Zeitgeistreiches

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Zeitgeistreiches
Zeitgeistreiches
Zeitgeistreiches
Scherz und Ernst in der Juristenzeitung
Glossen aus sechzig Jahren
Mit einer Bibliographie herausgegeben von
Hanjo Hamann und Martin Idler
Mohr Siebeck
Hanjo Hamann, Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Hamburg; Promotion in Bonn und Jena; Referendariat u. a. in Erfurt und Pretoria; seit 2013 Gastforscher am MPI für Gemeinschaftsgüter in Bonn; seit
2014 Nachwuchskollegiat der Heidelberger Akademie der Wissenschaften;
2015 Fachlektor Rechtswissenschaft im Verlag Mohr Siebeck.
Martin Idler, Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und Fribourg
(Schweiz); Referendariat in Tübingen und Stuttgart; bis 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie der Universität Tübingen; seit 2007 Schriftleiter der „Juristenzeitung“ (JZ) im Verlag Mohr Siebeck.
ISBN 978-3-16-154251-0
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
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© 2015 Mohr Siebeck Tübingen. www.mohr.de
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Werkdruck­­papier gedruckt und gebunden.
Vorwort
Gut anderthalb Jahrhunderte ist es her, dass ein berühmter Gelehrter
die Rechtswissenschaft seiner Zeit mit einer bissigen Satire auf’s Korn
nahm, die im zweiten Abdruck unter dem Titel „Scherz und Ernst in
der Jurisprudenz. Eine Weihnachtsgabe für das juristische Publikum“
(von Jhering 1884) unseren Blick auf das Recht für immer veränderte.
Wenige Jahren sind es, seit eine im Verlag Mohr Siebeck erschienene
Doktorarbeit beiläufig feststellte: „Dass man Juristen Humor nachsagt,
ist eher die Ausnahme.“ (Schmerbach, Das „Gemeinschaftslager Hanns
Kerrl“, 2008, S. 63). Was ist dazwischen geschehen? Wie haben sich Humor und Nachdenklichkeit in der Juristerei über die Jahrzehnte verändert? Das 70-jährige Jubiläum der „Juristenzeitung“ (JZ) lädt zu einer
Rückschau ein.
Die JZ geht zurück auf das Jahr 1946, als unmittelbar nach dem Krieg
in zwei angrenzenden Besatzungszonen neue juristische Zeitschriften
ins Leben gerufen wurden: In Heidelberg, damals von den US-Amerikanern besetzt, die „Süddeutsche Juristen-Zeitung“, im von den Franzosen besetzten Tübingen die „Deutsche Rechts-Zeitschrift“. Fünf
Jahre später wurden beide Zeitschriften zur „Juristenzeitung“ vereinigt,
die fortan im Verlag J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen erschien
und inzwischen ihren 70. Jahrgang vollendet hat.
Seit ihrem ersten Tag bot die „Juristenzeitung“ Raum für Querdenker. Kritisches und Kontroverses, Vorwitziges und Nachdenkliches,
Amüsantes und Brisantes fanden Aufnahme in die Kategorie „Glossen“, die im ersten Heft am 5. Januar 1951 durch den damaligen Schriftleiter Walter Mallmann bestückt wurde und seither unregelmäßig aber
kontinuierlich andere Zeitgenossen dazu anregte, die spitze Feder zu
zücken, dem Zeitgeist auf den Leib zu rücken.
Heute, 65 Jahre später, zählen wir 430 solcher Sach- und Lachgeschichten, auch von einigen der berühmtesten Juristen unserer Zeit: Der
hundertjährige „Jahrhundertjurist“ Werner Flume gehört ebenso dazu
wie der bedeutende Publizist und Wirtschaftsrechtler Max Hachenburg, der spätere Präsident der Max-Planck-Gesellschaft Hans F. Zacher ebenso wie die erste Präsidentin eines deutschen Bundesgerichts
VI
Vorwort
Jutta Limbach, der schwäbische Satiredichter Karl Napf (Ralf Jandl)
und der durch FAZ-Rezensionen einem breiteren Publikum bekannte
Rechtsphilosoph Gerd Roellecke wie auch der nachmalige Tübinger
Oberbürgermeister Eugen Schmid und der vormalige Präsident des
Bundesverwaltungsgerichts Horst Sendler – um nur einige zu nennen.
Schon diese Aufzählung illustriert die Breite des Autorenspektrums,
das über die Grenzen Deutschlands hinaus noch durch ausländische
Gastautoren wie Theo Mayer-Maly und Erwin Migsch ergänzt wurde.
Dass große Geister wie die genannten sich bemüßigt fühlten, die
wissenschaftliche Diskussion durch pointierte und oft humorvolle Miszellen zu bereichern, belegt die Bedeutung solcher Glossen als Diskursformat – und beweist zugleich, dass auch Juristen entgegen landläufiger
Vorurteile die kurze gegenüber der langen Weile bevorzugen. In diesem
Sinne bleibt zu hoffen, dass der vorliegende Band nicht nur zeitgeschichtlichen Studien dienen, sondern mit seinen Zeit-Geschichten
auch unterhalten und amüsieren möge.
Die Herausgeber sind mit den Glossen der Juristenzeitung bereits
länger vertraut: Der erstgenannte als Hobbysatiriker, der selbst eine
JZ-Glosse beisteuern durfte (JZ 2014, S. 295); der zweitgenannte als
langjähriger Schriftleiter der Juristenzeitung, der bislang elf Glossen
zum Abdruck gebracht hat. Tatkräftig unterstützt wurden wir von den
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Verlags Mohr Siebeck, allen voran Rebekka Zech, Susanne Mang, Jana Trispel, Lisa Laux, Kendra
Mäschke und Steffen Rompel. Dafür danken wir ihnen herzlich.
Tübingen,
im Oktober 2015
Hanjo Hamann
und Martin Idler
Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII
Editorische Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Eine kleine statistische Sichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Worum ging es die letzten 65 Jahre? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Ein Wort gibt das andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Zeitgeistreiches: Glossen 1951–2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
[1]
[4]
[18]
[26]
[37]
[44]
[47]
[50]
[51]
[63]
[64]
Menschenwürde und „gute Sitten“
Walter Mallmann, JZ 1951, S. 27–28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Herrenbesuch bei der Mieterin
Otto Küster, JZ 1951, S. 91–92 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Über die Vorliebe des deutschen Richters für
das Unpersönliche
G. Less, JZ 1951, S. 468–469 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Gefangenentransporte
Karl S. Bader, JZ 1951, S. 794–795 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Doktorprobleme
Walter Mallmann, JZ 1952, S. 438–439 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Die losen Blätter
Günter Dürig, JZ 1953, S. 126 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Weder Politik noch Weltanschauung
Otto Küster, JZ 1953, S. 187–188 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Verfehltes Tempo
S. Günther, JZ 1953, S. 316–317 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Post-Glossatoren
o.A., JZ 1953, S. 317 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
„Schnellberichtigungen“
Peter Kasiba, JZ 1954, S. 648 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Rezensionen
Otto Bachof, JZ 1954, S. 709–710. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
VIII
Inhaltsverzeichnis
[66] Mutterschutz
Franz Gamillscheg, JZ 1955, S. 125 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
[72] Die Doppelnaturen
Frieder Marloh, JZ 1955, S. 761 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
[80] Etwas umständlich
Oskar Feiber, JZ 1957, 390 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
[88] Neues vom Kampf um die losen Blätter (I.)
Johann Georg Reißmüller, JZ 1959, S. 69 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
[89] Neues vom Kampf um die losen Blätter (II.)
Günter Dürig, JZ 1959, S. 69 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
[90] Inflation
Rolf Friedrich Jesau, JZ 1959, S. 504 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
[95] Testward ho
Frieder Marloh, JZ 1960, S. 546 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
[99] Des Esels neuester Schatten
August-Wilhelm Mende, JZ 1961, S. 642 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
[101] Besorgter Brief an einen künftigen Verbrecher
Reinhart Maurach, JZ 1962, S. 380–382 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
[102] Antwort des jungen Sünders
„Franziskus nondum Hesperandus“, JZ 1962, S. 644–646. . . . . . 43
[106] Die Zauberformel der Bedenken
O.-Ernst Starke, JZ 1964, S. 267 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
[107] „Theorien“ in der Rechtswissenschaft
Egon Schneider, JZ 1964, S. 387–388 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
[109] Etikettenschwindel?
Fritz Baur, JZ 1965, S. 109 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
[118] Prüfer bleib’ bei deinen Fällen
Ernst Steindorff, JZ 1966, S. 582 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
[119] Zum Begriff der Wühlarbeit
Friedrich-Christian Schroeder, JZ 1966, S. 809–810 . . . . . . . . . . . 52
[132] Vom Stil der Rechtssprache
Eberhard Foth, JZ 1968, S. 236 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
[140] Beratungsgeheimnis und Richterbildung
Hans A. Stöcker, JZ 1969, S. 33–35 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
[141] Postglosse
Werner Sarstedt, JZ 1969, S. 116 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
[142] Wunder der Jurisprudenz
Hans Wolfsteiner, JZ 1969, S. 154 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Inhaltsverzeichnis
IX
[143] Präambel oder Ampel?
Paul Heinrich Neuhaus, JZ 1969, S. 209 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
[148] Vorläufige Grundsätze
Hans Wolfsteiner, JZ 1969, S. 712 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
[152] Die Ausbilderkartei
Ingo von Münch, JZ 1970, S. 75 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
[155] Aus von Münchs Bilderkartei
Ulrich Stascheit, JZ 1970, S. 194 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
[156] Von der Bilderkartei zur Ausbilderkartei
Ingo von Münch, JZ 1970, S. 194–195 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
[167] Juristen auf dem soziologischen Prüfstand
Peter Schwerdtner, JZ 1970, S. 516–517 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
[171] Alle (zwei) Jahre wieder: der Deutsche Juristentag
Ingo von Münch, JZ 1970, S. 587 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
[195] Gedanken zum „Rechtsroulette“
R. Eilsberger, JZ 1971, S. 522 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
[198] Die langen Prozesse
Paul Heinrich Neuhaus, JZ 1971, S. 662 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
[202] Das Broughton-Roellecke’sche Schnellinnovations-System
Gerd Roellecke, JZ 1972, S. 27–28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
[203] Arbeitshilfen, Subalternität und Verwandtes
Wilhelm Henke, JZ 1973, S. 35–36 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
[214] Assistenten
Paul Heinrich Neuhaus, JZ 1972, S. 412–413 . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
[223] Das antekapierte Besitzkonstitut
Detlef Liebs, JZ 1972, S. 751 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
[230] Der Einfluß der Gesetzgebung auf den Leistungsstand
der jungen Juristen oder die Anwendung des JAG
durch die juristischen Prüfer
Ortlieb Fliedner, JZ 1973, S. 386–387 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
[242] Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht!
Ralf Jandl, JZ 1974, S. 109 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
[243] Ein Problem der Praxis
Karl-Heinz Groß, JZ 1974, S. 139 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
[247] Der selbst-verwaltete Aufstieg eines
fort-schrittlichen Habilitanden
Rupert Scholz, JZ 1974, S. 236–237 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
[253] Nochmals: Der selbst-verwaltete Aufstieg eines
fort-schrittlichen Habilitanden
Gärtner, JZ 1974, S. 718 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
X
Inhaltsverzeichnis
[254] Nochmals: Der selbst-verwaltete Aufstieg eines
fort-schrittlichen Habilitanden (Nachwort)
Rupert Scholz, JZ 1974, S. 718 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
[264] Unzeitgemäße Fürstenknechte?
Fritz Sturm, JZ 1975, S. 188 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
[271] Entwurf eines RKVKehrtwG
Karl Peters, JZ 1975, S. 612–613 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
[274] Mehr-Silbige Juristenausbildung
Christa Rosenberger, JZ 1976, S. 101–102 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
[276] Der ungezwungene Blick in den Himmel
G.-F. Vietor, JZ 1976, S. 188–190 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
[298] Nochmals: Mengenlehre für Juristen
Hans-Ludwig Günther, JZ 1977, S. 356 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
[304] Die Seitensprungfamilie
Hans-Georg von Rantzau, JZ 1978, S. 73. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
[308] Dr. jur.-dent.
