Allgemeine Informationen zur Dateimeldung - IDEV
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Allgemeine Informationen zur Dateimeldung - IDEV
Statistisches Bundesamt Intrahandelsstatistik Allgemeine Informationen zur Dateimeldung im Intrahandel Statistik: Intrahandel Version: Status: Version 2.0 Stand: 01.12.2016 Kontakt: [email protected] 2.0 Änderungsverlauf Version Datum Autor Änderung 1.0 15.11.2007 Jürgen Frischmann Neuerstellung 1.1 27.10.2008 Brunhilde Kreuter Textliche Ergänzung zu Meldedateien Seite 5 u. 6 1.2 01.12.2009 Jürgen Frischmann Textliche Überarbeitung Seite 8 und 9 1.3 01.12.2010 Jürgen Frischmann Textliche Überarbeitung 1.4 18.01.2012 Brunhilde Kreuter Textliche Ergänzung zu Ersatzlieferungen 1.5 14.03.2012 Jürgen Frischmann Änderung an Links 1.6 01.12.2012 Brunhilde Kreuter Textliche Überarbeitung Seiten 3, 4-8, 10, 12 1.7 01.12.2013 Jürgen Frischmann Änderung im Berichtigungsverfahren 1.8 01.12.2014 Jürgen Frischmann Textliche Überarbeitung Seite 3 1.9 14.07.2015 Jürgen Frischmann Textliche Überarbeitung Seite 9 und 10 2.0 01.12.2016 Kornelia Kreuzberger Textliche Überarbeitung © Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Deutschland Statistisches Bundesamt Einleitung .................................................................................................................... 3 Zweck der Intrahandelsstatistik ............................................................................................................. 3 Auskunftspflicht .................................................................................................................................... 3 Rechtsgrundlagen ................................................................................................................................. 3 Abgabetermin........................................................................................................................................ 3 Aufbewahrungsfristen ........................................................................................................................... 4 Anmeldestelle ....................................................................................................................................... 4 Anwendung des Intrastat - Erhebungssystems ....................................................................................... 4 Befreiungen von der Anmeldung ............................................................................................................ 4 Anwendungsbasierte Meldedateien im Intrahandel ....................................................... 5 Dateiübermittlung ................................................................................................................................. 5 Dateiformate im Intrahandel .................................................................................................................. 6 IDES-Meldedateien ............................................................................................................................ 6 ASCII-Dateien..................................................................................................................................... 6 INSTAT/XML-Dateien .......................................................................................................................... 6 DatML/RAW-Dateien .......................................................................................................................... 6 Ersatzlieferungen und Berichtigungen von Dateimeldungen ................................................................... 7 Hinweise zu Berichtigungen ............................................................................................................... 7 Ersatzlieferung und Stornierung von Dateien über das IDEV-Melderkonto ........................................... 8 Ersatzlieferung und Stornierung von eSTATISTIK.core Dateien ............................................................. 9 Berichtigung mit dem Onlineformular „Intrahandel Berichtigung“ in IDEV ........................................... 9 Ersatzanforderungen, Ersatzmeldungen und Rückfragen ........................................................................ 9 Ersatzanforderungen von Meldungsdateien ....................................................................................... 