Rad-Gutachten

Transcrição

Rad-Gutachten
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
TREY8__38
47783
NG9 11/2012
RE
RE dark
7J x 17H2 LK 5x112 ET 38
TREY8SA38
TREY8KA38
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 11/2012
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 11/2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
47783*08
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 17 H2
Typ:
TREY
Inhaber der ABE
und Hersteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
DE-58809 Neuenrade-Küntrop
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47783*08
Die ABE-Nr. 47783 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ TREY, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0227-09-WIRD/N8 vom 19.06.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 87 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 19.06.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 16.08.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0227-09-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 30.07.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47783*08
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
12-TAAP-1817
Seite: 1 von 1
TEIL EGUTACHTEN
366-0227-09-WIRD/N9
Antragsteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Art:
Sonderrad
Typ:
TREY
Felgengröße:
7 J X 17 H2
Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der
jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung
nach § 21 StVZO.
Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt.
Die Leichtmetall-Sonderräder Typ TREY genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern
für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung
der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen
die Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE.
Sachverständiger
Wien, 29.11.2012
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
12-TAAP-1817
Seite: 1 von 11
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 783
366-0227-09-WIRD/N9
Antragsteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Art:
Sonderrad 7 J X 17 H2
Typ:
TREY
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
TREY8SA45666
TREYHSA48634
TREY9SA41726
TREY3SA40634
TREYASA41566
TREY2SA38601
TREY6SA38561
TREY8SA45571
TREY6SA38541
TREY2SA38541
TREY9SA41671
TREY0SA48661
TREY7SA35651
TREY3SA25651
TREY2SA38566
TREY8SA38571
TREY0SA48671
TREYUSA43702
TREY8SA38651
TREY2SA38571
TREY8SA38666
I.
Übersicht
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TREY2SA38O581
TREY2SA38581
TREY2SA38O541
TREY2SA38541
TREY2SA38O561
TREY2SA38561
TREY2SA38O566
TREY2SA38566
TREY2SA38O571
TREY2SA38571
TREY2SA38O591
TREY2SA38591
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø59.1
Ø60.1 Ø59.1
Lochkreis
(mm) /
-zahl
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
58,1
54,1
54,1
56,1
56,1
56,6
56,6
57,1
57,1
59,1
59,1
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
2007
2007
2007
2007
2007
2007
2007
2007
2007
2007
2007
2007
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 11
TREY2SA38O601
TREY2SA38601
TREY3SA40O634
TREY3SA40634
TREY3SA25O651
TREY3SA25651
TREY3SA25651
TREY3SA25651
TREY6SA38O581
TREY6SA38581
TREY6SA38O541
TREY6SA38541
TREY6SA38O561
TREY6SA38561
TREY6SA38O571
TREY6SA38571
TREYASA41O566
TREYASA41566
TREYHSA48O601
TREYHSA48601
TREYHSA48O634
TREYHSA48634
TREYHSA48O651
TREYHSA48651
TREY7SA35O651
TREY7SA35651
TREY8KA38O651
TREY8KA38651
TREY8SA38O651
TREY8SA38651
TREY8KA38O571
TREY8KA38571
TREY8KA45O571
TREY8KA45571
TREY8SA38AO57
1
TREY8SA38A571
TREY8SA38O571
TREY8SA38571
TREY8SA38571
TREY8SA45O571
TREY8SA45571
TREY8KA38O666
TREY8KA38666
TREY8KA45O666
TREY8KA45666
TREY8SA38O666
TREY8SA38666
TREY8SA38666
TREY8SA45O666
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD108 ET40
PCD108 ET40
PCD108 ET25
PCD108 ET25
PCD108 ET25
PCD108 ET25
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD100 ET38
PCD105 ET41
PCD105 ET41
PCD108 ET48
PCD108 ET48
PCD108 ET48
PCD108 ET48
PCD108 ET48
PCD108 ET48
PCD110 ET35
PCD110 ET35
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET45
PCD112 ET45
PCD112 ET38
ohne
ohne
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
ohne
ohne
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
ohne
ohne
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
ohne
100/4
100/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
105/5
105/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
110/5
110/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
60,1
60,1
63,4
63,4
65,1
65,1
65,1
65,1
58,1
58,1
54,1
54,1
56,1
56,1
57,1
57,1
56,6
56,6
60,1
60,1
63,4
63,4
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
38
38
40
40
25
25
25
25
38
38
38
38
38
38
38
38
41
41
48
48
48
48
48
48
35
35
38
38
38
38
38
38
45
45
38
615
615
615
615
615
605
615
623
715
715
715
715
715
715
715
715
715
715
715
715
703
703
715
715
715
715
715
715
715
715
715
715
715
715
715
2007
2007
2007
2007
2007
2037
2007
1976
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2141
2141
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET45
PCD112 ET45
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET45
PCD112 ET45
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET38
PCD112 ET45
ohne
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
38
38
38
38
45
45
38
38
45
45
38
38
38
45
715
715
700
715
715
715
715
715
715
715
715
670
715
715
2105
2105
2141
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2251
2105
2105
07/09
04/12
07/09
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
04/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 11
TREY8SA45666
TREY0KA48O601
TREY0KA48601
TREY0SA48O601
TREY0SA48601
TREY0KA48O641
TREY0KA48641
TREY0SA48O641
TREY0SA48641
TREY0KA48O661
TREY0KA48661
TREY0SA48O661
TREY0SA48661
TREY0KA48O666
TREY0KA48666
TREY0SA48O666
TREY0SA48666
TREY0KA48O671
TREY0KA48671
TREY0SA48O671
TREY0SA48671
TREYUSA43O702
TREYUSA43702
TREY9KA41BO67
1
TREY9KA41B671
TREY9SA41BO67
1
TREY9SA41B671
TREY9SA41671
TREY9KA41BO72
6
TREY9KA41B726
TREY9SA41BO72
6
TREY9SA41B726
TREY9SA41726
I.1.
PCD112 ET45
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD114,3 ET48
PCD115 ET43
PCD115 ET43
PCD120 ET41
Ø70.1 Ø66.6
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
ohne
ohne
Ø72.6 Ø67.1
112/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
115/5
115/5
120/5
66,6
60,1
60,1
60,1
60,1
64,1
64,1
64,1
64,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,6
66,6
66,6
66,6
67,1
67,1
67,1
67,1
70,2
70,2
67,1
45
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
48
43
43
41
715
715
715
715
715
685
685
685
685
715
715
715
715
715
715
715
715
670
670
670
670
690
690
715
2105
2105
2105
2105
2105
2208
2208
2208
2208
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2105
2251
2251
2251
2251
2178
2178
2105
PCD120 ET41
PCD120 ET41
Ø72.6 Ø67.1
Ø72.6 Ø67.1
120/5
120/5
67,1
67,1
41
41
715
715
2105 07/09
2105 04/12
PCD120 ET41
PCD120 ET41
PCD120 ET41
Ø72.6 Ø67.1
Ø72.6 Ø67.1
ohne
120/5
120/5
120/5
67,1
67,1
72,6
41
41
41
715
715
715
2105 07/09
2105 07/09
2105 04/12
PCD120 ET41
PCD120 ET41
ohne
ohne
120/5
120/5
72,6
72,6
41
41
715
715
2105 07/09
2105 04/12
PCD120 ET41
PCD120 ET41
ohne
ohne
120/5
120/5
72,6
72,6
41
41
715
715
2105 07/09
2105 07/09
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
: Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Hersteller
: Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Handelsmarke
: Dezent RE
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
07/09
04/12
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 11
Masse des Rades
I.2.
