unterlagen für die ausserordentliche

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unterlagen für die ausserordentliche
UNTERLAGEN FÜR DIE
AUSSERORDENTLICHE
HAUPTVERSAMMLUNG
am Montag, den 22. Oktober 2007 um 10:30 Uhr
im Hotel Okura Amsterdam
Ferdinand Bolstraat 333
1072 LH Amsterdam
Niederlande
Tagesordnung
2
Text der vom Board of Directors vorgeschlagenen
Beschlussfassungen
3
Bericht des Board of Directors
5
Aktionärsinformation
7
UNT ERL AGEN F ÜR DIE AUSSERORDENT LICH E H AUP T VERSAMMLU NG
Die Übersetzung erfolgt zur Information, verbindlich ist nur die englische Originalfassung.
1
TAGESORDNUNG
1
Billigung des Berichts des Board of Directors;
2
Änderung der Artikel 18, 19, 20, 24, 26 und 28 der Satzung der Gesellschaft;
3
Bestellung von Herrn Rüdiger Grube als Mitglied des Board of Directors;
4
Bestellung von Herrn Louis Gallois als Mitglied des Board of Directors;
5
Bestellung von Herrn Rolf Bartke als Mitglied des Board of Directors;
6
Bestellung von Herrn Dominique D’Hinnin als Mitglied des Board of Directors;
7
Bestellung von Herrn Juan Manuel Eguiagaray Ucelay als Mitglied des Board of Directors;
8
Bestellung von Herrn Arnaud Lagardère als Mitglied des Board of Directors;
9
Bestellung von Herrn Hermann-Josef Lamberti als Mitglied des Board of Directors;
10
Bestellung von Herrn Lakshmi N. Mittal als Mitglied des Board of Directors;
11
Bestellung von Sir John Parker als Mitglied des Board of Directors;
12
Bestellung von Herrn Michel Pébereau als Mitglied des Board of Directors;
13
Bestellung von Herrn Bodo Uebber als Mitglied des Board of Directors.
EADS
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UNTER L AG EN FÜ R DI E AU S S E RO R D E N T L I C H E H AU P T V E R S A MM LUNG
TEXT DER VOM BOARD
OF DIRECTORS VORGESCHLAGENEN
BESCHLUSSFASSUNGEN
ERSTER BESCHLUSS
Bericht des Board of Directors
ES WURDE BESCHLOSSEN, den Bericht des Board of Directors in
der bei der außerordentlichen Hauptversammlung vorgelegten Form
anzunehmen und zu genehmigen.
ZWEITER BESCHLUSS
Änderung der Artikel 18, 19, 20, 24, 26 und 28
der Satzung der Gesellschaft
im Sinne von Artikel 21, Absatz 5 von einem anderen Ort aus
teilnimmt, wobei die als Vorsitzender der Versammlung fungierende
Person überzeugt sein muss, dass die betreffende Person
ordnungsgemäß an der Versammlung teilnimmt, gilt als bei der
Versammlung anwesend oder vertreten, ist stimmberechtigt und bei
der Feststellung der Beschlussfähigkeit entsprechend anzurechnen.
ABSTIMMUNGEN BEI HAUPTVERSAMMLUNGEN
ES WURDE BESCHLOSSEN, dass die folgenden Artikel der Satzung
der Gesellschaft abgeändert werden, um sie an eine Reihe
vorgenommener Veränderungen der Corporate Governance
(nachstehend in deutscher Übersetzung abgedruckt) anzupassen, und
dass das Board of Directors wie auch der Chief Executive Officer als
Stellvertreter berechtigt sind, diesen Beschluss gemäß
niederländischem Recht umzusetzen:
Artikel 26
3. Der Vorsitzende der Versammlung bestimmt die
Abstimmungsmethode.
„BOARD OF DIRECTORS
VORSITZ UND SEKRETARIAT DER HAUPTVERSAMMLUNG
Artikel 18
3. Mit Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2012
tritt das Board of Directors geschlossen zurück und danach jeweils
bei der im fünften darauf folgenden Jahr stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung. Ein Mitglied des Board of
Directors kann stets wiedergewählt werden.
