Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG

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Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG
Finanzplatz
Serbien
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.
Länderprofil Serbien
Stand: März 2015
Währung: Serbischer Dinar (RSD)
Bruttoinlandsprodukt und Budget
2013
2014
2015f
2016f
Reales BIP, in % p.a.
2,6
-1,8
0,0
2,5
Nominelles BIP, in Mrd. EUR
34,3
33,2
33,7
35,6
BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR
9.900
9.900
9.900
10.000
Industrieproduktion, in % p.a.
5,5
-6,5
1,5
3,5
Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP
-5,5
-6,6
-6,0
-4,8
Inflation und Beschäftigung
Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in %
22,1
22,0
23,0
22,0
Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR
537
524
504
511
Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a.
7,8
2,9
2,0
4,0
Handels und Leistungsbilanz
Güterexporte, in Mrd. EUR
14,0
14,4
15,0
16,3
Güterimporte, in Mrd. EUR
17,8
18,0
18,6
19,7
Leistungsbilanz, in Mrd. EUR
-2,1
-2,0
-2,0
-2,0
Leistungsbilanz, in % des BIP
-6,1
-6,0
-5,9
-5,6
Auslandsverschuldung, in % des BIP
75,3
78,3
78,3
75,6
Wechselkurs und Zinsen
Lokalwährung/USD (Durchschnitt)
85,2
88,5
118
122
Lokalwährung/EUR (Durchschnitt)
113117122126
3m Geldmarktsatz BELIBOR (Durchschnitt)
8,88
10,40
8,00
7,60
Länderrating
S&P
BB-
Moody‘s
B1
Fitch
B+
Finanzplatz Serbien
1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
2. Gesellschaftsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
3. Steuern, Abgaben und Recht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
4. Schiedsgericht für Streitfälle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
5. Förderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
6. Risikoabsicherung und Finanzierungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Raiffeisen banka a.d.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
8. Raiffeisen banka a.d. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen banka a.d.
und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Wichtiger Hinweis:
Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung
für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige
Erstinformation für Geschäftsbeziehungen mit Serbien zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei
Beratung oder Angebot bzw. Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit
werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt.
In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.
Quelle:
Raiffeisen Bank International AG
WKO: Länderreport Serbien der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.
Literatur: Skok B., Gotwald A., Jungreithmeir T. (2008), Förderinstrumente für Südosteuropa. Wien: Linde Verlag
Wien
Redaktionsschluss: Mai 2015
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1. Politische und wirtschaftliche
Situation des Landes
Langsame Konjunkturerholung, Reformen des
Staatssektors
Die Ratsversammlung der EU sprach sich 2010 einstimmig für die Unterstützung aus, Serbien als Mitglied
der Europäischen Kommission in Betracht zu ziehen. Schließlich wurde Serbien 2012 der Status eines
EU-Bewerberlandes zuerkannt und Anfang 2014 haben die EU-Beitrittsverhandlungen begonnen.
Privatisierung sowie durch das Angebot von Staatsbetrieben zum Verkauf ihren Reformwillen zum Teil
bestätigt hat, bestehen Zweifel über die Reformwilligkeit, zumal das Kabinett zu befürchten scheint, weiterreichende Ausgabenkürzungen könnten die ohnedies schwache ökonomische Stimmung weiter dämpfen.
Ein attraktives Anreizprogramm für Investitionen wird Kapitalzuflüsse fördern, doch trotz solcher
Hartwährungszuflüsse wird sich die EUR/RSD-Abschwächung im Laufe des Jahres 2015 wegen der
schwächelnden Wirtschaft und des fehlenden Risikoappetits bezüglich lokaler Schulden fortsetzen. Bei
anhaltender EUR/RSD-Schwächung rechnen wir ab Mitte bzw. Ende 2015 mit einer Leitzinsanhebung.
2010 und 2011 ist die serbische Wirtschaft mit 1,0 % bzw. 1,6 % p.a. nur leicht gewachsen und 2012
musste Serbien noch einmal eine Schrumpfung des BIP hinnehmen. Erst 2013 hat sich das Wachstum auf
2,5 % erholt, jedoch erwarten wir für 2014 auf Grund der schweren Überschwemmungen und dem damit
einhergehenden Einbruch der Wirtschaftsaktivitäten eine Kontraktion des Bruttoinlandsprodukts von 2 % in
diesem Jahr und eine Stagnation im Jahr 2015. Der Abwärtsdruck kommt vom schwachen Kreditangebot
wegen zahlreicher Kreditausfälle, der geringen Nachfrage im Einzelhandel und von Seiten der öffentlichen
Hand in Verbindung mit den anspruchsvollen Reformen und den hohen geopolitischen Risiken. Erst 2016
dürfte sich die Wirtschaft wieder erholt haben und eine positive Wachstumsrate von 2,5 % p.a. aufweisen.
Die wichtigsten Beiträge zur Bruttowertschöpfung kommen aus den Bereichen Verkehr, Energieversorgung
verarbeitendes Gewerbe und Finanzdienstleistungen.
Ende 2014 einigten sich Serbien und der IWF zwar über eine 36-monatige vorsorgliche
Bereitschaftskreditvergabe, jedoch wurde die Unterzeichnung des Abkommens auf das erste Quartal 2015 verschoben. Die IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung ist auf den Wiederaufbau der großen Staatsunternehmen
fokussiert, namentlich der Elektrizitäts-, Gas-, Eisenbahn- und Straßenunternehmen, die am schwersten das
Budget belasten. Im Jahr 2015 könnte es zur Schließung von 100-200 Staatsunternehmen kommen (von
insgesamt 502, die sich im Privatisierungsprozess befinden), für den Rest sollen strategische Partner gefunden und/oder ein lokales professionelles Management rekrutiert werden. Die Maßnahmen werden dazu
beitragen, die weitere Verschlechterung der fiskalischen Kennzahlen einzudämmen, wobei erst ab 2016
eine Besserung in Sicht ist, da der Restrukturierungs-/Privatisierungsprozess aus dem Budget finanziell
unterstützt wird. Außerdem gibt es einige staatliche Banken, die aufgrund des hohen Anteils fauler Kredite
eine Re-Kapitalisierung benötigen. Der Risikoappetit auf lokale Schulden wird vom Tempo der Reformen
und ersten sichtbaren Ergebnissen im Budget abhängen.
