Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn stellt sich vor

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Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn stellt sich vor
Das Magazin der Unfallversicherung Bund und Bahn
Ausgabe 1 | Februar 2015
UVB.dialog
Titelthema
Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn
Dialog
Prävention
Unfallversicherung
Gespräch mit der Geschäftsführung
Leistungen nach der Fusion
Pilotprojekt „Regionalisierung“
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
vor Ihnen liegt unser Mitgliedermagazin UVB.dialog – im neuen Design der
Unfallversicherung Bund und Bahn. Die Unfallversicherung Bund und Bahn
(UVB), das sind seit dem 1. Januar 2015 die ehemalige Eisenbahn-Unfallkasse aus Frankfurt am Main und die ehemalige Unfallkasse des Bundes aus
Wilhelmshaven. Wir haben
Eine neue Unfallversicherung, ein angepasster Name und ein
fusioniert und sind deshalb
neues Layout – seit dem 1. Januar 2015 hat sich vieles veränjetzt unter neuem Namen und
dert, wir sind aber weiterhin wie gewohnt für Sie da.
mit einem neuen Erscheinungsbild für Sie da. Unser
Service bleibt wie gewohnt bestehen, und wir erhoffen uns durch die neue
Struktur ein noch dichteres Servicenetz und schnellere Reaktionszeiten.
Unser Erscheinungsbild haben wir mit der Fusion moderner und zeitgemäßer
gestaltet, so dass beide ehemalige Organisationen sich im neuen Unfallversicherungsträger wiederfinden. Unsere neue „Identität“ ist bisher gut angekommen und wir hoffen, dass auch Ihnen das Layout und die neue Struktur
des Magazins gefallen. Sie werden sicher einiges wiedererkennen, aber auch
viele Neuerungen entdecken. Mit dem Vorgänger unseres UVB.dialog – dem
EUK-Dialog – können wir auf 20 Jahre Erfahrung zurückgreifen und hoffen,
dass es uns gelungen ist, ein weiterhin für Sie attraktives und mit allen relevanten Informationen über unsere Arbeit ausgestattetes Informationsmedium
zu schaffen.
In diesem ersten Heft dreht sich zunächst einmal fast alles um die Fusion.
Wir stellen die Organisation und Struktur des neuen Trägers vor und auch
wir, die Geschäftsführung der Unfallversicherung Bund und Bahn, erläutern
unsere Ideen und Ziele,
Dieses Heft stellt Ihnen die Unfallversicherung Bund und Bahn
die sich mit dem Zusamdetailliert vor und zeigt Ihnen unsere zukünftige Ausrichtung und
menschluss und den Fusiunsere Ziele.
onsverhandlungen den
neuen Bedarfen und einer
gemeinsamen Zielorientierung angepasst haben. Wir zeigen die Synergien
und die Ausrichtung der neuen UVB auf. Zusätzlich gibt es auch einiges aus
unseren Hauptaufgabenbereichen, der Prävention und der Unfallversicherung,
zu berichten.
Wir sind sehr gespannt, wie Ihnen unser neues Magazin gefällt. Sollten Sie
uns ein Feedback geben wollen, freuen wir uns über eine Nachricht mit Ihren
Anregungen, gerne auch als E-Mail an [email protected].
Viel Spaß bei der Lektüre wünschen
Bernhard SchneiderDieter Kersten
Vorsitzender der Geschäftsführung
Mitglied der Geschäftsführung
2
UVB.dialog 1 | 2015
Inhalt
Editorial2
Inhalt
3
Aktuelles
„Potsdamer Dialog“ –
Die Tagung für mehr Sicherheit und Gesundheit
4
8. Fachtagung „Sicherheit am Gleis“
5
6
Titelthema
Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn stellt sich vor
6
Dialog
„Branchennaher Kundenservice und effiziente Organisation“ –
Interview mit der Geschäftsführung der UVB
14
Prävention
Leistungen der Prävention nach der Fusion
16
Aktualisierung der Betriebssicherheitsverordnung
18
18
Unfallversicherung
Pilotprojekt „Regionalisierung des Reha-Managements“
20
Selbstbestimmte Wiedereingliederung
als Ziel des Reha-Managements
22
Meldungen
Fachkonferenz Gesundheit und Arbeitsschutz
24
Arbeit in den Rechtsreferaten und den Widerspruchsausschüssen
25
Checkliste – 10 Fragen und Antworten zur Fusion der
Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse
zur Unfallversicherung Bund und Bahn
26
20
Praxis
Impressum27
26
UVB.dialog 1 | 2015 3
Aktuelles
Die Tagung für mehr Sicherheit und Gesundheit
„Potsdamer Dialog“ bringt Arbeitsschützer und Gesundheitsmanager ins Gespräch
Vorbeugung ist besser als das Nachsehen zu haben: Auch die neue Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
engagiert sich in diesem Sinne vielfältig im Arbeitsschutz ebenso wie für ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Mit dem Potsdamer Dialog 2015 tritt sie Ende April erstmals mit vereinten Kräften an. Drei Tage lang diskutieren
400 Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte, Gesundheitsmanager, Personalverantwortliche, Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit am Templiner See bewährte Strategien, neue Problemfelder und Lösungsansätze.
Von Praktikern für Praktiker: Auf dem Ideenbahnhof gibt es viel Gelegenheit zum fachlichen Austausch
Mit den Jahren hat der Potsdamer Dialog
ein festes Profil gewonnen. 2003 zunächst
als Workshop für Fachkräfte gestartet, holten die Ausrichter von Mal zu Mal mehr
Berufsgruppen hinzu: Führungskräfte,
Personalverantwortliche, Gesundheitsmanager, Betriebsärzte und Betriebsräte. „Wir haben erkannt, dass wir die verschiedenen Berufsgruppen an einen Tisch
Fotos: Unfallkasse des Bundes/Stephan Floss
Ein Lächeln sagt bekanntlich mehr als tausend Worte. Aber sinkt die Arbeitsleistung
tatsächlich, wenn es ausbleibt und Wertschätzung für Mitarbeiter nicht erkennbar ist? Welchen Einfluss hat gute Führung auf die psychische Gesundheit von
Mitarbeitern und Führungskräften selbst?
Was gilt es zu beachten, wenn Hautkrebs
als Berufskrankheit anerkannt wird? Wie
hält man den Rücken gesund, beleuchtet
einen Arbeitsplatz optimal oder beugt
Schimmelbildung vor? Fragen über Fragen beschäftigten den letzten Potsdamer
Dialog im Frühjahr 2013 – und viele neue
sind inzwischen aufgetaucht. Zum Glück
gibt es 2 Jahre später nun die 7. Neuauflage dieser großen Netzwerkveranstaltung
für alle, die sich für gesündere Mitarbeiter
bei Bund und Bahn einsetzen. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vom 21.
bis 23. April 2015 im modernen Kongresshotel am ehemaligen Luftschiffhafen vor
den Toren Potsdams erwartet – so viele wie
noch nie zuvor. Zwei Drittel kommen aus
den Reihen der Bundesbeschäftigten, ein
Drittel aus dem Bereich der Bahn.
Information und Interaktion: Professionell moderiert kommen Teilnehmer und Referenten auch auf
großen Podium schnell ins Gespräch
4
bringen müssen, um Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv zu fördern. In der Vernetzung aller Beteiligten liegt der Erfolg“,
sagt Bernhard Schneider, Vorsitzender der
Geschäftsführung, zu den Beweggründen
der Organisatoren.
Ein Erfolg, der Früchte trägt: Bernd Niggemeyer, der mit dem Geschäf tsbereich
Arbeitsschutz und Prävention den Kongress
verantwortet, berichtet: „Seit Beginn wurden auf dem Potsdamer Dialog viele Ideen
geboren und später durch motivierte Mitarbeiter zum Erfolg geführt. Die Möglichkeit
von anderen zu lernen, macht den Potsdamer Dialog so begehrt. Umso mehr freuen
wir uns, ihn jetzt auch den Versicherten der
ehemaligen EUK anbieten zu können“.
Auch das Lächeln kommt in Potsdam nicht
zu kurz, denn der „PoDi“ soll schließlich
positiv motivieren. Die Beine gereckt, den
Nacken entspannt auf die Sessellehne drapiert, fläzen sich da 20 Bundesbeschäftigte
mit durchgedrücktem Hohlkreuz in ihren
Sitzmöbeln. „Aktion toter Käfer“ nennt
Physiotherapeutin Elke Muzykovska die
Übung und empfiehlt sie ausdrücklich für
UVB.dialog 1 | 2015
Experten des Geschäftsbereichs Arbeitsschutz und Prävention und aus verschiedenen Dienststellen des Bundes und der
Bahn geben exklusiv Einblick in ihre Arbeit
und ihr Erfahrungswissen. Namhafte Wissenschaftler vermitteln neueste Ergebnisse
aus der Forschung. Auch ein Spaziergang
über den Ideenbahnhof mit dem Erlebnisparcours und zahlreichen Messgeräten
für Klima, Lärm und Gefahrstoffe lohnt
sich unbedingt. Möglichkeiten der Inklusion, Suchtprävention am Arbeitsplatz,
die Gefährdungsbeurteilung Psychische
Belastung, Zeit- und Energiemanagement,
Humor im Arbeitsalltag oder die Zukunft
der Arbeit im öffentlichen Sektor im Allgemeinen sind nur einige heiße Eisen, denen
sich der Potsdamer Dialog diesmal widmet.
Dazwischen gibt es Obstsalat und Teilnehmeraktivierung für alle – und manche Überraschung für ein Lächeln mehr.
Autor
Dr. Martin Wein, Journalist, Bonn
8. Fachtagung „Sicherheit am Gleis“
Am 18. Juni 2015 im Arbeitsschutzzentrum Haan
Am 18. Juni 2015 findet im Arbeitschutzzentrum Haan der Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft zum 8. Mal die Fachtagung
„Sicherheit am Gleis“ statt. Die Tagesveranstaltung wird von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der VerwaltungsBerufsgenossenschaft, Branche ÖPNV/
Bahnen sowie der Unfallversicherung
Bund und Bahn ausgerichtet und wendet
sich an Bauunternehmen, die im und am
Gleisbereich tätig werden, Sicherungsunternehmen, Ingenieurbüros, Bahnbetreiber, Arbeitsschutzverwaltungen sowie
Hersteller von Sicherungsanlagen.
eine Einladung sowie das Veranstaltungsprogramm zugesandt.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die
aktuellen Entwicklungen der Regelwerke
und der Sicherungsmaßnahmen vorgestellt und diskutiert. Experten von Bahnbetreibern, ausführenden Unternehmen
und Unfallversicherungsträgern werden
hierzu referieren.
Geschäftsstelle des Sachgebiets
Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen
im Bereich von Gleisen bei der
BG der Bauwirtschaft
Kerstin Siede
Hildesheimer Straße 309
30519 Hannover
Telefon 0511 987-1581
Fax 0800 6686688-38802
E-Mail: [email protected]
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, die Reisekosten sind selbst zu tragen. Nach Ihrer Anmeldung werden Ihnen
Der Potsdamer Dialog bewegt: Arbeitsschutz
und Gesundheitsmanagement hautnah.
UVB.dialog 1 | 2015 Bitte haben Sie Verständnis, dass nur ein
begrenztes Teilnehmerkontingent zur Verfügung steht.
Wenn Sie teilnehmen möchten, senden
Sie uns umgehend eine E-Mail oder ein Fax
unter dem Stichwort „Anmeldung Fachtagung Haan 2015“ mit folgenden Angaben:
Name, Vorname, Funktion, Bahnstelle,
Straße, PLZ/Ort, Telefon, Fax und Ihrer
E-Mail-Adresse an die
Foto: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
den Behördenalltag: „30 Sekunden können Wunder wirken!“ Das kuriose Bild im
großen Konferenzsaal hat einen ernsten
Hintergrund: Der freiwillige „Bürosport“
bringt alle nach einem langen Seminartag
richtig auf Touren, fördert Konzentration,
Ausdauer und körperliche Fitness. Und die
ist wahrlich vonnöten, will man das Maximum an Input für die eigene Arbeit mitnehmen. Vorträge, Workshops, Tischgespräche – neben den festgesetzten Inhalten im
professionell moderierten Plenum winken
zahlreiche Auswahlmöglichkeiten.
Foto: UVB
Aktuelles
5
Titelthema
Foto: Fotolia. com – malajscy
Seit dem 1. Januar 2015
arbeiten die
ehemalige Unfallkasse
des Bundes
und die EisenbahnUnfallkasse zusammen
in einem neuen Träger.
Die neue Unfallversicherung Bund und Bahn
stellt sich vor
Seit dem 1. Januar 2015 arbeiten wir unter einem Dach zusammen
Mit den konstituierenden Sitzungen des Vorstands in Wilhelmshaven und der Vertreterversammlung in Frankfurt am
Main ist die Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse vollzogen. Der neue Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auf Bundesebene trägt den Namen Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) und ist mit der
Hauptverwaltung in Wilhelmshaven und Frankfurt am Main sowie an neun weiteren Standorten für über 2.200 Mitgliedsunternehmen tätig.