Artikel 28
1. Vorsitzender der Hauptversammlung ist der Vorsitzende des Board
of Directors. Sollte der Vorsitzende des Board of Directors bei der
Versammlung nicht anwesend sein, ernennt die Versammlung
ihren eigenen Vorsitzenden.
Artikel 19
3. Das Board of Directors kann Regeln aufstellen, die seine internen
Angelegenheiten und seine Entscheidungsprozesse festlegen.
In Fällen, in denen sie Klauseln der vorliegenden Satzung
widersprechen, sind diese Regeln ungültig.
Das Board of Directors ernennt ein Mitglied des Board of
Directors als Vorsitzenden des Board of Directors und ernennt ein
Mitglied des Board of Directors als „Chief Executive Officer“.
Darüber hinaus sind die Mitglieder des Board of Directors
berechtigt, sich mittels interner Regeln oder auf anderem Wege
untereinander Zuständigkeiten zuzuweisen.
Wenn das Board of Directors Bestimmungen zur Regelung seiner
internen Angelegenheiten und seines eigenen Entscheidungsprozesses
erlassen hat, werden die Beschlüsse des Board of Directors im Einklang
mit den in diesen Bestimmungen formulierten Vorschriften gefasst.
VERTRETUNG
Artikel 20
1. Die Gesellschaft wird durch das Board of Directors oder durch das
als „Chief Executive Officer“ bestellte Mitglied des Board of
Directors vertreten.
HAUPTVERSAMMLUNGEN DER AKTIONÄRE
Artikel 24
3. Jede zur Ausübung der in Absatz 1 dieses Artikels dargelegten
Rechte ermächtigte Person (ob persönlich oder durch schriftliche
Ernennung eines Unterbevollmächtigten), die an der Versammlung
4. Falls keine der stimmberechtigten Personen Einspruch erhebt,
können Beschlüsse einschließlich Bestellungen nach
diesbezüglichem Vorschlag seitens des Vorsitzenden auch durch
Zuruf verabschiedet werden.
2. Die Person, die bei der Versammlung den Vorsitz führt, ernennt
eine der anwesenden Personen als Protokollführer, wobei das
Protokoll vom Vorsitzenden und vom ernannten Schriftführer
anzunehmen und zu unterzeichnen ist.
Falls die Arbeit in den Sitzungen in einer notariellen Niederschrift
festgehalten wird, kann auf die Anfertigung eines Protokolls
verzichtet werden und es genügt die Unterzeichnung der
offiziellen Niederschrift durch den Notar.
Falls der Vorsitzende nichts anderes beschließt, wird in den
Versammlungen die englische Sprache verwendet.
3. Jedes Mitglied des Board of Directors oder eine oder mehrere
stimmberechtigte Personen, die gemeinsam mindestens zehn
Prozent des emittierten Aktienkapitals halten, sowie der
Vorsitzende der Versammlung sind jederzeit befugt, auf Kosten
der Gesellschaft die Anfertigung einer notariellen Niederschrift in
Auftrag zu geben.“
DRITTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Rüdiger Grube
als Mitglied des Board of Directors
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Rüdiger Grube mit Wirkung ab
Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre
währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden
ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of
Directors zu bestellen.
UNT ERL AGEN F ÜR DIE AUSSERORDENT LICH E H AUP T VERSAMMLU NG
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TEXT DER VOM BOARD OF DIRECTORS VO RGESCHL AGENEN BESCHLUSSFASSUNGEN
VIERTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Louis Gallois
als Mitglied des Board of Directors
NEUNTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Hermann-Josef Lamberti
als Mitglied des Board of Directors
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Louis Gallois mit Wirkung ab
Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre
währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden
ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board
of Directors zu bestellen.
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Hermann-Josef Lamberti
mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung
für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012
abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied
des Board of Directors zu bestellen.
FÜNFTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Rolf Bartke
als Mitglied des Board of Directors
ZEHNTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Lakshmi N. Mittal
als Mitglied des Board of Directors
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Rolf Bartke mit Wirkung ab
Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre
währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden
ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board
of Directors zu bestellen.
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Lakshmi N. Mittal
mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung
für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012
abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied
des Board of Directors zu bestellen.
SECHSTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Dominique D’Hinnin
als Mitglied des Board of Directors
ELFTER BESCHLUSS
Bestellung von Sir John Parker
als Mitglied des Board of Directors
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Dominique D’Hinnin
mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung
für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012
abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied
des Board of Directors zu bestellen.
ES WURDE BESCHLOSSEN, Sir John Parker mit Wirkung ab Ende
dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein fünf Jahre
währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden
ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board
of Directors zu bestellen.
SIEBTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Juan Manuel Eguiagaray Ucelay
als Mitglied des Board of Directors
ZWÖLFTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Michel Pébereau
als Mitglied des Board of Directors
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Juan Manuel Eguiagaray Ucelay
mit Wirkung ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung
für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012
abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied
des Board of Directors zu bestellen.
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Michel Pébereau mit Wirkung
ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für
ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012
abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied
des Board of Directors zu bestellen.
ACHTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Arnaud Lagardère
als Mitglied des Board of Directors
DREIZEHNTER BESCHLUSS
Bestellung von Herrn Bodo Uebber
als Mitglied des Board of Directors
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Arnaud Lagardère mit Wirkung
ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für ein
fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012 abzuhaltenden
ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied des Board of
Directors zu bestellen.
ES WURDE BESCHLOSSEN, Herrn Bodo Uebber mit Wirkung
ab Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung für
ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum Ende der 2012
abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet, als Mitglied
des Board of Directors zu bestellen.
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UNTER L AG EN FÜ R DI E AU S S E RO R D E N T L I C H E H AU P T V E R S A MM LUNG
BERICHT DES BOARD OF DIRECTORS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Wir freuen uns, Sie zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung der European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.
(im Folgenden „die EADS”, „das Unternehmen“ oder „der Konzern“ genannt) begrüßen zu dürfen.
Auf der Tagesordnung stehen:
erstens die Annahme des Berichts („Board-Bericht“) des Board of Directors („Board“) über die vorgeschlagenen Änderungen der Corporate
Governance der EADS;
● zweitens die Änderung der Satzung der Gesellschaft; sowie
● schließlich, die neue Bestellung des Board of Directors.
●
Die „Unterlagen für die außerordentliche Hauptversammlung“ umfassen:
die Tagesordnung dieser Hauptversammlung;
● die vorgeschlagenen Beschlussfassungen, die Ihnen zum Ende dieser Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden; sowie
● den Board-Bericht.
●
Für weitere Angaben und Einzelheiten über die EADS – wie unter anderem über ihre Aktivitäten, Finanzen, Finanzierungstätigkeit
und Corporate Governance, sei auf die Internet-Website der EADS unter www.eads.com („Investor Relations“) und die dort veröffentlichten
Unterlagen verwiesen.
1. Einleitung
Seit der Gründung im Jahr 2000 hat sich die EADS als ein Beispiel
erfolgreicher europaweiter industrieller Zusammenarbeit erwiesen,
und dies in einer der weltweit am härtesten umkämpften Branchen.
In den vergangenen sieben Jahren hat die Managementstruktur
des Konzerns mit zwei Doppelspitzen – je zwei Chairmen und
zwei Chief Executive Officers – für das nötige Gleichgewicht und
die Stabilität gesorgt, die ein Unternehmen mit einem so
einzigartigen industriellen und multinationalen Erbe braucht.
