Schul –ABC für Eltern - Sekundarschule Befang

Transcrição

Schul –ABC für Eltern - Sekundarschule Befang
Schul –ABC für Eltern
Absenzen
Unvorhersehbare Absenzen bei Krankheit, Unfall, etc.
Wer die Schule kurzfristig wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe
nicht besuchen kann, wird durch die Eltern vor Unterrichtsbeginn in der
Schulverwaltung telefonisch abgemeldet.
071 644 99 66, Schulverwaltung, Telefonbeantworter
Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist die Abwesenheit in der orangen
Absenzen-Karte ausgefüllt und von einem Erziehungsberechtigten
unterschrieben. Die Karte ist vom Schüler unaufgefordert der
entsprechenden Lehrperson zum Visieren vorzuweisen. Von den Eltern
unterschriebene und durch die Lehrperson visierte Absenzen gelten als
entschuldigt.
Im
Zeugnis
werden
die
entschuldigten
und
unentschuldigten Absenzen eingetragen (siehe Absenzenreglement).
Ansprechpersonen
Die wichtigsten Ansprechpersonen für Eltern und Schüler sind die
Klassenlehrpersonen, sowie in fachlichen Belangen die Fachlehrpersonen.
Wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer bei Fragen
oder Anliegen
zum Lerninhalten und zum Unterricht
zum Stundenplan
zur Berufswahl
zu Sonderwochen, Lager oder Exkursionen
zur Erziehung
zur Disziplin
Wenden Sie sich bitte an die Schulleitung bei Fragen oder Anliegen
zur Schulordnung
zum Schulbetrieb
zur Schulführung
zu Urlaubsgesuchen
alle weiteren Anliegen (als Erstkontakt)
Die Schulverwaltung ist zuständig für
allgemeine Auskünfte
Abwesenheitsmeldungen
Administration: Meldestelle für Adressänderungen, neue Telefonnummern, Beug von Schulbestätigungen, etc.
Anlaufstelle Fundbüro
Finanzfragen (Beiträge an Musikunterricht, Zahnarztgutscheine, etc.)
Seite 1 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016
Wenden Sie sich bitte an den Schulpräsidenten bei Fragen oder Anliegen
zur strategischen Führung der Schule.
Arzt- und
Zahnarztbesuche
… sollten nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit stattfinden (ausser
in Notfällen).
Bei Notfällen während der Schulzeit wird zuerst Kontakt mit den Eltern
aufgenommen. Sind diese nicht zu erreichen, werden die Schüler nach
Möglichkeit zum Hausarzt bzw. dem Arzt ihrer Wahl begleitet oder in die
Praxis des Schularztes Dr. med. E. Schnegg in Sulgen gebracht.
Es besteht keine Versicherung seitens der Schule.
Aufgabenhilfe
Das Lernatelier steht den Schülern nach dem Unterricht zu bestimmten
Zeiten für das Lösen der Hausaufgaben zur Verfügung und ist teilweise
betreut (siehe Lernatelier). An der Sekundarschule bieten auch
Masterlearner ihre Hilfe bei fachlichen Problemen an. Masterlearner sind
Schüler, die ihre Fachkenntnisse in einzelnen Fächern im Sinne einer
persönlichen Nachhilfe an Schüler weiter geben (siehe Masterlearner).
Behörde
Die Behörde hat die Gesamtaufsicht über die Sekundarschule Sulgen
und für die strategische Führung verantwortlich. Hauptansprechperson
ist der Präsident Peter Welti Cavegn (siehe wichtige Kontakte).
Bekleidung
Die Schule ist ein Ort des Lernens. Kleider können Ausdruck einer Haltung
sein und Botschaften vermitteln. Wir erwarten, dass jeder Schüler in
passender Kleidung zur Schule kommt. Insbesondere unterscheiden wir
zwischen Schulkleidung, Sportkleidung und Freizeitkleidung.
Trainer werden im Sportunterricht und nicht in den Schulzimmern
getragen.
Unterwäsche ist grundsätzlich nicht sichtbar.
Wir dulden an unserer Schule keine Kleidung mit rassistischen,
sexistischen, Gewalt oder Suchtmittel verherrlichenden Botschaften.
