Jedes Kind hat ein Recht auf chancengleiche
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Jedes Kind hat ein Recht auf chancengleiche
Familien-Servicebüro Uelzen Jedes Kind hat ein Recht auf chancengleiche Startbedingungen für die eigene Entwicklung. Was aber, wenn ihr Kind sich anders verhält als andere Kinder und andere Startvoraussetzungen mit sich bringt? Dieser Wegweiser stellt Ihnen hilfreiche Angebote und Ansprechpartner aus dem Landkreis Uelzen vor. 1 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Liebe Leser und Leserinnen, liebe Eltern, mit der vorliegenden Broschüre möchte ich Ihnen eine grobe Übersicht von verschiedenen Beratungsstellen, Einrichtungen und Dienste aus dem Landkreis Uelzen aufzeigen, die im Besonderen für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf relevant sind oder sein können. Die vorgestellten Einrichtungen, Verbände, Gruppen usw. wurden um eine Überprüfung der inhaltlichen Angaben gebeten, die hier vorliegenden Texte sind daher überwiegend Originalbeiträge und wurden nur in wenigen Fällen geringfügig verändert oder gekürzt. Die Ausgabe ist sicher noch unvollständig. Daher bin ich für Verbesserungsvorschläge dankbar. Alle Einrichtungen und Dienste, die in dieser Broschüre mit aufgenommen werden möchten, können sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Mein Dank gilt allen Einrichtungen und deren Mitarbeitern, die durch ihre Anzeigen und der gute Zusammenarbeit, diese Broschüre erst ermöglicht haben. Zusätzlich möchte ich mich bei Frau Hillmer und den Mitarbeiterinnen des Familien-Servicebüro der Stadt Uelzen für die freundliche und kompetente Projektbegleitung zur Entwicklung dieser Broschüre bedanken. Sanne Hamborg E-Mail: [email protected] Homepage: www.besonderekinder.com (Studentin der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachbereich: Soziale Arbeit - Bachelor) © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 2 Vorwort ..........................................................................................................2 Einleitung ......................................................................................................6 Familien-Servicebüro der Stadt Uelzen ........................................................7 Eingliederungshilfe im vorschulischen Bereich......................................... 9 Ansprechpartner im Rahmen der Eingliederungshilfe ................................12 Platz für eigene Notizen ..............................................................................13 Allgemeine Beratung und Früherkennung ................................................ 14 Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung (BFF) im Gesundheitsamt ..........................................................................................14 Erziehungs- und Familienberatungsstelle ...................................................15 Beratung und Diagnostik zur Sprachentwicklung.................................... 17 Sprachheilsprechtag (Gesundheitsamt) .....................................................17 Sprechtag zur Sprachentwicklung (Haus der Lebenshilfe) .........................18 häusliche Frühförderung ............................................................................ 19 Frühförderstelle Uelzen ...............................................................................19 Zusätzliche Frühförderung für die Bereiche Hören und Sehen ..................21 Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) ...............................................................23 Kindertageseinrichtungen (0-3 Jahre) ....................................................... 25 Rahmenbedingungen integrativer Krippen .................................................27 Gruppenintegration ............................................................................................ 27 Einzelintegration ................................................................................................ 28 Integrative Krippe im Landkreis Uelzen ......................................................29 Kindertageseinrichtungen (3-6 Jahre) ....................................................... 30 Rahmenbedingungen für Kindertagesstätten 3-6 Jahre .............................31 Gruppenintegration ............................................................................................ 31 Einzelintegration ................................................................................................ 32 3 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Integrative Gruppen im Landkreis Uelzen .................................................. 33 Platz für eigene Notizen .............................................................................. 40 Heilpädagogischer Kindergarten ................................................................41 Rahmenbedingungen für heilpädagogische Kindergärten ......................... 41 Heilpädagogischer Kindergarten „Schatzkiste“ Uelzen .............................. 42 Sprachheilkindergarten ................................................................................43 Rahmenbedingungen für Sprachheilkindergärten ...................................... 43 Sprachheilkindergarten „Wilde Wiese“ ....................................................... 44 Unterstützung im schulischen Bereich ......................................................45 Kreisverband Legasthenie .......................................................................... 45 Schulbegleitung/ Schulassistenz ................................................................ 47 Platz für eigene Notizen .............................................................................. 50 Zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten .......................................................51 Kinderspielkreise ........................................................................................ 51 Kindertagespflege ....................................................................................... 53 Ferien- / Freizeitbetreuung...........................................................................55 Ferienbetreuung ......................................................................................... 55 Freizeitbetreuung/ Familienunterstützende Dienste ................................... 57 Platz für eigene Notizen .............................................................................. 58 Stationäre Betreuungsmöglichkeiten .........................................................59 Von der gastweisen bis zur vollstationären Unterbringung ........................ 59 Häusliche Unterstützungsangebote ...........................................................65 Haushaltshilfe / Dorfhelferin........................................................................ 65 wellcome – für das Abenteuer Familie Geburt .......................................... 69 Soziale Unterstützungsangebote ................................................................71 Eltern-Kind-Gruppen ................................................................................... 71 Platz für eigene Notizen .............................................................................. 74 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 4 Eltern-Kind-Programme ..............................................................................75 Selbsthilfegruppen ......................................................................................77 Nützliche Internetportale ............................................................................. 81 Impressum .................................................................................................... 83 5 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Liebe Eltern! Jedes Kind hat ein Recht auf chancengleiche Startbedingungen für die eigene Entwicklung. Was aber, wenn ihr Kind sich anders verhält als andere Kinder oder aufgrund einer Entwicklungsverzögerung oder Behinderung andere Startvoraussetzungen mit sich bringt? Wenn ihr Kind krank ist, ein Handicap oder eine Behinderung hat, ist zunächst vieles anders. Vielleicht machen Sie sich Vorwürfe und/ oder Sorgen sich über die weitere Entwicklung ihres Kindes. Welche Auswirkungen hat das alles auf Ihr Familienleben? Wie wird sich Ihr Kind entwickeln? Wie können Sie ihr Kind bestmöglich unterstützen? Welche Probleme und Belastungen kommen auf Sie zu? Es ist gut und wichtig sich von Anfang an Rat und Unterstützung zu holen. Es gibt viele Anlaufstellen, die Eltern eines behinderten Kindes unterstützen können. Mit der Zeit werden Sie feststellen: Das Leben mit ihrem Kind ist genauso von Hochs und Tiefs geprägt wie bei jedem anderen Kind auch. Ihr Kind entwickelt sich, nur vielleicht etwas langsamer oder auf andere Weise. Denn ihr Kind will – wie alle Kinder – lernen und sich entwickeln. Diese Broschüre soll Ihnen als Wegweiser dienen und Ihnen dabei helfen, ihrer individuellen Lebenssituation entsprechend, passende Angebote und Ansprechpartner zu finden. Sanne Hamborg (Studentin der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachbereich: Soziale Arbeit - Bachelor) © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 6 Beratung und Vermittlung in Sachen Kinderbetreuung Familie und Beruf miteinander vereinbaren? Sie suchen eine stabile, qualifizierte und zuverlässige Betreuung für ihr Kind? Sie wollen als Arbeitgeber in ihrem Betrieb Kinderbetreuung anbieten oder Eltern bei der Suche unterstützen? Beratung Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Betreuung für ihr Kind, zugeschnitten auf ihre Persönliche Situation und abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse ihres Kindes. Information Wir informieren Sie über freie Plätze, Anmeldeverfahren, Kriterien der Platzvergabe und Kosten vorhandener Betreuungsangebote. Vermittlung Wir vermitteln Ihnen Plätze in Kindertageseinrichtungen, wir vermitteln Ihnen ergänzende Angebote, wie z.B. Ferienbetreuung, Babysitter, Wunschgroßeltern und Betreuung nach der Schule und wir kooperieren mit dem Kindertagespflegebüro der Ev. Familienbildungsstätte bei Anfragen nach Tagesmüttern bzw. Tagesvätern. Entwicklung Wir entwickeln mit Ihnen als Eltern gemeinsam weitere zusätzliche Angebote, wenn der Bedarf durch die vorhandenen Angebote nicht gedeckt werden kann. Vernetzung Wir vernetzen die Anbieter von Kinderbetreuung und arbeiten mit Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen etc. in der Stadt Uelzen eng zusammen. Service Wir helfen Unternehmen bei der Entwicklung eines Konzepts für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung und bei dessen praktischer Umsetzung. 