Eheschließung in der Türkei

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Eheschließung in der Türkei
Stand: Juli 2013
Eheschließung in der Türkei
Die Eheschließung vor einem Beamten einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei
ist nicht möglich. Die zivilrechtliche Eheschließung nach türkischem Ortsrecht ist möglich
und wird in Deutschland anerkannt.
Trauungen können in der Türkei nicht nur von Standesbeamten vorgenommen werden,
die bei einem Standesamt (Evlendirme Memunluğu oder Evlendirme Dairesi) der Stadtoder Gemeindeverwaltung beschäftigt sind, sondern auch von den Leitern von
Personenstandsämtern. Seit dem 29.04.2006 dürfen Eheschließungen in der Türkei nicht
mehr durch einen Dorfvorstehern („muhtar“) vorgenommen werden, wenn einer der
Ehepartner Ausländer ist.
Für
Eheschließungen
zwischen
einem
deutschen
und
einem
türkischen
Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter von dem
deutschen Verlobten ein internationales Ehefähigkeitszeugnis nach dem
Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen.
Dieses internationale Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz
oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland.
Falls der deutsche Partner nicht mehr in Deutschland wohnt, ist das Standesamt seines
letzten Wohnortes in Deutschland zuständig. Falls der deutsche Partner noch niemals in
Deutschland gewohnt hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des
internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.
Das internationale Ehefähigkeitszeugnis muss schriftlich beantragt werden. Das
Antragsformular erhalten Sie vom Generalkonsulat. Füllen Sie den Antrag aus und legen
Sie ihn einer deutschen Auslandsvertretung oder einem unserer deutschen
Honorarkonsuln in der Türkei vor. Dort unterschreiben Sie den Antrag unter Vorlage Ihres
gültigen Ausweisdokumentes (z.B. Reisepass oder Bundespersonalausweis). Die Gebühr
für diese Unterschriftsbeglaubigung beträgt 20,- Euro. Dann lassen Sie dort noch eine
beglaubigte Kopie von Ihrem Ausweisdokument und von dem Ausweisdokument Ihres
türkischen Verlobten fertigen (Gebühr 10,- Euro). Bitte bringen Sie bereits Kopien Ihrer
Ausweisdokumente mit, sonst fallen Auslagen für die Kopieanfertigung an. (Hinweis: Sind
beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, dann muss jeder getrennt den Antrag auf
Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeitszeugnisses stellen und den Antrag des
anderen Verlobten unterschreiben).
Wichtig: Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie vorab online
einen kostenlosen Termin vereinbaren. Sie finden den Link dazu auf unserer
Internetseite www.izmir.diplo.de im Bereich Rechts- und Konsularangelegenheiten,
Eheschließung und Scheidung.
Almanya Federal Cumhuriyeti
Başkonsolosluğu
Havuzbaşı Sok. 1
Korutürk Mah.
35330 Balçova – İzmir
www.izmir.diplo.de
Telefon: 0090 232 488 88 88
Fax: 0090 232 463 95 53
e-mail: [email protected]
Stand: Juli 2013
Anschließend fragen Sie bitte bei dem für die Ausstellung des internationalen
Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen deutschen Standesamt nach, welche Unterlagen
(außer Antrag und beglaubigten Passkopien) Sie noch für die Beantragung des
Ehefähigkeitszeugnisses dort vorlegen müssen und übersenden dann Ihren Antrag mit
den Unterlagen direkt an das Standesamt in Deutschland.
Hinweis zur anschließenden Eheschließung in der Türkei:
Genaue Informationen zur Eheschließung selbst müssten in jedem Einzelfall bei dem
türkischen Standesbeamten eingeholt werden, der die Trauung vornehmen soll.
Es hat sich als nützlich erwiesen, neben dem Ehefähigkeitszeugnis immer auch einen
Reisepass, eine internationale Geburtsurkunde, eine Aufenthaltsbescheinigung der
Heimatgemeinde mit Angabe zu dem dort eingetragenen Familienstand sowie
gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren
Ehe mit sich zu führen.
Türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde
Unmittelbar nach der Heirat in der Türkei wird durch den Standesbeamten ein
internationales Familienbuch („aile cüzdanı“) ausgestellt. Dies geschieht auf Grundlage
des CIEC-Übereinkommens vom 13.09.1974. Dieses Familienbuch wird durch die
Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anerkannt, da die Bundesrepublik diesem
Abkommen bisher nicht beigetreten ist.
Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich eine internationale mehrsprachige
Heiratsurkunde (Evlenme Kayıt Örneği - Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem
Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde. Basis hierfür ist
das „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus
Personenstandsbüchern“ vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik ebenfalls beigetreten
ist.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen
des Generalkonsulats zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen,
kann keine Gewähr übernommen werden.
Almanya Federal Cumhuriyeti
Başkonsolosluğu
Havuzbaşı Sok. 1
Korutürk Mah.
35330 Balçova – İzmir
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