Jedes Kind hat ein Recht auf chancengleiche

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Jedes Kind hat ein Recht auf chancengleiche
Familien-Servicebüro Uelzen
Jedes Kind hat ein Recht auf chancengleiche Startbedingungen für
die eigene Entwicklung. Was aber, wenn ihr Kind sich anders
verhält als andere Kinder und andere Startvoraussetzungen mit
sich bringt?
Dieser Wegweiser stellt Ihnen hilfreiche Angebote und
Ansprechpartner aus dem Landkreis Uelzen vor.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Liebe Leser und Leserinnen, liebe Eltern,
mit der vorliegenden Broschüre möchte ich Ihnen eine grobe Übersicht von
verschiedenen Beratungsstellen, Einrichtungen und Dienste aus dem
Landkreis Uelzen aufzeigen, die im Besonderen für Eltern von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf relevant sind oder sein können. Die
vorgestellten Einrichtungen, Verbände, Gruppen usw. wurden um eine
Überprüfung der inhaltlichen Angaben gebeten, die hier vorliegenden Texte
sind daher überwiegend Originalbeiträge und wurden nur in wenigen Fällen
geringfügig verändert oder gekürzt.
Die Ausgabe ist sicher noch unvollständig. Daher bin ich für
Verbesserungsvorschläge dankbar. Alle Einrichtungen und Dienste, die in
dieser Broschüre mit aufgenommen werden möchten, können sich gerne mit
mir in Verbindung setzen.
Mein Dank gilt allen Einrichtungen und deren Mitarbeitern, die durch ihre
Anzeigen und der gute Zusammenarbeit, diese Broschüre erst ermöglicht
haben. Zusätzlich möchte ich mich bei Frau Hillmer und den Mitarbeiterinnen
des Familien-Servicebüro der Stadt Uelzen für die freundliche und
kompetente Projektbegleitung zur Entwicklung dieser Broschüre bedanken.
Sanne Hamborg
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.besonderekinder.com
(Studentin der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften
Fachbereich: Soziale Arbeit - Bachelor)
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
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Vorwort ..........................................................................................................2
Einleitung ......................................................................................................6
Familien-Servicebüro der Stadt Uelzen ........................................................7
Eingliederungshilfe im vorschulischen Bereich......................................... 9
Ansprechpartner im Rahmen der Eingliederungshilfe ................................12
Platz für eigene Notizen ..............................................................................13
Allgemeine Beratung und Früherkennung ................................................ 14
Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung (BFF) im
Gesundheitsamt ..........................................................................................14
Erziehungs- und Familienberatungsstelle ...................................................15
Beratung und Diagnostik zur Sprachentwicklung.................................... 17
Sprachheilsprechtag (Gesundheitsamt) .....................................................17
Sprechtag zur Sprachentwicklung (Haus der Lebenshilfe) .........................18
häusliche Frühförderung ............................................................................ 19
Frühförderstelle Uelzen ...............................................................................19
Zusätzliche Frühförderung für die Bereiche Hören und Sehen ..................21
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) ...............................................................23
Kindertageseinrichtungen (0-3 Jahre) ....................................................... 25
Rahmenbedingungen integrativer Krippen .................................................27
Gruppenintegration ............................................................................................ 27
Einzelintegration ................................................................................................ 28
Integrative Krippe im Landkreis Uelzen ......................................................29
Kindertageseinrichtungen (3-6 Jahre) ....................................................... 30
Rahmenbedingungen für Kindertagesstätten 3-6 Jahre .............................31
Gruppenintegration ............................................................................................ 31
Einzelintegration ................................................................................................ 32
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Integrative Gruppen im Landkreis Uelzen .................................................. 33
Platz für eigene Notizen .............................................................................. 40
Heilpädagogischer Kindergarten ................................................................41
Rahmenbedingungen für heilpädagogische Kindergärten ......................... 41
Heilpädagogischer Kindergarten „Schatzkiste“ Uelzen .............................. 42
Sprachheilkindergarten ................................................................................43
Rahmenbedingungen für Sprachheilkindergärten ...................................... 43
Sprachheilkindergarten „Wilde Wiese“ ....................................................... 44
Unterstützung im schulischen Bereich ......................................................45
Kreisverband Legasthenie .......................................................................... 45
Schulbegleitung/ Schulassistenz ................................................................ 47
Platz für eigene Notizen .............................................................................. 50
Zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten .......................................................51
Kinderspielkreise ........................................................................................ 51
Kindertagespflege ....................................................................................... 53
Ferien- / Freizeitbetreuung...........................................................................55
Ferienbetreuung ......................................................................................... 55
Freizeitbetreuung/ Familienunterstützende Dienste ................................... 57
Platz für eigene Notizen .............................................................................. 58
Stationäre Betreuungsmöglichkeiten .........................................................59
Von der gastweisen bis zur vollstationären Unterbringung ........................ 59
Häusliche Unterstützungsangebote ...........................................................65
Haushaltshilfe / Dorfhelferin........................................................................ 65
wellcome – für das Abenteuer Familie Geburt .......................................... 69
Soziale Unterstützungsangebote ................................................................71
Eltern-Kind-Gruppen ................................................................................... 71
Platz für eigene Notizen .............................................................................. 74
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Eltern-Kind-Programme ..............................................................................75
Selbsthilfegruppen ......................................................................................77
Nützliche Internetportale ............................................................................. 81
Impressum .................................................................................................... 83
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Liebe Eltern!
Jedes Kind hat ein Recht auf chancengleiche Startbedingungen für die
eigene Entwicklung. Was aber, wenn ihr Kind sich anders verhält als andere
Kinder oder aufgrund einer Entwicklungsverzögerung oder Behinderung
andere Startvoraussetzungen mit sich bringt?
Wenn ihr Kind krank ist, ein Handicap oder eine Behinderung hat, ist
zunächst vieles anders. Vielleicht machen Sie sich Vorwürfe und/ oder
Sorgen sich über die weitere Entwicklung ihres Kindes. Welche
Auswirkungen hat das alles auf Ihr Familienleben? Wie wird sich Ihr Kind
entwickeln? Wie können Sie ihr Kind bestmöglich unterstützen? Welche
Probleme und Belastungen kommen auf Sie zu?
Es ist gut und wichtig sich von Anfang an Rat und Unterstützung zu holen. Es
gibt viele Anlaufstellen, die Eltern eines behinderten Kindes unterstützen
können. Mit der Zeit werden Sie feststellen: Das Leben mit ihrem Kind ist
genauso von Hochs und Tiefs geprägt wie bei jedem anderen Kind auch. Ihr
Kind entwickelt sich, nur vielleicht etwas langsamer oder auf andere Weise.
Denn ihr Kind will – wie alle Kinder – lernen und sich entwickeln.
Diese Broschüre soll Ihnen als Wegweiser dienen und Ihnen dabei helfen,
ihrer individuellen Lebenssituation entsprechend, passende Angebote und
Ansprechpartner zu finden.
Sanne Hamborg
(Studentin der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften
Fachbereich: Soziale Arbeit - Bachelor)
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
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Beratung und Vermittlung in Sachen Kinderbetreuung
Familie und Beruf miteinander vereinbaren? Sie suchen eine stabile, qualifizierte und zuverlässige Betreuung für ihr Kind? Sie wollen als Arbeitgeber in
ihrem Betrieb Kinderbetreuung anbieten oder Eltern bei der Suche
unterstützen?
Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Betreuung für ihr
Kind, zugeschnitten auf ihre Persönliche Situation und abgestimmt auf die
individuellen Bedürfnisse ihres Kindes.
Information
Wir informieren Sie über freie Plätze, Anmeldeverfahren, Kriterien der
Platzvergabe und Kosten vorhandener Betreuungsangebote.
Vermittlung
Wir vermitteln Ihnen Plätze in Kindertageseinrichtungen, wir vermitteln Ihnen
ergänzende Angebote, wie z.B. Ferienbetreuung, Babysitter, Wunschgroßeltern und Betreuung nach der Schule und wir kooperieren mit dem
Kindertagespflegebüro der Ev. Familienbildungsstätte bei Anfragen nach
Tagesmüttern bzw. Tagesvätern.
Entwicklung
Wir entwickeln mit Ihnen als Eltern gemeinsam weitere zusätzliche Angebote,
wenn der Bedarf durch die vorhandenen Angebote nicht gedeckt werden kann.
Vernetzung
Wir vernetzen die Anbieter von Kinderbetreuung und arbeiten mit Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen etc. in der Stadt Uelzen eng zusammen.
Service
Wir helfen Unternehmen bei der Entwicklung eines Konzepts für betrieblich
unterstützte Kinderbetreuung und bei dessen praktischer Umsetzung.
