productronica 12. – 15. November 2013 - ad.nmm.de
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Bestellformulare für Aussteller Services productronica 12. – 15. November 2013 Messe München Annahmeschluss: 01. Oktober 2013 Stand: März 2013 productronica 12. – 15. November 2013 Annahmeschluss: 01. Oktober 2013 Kontakt Projektleitung: Projektleitung productronica 2013 Messe München GmbH Messegelände 81823 München, Deutschland Tel. +49 89 949 - 20318 Fax +49 89 949 - 20339 [email protected] Zuständiges TAS Team: Technische Organisation und Koordination Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS 1 Tel. +49 89 949 - 21164 Fax +49 89 949 - 21169 [email protected] I + K Beratung: Telefon-, TV-, Internet-, LAN-Anschlüsse Sonja Kiesel Tel. +49 89 949-21251 [email protected] Alexandra Stutz Tel. +49 89 949-21250 [email protected] Fax +49 89 949-21258 Auf- und Abbauzeiten: Aufbau: ab Mi. 06.11.2013, 08:00 Uhr bis Mo. 11.11.2013, 18:00 Uhr – konstruktiver Aufbau bis Mo. 11.11.2013, 18:00 – 20:00 Uhr – dekorativer Aufbau (nur innerhalb der Standfläche) Abbau: ab Fr. 15.11.2013, nach Messeende bis Di. 19.11.2013, 18:00 Uhr Stand: März 2013 Wichtige Informationen Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Ergänzungen zu den Teilnahmebedingungen (siehe Anmeldeformular) Der gesamte technische Aufbau wird von der Hauptabt. Techn. Ausstellerservice (TAS) der Messe München GmbH (MMG) und von Vertragsfirmen durchgeführt. Bitte reichen Sie Ihre Bestellvordrucke und Skizzen unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Annahmeschluss ein. Die MMG behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben. ŷ Auf- und Abbau a) Am letzten Aufbautag müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahrzeuge bis spätestens zum offiziellen Aufbauende aus dem Hallenbereich und den Ladehöfen entfernt sein. Fahrzeuge, die sich nach den vorgenannten Zeiten noch im Messegelände befinden, werden von der MMG auf Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers entfernt. b) Eine Verlängerung der Abbauzeit ist leider nicht möglich. ŷ Bestimmungen zum Standbau a) Standgestaltung, Bauhöhen und Werbehöhen Eingeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 6 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt ebenfalls 6 m. Zweigeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 7,5 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt ebenfalls 7,5 m. Bitte max. Bauhöhe an den Hallenwänden berücksichtigen (siehe Hallen- und Freigelände-Beschreibung). Die den Nachbarständen zugewandten Standseiten sind ab einer Bauhöhe von 2,50 m neutral, weiß, sauber und frei von Installationsmaterial zu halten. Allen Ausstellern wird empfohlen, Trennwände (Höhe: 2,50 m) an der Grenze zu Nachbarständen zu stellen. Trennwände werden nur auf Wunsch und Kosten des Ausstellers aufgestellt. Bestellungen dieser Wände bzw. weiterer Kojenwände (Höhe 2,50m) mit Vordruck 2.13 bis 2.17 einreichen. Bei Werbeträgern ist ein Abstand von 2,00 m zum Nachbarstand einzuhalten, es sei denn, dass die Werbung in keiner Weise auf den Nachbarstand hin ausgerichtet ist. Werbeaufsetzer dürfen nicht mit Blink- oder Wechsellicht gestaltet werden. Die Konzeption der Standgestaltung ist an die angemietete Standart (Block-, Kopf-, Eck-, Reihenstand) anzupassen (z.B. mittels Trennwandsystemen). Der Aussteller hat den Charakter und das Erscheinungsbild einer jeden Messe und Ausstellung zu berücksichtigen. Die MMG ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen in der Standgestaltung vorzuschreiben. b) Planfreigaben Grundsätzlich ist jeder Ersteller eines Messestandes für dessen Konstruktion, Aufbau und Betrieb sowie die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit diese für Messestände Anwendung finden, der Technischen Richtlinien und der Teilnahmebedingungen der Messe München GmbH eigenverantwortlich. Bei der Einhaltung der folgenden Vorgaben ist eine Planfreigabe durch die Messe München GmbH nicht erforderlich: – Stand- und Werbehöhe beträgt maximal 3 m – Standgröße kleiner als 100 m2 – keine Standabdeckung vorhanden. Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung TAS, zur Freigabe einzureichen (per E-Mail, als pdf-Datei oder per Post). Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und Sonderkonstruktionen (z.B. Brücken, Treppen, Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich freigabepflichtig. Weitere Hinweise finden Sie dazu in den „Baurechtlichen Bestimmungen“ unter Vordruck 1.3. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Vordrucke 1.1 bis 1.3, die Vorgaben der Technischen Richtlinien und die Informationen der einzelnen Merkblätter. c) Vorschriften zum Brandschutz Standabdeckungen < 30 m2 sind bei eingeschossiger Standbauweise nach Absprache mit der Hauptabteilung TAS möglich. Sollten größere Bereiche abgedeckt werden, so ist eine Sprinkleranlage (siehe Vordruck 5.3) zu installieren. Für die Halle B0 und die Eingangsbauwerke gelten abweichende Regelungen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die Hauptabteilung TAS. Sämtliche Materialien für Standabdeckungen und Dekorationszwecke müssen mindestens schwer entflammbar (nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13 501-1) sein. Aus Sicherheitsgründen dürfen Elektroverteilungen, Feuerlöscheinrichtungen, Hydranten etc. laut Weisung der Branddirektion München nicht verbaut werden und müssen während der Laufzeit der Messe bzw. der Veranstaltung jederzeit frei zugänglich sein! Bitte überprüfen Sie daraufhin die Ihnen zugegangenen Hallenpläne und fordern Sie ggf. einen vergrößerten Planausschnitt bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung TAS, an. Weitere Hinweise finden Sie dazu in dem Merkblatt „Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen“ und dem Vordruck 1.2. ŷ Hallenböden, -decken und -wände/Freigelände Die Hallenfußböden dürfen nicht gestrichen werden. Das Verkleben von jeder Art Bodenbelag auf Bodenflächen mit Kunststoffnoppen- oder Natursteinböden ist verboten; auf Hallenböden ist das Verkleben von Bodenbelägen nur mit beidseitig klebenden Textilbändern gestattet. Nach Messeschluss sind die Bodenbeläge und Klebebänder wieder zu entfernen. Fugen an Hallenwänden, -decken und -fußböden dürfen unter keinen Umständen durch Stemm-, Fundamentierungs- oder ähnliche Arbeiten beschädigt werden. Das Bohren und Einbringen von Bolzen und Verankerungen in Böden (Verankerung von Sonderexponaten siehe Vordruck 11.6), Wände sowie in Deckenkonstruktionen ist nicht gestattet. Für Verankerungen von Zelten, Abspannungen, Fahnenmasten und für sonstige Arbeiten im Boden des Freigeländes sind der Hauptabteilung TAS genaue Lagepläne zur schriftlichen Freigabe einzureichen. Ohne schriftliche Genehmigung ist jede Arbeit im Geländeboden untersagt. Ein wichtiger Hinweis: Auslaufendes Öl zersetzt den Asphaltbelag. Die Wiederinstandsetzung beschmutzter bzw. beschädigter Flächen geht zu Lasten des Ausstellers. ŷ Genehmigungen, behördliche Vorschriften Der Aussteller und die ggf. von ihm beauftragte Standbaufirma sind zur Einhaltung der jeweils gültigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Insbesondere sind die Regelungen zu beachten, die sich aus der Sozialversicherungspflicht u.a. für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ergeben (Meldepflicht, Sozialversicherungsausweis). Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten und alle anderen Arbeiten mit offener Flamme sind anzuzeigen. In Abhängigkeit von der Standkonstruktion bzw. Standgestaltung sind Anschlüsse an den Schutzleiter nach VDE vorgeschrieben (s. auch Merkblatt für Elektroinstallation in Messeständen). Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten (z.B. Produktionsabfälle, Einsatz von Gewerbespülmaschinen etc.), ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig. Rundfunkantennen dürfen nur mit Genehmigung der Messeleitung durch eine Vertragsfirma installiert werden. Für den Betrieb von Funkanlagen oder hochfrequenzabstrahlenden Gerätschaften ist zur Vermeidung von gegenseitigen Störbeeinflussungen, unter Einhaltung der jeweils gültigen europäischen EMV/EMI-Richtlinien, ein Kompatibilitätsnachweis im Hinblick auf die im Gebäude/ Gelände im Einsatz befindlichen Einrichtungen zu erbringen. Funkanlagen müssen demzufolge einen entsprechenden Frequenzabstand hinsichtlich der auf dem Messegelände bereits genutzten Frequenzen/Anwendungen aufweisen. Ein Funkfrequenzplan der Messe München ist auf Anfrage von der Hauptabteilung TAS erhältlich. Wie in den Technischen Richtlinien/Allgemeinen Teilnahmebedingungen 5.6 und 5.9 beschrieben, bedürfen alle Vorführungen, akustische Werbung und die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MMG und haben so zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Die MMG ist berechtigt, trotz vorheriger Genehmigung diejenigen Vorführungen zu untersagen, die zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des Messebetriebs (z.B. durch Lärm) führen. Außerdem sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. Über die Brandschutzmaßnahmen und die bei der Städt. Branddirektion anmelde- und genehmigungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen informiert Sie der Vordruck 1.2. Stand: März 2013 Wichtige Informationen productronica 12. – 15. November 2013 GEMA-Einwilligung Bei Musikwiedergabe am Ausstellungsstand ist gemäß § 15 des Urheberrechtsgesetzes vom 9.9.1965 die Einwilligung der GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – einzuholen. GEMA Bezirksdirektion Stuttgart Postfach 10 17 53 70015 Stuttgart [email protected] www.gema.de Lautstärkebegrenzung bei Musikübertragungsanlagen Der zugelassene max. Pegel bei der Benutzung von Musiküber tragungsanlagen mit Lautsprechern beträgt 70 dB (A). Die Messe München GmbH behält sich jedoch für besondere Fälle weitere Einschränkungen vor. Der Aussteller ist verpflichtet, auf die Einhaltung des Pegels zu achten. Weiterhin ist dem MMG-Personal oder einem Beauftragten jederzeit Zutritt zum Stand zu gewähren, um evtl. Kontrollen bzw. Einstellungen der Lautstärke durchzuführen. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen des Ausstellers ist die MMG berechtigt, ohne besondere Form die Musikübertragung zu beenden bzw. die Stromzufuhr des Standes zu sperren. ŷ Beschäftigungsgenehmigung Sofern im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau von Messeständen Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, die weder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind noch die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, benötigen sie eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitserlaubnis). Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland für ihren Arbeitgeber mit Sitz im Ausland firmeneigene Messestände auf- bzw. abbauen. Die Arbeitserlaubnis ist beim Arbeitsamt München, Kapuzinerstraße 26 – 30, 80337 München, oder im Falle vorliegender Einsatzpläne beim Landesarbeitsamt Südbayern, Thalkirchner Str. 54, 80337 München, so rechtzeitig zu beantragen, dass vor Beschäftigungsbeginn über den Antrag entschieden werden kann. Persönlich können Anträge bei der Dienststelle des Arbeitsamtes in der Geyerstraße 32 gestellt werden. Gemäß § 404 Absatz 2 des 3. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig – ohne Arbeitserlaubnis nach § 284 Absatz 1 Satz 1 SGB III als nichtdeutscher Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausübt, – entgegen § 284 Absatz 1 Satz 1 SGB III einen nichtdeutschen Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR gegen den Arbeitnehmer, bzw. 250.000,00 EUR gegen den Arbeitgeber geahndet werden. Für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ist die entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen. ŷ Reklamationen sind der Messe München GmbH unverzüglich nach Bezug des Standes, spätestens aber am letzten Aufbautag, schriftlich mitzuteilen, so dass die Messe München GmbH etwaige Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die Messe München GmbH. ŷ Versicherung Der Aussteller haftet für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen schuldhaft verursacht werden. Jeder Aussteller ist verpflichtet, eine derartige Versicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer abzuschließen und die anfallenden Prämien (einschließlich Versicherungssteuer) rechtzeitig zu entrichten. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung kann unter Verwendung der Vordrucke aus dem Bestellformulare für Ausstellerservices (siehe Vordruck 17.1) beantragt werden. ŷ Anlieferung von Warensendungen Wenn Sie Warensendungen für Ihren Stand adressieren, so bitten wir Sie, folgende Daten auf der Sendung anzugeben bzw. Ihrem Spediteur mitzuteilen: – Name der Veranstaltung – Halle (Bezeichnung: A oder B oder C sowie die Nummer der Halle (1-6)) bzw. im Freigelände (Bezeichnung: F und die Blocknummer (5-13)) Seite 2 / 2 – Standnummer Ihres Messestandes – Ausstellername – Messegelände /Willy-Brandt-Allee, 81829 München, Deutschland Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Messe München GmbH keine für Ausstellungsstände/Dritte bestimmte Warensendungen in Empfang nehmen. ŷ Messespeditionen Die zugelassenen Messespeditionen sind: Schenker Deutschland AG Kühne & Nagel (AG & Co.) KG Der Einsatz von Hebefahrzeugen und Mietkränen ist nur über die offiziellen Messespediteure gestattet. In besonderen Fällen hat zusätzlich eine Abstimmung mit der Messe München GmbH, Hauptabteilung TAS, zu erfolgen. ŷ Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen a) Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen aller Art erfolgt auf eigene Gefahr. Mit Ausnahme der unter Punkt b) genannten Fälle ist für die Dauer der Veranstaltung das Befahren des Messegeländes untersagt. Während der Auf- und Abbauzeit ist das Einfahren mit PKW/LKW lediglich zum Be- und Entladen erlaubt. Für PKW/LKW, Lieferwagen, Anhänger, Container, Trailer etc. stehen zu den Aufund Abbauzeiten Parkplätze zur Verfügung (siehe Punkt Dauer-Parkplätze). PKW sind während der Auf- und Abbauzeit aus Sicherheitsgründen und im Interesse einer reibungslosen Abwicklung von Aufbau, An- und Abtransport außerhalb der Ladehöfe abzustellen. b) Erforderliche Anlieferungen sind während der Laufzeit über die Stirnseiten der Hallen für jeweils eine Stunde möglich. Sie erhalten vom Kontrollpersonal an den geöffneten Einfahrtstoren gegen Hinterlegung von 100,00 EUR Kaution eine zeitlich befristete Einfahrt-Erlaubnis. Die Bekanntgabe dieser Tore erfolgt in der Ausstellerinformation Verkehrs-Leitfaden, welche noch gesondert versandt wird. Mit einer zeitlich befristeten Einfahrt-Erlaubnis ist es Ihnen möglich, für eine Stunde in das Gelände einzufahren, Ihre Waren an der Halle auszuladen oder auch körperbehinderte Kollegen in das Messegelände zu bringen. Da die