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Kanton Bern Canton de Berne Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires Vorstoss-Nr: Vorstossart: 046-2012 Motion Eingereicht am: 05.03.2012 Eingereicht von: Fuchs (Bern, SVP) Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit: Nein Datum Beantwortung: RRB-Nr: Direktion: 30.05.2012 803/2012 POM (Sprecher/ -in) 22.03.2012 Die Verschrottung funktionstüchtiger Schützenpanzer M113 und ein weiterer massiver Stellenabbau von kantonalen Stellen beim VBS sind zu stoppen! Ich beauftrage hiermit den Regierungsrat im Sinne einer Richtlinienmotion, sich beim VBS gegen die Verschrottung der funktionstüchtigen Schützenpanzer M113 und gegen weitere Personalabbaumassnahmen von VBS-Stellen im Kanton Bern einzusetzen und stark zu machen. Begründung: Zurzeit ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit der Ausserdienststellung und Verschrottung von 330 Schützenpanzern des Typs M113 63/89 Spz beschäftigt. Gleichzeitig soll noch einmal ein massiver Stellenabbau erfolgen, damit die Budgetvorgaben erreicht werden können. Gemäss Erkundungen durch die Gruppe Giardino, die sich für eine glaubwürdige Milizarmee einsetzt, wurden bereits 30 Schützenpanzer verschrottet. Weitere 30 Schützenpanzer sollen am 26. März 2012 während der Nacht von Turtmann im Wallis nach Emmen zur Gotthard Schnyder AG verschoben werden. Entgegen verschiedener Behauptungen sind die Schützenpanzer vollständig einsatzbereit. Das VBS rechtfertigt die Verschrottung der Panzer zudem mit den zu hohen Kosten für Unterhalt und Lagerung. Tatsache ist jedoch, dass mit der Zerstörung von 330 einsatzbereiten Schützenpanzern der von der Armee zu erfüllende Verfassungsauftrag – das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen (Art. 58 BV) – in Gefahr ist. Gestützt auf Artikel 57 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV), wonach Bund und Kantone für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung zu sorgen haben, wäre es am Berner Regierungsrat, beim VBS zu intervenieren, damit die Verschrottung unverzüglich gestoppt wird. Gleichzeitig darf es im Kanton Bern nicht zu weiteren Stellenabbauten in Armee und Verwaltung kommen. Dem Kanton Bern als bedeutendem Standort militärischer Einrichtungen und wichtigem Partner des VBS kommt hier eine gewichtige Aufgabe bei der Mitbestimmung zu. Es wird Dringlichkeit verlangt. Geschäfts-Nr.: 2012.0289 Seite 1/3 Antwort des Regierungsrates Die Motion enthält zwei Anliegen, die getrennt voneinander zu betrachten sind: 1. Auftrag an den Regierungsrat im Sinne einer Richtlinienmotion, sich beim VBS gegen die Verschrottung der funktionstüchtigen Schützenpanzer M113 einzusetzen und stark zu machen. Der Motionär zitiert Artikel 57 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) wonach Bund und Kantone für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung zu sorgen haben. Dieser Grundsatz ist richtig, doch ist zu präzisieren, dass Bund und Kantone diese Aufgabe gemäss dem Verfassungstext "im Rahmen ihrer Zuständigkeiten" erledigen. Im Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 23. Juni 2010 (SIPOL B 2010) sind diese Zuständigkeitsbereiche zudem wie folgt umschrieben: "Die Kantone sind zusammen mit den Gemeinden primär für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Alltag, dann aber auch für die Bewältigung von Gewaltakten, Katastrophen und anderen Notlagen zuständig. [...] Der Bund ist für die Abhaltung und Abwehr militärischer Bedrohungen sowie die Wahrung der Interessen der Schweiz gegenüber dem Ausland und Beiträge zum internationalen Krisenmanagement zuständig."1 Die Armee mit allen ihren Teilbereichen liegt somit im alleinigen Zuständigkeitsbereich des Bundes. Über Rüstungsfragen wie die Ausserdienststellung und Verwertung von Waffensystemen entscheidet dieser alleine; die Kantone haben weder Mitspracherechte noch Gestaltungsmöglichkeiten. Das diesbezügliche Anliegen der Motion ist aufgrund fehlender Zuständigkeit daher abzulehnen. 2. Auftrag an den Regierungsrat im Sinne einer Richtlinienmotion, sich beim VBS gegen weitere Personalabbaumassnahmen von VBS-Stellen im Kanton Bern einzusetzen und stark zu machen. Der Erhalt der vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Kanton Bern angebotenen Arbeitsplätze ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen. Das VBS und die Armee stellen für den Kanton Bern wichtige Partner dar. Bereits seit Jahren wird daher auf Regierungs- und Verwaltungsstufe der Kontakt zur Führung von Departement und Armee in formellem und informellem Rahmen intensiv gepflegt und es bestehen zahlreiche Gefässe für den Dialog und gegenseitigen Austausch. Als Beispiele hierfür können genannt werden: − regelmässige Treffen des Gesamtregierungsrates mit der Armeespitze; − der regelmässige persönliche Austausch zwischen dem Polizei- und Militärdirektor und dem Chef des VBS, dem Chef der Armee sowie weiteren Mitgliedern der Armeespitze; − der regelmässige persönliche Kontakt zwischen dem Volkswirtschaftsdirektor und dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung des beco Berner Wirtschaft mit der RUAG und mit armasuisse; − die Teilnahme des Polizei- und Militärdirektors sowie von Kaderpersonal der Kantonsverwaltung an Empfängen der Armee, an Rapporten grosser Verbände und an Truppenbesuchen; 1 SIPOL B 2010, Seite 25 f. Geschäfts-Nr.: 2012.0289 Seite 2/3 − der Austausch mit der Departementsleitung und der Armeeführung im Rahmen der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr und der dieser angeschlossenen Fachkonferenzen und -gruppen. − die Übernahme des Key Account Managements des Kantons Bern für die Armee durch den Vorsteher des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM); Neben der Pflege dieser Kontakte ist der Regierungsrat stets bestrebt, der Armee optimale Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen um auch auf diesem Wege zum Erhalt der Arbeitsplätze im Kanton Bern beizutragen. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, das bestehende gute Verhältnis zur Departementsleitung und Armeeführung auch weiterhin zu pflegen und für die Vertretung der Interessen des Kantons zu nutzen. Unabhängig von den anstehenden Diskussionen um das neue Stationierungskonzept der Armee wird sich der Regierungsrat weiterhin für den Erhalt der durch das VBS und die Armee angebotenen Arbeitsplätze im Kanton Bern einsetzen; das Einleiten weiterer Massnahmen erscheint zum heutigen jedoch Zeitpunkt nicht notwendig. Der Regierungsrat erachtet das diesbezügliche Anliegen der Motion somit als erfüllt. Antrag: Punkt 1: Ablehnung Punkt 2: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung An den Grossen Rat Geschäfts-Nr.: 2012.0289 Seite 3/3