9 Rückfragen ........................................................................................................................................ 9 Fehlanzeige ....................................................................................................................................... 9 Negative Werte ................................................................................................................................ 10 Komprimieren („Zippen“) der Lieferdateien .......................................................................................... 10 Kontakt/Ansprechpartner ........................................................................................... 11 Statistisches Bundesamt, G 305-14 2 Statistisches Bundesamt Einleitung Im nachfolgenden Dokument werden Ihnen alle allgemeinen Informationen die zur Erstellung von Dateimeldungen im Intrahandel erforderlich sind, zur Verfügung gestellt. Die Schlüsselverzeichnisse und Datensatzbeschreibungen für die unterschiedlichen Datenformate stehen auf den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe.html im Kapitel 6 als PDFDokumente zum Herunterladen zur Verfügung. Zweck der Intrahandelsstatistik Die Intrahandelsstatistik dient dem Zweck, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands in den vielfältigsten Gliederungen bereitzustellen. Solche Ergebnisse werden von den Gemeinschaftsorganen, den nationalen Regierungen, Wirtschafts- und Unternehmensverbänden, Instituten der Marktforschung und Marktbeobachtung sowie Unternehmen benötigt, um Analysen über die eigene europäische Wettbewerbsfähigkeit, die Import- und Exportabhängigkeit bei einzelnen Gütern und Branchen sowie über Preisentwicklungen im Intrahandel durchführen zu können. Das Ziel der statistischen Beobachtung ist ausschließlich die Darstellung der tatsächlichen Warenbewegungen zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Nur wenn eine Ware von Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat geliefert oder aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbracht wird, ist eine statistische Meldung zur Intrahandelsstatistik abzugeben. Auskunftspflicht Auskunftspflichtig im Rahmen der Intrahandelsstatistik ist grundsätzlich jeder Steuerpflichtige, der nach dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland als Unternehmer registriert ist, d.h. eine deutsche (Umsatz-) Steuernummer zugeteilt bekommen hat, und einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner abschließt, der das Verbringen einer Unionsware zwischen Deutschland und einem anderen EUMitgliedstaat zum Inhalt hat. Die Auskunftspflicht besteht unabhängig davon, ob der inländische oder ausländische Vertragspartner die Beförderung der Waren durchführt oder veranlasst. Weitere Informationen zur Auskunftspflicht finden Sie im Leitfaden zur Intrahandelsstatistik. Rechtsgrundlagen Die gültigen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Intrahandelsstatistik finden Sie im Leitfaden zur Intrahandelsstatistik. Die gedruckte Fassung des Leitfadens kann per Fax +49 611 75 3965 oder unter der Telefonnummer: +49 611 75 4525 und per E-Mail: [email protected] angefordert werden. Abgabetermin Der Termin für die Abgabe ist der 10. Werktag (= Arbeitstag) des auf den Bezugsmonat folgenden Monats. Zu diesem Termin müssen die Dateien unabhängig vom Übertragungsweg bei uns eingegangen sein. Eine Fristverlängerung über den 10. Arbeitstag hinaus ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn beispielsweise für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Dauerfristverlängerung vom Finanzamt gewährt wurde. Falls in einem Meldemonat keine grenzüberschreitenden Warenbewegungen (Eingänge und/oder Versendungen) getätigt wurden, können Sie uns - zur Vermeidung von Rückfragen im Rahmen unserer Eingangskontrollen - eine schriftliche Fehlanzeige unter Angabe der Materialnummer und des Meldemonats per E-Mail an [email protected] oder per Fax (Faxnummer +49 611 75 3957) senden. Statistisches Bundesamt, G 305-14 3 Statistisches Bundesamt Aufbewahrungsfristen Wegen ggf. notwendiger Rückfragen durch das Statistische Bundesamt sollten kaufmännische Unterlagen, die zur Erstellung der Intrastat-Meldungen erforderlich waren, und eventuelle Kopien der Meldedateien 2 Jahre aufbewahrt werden. Anmeldestelle Statistisches Bundesamt Gruppe Außenhandel 65180 Wiesbaden Anwendung des Intrastat - Erhebungssystems Alle Fälle des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten mit Unionswaren können in Dateiform gemeldet werden. Die Warenverkehre sind spätestens im darauffolgenden Monat statistisch anzumelden. Bei innergemeinschaftlichen Warenverkehren mit Nichtunionswaren ist weiterhin grundsätzlich das Meldesystem Extrastat zu verwenden, soweit nicht die Verwendung anderer Meldeformen ausdrücklich vorgesehen ist. Welche Warenbewegungen aus besonderen Teilen des Hoheitsgebietes im Intrastat - Erhebungssystem anzumelden sind, entnehmen Sie dem Anhang 5 des Leitfaden zur Intrahandelsstatistik. Befreiungen von der Anmeldung Privatpersonen sind grundsätzlich von der Auskunftspflicht befreit. Aber: Waren, die von inländischen Unternehmen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten gesandt werden, bzw. Eingänge von Waren, die von Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten an deutsche Unternehmen gesandt werden, sind grundsätzlich durch das inländische Unternehmen anzumelden. Umsätze mit privaten Selbstabholern sind nicht zu melden (siehe auch Leitfaden zur Intrahandelsstatistik). Erwirbt eine Privatperson ein neues Fahrzeug (z.B. eine Yacht) mit einem Wert, der oberhalb der Anmeldeschwelle liegt, ist sie nach dem Umsatzsteuerrecht als Steuerpflichtiger zu betrachten und wird damit zum Auskunftspflichtigen in der Intrahandelsstatistik. Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang) sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten eine festgesetzte Meldeschwelle im Vorjahr nicht überschritten haben. Wird die vorgenannte Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde, d.h. für diesen Monat ist die erste statistische Meldung für die jeweilige Verkehrsrichtung abzugeben. Hierbei sind die (Waren-) Werte aller grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Warenbewegungen (in der jeweiligen Verkehrsrichtung) zu berücksichtigen; unabhängig davon, ob es sich um Kaufgeschäfte, Lohnveredelungen oder sonstige meldepflichtige Transaktionen handelt. Nicht anzumelden sind alle Warenbewegungen, die in der Befreiungsliste aufgeführt sind. Die Befreiungsliste der Waren, die von der Anmeldung zur Statistik befreit sind, finden Sie als Anhang 4 im Leitfaden zur Intrahandelsstatistik. Die gedruckte Fassung des Leitfadens kann per Fax +49 611 75 3965 oder unter der Telefonnummer: +49 611 75 4525 und per E-Mail: [email protected] angefordert werden. Statistisches Bundesamt, G 305-14 4 Statistisches Bundesamt Anwendungsbasierte Meldedateien im Intrahandel Die Meldedaten zur Intrahandelsstatistik können in verschiedenen Dateiformaten erstellt und abhängig vom Dateiformat auf elektronischem Weg via Internet übermittelt werden. Die Übersendung von Dateien via E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Dateiübermittlung Die Meldedateien mit Intrahandelsdaten können online via IDEV oder eSTATISTIK.core übersandt werden. • IDEV, die Internet Datenerhebung im Verbund der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, ermöglicht die Onlinemeldung von Daten in einer Webapplikation über das Internet. Für die Durchführung der Meldung wird eine Web-Seite zur verschlüsselten Dateiübertragung zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie auf den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe.html. Via IDEV können mit der Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software (IDES) erzeugte IDES-Dateien, ASCII-Dateien und INSTAT-XML-Dateien übermittelt werden. Als Dateiname ist die vom Statistischen Bundesamt zugeteilte 5-stellige alphanumerische Materialnummer mit der für das jeweilige Dateiformat gültigen Endung gemäß Datensatzbeschreibung anzugeben. Diese lautet bei IDES-Meldedateien (Dateiendung „.WCR“), ASCII-Dateien (Dateiendung „.ASC“) und bei INSTAT-XML-Dateien (Dateiendung „.XML“). ASCII- und INSTAT-XML-Dateien mit einer hohen Anzahl von Datensätzen können „gezippt“ bzw. „komprimiert“ übermittelt und in diesem Fall mit der Dateiendung „.zip“ übersandt werden. Zur Dateiübertragung via IDEV ist eine Kennung erforderlich, die auf der IDEV-Startseite unter https://www-idev.destatis.de im Menü „registrieren“ beantragt werden kann. Zur