Änderungsanzeige im RENTEN SERVICE

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Änderungsanzeige im RENTEN SERVICE
Mit diesem Vordruck können dem Renten Service der Deutschen Post
Angaben zur Zahlweise oder zu Änderungen der persönlichen Verhältnisse,
die auf die Zahlung der Rente Einfluss haben, mitgeteilt werden.
Adresse des Absenders:
Bitte in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine ausfüllen und
Erläuterungen (z.B. Q) auf dem abzutrennenden Blatt beachten.
Bitte für jede Rente ein Formblatt ausfüllen.
Vorwahl
(
Rufnummer
Löschen
)
Bisher habe ich noch keine Zahlung durch
den Renten Service der Deutschen Post erhalten.
Änderungsanzeige und Anträge im Renten Service der Deutschen Post Q
Postabrechnungsnummer/Postrentennummer
Geburtsdatum
Name und Vorname des Zahlungsempfängers
Bisherige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Die hiermit abgegebenen Sozialdaten werden unter Beachtung des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches erhoben. Der
Leistungsberechtigte der gesetzlichen Rentenversicherung soll nach § 119 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches
Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung der von der Deutschen Post AG gezahlten Geldleistungen
erheblich sind, unmittelbar der Deutschen Post AG mitteilen. Die Angaben sind für eine ordnungsgemäße Rentenauszahlung bzw.
für die Bearbeitung Ihres Antrags notwendig.
1 Änderungen
1.1 Neue Adresse
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
1.2 Antrag auf unbare Zahlung/Kontoänderung
Ich bitte, meine Rente künftig auf folgendes Konto zu überweisen:
Bankleitzahl
Kontonummer
Bezeichnung des Geldinstituts
Name und Vorname aller Kontoinhaber R – Bitte immer ausfüllen! – Zusätzlich sind bitte auch die Teile 3.1 und 3.2 auszufüllen,
wenn der Name des Kontoinhabers nicht mit dem des Zahlungsempfängers übereinstimmt.
Ich verpflichte mich, dem Renten Service der Deutschen Post unverzüglich jede Änderung der Verhältnisse, die die Zahlung oder den
Anspruch selbst beeinflusst, schriftlich mitzuteilen und überzahlte Beträge der Deutschen Post AG zurückzuzahlen. Dazu beauftrage ich
das jeweils kontoführende Geldinstitut mit Wirkung auch meinen Erben gegenüber, überzahlte Beträge der Deutschen Post AG für
Rechnung des Leistungsträgers zurückzuzahlen.
Dieser Auftrag kann nur von mir – aber nicht von meinen Erben – widerrufen oder geändert werden.
1.3 Ableben (wenn möglich, bitte Sterbeurkunde beifügen; bei Anträgen auf Vorschusszahlung bitte Teil 4 ausfüllen)
Name und Vorname des Verstorbenen
Sterbedatum
1.4 Sonstiges S
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
977-022-000
2 Namensänderung (bitte Urkunde im Original oder als beglaubigte Kopie beifügen)
Neuer Name und Vorname
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
3 Bestätigung/Erklärung R
3.1 Bestätigung der Unterschrift des Zahlungsempfängers bei Überweisung der Rente auf das Konto einer Vertrauensperson
Frau/Herr (Name, Vorname) _________________________________________________ hat die umseitige/untenstehende Unterschrift als
von ihr/ihm vollzogen anerkannt.
Der Zahlungsempfänger ist mir persönlich bekannt
Der Zahlungsempfänger hat sich ausgewiesen durch: ____________________________________________________________________
(Ort, Datum)
(Unterschrift und Stempel der bestätigenden Stelle)
3.2 Erklärung des Kontoinhabers bzw. der/des Mitinhaber/s bei Überweisung auf ein Konto einer Vertrauensperson oder des Kontoinhabers bei Gemeinschaftskonten
Ich verpflichte mich, aufgrund des umseitigen/untenstehenden Antrags überzahlte Beträge der Deutschen Post AG zurückzuzahlen, und
beauftrage dazu das jeweils kontoführende Geldinstitut mit Wirkung auch meinen Erben gegenüber, überzahlte Beträge der Deutschen Post
AG für Rechnung des Leistungsträgers zurückzuzahlen.
