Allgemeine Informationen zur Dateimeldung - IDEV

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Allgemeine Informationen zur Dateimeldung - IDEV
Statistisches Bundesamt
Intrahandelsstatistik
Allgemeine Informationen zur Dateimeldung
im Intrahandel
Statistik:
Intrahandel
Version:
Status:
Version 2.0
Stand:
01.12.2016
Kontakt:
[email protected]
2.0
Änderungsverlauf
Version
Datum
Autor
Änderung
1.0
15.11.2007
Jürgen Frischmann
Neuerstellung
1.1
27.10.2008
Brunhilde Kreuter
Textliche Ergänzung zu Meldedateien Seite 5 u. 6
1.2
01.12.2009
Jürgen Frischmann
Textliche Überarbeitung Seite 8 und 9
1.3
01.12.2010
Jürgen Frischmann
Textliche Überarbeitung
1.4
18.01.2012
Brunhilde Kreuter
Textliche Ergänzung zu Ersatzlieferungen
1.5
14.03.2012
Jürgen Frischmann
Änderung an Links
1.6
01.12.2012
Brunhilde Kreuter
Textliche Überarbeitung Seiten 3, 4-8, 10, 12
1.7
01.12.2013
Jürgen Frischmann
Änderung im Berichtigungsverfahren
1.8
01.12.2014
Jürgen Frischmann
Textliche Überarbeitung Seite 3
1.9
14.07.2015
Jürgen Frischmann
Textliche Überarbeitung Seite 9 und 10
2.0
01.12.2016
Kornelia Kreuzberger
Textliche Überarbeitung
© Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Deutschland
Statistisches Bundesamt
Einleitung .................................................................................................................... 3
Zweck der Intrahandelsstatistik ............................................................................................................. 3
Auskunftspflicht .................................................................................................................................... 3
Rechtsgrundlagen ................................................................................................................................. 3
Abgabetermin........................................................................................................................................ 3
Aufbewahrungsfristen ........................................................................................................................... 4
Anmeldestelle ....................................................................................................................................... 4
Anwendung des Intrastat - Erhebungssystems ....................................................................................... 4
Befreiungen von der Anmeldung ............................................................................................................ 4
Anwendungsbasierte Meldedateien im Intrahandel ....................................................... 5
Dateiübermittlung ................................................................................................................................. 5
Dateiformate im Intrahandel .................................................................................................................. 6
IDES-Meldedateien ............................................................................................................................ 6
ASCII-Dateien..................................................................................................................................... 6
INSTAT/XML-Dateien .......................................................................................................................... 6
DatML/RAW-Dateien .......................................................................................................................... 6
Ersatzlieferungen und Berichtigungen von Dateimeldungen ................................................................... 7
Hinweise zu Berichtigungen ............................................................................................................... 7
Ersatzlieferung und Stornierung von Dateien über das IDEV-Melderkonto ........................................... 8
Ersatzlieferung und Stornierung von eSTATISTIK.core Dateien ............................................................. 9
Berichtigung mit dem Onlineformular „Intrahandel Berichtigung“ in IDEV ........................................... 9
Ersatzanforderungen, Ersatzmeldungen und Rückfragen ........................................................................ 9
Ersatzanforderungen von Meldungsdateien ....................................................................................... 9
Rückfragen ........................................................................................................................................ 9
Fehlanzeige ....................................................................................................................................... 9
Negative Werte ................................................................................................................................ 10
Komprimieren („Zippen“) der Lieferdateien .......................................................................................... 10
Kontakt/Ansprechpartner ........................................................................................... 11
Statistisches Bundesamt, G 305-14
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Statistisches Bundesamt
Einleitung
Im nachfolgenden Dokument werden Ihnen alle allgemeinen Informationen die zur Erstellung von
Dateimeldungen im Intrahandel erforderlich sind, zur Verfügung gestellt. Die Schlüsselverzeichnisse und
Datensatzbeschreibungen für die unterschiedlichen Datenformate stehen auf den IDEV-Hilfeseiten des
Intrahandels unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe.html im Kapitel 6 als PDFDokumente zum Herunterladen zur Verfügung.