automatisierten Dateiübertragung von Meldedateien steht im Rahmen des IDEV-Meldesystems ein Uploadprogramm zur Verfügung. Dieses kann als Download geladen werden oder per E-Mail ([email protected]) als ZIP-Datei angefordert werden. eSTATISTIK.core, CORE steht für „Common Online Rawdata Entry“ und unterstützt die automatisierte Gewinnung der statistischen Rohdaten aus den betrieblichen Daten von Unternehmen / Behörden sowie die automatische Übermittlung an die zentrale InternetDateneingangsstelle. Alle Informationen zu eSTATISTIK.core finden Sie im Internet unter https://erhebungsportal.estatistik.de. HINWEIS nur für Softwareanbieter: ASCII- oder INSTAT-XML-Dateien deren Satzaufbau getestet werden soll, können unter der IDEVKennung und dem Passwort des Softwareanbieters im Upload-Verfahren übermittelt werden. Die Dateien sind, wie in der jeweiligen Beschreibung aufgeführt, entsprechend als Test zu kennzeichnen. DatML/RAW-Dateien die gemäß der Liefervereinbarung von eSTATISTIK.core generiert werden, müssen zum Test via eSTATISTIK.core online übermittelt werden. In den Stammdaten des Drittanmelders ist von Softwareanbietern als Bu/Fa 06, die Steuernummer 9999999999, und der Zusatz 999 zu hinterlegen. Statistisches Bundesamt, G 305-14 5 Statistisches Bundesamt Dateiformate im Intrahandel Bevor Daten zur Intrahandelsstatistik in Form von Meldungsdateien übermittelt werden, ist bei allen zugelassenen Dateiformaten eine Testdatei zu erstellen und online zu übersenden. Zur Onlineübermittlung muss der Melder für das jeweilige Onlinemeldesystem als Melder registriert sein (siehe Dateiübermittlung). IDES-Meldedateien sind Dateien, die mit der Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software (IDES) erstellt werden. IDES ist eine vom Statistischen Bundesamt zum Zweck der Intrahandelsdatenerfassung entwickelte, eigenständig einzusetzende Software, die die Offline-Erstellung von Meldungen zur Intrahandelsstatistik ermöglicht. Im Dialogverfahren können die im Rahmen des Intrastat-Erhebungssystems zu meldenden Daten eingegeben und bearbeitet werden. Das Programm ist in der Lage, Daten aus anderen Dateien, z.B. aus der Buchhaltung, über eine ASCII-, CSV- oder XML-Schnittstelle zu übernehmen und als Eingabesätze abzuspeichern. Die Datenübertragung erfolgt online via IDEV. Alle weiteren Informationen, die Installationsanweisung, eine Programmdokumentation und das Programm als ZIP-Datei zum Download finden Sie im Internet auf den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels im Kapitel 7 unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe7.html. ASCII-Dateien sind selbst oder mit Hilfe einer Software gemäß der aktuell gültigen Datensatzbeschreibung in einem festen Satzaufbau erstellte ASCII-Dateien und können online via IDEV übermittelt werden. Die Übersendung von Dateien via E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Die aktuelle Datensatzbeschreibung und weitere Informationen finden Sie im Internet im Kapitel 6.1. auf den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe6_1.html. INSTAT/XML-Dateien sind selbst oder mit Hilfe einer Software erstellte XML-Dateien, die gemäß der aktuell gültigen XMLDatensatzbeschreibung im INTSTAT/XML-Format vorliegen. INSTAT/XML ist eine auf europäischer Ebene entwickelte XML-basierte Nachricht für die Meldung von Rohdaten zur Intrahandelsstatistik. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe des Europäischen Instituts für Normung entwickelt. Die Datenübertragung erfolgt online via IDEV. Alle Informationen und die aktuelle Datensatzbeschreibung finden Sie im Internet im Kapitel 6.2. auf den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe6_2.html. DatML/RAW-Dateien sind selbst oder mit Hilfe einer Software erstellte XML-Dateien, die gemäß der aktuellen eSTATISTIK.core Datensatzbeschreibung (sog. Liefervereinbarung) im DatML/RAW-Format erstellt wurden. Die Datenübertragung erfolgt nur im Rahmen von eSTATISTIK.core und mit der dafür zuvor beantragten Kennung. Zur Zulassung muss eine Testdatei im DatML/RAW-Format online via eSTATISTIK.core übermittelt werden. Die Testdatei sollte mindestens 10 Datensätze und im Inhalt der Datei muss als Materialnummer „XGTEST“, das Anmeldejahr, den Anmeldemonat, das Erstellungsdatum und Erstellungsuhrzeit beinhalten. Nach erfolgreichem Test der