Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn stellt sich vor
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Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn stellt sich vor
Das Magazin der Unfallversicherung Bund und Bahn Ausgabe 1 | Februar 2015 UVB.dialog Titelthema Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn Dialog Prävention Unfallversicherung Gespräch mit der Geschäftsführung Leistungen nach der Fusion Pilotprojekt „Regionalisierung“ Editorial Liebe Leserinnen und Leser, vor Ihnen liegt unser Mitgliedermagazin UVB.dialog – im neuen Design der Unfallversicherung Bund und Bahn. Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), das sind seit dem 1. Januar 2015 die ehemalige Eisenbahn-Unfallkasse aus Frankfurt am Main und die ehemalige Unfallkasse des Bundes aus Wilhelmshaven. Wir haben Eine neue Unfallversicherung, ein angepasster Name und ein fusioniert und sind deshalb neues Layout – seit dem 1. Januar 2015 hat sich vieles veränjetzt unter neuem Namen und dert, wir sind aber weiterhin wie gewohnt für Sie da. mit einem neuen Erscheinungsbild für Sie da. Unser Service bleibt wie gewohnt bestehen, und wir erhoffen uns durch die neue Struktur ein noch dichteres Servicenetz und schnellere Reaktionszeiten. Unser Erscheinungsbild haben wir mit der Fusion moderner und zeitgemäßer gestaltet, so dass beide ehemalige Organisationen sich im neuen Unfallversicherungsträger wiederfinden. Unsere neue „Identität“ ist bisher gut angekommen und wir hoffen, dass auch Ihnen das Layout und die neue Struktur des Magazins gefallen. Sie werden sicher einiges wiedererkennen, aber auch viele Neuerungen entdecken. Mit dem Vorgänger unseres UVB.dialog – dem EUK-Dialog – können wir auf 20 Jahre Erfahrung zurückgreifen und hoffen, dass es uns gelungen ist, ein weiterhin für Sie attraktives und mit allen relevanten Informationen über unsere Arbeit ausgestattetes Informationsmedium zu schaffen. In diesem ersten Heft dreht sich zunächst einmal fast alles um die Fusion. Wir stellen die Organisation und Struktur des neuen Trägers vor und auch wir, die Geschäftsführung der Unfallversicherung Bund und Bahn, erläutern unsere Ideen und Ziele, Dieses Heft stellt Ihnen die Unfallversicherung Bund und Bahn die sich mit dem Zusamdetailliert vor und zeigt Ihnen unsere zukünftige Ausrichtung und menschluss und den Fusiunsere Ziele. onsverhandlungen den neuen Bedarfen und einer gemeinsamen Zielorientierung angepasst haben. Wir zeigen die Synergien und die Ausrichtung der neuen UVB auf. Zusätzlich gibt es auch einiges aus unseren Hauptaufgabenbereichen, der Prävention und der Unfallversicherung, zu berichten. Wir sind sehr gespannt, wie Ihnen unser neues Magazin gefällt. Sollten Sie uns ein Feedback geben wollen, freuen wir uns über eine Nachricht mit Ihren Anregungen, gerne auch als E-Mail an [email protected]. Viel Spaß bei der Lektüre wünschen Bernhard SchneiderDieter Kersten Vorsitzender der Geschäftsführung Mitglied der Geschäftsführung 2 UVB.dialog 1 | 2015 Inhalt Editorial2 Inhalt 3 Aktuelles „Potsdamer Dialog“ – Die Tagung für mehr Sicherheit und Gesundheit 4 8. Fachtagung „Sicherheit am Gleis“ 5 6 Titelthema Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn stellt sich vor 6 Dialog „Branchennaher Kundenservice und effiziente Organisation“ – Interview mit der Geschäftsführung der UVB 14 Prävention Leistungen der Prävention nach der Fusion 16 Aktualisierung der Betriebssicherheitsverordnung 18 18 Unfallversicherung Pilotprojekt „Regionalisierung des Reha-Managements“ 20 Selbstbestimmte Wiedereingliederung als Ziel des Reha-Managements 22 Meldungen Fachkonferenz Gesundheit und Arbeitsschutz 24 Arbeit in den Rechtsreferaten und den Widerspruchsausschüssen 25 Checkliste – 10 Fragen und Antworten zur Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse zur Unfallversicherung Bund und Bahn 26 20 Praxis Impressum27 26 UVB.dialog 1 | 2015 3 Aktuelles Die Tagung für mehr Sicherheit und Gesundheit „Potsdamer Dialog“ bringt Arbeitsschützer und Gesundheitsmanager ins Gespräch Vorbeugung ist besser als das Nachsehen zu haben: Auch die neue Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) engagiert sich in diesem Sinne vielfältig im Arbeitsschutz ebenso wie für ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement. Mit dem Potsdamer Dialog 2015 tritt sie Ende April erstmals mit vereinten Kräften an. Drei Tage lang diskutieren 400 Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte, Gesundheitsmanager, Personalverantwortliche, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit am Templiner See bewährte Strategien, neue Problemfelder und Lösungsansätze. Von Praktikern für Praktiker: Auf dem Ideenbahnhof gibt es viel Gelegenheit zum fachlichen Austausch Mit den Jahren hat der Potsdamer Dialog ein festes Profil gewonnen. 2003 zunächst als Workshop für Fachkräfte gestartet, holten die Ausrichter von Mal zu Mal mehr Berufsgruppen hinzu: Führungskräfte, Personalverantwortliche, Gesundheitsmanager, Betriebsärzte und Betriebsräte. „Wir haben erkannt, dass wir die verschiedenen Berufsgruppen an einen Tisch Fotos: Unfallkasse des Bundes/Stephan Floss Ein Lächeln sagt bekanntlich mehr als tausend Worte. Aber sinkt die Arbeitsleistung tatsächlich, wenn es ausbleibt und Wertschätzung für Mitarbeiter nicht erkennbar ist? Welchen Einfluss hat gute Führung auf die psychische Gesundheit von Mitarbeitern und Führungskräften selbst? Was gilt es zu beachten, wenn Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt wird? Wie hält man den Rücken gesund, beleuchtet einen Arbeitsplatz optimal oder beugt Schimmelbildung vor? Fragen über Fragen beschäftigten den letzten Potsdamer Dialog im Frühjahr 2013 – und viele neue sind inzwischen aufgetaucht. Zum Glück gibt es 2 Jahre später nun die 7. Neuauflage dieser großen Netzwerkveranstaltung für alle, die sich für gesündere Mitarbeiter bei Bund und Bahn einsetzen. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vom 21. bis 23. April 2015 im modernen Kongresshotel am ehemaligen Luftschiffhafen vor den Toren Potsdams erwartet – so viele wie noch nie zuvor. Zwei Drittel kommen aus den Reihen der Bundesbeschäftigten, ein Drittel aus dem Bereich der Bahn. Information und Interaktion: Professionell moderiert kommen Teilnehmer und Referenten auch auf großen Podium schnell ins Gespräch 4 bringen müssen, um Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv zu fördern. In der Vernetzung aller Beteiligten liegt der Erfolg“, sagt Bernhard Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung, zu den Beweggründen der Organisatoren. Ein Erfolg, der Früchte trägt: Bernd Niggemeyer, der mit dem Geschäf tsbereich Arbeitsschutz und Prävention den Kongress verantwortet, berichtet: „Seit Beginn wurden auf dem Potsdamer Dialog viele Ideen geboren und später durch motivierte Mitarbeiter zum Erfolg geführt. Die Möglichkeit von anderen zu lernen, macht den Potsdamer Dialog so begehrt. Umso mehr freuen wir uns, ihn jetzt auch den Versicherten der ehemaligen EUK anbieten zu können“. Auch das Lächeln kommt in Potsdam nicht zu kurz, denn der „PoDi“ soll schließlich positiv motivieren. Die Beine gereckt, den Nacken entspannt auf die Sessellehne drapiert, fläzen sich da 20 Bundesbeschäftigte mit durchgedrücktem Hohlkreuz in ihren Sitzmöbeln. „Aktion toter Käfer“ nennt Physiotherapeutin Elke Muzykovska die Übung und empfiehlt sie ausdrücklich für UVB.dialog 1 | 2015 Experten des Geschäftsbereichs Arbeitsschutz und Prävention und aus verschiedenen Dienststellen des Bundes und der Bahn geben exklusiv Einblick in ihre Arbeit und ihr Erfahrungswissen. Namhafte Wissenschaftler vermitteln neueste Ergebnisse aus der Forschung. Auch ein Spaziergang über den Ideenbahnhof mit dem Erlebnisparcours und zahlreichen Messgeräten für Klima, Lärm und Gefahrstoffe lohnt sich unbedingt. Möglichkeiten der Inklusion, Suchtprävention am Arbeitsplatz, die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung, Zeit- und Energiemanagement, Humor im Arbeitsalltag oder die Zukunft der Arbeit im öffentlichen Sektor im Allgemeinen sind nur einige heiße Eisen, denen sich der Potsdamer Dialog diesmal widmet. Dazwischen gibt es Obstsalat und Teilnehmeraktivierung für alle – und manche Überraschung für ein Lächeln mehr. Autor Dr. Martin Wein, Journalist, Bonn 8. Fachtagung „Sicherheit am Gleis“ Am 18. Juni 2015 im Arbeitsschutzzentrum Haan Am 18. Juni 2015 findet im Arbeitschutzzentrum Haan der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zum 8. Mal die Fachtagung „Sicherheit am Gleis“ statt. Die Tagesveranstaltung wird von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der VerwaltungsBerufsgenossenschaft, Branche ÖPNV/ Bahnen sowie der Unfallversicherung Bund und Bahn ausgerichtet und wendet sich an Bauunternehmen, die im und am Gleisbereich tätig werden, Sicherungsunternehmen, Ingenieurbüros, Bahnbetreiber, Arbeitsschutzverwaltungen sowie Hersteller von Sicherungsanlagen. eine Einladung sowie das Veranstaltungsprogramm zugesandt. Im Rahmen der Veranstaltung werden die aktuellen Entwicklungen der Regelwerke und der Sicherungsmaßnahmen vorgestellt und diskutiert. Experten von Bahnbetreibern, ausführenden Unternehmen und Unfallversicherungsträgern werden hierzu referieren. Geschäftsstelle des Sachgebiets Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Bereich von Gleisen bei der BG der Bauwirtschaft Kerstin Siede Hildesheimer Straße 309 30519 Hannover Telefon 0511 987-1581 Fax 0800 6686688-38802 E-Mail: [email protected] Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, die Reisekosten sind selbst zu tragen. Nach Ihrer Anmeldung werden Ihnen Der Potsdamer Dialog bewegt: Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement hautnah. UVB.dialog 1 | 2015 Bitte haben Sie Verständnis, dass nur ein begrenztes Teilnehmerkontingent zur Verfügung steht. Wenn Sie teilnehmen möchten, senden Sie uns umgehend eine E-Mail oder ein Fax unter dem Stichwort „Anmeldung Fachtagung Haan 2015“ mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Funktion, Bahnstelle, Straße, PLZ/Ort, Telefon, Fax und Ihrer E-Mail-Adresse an die Foto: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft den Behördenalltag: „30 Sekunden können Wunder wirken!“ Das kuriose Bild im großen Konferenzsaal hat einen ernsten Hintergrund: Der freiwillige „Bürosport“ bringt alle nach einem langen Seminartag richtig auf Touren, fördert Konzentration, Ausdauer und körperliche Fitness. Und die ist wahrlich vonnöten, will man das Maximum an Input für die eigene Arbeit mitnehmen. Vorträge, Workshops, Tischgespräche – neben den festgesetzten Inhalten im professionell moderierten Plenum winken zahlreiche Auswahlmöglichkeiten. Foto: UVB Aktuelles 5 Titelthema Foto: Fotolia. com – malajscy Seit dem 1. Januar 2015 arbeiten die ehemalige Unfallkasse des Bundes und die EisenbahnUnfallkasse zusammen in einem neuen Träger. Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn stellt sich vor Seit dem 1. Januar 2015 arbeiten wir unter einem Dach zusammen Mit den konstituierenden Sitzungen des Vorstands in Wilhelmshaven und der Vertreterversammlung in Frankfurt am Main ist die Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse vollzogen. Der neue Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auf Bundesebene trägt den Namen Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) und ist mit der Hauptverwaltung in Wilhelmshaven und Frankfurt am Main sowie an neun weiteren Standorten für über 2.200 Mitgliedsunternehmen tätig. Nach der Jahrtausendwende kam in der Politik die Diskussion auf, ob die gesetzliche Unfallversicherung in der Bundesrepublik Deutschland nicht reformiert werden müsste, um diesen Zweig der Sozialversicherung zukunftsfest zu machen. Neben einer Reform des Leistungsrechtes wurde insbesondere eine Organisationsreform geforder t. Nach langen Diskussionen 6 beschloss der Deutsche Bundestag am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG). Durch dieses Gesetz wurde bestimmt, dass die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf 9 Unfallversicherungsträger reduziert werden sollte. Die Selbstverwaltungen der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bekamen durch das Gesetz den Auftrag, ein Konzept zu erstellen, bei dem die Möglichkeit geprüft werden sollte, die Zahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger auf nur noch einen Unfallversicherungsträger zu reduzieren. UVB.dialog 1 | 2015 Titelthema Standorte der Unfallversicherung Bund und Bahn Hauptstandort Wilhelmshaven Weserstraße 47 Wilhelmshaven Hauptstandort Frankfurt am Main Salvador-Allende-Straße 9 Hamburg Verwaltungsstelle Münster Cheruskerring 11 Minden Präventionsstandorte Region Nord: Hamburg, Antonie-Möbis-Weg 5 Wilhelmshaven, Rheinstraße 63 Region Ost: Berlin, Kaiserdamm 100 Berlin, Schlossstraße 62 a Leipzig, Egelstraße 4a Leipzig Mainz Region West: Essen, Viehofer Straße 14 Minden (Westf.), Pionierstraße 10 Münster, Cheruskerring 11 Berlin Münster Essen Frankfurt am Main Stuttgart Region Mitte: Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 9 Mainz, Hauptstraße 17 – 19 – Gebäude 6352 München Region Süd: Stuttgart, Im Kaisemer 5 München, Dachauer Straße 4 In der Folgezeit machten sich die Selbstverwaltungen der drei bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger (Unfallkasse des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse und Unfallkasse Post und Telekom) daran, die Möglichkeiten einer Fusion dieser UV-Träger auszuloten. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass bei den drei UV-Trägern die Vorstellungen bzgl. einer Dreierfusion nicht miteinander in Einklang zu bringen waren. Daraufhin wurden die Gespräche zwischen den Selbstverwaltungen der Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) und der EisenbahnUnfallkasse (EUK) intensiviert, die schließlich in einem entsprechenden Fusionsvorschlag mündeten. Die Unfallkasse Post und Telekom entschied sich für einen Fusionspartner aus dem gewerblichen Bereich, so dass letztendlich das Ziel des UVMG, die Reduzierung der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger auf nur noch einen UV-Träger, erreicht werden konnte. der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUKNeuorganisationsgesetz – BUK-NOG) am 19. Oktober 2013 wurde die Auflösung der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse sowie deren Eingliederung in die zum 1. Januar 2015 zu errichtende Unfallversicherung Bund und Bahn festgeschrieben. Die Vorschläge der drei UV-Träger flossen in das sich anschließende Gesetzgebungsverfahren ein. Mit der Verkündung des Gesetzes zur Neuorganisation Während an den Hauptstandorten und der Verwaltungsstelle neben der Präventionsarbeit auch die Entschädigungsbearbeitung erfolgt, wird in den Außenstellen UVB.dialog 1 | 2015 Aufbau der UVB Die neu errichtete Unfallversicherung Bund und Bahn ist dezentral aufgebaut. Neben den beiden Hauptstandorten in Wilhelmshaven und Frankfurt am Main sowie einer Verwaltungsstelle in Münster gibt es Außenstellen in Berlin, Leipzig, Hamburg, Minden, Essen, Mainz, Stuttgart und München (siehe Grafik Standorte der UVB, unten). ausschließlich Präventionsarbeit betrieben. Die Unfallversicherung Bund und Bahn beschäftigt, inklusive der als eigener Geschäftsbereich angegliederten Künstlersozialkasse (KSK), zirka 720 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geschäftsführung Die beiden bisherigen hauptamtlichen Geschäftsführer von UK-Bund (Bernhard Schneider) und EUK (Dieter Kersten) bilden zusammen die Geschäftsführung der Unfallversicherung Bund und Bahn, wobei Bernhard Schneider als Vorsitzender der Geschäftsführung fungiert und Dieter Kersten als Mitglied der Geschäftsführung. Die Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsführung haben sich die beiden Geschäftsführer aufgeteilt. Bernhard Schneider zeichnet für die Geschäftsbereiche 1 (Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Recht und Regress), 4 (Künstlersozialversicherung), 5 (Verwaltung) und 6 (Informationstechnik) verantwortlich; Dieter Kersten für die Geschäftsbereiche 2 (Rehabilitation und Entschädigung) 7 Titelthema Die Regresstätigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn, also die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verursacher von Arbeits- und Wegunfällen erfolgt in Frankfurt am Main durch das Referat 13 und in Wilhelmshaven durch das Referat 15. Auch hier ergibt sich die örtliche Zuständigkeit durch die Zugehörigkeit der Versicherten zu dem einen oder anderen Fusionspartner. Das Referat 16, welches seinen Sitz in Wilhelmshaven hat, ist für die Bearbeitung der Rechtsstreitigkeiten der Unfallversicherung Bund und Bahn zuständig, welche keinen sozialrechtlichen Hintergrund haben. Mittelfristig ist geplant, die Referate für Recht und Regress an jeweils einem Standort zusammen zu legen. Foto: UVB Geschäftsgebäude am Hauptstandort Frankfurt am Main und 3 (Arbeitsschutz und Prävention). Bei gleichzeitiger Abwesenheit der beiden Geschäftsführer nehmen die beiden bisherigen stellvertretenden Geschäftsführer der ehemaligen Unfallkasse des Bundes (Karl-Heinz Bohlken) und der EisenbahnUnfallkasse (Johannes Spies) die Amtsgeschäfte wahr. Direkt der Geschäftsführung zugeordnet sind die beiden Stabsstellen L 1 und L 2. Die Stabsstelle L 1 (Kommunikation, Controlling und Unternehmensentwicklung) wird von Bernd Kutzner geleitet, während für die Stabsstelle L 2 (Interne Revision und Sonderaufgaben) Harald Streubel verantwortlich zeichnet. Organisation Der Geschäftsbereich 1 (Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Recht und Regress) gliedert sich in die Referate 11 bis 16 und wird von Johannes Spies geleitet. Im Referat 11, welches personell an beiden Hauptstandorten vertreten ist, werden alle Selbstverwaltungsangelegenheiten bearbeitet, wie zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung der Organsitzungen sowie Zuarbeiten für die beiden Geschäftsführer. Das Referat 12 bearbeitet am Standort Frankfurt am Main alle Klagen und Widersprüche, welche aus dem Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse herrühren. In Wilhelmshaven werden die gleichen Aufgaben für den Bereich der ehemaligen Unfallkasse des Bundes durch das Referat 14 wahrgenommen. Organisatorisch gliedert sich die Unfallversicherung Bund und Bahn in die oben genannten sechs Geschäftsbereiche auf, die wiederum in Referate unterteilt sind (siehe Organigramm der UVB auf den Seiten 12 und 13). Die Farbe der Kästchen des Organigramms dokumentier t die Aufgabenver teilung innerhalb der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sofern Kästchen grau unterlegt sind, wird die jeweilige Aufgabe in Wilhelmshaven erledigt, bei farblich nicht unterlegten Kästchen in Frankfurt am Main. Zweifarbige Kästchen kennzeichnen eine Aufgabenerledigung an beiden Hauptstandorten. 8 Eine der wesentlichen Aufgaben der Gesetzlichen Unfallversicherung liegt in der Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zudem hat der gesetzliche Unfallversicherungsträger für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Für diese umfangreichen, thematisch breit gefächerten Tätigkeiten zeichnet in der Unfallversicherung Bund und Bahn der Geschäftsbereich 3 „Arbeitsschutz und Prävention“ verantwortlich. Der reinen Systematik entsprechend, müssten nun im Grunde zuerst die Tätigkeiten des Geschäftsbereiches 2 „Rehabilitation und Entschädigung“ vorgestellt werden. Da aber vor der Rehabilitation und Entschädigung als Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung die Vermeidung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sehen ist, möchten wir nachfolgend zuerst auf den Geschäftsbereich „Arbeitsschutz und Prävention“ eingehen. Arbeitsschutz und Prävention In der Unfallversicherung Bund und Bahn ist der Geschäftsbereich „Arbeitsschutz und Prävention“ so organisiert, dass neben den zentralen Grundsatzaufgaben (Referat 321), den Bereichen Information und Medien (Referat 322), Psychologie und Gesundheitsmanagement (Referat 323), Qualifizierung (Referat 324) sowie dem Referat 325 „Innerer Service“ die Regionen abgebildet sind. Die Vorort-Betreuung unserer Mitgliedsunternehmen im gesamten Bundesgebiet wird über die Regionen gewährleistet. Diese gliedern sich in die UVB.dialog 1 | 2015 Titelthema Regionen Nord (Wilhelmshaven/Hamburg), Ost (Berlin/Leipzig), Mitte (Mainz/Frankfurt am Main), West (Münster/Essen/Minden) und Süd (München/Stuttgart). Wegen der Besonderheit des Bahnbetriebes zeichnet das Referat 316 „Prävention Bereich Bahn“ speziell für diese Branche verantwortlich. Der Abteilungsleiter 31 (Helge Kummer, Bereich „Beratung, Überwachung und Ermittlung“) führt die Regionen und das Referat 316 und untersteht unmittelbar dem Leiter des Geschäftsbereiches 3 (Arbeitsschutz und Prävention), Bernd Niggemeyer. Ohne die Branchenbereiche „Bund“ und Bahn“ weiter zu differenzieren, sind die nachfolgenden – exemplarisch aufgeführten – Aufgaben von besonderer Bedeutung bei der gesamten Unfallversicherung Bund und Bahn: • Beratung der Mitgliedsunternehmen und Beschäftigten, zum Beispiel bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, bei der Gestaltung von Fahrzeugen, Anlagen und Arbeitsplätzen. • Besichtigung der Betriebsstätten, um die Durchführung der Unfallverhütung und der Maßnahmen der Ersten Hilfe zu überwachen. • Bearbeitung des Regelwerks (unter anderem Unfallverhütungsvorschriften) der UVB. • Nachgehen der Ursachen arbeitsbedingter Gefahren. • Zusammenarbeit mit dem Dachverband, Institutionen, Fachausschüssen, Normungsgremien und anderen Sozialversicherungsträgern. • Erstellung und Auswer tung einer Unfallstatistik zur Steuerung von Präventionsmaßnahmen. • Durchführung von vielfältigen Seminaren sowie von Veranstaltungen (zum Beispiel „Potsdamer Dialog“), Kampagnen (unter anderem die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“) und Programmen (Arbeitsprogramme der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie). • Erstellung von Präventionsmedien, wie zum Beispiel die BahnPraxis-Reihe. • Sonderaufgaben, wie zum Beispiel die Beamtenprävention. Im Rahmen der Fusion der Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahn-Unfallkasse werden im Präventionsbereich die Aufsichtspersonen gezielt weiterqualifiziert, so dass eine branchenübergreifende Übernahme von Vorortterminen aus örtlich näher liegenden Außenstellen ermöglicht wird. Dies führt zu einer effizienteren und