unterlagen für die ausserordentliche
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UNTERLAGEN FÜR DIE AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG am Montag, den 22. Oktober 2007 um 10:30 Uhr im Hotel Okura Amsterdam Ferdinand Bolstraat 333 1072 LH Amsterdam Niederlande Tagesordnung 2 Text der vom Board of Directors vorgeschlagenen Beschlussfassungen 3 Bericht des Board of Directors 5 Aktionärsinformation 7 UNT ERL AGEN F ÜR DIE AUSSERORDENT LICH E H AUP T VERSAMMLU NG Die Übersetzung erfolgt zur Information, verbindlich ist nur die englische Originalfassung. 1 TAGESORDNUNG 1 Billigung des Berichts des Board of Directors; 2 Änderung der Artikel 18, 19, 20, 24, 26 und 28 der Satzung der Gesellschaft; 3 Bestellung von Herrn Rüdiger Grube als Mitglied des Board of Directors; 4 Bestellung von Herrn Louis Gallois als Mitglied des Board of Directors; 5 Bestellung von Herrn Rolf Bartke als Mitglied des Board of Directors; 6 Bestellung von Herrn Dominique D’Hinnin als Mitglied des Board of Directors; 7 Bestellung von Herrn Juan Manuel Eguiagaray Ucelay als Mitglied des Board of Directors; 8 Bestellung von Herrn Arnaud Lagardère als Mitglied des Board of Directors; 9 Bestellung von Herrn Hermann-Josef Lamberti als Mitglied des Board of Directors; 10 Bestellung von Herrn Lakshmi N. Mittal als Mitglied des Board of Directors; 11 Bestellung von Sir John Parker als Mitglied des Board of Directors; 12 Bestellung von Herrn Michel Pébereau als Mitglied des Board of Directors; 13 Bestellung von Herrn Bodo Uebber als Mitglied des Board of Directors. EADS 2 UNTER L AG EN FÜ R DI E AU S S E RO R D E N T L I C H E H AU P T V E R S A MM LUNG TEXT DER VOM BOARD OF DIRECTORS VORGESCHLAGENEN BESCHLUSSFASSUNGEN ERSTER BESCHLUSS Bericht des Board of Directors ES WURDE BESCHLOSSEN, den Bericht des Board of Directors in der bei der außerordentlichen Hauptversammlung vorgelegten Form anzunehmen und zu genehmigen. ZWEITER BESCHLUSS Änderung der Artikel 18, 19, 20, 24, 26 und 28 der Satzung der Gesellschaft im Sinne von Artikel 21, Absatz 5 von einem anderen Ort aus teilnimmt, wobei die als Vorsitzender der Versammlung fungierende Person überzeugt sein muss, dass die betreffende Person ordnungsgemäß an der Versammlung teilnimmt, gilt als bei der Versammlung anwesend oder vertreten, ist stimmberechtigt und bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit entsprechend anzurechnen. ABSTIMMUNGEN BEI HAUPTVERSAMMLUNGEN ES WURDE BESCHLOSSEN, dass die folgenden Artikel der Satzung der Gesellschaft abgeändert werden, um sie an eine Reihe vorgenommener Veränderungen der Corporate Governance (nachstehend in deutscher Übersetzung abgedruckt) anzupassen, und dass das Board of Directors wie auch der Chief Executive Officer als Stellvertreter berechtigt sind, diesen Beschluss gemäß niederländischem Recht umzusetzen: Artikel 26 3. Der Vorsitzende der Versammlung bestimmt die Abstimmungsmethode. „BOARD OF DIRECTORS VORSITZ UND SEKRETARIAT DER HAUPTVERSAMMLUNG Artikel 18 3. Mit Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2012 tritt das Board of Directors geschlossen zurück und danach jeweils bei der im fünften darauf folgenden Jahr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Ein Mitglied des Board of Directors kann stets wiedergewählt werden. Artikel 28 1. Vorsitzender der Hauptversammlung ist der Vorsitzende des Board of Directors. Sollte der Vorsitzende des Board of Directors bei der Versammlung nicht anwesend sein, ernennt die Versammlung ihren eigenen Vorsitzenden. Artikel 19 3. Das Board of Directors kann Regeln aufstellen, die seine internen Angelegenheiten und seine Entscheidungsprozesse festlegen. In Fällen, in denen sie Klauseln der vorliegenden Satzung widersprechen, sind diese Regeln ungültig. Das Board of Directors ernennt ein Mitglied des Board of Directors als Vorsitzenden des Board of Directors und ernennt ein Mitglied des Board of Directors als „Chief Executive Officer“. Darüber hinaus sind