Nach der Jahrtausendwende kam in der
Politik die Diskussion auf, ob die gesetzliche Unfallversicherung in der Bundesrepublik Deutschland nicht reformiert werden
müsste, um diesen Zweig der Sozialversicherung zukunftsfest zu machen. Neben
einer Reform des Leistungsrechtes wurde
insbesondere eine Organisationsreform
geforder t. Nach langen Diskussionen
6
beschloss der Deutsche Bundestag am
26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung
(UVMG).
Durch dieses Gesetz wurde bestimmt,
dass die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf 9 Unfallversicherungsträger reduziert werden
sollte. Die Selbstverwaltungen der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bekamen durch
das Gesetz den Auftrag, ein Konzept zu
erstellen, bei dem die Möglichkeit geprüft
werden sollte, die Zahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger auf nur
noch einen Unfallversicherungsträger zu
reduzieren.
UVB.dialog 1 | 2015
Titelthema
Standorte der Unfallversicherung Bund und Bahn
Hauptstandort Wilhelmshaven
Weserstraße 47
Wilhelmshaven
Hauptstandort Frankfurt am Main
Salvador-Allende-Straße 9
Hamburg
Verwaltungsstelle Münster
Cheruskerring 11
Minden
Präventionsstandorte
Region Nord:
Hamburg, Antonie-Möbis-Weg 5
Wilhelmshaven, Rheinstraße 63
Region Ost:
Berlin, Kaiserdamm 100
Berlin, Schlossstraße 62 a
Leipzig, Egelstraße 4a
Leipzig
Mainz
Region West:
Essen, Viehofer Straße 14
Minden (Westf.), Pionierstraße 10
Münster, Cheruskerring 11
Berlin
Münster
Essen
Frankfurt am Main
Stuttgart
Region Mitte:
Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 9
Mainz, Hauptstraße 17 – 19 – Gebäude 6352
München
Region Süd:
Stuttgart, Im Kaisemer 5
München, Dachauer Straße 4
In der Folgezeit machten sich die Selbstverwaltungen der drei bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger (Unfallkasse
des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse und
Unfallkasse Post und Telekom) daran, die
Möglichkeiten einer Fusion dieser UV-Träger auszuloten. Schnell stellte sich jedoch
heraus, dass bei den drei UV-Trägern die
Vorstellungen bzgl. einer Dreierfusion nicht
miteinander in Einklang zu bringen waren.
Daraufhin wurden die Gespräche zwischen
den Selbstverwaltungen der Unfallkasse
des Bundes (UK-Bund) und der EisenbahnUnfallkasse (EUK) intensiviert, die schließlich in einem entsprechenden Fusionsvorschlag mündeten. Die Unfallkasse Post und
Telekom entschied sich für einen Fusionspartner aus dem gewerblichen Bereich, so
dass letztendlich das Ziel des UVMG, die
Reduzierung der bundesunmittelbaren
Unfallversicherungsträger auf nur noch
einen UV-Träger, erreicht werden konnte.
der bundesunmittelbaren Unfallkassen,
zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
und zur Änderung anderer Gesetze (BUKNeuorganisationsgesetz – BUK-NOG) am
19. Oktober 2013 wurde die Auflösung der
Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse sowie deren Eingliederung in die zum 1. Januar 2015 zu errichtende Unfallversicherung Bund und Bahn
festgeschrieben.
Die Vorschläge der drei UV-Träger flossen in das sich anschließende Gesetzgebungsverfahren ein. Mit der Verkündung des Gesetzes zur Neuorganisation
Während an den Hauptstandorten und
der Verwaltungsstelle neben der Präventionsarbeit auch die Entschädigungsbearbeitung erfolgt, wird in den Außenstellen
UVB.dialog 1 | 2015 Aufbau der UVB
Die neu errichtete Unfallversicherung
Bund und Bahn ist dezentral aufgebaut.
Neben den beiden Hauptstandorten in
Wilhelmshaven und Frankfurt am Main
sowie einer Verwaltungsstelle in Münster
gibt es Außenstellen in Berlin, Leipzig,
Hamburg, Minden, Essen, Mainz, Stuttgart
und München (siehe Grafik Standorte der
UVB, unten).
ausschließlich Präventionsarbeit betrieben. Die Unfallversicherung Bund und
Bahn beschäftigt, inklusive der als eigener
Geschäftsbereich angegliederten Künstlersozialkasse (KSK), zirka 720 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Geschäftsführung
Die beiden bisherigen hauptamtlichen
Geschäftsführer von UK-Bund (Bernhard
Schneider) und EUK (Dieter Kersten) bilden zusammen die Geschäftsführung der
Unfallversicherung Bund und Bahn, wobei
Bernhard Schneider als Vorsitzender der
Geschäftsführung fungiert und Dieter
Kersten als Mitglied der Geschäftsführung. Die Zuständigkeiten innerhalb der
Geschäftsführung haben sich die beiden Geschäftsführer aufgeteilt. Bernhard
Schneider zeichnet für die Geschäftsbereiche 1 (Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Recht und Regress), 4 (Künstlersozialversicherung), 5 (Verwaltung) und
6 (Informationstechnik) verantwortlich;
Dieter Kersten für die Geschäftsbereiche
2 (Rehabilitation und Entschädigung)
7
Titelthema
Die Regresstätigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn, also die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
gegen die Verursacher von Arbeits- und
Wegunfällen erfolgt in Frankfurt am Main
durch das Referat 13 und in Wilhelmshaven
durch das Referat 15. Auch hier ergibt sich
die örtliche Zuständigkeit durch die Zugehörigkeit der Versicherten zu dem einen
oder anderen Fusionspartner. Das Referat
16, welches seinen Sitz in Wilhelmshaven
hat, ist für die Bearbeitung der Rechtsstreitigkeiten der Unfallversicherung Bund und
Bahn zuständig, welche keinen sozialrechtlichen Hintergrund haben. Mittelfristig ist
geplant, die Referate für Recht und Regress
an jeweils einem Standort zusammen zu
legen.
Foto: UVB
Geschäftsgebäude am
Hauptstandort
Frankfurt am Main
und 3 (Arbeitsschutz und Prävention).
Bei gleichzeitiger Abwesenheit der beiden
Geschäftsführer nehmen die beiden bisherigen stellvertretenden Geschäftsführer
der ehemaligen Unfallkasse des Bundes
(Karl-Heinz Bohlken) und der EisenbahnUnfallkasse (Johannes Spies) die Amtsgeschäfte wahr.
Direkt der Geschäftsführung zugeordnet
sind die beiden Stabsstellen L 1 und L 2.
Die Stabsstelle L 1 (Kommunikation, Controlling und Unternehmensentwicklung)
wird von Bernd Kutzner geleitet, während
für die Stabsstelle L 2 (Interne Revision und
Sonderaufgaben) Harald Streubel verantwortlich zeichnet.
Organisation
Der Geschäftsbereich 1 (Selbstverwaltung,
Geschäftsführung, Recht und Regress) gliedert sich in die Referate 11 bis 16 und wird
von Johannes Spies geleitet. Im Referat 11,
welches personell an beiden Hauptstandorten vertreten ist, werden alle Selbstverwaltungsangelegenheiten bearbeitet, wie
zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung
der Organsitzungen sowie Zuarbeiten für
die beiden Geschäftsführer. Das Referat 12
bearbeitet am Standort Frankfurt am Main
alle Klagen und Widersprüche, welche aus
dem Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse herrühren. In
Wilhelmshaven werden die gleichen Aufgaben für den Bereich der ehemaligen
Unfallkasse des Bundes durch das Referat 14 wahrgenommen.
Organisatorisch gliedert sich die Unfallversicherung Bund und Bahn in die oben
genannten sechs Geschäftsbereiche auf,
die wiederum in Referate unterteilt sind
(siehe Organigramm der UVB auf den Seiten 12 und 13).
Die Farbe der Kästchen des Organigramms
dokumentier t die Aufgabenver teilung
innerhalb der Unfallversicherung Bund und
Bahn. Sofern Kästchen grau unterlegt sind,
wird die jeweilige Aufgabe in Wilhelmshaven erledigt, bei farblich nicht unterlegten
Kästchen in Frankfurt am Main. Zweifarbige
Kästchen kennzeichnen eine Aufgabenerledigung an beiden Hauptstandorten.
8
Eine der wesentlichen Aufgaben der
Gesetzlichen Unfallversicherung liegt in
der Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zudem hat
der gesetzliche Unfallversicherungsträger für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Für diese umfangreichen, thematisch
breit gefächerten Tätigkeiten zeichnet in
der Unfallversicherung Bund und Bahn
der Geschäftsbereich 3 „Arbeitsschutz
und Prävention“ verantwortlich. Der reinen Systematik entsprechend, müssten
nun im Grunde zuerst die Tätigkeiten des
Geschäftsbereiches 2 „Rehabilitation und
Entschädigung“ vorgestellt werden. Da
aber vor der Rehabilitation und Entschädigung als Kernaufgabe der gesetzlichen
Unfallversicherung die Vermeidung von
Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sehen ist, möchten wir
nachfolgend zuerst auf den Geschäftsbereich „Arbeitsschutz und Prävention“
eingehen.
Arbeitsschutz und Prävention
In der Unfallversicherung Bund und Bahn
ist der Geschäftsbereich „Arbeitsschutz
und Prävention“ so organisiert, dass neben
den zentralen Grundsatzaufgaben (Referat 321), den Bereichen Information und
Medien (Referat 322), Psychologie und
Gesundheitsmanagement (Referat 323),
Qualifizierung (Referat 324) sowie dem
Referat 325 „Innerer Service“ die Regionen abgebildet sind. Die Vorort-Betreuung
unserer Mitgliedsunternehmen im gesamten Bundesgebiet wird über die Regionen
gewährleistet. Diese gliedern sich in die
UVB.dialog 1 | 2015
Titelthema
Regionen Nord (Wilhelmshaven/Hamburg),
Ost (Berlin/Leipzig), Mitte (Mainz/Frankfurt am Main), West (Münster/Essen/Minden) und Süd (München/Stuttgart).
Wegen der Besonderheit des Bahnbetriebes zeichnet das Referat 316 „Prävention
Bereich Bahn“ speziell für diese Branche
verantwortlich. Der Abteilungsleiter 31
(Helge Kummer, Bereich „Beratung, Überwachung und Ermittlung“) führt die Regionen und das Referat 316 und untersteht
unmittelbar dem Leiter des Geschäftsbereiches 3 (Arbeitsschutz und Prävention),
Bernd Niggemeyer.
Ohne die Branchenbereiche „Bund“ und
Bahn“ weiter zu differenzieren, sind die
nachfolgenden – exemplarisch aufgeführten – Aufgaben von besonderer Bedeutung
bei der gesamten Unfallversicherung Bund
und Bahn:
• Beratung der Mitgliedsunternehmen
und Beschäftigten, zum Beispiel bei
der Beschaffung von Arbeitsmitteln,
bei der Gestaltung von Fahrzeugen,
Anlagen und Arbeitsplätzen.
• Besichtigung der Betriebsstätten, um
die Durchführung der Unfallverhütung
und der Maßnahmen der Ersten Hilfe
zu überwachen.
• Bearbeitung des Regelwerks (unter
anderem Unfallverhütungsvorschriften) der UVB.
• Nachgehen der Ursachen arbeitsbedingter Gefahren.
• Zusammenarbeit mit dem Dachverband, Institutionen, Fachausschüssen, Normungsgremien und anderen
Sozialversicherungsträgern.
• Erstellung und Auswer tung einer
Unfallstatistik zur Steuerung von Präventionsmaßnahmen.
• Durchführung von vielfältigen Seminaren sowie von Veranstaltungen (zum
Beispiel „Potsdamer Dialog“), Kampagnen (unter anderem die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein
Rücken“) und Programmen (Arbeitsprogramme der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie).
• Erstellung von Präventionsmedien, wie
zum Beispiel die BahnPraxis-Reihe.
• Sonderaufgaben, wie zum Beispiel die
Beamtenprävention.
Im Rahmen der Fusion der Unfallkasse
des Bundes mit der Eisenbahn-Unfallkasse werden im Präventionsbereich die
Aufsichtspersonen gezielt weiterqualifiziert, so dass eine branchenübergreifende
Übernahme von Vorortterminen aus örtlich
näher liegenden Außenstellen ermöglicht
wird. Dies führt zu einer effizienteren und
kostengünstigeren Betreuung unserer
Mitgliedsunternehmen und Versicherten. Zudem werden die nach der Fusion
bestehenden zwei Dependancen in Berlin zu einer örtlichen Einheit verschmolzen.