Der Markt war anfangs hocherfreut über den klaren Sieg der Serbischen Fortschrittspartei bei der vorgezogenen Parlamentswahl am 16. März 2014, als die SNS die absolute Mehrheit in der Serbischen
Nationalversammlung gewann, hat sich diese doch klar zur Reformpolitik bekannt. Der Optimismus
der Investoren ist nach dem Rücktritt des Finanzministers, der für eingreifende Kürzungen der Gehälter
im öffentlichen Dienst und der Pensionen eingetreten war, wieder abgeklungen. Obwohl das Kabinett
durch Annahme der Gesetze zum Arbeitsrecht, zur Pensionsversicherung, zum Insolvenzrecht und zur
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2. Gesellschaftsrecht
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen
oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit unter gemeinsamer Firma
gegründet wird. Die Gesellschafter übernehmen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die Haftung bis
zur Höhe ihrer Einlagen. Das Mindestgrundkapital einer GmbH beträgt 100 RSD. Die Registrierungskosten
(nicht die gesamten Gründungskosten) belaufen sich auf 6.600 RSD.
Wesentliche Neuerungen betreffend die GmbH.
Es besteht die Wahl zwischen einem monistischen und einem dualistischen System der Verwaltung/
Leitung, wobei im ersten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung und einer oder mehrere Geschäftsführer sind, während im zweiten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung,
der Aufsichtsrat und einer oder mehrere Geschäftsführer sind.
Aktiengesellschaft (a.d.)
Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter gemeinsamer Firma gegründet wird.
Das Grundkapital dieser Gesellschaft ist in Aktien festgelegt und aufgeteilt. Der Mindestbetrag des
Stammkapitals wurde auf 3.000.000 RSD erhöht.
Kommanditgesellschaft (k.d.)
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, die mit Vertrag von mindestens zwei oder mehreren
natürlichen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter
einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Von den Gesellschaftern haftet mindestens eine Person uneingeschränkt (der Komplementär) für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Mindestens eine Person haftet
eingeschränkt, nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Registrierungsgebühren (nicht die Gesamtkosten für die
Gründung) für eine KG liegen bei 6.640 RSD.
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Partnerschaftsgesellschaft (o.d.)
Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die durch Vertrag zwischen zwei oder mehreren
natürlichen Personen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer bestimmten
Geschäftstätigkeit unter einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Die Partner haften solidarisch mit ihrem
gesamten Vermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft, falls mit den Gläubigern nichts anderes vereinbart wurde. Die Registrierung (nicht die gesamten Gründungskosten) kostet 6.640 RSD.
Repräsentanz
Ausländische Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Bank-, Finanz- oder Versicherungswesen
nachgehen sowie gewisse internationale Organisationen, können für bestimmte Zwecke eine Repräsentanz
eröffnen. Eine Repräsentanz ist keine juristische Person. Die Tätigkeit wird im Auftrag des Gründers verrichtet. Mehrere Zweigstellen können gegründet werden.
Zweigniederlassung („ogranak“)
Durch das (neue) Unternehmensgesetz (Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 36/11) ist auch weiterhin die Möglichkeit vorgesehen, dass sowohl serbische wie auch ausländische juristische Personen
Zweigniederlassungen (Filialen, im Serbischen – „ogranak“) gründen. Die Zweigniederlassung besitzt
keine Rechtspersönlichkeit. Sie kann daher nur im Namen und auf Rechnung der Hauptniederlassung tätig
werden und ist integraler Bestandteil der Hauptniederlassung. Zweigniederlassungen werden durch einen
Beschluss der Organe der Hauptniederlassung gegründet und sind ins Register (Firmenbuch) einzutragen.
Firmenbuch
Durch die Gründung der Agentur der Wirtschaftsregister „Agencija za privredne registre“ (APR), wurde das
Firmengründungsverfahren, welches elektronisch abgewickelt werden kann, deutlich beschleunigt und
die Kosten minimiert. Neben dem Firmenbuch werden von der APR noch zahlreiche andere öffentliche
Register geführt, wie beispielsweise das Pfandrechtsregister. Diese werden elektronisch geführt und sind
öffentlich einsehbar (www.apr.gov.rs). Auf der Homepage sind auch alle Antragsformulare, begleitende
Rechtsvorschriften sowie Gründungsinformationen abrufbar.
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3. Steuern, Abgaben und Recht
Investitionen und Joint Ventures
Ausländische Investoren genießen hinsichtlich ihrer Investitionen grundsätzlich die gleichen Rechte und
Pflichten wie Serbische. Auch für Handelsgesellschaften mit ausländischer Beteiligung kommt die nationale
Rechtslage zur Anwendung. Einige Ausnahmen finden sich im Gesetz über ausländische Investitionen.
Unter einer ausländischen Investition wird der Erwerb jeglicher Eigentumsrechte durch Ausländer, mit
denen ein Geschäftsinteresse in Serbien verbunden ist, sowie der Erwerb von Stammaktien und Anteile
an serbischen Handelsgesellschaften, verstanden. Grundsätzlich genießen ausländische Investoren vollen
Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Investition und dürfen nur wenn aufgrund des Gesetzes
ein öffentliches Interesse besteht, eingeschränkt werden. Hierbei muss jedoch eine Entschädigung gemäß
dem laufendem Marktwert gewährt werden.
Bestehen günstigere bilaterale beziehungsweise internationale Abkommen zwischen Serbien und einem
anderen Staat genießen diese Anwendungsvorrang gegenüber den nationalen Rechtsnormen. Zwischen
Österreich und Serbien gibt es ein Abkommen zur Förderung und Schutz ausländischer Investoren. Dieses
sieht einerseits vor, dass jede Vertragspartei die Anleger der Gegenseite nicht weniger vorteilhaft behandeln
darf als die eigenen Anleger. Andererseits garantieren die beiden Staaten den Anlegern der Gegenpartei
hinsichtlich der Investitionen freien Transfer sämtlicher Zahlungen in konvertibler Währung. Im Falle von
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Investitionen ist das internationale Zentrum für Investitionsstreitigkeiten
zuständig.
