Schwenninger BKK – jetzt bin ich mir sicher

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Schwenninger BKK – jetzt bin ich mir sicher
Mutterschaftshilfe
beginnt ein neuer Abschnitt in ihrem Leben. Kinder zu bekommen und großzuziehen ist eine sehr
schöne, aber bekanntlich nicht immer leichte Aufgabe. Wir möchten Sie in dieser Zeit mit vielen Leistungen aus dem Bereich der Mutterschaftshilfe unterstützen, um für Sie und Ihr Baby optimale Voraussetzungen für beste Gesundheit zu schaffen.
Einen ersten Überblick über alles Wesentliche, was wir für Sie tun können und in welchem Fall Sie mit
einer Eigenbeteiligung an bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen
müssen, erhalten Sie in diesem Infoblatt. Weitere Tipps und Infos sowie eine individuelle Beratung
rund um das Thema erhalten Sie natürlich durch unsere Kundenberater.
S i e !
Wenn der Nachwuchs sich anmeldet...
Von Beginn Ihrer Schwangerschaft an sollten Sie ständig Kontakt zu Ihrem Arzt halten. Denn er trägt
alle wichtigen Untersuchungsergebnisse in Ihren Mutterpass ein, was eine optimale Betreuung während und nach der Schwangerschaft ermöglicht. Die Kosten für diese Untersuchungen übernehmen
wir natürlich.
f ü r
Die Leistungen der Schwenninger
-Hilfe durch eine Hebamme,
-benötigte Arznei-, Verband- und Heilmittel,
-Haushaltshilfe in besonderen Fällen,
-häusliche Pflege,
-Krankenhausaufenthalt zur Entbindung
Wegen der Kostenübernahme von Schwangerschaftsgymnastik sprechen Sie bitte unsere Kundenberater an.
Früherkennungsuntersuchungen – Erinnerungsservice „Früh gewinnt“
Vorsorgeuntersuchungen sind bei Kindern genauso wichtig wie bei Erwachsenen. Damit Ihr Kind vom
ersten Monat an gesund durchs Leben geht, bietet Ihnen die Schwenninger ein umfangreiches Vorsorgeprogramm für Ihr Kind.
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Dazu gehört auch unser Erinnerungsservice an die bevorstehenden U-Untersuchungen.
Der Erinnerungsservice „Früh gewinnt“ umfasst die Untersuchungen U4 – J1 (ohne U10 und U11). Mit
der Erinnerung an die jeweilige Untersuchung erhalten Sie zudem praktische Gesundheitstipps für den
aktuellen Lebensabschnitt Ihres Kindes. Die Untersuchungen können bei jedem berechtigten Facharzt
mit Kassenzulassung absolviert werden. Und das Beste: Für die absolvierte Vorsorgeuntersuchung
erhält Ihr Kind eine altersgerechte Überraschung.
Die Schwenninger Krankenkasse
Service-Team 0800 3755 3755 5 – Service-Fax 0800 3755 3755 9
(kostenfrei für Mobilfunk/Festnetz)
www.Die-Schwenninger.de
A k t u e l l e s
Das gilt auch für die folgenden Leistungen
Eigenbeteiligung bei Fahrkosten
Mutterschaftsgeld
Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld – für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhöht sich die Schutzfrist sogar auf
insgesamt 18 Wochen.
Zur Erlangung des Mutterschaftsgeldes benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer
Hebamme, in der der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben ist. Wichtig hierbei: Die Bescheinigung darf frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag ausgestellt sein. Bitten
Sie daher Ihren Arzt, die Bescheinigung rechtzeitig auszustellen.
Tritt die Geburt nach dem mutmaßlichen Entbindungstag ein, verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. Bei früherer Niederkunft wird die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum verlängert,
der zuvor nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Als Mutterschaftsgeld wird dann das durchschnittliche kalendertägliche Nettoeinkommen der letzten
drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt – höchstens jedoch 13 Euro
pro Tag. Den Differenzbetrag zu höheren Nettoeinkommen zahlt Ihr Arbeitgeber.
Auch Frauen, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes haben,
z.B. weil Sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen (aber z.B. Arbeitslosengeld beziehen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Trifft dieser Fall auf Sie zu, sprechen Sie mit unseren Kundenberatern.
Elterngeld
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Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes
bezogen werden. Einzelheiten hierzu erfahren Sie ebenfalls bei unseren Kundenberatern oder Ihrer
Elterngeldstelle. Das Mutterschaftsgeld wird im Regelfall auf das Elterngeld angerechnet. Wichtiger
Tipp: Beantragen Sie das Elterngeld gleich nach der Geburt. Später wird es rückwirkend nur für die
letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen
ist.
Stand: 01.01.2012
Die Schwenninger Krankenkasse
Service-Team 0800 3755 3755 5 – Service-Fax 0800 3755 3755 9
(kostenfrei für Mobilfunk/Festnetz)
www.Die-Schwenninger.de
f ü r
Bei Arzneimittel, die Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit
der Entbindung benötigen, sind keine Zuzahlungen zu entrichten. Ebenso ist der Krankenhausaufenthalt zur Entbindung zuzahlungsfrei.
A k t u e l l e s
Befreiung von den Zuzahlungen
S i e !
Natürlich übernehmen wir auch die aus Anlass Ihres Klinikaufenthaltes erforderlichen
Fahr- und Transportkosten, abzüglich des gesetzlich vorgesehenen Eigenanteils von 10 %
(mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro) je Fahrt.