Hans-Ullrich Paeffgen / Reinhard Welter, JZ 1978, S. 577–578 . 102
[317] Unkosten
Heinz Müller-Dietz, JZ 1980, S. 366 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
[323] Deutsche Sprache – Schwere Sprache
H. (wohl Paul Heinrich) Neuhaus, JZ 1981, S. 37 . . . . . . . . . . . 105
[325] Schräges im wissenschaftlichen Apparat
Wolfgang Zöllner, JZ 1981, S. 242 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
[326] Über die Zifferitis
Helmut Weber, JZ 1981, S. 242–243 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
[332] Unsere Universität – Frühjahr 1981
Klaus Adomeit, JZ 1981, S. 550–554 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
[334] Der aphoristische Index – eine neue Literaturgattung?
Johannes Rübenach, JZ 1981, S. 718 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
[336] Die tauben Ohren des Präsidiums
Hans Wolfsteiner, JZ 1982, S. 122 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
[337] Die Formular-Rezension
Karsten Schmidt, JZ 1982, S. 343–344 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
[339] Das Gewicht des wichtigen Grundes
Gerhard Wolf, JZ 1982, S. 653 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
[341] Leserecho
Jürgen Schwabe, JZ 1982, S. 874 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
[343] Eine neue juristische Fachzeitschrift erscheint
Martin Peltzer, JZ 1983, S. 77 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Inhaltsverzeichnis
[346] Die Mehr- oder Mindermeinung
Eckhard Horn, JZ 1983, S. 719–720 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[349] Begründung einer herrschenden Meinung durch
unrichtige Veröffentlichung von Urteilsgründen
Joachim Schulze-Osterloh, JZ 1984, S. 276 . . . . . . . . . . . . . . . . .
[358] Professorenprotest?
Helmut Lecheler, JZ 1987, S. 506 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[365] Postrechtsmonopol
Volker Kunkel, JZ 1989, S. 1115 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[369] Der Schutz der Zombiewürde
Friedrich-Christian Schroeder, JZ 1990, S. 858 . . . . . . . . . . . . .
[370] Zueignung aus Zuneigung
Karsten Schmidt, JZ 1990, S. 1121–1123 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[383] Effeff…
Wolfgang Krüger, JZ 1995, S. 934 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[384] Das Ende der wissenschaftlichen Besserwisserei in Schilda
Johann Braun, JZ 1996, S. 717–719 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[388] Relativ absolut – absolut relativ
Walter Grasnick, JZ 1997, S. 457 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[391] Von der Alma mater zur Mätresse Alma
Jan C. Joerden, JZ 1998, S. 134–135 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[404] Eingriffssemantik
Friedrich-Christian Schroeder, JZ 2001, S. 84 . . . . . . . . . . . . . . .
[410] VÄndVVÄndVVV
Karl Peters, JZ 2003, S. 90 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[411] Liebes Finanzamt,
Johann Braun, JZ 2003, S. 245–246 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[415] Die Fakultätsrätin
Uwe Scheffler, JZ 2004, S. 1162–1163 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[420] Kleine Typologie der rechtspolitischen
Unwahrhaftigkeit – zwei jüngere Anlässe
Jürgen Kohler, JZ 2007, S. 623–625 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
[421] Neues aus der Bauhütte des Rechts, oder: Geist und Buchstabe
Thomas Vormbaum, JZ 2008, S. 244–245 . . . . . . . . . . . . . . . . . .
XI
133
134
135
137
139
140
145
146
150
151
154
154
155
157
161
163
Bibliographie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
Personenregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
Abkürzungsverzeichnis
aaO.
a. d.
a. D.
a. E.
a. F.
AG
AGG
AktG
AO
AöR
Az.
BAföG
BAnz
BayObLG
BBiG
BGBl.
BGHSt
BGHZ
Biokraft-NachV
BioSt-NachV
BRAO
BSG
BVerfGG
DB
dgl.
d. i.
DRiG
DRSp.
DTSB
EDV
Erg.-Lfg.
FFG
FU
GbV
GmbHG
GV NW
GVG
GWB
h. c.
HessVGH
am angegebenen Ort
an der
außer Dienst
am Ende
alte(r) Fassung
Amtsgericht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Aktiengesetz
Abgabenordnung
Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift)
Aktenzeichen
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Bundesanzeiger
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Berufsbildungsgesetz
Bundesgesetzblatt
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bundesrechtsanwaltsordnung
Bundessozialgericht
Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Der Betrieb (Zeitschrift)
dergleichen
das ist
Deutsches Richtergesetz
Deutsche Rechtsprechung (Zeitschrift)
Deutscher Turn- und Sportbund
Elektronische Datenverarbeitung
Ergänzungslieferung
Filmförderungsgesetz
Freie Universität (Berlin)
Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen
Gerichtsverfassungsgesetz
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
honoris causa (lat. „ehrenhalber“)
Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Kassel)
XIV
Abkürzungsverzeichnis
h. L.
h. M.
H.v.m.
i. Br.
i. d. F.
i. S.
i. V. m.
JR
KritVj-Schr.
LG
LL.B.
LuftSchlichtV
MDR
m. E.
MPVerfVO
n. F.
NJW
NStZ
o. A.
OLG
ÖTV
PatG
PEN
Pr. GS
RA
RdA
RGBl.
RGZ
RRef.
RW
s. d. g.
SD
s. E.
SenPräs.
SGB X
SHAEF
StGB
StPO
StVÄG
StVO
VG
VwVfG
VwGO
WM
WS
ZG
ZHR
ZPO
z. Z. / z. Zt.
herrschende Lehre
herrschende Meinung
Hervorhebung von mir
im Breisgau
in der Fassung
im Sinn(e)
in Verbindung mit
Juristische Rundschau (Zeitschrift)
Kritische Vierteljahresschrift (Zeitschrift)
Landgericht
Legum Baccalaureus (Bachelor der Rechte)
Luftverkehrsschlichtungsverordnung
Monatsschrift für Deutsches Recht (Zeitschrift)
meines Erachtens
Meisterprüfungsverfahrensverordnung
neue(r) Fassung
Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
Neue Zeitschrift für Strafrecht
ohne Autorenangabe
Oberlandesgericht
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
Patentgesetz
Poets, Essayists, Novelists (internationaler Autorenverband)
Preußische Gesetzessammlung
Rechtsanwalt
Recht der Arbeit (Zeitschrift)
Reichsgesetzblatt
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Rechtsreferendar
Rechtswissenschaft (Zeitschrift)
soli dei gloria (lat. „dem alleinigen Gott die Ehre“)
Sicherheitsdienst des Reichsführers SS
seines Erachtens
Senatspräsident (heute „Vorsitzender Richter“ am Obergericht)
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (Verwaltungsverfahren)
Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (1943–1945)
Strafgesetzbuch
Strafprozessordnung
Strafverfahrensänderungsgesetz 1999
Straßenverkehrsordnung
Verwaltungsgericht
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsgerichtsordnung
Wertpapier-Mitteilungen (Zeitschrift)
Wintersemester
Zeitschrift für Gesetzgebung
Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht
Zivilprozessordnung
zur Zeit
Editorische Vorbemerkungen
Im gesamten Buch beziehen sich [eckig eingeklammerte] Zahlen auf die Glossenzählung in der Bibliographie ab S. 167. Ein ▶vorangestellter Pfeil bezeichnet Glossen,
die ab S. 11 abgedruckt sind.
Für ein juristisches Editionsprojekt bieten die JZ-Glossen dankbares
Quellenmaterial: Digital erschlossen, fußnotenarm, sprachlich prägnant, lehrreich und dabei noch – horribile dictu! – unterhaltsam.
Doch was eigentlich ist eine „Glosse“? Pierer’s Universal-Lexikon
sagte dazu einst unter 1), der Begriff bezeichne
„ein provincielles, unbekanntes, dunkeles, der Erklärung bedürfendes Wort; dagegen in literaturhistorischem Sinne das so erklärende Wort“.
Diese Begriffsbedeutung ist historisch interessierten Juristen aus der
Rezeption des römischen Rechts vertraut, und hat doch rein gar nichts
(nein, fast gar nichts, siehe ▶[51]) mit der hier gemeinten Bedeutung zu
tun. Denn die hier versammelten Glossen sind (hoffentlich) weder provinziell noch literaturhistorisch belehrend, sondern eher das, was Pierer
ganz am Ende seines langen Artikels unter 2) aufführt:
„Im gemeinen Leben so v.[iel] w.[ie] Anmerkung, bes.[onders] bittere, beißende Bemerkung über etwas (G-n über etwas machen).“
Für Pierer damals ein unbedeutender Nachgedanke, den Lesern der Juristenzeitung dagegen bestens vertraut: Um genau solche bitter-beißenden Glossen über das „gemeine“ Leben geht es hier.
430 solcher Miniaturen sind in der Juristenzeitung seit 1951 erschienen – seinerzeit als Innovation gegenüber den Vorgängerzeitschriften
der JZ, bald schon Markenzeichen, heute womöglich sogar Alleinstellungsmerkmal dieser Zeitschrift. Kaum eine andere Fachgazette räumt
unkonventionellen Querdenkereien und unorthodoxen Querschüssen
so viel Raum ein, kaum ein anderes Format hat so viel Zuspruch erfahren. Wer aber waren die „Glossatoren“ der Juristenzeitung, was hat sie
in den 65 Jahren seit 1951 umgetrieben? Bevor der Leser sich ab S. 11
selbst einen Eindruck verschaffen kann, seien einige Entwicklungslinien kurz zusammengefasst.
2
Editorische Vorbemerkungen
Eine kleine statistische Sichtung
Wer? Wann? Wieviel? Wie lang?
Die 430 Glossen zwischen 1951 und 2015 sind über die Jahre ungleich
verteilt. Eine Zeitreihendarstellung lässt deutliche Muster erkennen:
Abb. 1: Verteilung der 430 Glossen auf die Jahrgänge der Juristenzeitung
Sehr deutlich – und vielleicht nicht allzu überraschend – fallen die meisten Glossen in jene Jahre, die zu den konfliktträchtigeren der deutschen
Nachkriegsjuristerei gehören. Schon hier wird deutlich, was sich in einer genaueren Auseinandersetzung später (S. 6 ff.) bestätigen wird: Die
Glossenproduktion ist Seismograph für allfällige Erschütterungen im
juristischen Zeitgeist. Am friedlichsten waren demnach die glossenfreien Jahre 1986, 1993, 2009 und 2011 – gerade heute leben wir demnach in bemerkenswert ruhigen Zeiten.
Unter den Autoren der JZ-Glossen finden sich Juristen aller Couleur – Professoren und Politiker, Richter und Rechtsanwälte, Ministeriale und Notare, Beamte und Bürgermeister – sowie aller Bekanntheits- und Altersgrade: Prominente wie die im Vorwort genannten
ebenso wie die Student(inn)en Rosenberger ▶[274], v. Rantzau ▶[304]
und Finkenauer [367] und die Referendare Mehle [168], Rübenach
▶[334] und Hamann [428]. Wenigstens einer dieser „lieben jungen
Nachstrebenden“ [241] machte das Hobby zum Beruf, wurde professioneller Redenschreiber und Auftragsdichter und rühmt seine JZ-Glosse
bis heute als maßgebliche Referenz (www.brillant-text.de/texter-vonrantzau.html). Andere Nachwuchsautoren traten mit JZ-Glossen gleich
mehrfach in Erscheinung – wie die Referendare Meyer ([200], [211])
und Hernekamp ([151], [191]), wobei letzterer als „junger Kollege“
zwar sogleich einen professoralen Dämpfer einstecken musste [157],
Eine kleine statistische Sichtung
3
aber auch nach Abschluss seiner Ausbildung noch Glossen für die Juristenzeitung schrieb ([288], [307]).
