Mitteilungsblatt
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Mitteilungsblatt Amt Südangeln Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Südangeln und der Gemeinden Böklund, Brodersby, Goltoft, Havetoft, Idstedt, Klappholz, Neuberend, Nübel, Schaalby, Stolk, Struxdorf, Süderfahrenstedt, Taarstedt, Tolk, Twedt und Uelsby Nr. 41 Das 2. Jahrgang Böklund, 24. Oktober 2008 Mitteilungsblatt wird vom Amt Südangeln und den Gemeinden Böklund, Brodersby, Goltoft, Havetoft, Idstedt, Klappholz, Neuberend, Nübel, Schaalby, Stolk, Struxdorf, Süderfahrenstedt, Taarstedt, Tolk, Twedt und Uelsby herausgegeben. Es erscheint am Freitag jeder Woche, sofern Veröffentlichungen vorliegen. Fällt das Erscheinungsdatum auf einen Feiertag, so erscheint das Mitteilungsblatt am davor liegenden Werktag. Das Mitteilungsblatt ist beim Amt Südangeln zu folgenden Bezugsbedingungen erhältlich: Abonnement: Vierteljährlich 12,50 Euro einschließlich Porto, Einzelbezug: durch Abholung bei der Amtsverwaltung zu 0,50 Euro pro Ausgabe. Inhaltsverzeichnis zum Mitteilungsblatt Nr. 41/2008 Amtlicher Teil: Seite Bekanntmachung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 346 - 347 der Gemeinde Nübel Bekanntmachung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Taarstedt Nicht amtlicher Teil: Sitzung des Jugend- und Kulturausschusses der Gemeinde Brodersby Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Tolk Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Struxdorf Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Süderfahrenstedt Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Idstedt Hauptausschusssitzung des Schulverbandes Auenwaldschule Böklund 348 -351 -3V6- Amt Südangeln Konten der Amtskasse Der Amtsvorsteher Nord-Ostsee Sparkasse Toft 7 • 24860 Böklund BLZ. 217 500 00 • Konto 960 033 66 Telefon (Zentrale) 04623-78-0 Volksbank Raiffeisenbank eG Süderbrarup BLZ. 215 663 56-Konto 1104 Telefax 04623-78-30 Volksbank Raiffeisenbank eG Schleswig BLZ. 216 900 20 • Konto 500 020 Amt Südanqeln • Postfach 1152 • 24858 Böklund Öffnungszeiten Mo.-Fr. Mo. Do. und nach 08.00-12.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr Vereinbarung Amt Südangeln Böklund, Abteilung 21. Oktober 2008 Bau u. Entwicklung Aktenzeichen BEKANNTMACHUNG Auskunft erteilt Frau Linscheid Telefon 0 46 23 - 78 24 E-Mail svenja.linscheid @amt-suedangeln.de Internet www.amt-suedangeln.de Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nübel hat in ihrer Sitzung am 09.10.2008 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nübel für das Gebiet südlich der Küsterstraße, am westlichen Rand der Ortslage Nübel der Gemeinde Nübel, gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Die Gemeinde Nübel lädt hiermit zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch am Donnerstag, den 06. November 2008, um 17.00 Uhr, im Besprechungsraum des Amtes Südangeln, Toft 7, 24860 Böklund ein. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird die Öffentlichkeit über die Planung unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. NÜBEL 6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ÜBERSICHTSPLAN Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Taarstedt Nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben f und m der Verfassung der Nordeibischen Ev.-Luth. Kirche i.V.m. § 32 der Friedhofssatzung hat der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Taarstedt in der Sitzung am 30.09.2008 die nachstehende Friedhofsgebührensatzung beschlossen: §1 Allgemeines Für die Benutzung des Friedhofs der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Taarstedt und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben. §2 Gebührenschuldner Zur Zahlung der Gebühren ist die Antragstellerin bzw. der Antragsteller und diejenige bzw. derjenige verpflichtet, in deren bzw. dessen Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen benutzt werden. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. §3 Fälligkeit der Gebühren (1) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. Dieser wird dem Gebührenschuldner durch einfachen Brief bekanntgegeben. (2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig. (3) Der Kirchenvorstand kann - abgesehen von Notfällen - die Benutzung des Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausstehende Gebühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheit nicht geleistet ist. (4) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Gebührenbescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils geltenden Fassung, soweit durch Kirchengesetz nichts anderes bestimmt ist. §4 Einziehung rückständiger Gebühren (1) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen. §5 Verjährung der Gebühren Für die Festsetzungsverjährung der Gebühren gelten die §§ 169 bis 171 der Abgabenordnung und für die Zahlungsverjährung der Gebühren die §§ 228-232 der Abgabenordnung entsprechend. §6 Gebührentarif I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten ab 01.01.09 1. Wahlgrabstätte für 30 Jahre - je Grabbreite - 2. Umenwahlgrabstätte für 20 Jahre - je Grabbreite 3. 