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Wir suchen und vermitteln
 Jugendliche als Babysitter,
 Fachschülerinnen und Studentinnen der Sozialpädagogik als Honorarkräfte,
 Aktive SeniorInnen, die sich als Wunschgroßeltern ehrenamtlich für
Familien engagieren wollen.
Wir informieren Sie über Möglichkeiten ihres Einsatzes sowie Angebote der
Qualifizierung und beraten Sie in allen finanziellen und rechtlichen Fragen.
Wir nehmen Sie in unsere Vermittlungsdatei auf.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach passenden Hilfen und Angeboten für
Familien und weisen Ihnen so den Weg zu einem kompetenten
Ansprechpartner.
Eine Beratung kann im persönlichen Kontakt (möglichst nach telefonischer
Vereinbarung), telefonisch, per mail oder auch auf dem Postweg erfolgen.
Familien-Servicebüro Uelzen
Rathaus  Herzogenplatz 2  29525 Uelzen Eingang: Busbahnhof
Leitung:
Petra Heinzel
 Tel.: (0581) 8 00 - 62 81
Beratung:
Kornelia Hillmer
 Tel.: (0581) 8 00 - 62 82
Verwaltung:
Sonja Blümke
 Tel.: (0581) 8 00 - 62 83
[email protected]
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Ist Ihr Kind aufgrund einer Entwicklungsstörung und/ oder Behinderung auf
eine zusätzliche Unterstützung oder eine spezielle Form der Betreuung
angewiesen, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe
stellen.
Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob oder welche Hilfe ihr Kind benötigt,
können Sie sich im Vorfeld an die Mitarbeiter der Frühförderstelle Uelzen
wenden. Sie bieten Ihnen eine kompetente Beratung, Unterstützung und
(nach Bedarf) Begleitung an.
Um den Bedarf und die geeignete Form der Eingliederungshilfe für das Kind
feststellen zu können, beauftragt das Sozialamt nach Ihrer Antragsstellung
das Gesundheitsamt (Amtsarzt), ein amtsärztliches Gutachten über ihr Kind
zu erstellen. Der Amtsarzt lädt Sie und Ihr Kind daraufhin zu einer
Untersuchung ein. Hier ist es ratsam, vorhandene ärztliche und
therapeutische Berichte mit vorzulegen.
Aufgrund der vorliegenden Arztberichte und der Untersuchung des Kindes
entscheidet der Amtsarzt, welche Maßnahme der Eingliederungshilfe für das
Kind sinnvoll und notwendig ist, bespricht dieses mit Ihnen und leitet das
amtsärztliche Gutachten über Ihr Kind an das Sozialamt weiter.
Das Sozialamt entscheidet über die Übernahme der Kosten und teilt Ihnen
dieses schriftlich mit.
Mit der schriftlichen Bewilligung für die Eingliederungshilfe können Sie Ihr
Kind in einer der entsprechenden Einrichtung anmelden.
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Folgenden Leistungen der Eingliederungshilfe sind möglich:
 Häusliche Frühförderung
 Integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen und
Regelkindertagesstätten
 Integrative Betreuung im Rahmen der Einzelintegration in Krippen und
Regelkindertagesstätten
 Heilpädagogischer Kindergarten für Kinder mit einer geistigen Behinderung
bzw. einer Körperbehinderung
 Sprachheil- und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung
Benötigt ihr Kind überwiegend Unterstützung im sprachlichen Bereich, so
wenden Sie sich bitte vor Antragsstellung auf Eingliederungshilfe an den
Sprachfachgutachter/ Sprachheilsprechtag im Gesundheitsamt. Dieser
überprüft das Kind und leitet nach Bedarf eine Empfehlung sowie den Antrag
auf Eingliederungshilfe (z.B. für den Sprachheilkindergarten) direkt an das
Sozialamt weiter.
Heilpädagogische Kindergärten, Sprachheil- und Sonderkindergärten haben
sich auf die Förderung und Betreuung behinderter Kinder spezialisiert und
bieten keine integrative Betreuung an.
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1. Eltern
(Sorge um psychische, gesundheitliche Entwicklung des Kindes)
2. Kinderarzt
Feststellung von Entwicklungsabweichungen
Überweisung zu weiteren Ärzten, Therapeuten, etc.
Freie Angebote
 Beratung der Frühförderstelle Uelzen
 Beratungsstelle für Früherkennung u. Förderung (BFF)
 Sprachheilsprechtag
 Erziehungs- und Familienberatungsstelle Uelzen
Keine Verbesserung – Behinderung droht oder ist vorhanden
3. Eltern
Sie wenden sich an
das Sozialamt.
4. Sozialamt
Antragsstellung auf
Eingliederungshilfe
Das Gesundheitsamt
wendet sich an Sie.
5. Gesundheitsamt
Einladung: amtsärztliche
Untersuchung
6. Kostenübernahmeentscheidung
7. Eltern
Anmeldung des Kindes in geeigneter Einrichtung
Ambulante
Förderung
z.B. Frühförderung
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Teilstationäre
Förderung
z.B. sprach-/heilpäd./
integr. Kindertagesstätte
Stationäre
Förderung
z.B. betreutes
Wohnen
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Frühförderstelle Uelzen
Träger: Lebenshilfe Kreisvereinigung Uelzen e.V.
Veerßer Straße 60  29525 Uelzen
Ina Huppert  Tel.: (0581) 16 720
[email protected]
www.fruehfoerderstelle-uelzen.de
Die Frühförderstelle ist telefonisch von Montag bis Mittwoch
8.00 – 11.30 Uhr und in der übrigen Zeit über Anrufbeantworter
zu erreichen.
Sozialamt Uelzen (Antrag auf Eingliederungshilfe)
Veerßer Straße 53  29525 Uelzen
Zentrale: Tel.: (0581) 82-0
Gesundheitsamt
Uelzen – Lüchow-Dannenberg (Amtsärztliches Gutachten)
Auf dem Rahlande 15  29525 Uelzen
Zentrale: Tel.: (0581) 82-462
www.uelzen.de oder hier
Amtsarzt: Dr. Wermes
Sprachheilsprechtag
Koordinatorin: Frau Bojanowski  Tel.: (0581) 82-470
[email protected]
Sprachfachgutachter: Herr Walter
Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung (BFF)
Koordinatorin: Frau Bojanowski  Tel.: (0581) 82-470
[email protected]
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Die Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung (BFF) berät
unverbindlich Eltern, die aufgrund der Entwicklung ihres Säuglings oder
Kleinkindes beunruhigt sind und Hinweise haben, aus denen sie ableiten,
dass evtl. eine verzögerte Entwicklung bei ihrem Kind gegeben ist.
Früherkennung und Förderung können helfen, Entwicklungsschwierigkeiten
zu vermeiden oder zu verringern, daher haben die Eltern die Möglichkeit, ihr
Kind in der Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung kostenlos
untersuchen zu lassen.
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle sind ein Team von qualifizierten
Fachleuten aus verschiedenen Bereichen der Kinderheilkunde, der
Pädagogik und der Psychologie. Das Kind wird in Zusammenarbeit mit den
verschiedenen Fachleuten untersucht, und sofern es erforderlich erscheint,
werden Vorschläge zur Förderung des Kindes gegeben.
Weitere Informationen zur Arbeit der Beratungsstelle für Früherkennung und
Förderung erhalten Sie hier.
Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung (BFF)
Gesundheitsamt  Auf dem Rahlande 15  29525 Uelzen
Koordinatorin: Frau Bojanowski  Tel.: (0581) 82-470
[email protected]
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eine öffentliche Einrichtung, in der Fachleute mit unterschiedlichen
Ausbildungen
 Hilfen bei der Klärung von Erziehungsfragen geben;
 Entwicklungsstände bei Kindern und Jugendlichen einschätzen
 Unterstützung beim Verständnis und der Bewältigung von Problemen
leisten;
 Veränderungen einleiten und begleiten sowie Hilfen anbieten und vermitteln
Wir arbeiten auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, nach
dem jeder, der Kinder erzieht oder betreut, Anspruch auf Hilfe hat.
Wir sind kostenfrei und absolut vertraulich.
Eltern, bei Fragen der Erziehung, Entwicklung sowie des Verhaltens von
Kindern und Jugendlichen.
Jugendliche, die Probleme haben mit Schule und Ausbildung, innerhalb ihrer
Familie, mit sich selbst oder mit anderen.
Familien, die Rat und Unterstützung wollen bei Konflikten,
Beziehungsschwierigkeiten Trennung und Scheidung.
Mitarbeiter/innen sozialer und pädagogischer Einrichtungen die Beratung und
Austausch wünschen bei Problemfeldern in ihrer Arbeit sowie bei praxisrelevanten Themen.
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 Auskünfte und weiterführende Informationen zu speziellen Fragestellungen
 Beratungsgespräche bei Erziehungs- und Entwicklungsschwierigkeiten
 Klärung und Vermittlung bei Konflikten, Trennung und Scheidung
 Gesprächsangebote für Jugendliche
 Therapeutische Einzel- und Gruppeninterventionen
 Sprechstunden in Kindergärten und Schulen
 Sprechstunde für Mädchen und junge Frauen
 Informationsveranstaltungen
 Diagnostik
Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landkreises Uelzen
Tivolistr. 9  29525 Uelzen
Leitung: Frau Szilinski
Anmeldung: Frau Jonas  Tel.: (0581) 74 08 4
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Der Sprachheilsprechtag dient Eltern zur Überprüfung der sprachlichen
Entwicklung ihres Kindes. Eltern, die das Gefühl haben ihr Kind benötigt
sprachliche Förderung, können sich an den Sprachfachgutachter wenden und
ihr Kind vorstellen.
Sofern es erforderlich scheint werden fachärztliche Empfehlungen zur
Förderung des Kindes gegeben und notwendige Schritte eingeleitet.
Die Terminabsprache findet nach telefonischer Vereinbarung mit Frau
Bojanowski statt.
Sprachheilsprechtag
Gesundheitsamt  Auf dem Rahlande 15  29525 Uelzen
Koordinatorin: Frau Bojanowski  Tel.: (0581) 82-470
[email protected]
Sprachfachgutachter: Herr Walter
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Für Eltern und Interessierte mit Kindern, die Fragen zur Sprachentwicklung
eines Kindes haben (ab dem 2. Lebensjahr), bietet die Lebenshilfe eine
Beratung durch eine Sprachtherapeutin an.
Themen
 Sprache und Sprechen,
 Schweigen,
 Hören,
 Schlucken,
 Nuckeln,
 Redeunflüssigkeiten (Stottern, Poltern) sowie
 Informationen zu Möglichkeiten der Sprachförderung und -therapie
Die Sprechstunde findet nach telefonischer Anmeldung einmal monatlich
(Donnerstag) zwischen 15.00 und 17.00 Uhr statt.
Therapiezentrum Rudolf-Schmidt-Haus
Von-Estorff-Straße 3  29525 Uelzen  Tel.: (0581) 97 166 50
Teamleiter des Therapiezentrums: H. Meierhoff  Tel.: (0581) 8854 123
Abteilungsleitung: Fr. Seiferth  Tel.: (0581) 97 166 60
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Mobile Frühförderung und Beratung
Eltern, die den Eindruck haben ihr Kind (Säugling bis Schuleintritt) brauche in
seiner körperlichen, geistigen, sprachlichen, gefühlsmäßigen oder sozialen
Entwicklung Unterstützung, können sich an die Frühförderstelle wenden.
Auch, wenn Eltern nur eine Frage haben oder eine Beratung zur Entwicklung
oder Förderung ihres Kindes wünschen, können sie sich an die
Frühförderstelle wenden.
Die Beratung kann in vertrauter Umgebung zu Hause oder in der
Frühförderstelle erfolgen.
Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Familien mit einem
behinderten oder entwicklungsverzögerten Kind, das von dafür besonders
qualifizierten pädagogischen Fachkräften durchgeführt wird.
Sie kann einsetzen, sobald eine Auffälligkeit oder Beeinträchtigung der
kindlichen Entwicklung erkannt wird.
Die Mitarbeiter/innen der Frühförderstelle besuchen die Familien in der Regel