: ca. 10,3 kg
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREY2SA38O571:
: Außenseite
: Innenseite
Radtyp
: --
: TREY
Radausführung
: --
: PCD100 ET38
Radgröße
: --
: 7 J X 17 H2
Typzeichen
: KBA 47783
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET38
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 04.12
Herkunftsmerkmal
: --
: made in Germany ww. MII
Gießereikennzeichnung
: --
: HS ww. CO
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Berichtnummer
RP-003901-C0-144
RP-004344-B0-144
Datum
15.01.2010
30.04.2012
Technischer Dienst
TÜV NORD
TÜV NORD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 11
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
2 CITROEN
1 FIAT
3 FORD
Ausführung
ET
erstellt am
TREY2SA38O581;
TREY2SA38581
TREY2SA38O581;
TREY2SA38581
TREY2SA38O581;
TREY2SA38581
38
29.11.2012
Allg.
Hinweise
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 11
4 PEUGEOT
7 DAIHATSU
5 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
9 KIA
6 MAZDA
10 OPEL / VAUXHALL
11 SUZUKI
8 TOYOTA
15 BMW AG
13 HONDA
12 KIA
14 MITSUBISHI
16 ROVER
17 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM
DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
19 FIAT
18 OPEL, OPEL / VAUXHALL
85 SEAT
86 SKODA
20 VOLKSWAGEN
21 NISSAN
23 AUTOMOBILES DACIA S.A.
22 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
24 RENAULT
26 FORD
25 MAZDA
TREY2SA38O581;
TREY2SA38581
TREY2SA38O541;
TREY2SA38541
TREY2SA38O541;
TREY2SA38541
TREY2SA38O541;
TREY2SA38541
TREY2SA38O541;
TREY2SA38541
TREY2SA38O541;
TREY2SA38541
TREY2SA38O541;
TREY2SA38541
TREY2SA38O541;
TREY2SA38541
TREY2SA38O561;
TREY2SA38561
TREY2SA38O561;
TREY2SA38561
TREY2SA38O561;
TREY2SA38561
TREY2SA38O561;
TREY2SA38561
TREY2SA38O561;
TREY2SA38561
TREY2SA38O566;
TREY2SA38566
TREY2SA38O566;
TREY2SA38566
TREY2SA38O566;
TREY2SA38566
TREY2SA38O571;
TREY2SA38571
TREY2SA38O571;
TREY2SA38571
TREY2SA38O571;
TREY2SA38571
TREY2SA38O591;
TREY2SA38591
TREY2SA38O601;
TREY2SA38601
TREY2SA38O601;
TREY2SA38601
TREY2SA38O601;
TREY2SA38601
TREY3SA40O634;
TREY3SA40634
TREY3SA40O634;
TREY3SA40634
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
40
29.11.2012
liegt bei
40
29.11.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 11
27 CITROEN
28 PEUGEOT
29 FIAT
31 FUJI HEAVY IND.(J)
30 TOYOTA
32 FUJI HEAVY IND.(J)
33 ROVER
88 TOYOTA
38 AUDI
34 CHRYSLER (USA)
37 SEAT
35 SKODA
36 VOLKSWAGEN
40 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
39 OPEL, OPEL / VAUXHALL
41 RENAULT
44 FORD
43 JAGUAR
42 VOLVO
45 PEUGEOT
46 VOLVO
48 FIAT
TREY3SA25O651;
TREY3SA25651;
TREY3SA25651;
TREY3SA25651
TREY3SA25O651;
TREY3SA25651;
TREY3SA25651;
TREY3SA25651
TREY6SA38O581;
TREY6SA38581
TREY6SA38O541;
TREY6SA38541
TREY6SA38O541;
TREY6SA38541
TREY6SA38O561;
TREY6SA38561
TREY6SA38O561;
TREY6SA38561
TREY6SA38O561;
TREY6SA38561
TREY6SA38O571;
TREY6SA38571
TREY6SA38O571;
TREY6SA38571
TREY6SA38O571;
TREY6SA38571
TREY6SA38O571;
TREY6SA38571
TREY6SA38O571;
TREY6SA38571
TREYASA41O566;
TREYASA41566
TREYASA41O566;
TREYASA41566
TREYHSA48O601;
TREYHSA48601
TREYHSA48O634;
TREYHSA48634
TREYHSA48O634;
TREYHSA48634
TREYHSA48O634;
TREYHSA48634
TREYHSA48O651;
TREYHSA48651
TREYHSA48O651;
TREYHSA48651
TREY7SA35O651;
TREY7SA35651
25
29.11.2012
liegt bei
25
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
41
29.11.2012
liegt bei
41
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
35
29.11.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 11
50 FIAT
49 OPEL, OPEL / VAUXHALL
51 OPEL, OPEL / VAUXHALL
47 SAAB
52 SAAB
87 AUDI
58 AUDI
59 AUDI
54 QUATTRO GmbH
57 FORD
60 FORD
56 SEAT
63 SEAT
TREY8KA38O651;
TREY8KA38651;
TREY8SA38O651;
TREY8SA38651
TREY7SA35O651;
TREY7SA35651
TREY8KA38O651;
TREY8KA38651;
TREY8SA38O651;
TREY8SA38651
TREY7SA35O651;
TREY7SA35651
TREY8KA38O651;
TREY8KA38651;
TREY8SA38O651;
TREY8SA38651
TREY8SA38AO571;
TREY8SA38A571
TREY8KA38O571;
TREY8KA38571;
TREY8SA38O571;
TREY8SA38571;
TREY8SA38571
TREY8KA45O571;
TREY8KA45571;
TREY8SA45O571;
TREY8SA45571
TREY8KA38O571;
TREY8KA38571;
TREY8SA38O571;
TREY8SA38571;
TREY8SA38571
TREY8KA38O571;
TREY8KA38571;
TREY8SA38O571;
TREY8SA38571;
TREY8SA38571
TREY8KA45O571;
TREY8KA45571;
TREY8SA45O571;
TREY8SA45571
TREY8KA38O571;
TREY8KA38571;
TREY8SA38O571;
TREY8SA38571;
TREY8SA38571
TREY8KA45O571;
TREY8KA45571;
TREY8SA45O571;
TREY8SA45571
38
29.11.2012
liegt bei
35
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
35
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
45
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
45
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
45
29.11.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 11
55 SKODA
62 SKODA
53 VOLKSWAGEN
61 VOLKSWAGEN
64 AUDI
67 AUDI
65 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
66 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
68 SUZUKI
69 TOYOTA
70 HONDA
73 AUTOMOBILES DACIA S.A.
TREY8KA38O571;
TREY8KA38571;
TREY8SA38O571;
TREY8SA38571;
TREY8SA38571
TREY8KA45O571;
TREY8KA45571;
TREY8SA45O571;
TREY8SA45571
TREY8KA38O571;
TREY8KA38571;
TREY8SA38O571;
TREY8SA38571;
TREY8SA38571
TREY8KA45O571;
TREY8KA45571;
TREY8SA45O571;
TREY8SA45571
TREY8KA38O666;
TREY8KA38666;
TREY8SA38O666;
TREY8SA38666;
TREY8SA38666
TREY8KA45O666;
TREY8KA45666;
TREY8SA45O666;
TREY8SA45666
TREY8KA38O666;
TREY8KA38666;
TREY8SA38O666;
TREY8SA38666;
TREY8SA38666
TREY8KA45O666;
TREY8KA45666;
TREY8SA45O666;
TREY8SA45666
TREY0KA48O601;
TREY0KA48601;
TREY0SA48O601;
TREY0SA48601
TREY0KA48O601;
TREY0KA48601;
TREY0SA48O601;
TREY0SA48601
TREY0KA48O641;
TREY0KA48641;
TREY0SA48O641;
TREY0SA48641
TREY0KA48O661;
TREY0KA48661;
TREY0SA48O661;