Rehabilitation und Entschädigung
Wenn es trotz aller Präventionsbemühungen zu einem Arbeits- oder Wegeunfall bzw. einer Berufserkrankung kommen
sollte, lautet der Grundsatz in der gesetzlichen Unfallversicherung: Rehabilitation
vor Rente. Dies bedeutet, dass die optimale Betreuung der Versicherten und deren
berufliche und soziale Wiedereingliederung stets im Vordergrund unserer Bemühungen stehen. Rentenzahlungen kommen
i.d.R. insofern erst dann in Betracht, wenn
alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschöpft sind. Aus
diesem Grundsatz abgeleitet, lässt sich
auch die Organisation des Geschäftsbereiches 2 (Rehabilitation und Entschädigung) der UVB besser erläutern.
So wird unter anderem zwischen Leichtfallsachbearbeitung (Referate 215/225), der
Mittelschwerfallsachbearbeitung (Referate
Foto: DGUV
Die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen ist eine der Aufgaben des Geschäftsbereichs Arbeitsschutz und Prävention
UVB.dialog 1 | 2015 9
Titelthema
Organisationsstrukturen wird die UVB in
der bewährten Weise der Vorgängerorganisationen Ihr zuverlässiger Dienstleister
in Sachen „Gesetzliche Unfallversicherung“ sein.
Geschäftsgebäude
am Hauptstandort
Wilhelmshaven
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist als eigener Geschäftsbereich 4 der Unfallversicherung Bund und Bahn angegliedert und
hat ihren Sitz in Wilhelmshaven. Leiter
des Geschäftsbereiches ist Uwe Fritz, als
Geschäftsführer der KSK fungiert in Personalunion Bernhard Schneider. Da die
Künstlersozialkasse mit der gesetzlichen
Unfallversicherung keine Berührungspunkte hat, war sie am nunmehr abgeschlossenen Fusionsprozess auch nicht
beteiligt. Die Aufgaben, Zuständigkeiten
und Ansprechpartner der Künstlersozialkasse bleiben daher auch im neuen UVTräger unverändert.
Foto: UVB
Verwaltung
214/224) sowie der zum Teil auch für die
Rentenzahlungen zuständigen Schwerfallsachbearbeitung (Referate 212/213/223)
differenziert. Darüber hinaus sind die für
das Rehabilitations- und Hilfsmittelmanagement speziell ausgebildeten Sachbearbeiter/Berater in den Referaten 211/222
angesiedelt. Weitere Spezialisten arbeiten
in den Referaten 216/226, bezogen unter
anderem auf die Berufskrankheitenbetreuung und in den Referaten 217/227 in der
Rechnungssachbearbeitung.
Für Fragen grundsätzlicher Bedeutung stehen im Referat 221 versierte Mitarbeiter zur
Verfügung. Geleitet wird der Geschäftsbereich 2 durch Annette Wagner. Wie aus
dem Organigramm ersichtlich, bestehen
momentan noch parallele Strukturen an
den Hauptstandor ten Wilhelmshaven
(Bereich Bund) und Frankfurt am Main
(Bereich Bahn). Hierbei handelt es sich
um eine Übergangsorganisation bis zur
Einführung einer einheitlichen Unfallversicherungssoftware sowie der elektronischen Akte. Die für Anfang 2016 geplante
Vereinheitlichung der Branchensoftware,
10
verbunden mit der im Folgejahr vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte,
ermöglichen nach Umstellung der maßgeblichen Geschäftsprozesse weitergehende,
standortunabhängige Zentralisierungen,
wie zum Beispiel in der Posteingangserfassung sowie der Leichtfall- und Rechnungsbearbeitung hin zu einer papierlosen,
sprich elektronischen Fallbearbeitung.
Ziel ist die Regionalisierung von Aufgaben
zur Optimierung der Versichertenbetreuung und Kostensituation.
Die maßgeblichen Aufgabenfelder des
Geschäftsbereiches „Rehabilitation und
Entschädigung“, wie
• Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation),
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft, ergänzende Leistungen
und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
(berufliche/soziale Rehabilitation),
•Geldleistungen
ändern sich infolge der Fusion nicht. Auch
unter anderem Namen und angepassten
Der Geschäftsbereich 5 (Verwaltung) wird
von Karl-Heinz Bohlken geleitet und gliedert sich in die Referate 51 bis 56. Das
Referat 51, welches bis auf eine Ausnahme
personell ausschließlich in Wilhelmshaven angesiedelt ist, ist für die gesamte
Personalverwaltung der Unfallversicherung Bund und Bahn sowie deren innerer Organisation zuständig. Die Referate
52 bis 54 zeichnen für die Erstellung bzw.
Bewirtschaftung der einzelnen Teilhaushalte (Künstlersozialkasse, Teilhaushalt
gem. § 125 Abs. 1 SGB VII und § 125 Abs. 2
SGB VII) verantwortlich.
Das gesamte Beschaffungswesen sowie
das Gebäudemanagement wird vom Referat 55 (Innerer Dienst) erledigt und ist deshalb auch an beiden Hauptstandorten
angesiedelt. Gleiches gilt für das Referat
56 (Soziales und Weiterbildung), welches
sich mit der Fortbildung des Personals
der Unfallversicherung Bund und Bahn
beschäftigt und das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement betreibt.
Weitere Geschäftsbereiche
Last but not least in unserer „Vorstellungsrunde“ der neuen Geschäftsbereiche der
UVB noch eine kurze Information über den
nicht minder wichtigen Geschäftsbereich
6 „Informationstechnik“, welcher kommissarisch von den Herren Karl-Heinz Bohlken
UVB.dialog 1 | 2015
Titelthema
sowie Bernd Kutzner verantwortet wird.
Zum Fusionszeitpunkt am 1. Januar 2015
wurden die beiden bestehenden Rechenzentren in Wilhelmshaven und Frankfurt
am Main am Standort Wilhelmshaven zentralisiert. Anfang 2015 werden alle notwendigen Aufgaben der Software- und Systemintegration abgeschlossen und eine Fortentwicklung der Systeme auf einer einheitlichen Basis umgesetzt.
Im weiteren Verlauf wird insbesondere die
Einführung einer einheitlichen Unfallversicherungssoftware, eines Dokumentenmanagementsystems sowie des elektronischen Posteingangs zu den besonderen
Herausforderungen des Geschäftsbereiches 6 zählen; dies alles neben den alltäglichen Anforderungen als Dienstleister
für eine funktionierende IT-Landschaft im
fusionierten Unfallversicherungsträger.
Organisatorisch gesehen besteht der
Geschäf tsbereich aus vier Referaten,
welche für die operativen Anwendungen
(Referat 61), die IT-Entwicklung und Datenbankadministration für den Bereich der
Künstlersozialversicherung (Referat 62),
die IT-Infrastruktur (Referat 63) sowie die
IT-Koordination (Referat 64) verantwortlich zeichnen.
Außerhalb der oben dargestellten Stabsstellen und Geschäftsbereiche sind die
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit
angeordnet. Weiterhin verfügt die Unfallversicherung Bund und Bahn über einen
Personalrat, eine Jugendausbildungsvertretung sowie in einer Übergangsphase
über jeweils zwei Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen.
Selbstverwaltung
Bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
handelt es sich um eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Unter Selbstverwaltung versteht man die
Übertragung von Verwaltungsaufgaben,
um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung der sie selbst betreffenden Angelegenheiten zu ermöglichen. Im
Bereich der Sozialversicherungsträger,
wozu auch die Unfallversicherung Bund
und Bahn zählt, gehören der Selbstverwaltung Vertreter der Arbeitgeber und der
Versicherten (Arbeitnehmer) an. Selbstverwaltungsorgane sind der Vorstand sowie
die Vertreterversammlung.
UVB.dialog 1 | 2015 Die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Vorstände bzw.
der Vertreterversammlungen der Unfallkasse des Bundes und der EisenbahnUnfallkasse sind gem. § 10 BUK-NOG Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
des Vorstandes sowie der Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund
und Bahn geworden. Praktisch bedeutet
dies, dass die beiden bisherigen Vorstände
bzw. Vertreterversammlungen zu einem
neuen Vorstand bzw. einer neuen Vertreterversammlung zusammengelegt wurden.
Die durch die Zusammenlegung vergrößerten Selbstverwaltungsorgane stellen
jedoch nur eine Übergangslösung bis zur
nächsten Sozialwahl im Jahr 2017 dar.
In der konstituierenden Sitzung des Vorstandes der Unfallversicherung Bund
und Bahn am 14. und 15. Januar 2015 in
Wilhelmshaven wurden Dr. Roger Kiel (Vertreter der Arbeitgeber) und Wolfgang Stolte
(Vertreter der Versicherten) zu alternierenden Vorsitzenden des Vorstandes gewählt.
Die Vertreterversammlung wählte im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung am 21.
und 22. Januar 2015 in Frankfurt am Main
ihre alternierenden Vorsitzenden, die Herren Vlatko Stark (Vertreter der Versicherten) und Dr. Christian Gravert (Vertreter der
Arbeitgeber).
Da sowohl der Vorstand als auch die Vertreterversammlung sich nicht mit allen
anfallenden Themen selbst befassen können, wurden von ihnen Ausschüsse gebildet. Die Vertreterversammlung hat einen
Haushaltsausschuss eingesetzt und vom
Vorstand wurden die Haupt-, Finanz- und
Reha-Ausschüsse gebildet. Eine Besonderheit stellen der Satzungs- und Gefahrtarifausschuss sowie der Präventionsausschuss dar, die sowohl aus Mitgliedern des
Vorstandes als auch aus Mitgliedern der
Vertreterversammlung bestehen.
Ausschüsse
Für die Bearbeitung der Renten- und Widerspruchsangelegenheiten wurden vom Vorstand bzw. der Vertreterversammlung der
Unfallversicherung Bund und Bahn insgesamt elf Rentenausschüsse und sechs
Widerspruchsausschüsse gebildet, welche
in ihrer personellen Zusammensetzung den
bisherigen Ausschüssen der beiden Fusionspartner entsprechen.
So erreichen Sie uns
Zentrale Rufnummern
Hauptstandort Wilhelmshaven
(Bereich Bund)
04421 407-4007 sowie
Standort Münster
0251 93200-1260
Hauptstandort Frankfurt am Main
(Bereich Bahn)
069 47863 – 0
Zentrale E-Mailadresse
[email protected]
Präventionsstandorte
Bereich Bund
Berlin
030 254489-1510
Münster
0251 93200-1570
Mainz
06131 37574-1540
Bereich Bahn
Hamburg
Berlin
Leipzig
Essen
Minden
Stuttgart
München
040 5719610
030 2933060
0341 2535130
0201 223653
0571 934140
0711 224600
089 5525870
Ausblick
Die Unfallversicherung Bund und Bahn
ist mit der hier vorgestellten Organisationsstruktur gut für die anstehenden
Herausforderungen gerüstet. Unser Ziel
ist es, jederzeit den Belangen unserer
Mitgliedsunternehmen sowie unseren Versicherten gerecht zu werden. Dazu zählt
auch, dass wir unsere Versicherungs- aber
auch unsere Serviceleistungen weiterhin
wie gewohnt erbringen und noch weiter
optimieren. Wenn Sie Fragen zur Fusion
haben, schreiben Sie uns eine E-Mail oder
rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen gerne auch noch weitere Hintergrundinformationen.
Autoren
Johannes Spies, Geschäftsbereichsleiter 1
(Selbstverwaltung, Geschäftsführung,
Recht und Regress), und Peter Heinen,
Referatsleiter 11 (Selbstverwaltung und
Geschäftsführung), beide Unfallversicherung Bund und Bahn, Frankfurt am Main
11
Titelthema
Organigramm der Unfallversicherung Bund und Bahn
Beauftragter für den
Datenschutz
Jens Seekamp
Johannes Spies*
Peter Heinen
Referat 12
Recht (Bereich Bahn)
Johannes Spies
Referat 13
Regress (Bereich Bahn)
Monika Blättermann
Referat 14
Recht (Bereich Bund)
Micaela Schweers-Sander
Stabsstelle L1
Marita Musewald
Kommunikation,Controlling und
Unternehmensentwicklung
Anita Wöhner
Geschäftsbereich 1
Selbstverwaltung,
Geschäftsführung,
Recht und Regress
Referat 11
Selbstverwaltung und
Geschäftsführung
Gleichstellungsbeauftragte
Geschäftsbereich 2
Rehabilitation und
Entschädigung
Geschäftsbereich 3
Arbeitsschutz und
Prävention
Annette Wagner
Bernd Niggemeyer
Abteilung 21
Rehabilitation und
Entschädigung
(Bereich Bund)
Abteilung 22
Rehabilitation und
Entschädigung
(Bereich Bahn)
Abteilung 31
Beratung, Überwachung
und Ermittlung Arbeitsschutz und Prävention
Ralf Arnold
Annette Wagner
Helge Kummer
Referat 211
Rehabilitations- und
Hilfsmittelmanagement
(Bereich Bund)
Referat 221
Grundsatz Reha und
Entschädigung
(Bereich Bund u. Bahn)
Region Nord (311)
Arbeitsschutz und
Prävention
Angelika Saueressig
Karlheinz Marg
Referat 212
Schwerfallsachbearbeitung
(Bereich Bund)
Referat 222
Rehabilitations- und
Hilfsmittelmanagement
(Bereich Bahn)
Holger Bäck
Mareke GrensemannArnold
Referat 16
Justiziariat
Lothar Schnaubelt
Oliver Fröhlich
Bernhard Varnskühler
Region Ost (312)
Arbeitsschutz und
Prävention
N.N.