die Mitglieder des Board of Directors berechtigt, sich mittels interner Regeln oder auf anderem Wege untereinander Zuständigkeiten zuzuweisen. Wenn das Board of Directors Bestimmungen zur Regelung seiner internen Angelegenheiten und seines eigenen Entscheidungsprozesses erlassen hat, werden die Beschlüsse des Board of Directors im Einklang mit den in diesen Bestimmungen formulierten Vorschriften gefasst. VERTRETUNG Artikel 20 1. Die Gesellschaft wird durch das Board of Directors oder durch das als „Chief Executive Officer“ bestellte Mitglied des Board of Directors vertreten. HAUPTVERSAMMLUNGEN DER AKTIONÄRE Artikel 24 3. Jede zur Ausübung der in Absatz 1 dieses Artikels dargelegten Rechte ermächtigte Person (ob persönlich oder durch schriftliche Ernennung eines Unterbevollmächtigten), die an der Versammlung 4. Falls keine der stimmberechtigten Personen Einspruch erhebt, können Beschlüsse einschließlich Bestellungen nach diesbezüglichem Vorschlag seitens des Vorsitzenden auch durch Zuruf verabschiedet werden. 2. Die Person, die bei der Versammlung den Vorsitz führt, ernennt eine der anwesenden Personen als Protokollführer, wobei das Protokoll vom Vorsitzenden und vom ernannten Schriftführer anzunehmen und zu unterzeichnen ist. Falls die Arbeit in den Sitzungen in einer notariellen Niederschrift festgehalten wird, kann auf die Anfertigung eines Protokolls verzichtet werden und es genügt die Unterzeichnung der offiziellen Niederschrift durch den Notar. Falls der Vorsitzende nichts anderes beschließt, wird in den Versammlungen die englische Sprache verwendet. 3. Jedes Mitglied des Board of Directors oder eine oder mehrere stimmberechtigte Personen, die gemeinsam mindestens zehn Prozent des emittierten Aktienkapitals halten, sowie der Vorsitzende der Versammlung sind jederzeit befugt, auf Kosten der Gesellschaft die Anfertigung einer notariellen Niederschrift in Auftrag zu geben.“ DRITTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Rüdiger Grube als Mitglied des Board of Directors ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Rüdiger Grube mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. UNT ERL AGEN F ÜR DIE AUSSERORDENT LICH E H AUP T VERSAMMLU NG 3 TEXT DER VOM BOARD OF DIRECTORS VO RGESCHL AGENEN BESCHLUSSFASSUNGEN VIERTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Louis Gallois als Mitglied des Board of Directors NEUNTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Hermann-Josef Lamberti als Mitglied des Board of Directors ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Louis Gallois mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Hermann-Josef Lamberti mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. FÜNFTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Rolf Bartke als Mitglied des Board of Directors ZEHNTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Lakshmi N. Mittal als Mitglied des Board of Directors ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Rolf Bartke mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Lakshmi N. Mittal mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. SECHSTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Dominique D’Hinnin als Mitglied des Board of Directors ELFTER BESCHLUSS Bestellung von Sir John Parker als Mitglied des Board of Directors ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Dominique D’Hinnin mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. ES WURDE BESCHLOSSEN, Sir John Parker mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. SIEBTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Juan Manuel Eguiagaray Ucelay als Mitglied des Board of Directors ZWÖLFTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Michel Pébereau als Mitglied des Board of Directors ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Juan Manuel Eguiagaray Ucelay mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Michel Pébereau mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. ACHTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Arnaud Lagardère als Mitglied des Board of Directors DREIZEHNTER BESCHLUSS Bestellung von Herrn Bodo Uebber als Mitglied des Board of Directors ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Arnaud Lagardère mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Bodo Uebber mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of Directors zu bestellen. 