TREY0SA48661
38
29.11.2012
liegt bei
45
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
45
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
45
29.11.2012
liegt bei
38
29.11.2012
liegt bei
45
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 11
71 Nissan International S. A.
72 RENAULT
89 CITROEN
75 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
77 KIA
78 KIA MOTORS (SK)
76 MAZDA
79 MITSUBISHI
90 PEUGEOT
74 DAIHATSU
81 GM DAEWOO (ROK)
80 OPEL, OPEL / VAUXHALL
91 GM KOREA (ROK)
TREY0KA48O661;
TREY0KA48661;
TREY0SA48O661;
TREY0SA48661
TREY0KA48O661;
TREY0KA48661;
TREY0SA48O661;
TREY0SA48661
TREY0KA48O671;
TREY0KA48671;
TREY0SA48O671;
TREY0SA48671
TREY0KA48O671;
TREY0KA48671;
TREY0SA48O671;
TREY0SA48671
TREY0KA48O671;
TREY0KA48671;
TREY0SA48O671;
TREY0SA48671
TREY0KA48O671;
TREY0KA48671;
TREY0SA48O671;
TREY0SA48671
TREY0KA48O671;
TREY0KA48671;
TREY0SA48O671;
TREY0SA48671
TREY0KA48O671;
TREY0KA48671;
TREY0SA48O671;
TREY0SA48671
TREY0KA48O671;
TREY0KA48671;
TREY0SA48O671;
TREY0SA48671
TREY0KA48O666;
TREY0KA48666;
TREY0SA48O666;
TREY0SA48666
TREYUSA43O702;
TREYUSA43702
TREYUSA43O702;
TREYUSA43702
TREY9KA41BO671;
TREY9KA41B671;
TREY9SA41BO671;
TREY9SA41B671;
TREY9SA41671
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
48
29.11.2012
liegt bei
43
29.11.2012
liegt bei
43
29.11.2012
liegt bei
41
29.11.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 11
82 OPEL
83 SAAB
84 BMW, BMW AG
V.2.
TREY9KA41BO671;
TREY9KA41B671;
TREY9SA41BO671;
TREY9SA41B671;
TREY9SA41671
TREY9KA41BO671;
TREY9KA41B671;
TREY9SA41BO671;
TREY9SA41B671;
TREY9SA41671
TREY9KA41BO726;
TREY9KA41B726;
TREY9SA41BO726;
TREY9SA41B726;
TREY9SA41726
41
29.11.2012
liegt bei
41
29.11.2012
liegt bei
41
29.11.2012
liegt bei
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 29.11.2012
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Kappe
Kappe
Radbeschreibung
Radmutter
Radschraube
Radzeichnung AEZP Bl.1-5
Radzeichnung CO Bl.1-5
Tabelle AEZ Ring System
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Zentrierring 72,6
Zentrierringe
Zentrierringe
Zentrierringe
Unterlagen
ZT2220
ZT2000
8. Ausfertigung
AEZ MO1
AEZ SO1-01
TREY
TREY
-RP-004344-B0-144
RP-003901-C0-144
J02-325-1186-1
Ringe 60
Ringe 70
Ringe 71,6 und diverse
Datum / Änderung / Datum
10.12.2004
15.08.2000
01.08.2012
22.11.1994 2/12.04.2002
31.10.1999 1/01.09.2002
04.06.2009 19.01.2012
09.08.2011 01.08.2012
28.08.2006
30.04.2012
15.01.2010
23.03.2006
09.08.2002 28.08.2006
09.08.2002 28.08.2006
09.08.2002 28.08.2006
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: TREY
des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG
29.11.2012
58809 Neuenrade-Küntrop
Datum:
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
J
2.2
4
E
D.1
D.2
3
-
-
18
-
19
-
20
-
G
-
/-
T
12
-
13
-
Q
-
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
O.2
-
-
-
O.1
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
5
-
14
P.3
-
10
-
22
-
V.7
D.3
V.9
9
P.2
P.4
L
-
14.1
P.1
-
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREY
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 4
Zu Auflage 21B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 21P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 22B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 22I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 26N:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27B:
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREY
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 27F:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 27H:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 681:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
FULDA
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
SEMPERIT
TOYO
UNIROYAL
TOYO
YOKOHAMA
Reifengröße:
215/45R17
245/40R17
Typ:
S-01, S-03
ContiSportContact 2
Carat Extremo
Eagle F1
MXX3, Pilot Sport
P ZERO
Direction Sport
Proxes T1-S
Rainsport 1
Proxes T1-S
AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 684:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREY
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
FULDA
GOODYEAR
FULDA
MICHELIN
PIRELLI
SEMPERIT
TOYO
UNIROYAL
YOKOHAMA
215/45R17
235/40R17
Typ:
S-01, S-02, S-03 S-03
ContiSportContact, ContiSportContact 2
SP Sport 8000
Y3000, Carat Extremo
EAGLE F1
Carat Extremo
MXX 3, Pilot Sport
P7000
Direction-sport
Proxes T1, Proxes T1-S
RainSport 1
AVS S1-Z, AVS Sport, A539
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 687:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
FULDA
GOODYEAR
MICHELIN
TOYO
UNIROYAL
YOKOHAMA
Reifengröße:
225/45R17
245/40R17
Typ:
S-01, S-02, S-03
ContiSportContact, ContiSportContact 2
SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000
Carat Extremo
Eagle F1
MXX3, Pilot Sport
ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung
RainSport 1
AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68E:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
DUNLOP
CONTINENTAL
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
YOKOHAMA
Reifengröße:
225/45R17
255/40R17
Typ:
S-01, S-02
Sp Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 2000E
ContiSportContact 2
EAGLE F1
MXX 3, Pilot Sport
PZERO
AVS Sport, AVS-S1-z
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:TREY
:Alu-Design GmbH & Co. KG
:29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4
Zu Auflage AEU:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Hersteller:
Bridgestone
MICHELIN
Typ:
RE040
MXX 3, PILOT SPORT,Pilot Alpin
Zu Auflage FFT:
Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller:
Typ:
Dunlop
SP Sport 8000
GOOGYEAR
EAGLE GSC, EAGLE GSA
UNIROYAL
RTT1
Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
Zu Auflage SC6:
Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind
hierbei ausreichend:
Hersteller:
B. F. GOODRICH
BRIDGESTONE
MICHELIN
DUNLOP
Typ:
Profiler G
RE040
PILOT SPORT, Pilot Alpin
SP Sport 8080E
Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination
ausreichend.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 50 FIAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O651 PCD112 ET38
TREY8KA38651
PCD112 ET38
TREY8SA38O651 PCD112 ET38
TREY8SA38651
PCD112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
65,1
65,1
65,1
65,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2105
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FIAT
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 940
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJFB
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
Grad, für Typ : 194
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
ALFA GIULIETTA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e3*2007/46*0027*..
940
77 - 125 205/50R17 89W 51J
215/45R17 91 51J
225/45R17 91
FIAT CROMA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM
194
85 - 147 215/50R17
51G
225/45R17 90W
Auflagen
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76S; 76T
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; FGC
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 50 FIAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 50 FIAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Fahrzeughersteller
: OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O651 PCD112 ET38
TREY8KA38651
PCD112 ET38
TREY8SA38O651 PCD112 ET38
TREY8SA38651
PCD112 ET38
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
65,1
65,1
65,1
65,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2105
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
ASTRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87
A-H
Auflagen zu Reifen
QFA
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/45R17
225/45R17 90
51G
11A; 367
85 - 103 215/45R17
51G
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
Limousine;
Stufenheck;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4GH
e1*2007/46*0344*..
A-H/NB
e1*2001/116*0454*..
ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87
A-H
55 - 147 215/45R17
225/45R17 90
ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0094*.. 55 - 92
A-H/C
215/45R17 87
55 - 147 215/45R17
225/45R17 91
55 - 177 225/45R17
177
205/50R17
215/45R17 87H
M+S
Auflagen zu Reifen
QFA
51G
11A; 367
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
Auflagen zu Reifen
QFA
51G
11A; 367
51G
51G; 52J
52J
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0094*.. 177
A-H/C
205/50R17
215/45R17 87H
M+S
225/45R17
ASTRA STATION WAGON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87
A-H/SW
Auflagen zu Reifen
12T; 51G; 52J
12N; 52J
Auflagen
Nur Astra OPC;
Coupe;
12A; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4GH
Auflagen zu Reifen
QFA
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51G
11A; 367
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
e1*2007/46*0341*..
