Schul –ABC für Eltern - Sekundarschule Befang
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Schul –ABC für Eltern - Sekundarschule Befang
Schul –ABC für Eltern Absenzen Unvorhersehbare Absenzen bei Krankheit, Unfall, etc. Wer die Schule kurzfristig wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe nicht besuchen kann, wird durch die Eltern vor Unterrichtsbeginn in der Schulverwaltung telefonisch abgemeldet. 071 644 99 66, Schulverwaltung, Telefonbeantworter Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist die Abwesenheit in der orangen Absenzen-Karte ausgefüllt und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben. Die Karte ist vom Schüler unaufgefordert der entsprechenden Lehrperson zum Visieren vorzuweisen. Von den Eltern unterschriebene und durch die Lehrperson visierte Absenzen gelten als entschuldigt. Im Zeugnis werden die entschuldigten und unentschuldigten Absenzen eingetragen (siehe Absenzenreglement). Ansprechpersonen Die wichtigsten Ansprechpersonen für Eltern und Schüler sind die Klassenlehrpersonen, sowie in fachlichen Belangen die Fachlehrpersonen. Wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer bei Fragen oder Anliegen zum Lerninhalten und zum Unterricht zum Stundenplan zur Berufswahl zu Sonderwochen, Lager oder Exkursionen zur Erziehung zur Disziplin Wenden Sie sich bitte an die Schulleitung bei Fragen oder Anliegen zur Schulordnung zum Schulbetrieb zur Schulführung zu Urlaubsgesuchen alle weiteren Anliegen (als Erstkontakt) Die Schulverwaltung ist zuständig für allgemeine Auskünfte Abwesenheitsmeldungen Administration: Meldestelle für Adressänderungen, neue Telefonnummern, Beug von Schulbestätigungen, etc. Anlaufstelle Fundbüro Finanzfragen (Beiträge an Musikunterricht, Zahnarztgutscheine, etc.) Seite 1 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016 Wenden Sie sich bitte an den Schulpräsidenten bei Fragen oder Anliegen zur strategischen Führung der Schule. Arzt- und Zahnarztbesuche … sollten nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit stattfinden (ausser in Notfällen). Bei Notfällen während der Schulzeit wird zuerst Kontakt mit den Eltern aufgenommen. Sind diese nicht zu erreichen, werden die Schüler nach Möglichkeit zum Hausarzt bzw. dem Arzt ihrer Wahl begleitet oder in die Praxis des Schularztes Dr. med. E. Schnegg in Sulgen gebracht. Es besteht keine Versicherung seitens der Schule. Aufgabenhilfe Das Lernatelier steht den Schülern nach dem Unterricht zu bestimmten Zeiten für das Lösen der Hausaufgaben zur Verfügung und ist teilweise betreut (siehe Lernatelier). An der Sekundarschule bieten auch Masterlearner ihre Hilfe bei fachlichen Problemen an. Masterlearner sind Schüler, die ihre Fachkenntnisse in einzelnen Fächern im Sinne einer persönlichen Nachhilfe an Schüler weiter geben (siehe Masterlearner). Behörde Die Behörde hat die Gesamtaufsicht über die Sekundarschule Sulgen und für die strategische Führung verantwortlich. Hauptansprechperson ist der Präsident Peter Welti Cavegn (siehe wichtige Kontakte). Bekleidung Die Schule ist ein Ort des Lernens. Kleider können Ausdruck einer Haltung sein und Botschaften vermitteln. Wir erwarten, dass jeder Schüler in passender Kleidung zur Schule kommt. Insbesondere unterscheiden wir zwischen Schulkleidung, Sportkleidung und Freizeitkleidung. Trainer werden im Sportunterricht und nicht in den Schulzimmern getragen. Unterwäsche ist grundsätzlich nicht