Zweck der Intrahandelsstatistik
Die Intrahandelsstatistik dient dem Zweck, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel
Deutschlands in den vielfältigsten Gliederungen bereitzustellen. Solche Ergebnisse werden von den
Gemeinschaftsorganen, den nationalen Regierungen, Wirtschafts- und Unternehmensverbänden, Instituten
der Marktforschung und Marktbeobachtung sowie Unternehmen benötigt, um Analysen über die eigene
europäische Wettbewerbsfähigkeit, die Import- und Exportabhängigkeit bei einzelnen Gütern und
Branchen sowie über Preisentwicklungen im Intrahandel durchführen zu können. Das Ziel der statistischen
Beobachtung ist ausschließlich die Darstellung der tatsächlichen Warenbewegungen zwischen
Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Nur wenn eine Ware von Deutschland in einen anderen
Mitgliedstaat geliefert oder aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbracht wird, ist eine
statistische Meldung zur Intrahandelsstatistik abzugeben.
Auskunftspflicht
Auskunftspflichtig im Rahmen der Intrahandelsstatistik ist grundsätzlich jeder Steuerpflichtige, der nach
dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland als Unternehmer registriert ist, d.h. eine deutsche (Umsatz-)
Steuernummer zugeteilt bekommen hat, und einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner
abschließt, der das Verbringen einer Unionsware zwischen Deutschland und einem anderen EUMitgliedstaat zum Inhalt hat. Die Auskunftspflicht besteht unabhängig davon, ob der inländische oder
ausländische Vertragspartner die Beförderung der Waren durchführt oder veranlasst. Weitere
Informationen zur Auskunftspflicht finden Sie im Leitfaden zur Intrahandelsstatistik.
Rechtsgrundlagen
Die gültigen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Intrahandelsstatistik finden Sie im Leitfaden zur
Intrahandelsstatistik. Die gedruckte Fassung des Leitfadens kann per Fax +49 611 75 3965 oder unter der
Telefonnummer: +49 611 75 4525 und per E-Mail: [email protected] angefordert werden.
Abgabetermin
Der Termin für die Abgabe ist der 10. Werktag (= Arbeitstag) des auf den Bezugsmonat folgenden Monats.
Zu diesem Termin müssen die Dateien unabhängig vom Übertragungsweg bei uns eingegangen sein. Eine
Fristverlängerung über den 10. Arbeitstag hinaus ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn beispielsweise
für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Dauerfristverlängerung vom Finanzamt gewährt
wurde.
Falls in einem Meldemonat keine grenzüberschreitenden Warenbewegungen (Eingänge und/oder
Versendungen) getätigt wurden, können Sie uns - zur Vermeidung von Rückfragen im Rahmen unserer
Eingangskontrollen - eine schriftliche Fehlanzeige unter Angabe der Materialnummer und des
Meldemonats per E-Mail an [email protected] oder per Fax (Faxnummer +49 611 75 3957)
senden.
Statistisches Bundesamt, G 305-14
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Statistisches Bundesamt
Aufbewahrungsfristen
Wegen ggf. notwendiger Rückfragen durch das Statistische Bundesamt sollten kaufmännische Unterlagen,
die zur Erstellung der Intrastat-Meldungen erforderlich waren, und eventuelle Kopien der Meldedateien
2 Jahre aufbewahrt werden.
Anmeldestelle
Statistisches Bundesamt
Gruppe Außenhandel
65180 Wiesbaden
Anwendung des Intrastat - Erhebungssystems
Alle Fälle des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten mit Unionswaren können in Dateiform gemeldet
werden. Die Warenverkehre sind spätestens im darauffolgenden Monat statistisch anzumelden.