kostengünstigeren Betreuung unserer Mitgliedsunternehmen und Versicherten. Zudem werden die nach der Fusion bestehenden zwei Dependancen in Berlin zu einer örtlichen Einheit verschmolzen. Rehabilitation und Entschädigung Wenn es trotz aller Präventionsbemühungen zu einem Arbeits- oder Wegeunfall bzw. einer Berufserkrankung kommen sollte, lautet der Grundsatz in der gesetzlichen Unfallversicherung: Rehabilitation vor Rente. Dies bedeutet, dass die optimale Betreuung der Versicherten und deren berufliche und soziale Wiedereingliederung stets im Vordergrund unserer Bemühungen stehen. Rentenzahlungen kommen i.d.R. insofern erst dann in Betracht, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschöpft sind. Aus diesem Grundsatz abgeleitet, lässt sich auch die Organisation des Geschäftsbereiches 2 (Rehabilitation und Entschädigung) der UVB besser erläutern. So wird unter anderem zwischen Leichtfallsachbearbeitung (Referate 215/225), der Mittelschwerfallsachbearbeitung (Referate Foto: DGUV Die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen ist eine der Aufgaben des Geschäftsbereichs Arbeitsschutz und Prävention UVB.dialog 1 | 2015 9 Titelthema Organisationsstrukturen wird die UVB in der bewährten Weise der Vorgängerorganisationen Ihr zuverlässiger Dienstleister in Sachen „Gesetzliche Unfallversicherung“ sein. Geschäftsgebäude am Hauptstandort Wilhelmshaven Künstlersozialkasse Die Künstlersozialkasse (KSK) ist als eigener Geschäftsbereich 4 der Unfallversicherung Bund und Bahn angegliedert und hat ihren Sitz in Wilhelmshaven. Leiter des Geschäftsbereiches ist Uwe Fritz, als Geschäftsführer der KSK fungiert in Personalunion Bernhard Schneider. Da die Künstlersozialkasse mit der gesetzlichen Unfallversicherung keine Berührungspunkte hat, war sie am nunmehr abgeschlossenen Fusionsprozess auch nicht beteiligt. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Ansprechpartner der Künstlersozialkasse bleiben daher auch im neuen UVTräger unverändert. Foto: UVB Verwaltung 214/224) sowie der zum Teil auch für die Rentenzahlungen zuständigen Schwerfallsachbearbeitung (Referate 212/213/223) differenziert. Darüber hinaus sind die für das Rehabilitations- und Hilfsmittelmanagement speziell ausgebildeten Sachbearbeiter/Berater in den Referaten 211/222 angesiedelt. Weitere Spezialisten arbeiten in den Referaten 216/226, bezogen unter anderem auf die Berufskrankheitenbetreuung und in den Referaten 217/227 in der Rechnungssachbearbeitung. Für Fragen grundsätzlicher Bedeutung stehen im Referat 221 versierte Mitarbeiter zur Verfügung. Geleitet wird der Geschäftsbereich 2 durch Annette Wagner. Wie aus dem Organigramm ersichtlich, bestehen momentan noch parallele Strukturen an den Hauptstandor ten Wilhelmshaven (Bereich Bund) und Frankfurt am Main (Bereich Bahn). Hierbei handelt es sich um eine Übergangsorganisation bis zur Einführung einer einheitlichen Unfallversicherungssoftware sowie der elektronischen Akte. Die für Anfang 2016 geplante Vereinheitlichung der Branchensoftware, 10 verbunden mit der im Folgejahr vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte, ermöglichen nach Umstellung der maßgeblichen Geschäftsprozesse weitergehende, standortunabhängige Zentralisierungen, wie zum Beispiel in der Posteingangserfassung sowie der Leichtfall- und Rechnungsbearbeitung hin zu einer papierlosen, sprich elektronischen Fallbearbeitung. Ziel ist die Regionalisierung von Aufgaben zur Optimierung der Versichertenbetreuung und Kostensituation. Die maßgeblichen Aufgabenfelder des Geschäftsbereiches „Rehabilitation und Entschädigung“, wie • Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation), • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, ergänzende Leistungen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (berufliche/soziale Rehabilitation), •Geldleistungen ändern sich infolge der Fusion nicht. Auch unter anderem Namen und angepassten Der Geschäftsbereich 5 (Verwaltung) wird von Karl-Heinz Bohlken geleitet und gliedert sich in die Referate 51 bis 56. Das Referat 51, welches bis auf eine Ausnahme personell ausschließlich in Wilhelmshaven angesiedelt ist, ist für die gesamte Personalverwaltung der Unfallversicherung Bund und Bahn sowie deren innerer Organisation zuständig. Die Referate 52 bis 54 zeichnen für die Erstellung bzw. Bewirtschaftung der einzelnen Teilhaushalte (Künstlersozialkasse, Teilhaushalt gem. § 125 Abs. 1 SGB VII und § 125 Abs. 2 SGB VII) verantwortlich. Das gesamte Beschaffungswesen sowie das Gebäudemanagement wird vom Referat 55 (Innerer Dienst) erledigt und ist deshalb auch an beiden Hauptstandorten angesiedelt. Gleiches gilt für das Referat 56 (Soziales und Weiterbildung), welches sich mit der Fortbildung des Personals der Unfallversicherung Bund und Bahn beschäftigt und das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement betreibt. Weitere Geschäftsbereiche Last but not least in unserer „Vorstellungsrunde“ der neuen Geschäftsbereiche der UVB noch eine kurze Information über den nicht minder wichtigen Geschäftsbereich 6 „Informationstechnik“, welcher kommissarisch von den Herren Karl-Heinz Bohlken UVB.dialog 1 | 2015 Titelthema sowie Bernd Kutzner verantwortet wird. Zum Fusionszeitpunkt am 1. Januar 2015 wurden die beiden bestehenden Rechenzentren in Wilhelmshaven und Frankfurt am Main am Standort Wilhelmshaven zentralisiert. Anfang 2015 werden alle notwendigen Aufgaben der Software- und Systemintegration abgeschlossen und eine Fortentwicklung der Systeme auf einer einheitlichen Basis umgesetzt. Im weiteren Verlauf wird insbesondere die Einführung einer einheitlichen Unfallversicherungssoftware, eines Dokumentenmanagementsystems sowie des elektronischen Posteingangs zu den besonderen Herausforderungen des Geschäftsbereiches 6 zählen; dies alles neben den alltäglichen Anforderungen als Dienstleister für eine funktionierende IT-Landschaft im fusionierten Unfallversicherungsträger. Organisatorisch gesehen besteht der Geschäf tsbereich aus vier Referaten, welche für die operativen Anwendungen (Referat 61), die IT-Entwicklung und Datenbankadministration für den Bereich der Künstlersozialversicherung (Referat 62), die IT-Infrastruktur (Referat 63) sowie die IT-Koordination (Referat 64) verantwortlich zeichnen. Außerhalb der oben dargestellten Stabsstellen und Geschäftsbereiche sind die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit angeordnet. Weiterhin verfügt die Unfallversicherung Bund und Bahn über einen Personalrat, eine Jugendausbildungsvertretung sowie in einer Übergangsphase über jeweils zwei Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen. Selbstverwaltung Bei der Unfallversicherung Bund und Bahn handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Unter Selbstverwaltung versteht man die Übertragung von Verwaltungsaufgaben, um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung der sie selbst betreffenden Angelegenheiten zu ermöglichen. Im Bereich der Sozialversicherungsträger, wozu auch die Unfallversicherung Bund und Bahn zählt, gehören der Selbstverwaltung Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten (Arbeitnehmer) an. Selbstverwaltungsorgane sind der Vorstand sowie die Vertreterversammlung. UVB.dialog 1 | 2015 Die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Vorstände bzw. der Vertreterversammlungen der Unfallkasse des Bundes und der EisenbahnUnfallkasse sind gem. § 10 BUK-NOG Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Vorstandes sowie der Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn geworden. Praktisch bedeutet dies, dass die beiden bisherigen Vorstände bzw. Vertreterversammlungen zu einem neuen Vorstand bzw. einer neuen Vertreterversammlung zusammengelegt wurden. Die durch die Zusammenlegung vergrößerten Selbstverwaltungsorgane stellen jedoch nur eine Übergangslösung bis zur nächsten Sozialwahl im Jahr 2017 dar. In der konstituierenden Sitzung des Vorstandes der Unfallversicherung Bund und Bahn am 14. und 15. Januar 2015 in Wilhelmshaven wurden Dr. Roger Kiel (Vertreter der Arbeitgeber) und Wolfgang Stolte (Vertreter der Versicherten) zu alternierenden Vorsitzenden des Vorstandes gewählt. Die Vertreterversammlung wählte im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung am 21. und 22. Januar 2015 in Frankfurt am Main ihre alternierenden Vorsitzenden, die Herren Vlatko Stark (Vertreter der Versicherten) und Dr. Christian Gravert (Vertreter der Arbeitgeber). Da sowohl der Vorstand als auch die Vertreterversammlung sich nicht mit allen anfallenden Themen selbst befassen können, wurden von ihnen Ausschüsse gebildet. Die Vertreterversammlung hat einen Haushaltsausschuss eingesetzt und vom Vorstand wurden die Haupt-, Finanz- und Reha-Ausschüsse gebildet. Eine Besonderheit stellen der Satzungs- und Gefahrtarifausschuss sowie der Präventionsausschuss dar, die sowohl aus Mitgliedern des Vorstandes als auch aus Mitgliedern der Vertreterversammlung bestehen. Ausschüsse Für die Bearbeitung der Renten- und Widerspruchsangelegenheiten wurden vom Vorstand bzw. der Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn insgesamt elf Rentenausschüsse und sechs Widerspruchsausschüsse gebildet, welche in ihrer personellen Zusammensetzung den bisherigen Ausschüssen der beiden Fusionspartner entsprechen. So erreichen Sie uns Zentrale Rufnummern Hauptstandort Wilhelmshaven (Bereich Bund) 04421 407-4007 sowie Standort Münster 0251 93200-1260 Hauptstandort Frankfurt am Main (Bereich Bahn) 069 47863 – 0 Zentrale E-Mailadresse [email protected] Präventionsstandorte Bereich Bund Berlin 030 254489-1510 Münster 0251 93200-1570 Mainz 06131 37574-1540 Bereich Bahn Hamburg Berlin Leipzig Essen Minden Stuttgart München 040 5719610 030 2933060 0341 2535130 0201 223653 0571 934140 0711 224600 089 5525870 Ausblick Die Unfallversicherung Bund und Bahn ist mit der hier vorgestellten Organisationsstruktur gut für die anstehenden Herausforderungen gerüstet. Unser Ziel ist es, jederzeit den Belangen unserer Mitgliedsunternehmen sowie unseren Versicherten gerecht zu werden. Dazu zählt auch, dass wir unsere Versicherungs- aber auch unsere Serviceleistungen weiterhin wie gewohnt erbringen und noch weiter optimieren. Wenn Sie Fragen zur Fusion haben, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen gerne auch noch weitere Hintergrundinformationen. Autoren Johannes Spies, Geschäftsbereichsleiter 1 (Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Recht und Regress), und Peter Heinen, Referatsleiter 11 (Selbstverwaltung und Geschäftsführung), beide Unfallversicherung Bund und Bahn, Frankfurt am Main 11 Titelthema Organigramm der Unfallversicherung Bund und Bahn Beauftragter für den Datenschutz Jens Seekamp Johannes Spies* Peter Heinen Referat 12 Recht (Bereich Bahn) Johannes Spies Referat 13 Regress (Bereich Bahn) Monika Blättermann Referat 14 Recht (Bereich Bund) Micaela Schweers-Sander Stabsstelle L1 Marita Musewald Kommunikation,Controlling und Unternehmensentwicklung Anita Wöhner Geschäftsbereich 1 Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Recht und Regress Referat 11 Selbstverwaltung und Geschäftsführung Gleichstellungsbeauftragte Geschäftsbereich 2 Rehabilitation und Entschädigung Geschäftsbereich 3 Arbeitsschutz und