Nutzen Sie die staatliche Förderung und sparen Sie

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Nutzen Sie die staatliche Förderung und sparen Sie
Nutzen Sie die staatliche Förderung und sparen Sie bis zu 50%
bei der Weiterbildung Ihrer Konstrukteure!
Bildungsprämie (Bundesweit)
 Einkommen max. 20.000 € bei Alleinstehenden
 Einkommen max. 40.000 bei gemeinsam Veranlagten
 Prämiengutschein bis max. 500 €
ANTRAG NUR BEI BERATUNGSSTELLE www.bildungspraemie.info
Bayern => Förderung der Weiterbildung aus kleinen und mittleren Unternehmen
 Zuschuss in Höhe von 50%
 Mind. 3 Monate vorab beantragen
ANTRAG NUR ÜBER DAS ONLINE-SYSTEM ESF BAVARIA: https://esfby.passconsulting.com/esf/
Brandenburg => Bildungsscheck und Förderung individueller Qualifikationen
 Förderung für Weiterbildungen die mehr als 750 € kosten
 Gilt bis zum 31.03.2015
 Hauptwohnsitz in Brandenburg
 Bildungsscheck deckt 70% der Kursgebühren
 Kosten trägt zunächst Arbeitgeber und bekommt die Kosten dann erstattet
Beantragung über www.lasa-brandenburg.de
Bremen => Weiterbildungsscheck => berufsbezogene Fortbildung
 Man muss in Bremen wohnen oder arbeiten
 Unternehmen muss in Bremen gemeldet sein
 Angestellte, Selbstständige & Arbeitssuchende bis max. Bruttojahreseinkommen von 25.600 €
 Förderungsgrenze: 500 € pro Jahr
 Zuschuss bis zu 50%
 Ohne Ausbildung bis zu 70%
ANTRAG NUR ÜBER BERATUNGSSTELLE! Frau Eberspächer: 0471 / 983 99-32
Niedersachsen => Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
 Weiterbildungsmaßnahmen müssen überbetrieblich ausgerichtet sein
 KMU mit Sitz oder Betriebstätte in Niedersachsen
 Zuschuss von 20€ pro Stunde und Teilnehmer
http://iwin-niedersachsen.de/index.php/foerderung
Nordrhein-Westfalen => Bildungsscheck
 Zuschüsse zu höherwertiger beruflicher Weiterbildung von Beschäftigen in KMU´s (250 Beschäftigte)
 Wohnsitz in NRW
 Beratung durch Bildungsberatungsstelle ist erforderlich
 Zuschuss von 50% bis zu 2.000 €
Bildungsscheck wird durch Beratungseinrichtungen ausgestellt
http://www.weiterbildungsberatung.nrw.de/service/beratung-berufl-entwicklung.html
Rheinland-Pfalz => QualiScheck
 Antragsteller müssen in Rheinland-Pfalz gemeldet sein oder dort arbeiten
 In Frage kommen auch geringfügig Beschäftigte, Kleinunternehmer, Freiberufler
 Förderung bis zu 50%
 Weiterbildung bis Ende 2014
 Förderhöchstgrenze liegt bei 500€ jährlich
 Unternehmen bezahlt Kurs und bekommt die Kosten im Anschluss erstattet
http://www.qualischeck.rlp.de/
Sachsen => Weiterbildungsscheck
 Beschäftige bis zu max. 2.500 € Bruttoeinkommen erhalten 80% der Kosten
 Beschäftige zwischen 2.500 € und 4.150 € Bruttoeinkommen erhalten 50% der Kosten (über 50 Jahre, Teilzeit, Befristung, Leiharbeit und beim Erwerb eines akademischen Abschlusses
 Arbeitslose erhalten 80% (Weiterbildung muss min. 650 € betragen)
 Kosten müssen erst selbst getragen werden und werden im Anschluss erstattet
 Bis Ende September 2014
http://www.bildungsmarktsachsen.de/weiterbildung/weiterbildung_finanzieren/weite
rbildungsscheck_sachsen.php