Oktoberfest 2015

Transcrição

Oktoberfest 2015
Verkehrsregelungen –
rund um das Oktoberfest 2015
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungreferat
Theresienwiese: Querungsmöglichkeiten mit dem Rad
und zu Fuß
Die Zufahrtserlaubnis für den
gesperrten Bavariaring und
die Theresienhöhe
Das Oktoberfest beginnt am 19.9.
und dauert bis zum 4.10. Während der
Arbeiten zum Auf- und Abbau gibt
es eingeschränkte Querungsmöglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger.
Als Veranstalter des Oktoberfestes hat
das Referat für Arbeit und Wirtschaft
festgelegt, zu welchen Zeiten die Routen
über die Theresienwiese frei oder
gesperrt sind.
Ansprechpartner für Fragen zur Querung
der Theresienwiese mit dem Rad oder zu
Fuß ist der Fachbereich für Veranstaltungen:
[email protected].
Anwohner- und Besucherverkehr
Anwohner, die ihre Grundstückszufahrt
ausschließlich über die beiden direkt an
das Festgelände angrenzenden Straßen
„Bavariaring“ und „Theresienhöhe“ erreichen, erhalten auf Antrag eine gebührenfreie Zufahrtserlaubnis, wenn sie über
eine Abstellmöglichkeit auf Privatgrund
verfügen. Für Besucherinnen und Besucher wird keine Zufahrtserlaubnis
ausgestellt.
Firmen, Kundinnen und Kunden
Freie und gesperrte Zeiten
im Überblick:
Matthias-Pschorr-Straße
(Ost-West-Querung)
Ab 13.7. bis 6.9. und ab 12.10. bis 6.11.
Montag bis Freitag
– 20 bis 6 Uhr frei
– 6 bis 9 Uhr frei, aber Sperrung
für 10 Minuten ab jeder vollen Stunde
– 9 bis 16 Uhr gesperrt
– 16 bis 20 Uhr frei, aber Sperrung
für 10 Minuten ab jeder vollen Stunde
Samstag und Sonntag
durchgehend frei
7.9. bis 18.9. und 5.10. bis 11.10.
durchgehend gesperrt
Gesperrter Bereich
Fuß- und Radweg
Radwegrouten
Querungsmöglichkeit Süd
Ost-West-Querung
Nord-Süd-Querung
Querungsmöglichkeit Süd
bis 18.9. und ab 5.10. frei
Schaustellerstraße (Nord-Süd-Querung)
vom 29.8. bis 18.9. gesperrt
vom 5.10. bis 18.10. gesperrt
Antrag auf Zufahrtserlaubnis während des Oktoberfestes 2015 – Rückseite
Ich wohne am Bavariaring oder an der Theresienhöhe.
Ich arbeite am Bavariaring oder an der Theresienhöhe.
(Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers liegt bei)
Anschrift
Ich erreiche die oben genannte Adresse ausschließlich
über den Bavariaring oder die Theresienhöhe.
Ich verfüge über einen Stellplatz auf Privatgrund.
Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) liegt bei.
Datum und Unterschrift
Gewerbetreibende und deren Beschäftigte,
die ihren Betrieb ebenfalls ausschließlich
über die beiden direkt an das Festgelände
angrenzenden Straßen „Bavariaring“ und
„Theresienhöhe“ erreichen, erhalten auf
Antrag eine gebührenfreie Zufahrtserlaubnis,
sofern sie einen Stellplatz auf dem eigenen
Gelände haben. Kundinnen und Kunden
erhalten dagegen keine Zufahrtserlaubnis.
Jede Zufahrtserlaubnis ist kennzeichenbezogen. Damit ist die Zufahrt in den gesperrten Bereich über die im Plan gekennzeichneten Durchlassstellen möglich.
Für den Antrag kann das nebenstehende
Formular genutzt werden. Dieses ist
außerdem im Internet auf der Seite
www.muenchen.de/oktoberfest-verkehr
hinterlegt.
Bitte berücksichtigen Sie bei schriftlichen
Anträgen eine Bearbeitungsdauer von
bis zu zwei Wochen.
Hinweis: Sie können den Antrag auch
persönlich stellen – direkt bei der
städtischen Verkehrsüberwachung in
der Pilgersheimer Straße 20 in MünchenGiesing. Dort kann die Zufahrtserlaubnis
bei Vorliegen der Voraussetzungen sofort
ausgestellt werden.
Lieferanten (keine Beschicker der
Theresienwiese), Paketdienste, Baustellen- und Handwerkerfahrzeuge
und andere
Eine Zufahrtserlaubnis wird nicht ausgestellt. Die Polizei entscheidet an den
Durchlassstellen vor Ort, ob eine Zufahrt
gewährt wird. Es ist mit Fahrzeugkontrollen und Wartezeiten zu rechnen.