Bei innergemeinschaftlichen Warenverkehren mit Nichtunionswaren ist weiterhin grundsätzlich das
Meldesystem Extrastat zu verwenden, soweit nicht die Verwendung anderer Meldeformen ausdrücklich
vorgesehen ist.
Welche Warenbewegungen aus besonderen Teilen des Hoheitsgebietes im Intrastat - Erhebungssystem
anzumelden sind, entnehmen Sie dem Anhang 5 des Leitfaden zur Intrahandelsstatistik.
Befreiungen von der Anmeldung
Privatpersonen sind grundsätzlich von der Auskunftspflicht befreit.
Aber:
Waren, die von inländischen Unternehmen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten gesandt
werden, bzw. Eingänge von Waren, die von Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten an deutsche
Unternehmen gesandt werden, sind grundsätzlich durch das inländische Unternehmen anzumelden.
Umsätze mit privaten Selbstabholern sind nicht zu melden (siehe auch Leitfaden zur Intrahandelsstatistik).
Erwirbt eine Privatperson ein neues Fahrzeug (z.B. eine Yacht) mit einem Wert, der oberhalb der
Anmeldeschwelle liegt, ist sie nach dem Umsatzsteuerrecht als Steuerpflichtiger zu betrachten und wird
damit zum Auskunftspflichtigen in der Intrahandelsstatistik.
Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang) sind in Deutschland
umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw.
Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten eine festgesetzte Meldeschwelle im Vorjahr nicht überschritten
haben. Wird die vorgenannte Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die
Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde, d.h. für diesen Monat ist die erste
statistische Meldung für die jeweilige Verkehrsrichtung abzugeben. Hierbei sind die (Waren-) Werte aller
grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Warenbewegungen (in der jeweiligen Verkehrsrichtung)
zu berücksichtigen; unabhängig davon, ob es sich um Kaufgeschäfte, Lohnveredelungen oder sonstige
meldepflichtige Transaktionen handelt.
Nicht anzumelden sind alle Warenbewegungen, die in der Befreiungsliste aufgeführt sind. Die
Befreiungsliste der Waren, die von der Anmeldung zur Statistik befreit sind, finden Sie als Anhang 4 im
Leitfaden zur Intrahandelsstatistik. Die gedruckte Fassung des Leitfadens kann per Fax +49 611 75 3965
oder unter der Telefonnummer: +49 611 75 4525 und per E-Mail: [email protected] angefordert
werden.
Statistisches Bundesamt, G 305-14
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Statistisches Bundesamt
Anwendungsbasierte Meldedateien im Intrahandel
Die Meldedaten zur Intrahandelsstatistik können in verschiedenen Dateiformaten erstellt und abhängig
vom Dateiformat auf elektronischem Weg via Internet übermittelt werden. Die Übersendung von Dateien via
E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.
Dateiübermittlung
Die Meldedateien mit Intrahandelsdaten können online via IDEV oder eSTATISTIK.core übersandt werden.
•
IDEV, die Internet Datenerhebung im Verbund der statistischen Ämter des Bundes und der Länder,
ermöglicht die Onlinemeldung von Daten in einer Webapplikation über das Internet. Für die
Durchführung der Meldung wird eine Web-Seite zur verschlüsselten Dateiübertragung zur
Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie auf den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels
unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe.html.
Via IDEV können mit der Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software (IDES) erzeugte IDES-Dateien,
ASCII-Dateien und INSTAT-XML-Dateien übermittelt werden.
Als Dateiname ist die vom Statistischen Bundesamt zugeteilte 5-stellige alphanumerische
Materialnummer mit der für das jeweilige Dateiformat gültigen Endung gemäß
Datensatzbeschreibung anzugeben. Diese lautet bei IDES-Meldedateien (Dateiendung „.WCR“),
ASCII-Dateien (Dateiendung „.ASC“) und bei INSTAT-XML-Dateien (Dateiendung „.XML“).
ASCII- und INSTAT-XML-Dateien mit einer hohen Anzahl von Datensätzen können „gezippt“ bzw.