7 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Wir suchen und vermitteln Jugendliche als Babysitter, Fachschülerinnen und Studentinnen der Sozialpädagogik als Honorarkräfte, Aktive SeniorInnen, die sich als Wunschgroßeltern ehrenamtlich für Familien engagieren wollen. Wir informieren Sie über Möglichkeiten ihres Einsatzes sowie Angebote der Qualifizierung und beraten Sie in allen finanziellen und rechtlichen Fragen. Wir nehmen Sie in unsere Vermittlungsdatei auf. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach passenden Hilfen und Angeboten für Familien und weisen Ihnen so den Weg zu einem kompetenten Ansprechpartner. Eine Beratung kann im persönlichen Kontakt (möglichst nach telefonischer Vereinbarung), telefonisch, per mail oder auch auf dem Postweg erfolgen. Familien-Servicebüro Uelzen Rathaus Herzogenplatz 2 29525 Uelzen Eingang: Busbahnhof Leitung: Petra Heinzel Tel.: (0581) 8 00 - 62 81 Beratung: Kornelia Hillmer Tel.: (0581) 8 00 - 62 82 Verwaltung: Sonja Blümke Tel.: (0581) 8 00 - 62 83 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 8 Ist Ihr Kind aufgrund einer Entwicklungsstörung und/ oder Behinderung auf eine zusätzliche Unterstützung oder eine spezielle Form der Betreuung angewiesen, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob oder welche Hilfe ihr Kind benötigt, können Sie sich im Vorfeld an die Mitarbeiter der Frühförderstelle Uelzen wenden. Sie bieten Ihnen eine kompetente Beratung, Unterstützung und (nach Bedarf) Begleitung an. Um den Bedarf und die geeignete Form der Eingliederungshilfe für das Kind feststellen zu können, beauftragt das Sozialamt nach Ihrer Antragsstellung das Gesundheitsamt (Amtsarzt), ein amtsärztliches Gutachten über ihr Kind zu erstellen. Der Amtsarzt lädt Sie und Ihr Kind daraufhin zu einer Untersuchung ein. Hier ist es ratsam, vorhandene ärztliche und therapeutische Berichte mit vorzulegen. Aufgrund der vorliegenden Arztberichte und der Untersuchung des Kindes entscheidet der Amtsarzt, welche Maßnahme der Eingliederungshilfe für das Kind sinnvoll und notwendig ist, bespricht dieses mit Ihnen und leitet das amtsärztliche Gutachten über Ihr Kind an das Sozialamt weiter. Das Sozialamt entscheidet über die Übernahme der Kosten und teilt Ihnen dieses schriftlich mit. Mit der schriftlichen Bewilligung für die Eingliederungshilfe können Sie Ihr Kind in einer der entsprechenden Einrichtung anmelden. 9 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Folgenden Leistungen der Eingliederungshilfe sind möglich: Häusliche Frühförderung Integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen und Regelkindertagesstätten Integrative Betreuung im Rahmen der Einzelintegration in Krippen und Regelkindertagesstätten Heilpädagogischer Kindergarten für Kinder mit einer geistigen Behinderung bzw. einer Körperbehinderung Sprachheil- und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung Benötigt ihr Kind überwiegend Unterstützung im sprachlichen Bereich, so wenden Sie sich bitte vor Antragsstellung auf Eingliederungshilfe an den Sprachfachgutachter/ Sprachheilsprechtag im Gesundheitsamt. Dieser überprüft das Kind und leitet nach Bedarf eine Empfehlung sowie den Antrag auf Eingliederungshilfe (z.B. für den Sprachheilkindergarten) direkt an das Sozialamt weiter. Heilpädagogische Kindergärten, Sprachheil- und Sonderkindergärten haben sich auf die Förderung und Betreuung behinderter Kinder spezialisiert und bieten keine integrative Betreuung an. © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 10 1. Eltern (Sorge um psychische, gesundheitliche Entwicklung des Kindes) 2. Kinderarzt Feststellung von Entwicklungsabweichungen Überweisung zu weiteren Ärzten, Therapeuten, etc. Freie Angebote Beratung der Frühförderstelle Uelzen Beratungsstelle für Früherkennung u. Förderung (BFF) Sprachheilsprechtag Erziehungs- und Familienberatungsstelle Uelzen Keine Verbesserung – Behinderung droht oder ist vorhanden 3. Eltern Sie wenden sich an das Sozialamt. 4. Sozialamt Antragsstellung auf Eingliederungshilfe Das Gesundheitsamt wendet sich an Sie. 5. Gesundheitsamt Einladung: amtsärztliche Untersuchung 6. Kostenübernahmeentscheidung 7. Eltern Anmeldung des Kindes in geeigneter Einrichtung Ambulante Förderung z.B. Frühförderung 11 Teilstationäre Förderung z.B. sprach-/heilpäd./ integr. Kindertagesstätte Stationäre Förderung z.B. betreutes Wohnen © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Frühförderstelle Uelzen Träger: Lebenshilfe Kreisvereinigung Uelzen e.V. Veerßer Straße 60 29525 Uelzen Ina Huppert Tel.: (0581) 16 720 [email protected] www.fruehfoerderstelle-uelzen.de Die Frühförderstelle ist telefonisch von Montag bis Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr und in der übrigen Zeit über Anrufbeantworter zu erreichen. Sozialamt Uelzen (Antrag auf Eingliederungshilfe) Veerßer Straße 53 29525 Uelzen Zentrale: Tel.: (0581) 82-0 Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg (Amtsärztliches Gutachten) Auf dem Rahlande 15 29525 Uelzen Zentrale: Tel.: (0581) 82-462 www.uelzen.de oder hier Amtsarzt: Dr. Wermes Sprachheilsprechtag Koordinatorin: Frau Bojanowski Tel.: (0581) 82-470 [email protected] Sprachfachgutachter: Herr Walter Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung (BFF) Koordinatorin: Frau Bojanowski Tel.: (0581) 82-470 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 12 13 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Die Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung (BFF) berät unverbindlich Eltern, die aufgrund der Entwicklung ihres Säuglings oder Kleinkindes beunruhigt sind und Hinweise haben, aus denen sie ableiten, dass evtl. eine verzögerte Entwicklung bei ihrem Kind gegeben ist. Früherkennung und Förderung können helfen, Entwicklungsschwierigkeiten zu vermeiden oder zu verringern, daher haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in der Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung kostenlos untersuchen zu lassen. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle sind ein Team von qualifizierten Fachleuten aus verschiedenen Bereichen der Kinderheilkunde, der Pädagogik und der Psychologie. Das Kind wird in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachleuten untersucht, und sofern es erforderlich erscheint, werden Vorschläge zur Förderung des Kindes gegeben. Weitere Informationen zur Arbeit der Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung erhalten Sie hier. Beratungsstelle für Früherkennung und Förderung (BFF) Gesundheitsamt Auf dem Rahlande 15 29525 Uelzen Koordinatorin: Frau Bojanowski Tel.: (0581) 82-470 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 14 eine öffentliche Einrichtung, in der Fachleute mit unterschiedlichen Ausbildungen Hilfen bei der Klärung von Erziehungsfragen geben; Entwicklungsstände bei Kindern und Jugendlichen einschätzen Unterstützung beim Verständnis und der Bewältigung von Problemen leisten; Veränderungen einleiten und begleiten sowie Hilfen anbieten und vermitteln Wir arbeiten auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, nach dem jeder, der Kinder erzieht oder betreut, Anspruch auf Hilfe hat. Wir sind kostenfrei und absolut vertraulich. Eltern, bei Fragen der Erziehung, Entwicklung sowie des Verhaltens von Kindern und Jugendlichen. Jugendliche, die Probleme haben mit Schule und Ausbildung, innerhalb ihrer Familie, mit sich selbst oder mit anderen. Familien, die Rat und Unterstützung wollen bei Konflikten, Beziehungsschwierigkeiten Trennung und Scheidung. Mitarbeiter/innen sozialer und pädagogischer Einrichtungen die Beratung und Austausch wünschen bei Problemfeldern in ihrer Arbeit sowie bei praxisrelevanten Themen. 15 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Auskünfte und weiterführende Informationen zu speziellen Fragestellungen Beratungsgespräche bei Erziehungs- und Entwicklungsschwierigkeiten Klärung und Vermittlung bei Konflikten, Trennung und Scheidung Gesprächsangebote für Jugendliche Therapeutische Einzel- und Gruppeninterventionen Sprechstunden in Kindergärten und Schulen Sprechstunde für Mädchen und junge Frauen Informationsveranstaltungen Diagnostik Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landkreises Uelzen Tivolistr. 