Insgesamt meldeten sich 61 Autoren mehrmals mit Glossen zu Wort,
184 weitere je ein Mal. Dabei ist das Wort „Autoren“ weniger Sprachchauvinismus als traurige Tradition: 232 JZ-Glossatoren waren Männer
(95 %), weitere zehn ließen kein Geschlecht erkennen (4 %), nur drei
Autorinnen meldeten sich zu Wort: Außer den beiden bereits erwähnten – der Jurastudentin Christa Rosenberger ▶[274] und der späteren
Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach [217] – nur
noch die nachmalige Direktorin des Tübinger Landgerichts Hedwig
Maier geb. Reimer ([28], [35]), deren Sohn Georg sich ein halbes Jahrhundert später – durch 35 Jahre Anwaltstätigkeit selbst namhaft geworden – ebenfalls unter die JZ-Glossatoren mischte [412].
Ihrem persönlichen Stil entsprechend waren fast alle Glossen Einzelproduktionen, nur vier Texte hatten zwei Autoren ([111], [117],
▶[308], [375]). Die produktivsten Glossatoren waren solche, die der Juristenzeitung ohnehin nahestanden: Ihr langjähriger Herausgeber Karl
Siegfried Bader (15 Glossen) ebenso wie ihre ständigen Mitarbeiter
Friedrich-Christian Schroeder (13 Glossen) und Ingo von Münch (11
Glossen), gefolgt von Heinz Müller-Dietz (9 Glossen), Karl Peters (8
Glossen) und Johann Braun (8 Glossen). Ebenfalls zu den produktivsten Glossatoren dürfte Paul Heinrich Neuhaus gehören, der unter diesem Namen von 1953 bis 1972 zwar „nur“ sechs Glossen veröffentlichte, aber unter seinem Spitznamen Heinz (wie ihn „Kenner kannten“, so Großfeld, JZ 1994, S. 778) auch für drei mit „H. Neuhaus“ unterzeichnete Glossen im selben Zeitraum und danach verantwortlich
gewesen sein dürfte. (Nachweise im Personenregister ab S. 181.)
Zu den drei produktivsten Glossatoren gehören sowohl der langlebigste (Schroeder veröffentlichte seine erste Glosse 1965, seine bisher
letzte 2013, also über 48 Jahre hinweg) als auch einer der kurzlebigsten
(v. Münch publizierte Glossen nur in den Jahren 1970–72, viele als Erwiderungen und Repliken). Umgekehrt finden sich auch unter den weniger produktiven Glossatoren enorm langlebige: Den mit 38 Jahren
größten Abstand zwischen zwei Glossen (und die zweitlängste Gesamtspanne, nach Schroeder) verzeichnet derzeit Franz Jürgen Säcker,
dessen erste Glosse 1968 kurz nach seiner Promotion erschien [137],
seine zweite hingegen erst 2006 nach seiner Emeritierung [419] – dazwischen lag ein ganzes Wissenschaftlerleben. Ihm folgen mit einigem
Abstand Wilfried Küper (erste Glosse 1971, zweite 2000), Eberhard von
Olshausen (1974/2001) und Klaus Adomeit (1981/2006).
4
Editorische Vorbemerkungen
Die beiden zuletzt genannten Jahre sind auch jene, in denen die mit
Abstand längsten Glossen erschienen sind: Adomeits universitäre Milieustudie ▶[332] füllte 1981 gut vier JZ-Seiten (4.127 Worte) und Jürgen
Kohlers „politisch inkorrekte Betrachtungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ [418] legten 2006 sogar noch eine halbe Zeitschriftenspalte drauf (4.887 Worte). Diese Glosse enthielt zugleich die meisten Fußnoten: 38 Stück – viel für eine Glosse, aber durchaus noch moderat im Vergleich zu juristischen Fachaufsätzen mit ihren bis zu 467
Fußnoten (Hamann, RW 2014, S. 501, 515 Fn. 79).
Worum ging es die letzten 65 Jahre?
Strohfeuer und Dauerbrenner, Menschliches und Allzumenschliches
Was die Glossen der Juristenzeitung aus heutiger Sicht besonders reizvoll macht, ist die Tatsache, dass sie einerseits die Kontroversen ihrer
Zeit wie in einem Brennglas bündeln (dazu unten Seite 6 ff.), andererseits aber auch zeitlose Themen im komprimierten Panoptikum vorführen und aus heutiger Sicht verdeutlichen, wie alt gewisse „Tagesthemen“ tatsächlich sind. Etwa waren – willkürlich herausgegriffen – die
Unterbezahlung der Justiz schon 1951, die Doktorandenschwemme an
juristischen Fakultäten schon 1952 und die kaum noch zu bewältigende
Schnelllebigkeit der Gesetzgebung schon 1954 feste Strophen im Klagekanon der JZ-Glossatoren ([24], ▶[37] bzw. ▶[63]).
Die beliebtesten Dauerbrenner jedoch sind die Juristenausbildung
(▶[202] und die dort in der Anmerkung genannten Glossen) und juristische Repetitorien (▶[118] samt Anmerkung) sowie das Rezensionswesen (▶[64], ▶[167], ▶[337] samt jeweiliger Anmerkung) und – wohl weniger naheliegend – das Sachregister in der Fachliteratur (▶[334] samt
Anmerkung). Dazu kommen die „zunehmende Stilverschlechterung in
Gerichtsurteilen“ (so der Titel von [81]) oder allgemeiner: Die Rechtssprache (▶[18] samt Anmerkung) und ihr fremdwortlastiges Fachlatein
(▶[223] samt Anmerkung) sowie die Gesetzgebungslehre (▶[63] samt
Anmerkung). Auch das „Armenrecht“, also die heutige Prozesskostenhilfe, entfachte bisweilen Kontroversen ([15], [311], [314], [380]).
Natürlich kamen Rhetorik und Kunst ebenfalls nicht zu kurz. Neben zwei Redemanuskripten zu festlichen Anlässen ([278], [300])
tauchte vor allem der berühmteste deutsche Jurist, „der zu allem eine
Meinung hatte“ [381], immer wieder auf ([2], [13], [318], [319], ▶[332],
▶[337], ▶[370], ▶[391], [402], [418]); sein Juristendoktor Faust hatte
ebensoviele Gastspiele (▶[72], [197], [213], [272], [403]) wie der Juris-
Worum ging es die letzten 65 Jahre?
5
tenschreck Palmström mit seinem Schluss so messerscharf, dass „nicht
sein kann, was nicht sein darf“ (▶[18], ▶[99], [217], [327], ▶[420]) – auch
dessen geistiger Vater Morgenstern, selbst abgebrochener Jurist bzw.
Nationalökonom, kein Unbekannter in den Glossen ([100], [351]). Wie
er gelangten auch andere Literaten ins Personenregister (S. 181). Auch
„der Jurist in der Musik“ lieferte Glossenstoff [251].
Erstaunlich oft ging es aber um Themen, die man in juristischen
Fachgazetten kaum erwartet, um Menschliches und Allzumenschliches:
Allem voran die Lieblingsthemen der Deutschen (Männer) – Autos und
Alkohol, am besten gleichzeitig ([116], [204]). Den Glossatoren ging es
um die „billig und gerecht denkenden Kraftfahrer“ ▶[99] ebenso wie um
jene, die mangels Haftpflichtversicherung „der Unterwelt einer Großstadt verfallen“ [265], um südamerikanische Verkehrserziehung durch
Delfter Hügel [191] ebenso wie um die effiziente Verhinderung von
Wildunfällen [375] – und schließlich sogar um die „Rangordnung der
(Auto-)Menschenrechte […] 1. Auto, 2. Leben“ [206].
Auch Gebräu und Gesöff waren – als Thema – beliebt, vom „Bierdunst des vorzüglichen Andechser Klosterbräus“ [40] über die „Stufenfolge“ des Bieres allgemein („angefangen vom einfachen Lagerschank
über Pilsner, Export- und Starkbier bis hinauf zum vollmundigen
Bock“ [116]) bis hin zur Angewohnheit gewisser Rechtsgenossen, „Alkohol in scharfer Form und großer Menge wahllos in sich hineinzuschütten“ [204]. Wer will da noch behaupten, Juristerei sei „trocken“?
Feucht-fröhlich dünkt sie gar.
Und was war sonst noch? Zünftiges und Zotiges: Das „Erbrecht
durch Notzucht“ (vulgo Vergewaltigung) [173], das „Bratkartoffelverhältnis“ für auswärtige Beamte [237], die „handliche Zusammenstellung
aller Pornographie-Vorschriften auf der Erde“ als Loseblattausgabe
▶[243], die „gute alte Zeit der Freier und Dirnen“ [409] und sogar „solche ekelhaften Dinge“ „wie die Beiwohnung mit einem Teufel“ [168].
Abgesehen von Teufeln (da bekanntlich androgyn) verweisen diese
sexuellen Anspielungen zugleich auf das zeitlose Thema der Glossen:
Männer und Frauen. Ging es anfangs um ihre rechtliche Gleichstellung
unter dem neuen Grundgesetz ([3], [35], [46], [48], [56]), rückten später
die Familienrechtsreformen der 1970er in den Blick: Scheidungs- ([95],
[190]), Sorge- [226], Namens- und Unterhaltsrecht [300]. Es folgte
1974/75 die heftige Debatte um die Legalisierung der Abtreibung
([252], [260], [261], [266]), und zuletzt tauchte die „Quotenregelung im
Lehrkörper der Universitäten“ ▶[370] samt „Quotenfrau“ ▶[415] auf.
Seither prägt vor allem die geschlechtergerechte Sprache (Genderisierung) das Bild (▶[415] samt Anmerkung).
6
Editorische Vorbemerkungen
Ein Wort gibt das andere
Fürsprache und Widerrede, Glossen und Postglossen
Einer der vielleicht spannendsten Aspekte der Glossen ist ihre häufige
Wechselbezüglichkeit. Oft regen sie engagierten Widerspruch an, der
neben Erwiderung und Replik mitunter sogar die Redaktion der Zeitschrift oder ihre Herausgeber bewog, sich aus der neutralen Deckung
heraus und mitten in das verbale Scharmützel hinein zu wagen –
sprichwörtlich die „vierte Wand“ zu durchbrechen ([34], [75], [124],
[180], ▶[253], [258]). Betrachtet man solche Verwirbelungen im Strom
der Glossen aus der Vogelperspektive, entdeckt man viele Themen,
die den Zeitgeist besonders nachhaltig irritierten – Medientheoretiker
würden wohl von den „agonalen Zentren“ des juristischen Nachkriegsdiskurses sprechen:
In den 1950er Jahren prägte vor allem die Bewältigung der nationalsozialistischen
Vergangenheit das Bild ([29]/[33]/[34], [41]/[60], [58]/[65]), im Übergang zu den
1960ern stieß der Kalte Krieg – wenn auch dezent – manche Diskussion an
([85]/[87], [92] ▶[119]/[128]). Später in den 1960ern klingt der sozialwissenschaftliche Ansturm auf die Jurisprudenz an (▶[101]/▶[102], ▶[167]/[176]/[177]), bis in den
1970er Jahren die Studentenrevolten und ihr Kampf um Demokratisierung und
Selbstverwaltung heftig aufflackern (▶[152]/▶[155]/▶[156], [165]/[174]/[175], ▶[247]/
▶[253]/▶[254]). Dabei werden auch die Nachwirkungen der NS-Vergangenheit bis
hinein in die frühen 1970er noch einmal deutlich (▶[140], ▶[155], ▶[167]). Später treten neuere Gesetzesreformen in den Vordergrund (▶[271]/[306], [302]/[303]) – bis
hin, um die Jahrtausendwende, zu Schuldrechtsmodernisierung ([407], [409], ▶[420])
und Antidiskriminierung ([418], ▶[420]). Zuletzt erregten dann Geschlechterfragen
die Gemüter der – männlichen – JZ-Glossatoren (▶[415]/[422] u.a.).
Neben semantischem Kampfgeist kommt in Fürsprache und Widerrede
aber auch die Kurzweil nicht zu kurz. Denn das besondere Format der
Glosse, in der mancher das Gegenteil von dem meint, was er sagt und
nicht sagt, was er eigentlich meint, bringt es mit sich, dass auch zwei,
die einander widersprechen, in der Sache im besten Einvernehmen stehen können. Dann steigert sich die kleine Satire eines Einzelnen leicht
zu einem fröhlich hintersinnigen Pingpong (so z.B. ▶[44]/▶[88]/▶[89],
▶[101]/▶[102], [159]/[164]/[170], [208]/[209]).