55 - 147 215/45R17
225/45R17 90
ASTRA-G
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*97/27*0086*..,
T98
60 - 108 215/40R17 87
e1*98/14*0086*..
T98/NB
e1*97/27*0101*..,
e1*98/14*0101*..
62 - 108 205/40R17 84W
215/40R17 83W
141 - 147 215/40R17
T98/CNG
T98/KOMBI
e1*2001/116*0216*..
e1*97/27*0087*..,
e1*98/14*0087*..
55 - 147 215/45R17
60 - 108 215/40R17 87
62 - 108 205/40R17 84W
215/40R17 83W
141 - 147 215/40R17
ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0132*..
T98C
74 - 108 205/40R17 84W
205/45R17 84W
215/40R17 83W
215/40R17 87
140 - 147 215/40R17
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine;
24M
Stufenheck;
11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck;
5EA
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 5DW
721; 725; 73C; 74A;
10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 74P; 915
24C; 24M; 51G
11A; 21B; 22B; 24C;
Kombi;
24M; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
11A; 21B; 22B; 24J; 5EA 721; 725; 73C; 74A;
11A; 21B; 22B; 24C;
74P; 915; 4QO
24M; 5DW
10N; 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 51G
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22L; 5EA
11A; 21B; 22B; 22L; 5EA
11A; 21B; 22B; 22L; 5DW
11A; 21B; 22B; 22L
11A; 21B; 22B; 22L; 51G
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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COMBO-C
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2007/46*0291*..
Combo-C
48 - 74
COMBO-C e1*98/14*0179*..
e1*2001/116*0327*..
Combo-CCN
e1*2007/46*0293*..
Combo-CCNG
DE*2007/46*0129*..,
Combo-C-
Reifen
205/45R17 88
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 21S; 22P
Auflagen
5-Loch Radanschluss;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4PZ
e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-CVAN
Combo-CVan-CNG
COMBO-CVAN-CNG
K886
DE*2007/46*0131*..
L620
CORSA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0379*.. 88 - 92
S-D
205/45R17 84
88 - 110 215/45R17
225/45R17 91
S-D
e1*2001/116*0379*..
141
CORSA-C
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*98/14*0148*..
CORSA-C
74
CORSA-C-VAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
CORSA-C- L659
74
VAN
215/45R17
225/45R17 91
Auflagen zu Reifen
51J
11A; 22M; 51G
11A; 21P; 22H; 22M;
24M; 362
Auflagen
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
11A; 22M; 51G
Nur Opel Corsa OPC;
11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
Reifen
205/40R17 80
215/35R17 83
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
Reifen
205/40R17 80
215/35R17 83
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
MERIVA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2007/46*0165*..
S55 - 103 205/50R17 89
D/MONOCA
215/45R17 87
BB
215/45R17 91
225/45R17 91
Auflagen zu Reifen
5ET
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4GH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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MERIVA VAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e4*2007/46*0271*..
S-D
55 - 103
MONOCAB
B/ V
MERIVA-A
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132
X01Monocab e1*2001/116*0215*..
51 - 92
OMEGA-B
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
G684
OMEGA-B
74 - 100
e1*96/79*0077*..,
V94
74 - 125
e1*98/14*0077*..
74 - 155
Reifen
205/50R17 89
215/45R17 87
215/45R17 91
225/45R17 91
Auflagen zu Reifen
5ET
Reifen
Auflagen zu Reifen
205/45R17
11A; 22Q; 24M; 51G
215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M
205/45R17
215/40R17 87
11A; 22Q; 24M; 51G
11A; 21M; 22Q; 24M
Reifen
Auflagen zu Reifen
225/45R17-90
225/45R17-90W
225/45R17-90Y
OMEGA-BCARAVAN
G685
85 - 100 225/45R17-90
V94
e1*98/14*0077*..
74 - 106 225/45R17 91
74 - 160 225/45R17 91W
bis 1200kg zul.Achslast
SIGNUM
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17
51G
R, VECTRA
225/45R17 91W
Z-C/S
e1*2001/116*0291*..
74 - 155 225/45R17 91W
74 - 184 215/50R17
51G
169 - 184 225/45R17
51G
Auflagen
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4GH
Auflagen
Nur Meriva OPC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0077*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
ab e1*98/14*0077*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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VECTRA-B
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0030*..,
J96
55 - 100 215/45R17 87
J96/Kombi
e1*95/54*0030*..,
e1*98/14*0030*..
e1*95/54*0044*..,
e1*98/14*0044*..
55 - 125 215/45R17
225/45R17-90
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M; 681;
684
11A; 22B; 24J; 24M; 631;
681; 684
11A; 22B; 24J; 24M
VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..
74 - 90 215/45R17 87 5ET
e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L
Z02 /
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE
Z-C
225/45R17 91W 11A; 22L
e1*2001/116*0290*..
74 - 90 215/45R17 87 5ET
74 - 184 215/50R17 91W 11A; 22L
74 - 206 225/45R17
11A; 22L; 51G
225/45R17 91W 11A; 22L
VECTRA-C-STATION WAGON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17
51G
215/50R17 91
M+S
225/45R17 91W
Z-C/SW
e1*2001/116*0292*..
74 - 155 225/45R17 91W
74 - 184 215/50R17
51G
74 - 206 225/45R17
51G
ZAFIRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM
A-
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4PW
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 4GH
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0497*..
H/Monocab
e1*2001/116*0378*..
AH/MonocabCNG
205/50R17 93
215/45R17 91W
225/45R17 91
225/45R17 94
69 - 110 205/50R17 93
225/45R17 94
QF1
QF1; 5GG
QF1; 5FI
QF1
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
ZAFIRA VAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0595*..
A74 - 147 205/50R17 89W
H/Monocab/V
205/50R17 93
215/45R17 91W
225/45R17 91
225/45R17 94
Auflagen zu Reifen
QF1; 5FM
QF1
QF1; 5GG
QF1; 5FI
QF1
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4GH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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ZAFIRA-A
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
T98MONOC e1*98/14*0110*..
60 - 108 205/50R17-89
AB
215/45R17 87
225/45R17-90
T98MONOC e1*98/14*0110*..
AB
63 - 147 205/50R17 89
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 22F; 22N; 24C;
24D
11A; 22B; 22F; 22N; 24C;
24D
11A; 22B; 22F; 22N; 24C;
24D
11A; 21B; 22B; 22N
215/45R17 87W 11A; 22B; 22N
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22N
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Nur Zafira A OPC
und Edition;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist nicht zulässig. Es kann ein
geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ( nur
DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
1*2007/46*0293*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4QO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FI)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/45R17
Hinterachse:
245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/45R17
Hinterachse:
235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 52 SAAB
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Fahrzeughersteller
: SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O651 PCD112 ET38
TREY8KA38651
PCD112 ET38
TREY8SA38O651 PCD112 ET38
TREY8SA38651
PCD112 ET38
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
65,1
65,1
65,1
65,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2105
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SAAB
Befestigungsteile
: Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm
SAAB 900
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*95/54*0012*..
YS3D
96 - 136 205/45R17 88
G511
900/II
215/40R17
G783
900/II
CABRIO
SAAB 9-3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*95/54*0012*..,
YS3D
85 - 113 215/40R17 87
e4*98/14*0012*..
YS3F
YS3F????
e4*2001/116*0065*..
e4*2001/116*0065*..
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
215/45R17 87 11A; 21B; 21M; 22B; 22L;
24J; 24M
85 - 136 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 22L
85 - 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21M; 22B; 22L;
24J; 24M; 367; 54A
136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B; 22L;
24J; 24M
165 - 169 215/45R17
11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M; 51G
88 - 154 215/50R17
51G
88 - 184 205/50R17
51G
225/45R17
51G
88 - 206 205/50R17
51G; 52J
215/50R17
51G; 52J
Auflagen
nur bis
e4*95/54*0012*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
ab e4*95/54*0012*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4FW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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SAAB 9-3 (CABRIO)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W
YS3F?7??