4 UNTER L AG EN FÜ R DI E AU S S E RO R D E N T L I C H E H AU P T V E R S A MM LUNG BERICHT DES BOARD OF DIRECTORS Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Wir freuen uns, Sie zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung der European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. (im Folgenden „die EADS”, „das Unternehmen“ oder „der Konzern“ genannt) begrüßen zu dürfen. Auf der Tagesordnung stehen: erstens die Annahme des Berichts („Board-Bericht“) des Board of Directors („Board“) über die vorgeschlagenen Änderungen der Corporate Governance der EADS; ● zweitens die Änderung der Satzung der Gesellschaft; sowie ● schließlich, die neue Bestellung des Board of Directors. ● Die „Unterlagen für die außerordentliche Hauptversammlung“ umfassen: die Tagesordnung dieser Hauptversammlung; ● die vorgeschlagenen Beschlussfassungen, die Ihnen zum Ende dieser Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden; sowie ● den Board-Bericht. ● Für weitere Angaben und Einzelheiten über die EADS – wie unter anderem über ihre Aktivitäten, Finanzen, Finanzierungstätigkeit und Corporate Governance, sei auf die Internet-Website der EADS unter www.eads.com („Investor Relations“) und die dort veröffentlichten Unterlagen verwiesen. 1. Einleitung Seit der Gründung im Jahr 2000 hat sich die EADS als ein Beispiel erfolgreicher europaweiter industrieller Zusammenarbeit erwiesen, und dies in einer der weltweit am härtesten umkämpften Branchen. In den vergangenen sieben Jahren hat die Managementstruktur des Konzerns mit zwei Doppelspitzen – je zwei Chairmen und zwei Chief Executive Officers – für das nötige Gleichgewicht und die Stabilität gesorgt, die ein Unternehmen mit einem so einzigartigen industriellen und multinationalen Erbe braucht. Diese Struktur ermöglichte dem Konzern, herausragende Ergebnisse zu erzielen und die bedeutenden technologischen Herausforderungen zu meistern, die dem Fortschritt und der Innovation in dieser Branche naturgemäß innewohnen. Die Hauptaktionäre und das EADS-Management sind jedoch zu dem Schluss gekommen, dass eine vereinfachte Managementstruktur nunmehr besser geeignet ist, die einheitliche Führung zu gewährleisten, die nötig ist, um auch in Zukunft erfolgreich im Wettbewerb zu bestehen. Am 16. Juli 2007 haben die Hauptaktionäre gemeinsam mit dem Management-Team der EADS beschlossen, eine neue Managementund Führungsstruktur einzuführen. Auch mit der deutschen Bundesregierung wurde hierüber beraten. Die Grundprinzipien, denen diese Veränderung folgt, sind die Effizienz, der Zusammenhalt und die Vereinfachung der Management- und Führungsstruktur der EADS, die Orientierung an optimalen Vorgehensweisen („Best Practices“) und die Wahrung des Gleichgewichts zwischen den deutschen und französischen Hauptaktionären. 2. Vorgeschlagene Änderungen Unter der vereinfachten Managementstruktur wird die EADS von einem alleinigen Chairman und einem alleinigen Chief Executive Officer (CEO) geführt. Die Hauptaktionäre sind ferner zu dem Schluss gekommen, dass es im besten Interesse des Konzerns sei, eine Erhöhung der Anzahl unabhängiger Mitglieder des Board of Directors zu empfehlen und somit dafür zu sorgen, dass internationalen Best Practices der Corporate Governance entsprochen sowie das internationale Profil der EADS angemessen widergespiegelt wird. Gemäß diesem Vorschlag der Hauptaktionäre werden DaimlerChrysler und die französische Holdinggesellschaft Sogeade (Lagardère und französischer Staat) jeweils auf zwei Sitze im Board of Directors verzichten, um die Wahl