einmal wöchentlich zu Hause, um gemeinsam mit ihnen Wege zur Förderung
ihres Kindes zu finden.
Sie sind Gesprächspartner für die Eltern, bieten Hilfestellung an im Umgang
mit Ämtern und in rechtlichen Fragen, die die Frühförderung betreffen.
Sie vermitteln Kontakte zu anderen Beratungsstellen und weiteren
Fachkräften und sie arbeiten in enger Kooperation mit unterschiedlichen
Fachdisziplinen.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Die Finanzierung der Frühförderstelle wird im Wesentlichen durch den
örtlichen Sozialhilfeträger gewährleistet.
Für Eltern ist die Inanspruchnahme der Frühförderung kostenlos.
Die Frühförderstelle ist zu erreichen:
Montag – Mittwoch von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr
Weitere Informationen im Internet unter:
www.fruehfoerderstelle-uelzen.de
Frühförderstelle der Lebenshilfe Kreisvereinigung Uelzen e.V.
Veerßer Straße 60  29525 Uelzen
Ina Huppert  Tel.: (0581) 16 720
[email protected]
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Das Pädagogisch Audiologische Beratungszentrum ist in der Regel die erste
Stelle des LBZH Braunschweig, mit der Kinder mit einer Hörschädigung und
deren Eltern in Kontakt kommen. Es werden zum einen auf Veranlassung von
Universitätskliniken, Fachärzten und Hörgeräteakustikern Kinder vorgestellt,
bei denen bereits aufgrund medizinischer Diagnosen eine Hörschädigung
bekannt ist.
Zum anderen werden jedoch auch von Pädiatern, Allgemeinmedizinern,
Sozialpädiatrischen Zentren, Fachberatern für Hör- und Sprachgeschädigte
an den Gesundheitsämtern oder von den Eltern selbst Kinder vorgestellt,
sofern nach deren Beobachtungen ein Verdacht auf das Vorliegen einer
pädagogisch relevanten Hörbeeinträchtigung besteht.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.lbzh-bs.de
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Braunschweig
Charlottenhöhe 44  38124 Braunschweig
Sekretariat: Frau Mühle  Tel.: (0531) 26 468 -21 (0)
[email protected]
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Das Landesbildungszentrum für Blinde bietet in Niedersachsen
Frühförderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung an, um Familien mit
blinden oder hochgradig sehbehinderten Kindern zu unterstützen.
Dieses Angebot schließt auch die mehrfachbehinderten, schwerstmehrfachbehinderten Kinder und die Kinder mit einer zerebralen hochgradigen
Sehbehinderung oder Blindheit ein.
Eltern von Kindern können dieses Angebot von der Erstdiagnostik bis zur
Einschulung kostenlos in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.lbzb.de
Landesbildungszentrum für Blinde (LBZB)
Bleekstraße 22  30559 Hannover
Zentrale: Tel.: (0511) 52 47 353
[email protected]
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Wenn Sie bei Ihrem Kind Auffälligkeiten in der Entwicklung feststellen,
wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Kinder- und Jugendarzt oder
Hausarzt. Er wird Ihnen weiterhelfen. Sollte eine Untersuchung in einem SPZ
erforderlich sein, wird er Ihnen eine Überweisung ausstellen. Nur mit Überweisungsschein übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten.
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind ambulante interdisziplinäre
Einrichtungen. Sie bieten ergänzend zu den Praxen niedergelassener Ärzte
und Therapeuten und den Frühförderstellen interdisziplinär Hilfe und
Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen bzw.
von Behinderung bedrohten Kindern an. In sozialpädiatrischen Zentren
werden anders als in Frühförderstellen Kinder und Jugendliche jeden Alters
behandelt.
Die Arbeit von SPZ richtet sich auf diejenigen Kinder aus, die wegen der
Schwere bzw. Komplexität der Krankheit oder einer drohenden Krankheit
nicht von Ärzten, sonstigen Therapeuten und den Frühförderstellen behandelt
werden können. Die erfahrenen Ärzte- und Therapeutenteams erkennen und
helfen Ihrem Kind u.a. bei Körperbehinderungen, Entwicklungsverzögerungen, Sprach-/Sprechstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Anfallsleiden,
Aufmerksamkeits-, Konzentrations-, Wahrnehmungs- und Lernschwächen,
Muskelerkrankungen, Spina bifida (so genannter "offener Rücken"), geistigen
Behinderungen, neurologischen Problemen.
Die Mitarbeiter kommen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendmedizin,
Psychologie, Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie,
Kinderkrankenpflege, Logopädie und Sprachheilpädagogik, Urotherapie und
Sozialberatung.
Sie bieten Diagnostik, Beratung und vielfältige Therapien an.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Sozialpädiatrisches Zentrum Hamburg
Zentrum für Kindesentwicklung  Praxis Dr. med. Inge Flehmig
Rümkerstraße 15-17  22307 Hamburg
Telefonzentrale: Tel.: (040) 63 15 218
Terminvereinbarung: Tel.: (040) 45 01 010
Zentrum für Kindesentwicklung  Standort City Nord (Therapiebereich)
Mexikoring 35  22297 Hamburg Winterhude
Tel.: (040) 63 12 047  [email protected]
Weitere Informationen im Internet unter:
www.kindesentwicklung.com
Sozialpädiatrisches Zentrum Celle
Allgemeines Krankenhaus  Siemensplatz 4  29223 Celle
Anmeldung: Tel.: (05141) 72-18 51  [email protected]
Weitere Informationen im Internet unter:
www.akh-celle.de
Sozialpädiatrisches Zentrum Hannover
Janusz-Korczak-Allee 8  30173 Hannover
Patientenanmeldung: Tel.: (0511) 81 15-77 12  [email protected]
Weitere Informationen im Internet unter:
www.spz-hannover.de
Bitte beachten: Für die Vorstellung in einem sozialpädiatrischen Zentrum
benötigen Sie eine Überweisung z.B. durch Ihren Kinderarzt.
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Mit dem neuen Kinderförderungsgesetz (KiföG) besteht in Deutschland ab
2013 für alle ein- bis dreijährigen Kinder ein individuell einklagbarer
Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz. Allerdings gibt
es in diesem Gesetz keine besonderen Vorgaben für die gemeinsame
Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung für Krippen.
Eine erste Orientierung bietet die 2. DVO - KitaG.
Wie die integrativen Plätze ausgebaut und ausgestaltet werden liegt allein in
der Verantwortung der Bundesländer und Kommunen. Als Modellvorhaben
der integrativen Betreuung in Krippen dient uns im Landkreis Uelzen die
„Krippe Wunderland“.
Der Landkreis Uelzen als Jugendhilfeträger, die Gemeinden und die
Kindergärten sind seit je her bemüht eine integrative Erziehung in den
Kindertagesstätten zu ermöglichen. Es gibt bereits viele integrative Gruppen
(Altersstufe 3-6 Jahre) in den Kindertagesstätten durch den
Ev. luth. Kindertagesstättenverband Uelzen im Landkreis Uelzen.
Da hieran besondere Anforderungen an das Personal, die Gruppengröße und
die Räumlichkeiten gestellt sind, können jedoch nicht alle Kindertagesstätten
eine Integration ermöglichen.
Auch einzelintegrative Maßnahmen (Einzelintegration) können im Einzelfall
als Maßnahmen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. Hier sei aber zu
beachten, dass die Aufnahme in eine integrative Gruppe gegenüber der
Maßnahme der Einzelintegration Vorrang habe.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Zwar sollen gemäß § 3 Abs. 6 KitaG wesentlich behinderte Kinder nach
Möglichkeit in einer ortsnahen Kindertagesstätte gemeinsam mit
nichtbehinderten Kindern in einer Gruppe betreut werden. Ein jederzeit
durchsetzbarer Anspruch auf eine gemeinsame Betreuung besteht jedoch
nicht.
Um das Angebot der Integrationsplätze möglichst Bedarfsgerecht umsetzen
und anpassen zu können, muss der Gesamtbedarf an Integrationsplätzen für
die einzelnen Gemeinden und dem Landkreis ersichtlich sein.
Daher ist es wichtig, seinen Bedarf frühzeitig in der jeweiligen
Kindertagesstätte, in der Gemeinde und beim Sozialamt zu melden.
Steht ein Platz in einer integrativen Gruppe nicht zur Verfügung, kann der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch durch einen Platz in einem
Sonderkindergarten (Heilpädagogischer Kindergarten oder
Sprachheilkindergarten) erfüllt werden.
Vorhandene Einzelintegrationsmaßnahmen können aufgrund der
individuellen Aufnahme in dieser Broschüre nicht angeben werden.
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(entsprechend den Rahmenbedingungen der am Modellvorhaben gem. §11 Abs.2 KiTaG
beteiligten Gruppen/ Einrichtungen)
Gesetzliche Grundlage
2.DVO - KiTaG
Gruppengröße
Reduzierung von 15 (Regelgruppe) auf… (Gesamtgruppe)
 bei 3 Kindern mit erhöhtem Förderbedarf  max. 10 Kinder,
wenn mehr als 7 Kinder unter 2 Jahren  max. 9 Kinder
 bei 2 Kindern mit erhöhten Förderbedarf  max. 12 Kinder,
wenn mehr als 7 Kinder unter 2 Jahren  max. 10 Kinder
Personal
2 Fachkräfte gem. §4 Abs. 2 und 3 KiTaG und eine heilpädagogische
Fachkraft für die gesamte Betreuungszeit.
Diese beinhalten:
 eine sozialpädagogische Fachkraft (Erzieherin)
 eine Kinderpflegerin/ Sozialassistentin/ Erzieherin
 eine heilpädagogische Fachkraft (Heilpädagogin, Heilerziehungspflegerin,
Erzieherin mit heilpädagogische Zusatzqualifikation)
Zeitrahmen: mindestens 5 Stunden täglich an 5 Werktagen in der Woche
Gruppenraum: mind. 3m² pro Kind
Kosten: Die Kosten werden auf Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach dem SGB XII in Verbindung mit SGB IX durch das Land Niedersachsen
und dem Landkreis Uelzen erbracht.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
(entsprechend den Rahmenbedingungen der am Modellvorhaben gem. §11 Abs.2 KiTaG
beteiligten Einrichtungen)
Gesetzliche Grundlage
2.DVO - KiTaG
Gruppengröße
Reduzierung von 15 (Regelgruppe) auf max. 14 Kinder (Gesamtgruppe)
 hiervon ein Kind mit erhöhten Förderbedarf,
wenn mehr als 7 Kinder unter 2 Jahren  max. 11 Kinder
Personal
2 Fachkräfte gem. § 4 Abs.2 und 3 KiTaG und zusätzlich 10 Stunden
heilpädagogische Förderung.
Diese beinhalten
 eine heilpädagogische/ sozialpädagogische Fachkraft (Heilpädagogin/
Heilerziehungspflegerin/ Erzieherin mit heilpädagogischer
Zusatzqualifikation/ Erzieherin)
 eine Kinderpflegerin/ Sozialassistentin/ Erzieherin
 zusätzlich eine heilpädagogische Fachkraft (10 Stunden die Woche), wenn
die in den Gruppen tätigen Fachkräfte über keine heilpädagogische
Qualifikation verfügen
Zeitrahmen, Gruppenraum und Kosten  siehe Gruppenintegration
Eltern, die ihr Kind im Rahmen einer Integrationsmaßnahme in einer Krippe vor
Ort unterbringen möchten, sollten sich frühzeitig in der jeweiligen Einrichtung
melden und einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt stellen.
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integrative Krippe „Wunderland“
Gruppen
Anzahl
Alter
Öffnungszeiten
Ganztags
1
1–3
Mo – Fr
7.00 – 17.00 Uhr
2/3 Gruppe
1
1–3
Mo – Fr
8.00 – 15.00 Uhr
Zusätzliche
Zeiten
Mo – Fr
7.00 – 8.00 Uhr
Ferienzeiten: 3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr
Angebot/ Besonderes: 3,5 Fachkräfte für je 12 Kinder, Kooperation/
Fachberatung mit Frühförderung, familienorientierte Arbeit, Elternberatung