Mützen, Caps werden während des Unterrichtes abgelegt.
Das Tragen von freizügiger Kleidung (transparente Oberteile, tiefe
Ausschnitte, Miniröcke) ist unangebracht.
Beratungsstellen
… zu allen möglichen Themen finden Sie unter www.sozialnetz.tg.ch.
Falls Sie keinen Internetzugang haben, gibt die Schulleitung gerne
Auskunft.
Berufswahl
Der Berufswahlunterricht beginnt im Laufe des ersten Schuljahres der
Sekundarschule (Besichtigungen etc.) und dauert manchmal bis zum
Ende der 3. Klasse. Eine optimale Berufswahl kann nur in enger
Zusammenarbeit von Lehrpersonen, Eltern und Schülern Erfolg haben.
Im 1. Quartal der 2. Klasse findet ein Elternabend zum Thema statt, an
welchem über die Aufgabenteilung im Bereich Berufswahl informiert wird.
Im zweiten Semester der 2. Klasse wird eine Schnupperlehre
durchgeführt (Schnupperlehren). Als weitere Unterstützung in diesem
Prozess steht die kantonale Berufsberatungsstelle zur Verfügung.
Gesprächstermine mit dem Berufsberater sollten wenn möglich in der
Freizeit angesetzt werden.
Seite 2 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016
Besuchstag
… dienen einem vermehrten Kontakt zwischen Eltern und Lehrpersonen.
Sie finden im 3. Quartal statt. Es wird jeweils frühzeitig dazu eingeladen
(siehe Elternkontakte).
Disziplinarmassnahmen
Wir behalten uns vor, bei Verhalten, das gegen die Schulregeln oder die
gesellschaftlichen Verhaltensnormen verstösst, folgende Massnahmen
zu ergreifen:
1. Ermahnung durch die Klassenlehrperson
2. Mündliche Mahnung durch die Klassenlehrperson sowie Mittelung an
die Eltern.
3. Schriftliche Verwarnung durch die Schulleitung
4. Schriftlicher Verweis
5. Dispensation für unbestimmte Zeit
6. Ultimatum
7. Suspendierung, frühzeitige Ausschulung bzw. Umteilung in eine
andere Schulgemeinde.
Allfällige weitere Massnahmen (z.B. Krisenintervention, Strafanzeigen,
Einbezug
der
öffentlichen
Ämter
im
Bereich
Fürsorge,
Kinderschutzbehörde) bleiben ebenfalls vorbehalten. Disziplinarmassnahmen ab Stufe Verweis können einen Vermerk im Zeugnis zur
Folge haben.
Dolmetscher
Die ARGE Integration Ostschweiz vermittelt bei Bedarf zuverlässig
ausgebildete Dolmetscherinnen und Dolmetscher in mehreren Sprachen:
http://www.integration-sg.ch
Eintritt in die
Sekundarschule
Dieser erfolgt in der Regel prüfungsfrei. Die Schüler werden durch die
abgebende Primarlehrperson aufgrund der erbrachten Leistungen in die
Typklasse G oder E empfohlen. In den Fächern Mathematik, Französisch
und Englisch wird in drei Niveaugruppen unterrichtet. Auch diese
Einteilung erfolgt bei Übertritt gemäss der Empfehlung der
Primarlehrperson.
Elektronische
Geräte
Mobiltelefone, Smartphones, elektronische Musikabspielgeräte und
Ähnliches sind grundsätzlich während der Unterrichtszeiten auf dem
gesamten Schulareal auszuschalten.
Als Unterrichtszeiten gelten:
Montag bis Freitag 07.15 – 11.45 und 13.15 bis 16.00
Ausnahmen:
Die
oben
erwähnten
Geräte
dürfen
in
der
Freizeit
(vor 07.15, zwischen 11.45 – 13.15 und nach 16.00) im Aufenthaltsraum
benutzt werden.
Für Lager oder Exkursionen können diesbezüglich ebenfalls spezielle
Regeln erlassen werden.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Regeln werden die Geräte
unverzüglich eingezogen und von der Schulleitung nur zu Handen der
Eltern wieder herausgegeben.