von vier unabhängigen Directors zu ermöglichen. Diese vier unabhängigen Directors werden in Zukunft gemeinsam mit dem Chairman, dem CEO, zwei Vertretern von DaimlerChrysler, zwei Vertretern von Sogeade sowie einem Vertreter von SEPI den Board stellen. Der CEO wird das einzige geschäftsführende Mitglied dieses neu gebildeten Board sein. Die Beschlüsse des Board werden in Abstimmungen mit einfacher Mehrheit (d.h. sechs von elf Directors) gefällt, vorbehaltlich einer begrenzten Anzahl bestimmter Angelegenheiten, einschließlich der Ernennung des Chairman, des CEO der EADS und des CEO von UNT ERL AGEN F ÜR DIE AUSSERORDENT LICH E H AUP T VERSAMMLU NG 5 BERICHT DES BOARD OF DIRECTORS Airbus sowie bedeutender Strategie- oder Investitionsentscheidungen, zu denen die Zustimmung sämtlicher von Sogeade und DaimlerChrysler gestellter Directors erforderlich sein wird. Die Hauptaktionäre haben ebenfalls beschlossen, die Zuständigkeiten des CEO abzuändern. Der CEO und sein Executive Committee werden in den täglichen Aufgaben der Unternehmensführung fortan einen erweiterten Spielraum genießen. Insbesondere fallen Investitionen bis in Höhe von € 350 Mio. künftig in die alleinige Zuständigkeit des Executive Committee, genauso wie die Ernennung der Management-Teams der wichtigsten Tochtergesellschaften und Geschäftseinheiten der EADS. Eine Ausnahme bilden der CEO von Airbus und die Mitglieder des Executive Committee der EADS, deren Ernennung vom CEO der EADS vorgeschlagen, vom Chairman der EADS bewilligt und vom Board of Directors verabschiedet wird. Rüdiger Grube wird als alleiniger Chairman des Board of Directors eingesetzt. In dieser Funktion trägt er die übergreifende Verantwortung für die strategische Entwicklung des Konzerns und die Beziehungen zu den Aktionären. Insbesondere führt er den Vorsitz im neu geschaffenen Strategic Committee der EADS. Louis Gallois wird als alleiniger CEO der EADS eingesetzt. In dieser Funktion trägt er die Verantwortung für die Führung des ManagementTeams und die Beziehungen zwischen dem Konzern und dessen institutionellen und privaten Anlegern. Thomas Enders wird als alleiniger CEO von Airbus in der Airbus-Zentrale in Toulouse eingesetzt und wird an den CEO der EADS berichten. Er wird von Fabrice Brégier, dem Chief Operating Officer (COO) von Airbus unterstützt. Hierbei, wie auch bei sämtlichen zukünftigen Ernennungen von Mitgliedern des Managements, wird das Prinzip „die beste Person für die Position“ befolgt und zugleich das Gleichgewicht und die Vielfalt im Konzern bewahrt – entsprechend seinem Erbe und dem Willen seiner Gründungsaktionäre. 3. Erklärungen zu den vom Board of Directors vorgeschlagenen Beschlussfassungen Die in diesem Board-Bericht enthaltenen Informationen werden die Ihnen zur Beschlussfassung vorgelegten Veränderungen der Corporate Governance des Unternehmens verständlich machen. 3.1 Erster Beschluss Wir schlagen vor, dass diese Hauptversammlung den vorliegenden Board-Bericht genehmigt. 3.2 Zweiter Beschluss Wir schlagen vor, dass diese Hauptversammlung die Änderungen der Satzung der Gesellschaft bewilligt, die die Veränderungen der Corporate Governance der Gesellschaft widerspiegeln. 3.3 Dritter bis dreizehnter Beschluss Im Rahmen der Änderungen der Corporate Governance der EADS empfehlen wir dieser Hauptversammlung, die Herren Rüdiger Grube, Louis Gallois, Rolf Bartke, Dominique D’Hinnin, Juan Manuel Eguiagaray Ucelay, Arnaud Lagardère, Hermann-Josef Lamberti, Lakshmi N. Mittal, Sir John Parker, sowie die Herren Michel Pébereau und Bodo Uebber mit Wirkung zum Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglieder des Board of Directors zu bestellen. Für weitere Angaben zu den zukünftigen Mitgliedern des Board of Directors, einschließlich ihrer Lebensläufe, sei auf die Website der EADS unter www.eads.com (Investor Relations) verwiesen. Dementsprechend wird die Satzung der Gesellschaft dergestalt geändert, dass sie der Vereinfachung der EADS-Managementstruktur, die