Referat 213
Schwerfallsachbearbeitung
(Bereich Bund)
Referat 223
Schwerfallsachbearbeitung
(Bereich Bahn)
Region Mitte (313)
Arbeitsschutz und
Prävention
Stefan Rudnick
Hartmut Lörcher
Jörg Posywio
Referat 214
Mittelschwerfall- und
DDR-Altfallsachbearbeitung
(Bereich Bund)
Referat 224
Mittelschwerfallsachbearbeitung (Bereich Bahn)
Region West (314)
Arbeitsschutz und
Prävention
Elke Liebhaber
Thoralf Harder
Referat 225
Eingangs- und Leichtfallsachbearbeitung
(Bereich Bahn)
Region Süd (315)
Arbeitsschutz und
Prävention
Norbert Niedlich
Referat 15
Regress (Bereich Bund)
Bernd Kutzner
Referat 215
Leichtfallsachbearbeitung
(Bereich Bund)
Malte Kunert
Referat 216
Berufskrankheiten-, Fremdrenten- und Auslandssachbearbeitung (Bereich Bund)
Martina Werdes
Susanne Hölzer
Referat 226
Berufskrankheitensachbearbeitung (Bereich Bahn)
Hermann Guse
Referat 217
Rechnungssachbearbeitung (Bereich Bund)
Referat 227
Rechnungssachbearbeitung (Bereich Bahn)
N.N
Karlheinz Marg
Andreas Bartholomä
Referat 321
Grundsatz
Arbeitsschutz und
Prävention
Dr. Reinhard Worpenberg
Referat 322
Information und Medien
Arbeitsschutz und
Prävention
Nora Friedrich
Referat 323
Psychologie und Gesundheitsmanagement Arbeitsschutz und Prävention
Jan Hetmeier
Referat 324
Qualifizierung
Arbeitsschutz und
Prävention
Dietmar Schurig
Referat 325
Innerer Service
Arbeitsschutz und
Prävention
Bernd Bönig
Referat 316
Prävention Bereich Bahn
Arbeitsschutz und
Prävention
Klaus Adler
Referat 218
Eingangssachbearbeitung
(Bereich Bund)
Edvard Mulac
Stand 14.01.2015
12
UVB.dialog 1 | 2015
Titelthema
Geschäftsführung
Stabsstelle L2
Vorsitzender der Geschäftsführung Geschäftsbereiche 1, 4, 5, 6, L1, L2
Bernhard Schneider
Interne Revision und
Sonderaufgaben
Mitglied der Geschäftsführung Geschäftsbereiche 2, 3
Dieter Kersten
Harald Streubel
Geschäftsbereich 4
Künstlersozialversicherung
Geschäftsbereich 5
Verwaltung
Uwe Fritz*
Karl-Heinz Bohlken*
Abteilung 41
Versicherte
Abteilung 42
Verwerter
Gerhard Suhrenbrock (411, 412)
Dennis Kroß
Geschäftsbereich 6
Informationstechnik
m.d.W.d.G.b
Karl-Heinz Bohlken*
Bernd Kutzner
Sarah-Leona Simon (413, 414)
Referat 411
Versicherte 01.01. – 15.12.
Referat 421
Verwerter 01000 – 55232
Referat 431
Klage und Widerspruch
Referat 51
Personal und Organisation
Referat 61
Operative Anwendungen
Detlef Krey
Stefan Hein
Reiner Zerhusen
Heinz-Hermann
Griepenkerl
Marita Musewald
Referat 412
Referat 422
Verwerter 55233 – 99999
Referat 432
Ausgleichsvereinigungen
und Betriebsprüfungen
Referat 52
Finanzen (Bereich KSV)
Referat 62
IT-Entwicklung und
Datenbankadministration
(Bereich KSV)
Versicherte 16.01. – 25.02
Magrit Holthusen
Katja Reents
Referat 413
Versicherte 25.03. – 31.12.
Katharina Görder
Heiko Wessels
Marianne Komanns
Referat 433
Grundsatz und
Wissensmanagement
Referat 53
Haushalt und Finanzen
(Bereich Bund)
Monika Heinzelmann
Olaf Lindner
Referat 414
Eingriffsverwaltung
Referat 434
Haushalt und Service
Matthias Welz
Jens Seekamp
Referat 54
Haushalt und Finanzen
(Bereich Bahn)
Claudia Plötz
Wilfried Lauber
Referat 63
IT-Infrastruktur
Thorsten Kujath
Referat 64
IT-Koordination
Gabriele Albers
Referat 55
Innerer Dienst
Nicola Krauße
Referat 56
Soziales und Weiterbildung
Andreas Riedel
Ausbildungsleiter
IT-Sicherheitsbeauftragter
Personalvertretung
Edvard Mulac
Lothar Gerdes
Martina Künken
Janek Görlitz
Beauftragter für den
Haushalt
Beauftragter für den Haushalt (Bereich KSV)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Karl-Heinz Bohlken
Jens Seekamp
Sönke Kiewitt
Werner Gorny (IbAs)
Simone Barabas
Jürgen Creter
UVB.dialog 1 | 2015 Wilhelmshaven
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Frankfurt am Main
beide Standorte
*
Stv. Geschäftsführer
13
Dialog
Branchennaher Kundenservice
und effiziente Organisation
Interview mit der Geschäftsführung der UVB
Bereits seit dem Jahr 2011 haben die Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) und
die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) an der Fusion zur Unfallversicherung Bund
und Bahn (UVB) gearbeitet. Seit dem 1. Januar 2015 ist es nun geschafft: Ein
neuer Träger auf Bundesebene ist entstanden und verbindet die gesetzliche
Unfallversicherung in den Bereichen Bund und Bahn. UVB.dialog sprach mit
dem Vorsitzenden der Geschäftsführung Bernhard Schneider und dem Mitglied der Geschäftsführung Dieter Kersten über Vergangenheit, Veränderungen und Visionen.
Welche Gründe gab es für die Fusion von
UK-Bund und EUK?
Bernhard Schneider: Die Politik sucht
seit vielen Jahren nach Wegen, das System der gesetzlichen Unfallversicherung
nachhaltig zu stabilisieren – eine Verringerung der Anzahl der Träger war dabei das
Ziel. Nachdem die Zahl der gewerblichen
Berufsgenossenschaften bereits durch
Fusionen auf neun zurückgeführt worden
war, haben die Selbstverwaltungen von
UK-Bund und EUK dem Gesetzgeber nach
eingehenden Gesprächen den Vorschlag
unterbreitet, zum 1. Januar 2015 zu einem
neuen Träger zu verschmelzen.
Dieter Kersten: Im September 2013 wurde
dann das Gesetz zur Neuorganisation der
bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUKNOG) verabschiedet und damit die Eingliederung der EUK und der UK-Bund in die UVB
beschlossen.
Wie haben Sie die Zusammenarbeit in der
Vorbereitung der Fusion wahrgenommen?
Dieter Kersten: UK-Bund und EUK waren
sich im Vorfeld der Fusion ja nicht fremd.
Dies hat die Vorbereitungen vereinfacht
und das Zusammenführen der unterschiedlichen Kulturen erleichter t. Mit
den Selbstverwaltungen wurden intensive
Vorbereitungen getroffen und das Zusammenwachsen begann bereits in den vielen Arbeitsgruppen. Alle Hierarchieebenen
beider Häuser haben sich eingehend mit
den Fragestellungen und Maßnahmen zur
Fusion befasst und eingebracht. Ich denke,
wir können auf eine gelungene Fusionsarbeit zurückblicken!
Bernhard Schneider: Fusionsvereinbarungen sind naturgemäß nicht immer
einfach: Beide Seiten haben ihre Ziele,
eigene Interessen werden eingebracht
und sollen durchgesetzt werden. Letztendlich waren unsere Gespräche konstruktiv und zielführend. Zuvor mussten aber
einige „Knackpunkte“ wie Organisation,
Führungspositionen und Sicherung der
Standorte abgearbeitet werden. Ich bin
der Meinung, dass wir stolz sein können
Bilden seit dem 1. Januar 2015 gemeinsam
die Geschäftsführung der Unfallversicherung
Bund und Bahn:
Bernhard Schneider und Dieter Kersten.
14
UVB.dialog 1 | 2015
Dialog
auf das Ergebnis, welches wir gemeinsam
bis heute erarbeitet haben.
Was waren Ihre Ziele bei der Planung der
Organisation für die UVB?
Dieter Kersten: Hauptziel war es, die Arbeitsfähigkeit der UVB zum 1. Januar 2015
sicherzustellen und alle etwa 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg
zur Fusion mitzunehmen. Beides ist uns
gelungen.
Bernhard Schneider: Da, wo es möglich
war, sollte von vorneherein eine einheitliche und vor allem effiziente Struktur
geschaffen werden. An anderen Stellen
musste die Entwicklung der nächsten Jahre
hin zu einer Zielorganisation abgebildet
werden. Mit unserer Startorganisation
haben wir die Basis für die Entwicklung
einer modernen Verwaltung geschaffen.
Gibt es Synergien, die besonders zu
nennen sind? In welchen Bereichen?
Bernhard Schneider: Mit einer einheitlichen Verwaltung, beispielsweise im Personalbereich und der Informationstechnik
gehen wir erste Schritte, in anderen Bereichen werden sich Synergien nach und nach
ergeben. Mit Synergien meine ich übrigens
nicht vorrangig Einsparungen, sondern
Qualitätsverbesserungen zugunsten unserer Versicherten und Beitragszahler. Durch
die Fusion haben wir insgesamt elf Standorte im Bundesgebiet, welche die Betreuung unserer Versicherten und Mitgliedsunternehmen übernehmen. Dies optimiert
beispielweise Reisezeiten und -kosten und
gewährleistet eine bessere Vor-Ort-Präsenz. Hier ist aber natürlich auch Bedarf
für Qualifizierungsmaßnahmen gegeben,
um die jeweiligen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auf die beiden Bereiche Bund
und Bahn zu schulen.
Dieter Kersten: Auch durch die Einführung
einer gemeinsamen Unfallversicherungssoftware ab dem 1. Januar 2016 sowie die
sich daran anschließende Realisierung
einer elektronischen Aktenbearbeitung
UVB.dialog 1 | 2015 sind Synergieeffekte zu erwarten – auch
wenn zu Beginn zusätzliche Investitionen
erforderlich sind. Grundlage für unsere weiteren Planungen werden Geschäftsprozessanalysen sein, mit welchen bereits im ersten Halbjahr 2015 begonnen wird. Diese
bilden die Basis für die Zielorganisation
der UVB.
behalten. Wir möchten zusätzlich zum
bekannten Service die unterschiedlichen
Erfahrungen aus den Bereichen Bund und
Bahn nutzen, um neue Konzepte und Angebote zu entwickeln.
Wo wird der neue Träger Akzente setzen?
Bernhard Schneider: Für die Versicherten
ändert sich erst einmal wenig. Die Unfallsachbearbeitung in Wilhelmshaven, Frankfurt und Münster bleibt bestehen. Da, wo
Versichertennähe gefragt ist, haben wir
bereits begonnen, die Standortvorteile
zu nutzen.
Bernhard Schneider: Für mich steht im Vordergrund, dass wir Bewährtes aus beiden
Trägern in die neue Organisation übernehmen. Was für die Unternehmen von Bund
oder Bahn gut war, wird in der Regel auch
für die jeweils andere Gruppe an Unternehmen interessant sein – hier können wir
voneinander lernen und uns gegenseitig
weiterbringen. Weiterhin einen branchennahen Kundenservice zu erbringen, ist für
mich eines der Hauptziele.
Dieter Kersten: In der Unfallversicherung
und Prävention sehe ich da insbesondere
die Betreuung der Mitgliedsunternehmen
und Versicherten vor Ort – durch eine bessere Präsenz in der Fläche. Dies betrifft
einerseits den Kontakt zwischen unseren
Reha-Managern und Sachbearbeitern im
Unfallversicherungsbereich mit den Versicherten, Unternehmen und Leistungserbringern wie auch die Präsenz der Aufsichtspersonen in der Zusammenarbeit mit
unseren versicherten Unternehmen vor Ort.