Prävention Annette Wagner Bernd Niggemeyer Abteilung 21 Rehabilitation und Entschädigung (Bereich Bund) Abteilung 22 Rehabilitation und Entschädigung (Bereich Bahn) Abteilung 31 Beratung, Überwachung und Ermittlung Arbeitsschutz und Prävention Ralf Arnold Annette Wagner Helge Kummer Referat 211 Rehabilitations- und Hilfsmittelmanagement (Bereich Bund) Referat 221 Grundsatz Reha und Entschädigung (Bereich Bund u. Bahn) Region Nord (311) Arbeitsschutz und Prävention Angelika Saueressig Karlheinz Marg Referat 212 Schwerfallsachbearbeitung (Bereich Bund) Referat 222 Rehabilitations- und Hilfsmittelmanagement (Bereich Bahn) Holger Bäck Mareke GrensemannArnold Referat 16 Justiziariat Lothar Schnaubelt Oliver Fröhlich Bernhard Varnskühler Region Ost (312) Arbeitsschutz und Prävention N.N. Referat 213 Schwerfallsachbearbeitung (Bereich Bund) Referat 223 Schwerfallsachbearbeitung (Bereich Bahn) Region Mitte (313) Arbeitsschutz und Prävention Stefan Rudnick Hartmut Lörcher Jörg Posywio Referat 214 Mittelschwerfall- und DDR-Altfallsachbearbeitung (Bereich Bund) Referat 224 Mittelschwerfallsachbearbeitung (Bereich Bahn) Region West (314) Arbeitsschutz und Prävention Elke Liebhaber Thoralf Harder Referat 225 Eingangs- und Leichtfallsachbearbeitung (Bereich Bahn) Region Süd (315) Arbeitsschutz und Prävention Norbert Niedlich Referat 15 Regress (Bereich Bund) Bernd Kutzner Referat 215 Leichtfallsachbearbeitung (Bereich Bund) Malte Kunert Referat 216 Berufskrankheiten-, Fremdrenten- und Auslandssachbearbeitung (Bereich Bund) Martina Werdes Susanne Hölzer Referat 226 Berufskrankheitensachbearbeitung (Bereich Bahn) Hermann Guse Referat 217 Rechnungssachbearbeitung (Bereich Bund) Referat 227 Rechnungssachbearbeitung (Bereich Bahn) N.N Karlheinz Marg Andreas Bartholomä Referat 321 Grundsatz Arbeitsschutz und Prävention Dr. Reinhard Worpenberg Referat 322 Information und Medien Arbeitsschutz und Prävention Nora Friedrich Referat 323 Psychologie und Gesundheitsmanagement Arbeitsschutz und Prävention Jan Hetmeier Referat 324 Qualifizierung Arbeitsschutz und Prävention Dietmar Schurig Referat 325 Innerer Service Arbeitsschutz und Prävention Bernd Bönig Referat 316 Prävention Bereich Bahn Arbeitsschutz und Prävention Klaus Adler Referat 218 Eingangssachbearbeitung (Bereich Bund) Edvard Mulac Stand 14.01.2015 12 UVB.dialog 1 | 2015 Titelthema Geschäftsführung Stabsstelle L2 Vorsitzender der Geschäftsführung Geschäftsbereiche 1, 4, 5, 6, L1, L2 Bernhard Schneider Interne Revision und Sonderaufgaben Mitglied der Geschäftsführung Geschäftsbereiche 2, 3 Dieter Kersten Harald Streubel Geschäftsbereich 4 Künstlersozialversicherung Geschäftsbereich 5 Verwaltung Uwe Fritz* Karl-Heinz Bohlken* Abteilung 41 Versicherte Abteilung 42 Verwerter Gerhard Suhrenbrock (411, 412) Dennis Kroß Geschäftsbereich 6 Informationstechnik m.d.W.d.G.b Karl-Heinz Bohlken* Bernd Kutzner Sarah-Leona Simon (413, 414) Referat 411 Versicherte 01.01. – 15.12. Referat 421 Verwerter 01000 – 55232 Referat 431 Klage und Widerspruch Referat 51 Personal und Organisation Referat 61 Operative Anwendungen Detlef Krey Stefan Hein Reiner Zerhusen Heinz-Hermann Griepenkerl Marita Musewald Referat 412 Referat 422 Verwerter 55233 – 99999 Referat 432 Ausgleichsvereinigungen und Betriebsprüfungen Referat 52 Finanzen (Bereich KSV) Referat 62 IT-Entwicklung und Datenbankadministration (Bereich KSV) Versicherte 16.01. – 25.02 Magrit Holthusen Katja Reents Referat 413 Versicherte 25.03. – 31.12. Katharina Görder Heiko Wessels Marianne Komanns Referat 433 Grundsatz und Wissensmanagement Referat 53 Haushalt und Finanzen (Bereich Bund) Monika Heinzelmann Olaf Lindner Referat 414 Eingriffsverwaltung Referat 434 Haushalt und Service Matthias Welz Jens Seekamp Referat 54 Haushalt und Finanzen (Bereich Bahn) Claudia Plötz Wilfried Lauber Referat 63 IT-Infrastruktur Thorsten Kujath Referat 64 IT-Koordination Gabriele Albers Referat 55 Innerer Dienst Nicola Krauße Referat 56 Soziales und Weiterbildung Andreas Riedel Ausbildungsleiter IT-Sicherheitsbeauftragter Personalvertretung Edvard Mulac Lothar Gerdes Martina Künken Janek Görlitz Beauftragter für den Haushalt Beauftragter für den Haushalt (Bereich KSV) Schwerbehindertenvertretungen Fachkraft für Arbeitssicherheit Karl-Heinz Bohlken Jens Seekamp Sönke Kiewitt Werner Gorny (IbAs) Simone Barabas Jürgen Creter UVB.dialog 1 | 2015 Wilhelmshaven Jugend- und Auszubildendenvertretung Frankfurt am Main beide Standorte * Stv. Geschäftsführer 13 Dialog Branchennaher Kundenservice und effiziente Organisation Interview mit der Geschäftsführung der UVB Bereits seit dem Jahr 2011 haben die Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) und die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) an der Fusion zur Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) gearbeitet. Seit dem 1. Januar 2015 ist es nun geschafft: Ein neuer Träger auf Bundesebene ist entstanden und verbindet die gesetzliche Unfallversicherung in den Bereichen Bund und Bahn. UVB.dialog sprach mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung Bernhard Schneider und dem Mitglied der Geschäftsführung Dieter Kersten über Vergangenheit, Veränderungen und Visionen. Welche Gründe gab es für die Fusion von UK-Bund und EUK? Bernhard Schneider: Die Politik sucht seit vielen Jahren nach Wegen, das System der gesetzlichen Unfallversicherung nachhaltig zu stabilisieren – eine Verringerung der Anzahl der Träger war dabei das Ziel. Nachdem die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bereits durch Fusionen auf neun zurückgeführt worden war, haben die Selbstverwaltungen von UK-Bund und EUK dem Gesetzgeber nach eingehenden Gesprächen den Vorschlag unterbreitet, zum 1. Januar 2015 zu einem neuen Träger zu verschmelzen. Dieter Kersten: Im September 2013 wurde dann das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUKNOG) verabschiedet und damit die Eingliederung der EUK und der UK-Bund in die UVB beschlossen. Wie haben Sie die Zusammenarbeit in der Vorbereitung der Fusion wahrgenommen? Dieter Kersten: UK-Bund und EUK waren sich im Vorfeld der Fusion ja nicht fremd. Dies hat die Vorbereitungen vereinfacht und das Zusammenführen der unterschiedlichen Kulturen erleichter t. Mit den Selbstverwaltungen wurden intensive Vorbereitungen getroffen und das Zusammenwachsen begann bereits in den vielen Arbeitsgruppen. Alle Hierarchieebenen beider Häuser haben sich eingehend mit den Fragestellungen und Maßnahmen zur Fusion befasst und eingebracht. Ich denke, wir können auf eine gelungene Fusionsarbeit zurückblicken! Bernhard Schneider: Fusionsvereinbarungen sind naturgemäß nicht immer einfach: Beide Seiten haben ihre Ziele, eigene Interessen werden eingebracht und sollen durchgesetzt werden. Letztendlich waren unsere Gespräche konstruktiv und zielführend. Zuvor mussten aber einige „Knackpunkte“ wie Organisation, Führungspositionen und Sicherung der Standorte abgearbeitet werden. Ich bin der Meinung, dass wir stolz sein können Bilden seit dem 1. Januar 2015 gemeinsam die Geschäftsführung der Unfallversicherung Bund und Bahn: Bernhard Schneider und Dieter Kersten. 14 UVB.dialog 1 | 2015 Dialog auf das Ergebnis, welches wir gemeinsam bis heute erarbeitet haben. Was waren Ihre Ziele bei der Planung der Organisation für die UVB? Dieter Kersten: Hauptziel war es, die Arbeitsfähigkeit der UVB zum 1. Januar 2015 sicherzustellen und alle etwa 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg zur Fusion mitzunehmen. Beides ist uns gelungen. Bernhard Schneider: Da, wo es möglich war, sollte von vorneherein eine einheitliche und vor allem effiziente Struktur geschaffen werden. An anderen Stellen musste die Entwicklung der nächsten Jahre hin zu einer Zielorganisation abgebildet werden. Mit unserer Startorganisation haben wir die Basis für die Entwicklung einer modernen Verwaltung geschaffen. Gibt es Synergien, die besonders zu nennen sind? In welchen Bereichen? Bernhard Schneider: Mit einer einheitlichen Verwaltung, beispielsweise im Personalbereich und der Informationstechnik gehen wir erste Schritte, in anderen Bereichen werden sich Synergien nach und nach ergeben. Mit Synergien meine ich übrigens nicht vorrangig Einsparungen, sondern Qualitätsverbesserungen zugunsten unserer Versicherten und Beitragszahler. Durch die Fusion haben wir insgesamt elf Standorte im Bundesgebiet, welche die Betreuung unserer Versicherten und Mitgliedsunternehmen übernehmen. Dies optimiert beispielweise Reisezeiten und -kosten und gewährleistet eine bessere Vor-Ort-Präsenz. Hier ist aber natürlich auch Bedarf für Qualifizierungsmaßnahmen gegeben, um die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die beiden Bereiche Bund und Bahn zu schulen. Dieter Kersten: Auch durch die Einführung einer gemeinsamen Unfallversicherungssoftware ab dem 1. Januar 2016 sowie die sich daran anschließende Realisierung einer elektronischen Aktenbearbeitung UVB.dialog 1 | 2015 sind Synergieeffekte zu erwarten – auch wenn zu Beginn zusätzliche Investitionen erforderlich sind. Grundlage für unsere weiteren Planungen werden Geschäftsprozessanalysen sein, mit welchen bereits im ersten Halbjahr 2015 begonnen wird. Diese bilden die Basis für die Zielorganisation der UVB. behalten. Wir möchten zusätzlich zum bekannten Service die unterschiedlichen Erfahrungen aus den Bereichen Bund und Bahn nutzen, um neue Konzepte und Angebote zu entwickeln. Wo wird der neue Träger Akzente setzen? Bernhard Schneider: Für die Versicherten ändert sich erst einmal wenig. Die Unfallsachbearbeitung in Wilhelmshaven, Frankfurt und Münster bleibt bestehen. Da, wo Versichertennähe gefragt ist, haben wir bereits begonnen, die Standortvorteile zu nutzen. Bernhard Schneider: Für mich steht im Vordergrund, dass wir Bewährtes aus beiden Trägern in die neue Organisation übernehmen. Was für die Unternehmen von Bund oder Bahn gut war, wird in der Regel auch für die jeweils andere Gruppe an Unternehmen interessant sein – hier können wir voneinander lernen und uns gegenseitig weiterbringen. Weiterhin einen branchennahen Kundenservice zu erbringen, ist für mich eines der Hauptziele. Dieter Kersten: In der Unfallversicherung und Prävention sehe ich da insbesondere die Betreuung der Mitgliedsunternehmen und Versicherten vor Ort – durch eine bessere Präsenz in der Fläche. Dies betrifft einerseits den Kontakt zwischen unseren Reha-Managern und Sachbearbeitern im Unfallversicherungsbereich mit den Versicherten, Unternehmen und Leistungserbringern wie auch die Präsenz der Aufsichtspersonen in der Zusammenarbeit mit unseren versicherten Unternehmen vor Ort. Was verändert sich in Zukunft für die versicherten Unternehmen? Dieter Kersten: Nicht sehr viel, da sich die Betreuung seitens UK-Bund und EUK bislang durch eine hohe Kompetenz und Unternehmensnähe auszeichnete und dies zu vergleichsweise sehr günstigen Beiträgen. Wir werden auch nach der Fusion weiterhin ein kompetenter Dienstleister für unsere versicherten Unternehmen sein. Bernhard Schneider: Wenn es Veränderungen für Unternehmen gibt, dann nur behutsam. Bis auf Weiteres werden unsere Mitgliedsunternehmen ihre Ansprechpartner Gibt es für die Versicherten Veränderungen? Dieter Kersten: Vorerst nicht, abgesehen