mit der Ersetzung der bestehenden dualen Managementstruktur durch eine Struktur mit alleinigem Chairman und alleinigem CEO erfolgt ist, entspricht. Die Ihnen zur Abstimmung vorgelegten Beschlüsse entsprechen strikt den Angaben in diesem Board-Bericht und stehen unseres Erachtens im besten Interesse der Gesellschaft sowie der Entwicklung seiner Aktivitäten. Folglich bitten wir Sie, den Beschlüssen zuzustimmen und danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns in den entscheidenden Phasen seit der Gründung unserer Gesellschaft entgegengebracht haben. Das Board of Directors 6 UNTER L AG EN FÜ R DI E AU S S E RO R D E N T L I C H E H AU P T V E R S A MM LUNG AKTIONÄRSINFORMATION Hotel Okura Amsterdam Ferdinand Bolstraat 333 1072 LH Amsterdam, Niederlande Tel. : + 31 (0)20 678 71 11 Das Hotel Okura Amsterdam befindet sich im Stadtzentrum in unmittelbarer Nähe des RAI Congress Centre, ca. 30 Minuten Fahrzeit vom internationalen Flughafen Amsterdam-Schiphol entfernt. Mit dem Auto Aus allen Richtungen, dem Amsterdam Ring folgen (A10). Ausfahrt RAI (S109) wählen, an der Ampel rechts abbiegen Richtung RAI/ Zentrum (S109). Den Schildern Richtung Zuid (S109) folgen. Nach dem Kreisverkehr in die zweite Straße rechts (Scheldestraat) einbiegen. Nach 500 Metern sehen Sie das Hotel Okura auf Ihrer rechten Seite. Parkplätze: Das Hotel Okura Amsterdam bietet ausreichend Parkmöglichkeiten. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Vom Flughafen Amsterdam-Schiphol mit der Bahn – Zugang im Hauptankunftsbereich: ● Erste Route: Nehmen Sie den Zug zum Hauptbahnhof (Centraal Station) (direkte Verbindung, 15 Minuten). Folgen Sie anschließend der nachstehenden Wegbeschreibung „Vom Hauptbahnhof“. ● Zweite Route: Nehmen Sie einen Personenzug Richtung Duivendrecht, bis zur zweiten Haltestelle (RAI Bahnhof). Folgen Sie anschließend der nachstehenden Wegbeschreibung „Vom RAI Bahnhof“. Vom Hauptbahnhof – CS (Centraal Station): Fahren Sie mit der Tram Nummer 25, Richtung President Kennedylaan, bis zur elften Haltestelle (Cornelis Troostplein, siehe Plan ). Gehen Sie die Straße hinunter, nach 200 Metern sehen Sie das Hotel Okura Amsterdam auf Ihrer linken Seite. Die Gehzeit beträgt etwa 3 Minuten. Vom RAI Bahnhof: Gehen Sie in Richtung Europa Boulevard. Gehen Sie weiter zum Europaplein und dann zur Scheldestraat. Nach 500 Metern sehen Sie das Hotel Okura Amsterdam auf Ihrer rechten Seite, gleich hinter der Brücke. Die Gehzeit beträgt etwa 10 Minuten. Vom Amstel Bahnhof: Fahren Sie mit der Tram Nummer 12, Richtung Station Sloterdijk, bis zur fünften Haltestelle (Scheldestraat, siehe Plan ). Oder nehmen Sie den Bus Nummer 15, Richtung Station Sloterdijk, bis zur siebten Haltestelle (Scheldestraat, siehe Plan ). Gehen Sie in die Churchilllaan, nach 100 Metern biegen Sie links ab in die Ferdinand Bolstraat. Nach weiteren 100 Metern sehen Sie das Hotel Okura Amsterdam auf Ihrer rechten Seite, gleich hinter der Brücke. Die Gehzeit beträgt etwa 3 Minuten. Vom WTC/Zuid Bahnhof: Nehmen Sie den Bus Nummer 15, Richtung Muiderpoortstation, bis zur vierten Haltestelle (Scheldestraat, siehe Plan ). Gehen Sie in die Churchilllaan, nach 100 Metern biegen Sie links ab in die Ferdinand Bolstraat. Nach weiteren 100 Metern sehen Sie das Hotel Okura Amsterdam auf Ihrer rechten Seite, gleich hinter der Brücke. Die Gehzeit beträgt etwa 3 Minuten. UNT ERL AGEN F ÜR DIE AUSSERORDENT LICH E H AUP T VERSAMMLU NG 7 Aktionärsinformation (gebührenfreie Telefonnummern) Deutschland: 00 800 00 02 2002 Frankreich: 0 800 01 2001 Spanien: 00 800 00 02 2002 E-mail : [email protected] EADS.COM European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. Le Carré, Beechavenue 130 -132 1119 PR Schiphol-Rijk Niederlande Eingetragen im Handelsregister Amsterdam unter Nummer 24288945 Öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (naamloze vennootschap) 8 UNTER L AG EN FÜ R DI E AU S S E RO R D E N T L I C H E H AU P T V E R S A MM LUNG