sichtbar. Wir dulden an unserer Schule keine Kleidung mit rassistischen, sexistischen, Gewalt oder Suchtmittel verherrlichenden Botschaften. Mützen, Caps werden während des Unterrichtes abgelegt. Das Tragen von freizügiger Kleidung (transparente Oberteile, tiefe Ausschnitte, Miniröcke) ist unangebracht. Beratungsstellen … zu allen möglichen Themen finden Sie unter www.sozialnetz.tg.ch. Falls Sie keinen Internetzugang haben, gibt die Schulleitung gerne Auskunft. Berufswahl Der Berufswahlunterricht beginnt im Laufe des ersten Schuljahres der Sekundarschule (Besichtigungen etc.) und dauert manchmal bis zum Ende der 3. Klasse. Eine optimale Berufswahl kann nur in enger Zusammenarbeit von Lehrpersonen, Eltern und Schülern Erfolg haben. Im 1. Quartal der 2. Klasse findet ein Elternabend zum Thema statt, an welchem über die Aufgabenteilung im Bereich Berufswahl informiert wird. Im zweiten Semester der 2. Klasse wird eine Schnupperlehre durchgeführt (Schnupperlehren). Als weitere Unterstützung in diesem Prozess steht die kantonale Berufsberatungsstelle zur Verfügung. Gesprächstermine mit dem Berufsberater sollten wenn möglich in der Freizeit angesetzt werden. Seite 2 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016 Besuchstag … dienen einem vermehrten Kontakt zwischen Eltern und Lehrpersonen. Sie finden im 3. Quartal statt. Es wird jeweils frühzeitig dazu eingeladen (siehe Elternkontakte). Disziplinarmassnahmen Wir behalten uns vor, bei Verhalten, das gegen die Schulregeln oder die gesellschaftlichen Verhaltensnormen verstösst, folgende Massnahmen zu ergreifen: 1. Ermahnung durch die Klassenlehrperson 2. Mündliche Mahnung durch die Klassenlehrperson sowie Mittelung an die Eltern. 3. Schriftliche Verwarnung durch die Schulleitung 4. Schriftlicher Verweis 5. Dispensation für unbestimmte Zeit 6. Ultimatum 7. Suspendierung, frühzeitige Ausschulung bzw. Umteilung in eine andere Schulgemeinde. Allfällige weitere Massnahmen (z.B. Krisenintervention, Strafanzeigen, Einbezug der öffentlichen Ämter im Bereich Fürsorge, Kinderschutzbehörde) bleiben ebenfalls vorbehalten. Disziplinarmassnahmen ab Stufe Verweis können einen Vermerk im Zeugnis zur Folge haben. Dolmetscher Die ARGE Integration Ostschweiz vermittelt bei Bedarf zuverlässig ausgebildete Dolmetscherinnen und Dolmetscher in mehreren Sprachen: http://www.integration-sg.ch Eintritt in die Sekundarschule Dieser erfolgt in der Regel prüfungsfrei. Die Schüler werden durch die abgebende Primarlehrperson aufgrund der erbrachten Leistungen in die Typklasse G oder E empfohlen. In den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch wird in drei Niveaugruppen unterrichtet. Auch diese Einteilung erfolgt bei Übertritt gemäss der Empfehlung der Primarlehrperson. Elektronische Geräte Mobiltelefone, Smartphones, elektronische Musikabspielgeräte und Ähnliches sind grundsätzlich während der Unterrichtszeiten auf dem gesamten Schulareal auszuschalten. Als Unterrichtszeiten gelten: Montag bis Freitag 07.15 – 11.45 und 13.15 bis 16.00 Ausnahmen: Die oben erwähnten Geräte dürfen in der Freizeit (vor 07.15, zwischen 11.45 – 13.15 und nach 16.00) im Aufenthaltsraum benutzt werden. Für Lager oder Exkursionen können diesbezüglich ebenfalls spezielle Regeln erlassen werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Regeln werden die Geräte unverzüglich eingezogen und von der Schulleitung nur zu Handen der Eltern wieder herausgegeben. Seite 3 