Seite 3 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016
Elterngespräche
In der 1. Klasse finden im ersten oder zweiten Quartal Elterngespräche
statt. Sie dienen dazu, einander kennen zu lernen und erste
Erfahrungen über das Kind im Bereich der Sach-, Sozial- und
Selbstkompetenz auszutauschen. Zu den Standortgesprächen in der 2.
und 3. Klassen wird frühzeitig von den Klassenlehrpersonen eingeladen.
Seitens der Eltern kann bei Bedarf jederzeit ein Elterngespräch
vereinbart werden. Die Bereitschaft der Eltern zur Teilnahme an den
Gesprächen wird vorausgesetzt bzw. gehört zu den Pflichten gemäss
Unterrichtsgesetz.
Elterninformationen … der Schulleitung erhalten Sie in der Regel anfangs Quartal per Post.
Gelegentlich geben wir den Jugendlichen auch schriftliche
Informationen für die Eltern mit. Die Übergabe wird in diesem Fall in der
blauen Schülerkarte von Ihnen visiert.
Elternkontakte
Der Kontakt zu den Eltern ist für die Lehrpersonen der Sekundarschule
Sulgen sehr wichtig. Sie organisieren zu diesem Zweck Elternabende
und andere Aktivitäten. Damit dieser Kontakt aber nicht nur eine
Einbahnstrasse ist, sind die Eltern eingeladen, sich aktiv am Schulleben
zu beteiligen und auch ohne spezielle Einladung wieder einmal einen
Blick in die Schule zu werfen bzw. das Gespräch mit den Lehrpersonen
zu suchen.
Events
Der Schülerrat organisiert Events im Schulhaus (Kinoabende, Disco,
Spielabende etc.) Bei schulhausinternen Anlässen sind jeweils
Lehrpersonen zur Aufsicht anwesend.
Bei Anlässen des Schülerrates ausserhalb des Schulareals (Ausflug
Europapark, Skitag, etc.) ist eine Begleitpersonen der Schule nicht
zwingend. Die Verantwortung liegt bei den Eltern der teilnehmenden
Schüler.
Bei Schulanlässen mit dem Fahrrad sind Leuchtwesten und Helme
obligatorisch.
Fördermassnahmen
Die Sekundarschule Befang organisiert den Förderunterricht nach dem
Förderkonzept. Alle Jugendlichen werden grundsätzlich in den
Regelklassen integriert und gezielt und individuell gefördert.
Den unterschiedlichen Bedürfnissen versuchen wir mit den Angeboten
Lernstatt, Einzelbetreuung, Einführungsklasse für Fremdsprachige
sowie mit integrativem Unterricht und Teamteaching gerecht zu werden.
Die Förderlehrpersonen und Fachlehrpersonen für schulische
Heilpädagogik arbeiten eng mit den Klassenlehrpersonen zusammen
und entscheiden gemeinsam über die individuellen Unterstützungsmassnahmen.
Fundbüro
Anlaufstelle für Fundsachen ist die Schulverwaltung. Am Ende des
Schuljahres werden nicht abgeholte Fundgegenstände entsorgt bzw.
einer gemeinnützigen Organisation gespendet.
Seite 4 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016
Haftpflicht
Es besteht keine Haftpflichtversicherung durch die Schule. Falls
persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, dann geschieht
dies auf eigenes Risiko.
Hausaufgaben
Die Schüler werden angehalten, die Hausaufgaben in ihre Schulagenda
einzutragen, damit auch die Eltern darüber informiert sind. Die
Hausaufgaben sollten von den Jugendlichen möglichst selbständig
gelöst werden (siehe auch Aufgabenhilfe, Masterlearner). Falls sich die
Menge oder Art der Aufgaben für Schüler bzw. gar für die Familie
belastend auswirken sollte, ist der Kontakt zur Klassenlehrperson bzw.
zur Fachlehrperson angezeigt.
Homepage
Auf der Homepage www.seksulgen.ch finden Sie ab Oktober 2015
regelmässig die aktuellsten Informationen zum Schulbetrieb sowie
verschiedene Downloads.