Unter Joint Ventures versteht man die Bildung einer Tochtergesellschaft durch zwei rechtlich und wirtschaftlich getrennte Unternehmen. Die Gründung von Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) ist in Serbien
erlaubt und sogar eine weit verbreitete Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Am häufigsten sind Kooperation zwischen zwei privaten Gesellschaften sowie zwischen dem Staat und
einer privaten Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass Kooperationen mit der öffentlichen Hand zusätzlichen Beschränkungen und Auflagen unterliegen. Bei einer Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
ist es üblich die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beziehungsweise einer
Aktiengesellschaft zu wählen.
An dieser Stelle ist das neue Gesetz über Public Private Partnerships und Konzessionen zu erwähnen, das
im November 2011 erlassen worden ist. Bis vor kurzem war dieser Bereich in einer Vielzahl von Gesetzen
unzureichend geregelt und führte zu vielen Problemen in der Anwendung. Das neue Gesetz für PPP sowie
die Anpassung des Kommunalgesetzes hat zum Ziel die Durchführung von PPP zu erleichtern.
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Unternehmensbesteuerung
Serbien hat mit 15 % eine der niedrigsten Körperschaftssteuersätze Europas.
Auf Einnahmen, die ein Ausländer ohne Wohnsitz in Serbien aus Dividenden oder anderen Kapitalerträgen,
Gewinnen von Gesellschaften, Urheberrechten, Zinsen, Kapitalgewinnen oder Mieteinnahmen erwirtschaftet, wird eine Steuer von 20 % erhoben, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) etwas anderes
vorsieht (siehe unten). Einnahmen aus Anteilen und Dividenden werden nicht in die Steuergrundlage miteinbezogen.
Steuerpflichtige, welche mehr als 1.000.000.000 RSD (ca. 9 Mio. EUR) investieren und zusätzlich auf unbeschränkte Zeit 100 Personen einstellen, werden von der Zahlung der Unternehmens-gewinnsteuer für zehn
Jahre, proportional zu deren Einlage, befreit.
Umsatzsteuer/UID-Nummer
Die Mehrwertsteuer wurde in Serbien am 1. Jänner 2005 eingeführt. Besteuert werden, neben Importen,
Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen gegen Entgelt in der Republik Serbien.
Bei der MwSt. handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, die in allen Phasen der Produktion und
bei jeglichem Umsatz von Gütern und Dienstleistungen bezahlt werden muss. Die Bemessungsgrundlage
ist die Höhe des Preises, den der Steuerpflichtige für die gelieferten Waren und durchgeführten
Dienstleistungen erhält bzw. der Wert des importierten Gutes, wie vom Zoll festgelegt.
Der allgemeine MwSt.-Satz beträgt in Serbien 20% und der ermäßigte Sondersatz 10%. Dieser wird auf
Grundnahrungsmittel, Medikamente, die von der Krankenversicherung bezahlt werden, Lehrbücher, kommunale Dienstleistungen, u. ä. erhoben. Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch später von der
eigenen Steuer abgezogen werden (Vorsteuerabzug). Die MwSt.-Erklärung kann nur elektronisch mittels
eines qualifizierten elektronischen Zertifikats (QEZ) bei den Steuerbehörden eingereicht werden.
Näheres zum Thema Vorsteuerabzug finden Sie im Abschnitt Vorsteuererstattung/Rechnungslegung.
Ab einem Umsatz von RSD 8.000.000 /ca. EUR 70.000 besteht die Plicht im MwSt.- System angemeldet
zu sein.
Für Unternehmen, die sich in serbischen Freihandelszonen niederlassen, besteht die Möglichkeit einer
(zumindest vorübergehenden) Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Import von
Waren, und unter Umständen einer vollständigen Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer
für Exporte.
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Für ausländische Unternehmer gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind. Ein ausländischer
Unternehmer kann sich nicht direkt zur Mehrwertsteuer registrieren lassen. Die Registrierung kann nur indirekt über eine Zweigniederlassung erfolgen.
Es gilt die Reverse Charge Regel, die die Mehrwertsteuerpflicht auf den Leistungsempfänger überwälzt.
Wesentlich ist. dass die Leistung dokumentiert ist, um bei einer Betriebsprüfung keinen Anlass zu geben,
den Vorsteuerabzug zu versagen
Reverse Charge System
In Serbien besteht das Reverse-Charge-System, bzw. der Übergang der Steuerschuld auf den inländischen
Leistungsempfänger, wenn ein ausländischer Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen in Serbien
ausführt. Auch ausländische Unternehmer sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, dies jedoch nur unter eingeschränkten Voraussetzungen. Aus umsatzsteuerlichen Überlegungen ist zu empfehlen, Aktivitäten in
Serbien möglichst über eine Tochtergesellschaft durchzuführen, um Probleme mit dem Vorsteuerabzug zu
vermeiden. Diesbezüglich möchten wir auf § 3a des österreichischen UStG verweisen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Seit dem 01.01.2011 ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Serbien in Kraft.
Es findet auf Personen Anwendung, die in Österreich und/oder in Serbien ansässig sind. Bei natürlichen
Personen wird auf den gewöhnlichen Wohnsitz abgestellt und bei juristischen Personen kommt es darauf
an, in welchem Staat sich die Geschäftsleitung befindet. Unter das Abkommen fallen Steuern aus Vermögen
und Einkommen. Dies sind vor allem Einkommens-, Körperschafts- und die Grundsteuer.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gibt es zwei Methoden: einerseits die Befreiungsmethode mit
Progressionsvorbehalt und andererseits die Anrechnungsmethode. Zu beachten ist, dass im vorliegenden
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Befreiungsmethode und Serbien die Anrechnungsmethode
anwendet.