Was verändert sich in Zukunft für die
versicherten Unternehmen?
Dieter Kersten: Nicht sehr viel, da sich
die Betreuung seitens UK-Bund und EUK
bislang durch eine hohe Kompetenz und
Unternehmensnähe auszeichnete und dies
zu vergleichsweise sehr günstigen Beiträgen. Wir werden auch nach der Fusion weiterhin ein kompetenter Dienstleister für
unsere versicherten Unternehmen sein.
Bernhard Schneider: Wenn es Veränderungen für Unternehmen gibt, dann nur behutsam. Bis auf Weiteres werden unsere Mitgliedsunternehmen ihre Ansprechpartner
Gibt es für die Versicherten
Veränderungen?
Dieter Kersten: Vorerst nicht, abgesehen
von teilweise anderen Ansprechpartnern
und veränderten Strukturen, welche wir
zeitnah kommunizieren. Hier wird insbesondere der neugestaltete Webauftritt der
UVB (www.uv-bund-bahn.de) eine geeignete Plattform sein.
Wenn Sie an 2020 denken – welche
Vorstellung haben Sie dann von der UVB?
Bernhard Schneider: Die UVB hat sich in
der Unfallversicherungswelt als neuer Träger etabliert und einen Namen gemacht:
Wir bieten unseren Service kundenorientiert und ortsnah an und sind der unangefochtene und anerkannte Versicherer von
Bund und Bahn.
Dieter Kersten: Die UVB sollte sich weiter
zu einer Einheit entwickelt haben, welche gemeinsam die Leistungen für unsere
Mitgliedsunternehmen und Versicherten
erbringt. Die Ergebnisse unserer Arbeit bilden sich in den neuen Strukturen ab und
sind Basis für einen modernen und flexiblen Unfallversicherungsträger, der auch
ein attraktiver Arbeitgeber ist.
Das Interview führte
Ulina Sievers, Stabsstelle Kommunikation,
Controlling und Unternehmensentwicklung,
Wilhelmshaven, Unfallversicherung Bund
und Bahn
15
Prävention
Leistungen der Prävention nach der Fusion
Geschäftsbereich Arbeitsschutz und Prävention
Das Wichtigste vorweg: Sie finden Ihre „alten“ Ansprechpartner – unter einer neuen Telefonnummer – auch weiterhin
an der Ihnen bekannten Stelle. Dies gilt sowohl für die postalische als auch für die Internetadresse.
Trotzdem ist die Fusion nicht spurlos an
den beiden Präventionsabteilungen vorbei gegangen. Wir haben uns zum Start
neu aufgestellt.
Unter dem Geschäftsbereichsleiter finden
Sie in Zukunft zwei Stränge. Geleitet wird
der linke Strang durch einen Abteilungsleiter, der die operativ tätigen und in fünf
Regionen zusammengefassten Aufsichtspersonen führt.
Unsere Aufsichtspersonen operieren von
zwölf Standorten in elf Städten aus. Wir
sind damit in Deutschland gut aufgestellt
und können Sie in kürzester Zeit erreichen.
Im rechten Strang haben wir übergreifende
Themenfelder in Referate gebündelt. Diese
sind mit jeweils einem Mitarbeiter aus dem
Bereich Bund und Bahn besetzt. Hierdurch
wird gewährleistet, dass auch in Zukunft
die beiden „alten“ Themenfelder berücksichtigt werden.
Um unsere Beratungs- und Überwachungsqualität für Sie zu erhalten, werden wir an
der Zuständigkeit für einzelne Betriebe
oder für Fachlichkeiten grundsätzlich
festhalten. Im Laufe der Zeit werden wir
die Kompetenzen der Aufsichtspersonen
erweitern und dann Schritt für Schritt Veränderungen vornehmen. Durch Vernetzung
unseres Wissens können wir aber schon im
Jahr 2015 ein breites Beratungsangebot zur
Verfügung stellen.
Aus einem zentralen Innendienst werden
sowohl die internen als auch die externen Dienstleistungen mit hohem Engagement erbracht werden. Zwei Referate
durchbrechen diese Regel. Im Referat 316
werden alle Spezialthemen der Bahn durch
Organigramm der
Unfallversicherung
Bund und Bahn
Geschäftsbereich 3,
Arbeitsschutz und
Prävention
Geschäftsbereich 3
Arbeitsschutz und
Prävention
Bernd Niggemeyer
Abteilung 31
Beratung, Überwachung
und Ermittlung Arbeitsschutz und Prävention
Helge Kummer
Region Nord (311)
Arbeitsschutz und
Prävention
Bernhard Varnskühler
Region Ost (312)
Arbeitsschutz und
Prävention
N.N.
Region Mitte (313)
Arbeitsschutz und
Prävention
Jörg Posywio
Region West (314)
Arbeitsschutz und
Prävention
Thoralf Harder
An unserem Schulungsprogramm lässt sich
das Zusammenwachsen
schon erkennen
Region Süd (315)
Arbeitsschutz und
Prävention
Andreas Bartholomä
Referat 321
Grundsatz
Arbeitsschutz und
Prävention
Dr. Reinhard Worpenberg
Referat 322
Information und Medien
Arbeitsschutz und
Prävention
Nora Friedrich
Referat 323
Psychologie und Gesundheitsmanagement Arbeitsschutz und Prävention
Jan Hetmeier
Referat 324
Qualifizierung
Arbeitsschutz und
Prävention
Dietmar Schurig
Referat 325
Innerer Service
Arbeitsschutz und
Prävention
Bernd Bönig
Referat 316
Prävention Bereich Bahn
Arbeitsschutz und
Prävention
Klaus Adler
16
UVB.dialog 1 | 2015
Prävention
Mitarbeiter der ehemaligen EUK betreut.
Im Referat 323 – Psychologie und Gesundheitsmanagement – ist die Beratung zu diesem Thema für die Betriebe des Bundes
gebündelt.
Diese Startorganisation ist geeignet, das
interne Zusammenwachsen ohne Qualitätsverlust für Sie zu steuern.
Schon für 2015 gibt es eine gemeinsame
Schulungsbroschüre. In noch zwei getrennten Blöcken, erkennbar an der Wendetechnik, bieten wir 222 Seminare für zirka
4.000 Versicherte an. Zusätzlich können
Inhouse-Seminare durchgeführt werden.
Im Laufe der Jahre werden viele Seminare
einem gemischten Versichertenkreis angeboten. Es sollen aber auf jeden Fall auch
weiterhin Spezialseminare für Bahn- oder
Bundbeschäftigte angeboten werden.
Im April 2015 werden wir die erste Großveranstaltung in Potsdam – den Potsdamer
Dialog – gemeinsam gestalten. 400 Fachund Führungskräfte aus beiden Bereichen,
Bund und Bahn, werden sich zu einem
Erfahrungsaustausch zu Sicherheits- und
Gesundheitsschutzthemen treffen. Dieser Potsdamer Dialog wird die Vernetzung
der Akteure unterstützen und ein gemeinsames Weiterentwickeln guter Ideen fördern.
Um einen Überblick über unser Dienstleistungsangebot zu erhalten, ist auch weiterhin unser Internetauftritt www.uv-bundbahn.de für Sie da. Sie werden auf einer
gemeinsamen Seite empfangen und dann
auf die ehemaligen Adressen weitergeleitet.
Der neue Auftritt wird sich Stück für Stück
füllen und unser Angebot präsentieren.
Arbeitsschutz für ehemalige Betriebe der
EUK werden angeboten.
Möchten Sie ein Fahrsicherheitstraining
oder einen Ersthelferkurs belegen, nutzen
Sie bitte unsere Angebote auf den entsprechenden Seiten.
Möchten Sie einen Unfall oder eine Berufskrankheit melden oder suchen Sie einen
Ansprechpartner zu Fragen zum Thema
Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz,
so finden Sie auch hierzu entsprechende
Formulare und Telefonnummern. Rufen
Sie uns einfach an. Wir sind unter neuem
Namen auch in Zukunft für Sie da.
Autor
Im Internet finden Sie weiterhin das Seminarangebot, Vorschriften, Broschüren,
Informationsblätter und Plakate. Auch
Filme, DVDs, die Handlungshilfe zur Gefährdungsermittlung oder das Kompendium
Bernd Niggemeyer,
Geschäftsbereichsleiter Arbeitsschutz und
Prävention, Wilhelmshaven,
Unfallversicherung Bund und Bahn
Standorte des Geschäftsbereichs Arbeitsschutz und Prävention
der Unfallversicherung Bund und Bahn
Region Nord
Wilhelmshaven, Rheinstraße 63
Hamburg, Antonie-Möbis-Weg 5
Wilhelmshaven
Hamburg
Region Ost
Berlin, Schlossstraße 62 a
Berlin, Kaiserdamm 100
Leipzig, Egelstraße 4a
Region West
Minden
Münster, Cheruskerring 11
Essen, Viehofer Straße 14
Minden (Westf.), Pionierstraße 10
Region Mitte
Berlin
Münster
Essen
Leipzig
Mainz
Frankfurt am Main
Mainz, Hauptstraße 17 – 19, Gebäude 6352
Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 9
Region Süd
Stuttgart, Im Kaisemer 5
München, Dachauer Straße 4
UVB.dialog 1 | 2015 Stuttgart
München
17
Prävention
Aktualisierung der Betriebssicherheitsverordnung
Foto: UVB
Am 1. Juni 2015 wird die seit 2002 nahezu unverändert geltende Betriebssicherheitsverordnung durch eine konzeptionell und strukturell neu gestaltete Verordnung ersetzt. Wir stellen Ihnen die neue Verordnung und die wichtigsten
Änderungen vor.
Ziele der neuen Verordnung
Mit der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung soll eine Verbesserung
des Arbeitsschutzes bei der Verwendung
von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte
sowie des Schutzes Dritter beim Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen erreicht
werden.
Gleichzeitig soll dem Arbeitgeber, insbesondere den Kleinen und Mittleren
Unternehmen (KMU), die Anwendung der
Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln erleichtert werden.
Bisher bestehende Doppelregelungen,
unter anderem zur Gefahrstoffverordnung
und zum neuen Gewässerschutzrecht des
Bundes, aber auch bei bestimmten Prüfungen von Arbeitsmitteln und deren
18
Dokumentation, werden durch die neue
Verordnung beseitigt.
und psychische Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
Die neue Verordnung wurde konzeptionell und strukturell an andere vorhandene
moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die Gefahrstoffverordnung,
angepasst.
Die Regelungen zum Explosionsschutz
werden jetzt in der Gefahrstoffverordnung
zusammengeführt, die bisher schon die
Grundnorm darstellte. In der Neufassung
der Betriebssicherheitsverordnung verbleibt lediglich die Prüfung der Arbeitsmittel.
In der neuen Verordnung f indet das
bekannte Unfallgeschehen (zum Beispiel
durch Manipulation von Sicherheitseinrichtungen, bei der Instandhaltung, bei besonderen Betriebszuständen und Betriebsstörungen an Arbeitsmitteln oder bei der
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber)
sowie das tatsächliche Mängelgeschehen
(zum Beispiel bei Aufzugsanlagen) Berücksichtigung. Die Verordnung berücksichtigt auch die alters- und alternsgerechte
Gestaltung sowie ergonomische Aspekte
Anforderungen an Arbeitsmittel
Allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende
Anforderungen finden sich unmittelbar im
verfügenden (§§-) Teil der Verordnung.
Spezielle Anforderungen für bestimmte
Arbeitsmittel (zum Beispiel mobile Arbeitsmittel oder Arbeitsmittel zum Heben von
Lasten) sind im Anhang 1 enthalten.
UVB.dialog 1 | 2015
Prävention
Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung
Abschnitt 1: Abschnitt 2: Abschnitt 3: Anschnitt 4: Abschnitt 5: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Konkrete Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Die Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln werden als
Schutzziele formuliert. Damit wird für den
Arbeitgeber eine hohe Flexibilität erreicht.
Alle Anforderungen gelten für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen
gleichermaßen, auch bei Unternehmen
ohne Beschäftigte.
Es erfolgt eine klare Abgrenzung der Verantwortung und Pflichten des Herstellers
der Arbeitsmittel auf der einen und des
Arbeitgebers als Verwender der Arbeitsmittel auf der anderen Seite. Die vom Arbeitgeber beschafften Arbeitsmittel müssen
hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dem Binnenmarktrecht entsprechen. Darüber hinaus
muss die Verwendung des Arbeitsmittels
sicher sein. Hierbei spielt die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle. Über die
Gefährdungsbeurteilung werden ggf. notwendige weitere Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Bestandsschutzfrage, die bei
älteren Arbeitsmitteln in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten bereitet
hat, wurde gelöst. Der Arbeitgeber muss
im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung
ermitteln, ob ggf. Nachrüstmaßnahmen
erforderlich sind.
