Mitteilungsblatt

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Mitteilungsblatt
Mitteilungsblatt
Amt
Südangeln
Amtliches Bekanntmachungsblatt
des Amtes Südangeln und der Gemeinden Böklund,
Brodersby,
Goltoft,
Havetoft,
Idstedt,
Klappholz,
Neuberend,
Nübel,
Schaalby,
Stolk,
Struxdorf,
Süderfahrenstedt, Taarstedt, Tolk, Twedt und Uelsby
Nr. 41
Das
2. Jahrgang
Böklund, 24. Oktober 2008
Mitteilungsblatt
wird
vom
Amt
Südangeln
und
den
Gemeinden
Böklund,
Brodersby, Goltoft, Havetoft, Idstedt, Klappholz, Neuberend, Nübel, Schaalby, Stolk,
Struxdorf, Süderfahrenstedt, Taarstedt, Tolk, Twedt und Uelsby herausgegeben. Es
erscheint am Freitag jeder Woche, sofern Veröffentlichungen vorliegen. Fällt das
Erscheinungsdatum auf einen Feiertag, so erscheint das Mitteilungsblatt am davor
liegenden Werktag.
Das
Mitteilungsblatt
ist
beim
Amt
Südangeln
zu
folgenden
Bezugsbedingungen
erhältlich: Abonnement: Vierteljährlich 12,50 Euro einschließlich Porto,
Einzelbezug: durch Abholung bei der Amtsverwaltung zu 0,50 Euro pro Ausgabe.
Inhaltsverzeichnis
zum Mitteilungsblatt Nr. 41/2008
Amtlicher Teil:
Seite
Bekanntmachung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
346 - 347
der Gemeinde Nübel
Bekanntmachung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der
Ev.- Luth. Kirchengemeinde Taarstedt
Nicht amtlicher Teil:
Sitzung des Jugend- und Kulturausschusses der Gemeinde Brodersby
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Tolk
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Struxdorf
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Süderfahrenstedt
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Idstedt
Hauptausschusssitzung des Schulverbandes Auenwaldschule Böklund
348 -351
-3V6-
Amt Südangeln
Konten der Amtskasse
Der Amtsvorsteher
Nord-Ostsee Sparkasse
Toft 7 • 24860 Böklund
BLZ. 217 500 00 • Konto 960 033 66
Telefon (Zentrale)
04623-78-0
Volksbank Raiffeisenbank eG Süderbrarup
BLZ. 215 663 56-Konto 1104
Telefax
04623-78-30
Volksbank Raiffeisenbank eG Schleswig
BLZ. 216 900 20 • Konto 500 020
Amt Südanqeln • Postfach 1152 • 24858 Böklund
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.
Mo.
Do.
und nach
08.00-12.00 Uhr
14.00-16.00 Uhr
14.00-18.00 Uhr
Vereinbarung
Amt
Südangeln
Böklund,
Abteilung
21. Oktober 2008
Bau u. Entwicklung
Aktenzeichen
BEKANNTMACHUNG
Auskunft erteilt
Frau Linscheid
Telefon
0 46 23 - 78 24
E-Mail
svenja.linscheid
@amt-suedangeln.de
Internet
www.amt-suedangeln.de
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nübel hat in ihrer Sitzung am 09.10.2008 den Entwurf der
6. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Nübel
für das Gebiet südlich der Küsterstraße, am westlichen Rand der Ortslage Nübel der Gemeinde
Nübel, gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem als Anlage
beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Gemeinde Nübel lädt hiermit zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung
nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch am
Donnerstag, den 06. November 2008, um 17.00 Uhr,
im Besprechungsraum des Amtes Südangeln,
Toft 7, 24860 Böklund
ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird die Öffentlichkeit über die Planung unterrichtet. Ihr
wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben.
NÜBEL
6. ÄNDERUNG DES
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
ÜBERSICHTSPLAN
Friedhofsgebührensatzung
für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde
Taarstedt
Nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben f und m der Verfassung der Nordeibischen Ev.-Luth.