Nähere Informationen über das Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie hier bzw. erhalten Sie beim
AußenwirtschaftsCenter Belgrad.
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Vorsteuererstattung/Rechnungslegung
Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch von der eigenen Steuerzahlast abgezogen werden
(Vorsteuerabzug). Der Vorsteuerabzug kann auch für importierte Güter geltend gemacht werden, sofern die
Importpapiere in der Abzugsperiode vollständig vorliegen. Die Vorsteuer kann auch in späteren Perioden
geltend gemacht werden, wobei das Kalenderjahr nicht maßgeblich ist. Es gibt kein System der Jahresmehrwertbesteuerung. Die Steuererklärung kann innerhalb von fünf Jahren maximal zwei Mal für die
gleiche Steuerperiode/den gleichen Berichtszeitraum geändert werden.
Die Beantragung der Rückerstattung von Vorsteuern auf dem monatlichen oder quartalsmäßigen
Umsatzsteuerformular löst in der Regel eine Vorsteuerprüfung aus. Schon die Beantragung der
Rückerstattung kann ein Finanzstrafverfahren auslösen, sofern ein Betrag von über RSD 150.000 Vorsteuer
rechtswidrig beantragt wird. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 45 Tagen (Exportunternehmen 15
Tage) nach der Beantragung. In den steuerstarken Regionen wie Belgrad, ist die Rückerstattung regulär,
aber in den schwächeren Gemeinden kann es zu Verzögerungen kommen.
Die Rechnungslegung basiert auf den International Accounting Standards mit gewissen Modifikationen.
Es ist auch möglich ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu führen dieses kann jedoch mit
Zustimmung der Steuerbehörde erfolgen. Die Abgabefristen sind kürzer als in Österreich. Für den unternehmensrechtlichen Abschluss gilt der letzte Tag im Februar sowie für den steuerrechtlichen Abschluss der 30.
Juni als Abgabetag. Aus dem unternehmensrechtlichen Abschluss wird mittels steuerlicher Mehr-Weniger
Rechnung der steuerliche Abschluss ermittelt. 41
Des Weiteren sind beim unternehmensrechtlichen sowie beim steuerlichen Jahresabschluss Größenklassen,
die sich aus der Höhe der Bilanzsummer, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer ergeben, zu beachten. Es
wird zwischen Micro,- kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften unterschieden. Der Prüfungspflicht
unterliegen jedoch nur große Gesellschaften, börsennotierte Unternehmen und Unternehmen welche mehr
als Euro 4,4 Mio. Jahresumsatz aufweisen.
Einkommensteuer
Die Steuersätze für Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit betragen momentan 10 %. Im Jahre 2005 wurde auch die Einkommenssteuer
auf Urheber- und ähnliche Rechte sowie gewerbliche Schutzrechte reformiert.
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4. Schiedsgericht für Streitfälle
Folgende Einkommen sind von der Steuer befreit:
Serbien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
(New Yorker Übereinkommen) ratifiziert.
• Einkommen bis 11.242 RSD
Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar. Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit
vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen
Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen.
• Abfindungszahlungen beim Renteneintritt, bis zu den gesetzlich geregelten Maximalbeträgen
• Abfindungszahlungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses wegen mangelnder Eignung
des Arbeitnehmers
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung
an: Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich.
• einmalige Entschädigungen, die diejenige Person erhält, die wegen mangelnden Bedarfs
(Arbeitskräfteüberschuss) im Restrukturierungsverfahren und bei der Vorbereitung der Privatisierung
des Unternehmens aus dem Arbeitsverhältnis scheidet.
Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in
den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar):
„Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung
oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen
Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren
gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“
Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen:
• die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
• es ist............................materielles Recht anzuwenden
• die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist............................
Detaillierte Auskünfte:
•Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Manfred Heider, Tel.: 05 90 900-4398, Fax: 05 90 900-216, E-Mail: [email protected],
Internet: wko.at/arbitration
Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken
ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht,
wie z.B. jenes der Internationalen Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in
Österreich durch ICC Austria vertreten.
12
13
13
5. Förderungen
Daraus ergeben sich folgende Varianten:
• Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und
Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der
Wirtschaftskammer Österreich. Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr
gleichstarker Partner ist mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden,
empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z.B. jenes der Internationalen
Handelskammer (ICC).
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:„All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International
Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.“
Auch in anderen Sprachen verfügbar.
Detaillierte Auskünfte:
• ICC Austria, Internationale Handelskammer
Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T 05 90 900-3701, F 05 90 900-3703,
E [email protected], W www.icc-austria.org.
EU- Kohäsionspolitik / Regionalpolitik 2014–2020
Ausgangssituation/ Status Quo
Die verschiedenen Regionen Europas, vornehmlich Zentral- und Südosteuropa, weisen große Unterschiede
in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf. Um einen Ausgleich zwischen den Regionen zu
schaffen hat sich die EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 folgende Ziele gesetzt:
•Schaffung neuer Arbeitsplätze
•Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
•Förderung des Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung
•Verbesserung der Lebensqualität der EU- Bürger
Die Kohäsions-/ bzw. Regionalpolitik richtet sich an alle Regionen in der EU um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Die Kohäsionspolitik wird für einen Siebenjahreszeitraum
festgelegt (2014-2020). Innerhalb dieser Zeitspanne ist für die Erreichung der o.a. Ziele ein Budget iHv.
EUR 351,8 Mrd. – also fast ein Drittel des gesamten EU Haushalts vorgesehen. Im Rahmen dieses Budgets
werden Förderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüsse vergeben.
Aufbau der Förderprogramme / Vom EU-Ziel zum nationalen Förderprogramm
Aus den im Rahmen der Europa 2020 Strategie festgelegten EU Zielen definieren die einzelnen EU
Mitgliedsstaaten ihre nationalen und regionalen Prioritäten, aus denen sich die einzelnen Operationalen
Förderprogramme (OPs) ableiten. Die Operationalen Programme werden nach Regionen und nach
Themen strukturiert. Innerhalb dieser Programme sind Förderschwerpunkte („Priority Axis”) festgelegt, für
die durch die Europäische Kommission genehmigte Richtlinien gelten. Als Schwerpunkte für die einzelnen
Länder gelten folgende Themen: Innovation, Forschung & Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen,
Umweltschutz, Ausbildung, KMU, Transport und Regionalförderung.