Darum lohnt es sich, die impliziten und expliziten Wechselbezüge
der Glossen einmal zu veranschaulichen. Dabei kommt im Folgenden
folgende Notation zum Einsatz:
< Erwiderung (Widerspruch)
> Replik (Verteidigung)
+ Zustimmung / Ergänzung
& thematische Überschneidung
Ein Wort gibt das andere
7
Anhand dieser Notation sei die Fieberkurve des juristischen Diskurses
der Jahre 1951–2015 nun anhand der JZ-Glossen nachgezeichnet:
[6] & [86]
Bader erörtert Grund und Grenzen des Folter- und Täuschungsverbotes nach § 136a StPO (eingeführt 1950)
[29] < [33] > [34]
Mallmann und Bader gegen Nicolai wegen seiner NS-ideologisch
„verblendeten“ Rezension zu v. Hippel und Coing
[36] + [38]
Pathe und Lossen kritisieren Bedarf und Berechtigung eines neuen
Sonderrechtsgebiets „Arztrecht“.
[41] & [60]
Brunner und Bader zum Strafprozess gegen Generalmajor Remer
wegen Beleidigung der Attentäter des 20. Juli 1944
[42] & [69]
Bader und Schalscha über Initiativen zur Wiedereinführung der
durch das Grundgesetz abgeschafften Todesstrafe
▶[44] < ▶[88] > ▶[89]
Dürig und Reißmüller persiflieren die zunehmende Popularität von
Loseblattwerken
[58] < [65]
Schmid gegen Fritz Gürtner wegen der Beteiligung des Reichsjustizministers Franz Gürtner am Staatsnotwehrgesetz 1934
▶[64] + [138]
Bachof und Herschel über „Waschzettel“-Rezensionen und Versuche, „die Rezension, welche den Namen verdient, zu retten“
[74] < [75] > [76]
v. d. Heydte gegen NJW wegen unsachlichen Buchverrisses („Verwilderung wissenschaftlicher Besprechungssitten“)
[81] + [84]
Seibert über die „zunehmende Stilverschlechterung“ in Gerichtsurteilen und ein unsauberes Uhland-Zitat
[85] < [87]
Rumpf kritisiert Ridders These der Verwurzelung des Grundgesetzes in besatzungspolitischen Machtentscheidungen
▶[101] < ▶[102]
Fiktiver Pseudonymbriefwechsel über Unstimmigkeiten der Strafzumessung und den Bedarf an empirischer Kriminologie
▶[119] + [128]
Schroeder über politische „Deformierungen“ der Rechtssprache
8
Editorische Vorbemerkungen
[120] < [121]
Cohn gegen Morvays wegen seiner Kritik an der in Rhodesien gebräuchlichen angloamerikanischen Rechts- und Zitiermethodik
[123] < [124]
Ridder gegen Weber wegen einer vermeintlich abschätzig formulierten JZ-Buchanzeige (Autoren „leeren ihren Kropf“)
▶[140] + ▶[141]
Stöcker und Sarstedt zur Lockerung des richterlichen Beratungsgeheimnisses und Einführung von Minderheitsvoten
[144] < [145]
Rietschel widerlegt Rasehorns Kritik an einem vermeintlichen
Dienstgradsonderrecht in der nordrhein-westfälischen Justiz
[150] & ▶[195]
Vogel und Eilsberger kritisieren die Unvorhersehbarkeit der „offensichtlichen Unbegründetheit“ von Rechtsmitteln
[151] < [157]
Buri widerlegt Hernekamps Kritik am juristischen Aufwand für eine
Strafanklage wegen Diebstahls von Sperrmüll
▶[152] < ▶[155] > ▶[156]
Stascheit verteidigt eine von v. Münch angegriffene Kartei kritischer
Juristen für „besonders bornierte Ausbilder“
[159] + [164] + [170]
v. Münch, Neuhaus und Herschel zum „unter der Hand viel diskutierten Problem“ von Selbstzitat und Selbstrezension
[163] < [169]
Foth gegen Willms wegen Ausnutzung von § 467 III 2 Nr. 2 StPO zur
Kostenheranziehung einer Freigesprochenen
[165] < [174] > [175]
v. Münch gegen Hoffmann wegen seiner „Augenwisch-Methode“
der Rechtsvergleichung
▶[167] < [176] > [177]
Schwerdtner gegen Rasehorn wegen seiner unkritischen Rezension
zu einer justizsoziologischen Arbeit Kaupens
[179] + [193]
Leinemann und Kohler zur „Umtitelei“ von „Gerichtsräten“ in
„Richter“, anno 1943 und 1970
[185] + [192] < [196]
Sturm und Wünsch gegen Dichgans wegen seines Vorschlags zur
Verankerung von Repetitoren im Richtergesetz
[197] + [200]
Knapp und Meyer zu Literaturzitaten in Gerichtsurteilen
Ein Wort gibt das andere
9
[207] < [212]
Fiktiver Briefwechsel zwischen Löwe und Finger zur fortgesetzten
Reform und zu Schwächen der Juristenausbildung
[208] + [209]
Lohrmann und Baur zum Wert der Anschaffung von Repetitorenskripten in Universitätsbibliotheken
▶[223] + [412]
Liebs und Maier-Reimer zum zunehmenden „juristischen Scheinlatein“ – „antezipieren“ bzw. „Deinvestition“
[232] & [283]
Schwerdtfeger und Lüderitz persiflieren zwei automatisiert erstellte
Wörterverzeichnisse zu Grundgesetz und Bürgerlichem Gesetzbuch
[235] & [305]
Müller-Dietz zu zwei Fällen zirkulär-redundanter Gesetzgebung
[235] + [239]
Müller-Dietz und v. Schlabrendorff über unsinnige In- und Außerkrafttretensregelungen in neuen Gesetzen
[240] + [241]
o.A. und Küster über die Rechtsprechung zu Aufenthalt und Wohnsitz von Ungeborenen
[244] < [249] + [250] > [255]
Rosenfeld und Lüddecke gegen Willms wegen seines Plädoyers für
strengste Förmlichkeit vor Gericht
▶[247] < ▶[253] > ▶[254]
Scholz gegen den Fachbereichsrat der FU Berlin (Gärtner) wegen eines brisant politisierten Berufungsverfahrens
[257] < [258]
Bader gegen Henke wegen seiner Kritik an einem Doktoranden, der
seine Dissertation wohl per Serienbrief beworben hatte
[260] < [261]
Hruschka gegen Baumann wegen seiner Kritik an Euthanasie-Freisprüchen, in Zeiten der legalisierten Abtreibung
▶[271] + [306]
Peters über Reformen im Gesundheitsrecht und ihre Umkehrung:
„Kehrtwendungsgesetz“ und „Oma auf Krankenschein“
[272] + ▶[298]
Groß und Günther zum unbestimmten und missverständlichen Begriff der „nicht geringen Menge“ im Betäubungsmittel-Strafrecht
▶[276] + [293]
Vietor zitiert die reichsgerichtliche Definition der „Eisenbahn“,
Grundei die satirische Definition des „Reichsgerichts“
10
Editorische Vorbemerkungen
[284] < [292]
Roellecke persifliert Hoffmann-Riems Zuspitzung des Verhältnisses
von öffentlichem Recht und Nachbarwissenschaften
[302] < [303]
Schätzler gegen Plassmann wegen seiner vermeintlichen Kritik an
den Machern des Opferentschädigungsgesetzes (OEG)
[309] & [351]
Schwabe über „die verlegerische Untat von 500-Seiten-Habilschriften ohne Sachverzeichnis“
[311] & [380]
Schütze zur Gefährdung der anwaltlichen Unabhängigkeit durch das
Armenrecht (heute Prozesskostenhilfe)
▶[317] + [322]
Müller-Dietz und Seiter kritisieren die formalistische Praxis der
Auslagenerstattung für amtliche Urteilsabschriften
▶[326] + [331] + [428]
Weber, Kanzleiter und Hamann zum „Problem der mehrziffrigen
Ziffer“ und neuen Verständnis von „Nummern“
[333] & ▶[383]
K. Schmidt und W. Krüger gegen die Neubelegung der Abkürzung
„ff.“ mit dem „unsinnigen“ Kunstwort „fortfolgende“
[338] & [348]
Momberg und Müller-Dietz über seltsame Fahrlässigkeitsdelikte:
Telefonbeschädigung, Konservierung von Leichen u.a.
▶[346] & [381]
Horn und Vietor zum verbreiteten Begriff der „Mindermeinung“
und ihrem absurden Gegenstück, der „Mehrmeinung“
▶[370] + [372] + [382]
Schmidt, Braun und Stiefel über den Umgang mit Widmungen
(„Heil Hitler! D. Verf.“) und Festschriften-Pathos
[390] + [393]
Braun und Großfeld zur Reform des Staatsexamens
[400] < [401] + [402]
Küper und Sendler gegen Schroeder wegen seiner Ablehnung von
Danksagungen für Dissertationsgutachter
▶[415] + [422]
Scheffler zu Stilblüten geschlechtergerechter Sprache (Genderisierung) in Brandenburg: „der oder die“ Fachbereichsrat / Stiftungsrat
Zeitgeistreiches: Glossen 1951–2010
Die folgende Sammlung enthält eine persönliche Auswahl besonders
brisanter oder amüsanter Glossen aus der Juristenzeitung. Um mit dem
Abstand einiger Jahre zu beurteilen, welche Glossen ihren jeweiligen
Zeitgeist tatsächlich überlebt haben, wurden nur mindestens fünf Jahre
alte Glossen berücksichtigt – also alle der ersten sechzig Jahre „Juristenzeitung“. Die Auswahl beginnt mit der allerersten Glosse, in der der
JZ-Gründungsschriftleiter eine fundamentale Frage erörterte, deren
Antwort uns so selbstverständlich geworden ist, dass heute allein der
Gedanke seltsam anmutet, darüber viele Worte zu verlieren. In unerreicht feinsinnigem Gleichklang endete der erste Jahrgang der Juristenzeitung dann auch mit einer Glosse ihres Gründungsherausgebers zum
gleichen Thema ▶[26]. So kam es, dass den Auftakt zum seinerzeit neuen
Glossenformat ausgerechnet – die Menschenwürde bildete.
Der Abdruck erfolgt in der Originalorthographie, Fehler wurden durch [sic] gekennzeichnet, aber nicht berichtigt. Pseudonyme und abgekürzte Autorennamen wurden im Text beibehalten, in der Titelzeile jedoch weitestmöglich aufgelöst. Seitenumbrüche sind durch | kenntlich gemacht. Etwaige im Originaltext nicht enthaltene
Anmerkungen sind (wie diese) serifenlos gesetzt.
[1] Menschenwürde und „gute Sitten“
(Walter Mallmann, JZ 1951, S. 27–28)
In einer Fabrik war durch Betriebsvereinbarung eine Torkontrolle mit
körperlicher Durchsuchung eingeführt worden. Ein Arbeiter, der als
Betriebsratsmitglied gegen die Vereinbarung gestimmt, es dann abgelehnt hatte, sich kontrollieren zu lassen, und daraufhin entlassen worden war, machte vor Gericht geltend, die Vereinbarung verstoße gegen
das Grundrecht der persönlichen Freiheit, das heute eine größere Bedeutung als vor 1933 habe und vor allem keine Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsgüter, daher ohne Zustimmung des Betroffenen auch
keine das Schamgefühl und die Ehre berührenden Leibesvisitationen
12
Zeitgeistreiches: Glossen 1951–2010
mehr gestatte. Das Gericht belehrte den Kläger darüber, das FreiheitsGrundrecht richte sich nur gegen Eingriffe der öffentlichen Gewalt,
und die heute häufig zu beobachtende Abwehrstellung des Einzelnen
gegen Bevormundungen sei zwar „sehr verständlich“ und „durchaus
ernst zu nehmen“, es habe sich aus ihr aber „eine allgemeine Rechtsüberzeugung von der Unantastbarkeit der höchstpersönlichen Rechtsgüter“ „bisher noch nicht entwickelt“; jedenfalls habe sie in der Gesetzgebung noch keinen Niederschlag gefunden. So das Gericht. „Die
Würde des Menschen ist unantastbar.“ So das Grundgesetz (Art. 1 I
S. 1). Ob das Gericht diesen Satz für eine bloße Deklamation gehalten
hat? Er ist es nicht. Er ist vielmehr eine unmittelbar wirkende Rechtsnorm, die nicht nur, wie der Freiheitssatz des Art. 2 II GG, das Verhältnis des Einzelnen zum Staat, sondern auch die Beziehungen der Einzelnen zueinander ergreift (v. Mangoldt, Anm. 2 zu Art. 1 GG). Das Gericht hätte ihn um so weniger ignorieren dürfen, als der Kläger zwar
von der Freiheit sprach, offenbar aber – „Ehre“, „Schamgefühl“ – in
erster Linie die Menschenwürde meinte. (Womit nicht gesagt sein soll,
daß die Prüfung in dem in Frage kommenden Fall zu der Annahme einer Verletzung der Menschenwürde hätte führen müssen.)