110 - 184 205/50R17
51G
225/45R17
51G
Auflagen
Saab 9-3; Saab 9-3
Aero;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4FM
SAAB 9-5
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17
YS3E
YS3EXXXX
e11*96/27*0073*..
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21P; 22I; 22M; 24M; Kombi; Limousine;
51G
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4FN
88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B
Kombi; Limousine;
88 - 184 225/45R17
11A; 22B; 51G
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 52 SAAB
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4FM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 131 72 5 67 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4FN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 133 48 3 93 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 128 25 0 85 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 52 SAAB
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Fahrzeughersteller
: VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O571 PCD112 ET38
TREY8KA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38O571 PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
700
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2141
2105
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3c; 16; 1KP; 7N; 3BG; 13; 1t; 3BS; 3CC; AU; 1KM; 1F; 5N;
2KN; 3B; 1K; 2K; 3C; 1T
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : AU; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3B;
3BG; 3BS; 3c; 3C; 3CC; 5N
140 Nm für Typ : 7N
170 Nm für Typ : 7M
CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/50R17 93
2K
e1*2007/46*0217*..,
2KN
215/45R17 91
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 5HA
11A; 24J; 24M; 5GG
Auflagen
Nur Caddy Maxi;
langer Radstand;
L320
225/45R17 91
225/45R17 94
2K
2KN
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
51 - 103 205/50R17 93
215/45R17 91
225/45R17 90
225/45R17 94
11A; 24J; 24M; 5GG
11A; 24J; 24M; 5HI
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 22I; 24J; 24M
Nicht Caddy Maxi;
11A; 22I; 24J; 24M; 5GG nur bis
11A; 22I; 24J; 24M; 5GA WV2ZZZ2K?8?05280
0;
11A; 22I; 24J; 24M
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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EOS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0349*..
1F
GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2007/46*0623*..
AU
1K
e1*2001/116*0242*..
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
85 - 147 215/45R17 87W
215/45R17 91
225/45R17 91 11A; 22M; 24M
85 - 184 205/50R17
11A; 22M; 51G; 52J
Auflagen
Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
kW
Reifen
63 - 110 205/45R17 88
205/50R17 89
215/45R17 87
225/45R17 91
Auflagen zu Reifen
103
11A; 22H; 22Q; 24J;
24M; 51J
11A; 22H; 22P; 24J; 24M;
51J
11A; 22H; 22Q; 24J; 24M
Auflagen
nur Golf 7; ab
e1*2007/46*0623*01;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Nur Golf 6; Ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
Nur Golf R (6er);
Ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76T
Nur Golf 5; Nur bis
e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89
215/45R17 91
225/45R17 91
1K
e1*2001/116*0242*..
188 - 199 205/50R17
215/45R17 91
225/45R17 91
1K
1K
11A; 245; 248; 26P; 27H
11A; 245; 248; 26P; 27H
11A; 245; 248; 26P; 27H
11A; 22H; 22Q; 24J;
24M; 51G
11A; 22H; 22P; 24J; 24M;
51J
11A; 22H; 22Q; 24J; 24M
55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET;
51J
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 51J
55 - 184 205/50R17 93 11A; 22P; 24J; 24M
M+S
225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET Nur Golf 6; Ab
e1*2001/116*0242*..
e1*2007/46*0490*..
59 - 173 205/50R17
215/45R17 91
225/45R17 91
11A; 22H; 22P; 24J; 24M;
51G
11A; 22P; 24J; 24M
11A; 22H; 22P; 24J; 24M
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0242*..
1K
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21S; 24J; 26P; 27H;
5ET
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 24J; 248; 26P;
27H
215/45R17 91 11A; 21S; 24J; 26P; 27H
225/45R17 91 11A; 21T; 241; 246; 248;
26P; 27H
GOLF PLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89
1KP
215/45R17 87
215/45R17 91
225/45R17 91
1KP
e1*2001/116*0304*..
55 - 110 215/45R17 87
55 - 125 205/50R17 89
215/45R17 91
225/45R17 90
1KP
e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89
e1*2007/46*0491*..
205/50R17 93
215/45R17 91
225/45R17 91
1KP
e1*2001/116*0304*..
75 - 103 205/50R17 89
215/45R17 87
215/45R17 91
225/45R17 91
JETTA, BEETLE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0539*..
16
77 - 147 205/50R17 89
215/45R17 91
215/50R17 91
225/45R17 91
Auflagen
Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur
24M
bis
11A; 21P; 22H; 22M;
e1*2001/116*0304*13;
24M; 5ET
Frontantrieb;
11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
11A; 22P; 24J; 5ET; 51J Nicht CrossGolf;
11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf Plus; Nur
11A; 22P; 24J; 51J
bis
11A; 22P; 24J; 24M
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
11A; 21P; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
51J
e1*2001/116*0304*14;
11A; 21P; 22M; 24J; 248; Frontantrieb;
52J
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21P; 22M; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71C;
51J
71K; 721; 725; 73C;
11A; 21P; 22H; 22L; 24J; 74A; 74P; 76S
244
11A; 21P; 22H; 22M
Nur CrossGolf 6; Ab
11A; 21P; 22H; 22M; 5ET e1*2001/116*0304*21;
11A; 21P; 22H; 22M
Frontantrieb;
11A; 21P; 22H; 22M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 24J; 248; 270
11A; 21P; 245; 248; 270
11A; 21B; 24J; 248; 260;
271
11A; 21P; 24J; 248; 270
Auflagen
Nur Jetta
(Stufenheck);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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JETTA, BEETLE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0539*..
16
77 - 147 215/50R17 91
215/55R17 94
225/50R17 94
235/50R17 96
JETTA, GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87
1KM
75 - 147 205/50R17 89
215/45R17 87W
225/45R17 91
1KM
e1*2001/116*0328*..
77
205/50R17 89
215/45R17 87W
215/45R17 91
225/45R17 91
1KM
e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89
e1*2007/46*0492*..
215/45R17 87W
215/45R17 91
225/45R17 91
1KM
e1*2001/116*0328*..
75 - 147 205/50R17 89
215/45R17 87W
225/45R17 90
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Nur Beetle
(Schrägheck);
11A; 26P; 27I
Frontantrieb;
11A; 24J; 248; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51J
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51J
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M; 51J
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 5ET; 51J
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51J
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M; 51J
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 5ET; 51J
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51J
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51J
11A; 21B; 22H; 22L; 24J;
24M
Auflagen
GOLF (Variant); nur
bis
e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
GOLF 6 (Variant);
ab
e1*2001/116*0328*15;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
GOLF 6 (Variant);
ab
e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
JETTA (Limousine);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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PASSAT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
DE*2007/46*0547*.., 77 - 100 205/50R17 89
3c
3C
3C
3c
3C
Auflagen zu Reifen
11A; 22P
Auflagen
Nicht Passat
11A; 22P
Alltrack (Cross);
225/45R17 91
77 - 220 205/50R17
205/50R17 93
225/45R17 91Y
11A; 22P
11A; 22P; 51G
11A; 22P
11A; 22P
75 - 110 205/50R17 89
75 - 147 205/50R17 93
215/45R17 91
225/45R17 91
75 - 220 205/50R17
225/45R17 91
M+S
11A; 22P
11A; 22P
11A; 22P
11A; 22P
11A; 22P; 51G
11A; 22P
ab
e1*2001/116*0307*24;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4KS; 4QY
nur bis
e1*2001/116*0307*23;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0547*..
e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/45R17 91
e1*2007/46*0502*..
e1*2001/116*0307*..
e1*2007/46*0547*..
