Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen

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Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen
Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen
zur Hausarztzentrierten Versorgung
Vertragspartner
GEK
BKK-VAG Ost
BIG-Gesundheit/Vertragskoordination
Knappschaft/
Vertragskoor-dination
IKK Sachsen/ IKK
Hamburg*
Vertragsbeginn
01.04.2006
01.01.2008
01.04.2008
01.10.2008
01.10.2008/ *Beitritt
am 01.04.2009
Hausärzte
Haus- und Kinderärzte
Haus- und Kinderärzte
Haus- und Kinderärzte
Hausärzte
Welche Ärzte/angstellte Ärzte können teilnehmen
KV Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle, Abteilung Qualitätssicherung
Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes an:
ab Folgequartal, wenn
Antrag bis 15. des
Vorquartals eingeht
Teilnahme ab wann möglich:
ab Quartal der Abgabe
der Teilnahmeerklärung
und Betätigung durch die
KVS
ab Beginn Quartal der
Teilnahmebestätigung
durch die KVS
mit Beginn des Quartals
der Teilnahmebestätigung
durch die KVS
ab Beginn des Quartals
der
Teilnahmebestätigung
durch die KVS
mindestens 1 für
Fortbildung nach § 95d
SGB V:
mindestens 1 für
Fortbildung nach § 95d
SGB V:
mindestens 1
Fortbildung:
1. Qualitätsanforderungen- Zugangsvoraussetzungen
Erfüllung Fortbildungsverpflichtung § 95d SGB V
strukturierte hausärztliche Fortbildung im Rahmen von Qualitätszirkeln und/ oder
anerkannten Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Inhalten:
mind. 4 QZ/ Jahr :
mindestens 1
Fortbildung:
- patientenzentrierte Gesprächsführung
oder
oder
oder
oder
oder
- psychosomatische Grundversorgung
oder
oder
oder
oder
oder
- Palliativmedizin
oder
oder
oder
oder
oder
- allgemeine Schmerztherapie
oder
oder
oder
oder
oder
- Geriatrie bzw. Kinder- und Jugendmedizin
oder
oder
oder
oder
oder
- DMP-orientiert
Teilnahme an strukturierten Veranstaltungen/QZ zu Arzneimitteltherapie
oder
Teilnahme an strukturierten QZ zur hausärztl. Praxis
Einsatz evidenzbasierter Leitlinien
Leitlinien nach Anlage 2 des
Vertrages
Einführung QM-System gemäß Richtlinie des G-BA
Teilnahme an psychosom.atischer Grundversorgung *
oder
Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin/ Chirotherapie
oder
Genehmigung zur Abrechnung von Akupunkturleistungen
oder
Kinderarzt
Teilnahme am eletronischen DMP (eDMP)
Diabetes
mel. Typ 2
Teilnahme an weiteren eDMP
Berücksichtigung der Leitlinien bei DMP
Berücksichtigung der Grundsätze des Arzneimittelmanagements
* (Nachqualifikation innerhalb von 3 Jahren möglich, dabei muss der Nachweis des Beginns innerhalb 1 Jahres nach Vertragsteilnahme gegenüber der KV Sachsen erbracht werden)
Stand: 15.07.2009
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Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen
zur Hausarztzentrierten Versorgung
GEK
Vertragspartner
BKK-VAG Ost
BIG-Gesundheit/Vertragskoordination
Knappschaft/
Vertragskoor-dination
x
x
IKK Sachsen/ IKK
Hamburg*
sachliche Mindestausstattung:
funktionstüchtiges Faxgerät
elektronische Kommunikation - E-Mail
Praxis-Datenverarbeitungssystem
- elektronische Führung Patientenakten
- Recallsystem (für Impfen, Früherkennungsmaßnahmen)
- Speicherung von Befunddaten
- elektronische Abrechnung
apparative Mindestausstattung:
EKG
Belastungs-EKG (in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)
Akutlabor
Lungenfunktionstest (in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)
Blutdruckmessung
Blutzuckermessung
behindertenfreundlicher Praxiszugang (soweit baulich zumutbar)
2. Nachweispflicht (fachliche/sächliche Voraussetzungung)
zu Beginn der Teilnahme am Vertrag
1 Jahr nach Teilnahme am Vertrag
Stand: 15.07.2009
x
x
x
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Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen
zur Hausarztzentrierten Versorgung
Vertragspartner
GEK
BKK-VAG Ost
BIG-Gesundheit/Vertragskoordination
Knappschaft/
Vertragskoor-dination
IKK Sachsen/ IKK
Hamburg*
3. Häufigste Fragen
Welche Patienten sind teilnahmeberechtigt?