Weitere Informationen im Internet unter:
www.kinderundjugend.lebenleben.de
Stiftung Leben leben  Krippe „Wunderland“
Bohldamm 61  29525 Uelzen
Leiterin: Carmen Boss  Tel.: (0581) 9 71 66 60
[email protected]
29
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Derzeit bieten alle ev. luth. Kindertagesstätten eine Integrationsgruppe an.
2013 wurde der „Ev.
luth. Kindertagesstättenverband Uelzen“
gegründet. Unter diesem werden alle ev. luth. Kindertagesstätten betrieben
und verwaltet.
Jede Integrationsgruppe der Regelkindertagesstätten verfügt über die
Platzanzahl von 4 Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf, so dass
im Landkreis Uelzen zurzeit 8 Integrationsgruppen mit insgesamt 28 Plätzen
für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf bestehen.
Je nach Bedarfslage der Eltern und den gegebenen Voraussetzungen kann
dieses von Jahr zu Jahr variieren.
Weitere Informationen zu den ev. luth. Kindertagesstätten im Internet unter:
www.kirche–uelzen.de
Ev. luth. Kindertagesstättenverband
Taubenstraße 1  29525 Uelzen  Tel.: (0581) 97 91 23
Vorstand:
Herr Pastor Michael Kardel
Betriebswirtschaftliche Leitung: Dorothee Drewes
Pädagogische Leitung:
Maureen Wiele
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30
Gesetzliche Grundlagen
§1 2.DVO-KiTaG ; §2 2.DVO-KitaG
Gruppengröße
Reduzierung der Regelgruppe (von 25 Kinder) auf max. 18 Kinder
 hiervon 4 (für ein Jahr max. 5) Plätze für Kinder mit erhöhten Förderbedarf
Alter der Kinder (i.d.R. 3-6 Jahre)
 max. 3 Kinder unter 3 Jahren (Gesamtgruppe)
 mind. 2 Kinder mit erhöhten Förderbedarf zwischen 3 bis zur Einschulung
Personal (3 Fachkräfte)
 eine heilpädagogische Fachkraft (Heilpädagogin/ Heilerziehungspflegerin/
Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation)
 eine sozialpädagogische Fachkraft (Erzieherin)
 eine Kinderpflegerin/ Sozialassistentin/ Erzieherin
Zeitrahmen: mindestens 5 Stunden täglich an 5 Werktagen in der Woche
Gruppenraum: mind. 3m² pro Kind (Regelgruppe = 2m²)
Kosten: Die Kosten werden auf Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach dem SGB XII in Verbindung mit SGB IX durch das Land Niedersachsen
und dem Landkreis Uelzen erbracht.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Gesetzliche Grundlagen
Runderlass des MS vom 16.05.1997
Gruppengröße
Reduzierung der Regelgruppe (25 Kinder) auf max. 20 Kinder
 hiervon 1 Kind mit erhöhtem Förderbedarf
Personal 2 Fachkräfte, zusätzlich 10 Stunden heilpäd. Förderung die Woche
 eine heilpädagogische/ sozialpädagogische Fachkraft (Heilpädagogin/
Heilerziehungspflegerin/ Erzieherin mit heilpädagogischer
Zusatzqualifikation/ Erzieherin)
 eine sozialpädagogische Fachkraft (Erzieherin)
 zusätzlich eine heilpädagogische Fachkraft, wenn die in den Gruppen
tätigen Fach-kräfte über keine heilpädagogische Qualifikation verfügen (für
10 Stunden heilpädagogische Förderung die Woche)
Zeitrahmen und Kosten  siehe Gruppenintegration
Eltern, die ihr Kind im Rahmen einer Integrationsmaßnahme in einer
Kindertagesstätte vor Ort unterbringen möchten, sollten sich frühzeitig in den
Einrichtung melden und einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt
stellen.
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Ev. Kindertagesstätte Bad Bevensen
Gruppe
Anzahl
Alter
Nachmittags
2
3-6
Öffnungszeiten
Mo-Fr
12.30 -17.30 Uhr
Ferienzeiten
3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr
Angebot/ Besonderes
Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung,
Physiotherapeuten; Fachberatung; Familienorientierte Arbeit; Elternberatung
Ev. Kindertagesstätte Bad Bevensen
Röntgenstraße 1 a  29549 Bad Bevensen
Leitung: Birgit Waltje  Tel.: (05821) 24 07
[email protected]
33
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Ev. Kindertagesstätte Bad Bodenteich
Gruppe
Anzahl
Alter
Vormittags
1
3-6
Öffnungszeiten
Mo-Fr
8.00-13.00 Uhr
Ferienzeiten
3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr
Angebot/ Besonderes
Kneipp-Kindertagesstätte; Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten,
Familienhilfe, Frühförderung, Physiotherapeuten
Ev. Kindertagesstätte Bad Bodenteich
Burgstr. 4  29389 Bad Bodenteich
Leitung: Petra Job  Tel.: (05824) 634
[email protected]
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34
Ev. Kindertagestätte Bienenbüttel
Gruppe
Anzahl
Alter
Nachmittags
1
3-6
Öffnungszeiten
Mo-Fr
13.00-18.00 Uhr
Ferienzeiten
3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr
Angebot/ Besonderes
Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung;
Schwerpunkt „Ausgewogene Ernährung“; gemeinsames Kochen und Backen,
Fachberatung; differenzierte Angebote in Kleingruppen
Ev. Kindertagestätte Bienenbüttel
Kirchenplatz 6a  29553 Bienenbüttel
Leitung: Heiko Metzler  Tel.: (05823) 447
[email protected]
35
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Ev. Kindertagesstätte Gerdau
Gruppe
Anzahl
Alter
Vormittags
1
3-6
Öffnungszeiten
Mo-Fr
7.30-12.30 Uhr
Ferienzeiten
3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr, Osterferien
Angebot/ Besonderes
Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung;
Inklusionsprojekt mit Fachkraft für Inklusive Prozesse
Ev. Kindertagestätte Bienenbüttel
In der Worth 2a29581 Gerdau
Leitung: Marion Knauer  Tel.: (05828) 15 92
[email protected]
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36
Ev. Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ Himbergen
Gruppe
Anzahl
Alter
Nachmittags
1
3-6
Öffnungszeiten
Mo-Fr
12.30-17.30 Uhr
Ferienzeiten
3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr
Angebot/ Besonderes
Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten,
Familienhilfe, Frühförderung; Musikprojekt mit dem Land Niedersachsen und
der Musikschule
Ev. Kindertagestätte „Unterm Regenbogen“ Himbergen
Zum Botterbusch 20  29584 Himbergen
Leitung: Anke Hinrichs  Tel.: (05828) 15 92
[email protected]
37
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Ev. Kindertagestätte Uelzen St. Johannis “Arche”
Gruppe
Anzahl
Alter
Nachmittags
2
3-6
Öffnungszeiten
Mo-Fr
12.30-17.30 Uhr
Ferienzeiten
3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr
Angebot/ Besonderes
Fachkraft für Inklusive Prozesse; Kooperation mit Logopäden,
Ergotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung; Musikprojekt mit dem Land
Niedersachsen und der Musikschule; Projekt „Ausgewogene Ernährung“
Ev. Kindertagestätte Uelzen St. Johannis “Arche”
Fritz-Reuter-Straße 15  29525 Uelzen
Leitung: Sabine Kriesch  Tel.: (0581) 55 72
[email protected]
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38
Ev. Kindertagesstätte Oldenstadt
Gruppe
Anzahl
Alter
Vormittags
1
3-6
Öffnungszeiten
Mo-Fr
8.00-13.00 Uhr
Ferienzeiten
3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr
Angebot/ Besonderes
Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe,
Physiotherapeuten, Frühförderung; Heilpädagogin mit Schwerpunkt
Motopädie
Ev. Kindertagesstätte Oldenstadt
Bindelkampweg 17a  29525 Uelzen
Leitung: Karin Enge  Tel.: (0581) 422 93
[email protected]
39
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
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Der heilpädagogische Kindergarten bietet eine spezielle Betreuung und
Förderung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr an, die einen
Unterstützungsbedarf im körperlichen, geistigen, sozial-emotionalen und/
oder seelischen Bereich aufweisen und einen teilstationären Förderbedarf
haben.
Gruppengröße
Kleingruppen von je max. 6 Kindern
Alter der Kinder
i.d.R. 3 Jahre bis Schulreife
Das Team
Erzieher/innen, Heilpädagogen/ Innen, Psychologen/In
Zeitrahmen
i.d.R. ganztags an 5 Werktagen in der Woche
Angebot/ Besonderes
Ganzheitliche Förderung; heilpädagogische Betreuung; psychologische
Beratung und Einzelförderung; begleitende Angebote im Bereich der Motorik
und Sprachförderung; Krankengymnastik, Ergotherapie und Sprachtherapie
auf Rezept durch das Rudolf-Schmidt-Haus während der Betreuungszeit
möglich; Fahrdienst
Kosten
Die Kosten werden auf Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem
SGB XII in Verbindung mit SGB IX durch das Land Niedersachsen und dem
Landkreis Uelzen erbracht.
41
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Gruppe
Anzahl
Alter
Öffnungszeiten
Zusätzliche Zeiten
Mo – Fr
Mo – Do
Ganztags
6 Gr.
3–
á 6 Plätze
Schulreife
8.00 - 15.00 Uhr
Fr
8.00 – 14.00 Uhr
7.00 – 8.00 Uhr
Mo – Do
15.00 – 16.00 Uhr
Fr
14.00 – 16.00 Uhr
Ferienzeiten
3 Wochen Sommer, 1 Woche Ostern, 1 Woche Oktober, Weihnachten bis
Neujahr
Weitere Informationen zum heilpädagogischen Kindergarten im Internet
unter:
www.kinderundjugend.lebenleben.de
Familienzentrum Wunderland  Heilpädagogischer Kindergarten
„Schatzkiste“  Von Estorff-Straße 5-7  29525 Uelzen
Betreiber: Haus der Lebenshilfe gGmbH  Leiterin: Annemarie Seiferth
Ansprechpartnerinnen:
Katja Barth  Tel.: (0581) 9 71 66 70
[email protected]
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
42
Sprachheilkindergärten und Sonderkindergärten für Kinder mit einer
Hörbehinderung sind teilstationäre Einrichtungen, in denen Kinder, die nicht
nur einen vorrübergehenden Unterstützungsbedarf im Bereich der Sprache
und/ oder des Hörens haben - in der Regel nach Vollendung des vierten
Lebensjahres - betreut werden.
Gruppengröße
Kleingruppen von je max. 8 Kindern
Alter der Kinder
i.d.R. 4 Jahre bis Schulreife
Das Team
Erzieher/innen, Heilpädagogen/ Innen, Psychologen, Ergotherapeuten,
Sprachtherapeuten
Zeitrahmen
i.d.R. ganztags an 5 Werktagen in der Woche
Angebot/ Besonderes
Ganzheitliche Förderung; sprach- und heilpädagogische Förderung;
Einzeltherapie durch Logopäden; psychologische Betreuung von Kindern und
Eltern; begleitendes motorisches Förderangebot durch Ergotherapeuten;
Fahrdienst
Kosten
Die Kosten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in
Verbindung mit SGB IX durch das Land Niedersachsen und dem Landkreis
Uelzen erbracht.
43
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Gruppe
Anzahl
Alter
Öffnungszeiten
Zusätzliche Zeiten
Mo – Fr
Mo – Do
7.00 – 8.00 Uhr
8.00 - 15.00 Uhr
Ganztags
3 Gr.
4–
á 8 Plätze
Schulreife
Mo – Do
Fr
15.00 – 16.00 Uhr
8.00 – 14.00 Uhr
Fr
14.00 – 16.00 Uhr
Ferienzeiten
3 Wochen Sommer, 1 Woche Ostern, 1 Woche Oktober, Weihnachten bis
Neujahr
Weitere Informationen zum Sprachheilkindergarten im Internet unter:
www.kinderundjugend.lebenleben.de
Familienzentrum Wunderland  Sprachheilkindergarten „Wilde Wiese“
Von Estorff-Straße 5-7  29525 Uelzen
Betreiber: Haus der Lebenshilfe gGmbH  Leiterin: Annemarie Seiferth
Ansprechpartnerin:
Annemarie Seiferth  Tel. (0581) 9 71 66 60
[email protected]
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
44
Lüneburger Heide e.V.
LEGI bietet qualifizierte Lerntherapie für Kinder mit einer Lernstörung.
Das Angebot umfasst u.a.
-
eine kostenlose und unverbindliche Beratung,
-