Statt der Menschenwürde tauchen in dem Urteil (RdA 50, 274), zivilistischer Tradition entsprechend, dann die „guten Sitten“ auf. In deren Rahmen dürfe eine Betriebsvereinbarung Eingriffe in die höchstpersönlichen – trotzdem antastbaren, s. o. – Rechtsgüter vorsehen. Die
„guten Sitten“ verlangten u. a., daß die Betriebsvereinbarung bei der
Abgrenzung des von der Kontrolle betroffenen Personenkreises nicht
willkürlich verfahre, und daß bei der Durchführung der Kontrolle Sitte
und Anstand zu wahren seien. Gewiß, man kann das alles aus § 138
BGB ableiten und mußte es wohl sogar, solange es Art. 1 GG noch nicht
gab. Der tiefere Grund aber, der die Rechtsprechung zu diesen Forderungen veranlaßte, war von jeher, zu gewährleisten, daß solche Durchsuchungen menschenwürdig seien. Jetzt jedenfalls ist es nicht mehr so,
daß die „Kernfrage“, wie jenes Gericht meint, auf arbeitsrechtlichem,
nicht auf verfassungsrechtlichem Gebiet liegt. Sedes materiae ist nun
Art. 1 I S. 1 GG (der den § 138 zwar nicht in dessen ganzem Wirkungsbereich, aber eben überall da, wo es um die Würde des Menschen geht,
überdeckt und beherrscht).
Kommt es aber nicht letzten Endes nur auf das Ergebnis an? Soll
man, wenn dieses stimmt, den Ziviljuristen nicht ihre BGB-Autarkie
lassen? Im Augenblick kann man es noch. | Wenn es jedoch die Verfassungsbeschwerde geben wird, wie der Regierungsentwurf eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht sie vorsieht (vgl. oben S. 12),
[4] Herrenbesuch bei der Mieterin
13
dann wird nichts anderes übrig bleiben, als sich intensiv, intensiver als
bisher, mit dem Grundgesetz zu befassen, besonders auch mit dem Satz
von der Unantastbarkeit der Menschenwürde, einem Leitsatz unserer
ganzen Rechtsordnung.
W. MALLMANN
[4] Herrenbesuch bei der Mieterin
(Otto Küster, JZ 1951, S. 91–92)
Wir leben in einer Zeit, in der niemand weiß, wie das sechste Gebot
wirklich lautet. Auch der konservative Leser, der über diese Feststellung zunächst erschrickt, wird sie gelten lassen müssen, wenn er
nachdenkt.
In der Fachliteratur wird mit Recht das Urteil des AG Kiel vom
31. 10. 1949 bekannt gemacht. Es hat die Unterlassungsklage eines
Hauseigentümers gegen seine Mieterin, die seit zwölf Jahren eine
Zweizimmerwohnung innehatte und nun dort einen verheirateten
Mann empfing, tagsüber versorgte und nachts beherbergte, abgewiesen. Nichts Zusätzliches spielte herein; von realer Belästigung, sittlicher Gefährdung Minderjähriger, gar von dirnenartigem Gebaren oder von eingetretener oder im Fall von Kindersegen drohender Mehrabnützung war nichts behauptet. Daß der Kläger, ein Tischlermeister,
wirtschaftliche Nachteile erleide, weil seine Kundschaft Anstoß
nehme, hat ihm das Gericht wohl mit Recht nicht geglaubt. Einzig der
Punkt, den der Sprachgebrauch, merkwürdig genug, als den sittlichen
bezeichnet, bildete das rechtliche Problem.
Es ist bedauerlich, daß die ungewaschene Tonart der Urteilsbegründung von der Sachfrage ablenkt. Man liest:
„Wir leben nicht mehr in einer Zeit, in der man in der Ehe eine heilige Einrichtung
sieht, die nur der Tod kann scheiden. Ehescheidungen sind so zahlreich, daß niemand etwas Besonderes mehr darin findet, daß zwei Eheleute auseinanderlaufen.
Aber auch daß eine Frau mit einem anderweitig verheirateten Mann umgeht und ihn
in ihre Wohnung nimmt, ist heute nichts Außergewöhnliches mehr. Ungezählte
Frauen, die rechtliche noch verheiratet sind, leben heute mit anderen gleichfalls noch
verheirateten Männern zusammen, ohne daß die Gesellschaft sie deswegen ächtet…
Es ist … grundsätzlich davon auszugehen, daß die Wohnung für den Mieter seine
Burg ist, in der er sein eigener Herr ist und sein Leben sich so einrichten kann, wie
es ihm paßt. Was er in der Wohnung treibt, wen er dort empfängt und wie lange sein
Besuch sich bei ihm aufhält, ist, sofern er dadurch andere Hausbewohner nicht greifbar belästigt, allein seine Sache.“ (WM 1950 Nr. 4; gekürzt: DRsp. II 279, 38a.)
14
Zeitgeistreiches: Glossen 1951–2010
So geht es nicht. Die Ratlosigkeit, was sittlich gut sei, ist groß; der
Wunsch der ernster Gesinnten, ihre Nebenmenschen jedenfalls dann,
wenn kein Schutzbedürftiger leidet, mit Zwangsidealen der Lebensführung zu verschonen, war noch nie so lebhaft; die Alternative Ehe
oder Unzucht ist außer Kurs. Dennoch ist keine Rede davon, daß am
„Auseinanderlaufen“ zweier Eheleute „niemand“ mehr „etwas Besonderes findet“. Es wird nach wie vor und hoffentlich für alle Zeit
beklagt, mißbilligt, als disqualifizierend empfunden; namentlich wenn
es auf unordentliche Weise geschieht und zu Zwischenkonkubinaten
führt. Etwas anderes ist es, daß wir von der Ehepolizei jeder Art nichts
mehr halten, werde sie durch Strafgerichte, Polizeibehörden, Dienstvorgesetzte, Nachbarn oder Hauseigentümer ausgeübt. Wir versagen
daher der sittlichen Entrüstung die rechtlichen Zwangsmittel. Der
Satz, daß der Vermieter allein aus der Tatsache eines übernachtbleibenden Besuchs, auch eines Dauerbesuchs, noch keinen Unterlassungs- oder gar Aufhebungsanspruch herleiten könne, kann demgemäß als geltendes Recht anerkannt werden.
Jeder der oben erwähnten zusätzlichen Umstände ändert aber die
Beurteilung sofort. Außerdem aber ist natürlich die entscheidende
Frage die, ob jener Rechtssatz dispositives oder zwingendes Mietsrecht sein soll, und ob bei Zwangsmietverhältnissen der Zugewiesene
sich fügen muß, wenn der Zwangsvermieter eine strengere Regelung
verlangt. Dazu kommt noch das Problem der wohnungsbehördlichen
Genehmigung, der schon bisher die Aufnahme eines Mitbewohners
zu unterliegen pflegt und von der das z. Zt. beratene Wohnraummangelgesetz des Bundes die Aufnahme künftig allgemein abhängig machen will. Soll die Wohnungsbehörde bei der Entscheidung über die
Genehmigung den Sittenpunkt beachten, sie mindestens dann versagen, wenn der Vermieter sittlichen Anstoß nimmt? – Man wird einstweilen, solange der Zwangsmieter die Leitfigur ist, wohl durchweg im
Sinne jenes Kieler Burgrechts entscheiden müssen: also Unabdingbarkeit der Besuchsfreiheit im Mietvertrag und in der Mietverfügung,
und Nichtberück|sichtigung des sittlichen Anstoßes bei der Aufnahmegenehmigung; Grenze etwa da, wo Kinder unter 14 Jahren auf
demselben Stock wohnen. Der Anspruch der Armen auf Gleichstellung im Menschlichen (sei es auch sittlich Fragwürdigen) ist unüberhörbar; auf das berüchtigte Recht, unter Brücken zu schlafen, sollten
wir den Mitmenschen sowohl einzeln wie paarweise so selten wie
möglich verweisen.
O. KÜSTER
[18] Über die Vorliebe des deutschen Richters für das Unpersönliche
15
[18] Über die Vorliebe des deutschen
Richters für das Unpersönliche
(G. Less, JZ 1951, S. 468–469)
Die Entscheidungen unserer Gerichte könnten zu einem guten Teil
aus einer Feder geflossen sein. Man mag die Mitglieder eines OLGSenats in ihren menschlichen Verschiedenheiten noch so gut kennen,
aus seinen Urteilen kann man den Verfasser kaum je erraten. Jeder
deutsche Richter setzt seinen Stolz darein, so sehr hinter der Sache
zurückzutreten, daß er gar nicht mehr zu sehen ist. Durch stereotype
Anwendung bewährter Schemata, erprobter Formeln, ehrwürdiger
Wendungen erstarrter Juristenweisheit wird aller originelle Eigenwuchs in das gleiche Kostüm gepreßt, jeder persönliche Akzent unterdrückt, jeder emotionelle Ausbruch verhütet. Das Vorbild ist der
Experimentalbericht nebst Schlußfolgerungen, wie er im Bereich der
exakten Wissenschaften üblich ist.
Gewiß handelt es sich dabei nur um die Form, den Ausdruck. In
der Ablehnung der Begriffsjurisprudenz alten Stils sind alle einig. Daß
ein Rechtsfall als Lebensvorgang zu würdigen ist, daß die Beziehungen der Menschen zueinander nicht wie chemische Reaktionen beurteilt werden dürfen, die Rechtsordnung sich nicht mit der Naturgesetzlichkeit vergleichen läßt, daß alle intellektuelle Subsumtionstätigkeit von einer vom Rechtsgefühl gesteuerten Wertung begleitet ist, bezweifelt kein Richter mehr. Aber er bemüht sich eifrig, diese Einsicht
zu verbergen. Er tut, als drücke er nur die Knöpfe eines Paragraphenschaltbretts und löse dadurch automatisch die Entscheidung aus, als
errechne er das Ergebnis aus einer juristischen Logarithmentafel.
Wozu diese gespielte Unpersönlichkeit? Ist sie nicht Heuchelei?
Nun, sie ist wohl nicht heuchlerischer als jede Haltung, die aus
Grundsatz statt aus Natur angenommen wird und die immer in ihrem
Ausdruck das Vorbild vorwegnimmt. Was dem Richter vorschwebt,
ist exakte Verwirklichung der Gerechtigkeit. Exaktheit aber ist Objektivität. Infolgedessen strebt er danach, sich dem Bann des Subjektiven, in dem wir alle durch unsere Persönlichkeit gehalten sind, nach
Kräften zu entziehen, sein Fühlen und Empfinden, seine Sympathien
und Antipathien, Temperament und Weltanschauung zu unterdrücken. Dazu dient ihm die betonte Unpersönlichkeit der Form. Durch
sie kompensiert er die unvermeidliche subjektive Trübung seiner „Erkenntnisse“. Nicht um etwas vorzuspiegeln, gibt er als „objektive
Subsumtion“ aus, was ein subjektives Werturteil ist, sondern um sich
selbst zu unbeteiligter Sachlichkeit zu erziehen, um durch äußere
Personenregister
Das Register verzeichnet Seitenzahlen sowie (in eckigen Klammern) die Nummern
aller von der jeweiligen Person verfassten Glossen; nachgewiesen sind alle Glossenautoren, für die sich zumindest ein Pseudonym oder Nachname ermitteln ließ und
alle übrigen Personen mit den im Text genannten Namensbestandteilen.