Kirche i.V.m. § 32 der Friedhofssatzung hat der Kirchenvorstand der Ev.-Luth.
Kirchengemeinde
Taarstedt
in
der
Sitzung
am
30.09.2008
die
nachstehende
Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
§1
Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofs der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Taarstedt und seiner
Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung
werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.
§2
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühren ist die Antragstellerin bzw. der Antragsteller und diejenige bzw.
derjenige verpflichtet, in deren bzw. dessen Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen
benutzt werden. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.
§3
Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. Dieser wird
dem Gebührenschuldner durch einfachen Brief bekanntgegeben.
(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig.
(3) Der Kirchenvorstand kann - abgesehen von Notfällen - die Benutzung des Friedhofs
untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausstehende Gebühren nicht entrichtet worden
sind oder eine entsprechende Sicherheit nicht geleistet ist.
(4) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Gebührenbescheide haben keine aufschiebende
Wirkung. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der
Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils geltenden Fassung, soweit durch Kirchengesetz
nichts anderes bestimmt ist.
§4
Einziehung rückständiger Gebühren
(1) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten
der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.
§5
Verjährung der Gebühren
Für die Festsetzungsverjährung der Gebühren gelten die §§ 169 bis 171 der Abgabenordnung
und für die Zahlungsverjährung der Gebühren die §§ 228-232 der Abgabenordnung
entsprechend.
§6
Gebührentarif
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
ab 01.01.09
1.
Wahlgrabstätte für 30 Jahre
- je Grabbreite -
2.
Umenwahlgrabstätte
für 20 Jahre - je Grabbreite 3.
300,00 €
200,00 €
Urnengrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabstätte einschl.
Friedhofsunterhaltungsgebühr und Rasenpflege
für 20 Jahre - je Grabbreite 4.
680,00 €
Für die zusätzliche Beisetzung
einer Urne oder eines Kindersarges
in einer Wahlgrabstätte
5.
150,00 €
Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten.
Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung wird der Jahresbetrag der
Gebühren unter Nr. 1 und 2 berechnet. Dabei bleiben Teile eines Jahres bis zu sechs
Monaten ohne Berechnung. Für Teile eines Jahres von mehr als sechs Monaten wird die
volle Jahresgebühr erhoben.
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts wird für
die gesamte Nutzungszeit im voraus erhoben.
II. Verwaltungsgebühren
1.
Für die Ausstellung einer Graburkunde
und Überlassung der Friedhofssatzung
2.
10,00 €
Für die Umschribung einer Graburkunde
auf den Namen anderer Berechtigter
3.
Für die Genehigung zur Aufstellung
a)
eines stehenden Grabmales einschließlich
10,00 €
der Prüfung der jährlichen Standfestigkeit
für 30 Jahre
b) eines liegenden Grabmals
30,00 €
10,00 €
III. Gebühren für die Bestattung
Für das Ausheben und Verfüllen der Gruft.
1.
Für eine Erdbestattung
a) in einer Wahlgrabstätte
Särge bis
2.
1,20 m
190,00 €
Särge über 1,20 m
380,00 €
Für eine Urnenbeisetzung
160,00 €
IV. Sonstige Gebühren
1.
Gebühr für die Benutzung der
Ruhehalle
2.
75,00 €
Gebühr für die Benutzung der
Kirche, je Trauerfeier
150,00 €
Für die kirchliche Trauerfeier anläßlich des Todes eines Kirchenmitglieds
der Ev. Kirche in Deutschland ist diese Benutzungsgebühr von der Kirchen
gemeinde zu tragen ( vgl. § 11.Abs. 3 Friedhofsrichtlinien der NEK ).
V. Gebühren für Ausgrabungen
1.
Für die Ausgrabung einer Leiche
2.
Für die Ausgrabung einer Urne
1.900,00 €
320,00 €
VI. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Für Wahlgrabstätten je Jahr und Grabbreite 12,00 €
Die Gebühr wird im voraus für ein Jahr erhoben und ist jeweils zum 01.01. des
entsprechenden Jahres fällig.