(Ort, Datum)
(Unterschrift des Kontoinhabers/aller Mitinhaber)
4 Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen und Witwer T
Name, Vorname und Adresse der Witwe oder des Witwers
Tag der Eheschließung
Mein Ehemann/Meine Ehefrau ist verstorben. Die Sterbeurkunde habe ich beigefügt.
Ich habe meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland; dies kann ich durch Vorlage meines Personalausweises oder
Reisepasses belegen.
Ich beantrage hiermit eine Vorschusszahlung.
Kontoangaben RU (nur angeben, wenn die Zahlung
nicht auf das bisherige Konto überwiesen werden soll)
Bankleitzahl
Kontonummer
Bezeichnung des Geldinstituts
Name und Vorname des Kontoinhabers (zusätzlich sind bitte auch die Teile 3.1 und 3.2 auszufüllen, wenn der Name des Kontoinhabers
nicht mit dem der Witwe oder des Witwers übereinstimmt).
Ich verpflichte mich, aufgrund dieses Antrags überzahlte Beträge der Deutschen Post AG zurückzuzahlen. Dazu beauftrage ich das
vorgenannte Geldinstitut mit Wirkung auch meinen Erben gegenüber, überzahlte Beträge der Deutschen Post AG für Rechnung des
Leistungsträgers zurückzuzahlen.
(Ort, Datum)
(Unterschrift der Witwe oder des Witwers)
Bitte diese Blatt abtrennen
Erläuterungen zur Änderungsanzeige im Renten Service der Deutschen Post
Q Bitte übersenden Sie die Änderungsanzeige unmitelbar der für Sie zuständigen Stelle des Renten Service (Adresse s.
Rückseite). Der ausgefüllte Vordruck kann aber auch bei einer Filiale der Deutschen Post zur Weiterleitung abgegeben
werden.
R Renten können auch auf Konten von Vertrauenspersonen des Zahlungsempfängers (z.B. des Ehegatten, eines Elternteils
oder eines sonstigen Dritten) überwiesen werden. In den vorgenannten Fällen sind auch die Teile 3.1 und 3.2 der
Änderungsanzeige auszufüllen.
Im Teil 3.1 muss der Zahlungsempfänger seine Unterschrift bestätigen lassen, wenn Beträge auf das Konto einer anderen
Person überwiesen werden sollen. Bei einem Gemeinschaftskonto, das auch auf den Namen des Zahlungsempfängers
lautet, entfällt diese Bestätigung.
Die Unterschrift kann von einer Filiale der Deutschen Post, von einem Geldinstitut, das das Konto führt, oder von einer zur
Führung eines öffentlichen Siegels berechtigten Person oder Stelle bestätigt werden.
Wenn die Zahlung auf das Konto eines Dritten überwiesen werden soll, ist die Erklärung im Teil 3.2 von diesem
Kontoinhaber abzugeben.
Bei Überweisung auf ein Gemeinschaftskonto müssen sämtliche Inhaber dieses Kontos – ausgenommen der Zahlungsempfänger selbst – die Erklärung unterschreiben.
S Sofern ein Konto nicht vorhanden ist, kann hier beantragt werden, dass die Rente mit Zahlungsanweisung zur Verrechnung
geleistet wird.
In Ausnahmefällen kann auch die Zustellung der Rente mit Zahlungsanweisung beantragt werden; in solchen Fällen sollte
der Rentner das 75. Lebensjahr vollendet haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Rente bei
einer Filiale der Deutschen Post selbst abzuholen oder durch eine andere Person abholen zu lassen.