Adenauer 162 f.
Adomeit, Klaus 3, 4, ▶[332], [417]
Andresen, Boy-Jürgen [173]
Apelt 23
Arendt, Hannah 115
Bachof, Otto 7, 31, ▶[64]
Bader, Karl Siegfried 3, 7, 9, [6], [9],
[17], [20], ▶[26], [34], [42], [53], [60],
[79], [86], [126], [258], [267], [273]
Ballerstedt 125
Bar, Ludwig von 124
Barlach 24
Battis, Ulrich [229]
Baumann, Jürgen 9, [100], [125], [261],
[281]
Baumeister 24
Baur, Fritz 9, [14], ▶[109], [181], [209],
[259], [344], [350]
Benda 50
Benn, Gottfried 70, 119, 120
Berg, Alban 142
Bieberstein 24
Binding 124
Bindokat, Heinz [8], [13], [24], [59]
Bischof 109
Bittner, Wolfgang [340]
Blomeyer, Jürgen [206]
Bockelmann, P. [7]
Boehmer, Gustav [94]
Boethius, Anicius M. S. 145
Braun, Johann 3, 10, 144, 150, [372],
▶[384], [387], [390], [403], ▶[411],
[425], [430]
Brintzinger, Ottobert L. 36, [213]
Broughton, Philip 76
Brox 107
Brunner 7, [41]
Bucheron, Henri [205]
Büchmann 122
Bühler 37
Burckhardt, J. 118
Buri, Eugen 8, [157]
Cherusker, Armin der 119
Chomiak, Janek 104
Cicero 118
Cohn, Ernst Joseph 8, [121]
Coing 7
Curie 115
Dagtoglou 138
Derleder, Peter [366]
Dichgans, Hans 8, [196]
Dittrich 32
Dreher, Eduard [228]
Dreher, Meinrad [379]
Dünnebier 129
Dürig, Günter 7, 24, 36, 121, 122, 123,
[40], ▶[44], [56], ▶[89]
Duttge, Gunnar [395]
Eichenhofer, Eberhard [405]
Eilsberger, R. 8, ▶[195]
Engel, Martin 66
Engels, Fr. 115, 119
Enneccerus 107
Erasmus 119
182
Personenregister
Eser 107
Espenhain, Rolf [318]
Esterhazy, Caroline von 143
Exner 45
Feiber, Oskar ▶[80]
Felix, Günther [378]
Feuerbach, Anselm von 43
Fincke, Martin [178]
Finger, Peter 9, [212]
Finkenauer, Thomas 2, [367]
Fliedner, Ortlieb ▶[230]
Flume, Werner V, [392]
Fontane 124
Foth, Eberhard 8, ▶[132], [169], [204],
[225]
„Franziskus n. Hesperandus“ ▶[102]
Friedmann, Wolfgang [111]
Früchtl, Josef 150
Fuchs, Dieter [188]
Gamillscheg, Franz ▶[66]
Garibaldi, Giuseppe 142
Gärtner 9, ▶[253]
Geck, Wilhelm Karl [111], [360]
Gehlen 71
Geißler, Horst [21]
Gelder, Alfons van [117]
Glotz, Peter 110, 118
Goethe, Johann Wolfgang von 4 f.,
119, 120, 128, 144, 149, 152
Göldner, Detlef [321]
Goodman, Leo M. [52]
Görtemaker, Gerd 36, [296]
Grasnick, Walter ▶[388]
Groß, Karl-Heinz 9, 42, [210], ▶[243],
[272]
Großfeld, Bernhard 3, 10, 86, [393]
Grosz, Georges 25
Grundei, Albrecht 9, 99, [293]
Grundmann, Werner [218], [328]
Grunsky, Wolfgang [180]
Günther, Hans-Ludwig ▶[298]
Günther, S. 9, ▶[50]
Gürtner, Franz 7
Gürtner, Fritz 7, [65]
Haase, Richard [146]
Habscheid, Walther J. [368]
Hachenburg, Max V, [27]
Hagemann 43
Hall, Karl-Heinrich [161]
Hamann, Hanjo 2, 4, 10, 36, 155, [428]
Hartmann, Dierk [222]
Haug, W. F. 115
Haydn, Joseph 141
Heck, Philipp 125
Heckel 24
Heidenhain, Martin [135]
Heindl 43
Heine 119
Heinrich, Bernd 107, [406]
Heldrich, Andreas [278]
Hellmer 43
Henke, Wilhelm 9, 95, ▶[203], [224],
[257], [268], [301]
Herder 120
Hernekamp, Karl 2, 8, [151], [191],
[288], [307]
Herodot 118
Herrmann, Hans [55], [67]
Herschel, Wilhelm 7 f., 31, [138], [170]
Hesberg 38
Hesse, Hans Albrecht [389]
Heydte, Friedrich-August Johannes
Wilhelm Ludwig Alfons Maria
Freiherr von der 7, [74], [76]
Hillgruber, Christian [424]
Hippel, von 7
Hirtz, Hanns [57]
Hofer 24
Hoffmann, Reinhard 8, [174]
Hoffmann-Riem, Wolfgang 10, [292]
Holthaus, Hellmut 38
Holzkamp, K. 115
Honig, Gerhart [131]
Horaz 141
Horn, Eckhard 10, ▶[346]
Hoyningen-Huene, Gerrick v. 100
Hruschka, Joachim 9, [260]
Hueck 106, 107
Humboldt, W. v. 117, 118, 120
Jahr, Günther [73]
Jakobs, Horst Heinrich [363]
Jandl, Ralf VI, ▶[242]
Janssen, Fritz [108]
Jellinek, Georg 38
Personenregister
Jellinek, Walter 38, [16]
Jesau, Rolf Friedrich ▶[90]
Jescheck, Hans-Heinrich [45]
Jhering, Rudolf von V, 123
Joerden, Jan C. ▶[391]
Junker, Abbo [362]
Juri David 7, 10, 2015
Kanzleiter, Rainer 10, 109, [331]
Kasiba, Peter ▶[63]
Kastor, Erich [112]
Kaufmann, Hilde 44
Kaupen, Wolfgang 8, 70
Kegel, Gerhard [39]
Kern, Eduard 96, [122]
Kienapfel, Diethelm 139, [227]
Klee 24
Kleinheyer, Gerd 150, [136], [219]
Klunzinger, Eugen 96, [265]
Knapp, Wolfgang 8, [197]
Knippel, Siegmund [312]
Koch, Eckart [290]
Kohler, Christian 8, [193]
Köhler, Helmut [356]
Kohler, Jürgen 4, [409], [414], [418],
▶[420], [429]
Kokoschka 24
Kotsoglou, Kyriakos 66
Kötz, Hein [375]
Krause, Peter [215]
Kreuzer, Karl [190]
Krüger, Wolfgang 10, ▶[383]
Küchenhoff, Erich [78], [83]
Kühne 35
Kunart, H. [134]
Kunkel, Volker 134, ▶[365]
Küper, Wilfried 3, 10, 144, [186], [402]
Küster, Otto 9, ▶[4], [23], [25], ▶[47],
[61], [241]
Lange, Richard 44
Langer, Gerd [238]
Lauschke, Gerhard [285]
Lecheler, Helmut ▶[358]
Lehmann 107
Leinemann, Wolfgang 8, [117], [179],
[199]
Lemnitz 115
Lenckner 107
183
Lenin 112
Less, G. ▶[18]
Levine, Robert 76
Liebs, Detlef 9, ▶[223]
Limbach, Jutta VI, 3, [217]
Littrow, Auguste von 143
Lohrmann, Hansjörg 9, [208]
Lossen, Heinz 7, 35, [38]
Löwe 129
Löwe, Walter 9, [207]
Löwisch, Manfred [330], [396]
Lüddecke, Otto 9, [250]
Lüderitz, Alexander 9, [283]
Lüdtke, Peter-Bernd [236]
Lüke, Gerhard [342], [377]
Lutzi, Tobias 101
Maier, Hedwig 3, [28], [35]
Maier-Reimer, Georg 3, 9, 83, [412]
Mallmann, Walter V, 7, 22, 86, ▶[1],
[10], [29], [31], ▶[37]
Mangoldt 12
Mann, Thomas 60
Maraun, F. 120
Marc, Franz 24
Marcuse 71
Marloh, Frieder ▶[72], ▶[95]
Marschall v. Bieberstein, Wolfgang [110]
Martiny, Dieter [277]
Marx, Karl 115, 119, 122
Maunz, Theodor 37
Maurach, Reinhart ▶[101]
Mausen, Ludwig [233]
Mayer, Hans 124, 125
Mayer, Hellmuth 45
Mayer, Max Ernst 125
Mayer-Maly, Theo VI, 106, [371]
Medicus 109
Mehle, Volkmar 2, [168]
Meier-Hayoz 106
Meister, Hans [149]
Meister, Herbert [280]
Mende, August-Wilhelm ▶[99]
Mergen 44
Merklein, Renate 112
Merten, Detlef 51
Meyer, Dieter 2, 8, [200], [211]
Meyer-Landrut 106
Michael, Werner [319]
184
Personenregister
Migsch, Erwin VI, [299]
Momberg, Rolf 10, [338]
Morgenstern, Christian 5
Morvay, Werner 8, [120]
Müller-Dietz, Heinz 3, 9 f., [235],
[275], [305], ▶[317], [347], [348],
[355], [357], [361]
Münch, Ingo von 3, 8, 31, 67 f., 86,
▶[152], [154], ▶[156], [159], [162],
[165],▶▶[171], [175], [183], [194],
[220]
Mußgnug, Reinhard [376]
Napf, Karl VI
Neuhaus, H. (wohl Paul Heinrich) 8,
[62], [164], ▶[323]
Neuhaus, Paul Heinrich 3, 31, 106, [43],
[46], [71], ▶[143], ▶[198], ▶[214]
Nicolai, Helmut 7, [33]
Nietzsche 80, 119, 120
Nipperdey 32, 106, 107
Nolde 24
Oetker, Dr. 152
Olshausen, Eberhard von 3, [262],
[407]
Oppermann, Thomas [187]
Ossietzky, Carl von 150
Ostler, Fritz [289]
Paeffgen, Hans-Ulrich ▶[308]
Pathe, Karl 7, 35, [36]
Pätsch 68
Peltzer, Martin ▶[343]
Peters, Karl 3, 9, 95, [252], ▶[271],
[306],
[314], [320], [324], [397], ▶[410]
Peters, Wolfgang [327]
Peus, Egon A. [329]
Pfister, Bernhard [237]
Pilatus, Pontius 163
Plassmann, Norbert 10, [303]
Platon 119, 120
Radbruch 163
Raiser, Ludwig 72
Raiser, Thomas [291]
Ramm, Thilo [226], [310]
Rantzau, Hans-Georg von 2, ▶[304]
Rasehorn, Theo 8, 70, 73, [144], [176]
Rechenberg, Hans [251]
„Reginhardus Muraquensis-Monacensis“ siehe Maurach, Reinhart
Reiners, Ludwig 99
Reinhardt, Michael [373]
Reißmüller, Johann Georg 7, 24, ▶[88],
[91], [96], [97]
Remer, Otto Ernst 7
Reuschel 99
Richardi, Reinhard 51, 95, [269]
Ridder, Helmut 7 f., [49], [85], [123]
Rietschel, Georg 8, [145]
Roellecke, Gerd VI, 10, ▶[202], [284]
Roesner 45
Rosenberg 129
Rosenberger, Christa 2, 3, ▶[274]
Rosenfeld, Hermann 9, [249]
Roth 134
Roxin, Claus 128, 136
Rübenach, Johannes 2, ▶[334]
Rudolf, Walter 28, [105]
Rumpf, Helmut 7, [87]
Rusk, Dean 73
Rüthers, Bernd 51, 107, [221], [353],
[385]
Sacharow 112
Säcker, Franz Jürgen 3, [137], [419]
Sarstedt, Werner 8, 60, 72, [104], ▶[141]
Schäfer 115
Schäfer, Hans-Bernd [375]
Schalscha, Erich 7, [69]
Schätzler, Johann-Georg 10, [302]
Scheffler, Uwe 10, 160, ▶[415], [422]
Schelsky 118
Scheuing, Dieter H. [297]
Schiller 119, 120, 124
Schilling, Wolfgang [2], [5], [11]
Schlabrendorff, Dieprand v. 9, [239]
Schlemmer, Oskar 24, 26
Schlund [286]
Schmid, Eugen VI, [172]
Schmid, Richard 7, [58]
Schmidt, Eberhard [54]
Schmidt, Hans Martin [82]
Schmidt, Karsten 10, 31, 82, 128, 144,
145, [333], ▶[337], [352], ▶[370],
[374]
Personenregister
Schmidt-Rottluff 24
Schneider, Egon 39, 50, ▶[107]
Schnur, Roman [266]
Scholz, Rupert 9, 92, ▶[247], ▶[254]
Schönfelder, Heinrich 22
Schönke 107
Schröder 107
Schroeder, Friedrich-Christian 3, 7, 10,
19, 54, 144, [114], ▶[119], [128],
[189], [364], ▶[369], [386], [398],
[400], ▶[404], [413], [423], [426]
Schüle, Adolf [93]
Schulz, Erhart [182]
Schulze-Osterloh, Joachim ▶[349], [394]
Schumacher, Gert 104
Schütze, Rolf A. 10, [311], [380]
Schwab, Dieter [316]
Schwabe, Jürgen 10, [166], [295], [309],
▶[341], [351]
Schwarzer, Alice 104
Schwerdtfeger, Gunther 9, [232]
Schwerdtner, Peter 8, 31, 73, ▶[167],
[177], [287]
Schwind, Ernst 125
Seibert, Claus 7, 31, [81], [84], [98],
[103], [127], [130], [139]
Seiffert, Helmut 71
Seiter, Hugo 10, 105, [322]
Sendler, Horst VI, 10, 144, [401]
Smend, Rudolf 122
Sonnenschein, Jürgen [359]
Starck 150
Starck, Christian [216]
Starke, O.-Ernst 35, ▶[106], [115]
Stascheit, Ulrich 8, 68, ▶[155]
Stein, Ulrich 139, [345]
Steindorff, Ernst ▶[118]
Steinmark, Thomas 135, [315]
Stern 51
Stiefel, Ernst C. 10, 144, [382]
Stöcker, Hans A. 8, 60, ▶[140]
Sturm, Fritz 8, [185], [245], [256],
▶[264], [282]
Swift, Jonathan 143f.