Diese Struktur ermöglichte dem Konzern, herausragende Ergebnisse
zu erzielen und die bedeutenden technologischen Herausforderungen
zu meistern, die dem Fortschritt und der Innovation in dieser
Branche naturgemäß innewohnen. Die Hauptaktionäre und das
EADS-Management sind jedoch zu dem Schluss gekommen, dass eine
vereinfachte Managementstruktur nunmehr besser geeignet ist,
die einheitliche Führung zu gewährleisten, die nötig ist, um auch
in Zukunft erfolgreich im Wettbewerb zu bestehen.
Am 16. Juli 2007 haben die Hauptaktionäre gemeinsam mit dem
Management-Team der EADS beschlossen, eine neue Managementund Führungsstruktur einzuführen. Auch mit der deutschen
Bundesregierung wurde hierüber beraten. Die Grundprinzipien,
denen diese Veränderung folgt, sind die Effizienz, der Zusammenhalt
und die Vereinfachung der Management- und Führungsstruktur
der EADS, die Orientierung an optimalen Vorgehensweisen („Best
Practices“) und die Wahrung des Gleichgewichts zwischen
den deutschen und französischen Hauptaktionären.
2. Vorgeschlagene Änderungen
Unter der vereinfachten Managementstruktur wird die EADS von
einem alleinigen Chairman und einem alleinigen Chief Executive
Officer (CEO) geführt. Die Hauptaktionäre sind ferner zu dem
Schluss gekommen, dass es im besten Interesse des Konzerns sei,
eine Erhöhung der Anzahl unabhängiger Mitglieder des Board of
Directors zu empfehlen und somit dafür zu sorgen, dass
internationalen Best Practices der Corporate Governance entsprochen
sowie das internationale Profil der EADS angemessen widergespiegelt
wird.
Gemäß diesem Vorschlag der Hauptaktionäre werden
DaimlerChrysler und die französische Holdinggesellschaft Sogeade
(Lagardère und französischer Staat) jeweils auf zwei Sitze im Board
of Directors verzichten, um die Wahl von vier unabhängigen
Directors zu ermöglichen. Diese vier unabhängigen Directors werden
in Zukunft gemeinsam mit dem Chairman, dem CEO,
zwei Vertretern von DaimlerChrysler, zwei Vertretern von Sogeade
sowie einem Vertreter von SEPI den Board stellen. Der CEO wird das
einzige geschäftsführende Mitglied dieses neu gebildeten Board sein.
Die Beschlüsse des Board werden in Abstimmungen mit einfacher
Mehrheit (d.h. sechs von elf Directors) gefällt, vorbehaltlich
einer begrenzten Anzahl bestimmter Angelegenheiten, einschließlich
der Ernennung des Chairman, des CEO der EADS und des CEO von
UNT ERL AGEN F ÜR DIE AUSSERORDENT LICH E H AUP T VERSAMMLU NG
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BERICHT DES BOARD OF DIRECTORS
Airbus sowie bedeutender Strategie- oder Investitionsentscheidungen,
zu denen die Zustimmung sämtlicher von Sogeade und
DaimlerChrysler gestellter Directors erforderlich sein wird.
Die Hauptaktionäre haben ebenfalls beschlossen, die Zuständigkeiten
des CEO abzuändern. Der CEO und sein Executive Committee
werden in den täglichen Aufgaben der Unternehmensführung fortan
einen erweiterten Spielraum genießen. Insbesondere fallen
Investitionen bis in Höhe von € 350 Mio. künftig in die alleinige
Zuständigkeit des Executive Committee, genauso wie die Ernennung
der Management-Teams der wichtigsten Tochtergesellschaften
und Geschäftseinheiten der EADS. Eine Ausnahme bilden der CEO
von Airbus und die Mitglieder des Executive Committee der EADS,
deren Ernennung vom CEO der EADS vorgeschlagen, vom Chairman
der EADS bewilligt und vom Board of Directors verabschiedet wird.
