Transporte von Hand

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Transporte von Hand
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Transporte von Hand (262 / 6/2011)
1. Werden die Gefährdungen beim Transport von Hand und bei der Lastenhandhabung ermittelt, bewertet und bei Bedarf Maßnahmen zu deren Vermeidung
oder Verminderung ergriffen?
2. Wird die Leitmerkmalmethode (www.baua.de) zur Gefährdungsbeurteilung
beim Heben und Tragen, Ziehen und Schieben eingesetzt?
3. Wird überprüft, ob der gesundheitlich belastende Transport von Hand durch
Einsatz technischer Hilfsmittel, Änderung des Verfahrens oder der Abläufe
vermindert oder vermieden werden kann?
4. Wie werden die „zumutbaren“ Gewichte für die manuelle Handhabung von
Lasten festgelegt, insbesondere für Jugendliche und werdende Mütter?
5. Ist bekannt, dass nicht allein das Lastgewicht, sondern auch Häufigkeit, Dauer, Körperhaltung und Umgebungsbedingungen dafür entscheidend sind, ob
die Lastenhandhabung gesundheitsgefährdend ist?
6. Wird der Betriebsarzt bei der Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen
hinzugezogen?
7. Sind die Kriterien für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
nach dem BG-Grundsatz G 46 und die zugehörige Handlungsanleitung
BGI 504-46 im Betrieb bekannt?
8. Wird geprüft, ob die für den manuellen Transport von Lasten vorgesehenen
Mitarbeiter körperlich für die Tätigkeit geeignet sind?
9. Werden die Verkehrswege für Transporte von Hand immer von Hindernissen
freigehalten, und sind sie ausreichend beleuchtet?
10. Sind für den Transport von z. B. Rohren oder Blechen die geeigneten Tragehilfsmittel im Betrieb vorhanden? Werden die Hilfsmittel von den Mitarbeitern
auch verwendet?
11. Stehen den Mitarbeitern für den Transport und die Handhabung von Lasten
über längere Strecken Hilfsmittel zur Verfügung, z. B. Handwagen, Stechkarren oder Rollenbahnen?
12. Werden bei der Unterweisung der Mitarbeiter nicht nur das notwendige
theoretische Wissen vermittelt, sondern auch die richtigen Bewegungsabläufe
geübt?
13. Wie erfolgt die Abstimmung unter Mitarbeitern, wenn sie Hebe- und Tragevorgänge gemeinsam ausführen?
14. Werden Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter zu Arbeitsprozessen mit
manueller Handhabung zeitnah geprüft und ggf. umgesetzt?
Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:
© VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 6/2011
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Info
Transporte von Hand (262 / 6/2011)
Trotz Automatisierung von Arbeitsabläufen gibt es nach
wie vor manuelle Arbeitsprozesse, die mit einer Belastung des Muskel- und Skelett-Systems einhergehen.
Seit 1996 fordert die Lastenhandhabungsverordnung
von den Betrieben, Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die eine Gefährdung der Gesundheit durch
Transporte von Hand so gering wie möglich halten.
Mögliche Gefährdungen/Belastungen
Mechanische Gefährdungen
– Scharfe Kanten, Quetschstellen
– Kippen, Umfallen, Wegrollen oder Herabfallen der
Last
– Hochschlagen von Transportmitteln, z. B. bei
Stechkarren
Stolpern durch ungenügende Sicht auf den Transportweg, herumliegende oder hervorstehende
Gegenstände
Falsche Hebetechnik
Zu hohe Lastgewichte
Anzahl der Hebevorgänge
Verdrehte Körperhaltung, auch durch räumlich
beengte Verhältnisse
Überschätzung der eigenen Kräfte und körperlichen
Leistungsfähigkeit
Schutzbestimmungen für Jugendliche oder werdende Mütter werden nicht eingehalten
Was kann passieren?
Physische Erschöpfung
Rückenschmerzen, Zerrungen, Muskelfaserrisse
Verletzungen, insbesondere der Hände und Füße
Erkrankungen des Muskel-Skelett- und des HerzKreislauf-Systems
Schädigung der Geburtsorgane bei Frauen
Entstehung von Berufskrankheiten
Fehlzeiten und Zusatzkosten durch ungenügende
ergonomische Arbeitsgestaltung
Was ist zu tun?
Manuelle Handhabung von Lasten so weit wie möglich vermeiden, z. B. durch den Einsatz von
– Flurförderzeugen, Kranen, Winden
– Stech- oder Schubkarren, Hand- oder Hubwagen,
Treppensteigern
Gefährdungsbeurteilung durchführen unter Berücksichtigung von:
– Häufigkeit, Dauer, Trageentfernung
– Lastgewicht, Schwerpunkt und Abmessungen der
Last
– Körperhaltung und Umgebungsbedingungen
Mitarbeiter:
– An arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
nach BG-Grundsatz G 46 teilnehmen lassen
– Über Gesundheitsgefahren informieren
– In der Lastenhandhabung unterweisen
– Bewegungsabläufe üben lassen
Tragehilfsmittel, wo immer möglich einsetzen, z. B.:
– Einsteck- oder schraubbare Griffe
– Blech- und Rohrklemmen, Handmagnete, Vakuum-Sauggriffe
– Tragegurte
Sperrige und schwere Lasten mit zwei oder mehreren Personen transportieren, eindeutige Kommandos absprechen
Verkehrswege freihalten
Persönliche Schutzausrüstung benutzen
Aufnehmen der Last:
– Möglichst nicht vom Boden aufnehmen, z. B. Einsatz von Hubtischen oder Rollenbahnen
– Nahe herantreten
– Nicht ruckartig anheben
– In die Hocke gehen, mit gespreizten Beinen und
geradem Rücken aus den Oberschenkeln heraus
anheben (körpernah)
– Bei Bedarf von zweiter Person helfen lassen
– Nicht im Oberkörper verdrehen
Tragen der Last:
– Körper symmetrisch belasten
– Nah und am Körper abgestützt
– Arme möglichst gestreckt halten
– Aufrechte Körperhaltung
Absetzen der Last:
– Auf ebenen Flächen
– In die Hocke gehen
– „Über Eck“ absetzen oder Unterlagen benutzen,
um ein Quetschen der Finger und Hände zu vermeiden
© VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 6/2011