Verteilobjekten verschiedener Auftraggeber seitens der SÜWE bei Vertragsabschluss als vereinbart, wobei die SÜWE keine Zusage über das äußere Verteilobjekt gibt. Dies stellt keinen Grund für jegliche Reklamationen bzw. Preisnachlässe dar. 8. Werden in dem vereinbarten Zustellgebiet oder bei der vereinbarten Zielgruppe weniger Haushalte als gemäß den Richtlinien des Gütesiegels „Geprüfte Direktzustellung" von maXdirect (BVDA) beliefert, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachverteilung; ist dies nicht möglich und trifft die SÜWE ein Verschulden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Ein Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Erstattung von indirekten und Folgeschäden, ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben. Schadensersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere sind ausgeschlossen Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten. 9. Reklamationen berühren die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs der SÜWE nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die SÜWE schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Teilnahme am Bankeinzug gewährt die SÜWE 2 % Skonto. 3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die SÜWE kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für noch folgende Aufträge Vorauszahlung verlangen. 4. Abweichend von Abs. 2 kann die SÜWE bei neu eingegangenen Geschäftsverbindungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 5. Tritt beim Auftraggeber eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit begründet, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Verträgen, schleppender Zahlungsweise, so ist die SÜWE berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, Leistungen der SÜWE bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzuhalten und bei mangelhafter Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche der SÜWE aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. § 6 Verjährung Alle Ansprüche gegen die SÜWE verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Verteilung der Ware. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. § 9 Aufrechnung / Zurückhaltungsrecht Das Recht zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eventueller Gegenansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind aber gestattet, wenn Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. § 7 Preise Preise für die Verteilung von Warenproben, Prospekten, Katalogen, Zeitungen oder ähnlichen Sendungen werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berechnet. Die Berechnung der Preise erfolgt nach Format und Gewicht der Sendung sowie der Aufgabenstellung, der Verteilart und der Bebauungsstruktur des Verteilgebietes. Stellt sich nachträglich heraus, dass das Format und Gewicht der Sendung, die Verteilart, das Verteilgebiet oder die Aufgabenstellung von der ursprünglichen Vereinbarung wesentlich abweicht, so ist die SÜWE berechtigt, die Durchführung des Auftrags von der Vereinbarung eines neuen höheren Preises abhängig zu machen. § 8 Zahlungsziel 1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung. Die SÜWE behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Wird der Verlag beim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Der Rechnungsbetrag und die Kosten werden sofort fällig, jeglicher Skonto entfällt. 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sofort nach Rechnungserhalt § 10 Schlussbestimmungen 1. Diese Bestimmungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der SÜWE Vertriebsund Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG und der Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein. Stand: Dezember 2015 ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIREKTVERTEILUNG Unsere Wochenzeitungen sind in 1,2 Millionen Haushalten in der Pfalz und Baden zuhause. Deutschland lebt lokal. Zu keiner Zeit waren die Menschen so mobil wie heute. Trotzdem findet in Deutschland ein Großteil des täglichen Lebens nach wie vor in einem engen Radius um den Wohnort und die nähere Region statt. Dementsprechend hoch ist das Interesse der Bevölkerung am lokalen Geschehen. Davon profitieren auch lokaler Handel und regionale Dienstleister. Wie, erfahren Sie in der aktuellen Studie Lokale Welten vom Institut für Demoskopie Allensbach. Hier werden Sie fündig: www.suewe.de