Internet
Den Lernenden stehen verschiedene Arbeitsstationen zur Verfügung, auf
denen sie üben, lernen und Schreibarbeiten erledigen können. Wer
Informationen aus dem Internet suchen muss, kann dies selbständig und
unbeaufsichtigt tun. Ebenfalls stehen die Geräte während Freistunden
und der Mittagszeit zur freien Verfügung.
Unsere ICT-Anlage ist mit den nötigen Filtern ausgerüstet und die
einschlägigen Seiten sind gesperrt. Dennoch können Sicherheitslücken
auftreten. Daher gilt generell:
Es ist untersagt, Internetseiten mit sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
zu besuchen.
Jugendliche, die sich nicht an diese Richtlinien halten, werden
sanktioniert.
Jokertage
Jeder Schüler hat ab 01.08.2016 gemäss neuem Unterrichtsgesetz das
Recht auf den Bezug von maximal zwei Jokertagen. Eine Angabe von
Gründen ist nicht erforderlich. Die Details (Ausnahmen, korrektes
Vorgehen, etc.) sind im Absenzenreglement geregelt.
Klassen- und
Niveaubezeichnungen
Stammklasse
Alle Jugendlichen sind ungeachtet des Schultyps bzw.
der Fachniveaus einer Stammklasse und damit einer
Klassenlehrperson zugeteilt.
Typ E/G
Innerhalb der Stammklassen sind die Jugendlichen in
zwei verschiedene Klassentypen eingeteilt:
Typ E
erhöhte Anforderung
Typ G
grundlegende Anforderungen
Niveaugruppe
In den Fächern Englisch, Französisch und Mathematik
wird in leistungshomogenen Gruppen unterrichtet:
g
grundlegende Anforderungen
m
mittlere Anforderung
e
erweiterte Anforderungen
1. Klassen
2. Klassen:
3. Klassen
obligatorisches Wintersportlager im Februar
drei einzelne Exkursionstage
Sommerlager August / September (ab 2017)
Klassenlager und
Exkursionen
Seite 5 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016
In Ergänzung zum Jahresprogramm können Klassen- und
Fachlehrpersonen aller Klassen weitere Exkursionen mit pädagogischem
Hintergrund durchführen.
Es besteht für Eltern keine Möglichkeit, Schüler von diesen
Schulaktivitäten dispensieren zu lassen.
Lehrpersonen sind
gegebenenfalls im Vorfeld über gesundheitliche Probleme des Schülers
zu informieren.
Den verantwortlichen Lehrpersonen steht es frei, Schüler bei
unangebrachtem Verhalten in der Schule von der Teilnahme an diesen
Anlässen auszuschliessen. Diese Schüler besuchen währenddessen den
Unterricht in einer andern Klasse bzw. können zu Spezialaufgaben
verpflichtet werden. Bei ungenügendem Verhalten während der Lagerzeit
sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind nach Hause zu holen.
Lernatelier
Das Lernatelier, die Lerninseln und der Schüleraufenthaltsraum stehen
den Schülern auch nach Schulschluss sowie an freien Nachmittagen bis
17:30 zum selbstständigen Arbeiten zur Verfügung.
Am Mittwochnachmittag ist das Lernatelier jeweils von 13.30 bis 15.30
Uhr betreut.
Masterlearner
… sind begabte Schüler der 2. und 3. Klassen, welche ihr Wissen in
Form einer persönlichen Aufgabenhilfe anderen Schülern weitergeben.
Wer von einem Masterlearner profitieren will, macht einen ersten Termin
aus. Die einzelnen Lektionen kosten CHF 5.00. Es wird über den
behandelten Stoff sowie über die Resultate Buch geführt. Nach zehn
erteilten Lektionen kann der Masterlearner zur Belohnung einen Halbtag
nach freier Wahl einziehen.
Materialabgabe an
Schüler
Alle Schüler erhalten zu Beginn des Schuljahres das persönliche
Material. Sie sind in der Folge dafür verantwortlich. Ergänzungen
müssen selber getätigt werden. Vorsätzlich beschädigtes oder
verlorenes Material muss bezahlt werden.