Zufahrt zu den Ladehöfen den Messebetrieb stört, ist eine Anlieferung über die Ladehöfe täglich nur bis eine Stunde vor Messebeginn und jeweils nach Messeende möglich. Daher sind alle Anlieferfahrzeuge bis spätestens eine Stunde vor Messebeginn aus diesen Höfen zu entfernen. Bei Einhaltung der festgelegten Ausfahrtszeit wird die hinterlegte Kaution bei der Ausfahrt zurückgezahlt. (Die Einfahrt-Erlaubnis bitte gut sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen.) Erfolgt die Ausfahrt nicht innerhalb der festgesetzten Ausfahrtszeit, verfällt die Kaution. Ihr Fahrzeug wird zusätzlich kostenpflichtig aus dem Gelände entfernt. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter, Ihr Standpersonal und Ihre Lieferanten entsprechend. Bei längeren Service-/Reparaturarbeiten ist eine Sondergenehmigung über die Hauptabteilung TAS einzuholen. Am letzten Messetag ist ab 12.00 Uhr bis zur offiziellen Abbaueinfahrt die Einfahrt in das Messegelände nicht mehr möglich. ŷ Dauer-Parkplätze Für PKW Das Parken im Gelände ist grundsätzlich verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Dauerparkplätze können mit Bestellformular 8.2 bestellt werden. Für LKW Während der Laufzeit stehen für Ihre Fahrzeuge Parkplätze zur Ver fügung, die sich im Umfeld des Messegeländes befinden. Sie erhalten weitere Informationen hierzu mit einem gesonderten Ausstelleranschreiben rechtzeitig vor Messebeginn. LKWDauerparkplätze können mit Vordruck 8.2 bestellt werden. ŷ Änderungen Die Messe München GmbH behält sich alle die technische Abwicklung und Sicherheit betreffenden Änderungen vor. Stand: März 2013 Bedienungshinweise, Stammdateneingabe productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Bedienungshinweise Bitte geben Sie zuerst Ihre Stammdaten ein. Anschließend wählen Sie über das Inhaltsverzeichnis ein Bestellformular aus. Füllen Sie dieses aus und berücksichtigen Sie eventuelle Folgeseiten zu diesem Formular. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und versehen Sie es mit Ihrem Firmenstempel. Schicken Sie das ausgefüllte Formular per Post an die angegebene Adresse. Wichtige Hinweise Das Abspeichern der ausgefüllten Formulare ist mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader ab Version 8 oder der kostenpflichtigen Adobe Acrobat Vollversion möglich. Mit Hilfe von Lesezeichen können Sie zu den jeweiligen Formularen springen. Klicken Sie auf die Schaltfläche des Lesezeichens oder den Text in der Palette, um mit dem zugehörigen Lesezeichen zu einem Thema zu springen. Im Inhaltsverzeichnis werden alle ausgefüllten Formulare durch ein grünes Häkchen gekennzeichnet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Customer Interaction Centre per Telefon +49 89 949-11438 bzw. [email protected]. ŷ Stammdateneingabe Bitte geben Sie hier Ihre Stammdaten ein, diese werden automatisch auf alle Formulare übernommen. Sie können Ihre Eingaben jederzeit auch auf den einzelnen Bestellformularen korrigieren. Diese Korrekturen werden automatisch auch in Ihre Stammdaten übernommen. Aussteller Straße / Postfach PLZ / Ort / Land Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner E-mail Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Stand: März 2013 Inhalt Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Annahme bis 01. Oktober 2013 Die Bestellungen müssen spätestens bis zum obigen Datum eingegangen sein. Für die Durchführung verspätet eingesandter Bestellungen übernimmt die Messeleitung keine Gewähr. Die Messe München GmbH behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben. Die Bezahlung des Beteiligungspreises ist Voraussetzung für die Bearbeitung der eingereichten Bestellungen. Wichtige Hinweise Plan der