Prüfung von Arbeitsmitteln
Wie auch bisher sind Prüfungen ein wichtiges Element, um die Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten. Mit Ausnahme der
in Anhang 2 und 3 genannten Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen entscheidet der Arbeitgeber über Art,
Umfang und Fristen der Prüfungen sowie
über die Qualifikation der Prüfer.
Wenn die Sicherheit der Arbeitsmittel von
der Montage abhängig ist, wird eine Prüfung vor der Inbetriebnahme vorgeschrieben. Wiederkehrende Prüfungen sind bei
schadenverursachenden Einflüssen, die
UVB.dialog 1 | 2015 zu Gefährdungen der Beschäftigten führen
können, vorgeschrieben. Besondere Prüfungen sind nach Änderungen oder nach
Schadensfällen vorgeschrieben.
Prüfungen besonderer Arbeitsmittel und
überwachungsbedürftiger Anlagen (zum
Beispiel Aufzugsanlagen, Druckanlagen)
sind im Anhang 2 und 3 geregelt.
Die Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen finden sich anlagenbezogen im neuen Anhang 2 der Verordnung.
Die Prüfinhalte wurden konkretisiert und
Ergebnisse von Prüfungen aus anderen
Rechtsbereichen werden einbezogen. In
jedem Abschnitt dieses Anhangs ist genau
festgelegt, wer was prüfen darf und welche Anforderungen an den Prüfer zu stellen sind.
Für Aufzüge wird eine verbindliche Prüfplakette in der Aufzugskabine gefordert
(vergleichbar mit der KFZ-Prüfplakette).
Sie soll dazu beitragen, dass Aufzugsanlagen auch den vorgeschriebenen Prüfungen zugeführt werden.
In einem neuen Anhang 3 der Verordnung
finden sich konkrete Prüfvorschriften für
besondere Arbeitsmittel, wie Krane, bühnentechnische Einrichtungen oder Gasverbrauchseinrichtungen. Der Anhang 3 kann
beim Vorliegen entsprechender Erkenntnisse um weitere besonders prüfpflichtige
Arbeitsmittel ergänzt werden.
Den Rechtsnormtext der neuen Betriebssicherheitsverordnung finden Sie im Internet unter http://www.bmas.de/SharedDoc s/Dow nloads/DE/PDF - Geset ze/
ver or dnung- ne ur e gelung-anforder unar b e i t s s c hu t z- v e rwendung-arbeitsmitteil-gefahrstoffe.
pdf?__blob=publicationFile
Die wichtigsten Änderungen
• Als zentrales Element für die Festlegung von Schutzmaßnahmen ist auch
bei überwachungsbedürftigen Anlagen, bei denen ausschließlich Dritte
gefährdet sind, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
• Die materiellen Anforderungen an
Arbeitsmittel und Anlagen werden
als Schutzziele formuliert. Sie gelten
für alte, neue und selbst hergestellte
Arbeitsmittel.
• Ergonomische Gestaltung und psychische Belastungen werden bei den
Anforderungen berücksichtigt.
• Die Prüfpflichten für besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel und Anlagen
werden anlagenbezogen zusammengefasst und übersichtlich in Anhängen
zur Verordnung dargestellt.
• Aufzeichnungen über Prüfungen sind
künftig auch in elektronischer Form
möglich.
• Die Gefährdungsbeurteilung und die
Festlegung von Schutzmaßnahmen
zum Explosionsschutz erfolgen nach
der Gefahrstoffverordnung.
Autoren
Helge Kummer, Abteilungsleiter Beratung,
Überwachung und Ermittlung Arbeitsschutz
und Prävention, Frankfurt am Main, und
Rainer Liebermann Aufsichtsperson in der
Region West Arbeitsschutz und Prävention,
Standort Essen, beide Unfallversicherung
Bund und Bahn
19
Fotos: DGUV
Unfallversicherung
Pilotprojekt „Regionalisierung des
Reha-Managements“
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben unter anderem den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig den durch einen Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern,
seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern sowie den Versicherten einen ihren Neigungen und
Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern.
Um diesem Auftrag gerecht zu werden,
haben die Unfallversicherungsträger ein so
genanntes Reha-Management installiert, in
welchem Versicherte betreut werden, bei
denen aufgrund der Art und Schwere der
Verletzung sowie der Tätigkeit die berufliche und soziale Integration gefährdet
erscheint.
Das Reha-Management umfasst die Planung, Koordinierung und zielgerichtete,
aktivierende Begleitung der medizinischen
Rehabilitation und aller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der
Gemeinschaft.
eines Monats nach dem Unfall in einem
Gespräch vor Ort unter Beteiligung des
Versicherten, des Arztes und des RehaManagers detailliert erstellt wird.
Der Reha-Plan ist eine gemeinsame, dynamische, jederzeit den geänderten Verhältnissen anzupassende Vereinbarung über
den Ablauf der Rehabilitation einschließlich aller durchzuführenden Maßnahmen
bis zum Erreichen des angestrebten Ziels.
Hierzu zählt neben der medizinischen und
beruflichen auch die soziale Rehabilitation.
Die Durchführung des Reha-Managements
erfolgt durch speziell hierfür geschulte
Reha-Manager, die die UVB sowohl in Wilhelmshaven als auch in Frankfurt am Main
beschäftigt.
Unter Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention werden die darin
geforderte Partizipation und Selbstbestimmung der Versicherten durch ihre Einbindung in die Reha-Planung gestärkt.
Kernstück des Reha-Managements ist der
Reha-Plan, welcher möglichst innerhalb
Die Er stellung und F or t schreibung
des Reha-Plans er forder t eine hohe
20
Betreuungsintensität der Versicherten vor
Ort durch die Reha-Manager.
Vor der Fusion zur UVB haben die RehaManager der Unfallkasse des Bundes
und der Eisenbahn-Unfallkasse jeweils
ihre „eigenen“ Versicherten bundesweit
besucht. Dies bedeutete für die RehaManager ein hohes Aufkommen an weiten, teilweise mehrtägigen Dienstreisen.
Vor dem Hintergrund der Fusion und damit
einhergehender erwünschter Synergien
wurde im Reha-Management eine Regionalisierung begonnen, um insbesondere
die Betreuungsquantität und -qualität zu
erhöhen und das hohe Reiseaufkommen
der Reha-Manager logistisch zu strukturieren.
Entsprechend der geographischen Lage
der Standorte wurde das Bundesgebiet in
eine Nord- und eine Südhälfte aufgeteilt.
Der Norden mit den Bundesländern und
UVB.dialog 1 | 2015
Unfallversicherung
Stadtstaaten Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Brandenburg,
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen wird
von den Wilhelmshavener Reha-Managern
betreut. Für den Süden mit den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz,
Hessen, Saarland, Baden-Württemberg
und Bayern sind die Reha-Manager aus
Frankfurt am Main zuständig.
Rahmenbedingungen für die regionale
Aufteilung waren eine einheitliche und
gleichmäßige Aufteilung der Fälle im RehaManagement für beide Standorte sowie die
Angleichung der unterschiedlichen Arbeitsprozesse. So wurde am Standort Wilhelmshaven die ganzheitliche Bearbeitung der
Reha-Management-Fälle auf eine rein
flankierende Bearbeitung wie am Standort Frankfurt umgestellt. Dies bedeutet,
dass sich die Reha-Manager ausschließlich auf die Rehabilitation der Versicherten konzentrieren können, indem sie von
anderen Verwaltungsarbeiten befreit sind.
Um erste gemeinsame Erfahrungen zu sammeln, wurde bereits zum 1. Juli 2014 ein
Pilotprojekt „Regionalisierung“ ins Leben
gerufen. Das Pilotprojekt beinhaltete ausschließlich die Erstbesuche zur Reha-PlanErstellung mit Versicherten und behandelnden Ärzten.
Die Reha-Manager des Standortes Wilhelmshaven führ ten für die Frankfurter Kollegen die Erstbesuche mit RehaPlan-Erstellung in den oben genannten
UVB.dialog 1 | 2015 nördlichen Bundesländern durch, während die Frankfurter Reha-Manager diese
Aufgaben im Süden für Wilhelmshaven
übernahmen. Gespräche beim Arbeitgeber und Fortschreibungen der Reha-Pläne
waren hiervon nicht betroffen. Auch waren
lediglich Neufälle ab dem 1. Juli 2014 vorgesehen.
Nach Beendigung des Pilotprojektes am
31. Oktober 2014 erfolgte eine Evaluierung
mit dem Ergebnis, dass die Versicherten
aufgrund der geringen räumlichen Distanzen zeitnäher besucht werden konnten.
Im Durchschnitt erfolgte eine persönliche Reha-Plan-Erstellung nach Meldung
und Weitergabe des Aktenfalls an den
besuchenden Reha-Manager nach zirka
23 Tagen.
Diese frühzeitige Reha-Planung entspricht
auch den Empfehlungen im Handlungsleitfaden zum Reha-Management der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
wonach in Reha-Management-Fällen die
Versicherten innerhalb eines Monats nach
Eintritt des Unfalls besucht werden sollten.
Aufgrund der positiven Erfahrungen wird
das Regionalisierungsprojekt im RehaManagement auch über den 1. Januar 2015
unter dem Dach der Unfallversicherung
Bund und Bahn fortgeführt.
Zunächst werden die gegenseitigen
B e suc hs v e r t r e t u ng e n au s s c hl ie ß lich die Erstbesuche zur Reha-PlanErstellung betreffen, da aufgrund der
unterschiedlichen Softwaresysteme und
der nichtelektronischen Aktenführung
noch keine vollumfängliche Regionalisierung erfolgen kann.
Als Synergieeffekte können jetzt bereits
verkürzte Reaktionszeiten bei der persönlichen Betreuung der Versicherten und Zeiteinsparungen bei der Reisetätigkeit der
Reha-Manager identifiziert werden.
Ein weiterer Vorteil der Organisationsaufteilung in regionale Zuständigkeiten ist die
Vereinfachung der Bildung und Nutzung
von Netzwerken mit allen an der Rehabilitation beteiligten Akteuren, wie Ärzte,
Kliniken, Therapeuten, Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen etc., so dass die
Rehabilitation noch effizienter gestaltet
werden kann.
Spätestens mit Einführung der elektronischen Akte werden die Voraussetzungen
für eine vollumfängliche Regionalisierung
des Reha-Managements geschaffen.
Autoren
Oliver Fröhlich, Referatsleiter Referat Rehabilitations- und Hilfsmittelmanagement –
Bereich Bahn, Frankfurt am Main, und
Edvard Mulac, Ausbildungsleiter/Studienbeauftragter, Wilhelmshaven,
beide Unfallversicherung Bund und Bahn
21
Unfallversicherung
Selbstbestimmte Wiedereingliederung
als Ziel des Reha-Managements
Erfolgreiche berufliche und soziale Rehabilitation am Beispiel eines Versicherungsfalles
Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist es Aufgabe des Unfallversicherungsträgers, die
Gesundheit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig wieder herzustellen. Weiterhin soll
durch entsprechende Maßnahmen auch die berufliche und soziale Wiedereingliederung des Versicherten erreicht
werden.
Bei schweren Verletzungen oder Unfällen, bei denen sich Komplikationen im
Heilverlauf oder der beruflichen Wiedereingliederung ergeben, ist eine professionelle Betreuung erforderlich. Diese wird
durch das Rehabilitations-Management
(Reha-Management) bei den Unfallversicherungsträgern gewährleistet. Im RehaManagement stehen speziell geschulte
Fachkräfte (Reha-Manager) zur Verfügung.
Der Reha-Manager kümmert sich intensiv
um die Steuerung des Heilverfahrens und
versucht bereits in dieser Zeit, die berufliche Wiedereingliederung des Versicherten
zu planen.
Manchmal sind die erlittenen Verletzungen
jedoch so schwerwiegend, dass eine Aufnahme der ursprünglichen Tätigkeit nicht
mehr möglich ist. In diesen Fällen wirkt
der Reha-Manager darauf hin, dass dem
Versicherten eine leidensgerechte Tätigkeit zugewiesen werden kann. Für den
Versicherten bedeutet das aber bisweilen auch, dass er sich – vorübergehend
oder auf Dauer – von seinem bisherigen
Umfeld trennen muss. Auf den nachstehend geschilderten Fall trifft dies ebenfalls
zu. Der Versicherte hatte durch den Unfall
so schwere Verletzungen erlitten, dass die
Fortsetzung seiner bisherigen Ausbildung
nicht möglich war.
Durch gezielte Maßnahmen des RehaManagers war es hier jedoch möglich,
den Versicherten für die Aufnahme einer
anderen Tätigkeit zu qualifizieren. Auch
konnte gleichzeitig erreicht werden, dass
der bisher bei seinen Eltern sehr behütet
aufgewachsene Versicherte ein selbstbestimmtes Leben mit Unterstützung in
einer betreuten Wohngruppe beginnen
konnte.