§7
Zusätzliche Leistungen
Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der
Kirchenvorstand die zu entrichtende Vergütung von Fall zu
Fall nach dem tatsächlichen
Aufwand fest.
§8
Schlußbestimmungen
Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am 01.01.2009 nach der amtlichen Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 18.11.2003 außer Kraft.
Die vorstehende Friedhofsgebührensatzung wird hiermit ausgefertigt. Sie wurde durch den
Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreises Angeln am
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genehmigt.
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Ev.-Luth. Kirchengemeinde
- Der Kirchenvorstand -
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Von kirche»ov!sichlswegen nenohaiigt.
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kirchenaufsichtlich
Gemeinde Brodersby
Der Bürgermeister
- Jugend- und Kulturausschuss -
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24864 Brodersby, 17.10.2008
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Telefax 04622/838
JL
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Missunder Fährstraße 11a
Telefon 04622/2166
Gemeinde Brodersbv * Postfach 11 52 * 24858 Böklund
Mitteilungsblatt (nichtamtlicher Teil)
Einladung
Hiermit lade ich zur nächsten öffentlichen Sitzung des Jugend- und Kulturausschusses
am
Montag, dem 27. Oktober 2008. um 19.30 Uhr,
in den Gasthof Geel
ein.
Tagesordnung:
1. Weihnachtsmarkt
2. Rückblick Trommeltag
3. Festlegung Investitionsvolumen
4. Verschiedenes
Mit freundlichem Gruß
gez. Fauste Lüth
Ausschussvorsitzende
Verteiler:
an alle Jugend- und Kulturausschussmitglieder
nachrichtlich: an alle Gemeindevertreter/innen
Gemeinde Tolk
Der Bürgermeister
- Bau- und Wegeausschuss -
KBl
24894 Tolk-21-1008
HcJH
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Telefon 04622 / 487
Telefax 04622 / 890
HjH
Alte Dorfstraße 23
Gemeinde Tolk»Postfach 11 52*24858 Böklund
Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil)
Einladung
Hiermit lade ich zur nächsten öffentlichen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses
am Donnerstag, dem 30. Oktober 2008. um 19,30 Uhr,
im Sitzunasraum des Amtsgebäudes in Tolk
ein.
Tagesordnung
1. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder
2. Informationen zum Projekt „Amphibieninitiative an der Welspanger Au"
BE: Frau Antje Walter, Stiftung Naturschutz
3.
4.
5.
Beratung über Pflegemaßnahmen der Wege, Banketten und Knicks
Beratung über Pflegemaßnahmen der freien Bauplätze
Beratung über Spielplätze und Spielgeräte
6.
Berichte der Ausschussvorsitzenden
7.
Verschiedenes
Mit freundlichem Gruß
gez. Carsten Nissen
Ausschussvorsitzender
Verteiler:
an alle Ausschussmitglieder
nachrichtlich: an alle Gemeindevertreter
Kay Petersen
Herr Heller
Presse, Frau Marion Böttcher
Gemeinde Struxdorf
Struxdorf, den 22.10.2008
Der Bürgermeister
Bauausschuss
Gemeinde Stnixriorf * Postfach 11 S2 * 24858 Böklund
Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil)
EINLADUNG
Zu einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses lade ich am
Montag, dem 03. November 2008. um 19.30 Uhr,
in das Claus-Brix-Hus, Struxdorf,
herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder
2. Nutzungsänderung im Dörps- und Schüttenhus
3. Brandschaden Dorfstr. 2b
4. Verschiedenes
gez. Ralf Sommer
Ausschussvorsitzender
Verteiler:
an alle Bauausschussmitglieder
nachrichtlich: an alle Gemeindevertreter
Gemeinde Süderfahrenstedt
23.10.2008
Bau- und Wegeausschuss
fipmeinde Süderfahreiwtedt » Toft 7 ♦ 24860 Böklund
Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil)
EINLADUNG
Zu einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses, die am
Mittwoch, dem 05. November 2008. um 15.00 Uhr
stattfindet, lade ich Sie ein. Treffpunict: Gasthaus „Zum Langsee".
