Country Music Television International GmbH (CMT) (Az.: KEK 016

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Country Music Television International GmbH (CMT) (Az.: KEK 016
Country Music Television International GmbH (CMT) (Az.: KEK 016)
Die Country Music Television International GmbH hat am 16. September 1997 bei der
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) den Antrag auf Erteilung einer Sendeerlaubnis
zur Veranstaltung eines Spartenprogramms gestellt.
Die Westinghouse Electric GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main, die über verschiedene
Zwischengesellschaften zum Westinghouse-Konzern (Westinghouse Electric Corporation)
gehört, verfügt über die am 14. August 1995 erteilte Sendeerlaubnis zur Verbreitung des in
den U.S.A. von dem Veranstalter Country Music Television, Inc., Nashville/USA
veranstalteten Programmes Country Music Television.
Gesellschafter der Country Music Television, Inc. waren zu 33 % die Westinghouse Electric
Corporation sowie die Gaylord Entertainment Company zu 67 %. Nach der internen
Arbeitsteilung der Gesellschafter war Westinghouse für Vermarktung, Weiterverbreitung,
Technik und Lizenzen zuständig, Gaylord für das Programm. Westinghouse vertrat CMT in
Deutschland über die Westinghouse Electric GmbH.
Das Programm wurde auf der Grundlage eines zwischen dem Veranstalter und der Country
Music Television, Inc. geschlossenen Programmübernahmevertrages übernommen und von
Berlin aus europaweit verbreitet. Insbesondere war der Veranstalter danach verpflichtet,
Anordnungen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg unmittelbar Folge zu leisten, ohne
gegenüber CMT gebunden zu sein.
Hintergrund dieser Konstruktion ist die europarechtliche Verpflichtung Deutschlands, als
Sendestaat gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten der EU die Überwachung der von
seinem
Hoheitsgebiet
aus
verbreiteten
Programme
nach
der
EU-Fernsehrichtlinie
sicherzustellen. Die schlichte Erteilung einer Weiterverbreitungsgenehmigung für die
Downlink-Uplink-Verbindung war daher nicht möglich, da allein die Erteilung einer originären
Sendelizenz die Überwachungsrechte hinsichtlich der programminhaltlichen EU-Regelungen
(Jugendschutz, Werbung, Programmgrundsätze u. ä.) verschafft.
Westinghouse hat sich in den U.S.A. aus der Country Music Television, Inc. zurückgezogen
und steht dementsprechend auch nicht mehr für die verabredete interne Arbeitsteilung und
insbesondere nicht mehr als Träger der deutschen Satelliten-Sendeerlaubnis zur Verfügung.
Alleiniger Gesellschafter der Country Music Television, Inc. ist nunmehr Gaylord.
Dementsprechend ist für die Satellitenverbreitung von Deutschland aus die folgende
Neukonstruktion angezeigt worden:
Träger der Sendeerlaubnis soll nunmehr die Country Music Television International GmbH
mit Sitz in Frankfurt/Main werden, die das Programm weiterhin von der Country Music
Television, Inc. übernimmt.
Die Zusammensetzung des Veranstalters soll sich mithin künftig wie folgt darstellen:
Veranstalter:
Country Music Television International GmbH
Gesellschafter:
Country Music Television International, Inc.
Die
Country
Music
Television
International,
Inc.
ist
100 %
eine
hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Country Music Television, Inc. mit Sitz in Nashville/Tennessee/USA,
dem bisherigen und künftigen Programmlieferanten.
Einziger Gesellschafter der Country Music Television, Inc. ist künftig die Gaylord
Entertainment Company (bisher: 67 %).
Das Programm wird auf der Grundlage des zwischen dem Veranstalter und Country Music
Television, Inc. geschlossenen Programmlieferungsvertrages unverändert übernommen.
Der Antrag auf Zulassung der Country Music Television GmbH ruht auf Wunsch des
Veranstalters, der offensichtlich seinen Sendebetrieb in Europa einstellen will.