BioLife EUROP - Wer ist die ARGE Plasmapherese?
Transcrição
BioLife EUROP - Wer ist die ARGE Plasmapherese?
Plasmapherese in Österreich Dr. Matthias Gessner IG Plasma, Wien 1 Inhalt – Österreich - Fakten – Geschichte der Plasmagewinnung in Österreich – Gesetzlicher Rahmen • Plasmapheresegesetz 1976 • Blutsicherheitsgesetz 1999 • Arzneimittelgesetz • Blutkommission – Interessengemeinschaft Plasma – Plasmafakten • Volumen • Spender und Spenderwerbung – Fraktionierung in Österreich 2 Österreich http://de.wikipedia.org/ 3 Österreich - Fakten Fläche – 83.878,99 km² Einwohner – 8.460.390 Bevölkerungsdichte – 100,2 Einwohner pro km² – Zum Vergleich: Bayern • Fläche 70.551,57 km² • Einwohner 12,605 Mio • 179 Einwohner pro km² http://de.wikipedia.org/ 4 Österreich - Sprache Das Neue Duden Lexikon, Mannheim 1989 5 Österreich - Bundesländer 6 Österreich - Plasmazentren 7 Geschichte der Plasmapherese 1940er Jahre Edwin J. Cohn entwickelt eine Methode, Plasma in einzelne Bestandteile aufzuspalten (Fraktionierung) um daraus Arzneimittel herzustellen. 8 Österreich - Geschichte der Plasmapherese 1953 – Die Chemiker Dr. Hans Eibl, Dr. Otto Schwarz und der Physiologe Prof. Wilhelm Auerswald gründen in Wien das Österreichische Institut für Hämoderivate. Das Ziel: Ein Plasmabasierter Impfstoff gegen die gefürchtete Poliomyelitis. Dies ist der Grundstein für die spätere IMMUNO AG (1960). 1964 – Die IMMUNO AG errichtet in Wien Europas erstes Plasmapherese-Zentrum. Aus den gewonnenen Plasmaderivaten können nun bereits wichtige medizinische Präparate hergestellt werden, z.B. Hyper-Immunglobuline gegen Mumps, Masern und Röteln, ein Immunglobulin gegen Rhesusinkompatibilität und div. Gerinnungsprodukte. 1964 – 1970er Jahre – Der Bedarf an Plasma steigt, weitere Plasmapheresezentren werden von verschieden Firmen eröffnet. 1975 – Das Plasmapherese-Gesetz regelt die rasch wachsende Plasma-Produktion. 9 Plasmapheresegesetz 4.7.1975 Regelung der „[…] Entnahme von menschlichem Blut aus dem Kreislauf und die Reinfusion der aufgeschwemmten Blutzellen in den Kreislauf des Plasmaspenders […]“, in Kraft ab 1.1.1976 – Nur unter der verantwortlichen Leitung eines Arztes mit Bewilligung des Bundesministers für Gesundheit • • Kenntnisse in Labormedizin, Desinfektion, Sterilisation und Reanimation Mindestens dreijährige praktische Erfahrung in der Plasmapherese – Betriebsbewilligung durch den Landeshauptmann • • • Räumlich technische Ausstattung Schutz der Gesundheit des Spenders Einwandfreie Beschaffenheit des Plasmas – Durchführung nur in Gegenwart des verantwortlichen Leiters oder Stellvertreters – Personalqualifikation – Spender • • 60. Lebensjahr noch nicht vollendet Gesundheitlich geeignet – Bei mehr als 3 Spenden im Jahr mindestens alle 4 Monate eine besondere Untersuchung auf gesundheitliche Eignung • – – – – Vor jeder Plasmapherese auf gesundheitliche Eignung zu untersuchen Spenderausweis mit Meldung an Evidenzstelle, Spenderkartei Immunisierung Verordnungsermächtigung Überwachung durch Bezirksverwaltungsbehörde 10 Plasmaphereseverordnung 2. Juni 1978 – Kenntnisse und Erfahrungen der Ärzte – Räumliche und technische Ausstattung der Plasmapheresestelle • Keine Wohnräume! – Organisatorische Vorkehrungen beim Betrieb von Plasmapheresestellen • Verantwortung des Leiters – Vorsichten, die bei der Vornahme der Plasmapherese zu beachten sind • Identität des Spenders • Überführung des Plasmas nur in steriler Werkbank • Lagerung und Transport bei ≤ -20 °C – Schulung