Mittelschulen
Die Vorbereitung auf die Prüfungen an weiterführende Schulen erfolgt
gemäss den Informationen am speziellen Elternabend. Die Anmeldung
an Prüfungen sollte nur in Absprache mit der Klassenlehrperson
erfolgen. Die Eltern sind für die Anmeldung verantwortlich.
Die persönliche Aufarbeitung wie auch die Repetition des Stoffes muss
durch die Schüler vorwiegend selbstständig erfolgen. Es wird ein
Vorbereitungskurs Mathematik und Sprachen angeboten. Während der
Sonderwoche im Februar werden die Prüfungskandidaten zusätzlich
durch
Lehrpersonen
intensiv
auf
die
bevorstehenden
Prüfungssituationen vorbereitet.
Musikunterricht
Die Sekundarschule leistet einen freiwilligen Beitrag an die Kosten für
extern erteilten Musikunterricht und übernimmt in der Regel 20% der
Unterrichtskosten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die
Schulverwaltung.
Seite 6 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016
Notenkontrolle
Alle Noten von schriftlichen Arbeiten (die Benotung umfasst den Bereich
zwischen 1 = sehr schwach bis 6 = sehr gut) werden in einem
persönlichen Notenblatt festgehalten und von den Eltern regelmässig
visiert. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Einsichtnahme. Die
Lehrperson kontrolliert sporadisch die Einhaltung dieser Massnahme.
Religiöse Festtage
Es besteht an den wichtigsten religiösen Festtagen Anrecht auf Urlaub.
Ein Urlaubsgesuch muss frühzeitig eingereicht werden (siehe
Absenzenreglement).
Schliessfächer
… stehen allen Schülern zum Verstauen von Schulsachen zur
Verfügung. Ein Schlüssel kann gegen ein Depot von CHF 20.00 in der
Schulverwaltung bezogen werden.
Schnupperlehren
Schnuppertage
In der 2. Klasse findet während der Winterwoche eine einwöchige
Schnupperlehre statt. Die Schüler werden auf diese Schnuppertage
durch die Lehrpersonen vorbereitet. Weitere Berufswahlpraktika müssen
wenn möglich in die Freizeit gelegt werden.
Bei Bedarf an Schnuppertagen während der Unterrichtszeit kann
frühzeitig ein Urlaubsgesuch gestellt werden. Das Urlaubsgesuch kann
bewilligt werden, wenn sich der/die Jugendliche auch während ihrer
Freizeit oder Ferienzeit für die Berufswahl engagiert hat.
In der 3. Klasse werden Selektionspraktika, die zum Erlangen der
Lehrstelle nötig sind, auf Gesuch hin bewilligt. Urlaubsgesuche für
Berufswahl- und Selektionspraktika bearbeitet die Klassenlehrperson.
Schulareal
Das
Schulareal
umfasst
die
gesamte
Umgebung
des
Sekundarschulzentrums Befang sowie die Wege zur Turnhalle Kradolf
sowie zur Sportanlage Auholz. Es gilt auf dem gesamten Schulareal
auch ausserhalb der Schulzeit die Schulordnung. (Ausnahme:
Vereinsaktivitäten in der Turnhalle). Fremde Personen werden während
der Schulzeit vom Schulareal weggewiesen.
Schularzt
In der 2. Klasse erfolgt eine kostenlose schulärztliche Untersuchung
beim Schularzt. Diese ist obligatorisch und kann auf Wunsch auch beim
eigenen Hausarzt erfolgen. In diesem Fall gehen die Kosten zu Lasten
der Eltern. Der Schularzt überprüft auch den Impfstatus und gibt
Empfehlungen ab. Allfällige Impfungen sollen durch den Hausarzt
ausgeführt werden.
Schulaufsicht
Als Ansprechperson der Schulaufsicht des Amtes für Volksschule des
Kantons Thurgau steht die Inspektorin zur Verfügung:
Frau
Esther
Spinas,
071 911 97 78.
Schülerrat
Fürstenlandstrasse
28e,
9500
Wil,
Er tagt während Schulzeit und kann Ideen und Anträge in den Konvent
einbringen. Die einzelnen Klassen wählen ihre Vertreter nach eigenem
Modus, der Schülerratspräsident wird jeweils für ein Schuljahr gewählt.
