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Allianz SE
München
ISIN DE0008404005
Bekanntmachung über die Überführung der auf den Namen lautenden
Stückaktien der Gesellschaft, die auf "Allianz Aktiengesellschaft" lauten,
in ausschließlich girosammelverwahrte und auf den Namen lautende
Stückaktien der Allianz SE
sowie
Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen
Aktienurkunden
Die außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 8.
Februar 2006 hat dem Verschmelzungsplan vom 16. Dezember 2005
zwischen der Ras Holding S.p.A. mit dem Sitz in Mailand/Italien (bis zum 21.
Februar 2006 firmierend unter RIUNIONE ADRIATICA DI SICURTÀ Società
per Azioni) (im Folgenden: RAS) über die Verschmelzung der RAS auf die
Allianz Aktiengesellschaft unter gleichzeitigem Formwechsel der Allianz
Aktiengesellschaft in eine SE (Europäische Gesellschaft – Societas
Europaea) nach Art. 17 Abs. 2 lit. a), 29 Abs. 1 der Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 (SE-VO) zugestimmt. Die
Verschmelzung und der gleichzeitige Formwechsel in eine SE sind mit der
Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts
München am 13. Oktober 2006 wirksam geworden. Die vormalige "Allianz
Aktiengesellschaft" firmiert nunmehr unter "Allianz SE".
Durch den Formwechsel der Allianz Aktiengesellschaft in die Allianz SE und
die damit verbundene Änderung der Firma ist der Inhalt der zurzeit in Umlauf
befindlichen Urkunden über vinkulierte Namens-Stückaktien der Gesellschaft,
die auf die frühere Firmierung "Allianz Aktiengesellschaft" lauten, unrichtig
geworden.
Gemäß § 3 Absatz 1 der Satzung der Allianz SE ist ein Anspruch der
Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen, soweit nicht eine
Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der
die Aktie zugelassen ist.
Das Grundkapital wird nunmehr in vollem Umfang durch Globalurkunden
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt
wurden. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden an dem bei der
Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien unserer
Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.
Aufgrund dieser Firmenänderung richten wir hiermit an unsere Aktionäre die
erste Aufforderung,
in der Zeit
vom 26. Januar 2007 bis spätestens 27. April 2007
sämtliche auf die Firma "Allianz Aktiengesellschaft" lautenden Urkunden über
vinkulierte
Namens-Stückaktien,
jeweils
einschließlich
der
Gewinnanteilscheine Nr. 13 bis 20 und des Erneuerungsscheins, über ihre
jeweilige Depotbank oder unmittelbar bei der
Dresdner Bank AG, Gallusanlage 2, 60329 Frankfurt am Main,
oder bei einer anderen Geschäftsstelle der Dresdner Bank AG einzureichen.
Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut
Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen.
in
einem
Aktionäre, die ihre Aktien durch ihre Depotbank im Streifbanddepot verwahren
lassen, werden aufgefordert, ihre Aktien durch ihre Depotbank in die
Girosammelverwahrung überführen zu lassen.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden
aufgefordert, ihre Aktienurkunden, jeweils einschließlich der
Gewinnanteilscheine Nr. 13 bis 20 und des Erneuerungsscheins,
innerhalb der oben genannten Frist entweder über ein Kreditinstitut
(Depotbank) oder unmittelbar bei der Dresdner Bank AG, Gallusanlage 2,
60329 Frankfurt am Main, oder bei einer anderen Geschäftsstelle der
Dresdner Bank AG einzureichen.
Anstelle der eingereichten Aktienurkunden erhalten die Aktionäre
entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung an den Aktien der Gesellschaft
Miteigentum am Sammelbestand an vinkulierten Namens-Stückaktien der
Allianz SE bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Die
entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären über die Dresdner Bank
AG bei ihrer Depotbank verschafft. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf
Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt.
Die vinkulierten Namens-Stückaktien der Allianz SE, München, sind nur noch
im Girosammelwege lieferbar. Daher werden den Aktionären anstelle der
eingereichten Aktienurkunden keine neuen effektiven Aktienurkunden der
Allianz SE ausgehändigt.
Alle unrichtig gewordenen auf die Firma "Allianz Aktiengesellschaft" lautenden
Urkunden
über
vinkulierte
Namens-Stückaktien
der
Gesellschaft
(einschließlich der Gewinnanteilscheine Nr. 13 bis 20 und des
Erneuerungsscheins), welche trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser
Aufforderung im elektronischen Bundesanzeiger nicht bis zum 27. April 2007
bei der von der Gesellschaft benannten Umtauschstelle Dresdner Bank AG,
Gallusanlage 2, 60329 Frankfurt am Main, oder einer anderen Geschäftsstelle
der Dresdner Bank AG eingereicht sein werden, werden für kraftlos erklärt
werden. Die Genehmigung hierfür ist durch Beschluss des Amtsgerichts
München vom 22. Januar 2007 erteilt worden.
München, im Januar 2007
Allianz SE
Der Vorstand