Dateien wird Ihnen eine 5-stellige alphanumerische Materialnummer mitgeteilt. Diese Materialnummer ist anstatt „XGTEST“ anzugeben. Alle Informationen finden Sie im Internet unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe6_3.html Statistisches Bundesamt, G 305-14 6 Statistisches Bundesamt Ersatzlieferungen und Berichtigungen von Dateimeldungen Intrastat-Meldungen, die sich nach Übertragung an das Statistische Bundesamt als fehlerhaft herausstellen, sind grundsätzlich zu berichtigen, wenn sie das laufende oder vorangegangene Kalenderjahr betreffen. Es sind nur Angaben zu korrigieren, die im Zeitpunkt der Anmeldung objektiv unzutreffend waren (z.B. Anmeldung einer anderen als der gelieferten Ware), nicht dagegen später eingetretene Änderungen (z.B. spätere Vertragsänderungen, Skonti oder Mengenrabatte am Jahresende). Hinweise zu Berichtigungen • Nachmeldungen sollten nicht in Form einer Berichtigung gemeldet werden. Noch nicht gemeldete Daten können in Dateiform oder als weitere Meldung, mit der „IDEV-Formularmeldung“ für den schon gemeldeten Berichtszeitraum zur Statistik angemeldet werden. • Es sind nur die Angaben zu korrigieren, die im Zeitpunkt der Anmeldung unzutreffend waren. Nicht zu korrigieren sind später eingetretene Änderungen z.B. durch Vertragsänderungen, Skonti oder nicht absehbare Mengenrabatte am Jahresende. • Angaben in den Feldern „Rechnungsbetrag“ bzw. „Statistischer Wert“ müssen nur korrigiert werden, wenn sich der ursprüngliche Wert durch die Korrektur um mehr als 5.000 Euro verändert. • Angaben in den Feldern „Eigenmasse“ und „Besondere Maßeinheit“ müssen nur korrigiert werden, wenn sich die ursprüngliche Menge durch die Korrektur um mehr als 10 % verändert. • Angaben in den übrigen Feldern müssen nur korrigiert werden, wenn der Rechnungsbetrag bzw. der Statistische Wert der betreffenden Warenposition höher ist als 5.000 Euro. Statistisches Bundesamt, G 305-14 7 Statistisches Bundesamt Ersatzlieferung und Stornierung von Dateien über das IDEV-Melderkonto Falls über IDEV-Intrahandel gemeldete Dateien storniert oder eine große Anzahl von Positionen berichtigt werden müssen, können diese Dateien über das IDEV-Melderkonto ersetzt oder storniert werden. Auf den IDEV-Hilfe-Seiten unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe5.html im Kapitel 5 wird die Ersatzlieferung und Stornierung von Meldedateien über das IDEV-Melderkonto ausführlich beschrieben. Das IDEV-Melderkonto wird nach der Anmeldung unter https://www-idev.destatis.de über den Menüpunkt „Melderkonto“ geöffnet. Die bereits gemeldeten Dateien können hier über die Links „Ersetzen“ und „Stornieren“ ersetzt oder komplett storniert werden. Abb. IDEV-Melderkonto Dateimeldung Statistisches Bundesamt, G 305-14 8 Statistisches Bundesamt Ersatzlieferung und Stornierung von eSTATISTIK.core Dateien Falls über eSTATISTIK.core gemeldete Dateien storniert oder eine große Anzahl von Positionen berichtigt werden müssen, informieren Sie uns bitte per Fax +49 611 75 3957. Beschreiben Sie die durchzuführende Änderung und geben Sie bitte den Meldeweg (eSTATISTIK.core) und die Materialnummer und das Meldedatum der Datei an. Berichtigung mit dem Onlineformular „Intrahandel Berichtigung“ in IDEV Bereits gesendete Meldepositionen können von registrierten IDEV-Meldern mit dem Onlineformular „Intrahandel Berichtigung“ im Onlinemeldesystem IDEV berichtigt werden. Der Login zur IDEVOnlinemeldung erfolgt auf der Startseite https://www-idev.destatis.de mit der vorliegenden IDEV-Kennung (w3s....) und dem dazugehörigen Passwort. Bitte beachten Sie in jedem Fall die nach dem Aufruf des Berichtigungsformulars angezeigten Hinweise zu Berichtigungen und tragen Sie in Spalte „1“ des Onlineformulars die ursprünglichen Angaben der gemeldeten Position und in Spalte „2“ die notwendige Änderung/Berichtigung ein. Ersatzanforderungen, Ersatzmeldungen und Rückfragen Falls bereits übersandte Meldungsdateien und einzelne Datensätze sich als fehlerhaft oder fraglich herausstellen, kann es zu Ersatzanforderungen oder Rückfragen durch das Statistische Bundesamt kommen. Falls Sie selbst feststellen, dass die gemeldeten Daten einer Meldedatei fehlerhaft sind, kann eine Ersatzmeldung übermittelt werden. Ersatzanforderungen von Meldungsdateien Wenn vom Statistischen Bundesamt Ersatz für ganze Meldungsdateien