Der Schülerrat organisiert verschiedene Events (Disco, Skitag,
Ausflüge).
Seite 7 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016
Schulleitung
Die Schulleitung ist die Hauptansprechperson betreffend Schulbetrieb
und für die organisatorische, pädagogische und personelle Leitung der
Schule verantwortlich.
Die Schulleitung kann bei Bedarf bei Problemen zwischen Eltern und
Lehrpersonen herbeigezogen werden (siehe wichtige Kontakte).
Schulordnung
Sie gilt in Ergänzung zu den allgemeinen Verhaltensstandards auf dem
gesamten Schulareal, sowie bei allen Schulaktivitäten auch ausserhalb
des
beschriebenen
Schulareals
(Klassenlager,
Exkursionen,
Sportveranstaltungen, Projekttage, Disco, etc., siehe auch Disziplinarmassnahmen)
Schulsozialarbeit
SSA
Sozialarbeit in der Schule ist zu verstehen als niederschwelliges Angebot
für Kinder und Jugendliche, ihre Familien und die Lehrpersonen. Die
Niederschwelligkeit des Angebotes bedeutet, dass die Hemmschwelle
zur Kontaktaufnahme für alle möglichst gering sein soll. Die SSA arbeitet
zusammen mit den in der Schule tätigen Personen und externen
spezialisierten Fachkräften.
An der Sekundarschule Befang arbeiten zwei Fachpersonen für
Schulsozialarbeit, beide in Teilzeit. Ihr Büro befindet sich im roten Trakt
des Sekundarschulhauses im ersten Obergeschoss.
Die Schüler haben die Möglichkeit, frühzeitig Unterstützung und
Beratung bei der SSA einzuholen (siehe wichtige Kontakte).
Schulweg
Die Verantwortung für die Sicherheit auf dem Schulweg liegt bei den
Eltern. Dies beinhaltet die Anleitung zum korrekten und respektvollen
Verhalten im Strassenverkehr ebenso wie die sporadische Kontrolle des
Zustandes der Velos, Mofas oder Rollers (Licht, Bremsen, etc.).
Wir empfehlen das Tragen von Helmen und Leuchtwesten auf dem
Schulweg auch für Fahrradfahrer. Bei Schulanlässen ist das Tragen von
Helmen ausnahmslos obligatorisch.
Schulzeitung
Das Unterrichtsfach Befang-Info wird als Freifach angeboten. Die dort
produzierte Schulzeitung Befang-Infos erscheint ca. 4-8 Mal pro Jahr.
Sekundarschulkrei
s
Der Sekundarschulkreis umfasst die Primarschul-Gemeinden Sulgen,
Kradolf-Schönenberg und Götighofen. Die Sekundarschule Befang
feierte im Jahr 2012 ihr 100-jähriges Bestehen.
Sonderwochen
Kalenderwoche 35
1. Klassen:
Projektwoche Lernen in Gruppen
2. Klassen:
Projektwoche Berufswahl
3. Klassen:
Sommerlager (ab 2017)
Winterwoche im Februar
1. Klassen:
Wintersportlager
2. Klassen:
Schnupperlehre
3. Klassen:
Arbeit an einem Einzelprojekt
Seite 8 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016
Sportunterricht
Der Sportunterricht ist grundsätzlich obligatorisch. Schüler, die wegen
Verletzungen etc. nicht am Sportunterricht teilnehmen können, haben
deshalb nicht schulfrei. Die Fachlehrperson für Sport entscheidet über
die Anwesenheit in der Turnhalle oder in der Lernstatt zur Erledigung von
Hausaufgaben. Den betroffenen Schülern können während dieser Zeit
auch besondere Aufgaben zugewiesen werden. Lehrpersonen können
zur Bestätigung der Dispens ein Arztzeugnis einfordern.
Stellwerkprüfunge
n
Der Stellwerkcheck ist eine webgestützte persönliche Standortbestimmung. Er wird im dritten bzw. vierten Quartal der zweiten Klasse
durchgeführt. Nach Abschluss der Tests in den verschiedenen Fächern
erhalten die Schüler ein Leistungsprofil, welches Auskunft über den
persönlichen Leistungsstand gibt. Diese Auswertung kann von
zukünftigen Lehrbetrieben als Teil der Bewerbungsunterlagen verlangt
werden und ist sorgfältig aufzubewahren.
