Die Errichtung einer Zweigniederlassung in Italien
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Die Errichtung einer Zweigniederlassung in Italien
Milano Italia Merkblätter aus dem NETZWERK „RECHT & STEUERN“ Das Netzwerk „Recht & Steuern“ ist eine enge Zusammenarbeit der AHK Italien mit Anwalts- und Steuerberatungskanzleien, die im deutsch-italienischen Wirtschaftsumfeld erfahren sind. Dieses Merkblatt wurde durch die Netzwerkkanzleien ausgearbeitet. Es enthält Grundinformationen, die auf Wunsch durch das Netzwerk „Recht & Steuern“ individuell vertieft werden können. Die Errichtung einer Zweigniederlassung in Italien Letztmalig aktualisiert am 31.12.2009 1. Allgemeines Bei der Niederlassung handelt das Unternehmen immer selbst, so dass eine Haftungsbeschränkung nicht erzielt werden kann. Die Gründung einer Niederlassung verlangt eine direkt von der Niederlassung heraus entwickelte unternehmerische Tätigkeit. Die Niederlassung sollte über ein eigenes Büro verfügen (Mietvertrag oder Untermietvertrag) und, wenn möglich, über Personal. Sofern eigenes Personal nicht stellbar ist, sollte zumindest durch regelmäßige Protokollanfertigung, Reisekostennachweis, etc. nachweisbar sein, dass die für die italienischen Aktivitäten verantwortlichen Personen regelmäßig in Italien anwesend waren und in diesem Zusammenhang unternehmerisch tätig wurden. 2. Die Gründung einer Niederlassung Für die Gründung einer zivilrechtlichen Niederlassung, die steuerlich immer auch eine Betriebsstätte ist, sind im wesentlichen folgende Dokumente erforderlich: a) ein Beschluss der Geschäftsführung der deutschen Gesellschaft über die Eröffnung der Zweigniederlassung der folgende Angaben enthalten muss: - Sitz der Zweigniederlassung in Italien; - Beschreibung der Tätigkeiten, die die Zweigniederlassung in Italien ausüben wird; - Name, Geburtstag, Geburtsort des oder der Leiter(s) der Zweigniederlassung; - Angabe der Vertretungsbefugnisse des oder der Leiter(s) der Zweigniederlassung. Der Beschluss muss notariell beglaubigt werden. Eine Apostille (Überbeglaubigung) über den notariellen Beglaubigungsvermerk ist für deutsche Gesellschaften nicht erforderlich. DEinternational Italia Srl con socio unico C.F./ P.IVA 05931290968| Capitale Sociale / Grundkapital € 110.000 i.v., R.I. Milano 05931290968 | REA Milano 1859546 Sede legale /Sitz: Via Gustavo Fara 26 | 20124 Milano – Italia Tel. ++39-02-398009-1| Fax ++39-02-39800.195 | www.deinternational.it | E-mail: [email protected] DEinternational Italia Srl con socio unico è soggetta ad attività di direzione e coordinamento della Camera di Commercio Italo-Germanica. DEinternational Italia Srl ist die Dienstleistungsgesellschaft der Deutsch–Italienischen Handelskammer (AHK Italien). Mailand Italien b) Kopie der Satzung der deutschen Muttergesellschaft mit Notarvermerk, der bestätigt, dass es sich um die aktuelle Satzung handelt; c) beglaubigter Handelsregisterauszug. Sämtliche Dokumente müssen ins Italienische übersetzt und die Übersetzungen öffentlich beglaubigt werden. Anschließend müssen sie bei einem italienischen Notar zusammen mit den Unterschriften der Niederlassungsleiter hinterlegt werden. Dieser wird anschließend für die Eintragung der Niederlassung im Unternehmensregister sorgen. Die Hinterlegung kann durch eine Dritte Person auf der Grundlage von Vollmachten vorgenommen werden, so dass eine Reise nach Italien vermieden werden kann. 3. Die Publizitätspflichten Die italienische Niederlassung eines deutschen Unternehmens unterliegt vom Konzept her den Publizitätsvorschriften, der eine italienische Gesellschaft entsprechender Rechtsform unterliegen würde. Da die Niederlassung als solche keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, müssen die Publizitätspflichten von der deutschen Mutter erfüllt werden. Zumindest muss der Jahresabschluss der deutschen Gesellschaft hinterlegt werden. 4. Die steuerrechtliche Behandlung der Niederlassung Die Niederlassung unterliegt wie jedes andere selbständige Unternehmen der italienischen Besteuerung für die Einkünfte, die in Italien erzielt werden. Eine Doppelbesteuerung kann dabei rechtlich nicht eintreten. Zwischen Italien und Deutschland ist ein Abkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen in Kraft (DBA Deutschland-Italien), das dies ausschließt. Jedoch kann es in der Praxis eher als bei einer Tochtergesellschaft zu Problemen bei der Gewinnabgrenzung kommen, da die Fiskalbehörden in Deutschland wie in Italien im Falle von Niederlassungen besonderes Augenmerk auf die Gewinnabgrenzung legen. Die Zweigniederlassung ist demnach verpflichtet, eine eigene Buchhaltung hinsichtlich der durch sie vorgenommenen Rechtsgeschäfte zu haben. Sie muss zu diesem Zwecke die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerbücher führen. Diese sind: - Inventarbuch (libro inventario); - Tagebuch (libro giornale); - Mehrwertsteuerbücher Einkäufe/Verkäufe (registro iva vendite/acquisti); - Mehrwertsteuerbücher europäische Einkäufe/Verkäufe (registro iva intra cee vendite /acquisti); - Buch über abschreibungsfähige Güter (libro cespiti ammortizzabili). 5. Die Angaben in Geschäftsbriefen Eine Niederlassung muss entsprechend Art. 2250 Codice Civile den Sitz des Unternehmens, das Handelsregister, bei dem die Niederlassung eingetragen ist sowie die Nummer der Eintragung auf Urkunden und Geschäftsbriefen der Niederlassung angeben. Eine unselbständige italienische Niederlassung eines deutschen Unternehmens ist darüber hinaus verpflichtet entsprechend den deutschen Vorschriften im Geschäftsverkehr die Angaben des deutschen Unternehmens in den Geschäftsbriefen zu verwenden. 2 Mailand Italien 6. Die Firmierung der Zweigniederlassung Da es sich bei der Zweigniederlassung nicht um eine eigenständige Gesellschaft handelt, hat sie grundsätzlich die Firma der jeweiligen Muttergesellschaft zu führen. In der Regel wird hieran der Zusatz "Filiale Italiana" oder der Ort der Niederlassung (z.B. "Filiale di Milano") angehängt. Im Geschäftsbrief müssen darüber hinaus jedoch stets die vorab unter 5. genannten Angaben enthalten sein. NETZWERK „RECHT & STEUERN“ § § Fachlich fundierte Informationen zu Recht und Steuern in Deutschland und Italien Effektive Hilfe für Unternehmen bei Problemen im deutsch-italienischen Wirtschaftsumfeld Web: http://www.deinternational.it E-Mail: [email protected]. 3