Das Parkraummanagement
Oktoberfest
2015
Die Regelungen in den Parklizenzgebieten
rund um die Theresienwiese bleiben auch
während des Oktoberfestes bestehen.
Allerdings kommt es durch das Sicherheitskonzept zum Wegfall sämtlicher
Stellplätze in den Straßen „Bavariaring“
und „Theresienhöhe“. Um das vorübergehende Fehlen dieser Stellplätze aufzufangen, werden rund um die Theresienwiese alle Stellplätze ausschließlich für
Anwohner mit Parklizenz reserviert.
Die Parkregelung „Bewohnerparken“
gilt innerhalb des gesamten Äußeren
Sperrrings an jedem Tag (auch sonntags
und am Feiertag 3. Oktober) in der Zeit
von 9 bis 23 Uhr. Bitte beachten Sie, dass
Sie eine gültige Bewohnerparklizenz des
jeweiligen Lizenzgebiets benötigen, um
dort zu parken.
Um zu verhindern, dass „Fremdparker“
die Stellplätze der Anwohner belegen,
werden Polizei und Kreisverwaltungsreferat ihre Kontrollen in diesem Bereich
verstärken. Falschparker müssen nicht
nur mit einem Strafzettel rechnen –
verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge
werden auch abgeschleppt.
Die Alternativen
Sie können den Antrag auf eine Zufahrtserlaubnis per Formular oder auch persönlich
im Kreisverwaltungsreferat stellen:
Adresse
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III –
Straßenverkehr
Verkehrsüberwachung
(KVR-III/33)
Pilgersheimer Straße 20
81543 München
[email protected]
Anfahrt
U-Bahn U1 und U2
Haltestelle Kolumbusplatz
Bus 52 und 58
Haltestelle Humboldtstraße
Trotz aller Anstrengungen sind in Anbetracht der großen Beliebtheit des
Oktoberfestes das erhöhte Verkehrsaufkommen und der verstärkte Parksuchverkehr leider nicht zu vermeiden.
Das Kreisverwaltungsreferat bittet daher
die Anwohner, auch ihren Wiesnbesuch
aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis
auf die Möglichkeiten der bequemen Anund Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinzuweisen.
So kann beispielsweise bequem und
kostengünstig eine der über 40 P+RAnlagen im Stadtgebiet und der Region
München angefahren werden. Auf den
Großanlagen in Fröttmaning und der
Messestadt-Ost mit jeweils weit mehr
als 1.000 Stellplätzen kann länger als
24 Stunden geparkt werden. Die Weiterfahrt mit der U-Bahn in Richtung Innenstadt dauert etwa 20 Minuten, in den
Hauptzeiten fährt sie im 5-Minuten-Takt.
Öffnungs- Mo, Mi, Fr 7.30 – 12 Uhr
zeiten
Di 7.30 – 12 und 14 – 18 Uhr
Do 7.30 – 13 Uhr
Wenn Sie Fragen zur Zufahrtserlaubnis haben,
helfen wir Ihnen gerne weiter:
Telefon
089 / 233 – 8 66 44
Für Fragen zum Verkehrskonzept
erreichen Sie uns unter:
Telefon
089 / 233 – 3 97 89
Besuchen Sie uns im Internet unter:
www.muenchen.de/oktoberfest-verkehr
Herausgeber:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 19
80337 München
Redaktion:
Christian Kotz, KVR
Reinhard Wenzl, KVR
Gestaltung:
Wolfgang Gebhard
:Visuelle Kommunikation
Kartografie:
Infografik S. Oberländer
Papier aus
verantwortungsvollen
Quellen
Juli 2015
Verkehrsregelungen
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Die Parkgaragen A und B sind über Schießstättstraße
oder Heimeranstraße ohne Zufahrtserlaubnis anfahrbar
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Antrag auf Zufahrtserlaubnis
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Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III – Straßenverkehr, Verkehrsüberwachung (KVR-III/33)
Pilgersheimer Straße 20, 81543 München, Fax-Nr. 089 / 233 – 8 66 17
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Kapuzinerplatz
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Gebietsgrenzen der anliegenden Lizenzgebiete
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Maßgebend sind die Verkehrszeichen und die Regelungen vor Ort.
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Halt- und Parkverbot
Halt- und Parkverbot, ab 19 Uhr Mischparken
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Bis 18 Uhr kostenpflichtig (1 Euro / Stunde;
maximal 2 Stunden), ab 18 Uhr Mischparken
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Ausgewiesen
als allgemeine.
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Kurzzeit-/Bewohnerparken
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Bis 18 Uhr Mischparken, ab 18 Uhr Bewohnerparken
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Haltverbot für Wohnmobile
im Umfeld der Theresienwiese
Der Wohnmobilsperrring, der das Parken
und Nächtigen von Touristen zu Lasten
der Anwohner unterbindet, wird im Zeitraum vom 18.9. bis 5.10. eingerichtet.