und Kenntnisse der in Plasmapheresestellen tätigen Personen – Untersuchung der in Plasmapheresestellen tätigen Personen – Umfang und zeitlicher Abstand der Untersuchung der Spender • Befragung, klinische Untersuchung, Testung – Blutgruppe, Gesamteiweiß, Serumelektrophorese, Haematokrit, Hemoglobin, Leukozyten, Differenzialblutbild, Blutsenkung, SGPT, HBsAg, Lues, Glukose, Eiweiß, Sediment im Harn, (1984: Anzeichen von AIDS) 11 Plasmaphereseverordnung 2. Juni 1978 – Testung vor jeder Spende vor der Zulassung • Serumprotein (≥6g/100ml) • SGPT (≤40 mU/ml) • Haemoglobin (≥12g/100ml) • Haematokrit (≥38%) • HBsAg Nachweis negativ • Lues Nachweis negativ – Menge und zeitlicher Abstand der Plasmaentnahme • Vollblutmenge innerhalb 72h max. 1000 ml (Doppelapherese à 500 ml) • Innerhalb 7 Tagen 2000 ml • Innerhalb 14 Tagen 3000 ml • Innerhalb 1 Jahres 50 l – Spendeausweis und –kartei • Evidenz der Plasmaspender beim Landeshauptmann 12 70er - 80er Jahre Plasmapherese wird als offene Plasmapherese durchgeführt – Spenderentschädigung von 300 Schilling (ca. 20 Euro) pro Spende – Blut wird zentrifugiert, Plasma abgenommen, Zellen resuspendiert und reinfundiert 13 HCV Infektionen – Bei der Durchführung der offenen Plasmapherese bestand das Risiko der Kontamination durch Blut eines anderen Spenders • Blutbeutel konnten während der Zentrifugation platzen – In einer Reihe von Spendezentren verschiedener Organisationen kam es im Laufe der Jahre zu non-A non-B Hepatitis Infektionen von Spendern • Teilweise kam es zu richtigen Epidemien in einzelnen Zentren* über einen gestimmten Zeitraum • non-A non-B Hepatitis wird erst 1989 als Infektion mit HCV beschrieben – Ende der 90er Jahre Entschädigungsprozesse wegen der HCV Infektionen • Unternehmen zahlen Entschädigungen an infizierte Spender oder werden dazu verurteilt • In der Folge ergibt sich ein starker Rückgang der Spendebereitschaft in der Bevölkerung, Vertrauen muss erst wieder zurückgewonnen werden. *Muss, N; Frösner, GG; Sandhofer, F., Epidemic outbreak of non-A, non-B hepatitis in a plasmapheresis center. Infection. 1985; 13(2):57-60 14 Geschlossene Plasmapherese Ende der 70er Jahre – Erstes System bei dem es nicht mehr notwendig war, zum Abpressen des Plasmas den Beutel zu öffnen wird vorgestellt. Das Plasma und die roten Blutzellen konnten ohne Öffnen des Systems in je einen Satellitenbeutel überführt werden. 1989 – Ein wirklich "geschlossenes" System wurde erst mit der „maschinellen“ Plasmapherese eingeführt. http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/AB/AB_03431/fname_131736.pdf 15 Rechtsrahmen der Plasmaspende in Österreich Richtlinie 2002/98/EG Richtlinie 2001/83/EG Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel Arzneimittelgesetz Blutsicherheitsgesetz QS VO Blut Betrieb und Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen Blutspenderverordnung AMBO Arzneimittelbetriebsordnung Plasmapheresezentren benötigen sowohl eine Betriebsbewilligung nach § 63 AMG als auch nach § 14 BSG! 16 Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) ernennt Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) 3 Mitglieder - BMG - AGES - Geschäftsfeldleiter der AGES Medizinmarktaufsicht Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) - Medizinmarktaufsicht (100% Eigentum Rep. Österreich) Hoheitliche Aufgaben • Betriebsbewilligung und –überprüfung nach AMG und BSG hoheitlichen Vollziehung im Namen des BASG 17 Blutsicherheitsgesetz – In Kraft seit 1.1.1999 • Verbot der