9 29525 Uelzen Leitung: Frau Szilinski Anmeldung: Frau Jonas Tel.: (0581) 74 08 4 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 16 Der Sprachheilsprechtag dient Eltern zur Überprüfung der sprachlichen Entwicklung ihres Kindes. Eltern, die das Gefühl haben ihr Kind benötigt sprachliche Förderung, können sich an den Sprachfachgutachter wenden und ihr Kind vorstellen. Sofern es erforderlich scheint werden fachärztliche Empfehlungen zur Förderung des Kindes gegeben und notwendige Schritte eingeleitet. Die Terminabsprache findet nach telefonischer Vereinbarung mit Frau Bojanowski statt. Sprachheilsprechtag Gesundheitsamt Auf dem Rahlande 15 29525 Uelzen Koordinatorin: Frau Bojanowski Tel.: (0581) 82-470 [email protected] Sprachfachgutachter: Herr Walter 17 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Für Eltern und Interessierte mit Kindern, die Fragen zur Sprachentwicklung eines Kindes haben (ab dem 2. Lebensjahr), bietet die Lebenshilfe eine Beratung durch eine Sprachtherapeutin an. Themen Sprache und Sprechen, Schweigen, Hören, Schlucken, Nuckeln, Redeunflüssigkeiten (Stottern, Poltern) sowie Informationen zu Möglichkeiten der Sprachförderung und -therapie Die Sprechstunde findet nach telefonischer Anmeldung einmal monatlich (Donnerstag) zwischen 15.00 und 17.00 Uhr statt. Therapiezentrum Rudolf-Schmidt-Haus Von-Estorff-Straße 3 29525 Uelzen Tel.: (0581) 97 166 50 Teamleiter des Therapiezentrums: H. Meierhoff Tel.: (0581) 8854 123 Abteilungsleitung: Fr. Seiferth Tel.: (0581) 97 166 60 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 18 Mobile Frühförderung und Beratung Eltern, die den Eindruck haben ihr Kind (Säugling bis Schuleintritt) brauche in seiner körperlichen, geistigen, sprachlichen, gefühlsmäßigen oder sozialen Entwicklung Unterstützung, können sich an die Frühförderstelle wenden. Auch, wenn Eltern nur eine Frage haben oder eine Beratung zur Entwicklung oder Förderung ihres Kindes wünschen, können sie sich an die Frühförderstelle wenden. Die Beratung kann in vertrauter Umgebung zu Hause oder in der Frühförderstelle erfolgen. Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Familien mit einem behinderten oder entwicklungsverzögerten Kind, das von dafür besonders qualifizierten pädagogischen Fachkräften durchgeführt wird. Sie kann einsetzen, sobald eine Auffälligkeit oder Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung erkannt wird. Die Mitarbeiter/innen der Frühförderstelle besuchen die Familien in der Regel einmal wöchentlich zu Hause, um gemeinsam mit ihnen Wege zur Förderung ihres Kindes zu finden. Sie sind Gesprächspartner für die Eltern, bieten Hilfestellung an im Umgang mit Ämtern und in rechtlichen Fragen, die die Frühförderung betreffen. Sie vermitteln Kontakte zu anderen Beratungsstellen und weiteren Fachkräften und sie arbeiten in enger Kooperation mit unterschiedlichen Fachdisziplinen. 19 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Die Finanzierung der Frühförderstelle wird im Wesentlichen durch den örtlichen Sozialhilfeträger gewährleistet. Für Eltern ist die Inanspruchnahme der Frühförderung kostenlos. Die Frühförderstelle ist zu erreichen: Montag – Mittwoch von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr Weitere Informationen im Internet unter: www.fruehfoerderstelle-uelzen.de Frühförderstelle der Lebenshilfe Kreisvereinigung Uelzen e.V. Veerßer Straße 60 29525 Uelzen Ina Huppert Tel.: (0581) 16 720 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 20 Das Pädagogisch Audiologische Beratungszentrum ist in der Regel die erste Stelle des LBZH Braunschweig, mit der Kinder mit einer Hörschädigung und deren Eltern in Kontakt kommen. Es werden zum einen auf Veranlassung von Universitätskliniken, Fachärzten und Hörgeräteakustikern Kinder vorgestellt, bei denen bereits aufgrund medizinischer Diagnosen eine Hörschädigung bekannt ist. Zum anderen werden jedoch auch von Pädiatern, Allgemeinmedizinern, Sozialpädiatrischen Zentren, Fachberatern für Hör- und Sprachgeschädigte an den Gesundheitsämtern oder von den Eltern selbst Kinder vorgestellt, sofern nach deren Beobachtungen ein Verdacht auf das Vorliegen einer pädagogisch relevanten Hörbeeinträchtigung besteht. Weitere Informationen im Internet unter: www.lbzh-bs.de Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Braunschweig Charlottenhöhe 44 38124 Braunschweig Sekretariat: Frau Mühle Tel.: (0531) 26 468 -21 (0) [email protected] 21 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Das Landesbildungszentrum für Blinde bietet in Niedersachsen Frühförderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung an, um Familien mit blinden oder hochgradig sehbehinderten Kindern zu unterstützen. Dieses Angebot schließt auch die mehrfachbehinderten, schwerstmehrfachbehinderten Kinder und die Kinder mit einer zerebralen hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit ein. Eltern von Kindern können dieses Angebot von der Erstdiagnostik bis zur Einschulung kostenlos in Anspruch nehmen. Weitere Informationen im Internet unter: www.lbzb.de Landesbildungszentrum für Blinde (LBZB) Bleekstraße 22 30559 Hannover Zentrale: Tel.: (0511) 52 47 353 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 22 Wenn Sie bei Ihrem Kind Auffälligkeiten in der Entwicklung feststellen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt. Er wird Ihnen weiterhelfen. Sollte eine Untersuchung in einem SPZ erforderlich sein, wird er Ihnen eine Überweisung ausstellen. Nur mit Überweisungsschein übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind ambulante interdisziplinäre Einrichtungen. Sie bieten ergänzend zu den Praxen niedergelassener Ärzte und Therapeuten und den Frühförderstellen interdisziplinär Hilfe und Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohten Kindern an. In sozialpädiatrischen Zentren werden anders als in Frühförderstellen Kinder und Jugendliche jeden Alters behandelt. Die Arbeit von SPZ richtet sich auf diejenigen Kinder aus, die wegen der Schwere bzw. Komplexität der Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von Ärzten, sonstigen Therapeuten und den Frühförderstellen behandelt werden können. Die erfahrenen Ärzte- und Therapeutenteams erkennen und helfen Ihrem Kind u.a. bei Körperbehinderungen, Entwicklungsverzögerungen, Sprach-/Sprechstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Anfallsleiden, Aufmerksamkeits-, Konzentrations-, Wahrnehmungs- und Lernschwächen, Muskelerkrankungen, Spina bifida (so genannter "offener Rücken"), geistigen Behinderungen, neurologischen Problemen. Die Mitarbeiter kommen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendmedizin, Psychologie, Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Kinderkrankenpflege, Logopädie und Sprachheilpädagogik, Urotherapie und Sozialberatung. Sie bieten Diagnostik, Beratung und vielfältige Therapien an. 23 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Sozialpädiatrisches Zentrum Hamburg Zentrum für Kindesentwicklung Praxis Dr. med. Inge Flehmig Rümkerstraße 15-17 22307 Hamburg Telefonzentrale: Tel.: (040) 63 15 218 Terminvereinbarung: Tel.: (040) 45 01 010 Zentrum für Kindesentwicklung Standort City Nord (Therapiebereich) Mexikoring 35 22297 Hamburg Winterhude Tel.: (040) 63 12 047 [email protected] Weitere Informationen im Internet unter: www.kindesentwicklung.com Sozialpädiatrisches Zentrum Celle Allgemeines Krankenhaus Siemensplatz 4 29223 Celle Anmeldung: Tel.: (05141) 72-18 51 [email protected] Weitere Informationen im Internet unter: www.akh-celle.de Sozialpädiatrisches Zentrum Hannover Janusz-Korczak-Allee 8 30173 Hannover Patientenanmeldung: Tel.: (0511) 81 15-77 12 [email protected] Weitere Informationen im Internet unter: www.spz-hannover.de Bitte beachten: Für die Vorstellung in einem sozialpädiatrischen Zentrum benötigen Sie eine Überweisung z.B. durch Ihren Kinderarzt. © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 24 Mit dem neuen Kinderförderungsgesetz (KiföG) besteht in Deutschland ab 2013 für alle ein- bis dreijährigen Kinder ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz. Allerdings gibt es in diesem Gesetz keine besonderen Vorgaben für die gemeinsame Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung für Krippen. Eine erste Orientierung bietet die 2. DVO - KitaG. Wie die integrativen Plätze ausgebaut und ausgestaltet werden liegt allein in der Verantwortung der Bundesländer und Kommunen. Als Modellvorhaben der integrativen Betreuung in Krippen dient uns im Landkreis Uelzen die „Krippe Wunderland“. Der Landkreis Uelzen als Jugendhilfeträger, die Gemeinden und die Kindergärten sind seit je her bemüht eine integrative Erziehung in den Kindertagesstätten zu ermöglichen. Es gibt bereits viele integrative Gruppen (Altersstufe 3-6 Jahre) in den Kindertagesstätten durch den Ev. luth. Kindertagesstättenverband Uelzen im Landkreis Uelzen. Da hieran besondere Anforderungen an das Personal, die Gruppengröße und die Räumlichkeiten gestellt sind, können jedoch nicht alle Kindertagesstätten eine Integration ermöglichen. Auch einzelintegrative Maßnahmen (Einzelintegration) können im Einzelfall als Maßnahmen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. Hier sei aber zu beachten, dass die Aufnahme in eine integrative Gruppe gegenüber der Maßnahme der Einzelintegration Vorrang habe. 25 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Zwar sollen gemäß § 3 Abs. 6 KitaG wesentlich behinderte Kinder nach Möglichkeit in einer ortsnahen Kindertagesstätte gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern in einer Gruppe betreut werden. Ein jederzeit durchsetzbarer Anspruch auf eine gemeinsame Betreuung besteht jedoch nicht. Um das Angebot der Integrationsplätze möglichst Bedarfsgerecht umsetzen und anpassen zu können, muss der Gesamtbedarf an Integrationsplätzen für die einzelnen Gemeinden und dem Landkreis ersichtlich sein. Daher ist es wichtig, seinen Bedarf frühzeitig in der jeweiligen Kindertagesstätte, in der Gemeinde und beim Sozialamt zu melden. Steht ein Platz in einer integrativen Gruppe nicht zur Verfügung, kann der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch durch einen Platz in einem Sonderkindergarten (Heilpädagogischer Kindergarten oder Sprachheilkindergarten) erfüllt werden. Vorhandene Einzelintegrationsmaßnahmen können aufgrund der individuellen Aufnahme in dieser Broschüre nicht angeben werden. © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 26 (entsprechend den Rahmenbedingungen der am Modellvorhaben gem. §11 Abs.2 KiTaG beteiligten Gruppen/ Einrichtungen) Gesetzliche Grundlage 2.DVO - KiTaG Gruppengröße Reduzierung von 15 (Regelgruppe) auf… (Gesamtgruppe) bei 3 Kindern mit erhöhtem Förderbedarf max. 10 Kinder, wenn mehr als 7 Kinder unter 2 Jahren max. 9 Kinder bei 2 Kindern mit erhöhten Förderbedarf max. 12 Kinder, wenn mehr als 7 Kinder unter 2 Jahren max. 10 Kinder Personal 2 Fachkräfte gem. §4 Abs. 2 und 3 KiTaG und eine heilpädagogische Fachkraft für die gesamte Betreuungszeit. Diese beinhalten: eine sozialpädagogische Fachkraft (Erzieherin) eine Kinderpflegerin/ Sozialassistentin/ Erzieherin eine heilpädagogische Fachkraft (Heilpädagogin, Heilerziehungspflegerin, Erzieherin mit heilpädagogische Zusatzqualifikation) Zeitrahmen: mindestens 5 Stunden täglich an 5 Werktagen in der Woche Gruppenraum: mind. 3m² pro Kind Kosten: Die Kosten werden auf Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit SGB IX durch das Land Niedersachsen und dem Landkreis Uelzen erbracht. 