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Besucherparken (1 Euro / Stunde; 6rälEuro
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Für Personen mit Behinderungen stehen
Parkplätze auf dem Südteil der Theresienwiese zur Verfügung.
Zum Behindertenparkplatz gelangt man
ausschließlich, wenn die Theresienwiese
aus südlicher Richtung angefahren wird.
Über die Hans-Fischer-Straße oder
Poccistraße erreicht man direkt den
Behindertenparkplatz, ohne dass man
den Mittleren Sperrring befahren muss.
Das Parken auf dem Behindertenparkplatz Theresienwiese erfordert einen
gültigen blauen EU-Behindertenausweis.
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Parkregelungen: Werktags (Mo – Sa), 9 bis R23 Uhr
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Parken ist nur mit Lizenz erlaubt
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Innenstadtklinikum
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Parkregelungen: Täglich 9 bis 23 Uhr
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Wochenende für den Fahrverkehr gesperrt
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Einbahnregelung aufgehoben
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Mittlerer Sperrring – Durchlassstelle
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Die Hans-Fischer-Straße und die Poccistraße
bleiben für den Kfz-Verkehr geöffnet.
Die Zufahrt zur Maria-Theresia-Klinik über
die Hans-Fischer-Straße und die Poccistraße ist nur für Krankentransporte
möglich. Die Buslinie 134 wird umgeleitet.
Die alternative Routenführung verläuft
entlang der Ganghoferstraße, Kazmairstraße, Trappentreustraße und zurück.
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Mittlerer Sperrring – ZufahrtssperreSchäfflerstr.
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Für den Kfz-Verkehr gesperrt, Zufahrt nur
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Lieferverkehr, Kunden). Keine Zufahrtserlaubnis
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Die beiden direkt an das Festgelände
angrenzenden Straßen „Bavariaring“
und „Theresienhöhe“ werden für den
Kfz-Verkehr gesperrt. Das Parken sowie
das kurzzeitige Halten von Fahrzeugen
ist vom 19.9. bis 4.10. nicht erlaubt.
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Mittlerer Sperrring –
Bavariaring, Theresienhöhe
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Die Einfahrt in diesen Bereich
ist nur für berechtigte Anlieger,
also für diejenigen, deren Ziel
oder Quelle im gesperrten
Bereich liegt, zulässig. So ist die Zufahrt
für Anwohner sowie deren Besucherinnen
und Besucher, aber auch für den Liefer- und
Kundenverkehr jederzeit möglich. Gleiches
gilt auch für das Wohngebiet Bavariapark.
Für die Einfahrt ist keine Zufahrtserlaubnis
notwendig.
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Rund um die Festwiese wird ein weiträumiger Sperrbereich eingerichtet. Er
wird begrenzt durch die Lindwurmstraße,
Herzog-Heinrich-Straße, Paul-HeyseStraße, Schwanthalerstraße, Schießstättstraße, Heimeranstraße, Ganghoferstraße,
Hans-Fischer-Straße und Poccistraße.
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Äußerer Sperrring –
Sperrungen im weiteren
Umfeld der Theresienwiese
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Mit der Umsetzung wird
bereits ab 10.9. begonnen.
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Die Maßnahmen
Die Einfahrt in den Mittleren
Sperrring ist über die im Plan
dargestellten Durchlassstellen
nur mit einer Zufahrtserlaubnis möglich.
Diese kann beim Kreisverwaltungsreferat
beantragt werden.
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Ziel ist es, die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Oktoberfestes
zu erhöhen und die Verkehrssituation
rund um das Festgelände zu verbessern.
Dieses Konzept hat sich aus der Sicht des
Polizeipräsidiums und der Landeshauptstadt München bewährt und wird deshalb
auch 2015 beibehalten.
Das Aufstellen der Schranken erfordert
einen baulichen Aufwand. Mit dem
Aufstellen wird deshalb stufenweise
bereits am Donnerstag, 10.9. begonnen.
Die Sackgassen bestehen somit bereits
einige Tage vor Beginn des Oktoberfestes. Ab diesem Zeitpunkt ist mit
Verkehrsbehinderungen zu rechnen
beziehungsweise sind Umfahrungen
notwendig.
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Für das Münchner Oktoberfest besteht
ein umfangreiches Sicherheits- und
Verkehrskonzept, das jedes Jahr in enger
Abstimmung zwischen den zuständigen
städtischen Referaten und der Polizei
angepasst wird.
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Die Ausgangssituation
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Die in den Bavariaring oder in die
Theresienhöhe einmündenden
Seitenstraßen werden durch
Schranken zu Sackgassen. Eine
Durchfahrt für Fahrzeuge ist
nicht möglich. Bestehende Einbahnregelungen werden aufgehoben.
Maßnahmen rund um das Oktoberfest 2015
Vom 19.9. bis einschließlich 4.10.
wegen Auf- undtuAbbaustr.
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vom 10.9. bis 8.10.
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Verkehrsregelungen –
rund um das Oktoberfest 2015