Für die Vergabe der Förderungen sind eigene nationale Förderstellen (Ministerien und Investitionsagenturen)
zuständig. Während in Österreich Förderungen in Rahmenprogrammen laufend beantragt werden können,
werden die Förderungen in Osteuropa vorwiegend im Rahmen von „Calls” (Auschreibungen) vergeben.
Für jeden der oben genannten Förderschwerpunkte gibt es ein- bis zweimal im Jahr Ausschreibungen, die
für ein bis drei Monate geöffnet sind. Die wesentlichen Bewertungskriterien für Unternehmensförderungen
sind Firmengröße, Standort, Inhalt und Auswirkungen des Förderprojektes.
Wie kommt Ihr Unternehmen zu Förderungen?
Während die Ausschreibungen geöffnet sind, können klar definierte Projekte eingereicht werden. Akzeptiert
werden nur vollständige Anträge (Projektbeschreibung, Genehmigungen, Planungsrechnung, …) in
der jeweiligen Landessprache. Die eingereichten Projekte werden dann von Evaluatoren anhand eines
Punktesystems gemäß den im Programm vorgeschriebenen/festgelegten Richtlinien bewertet. Alle Projekte
innerhalb eines Calls unterliegen einem Wettbewerb. Nur jene mit der höchsten Punktezahl kommen in die
engere Auswahl für Förderzusagen.
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ca. 7. Mo
1. Rate Zahlung
ca. 6. Mo
>
>
Förder-Vertrag
Prüfung Inhalt
+ Evaluierung
ca. 3 Mo
Formale Prüfung
Einreichen Antrag
€ Deadline!
Ausarbeitung
Detailantrag +
alle Beilagen
(
)(
)(
)(
)(
)
)(
Beispiel: Antrag & Abwicklung für innovative Investition
Start
Weitere Informationen
6 Mo
)
Zwischenbericht +
Zwi. Abrechnung
30 Tage
30 Tage
>
45 Tage
>
45 Tage
>
>
6–8 Wo
Klärung rechtl.
Details+
Unterlagen
)(
>
2–3 Wo
1. Projektbeschreibung
Problem +
Analyse
(
>
2 Wo
ca. 8. Mo
Vom Antrag bis zur möglichen Auszahlung der Fördermittel ist es ein komplexer und zeitintensiver Prozess.
Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen und deren Zielvorgaben ist gefordert.
Nationale Förderungen
Zusätzlich zu den EU Strukturmitteln können Unternehmen auch Förderungen aus nationalen Mitteln beantragen. Für die Förderfähigkeit des Investitionsprojektes ist die wirtschaftliche Bedeutung für das Land oder
die Region sehr wichtig.
Ansprechpartner Raiffeisen Netzwerkbank: International Desk
Arbeitsplatzschaffung
SIEPA Serbia Investment & Export Promotion Agency
Telefon: +381 / 11 / 3398 550
Fax: +381 / 11 / 3398 814
E-Mail: [email protected]
Internet: www.siepa.gov.rs/site/en/home
Ministry of Finance and Economy
Telefon: +381 11 364 26 00
Fax: 3381 11 361 89 14
E-mail: [email protected]
Bewertungskriterien sind dabei Mindestinvestitionsvolumen und die Anzahl von
geschaffenen Arbeitsplätzen sowie deren Mindestbehaltefrist.
Folgende Investitionsanreize sind möglich:
• Steuermäßigungen, -stundungen und -erlässe
• Zuschüsse
• Darlehen
• Bürgschaften
• Beteiligungen
• Begünstigter Grundstückserwerb
Diese unterliegen allerdings den jeweiligen nationalen Vorschriften und müssen bei regionalen Förderstellen
beantragt werden.
Achtung!
• Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes (=erste rechtsverbindliche
Verpflichtung) gestellt werden.
• Richtlinien können sich während der Ausschreibung im Detail ändern und müssen
daher immer aktuell verfolgt werden.
• So früh wie möglich mit der Hausbank/ Förderstelle in Kontakt treten.
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7. Risikoabsicherung und Finanzierungen
Risikoabsicherung der Austria Wirtschaftsservice
Gesellschaft mbH (aws, Förderstelle des Bundes)
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Mit 2014.07.01 erfolgte eine Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Garantien, die seitens
der aws angeboten werden.
Im Detail basieren die Regelungen auf der Richtlinie des BMF für Garantieübernahmen der aws gem.
Garantiegesetz 1977. Ergänzende Förderungsbedingungen sind in den folgenden Programmdokumenten
zu finden:
- Garantien für Kreditfinanzierungen
- Garantie für Mezzaninfinanzierungen
- Garantien für Internationalisierungsprojekte
Garantieübernahmen für KMUs werden im KMU- Förderungsgesetz bzw. im Programmdokument „aws
Garantien für Gründungs -, Innovations - und Wachstumsfinanzierungen“ geregelt.
BANK
Ausland
Abbildung 1: Projektgarantie
Die aws bietet kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen (max. 3.000 Beschäftigte) mit Sitz und
Betriebsstätte in Österreich Garantien für Kredit- und Lesaingfinanzier-ungen für inländische als auch ausländische Investitionen.
Die aws garantiert bis zu 50 % der eingesetzten Beteiligungsmittel (bei Großprojekten bis zu 1/3 des
Projektvolumens) mit max. EUR 7,5 Mio. Das ratingabhängige Garantieentgelt beträgt mind. 0,75 % p.a.
der garantierten, aushaftenden Beteiligungsmittel.
Garantien für nationale Investitionen:
Die aws garantiert österreichischen Unternehmen Finanzierungen von volkswirtschaftlich wünschenswerten Projekten d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvest-itionen, Modernisierung von Produktionsanlagen,
Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an
Unternehmen.
Im Zuge der internationalen Finanzierungsgarantie garantiert die aws für Finanzierungen von österreichischen Unternehmen für volkswirtschaftlich wünschenswerte Projekten im Ausland, d.h: Errichtungs-,
Erweiterungsinvestitionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, der Innovationen von Verfahren und
Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen.
Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des
Finanzierungsbetrages in Form einer Finanzierungsgarantie und sichert dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors (Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab.
Im Fall von Großprojekten garantiert die aws für maximal ein Drittel des Projekt-volumens.
Garantien für internationale Investitionen:
Die aws unterstützt österreichische Unternehmen (max. 3.000 Beschäftigte) bei Direktinvestitionen im
Ausland, d.h: Errichtung von Tochtergesellschaften/ Joint- Ventures, Erwerb von Unternehmen(s)/-anteilen,
Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen in Umwelttechnologien.
Die Risikoabsicherung der aws erfolgt entweder in Form einer Projektgarantie oder einer Finanzierungsgarantie.
Im Zuge der Projektgarantie sichert die aws die wirtschaftlichen Risiken (Insolvenz oder insolvenzähnlicher
Tatbestand) des Beteiligungsprojekts eines Unternehmens ab und verpflichtet sich im Schadensfall einen
bestimmten Kapitalbetrag bis zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen.
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Inland
Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des
Finanzierungsvolumens und sichert damit dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors ab.
Konditionen der aws Garantie:
Garantien National:
•Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für die ersten EUR 2,5 Mio.
•Bearbeitungsentgelt: 0,3 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für den EUR 2,5 Mio. übersteigenden
Betrag
•Garantieentgelt: ratingabhängig, mind. 0,6%
Garantien International:
•Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage
•Garantieentgelt der internationalen Projektgarantie: ratingabhängig, beihilfenfrei, mind. 0,75%
•
Garantieentgelt der internationalen Finanzierungsgarantie: ratingabhängig, für mittelständische
Unternehmen, mind. 0,6%
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OeKB (Österreichische Kontrollbank AG)
Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und für Investments im Ausland brauchen Unternehmen
ein gutes Risikomanagement und attraktive Finanzierungen. Die OeKB bietet mit den Exporthaftungen
des Bundes und mit OeKB-Refinanzierungen über die Hausbank jene Instrumente, die österreichische
Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken. Durch die Abwicklung von Exporthaftungen
fungiert die OeKB somit als Export Credit Agency (ECA) der Republik Österreich.
Exportgarantien schützen den Unternehmer vor Zahlungsausfällen (wirtschaftliche oder politische Gründe)
bei Exportgeschäften. Bei Auslandsinvestitionen sichern die Exportgarantien gegen politische Risken ab.
Exporthaftungen des Bundes bieten zudem einen attraktiven Zugang zu Finanzierungsmitteln für Exportund
Investitionsgeschäfte.
Exporthaftungen können alle großen, mittleren und kleinen Unternehmen in Anspruch nehmen, deren abgesicherte Geschäfte positiv auf die österreichische Leistungsbilanz wirken oder im Interesse Österreichssind.
Die idealen Haftungsarten erfahren Unternehmen beim OeKB-Exportservice (www.exportservice.at) oder
bei der Hausbank.
Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bietet die Möglichkeit der Refinanzierung von Exporten
und Beteiligungen im Ausland. Dieses Exportfinanzierungsverfahren steht in- und ausländischen
Kommerzbanken als Refinanzierungsquelle offen und wird Unternehmen im Rahmen ihrer Exportgeschäfte
und Auslandsinvestitionen über diese Banken angeboten.
Die Voraussetzungen für diese Art der Finanzierung sind das Vorliegen
• einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrfördergesetz (AFFG) oder
• einer Haftung eines Kreditversicherers im Sinne des AFFG
• einer Garantie der aws oder
• einer Haftung einer internationalen Organisation im Sinne des AFFG
sowie, dass die Finanzierung der zugrundeliegenden Lieferungen / Leistungen eine direkte oder indirekte
Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken muss oder im Interesse Österreichs ist.
Dienstleistungen, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen landwirtschaftlicher
Produkte sowie Handelsunternehmen.
Überblicksmäßig werden die folgenden ERP-Finanzierungsprogramme angeboten:
•ERP - Kleinkredit
•ERP - Technologieprogramm
•ERP - KMU Programm
•ERP - Regionalprogramm
•ERP - Tourismusprogramm
•ERP - Verkehrsprogramm
•ERP - Forstwirtschaftprogramm
•ERP - Landwirtschaftsprogramm
Konditionen von ERP-Krediten
Der max. Finanzierungsbetrag beträgt EUR 7,5 Mio.
•Laufzeit: 6 Jahre
•Ausnützungszeit: 0,5 Jahre
•tilgungsfreie Zeit: 2–3 Jahre, Verzinsung 0,50 % p.a. fix
•Tilgungszeit: 3–4 Jahre, Verzinsung 0,75 % p.a. fix
- Bei einigen Programmen werden darüber hinaus längere tilgungsfreie bzw. tilgende Zeiträume
angeboten, d.h:
- Zukunftsbranchen, Forschungsinfrastruktur im Zuge des Technologieprogramms
- Infrastrukturmaßnahmen im Zuge des Regionalprogramms
•Zinsen und Tilgungsverrechnung erfolgen antizipativ
•Bearbeitungsentgelt: 0,9 % des ERP-Kredits
•zu diesen Kosten ist das Haftungsentgelt der garantierenden Bank hinzuzurechnen
Österreichisches Unternehmen
Haftung
OeKB (Österreichische Kontrollbank AG)
Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, der 2002 an die aws angebunden wurde.
Im Rahmen von ERP- Krediten werden zinsbegünstigte Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien sowie tilgenden Zeiträumen angeboten, die durch eine
Garantie der aws bzw. einer Bank abgesichert werden.