Integrative Lerntherapie (Deutsch, Englisch, Rechnen),
-
Einzeltherapie oder Kleinstgruppe,
-
Hilfestellung bei Antrag auf Eingliederungshilfe,
-
tierbegleitete Pädagogik,
-
Feststellung der Lernausgangslage,
-
Informationsveranstaltungen,
-
Elternforum,
-
ADS-Elternstammtisch, etc.
Die Kosten für eine Lerntherapie werden von den Krankenkassen bisher nicht
übernommen. Daher müssen sie von den Eltern privat getragen werden.
In besonderen Härtefällen kann der Vorstand des Kreisverbandes
Legasthenie auf Antrag eine Ermäßigung gewähren.
Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, können Eltern auch beim
zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme
(Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII) stellen.
Auch ist es möglich Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket
abzurechnen.
45
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Gern beraten wir Sie dazu ausführlich und sind bei der Stellung eines
Antrages behilflich.
Geschäftszeiten
Mo, Mi 15.00 – 18.00 Uhr
Di, Do 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Weitere Informationen im Internet unter:
www.legasthenie-uelzen.de
Kreisverband Legasthenie Lüneburger Heide e.V.
Geschäftsstelle: Alte Wiesenstraße 21  29525 Uelzen (barrierefrei)
Ansprechpartnerin:
Birgit Steinbach  Tel.: (0581) 56 70
[email protected]
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
46
Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung in der allgemeinen Schule und der Förderschule im schulischen
Alltag. Die Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme. Sie findet in der
Regel direkt im Klassenzimmer oder auf dem Schulgelände statt.
Der Arbeitsbereich des Schulbegleiters/ der Schulbegleiterin orientiert sich an
der individuellen Bedürfnislage und Belastungsfähigkeit des Kindes.
Grob können die Aufgaben in zwei Bereiche gegliedert werden:
-
außerunterrichtliche Tätigkeiten und
-
unterrichtsbezogene Tätigkeiten.
Zum außerunterrichtlichen Bereich zählen unter anderem
-
Hilfe beim An- und Ausziehen,
-
Orientierung im Schulhaus und/oder auf dem Schulweg,
-
Integration in die Klasse, sowie
-
allgemein lebenspraktische, wenn nötig auch pflegerische Aufgaben.
Beispiele für die unterrichtsbezogenen Tätigkeiten sind
-
die Beaufsichtigung des Schülers und
-
die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien.
Ziel der Schulbegleitung ist es, die Selbständigkeit des Schülers anzuregen,
so dass er möglichst bald ohne eine Schulbegleitung auskommt.
47
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Eine Schulbegleitung kann im Rahmen der Eingliederungshilfe nur erfolgen,
wenn
-
bei dem Schüler eine geistige, körperliche oder seelische
Behinderung vorliegt oder droht und
-
die betreuenden Lehrer einen entsprechenden Unterstützungsbedarf
feststellen und
-
andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Ratsam ist daher im Vorfeld in der Schule ein sonderpädagogisches
Fördergutachten erstellen zu lassen.
Beratung zu den Leistungsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe erhalten
Sie beim Sozialamt, beim Jugendamt und beim Gesundheitsamt.
Landkreis Uelzen  Sozialamt/ Jugendamt
Veerßer Straße 53  29525 Uelzen
Zentrale: Tel.: (0581) 82-0
Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg
Auf dem Rahlande 15  29525 Uelzen
Zentrale: Tel.: (0581) 82-462
www.uelzen.de
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
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Siftung Leben leben  Abteilung Schulbegleitung
Veerßer Str. 60  29525 Uelzen
Zentrale: Tel.: (0581) 97 122 87-15  Fax.: (0581) 97 122 87-22
[email protected]
Abteilungsleitung: Miriam Grundei  Tel.: (0581) 97 122 87-13
[email protected]
Montag, Mittwoch bis Freitag 8.15 bis 12.15 Uhr
Weitere Informationen im Internet unter:
www.kinderundjugend.lebenleben.de
AWO Regionalverband Lüneburg/ Uelzen Lüchow-Dannenberg
AWOCADO Service gGmbH  Tarmitzer Straße 9  29439 Lüchow
Ansprechpartnerin: Dipl. Psych. Susann Wiehe Tel.: (05841) 976 346
[email protected]
Weitere Informationen im Internet unter:
www.awo-lueneburg.de
Paritätischer Wohlfahrtsverband Uelzen  Schulbegleitung
Veerßer Str. 92  29525 Uelzen
Ansprechpartnerin: Manuela Baumunk  Tel.: (0581) 97 07 10
http://www.uelzen.paritaetischer.de
Weitere Informationen im Internet unter:
www.paritaetischer.de
DRK-Pflegedienste
Ripdorfer Straße 21  29525 Uelzen
Ansprechpartner: Herr Schlechter  Tel.: (0581) 90 32 32
Sonnenschein Integration (nur Wendlandschule)
Am Sandkamp 9  29456 Hitzacker
Inh. Sven Gottwald  Tel.: (05826) 98 53 06
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
50
Spielkreis St. Petri
Gruppe
Anzahl
Alter
Öffnungszeiten
Vormittags
1. Di + Do
Beiträge
2-T-Woche: monatl. 52,00 €
1
2-6
8:30 – 11:30 Uhr
2. Mi + Fr
4-T-Woche: monatl. 104,00 €
3. Di – Fr
Ferienzeit
In den Ferien geschlossen.
Angebote/ Besonderes
Wechselnde Themenarbeit, Gesundheitstage, Ausflüge, Waldwoche,
1x monatl. evangelische Kinderandacht
Weitere Informationen im Internet unter:
www.kirche-uelzen.de
Bitte beachten:
Die Mitarbeiter/ innen der einzelnen Spielkreisgruppen entscheiden nach
persönlicher Beratung mit den Eltern ob eine Aufnahme des Kindes möglich
ist.
Ev. Kirchengemeinde St. Petri
Scharnhorststraße 30  29525 Uelzen
Leiterin: Heike Neugebauer  Tel.: (0581) 758 80
[email protected]
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Spielkreiskurse der Ev. Familienbildungsstätte Uelzen
Zielgruppe:
Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren
Beiträge:
Abhängig von der Dauer des Kurses
Besonderes:
Näheres z.B. Kursdauer und Zeiten entnehmen Sie bitte
aus dem aktuellen Programm der Ev.
Familienbildungsstätte oder unter www.fabi-uelzen.de
unter Angebote: Eltern-Kind-Spielgruppen
Bitte beachten:
Die Mitarbeiter/ innen der einzelnen Spielkreisgruppen entscheiden nach
persönlicher Beratung mit den Eltern ob eine Aufnahme des Kindes möglich
ist.
Ev. Familienbildungsstätte Uelzen
Bahnhofsweg 12 + 14  29525 Uelzen
Tel.: (0581) 97 99 10  [email protected]
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
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Für die unter Dreijährigen kommen institutionelle Betreuungsformen
(Kinderkrippen / altersgemischte Gruppen in Tageseinrichtungen) oder
familienähnliche Betreuungsformen wie die Kindertagespflege in Frage. Für
welche Form sich Eltern entscheiden, hängt von ihren Wünschen, den
individuellen Bedürfnissen des Kindes und den Gegebenheiten vor Ort ab.
Der familiäre Rahmen und die flexiblen Betreuungszeiten der Tagespflege
bieten insbesondere für Kleinkinder und Eltern mit außergewöhnlichen
Arbeitszeiten Vorteile:
 Die Tagespflegeperson kann individuell auf die Bedürfnisse des Kindes und der
Eltern eingehen.
 Betreuungszeiten können eher nach den persönlichen Erfordernissen vereinbart
werden als in Kindertagesstätten.
 In ländlichen Gebieten ist der Weg zu einer Tagespflegeperson oft kürzer als zu
einer Tageseinrichtung.
Seit 2004 ist die Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem -vater
neben der Tagesbetreuung in institutionellen Einrichtungen nach dem Gesetz
eine gleichwertige Betreuungsform. Zurzeit sind in der Kindertagespflege nur
wenige Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oder auch Behinderungen vorhanden. Aber es gibt sie. Bitte schildern Sie bei Bedarf die genauen
Umstände Ihres Kindes und das Tagespflegebüro bemüht sich einen
passenden Tagespflegeplatz zu finden. Die Bürozeiten sind: Montag bis
Freitag 9.00 – 11.00 Uhr und Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr.
Kindertagespflegebüro der Ev. Familienbildungsstätte
Ringstr.6  29525 Uelzen
Ansprechpartnerin:
Elisabeth Albers  Tel.: (0581) 389 42 60
[email protected]
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Tagespflege ist eine Betreuungsform zur Förderung und Entwicklung des
Kindes in einer Familie, bei einer Einzelperson, im Haushalt der Eltern/ des
Elternteils oder in einer Großtagespflegestelle.
Alle Eltern, die für ihr Kind Kindertagespflege bei einer Tagespflegeperson
mit gültiger Pflegeerlaubnis in Anspruch nehmen, können beim Jugendamt
einen Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung zu den Kosten
gem. §§22-24 SGB VIII stellen. Zuständig ist der Landkreis.
Es werden vorrangig Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr gefördert.
Kinder ab dem 3. Lebensjahr werden für die Randzeitenbetreuung oder aus
besonderen Gründen in der Tagespflege gefördert.
Die Mindestbetreuungszeit soll 5 Stunden die Woche betragen. Die
Geldleistung wird direkt an die Tagespflegeperson überwiesen und ein
gestaffelter Eigenanteil ist je nach Einkommen von den Eltern an den
Landkreis zu erstatten. Den Antrag auf Gewährung der Geldleistung und die
Sozialstaffel finden Sie unter www.kinderbetreuungsboerse-landkreisuelzen.de (Stichwort: Kindertagespflege und Formulare).
Tagespflege ist nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII oder
SGB VIII möglich sondern ein allgemeines Betreuungsangebot.
Landkreis Uelzen  Veerßer Straße 53  29525 Uelzen
Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes
Für den Landkreis Uelzen: Frau Glätzner  Tel.: (0581) 82 337
Für die Stadt Uelzen: Herr Kürschner  Tel.: (0581) 82 421
[email protected]
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
54
Die Haus der Lebenshilfe gemeinnützige GmbH bietet Kindern und
Jugendlichen während der Sommerferien tagsüber eine inklusive
Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit
und ohne Handicap.
Das Angebot umfasst
Freizeitangebote wie Gesellschaftsspiele, Basteln, gemeinsames Musizieren;
Tagesausflüge am Ort, z.B. in den Stadtwald, in die Stadt zum Eis essen
oder die Bibliothek; Besuch des Wochenmarktes mit anschließendem
gemeinsamen Kochen; bei entsprechender Witterung Besuch des Freibades;
Tagesausflüge in der Region Lüneburger Heide, z.B. in den Wildpark Nindorf
Betreuungszeit
Mo. bis Do. 08:00 bis 15:00 Uhr, Fr. 08:00 bis 14:00, incl. Mittagsverpflegung
Plätze
Die Platzzahl ist nicht begrenzt. Die Anzahl der Betreuungskräfte richtet sich
nach der Gruppengröße und dem jeweiligen individuellen Betreuungsbedarf.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind wochen- oder auch tageweise für die
Ferienbetreuung anzumelden. In der Regel wird unsere Ferienbetreuung in
den ersten drei Wochen unserer jährlichen Sommerschließungszeit sowie in
der ersten Woche der Herbstferien angeboten.
Die genauen Ferienzeiten erfragen Sie bitte bei Frau Naujoks unter der
Rufnummer (0581) 97 122 87 - 26.
55
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Kosten für die Ferienbetreuung
Bei Vorliegen einer Pflegestufe nach Einstufung einer Pflegekasse (mind.
Stufe „0") aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwands können die Kosten
der Tagespauschale über Ihre zuständige Pflegekasse abgerechnet werden.

