Beitragsordnung der Jugendabteilung des SV Hösel von 1948 e.V.
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Beitragsordnung der Jugendabteilung des SV Hösel von 1948 e.V.
Beitragsordnung der Jugendabteilung des SV Hösel von 1948 e.V. § 1 Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder der Jugendabteilung sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Jugendversammlung des Vereins geändert werden und bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. § 2 Beschlüsse 1. Der Vereinsjugendtag beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vereinsjugendvorstand legt die Gebühren fest. 2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Jugendversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. § 3 Beiträge Klasse Beitrags- Mitgliedsform 01 02 aktive Mitglieder Passive Mitglieder Beitragshöhe pro € € Monat 9,00 2,00 1. Eine Aufnahmegebühr oder sonstige Umlage wird derzeit nicht erhoben. 2. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze. 3. Seit dem 01.01.2014 ist im Mitgliedsbeitrag eine Unfallversicherung für die aktiven Mitglieder enthalten. 4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung halbjährlich zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. 5. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge gegen Beitragsrechnung zu den gleichen Terminen auf das Beitragskonto der Jugendabteilung. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 5 zu zahlen. 6. Bei Rücklastschriften die durch das Mitglied bzw. durch die gesetzlichen Vertreter zu verantworten sind, werden zusätzlich zum Beitrag die berechneten Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 5,00 berechnet. . 7. Die Beitragspflicht entsteht ab dem Monat in dem der Vereinsbeitritt erklärt wurde. § 4 Bankverbindung SV Hösel 1948 e.V. Jugendabteilung Deutsche Bank Ratingen IBAN: DE26 3007 0024 0420 9177 00 Konto: 4209177 BLZ.: 30070024 Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Beitragszahlungen anerkannt. § 5 Vereinsaustritt Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben, Einwurf-Einschreiben oder per eingeschriebener Postkarte jeweils zum 30.06. oder 31.12. eine jeden Jahres möglich. Zur Wahrung der Frist ist der Poststempel maßgebend. § 6 Gültigkeit Diese Beitragsordnung tritt durch Beschluss des Vereinsjugendtages zum 01.01. des auf den Beschluss folgenden Jahres in Kraft. Ratingen, den 26.09.2015 SV Hösel von 1948 e.V. -Der Jugendvorstand-