Sydow, Gernot [416]
Tagore 38
„Tempestas Moguntina“ / „Amasiae
Chattorum“ siehe Sturm, Fritz
185
Thomasius („Thomastix“), Christian
148, 149
Tiemann, Burkhard [231]
Uhland, Ludwig 7
Uhse, Beate 152
van Gogh 24
Veit 32
Vietor, G.-F. 9, 99, ▶[276], [279], [381]
Vogel, Klaus 8, 75, [150]
Vollkommer, Max [147]
Voltaire 119
Vormbaum, Thomas [399], ▶[421],
[427]
Wagner, Herbert [234]
Wagner, Volker [354]
Wahle 32
Warda, Günter [116]
Weber, Helmut 10, 109, ▶[326]
Weber, Ulrich 8, [124]
Wehrhahn, H. [12], [30]
Weil, Heinz [113]
Weinkauff, Hermann 72
Welter, Reinhard ▶[308]
Wengler, Wilhelm [158], [184], [248]
Werner, Hans [160]
Wilhelm 152
Wilhelm, G. [19]
Willms, Günther 8, [15], [70], [163],
[244], [255]
Wochner, Manfred [153]
Wolf, Ernst [201]
Wolf, Gerhard ▶[339]
Wolf, Manfred [263]
Wolff, Bernhard 35
Wolff, Hans J. 36
Wolfsteiner, Hans ▶[142], ▶[148],
[294], ▶[336]
Wulfhorst, Traugott [270]
Wünsch, Horst 8, [192]
Zacher, Hans F. V, [129]
Ziegler, Adolf 26
Zimmermann, Reinhard 109, [313],
[335], [408]
Zöllner, Wolfgang ▶[325]
Zweigert, Konrad [3], [48], [92]
Sachregister
Abdera 146, 149
Abkürzungen 10, 37, 132, 145, 154,
155
Abtreibung 5, 9
Abwehrrechte, Grundrechte als 12
Abwimmeln 48
agonale Zentren 6
Albernheit 17, 188
Alkohol 5
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
6, 36, 161
Alma mater 116, 151 ff.
Ampel 63 ff.
Amtssprache 105 f.
Analogie 62, 98, 139 f.
Andechs, Klosterbräu 5
Anfechtungsklage 130
angloamerikanisches Recht 18, 56 f.
Anpassungszwang in der Rechtsprechung 57
Antidiskriminierungsrichtlinie 161
Anwartschaft 61 ff.
Aphorismen 123
Arbeits(kampf)recht 12, 107
Architektur 140
Armenrecht siehe Prozesskostenhilfe
Arztrecht 7, 34, 35, 102
Assistenten, wissenschaftliche 78,
80 ff., 107, 111, 133, 158
Audimax 110
Auflassung 62
Aufsichtsrat 131
Aura, akademische 110
Auslagenerstattung siehe Kostenrecht
Auto siehe Kraftfahrzeuge
Automatisierung des Rechts 66
Bachelor (Abschluss) 159 f.
Bahn(hof) 19, 61, 122
siehe auch Eisenbahn
Barbarei 119
Bauchredner 70
Bauhütte des Rechts 163
Bayern 65, 150
Beamte(nrecht) 5, 55, 93, 110, 137 f.
Bedenken 45 ff.
Befragung siehe Umfrage
Begriffsjurisprudenz 15
Behältnis, Hosentasche als 41
Benotung siehe Examensnoten
Beratungsgeheimnis 8, 55 ff., 60 f.
Bereicherung, ungerechtfertigte 87
Berichtigung von Gesetzen 28
Berlin (West) 9, 21, 89, 92, 112, 116
Berufsbeamtentum 93
Berufsverbot 26, 112
Berufsverbrecher 43
Berufungskommission 157
Besatzung in Deutschland V, 7, 18
Beschleunigung 76
Besitz 40, 82 f., 108, 110
Besoldung 55, 72
Besserwisserei 146 ff.
Bestandskraft 156
Bestimmtheitsgrundsatz 135, 164
Betäubungsmittel(recht) 9, 99 f.
Betriebsrat 11
Beweisaufnahme 27
Bibliophilie 123
bibliotheca pauperum 153
Bibliothek 119, 140 f.
Bier 5
Bilanzgewinn 134
Bindestrich 106
Blitzschlag 137
Bonn 21, 138
Brandenburg 10, 157 ff.
Bratkartoffelverhältnis 5
Buchanzeige 8, 70, 125
Buchclub 152
188
Sachregister
Bundesgerichtshof 39, 41 f., 52 f., 59,
60, 61 ff., 68, 99 f., 109, 133 f., 134 f.
Bundesgesetzblatt 28
Bundesjustizministerium 164
Bundesverfassungsgericht 3, 12, 22, 53,
55, 135, 150
Bundesverwaltungsgericht 64
Bündnispartner 137
Bürgertum 112 f.
Caritas 122
CDU 117
Cocktailparty 124
Dänen 64
Danksagung 10
Darmstadt 74
DDR 53
De(s)investition 83
Demoskopie siehe Umfrage
Demokratie 111
Deutsche Forschungsgemeinschaft 144
Deutsche Rechts-Zeitschrift V
Deutscher Juristentag 55, 61, 73 f., 74
Deutscher Richterbund 129
Deutscher Turn- und Sportbund 52
Devisenwirtschaft 24
Diakonie 122
Dialekt 106
Dichterjuristen 124
Diebstahl 40, 43
dissenting vote siehe Sondervotum
Doktorandenflut 4, 20 ff.
siehe auch Promotion
Doktorfabrik 21
Doppelnatur 33 ff.
Doppelverdiener 151
Doppelwirkung (Verwaltungsakt) 130
Dresden 152
Drittes Reich
siehe Nationalsozialismus
Drittmittelforschung 151
Druckfehler 130
Duplik 6
Düsseldorf 25
EDV 65, 81
Effizienz 5
Ehe 13 f., 100 f., 102 f., 107
siehe auch Scheidung(srecht)
Ehefrauenwidmung 143
Ehrentitel, Handel mit 153
Eigentum 26, 61 f., 108, 122, 148
Eingriffsermächtigung 154
Eingriffskondiktion 87
Einstellung 64
Eisenbahn 9, 96, 99
Eisenbahndiebstahl 40 ff.
Eleganz, juristische 46
E-Mail-Adresse 109
Endlosschleife siehe Rückverweisung
Engländer 64
„entartete“ Kunst 24
Entlastung der Gerichte 50
Entscheidungsreife 123
Erbrecht 100 f.
Ergänzungslieferungen 23
Erkennungsdienst 69
Erlangen 21
Ermessen 46
Ermittlungsgeneralklausel 69, 154
Eröffnungsbeschluss 154
Esso 116
Etymologie 82 f.
Euthanasie 9
Examensangst 146
Examensnoten 83 ff., 86, 114, 147
Fachbereichsrat 89, 92, 160
Fachzeitschriften 131 f.
Fahrlässigkeit 10
Familiengesellschaft 131 f.
Familienrecht 5, 51, 132
Fangprämienurteil 109
Faust (Drama) 4, 33
siehe auch Mephisto
FAZ VI, 22
FDP 164
Feminismus 114 f.
Fernsehen 116, 122
siehe auch Privatfernsehen
Festschrift 10, 140, 144
Feuerwehr 122
ff. / „fortfolgende“ 10, 145
Sachregister
Fidschi 87, 88, 131
Fiktion 96 ff., 139
Finanzamt 155 ff.
Flöhe 81
Fluglotsen 94
Focus 153
Föderalismus 86
Folterverbot 7
Förmlichkeit im Gerichtsverfahren 9
Frankfurt 39, 66, 93, 113
Frankfurter Rundschau 68, 164 f.
Franzosen 64
französische Revolution 141
Frauenquote 5, 157
Freie Universität siehe Berlin (West)
Freischuss 146 f.
Freispruch 64
Fremdworte 4, 82
Frontispiz 140
Fundraising 151
Gaunerstreich 17
Gefangene 19 f.
Geld hat man zu haben 162
Geldstrafe 45
Genderisierung siehe geschlechtergerechte Sprache
Generalbundesanwalt 134
Generalklauseln 66, 154
Gentechnologie 151
Genus und Sexus 158
Gerichtsrat 8, 126, 128
Gesamtvorsatz 42
geschlechtergerechte Sprache 5, 6, 10,
157 ff., 161
Gesetzesinflation 23, 28 f., 94
Gesetzestitel 50 f.
Gesetzgebung, Geschwindigkeit der 4
Gesetzgebungsexpress 28 f.
Gesetzgebungslehre 9, 29, 35 f., 154 f.
Gesetzgebungsmisere 95
Gesundheitsrecht 9
siehe auch Arztrecht
Gewalttätigkeiten gegen Menschen 139
Gewerkschaft 93
Gewichtsklassen 129
Glasglühkörper 135
189
Gleichstellung 157 f.
Glosse, Definition 1
Glücksspiel, Examen als 86
GmbH 134 f., 151
go-in 67, 111
Goldfische 76
Göttingen 101
Grand Guignol 111
Griechisch 82, 118
Grundbuch 62
Grüne (Partei) 164
Gynäkologie 114
Habilitation(sschrift) 10, 89
Haftpflichtversicherung 5, 96
Händel-Musik 110
Hausbesetzer 111, 122
Heidelberg V, 152
Hermeneutik 18
Herrschaftstheorie 71
Himmel 96 ff.
