Transporte von Hand
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Transporte von Hand
e t s i l k c e Ch Transporte von Hand (262 / 6/2011) 1. Werden die Gefährdungen beim Transport von Hand und bei der Lastenhandhabung ermittelt, bewertet und bei Bedarf Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Verminderung ergriffen? 2. Wird die Leitmerkmalmethode (www.baua.de) zur Gefährdungsbeurteilung beim Heben und Tragen, Ziehen und Schieben eingesetzt? 3. Wird überprüft, ob der gesundheitlich belastende Transport von Hand durch Einsatz technischer Hilfsmittel, Änderung des Verfahrens oder der Abläufe vermindert oder vermieden werden kann? 4. Wie werden die „zumutbaren“ Gewichte für die manuelle Handhabung von Lasten festgelegt, insbesondere für Jugendliche und werdende Mütter? 5. Ist bekannt, dass nicht allein das Lastgewicht, sondern auch Häufigkeit, Dauer, Körperhaltung und Umgebungsbedingungen dafür entscheidend sind, ob die Lastenhandhabung gesundheitsgefährdend ist? 6. Wird der Betriebsarzt bei der Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen hinzugezogen? 7. Sind die Kriterien für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach dem BG-Grundsatz G 46 und die zugehörige Handlungsanleitung BGI 504-46 im Betrieb bekannt? 8. Wird geprüft, ob die für den manuellen Transport von Lasten vorgesehenen Mitarbeiter körperlich für die Tätigkeit geeignet sind? 9. Werden die Verkehrswege für Transporte von Hand immer von Hindernissen freigehalten, und sind sie ausreichend beleuchtet? 10. Sind für den Transport von z. B. Rohren oder Blechen die geeigneten Tragehilfsmittel im Betrieb vorhanden? Werden die Hilfsmittel von den Mitarbeitern auch verwendet? 11. Stehen den Mitarbeitern für den Transport und die Handhabung von Lasten über längere Strecken Hilfsmittel zur Verfügung, z. B. Handwagen, Stechkarren oder Rollenbahnen? 12. Werden bei der Unterweisung der Mitarbeiter nicht nur das notwendige theoretische Wissen vermittelt, sondern auch die richtigen Bewegungsabläufe geübt? 13. Wie erfolgt die Abstimmung unter Mitarbeitern, wenn sie Hebe- und Tragevorgänge gemeinsam ausführen? 14. Werden Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter zu Arbeitsprozessen mit manueller Handhabung zeitnah geprüft und ggf. umgesetzt? Ergänzende, betriebsbezogene Fragen: © VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 6/2011 n o i t a m r Info Transporte von Hand (262 / 6/2011) Trotz Automatisierung von Arbeitsabläufen gibt es nach wie vor manuelle Arbeitsprozesse, die mit einer Belastung des Muskel- und Skelett-Systems einhergehen. Seit 1996 fordert die Lastenhandhabungsverordnung von den Betrieben, Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die eine Gefährdung der Gesundheit durch Transporte von Hand so gering wie möglich halten. Mögliche Gefährdungen/Belastungen Mechanische Gefährdungen – Scharfe Kanten, Quetschstellen – Kippen, Umfallen, Wegrollen oder Herabfallen der Last – Hochschlagen von Transportmitteln, z. B. bei Stechkarren Stolpern durch ungenügende Sicht auf den Transportweg, herumliegende oder hervorstehende Gegenstände Falsche Hebetechnik Zu hohe Lastgewichte Anzahl der Hebevorgänge Verdrehte Körperhaltung, auch durch räumlich beengte Verhältnisse Überschätzung der eigenen Kräfte und körperlichen Leistungsfähigkeit Schutzbestimmungen für Jugendliche oder werdende Mütter werden nicht eingehalten Was kann passieren? Physische Erschöpfung Rückenschmerzen, Zerrungen, Muskelfaserrisse Verletzungen, insbesondere der Hände und Füße Erkrankungen des Muskel-Skelett- und des HerzKreislauf-Systems Schädigung der Geburtsorgane bei Frauen Entstehung von Berufskrankheiten Fehlzeiten und Zusatzkosten durch ungenügende ergonomische Arbeitsgestaltung Was ist zu tun? Manuelle Handhabung von Lasten so weit wie möglich vermeiden, z. B. durch den Einsatz von – Flurförderzeugen, Kranen, Winden – Stech- oder Schubkarren, Hand- oder Hubwagen, Treppensteigern Gefährdungsbeurteilung durchführen unter Berücksichtigung von: – Häufigkeit, Dauer, Trageentfernung – Lastgewicht, Schwerpunkt und Abmessungen der Last – Körperhaltung und Umgebungsbedingungen Mitarbeiter: – An arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach BG-Grundsatz G 46 teilnehmen lassen – Über Gesundheitsgefahren informieren – In der Lastenhandhabung unterweisen – Bewegungsabläufe üben lassen Tragehilfsmittel, wo immer möglich einsetzen, z. B.: – Einsteck- oder schraubbare Griffe – Blech- und Rohrklemmen, Handmagnete, Vakuum-Sauggriffe – Tragegurte Sperrige und schwere Lasten mit zwei oder mehreren Personen transportieren, eindeutige Kommandos absprechen Verkehrswege freihalten Persönliche Schutzausrüstung benutzen Aufnehmen der Last: – Möglichst nicht vom Boden aufnehmen, z. B. Einsatz von Hubtischen oder Rollenbahnen – Nahe herantreten – Nicht ruckartig anheben – In die Hocke gehen, mit gespreizten Beinen und geradem Rücken aus den Oberschenkeln heraus anheben (körpernah) – Bei Bedarf von zweiter Person helfen lassen – Nicht im Oberkörper verdrehen Tragen der Last: – Körper symmetrisch belasten – Nah und am Körper abgestützt – Arme möglichst gestreckt halten – Aufrechte Körperhaltung Absetzen der Last: – Auf ebenen Flächen – In die Hocke gehen – „Über Eck“ absetzen oder Unterlagen benutzen, um ein Quetschen der Finger und Hände zu vermeiden © VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 6/2011