manuellen Apherese – Blutspendeeinrichtungen • Ärztlicher Leiter mit mind. 2 Jahren Praxis in einer Blutspendeeinrichtung – Verantwortlich für medizinischen, medizinisch-technischen und hygienischen Belange und den Einsatz des medizinischen Personals der Blutspendeeinrichtung – Erreichbar während der Betriebszeit, ein Arzt muss vor Ort anwesend sein – Spender • Aufklärung, keine Gewinn aus der Spende, für Blutspende keine finanzielle Entschädigung – – – – Gesundheitliche Eignung Qualitätssicherung, Dokumentation, Spendeausweis Verschwiegenheitspflicht Betriebsbewilligung und Betriebsüberprüfung • Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) – Verordnungsermächtigung 18 Blutspenderverordnung – – – – Allgemeine Zulassungserfordernisse für Spender Gesundheitliche Eignung des Spenders Anamnese Eignungsuntersuchung • Körpergewicht: mind. 50 kg, • Pulsfrequenz: 50 bis 100/min., rhythmisch, • Blutdruck: systolisch zwischen 13,3 und 24 kPa (100 und 180 mm Hg), diastolisch zwischen 6,67 und 13,3 kPa (50 und 100 mm Hg), • Körperkerntemperatur: für Männer: maximal 37,5 ºC, für Frauen: maximal 38 ºC, • Bestimmung von Hämoglobin vor oder im Rahmen der Spende: mindestens 12 g/100 ml, • Gesamtprotein im Serum oder Plasma: mindestens 6,0 g/dl bezogen auf Serum, • IgG (Immunglobulin der Klasse G): kein pathologischer Befund, • Leukozyten, Erythrozyten, MCV (Mittleres corpuskoläres Volumen): kein pathologischer Befund. • Letzte Entscheidung liegt aber beim Arzt, kann auch abweichend zulassen wenn eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann – Ausschlussgründe • >65 Jahren, oder >60 bei erster Spende 19 Blutspenderverordnung – Eignungsuntersuchung • Plasma mind. alle 4 Monate – Eingeschränkte Eignungsuntersuchung (Tauglichkeitsuntersuchung) • Blutdruck, Pulsfrequenz, Körperkerntemperatur, Hämoglobin, Gesamtprotein • Diese Aufgabe wird häufig vom Arzt an medizinisches Personal delegiert – Entnahmemengen und -häufigkeit • die Höchstentnahmemenge eins vom Hundert des Körpergewichtes des Spenders, max. 700 ml ohne Antikoagulans – innerhalb von 72 Stunden einmal – innerhalb von 7 Tagen zweimal – innerhalb von 14 Tagen dreimal – innerhalb eines Jahres fünfzigmal – Fürsorgepflicht – Laboruntersuchungen 20 Betrieb und Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen (QS-VO-Blut) – Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen • • • • • • • • • • • • • • • • • • Qualitätssystem Qualitätssicherung Personal Verantwortliche Person Räumlichkeiten Ausrüstung Dokumentation Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen Betriebshygiene Laboruntersuchung Kennzeichnung Verarbeitung und Lagerung Vertragsmanagement Freigabe von Blut und Blutbestandteilen Rückverfolgbarkeit Nicht Konformität Rückruf Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen 21 Arzneimittelgesetz/Arzneimittelbetriebsordnung AMG – § 1. (2) 2.Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, […] sofern sie dazu bestimmt sind, für die Herstellung von Arzneimitteln verwendet zu werden. • Betriebsbewilligung und Betriebsüberprüfung – Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) AMBO – Definiert Anforderungen an Betriebe, die Arzneimittel herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen – Anforderung der Sachkundige Person • Ein Betrieb, der menschliches Blut oder Blutbestandteile verarbeitet, lagert oder verteilt, ohne darüber hinausgehende Herstellungstätigkeiten auszuüben und ohne Arzneispezialitäten herzustellen, braucht