Hitler-Attentat 7
Hochschulrahmengesetz 115
Hochschulreform 118
Hochwasser 137
Hofkomponist 141
Horst-Wessel-Lied 32
Humanismus 82, 118 ff., 153
IBM 116
Idealismus 71
Inflation 37
Insolvenzverfahren 162
Interdisziplinarität 90, 102
Interna(s) 133, 145
Ironie 144
Italiener 64
Jäger(prüfung) 122 f.
Jugend(liche) 44, 45, 96, 117, 120, 122,
139, 164
Juristenausbildung 4, 9, 76 ff., 78, 95
Juristentag siehe Deutscher Juristentag
Juristenweisheit, erstarrte 15
Justiz(vertrauens)krise 16, 72
Justiz, Finanzierung der 4
Justizsoziologie 70
190
Sachregister
Kabbala 142
Kabinett Stolpe 157
Kalter Krieg 6
Kambodscha 73
Kassel 74
Kaufkraft, Anpassung an die 50
Kilometerzähler 139
Kipphasen 122
Klagebefugnis 130
Klassen(unterschiede) 89 f., 107, 136
Klausuren 96, 101
Kollegen, großartige VI
Kollegialgericht 55 ff., 61
Köln 21, 39 f., 85 f.
Kommentar(literatur) 36 f., 82, 121,
129, 130, 133, 141, 161
kommentarzitierender Pöbel 140
Konformismus als Funktion des
Rechts 71
Korintherbrief 165
Kostenrecht 8, 10, 50, 104 f.
Kostenstrukturstatistik 37
Kraftfahrzeuge 5, 41
Krankenversicherung 94 f.
Kriminologie 7, 44, 102
Kritikaster 30
kritische Juristen 8, 66 f.
Kronzeugen(regelung) 136
Kropf 8
Kulturpolitik 24
Kunst und Literatur 4 f., 8
Künstler, Richter als 17
Kuppelei 59
Landwirtschaft 154 f.
Langeweile 94
Langzeitstudium 160
Lastenausgleichsgesetz 35, 51
Latein 4, 9, 82 f., 119, 143, 145, 148
Lebensfremdheit 16, 52
Lebenshilfe 131
Legistik siehe Gesetzgebungslehre
Leibesvisitation 11
Leichen(konservierung) 10
Leistungskondiktion 87
Leistungsprinzip 114
Lernmittelfreiheit 153
Lichtschutz 97
Literatur siehe Kunst
Logarithmentafel, juristische 15
Logik 34, 38, 46, 99 f., 150
Loseblattwerke 7, 22 ff., 36 f., 88
Mainz 21, 44, 95
Malawi 88
Master (Abschluss) 159
Maulwurf 53
Max-Planck-Institut V, 88
meinprof.de 69
Meinung, herrschende 41 Fn. 13, 46,
49, 133 f., 136
Menge(nlehre) 9, 99 f.
Menschenrechte, fiskalfreundliche
Auslegung 156
Menschenwürde 11 ff., 19 f.
Mephisto 149
Mercedes-Stern 152
Mietrecht 13 ff.
Minder(heits)meinung 10, 133 f.
Minderheitsvotum siehe Sondervotum
München 21, 99, 121 ff., 123 f.
mündliche Prüfung 51 f., 96
Musik 5, 110, 116, 117, 142
Mutterschutzgesetz 32
Nachbar’s Lumpi 132
Nachbarrecht 96
Nachschlüssel 41
Nächstenliebe 19
Namensrecht 5, 106 f.
Nationalsozialismus 6, 17, 19, 24 ff.,
32, 59, 68, 72, 118, 120, 122
Naturalismus, juristischer 38
Negativprüfung 46
Neukaledonien 131
Nibelungenlied 32
Nobelpreis 88, 115
Nominalismus 108, 109
Nordrhein-Westfalen 8, 83, 86
normative Kraft des Faktischen 38
Normentheorie 124
Notengebung siehe Examensnoten
Notzucht siehe Vergewaltigung
Nummer 10, 107 ff., 109
Sachregister
Oberpostdirektor 138, 141
Objekt(formel) 58, 156
offenbare Unrichtigkeit 155 f.
Oheim 142
Ökonomie 113
olympische Spiele 118
Oma auf Krankenschein 95
Oper 116
Opferentschädigung 10
Ordnung, Begriff der 71
Osterhase 139
Ostermarsch 68
Österreich 31
pacta sunt servanda 162
Paketgesetzgebung 51
Palandt (Kommentar) 161
Palmström 5, 39, 161
Panzer 41, 121
Paragraphenschaltbrett 15
Parkuhr 39
Pathos 141
PEN-Club 140
Persönlichkeit des Richters 15 ff., 56,
80
Persönlichkeitsrecht, allgemeines 68
Pfändung 62
Pflichtenverhältnis, allgemeines 121 f.
Pflichtverteidiger 129
Philosoph, Richter als 17, 66
Philosophie 66, 118, 150
Phoenix 121
Pocket Supplements 24
Polemik 29
politische Korrektheit 161
politisches Strafrecht 52 ff.
Polygamie 88
Pornographie 5, 87 f.
Postglossatoren 28, 60
Postwesen 28, 60, 134, 137 f.
Präambel 32, 63 ff.
Präjudizien 59
Privatfernsehen 152
Promotion, Voraussetzungen der 21,
86, 147 f.
Prozessdauer 75 f.
Prozesskostenhilfe 4, 10
191
Prüfungsprotokolle 51
Psychologie 122
Pubertät 122
Querulanten 56
Quotenfrau 158
Rädelsführerschaft 53
Radikalenerlass 117
Randziffern 108
Rasse, menschliche 25, 26, 73, 161
Recht auf Leben 131
Rechthaberei 55 f.
Rechtsgefühl 15, 72
Rechtsgeschichte 21, 95
Rechtsklinik 56
Rechtskybernetik
siehe Automatisierung des Rechts
Rechtsphilosophie 21
Rechtspositivismus 49, 62, 138
Rechtsprechung, ständige 133
Rechtsquellen 121 f.
Rechtsschutzbedürfnis 49
Rechtssprache 4, 7, 52, 54 f.
Rechtsstaat 80, 94, 122, 136, 139, 154,
164
Rechtsvergleichung 8
Rechtswertlehre, materielle 49
Referendar(ausbildung) 27, 51, 66 f., 87
regula aurea 122
Reichsgericht 9, 41, 96 ff.
Reichskulturkammer(gesetz) 26
Reifezeugnis 146
Reim 101
Religion 71
Remer-Prozess 7
Rente 94, 163
Repetitorium 8, 9, 51 f., 52, 78 f.
Replik 6
Restparkzeit 39
Restschuldbefreiung 162
Reue 42
Revisionsgericht, Stil des 18
Rezensionen 4, 7, 29 ff., 70 ff., 116,
124 ff.
Rheinbreitbach 138
Rhodesien 8
192
Sachregister
Richterkönig 57
Rigorosum 148
Roboterhaftigkeit, juristische 18
römisches Recht 1
Rückfall(täter) 40, 43 ff.
Rücklagen, bilanzielle 135
Rücksichtnahme im Verkehr 63 f.
Rücktritt 41
Rückverweisung siehe Endlosschleife
Rückwirkungsverbot 150
Rundfunk(freiheit) 122
SA 120
Sachregister 4, 10, 121 ff., 123, 127 f.,
131, 187
Saldotheorie 49
Samariter 161
Säumniszuschlag 156
Scheidung(srecht) 5, 13, 18, 38
Scheinlatein 9, 83
Schilda 86, 146 ff.
Schlussplädoyer 27
Schönfelder (Gesetzessammlung) 22
Schrägstrich 107
Schreibgebühren 104
Schuldrechtsmodernisierung 6
Schuldrechtsreform 162
Schwarzes, kleines 132
SED 52
Seitensprung 100
Selbstrezension 8, 31
Selbstverwaltung 6
Selbstzitat 8, 31, 182
Setzer(arbeit) 107, 109
Sexualstrafrecht 163
Sicherungshypothek 61 ff.
Silbenrätsel 95 f.
Sittlichkeit 13 f., 161
Sitzblockade 135
Sklaverei 80, 141
Sondervotum 8, 55 ff.
Sorgerecht 5
Sowjet(zone/union) 52, 113
Sozialpolitik 94
Sozialrecht, Eigenständigkeit des 34
Soziologie / Sozialwissenschaft 6, 8,
56, 70 ff., 90, 103
SPD 50, 112
Sperrmüll, Diebstahl von 8
Spitzenleistungen 115 f.
Sponsoring 151 f.
Sprachgebrauch 13, 49, 100, 108
Springer-Presse 67
Spruchkörper siehe Kollegialgericht
Staatsanwaltschaft 154
Staatsexamen 10
Staatsnotwehrgesetz 7
Staatsschutzrecht 52 ff.
Staatstheorie 119
Statistik 37, 38
Steuererklärung 155 ff.
Steuervorauszahlung 156
Strafdienst 45
Strafrechtsreform 52, 87, 154
Strafzumessung 42
Straßenverkehrsordnung 63 ff.
Streik 67, 93
Studentenproteste 135
Studentenschnelldienst 23
Studentenunruhen 6
Studierendenschaft 160
Subalternität 78 ff.
Subassistent 81
Substantivomanie siehe Nominalismus
Subsumtion 15
Süddeutsche Juristen-Zeitung V
supply sided economy 132
Talar 110, 111, 119
Talkshow 156
Teilurteil 123
Telefon(beschädigung) 10
Telekommunikationsgesetz 109
Teufel 5
Teutoburg 119
Theorie 48
Thesaurierung 135
Tiefgründigkeit, juristische 47
Tierhalter 39
Tiermediziner 23
Tierschutz 155
Todesstrafe 7, 59, 67, 103
Totalitarismus 67
Treu und Glauben 53
Sachregister
193
Triennium 146
Trikots für Professoren 152
Trilemma 33
Tübingen V, VI, 3, 100
Vieraugenprinzip 159
vierte Wand 6
Völkerrecht 73, 122
Volksseele 24, 61
Überweisung 104
Umfrage 21, 38
Umweltschutz 122
Unbegründetheit, offensichtliche 8, 74,
75
Unerlaubtes Entfernen 140
Ungeborener 9
Universität 78 f., 110 ff., 120
Unpersönlichkeit 15
Unterhaltsrecht 5
Unterlassensdelikt 163
Untermensch 73
Unterprivilegierung 72, 73
Unterschlagung 41
Unterwäsche 132
Unzucht 14, 59
Urteilsbegründung, Zwecke der 16 f.,
27
US-amerikanisches Recht siehe angloamerikanisches Recht
Utah (Mormonen) 88
Wahlgrundsätze 121, 123
Wandelung 48
Wappen 121 f.
Wartezeit 75 f.
Waschzettel 7, 31
Weihnachtsgabe V
Weihnachtsgeld 55
Weihnachtsmann 74, 139
Weimarer Republik 93
Weltanschauung 15, 24 ff.
Werbung, universitäre 151 ff.
Westberlin siehe Berlin (West)
Widmungen 10, 140 ff.
Wiederaufforstung 122
Wirtschaftsjuristen 21 f.
Wohnraummangelgesetz 14
Wohnsitz 9
Wohnung 13
Wühlarbeit 52
Wühlmaus 53
Würzburg 142
Verbraucherschutz 154, 162
Verdienstmedaille 121
Verfassungsbeschwerde 12, 135
Verfassungsfeind 53
Verfassungsschutz 68, 69
Verfütterungsverbot 154
Vergewaltigung 5
Verkehrspflichten 128
Verlag V, 31, 78, 106, 116, 121, 123,
126 Fn. 6, 128, 140, 144
Vermittlungsausschuss 35
Verriss 124
Verwaltungsprozessrecht 130
Verwerflichkeit 53
Zahnmedizin 102 ff.
Zeit 75 f.
Ziffer siehe Nummer
Zitathilfe 131
Zitierkartell 135
Zivilcourage 30
Zivilschutz, Bundesamt für 155
Zombie 139
Zuordnungslehre, sachenrechtliche 49
Zwangsvermietung 14
Zwangsvollstreckung 61 ff.
Zweikondiktionentheorie 49
Zwischenprüfung 122
Zwölftonkompositionen 142

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