Fotos: DGUV/Privat
Hergang
22
Ein 21-jähriger männlicher Rehabilitand
der Arbeitsagentur, der nach §§ 2 Abs. 1
Nr. 2, 125 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII bei der UVB,
Bereich Bund versichert ist, erlitt in seiner Ausbildung zum Metallfeinwerker
einen schweren Arbeitsunfall. Hierbei
zog er sich schwerste Verletzungen im
Bereich der Wirbelsäule zu, welche
unter anderem zu einer sensomotorischen inkompletten Tetraplegie
(Querschnittlähmung) mit vollständigem Funktionsverlust der unteren
Extremitäten und weitestgehendem
Funktionsverlust der oberen Extremitäten führten.
Neben diesen Unfallfolgen bestanden
bereits vor dem Unfall vielfältige Erkrankungen, unter anderem Hydrocephalus
(Wasserkopf), Schwerhörigkeit beidseits
sowie Minderung der Sprachfähigkeit.
Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit ist seitens der Gutachter mit
100 v.H. eingeschätzt worden. Darüber
hinaus stellten die ärztlichen Gutachter
fest, dass eine weitere Fortsetzung seiner
bisherigen Ausbildung bedingt durch die
Unfallfolgen nicht mehr möglich ist.
Durch das Reha-Management wurde die
dauerhafte häusliche Unterbringung bei
den Eltern des Versicherten problematisiert, da sich hierdurch das eigenständige,
selbstbestimmte Leben des Versicherten
schwierig gestaltete.
Maßnahmen
Die nachfolgenden notwendigen Unterstützungen erforderten ein hohes Maß
an systemischer Beratung durch die RehaManager.
Über einen Dienstleister hat das RehaManagement nach einer mehrmonatigen
intensiven medizinischen Therapie in
Absprache mit dem Versicherten die Fähigkeit, eine Umschulung wahrzunehmen,
austesten lassen. Hierbei wurde neben
der körperlichen Eignung auch die geistige
Leistungsfähigkeit bewertet. Im Ergebnis
schlug der Dienstleister die Möglichkeit der
Durchführung einer Leistung zur Teilhabe
am Arbeitsleben (Umschulung zum Büropraktiker) vor. Diesem Vorschlag schloss
sich der Reha-Manager an und auch der
Versicherte stimmte dem Vorschlag zu.
UVB.dialog 1 | 2015
Foto: DGUV
Unfallversicherung
Voraussetzung hierfür war jedoch eine
notwendige Beschulung des Versicherten,
welcher vor dem Unfall keinerlei Schulabschluss erlangt hatte.
Der Reha-Manager hat daraufhin mit dem
Versicherten und den behandelnden Ärzten nachfolgende Reha-Planung vereinbart:
1. Beschulung des Versicherten in einer
qualifizierten Einrichtung zur Erlangung des Realschulabschlusses (mit
einer internatsmäßigen Unterbringung),
2. Umschulung zum Büropraktiker in einer
Rehabilitationseinrichtung (ebenfalls
mit internatsmäßiger Unterbringung),
3. Vermittlung eines leidensgerechten
Arbeitsplatzes im Anschluss an die
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Parallel erfolgte der barrierefreie Umbau des
Wohnhauses der Eltern, wo der Versicherte
nach der medizinisch-stationären Behandlung auch zunächst weiterhin wohnte. Perspektivisch schlug das Reha-Management
ein selbstbestimmtes Leben außerhalb des
Elternhauses vor. Zugleich wurde der Versicherte mit Hilfsmitteln unter anderem auch
einem Stehrollstuhl ausgestattet. Dieser
ermöglichte ihm auch die Ausübung einer
Sportart, welche er mit Begeisterung nachging (Rollstuhlhockey). Hierdurch konnte das
Reha-Management gleichzeitig die Teilhabe
UVB.dialog 1 | 2015 an der Gemeinschaft gemäß SGB IX fördern
und so einen Grundbaustein für ein selbstbestimmtes Leben legen.
Im Verlauf der insgesamt vierjährigen
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
(Erlangung des Schulabschlusses sowie
Umschulung) erhielt der Versicherte zur
Sicherstellung seines Lebensunterhaltes
ein so genanntes Übergangsgeld. Zudem
wurde durch den Reha-Manager die Übernahme der Lehrgangskosten sowie der Kosten der internatsmäßigen Unterbringung
veranlasst. Weiterhin wurden die Fahrkosten der Heimfahrten sowie zum Teil die Kosten der anfänglichen Besuchsfahrten der
Eltern übernommen.
Der Versicherte konnte erfolgreich sowohl
den angestrebten Schulabschluss erlangen sowie die Ausbildung zum Büropraktiker abschließen. Ein Nebeneffekt dieser
vierjährigen Maßnahme war zugleich, dass
der Versicherte ein gesteigertes Selbstbewusstsein erlangte und nach der Umschulung selbstbestimmt leben wollte. Hierbei
rückten auch die ausgeübte Sportart und
die damit einhergehenden Freundschaften
in den Vordergrund.
Der Reha-Manager bereitete die Kontaktaufnahme mit einer Wohneinrichtung in
Düsseldorf vor, welche betreute Wohngemeinschaften anbietet. Nach einem erfolgreichen Probewohnen entschloss sich der
Versicherte zu einem dauerhaften Umzug
in eine Wohngemeinschaft der entsprechenden Einrichtung. Das Reha-Management sorgte auch für die vertragliche Vereinbarung für die Übernahme der hierfür
entstehenden Kosten der pflegerischen
Betreuung.
Ausblick
Nach einer Eingewöhnungsphase ist nunmehr geplant, den Versicherten leidensgerecht wieder in das Erwerbsleben einzugliedern.
Hierzu hat der Reha-Manager DGUV job
beauftragt, die Arbeitsplatzvermittlung in
Absprache mit dem Versicherten vorzunehmen. DGUV job ist ein Service für Personalund Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ziel ist es,
Bewerbern, die nach einem Arbeitsunfall
oder einer Berufskrankheit eine berufliche
Neuorientierung oder Wiedereingliederung
auf dem Arbeitsmarkt anstreben, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu vermitteln.
Autoren
Edvard Mulac, Ausbildungsleiter/Studienbeauftragter, und Angelika Saueressig,
Referatsleiterin Referat Rehabilitationsund Hilfsmittelmanagement, beide Bereich
Bund, Unfallversicherung Bund und Bahn,
Wilhelmshaven
23
Meldungen
Fachkonferenz Gesundheit und Arbeitsschutz
Mit diesem Titel führte die Abteilung Gesundheitsmanagement (HBG) der Deutschen Bahn AG am 25. November 2014
in Kassel eine bahninterne Veranstaltung durch. Die Eisenbahn-Unfallkasse hat die Veranstaltung organisatorisch
begleitet und finanziell unterstützt. Angesprochen waren Führungskräfte, Personaler, Arbeitsschützer und Gesundheitsförderer der Deutschen Bahn AG.
Fotos: DB AG/Gerhard Ludwig
Links:
Dr. Christian Gravert,
Leiter Gesundheitsmanagement (HBG) und
leitender Betriebsarzt
(DB AG) moderierte
durch die gelungene
Fachkonferenz.
Rechts:
Auch die EUK war
mit einem Team und
einem Stand auf der
Fachkonferenz vertreten.
Das zentral gelegene Kongresspalais in
Kassel verschaffte der Veranstaltung einen
angemessenen Rahmen. Genutzt wurde ein
ganzer Gebäudeteil, der so genannte Kollonadenflügel, über zwei Etagen. Dies war
förderlich, um die zum Teil parallel stattfindenden Angebote des straff organisierten
Programms durchführen zu können.
Die Eröffnungsworte sprach Dr. Christian Gravert, Leiter Gesundheitsmanagement (HBG) und leitender Betriebsarzt,
gefolgt von Dirk Thater, Leiter Sicherheit/Safety (jeweils Deutsche Bahn AG).
Im Anschluss konnten sich die rund 130
geladenen Gäste die Angebote der Sozialund Kooperationspartner im Rahmen einer
messeähnlichen Ausstellung anschauen.
Dort vertreten waren die BAHN-BKK, die
Stif tung Bahn-Sozialwerk (BSW), der
Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine e.V. (VDES), die ias-Gruppe, die
DB Training GmbH sowie die EisenbahnUnfallkasse (EUK). Am Stand der EUK interessierte die Teilnehmer insbesondere die
seit 1. Oktober 2014 gültige Neufassung
der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze
der Prävention (DGUV-Vorschrift 1) und die
zugehörige, gleichnamige DGUV-Regel
100-001 sowie die letzten Give-aways
mit dem Logo der EUK, vor der Fusion zur
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).
Non-stop versammelten sich alle Teilnehmer im Anschluss eine Etage darüber im
24
Plenum, um die Beiträge von Dr. Christian
Gravert und Simone Neumann (Leiterin
Arbeits- und Brandschutz bei der DB AG)
zum Thema „Verzahnung von Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz“ zu hören
sowie den Beitrag von Herrn Szameit, der
über Erfahrungen aus dem Programm
ProGEAR bezüglich des Demografie-Programms „Gesundheit und Arbeitsbedingungen“ berichtete.
Nach der Mittagspause konnte jeder Teilnehmer für jeweils rund 45 Minuten an zwei
der nachfolgend genannten Workshops
teilnehmen:
• Welche Untersuchungen und/oder Vorsorgen benötigen Beschäftigte nach
der aktuellen Rechtslage?
• Ermittlung psychischer Belastungen:
Wer macht was und wie?
• Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durch Sifa-Fachwissen
unterstützt.
• Verhaltensbezogene Gesundheitsprävention wirksam und nachhaltig gestalten.
• Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
In allen Workshops gab es gemischte Teilnehmergruppen, die sich aus Arbeitsschützern, Gesundheitsförderern, Personalern
und Führungskräften zusammengesetzt
haben. Dadurch gab es jeweils interessante
Teilnehmerbeiträge aus unterschiedlichen
Betrachtungsweisen, die wahrscheinlich in
der verfügbaren Zeit zu besseren Arbeitsergebnissen geführt haben als wenn die Aufgaben in Einzelarbeiten durchgeführt worden wären. Dies wurde auch bei der sich
anschließenden Zusammenfassung der
Workshop-Ergebnisse durch die jeweiligen
Workshopleiter/-innen im Plenum deutlich:
das Hauptziel der Veranstaltung, die Förderung der Zusammenarbeit und der Verzahnung von klassischem Arbeitsschutz und
Gesundheitsförderung, ist gut gelungen.
Der Beitrag „Gesundheit und Arbeitssicherheit zur Leistungsfähigkeit von Organisationen“ von Frau Dr. Schröder-Wrusch
(ias Unternehmensberatung) rundete die
gelungene Veranstaltung ab.
Auch im Jahr 2015 wird die Fachkonferenz
Gesundheit und Arbeitsschutz der DB AG
wieder stattfinden, vermutlich sogar an
gleicher Stelle zum etwa gleichen Zeitpunkt im November. Die UVB wird auch
diese Veranstaltung unterstützen. Wir
freuen uns darauf.
Autor
Dietmar Schurig, Referatsleiter, Referat
Qualifizierung, Geschäftsbereich Arbeitsschutz und Prävention, Berlin,
Unfallversicherung Bund und Bahn
UVB.dialog 1 | 2015
Praxis
Arbeit in den Rechtsreferaten und den
Widerspruchsausschüssen
Vorstellung der Aufgabenbereiche und eines Praxisfalls
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Referate 12 und 14 – Recht (im Weiteren: Referat Recht) – der Unfallversicherung Bund und Bahn sind unter anderem zuständig für die Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren, an
denen Versicherte beteiligt sind.
Nach Abschluss der verwaltungsseitigen Überprüfung eines eingegangenen Widerspruchs erfolgt die Übernahme der weiteren
Bearbeitung durch das Referat Recht. Dabei wird ein Widerspruchsbescheid für die Widerspruchsausschüsse der Unfallversicherung
Bund und Bahn entworfen. Sofern der Widerspruchsbescheid
anschließend beklagt wird, erfolgt auch die weitere Bearbeitung
des Klageverfahrens in allen Instanzen durch das Referat Recht.
Zunächst leisten die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse grundlegende Arbeit. Unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt die Entscheidung der Widerspruchsausschüsse aufgrund vom Referat Recht vorzulegender
und in der Sitzung zu erläuternder Entscheidungsvorschläge.
Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses entscheiden unabhängig, der Widerspruchsausschuss unterliegt keinerlei Weisungen des Unfallversicherungsträgers.
In der Vergangenheit wurden von den Widerspruchsausschüssen beider Fusionspartner (UK-Bund und EUK) zirka 850 Widerspruchsbescheide pro Jahr erlassen.
Erhebt der Widerspruchsführer (Versicherte) im Falle der Zurückweisung seines Widerspruchs Klage, erfolgt – wie im nachstehenden Fall aus der Praxis – die weitere Streitsachenbearbeitung im
Referat Recht.