103 - 155 205/50R17 93 12T
e1*2001/116*0307*..,
205/55R17 91W 12A
e1*2007/46*0502*..
215/45R17 91W
215/50R17 91W
225/45R17 91W
225/50R17 94
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4GB
Nur Passat Alltrack
(Cross);
12O
12O
12O
11A; 12A; 22M
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 4KJ; 4QY
PASSAT CC, CC
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 225/45R17 91W
3CC
100 - 220 205/50R17
225/45R17 91Y
Auflagen zu Reifen
12A
12R; 51G
12A
Auflagen
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4CA
SCIROCCO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0471*.. 90 - 118 205/50R17 89
13
215/45R17 87
215/45R17 87
90 - 147 205/50R17
225/45R17
Auflagen zu Reifen
51J
57E; 681; 684
51J
51G; 52J
51G
Auflagen
Coupe; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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TIGUAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96
5N
Auflagen zu Reifen
51J
Auflagen
Allradantrieb;
11A; 24M; 51J
11A; 24M; 51J
11A; 22I; 24M
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4CA
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 5FM
Auflagen
nicht CrossTouran;
11A; 24J; 24M; 5GG
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24J; 24M; 5GG
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M; 5GG
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 52J
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 24J; 52J
10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0487*..
225/55R17 97
225/60R17 99
235/55R17 99
TOURAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89
1t
1T
1t
1T
e1*2007/46*0506*..
e1*2001/116*0211*..,
e1*2007/46*0357*..
DE*2007/46*0506*..,
e1*2007/46*0506*..
e1*2001/116*0211*..,
e1*2007/46*0357*..
215/45R17 91
225/45R17 91
66 - 125 205/50R17 93
215/45R17 91W
225/45R17
225/45R17 94
75 - 125 205/50R17 91
225/45R17 91
nur CrossTouran;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 76Z
VW PASSAT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*95/54*0043*..,
3B
81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 24J
e1*98/14D0043*..,
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 24J
e1*98/14*0043*..
3B
e1*95/54*0043*..,
e1*98/14D0043*..,
e1*98/14*0043*..
3BG
e1*2001/116*0157*.., 74 - 132 205/50R17 89W 5FM
e1*98/14*0157*..
3BS
66 - 92
215/45R17 87
225/45R17-90
66 - 142 215/45R17 91
110 - 142 225/45R17-90W
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24C; 24M
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24C; 24M
74 - 142 205/50R17 89Y 5FM
205/50R17 93
225/45R17 91
e1*2001/116*0173*.., 202
205/50R17
51G; 52J
Auflagen
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4QF
10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*..
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Z; 4RU
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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VW SHARAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94
7M
e1*98/14*0023*..
7M
e1*93/81*0023*..,
e1*95/54*0023*..,
e1*98/14*0023*..
66 - 128 225/45R17 94
7N
e1*2007/46*0401*..,
e1*2007/46*0434*..
85 - 125 225/45R17 94
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*98/14*0023*12;
5HI
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis
e1*98/14*0023*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Allradantrieb;
85 - 147 225/45R17 94W
225/50R17
51G; 67F
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4KJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
verwendet werden.
4KS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4QF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4QY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0173*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R17
Hinterachse:
225/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/45R17
Hinterachse:
245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/45R17
Hinterachse:
235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 13 von 17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 14 von 17
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
VW
AU
e1*2007/46*0623*..
GOLF
Variante(n):
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 15 von 17
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
VW
16
e1*2007/46*0539*..
JETTA, BEETLE
Variante(n):
Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 16 von 17
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
VW
AU
e1*2007/46*0623*..
GOLF
Variante(n):
Frontantrieb, Schrägheck, 5-türig
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 53 VW
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
VW
1K
e1*2001/116*0242*..
GOLF
Variante(n):
Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
26B
26B
26P
26P
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 300
y = 350
x = 250
y = 300
x = 350
y = 300
x = 300
y = 250
x = 300
y = 300
x = 300
y = 300
x = 250
y = 250
x = 250
y = 250
x = 280
y = 380
x = 230
y = 330
Achse
VA
VA
HA
HA
VA
VA
VA
VA
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
26J
26J
26N
26N
27F
27F
27H
26J
27H
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 300
y = 350
x = 300
y = 350
x = 350
y = 300
x = 350
y = 300
x = 300
y = 300
x = 300
y = 300
x = 300
y = 300
x = 300
y = 300
x = 400
y = 310
x = 400
y = 310
x = 400
y = 310
x = 280
y = 380
x = 400
y = 310
x = 280
y = 380
x = 260
y = 310
x = 260
y = 310
Aufweiten
um [mm]
18,5
8
26,5
8
25
25
8
8
25
25
8
16
8
8
36
8
Achse
VA
VA
HA
HA
VA
VA
VA
VA
HA
HA
HA
VA
HA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 54 QUATTRO
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Fahrzeughersteller
: QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O571 PCD112 ET38
TREY8KA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38O571 PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
700
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2141
2105
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: QUATTRO GmbH
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
AUDI A4,S4,RS4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0243*.. 253
QB6
215/50R17
225/45R17 91
M+S
Auflagen zu Reifen
12T; 51G; 52J
12M; 51J
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
Auflagen
Cabrio;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4BD
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 54 QUATTRO
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 2 von 2
4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 55 SKODA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 1 von 4
Fahrzeughersteller
: SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O571 PCD112 ET38
TREY8KA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38O571 PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
700
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2141
2105
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SKODA
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
SKODA OCTAVIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22M; 22P; 24J;
1Z
e11*2007/46*0012*..
5FM; 51J
215/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 51J
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22M; 22P; 24J;
M+S
5FM; 51J; 52J
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J
1Z
Auflagen
Nicht Octavia Scout;
Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 5FM; 51J Limousine;
e11*2007/46*0012*..
215/45R17 91
55 - 147 225/45R17 91
1Z
e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91
e11*2007/46*0012*..
205/55R17 91
215/50R17 91
225/45R17 91
225/50R17 94
11A; 22P; 24J; 51J
11A; 22P; 24J
11A; 24J; 52J
11A; 22M; 22P; 24J; 52J
11A; 22M; 22P; 24J;
24M; 52J
11A; 24J; 52J
11A; 22M; 22P; 24J; 24M
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Nur Octavia Scout;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 55 SKODA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
SKODA SUPERB
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*98/14*0187*..
3U
74 - 110 205/50R17 89
74 - 142 205/50R17 93
225/45R17
51G
142
205/50R17 89Y 5FM
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
SUPERB
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 245; 51J
3T
Auflagen
Kombi;
e11*2007/46*0014*..
225/45R17 94
3T
e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94
e11*2007/46*0014*..
11A; 245
11A; 24J; 24M
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
YETI
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17
5L
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
Auflagen
Allradantrieb;
11A; 246; 248; 51J
11A; 246; 248; 51J
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
e11*2007/46*0034*..
215/50R17 95
215/55R17 94
225/45R17 94
225/50R17 94
11A; 24J; 248
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 55 SKODA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 55 SKODA
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 56 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Fahrzeughersteller
: SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O571 PCD112 ET38
TREY8KA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38O571 PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
700
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2141
2105
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5PN; 1P; 7N; 3RN; 3R; 5F; 5P
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7MS
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 7N
170 Nm für Typ : 7MS
ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2007/46*0012*..
5PN
63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J
63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J
63 - 147 225/45R17 91 11A; 24C; 24M
5PN
e9*2007/46*0012*..
77 - 155 215/50R17 91
225/45R17 91
225/50R17 94
5PN
e9*2007/46*0012*..
103 - 155 215/50R17 91
225/45R17 91
225/50R17 94
Auflagen
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea Freetrack;
Frontantrieb;
11A; 22P; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
11A; 22P; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 56 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J
5P
63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J
63 - 147 225/45R17 91 11A; 24C; 24M
5P
e9*2001/116*0050*..
77 - 155 215/50R17 91
225/45R17 91
225/50R17 94
5P
e9*2001/116*0050*..
