Seminarinformationen - Kreishandwerkerschaft Fulda

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Seminarinformationen - Kreishandwerkerschaft Fulda
KREISHANDWERKERSCHAFT FULDA
Kreishandwerkerschaft Fulda · Rabanusstraße 33 · 36037 Fulda
Per Telefax / Per E-Mail
Datum: 2016-08-16
Unser Zeichen: - V/vK -
An alle Mitgliedsbetriebe
der uns angeschlossenen
Innungen
Unfallverhütungsvorschriften
VBG 109 Erste Hilfe
Die Sicherstellung der Ersthilfe bei Unfällen gleich welcher Art ist zuforderst ein
Gebot der Menschlichkeit.
Darüber hinaus wird jeder Unternehmer im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (§2) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen und
für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.
Präzisiert wird die Unternehmerpflicht in den §§ 24 ff UVV, wonach der Unternehmer die Sorgepflicht hinsichtlich der erforderlichen Einrichtungen, der Sachmittel
und des ausgebildeten Personals hat. Bereits ab 2 (zwei) anwesenden Versicherten (Baustelle, Werkstatt, Betrieb etc.) ist ein (1!) ausgebildeter Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten – also Arbeitnehmern – sind sogar
10 % Ersthelfer notwendig.
Als Ersthelfer darf der Unternehmer nur Personen einsetzen, die bei einer von der
Berufsgenossenschaft ermächtigten Organisation ausgebildet worden sind.
Diese Befähigung besitzt das Deutsche Rote Kreuz.
Die Kreishandwerkerschaft Fulda als Geschäftsstelle der Handwerksinnungen plant
und organisiert gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz – Kreisverband eine
von der BG anerkannte
ERSTHELFER-AUSBILDUNG / -FORTBILDUNG
…
Kreishandwerkerschaft Fulda – Wir verstehen unser Handwerk!
Rabanusstraße 33
36037 Fulda
Telefon (0661) 90 22 4 - 0
Telefax (0661) 90 22 4 – 20
E-Mail [email protected]
Internet www.kh-fulda.de
VR Genossenschaftsbank Fulda eG
BLZ 530 601 80 Kto. 8007586
IBAN DE44 5306 0180 008 0075 86
BIC GENODE51FUL
Sparkasse Fulda
BLZ 530 501 80 Kto. 31567
IBAN DE20 5305 0180 0000 0315 67
BIC HELADEF1FDS
KREISHANDWERKERSCHAFT FULDA
Kreishandwerkerschaft Fulda · Rabanusstraße 33 · 36037 Fulda
-2Termin:
siehe Anlage / Anmeldeformular
Ort:
DRK-Kreisverband Hünfeld e.V.
Mackenzeller Straße 19
36088 Hünfeld
Die Ausbildungskosten des DRK-Verbandes werden von der Berufsgenossenschaft
übernommen. Für Planung, Organisation und Durchführung der Schulung entstehen pro Teilnehmer Kosten in Höhe von 19,50 €.
Die Ersthelfer-Ausbildung empfiehlt sich für Chef`s, Vorarbeiter und sonstige Aufsichtsführende. Die im Rahmen der Führerscheinprüfung oder sonstiger Schulungen erworbene Ersthelferunterweisung reicht gegenüber der Berufsgenossenschaft
nicht aus.
Für Teilnehmer, die bereits den Ersthelfer-Grundkurs absolviert haben, genügt innerhalb von 2 Jahren die Teilnahme an der Ersthelfer-Fortbildung. Seit 2015 beträgt die Unterrichtszahl für beide Lehrgänge jeweils 9 Stunden.
Bitte nutzen Sie das günstige Ausbildungsangebot vor Ort und melden Sie Ihre
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Anmeldeschluss für alle Termine: Freitag,
30. September 2016. Die Teilnehmerzahl ist durch die Vorgaben der BG begrenzt.
Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.
Beim Fortbildungslehrgang ist unbedingt die Bescheinigung des letzten
Lehrganges mitzubringen.
Bitte füllen Sie die Anmeldung aus und geben Sie diese bis zum 30. September 2016 an die Kreishandwerkerschaft Fulda zurück:
Freundliche Grüße
Kreishandwerkerschaft Fulda
Dietmar Weidenbörner
Geschäftsführer
Anlage
Kreishandwerkerschaft Fulda – Wir verstehen unser Handwerk!
Rabanusstraße 33
36037 Fulda
Telefon (0661) 90 22 4 - 0
Telefax (0661) 90 22 4 – 20
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