Rüdiger Grube wird als alleiniger Chairman des Board of Directors
eingesetzt. In dieser Funktion trägt er die übergreifende
Verantwortung für die strategische Entwicklung des Konzerns
und die Beziehungen zu den Aktionären. Insbesondere führt er
den Vorsitz im neu geschaffenen Strategic Committee der EADS.
Louis Gallois wird als alleiniger CEO der EADS eingesetzt. In dieser
Funktion trägt er die Verantwortung für die Führung des ManagementTeams und die Beziehungen zwischen dem Konzern und dessen
institutionellen und privaten Anlegern. Thomas Enders wird als
alleiniger CEO von Airbus in der Airbus-Zentrale in Toulouse
eingesetzt und wird an den CEO der EADS berichten. Er wird von
Fabrice Brégier, dem Chief Operating Officer (COO) von Airbus
unterstützt.
Hierbei, wie auch bei sämtlichen zukünftigen Ernennungen von
Mitgliedern des Managements, wird das Prinzip „die beste Person für
die Position“ befolgt und zugleich das Gleichgewicht und die Vielfalt
im Konzern bewahrt – entsprechend seinem Erbe und dem Willen
seiner Gründungsaktionäre.
3. Erklärungen zu den vom Board of Directors
vorgeschlagenen Beschlussfassungen
Die in diesem Board-Bericht enthaltenen Informationen werden
die Ihnen zur Beschlussfassung vorgelegten Veränderungen
der Corporate Governance des Unternehmens verständlich machen.
3.1 Erster Beschluss
Wir schlagen vor, dass diese Hauptversammlung den vorliegenden
Board-Bericht genehmigt.
3.2 Zweiter Beschluss
Wir schlagen vor, dass diese Hauptversammlung die Änderungen
der Satzung der Gesellschaft bewilligt, die die Veränderungen
der Corporate Governance der Gesellschaft widerspiegeln.
3.3 Dritter bis dreizehnter Beschluss
Im Rahmen der Änderungen der Corporate Governance der EADS
empfehlen wir dieser Hauptversammlung, die Herren Rüdiger Grube,
Louis Gallois, Rolf Bartke, Dominique D’Hinnin, Juan Manuel
Eguiagaray Ucelay, Arnaud Lagardère, Hermann-Josef Lamberti,
Lakshmi N. Mittal, Sir John Parker, sowie die Herren Michel Pébereau
und Bodo Uebber mit Wirkung zum Ende dieser außerordentlichen
Hauptversammlung für ein fünf Jahre währendes Mandat, das zum
Ende der 2012 abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung endet,
als Mitglieder des Board of Directors zu bestellen.
Für weitere Angaben zu den zukünftigen Mitgliedern des Board of
Directors, einschließlich ihrer Lebensläufe, sei auf die Website
der EADS unter www.eads.com (Investor Relations) verwiesen.
Dementsprechend wird die Satzung der Gesellschaft dergestalt
geändert, dass sie der Vereinfachung der EADS-Managementstruktur,
die mit der Ersetzung der bestehenden dualen Managementstruktur
durch eine Struktur mit alleinigem Chairman und alleinigem CEO
erfolgt ist, entspricht.
Die Ihnen zur Abstimmung vorgelegten Beschlüsse entsprechen strikt den Angaben in diesem Board-Bericht und stehen unseres Erachtens
im besten Interesse der Gesellschaft sowie der Entwicklung seiner Aktivitäten.
Folglich bitten wir Sie, den Beschlüssen zuzustimmen und danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns in den entscheidenden Phasen
seit der Gründung unserer Gesellschaft entgegengebracht haben.
Das Board of Directors
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AKTIONÄRSINFORMATION
Hotel Okura Amsterdam
Ferdinand Bolstraat 333
1072 LH Amsterdam, Niederlande
Tel. : + 31 (0)20 678 71 11
Das Hotel Okura Amsterdam befindet sich im Stadtzentrum
in unmittelbarer Nähe des RAI Congress Centre, ca. 30 Minuten
Fahrzeit vom internationalen Flughafen Amsterdam-Schiphol entfernt.
Mit dem Auto
Aus allen Richtungen, dem Amsterdam Ring folgen (A10). Ausfahrt
RAI (S109) wählen, an der Ampel rechts abbiegen Richtung RAI/
Zentrum (S109). Den Schildern Richtung Zuid (S109) folgen. Nach
dem Kreisverkehr in die zweite Straße rechts (Scheldestraat) einbiegen.
Nach 500 Metern sehen Sie das Hotel Okura auf Ihrer rechten Seite.
Parkplätze: Das Hotel Okura Amsterdam bietet ausreichend
Parkmöglichkeiten.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Flughafen Amsterdam-Schiphol mit der Bahn –
Zugang im Hauptankunftsbereich:
●
Erste Route: Nehmen Sie den Zug zum Hauptbahnhof (Centraal
Station) (direkte Verbindung, 15 Minuten). Folgen Sie anschließend
der nachstehenden Wegbeschreibung „Vom Hauptbahnhof“.
●
Zweite Route: Nehmen Sie einen Personenzug Richtung Duivendrecht,
bis zur zweiten Haltestelle (RAI Bahnhof). Folgen Sie anschließend der
nachstehenden Wegbeschreibung „Vom RAI Bahnhof“.
Vom Hauptbahnhof – CS (Centraal Station):
Fahren Sie mit der Tram Nummer 25, Richtung President
Kennedylaan, bis zur elften Haltestelle (Cornelis Troostplein, siehe
Plan ). Gehen Sie die Straße hinunter, nach 200 Metern sehen Sie
das Hotel Okura Amsterdam auf Ihrer linken Seite. Die Gehzeit
beträgt etwa 3 Minuten.
Vom RAI Bahnhof:
Gehen Sie in Richtung Europa Boulevard. Gehen Sie weiter zum
Europaplein und dann zur Scheldestraat. Nach 500 Metern sehen Sie
das Hotel Okura Amsterdam auf Ihrer rechten Seite, gleich hinter der
Brücke. Die Gehzeit beträgt etwa 10 Minuten.
Vom Amstel Bahnhof:
Fahren Sie mit der Tram Nummer 12, Richtung Station Sloterdijk, bis
zur fünften Haltestelle (Scheldestraat, siehe Plan ). Oder nehmen
Sie den Bus Nummer 15, Richtung Station Sloterdijk, bis zur siebten
Haltestelle (Scheldestraat, siehe Plan ). Gehen Sie in die
Churchilllaan, nach 100 Metern biegen Sie links ab in die Ferdinand
Bolstraat. Nach weiteren 100 Metern sehen Sie das Hotel Okura
Amsterdam auf Ihrer rechten Seite, gleich hinter der Brücke. Die
Gehzeit beträgt etwa 3 Minuten.
Vom WTC/Zuid Bahnhof:
Nehmen Sie den Bus Nummer 15, Richtung Muiderpoortstation, bis
zur vierten Haltestelle (Scheldestraat, siehe Plan ). Gehen Sie in die
Churchilllaan, nach 100 Metern biegen Sie links ab in die Ferdinand
Bolstraat. Nach weiteren 100 Metern sehen Sie das Hotel Okura
Amsterdam auf Ihrer rechten Seite, gleich hinter der Brücke. Die
Gehzeit beträgt etwa 3 Minuten.
UNT ERL AGEN F ÜR DIE AUSSERORDENT LICH E H AUP T VERSAMMLU NG
7
Aktionärsinformation
(gebührenfreie Telefonnummern)
Deutschland: 00 800 00 02 2002
Frankreich:
0 800 01 2001
Spanien:
00 800 00 02 2002
E-mail :
[email protected]
EADS.COM
European Aeronautic Defence
and Space Company EADS N.V.
Le Carré, Beechavenue 130 -132
1119 PR Schiphol-Rijk
Niederlande
Eingetragen im Handelsregister
Amsterdam unter Nummer 24288945
Öffentliche Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
(naamloze vennootschap)
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