27 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 (entsprechend den Rahmenbedingungen der am Modellvorhaben gem. §11 Abs.2 KiTaG beteiligten Einrichtungen) Gesetzliche Grundlage 2.DVO - KiTaG Gruppengröße Reduzierung von 15 (Regelgruppe) auf max. 14 Kinder (Gesamtgruppe) hiervon ein Kind mit erhöhten Förderbedarf, wenn mehr als 7 Kinder unter 2 Jahren max. 11 Kinder Personal 2 Fachkräfte gem. § 4 Abs.2 und 3 KiTaG und zusätzlich 10 Stunden heilpädagogische Förderung. Diese beinhalten eine heilpädagogische/ sozialpädagogische Fachkraft (Heilpädagogin/ Heilerziehungspflegerin/ Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation/ Erzieherin) eine Kinderpflegerin/ Sozialassistentin/ Erzieherin zusätzlich eine heilpädagogische Fachkraft (10 Stunden die Woche), wenn die in den Gruppen tätigen Fachkräfte über keine heilpädagogische Qualifikation verfügen Zeitrahmen, Gruppenraum und Kosten siehe Gruppenintegration Eltern, die ihr Kind im Rahmen einer Integrationsmaßnahme in einer Krippe vor Ort unterbringen möchten, sollten sich frühzeitig in der jeweiligen Einrichtung melden und einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt stellen. © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 28 integrative Krippe „Wunderland“ Gruppen Anzahl Alter Öffnungszeiten Ganztags 1 1–3 Mo – Fr 7.00 – 17.00 Uhr 2/3 Gruppe 1 1–3 Mo – Fr 8.00 – 15.00 Uhr Zusätzliche Zeiten Mo – Fr 7.00 – 8.00 Uhr Ferienzeiten: 3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr Angebot/ Besonderes: 3,5 Fachkräfte für je 12 Kinder, Kooperation/ Fachberatung mit Frühförderung, familienorientierte Arbeit, Elternberatung Weitere Informationen im Internet unter: www.kinderundjugend.lebenleben.de Stiftung Leben leben Krippe „Wunderland“ Bohldamm 61 29525 Uelzen Leiterin: Carmen Boss Tel.: (0581) 9 71 66 60 [email protected] 29 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Derzeit bieten alle ev. luth. Kindertagesstätten eine Integrationsgruppe an. 2013 wurde der „Ev. luth. Kindertagesstättenverband Uelzen“ gegründet. Unter diesem werden alle ev. luth. Kindertagesstätten betrieben und verwaltet. Jede Integrationsgruppe der Regelkindertagesstätten verfügt über die Platzanzahl von 4 Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf, so dass im Landkreis Uelzen zurzeit 8 Integrationsgruppen mit insgesamt 28 Plätzen für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf bestehen. Je nach Bedarfslage der Eltern und den gegebenen Voraussetzungen kann dieses von Jahr zu Jahr variieren. Weitere Informationen zu den ev. luth. Kindertagesstätten im Internet unter: www.kirche–uelzen.de Ev. luth. Kindertagesstättenverband Taubenstraße 1 29525 Uelzen Tel.: (0581) 97 91 23 Vorstand: Herr Pastor Michael Kardel Betriebswirtschaftliche Leitung: Dorothee Drewes Pädagogische Leitung: Maureen Wiele © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 30 Gesetzliche Grundlagen §1 2.DVO-KiTaG ; §2 2.DVO-KitaG Gruppengröße Reduzierung der Regelgruppe (von 25 Kinder) auf max. 18 Kinder hiervon 4 (für ein Jahr max. 5) Plätze für Kinder mit erhöhten Förderbedarf Alter der Kinder (i.d.R. 3-6 Jahre) max. 3 Kinder unter 3 Jahren (Gesamtgruppe) mind. 2 Kinder mit erhöhten Förderbedarf zwischen 3 bis zur Einschulung Personal (3 Fachkräfte) eine heilpädagogische Fachkraft (Heilpädagogin/ Heilerziehungspflegerin/ Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation) eine sozialpädagogische Fachkraft (Erzieherin) eine Kinderpflegerin/ Sozialassistentin/ Erzieherin Zeitrahmen: mindestens 5 Stunden täglich an 5 Werktagen in der Woche Gruppenraum: mind. 3m² pro Kind (Regelgruppe = 2m²) Kosten: Die Kosten werden auf Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit SGB IX durch das Land Niedersachsen und dem Landkreis Uelzen erbracht. 31 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Gesetzliche Grundlagen Runderlass des MS vom 16.05.1997 Gruppengröße Reduzierung der Regelgruppe (25 Kinder) auf max. 20 Kinder hiervon 1 Kind mit erhöhtem Förderbedarf Personal 2 Fachkräfte, zusätzlich 10 Stunden heilpäd. Förderung die Woche eine heilpädagogische/ sozialpädagogische Fachkraft (Heilpädagogin/ Heilerziehungspflegerin/ Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation/ Erzieherin) eine sozialpädagogische Fachkraft (Erzieherin) zusätzlich eine heilpädagogische Fachkraft, wenn die in den Gruppen tätigen Fach-kräfte über keine heilpädagogische Qualifikation verfügen (für 10 Stunden heilpädagogische Förderung die Woche) Zeitrahmen und Kosten siehe Gruppenintegration Eltern, die ihr Kind im Rahmen einer Integrationsmaßnahme in einer Kindertagesstätte vor Ort unterbringen möchten, sollten sich frühzeitig in den Einrichtung melden und einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt stellen. © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 32 Ev. Kindertagesstätte Bad Bevensen Gruppe Anzahl Alter Nachmittags 2 3-6 Öffnungszeiten Mo-Fr 12.30 -17.30 Uhr Ferienzeiten 3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr Angebot/ Besonderes Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung, Physiotherapeuten; Fachberatung; Familienorientierte Arbeit; Elternberatung Ev. Kindertagesstätte Bad Bevensen Röntgenstraße 1 a 29549 Bad Bevensen Leitung: Birgit Waltje Tel.: (05821) 24 07 [email protected] 33 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Ev. Kindertagesstätte Bad Bodenteich Gruppe Anzahl Alter Vormittags 1 3-6 Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-13.00 Uhr Ferienzeiten 3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr Angebot/ Besonderes Kneipp-Kindertagesstätte; Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung, Physiotherapeuten Ev. Kindertagesstätte Bad Bodenteich Burgstr. 4 29389 Bad Bodenteich Leitung: Petra Job Tel.: (05824) 634 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 34 Ev. Kindertagestätte Bienenbüttel Gruppe Anzahl Alter Nachmittags 1 3-6 Öffnungszeiten Mo-Fr 13.00-18.00 Uhr Ferienzeiten 3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr Angebot/ Besonderes Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung; Schwerpunkt „Ausgewogene Ernährung“; gemeinsames Kochen und Backen, Fachberatung; differenzierte Angebote in Kleingruppen Ev. Kindertagestätte Bienenbüttel Kirchenplatz 6a 29553 Bienenbüttel Leitung: Heiko Metzler Tel.: (05823) 447 [email protected] 35 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Ev. Kindertagesstätte Gerdau Gruppe Anzahl Alter Vormittags 1 3-6 Öffnungszeiten Mo-Fr 7.30-12.30 Uhr Ferienzeiten 3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr, Osterferien Angebot/ Besonderes Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung; Inklusionsprojekt mit Fachkraft für Inklusive Prozesse Ev. Kindertagestätte Bienenbüttel In der Worth 2a29581 Gerdau Leitung: Marion Knauer Tel.: (05828) 15 92 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 36 Ev. Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ Himbergen Gruppe Anzahl Alter Nachmittags 1 3-6 Öffnungszeiten Mo-Fr 12.30-17.30 Uhr Ferienzeiten 3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr Angebot/ Besonderes Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung; Musikprojekt mit dem Land Niedersachsen und der Musikschule Ev. Kindertagestätte „Unterm Regenbogen“ Himbergen Zum Botterbusch 20 29584 Himbergen Leitung: Anke Hinrichs Tel.: (05828) 15 92 [email protected] 37 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Ev. Kindertagestätte Uelzen St. Johannis “Arche” Gruppe Anzahl Alter Nachmittags 2 3-6 Öffnungszeiten Mo-Fr 12.30-17.30 Uhr Ferienzeiten 3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr Angebot/ Besonderes Fachkraft für Inklusive Prozesse; Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe, Frühförderung; Musikprojekt mit dem Land Niedersachsen und der Musikschule; Projekt „Ausgewogene Ernährung“ Ev. Kindertagestätte Uelzen St. Johannis “Arche” Fritz-Reuter-Straße 15 29525 Uelzen Leitung: Sabine Kriesch Tel.: (0581) 55 72 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 38 Ev. Kindertagesstätte Oldenstadt Gruppe Anzahl Alter Vormittags 1 3-6 Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-13.00 Uhr Ferienzeiten 3 Wochen im Sommer, Weihnachten bis Neujahr Angebot/ Besonderes Kooperation mit Logopäden, Ergotherapeuten, Familienhilfe, Physiotherapeuten, Frühförderung; Heilpädagogin mit Schwerpunkt Motopädie Ev. Kindertagesstätte Oldenstadt Bindelkampweg 17a 29525 Uelzen Leitung: Karin Enge Tel.: (0581) 422 93 [email protected] 39 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 40 Der heilpädagogische Kindergarten bietet eine spezielle Betreuung und Förderung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr an, die einen Unterstützungsbedarf im körperlichen, geistigen, sozial-emotionalen und/ oder seelischen Bereich aufweisen und einen teilstationären Förderbedarf haben. Gruppengröße Kleingruppen von je max. 6 Kindern Alter der Kinder i.d.R. 3 Jahre bis Schulreife Das Team Erzieher/innen, Heilpädagogen/ Innen, Psychologen/In Zeitrahmen i.d.R. ganztags an 5 Werktagen in der Woche Angebot/ Besonderes Ganzheitliche Förderung; heilpädagogische Betreuung; psychologische Beratung und Einzelförderung; begleitende Angebote im Bereich der Motorik und Sprachförderung; Krankengymnastik, Ergotherapie und Sprachtherapie auf Rezept durch das Rudolf-Schmidt-Haus während der Betreuungszeit möglich; Fahrdienst Kosten Die Kosten werden auf Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit SGB IX durch das Land Niedersachsen und dem Landkreis Uelzen erbracht. 41 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Gruppe Anzahl Alter Öffnungszeiten Zusätzliche Zeiten Mo – Fr Mo – Do Ganztags 6 Gr. 3– á 6 Plätze Schulreife 8.00 - 15.00 Uhr Fr 8.00 – 14.00 Uhr 7.00 – 8.00 Uhr Mo – Do 15.00 – 16.00 Uhr Fr 14.00 – 16.00 Uhr Ferienzeiten 3 Wochen Sommer, 1 Woche Ostern, 1 Woche Oktober, Weihnachten bis Neujahr Weitere Informationen zum heilpädagogischen Kindergarten im Internet unter: www.kinderundjugend.lebenleben.de Familienzentrum Wunderland Heilpädagogischer Kindergarten „Schatzkiste“ Von Estorff-Straße 5-7 29525 Uelzen Betreiber: Haus der Lebenshilfe gGmbH Leiterin: Annemarie Seiferth Ansprechpartnerinnen: Katja Barth Tel.: (0581) 9 71 66 70 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 42 Sprachheilkindergärten und Sonderkindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung sind teilstationäre Einrichtungen, in denen Kinder, die nicht nur einen vorrübergehenden Unterstützungsbedarf im Bereich der Sprache und/ oder des Hörens haben - in der Regel nach Vollendung des vierten Lebensjahres - betreut werden. Gruppengröße Kleingruppen von je max. 8 Kindern Alter der Kinder i.d.R. 4 Jahre bis Schulreife Das Team Erzieher/innen, Heilpädagogen/ Innen, Psychologen, Ergotherapeuten, Sprachtherapeuten Zeitrahmen i.d.R. ganztags an 5 Werktagen in der Woche Angebot/ Besonderes Ganzheitliche Förderung; sprach- und heilpädagogische Förderung; Einzeltherapie durch Logopäden; psychologische Betreuung von Kindern und Eltern; begleitendes motorisches Förderangebot durch Ergotherapeuten; Fahrdienst Kosten Die Kosten werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit SGB IX durch das Land Niedersachsen und dem Landkreis Uelzen erbracht. 43 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Gruppe Anzahl Alter Öffnungszeiten Zusätzliche Zeiten Mo – Fr Mo – Do 7.00 – 8.00 Uhr 8.00 - 15.00 Uhr Ganztags 3 Gr. 4– á 8 Plätze Schulreife Mo – Do Fr 15.00 – 16.00 Uhr 8.00 – 14.00 Uhr Fr 14.00 – 16.00 Uhr Ferienzeiten 3 Wochen Sommer, 1 Woche Ostern, 1 Woche Oktober, Weihnachten bis Neujahr Weitere Informationen zum Sprachheilkindergarten im Internet unter: www.kinderundjugend.lebenleben.de Familienzentrum Wunderland Sprachheilkindergarten „Wilde Wiese“ Von Estorff-Straße 5-7 29525 Uelzen Betreiber: Haus der Lebenshilfe gGmbH Leiterin: Annemarie Seiferth Ansprechpartnerin: Annemarie Seiferth Tel. (0581) 9 71 66 60 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 44 Lüneburger Heide e.V. LEGI bietet qualifizierte Lerntherapie für Kinder mit einer Lernstörung. Das Angebot umfasst u.a. - eine kostenlose und unverbindliche Beratung, - Integrative Lerntherapie (Deutsch, Englisch, Rechnen), - Einzeltherapie oder Kleinstgruppe, - Hilfestellung bei Antrag auf Eingliederungshilfe, - tierbegleitete Pädagogik, - Feststellung der Lernausgangslage, - Informationsveranstaltungen, - Elternforum, - ADS-Elternstammtisch, etc. Die Kosten für eine Lerntherapie werden von den Krankenkassen bisher nicht übernommen. Daher müssen sie von den Eltern privat getragen werden. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand des Kreisverbandes Legasthenie auf Antrag eine Ermäßigung gewähren. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, können Eltern auch beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme (Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII) stellen. Auch ist es möglich Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket abzurechnen. 45 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Gern beraten wir Sie dazu ausführlich und sind bei der Stellung eines Antrages behilflich. Geschäftszeiten Mo, Mi 15.00 – 18.00 Uhr Di, Do 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Weitere Informationen im Internet unter: www.legasthenie-uelzen.de Kreisverband Legasthenie Lüneburger Heide e.V. Geschäftsstelle: Alte Wiesenstraße 21 29525 Uelzen (barrierefrei) Ansprechpartnerin: Birgit Steinbach Tel.: (0581) 56 70 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 46 Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in der allgemeinen Schule und der Förderschule im schulischen Alltag. Die Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme. Sie findet in der Regel direkt im Klassenzimmer oder auf dem Schulgelände statt. Der Arbeitsbereich des Schulbegleiters/ der Schulbegleiterin orientiert sich an der individuellen Bedürfnislage und Belastungsfähigkeit des Kindes. Grob können die Aufgaben in zwei Bereiche gegliedert werden: - außerunterrichtliche Tätigkeiten und - unterrichtsbezogene Tätigkeiten. Zum außerunterrichtlichen Bereich zählen unter anderem - Hilfe beim An- und Ausziehen, - Orientierung im Schulhaus und/oder auf dem Schulweg, - Integration in die Klasse, sowie - allgemein lebenspraktische, wenn nötig auch pflegerische Aufgaben. Beispiele für die unterrichtsbezogenen Tätigkeiten sind - die Beaufsichtigung des Schülers und - die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien. Ziel der Schulbegleitung ist es, die Selbständigkeit des Schülers anzuregen, so dass er möglichst bald ohne eine Schulbegleitung auskommt. 47 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Eine Schulbegleitung kann im Rahmen der Eingliederungshilfe nur erfolgen, wenn - bei dem Schüler eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorliegt oder droht und - die betreuenden Lehrer einen entsprechenden Unterstützungsbedarf feststellen und - andere Maßnahmen nicht ausreichen. Ratsam ist daher im Vorfeld in der Schule ein sonderpädagogisches Fördergutachten erstellen zu lassen. Beratung zu den Leistungsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe erhalten Sie beim Sozialamt, beim Jugendamt und beim Gesundheitsamt. Landkreis Uelzen Sozialamt/ Jugendamt Veerßer Straße 53 29525 Uelzen Zentrale: Tel.: (0581) 82-0 Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg Auf dem Rahlande 15 29525 Uelzen Zentrale: Tel.: (0581) 82-462 www.uelzen.de © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 48 Siftung Leben leben Abteilung Schulbegleitung Veerßer Str. 60 29525 Uelzen Zentrale: Tel.: (0581) 97 122 87-15 Fax.: (0581) 97 122 87-22 [email protected] Abteilungsleitung: Miriam Grundei Tel.: (0581) 97 122 87-13 [email protected] Montag, Mittwoch bis Freitag 8.15 bis 12.15 Uhr Weitere Informationen im Internet unter: www.kinderundjugend.lebenleben.de AWO Regionalverband Lüneburg/ Uelzen Lüchow-Dannenberg AWOCADO Service gGmbH Tarmitzer Straße 9 29439 Lüchow Ansprechpartnerin: Dipl. Psych. Susann Wiehe Tel.: (05841) 976 346 [email protected] Weitere Informationen im Internet unter: www.awo-lueneburg.de Paritätischer Wohlfahrtsverband Uelzen Schulbegleitung Veerßer Str. 92 29525 Uelzen Ansprechpartnerin: Manuela Baumunk Tel.: (0581) 97 07 10 http://www.uelzen.paritaetischer.de Weitere Informationen im Internet unter: www.paritaetischer.de DRK-Pflegedienste Ripdorfer Straße 21 29525 Uelzen Ansprechpartner: Herr Schlechter Tel.: (0581) 90 32 32 Sonnenschein Integration (nur Wendlandschule) Am Sandkamp 9 29456 Hitzacker Inh. Sven Gottwald Tel.: (05826) 98 53 06 49 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 50 Spielkreis St. Petri Gruppe Anzahl Alter Öffnungszeiten Vormittags 1. Di + Do Beiträge 2-T-Woche: monatl. 52,00 € 1 2-6 8:30 – 11:30 Uhr 2. Mi + Fr 4-T-Woche: monatl. 104,00 € 3. Di – Fr Ferienzeit In den Ferien geschlossen. Angebote/ Besonderes Wechselnde Themenarbeit, Gesundheitstage, Ausflüge, Waldwoche, 1x monatl. evangelische Kinderandacht Weitere Informationen im Internet unter: www.kirche-uelzen.de Bitte beachten: Die Mitarbeiter/ innen der einzelnen Spielkreisgruppen entscheiden nach persönlicher Beratung mit den Eltern ob eine Aufnahme des Kindes möglich ist. Ev. Kirchengemeinde St. Petri Scharnhorststraße 30 29525 Uelzen Leiterin: Heike Neugebauer Tel.: (0581) 758 80 [email protected] 51 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Spielkreiskurse der Ev. Familienbildungsstätte Uelzen Zielgruppe: Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren Beiträge: Abhängig von der Dauer des Kurses Besonderes: Näheres z.B. Kursdauer und Zeiten entnehmen Sie bitte aus dem aktuellen Programm der Ev. Familienbildungsstätte oder unter www.fabi-uelzen.de unter Angebote: Eltern-Kind-Spielgruppen Bitte beachten: Die Mitarbeiter/ innen der einzelnen Spielkreisgruppen entscheiden nach persönlicher Beratung mit den Eltern ob eine Aufnahme des Kindes möglich ist. Ev. Familienbildungsstätte Uelzen Bahnhofsweg 12 + 14 29525 Uelzen Tel.: (0581) 97 99 10 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 52 Für die unter Dreijährigen kommen institutionelle Betreuungsformen (Kinderkrippen / altersgemischte Gruppen in Tageseinrichtungen) oder familienähnliche Betreuungsformen wie die Kindertagespflege in Frage. Für welche Form sich Eltern entscheiden, hängt von ihren Wünschen, den individuellen Bedürfnissen des Kindes und den Gegebenheiten vor Ort ab. Der familiäre Rahmen und die flexiblen Betreuungszeiten der Tagespflege bieten insbesondere für Kleinkinder und Eltern mit außergewöhnlichen Arbeitszeiten Vorteile: Die Tagespflegeperson kann individuell auf die Bedürfnisse des Kindes und der Eltern eingehen. Betreuungszeiten können eher nach den persönlichen Erfordernissen vereinbart werden als in Kindertagesstätten. In ländlichen Gebieten ist der Weg zu einer Tagespflegeperson oft kürzer als zu einer Tageseinrichtung. Seit 2004 ist die Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem -vater neben der Tagesbetreuung in institutionellen Einrichtungen nach dem Gesetz eine gleichwertige Betreuungsform. Zurzeit sind in der Kindertagespflege nur wenige Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oder auch Behinderungen vorhanden. Aber es gibt sie. Bitte schildern Sie bei Bedarf die genauen Umstände Ihres Kindes und das Tagespflegebüro bemüht sich einen passenden Tagespflegeplatz zu finden. Die Bürozeiten sind: Montag bis Freitag 9.00 – 11.00 Uhr und Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr. Kindertagespflegebüro der Ev. Familienbildungsstätte Ringstr.6 29525 Uelzen Ansprechpartnerin: Elisabeth Albers Tel.: (0581) 389 42 60 [email protected] 53 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Tagespflege ist eine Betreuungsform zur Förderung und Entwicklung des Kindes in einer Familie, bei einer Einzelperson, im Haushalt der Eltern/ des Elternteils oder in einer Großtagespflegestelle. Alle Eltern, die für ihr Kind Kindertagespflege bei einer Tagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis in Anspruch nehmen, können beim Jugendamt einen Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung zu den Kosten gem. §§22-24 SGB VIII stellen. Zuständig ist der Landkreis. Es werden vorrangig Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr gefördert. Kinder ab dem 3. Lebensjahr werden für die Randzeitenbetreuung oder aus besonderen Gründen in der Tagespflege gefördert. Die Mindestbetreuungszeit soll 5 Stunden die Woche betragen. Die Geldleistung wird direkt an die Tagespflegeperson überwiesen und ein gestaffelter Eigenanteil ist je nach Einkommen von den Eltern an den Landkreis zu erstatten. Den Antrag auf Gewährung der Geldleistung und die Sozialstaffel finden Sie unter www.kinderbetreuungsboerse-landkreisuelzen.de (Stichwort: Kindertagespflege und Formulare). Tagespflege ist nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII oder SGB VIII möglich sondern ein allgemeines Betreuungsangebot. Landkreis Uelzen Veerßer Straße 53 29525 Uelzen Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes Für den Landkreis Uelzen: Frau Glätzner Tel.: (0581) 82 337 Für die Stadt Uelzen: Herr Kürschner Tel.: (0581) 82 421 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 54 Die Haus der Lebenshilfe gemeinnützige GmbH bietet Kindern und Jugendlichen während der Sommerferien tagsüber eine inklusive Ferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit und ohne Handicap. Das Angebot umfasst Freizeitangebote wie Gesellschaftsspiele, Basteln, gemeinsames Musizieren; Tagesausflüge am Ort, z.B. in den Stadtwald, in die Stadt zum Eis essen oder die Bibliothek; Besuch des Wochenmarktes mit anschließendem gemeinsamen Kochen; bei entsprechender Witterung Besuch des Freibades; Tagesausflüge in der Region Lüneburger Heide, z.B. in den Wildpark Nindorf Betreuungszeit Mo. bis Do. 08:00 bis 15:00 Uhr, Fr. 08:00 bis 14:00, incl. Mittagsverpflegung Plätze Die Platzzahl ist nicht begrenzt. Die Anzahl der Betreuungskräfte richtet sich nach der Gruppengröße und dem jeweiligen individuellen Betreuungsbedarf. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind wochen- oder auch tageweise für die Ferienbetreuung anzumelden. In der Regel wird unsere Ferienbetreuung in den ersten drei Wochen unserer jährlichen Sommerschließungszeit sowie in der ersten Woche der Herbstferien angeboten. Die genauen Ferienzeiten erfragen Sie bitte bei Frau Naujoks unter der Rufnummer (0581) 97 122 87 - 26. 55 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Kosten für die Ferienbetreuung Bei Vorliegen einer Pflegestufe nach Einstufung einer Pflegekasse (mind. Stufe „0") aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwands können die Kosten der Tagespauschale über Ihre zuständige Pflegekasse abgerechnet werden. Tagespauschale für Kinder mit Betreuungsleistung beginnt bei € 50,00/Tag und wird in Absprache mit den Koordinatoren der Ferienbetreuung nach Förderbedarf ermittelt. Die Kosten für die Selbstzahler/ Kinder ohne Handicap betragen € 20,00/Tag. 25,00 € Taschengeld/ Woche für Eintrittsgelder und Ausflüge. In der Gesamtkosten sind die Personalkosten für das hauptamtliche Betreuungspersonal, Kosten für die genutzten Räume, Verpflegung, Ablauforganisation und Fahrzeugnutzung für Ausflüge enthalten. Liegt keine Pflegestufe vor, aber Ihr Kind benötigt Hilfe und Unterstützung aufgrund eines Handicaps, haben Sie die Möglichkeit, die Zuweisung einer Pflegestufe bei Ihrer zuständigen Pflegekasse oder eine Kostenübernahme beim örtlichen Sozialhilfeträger zu beantragen. Bei Bedarf beraten wir Sie gern. Haus der Lebenshilfe gemeinnützige GmbH Alltag und Freizeit Am Funkturm 3-9 29525 Uelzen Ansprechpartnerin: Denise Naujoks Tel.: (0581) 97 122 87 - 26 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 56 Haus der Lebenshilfe Der Bereich Alltag & Freizeit im Haus der Lebenshilfe bietet Einzel- und Gruppenbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Behinderung an. Diese Betreuungsangebote können mit Hilfe der Pflegekasse über die sog. Zusätzlichen Betreuungsleistungen und die Verhinderungspflege finanziert werden. Es erscheint pro Jahr ein Veranstaltungsheft mit vielfältigen Freizeitangeboten, zu welchen sich die Interessenten über das Koordinationsbüro (Tel. 0581/9712287-16 oder -14) anmelden können. Die Angebote umfassen Tagesfahrten oder auch mehrtägige Fahrten und Städtereisen. Sofern darüber hinaus eine regelmäßige und individuelle Einzelbetreuung gewünscht ist, kann eine Vermittlung und Bereitstellung einer geeigneten Betreuungsperson über das Koordinationsbüro bei Hrn. Buerschaper und Fr. Jäger erfolgen. Gemeinsam und auf Grundlage der Bedürfnisse des zu Betreuenden kann entschieden werden, wie die Betreuung inhaltlich ausgestaltet werden soll. Haus der Lebenshilfe gemeinnützige GmbH Alltag und Freizeit Am Funkturm 3-9 29525 Uelzen Ansprechpartner/Innen: Konstantin Buerschaper Tel.: (0581) 97 122 87 - 14 [email protected] Nina Jäger Tel.: (0581) 97 122 87 - 16 [email protected] 57 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 58 Heidehof Eimke Der „Heidehof“ ist eine heilpädagogische Einrichtung für intelligenzgeminderte Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren. Es werden Kinder aus dem gesamten Bundesgebiet aufgenommen, vorzugsweise aus dem Landkreis Uelzen und den Nachbarlandkreisen. Es lassen sich drei Formen der Unterbringung unterscheiden: der gastweise (Ferien-) Aufenthalt, der internatsähnliche Aufenthalt sowie die vollstationäre Unterbringung. Ein gastweiser Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dient einer kurzfristigen und zeitliche begrenzten Entlastung und Erholung der Eltern. Diese können Sie ganzjährig über Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder gastweise Unterbringung im Heidehof Eimke in Anspruch nehmen. Ob in den Ferien, an den Wochenenden oder zwischen den Ferien bietet der Heidehof Eimke Entlastung für die Eltern. Bei der internatsähnlichen Unterbringung und der vollstationären Unterbringung lebt das Kind im Heidehof Eimke und besucht von hieraus die verschiedenen Schulformen, am Wochenende und in den Ferien kann es dann von den Eltern nach Hause abgeholt werden. 59 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite unter www.kinderheim-heidehof.de oder rufen uns an. Gerne senden wir Ihnen auch eine Infobroschüre zu. Heidehof Eimke Schmarbecker Weg 29 29578 Eimke Herr und Frau Johannes Tel.: (05873) 235 [email protected] 97 122 87 – 16 [email protected] © Sanne 2014 Nina Hamborg, Jäger Stand: Tel.:Juni (0581) 60 Das “untypische Gasthaus“ Stadorf e.V. Im ”untypischen Gasthaus” in Dreilingen werden in den Ferienmonaten Ferienbetreuungen (Gastweise Unterbringung/ GwU) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 18 Jahren mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung von Stadorf e.V. organisiert und durchgeführt. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten innerhalb ausgewählter Zeiten (Ferien) eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ an, so dass für eine erlebnisreiche und kreative Freizeitgestaltung für alle Gäste gesorgt wird. Dieser Zeitraum soll den Eltern ebenfalls als Regenerationszeit von ihren erschwerten Erziehungsaufgaben dienen. Finanzierung durch die Pflegeversicherung/ Krankenversicherung. Die Pflegekasse übernimmt nach § 39 SGB XI die Kosten für eine Ersatzpflege. Zeitraum: maximal bis zu vier Wochen (pro Jahr). Eventuell können Eltern auch Ansprüche über die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI geltend machen (individuelle Umstände beachten). durch den Sozialhilfeträger. Die Verhinderungspflege – Hilfe zur Pflege in besonderen Lebenslagen (u. a. § 61 i. V. m. § 19 SGB XII). 61 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Vor der Maßnahme Grundsätzlich gilt, dass im Vorfeld einer Maßnahme ein Gespräch, ein Termin zum Kennen lernen zwischen dem Gast des Angebotes und seinen Eltern/ Erziehungsberechtigten sowie dem leitenden Pädagogen des Angebotes der GwU stattfindet. Wünschenswert ist ein Besuch des Gastes und dessen Eltern im untypischen Gasthaus (Ort der GwU), um sich ein eigenständiges Bild machen zu können. Weitere Informationen im Internet unter: www.stadorfev.de Stadorf e.V. Gastweise Unterbringung/ Familienentlastender Dienst Das „untypische Gasthaus“ Unterlüßer Straße 8 29578 Eimke/ OT Dreilingen Ansprechpartner: Morten Schick Tel.: (05826) 95 49 00 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 62 Das Kinderheim von Stadorf e.V. Das Kinderheim ist eine stationäre Einrichtung und nimmt Minderjährige mit einer geistigen und/ oder körperlichen Behinderung im Alter von 6 - 16 Jahren (oder bis Ende der Schulpflicht) auf. Das Kinderheim ist mit seinen 14 Plätzen in einem Haus auf zwei Stockwerke verteilt. Die Kinder und Jugendlichen kommen aus Familien, Pflegefamilien oder aus anderen Einrichtungen. Eine erste wichtige Grunderfahrung die den Kindern vermittelt werden muss ist oftmals: „Hier ist jetzt dein Zuhause, was immer du auch tust.“ In den allermeisten Situationen entwickelt sich daraus für das Kind/ den Jugendlichen die Chance, sich zugehörig fühlen zu können und Anflüge von Sicherheit und Vertrauen zu empfinden. So entsteht eine Basis, die das Kind zu weiteren Entwicklungsschritten ermutigt. 63 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Förderung im Alltag der Kinder Einüben von angemessenen Verhaltensweisen und Hilfe bei der Eingliederung in die Gemeinschaft Förderung der Kontaktfähigkeit durch Schaffung von Außenkontakten Förderung und Pflege der Kommunikationsfähigkeit Anregung und Förderung der emotionalen, intellektuellen und körperlichen Fähigkeiten Anleitung, Hilfestellung und Förderung im lebenspraktischen Bereich, z.B. bei der Körperpflege, Hygiene und Gesundheitsversorgung, der bedarfsgerechten Ernährung, dem Umgang mit Geld, dem Verhalten im Straßenverkehr und der Benutzung von öffentlichen Einrichtungen. Kinder und Jugendliche aus dem Kinderheim Stadorf besuchen die Schulen in Uelzen. Weitere Informationen im Internet unter: www.stadorfev.de Stadorf e.V. Kinderheim Stadorf Nr. 17 29593 Schwienau Tel.: (05822) 95 940 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 64 z.B. im Krankheitsfall der Mutter/ des Vaters Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen Haushaltshilfe (§38 SGBV), wenn die Hausfrau/ der Hausmann den Haushalt nicht weiter-führen kann wegen Krankenhausbehandlung vorzeitiger Entlassung aus dem Krankenhaus Krankenhausvermeidung medizinische Vorsorge Schwangerschaft und Entbindung Teilnahme an einer Reha-Maßnahme oder Kur Notwendige Begleitung eines Kindes (Krankenhaus oder Kuraufenthalt) und mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt zu versorgen ist und keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann. Haushaltshilfe durch eine Dorfhelferin wird unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt bei drei Kindern unter 12 Jahren oder zwei Kindern unter 6 Jahren oder einem Säugling unter 9 Monaten oder einem kranken oder pflegebedürftigen Kind oder wenn ein behindertes Kind in der Familie zu versorgen ist oder wenn eine außergewöhnliche Situation in der Familie vorliegt Die Arbeitszeiten der Dorfhelferinnen richten sich nach den familiären Erfordernissen bzw. den Bewilligungen der Kostenträger, meist sind vier bis acht Stunden täglich vorgesehen. 65 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Qualifizierung Dorfhelferinnen verfügen über eine mehrjährige qualifizierte Ausbildung. Sie verfügen alle über die Ausbildung zur Hauswirtschafterin/Wirtschafterin zuzüglich eines 14monatiges Fortbildungsseminar mit staatlicher Abschlussprüfung. Sie sind "professionelle Haushaltshilfen", die sowohl pädagogische, pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen. Finanzierung Die Finanzierung des Einsatzes einer Dorfhelferin als Haushaltshilfe hängt von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger des betroffenen Elternteils wie der Krankenkasse §38 SGBV, Pflegekasse §39 SGBXI, der Berufsgenossenschaft und der Rentenversicherung ab. Der Antrag für eine Haushaltshilfe muss schriftlich vor Einsatzbeginn erfolgen. Anträge bekommen sie bei ihren Sozialversicherungsträgern, oftmals stehen sie auch online zu Verfügung. Auch eine private Beauftragung und Finanzierung ist möglich. Die Einsatzleitungen geben Ihnen gerne weitere Auskünfte. Alle Dorfhelferinnen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Weitere Informationen im Internet unter: www.dhs-nds.de Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. (Heideregion) Wilhelm-Seedorf-Straße 1 29525 Uelzen Einsatzleitung: Sabine Kröger Tel. (0581) 97 38 28 12 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 66 § 38 SGB V – gesetzliche Krankenversicherung - Haushaltshilfe „(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. (2) Die Satzung soll bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen. (3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht. (5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.“ 67 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 § 39 SGB XI – soziale Pflegeversicherung - Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson „(1) Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr; § 34 Abs. 2 Satz 1 gilt nicht. (2) Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. (3) Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu (…) 1.550 Euro ab 1. Januar 2012 belaufen, wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. (4) Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Abs. 1 nicht überschreiten, es sei denn, die Ersatzpflege wird erwerbsmäßig ausgeübt; in diesen Fällen findet der Leistungsbetrag nach Satz 3 Anwendung. (5) Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. (6) Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 4 und 5 dürfen zusammen den in Satz 3 genannten Betrag nicht übersteigen.“ © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 68 Für das Abenteuer Familie Kinderkriegen ist nicht kinderleicht. Gut, wenn Familie und Freunde Ihnen helfen, den Baby-Stress zu bewältigen. Wenn Sie keine Unterstützung haben, hilft Ihnen wellcome und verschafft Ihnen so kleine Auszeiten zum Durchatmen. Was macht eine - Mitarbeiterin? Wie ein guter Engel kommt eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Familie zur Hilfe. sie wacht über den Schlaf des Babys, während die Mutter z.B. in Ruhe duscht sie bringt das Geschwisterkind zum Kindergarten oder begleitet die Zwillingsmutter zum Kinderarzt sie hilft ganz praktisch, hört zu und gibt der Mutter Sicherheit hilft Familien und Alleinerziehenden, die sich subjektiv hilfebedürftig fühlen (z.B. Erschöpfung nach Geburt) unter besonderen Belastungen leiden (z.B. Mehrlinge, Frühgeborenes, Trennung) keine medizinische Indikation haben, welche bezahlte Hilfe ermöglichen würde und sich eine kleine Auszeit wünschen! Was ist nicht? Kein Ersatz für Hebammen und andere Fachkräfte (z.B. Berater, Therapeuten etc.) Keine Vermittlung von Haushaltshilfen oder Reinigungskräften Kein Notruf 69 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 hilft so, wie sonst Familie, Freunde oder Nachbarn helfen würden. hilft – Die „zwei-bis-drei-Formel“ Wann und wieviel der Einsatz dauert einige Monate, er endet spätestens mit dem 1. Geburtstag die Mitarbeiterin kommt ca. ein bis zweimal pro Woche zur Familie sie hilft jeweils für ca. zwei bis drei Stunden, manchmal auch länger die Hilfen werden individuell in Abstimmung mit der Koordinatorin zwischen ehrenamtlicher Mitarbeiterin und Familie direkt abgesprochen Was kostet ? Für die Vermittlung einer Ehrenamtlichen berechnet wellcome eine einmalige Gebühr von höchstens 10 Euro, für die anschließende Betreuung bis zu 5 Euro pro Stunde. Doch am Geld wird die Hilfe nicht scheitern. Wenn Sie nur wenig Geld haben, sprechen Sie uns an, wir finden immer einen Weg. Weitere Informationen im Internet unter: www.wellcome-online.de Evangelische Familienbildungsstätte Uelzen Bahnhofsweg 12 + 14 29525 Uelzen Zentrale: Tel.: (0581) 97 99 10 wellcome-Koordinatorin: Renate Niesel-von Nordheim Tel.: (0581) 97 99 117 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 70 Eltern-Kind-Gruppe beim Deutschen Kinderschutzbund Gruppe Öffnungszeiten Dienstag 9.00 – 11.00 Uhr Kosten Keine Freitag 9.00 – 11.00 Uhr Alter der Kinder: 0-3 Jahre Besonderes: Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen im Internet unter: www.kinderschutzbund-uelzen.de Kinderschutzbund Uelzen Ripdorfer Straße 35 29525 Uelzen Ansprechpartnerin: Frau Erdmann Tel.: (0581) 1 85 85 71 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Eltern-Kind-Gruppen der Ev. Alter Familien-Bildungsstätte Öffnungszeiten 1 Treffen pro Woche 10 Monate – 3 Jahre Vormittags oder nachmittags Für jeweils 1,5 Stunden Kosten Abhängig von der Dauer des Kurses Näheres entnehmen Sie bitte dem aktuellen Programm der Ev. Familienbildungsstätte oder aus dem Internet unter: www.fabi-uelzen.de Ev. Luth. Kirchenkreis Uelzen Bahnhofsweg 12 + 14 29525 Uelzen Anmeldung: Tel.: (0581) 97 99 10 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 72 Angebote des Vereins Hoffnung e.V. Was und Wo Eltern-Kind-Frühstück Dietrichstr. 