angefordert wird, sind alle Intrahandelsdaten der ursprünglichen Datei gelöscht und nicht verarbeitet worden. • Falls die Meldedatei online via IDEV übertragen wurde, ist die Meldedatei im Melderkonto als „nicht verarbeitet“ gekennzeichnet. Die Ersatzdatei für den angeforderten Berichtszeitraum kann online via IDEV übermittelt werden. • Falls via eSTATISTIK.core gemeldet wurde und es schon bei der Übertragung zu einer Fehlermeldung vom Server kam, ist die gesamte XML-Datei nach Berichtigung des Fehlers mit allen Daten neu zu übersenden. Wenn ein Ersatz aller Meldedaten einer eSTATISTIK.core -Meldedatei von der für den Intrahandel zuständigen Fachabteilung angefordert wird, sind nach der Berichtigung nur die Intrahandelsdaten erneut in Dateiform via eSTATISTIK.core anzumelden. Rückfragen Falls es bezüglich einzelner Meldungspositionen zu Rückfragen durch die für den Intrahandel zuständige Fachabteilung kommt, sind diese grundsätzlich schriftlich zu beantworten. Erforderliche Änderungen müssen auf den der Rückfrage beigefügten Kopien durchgeführt werden. Falls Sie aufgrund einer oder mehrerer Rückfragen feststellen, dass die gemeldeten Daten einer ganzen Meldedatei fehlerhaft sind, kann eine Ersatzdatei übermittelt werden. In diesem Fall muss allerdings die fehlerhafte Datei gelöscht werden. Fehlanzeige Falls in einem Meldemonat keine grenzüberschreitenden Warenbewegungen (Eingänge und/oder Versendungen) getätigt wurden, können sie uns - zur Vermeidung von Rückfragen im Rahmen unserer Eingangskontrollen - eine schriftliche Fehlanzeige unter Angabe der Materialnummer (Dateimeldungen) oder der IDEV-Kennung (Online-Formularmeldungen) per E-Mail an [email protected] oder per Fax (Faxnummer +49 611 75 3957) senden. Statistisches Bundesamt, G 305-14 9 Statistisches Bundesamt Negative Werte Negative Beträge können nicht gemeldet werden. Gutschriften, wie nachträgliche Preisnachlässe usw., denen keine Warenbewegung zu Grunde liegt, sind in der Intrahandelsstatistik nicht anzumelden. Gutschriften aufgrund von Warenrücksendungen sind als Warenbewegungen anzumelden. Siehe Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Kapitel 3.3 „Berichtigungen“ und Kapitel 9.2 „Retouren und Gutschriften“ Komprimieren („Zippen“) der Lieferdateien Die Dauer der Onlineübertragung der Meldedatei ist von der Dateigröße abhängig. Zur Reduzierung der Übertragungsdauer kann die Lieferdatei komprimiert („gezippt“) werden. Es dürfen nur ASCII- und XMLDateien in gezippter Form mit der Dateiendung „ZIP“ gesendet werden. Ein ZIP-Archiv darf nur eine Lieferdatei enthalten. Diese ist ohne Pfadangaben in das Archiv aufzunehmen. Der Name der Lieferdatei im Archiv muss im o.g. Beispiel XX123.ASC lauten. Der Name des Archivs ist nachfolgend beschrieben. DOS/Windows Die Lieferdatei kann komprimiert werden. Der Name der Lieferdatei im ZIP-Archiv muss XX123.ASC, der Name des Archivs XX123.zip lauten. Dieses Archiv ist an das Statistische Bundesamt mittels IDEV zu übertragen. Name der Lieferdatei Name des ZIP-Archivs Keine Pfadangabe Unix/Linux A.) Komprimierung mittels Unix-Kommando compress Die Lieferdatei XX123.ASC kann z.B. durch Eingabe von compress XX123.ASC komprimiert werden. Die daraus resultierende Datei XX123.ASC.Z ist anschließend mittels IDEV zu übertragen. B.) Komprimierung mittels GNUZIP Die Komprimierung der Lieferdatei XX123.ASC mittels des frei verfügbaren GNUZIP kann durch Eingabe von gzip XX123.ASC durchgeführt werden. Die daraus resultierende Datei XX123.ASC.gz ist anschließend mittels IDEV zu übertragen. Statistisches Bundesamt, G 305-14 10 Statistisches Bundesamt Kontakt/Ansprechpartner Statistisches Bundesamt G 305-14 D-65180 Wiesbaden [email protected] Für Fragen zum Online-Meldesystem IDEV-Intrahandel: Telefon +49 611 75 2349, -3390, -3238 Fax +49 611 75 3922 Für Fragen zu ASCII- Dateien: Telefon +49 611 75 3609, -2705, -2951 Fax +49 611 75 3922 Für Fragen Instat/XML- Dateien: Telefon +49 611 75 3390, -2951 Fax +49 611 75 3922 Für Fragen zur Steuernummer (UStVA) / Unterscheidungsnummer: Telefon +49 611 75 4417, -2865, -2741 Fax +49 611 75 3922 Für Fragen zu Warennummern und Warensystematik: Telefon +49 611 75 2863 [email protected] Für Fragen zu eSTATISTIK.core Telefon: +49 611 75 2040 Fax: +49 611 75 4000 [email protected] Statistisches Bundesamt, G 305-14 11