Praxisfall
Der in der Finanzdienstleistungsbranche beschäftigte Versicherte verunfallte bei einem Kart-Rennen. Bei einem Ausweichmanöver fuhr er
in die Reifenabsperrung und zog sich dabei multiple Verletzungen zu.
Nach den Angaben seines Arbeitgebers hatte zu dieser auswärtigen
Informationsveranstaltung mit Kart-Wettbewerb und anschließendem
Grillabend der Kooperationspartner Z. eingeladen.
Der Gesamtmitarbeiterbestand des Beschäftigungsunternehmens
des Versicherten wurde mit zirka 650 Vollzeitkräften angegeben. Die
Einladung erstreckte sich auf 10 Mitarbeiter/-innen, wobei die besten
Verkäufer des Hauses, im Auftrage des Vorstandes, eingeladen wurden.
Die Teilnahme erfolgte auf freiwilliger Basis. Die gesamte Veranstaltung
habe als Arbeitszeit gezählt und auch bei der Arbeitsentgeltzahlung
seien keine Einschränkungen vorgenommen worden.
Die Anreise sei am Freitagnachmittag (mit eigener Gestaltung des
Abends vor Ort) erfolgt. Die Rückfahrt sei für den Morgen des darauffolgen Sonntages vorgesehen gewesen.
UVB.dialog 1 | 2015 Der Widerspruch gegen den Bescheid über die Ablehnung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wurde zurückgewiesen, im
Wesentlichen mit der Begründung, dass die Gesamtumstände belegen,
dass die Reise den Charakter einer Art Belohnung für die Teilnehmer
hatte und es sich somit um eine „Motivations-/Incentive-Veranstaltung“
gehandelt hat, für die kein Versicherungsschutz besteht. Auch unter
dem Aspekt einer Gemeinschaftsveranstaltung im Sinne der Rechtsprechung kam eine Anerkennung nicht in Betracht, da ausweislich
des Programmes Freizeitgestaltung, Unterhaltung und sportliche Betätigung im Vordergrund gestanden haben und die Verrichtung im Unfallzeitpunkt (Kart-Fahren) zudem eine abgrenzbare Veranstaltung ist, bei
der eigenwirtschaftliche Zwecke eindeutig überwogen haben und die
Veranstaltung überdies nicht allen Betriebsangehörigen offen stand.
Der Kläger erhob dagegen Klage beim Sozialgericht (SG) mit der Begründung, bei der Veranstaltung habe es sich um Kundenpflege zwischen
Geschäftspartnern gehandelt, eine Belohnungs- bzw. Motivationsveranstaltung habe nicht vorgelegen. Die Informationsveranstaltungen seien in einem Festzelt an der Kart-Bahn durchgeführt worden
und durch verschiedene Kart-Fahrten unterbrochen gewesen, hätten
jedoch nicht davon abgetrennt werden können. Bei der Veranstaltung
habe es sich um die Pflege und Anbahnung von Geschäftsbeziehungen
gehandelt, weshalb Versicherungsschutz bestehe.
Dem ist das Referat Recht mit begründeten schriftsätzlichen Darlegungen unter Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung
entgegengetreten, unter anderem mit Hinweis darauf, dass es das
Unternehmen gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG)
nicht in der Hand hat, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
auf ansonsten unversicherte Tatbestände auszuweiten.
Das SG hat der Klage stattgegeben und die angefochtenen Bescheide
aufgehoben sowie die Beklagte verurteilt, das angezeigte Ereignis als
Arbeitsunfall anzuerkennen/zu entschädigen.
Gegen das Urteil des SG wurde vom Referat Recht Berufung eingelegt und in der eingehenden Berufungsbegründung, die Ausführungen
in den angefochtenen Bescheiden vertiefend, die bisher vertretene
Rechtsauffassung verteidigt. Das Landessozialgericht (LSG) hat das
Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen. Das LSG hat
einen Arbeitsunfall verneint. In den Urteilsgründen wird unter anderem auf die zutreffenden Hinweise in den Bescheiden hingewiesen.
Dieses – rechtskräftige – Urteil des Landessozialgerichts findet
in der Rechtsprechung Beachtung und wird seither in weiteren
sozialgerichtlichen Entscheidungen zitiert.
Autorin
Dorit Müller, Mitarbeiterin im Referat Recht Bereich Bahn,
Frankfurt am Main, Unfallversicherung Bund und Bahn
25
Praxis
10 Fragen und Antworten zur Fusion der Unfallkasse des Bundes und der
Eisenbahn-Unfallkasse zur Unfallversicherung Bund und Bahn
Checkliste
1. Wie melde ich einen Arbeitsunfall bei der UVB?
Das Verfahren für die Anzeige von Arbeitsunfällen hat sich gegenüber dem bei der
ehemaligen UK Bund und EUK praktizierten Verfahren nicht geändert.
• Betriebe der ehemaligen EUK senden die Unfallanzeigen an die
Unfallversicherung Bund und Bahn, Postfach 200152, 60605 Frankfurt am Main.
• Betriebe der ehemaligen UK Bund senden die Unfallanzeigen an die
Unfallversicherung Bund und Bahn, 26380 Wilhelmshaven.
Fotos: Monkey Business – Fotolia.com (unten), Brian Jackson – Fotolia.com (Mitte), Arman Zhenikeyev – Fotolia.com (oben)
Die folgenden Fragen und Antworten
sollen Ihnen helfen, auch nach der
Fusion ohne langes Suchen schnell
eine Antwort oder den richtigen
Ansprechpartner für Ihre Frage bei
der Unfallversicherung Bund und
Bahn (UVB) zu finden.
Die Kontaktdaten für die Sofortmeldung schwerer oder tödlicher Unfälle sind:
• Für den Bereich der ehemaligen EUK
Telefon 069 47863-2458, Fax 069 47863-2904, E-Mail: [email protected]
• Für den Bereich der ehemaligen UK Bund
Telefon 04421 407-4007, Fax 04421 407-4070, E-Mail: [email protected]
2. Wer ist mein Ansprechpartner bei der UVB zu Fragen der Sicherheit und Gesundheit
in meinem Betrieb?
Alle Standorte der ehemaligen EUK und der ehemaligen UK Bund bleiben bestehen
und die bekannten Ansprechpartner sind auch nach der Fusion weiter für die Betriebe
zuständig. Bitte beachten Sie, dass sich die E-Mail-Adressen und in der Regel auch
die Telefonnummern geändert haben.
3. Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner bei der Unfallversicherung Bund und
Bahn?
• Versicherte, Betriebe und Verwaltungen der ehemaligen UK Bund erreichen ihre
Ansprechpartner unter der zentralen Telefonnummer 04421 407-4007.
Die Ansprechpartner der Prävention finden Sie unter
http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&sizeadd=0&images=1&
hbid=2&knid=11
• Versicherte, Betriebe und Verwaltungen der ehemaligen EUK finden ihre
Ansprechpartner unter http://www.euk-info.de/
ihre-ansprechpartner.html bzw. an den Standorten unter http://www.euk-info.de/praevention/
organisation.html
4. Muss ich nach der Fusion neue Vorschriften beachten oder entfallen Vorschriften?
Hinsichtlich der zu beachtenden Vorschriften und Regeln und deren Geltungsbereich
hat sich durch die Fusion zunächst nichts geändert.
Autor
Helge Kummer, Abteilungsleiter Beratung,
Überwachung, Ermittlung Arbeitsschutz und
Prävention, Frankfurt am Main,
Unfallversicherung Bund und Bahn
26
5. Wie kann ich mich zu einem Seminar der UVB anmelden?
Das Seminarangebot der Unfallversicherung Bund und Bahn ist zurzeit noch in die
Bereiche „Bahn“ und „Bund“ unterteilt. Bitte beachten Sie, dass die
Seminare des „Bereiches Bahn“ vorerst nur von ehemaligen EUK-Mitgliedern (Anmeldeformular unter http://www.euk-info.de/praeventionund-gesundheitsschutz/aus-und-fortbildung/seminare-2015.html) und
die Seminare des „Bereiches Bund“ nur von ehemaligen UK-Bund-Mitgliedern (Anmeldeformulare unter http://www.uk-bund.de/?bereich
=AGS&sizeadd=0&images=1&hbid=2&uknid=638) besucht werden
können.
UVB.dialog 1 | 2015
Praxis | Impressum
Impressum UVB.dialog
Magazin der
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Herausgeber
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB).
6. Unterstützt die UVB weiterhin die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining?
Die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining wird wie bisher weiter unterstützt.
Für Versicherte der ehemaligen EUK ist das Verfahren unter http://www.
euk-info.de/praevention/verkehrssicherheitsarbeit/fahrsicherheitstraining.html beschrieben. Das Verfahren für Versicherte der ehemaligen UK Bund ist unter http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&size
add=0&images=1&hbid=2&uknid=394 beschrieben.
7. Was muss ich bei der Teilnahme an einer Ersthelferausbildung beachten?
Damit wir die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Aus- und Fortbildung von
Ersthelfern übernehmen können, müssen Sie rechtzeitig eine Kostenübernahmeerklärung bzw. Kostenzusage bei uns beantragen. Diese ist der ausbildenden Stelle vorzulegen, damit sie die Lehrgangsgebühren direkt
mit uns abrechnen kann.
Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens mit den notwendigen
Formularen finden die versicherten Betriebe der ehemaligen EUK unter
http://www.euk-info.de/praevention/erste-hilfe.html
und Versicherten der ehemaligen UK Bund unter http://www.uk-bund.
de/?bereich=AGS&sizeadd=0&images=1&hbid=2&knid=277.
8. Wie erfolgt die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der UVB?
Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfolgt auch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn nach den bisher angewandten Konzepten.
Hinweise zu den Voraussetzungen und zur Anmeldung finden Sie im
Seminarprogramm der UVB unter Ihrem jeweiligem Bereich: http://www.
euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/Schulung/Seminare_2015.pdf.
9. Wie werden die Sicherheitsbeauftragten in meinem Betrieb durch die UVB qualifiziert?
Die Qualifikation der Sicherheitsbeauftragten findet auch nach der Fusion in bewährter Weise statt. Die Anmeldung erfolgt wie unter 4. beschrieben. Bitte beachten Sie
dabei die Hinweise zur Anmeldung und Zielgruppe.
10. Wie kann ich bei der UVB Druckschriften bestellen?
Druckschriften stellen wir Ihnen selbstverständlich weiter kostenlos zur Verfügung.
Die bekannten Bestellverfahren bleiben zunächst nebeneinander bestehen.
• Für die bei der ehemaligen EUK versicherten Betriebe finden Sie die Bestellverfahren unter http://www.euk-info.de/praevention/medienverzeichnis.html beschrieben.
• Die Betriebe der ehemaligen UK Bund finden das für sie vorgesehene Verfahren unter http://www.uk-bund.de/?bereich=AGS&si
zeadd=0&images=1&hbid=2&knid=280.
Auf den Internetseiten können Sie direkt bestellen oder die Schriften zum
Ausdrucken herunterladen.
UVB.dialog 1 | 2015 Redaktion
Dieter Kersten
(Chefredakteur, v.i.S.d.P),
Johannes Spies
(Selbstverwaltung und Recht),
Ulina Sievers (Kommunikation, Controlling
und Unternehmensentwicklung),
Bernd Bönig (Arbeitsschutz und Prävention
allgemein),
Bernd Niggemeyer und Helge Kummer
(Arbeitsschutz und Prävention),
Annette Wagner
(Unfallversicherung),
Elke Sachs
(Redaktionsbüro).
Anschrift
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB),
Redaktion „UVB.dialog“,
Salvador-Allende-Straße 9,
60487 Frankfurt am Main,
Telefon 069 47863-0,
Telefax 069 47863-2902
E-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise und Bezugspreis
Erscheinungstermin: Jeweils in der Mitte
eines Quartals (Februar, Mai, August,
November).
Für Mitgliedsunternehmen und Versicherte der Unfallversicherung Bund und
Bahn (UVB) ist der Bezug kostenfrei. Für
Dritte 4,40 EUR im Jahresabonnement
zzgl. Versandkosten.
Verlag
Bahn Fachverlag GmbH,
Linienstraße 214,
10119 Berlin,
Telefon 030 2009522-0,
Telefax 030 2009522-29.
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer
Dipl.-Kfm. Sebastian Hüthig.
Anzeigen und Vertrieb
Judith Steckel.
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Alle Rechte vorbehalten;
Nachdruck oder Vervielfältigung,auch
auf fotomechanischem Wege, nur mit
schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Druck
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74834 Elztal-Dallau.
Unser Titelbild
Fotolia.com – malajscy
27
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Für eine persönliche Beratung finden Sie unter www.devk.de
einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Telefonisch sind wir unter 0800 4-757-757* rund um die Uhr für Sie da.
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