von teilweise anderen Ansprechpartnern und veränderten Strukturen, welche wir zeitnah kommunizieren. Hier wird insbesondere der neugestaltete Webauftritt der UVB (www.uv-bund-bahn.de) eine geeignete Plattform sein. Wenn Sie an 2020 denken – welche Vorstellung haben Sie dann von der UVB? Bernhard Schneider: Die UVB hat sich in der Unfallversicherungswelt als neuer Träger etabliert und einen Namen gemacht: Wir bieten unseren Service kundenorientiert und ortsnah an und sind der unangefochtene und anerkannte Versicherer von Bund und Bahn. Dieter Kersten: Die UVB sollte sich weiter zu einer Einheit entwickelt haben, welche gemeinsam die Leistungen für unsere Mitgliedsunternehmen und Versicherten erbringt. Die Ergebnisse unserer Arbeit bilden sich in den neuen Strukturen ab und sind Basis für einen modernen und flexiblen Unfallversicherungsträger, der auch ein attraktiver Arbeitgeber ist. Das Interview führte Ulina Sievers, Stabsstelle Kommunikation, Controlling und Unternehmensentwicklung, Wilhelmshaven, Unfallversicherung Bund und Bahn 15 Prävention Leistungen der Prävention nach der Fusion Geschäftsbereich Arbeitsschutz und Prävention Das Wichtigste vorweg: Sie finden Ihre „alten“ Ansprechpartner – unter einer neuen Telefonnummer – auch weiterhin an der Ihnen bekannten Stelle. Dies gilt sowohl für die postalische als auch für die Internetadresse. Trotzdem ist die Fusion nicht spurlos an den beiden Präventionsabteilungen vorbei gegangen. Wir haben uns zum Start neu aufgestellt. Unter dem Geschäftsbereichsleiter finden Sie in Zukunft zwei Stränge. Geleitet wird der linke Strang durch einen Abteilungsleiter, der die operativ tätigen und in fünf Regionen zusammengefassten Aufsichtspersonen führt. Unsere Aufsichtspersonen operieren von zwölf Standorten in elf Städten aus. Wir sind damit in Deutschland gut aufgestellt und können Sie in kürzester Zeit erreichen. Im rechten Strang haben wir übergreifende Themenfelder in Referate gebündelt. Diese sind mit jeweils einem Mitarbeiter aus dem Bereich Bund und Bahn besetzt. Hierdurch wird gewährleistet, dass auch in Zukunft die beiden „alten“ Themenfelder berücksichtigt werden. Um unsere Beratungs- und Überwachungsqualität für Sie zu erhalten, werden wir an der Zuständigkeit für einzelne Betriebe oder für Fachlichkeiten grundsätzlich festhalten. Im Laufe der Zeit werden wir die Kompetenzen der Aufsichtspersonen erweitern und dann Schritt für Schritt Veränderungen vornehmen. Durch Vernetzung unseres Wissens können wir aber schon im Jahr 2015 ein breites Beratungsangebot zur Verfügung stellen. Aus einem zentralen Innendienst werden sowohl die internen als auch die externen Dienstleistungen mit hohem Engagement erbracht werden. Zwei Referate durchbrechen diese Regel. Im Referat 316 werden alle Spezialthemen der Bahn durch Organigramm der Unfallversicherung Bund und Bahn Geschäftsbereich 3, Arbeitsschutz und Prävention Geschäftsbereich 3 Arbeitsschutz und Prävention Bernd Niggemeyer Abteilung 31 Beratung, Überwachung und Ermittlung Arbeitsschutz und Prävention Helge Kummer Region Nord (311) Arbeitsschutz und Prävention Bernhard Varnskühler Region Ost (312) Arbeitsschutz und Prävention N.N. Region Mitte (313) Arbeitsschutz und Prävention Jörg Posywio Region West (314) Arbeitsschutz und Prävention Thoralf Harder An unserem Schulungsprogramm lässt sich das Zusammenwachsen schon erkennen Region Süd (315) Arbeitsschutz und Prävention Andreas Bartholomä Referat 321 Grundsatz Arbeitsschutz und Prävention Dr. Reinhard Worpenberg Referat 322 Information und Medien Arbeitsschutz und Prävention Nora Friedrich Referat 323 Psychologie und Gesundheitsmanagement Arbeitsschutz und Prävention Jan Hetmeier Referat 324 Qualifizierung Arbeitsschutz und Prävention Dietmar Schurig Referat 325 Innerer Service Arbeitsschutz und Prävention Bernd Bönig Referat 316 Prävention Bereich Bahn Arbeitsschutz und Prävention Klaus Adler 16 UVB.dialog 1 | 2015 Prävention Mitarbeiter der ehemaligen EUK betreut. Im Referat 323 – Psychologie und Gesundheitsmanagement – ist die Beratung zu diesem Thema für die Betriebe des Bundes gebündelt. Diese Startorganisation ist geeignet, das interne Zusammenwachsen ohne Qualitätsverlust für Sie zu steuern. Schon für 2015 gibt es eine gemeinsame Schulungsbroschüre. In noch zwei getrennten Blöcken, erkennbar an der Wendetechnik, bieten wir 222 Seminare für zirka 4.000 Versicherte an. Zusätzlich können Inhouse-Seminare durchgeführt werden. Im Laufe der Jahre werden viele Seminare einem gemischten Versichertenkreis angeboten. Es sollen aber auf jeden Fall auch weiterhin Spezialseminare für Bahn- oder Bundbeschäftigte angeboten werden. Im April 2015 werden wir die erste Großveranstaltung in Potsdam – den Potsdamer Dialog – gemeinsam gestalten. 400 Fachund Führungskräfte aus beiden Bereichen, Bund und Bahn, werden sich zu einem Erfahrungsaustausch zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen treffen. Dieser Potsdamer Dialog wird die Vernetzung der Akteure unterstützen und ein gemeinsames Weiterentwickeln guter Ideen fördern. Um einen Überblick über unser Dienstleistungsangebot zu erhalten, ist auch weiterhin unser Internetauftritt www.uv-bundbahn.de für Sie da. Sie werden auf einer gemeinsamen Seite empfangen und dann auf die ehemaligen Adressen weitergeleitet. Der neue Auftritt wird sich Stück für Stück füllen und unser Angebot präsentieren. Arbeitsschutz für ehemalige Betriebe der EUK werden angeboten. Möchten Sie ein Fahrsicherheitstraining oder einen Ersthelferkurs belegen, nutzen Sie bitte unsere Angebote auf den entsprechenden Seiten. Möchten Sie einen Unfall oder eine Berufskrankheit melden oder suchen Sie einen Ansprechpartner zu Fragen zum Thema Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz, so finden Sie auch hierzu entsprechende Formulare und Telefonnummern. Rufen Sie uns einfach an. Wir sind unter neuem Namen auch in Zukunft für Sie da. Autor Im Internet finden Sie weiterhin das Seminarangebot, Vorschriften, Broschüren, Informationsblätter und Plakate. Auch Filme, DVDs, die Handlungshilfe zur Gefährdungsermittlung oder das Kompendium Bernd Niggemeyer, Geschäftsbereichsleiter Arbeitsschutz und Prävention, Wilhelmshaven, Unfallversicherung Bund und Bahn Standorte des Geschäftsbereichs Arbeitsschutz und Prävention der Unfallversicherung Bund und Bahn Region Nord Wilhelmshaven, Rheinstraße 63 Hamburg, Antonie-Möbis-Weg 5 Wilhelmshaven Hamburg Region Ost Berlin, Schlossstraße 62 a Berlin, Kaiserdamm 100 Leipzig, Egelstraße 4a Region West Minden Münster, Cheruskerring 11 Essen, Viehofer Straße 14 Minden (Westf.), Pionierstraße 10 Region Mitte Berlin Münster Essen Leipzig Mainz Frankfurt am Main Mainz, Hauptstraße 17 – 19, Gebäude 6352 Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 9 Region Süd Stuttgart, Im Kaisemer 5 München, Dachauer Straße 4 UVB.dialog 1 | 2015 Stuttgart München 17 Prävention Aktualisierung der Betriebssicherheitsverordnung Foto: UVB Am 1. Juni 2015 wird die seit 2002 nahezu unverändert geltende Betriebssicherheitsverordnung durch eine konzeptionell und strukturell neu gestaltete Verordnung ersetzt. Wir stellen Ihnen die neue Verordnung und die wichtigsten Änderungen vor. Ziele der neuen Verordnung Mit der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung soll eine Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte sowie des Schutzes Dritter beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen erreicht werden. Gleichzeitig soll dem Arbeitgeber, insbesondere den Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln erleichtert werden. Bisher bestehende Doppelregelungen, unter anderem zur Gefahrstoffverordnung und zum neuen Gewässerschutzrecht des Bundes, aber auch bei bestimmten Prüfungen von Arbeitsmitteln und deren 18 Dokumentation, werden durch die neue Verordnung beseitigt. und psychische Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Die neue Verordnung wurde konzeptionell und strukturell an andere vorhandene moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die Gefahrstoffverordnung, angepasst. Die Regelungen zum Explosionsschutz werden jetzt in der Gefahrstoffverordnung zusammengeführt, die bisher schon die Grundnorm darstellte. In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung verbleibt lediglich die Prüfung der Arbeitsmittel. In der neuen Verordnung f indet das bekannte Unfallgeschehen (zum Beispiel durch Manipulation von Sicherheitseinrichtungen, bei der Instandhaltung, bei besonderen Betriebszuständen und Betriebsstörungen an Arbeitsmitteln oder bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) sowie das tatsächliche Mängelgeschehen (zum Beispiel bei Aufzugsanlagen) Berücksichtigung. Die Verordnung berücksichtigt auch die alters- und alternsgerechte Gestaltung sowie ergonomische Aspekte Anforderungen an Arbeitsmittel Allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende Anforderungen finden sich unmittelbar im verfügenden (§§-) Teil der Verordnung. Spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel (zum Beispiel mobile Arbeitsmittel oder Arbeitsmittel zum Heben von Lasten) sind im Anhang 1 enthalten. UVB.dialog 1 | 2015 Prävention Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 1: Abschnitt 2: Abschnitt 3: Anschnitt 4: Abschnitt 5: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Konkrete Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Die Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln werden als Schutzziele formuliert. Damit wird für den Arbeitgeber eine hohe Flexibilität erreicht. Alle Anforderungen gelten für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen gleichermaßen, auch bei Unternehmen ohne Beschäftigte. Es erfolgt eine klare Abgrenzung der Verantwortung und Pflichten des Herstellers der Arbeitsmittel auf der einen und des Arbeitgebers als Verwender der Arbeitsmittel auf der anderen Seite. Die vom Arbeitgeber beschafften Arbeitsmittel müssen hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dem Binnenmarktrecht entsprechen. Darüber hinaus muss die Verwendung des Arbeitsmittels sicher sein. Hierbei spielt die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle. Über die Gefährdungsbeurteilung werden ggf. notwendige weitere Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Bestandsschutzfrage, die bei älteren Arbeitsmitteln in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten bereitet hat, wurde gelöst. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ggf. Nachrüstmaßnahmen erforderlich sind. Prüfung von Arbeitsmitteln Wie auch bisher sind Prüfungen ein wichtiges Element, um die Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten. Mit Ausnahme der in Anhang 2 und 3 genannten Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen entscheidet der Arbeitgeber über Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sowie über die Qualifikation der Prüfer. Wenn die Sicherheit der Arbeitsmittel von der Montage abhängig ist, wird eine Prüfung vor der Inbetriebnahme vorgeschrieben. Wiederkehrende Prüfungen sind bei schadenverursachenden Einflüssen, die UVB.dialog 1 | 2015 zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vorgeschrieben. Besondere Prüfungen sind nach Änderungen oder nach Schadensfällen vorgeschrieben. Prüfungen besonderer Arbeitsmittel und überwachungsbedürftiger Anlagen (zum Beispiel Aufzugsanlagen, Druckanlagen) sind im Anhang 2 und 3 geregelt. Die Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen finden sich anlagenbezogen im neuen Anhang 2 der Verordnung. Die Prüfinhalte wurden konkretisiert und Ergebnisse von Prüfungen aus anderen Rechtsbereichen werden einbezogen. In jedem Abschnitt dieses Anhangs ist genau festgelegt, wer was prüfen darf und welche Anforderungen an den Prüfer zu stellen sind. Für Aufzüge wird eine verbindliche Prüfplakette in der Aufzugskabine gefordert (vergleichbar mit der KFZ-Prüfplakette). Sie soll dazu beitragen, dass Aufzugsanlagen auch den vorgeschriebenen Prüfungen zugeführt werden. In einem neuen Anhang 3 der Verordnung finden sich konkrete Prüfvorschriften für besondere Arbeitsmittel, wie Krane, bühnentechnische Einrichtungen oder Gasverbrauchseinrichtungen. Der Anhang 3 kann beim Vorliegen entsprechender Erkenntnisse um weitere besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel ergänzt werden. Den Rechtsnormtext der neuen Betriebssicherheitsverordnung finden Sie im Internet unter http://www.bmas.de/SharedDoc s/Dow nloads/DE/PDF - Geset ze/ ver or dnung- ne ur e gelung-anforder unar b e i t s s c hu t z- v e rwendung-arbeitsmitteil-gefahrstoffe. pdf?__blob=publicationFile Die wichtigsten Änderungen • Als zentrales Element für die Festlegung von Schutzmaßnahmen ist auch bei überwachungsbedürftigen Anlagen, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. • Die materiellen Anforderungen an Arbeitsmittel und Anlagen werden als Schutzziele formuliert. Sie gelten für alte, neue und selbst hergestellte Arbeitsmittel. • Ergonomische Gestaltung und psychische Belastungen werden bei den Anforderungen berücksichtigt. • Die Prüfpflichten für besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel und Anlagen werden anlagenbezogen zusammengefasst und übersichtlich in Anhängen zur Verordnung dargestellt. • Aufzeichnungen über Prüfungen sind künftig auch in elektronischer Form möglich. • Die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz erfolgen nach der Gefahrstoffverordnung. Autoren Helge Kummer, Abteilungsleiter Beratung, Überwachung und Ermittlung Arbeitsschutz und Prävention, Frankfurt am Main, und Rainer Liebermann Aufsichtsperson in der Region West Arbeitsschutz und Prävention, Standort Essen, beide Unfallversicherung Bund und Bahn 19 Fotos: DGUV Unfallversicherung Pilotprojekt „Regionalisierung des Reha-Managements“ Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben unter anderem den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig den durch einen Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern sowie den Versicherten einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben die Unfallversicherungsträger ein so genanntes Reha-Management installiert, in welchem Versicherte betreut werden, bei denen aufgrund der Art und Schwere der Verletzung sowie der Tätigkeit die berufliche und soziale Integration gefährdet erscheint. Das Reha-Management umfasst die Planung, Koordinierung und zielgerichtete, aktivierende Begleitung der medizinischen Rehabilitation und aller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. eines Monats nach dem Unfall in einem Gespräch vor Ort unter Beteiligung des Versicherten, des Arztes und des RehaManagers detailliert erstellt wird. Der Reha-Plan ist eine gemeinsame, dynamische, jederzeit den geänderten Verhältnissen anzupassende Vereinbarung über den Ablauf der Rehabilitation einschließlich aller durchzuführenden Maßnahmen bis zum Erreichen des angestrebten Ziels. Hierzu zählt neben der medizinischen und beruflichen auch die soziale Rehabilitation. Die Durchführung des Reha-Managements erfolgt durch speziell hierfür geschulte Reha-Manager, die die UVB sowohl in Wilhelmshaven als auch in Frankfurt am Main beschäftigt. Unter Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention werden die darin geforderte Partizipation und Selbstbestimmung der Versicherten durch ihre Einbindung in die Reha-Planung gestärkt. Kernstück des Reha-Managements ist der Reha-Plan, welcher möglichst innerhalb Die Er stellung und F or t schreibung des Reha-Plans er forder t eine hohe 20 Betreuungsintensität der Versicherten vor Ort durch die Reha-Manager. Vor der Fusion zur UVB haben die RehaManager der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse jeweils ihre „eigenen“ Versicherten bundesweit besucht. Dies bedeutete für die RehaManager ein hohes Aufkommen an weiten, teilweise mehrtägigen Dienstreisen. Vor dem Hintergrund der Fusion und damit einhergehender erwünschter Synergien wurde im Reha-Management eine Regionalisierung begonnen, um insbesondere die Betreuungsquantität und -qualität zu erhöhen und das hohe Reiseaufkommen der Reha-Manager logistisch zu strukturieren. Entsprechend der geographischen Lage der Standorte wurde das Bundesgebiet in eine Nord- und eine Südhälfte aufgeteilt. Der Norden mit den Bundesländern und UVB.dialog 1 | 2015 Unfallversicherung Stadtstaaten Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen wird von den Wilhelmshavener Reha-Managern betreut. Für den Süden mit den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern sind die Reha-Manager aus Frankfurt am Main zuständig. Rahmenbedingungen für die regionale Aufteilung waren eine einheitliche und gleichmäßige Aufteilung der Fälle im RehaManagement für beide Standorte sowie die Angleichung der unterschiedlichen Arbeitsprozesse. So wurde am Standort Wilhelmshaven die ganzheitliche Bearbeitung der Reha-Management-Fälle auf eine rein flankierende Bearbeitung wie am Standort Frankfurt umgestellt. Dies bedeutet, dass sich die Reha-Manager ausschließlich auf die Rehabilitation der Versicherten konzentrieren können, indem sie von anderen Verwaltungsarbeiten befreit sind. Um erste gemeinsame Erfahrungen zu sammeln, wurde bereits zum 1. Juli 2014 ein Pilotprojekt „Regionalisierung“ ins Leben gerufen. Das Pilotprojekt beinhaltete ausschließlich die Erstbesuche zur Reha-PlanErstellung mit Versicherten und behandelnden Ärzten. Die Reha-Manager des Standortes Wilhelmshaven führ ten für die Frankfurter Kollegen die Erstbesuche mit RehaPlan-Erstellung in den oben genannten UVB.dialog 1 | 2015 nördlichen Bundesländern durch, während die Frankfurter Reha-Manager diese Aufgaben im Süden für Wilhelmshaven übernahmen. Gespräche beim Arbeitgeber und Fortschreibungen der Reha-Pläne waren hiervon nicht betroffen. Auch waren lediglich Neufälle ab dem 1. Juli 2014 vorgesehen. Nach Beendigung des Pilotprojektes am 31. Oktober 2014 erfolgte eine Evaluierung mit dem Ergebnis, dass die Versicherten aufgrund der geringen räumlichen Distanzen zeitnäher besucht werden konnten. Im Durchschnitt erfolgte eine persönliche Reha-Plan-Erstellung nach Meldung und Weitergabe des Aktenfalls an den besuchenden Reha-Manager nach zirka 23 Tagen. Diese frühzeitige Reha-Planung entspricht auch den Empfehlungen im Handlungsleitfaden zum Reha-Management der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, wonach in Reha-Management-Fällen die Versicherten innerhalb eines Monats nach Eintritt des Unfalls besucht werden sollten. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird das Regionalisierungsprojekt im RehaManagement auch über den 1. Januar 2015 unter dem Dach der Unfallversicherung Bund und Bahn fortgeführt. Zunächst werden die gegenseitigen B e suc hs v e r t r e t u ng e n au s s c hl ie ß lich die Erstbesuche zur Reha-PlanErstellung betreffen, da aufgrund der unterschiedlichen Softwaresysteme und der nichtelektronischen Aktenführung noch keine vollumfängliche Regionalisierung erfolgen kann. Als Synergieeffekte können jetzt bereits verkürzte Reaktionszeiten bei der persönlichen Betreuung der Versicherten und Zeiteinsparungen bei der Reisetätigkeit der Reha-Manager identifiziert werden. Ein weiterer Vorteil der Organisationsaufteilung in regionale Zuständigkeiten ist die Vereinfachung der Bildung und Nutzung von Netzwerken mit allen an der Rehabilitation beteiligten Akteuren, wie Ärzte, Kliniken, Therapeuten, Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen etc., so dass die Rehabilitation noch effizienter gestaltet werden kann. Spätestens mit Einführung der elektronischen Akte werden die Voraussetzungen für eine vollumfängliche Regionalisierung des Reha-Managements geschaffen. Autoren Oliver Fröhlich, Referatsleiter Referat Rehabilitations- und Hilfsmittelmanagement – Bereich Bahn, Frankfurt am Main, und Edvard Mulac, Ausbildungsleiter/Studienbeauftragter, Wilhelmshaven, beide Unfallversicherung Bund und Bahn 21 Unfallversicherung Selbstbestimmte Wiedereingliederung als Ziel des Reha-Managements Erfolgreiche berufliche und soziale Rehabilitation am Beispiel eines Versicherungsfalles Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist es Aufgabe des Unfallversicherungsträgers, die Gesundheit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig wieder herzustellen. Weiterhin soll durch entsprechende Maßnahmen auch die berufliche und soziale Wiedereingliederung des Versicherten erreicht werden. Bei schweren Verletzungen oder Unfällen, bei denen sich Komplikationen im Heilverlauf oder der beruflichen Wiedereingliederung ergeben, ist eine professionelle Betreuung erforderlich. Diese wird durch das Rehabilitations-Management (Reha-Management) bei den Unfallversicherungsträgern gewährleistet. Im RehaManagement stehen speziell geschulte Fachkräfte (Reha-Manager) zur Verfügung. Der Reha-Manager kümmert sich intensiv um die Steuerung des Heilverfahrens und versucht bereits in dieser Zeit, die berufliche Wiedereingliederung des Versicherten zu planen. Manchmal sind die erlittenen Verletzungen jedoch so schwerwiegend, dass eine Aufnahme der ursprünglichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen wirkt der Reha-Manager darauf hin, dass dem Versicherten eine leidensgerechte Tätigkeit zugewiesen werden kann. Für den Versicherten bedeutet das aber bisweilen auch, dass er sich – vorübergehend oder auf Dauer – von seinem bisherigen Umfeld trennen muss. Auf den nachstehend geschilderten Fall trifft dies ebenfalls zu. Der Versicherte hatte durch den Unfall so schwere Verletzungen erlitten, dass die Fortsetzung seiner bisherigen Ausbildung nicht möglich war. Durch gezielte Maßnahmen des RehaManagers war es hier jedoch möglich, den Versicherten für die Aufnahme einer anderen Tätigkeit zu qualifizieren. Auch konnte gleichzeitig erreicht werden, dass der bisher bei seinen Eltern sehr behütet aufgewachsene Versicherte ein selbstbestimmtes Leben mit Unterstützung in einer betreuten Wohngruppe beginnen konnte. Fotos: DGUV/Privat Hergang 22 Ein 21-jähriger männlicher Rehabilitand der Arbeitsagentur, der nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 125 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII bei der UVB, Bereich Bund versichert ist, erlitt in seiner Ausbildung zum Metallfeinwerker einen schweren Arbeitsunfall. Hierbei zog er sich schwerste Verletzungen im Bereich der Wirbelsäule zu, welche unter anderem zu einer sensomotorischen inkompletten Tetraplegie (Querschnittlähmung) mit vollständigem Funktionsverlust der unteren Extremitäten und weitestgehendem Funktionsverlust der oberen Extremitäten führten. Neben diesen Unfallfolgen bestanden bereits vor dem Unfall vielfältige Erkrankungen, unter anderem Hydrocephalus (Wasserkopf), Schwerhörigkeit beidseits sowie Minderung der Sprachfähigkeit. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit ist seitens der Gutachter mit 100 v.H. eingeschätzt worden. Darüber hinaus stellten die ärztlichen Gutachter fest, dass eine weitere Fortsetzung seiner bisherigen Ausbildung bedingt durch die Unfallfolgen nicht mehr möglich ist. Durch das Reha-Management wurde die dauerhafte häusliche Unterbringung bei den Eltern des Versicherten problematisiert, da sich hierdurch das eigenständige, selbstbestimmte Leben des Versicherten schwierig gestaltete. Maßnahmen Die nachfolgenden notwendigen Unterstützungen erforderten ein hohes Maß an systemischer Beratung durch die RehaManager. Über einen Dienstleister hat das RehaManagement nach einer mehrmonatigen intensiven medizinischen Therapie in Absprache mit dem Versicherten die Fähigkeit, eine Umschulung wahrzunehmen, austesten lassen. Hierbei wurde neben der körperlichen Eignung auch die geistige Leistungsfähigkeit bewertet. Im Ergebnis schlug der Dienstleister die Möglichkeit der Durchführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung zum Büropraktiker) vor. Diesem Vorschlag schloss sich der Reha-Manager an und auch der Versicherte stimmte dem Vorschlag zu. UVB.dialog 1 | 2015 Foto: DGUV Unfallversicherung Voraussetzung hierfür war jedoch eine notwendige Beschulung des Versicherten, welcher vor dem Unfall keinerlei Schulabschluss erlangt hatte. Der Reha-Manager hat daraufhin mit dem Versicherten und den behandelnden Ärzten nachfolgende Reha-Planung vereinbart: 1. Beschulung des Versicherten in einer qualifizierten Einrichtung zur Erlangung des Realschulabschlusses (mit einer internatsmäßigen Unterbringung), 2. Umschulung zum Büropraktiker in einer Rehabilitationseinrichtung (ebenfalls mit internatsmäßiger Unterbringung), 3. Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes im Anschluss an die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Parallel erfolgte der barrierefreie Umbau des Wohnhauses der Eltern, wo der Versicherte nach der medizinisch-stationären Behandlung auch zunächst weiterhin wohnte. Perspektivisch schlug das Reha-Management ein selbstbestimmtes Leben außerhalb des Elternhauses vor. Zugleich wurde der Versicherte mit Hilfsmitteln unter anderem auch einem Stehrollstuhl ausgestattet. Dieser ermöglichte ihm auch die Ausübung einer Sportart, welche er mit Begeisterung nachging (Rollstuhlhockey). Hierdurch konnte das Reha-Management gleichzeitig die Teilhabe UVB.dialog 1 | 2015 an der Gemeinschaft gemäß SGB IX fördern und so einen Grundbaustein für ein selbstbestimmtes Leben legen. Im Verlauf der insgesamt vierjährigen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Erlangung des Schulabschlusses sowie Umschulung) erhielt der Versicherte zur Sicherstellung seines Lebensunterhaltes ein so genanntes Übergangsgeld. Zudem wurde durch den Reha-Manager die Übernahme der Lehrgangskosten sowie der Kosten der internatsmäßigen Unterbringung veranlasst. Weiterhin wurden die Fahrkosten der Heimfahrten sowie zum Teil die Kosten der anfänglichen Besuchsfahrten der Eltern übernommen. Der Versicherte konnte erfolgreich sowohl den angestrebten Schulabschluss erlangen sowie die Ausbildung zum Büropraktiker abschließen. Ein Nebeneffekt dieser vierjährigen Maßnahme war zugleich, dass der Versicherte ein gesteigertes Selbstbewusstsein erlangte und nach der Umschulung selbstbestimmt leben wollte. Hierbei rückten auch die ausgeübte Sportart und die damit einhergehenden Freundschaften in den Vordergrund. Der Reha-Manager bereitete die Kontaktaufnahme mit einer Wohneinrichtung in Düsseldorf vor, welche betreute Wohngemeinschaften anbietet. Nach einem erfolgreichen Probewohnen entschloss sich der Versicherte zu einem dauerhaften Umzug in eine Wohngemeinschaft der entsprechenden Einrichtung. Das Reha-Management sorgte auch für die vertragliche Vereinbarung für die Übernahme der hierfür entstehenden Kosten der pflegerischen Betreuung. Ausblick Nach einer Eingewöhnungsphase ist nunmehr geplant, den Versicherten leidensgerecht wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Hierzu hat der Reha-Manager DGUV job beauftragt, die Arbeitsplatzvermittlung in Absprache mit dem Versicherten vorzunehmen. DGUV job ist ein Service für Personalund Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ziel ist es, Bewerbern, die nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu vermitteln. Autoren Edvard Mulac, Ausbildungsleiter/Studienbeauftragter, und Angelika Saueressig, Referatsleiterin Referat Rehabilitationsund Hilfsmittelmanagement, beide Bereich Bund, Unfallversicherung Bund und Bahn, Wilhelmshaven 23 Meldungen Fachkonferenz Gesundheit und Arbeitsschutz Mit diesem Titel führte die Abteilung Gesundheitsmanagement (HBG) der Deutschen Bahn AG am 25. November 2014 in Kassel eine bahninterne Veranstaltung durch. Die Eisenbahn-Unfallkasse hat die Veranstaltung organisatorisch begleitet und finanziell unterstützt. Angesprochen waren Führungskräfte, Personaler, Arbeitsschützer und Gesundheitsförderer der Deutschen Bahn AG. Fotos: DB AG/Gerhard Ludwig Links: Dr. Christian Gravert, Leiter Gesundheitsmanagement (HBG) und leitender Betriebsarzt (DB AG) moderierte durch die gelungene Fachkonferenz. Rechts: Auch die EUK war mit einem Team und einem Stand auf der Fachkonferenz vertreten. Das zentral gelegene Kongresspalais in Kassel verschaffte der Veranstaltung einen angemessenen Rahmen. Genutzt wurde ein ganzer Gebäudeteil, der so genannte Kollonadenflügel, über zwei Etagen. Dies war förderlich, um die zum Teil parallel stattfindenden Angebote des straff organisierten Programms durchführen zu können. Die Eröffnungsworte sprach Dr. Christian Gravert, Leiter Gesundheitsmanagement (HBG) und leitender Betriebsarzt, gefolgt von Dirk Thater, Leiter Sicherheit/Safety (jeweils Deutsche Bahn AG). Im Anschluss konnten sich die rund 130 geladenen Gäste die Angebote der Sozialund Kooperationspartner im Rahmen einer messeähnlichen Ausstellung anschauen. Dort vertreten waren die BAHN-BKK, die Stif tung Bahn-Sozialwerk (BSW), der Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine e.V. (VDES), die ias-Gruppe, die DB Training GmbH sowie die EisenbahnUnfallkasse (EUK). Am Stand der EUK interessierte die Teilnehmer insbesondere die seit 1. Oktober 2014 gültige Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV-Vorschrift 1) und die zugehörige, gleichnamige DGUV-Regel 100-001 sowie die letzten Give-aways mit dem Logo der EUK, vor der Fusion zur Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB). Non-stop versammelten sich alle Teilnehmer im Anschluss eine Etage darüber im 24 Plenum, um die Beiträge von Dr. Christian Gravert und Simone Neumann (Leiterin Arbeits- und Brandschutz bei der DB AG) zum Thema „Verzahnung von Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz“ zu hören sowie den Beitrag von Herrn Szameit, der über Erfahrungen aus dem Programm ProGEAR bezüglich des Demografie-Programms „Gesundheit und Arbeitsbedingungen“ berichtete. Nach der Mittagspause konnte jeder Teilnehmer für jeweils rund 45 Minuten an zwei der nachfolgend genannten Workshops teilnehmen: • Welche Untersuchungen und/oder Vorsorgen benötigen Beschäftigte nach der aktuellen Rechtslage? • Ermittlung psychischer Belastungen: Wer macht was und wie? • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durch Sifa-Fachwissen unterstützt. • Verhaltensbezogene Gesundheitsprävention wirksam und nachhaltig gestalten. • Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz. In allen Workshops gab es gemischte Teilnehmergruppen, die sich aus Arbeitsschützern, Gesundheitsförderern, Personalern und Führungskräften zusammengesetzt haben. Dadurch gab es jeweils interessante Teilnehmerbeiträge aus unterschiedlichen Betrachtungsweisen, die wahrscheinlich in der verfügbaren Zeit zu besseren Arbeitsergebnissen geführt haben als wenn die Aufgaben in Einzelarbeiten durchgeführt worden wären. Dies wurde auch bei der sich anschließenden Zusammenfassung der Workshop-Ergebnisse durch die jeweiligen Workshopleiter/-innen im Plenum deutlich: das Hauptziel der Veranstaltung, die Förderung der Zusammenarbeit und der Verzahnung von klassischem Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung, ist gut gelungen. Der Beitrag „Gesundheit und Arbeitssicherheit zur Leistungsfähigkeit von Organisationen“ von Frau Dr. Schröder-Wrusch (ias Unternehmensberatung) rundete die gelungene Veranstaltung ab. Auch im Jahr 2015 wird die Fachkonferenz Gesundheit und Arbeitsschutz der DB AG wieder stattfinden, vermutlich sogar an gleicher Stelle zum etwa gleichen Zeitpunkt im November. Die UVB wird auch diese Veranstaltung unterstützen. Wir freuen uns darauf. Autor Dietmar Schurig, Referatsleiter, Referat Qualifizierung, Geschäftsbereich Arbeitsschutz und Prävention, Berlin, Unfallversicherung Bund und Bahn UVB.dialog 1 | 2015 Praxis Arbeit in den Rechtsreferaten und den Widerspruchsausschüssen Vorstellung der Aufgabenbereiche und eines Praxisfalls Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Referate 12 und 14 – Recht (im Weiteren: Referat Recht) – der Unfallversicherung Bund und Bahn sind unter anderem zuständig für die Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren, an denen Versicherte beteiligt sind. Nach Abschluss der verwaltungsseitigen Überprüfung eines eingegangenen Widerspruchs erfolgt die Übernahme der weiteren Bearbeitung durch das Referat Recht. Dabei wird ein Widerspruchsbescheid für die Widerspruchsausschüsse der Unfallversicherung Bund und Bahn entworfen. Sofern der Widerspruchsbescheid anschließend beklagt wird, erfolgt auch die weitere Bearbeitung des Klageverfahrens in allen Instanzen durch das Referat Recht. Zunächst leisten die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse grundlegende Arbeit. Unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt die Entscheidung der Widerspruchsausschüsse aufgrund vom Referat Recht vorzulegender und in der Sitzung zu erläuternder Entscheidungsvorschläge. Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses entscheiden unabhängig, der Widerspruchsausschuss unterliegt keinerlei Weisungen des Unfallversicherungsträgers. In der Vergangenheit wurden von den Widerspruchsausschüssen beider Fusionspartner (UK-Bund und EUK) zirka 850 Widerspruchsbescheide pro Jahr erlassen. Erhebt der Widerspruchsführer (Versicherte) im Falle der Zurückweisung seines Widerspruchs Klage, erfolgt – wie im nachstehenden Fall aus der Praxis – die weitere Streitsachenbearbeitung im Referat Recht. Praxisfall Der in der Finanzdienstleistungsbranche beschäftigte Versicherte verunfallte bei einem Kart-Rennen. Bei einem Ausweichmanöver fuhr er in die Reifenabsperrung und zog sich dabei multiple Verletzungen zu. Nach den Angaben seines Arbeitgebers hatte zu dieser auswärtigen Informationsveranstaltung mit Kart-Wettbewerb und anschließendem Grillabend der Kooperationspartner Z. eingeladen. Der Gesamtmitarbeiterbestand des Beschäftigungsunternehmens des Versicherten wurde mit zirka 650 Vollzeitkräften angegeben. Die Einladung erstreckte sich auf 10 Mitarbeiter/-innen, wobei die besten Verkäufer des Hauses, im Auftrage des Vorstandes, eingeladen wurden. Die Teilnahme erfolgte auf freiwilliger Basis. Die gesamte Veranstaltung habe als Arbeitszeit gezählt und auch bei der Arbeitsentgeltzahlung seien keine Einschränkungen vorgenommen worden. Die Anreise sei am Freitagnachmittag (mit eigener Gestaltung des Abends vor Ort) erfolgt. Die Rückfahrt sei für den Morgen des darauffolgen Sonntages vorgesehen gewesen. UVB.dialog 1 | 2015 Der Widerspruch gegen den Bescheid über die Ablehnung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wurde zurückgewiesen, im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Gesamtumstände belegen, dass die Reise den Charakter einer Art Belohnung für die Teilnehmer hatte und es sich somit um eine „Motivations-/Incentive-Veranstaltung“ gehandelt hat, für die kein Versicherungsschutz besteht. Auch unter dem Aspekt einer Gemeinschaftsveranstaltung im Sinne der Rechtsprechung kam eine Anerkennung nicht in Betracht, da ausweislich des Programmes Freizeitgestaltung, Unterhaltung und sportliche Betätigung im Vordergrund gestanden haben und die Verrichtung im Unfallzeitpunkt (Kart-Fahren) zudem eine abgrenzbare Veranstaltung ist, bei der eigenwirtschaftliche Zwecke eindeutig überwogen haben und die Veranstaltung überdies nicht allen Betriebsangehörigen offen stand. Der Kläger erhob dagegen Klage beim Sozialgericht (SG) mit der Begründung, bei der Veranstaltung habe es sich um Kundenpflege zwischen Geschäftspartnern gehandelt, eine Belohnungs- bzw. Motivationsveranstaltung habe nicht vorgelegen. Die Informationsveranstaltungen seien in einem Festzelt an der Kart-Bahn durchgeführt worden und durch verschiedene Kart-Fahrten unterbrochen gewesen, hätten jedoch nicht davon abgetrennt werden können. Bei der Veranstaltung habe es sich um die Pflege und Anbahnung von Geschäftsbeziehungen gehandelt, weshalb Versicherungsschutz bestehe. Dem ist das Referat Recht mit begründeten schriftsätzlichen Darlegungen unter Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung entgegengetreten, unter anderem mit Hinweis darauf, dass es das Unternehmen gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG) nicht in der Hand hat, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf ansonsten unversicherte Tatbestände auszuweiten. Das SG hat der Klage stattgegeben und die angefochtenen Bescheide aufgehoben sowie die Beklagte verurteilt, das angezeigte Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen/zu entschädigen. Gegen das Urteil des SG wurde vom Referat Recht Berufung eingelegt und in der eingehenden Berufungsbegründung, die Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden vertiefend, die bisher vertretene Rechtsauffassung verteidigt. Das Landessozialgericht (LSG) hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen. Das LSG hat einen Arbeitsunfall verneint. In den Urteilsgründen wird unter anderem auf die zutreffenden Hinweise in den Bescheiden hingewiesen. Dieses – rechtskräftige – Urteil des Landessozialgerichts findet in der Rechtsprechung Beachtung und wird seither in weiteren sozialgerichtlichen Entscheidungen zitiert. Autorin Dorit Müller, Mitarbeiterin im Referat Recht Bereich Bahn, Frankfurt am Main, Unfallversicherung Bund und Bahn 25 Praxis 10 Fragen und Antworten zur Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse zur Unfallversicherung Bund und Bahn Checkliste 1. Wie melde ich einen Arbeitsunfall bei der UVB? Das Verfahren für die Anzeige von Arbeitsunfällen hat sich gegenüber dem bei der ehemaligen UK Bund und EUK praktizierten Verfahren nicht geändert. • Betriebe der ehemaligen EUK senden die Unfallanzeigen an die Unfallversicherung Bund und Bahn, Postfach 200152, 60605 Frankfurt am Main. • Betriebe der ehemaligen UK Bund senden die Unfallanzeigen an die Unfallversicherung Bund und Bahn, 26380 Wilhelmshaven. Fotos: Monkey Business – Fotolia.com (unten), Brian Jackson – Fotolia.com (Mitte), Arman Zhenikeyev – Fotolia.com (oben) Die folgenden Fragen und Antworten sollen Ihnen helfen, auch nach der Fusion ohne langes Suchen schnell eine Antwort oder den richtigen Ansprechpartner für Ihre Frage bei der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) zu finden. Die Kontaktdaten für die Sofortmeldung schwerer oder tödlicher Unfälle sind: • Für den Bereich der ehemaligen EUK Telefon 069 47863-2458, Fax 069 47863-2904, E-Mail: [email protected] • Für den Bereich der ehemaligen UK Bund Telefon 04421 407-4007, Fax 04421 407-4070, E-Mail: [email protected] 2. Wer ist mein Ansprechpartner bei der UVB zu Fragen der Sicherheit und Gesundheit in meinem Betrieb? Alle Standorte der ehemaligen EUK und der ehemaligen UK Bund bleiben bestehen und die bekannten Ansprechpartner sind auch nach der Fusion weiter für die Betriebe zuständig. Bitte beachten Sie, dass sich die E-Mail-Adressen und in der Regel auch die Telefonnummern geändert haben. 3. Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner bei der Unfallversicherung Bund und Bahn? • Versicherte, Betriebe und Verwaltungen der ehemaligen UK Bund erreichen ihre Ansprechpartner unter der zentralen Telefonnummer 04421 407-4007. Die Ansprechpartner der Prävention finden Sie unter http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&sizeadd=0&images=1& hbid=2&knid=11 • Versicherte, Betriebe und Verwaltungen der ehemaligen EUK finden ihre Ansprechpartner unter http://www.euk-info.de/ ihre-ansprechpartner.html bzw. an den Standorten unter http://www.euk-info.de/praevention/ organisation.html 4. Muss ich nach der Fusion neue Vorschriften beachten oder entfallen Vorschriften? Hinsichtlich der zu beachtenden Vorschriften und Regeln und deren Geltungsbereich hat sich durch die Fusion zunächst nichts geändert. Autor Helge Kummer, Abteilungsleiter Beratung, Überwachung, Ermittlung Arbeitsschutz und Prävention, Frankfurt am Main, Unfallversicherung Bund und Bahn 26 5. Wie kann ich mich zu einem Seminar der UVB anmelden? Das Seminarangebot der Unfallversicherung Bund und Bahn ist zurzeit noch in die Bereiche „Bahn“ und „Bund“ unterteilt. Bitte beachten Sie, dass die Seminare des „Bereiches Bahn“ vorerst nur von ehemaligen EUK-Mitgliedern (Anmeldeformular unter http://www.euk-info.de/praeventionund-gesundheitsschutz/aus-und-fortbildung/seminare-2015.html) und die Seminare des „Bereiches Bund“ nur von ehemaligen UK-Bund-Mitgliedern (Anmeldeformulare unter http://www.uk-bund.de/?bereich =AGS&sizeadd=0&images=1&hbid=2&uknid=638) besucht werden können. UVB.dialog 1 | 2015 Praxis | Impressum Impressum UVB.dialog Magazin der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) Herausgeber Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB). 6. Unterstützt die UVB weiterhin die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining? Die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining wird wie bisher weiter unterstützt. Für Versicherte der ehemaligen EUK ist das Verfahren unter http://www. euk-info.de/praevention/verkehrssicherheitsarbeit/fahrsicherheitstraining.html beschrieben. Das Verfahren für Versicherte der ehemaligen UK Bund ist unter http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&size add=0&images=1&hbid=2&uknid=394 beschrieben. 7. Was muss ich bei der Teilnahme an einer Ersthelferausbildung beachten? Damit wir die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Aus- und Fortbildung von Ersthelfern übernehmen können, müssen Sie rechtzeitig eine Kostenübernahmeerklärung bzw. Kostenzusage bei uns beantragen. Diese ist der ausbildenden Stelle vorzulegen, damit sie die Lehrgangsgebühren direkt mit uns abrechnen kann. Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens mit den notwendigen Formularen finden die versicherten Betriebe der ehemaligen EUK unter http://www.euk-info.de/praevention/erste-hilfe.html und Versicherten der ehemaligen UK Bund unter http://www.uk-bund. de/?bereich=AGS&sizeadd=0&images=1&hbid=2&knid=277. 8. Wie erfolgt die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der UVB? Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfolgt auch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn nach den bisher angewandten Konzepten. Hinweise zu den Voraussetzungen und zur Anmeldung finden Sie im Seminarprogramm der UVB unter Ihrem jeweiligem Bereich: http://www. euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/Schulung/Seminare_2015.pdf. 9. Wie werden die Sicherheitsbeauftragten in meinem Betrieb durch die UVB qualifiziert? Die Qualifikation der Sicherheitsbeauftragten findet auch nach der Fusion in bewährter Weise statt. Die Anmeldung erfolgt wie unter 4. beschrieben. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise zur Anmeldung und Zielgruppe. 10. Wie kann ich bei der UVB Druckschriften bestellen? Druckschriften stellen wir Ihnen selbstverständlich weiter kostenlos zur Verfügung. Die bekannten Bestellverfahren bleiben zunächst nebeneinander bestehen. • Für die bei der ehemaligen EUK versicherten Betriebe finden Sie die Bestellverfahren unter http://www.euk-info.de/praevention/medienverzeichnis.html beschrieben. • Die Betriebe der ehemaligen UK Bund finden das für sie vorgesehene Verfahren unter http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&si zeadd=0&images=1&hbid=2&knid=280. Auf den Internetseiten können Sie direkt bestellen oder die Schriften zum Ausdrucken herunterladen. UVB.dialog 1 | 2015 Redaktion Dieter Kersten (Chefredakteur, v.i.S.d.P), Johannes Spies (Selbstverwaltung und Recht), Ulina Sievers (Kommunikation, Controlling und Unternehmensentwicklung), Bernd Bönig (Arbeitsschutz und Prävention allgemein), Bernd Niggemeyer und Helge Kummer (Arbeitsschutz und Prävention), Annette Wagner (Unfallversicherung), Elke Sachs (Redaktionsbüro). Anschrift Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Redaktion „UVB.dialog“, Salvador-Allende-Straße 9, 60487 Frankfurt am Main, Telefon 069 47863-0, Telefax 069 47863-2902 E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise und Bezugspreis Erscheinungstermin: Jeweils in der Mitte eines Quartals (Februar, Mai, August, November). Für Mitgliedsunternehmen und Versicherte der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) ist der Bezug kostenfrei. Für Dritte 4,40 EUR im Jahresabonnement zzgl. Versandkosten. Verlag Bahn Fachverlag GmbH, Linienstraße 214, 10119 Berlin, Telefon 030 2009522-0, Telefax 030 2009522-29. E-Mail: [email protected] Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Sebastian Hüthig. Anzeigen und Vertrieb Judith Steckel. Anzeigenpreisliste Nr. 9 z.Z. gültig. Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck oder Vervielfältigung,auch auf fotomechanischem Wege, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Druck Laub GmbH & Co. KG, Brühlweg 28, 74834 Elztal-Dallau. Unser Titelbild Fotolia.com – malajscy 27 Für alle, die gern Auto fahren. Die günstige Kfz-Versicherung mit Service. Für eine persönliche Beratung finden Sie unter www.devk.de einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Telefonisch sind wir unter 0800 4-757-757* rund um die Uhr für Sie da. * gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz