Country Music Television International GmbH (CMT) (Az.: KEK 016
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Country Music Television International GmbH (CMT) (Az.: KEK 016
Country Music Television International GmbH (CMT) (Az.: KEK 016) Die Country Music Television International GmbH hat am 16. September 1997 bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) den Antrag auf Erteilung einer Sendeerlaubnis zur Veranstaltung eines Spartenprogramms gestellt. Die Westinghouse Electric GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main, die über verschiedene Zwischengesellschaften zum Westinghouse-Konzern (Westinghouse Electric Corporation) gehört, verfügt über die am 14. August 1995 erteilte Sendeerlaubnis zur Verbreitung des in den U.S.A. von dem Veranstalter Country Music Television, Inc., Nashville/USA veranstalteten Programmes Country Music Television. Gesellschafter der Country Music Television, Inc. waren zu 33 % die Westinghouse Electric Corporation sowie die Gaylord Entertainment Company zu 67 %. Nach der internen Arbeitsteilung der Gesellschafter war Westinghouse für Vermarktung, Weiterverbreitung, Technik und Lizenzen zuständig, Gaylord für das Programm. Westinghouse vertrat CMT in Deutschland über die Westinghouse Electric GmbH. Das Programm wurde auf der Grundlage eines zwischen dem Veranstalter und der Country Music Television, Inc. geschlossenen Programmübernahmevertrages übernommen und von Berlin aus europaweit verbreitet. Insbesondere war der Veranstalter danach verpflichtet, Anordnungen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg unmittelbar Folge zu leisten, ohne gegenüber CMT gebunden zu sein. Hintergrund dieser Konstruktion ist die europarechtliche Verpflichtung Deutschlands, als Sendestaat gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten der EU die Überwachung der von seinem Hoheitsgebiet aus verbreiteten Programme nach der EU-Fernsehrichtlinie sicherzustellen. Die schlichte Erteilung einer Weiterverbreitungsgenehmigung für die Downlink-Uplink-Verbindung war daher nicht möglich, da allein die Erteilung einer originären Sendelizenz die Überwachungsrechte hinsichtlich der programminhaltlichen EU-Regelungen (Jugendschutz, Werbung, Programmgrundsätze u. ä.) verschafft. Westinghouse hat sich in den U.S.A. aus der Country Music Television, Inc. zurückgezogen und steht dementsprechend auch nicht mehr für die verabredete interne Arbeitsteilung und insbesondere nicht mehr als Träger der deutschen Satelliten-Sendeerlaubnis zur Verfügung. Alleiniger Gesellschafter der Country Music Television, Inc. ist nunmehr Gaylord. Dementsprechend ist für die Satellitenverbreitung von Deutschland aus die folgende Neukonstruktion angezeigt worden: Träger der Sendeerlaubnis soll nunmehr die Country Music Television International GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main werden, die das Programm weiterhin von der Country Music Television, Inc. übernimmt. Die Zusammensetzung des Veranstalters soll sich mithin künftig wie folgt darstellen: Veranstalter: Country Music Television International GmbH Gesellschafter: Country Music Television International, Inc. Die Country Music Television International, Inc. ist 100 % eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Country Music Television, Inc. mit Sitz in Nashville/Tennessee/USA, dem bisherigen und künftigen Programmlieferanten. Einziger Gesellschafter der Country Music Television, Inc. ist künftig die Gaylord Entertainment Company (bisher: 67 %). Das Programm wird auf der Grundlage des zwischen dem Veranstalter und Country Music Television, Inc. geschlossenen Programmlieferungsvertrages unverändert übernommen. Der Antrag auf Zulassung der Country Music Television GmbH ruht auf Wunsch des Veranstalters, der offensichtlich seinen Sendebetrieb in Europa einstellen will.