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Home : Schule : Schulen in Köln : Schulaufsicht
Schulaufsicht
Gesetzliche Grundlagen, für Kölner Schulen zuständige Behörden und ihre
Aufgaben
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 7, dass das gesamte Schulwesen unter der
Aufsicht des Staates steht. Hierdurch wird die soziale Ausgewogenheit sowie die religiöse, weltanschauliche und
parteipolitische Neutralität des Schulwesens gewahrt.
Die "Kulturhoheit" liegt bei den Bundesländern. So regelt die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in
Artikel 8, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Landes steht. Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit
der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens mit dem
Ziel, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Menschen ihren Fähigkeiten entsprechende
Bildungsmöglichkeiten eröffnet. Sie umfasst insbesondere die Fach- und Dienstaufsicht über Schulen und
Studienseminare für die Lehrkräfteausbildung.
Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Sie gewährleisten die Entwicklung und Qualität
schulischer Arbeit, regeln also alle inhaltlichen Angelegenheiten hinsichtlich Unterricht und Schule.
Schulaufsichtsbehörden
Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Zuständigkeiten der Schulaufsicht in Köln derzeit wie folgt
festgelegt:
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist oberste
Schulaufsichtsbehörde
Das Ministerium entscheidet für alle Schulformen über Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung und sichert die
landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für ein leistungsfähiges
Schulwesen.
Die Bezirksregierung Köln ist obere Schulaufsichtsbehörde
Die Schulabteilung/Abteilung 4 der Bezirksregierung Köln berät und beaufsichtigt schul- und verwaltungsfachlich die 12
Schulämter und 20 Studienseminare im Regierungsbezirk - so auch das Schulamt für die Stadt Köln - und betreut die
Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen.
Die Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierung beaufsichtigen unmittelbar die Schulen der folgenden
Schulformen:
• Realschulen - Sekundarstufe I (Dezernat 42)
• Gymnasien; gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen - Sekundarstufe I und II (Dezernat 43)
• Gesamtschulen - Sekundarstufe I und II (Dezernat 44)
• Berufskollegs (Dezernat 45)
Das Schulamt für die Stadt Köln ist untere staatliche Schulaufsichtsbehörde
Das Schulamt für die Stadt Köln ist der Stadt Köln zugeordnet und arbeitet eng mit dem Schulverwaltungsamt als Träger
der öffentlichen Schulen zusammen. Das Schulamt setzt sich aus Mitgliedern mit schulfachlicher und dienstrechtlicher
Kompetenz und einem Mitglied mit verwaltungs- und haushaltsrechtlicher Kompetenz zusammen.
Die schulfachliche Aufsicht liegt bei den Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten, die im Dienst des Landes stehen. Sie
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beaufsichtigen unmittelbar die Schulen der folgenden Schulformen:
• Grundschulen - Primarstufe
• Hauptschulen - Sekundarstufe I
• Förderschulen - Primar- und Sekundarstufe I
Aufgaben der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten:
• Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen und Studienseminare
• Fachaufsicht für Unterrichtsfächer und -inhalte
• Beratungs- und Steuerungsfunktion bei schul- und schulformbezogenen Angelegenheiten
• Feststellung des Unterrichtsbedarfs und Stellenbewirtschaftung
• Qualitätsentwicklung und Sicherung von Schule und Unterricht
• Koordination besonderer pädagogischer Projekte und Fördermaßnahmen
• Betreuung festgelegter Generalien
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Kontakt
Bezirksregierung Köln
Schulabteilung/ Abteilung 4
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Tel 0221-147-0
Stadt Köln
Schulver- waltungsamt
Willy-Brandt-Platz 3 Stadthaus Deutz
50679 Köln
Tel 0221/221-29202
Fax 0221/221-29241
Schulamt für die Stadt Köln
Willy-Brandt- Platz 3 Stadthaus Deutz
50679 Köln
Tel 0221/221-29277 und 221-29266
Fax 0221/221-29253
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Materialien
Schulgesetz NRW
Weitere Infos
Die Schulformen im Überblick
Öffentliche und private Schulträger und ihre Aufgaben
Links zum Beitrag
Schulrecht in NRW
Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen
Die Schulabteilung der Bezirks- regierung Köln
Schulamt für die Stadt Köln
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