Serviceeinrichtungen Hallen- und Freigeländebeschreibung Merkblatt „Elektroinstallation in Messeständen“ Merkblatt „Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen“ Merkblatt „Einbau sprinklertauglicher Stoffe“ Merkblatt „Abhängungen von der Hallendecke“ (inkl. „Sicherheitshinweise Anschlagtechnik”) Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“ Merkblatt „Brandschutzmaßnahmen im Freigelände“ Merkblatt „Standbauten und Exponate im Freigelände“ Marketing Services Formulare M1.1 M1.2 M1.3 M1.4 M1.5 M1.6 M1.7 M1.8 M1.9 M1.10 M1.11 M1.12 M1.13 M1.14 M1.15 M1.16 M1.17 M1.18 M1.19 M2 M3 M3.3 M5 M6 M7.1 M8 M9 Starter-Paket Advanced-Paket Premium-Paket Mitaussteller-/GemStand-Paket Ausstellerverzeichnis Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis Stichwortsuche Logo im Hallenplan + Logo-Paket Produkt-Highlight im Katalog Elektronische Visitenkarte/Download Anzeigen in Katalog (inkl. Lesezeichen)/Visitor Guide Anzeige im productronica Newsletter productronica Premiumletter Banner-Anzeige in Besucher-E-Mailings Banner auf der productronica Website Banner im Online-Katalog Banner in productronica App/Mobile-Katalog Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis AGB Media Services – jl.medien e.K. Online-Gutschein Gutschein Lead Success Werbemittel Werbeflächen Sponsoring LEAD Erfassung Pressefächer 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2. 2.0 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 3. 3.1 3.3 3.4 4. 4.1 4.2 4.3 Angaben zum Standbau Vollmacht Anmeldung Standbau Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen Anmeldung von Schankanlagen Abgabe von Speisen und Getränken Anmeldung von Laser- und Röntgeneinrichtungen Standkonstruktionen/Trennwände Übersicht Standbauleistungen Miet-Systemstände Typ Easy, Maxi One Miet-Systemstände Typ Start A, Start B Miet-Systemstände Typ Innovation, Atrium Miet-Systemstände Typ Economy, Glancer Miet-Systemstände Typ Column, Delta Miet-Systemstände Typ Royal, M2 farbig Miet-Systemstände Typ Bridge, Fresh sight Miet-Systemstände Typ Impression, Omega Miet-Systemstände Typ Theta, Alpha Übersicht Zusatzausstattung AGB Designstände Trennwand, Holz neuwertig Trennwand, Holz gebraucht Informationen zu Holzwänden System-Trennwände (weiße Kunststoffplatten) Grundriss-Skizze für Trennwände Container & Zelte Freigelände Elektroinstallation Elektro-Hauptanschluss Hallen Zusätzliche Elektroinstallationen Grundriss-Skizze für den Elektro-Hauptanschluss Abhängungen/Rigging Abhängekonstruktionen Hallen Grundriss-Skizze für Abhängekonstruktionen Hallen Beleuchtungs- und Traversensysteme Stand: März 2013 Inhalt productronica 12. – 15. November 2013 5. Sanitärinstallationen/Sprinkler/Druckluft 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Wasser- und Sanitäranschlüsse Grundriss-Skizze für den Wasseranschluss Sprinklerinstallation in den Hallen Druckluft- und Vakuumanschluss Grundriss-Skizze für den Druckluftanschluss Wrasen- und Rauchgasabzüge Hallen Grundriss-Skizze für Wrasen- und Rauchgasabzüge 6. Informations- und Telekommunikationsleistungen 6.1 6.2 6.3 6.4 7. 7.1 7.2 8. 8.1 8.2 8.3 9. 9.1 10. Telefon/Telefax/Modem/ISDN Internet-Zugang und Breitbandanschluss (TV) Zusätzliche Kommunikationsleistungen Grundriss-Skizze für Informations-/ Telekommunikationsleistungen Reinigung und Entsorgung Standreinigung & Sonderleistungen Abfallentsorgung Aussteller- und Parkausweise Ausstellerausweise Parkausweise MVV-Fahrkarten Sicherheit/Bewachung Seite 2 / 2 15. Büro-Services, Konferenzen 15.1 International Business Center IBC 15.2 Konferenz- und Besprechungsräume 16. Vermittlung von Personal 16.1 Hostessen/Hosts/Dolmetscher/Servicepersonal 17. Versicherungen 17.1 