„komprimiert“ übermittelt und in diesem Fall mit der Dateiendung „.zip“ übersandt werden. Zur
Dateiübertragung via IDEV ist eine Kennung erforderlich, die auf der IDEV-Startseite unter
https://www-idev.destatis.de im Menü „registrieren“ beantragt werden kann.
Zur automatisierten Dateiübertragung von Meldedateien steht im Rahmen des IDEV-Meldesystems
ein Uploadprogramm zur Verfügung. Dieses kann als Download geladen werden oder per E-Mail
([email protected]) als ZIP-Datei angefordert werden.
eSTATISTIK.core, CORE steht für „Common Online Rawdata Entry“ und unterstützt die
automatisierte Gewinnung der statistischen Rohdaten aus den betrieblichen Daten von
Unternehmen / Behörden sowie die automatische Übermittlung an die zentrale InternetDateneingangsstelle. Alle Informationen zu eSTATISTIK.core finden Sie im Internet unter
https://erhebungsportal.estatistik.de.
HINWEIS nur für Softwareanbieter:
ASCII- oder INSTAT-XML-Dateien deren Satzaufbau getestet werden soll, können unter der IDEVKennung und dem Passwort des Softwareanbieters im Upload-Verfahren übermittelt werden. Die
Dateien sind, wie in der jeweiligen Beschreibung aufgeführt, entsprechend als Test zu kennzeichnen.
DatML/RAW-Dateien die gemäß der Liefervereinbarung von eSTATISTIK.core generiert werden, müssen
zum Test via eSTATISTIK.core online übermittelt werden. In den Stammdaten des Drittanmelders ist
von Softwareanbietern als Bu/Fa 06, die Steuernummer 9999999999, und der Zusatz 999 zu
hinterlegen.
Statistisches Bundesamt, G 305-14
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Statistisches Bundesamt
Dateiformate im Intrahandel
Bevor Daten zur Intrahandelsstatistik in Form von Meldungsdateien übermittelt werden, ist bei allen
zugelassenen Dateiformaten eine Testdatei zu erstellen und online zu übersenden. Zur Onlineübermittlung
muss der Melder für das jeweilige Onlinemeldesystem als Melder registriert sein (siehe Dateiübermittlung).
IDES-Meldedateien
sind Dateien, die mit der Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software (IDES) erstellt werden. IDES ist eine vom
Statistischen Bundesamt zum Zweck der Intrahandelsdatenerfassung entwickelte, eigenständig
einzusetzende Software, die die Offline-Erstellung von Meldungen zur Intrahandelsstatistik ermöglicht. Im
Dialogverfahren können die im Rahmen des Intrastat-Erhebungssystems zu meldenden Daten eingegeben
und bearbeitet werden. Das Programm ist in der Lage, Daten aus anderen Dateien, z.B. aus der
Buchhaltung, über eine ASCII-, CSV- oder XML-Schnittstelle zu übernehmen und als Eingabesätze
abzuspeichern. Die Datenübertragung erfolgt online via IDEV.
Alle weiteren Informationen, die Installationsanweisung, eine Programmdokumentation und das Programm
als ZIP-Datei zum Download finden Sie im Internet auf den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels im Kapitel 7
unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe7.html.
ASCII-Dateien
sind selbst oder mit Hilfe einer Software gemäß der aktuell gültigen Datensatzbeschreibung in einem
festen Satzaufbau erstellte ASCII-Dateien und können online via IDEV übermittelt werden. Die
Übersendung von Dateien via E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.
Die aktuelle Datensatzbeschreibung und weitere Informationen finden Sie im Internet im Kapitel 6.1. auf
den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe6_1.html.
INSTAT/XML-Dateien
sind selbst oder mit Hilfe einer Software erstellte XML-Dateien, die gemäß der aktuell gültigen XMLDatensatzbeschreibung im INTSTAT/XML-Format vorliegen. INSTAT/XML ist eine auf europäischer Ebene
entwickelte XML-basierte Nachricht für die Meldung von Rohdaten zur Intrahandelsstatistik. Sie wurde von
einer Arbeitsgruppe des Europäischen Instituts für Normung entwickelt. Die Datenübertragung erfolgt
online via IDEV.