103 - 155 215/50R17 91
225/45R17 91
225/50R17 94
Auflagen
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea Freetrack;
Frontantrieb;
11A; 22P; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
11A; 22P; 24J; 24M
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EXEO, EXEO ST
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93
3R
e9*2007/46*0011*..
3RN
215/45R17 91
225/45R17 91
Auflagen zu Reifen
51J
51J
3R
3RN
51J
51J
e9*2001/116*0072*..
e9*2007/46*0011*..
LEON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e9*2001/116*0052*..
1P
75 - 147 205/50R17 93
215/45R17 91
225/45R17 91
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J
215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET;
51J
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 51J
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M
SEAT ALHAMBRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94
7MS
e1*98/14*0036*..
Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T
Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*98/14*0036*08;
5HI
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 56 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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SEAT ALHAMBRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*95/54*0036*..,
7MS
66 - 110 225/45R17 94
e1*98/14*0036*..
7N
e1*2007/46*0402*..,
e1*2007/46*0435*..
85 - 125 225/45R17 94
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis
e1*98/14*0036*07;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Allradantrieb;
85 - 147 225/45R17 94W
225/50R17
51G; 67F
SEAT LEON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*2007/46*0094*..
5F
66 - 110 205/45R17 88
205/50R17 89
215/45R17 87
225/45R17 91
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S
Auflagen zu Reifen
Auflagen
ab
11A; 245; 248; 26P; 27H e9*2007/46*0094*01;
11A; 245; 248; 26P
nicht Leon ST;
11A; 245; 248; 26P; 27H Kombi; 5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 56 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 56 SEAT
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R17
Hinterachse:
225/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
SEAT
5F
e9*2007/46*0094*..
SEAT LEON
Variante(n):
Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 300
y = 300
x = 250
y = 250
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 300
y = 300
x = 300
y = 300
x = 400
y = 310
x = 400
y = 310
Aufweiten
um [mm]
25
8
25
8
Achse
VA
VA
HA
HA
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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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Fahrzeughersteller
: FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O571 PCD112 ET38
TREY8KA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38O571 PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
700
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2141
2105
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 170 Nm
FORD GALAXY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 225/45R17 94
WGR
e1*95/54*0024*..
WGR
e1*93/81*0024*..,
e1*95/54*0024*..
66 - 128 225/45R17 94
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*95/54*0024*12;
5HI
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 4KQ
11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis
e1*95/54*0024*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4KQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 8G92 1A159-AC ( nur e1*2001/116*0024*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O571 PCD112 ET38
TREY8KA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38O571 PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
TREY8SA38571
PCD112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
700
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2141
2105
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
Anzugsmoment
AUDI A3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0607*..
8V
90 - 132 205/50R17 93
215/45R17 91
225/45R17 91
AUDI A3 CABRIOLET
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89
8P
Auflagen zu Reifen
11A; 245; 248; 26B
11A; 26P
11A; 245; 248; 26B
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M; 51J
75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M; 51J
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M; 51J
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
Auflagen
2-türig;
Frontantrieb;
MehrlenkerHinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Auflagen
Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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AUDI A3,S3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0217*.. 66 - 110
8P
e1*2001/116*0418*..
8PA
e13*2007/46*1082*..
8PB
66 - 147
Reifen
205/50R17 89
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M
215/45R17 87W 11A; 22L; 24J; 24M; 5ET
205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M
215/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M
66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M
66 - 195 205/50R17
11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51G; 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;
M+S
24M; 52J
AUDI A4, AUDI S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0013*..,
B5
55 - 92 215/45R17 87
e1*98/14*0013*..
225/45R17-90
110 - 132 215/45R17
110 - 142 225/45R17
B5
e1*93/81*0013*..,
e1*98/14*0013*..
81 - 92
215/45R17 87
225/45R17-90
110 - 132 215/45R17
110 - 142 225/45R17
AUDI A4 CABRIOLET
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 225/45R17
8H
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B
11A; 21B; 22B; 24J
nicht für TDI V6; 11A;
21B; 22B; 5ET; 631
11A; 21B; 22B; 24J; 631
11A; 21B; 5ET
11A; 21B; 24J
nicht für TDI V6; 11A;
21B; 5ET; 631
11A; 21B; 24J; 631
Auflagen zu Reifen
12T; 51G; 51J
Auflagen
Sportback (4-türig);
Schrägheck 2-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Auflagen
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
Reifen mit
e1*98/14*0177*..
8H
8H
e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J
e1*98/14*0177*..
e1*2001/116*0177*..
96 - 162 225/45R17 91
51J
253
12T; 51G; 52J
12M; 51J
215/50R17
225/45R17 91
M+S
Schneeketten;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4MN
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4MN
Cabrio;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4BD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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AUDI A4,S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J
8E
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0151*..
74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J
74 - 162 225/45R17 91 AFI; 51J
8E
e1*2001/116*0151*.., 253
e1*98/14*0151*..
225/45R17
225/45R17
51G; 52J
8E
e1*2001/116*0151*..
253
8E
e1*2001/116*0151*..
75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J
AUDI A6, S6, ALLROAD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91
4B
51G; 52J
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76T;
4ML
AUDI S4; nur bis
e1*2001/116*0151*09;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; 76T; 76Z; 4ML
AUDI S4; ab
e1*2001/116*0151*10;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; 76T; 76Z; 4BD
ab
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76T;
4BD
Auflagen
nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF6; 4KN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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AUDI A6, S6, ALLROAD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91
4B
Auflagen zu Reifen
Auflagen
ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
4B
4B
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF6; 4KN
nicht Allroad;
e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91
e1*98/14*0051*..
e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91
e1*98/14*0051*..
5GG
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
110 - 142 225/45R17 91
11A; 22F; 24J; 24M
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
81 - 142 225/45R17 91
11A; 22F; 24J; 24M
nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF5; 4KN
ab e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; AF5; 4KN
nicht Allroad;
nicht für
gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
nur bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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AUDI A6, S6, ALLROAD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0051*..,
4B
81 - 142 225/45R17 91
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
e1*98/14*0051*..
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
169
225/45R17 91
11A; 24J; 24M
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
110 - 142 225/45R17 91
11A; 24J; 24M
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
169
11A; 22F; 24J; 24M
225/45R17 91
AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17
4F
51G; 52J
4F1
e13*2007/46*1080*..
e13*2007/46*1080*..
225/55R17
51G; 52J
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
nicht Allroad;
nicht für
gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
AUDI A6 2.7 Biturbo;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
nicht Allroad;
nicht für
gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
nur bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
Nur Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76Z;
4BD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 225/50R17
4F
12A; 51G
4F1
e13*2007/46*1080*..
e13*2007/46*1080*..
Auflagen
Limousine u. Kombi;
Front- u.
Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4BD
AUDI A8 / S8
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0005*..,
D2
110 - 250 225/55R17-97
e1*98/14*0005*..
110 - 265 225/55R17
Auflagen zu Reifen
11A; 22B
11A; 22B; 51G
Auflagen
nicht für
gepanzerte Fz;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
AUDI Q3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0591*..
8U
100 - 155 215/60R17
e13*2007/46*1163*..
8U1
225/55R17 97
Auflagen zu Reifen
12R; 51G
12A; 51J
235/55R17 99
11A; 12A; 26P; 27I
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 200
Nm;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
Reifen
225/50R17
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
AUDI TT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0369*.. 200
8J
8J
e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 225/50R17
e1*2001/116*0374*..
51G; 52J
Auflagen
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Z
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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27I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0051*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0177*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
AUDI
8U
e1*2007/46*0591*..
AUDI Q3
Variante(n):
Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 290
y = 390
x = 240
y = 340
x = 335
y = 400
x = 285
y = 355
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 290
y = 390
x = 290
y = 390
x = 335
y = 400
x = 335
y = 400
Aufweiten
um [mm]
30
10
30
10
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
AUDI
8U1
e13*2007/46*1163*..
