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Allianz SE München ISIN DE0008404005 Bekanntmachung über die Überführung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft, die auf "Allianz Aktiengesellschaft" lauten, in ausschließlich girosammelverwahrte und auf den Namen lautende Stückaktien der Allianz SE sowie Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden Die außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 8. Februar 2006 hat dem Verschmelzungsplan vom 16. Dezember 2005 zwischen der Ras Holding S.p.A. mit dem Sitz in Mailand/Italien (bis zum 21. Februar 2006 firmierend unter RIUNIONE ADRIATICA DI SICURTÀ Società per Azioni) (im Folgenden: RAS) über die Verschmelzung der RAS auf die Allianz Aktiengesellschaft unter gleichzeitigem Formwechsel der Allianz Aktiengesellschaft in eine SE (Europäische Gesellschaft – Societas Europaea) nach Art. 17 Abs. 2 lit. a), 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 (SE-VO) zugestimmt. Die Verschmelzung und der gleichzeitige Formwechsel in eine SE sind mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München am 13. Oktober 2006 wirksam geworden. Die vormalige "Allianz Aktiengesellschaft" firmiert nunmehr unter "Allianz SE". Durch den Formwechsel der Allianz Aktiengesellschaft in die Allianz SE und die damit verbundene Änderung der Firma ist der Inhalt der zurzeit in Umlauf befindlichen Urkunden über vinkulierte Namens-Stückaktien der Gesellschaft, die auf die frühere Firmierung "Allianz Aktiengesellschaft" lauten, unrichtig geworden. Gemäß § 3 Absatz 1 der Satzung der Allianz SE ist ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie zugelassen ist. Das Grundkapital wird nunmehr in vollem Umfang durch Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Aufgrund dieser Firmenänderung richten wir hiermit an unsere Aktionäre die erste Aufforderung, in der Zeit vom 26. Januar 2007 bis spätestens 27. April 2007 sämtliche auf die Firma "Allianz Aktiengesellschaft" lautenden Urkunden über vinkulierte Namens-Stückaktien, jeweils einschließlich der Gewinnanteilscheine Nr. 13 bis 20 und des Erneuerungsscheins, über ihre jeweilige Depotbank oder unmittelbar bei der Dresdner Bank AG, Gallusanlage 2, 60329 Frankfurt am Main, oder bei einer anderen Geschäftsstelle der Dresdner Bank AG einzureichen. Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. in einem Aktionäre, die ihre Aktien durch ihre Depotbank im Streifbanddepot verwahren lassen, werden aufgefordert, ihre Aktien durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden aufgefordert, ihre Aktienurkunden, jeweils einschließlich der Gewinnanteilscheine Nr. 13 bis 20 und des Erneuerungsscheins, innerhalb der oben genannten Frist entweder über ein Kreditinstitut (Depotbank) oder unmittelbar bei der Dresdner Bank AG, Gallusanlage 2, 60329 Frankfurt am Main, oder bei einer anderen Geschäftsstelle der Dresdner Bank AG einzureichen. Anstelle der eingereichten Aktienurkunden erhalten die Aktionäre entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung an den Aktien der Gesellschaft Miteigentum am Sammelbestand an vinkulierten Namens-Stückaktien der Allianz SE bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären über die Dresdner Bank AG bei ihrer Depotbank verschafft. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt. Die vinkulierten Namens-Stückaktien der Allianz SE, München, sind nur noch im Girosammelwege lieferbar. Daher werden den Aktionären anstelle der eingereichten Aktienurkunden keine neuen effektiven Aktienurkunden der Allianz SE ausgehändigt. Alle unrichtig gewordenen auf die Firma "Allianz Aktiengesellschaft" lautenden Urkunden über vinkulierte Namens-Stückaktien der Gesellschaft (einschließlich der Gewinnanteilscheine Nr. 13 bis 20 und des Erneuerungsscheins), welche trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung im elektronischen Bundesanzeiger nicht bis zum 27. April 2007 bei der von der Gesellschaft benannten Umtauschstelle Dresdner Bank AG, Gallusanlage 2, 60329 Frankfurt am Main, oder einer anderen Geschäftsstelle der Dresdner Bank AG eingereicht sein werden, werden für kraftlos erklärt werden. Die Genehmigung hierfür ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 22. Januar 2007 erteilt worden. München, im Januar 2007 Allianz SE Der Vorstand