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016 Elterngespräche In der 1. Klasse finden im ersten oder zweiten Quartal Elterngespräche statt. Sie dienen dazu, einander kennen zu lernen und erste Erfahrungen über das Kind im Bereich der Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz auszutauschen. Zu den Standortgesprächen in der 2. und 3. Klassen wird frühzeitig von den Klassenlehrpersonen eingeladen. Seitens der Eltern kann bei Bedarf jederzeit ein Elterngespräch vereinbart werden. Die Bereitschaft der Eltern zur Teilnahme an den Gesprächen wird vorausgesetzt bzw. gehört zu den Pflichten gemäss Unterrichtsgesetz. Elterninformationen … der Schulleitung erhalten Sie in der Regel anfangs Quartal per Post. Gelegentlich geben wir den Jugendlichen auch schriftliche Informationen für die Eltern mit. Die Übergabe wird in diesem Fall in der blauen Schülerkarte von Ihnen visiert. Elternkontakte Der Kontakt zu den Eltern ist für die Lehrpersonen der Sekundarschule Sulgen sehr wichtig. Sie organisieren zu diesem Zweck Elternabende und andere Aktivitäten. Damit dieser Kontakt aber nicht nur eine Einbahnstrasse ist, sind die Eltern eingeladen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen und auch ohne spezielle Einladung wieder einmal einen Blick in die Schule zu werfen bzw. das Gespräch mit den Lehrpersonen zu suchen. Events Der Schülerrat organisiert Events im Schulhaus (Kinoabende, Disco, Spielabende etc.) Bei schulhausinternen Anlässen sind jeweils Lehrpersonen zur Aufsicht anwesend. Bei Anlässen des Schülerrates ausserhalb des Schulareals (Ausflug Europapark, Skitag, etc.) ist eine Begleitpersonen der Schule nicht zwingend. Die Verantwortung liegt bei den Eltern der teilnehmenden Schüler. Bei Schulanlässen mit dem Fahrrad sind Leuchtwesten und Helme obligatorisch. Fördermassnahmen Die Sekundarschule Befang organisiert den Förderunterricht nach dem Förderkonzept. Alle Jugendlichen werden grundsätzlich in den Regelklassen integriert und gezielt und individuell gefördert. Den unterschiedlichen Bedürfnissen versuchen wir mit den Angeboten Lernstatt, Einzelbetreuung, Einführungsklasse für Fremdsprachige sowie mit integrativem Unterricht und Teamteaching gerecht zu werden. Die Förderlehrpersonen und Fachlehrpersonen für schulische Heilpädagogik arbeiten eng mit den Klassenlehrpersonen zusammen und entscheiden gemeinsam über die individuellen Unterstützungsmassnahmen. Fundbüro Anlaufstelle für Fundsachen ist die Schulverwaltung. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Fundgegenstände entsorgt bzw. einer gemeinnützigen Organisation gespendet. Seite 4 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016 Haftpflicht Es besteht keine Haftpflichtversicherung durch die Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, dann geschieht dies auf eigenes Risiko. Hausaufgaben Die Schüler werden angehalten, die Hausaufgaben in ihre Schulagenda einzutragen, damit auch die Eltern darüber informiert sind. Die Hausaufgaben sollten von den Jugendlichen möglichst selbständig gelöst werden (siehe auch Aufgabenhilfe, Masterlearner). Falls sich die Menge oder Art der Aufgaben für Schüler bzw. gar für die Familie belastend auswirken sollte, ist der Kontakt zur Klassenlehrperson bzw. zur Fachlehrperson angezeigt. Homepage Auf der Homepage www.seksulgen.ch finden Sie ab Oktober 2015 regelmässig die aktuellsten Informationen zum Schulbetrieb sowie verschiedene Downloads. Internet