AUDI Q3
Variante(n):
Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 290
y = 390
x = 240
y = 340
x = 335
y = 400
x = 285
y = 355
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 290
y = 390
x = 290
y = 390
x = 335
y = 400
x = 335
y = 400
Aufweiten
um [mm]
30
10
30
10
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 58 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 13 von 13
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
AUDI
8V
e1*2007/46*0607*..
AUDI A3
Variante(n):
Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 400
y = 400
x = 400
y = 400
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 400
y = 400
x = 400
y = 400
x = 400
y = 400
x = 400
y = 400
Aufweiten
um [mm]
8
24
8
30
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 64 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O666 PCD112 ET38
TREY8KA38666
PCD112 ET38
TREY8SA38O666 PCD112 ET38
TREY8SA38666
PCD112 ET38
TREY8SA38666
PCD112 ET38
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
670
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2251
2105
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : B8; B81
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
Anzugsmoment
AUDI A5,S5,A4,S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17
B8
Auflagen zu Reifen
51G
B8
B81
e1*2001/116*0430*..
e13*2007/46*1084*..
100 - 195 225/50R17
51G
B8
B81
e1*2001/116*0430*..
e13*2007/46*1084*..
88 - 195 225/50R17
51G
B8
e1*2001/116*0430*..
88 - 195 225/50R17
51G
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
Auflagen
AUDI A4; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76Z
AUDI A4; Nicht A4
Allroad Quattro;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76Z
AUDI A4; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76Z
AUDI A4; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 64 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 2 von 4
AUDI Q5
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0473*.., 100 - 200 235/65R17
8R
Auflagen zu Reifen
12T; 51G; 52J
Auflagen
erhöhtes
e13*2007/46*1083*..
Anzugsmoment 200
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 75I; 76S;
76Z; 4KX
AUDI Q5 HYBRID
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17
8R2
Auflagen zu Reifen
12T; 51G; 52J
Auflagen
erhöhtes
Anzugsmoment 200
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 75I; 76S;
76Z; 4KX
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 64 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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4KX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 601 361 ( nur e13*2007/46*1083*..,e13*2007/46*1179*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 64 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 4 von 4
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeughersteller
: DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
TREY8KA38O666 PCD112 ET38
TREY8KA38666
PCD112 ET38
TREY8SA38O666 PCD112 ET38
TREY8SA38666
PCD112 ET38
TREY8SA38666
PCD112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
715
715
715
670
715
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2105
2105
2105
2251
2105
gültig
ab
Fertig
datum
04/12
07/09
04/12
07/09
07/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 203 CL; 208; 414; 210; 203 K; 171; 170; 203; 168; 210 K; H0
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; 169; 204; 176; 246; 172; 207; 204 K; 245
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 211
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : H0; 168; 170; 171; 203; 203 CL; 203 K; 208; 210;
210 K
130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 212; 245; 246;
414
A-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/79*0073*..
168
44 - 103 205/40R17-80
169
e1*2001/116*0288*..
176
e1*2007/46*0928*..
60 - 103 205/45R17 84
60 - 142 205/45R17 84W
205/45R17 88
215/45R17 87
225/45R17 90
80 - 125 205/50R17 93
80 - 155 205/50R17
215/45R17 91
225/45R17 91
Auflagen zu Reifen
MA0; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24C; 24D
11A; 248; 26P
11A; 248; 26P; 51G; 52J
11A; 248; 26P
11A; 248; 26P
Auflagen
kurzer Radstand;
langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76C; 915
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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B-Klasse
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0751*..
246
80 - 115 205/50R17 93
215/45R17 91
225/45R17 91
B-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88
245
205/50R17 89
215/45R17 87
225/45R17 90
Auflagen zu Reifen
11A; 26P
11A; 26P
11A; 248; 26N; 26P
Auflagen
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
C-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*92/53*0001*..,
H0
55 - 145 225/45R17
G363
Auflagen zu Reifen
Nacharbeit VA ab Werk;
10N; 51G
225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab
Werk; 11A; 21B; 21J
75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684
75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687
203
e1*98/14*0139*..
203
e1*98/14*0139*..
125 - 170 225/45R17 91
203 CL
e1*98/14*0159*..
75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684
75 - 160 225/45R17 91 10N; 68E; 687
203 K
e1*98/14*0158*..
75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684
75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687
204
e1*2001/116*0431*..
88 - 170 225/45R17 91
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
Nur bis
e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T; 4GR
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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C-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0431*.. 150 - 170 225/45R17 91
204
Auflagen zu Reifen
204
e1*2001/116*0431*..
115 - 150 225/45R17 91
11A; 26P
204 K
e1*2001/116*0457*..
88 - 170 205/50R17 91
225/45R17 91
51J
CLC-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*98/14*0159*..
203 CL
75 - 150 215/45R17 87W 51J
225/45R17
51G
E-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e1*93/81*0022*..
210
55 - 110 215/45R17
5ET; 631
215/45R17 87 57E; 681; 684
55 - 125 225/45R17 91
130 - 165 225/45R17 91W
210 K
e1*93/81*0033*..
211
e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94
e1*98/14*0183*..
212
e1*2001/116*0501*..
83 - 165 225/45R17-93W
100 - 150 225/50R17 94W
Auflagen
Nur 4-MATIC;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76T; 76U; 4GR
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T; 4GR
Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T; 4GR
Auflagen
Ab e1*98/14*0159*19;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T
Auflagen
nicht für
gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AR
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4AR
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76T; 4ME;
4MT
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T; 4GR
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Seite: 4 von 12
E-KLASSE COUPE, CABRIO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/50R17 93
207
215/45R17 91
225/45R17 91
Auflagen zu Reifen
51J
51J
51J
Auflagen
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T; 4GR
MERCEDES-BENZ CLK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0054*..
208
100 - 142 215/45R17
100 - 160 225/45R17
Auflagen zu Reifen
631
11A; 21B; 367; 631
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4GR
Reifen mit
Schneeketten;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4GR
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76T; 4GR
SLK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*95/54*0039*..
170
kW
Reifen
100 - 142 215/45R17 87
225/45R17-90
100 - 160 225/45R17
171
e1*2001/116*0262*..
120
215/45R17 87
225/45R17 90
171
e1*2001/116*0262*..
120
215/45R17 87
225/45R17
172
e1*2007/46*0548*..
135 - 225 205/50R17 89
215/45R17 87
225/45R17 91
VANEO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0185*.., 55 - 92
414
11A; 21B; 367
10N; 51G
12G
12T; 51G
Reifen
Auflagen zu Reifen
205/40R17 84W 11A; 22D; 24J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 85
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
e1*98/14*0185*..
11A; 22D; 24J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 000 905 4100 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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4MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/45R17
Hinterachse:
245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
215/45R17
Hinterachse:
235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/45R17
Hinterachse:
245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
225/45R17
Hinterachse:
255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
DAIMLER
204
e1*2001/116*0431*..
C-KLASSE
Variante(n):
Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 350
x = 195
y = 300
x = 340
y = 260
x = 290
y = 210
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 245
y = 350
x = 245
y = 350
x = 340
y = 260
x = 340
y = 260
Aufweiten
um [mm]
8
17
8
28
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
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Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
DAIMLER
176
e1*2007/46*0928*..
A-KLASSE
Variante(n):
Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
27I
27B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 200
y = 310
x = 250
y = 350
x = 240
y = 315
x = 290
y = 350
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 250
y = 350
x = 250
y = 350
x = 290
y = 350
x = 290
y = 350
Aufweiten
um [mm]
8
20
8
22,5
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TREY
Stand: 29.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
DAIMLER
246
e1*2007/46*0751*..
B-Klasse
Variante(n):
Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 305
y = 335
x = 355
y = 385
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 355
y = 385
x = 355
y = 385
x = 310
y = 295
x = 310
y = 295
Aufweiten
um [mm]
8
18
8
13
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.