keine sachkundige Person, sondern eine verantwortliche Person gemäß § 5 QS-VO-Blut. – Herstellungsleiter – Kontrolllaborleiter 22 Rechtsrahmen der Plasmaspende in Österreich Richtlinie 2002/98/EG Richtlinie 2001/83/EG Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel Arzneimittelgesetz Blutsicherheitsgesetz QS VO Blut Betrieb und Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen Verantwortliche Person Blutspenderverordnung Ärztlicher Leiter AMBO Arzneimittelbetriebsordnung Sachkundige Person Herstellungsleiter Kontrolllaborleiter 23 Blutkommission Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) ernennt Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) 3 Mitglieder - BMG - AGES - Geschäftsfeldleiter der AGES Medizinmarktaufsicht Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) - Medizinmarktaufsicht (100% Eigentum Rep. Österreich) ernennt Blutkommission berät Hoheitliche Aufgaben hoheitlichen Vollziehung im Namen des BASG 24 Blutkommission Fachlichen Beratung für das BMG in Fragen der Spende von Blut und Blutbestandteilen, des Transfusionswesens sowie zu Fragen hinsichtlich der Sicherheit und Versorgungssicherheit von Blutprodukten Mitglieder – – – – – – – – – – – Österreichisches Rotes Kreuz Österreichische Gesellschaft für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin (ÖGBT) Wirtschaftskammer Österreich Bundesarbeitskammer Verband der pharmazeutischen Industrie Österreich (Pharmig) Interessengemeinschaft Plasma (IG Plasma) Eine mit der Wahrnehmung von Patienteninteressen betraute Organisation; Österreichische Ärztekammer Österreichische Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Bereich PharmMed) Ein Landessanitätsdirektor 25 IG Plasma Zusammenschluss aller Plasmaproduzenten in Österreich – – – – Baxter (7 Zentren) www.plasmazentrum.at Europlasma (7 Zentren) www.europlasma.at Plasmadienst Tirol (1 Zentrum) www.plasma-tirol.at Plasmapunkt (3 Zentren) www.plasmapunkt.at – 1993 formiert, seit 1997 eine Geschäftsordnung, seit 2001 ein eingetragener Verein – Vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder im Bereich der Plasmapherese in Österreich – Zielsetzungen • Sicherheit für Plasmaspender • Höchstmögliche Plasmaqualität • Ermöglichung eines Beitrags Österreichs zur europäischen Selbstversorgung mit Blutplasma www.plasmaspende.at/ 26 Österreich – Plasmazentren der Mitglieder der IG Plasma 27 Plasmapheresesevolumen Österreich 2000 – 2011 in Litern 500.000 450.000 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 28 Österreich - Plasmafakten Plasmavolumen der Zentren der IG Plasma 2011 – 470.594 Liter Plasma zur Fraktionierung pro 1000 Einwohner (inkl. recovered) – Österreich • 570.000 l (8.4 Mio. Einw.) - 67 l – Tschechien • 510.000 l (10 Mio. Einw.) - 51 l – Deutschland • 3,2 Mio. l für (82 Mio. Einw.) - 39 l – USA • ca. 20 Mio. l (310 Mio. Einw.) - 64 l 29 Spenderherkunft Spender kommen auch über die Grenzen zur Plasmaspende nach Österreich – Standard der IG Plasma zur Ausländerspende • Sprachkundiges Personal • Lokale Spender aus definierter umliegender Region im In- und Ausland • Ablehnung organisierter Spendervermittler 30 Spenderwerbung Aufwandsentschädigung – Erwähnung in der Spenderwerbung ist akzeptierte Praxis • Internet, Plakate, Inserate Spenderentschädigung – 18 – 25 Euro – Prämiensysteme, Aktionen 31 Fraktionierung in Österreich Plasmafraktionierungsstandort Wien – Baxter AG (Immuno AG bis 1999) – Octapharma (Hauptproduktionsstandort seit 1989) 32 33 34