Suchtverhalten
Bei Verdacht auf Suchtverhalten kann ein Gespräch mit der
Klassenlehrperson weiterhelfen. Ansonsten existiert in Weinfelden unter
dem Dach der Perspektive Thurgau eine regionale Beratungsstelle mit
diversen
spezifisch
ausgerichteten
Hilfsangeboten
(siehe
Beratungsstellen). Ebenfalls bietet in Amriswil die Beratungsstelle conex
familia ihre Dienste an.
Umstufungsverfahren
Im Verlaufe des Schuljahres können die Schüler die Niveaugruppe oder
die Typklasse wechseln. Schüler, die dem Unterricht in einer Lerngruppe
überdurchschnittlich gut folgen, können in ein höheres Niveau umgeteilt
werden. Umgekehrt können Schüler, die dem Stoff nicht zu folgen
vermögen, in ein tieferes Niveau wechseln.
Umteilungen in eine andere Typklasse erfolgen gemäss dem „Reglement
Einteilung Typklasse und Niveaugruppen“. Die Eltern werden in die
Entscheidung mit einbezogen.
Unfälle
Es besteht keine Versicherung seitens der Schule. Auch während dem
Schul- oder Sportunterricht bzw. auf Exkursionen und in Klassenlagern
müssen Unfälle durch die Eltern der privaten Krankenkasse oder
Unfallversicherung gemeldet werden. Es wird empfohlen, bei schulischen
Aktivitäten den Krankenkassenausweis mit zu geben (Notfälle siehe Arztund Zahnarztbesuche).
Urlaub
Allgemeiner Urlaub
Urlaubsgesuche sind spätestens am Freitag der Vorwoche des Anlasses
der zuständigen Person einzureichen. Urlaub bis zu einem halben Tag
erteilen die Klassenlehrpersonen. Längere Urlaube bedürfen der
Bewilligung durch die Schulleitung (siehe Absenzenreglement).
Velo / Mofa / Roller
Jeder Schüler erhält einen Fahrradabstellplatz zugewiesen. Es wird trotz
Videoüberwachung empfohlen, die Fahrzeuge abzuschliessen.
Nur Schüler aus Donzhausen, Heldswil oder Götighofen können für den
Schulweg ein Mofa bzw. einen Motorroller benützen (in der
Schulverwaltung anmelden).
Seite 9 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016
Die Abstellplätze sind wie erwähnt videoüberwacht. Sachbeschädigungen oder Diebstahl sind innerhalb von 24 Stunden in der
Schulverwaltung zu melden. Erfolgt eine spätere Anzeige, können keine
Massnahmen mehr ergriffen werden.
Zahnarzt
Einmal pro Schuljahr soll bei jedem Schüler eine Zahnärztliche
Untersuchung durchgeführt werden. Diese findet in der Regel bei einem
der beiden Schulzahnärzte statt, wird während der Unterrichtszeit
durchgeführt und ist kostenlos.
Erfolgt die Untersuchung auf Wunsch beim privaten Zahnarzt, so sind die
Eltern für die Organisation verantwortlich und übernehmen einen
allfälligen Aufpreis. Es wird in diesem Fall dem Schüler anfangs
Schuljahr ein Gutschein verteilt, der bei den meisten Privatzahnärzten
zur direkten Verrechnung abgegeben werden kann (andernfalls
Abrechnung über Schulverwaltung). Der Zahnarzttermin ist in diesem
Fall in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Zeugnis
Die Klassenlehrperson ist für das Zeugniswesen verantwortlich.
Schulzeugnisse sind wichtige Dokumente und sollten entsprechend
sorgfältig aufbewahrt werden.
Um die Lesbarkeit zu steigern, ist beim Schul-ABC für Eltern überall die männliche Form
gewählt worden. Es gilt selbstverständlich Sinn gemäss für beide Geschlechter.
Seite 10 / 10
3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016