Tagespauschale für Kinder mit Betreuungsleistung beginnt bei
€ 50,00/Tag und wird in Absprache mit den Koordinatoren der
Ferienbetreuung nach Förderbedarf ermittelt.

Die Kosten für die Selbstzahler/ Kinder ohne Handicap betragen
€ 20,00/Tag.

25,00 € Taschengeld/ Woche für Eintrittsgelder und Ausflüge.
In der Gesamtkosten sind die Personalkosten für das hauptamtliche
Betreuungspersonal, Kosten für die genutzten Räume, Verpflegung,
Ablauforganisation und Fahrzeugnutzung für Ausflüge enthalten.
Liegt keine Pflegestufe vor, aber Ihr Kind benötigt Hilfe und Unterstützung
aufgrund eines Handicaps, haben Sie die Möglichkeit, die Zuweisung einer
Pflegestufe bei Ihrer zuständigen Pflegekasse oder eine Kostenübernahme
beim örtlichen Sozialhilfeträger zu beantragen. Bei Bedarf beraten wir Sie
gern.
Haus der Lebenshilfe gemeinnützige GmbH  Alltag und Freizeit
Am Funkturm 3-9  29525 Uelzen
Ansprechpartnerin:
Denise Naujoks  Tel.: (0581) 97 122 87 - 26
[email protected]
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
56
Haus der Lebenshilfe
Der Bereich Alltag & Freizeit im Haus der Lebenshilfe bietet Einzel- und
Gruppenbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit
einer Behinderung an.
Diese Betreuungsangebote können mit Hilfe der Pflegekasse über die sog.
Zusätzlichen Betreuungsleistungen und die Verhinderungspflege finanziert
werden.
Es erscheint pro Jahr ein Veranstaltungsheft mit vielfältigen Freizeitangeboten, zu welchen sich die Interessenten über das Koordinationsbüro
(Tel. 0581/9712287-16 oder -14) anmelden können. Die Angebote umfassen
Tagesfahrten oder auch mehrtägige Fahrten und Städtereisen.
Sofern darüber hinaus eine regelmäßige und individuelle Einzelbetreuung
gewünscht ist, kann eine Vermittlung und Bereitstellung einer geeigneten
Betreuungsperson über das Koordinationsbüro bei Hrn. Buerschaper und Fr.
Jäger erfolgen. Gemeinsam und auf Grundlage der Bedürfnisse des zu
Betreuenden kann entschieden werden, wie die Betreuung inhaltlich
ausgestaltet werden soll.
Haus der Lebenshilfe gemeinnützige GmbH  Alltag und Freizeit
Am Funkturm 3-9  29525 Uelzen
Ansprechpartner/Innen:
Konstantin Buerschaper  Tel.: (0581) 97 122 87 - 14
[email protected]
Nina Jäger  Tel.: (0581) 97 122 87 - 16
[email protected]
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
58
Heidehof Eimke
Der „Heidehof“ ist eine heilpädagogische Einrichtung für intelligenzgeminderte Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren.
Es werden Kinder aus dem gesamten Bundesgebiet aufgenommen,
vorzugsweise aus dem Landkreis Uelzen und den Nachbarlandkreisen.
Es lassen sich drei Formen der Unterbringung unterscheiden:

der gastweise (Ferien-) Aufenthalt,

der internatsähnliche Aufenthalt sowie

die vollstationäre Unterbringung.
Ein gastweiser Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dient einer
kurzfristigen und zeitliche begrenzten Entlastung und Erholung der Eltern.
Diese können Sie ganzjährig über Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder
gastweise Unterbringung im Heidehof Eimke in Anspruch nehmen.
Ob in den Ferien, an den Wochenenden oder zwischen den Ferien bietet der
Heidehof Eimke Entlastung für die Eltern.
Bei der internatsähnlichen Unterbringung und der vollstationären
Unterbringung lebt das Kind im Heidehof Eimke und besucht von hieraus die
verschiedenen Schulformen, am Wochenende und in den Ferien kann es
dann von den Eltern nach Hause abgeholt werden.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite unter
www.kinderheim-heidehof.de
oder rufen uns an.
Gerne senden wir Ihnen auch eine Infobroschüre zu.
Heidehof Eimke
Schmarbecker Weg 29  29578 Eimke
Herr und Frau Johannes  Tel.: (05873) 235
[email protected]
97 122 87 – 16
[email protected]
© Sanne
2014
Nina Hamborg,
Jäger Stand:
Tel.:Juni
(0581)
60
Das “untypische Gasthaus“ Stadorf e.V.
Im ”untypischen Gasthaus” in Dreilingen werden in den Ferienmonaten
Ferienbetreuungen (Gastweise Unterbringung/ GwU) für Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 18 Jahren mit einer geistigen
und/oder körperlichen Behinderung von Stadorf e.V. organisiert und
durchgeführt.
Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten innerhalb ausgewählter
Zeiten (Ferien) eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ an, so dass für eine
erlebnisreiche und kreative Freizeitgestaltung für alle Gäste gesorgt wird.
Dieser Zeitraum soll den Eltern ebenfalls als Regenerationszeit von ihren
erschwerten Erziehungsaufgaben dienen.
Finanzierung
 durch die Pflegeversicherung/ Krankenversicherung.
Die Pflegekasse übernimmt nach § 39 SGB XI die Kosten für eine
Ersatzpflege.
Zeitraum: maximal bis zu vier Wochen (pro Jahr).
Eventuell können Eltern auch Ansprüche über die Kurzzeitpflege nach
§ 42 SGB XI geltend machen (individuelle Umstände beachten).
 durch den Sozialhilfeträger.
Die Verhinderungspflege – Hilfe zur Pflege in besonderen Lebenslagen
(u. a. § 61 i. V. m. § 19 SGB XII).
61
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Vor der Maßnahme
Grundsätzlich gilt, dass im Vorfeld einer Maßnahme ein Gespräch, ein
Termin zum Kennen lernen zwischen dem Gast des Angebotes und seinen
Eltern/ Erziehungsberechtigten sowie dem leitenden Pädagogen des
Angebotes der GwU stattfindet.
Wünschenswert ist ein Besuch des Gastes und dessen Eltern im untypischen
Gasthaus (Ort der GwU), um sich ein eigenständiges Bild machen zu können.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.stadorfev.de
Stadorf e.V.  Gastweise Unterbringung/ Familienentlastender Dienst
Das „untypische Gasthaus“
Unterlüßer Straße 8  29578 Eimke/ OT Dreilingen
Ansprechpartner:
Morten Schick  Tel.: (05826) 95 49 00
[email protected]
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
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Das Kinderheim von Stadorf e.V.
Das Kinderheim ist eine stationäre Einrichtung und nimmt Minderjährige mit
einer geistigen und/ oder körperlichen Behinderung im Alter von 6 - 16 Jahren
(oder bis Ende der Schulpflicht) auf.
Das Kinderheim ist mit seinen 14 Plätzen in einem Haus auf zwei Stockwerke
verteilt.
Die Kinder und Jugendlichen kommen aus Familien, Pflegefamilien oder aus
anderen Einrichtungen.
Eine erste wichtige Grunderfahrung die den Kindern vermittelt werden muss
ist oftmals:
„Hier ist jetzt dein Zuhause, was immer du auch tust.“
In den allermeisten Situationen entwickelt sich daraus für das Kind/ den
Jugendlichen die Chance, sich zugehörig fühlen zu können und Anflüge von
Sicherheit und Vertrauen zu empfinden.
So entsteht eine Basis, die das Kind zu weiteren Entwicklungsschritten
ermutigt.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Förderung im Alltag der Kinder