Den Lernenden stehen verschiedene Arbeitsstationen zur Verfügung, auf denen sie üben, lernen und Schreibarbeiten erledigen können. Wer Informationen aus dem Internet suchen muss, kann dies selbständig und unbeaufsichtigt tun. Ebenfalls stehen die Geräte während Freistunden und der Mittagszeit zur freien Verfügung. Unsere ICT-Anlage ist mit den nötigen Filtern ausgerüstet und die einschlägigen Seiten sind gesperrt. Dennoch können Sicherheitslücken auftreten. Daher gilt generell: Es ist untersagt, Internetseiten mit sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu besuchen. Jugendliche, die sich nicht an diese Richtlinien halten, werden sanktioniert. Jokertage Jeder Schüler hat ab 01.08.2016 gemäss neuem Unterrichtsgesetz das Recht auf den Bezug von maximal zwei Jokertagen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Die Details (Ausnahmen, korrektes Vorgehen, etc.) sind im Absenzenreglement geregelt. Klassen- und Niveaubezeichnungen Stammklasse Alle Jugendlichen sind ungeachtet des Schultyps bzw. der Fachniveaus einer Stammklasse und damit einer Klassenlehrperson zugeteilt. Typ E/G Innerhalb der Stammklassen sind die Jugendlichen in zwei verschiedene Klassentypen eingeteilt: Typ E erhöhte Anforderung Typ G grundlegende Anforderungen Niveaugruppe In den Fächern Englisch, Französisch und Mathematik wird in leistungshomogenen Gruppen unterrichtet: g grundlegende Anforderungen m mittlere Anforderung e erweiterte Anforderungen 1. Klassen 2. Klassen: 3. Klassen obligatorisches Wintersportlager im Februar drei einzelne Exkursionstage Sommerlager August / September (ab 2017) Klassenlager und Exkursionen Seite 5 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016 In Ergänzung zum Jahresprogramm können Klassen- und Fachlehrpersonen aller Klassen weitere Exkursionen mit pädagogischem Hintergrund durchführen. Es besteht für Eltern keine Möglichkeit, Schüler von diesen Schulaktivitäten dispensieren zu lassen. Lehrpersonen sind gegebenenfalls im Vorfeld über gesundheitliche Probleme des Schülers zu informieren. Den verantwortlichen Lehrpersonen steht es frei, Schüler bei unangebrachtem Verhalten in der Schule von der Teilnahme an diesen Anlässen auszuschliessen. Diese Schüler besuchen währenddessen den Unterricht in einer andern Klasse bzw. können zu Spezialaufgaben verpflichtet werden. Bei ungenügendem Verhalten während der Lagerzeit sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind nach Hause zu holen. Lernatelier Das Lernatelier, die Lerninseln und der Schüleraufenthaltsraum stehen den Schülern auch nach Schulschluss sowie an freien Nachmittagen bis 17:30 zum selbstständigen Arbeiten zur Verfügung. Am Mittwochnachmittag ist das Lernatelier jeweils von 13.30 bis 15.30 Uhr betreut. Masterlearner … sind begabte Schüler der 2. und 3. Klassen, welche ihr Wissen in Form einer persönlichen Aufgabenhilfe anderen Schülern weitergeben. Wer von einem Masterlearner profitieren will, macht einen ersten Termin aus. Die einzelnen Lektionen kosten CHF 5.00. Es wird über den behandelten Stoff sowie über die Resultate Buch geführt. Nach zehn erteilten Lektionen kann der Masterlearner zur Belohnung einen Halbtag nach freier Wahl einziehen. Materialabgabe an Schüler Alle Schüler erhalten zu Beginn des Schuljahres das persönliche Material. Sie sind in der Folge dafür verantwortlich. Ergänzungen müssen selber getätigt werden. Vorsätzlich beschädigtes oder verlorenes Material