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder
2. Begehung diverser Straßen in der Gemeinde
3. Verschiedenes
gez. Holger Henningsen
Ausschussvorsitzender
Verteiler;
- an alle Ausschussmitglieder
- nachrichtlich: an alle Gemeindevertreter
- Volker Milosavljevic
gez. Heinrich Mattsen
Bürgermeister
Gemeinde Idstedt
A
I
idstedt, den 22/10/08
Der Bürgermeister
Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Gemeinde ldstedt*Postfach 11 52* 24858 Böklund
Mitteilungsblatt (nichtamtlicher Teil)
Einladung
Am
Mittwoch, dem 5. November 2008, um 19.30 Uhr,
findet
in der Gastwirtschaft „Zur alten Schule"
eine öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Idstedt statt. Hierzu lade ich
unter Mitteilung nachstehender Tagesordnung recht herzlich ein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hildebrandt
Ausschussvorsitzender
gez. Petersen
Bürgermeister
Tagesordnung:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit
und der Beschlussfähigkeit
2.
Bestimmung eines Protokollführers
3.
Änderungsanträge zur Tagesordnung
4.
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Finanzund Wirtschaftssausschusses vom 1. September 2008 (das Protokoll haben alle Gemeindevertreter
sowie die Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses erhalten)
5.
Einwohnerfragestunde
6.
Kosten der Statik zwecks Breitbandanschluss durch die Fa. MVOX
7.
Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag 2008 (Anlage)
8.
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2009 mit Investitionsprogramm bis 2012
(Anlage)
Umstellung der Haushaltsführung von der kameralistischen auf die doppelte Buchführung
-Doppick- (Anlage)
9.
10. Verschiedenes
11. Beschlussfassung über Einwendungen zu der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der
Sitzung vom 1. September 2008
12. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu TOP 11 und 12 wird voraussichtlich beantragt, die Öffentlichkeit
von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
Verteiler:
an alle Ausschussmitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
nachrichtlich an alle Gemeindevertreter
Kämmerin Birte Nörenberg, AmtsVerwaltung
SCHULVERBAND
Auenwaldschule Böklund
Böklund, den 23.10.2008
Toft7
Geschäftsführung: Amt Südangeln
Telefon 04623/780 (Durchwahl 78-23 )
Telefax 04623/7830
Abt.:
(Geschäftszeichen im Antwortschreiben angeben)
Weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit erteilt:
Amt Südanaeln * Postfach 11 52 * 24858 Böklund
Andrea Essmann
E-Mail: [email protected]
Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil)
Sehr geehrte(r) Mitteilungsblatt (nicht amtlicher Teil),
ich lade Sie zu einer Hauptausschusssitzung am
Donnerstag, dem 06. November 2008, um 15.00 Uhr,
in den Sitzungssaal der Amtsverwaltung in Böklund ein.
Tagesordnung:
1.
2.
Bericht des Schulverbandsvorstehers
Berichte der Schule
a) Grundschule
3.
4.
b) Haupt- und Realschule
Beratung über den Haushalt 2009 (die Unterlagen hierzu werden nachgereicht)
Umstellung der Haushaltsführung von der kameralistischen auf die doppelte
Buchführung (Anlage)
5.
6.
Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung (Anlage wird nachgereicht)
Bericht der Schule zum Sachstand „Offene Ganztagsschule"
7.
Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez. Johannes Petersen
Schulverbandsvorsteher
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Auenwaldschule Bök
lund findet am Dienstag, dem 18. November 2008 statt.
Verteiler:
an alle Hauptausschussmitglieder
nachrichtlich: an alle Schulverbandsvertreter
Herrn Schulleiter Horst Heiduk, Frau Konrektorin Gerhild Westphal,
Frau Konrektorin Maike Rickertsen
Protokollführerin Andrea Essmann
Kämmerin Birte Nörenberg
LVB Heiko Albert

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