Einüben von angemessenen Verhaltensweisen und Hilfe bei der
Eingliederung in die Gemeinschaft

Förderung der Kontaktfähigkeit durch Schaffung von Außenkontakten

Förderung und Pflege der Kommunikationsfähigkeit

Anregung und Förderung der emotionalen, intellektuellen und körperlichen
Fähigkeiten

Anleitung, Hilfestellung und Förderung im lebenspraktischen Bereich, z.B.
bei der Körperpflege, Hygiene und Gesundheitsversorgung, der
bedarfsgerechten Ernährung, dem Umgang mit Geld, dem Verhalten im
Straßenverkehr und der Benutzung von öffentlichen Einrichtungen.
Kinder und Jugendliche aus dem Kinderheim Stadorf besuchen die Schulen
in Uelzen.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.stadorfev.de
Stadorf e.V.  Kinderheim
Stadorf Nr. 17  29593 Schwienau
Tel.: (05822) 95 940  [email protected]
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
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z.B. im Krankheitsfall der Mutter/ des Vaters
Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen Haushaltshilfe (§38 SGBV), wenn
die Hausfrau/ der Hausmann den Haushalt nicht weiter-führen kann wegen

Krankenhausbehandlung

vorzeitiger Entlassung aus dem Krankenhaus

Krankenhausvermeidung

medizinische Vorsorge

Schwangerschaft und Entbindung

Teilnahme an einer Reha-Maßnahme oder Kur

Notwendige Begleitung eines Kindes (Krankenhaus oder Kuraufenthalt)
und mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt zu versorgen ist und
keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann.
Haushaltshilfe durch eine Dorfhelferin
wird unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt

bei drei Kindern unter 12 Jahren oder

zwei Kindern unter 6 Jahren oder

einem Säugling unter 9 Monaten oder

einem kranken oder pflegebedürftigen Kind oder

wenn ein behindertes Kind in der Familie zu versorgen ist oder

wenn eine außergewöhnliche Situation in der Familie vorliegt
Die Arbeitszeiten der Dorfhelferinnen richten sich nach den familiären
Erfordernissen bzw. den Bewilligungen der Kostenträger, meist sind vier bis
acht Stunden täglich vorgesehen.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
Qualifizierung
Dorfhelferinnen verfügen über eine mehrjährige qualifizierte Ausbildung. Sie
verfügen alle über die Ausbildung zur Hauswirtschafterin/Wirtschafterin
zuzüglich eines 14monatiges Fortbildungsseminar mit staatlicher Abschlussprüfung. Sie sind "professionelle Haushaltshilfen", die sowohl pädagogische,
pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen.
Finanzierung
Die Finanzierung des Einsatzes einer Dorfhelferin als Haushaltshilfe hängt
von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger des betroffenen
Elternteils wie der Krankenkasse §38 SGBV, Pflegekasse §39 SGBXI, der
Berufsgenossenschaft und der Rentenversicherung ab.
Der Antrag für eine Haushaltshilfe muss schriftlich vor Einsatzbeginn
erfolgen. Anträge bekommen sie bei ihren Sozialversicherungsträgern,
oftmals stehen sie auch online zu Verfügung.
Auch eine private Beauftragung und Finanzierung ist möglich. Die
Einsatzleitungen geben Ihnen gerne weitere Auskünfte. Alle Dorfhelferinnen
unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Weitere Informationen im Internet unter: www.dhs-nds.de
Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. (Heideregion)
Wilhelm-Seedorf-Straße 1  29525 Uelzen
Einsatzleitung:
Sabine Kröger  Tel. (0581) 97 38 28 12
[email protected]
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§ 38 SGB V – gesetzliche Krankenversicherung - Haushaltshilfe
„(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung
oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die
Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im
Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch
nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(2) Die Satzung soll bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den in Absatz
1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die
Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2
abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende
Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon
abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe
in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum
zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die
erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in
einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden
Kosten steht.
(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je
Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden
Betrag an die Krankenkasse.“
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
§ 39 SGB XI – soziale Pflegeversicherung - Häusliche Pflege bei
Verhinderung der Pflegeperson
„(1) Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen
Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer
notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr; § 34 Abs. 2 Satz
1 gilt nicht.
(2) Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der
erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung
gepflegt hat.
(3) Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu (…)
1.550 Euro ab 1. Januar 2012 belaufen, wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen
sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grade
verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
(4) Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis
zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den
Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Abs. 1 nicht überschreiten, es sei denn, die
Ersatzpflege wird erwerbsmäßig ausgeübt; in diesen Fällen findet der Leistungsbetrag
nach Satz 3 Anwendung.
(5) Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch
Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder
verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der
Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im
Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden.
(6) Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 4 und 5 dürfen zusammen
den in Satz 3 genannten Betrag nicht übersteigen.“
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Für das Abenteuer Familie
Kinderkriegen ist nicht kinderleicht. Gut, wenn Familie und Freunde Ihnen
helfen, den Baby-Stress zu bewältigen. Wenn Sie keine Unterstützung
haben, hilft Ihnen wellcome und verschafft Ihnen so kleine Auszeiten zum
Durchatmen.
Was macht eine
- Mitarbeiterin?
Wie ein guter Engel kommt eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Familie zur
Hilfe.

sie wacht über den Schlaf des Babys, während die Mutter z.B. in Ruhe
duscht

sie bringt das Geschwisterkind zum Kindergarten oder begleitet die
Zwillingsmutter zum Kinderarzt

sie hilft ganz praktisch, hört zu und gibt der Mutter Sicherheit
hilft Familien und Alleinerziehenden, die

sich subjektiv hilfebedürftig fühlen (z.B. Erschöpfung nach Geburt)

unter besonderen Belastungen leiden (z.B. Mehrlinge, Frühgeborenes,
Trennung)

keine medizinische Indikation haben, welche bezahlte Hilfe ermöglichen
würde

und sich eine kleine Auszeit wünschen!
Was ist

nicht?
Kein Ersatz für Hebammen und andere Fachkräfte (z.B. Berater,
Therapeuten etc.)

Keine Vermittlung von Haushaltshilfen oder Reinigungskräften

Kein Notruf
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
hilft so, wie sonst
Familie, Freunde oder Nachbarn helfen würden.
hilft – Die „zwei-bis-drei-Formel“
Wann und wieviel

der Einsatz dauert einige Monate, er endet spätestens mit dem 1.
Geburtstag

die Mitarbeiterin kommt ca. ein bis zweimal pro Woche zur Familie

sie hilft jeweils für ca. zwei bis drei Stunden, manchmal auch länger

die Hilfen werden individuell in Abstimmung mit der Koordinatorin
zwischen ehrenamtlicher Mitarbeiterin und Familie direkt abgesprochen
Was kostet
?
Für die Vermittlung einer Ehrenamtlichen berechnet wellcome eine einmalige
Gebühr von höchstens 10 Euro, für die anschließende Betreuung bis zu 5
Euro pro Stunde. Doch am Geld wird die Hilfe nicht scheitern. Wenn Sie nur
wenig Geld haben, sprechen Sie uns an, wir finden immer einen Weg.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.wellcome-online.de
Evangelische Familienbildungsstätte Uelzen
Bahnhofsweg 12 + 14  29525 Uelzen
Zentrale: Tel.: (0581) 97 99 10
wellcome-Koordinatorin:
Renate Niesel-von Nordheim  Tel.: (0581) 97 99 117
[email protected]
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Eltern-Kind-Gruppe beim Deutschen
Kinderschutzbund
Gruppe
Öffnungszeiten
Dienstag
9.00 – 11.00 Uhr
Kosten
Keine
Freitag
9.00 – 11.00 Uhr
Alter der Kinder:
0-3 Jahre
Besonderes:
Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.kinderschutzbund-uelzen.de
Kinderschutzbund Uelzen
Ripdorfer Straße 35  29525 Uelzen
Ansprechpartnerin:
Frau Erdmann  Tel.: (0581) 1 85 85
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Eltern-Kind-Gruppen der Ev.
Alter
Familien-Bildungsstätte
Öffnungszeiten
1 Treffen pro Woche
10 Monate – 3 Jahre
Vormittags oder nachmittags
Für jeweils 1,5 Stunden
Kosten
Abhängig von der
Dauer des Kurses
Näheres entnehmen Sie bitte dem aktuellen Programm der Ev.
Familienbildungsstätte oder aus dem Internet unter:
www.fabi-uelzen.de
Ev. Luth. Kirchenkreis Uelzen
Bahnhofsweg 12 + 14  29525 Uelzen
Anmeldung: Tel.: (0581) 97 99 10
[email protected]
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Angebote des Vereins
Hoffnung e.V.
Was und Wo
Eltern-Kind-Frühstück
Dietrichstr. 20, Uelzen
(Gemeinderäumlichkeiten)
Alter
Öffnungszeiten
Kosten
Mütter/
Väter mit
kleinen
Kindern
und Babys
jeden 2. Montag
(gerade Wochen)
9.30 – 11.30 Uhr
Jeder bringt
etwas zum
Frühstück
mit.
-
Dienstags
9.30 – 11.30 Uhr
oder nach
Vereinbarung
Leihen,
Tauschen
oder kleine
finanzielle
Spende
-
Mittwochs
9.30 – 11.30 Uhr
Keine
(Anmeldung
erforderlich)
-
Donnerstags
15.00 – 17.30 Uhr
Keine
Bekleidungsstübchen
mit Kinderbetreuung
Hambrocker Str. 84, Uelzen
(Baby- und Kinderutensilien,
Schwangerschaftskleidung)
Kinderbetreuung
Hambrocker Str. 84, Uelzen
Elterntreff
Hambrocker Str. 84, Uelzen
Besonderes:
Beratung nach Vereinbarung.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.hoffnung-uelzen.de
Verein Hoffnung e.V.
Hambrocker Str. 84  29525 Uelzen
Ansprechpartnerin:
Frau Tepper  Tel. (0581) 9 73 65 57
[email protected]
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
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 ist ein Programm der Frühen Bildung für Familien mit Kindern unter 3
Jahren.
 unterstützt Eltern im täglichen Erziehungshandeln und trägt damit zu mehr
Sicherheit und Selbstvertrauen bei.
 ist ein individuelles Programm mit festem Rahmen und findet im
Wesentlichen zu Hause statt.
Ziel ist es, die frühkindliche Entwicklung im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren
positiv zu begleiten und die Mutter-Kind- bzw. die Vater-Kind-Beziehung
durch gemeinsame Aktivitäten zu stärken. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Eltern in ihrem alltäglichen Erziehungshandeln. Das Programm
findet im Wesentlichen zu Hause statt. Hierdurch wird die Eltern-KindBeziehung gestärkt. Durch die Anleitung der geschulten Hausbesucherin
lernen Eltern