ERP - Finanzierungsprogramm
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich, die in einem der folgenden
Wirtschaftszweige tätig sind: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung,
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ERP-Kredit
Treuhandgeld
Haftungskreditvertrag
BANK
Abbildung 2: Abwicklung ERP-Kredit
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7. Zahlungsverkehr & Kontoführung
bei der Raiffeisen banka a.d.
Die förderungsfähigen Projekte/ Kosten sind abhängig von den jeweiligen ERP Finanzierungsprogrammen,
bedingt durch den Zweck und dem Auftrag des jeweiligen Programmes.
ERP Kredite für Großunternehmen:
Für Großunternehmen werden ERP- Kreditfinanzierungen durch das ERP- Regional-programm sowie das
ERP-Technologieprogramm zur Verfügung gestellt. In diesen beiden Programmen können inbesondere
Großunternehmen die folgenden Projekte/ Kosten förderungsfähig ansetzen:
Förderungsfähige Projekte für Großunternehmen:
• Erstinvestition in NEUE wirtschaftliche Tätigkeiten (neuer NACE-4-Steller)
• Errichtung einer NEUEN eigenständigen Betriebstätte
•im Rahmen der deminimis Grenzen (Förderbarwert max. EUR 200.000,- innerhalb der letzten 3 Jahre)
sind darüber hinaus weitere Projekte förderfähig (Produkt- und Verfahrensinnovationen, Innovative
Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse, Zukauf und Adaption neuer
Technologien, Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Errichtung/Erwerb von Gründungs-,
Technologie- und Innovationszentren)
• Forschungs-/Entwicklungsprojekte zur Einführung neuer/wesentlich verbesserter Produkte
• Projekte zur Prototypenerstellung
• Errichtung von Pilot-/ Demonstrationsanlagen-/ Versuchsanlagen
Förderungsfähige Kosten für Großunternehmen:
• Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen
•Bauinvestitionen
•Grunderwerb bei Unternehmensneugründung, Betriebserweiterung und Betriebsansiedlung im betriebsnotwendigen Ausmaß
• Kosten für immaterielle Anlagegüter (Patente, Lizenzen, etc.) und Beratungskosten
•
Betreffend F&E Projekte: Personalkosten, Laboreinrichtungen, Beratungs-u. Dienstleistungskosten,
Sachkosten für Pilot- u. Demonstrationsanlagen
7.1. Cash Management-Produkte
Kontoführung
Deviseninländer
Devisenausländer
Guthabenverzinsung
Überziehungslinien
Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Cash Management – lokale Produkte und Dienstleistungen
Zahlungen/Eingänge
• Inlandszahlungen LW
• Inlandszahlungen FW*
• Auslandszahlungen LW
• Auslandszahlungen FW
• Einzüge LW
(nur zwischen Konten bei der RBSM)
•Scheckinkasso
•Travellerschecks
•Barzahlungen/Behebungen,
Anzahlungen LW
•Barzahlungen/Behebungen,
Anzahlungen FW*
• An- und Verkauf von Valuten
•Kreditkarten
•Debitkarten
Electronic Banking
• Internet Banking –
Raiffeisen OnLine
• E-Banking Lösung –
Halcom
•CMI@web
• SWIFT MT 940
(für Devisen In- und Ausländer)
• Swift MT101
(nur Erhalt)
Liquiditätsmanagement
• LCY Cash Pooling Zero
Balancing
(innerhalb einer juristischen Person
in der Form eines summarischen
Kontoausgleiches, vom Subkonto
zum Hauptkonto)
* mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen
Cash Management – Konzern-Produkte und Dienstleistungen
• International Account Reporting
• Cash Mangement International
•CMI@Web
• International Disbursement Service*
• Cross-border Margin Pooling
• Intra Group Payments (IGP)
• Central Conversion Solution
• SWIFT for Corporates (SCORE)
* mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen
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7.2. Rechtliche und devisenrechtliche
Bestimmungen
Kontoführung
• Inländische juristische Personen dürfen sowohl Konten in Fremdwährungen als auch in lokaler Währung
unterhalten.
• Inländische juristische Personen dürfen keine Konten im Ausland führen (außer mit Erlaubnis der NBS).
•Sowohl Dinar- als auch Fremdwährungskonten können von Devisenausländern bei Kommerzbanken
gehalten werden.
• Girokonten in FW können von jeder juristischen Person oder jedem Unternehmer eröffnet werden.
Inlandszahlungen
• Der Inlandszahlungsverkehr wird seit 1. 1. 2003 durch Kommerzbanken abgewickelt.
• In LW ohne Einschränkungen
•In FWnur für Verkauf und Leasing von Wohnhäusern, Betriebsgrundstücken und anderen
Grundstücken; Geschäftsreisen; Rückzahlung der FW-Kredite im Land; Prämieninkasso und
Transaktionen von Versicherungen; Kauf und Verkauf von Wertpapieren in FW; Zahlungen in
Garantiefonds der Mitglieder der Wertpapiersammelbank; Lagerstelle und Clearingstelle; für
Verkauf von Konsignationsware; Zahlungen für Flugtickets; Losungsabfuhr für Services, die von
der NB bestätigt werden; Zahlungen für Versicherungspolizzen; Eingangs- und Ausgangs
zahlungen in den und aus dem Kosovo.
Auslandszahlungen
• In LW sind erlaubt, der Begünstigte muss aber ein LORO Konto in RSD haben.
•In FWohne Einschränkungen mit Vorlage der Zahlungsbelege bei Deviseninländern, grundsätzlich
ohne Einschränkungen ohne Vorlage der Zahlungsbelege bei Devisenausländern (allerdings
müssen Devisenausländer mittels Beleg nachweisen, dass Zölle und Steuern beglichen sind).
Barzahlungen/Behebungen
• In LW
Bei Barbehebungen über RSD 150.000,00 sind die Unternehmen verpflichtet, Originalunterlagen,
die den Zahlungsgrund bestätigen (Rechnung, Vertrag), einzureichen. Die Banken sind verpflichtet, diese zu überprüfen. Barbehebungen bzw. Bareinlagen unter RSD 150.000,00 sind ohne
Einschränkungen möglich.
