Merkblatt über den Lotterieertrag aus dem PS
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Merkblatt über den Lotterieertrag aus dem PS
Merkblatt über den Lotterieertrag aus dem PS-Sparen und Gewinnen ("Zweckertrag") Was ist "PS-Sparen und Gewinnen"? Das "PS-Sparen und Gewinnen" ist eine besondere Sparform, mit der die Teilnahme an einer Lotterie verbunden ist. Bei einem Einsatz von 5,-- € pro Los werden dem Teilnehmer 4,-- € als Sparbetrag gutgeschrieben; mit 1,-- € nimmt er an der Lotterie teil. Bei der monatlichen Gewinnauslosung können Beträge von 2,50 € bis 250.000,-- € gewonnen werden. Aufgrund der Lotteriebestimmungen werden der Berliner Bevölkerung von jedem gespielten Los 25 Cent für soziale und karitative Aufgaben zur Verfügung gestellt ("PS-Zweckertrag"). Verwendungsmöglichkeit des "PS-Zweckertrages" Gemäß Lotteriegenehmigung des Polizeipräsidenten von Berlin sind die Mittel zweckgebunden für Aufgaben der Freien Wohlfahrts- und Jugendwohlfahrtspflege zu verwenden. Die Verteilung auf die einzelnen Projekte erfolgt in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Jugend sowie für Gesundheit und Soziales. Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung hat die Einrichtungen und Maßnahmen konkretisiert, die für eine Förderung aus dem Zweckertrag in Frage kommen: Förderungswürdige Einrichtungen Alle Einrichtungen, Vereine, freien Träger, die Aufgaben der Freien Wohlfahrts- und Jugendwohlfahrtspflege erfüllen, z. B.: - Kindertagesstätten, Eltern-Kinder-Gruppen Jugendfreizeitstätten, Jugendwohnheime, Jugendherbergen, Jugendwerkheime Schullandheime Elternbildungseinrichtungen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen Kinder-, Jugend- und Müttererholungsheime Nachbarschaftsheime Seniorenfreizeitstätten, Seniorenheime Einrichtungen für Gefährdetenhilfe, Drogenhilfe Zentren für misshandelte Frauen Behindertenheime, Werkstätten für Behinderte Förderungswürdige Maßnahmen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Freizeit- und Beschäftigungsmaterial Spiel-, Sport- und Bastelmaterial Bücher Verbrauchsmaterial Unterstützung der satzungsgemäßen Aufgaben der freien Träger der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe zur Abwendung von Notlagen - Öffentlichkeitsarbeit - 2 Verfahrensablauf Formloser Antrag mit kurzer Projektbeschreibung, Höhe Kostenvoranschlag) und Angabe der Kontoverbindung an die: des Betrages (ggf. Berliner Sparkasse Zentrales Management Private Kunden Abteilung Produkte (ZMPK2) Badensche Str. 23 10889 Berlin Die Anträge werden mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abgestimmt. Die Senatsverwaltungen teilen den Begünstigten die Zweckbestimmung der überlassenen Beträge mit und überwachen die Verwendung. Hinweis zur Antragstellung Eine direkte Beantragung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist ebenfalls möglich. Prüfen Sie bitte vor Antragstellung den Schwerpunkt des Antrages, da nur eine Senatsverwaltung für Ihren Förderantrag zuständig sein kann. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Frau Rehm Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales - Herr Machura Oranienstraße 106 10969 Berlin Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei: - Formloser Antrag (rechtsverbindliche Unterschrift einer zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person) Konzeptbeschreibung Vereinsregisterauszug Satzung Freistellungsbescheinigung Mindestens zwei Kostenvoranschläge pro Position (unterschiedliche Anbieter) Finanzierungsplan zum Vorhaben (inkl. Auflistung der Kostenvoranschläge) je nach Art der Fördermaßnahme weitere Unterlagen (Mietvertrag etc.) Bitte beachten: Versandkosten, Reisen, Betriebskosten und Personalkosten sind in der Regel von einer Förderung ausgenommen.