Haftpflicht für Aussteller 17.2 Transport- und Ausstellungsgüter versicherung 18. Hotel- und Eventservice 18.1 Hotelanforderung 18.2 Rahmenprogramm/Event/Incentive 18.3 Anmeldung für Abendveranstaltungen auf dem Messestand 19. Sonstiges 19.1 Mehrwertsteuer-Rückerstattungs-Service 19.2 Messeauftrittsberatung Technische Richtlinien Allgemeine Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH Ausstellungsschutz für Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken Standbewachung Speditionsleistungen 10.1 Kran- und Hebefahrzeuge/Lagerung von Waren, Gütern 10.2 Arbeitsbühnen 11. 11.1 11.2 11.3 11.7 Raumausstattung Teppiche, Bodenbeläge, Holzterrassenböden Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration, BEKRA Pflanzenservice Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration, Planter’s Punch GmbH Vorgezogener Standaufbau 12. Mietmobiliar/Vitrinen/Elektrogeräte 12.1 Hummel Möbelverleih GmbH 12.2 Rappenglitz Messebau GmbH 13. Multimedia/Video/PC 13.1 Audio/Video/PC, Gahrens + Battermann GmbH 13.2 Audio/Video/PC/Licht, BTL Veranstaltungstechnik München GmbH 13.3 Audio/Video/PC, Neumann & Müller GmbH & Co. KG 14. Catering/Geschirr 14.1 14.2 14.3 14.4 Gastronomische Leistungen, Hoffmann Gastronomie & Catering Gastronomische Leistungen, Käfer Service GmbH Vermietung von Geschirr, Alles für Ihr Fest GmbH Weitere Lieferanten von gastronomischen Leistungen Stand: März 2013 Stichwortverzeichnis Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 A Vordruck-Nr. Abfallentsorgung Abhängungen AGBs Arbeitsbühnen Audiogeräte Ausstellerausweise Ausstellungsschutz 7.2 4.1 siehe letzte Seiten 10.2 13 8.1 siehe letzte Seiten B Bauerlaubnis Beleuchtung Besprechungsräume Bewachung Bodenbeläge Brandschutz Breitbandanschluss Büroservices 1.3 3.3/4.3 15.2 9.1 11.1 1.2 6.2 15.1 C Catering/Gastronomie Container & Zelte, Freigelände Computertechnik 14 2.18 13 D Designstände Druckluft- und Vakuumanschluss Dolmetscher 2.12 5.4 16.1 E Elektrogeräte (Miete) Elektro-Hauptanschluss Elektroinstallationen Entsorgung 12.1/12.2 3 3.3 7.2 6.1 G Gabelstapler Gastronomische Leistungen Geschirrverleih Gutscheine für Tagestickets 10.1 14 14.3 M3 H Haftpflichtversicherung Hallen- und Freigeländebeschreibung Hebefahrzeuge Hostessen Hotel- und Eventservice International Business Center Internet ISDN Vordruck-Nr. 15.1 6.2 6.1 K Komplettstände Konferenzräume Kran- und Hebefahrzeuge Kühlmöbel 2.0–2.9 15.2 10.1/10.2 12.1/12.2 L Lasereinrichtungen Lampen/Leuchten Lead Success LEAD Erfassung Leergut-Lagerung Licht 1.5 3.3 M3.3 M8 10.1 13.2 M Malerarbeiten 2.13–2.15 Media Services jl medien M1.1–1.19 Mehrwertsteuer-Rückerstattung 19.1 Merkblätter siehe nächste Seiten Messeauftrittsberatung 19.2 Mietpflanzen 11.2/11.3 Miet-Systemstände 2.0–2.9 Möbel 12 Müllentsorgung 7.2 Multimedia/Video 13 MVV-Fahrkarten 8.3 0 Online-Gutscheine für Tagestickets M2 P F Fax I 17.1 Parkausweise Personalanforderung Pflanzen Podeste Pressefächer 8.2 16.1 11.2/11.3 11.1 M9 R Rahmenprogramm Rauchgasabzüge Reinigung (Stand) Röntgeneinrichtungen S Sanitärinstallation Schankanlagen Servicepersonal Spedition Sponsoring Sprinkleranlage Standbauanmeldung Standbewachung Standreinigung Stapler Systemstände System-Trennwände Vordruck-Nr. 5.1 1.4 16.1 10.1 M7.1 5.3 1.1/1.3 9.1 7.1 10.1 2.0–2.9 2.16 T Tapezierarbeiten Technische Richtlinien Telefon/Telefax Telekommunikation Teppiche Transportversicherung Traversensysteme Trennwände TV-Anschluss 2.13–2.15 siehe letzte Seiten 6.1 6.3 11.1 17.2 4.3 2.13–2.15 6.2 V Veranstaltungstechnik 13 Versicherungen 17 Vertragsbedingungen siehe letzte Seiten Vitrinen 12 Vollmacht Anmeldung Standbau 1.1 Vorbeugender Brandschutz 1.2 Vorgezogener Standaufbau 11.7 W