20, Uelzen (Gemeinderäumlichkeiten) Alter Öffnungszeiten Kosten Mütter/ Väter mit kleinen Kindern und Babys jeden 2. Montag (gerade Wochen) 9.30 – 11.30 Uhr Jeder bringt etwas zum Frühstück mit. - Dienstags 9.30 – 11.30 Uhr oder nach Vereinbarung Leihen, Tauschen oder kleine finanzielle Spende - Mittwochs 9.30 – 11.30 Uhr Keine (Anmeldung erforderlich) - Donnerstags 15.00 – 17.30 Uhr Keine Bekleidungsstübchen mit Kinderbetreuung Hambrocker Str. 84, Uelzen (Baby- und Kinderutensilien, Schwangerschaftskleidung) Kinderbetreuung Hambrocker Str. 84, Uelzen Elterntreff Hambrocker Str. 84, Uelzen Besonderes: Beratung nach Vereinbarung. Weitere Informationen im Internet unter: www.hoffnung-uelzen.de Verein Hoffnung e.V. Hambrocker Str. 84 29525 Uelzen Ansprechpartnerin: Frau Tepper Tel. (0581) 9 73 65 57 [email protected] 73 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 74 ist ein Programm der Frühen Bildung für Familien mit Kindern unter 3 Jahren. unterstützt Eltern im täglichen Erziehungshandeln und trägt damit zu mehr Sicherheit und Selbstvertrauen bei. ist ein individuelles Programm mit festem Rahmen und findet im Wesentlichen zu Hause statt. Ziel ist es, die frühkindliche Entwicklung im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren positiv zu begleiten und die Mutter-Kind- bzw. die Vater-Kind-Beziehung durch gemeinsame Aktivitäten zu stärken. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Eltern in ihrem alltäglichen Erziehungshandeln. Das Programm findet im Wesentlichen zu Hause statt. Hierdurch wird die Eltern-KindBeziehung gestärkt. Durch die Anleitung der geschulten Hausbesucherin lernen Eltern sich für die altersspezifischen Bedürfnisse ihrer Kinder zu sensibilisieren, neue Möglichkeiten zur Förderung der Entwicklung ihrer Kinder, ihre Erziehungskompetenz zu stärken. Ziel von Opstapje ist es ferner, die altersgerechte Entwicklung des Kindes zu fördern und somit Entwicklungsproblemen und Defiziten vorzubeugen. Alle Teilnehmenden Familien treffen sich 14-tägig in gemütlicher Runde zu einem Gruppentreffen. Hier erhalten Sie u.a. Informationen über alle Themen rund um das Kind, Kenntnisse über Kindertagesstätten und andere Angebote für Familien mit Kindern und die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Eltern. 75 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 HIPPY ist ein Familienbildungsprogramm für Familien mit Kindern von 3 bis 6 Jahren. unterstützt Sie als Mutter oder Vater, Ihr Kind auf die Schule vorzubereiten. fördert die Entwicklungschancen ihres Kindes und ermöglicht neue Lernerfahrungen. bringt Spiel und Spaß für die ganze Familie. Einmal in der Woche kommt eine erfahrene von uns geschulte Mutter als Hausbesucherin zu Ihnen nach Hause und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine Wochenaktivität. Diese wird dann von Ihnen täglich ca. 15 Minuten mit Ihrem Kind und den entsprechenden HIPPY-Materialien durchgeführt. Alle Teilnehmenden Familien treffen sich 14-tägig in gemütlicher Runde zu einem Gruppentreffen. Hier erhalten Sie Informationen über alle Themen rund um das Kind, Kenntnisse über andere Angebote für Familien mit Kindern, Möglichkeit zum Austausch mit anderen Eltern Weitere Informationen im Internet unter: www.impuls-familienbildung.de. Bitte beachten: Bitte sprechen Sie mit den Koordinatorinnen ab, ob eine Teilnahme an den Programmen möglich ist. DRK-Kreisverband Uelzen e.V. Uelzen Ripdorfer Straße 21 29525 Uelzen Projektkoordinatorinnen: Beate Niebel Tel.: (0581) 90 32 497 Mobil (0160) 557 96 61 Helma van Rooy Tel.: (0581) 90 32 496 Mobil (0160) 557 96 57 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 76 KIBiS – Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich Die KIBiS Uelzen ist die zentrale Anlaufstelle für den Bereich der Selbsthilfe in Stadt und Landkreis Uelzen. Die Kontaktstelle vermittelt derzeit in das Angebot von über 50 Selbsthilfegruppen in unserer Region. In unserer Beratungsstelle unterstützen und vernetzen wir Selbsthilfegruppen. Unser Angebot ist kostenlos. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Unsere Schwerpunkte sind: über Selbsthilfe informieren, telefonische und persönliche Beratung von Interessierten, Betroffenen und Angehörigen, Vermittlung in Selbsthilfegruppen, Neugründungen von Selbsthilfegruppen begleiten, bestehende Selbsthilfegruppen unterstützen, Kontakte zwischen Selbsthilfegruppen herstellen und gemeinsame Aktionen organisieren, die Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen und Fachleuten fördern Fortbildungsveranstaltungen für bestehende Gruppen organisieren. 77 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Für weitere Informationen können Sie sich gern an uns wenden. Zeiten Mo, Di, Do 9.00 – 13.45 Uhr, Mi 12.00 – 17 Uhr und nach Vereinbarung. Weitere Informationen im Internet unter: www.uelzen.paritaetischer.de Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Kreisverband Uelzen Veerßer Straße 92 29525 Uelzen Selbsthilfekontaktstelle: Jeanette Kötke Tel.: (0581) 97 07 16 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 78 BSK Bundesverband Selbsthilfe Körperbehindert Jeden 3. Samstag im Monat um 15 Uhr Seeparkklinik 29389 Bad Bodenteich Marianne Jordan Tel. (05824) 9 85 48 27 [email protected] Blinden- und Sehbehindertenverband Nord-Ost-Niedersachsen e.V. Jeden 1. Montag im Monat um 14:30 Uhr Café Im Stadtgarten 29525 Uelzen Ingeborg Hennings von der Ohe Tel. (05820) 398 [email protected] ADHS Jeden 2. Montag im Monat um 19:30 Uhr Kreisverband Legasthenie 1. OG Alte Wiesenstr. 21 29525 Uelzen Elternkreis Autismus – Stadorf e.V. Jeden 3. Do. im Monat 19.30 Uhr Brauerstraße 12 29525 Uelzen Katrin Hansen-Dening Im Winkel 3 29590 Rätzlingen Tel. (05804) 397 Anette Wolff Poststraße 13 29568 Wieren/Bollensen Tel. (05825) 98 56 33 Schädel-Hirn-Verletzte 1x im Monat, nach Absprache KIBiS Uelzen Tel. (0581) 97 07 16 [email protected] Allein mit Kind / Depression Jeden Donnerstag um 15 Uhr Hoffnung e.V. Hambrocker Str. 84 29525 Uelzen 79 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 Angehörigengruppe von psychisch Kranken Jeden 3. Montag im Monat um 18:30 Uhr Teestube Sozialpsychiatrischer Dienst Brauerstraße 12 29525 Uelzen KIBiS Uelzen Tel. (0581) 97 07 16 [email protected] Selbsthilfegruppe epilepsiekranke Menschen und deren Angehörige Michael Gortz Tel. (0162) 69 13 976 [email protected] www.epilepsie-saw.de Pflegeelterntreff Jeden 3. Donnerstag im Monat um 20 Uhr Ev. Familienbildungsstätte Bahnhofsweg 12+14 29525 Uelzen Gudrun Beitlich Tel. (0 58 20) 13 58 [email protected] Selbsthilfe Schlaganfallbetroffene und gleichartig Behinderte Jeden 1. + 3. Freitag im Monat um 14 Uhr DRK Haus Klein Bünstorfer Str. 2 Bad Bevensen Margret Schulz Tel.( 0 58 21) 1 38 48 [email protected] Mein Kind ist tot - wie kann ich weiterleben? Jeden 1. Donnerstag im Monat um 18 Uhr Ev. Familienbildungsstätte Bahnhofsweg 12+14 29525 Uelzen Sabine Grube Tel. (0 58 06) 620 [email protected] © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 80 www.bvkm.de Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. Hier erhält man u.a. das kostenlose Merkblatt: „Mein Kind ist Behindert, diese Hilfen gibt es!“ Das Merkblatt (42 Seiten) gibt einen detaillierten Überblick über finanzielle Hilfen, die Menschen mit Behinderungen beanspruchen können. Dargestellt wird u.a., welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden und welche Leistungen beim Sozialamt zu beantragen sind. www.familienratgeber.de für Familien die von Behinderung betroffen sind. www.kindernetzwerk.de für Familien mit Behinderung betroffenen Kindern insbesondere bei seltenen Erkrankungen. www.liga-kind.de Die Deutsche Liga für das Kind – bundesweit tätiges interdisziplinäres Netzwerk zahlreicher Verbände und Organisationen aus dem Bereich der frühen Kindheit (0-6 Jahre). www.behinderte-kinder.de Eine Seite von Eltern für Eltern mit behinderten Kindern. Beinhaltet u.a. ein Forum und vielen nützlichen Tipps über Pflegegeld, Hilfsmittel, Therapieformen, rechtliches und vieles mehr. www.dksb.de Deutscher Kinderschutzbund www.lebenshilfe.de Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. 81 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 www.bag-selbsthilfe.de Bundesarbeitsgemeinschaft von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. www.intakt.info.de Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung inkl. Chat. www.nakos.de Verzeichnis aller Selbsthilfegruppen www.fruehgeborene.de Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. www.trostreich.de Interaktives Netzwerk für Eltern von Schreikindern. www.kindergesundheit-info.de Das Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfassende Informationen zum gesunden Aufwachsen von Kindern sowie Links zu weiteren Anlaufstellen für Familien. www.kinderbetreuungsboerse-landkreis-uelzen.de Bietet eine Übersicht zur Regionalen Kinderbetreuung in Niedersachsen sowie Suchfunktion zu Betreuungsangeboten und Plätzen in den einzelnen Landkreisen im Bereich der Hortbetreuung, Krippe, Kindertagesstätte, Kindertagespflege und Babysitter-Angebote; Download von Formularen und weitere Informationen. © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014 82 Herausgeber, Text, Redaktion und Gestaltung: Sanne Hamborg E-Mail: [email protected] Alle Rechte vorbehalten. Text, Umschlaggestaltung, Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Ich bitte um Verständnis, dass ich für die Vollständigkeit und korrekte Wiedergabe der zahlreichen Inhalte keine Gewähr übernehmen kann. Diese Broschüre wurde im Rahmen eines Projektstudiums in Kooperation mit dem Familien-Servicebüro der Stadt Uelzen erstellt. Sie wird kostenlos zur Verfügung gestellt und ist nicht zum Weiterverkauf durch die Empfängerin/ den Empfänger oder Dritte bestimmt. Diese Broschüre ist online verfügbar unter www.besonderekinder.com. 83 © Sanne Hamborg, Stand: Juni 2014