Seminarinformationen - Kreishandwerkerschaft Fulda
Transcrição
Seminarinformationen - Kreishandwerkerschaft Fulda
KREISHANDWERKERSCHAFT FULDA Kreishandwerkerschaft Fulda · Rabanusstraße 33 · 36037 Fulda Per Telefax / Per E-Mail Datum: 2016-08-16 Unser Zeichen: - V/vK - An alle Mitgliedsbetriebe der uns angeschlossenen Innungen Unfallverhütungsvorschriften VBG 109 Erste Hilfe Die Sicherstellung der Ersthilfe bei Unfällen gleich welcher Art ist zuforderst ein Gebot der Menschlichkeit. Darüber hinaus wird jeder Unternehmer im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (§2) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Präzisiert wird die Unternehmerpflicht in den §§ 24 ff UVV, wonach der Unternehmer die Sorgepflicht hinsichtlich der erforderlichen Einrichtungen, der Sachmittel und des ausgebildeten Personals hat. Bereits ab 2 (zwei) anwesenden Versicherten (Baustelle, Werkstatt, Betrieb etc.) ist ein (1!) ausgebildeter Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten – also Arbeitnehmern – sind sogar 10 % Ersthelfer notwendig. Als Ersthelfer darf der Unternehmer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Organisation ausgebildet worden sind. Diese Befähigung besitzt das Deutsche Rote Kreuz. Die Kreishandwerkerschaft Fulda als Geschäftsstelle der Handwerksinnungen plant und organisiert gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz – Kreisverband eine von der BG anerkannte ERSTHELFER-AUSBILDUNG / -FORTBILDUNG … Kreishandwerkerschaft Fulda – Wir verstehen unser Handwerk! Rabanusstraße 33 36037 Fulda Telefon (0661) 90 22 4 - 0 Telefax (0661) 90 22 4 – 20 E-Mail [email protected] Internet www.kh-fulda.de VR Genossenschaftsbank Fulda eG BLZ 530 601 80 Kto. 8007586 IBAN DE44 5306 0180 008 0075 86 BIC GENODE51FUL Sparkasse Fulda BLZ 530 501 80 Kto. 31567 IBAN DE20 5305 0180 0000 0315 67 BIC HELADEF1FDS KREISHANDWERKERSCHAFT FULDA Kreishandwerkerschaft Fulda · Rabanusstraße 33 · 36037 Fulda -2Termin: siehe Anlage / Anmeldeformular Ort: DRK-Kreisverband Hünfeld e.V. Mackenzeller Straße 19 36088 Hünfeld Die Ausbildungskosten des DRK-Verbandes werden von der Berufsgenossenschaft übernommen. Für Planung, Organisation und Durchführung der Schulung entstehen pro Teilnehmer Kosten in Höhe von 19,50 €. Die Ersthelfer-Ausbildung empfiehlt sich für Chef`s, Vorarbeiter und sonstige Aufsichtsführende. Die im Rahmen der Führerscheinprüfung oder sonstiger Schulungen erworbene Ersthelferunterweisung reicht gegenüber der Berufsgenossenschaft nicht aus. Für Teilnehmer, die bereits den Ersthelfer-Grundkurs absolviert haben, genügt innerhalb von 2 Jahren die Teilnahme an der Ersthelfer-Fortbildung. Seit 2015 beträgt die Unterrichtszahl für beide Lehrgänge jeweils 9 Stunden. Bitte nutzen Sie das günstige Ausbildungsangebot vor Ort und melden Sie Ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Anmeldeschluss für alle Termine: Freitag, 30. September 2016. Die Teilnehmerzahl ist durch die Vorgaben der BG begrenzt. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Beim Fortbildungslehrgang ist unbedingt die Bescheinigung des letzten Lehrganges mitzubringen. Bitte füllen Sie die Anmeldung aus und geben Sie diese bis zum 30. September 2016 an die Kreishandwerkerschaft Fulda zurück: Freundliche Grüße Kreishandwerkerschaft Fulda Dietmar Weidenbörner Geschäftsführer Anlage Kreishandwerkerschaft Fulda – Wir verstehen unser Handwerk! Rabanusstraße 33 36037 Fulda Telefon (0661) 90 22 4 - 0 Telefax (0661) 90 22 4 – 20 E-Mail [email protected] Internet www.kh-fulda.de VR Genossenschaftsbank Fulda eG BLZ 530 601 80 Kto. 8007586 IBAN DE44 5306 0180 008 0075 86 BIC GENODE51FUL Sparkasse Fulda BLZ 530 501 80 Kto. 31567 IBAN DE20 5305 0180 0000 0315 67 BIC HELADEF1FDS