Schwenninger BKK – jetzt bin ich mir sicher
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Schwenninger BKK – jetzt bin ich mir sicher
Mutterschaftshilfe beginnt ein neuer Abschnitt in ihrem Leben. Kinder zu bekommen und großzuziehen ist eine sehr schöne, aber bekanntlich nicht immer leichte Aufgabe. Wir möchten Sie in dieser Zeit mit vielen Leistungen aus dem Bereich der Mutterschaftshilfe unterstützen, um für Sie und Ihr Baby optimale Voraussetzungen für beste Gesundheit zu schaffen. Einen ersten Überblick über alles Wesentliche, was wir für Sie tun können und in welchem Fall Sie mit einer Eigenbeteiligung an bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen müssen, erhalten Sie in diesem Infoblatt. Weitere Tipps und Infos sowie eine individuelle Beratung rund um das Thema erhalten Sie natürlich durch unsere Kundenberater. S i e ! Wenn der Nachwuchs sich anmeldet... Von Beginn Ihrer Schwangerschaft an sollten Sie ständig Kontakt zu Ihrem Arzt halten. Denn er trägt alle wichtigen Untersuchungsergebnisse in Ihren Mutterpass ein, was eine optimale Betreuung während und nach der Schwangerschaft ermöglicht. Die Kosten für diese Untersuchungen übernehmen wir natürlich. f ü r Die Leistungen der Schwenninger -Hilfe durch eine Hebamme, -benötigte Arznei-, Verband- und Heilmittel, -Haushaltshilfe in besonderen Fällen, -häusliche Pflege, -Krankenhausaufenthalt zur Entbindung Wegen der Kostenübernahme von Schwangerschaftsgymnastik sprechen Sie bitte unsere Kundenberater an. Früherkennungsuntersuchungen – Erinnerungsservice „Früh gewinnt“ Vorsorgeuntersuchungen sind bei Kindern genauso wichtig wie bei Erwachsenen. Damit Ihr Kind vom ersten Monat an gesund durchs Leben geht, bietet Ihnen die Schwenninger ein umfangreiches Vorsorgeprogramm für Ihr Kind. 49012504 Dazu gehört auch unser Erinnerungsservice an die bevorstehenden U-Untersuchungen. Der Erinnerungsservice „Früh gewinnt“ umfasst die Untersuchungen U4 – J1 (ohne U10 und U11). Mit der Erinnerung an die jeweilige Untersuchung erhalten Sie zudem praktische Gesundheitstipps für den aktuellen Lebensabschnitt Ihres Kindes. Die Untersuchungen können bei jedem berechtigten Facharzt mit Kassenzulassung absolviert werden. Und das Beste: Für die absolvierte Vorsorgeuntersuchung erhält Ihr Kind eine altersgerechte Überraschung. Die Schwenninger Krankenkasse Service-Team 0800 3755 3755 5 – Service-Fax 0800 3755 3755 9 (kostenfrei für Mobilfunk/Festnetz) www.Die-Schwenninger.de A k t u e l l e s Das gilt auch für die folgenden Leistungen Eigenbeteiligung bei Fahrkosten Mutterschaftsgeld Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld – für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhöht sich die Schutzfrist sogar auf insgesamt 18 Wochen. Zur Erlangung des Mutterschaftsgeldes benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme, in der der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben ist. Wichtig hierbei: Die Bescheinigung darf frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag ausgestellt sein. Bitten Sie daher Ihren Arzt, die Bescheinigung rechtzeitig auszustellen. Tritt die Geburt nach dem mutmaßlichen Entbindungstag ein, verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. Bei früherer Niederkunft wird die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum verlängert, der zuvor nicht in Anspruch genommen werden konnte. Als Mutterschaftsgeld wird dann das durchschnittliche kalendertägliche Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt – höchstens jedoch 13 Euro pro Tag. Den Differenzbetrag zu höheren Nettoeinkommen zahlt Ihr Arbeitgeber. Auch Frauen, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes haben, z.B. weil Sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen (aber z.B. Arbeitslosengeld beziehen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Trifft dieser Fall auf Sie zu, sprechen Sie mit unseren Kundenberatern. Elterngeld 49012504a Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Einzelheiten hierzu erfahren Sie ebenfalls bei unseren Kundenberatern oder Ihrer Elterngeldstelle. Das Mutterschaftsgeld wird im Regelfall auf das Elterngeld angerechnet. Wichtiger Tipp: Beantragen Sie das Elterngeld gleich nach der Geburt. Später wird es rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Stand: 01.01.2012 Die Schwenninger Krankenkasse Service-Team 0800 3755 3755 5 – Service-Fax 0800 3755 3755 9 (kostenfrei für Mobilfunk/Festnetz) www.Die-Schwenninger.de f ü r Bei Arzneimittel, die Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung benötigen, sind keine Zuzahlungen zu entrichten. Ebenso ist der Krankenhausaufenthalt zur Entbindung zuzahlungsfrei. A k t u e l l e s Befreiung von den Zuzahlungen S i e ! Natürlich übernehmen wir auch die aus Anlass Ihres Klinikaufenthaltes erforderlichen Fahr- und Transportkosten, abzüglich des gesetzlich vorgesehenen Eigenanteils von 10 % (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro) je Fahrt.