muss bezahlt werden. Mittelschulen Die Vorbereitung auf die Prüfungen an weiterführende Schulen erfolgt gemäss den Informationen am speziellen Elternabend. Die Anmeldung an Prüfungen sollte nur in Absprache mit der Klassenlehrperson erfolgen. Die Eltern sind für die Anmeldung verantwortlich. Die persönliche Aufarbeitung wie auch die Repetition des Stoffes muss durch die Schüler vorwiegend selbstständig erfolgen. Es wird ein Vorbereitungskurs Mathematik und Sprachen angeboten. Während der Sonderwoche im Februar werden die Prüfungskandidaten zusätzlich durch Lehrpersonen intensiv auf die bevorstehenden Prüfungssituationen vorbereitet. Musikunterricht Die Sekundarschule leistet einen freiwilligen Beitrag an die Kosten für extern erteilten Musikunterricht und übernimmt in der Regel 20% der Unterrichtskosten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung. Seite 6 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016 Notenkontrolle Alle Noten von schriftlichen Arbeiten (die Benotung umfasst den Bereich zwischen 1 = sehr schwach bis 6 = sehr gut) werden in einem persönlichen Notenblatt festgehalten und von den Eltern regelmässig visiert. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Einsichtnahme. Die Lehrperson kontrolliert sporadisch die Einhaltung dieser Massnahme. Religiöse Festtage Es besteht an den wichtigsten religiösen Festtagen Anrecht auf Urlaub. Ein Urlaubsgesuch muss frühzeitig eingereicht werden (siehe Absenzenreglement). Schliessfächer … stehen allen Schülern zum Verstauen von Schulsachen zur Verfügung. Ein Schlüssel kann gegen ein Depot von CHF 20.00 in der Schulverwaltung bezogen werden. Schnupperlehren Schnuppertage In der 2. Klasse findet während der Winterwoche eine einwöchige Schnupperlehre statt. Die Schüler werden auf diese Schnuppertage durch die Lehrpersonen vorbereitet. Weitere Berufswahlpraktika müssen wenn möglich in die Freizeit gelegt werden. Bei Bedarf an Schnuppertagen während der Unterrichtszeit kann frühzeitig ein Urlaubsgesuch gestellt werden. Das Urlaubsgesuch kann bewilligt werden, wenn sich der/die Jugendliche auch während ihrer Freizeit oder Ferienzeit für die Berufswahl engagiert hat. In der 3. Klasse werden Selektionspraktika, die zum Erlangen der Lehrstelle nötig sind, auf Gesuch hin bewilligt. Urlaubsgesuche für Berufswahl- und Selektionspraktika bearbeitet die Klassenlehrperson. Schulareal Das Schulareal umfasst die gesamte Umgebung des Sekundarschulzentrums Befang sowie die Wege zur Turnhalle Kradolf sowie zur Sportanlage Auholz. Es gilt auf dem gesamten Schulareal auch ausserhalb der Schulzeit die Schulordnung. (Ausnahme: Vereinsaktivitäten in der Turnhalle). Fremde Personen werden während der Schulzeit vom Schulareal weggewiesen. Schularzt In der 2. Klasse erfolgt eine kostenlose schulärztliche Untersuchung beim Schularzt. Diese ist obligatorisch und kann auf Wunsch auch beim eigenen Hausarzt erfolgen. In diesem Fall gehen die Kosten zu Lasten der Eltern. Der Schularzt überprüft auch den Impfstatus und gibt Empfehlungen ab. Allfällige Impfungen sollen durch den Hausarzt ausgeführt werden. Schulaufsicht Als Ansprechperson der Schulaufsicht des Amtes für Volksschule des Kantons Thurgau steht die Inspektorin zur Verfügung: Frau Esther Spinas, 071 911 97 78. Schülerrat Fürstenlandstrasse 28e, 9500 Wil, Er tagt während Schulzeit und kann Ideen und Anträge in den Konvent einbringen. Die einzelnen Klassen wählen ihre Vertreter nach eigenem Modus, der Schülerratspräsident wird jeweils für ein Schuljahr gewählt. Der Schülerrat organisiert verschiedene Events (Disco, Skitag, Ausflüge). Seite 7 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016 Schulleitung Die Schulleitung ist die Hauptansprechperson betreffend Schulbetrieb und für die organisatorische, pädagogische und personelle Leitung der Schule verantwortlich. Die Schulleitung kann bei Bedarf bei Problemen zwischen Eltern und Lehrpersonen herbeigezogen werden (siehe wichtige Kontakte). Schulordnung Sie gilt in Ergänzung zu den allgemeinen Verhaltensstandards auf dem gesamten Schulareal, sowie bei allen Schulaktivitäten auch ausserhalb des beschriebenen Schulareals (Klassenlager, Exkursionen, Sportveranstaltungen, Projekttage, Disco, etc., siehe auch Disziplinarmassnahmen) Schulsozialarbeit SSA Sozialarbeit in der Schule ist zu verstehen als niederschwelliges Angebot für Kinder und Jugendliche, ihre Familien und die Lehrpersonen. Die Niederschwelligkeit des Angebotes bedeutet, dass die Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme für alle möglichst gering sein soll. Die SSA arbeitet zusammen mit den in der Schule tätigen Personen und externen spezialisierten Fachkräften. An der Sekundarschule Befang arbeiten zwei Fachpersonen für Schulsozialarbeit, beide in Teilzeit. Ihr Büro befindet sich im roten Trakt des Sekundarschulhauses im ersten Obergeschoss. Die Schüler haben die Möglichkeit, frühzeitig Unterstützung und Beratung bei der SSA einzuholen (siehe wichtige Kontakte). Schulweg Die Verantwortung für die Sicherheit auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Dies beinhaltet die Anleitung zum korrekten und respektvollen Verhalten im Strassenverkehr ebenso wie die sporadische Kontrolle des Zustandes der Velos, Mofas oder Rollers (Licht, Bremsen, etc.). Wir empfehlen das Tragen von Helmen und Leuchtwesten auf dem Schulweg auch für Fahrradfahrer. Bei Schulanlässen ist das Tragen von Helmen ausnahmslos obligatorisch. Schulzeitung Das Unterrichtsfach Befang-Info wird als Freifach angeboten. Die dort produzierte Schulzeitung Befang-Infos erscheint ca. 4-8 Mal pro Jahr. Sekundarschulkrei s Der Sekundarschulkreis umfasst die Primarschul-Gemeinden Sulgen, Kradolf-Schönenberg und Götighofen. Die Sekundarschule Befang feierte im Jahr 2012 ihr 100-jähriges Bestehen. Sonderwochen Kalenderwoche 35 1. Klassen: Projektwoche Lernen in Gruppen 2. Klassen: Projektwoche Berufswahl 3. Klassen: Sommerlager (ab 2017) Winterwoche im Februar 1. Klassen: Wintersportlager 2. Klassen: Schnupperlehre 3. Klassen: Arbeit an einem Einzelprojekt Seite 8 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016 Sportunterricht Der Sportunterricht ist grundsätzlich obligatorisch. Schüler, die wegen Verletzungen etc. nicht am Sportunterricht teilnehmen können, haben deshalb nicht schulfrei. Die Fachlehrperson für Sport entscheidet über die Anwesenheit in der Turnhalle oder in der Lernstatt zur Erledigung von Hausaufgaben. Den betroffenen Schülern können während dieser Zeit auch besondere Aufgaben zugewiesen werden. Lehrpersonen können zur Bestätigung der Dispens ein Arztzeugnis einfordern. Stellwerkprüfunge n Der Stellwerkcheck ist eine webgestützte persönliche Standortbestimmung. Er wird im dritten bzw. vierten Quartal der zweiten Klasse durchgeführt. Nach Abschluss der Tests in den verschiedenen Fächern erhalten die Schüler ein Leistungsprofil, welches Auskunft über den persönlichen Leistungsstand gibt. Diese Auswertung kann von zukünftigen Lehrbetrieben als Teil der Bewerbungsunterlagen verlangt werden und ist sorgfältig aufzubewahren. Suchtverhalten Bei Verdacht auf Suchtverhalten kann ein Gespräch mit der Klassenlehrperson weiterhelfen. Ansonsten existiert in Weinfelden unter dem Dach der Perspektive Thurgau eine regionale Beratungsstelle mit diversen spezifisch ausgerichteten Hilfsangeboten (siehe Beratungsstellen). Ebenfalls bietet in Amriswil die Beratungsstelle conex familia ihre Dienste an. Umstufungsverfahren Im Verlaufe des Schuljahres können die Schüler die Niveaugruppe oder die Typklasse wechseln. Schüler, die dem Unterricht in einer Lerngruppe überdurchschnittlich gut folgen, können in ein höheres Niveau umgeteilt werden. Umgekehrt können Schüler, die dem Stoff nicht zu folgen vermögen, in ein tieferes Niveau wechseln. Umteilungen in eine andere Typklasse erfolgen gemäss dem „Reglement Einteilung Typklasse und Niveaugruppen“. Die Eltern werden in die Entscheidung mit einbezogen. Unfälle Es besteht keine Versicherung seitens der Schule. Auch während dem Schul- oder Sportunterricht bzw. auf Exkursionen und in Klassenlagern müssen Unfälle durch die Eltern der privaten Krankenkasse oder Unfallversicherung gemeldet werden. Es wird empfohlen, bei schulischen Aktivitäten den Krankenkassenausweis mit zu geben (Notfälle siehe Arztund Zahnarztbesuche). Urlaub Allgemeiner Urlaub Urlaubsgesuche sind spätestens am Freitag der Vorwoche des Anlasses der zuständigen Person einzureichen. Urlaub bis zu einem halben Tag erteilen die Klassenlehrpersonen. Längere Urlaube bedürfen der Bewilligung durch die Schulleitung (siehe Absenzenreglement). Velo / Mofa / Roller Jeder Schüler erhält einen Fahrradabstellplatz zugewiesen. Es wird trotz Videoüberwachung empfohlen, die Fahrzeuge abzuschliessen. Nur Schüler aus Donzhausen, Heldswil oder Götighofen können für den Schulweg ein Mofa bzw. einen Motorroller benützen (in der Schulverwaltung anmelden). Seite 9 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016 Die Abstellplätze sind wie erwähnt videoüberwacht. Sachbeschädigungen oder Diebstahl sind innerhalb von 24 Stunden in der Schulverwaltung zu melden. Erfolgt eine spätere Anzeige, können keine Massnahmen mehr ergriffen werden. Zahnarzt Einmal pro Schuljahr soll bei jedem Schüler eine Zahnärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Diese findet in der Regel bei einem der beiden Schulzahnärzte statt, wird während der Unterrichtszeit durchgeführt und ist kostenlos. Erfolgt die Untersuchung auf Wunsch beim privaten Zahnarzt, so sind die Eltern für die Organisation verantwortlich und übernehmen einen allfälligen Aufpreis. Es wird in diesem Fall dem Schüler anfangs Schuljahr ein Gutschein verteilt, der bei den meisten Privatzahnärzten zur direkten Verrechnung abgegeben werden kann (andernfalls Abrechnung über Schulverwaltung). Der Zahnarzttermin ist in diesem Fall in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Zeugnis Die Klassenlehrperson ist für das Zeugniswesen verantwortlich. Schulzeugnisse sind wichtige Dokumente und sollten entsprechend sorgfältig aufbewahrt werden. Um die Lesbarkeit zu steigern, ist beim Schul-ABC für Eltern überall die männliche Form gewählt worden. Es gilt selbstverständlich Sinn gemäss für beide Geschlechter. Seite 10 / 10 3.2 Schul-ABC für Eltern / Version 1.5 / Schulleitung / 15.06.2016