T Nach
dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten Versicherten erhält die Witwe/der
Witwer vom Renten Service der Deutschen Post eine Vorschusszahlung. Voraussetzungen für die Vorschusszahlung sind:
1. Der Antrag auf Vorschusszahlung muss innerhalb eines Monats nach dem Tode des/der Versicherten beim Renten
Service vorliegen.
2. Dem Antrag auf Vorschusszahlung ist eine Sterbeurkunde, in der die Witwe oder der Witwer als Ehefrau/Ehemann
des/der verstorbenen Berechtigten bezeichnet ist, beizufügen.
3. Die Witwe/Der Witwer muss ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
4. Die Rente muss an den verstorbenen Versicherten/die verstorbene Versicherte selbst oder an seine Ehefrau/ihren
Ehemann monatlich über den Renten Service gezahlt worden sein.
5. Der Vorschuss auf die später zu zahlende Witwenrente oder Witwerrente muss einen Betrag von mindestens 50 EUR
erreichen.
Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Monatsrente (ohne einige Zahlbetragsbestandteile,
wie z.B. Beitragszuschussbetrag zur freiwilligen/privaten Krankenversicherung, Beitragszuschussbetrag zur Pflegeversicherung, Kindererziehungsleistungsbetrag). Bereits über den Sterbemonat hinaus gezahlte Monatsbeträge werden auf den
Vorschuss angerechnet. Sollte durch die Vorschusszahlung eine Überzahlung entstehen, wird der überzahlte Betrag von der
späteren Witwenrente oder Witwerrente einbehalten.
Die Witwenrente oder Witwerrente muss beim Rentenversicherungsträger oder Versicherungsamt (Gemeinde-,
Stadt- oder Bezirksverwaltung) besonders beantragt werden.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb eines Monats nach dem Tode beim Renten Service beantragt, kann der Vorschuss
zusammen mit dem Formblattantrag auf Witwenrente oder Witwerrente auch noch später bei den vorher genannten Stellen
beantragt werden.
Eine Vorschusszahlung durch den Renten Service der Deutschen Post ist nicht möglich, wenn
−
der Rentenversicherungsträger sich die Entscheidung vorbehalten hat,
−
eine Vergleichsrente nach Art. 2 RÜG gezahlt wurde,
−
eine wirksame Erklärung zur weiteren Anwendung des am 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrentenrechts
abgegeben wurde,
−
die Begrenzungsvorschrift des § 22b Abs. 3 FRG angewendet wurde,
−
ein Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt wurde,
−
bei Eheschließung ab dem 01.01.2002 die Ehe zum Zeitpunkt des Todes nicht mindestens ein Jahr bestanden hat.
In diesen Fällen kann erst der zuständige Rentenversicherungsträger über die Zahlung der Witwenrente oder Witwerrente
entscheiden.
U Die Überweisung ist auf das Konto der Witwe/des Witwers oder der verstorbenen Person zulässig. Wird die Überweisung
auf das Konto einer Vertrauensperson der Witwe/des Witwers gewünscht, sind zusätzlich die Bestätigung der Unterschrift
und die Erklärung des Kontoinhabers in den Teilen 3.1 und 3.2 der Änderungsanzeige notwendig.
Falls dem Renten Service keine Kontoangaben bekannt sind, wird die Vorschusszahlung an die Adresse der Witwe oder
des Witwers geleistet.
Adressen der Stellen des Renten Service s. Rückseite.
Adressen der Stellen des Renten Service
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
Postfach 11 09 63
86130 Augsburg
13497 Berlin
22292 Hamburg
30103 Hannover
(08 21) 2 57 42 07
(0 30) 43 58 26 02
(0 40) 63 88 74 01
(05 11) 9 66 57 01
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
50417 Köln
04099 Leipzig
70143 Stuttgart
(02 21) 5 69 23 99
(03 41) 9 78 02 00
(07 11) 1 29 55 55