Alle Informationen und die aktuelle Datensatzbeschreibung finden Sie im Internet im Kapitel 6.2. auf den
IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe6_2.html.
DatML/RAW-Dateien
sind selbst oder mit Hilfe einer Software erstellte XML-Dateien, die gemäß der aktuellen eSTATISTIK.core
Datensatzbeschreibung (sog. Liefervereinbarung) im DatML/RAW-Format erstellt wurden. Die Datenübertragung erfolgt nur im Rahmen von eSTATISTIK.core und mit der dafür zuvor beantragten Kennung.
Zur Zulassung muss eine Testdatei im DatML/RAW-Format online via eSTATISTIK.core übermittelt werden.
Die Testdatei sollte mindestens 10 Datensätze und im Inhalt der Datei muss als Materialnummer
„XGTEST“, das Anmeldejahr, den Anmeldemonat, das Erstellungsdatum und Erstellungsuhrzeit beinhalten.
Nach erfolgreichem Test der Dateien wird Ihnen eine 5-stellige alphanumerische Materialnummer
mitgeteilt. Diese Materialnummer ist anstatt „XGTEST“ anzugeben.
Alle Informationen finden Sie im Internet unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe6_3.html
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Statistisches Bundesamt
Ersatzlieferungen und Berichtigungen von Dateimeldungen
Intrastat-Meldungen, die sich nach Übertragung an das Statistische Bundesamt als fehlerhaft
herausstellen, sind grundsätzlich zu berichtigen, wenn sie das laufende oder vorangegangene
Kalenderjahr betreffen. Es sind nur Angaben zu korrigieren, die im Zeitpunkt der Anmeldung objektiv
unzutreffend waren (z.B. Anmeldung einer anderen als der gelieferten Ware), nicht dagegen später
eingetretene Änderungen (z.B. spätere Vertragsänderungen, Skonti oder Mengenrabatte am Jahresende).
Hinweise zu Berichtigungen
•
Nachmeldungen sollten nicht in Form einer Berichtigung gemeldet werden. Noch nicht gemeldete
Daten können in Dateiform oder als weitere Meldung, mit der „IDEV-Formularmeldung“ für den
schon gemeldeten Berichtszeitraum zur Statistik angemeldet werden.
•
Es sind nur die Angaben zu korrigieren, die im Zeitpunkt der Anmeldung unzutreffend waren. Nicht
zu korrigieren sind später eingetretene Änderungen z.B. durch Vertragsänderungen, Skonti oder
nicht absehbare Mengenrabatte am Jahresende.
•
Angaben in den Feldern „Rechnungsbetrag“ bzw. „Statistischer Wert“ müssen nur korrigiert
werden, wenn sich der ursprüngliche Wert durch die Korrektur um mehr als 5.000 Euro verändert.
•
Angaben in den Feldern „Eigenmasse“ und „Besondere Maßeinheit“ müssen nur korrigiert
werden, wenn sich die ursprüngliche Menge durch die Korrektur um mehr als 10 % verändert.
•
Angaben in den übrigen Feldern müssen nur korrigiert werden, wenn der Rechnungsbetrag bzw.
der Statistische Wert der betreffenden Warenposition höher ist als 5.000 Euro.
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Statistisches Bundesamt
Ersatzlieferung und Stornierung von Dateien über das IDEV-Melderkonto
Falls über IDEV-Intrahandel gemeldete Dateien storniert oder eine große Anzahl von Positionen berichtigt
werden müssen, können diese Dateien über das IDEV-Melderkonto ersetzt oder storniert werden. Auf den
IDEV-Hilfe-Seiten unter https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe5.html im Kapitel 5 wird die
Ersatzlieferung und Stornierung von Meldedateien über das IDEV-Melderkonto ausführlich beschrieben.