sich für die altersspezifischen Bedürfnisse ihrer Kinder zu sensibilisieren,

neue Möglichkeiten zur Förderung der Entwicklung ihrer Kinder,

ihre Erziehungskompetenz zu stärken.
Ziel von Opstapje ist es ferner, die altersgerechte Entwicklung des Kindes zu
fördern und somit Entwicklungsproblemen und Defiziten vorzubeugen. Alle
Teilnehmenden Familien treffen sich 14-tägig in gemütlicher Runde zu einem
Gruppentreffen. Hier erhalten Sie u.a.
Informationen über alle Themen rund um das Kind, Kenntnisse über
Kindertagesstätten und andere Angebote für Familien mit Kindern und die
Möglichkeit zum Austausch mit anderen Eltern.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
HIPPY
 ist ein Familienbildungsprogramm für Familien mit Kindern von 3 bis 6
Jahren.
 unterstützt Sie als Mutter oder Vater, Ihr Kind auf die Schule vorzubereiten.
 fördert die Entwicklungschancen ihres Kindes und ermöglicht neue
Lernerfahrungen.
 bringt Spiel und Spaß für die ganze Familie.
Einmal in der Woche kommt eine erfahrene von uns geschulte Mutter als
Hausbesucherin zu Ihnen nach Hause und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen
eine Wochenaktivität. Diese wird dann von Ihnen täglich ca. 15 Minuten mit
Ihrem Kind und den entsprechenden HIPPY-Materialien durchgeführt.
Alle Teilnehmenden Familien treffen sich 14-tägig in gemütlicher Runde zu
einem Gruppentreffen. Hier erhalten Sie Informationen über alle Themen
rund um das Kind, Kenntnisse über andere Angebote für Familien mit
Kindern, Möglichkeit zum Austausch mit anderen Eltern
Weitere Informationen im Internet unter: www.impuls-familienbildung.de.
Bitte beachten: Bitte sprechen Sie mit den Koordinatorinnen ab, ob eine
Teilnahme an den Programmen möglich ist.
DRK-Kreisverband Uelzen e.V. Uelzen
Ripdorfer Straße 21  29525 Uelzen
Projektkoordinatorinnen:
Beate Niebel  Tel.: (0581) 90 32 497  Mobil (0160) 557 96 61
Helma van Rooy  Tel.: (0581) 90 32 496  Mobil (0160) 557 96 57
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KIBiS – Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle im
Selbsthilfebereich
Die KIBiS Uelzen ist die zentrale Anlaufstelle für den Bereich der Selbsthilfe
in Stadt und Landkreis Uelzen. Die Kontaktstelle vermittelt derzeit in das
Angebot von über 50 Selbsthilfegruppen in unserer Region.
In unserer Beratungsstelle unterstützen und vernetzen wir
Selbsthilfegruppen. Unser Angebot ist kostenlos. Wir unterliegen der
Schweigepflicht.
Unsere Schwerpunkte sind:
 über Selbsthilfe informieren,
 telefonische und persönliche Beratung von Interessierten, Betroffenen und
Angehörigen,
 Vermittlung in Selbsthilfegruppen,
 Neugründungen von Selbsthilfegruppen begleiten,
 bestehende Selbsthilfegruppen unterstützen,
 Kontakte zwischen Selbsthilfegruppen herstellen und gemeinsame Aktionen
organisieren,
 die Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen und Fachleuten fördern
 Fortbildungsveranstaltungen für bestehende Gruppen organisieren.
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Für weitere Informationen können Sie sich gern an uns wenden.
Zeiten
Mo, Di, Do
9.00 – 13.45 Uhr,
Mi
12.00 – 17 Uhr und nach Vereinbarung.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.uelzen.paritaetischer.de
Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
Kreisverband Uelzen
Veerßer Straße 92  29525 Uelzen
Selbsthilfekontaktstelle:
Jeanette Kötke  Tel.: (0581) 97 07 16
[email protected]
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BSK Bundesverband Selbsthilfe Körperbehindert
Jeden 3. Samstag im Monat um 15 Uhr
Seeparkklinik  29389 Bad Bodenteich
Marianne Jordan  Tel. (05824) 9 85 48 27  [email protected]
Blinden- und Sehbehindertenverband Nord-Ost-Niedersachsen e.V.
Jeden 1. Montag im Monat um 14:30 Uhr
Café Im Stadtgarten  29525 Uelzen
Ingeborg Hennings von der Ohe  Tel. (05820) 398
[email protected]
ADHS
Jeden 2. Montag im Monat um 19:30 Uhr
Kreisverband Legasthenie  1. OG  Alte Wiesenstr. 21  29525 Uelzen
Elternkreis Autismus – Stadorf e.V.
Jeden 3. Do. im Monat 19.30 Uhr
Brauerstraße 12  29525 Uelzen
Katrin Hansen-Dening  Im Winkel 3  29590 Rätzlingen  Tel. (05804) 397
Anette Wolff  Poststraße 13  29568 Wieren/Bollensen  Tel. (05825) 98 56 33
Schädel-Hirn-Verletzte
1x im Monat, nach Absprache
KIBiS Uelzen  Tel. (0581) 97 07 16  [email protected]
Allein mit Kind / Depression
Jeden Donnerstag um 15 Uhr
Hoffnung e.V.  Hambrocker Str. 84  29525 Uelzen
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Angehörigengruppe von psychisch Kranken
Jeden 3. Montag im Monat um 18:30 Uhr
Teestube Sozialpsychiatrischer Dienst  Brauerstraße 12  29525 Uelzen
KIBiS Uelzen  Tel. (0581) 97 07 16  [email protected]
Selbsthilfegruppe epilepsiekranke Menschen und deren Angehörige
Michael Gortz  Tel. (0162) 69 13 976  [email protected]
www.epilepsie-saw.de
Pflegeelterntreff
Jeden 3. Donnerstag im Monat um 20 Uhr
Ev. Familienbildungsstätte  Bahnhofsweg 12+14 29525 Uelzen
Gudrun Beitlich  Tel. (0 58 20) 13 58  [email protected]
Selbsthilfe Schlaganfallbetroffene und gleichartig Behinderte
Jeden 1. + 3. Freitag im Monat um 14 Uhr
DRK Haus  Klein Bünstorfer Str. 2  Bad Bevensen
Margret Schulz  Tel.( 0 58 21) 1 38 48  [email protected]
Mein Kind ist tot - wie kann ich weiterleben?
Jeden 1. Donnerstag im Monat um 18 Uhr
Ev. Familienbildungsstätte  Bahnhofsweg 12+14  29525 Uelzen
Sabine Grube  Tel. (0 58 06) 620  [email protected]
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www.bvkm.de
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Hier erhält man u.a. das kostenlose Merkblatt: „Mein Kind ist Behindert, diese
Hilfen gibt es!“ Das Merkblatt (42 Seiten) gibt einen detaillierten Überblick
über finanzielle Hilfen, die Menschen mit Behinderungen beanspruchen
können. Dargestellt wird u.a., welche Leistungen von den Kranken- und
Pflegekassen erbracht werden und welche Leistungen beim Sozialamt zu
beantragen sind.
www.familienratgeber.de
für Familien die von Behinderung betroffen sind.
www.kindernetzwerk.de
für Familien mit Behinderung betroffenen Kindern insbesondere bei seltenen
Erkrankungen.
www.liga-kind.de
Die Deutsche Liga für das Kind – bundesweit tätiges interdisziplinäres
Netzwerk zahlreicher Verbände und Organisationen aus dem Bereich der
frühen Kindheit (0-6 Jahre).
www.behinderte-kinder.de
Eine Seite von Eltern für Eltern mit behinderten Kindern.
Beinhaltet u.a. ein Forum und vielen nützlichen Tipps über Pflegegeld,
Hilfsmittel, Therapieformen, rechtliches und vieles mehr.
www.dksb.de
Deutscher Kinderschutzbund
www.lebenshilfe.de
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
www.bag-selbsthilfe.de
Bundesarbeitsgemeinschaft von Menschen mit Behinderung und chronischer
Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
www.intakt.info.de
Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung inkl. Chat.
www.nakos.de
Verzeichnis aller Selbsthilfegruppen
www.fruehgeborene.de
Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V.
www.trostreich.de
Interaktives Netzwerk für Eltern von Schreikindern.
www.kindergesundheit-info.de
Das Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
bietet umfassende Informationen zum gesunden Aufwachsen von Kindern
sowie Links zu weiteren Anlaufstellen für Familien.
www.kinderbetreuungsboerse-landkreis-uelzen.de
Bietet eine Übersicht zur Regionalen Kinderbetreuung in Niedersachsen
sowie Suchfunktion zu Betreuungsangeboten und Plätzen in den einzelnen
Landkreisen im Bereich der Hortbetreuung, Krippe, Kindertagesstätte,
Kindertagespflege und Babysitter-Angebote; Download von Formularen und
weitere Informationen.
© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014
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Herausgeber, Text, Redaktion und Gestaltung:
Sanne Hamborg  E-Mail: [email protected]
Alle Rechte vorbehalten.
Text, Umschlaggestaltung, Art und Anordnung des Inhalts sind
urheberrechtlich geschützt. Ich bitte um Verständnis, dass ich für die
Vollständigkeit und korrekte Wiedergabe der zahlreichen Inhalte keine
Gewähr übernehmen kann.
Diese Broschüre wurde im Rahmen eines Projektstudiums in Kooperation mit
dem Familien-Servicebüro der Stadt Uelzen erstellt. Sie wird kostenlos zur
Verfügung gestellt und ist nicht zum Weiterverkauf durch die Empfängerin/
den Empfänger oder Dritte bestimmt.
Diese Broschüre ist online verfügbar unter www.besonderekinder.com.
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© Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014

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