Wohin müssen die Einschreibebögen der Patienten versandt werden?
Versicherte nach
Vollendung des 18.
Lebensjahres
KV Sachsen zur
Abrechnungsannahme
Versicherte nach
Vollendung des 18.
Lebensjahres
ohne Altersbeschränkung
ohne Altersbeschränkung
ohne Altersbeschränkung
BKK Hausarztzentrierte
Versorgung
PF1455
39004 Magdeburg
BIG-Die Direktkasse
Semerteichstr.
54 - 56
44141 Dortmund
KV Nordrhein
Bezirksgeschäfts-stelle
Düsseldorf
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
KV Sachsen zur
Abrechnungsannahme
Bis wann müssen die Einschreibebögen der Patienten versandt werden?
spätestens zur nächsten
unverzüglich
Quartalsabrechnung
Verfügt der Patient über eine "Hausarzt-Card" oder einen Aufkleber für die
Versichertenkarte?
nein, der Arzt erhält bei
Ausscheiden des
Versicherten eine
schriftliche Information
duch die GEK
der Versicherte erhält
von seiner BKK einen
separaten Nachweis,
welcher dokumentiert,
dass er an der HVZ
teilnimmt
Ist die Praxisgebühr von den Patienten zu entrichten?
vor Teilnahme am
Vertrag ja, ansonsten
nein
je nach BKK gibt es
unterschiedliche
Regelungen - siehe Liste
teilnehmender BKKn im
Internet der KV Sachsen
unter Verträge (im
Zweifelsfall ja)
Welche Abrechnungsnummern zum Vertrag gibt es?
91100-91104
91100B, 91102B
Was hat der Vertreter bei eingeschriebenen Patienten zu beachten?
spätestens innerhalb 14
Tagen
nein
(der Versicherte erhält
lediglich einen
Gesundheitspass)
ja
81110
-
nein, der Versicherte
erhält ein Bestätigungsschreiben von der
Knappschaft über die
Teilnahme an der HZV
ja
81110, 81111
spätestens zur nächsten
Quartalsabrechnung
nein, der Versicherter
erhält ein Bestätigungsschreiben von der IKK
über die Teilnahme an
der HZV
ja
91100 bis 91103
Der vertretende Arzt kann die EBM-Leistungen bei Patienten erbringen, auch wenn er selbst nicht am Vertrag teilnimmt. Die
vertragsspezifischen Abrechnungsnummern dürfen nicht angesetzt werden.
Hat der Vertreter die Praxisgebühr beim Patienten einzuziehen?
sofern der vertretende
Hausarzt am Vertrag
teilnimmt nein,
anderenfalls ja
(ausgenommen es liegt
eine Quittung vor)
ja (wenn Quittung
vorliegt, nein)
ja (wenn Quittung
vorliegt, nein)
ja (wenn Quittung
vorliegt, nein)
ja (wenn Quittung
vorliegt, nein)
Mit welcher Frist kann der Vertrag durch den Arzt gekündigt werden?
bis zu 4 Wochen vor
Quartalsende
4 Wochen zum
Quartalsende
4 Wochen zum
Quartalsende
3 Monate zum Ende
eines
Kalenderhalbjahres
4 Wochen zum
Quartalsende
Stand: 15.07.2009
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