300,00 € 200,00 € Urnengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte einschl. Friedhofsunterhaltungsgebühr und Rasenpflege für 20 Jahre - je Grabbreite 4. 680,00 € Für die zusätzliche Beisetzung einer Urne oder eines Kindersarges in einer Wahlgrabstätte 5. 150,00 € Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung wird der Jahresbetrag der Gebühren unter Nr. 1 und 2 berechnet. Dabei bleiben Teile eines Jahres bis zu sechs Monaten ohne Berechnung. Für Teile eines Jahres von mehr als sechs Monaten wird die volle Jahresgebühr erhoben. Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts wird für die gesamte Nutzungszeit im voraus erhoben. II. Verwaltungsgebühren 1. Für die Ausstellung einer Graburkunde und Überlassung der Friedhofssatzung 2. 10,00 € Für die Umschribung einer Graburkunde auf den Namen anderer Berechtigter 3. Für die Genehigung zur Aufstellung a) eines stehenden Grabmales einschließlich 10,00 € der Prüfung der jährlichen Standfestigkeit für 30 Jahre b) eines liegenden Grabmals 30,00 € 10,00 € III. Gebühren für die Bestattung Für das Ausheben und Verfüllen der Gruft. 1. Für eine Erdbestattung a) in einer Wahlgrabstätte Särge bis 2. 1,20 m 190,00 € Särge über 1,20 m 380,00 € Für eine Urnenbeisetzung 160,00 € IV. Sonstige Gebühren 1. Gebühr für die Benutzung der Ruhehalle 2. 75,00 € Gebühr für die Benutzung der Kirche, je Trauerfeier 150,00 € Für die kirchliche Trauerfeier anläßlich des Todes eines Kirchenmitglieds der Ev. Kirche in Deutschland ist diese Benutzungsgebühr von der Kirchen gemeinde zu tragen ( vgl. § 11.Abs. 3 Friedhofsrichtlinien der NEK ). V. Gebühren für Ausgrabungen 1. Für die Ausgrabung einer Leiche 2. Für die Ausgrabung einer Urne 1.900,00 € 320,00 € VI. Friedhofsunterhaltungsgebühr Für Wahlgrabstätten je Jahr und Grabbreite 12,00 € Die Gebühr wird im voraus für ein Jahr erhoben und ist jeweils zum 01.01. des entsprechenden Jahres fällig. §7 Zusätzliche Leistungen Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Kirchenvorstand die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest. §8 Schlußbestimmungen Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am 01.01.2009 nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 18.11.2003 außer Kraft. Die vorstehende Friedhofsgebührensatzung wird hiermit ausgefertigt. Sie wurde durch den Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreises Angeln am 7, ^ 2tH)<P genehmigt. , den SO 09. ,200? Ev.-Luth. Kirchengemeinde - Der Kirchenvorstand - f hhoi i c v\//^roit-7, A Mitdlied Von kirche»ov!sichlswegen nenohaiigt. Kappein, ;-n ^.AcZoog des krebes Angeln S(jM pst kirchenaufsichtlich Gemeinde Brodersby Der Bürgermeister - Jugend- und Kulturausschuss - ^BF 24864 Brodersby, 17.10.2008 ^^ Telefax 04622/838 JL ^49^ Missunder Fährstraße 11a Telefon 04622/2166 Gemeinde Brodersbv * Postfach 11 52 * 24858 Böklund Mitteilungsblatt (nichtamtlicher Teil) Einladung Hiermit lade ich zur nächsten öffentlichen Sitzung des Jugend- und Kulturausschusses am Montag, dem 27. Oktober 2008. um 19.30 Uhr, in den Gasthof Geel ein. Tagesordnung: 1. Weihnachtsmarkt 2. Rückblick Trommeltag 3. Festlegung Investitionsvolumen 4. Verschiedenes Mit freundlichem Gruß gez. Fauste Lüth Ausschussvorsitzende Verteiler: an alle Jugend- und Kulturausschussmitglieder nachrichtlich: an alle Gemeindevertreter/innen Gemeinde Tolk Der Bürgermeister - Bau- und Wegeausschuss - KBl 24894 Tolk-21-1008 HcJH -~^~ Telefon 04622 / 487 Telefax 04622 / 890 HjH Alte Dorfstraße 23 Gemeinde Tolk»Postfach 11 52*24858 Böklund Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil) Einladung Hiermit lade ich zur nächsten öffentlichen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses am Donnerstag, dem 30. Oktober 2008. um 19,30 Uhr, im Sitzunasraum des Amtsgebäudes in Tolk ein. Tagesordnung 1. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder 2. Informationen zum Projekt „Amphibieninitiative an der Welspanger Au" BE: Frau Antje Walter, Stiftung Naturschutz 3. 4. 