• In FW
Barbehebungen in FW sind für Geschäftsreisen nur bis zu EUR 10.000,00 pro Person erlaubt. Es
gibt keine Einschränkungen mit Firmenkreditkarte. Ausnahmen bestehen für ausländische
Botschaften und diplomatische Missionen, bei denen Bar-Transaktionen ohne Einschränkungen
erlaubt sind. Barzahlungen in FW sind auch für Einzahlungen aus dem Kosovo erlaubt.
Zahlungseingänge in FW aus dem Kosovo müssen an die NBS (National Bank of Serbia) verkauft
werden. Der Gegenwert in Dinar wird am Konto gutgeschrieben.
7.3. Clearing-Mechanismus
Abwicklung
•Beschreibung
Der Inlandszahlungsverkehr wurde mit 1. 1. 2003 von der staatlichen Institution
ZOP an die Banken übertragen.
Der Zahlungsverkehr für juristische Personen, natürliche Personen, Unternehmen und Devisenausländer wird nur mehr von den Kommerzbanken abgewickelt. Alle Transaktionen werden von der Serbischen Nationalbank kontrolliert.
Es gibt zwei Arten für die Abwicklung von Dinarzahlungsaufträgen:
1)Bankinterne Zahlungen – bei denen Auftraggeber und Begünstigter die
Konten bei der selben Bank führen.
2)Zwischenbankzahlungen – bei denen Auftraggeber und Begünstigter die
Konten bei unterschiedlichen Banken führen.
a)Giro Clearing (Nettoabwicklung) – für Dinar-Zahlungsaufträge bis zu RSD
250.000. Die Abwicklung findet drei mal täglich statt.
b)RTGS (Echt-Zeit, Bruttoabwicklung) – für Dinar-Zahlungsaufträge über
RSD 250.000. Diese Zahlungsaufträge werden sofort abgewickelt. Die
Provision für diese Transaktionen ist jedoch höher.
Durch das neue Clearingsystem für Inlandszahlungen werden Trans aktionen entsprechend internationalen Standards abgewickelt.
• Art
Netto Giro Clearing: Nettoabwicklung
RTGS: Bruttoinlandsabwicklung
• Valutierung
Alle Inlandszahlungen werden sofort (D+0) ausgeführt und sind unwiderruflich. Für Auslandszahlungen gilt D+2, für IGP D+1
• Abwicklungsvorgang Giro Clearing: 10.30, 12.30, 14.30 MEZ
RTGS: 9.00–17.30 MEZ
Clearing-Mitgliedschaft der Bank
Verpflichtend für alle Banken in Serbien.
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8. Raiffeisen banka a.d.
9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen banka a.d.
und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk
Bilanzsumme in Mio. EUR
2.200
Geschäftsstellen85
Mitarbeiter1.765
Die Raiffeisen Banka war 2001 die erste Bank, die mit 100 % Auslandskapital in Serbien gegründet wurde.
Als Universalbank bietet die Raiffeisen Banka allen Kundensegmenten, darunter vor allem Groß- und
Privatkunden sowie KMU die komplette Palette an Bankprodukten und Dienstleistungen an. In den 13
Jahren ihres Bestehens ist die Raiffeisen Banka zu einer der führenden und besten Banken des Landes
geworden. Seit Beginn ihrer Tätigkeit ist die Bank aufgrund der professionellen Mitarbeiter und kontinuierlichen Produktinnovationen die treibende Kraft für das Wachstum des Bankensektors in Serbien.
Ende 2013 hatte die Raiffeisen Banka ca. 604.000 Kunden. Die Kundenkredite beliefen sich Ende 2013
auf € 1,1 Milliarden, das Funding kam hauptsächlich aus den Kundeneinlagen in Höhe von nahezu
€ 1,1 Milliarden. Die Bank arbeitet eng mit ihren Tochterunternehmen Raiffeisen Leasing, Raiffeisen Future
Voluntary Pension Fund und Raiffeisen Invest Fund Management Company zusammen.
Die beiden Finanzmagazine „The Banker“ und „Global Finance“ wählten die Raiffeisen Banka 2013 zur
„Best Bank in Serbia“ bzw. zur „Bank of the Year“.
Aktionärsstruktur:
Raiffeisen Bank International AG 100 %
Raiffeisen banka a.d.
Bulevar Zorana Djindjica 64a, 11070 Novi Beograd
Tel.: +381 / 11 / 320 2100
Fax: +381 / 11 / 220 7080
www.raiffeisenbank.rs
Ihr Spezialist in der Raiffeisen banka a.d.
Sofija Davidovic
Tel: +381 / 11 / 220 7807
e-mail: [email protected]
Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft
Raiffeisen Bank International AG
Herwig Haidn
[email protected]
Tel. +43 / 1 / 717 07 – 1574
Raiffeisen Bank International AG
Rudolf Lercher
[email protected]
Tel. +43 / 1 / 717 07 – 3537
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG
Marika Miklis
[email protected]
Tel: +43 / 5 / 1700 – 93308
Florian Hehenfelder
[email protected]
Tel: +43 / 5 / 1700 – 92495
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
Franz Rogi
[email protected]
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7110
Günther Geieregger
[email protected]
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7170
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Notizen
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
Franz Rogi
[email protected]
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7110
Raiffeisenlandesbank Kärnten
Michael Stegmüller
[email protected]
Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2280
Günther Geieregger
[email protected]
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7170
Herbert Schöffmann
[email protected]
Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2269
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG
Helmut Zeindlinger
[email protected]
Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3113
Artem Snegirev
[email protected]
Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3161
Raiffeisenverband Salzburg
Friedrich Buchmüller
[email protected]
Tel.: +43 / 662 / 8886 – 3860
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
Andrea Zankl
[email protected]
Tel.: +43 / 512 / 5305 – 2230
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
Alexandra Welte
[email protected]
Tel.: +43 / 5574 / 405 - 528
Raiffeisenlandesbank Burgenland
Wilhelm Schedl
[email protected]
Tel.: +43 / 2682 / 691 – 605
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Notizen
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Notizen
31
Überreicht durch: