Informationen zu den Leistungen des Bildungspaketes

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Informationen zu den Leistungen des Bildungspaketes
Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Mehrtägige Fahrten in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Horten
Wer hat Anspruch?
Alle Familien mit Kindern, Jugendlichen sowie junge Erwachsene unter 18 bzw. 25 Jahren, die folgende
Leistungen beziehen:





und
Leistungen vom Kommunalen JobCenter nach dem SGB II
Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt
Wohngeld vom Wohnungsförderungsamt
Kinderzuschlag von der Familienkasse
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Personenkreis des § 2 und 3 AsylbLG)
deren Kinder
 eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
 keine Ausbildungsvergütung erhalten
oder
 eine Kindertageseinrichtung/ einen Hort besuchen/ in einer Kindertagespflege sind.
Höhe und Erbringung der Leistung:
Es werden die Kosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Taschengelder für zusätzliche Ausgaben sind
davon nicht erfasst. Sie müssen aus dem Regelsatz bestritten werden.
Über die Gewährung der Leistung erhält der Antragsteller einen Bescheid. Es erfolgt die Direktzahlung an
die Schule, den Hort oder die Kindertagesstätte.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Die Teilnahme an dem Ausflug/ der mehrtägigen Klassenfahrt
muss von der Schule/ dem Hort bzw. der Kindertageseinrichtung auf dem Antrag bestätigt werden.
Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen JobCenter, Teichweg 1, 59075 Hamm erhalten, können Sie den
Antrag dort bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/ Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin stellen.
Erhalten Sie Leistungen vom Sozialamt, Wohnungsförderungsamt, dem Amt für Soziale Integration oder
von der Familienkasse, ist der Antrag im Sozialamt, Amtsstr. 19, 59073 Hamm zu stellen oder
einzureichen.
Die Antragsformulare stehen ab sofort im Internet unter www.hamm.de/bildungspaket zur Verfügung
oder sind im Sozialamt, dem Kommunalen JobCenter sowie in den Bürgerämtern erhältlich. Vollständig
ausgefüllte Anträge können dort ebenfalls eingereicht werden.
Ab wann kann der Anspruch bestehen?
Das Bildungspaket trat am 30.03.2011 in Kraft und wurde rückwirkend zum 01.01.2011 wirksam.
Für Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger ist eine Rückwirkung des Antrags für einen Zeitraum von
höchstens 4 Jahren möglich (längstens jedoch rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am
01.01.2011), sofern Sie Nachweise über tatsächlich entstandene Kosten vorlegen können.
Die Leistungen werden in der Regel vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Informationen_Zu_Klassenfahrten_Stand_15_08_2012
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Kontakt:
Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen JobCenter erhalten, stehen Ihnen gerne die dortigen
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung.
Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder
Kinderzuschlag wenden Sie sich bitte hinsichtlich der Antragstellung an folgende Sachbearbeiterin
des Sozialamtes:
Buchstabenbereich A – D
Bettina Dierse
Amtsstr. 19, 59073 Hamm
Tel.: 02381/17-6642, Fax: 02381/17-2873, E-mail: [email protected]
Buchstabenbereich E – L
Maida Serdarevic
Amtsstr. 19, 59073 Hamm
Tel.: 02381/17-6645, Fax: 02381/17-2873, E-mail: [email protected]
Buchstabenbereich M – S
Kathrin Fabian
Amtsstr. 19, 59073 Hamm
Tel.: 02381/17-6643, Fax: 02381/17-2873, E-mail: [email protected]
Buchstabenbereich T – Z
Carmen Haunerland
Amtsstr. 19, 59073 Hamm
Tel.: 02381/17-6622, Fax: 02381/17-2873, E-mail: [email protected]
Sollten Sie allgemeine Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket haben, wenden Sie sich bitte an
folgende Sachbearbeiterinnen im Sozialamt:
Christiane Karwinkel
Amtsstr. 19, 59073 Hamm
Tel.: 02381/17-6640, Fax: 02381/17-2873, E-mail: [email protected]
Olga Koschel
Amtsstr. 19, 59073 Hamm
Tel.: 02381/17-6641, Fax: 02381/17-2873, E-mail: [email protected]
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