5. Beratung über Pflegemaßnahmen der Wege, Banketten und Knicks Beratung über Pflegemaßnahmen der freien Bauplätze Beratung über Spielplätze und Spielgeräte 6. Berichte der Ausschussvorsitzenden 7. Verschiedenes Mit freundlichem Gruß gez. Carsten Nissen Ausschussvorsitzender Verteiler: an alle Ausschussmitglieder nachrichtlich: an alle Gemeindevertreter Kay Petersen Herr Heller Presse, Frau Marion Böttcher Gemeinde Struxdorf Struxdorf, den 22.10.2008 Der Bürgermeister Bauausschuss Gemeinde Stnixriorf * Postfach 11 S2 * 24858 Böklund Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil) EINLADUNG Zu einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses lade ich am Montag, dem 03. November 2008. um 19.30 Uhr, in das Claus-Brix-Hus, Struxdorf, herzlich ein. Tagesordnung: 1. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder 2. Nutzungsänderung im Dörps- und Schüttenhus 3. Brandschaden Dorfstr. 2b 4. Verschiedenes gez. Ralf Sommer Ausschussvorsitzender Verteiler: an alle Bauausschussmitglieder nachrichtlich: an alle Gemeindevertreter Gemeinde Süderfahrenstedt 23.10.2008 Bau- und Wegeausschuss fipmeinde Süderfahreiwtedt » Toft 7 ♦ 24860 Böklund Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil) EINLADUNG Zu einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses, die am Mittwoch, dem 05. November 2008. um 15.00 Uhr stattfindet, lade ich Sie ein. Treffpunict: Gasthaus „Zum Langsee". Tagesordnung: 1. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder 2. Begehung diverser Straßen in der Gemeinde 3. Verschiedenes gez. Holger Henningsen Ausschussvorsitzender Verteiler; - an alle Ausschussmitglieder - nachrichtlich: an alle Gemeindevertreter - Volker Milosavljevic gez. Heinrich Mattsen Bürgermeister Gemeinde Idstedt A I idstedt, den 22/10/08 Der Bürgermeister Finanz- und Wirtschaftsausschuss Gemeinde ldstedt*Postfach 11 52* 24858 Böklund Mitteilungsblatt (nichtamtlicher Teil) Einladung Am Mittwoch, dem 5. November 2008, um 19.30 Uhr, findet in der Gastwirtschaft „Zur alten Schule" eine öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Idstedt statt. Hierzu lade ich unter Mitteilung nachstehender Tagesordnung recht herzlich ein. Mit freundlichen Grüßen gez. Hildebrandt Ausschussvorsitzender gez. Petersen Bürgermeister Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Bestimmung eines Protokollführers 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Finanzund Wirtschaftssausschusses vom 1. September 2008 (das Protokoll haben alle Gemeindevertreter sowie die Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses erhalten) 5. Einwohnerfragestunde 6. Kosten der Statik zwecks Breitbandanschluss durch die Fa. MVOX 7. Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag 2008 (Anlage) 8. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2009 mit Investitionsprogramm bis 2012 (Anlage) Umstellung der Haushaltsführung von der kameralistischen auf die doppelte Buchführung -Doppick- (Anlage) 9. 10. Verschiedenes 11. Beschlussfassung über Einwendungen zu der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 1. September 2008 12. Bau- und Grundstücksangelegenheiten Zu TOP 11 und 12 wird voraussichtlich beantragt, die Öffentlichkeit von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Verteiler: an alle Ausschussmitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses nachrichtlich an alle Gemeindevertreter Kämmerin Birte Nörenberg, AmtsVerwaltung SCHULVERBAND Auenwaldschule Böklund Böklund, den 23.10.2008 Toft7 Geschäftsführung: Amt Südangeln Telefon 04623/780 (Durchwahl 78-23 ) Telefax 04623/7830 Abt.: (Geschäftszeichen im Antwortschreiben angeben) Weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit erteilt: Amt Südanaeln * Postfach 11 52 * 24858 Böklund Andrea Essmann E-Mail: [email protected] Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil) Sehr geehrte(r) Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil), ich lade Sie zu einer Hauptausschusssitzung am Donnerstag, dem 06. November 2008, um 15.00 Uhr, in den Sitzungssaal der Amtsverwaltung in Böklund ein. Tagesordnung: 1. 2. Bericht des Schulverbandsvorstehers Berichte der Schule a) Grundschule 3. 4. b) Haupt- und Realschule Beratung über den Haushalt 2009 (die Unterlagen hierzu werden nachgereicht) Umstellung der Haushaltsführung von der kameralistischen auf die doppelte Buchführung (Anlage) 5. 6. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung (Anlage wird nachgereicht) Bericht der Schule zum Sachstand „Offene Ganztagsschule" 7. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen gez. Johannes Petersen Schulverbandsvorsteher Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Auenwaldschule Bök lund findet am Dienstag, dem 18. November 2008 statt. Verteiler: an alle Hauptausschussmitglieder nachrichtlich: an alle Schulverbandsvertreter Herrn Schulleiter Horst Heiduk, Frau Konrektorin Gerhild Westphal, Frau Konrektorin Maike Rickertsen Protokollführerin Andrea Essmann Kämmerin Birte Nörenberg LVB Heiko Albert