Das IDEV-Melderkonto wird nach der Anmeldung unter https://www-idev.destatis.de über den Menüpunkt
„Melderkonto“ geöffnet. Die bereits gemeldeten Dateien können hier über die Links „Ersetzen“ und
„Stornieren“ ersetzt oder komplett storniert werden.
Abb. IDEV-Melderkonto Dateimeldung
Statistisches Bundesamt, G 305-14
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Statistisches Bundesamt
Ersatzlieferung und Stornierung von eSTATISTIK.core Dateien
Falls über eSTATISTIK.core gemeldete Dateien storniert oder eine große Anzahl von Positionen berichtigt
werden müssen, informieren Sie uns bitte per Fax +49 611 75 3957. Beschreiben Sie die durchzuführende
Änderung und geben Sie bitte den Meldeweg (eSTATISTIK.core) und die Materialnummer und das
Meldedatum der Datei an.
Berichtigung mit dem Onlineformular „Intrahandel Berichtigung“ in IDEV
Bereits gesendete Meldepositionen können von registrierten IDEV-Meldern mit dem Onlineformular
„Intrahandel Berichtigung“ im Onlinemeldesystem IDEV berichtigt werden. Der Login zur IDEVOnlinemeldung erfolgt auf der Startseite https://www-idev.destatis.de mit der vorliegenden IDEV-Kennung
(w3s....) und dem dazugehörigen Passwort. Bitte beachten Sie in jedem Fall die nach dem Aufruf des
Berichtigungsformulars angezeigten Hinweise zu Berichtigungen und tragen Sie in Spalte „1“ des
Onlineformulars die ursprünglichen Angaben der gemeldeten Position und in Spalte „2“ die notwendige
Änderung/Berichtigung ein.
Ersatzanforderungen, Ersatzmeldungen und Rückfragen
Falls bereits übersandte Meldungsdateien und einzelne Datensätze sich als fehlerhaft oder fraglich
herausstellen, kann es zu Ersatzanforderungen oder Rückfragen durch das Statistische Bundesamt
kommen.
Falls Sie selbst feststellen, dass die gemeldeten Daten einer Meldedatei fehlerhaft sind, kann eine
Ersatzmeldung übermittelt werden.
Ersatzanforderungen von Meldungsdateien
Wenn vom Statistischen Bundesamt Ersatz für ganze Meldungsdateien angefordert wird, sind alle
Intrahandelsdaten der ursprünglichen Datei gelöscht und nicht verarbeitet worden.
•
Falls die Meldedatei online via IDEV übertragen wurde, ist die Meldedatei im Melderkonto als
„nicht verarbeitet“ gekennzeichnet. Die Ersatzdatei für den angeforderten Berichtszeitraum kann
online via IDEV übermittelt werden.
•
Falls via eSTATISTIK.core gemeldet wurde und es schon bei der Übertragung zu einer
Fehlermeldung vom Server kam, ist die gesamte XML-Datei nach Berichtigung des Fehlers mit allen
Daten neu zu übersenden.
Wenn ein Ersatz aller Meldedaten einer eSTATISTIK.core -Meldedatei von der für den Intrahandel
zuständigen Fachabteilung angefordert wird, sind nach der Berichtigung nur die
Intrahandelsdaten erneut in Dateiform via eSTATISTIK.core anzumelden.
Rückfragen
Falls es bezüglich einzelner Meldungspositionen zu Rückfragen durch die für den Intrahandel zuständige
Fachabteilung kommt, sind diese grundsätzlich schriftlich zu beantworten. Erforderliche Änderungen
müssen auf den der Rückfrage beigefügten Kopien durchgeführt werden.
Falls Sie aufgrund einer oder mehrerer Rückfragen feststellen, dass die gemeldeten Daten einer ganzen
Meldedatei fehlerhaft sind, kann eine Ersatzdatei übermittelt werden. In diesem Fall muss allerdings die
fehlerhafte Datei gelöscht werden.
Fehlanzeige
Falls in einem Meldemonat keine grenzüberschreitenden Warenbewegungen (Eingänge und/oder
Versendungen) getätigt wurden, können sie uns - zur Vermeidung von Rückfragen im Rahmen unserer
Eingangskontrollen - eine schriftliche Fehlanzeige unter Angabe der Materialnummer (Dateimeldungen)
oder der IDEV-Kennung (Online-Formularmeldungen) per E-Mail an [email protected] oder per
Fax (Faxnummer +49 611 75 3957) senden.
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Statistisches Bundesamt
Negative Werte
Negative Beträge können nicht gemeldet werden. Gutschriften, wie nachträgliche Preisnachlässe usw.,
denen keine Warenbewegung zu Grunde liegt, sind in der Intrahandelsstatistik nicht anzumelden.
Gutschriften aufgrund von Warenrücksendungen sind als Warenbewegungen anzumelden.
Siehe Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Kapitel 3.3 „Berichtigungen“ und Kapitel 9.2 „Retouren und
Gutschriften“
Komprimieren („Zippen“) der Lieferdateien
Die Dauer der Onlineübertragung der Meldedatei ist von der Dateigröße abhängig. Zur Reduzierung der
Übertragungsdauer kann die Lieferdatei komprimiert („gezippt“) werden. Es dürfen nur ASCII- und XMLDateien in gezippter Form mit der Dateiendung „ZIP“ gesendet werden.
Ein ZIP-Archiv darf nur eine Lieferdatei enthalten. Diese ist ohne Pfadangaben in das Archiv aufzunehmen.
Der Name der Lieferdatei im Archiv muss im o.g. Beispiel XX123.ASC lauten. Der Name des Archivs ist
nachfolgend beschrieben.
DOS/Windows
Die Lieferdatei kann komprimiert werden. Der Name der Lieferdatei im ZIP-Archiv muss XX123.ASC, der
Name des Archivs XX123.zip lauten. Dieses Archiv ist an das Statistische Bundesamt mittels IDEV zu
übertragen.
Name der Lieferdatei
Name des ZIP-Archivs
Keine Pfadangabe
Unix/Linux
A.) Komprimierung mittels Unix-Kommando compress
Die Lieferdatei XX123.ASC kann z.B. durch Eingabe von compress XX123.ASC komprimiert werden. Die
daraus resultierende Datei XX123.ASC.Z ist anschließend mittels IDEV zu übertragen.
B.) Komprimierung mittels GNUZIP
Die Komprimierung der Lieferdatei XX123.ASC mittels des frei verfügbaren GNUZIP kann durch Eingabe von
gzip XX123.ASC durchgeführt werden. Die daraus resultierende Datei XX123.ASC.gz ist anschließend
mittels IDEV zu übertragen.
Statistisches Bundesamt, G 305-14
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Statistisches Bundesamt
Kontakt/Ansprechpartner
Statistisches Bundesamt
G 305-14
D-65180 Wiesbaden
[email protected]
Für Fragen zum Online-Meldesystem IDEV-Intrahandel:
Telefon +49 611 75 2349, -3390, -3238
Fax +49 611 75 3922
Für Fragen zu ASCII- Dateien:
Telefon +49 611 75 3609, -2705, -2951
Fax +49 611 75 3922
Für Fragen Instat/XML- Dateien:
Telefon +49 611 75 3390, -2951
Fax +49 611 75 3922
Für Fragen zur Steuernummer (UStVA) / Unterscheidungsnummer:
Telefon +49 611 75 4417, -2865, -2741
Fax +49 611 75 3922
Für Fragen zu Warennummern und Warensystematik:
Telefon +49 611 75 2863
[email protected]
Für Fragen zu eSTATISTIK.core
Telefon: +49 611 75 2040
Fax: +49 611 75 4000
[email protected]
Statistisches Bundesamt, G 305-14
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