Wasseranschluss Werbemittel Werbeflächen Wichtige Hinweise Wrasenabzüge 5.1 M5 M6 siehe erste Seiten 5.6 Z Zelte & Container Freigelände 2.18 Zweigeschossiger Standbau siehe nächste Seiten 18.2/18.3 5.6 7.1 1.5 siehe nächste Seiten 10.1 16.1 18 ŷ Hinweis Weitere Serviceleistungen finden Sie auf unserer Homepage www.messe-muenchen.de. Klicken Sie hierzu bitte den Button SERVICES & LEISTUNGEN. Stand: März 2013 Personenaufzug Lift Rolltreppe/Treppe Escalator/Stairs Taxi Flughafen-Bus Airport shuttle bus Linien-Bus Public bus U-Bahn Underground Parkplatz Car park Abhängekonstruktionen Rigging/Suspension units Ausstellerservice West Exhibitor services West Servicebüro Konferenzräume West Service bureau confrerence rooms West Speditionsbüro Forwarding office Backwaren Bakery Bank Bank Behindertentoilette Toilet for the disabled Briefkasten/Postbox (Leerung nur zu Messezeiten/ Collection only during trade fairs) Briefmarkenautomat/Stamp vend. machine (Eingang West und Ost/ West and East Entrance) Grafik Artwork Geschirrverleih Tableware rental Geldautomat Cash dispenser (ATM) Garderobe, Gepäckaufbewahrung Cloakroom, left luggage Fundbüro Lost & found Erste Hilfe First aid Multimedia Multimedia Ausstellerservice Nord Exhibitor services North veranstaltungsabhängig depending on event Ausstellerservice Ost Exhibitor services East Servicebüro Konferenzräume Ost Service bureau confrerence rooms East Aussteller-Shop Exhibitors’ shop Mietmobiliar Furniture rentals Internationales Business Center International Business Center Pflanzen/Blumen Plants/Flowers Telekommunikationsservice Telecommunications service veranstaltungsabhängig depending on event Service-Einrichtungen am „Atrium“ Service facilities at the “Atrium” veranstaltungsabhängig depending on event veranstaltungsabhängig depending on event Zoll Customs Wickelraum Babycare room Touristeninformation Tourist information counter Toiletten Toilets Standbau Stand construction Sicherheitszentrale Security service Messe-Parkservice Trade-fair parking service Kurierservice/Paketversand Courier service/Despatch of parcels Kiosk Internationaler Gästeempfang International Visitors Lounge Information Arbeitsvermittlung Employment agency for fairs Service Biergarten Beer garden Imbiss/Café Snack bar/Café Gastronomie/Restaurants West Parkhaus West Multi-storey car park west Tore Gates Eingang Entrance Betrieb ist veranstaltungsabhängig Services vary according to event Allgemeine Information General information Tower West ICM est t r d w we s o N r th No West U2 Messestadt West Messesee Lake Messesee Lake traße alme-S Olof-P Erdgeschoss/Ground floor B0 Messehaus Administration building Messe München, Service-Einrichtungen Munich Trade Fair Center, service facilities A1 B2 B1 B4 B3 A2 A3 Pau enr i-S B5 l-H Willy-Brandt-Allee A4 A5 A t r i u m C4 Nord North C3 A t r i u m C2 Servicebetriebe Nord Service companies north C1 Riemer Straße paa k- S traß e A6 B6 Servicebetriebe Ost Service companies east Ausstellungsfreigelände Outdoor exhibition area Ausstellungsfreigelände Nord Outdoor exhibition area North Messeturm Moving Tower Stand/As of: 06/2012 U2 Messestadt Ost Park & Ride car park P+R Parkhaus Ost East Am Messefreigelände Merkblatt Hallen- und Freigeländebeschreibung Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Fußböden – Belastbarkeit – Tore Allgemein Mit Ausnahme der Halle B0 ist das Befahren der Hallen möglich, darf jedoch nur im Schritttempo erfolgen. Die Installationskanäle sind in geschlossenem Zustand befahrbar. Die Tragkraft entspricht bei gleichmäßiger Flächenlast der jeweiligen allgemeinen Hallenbodenbelastung. Die ausgewiesene maximale Punktbelastung des Hallenbodens schließt den Bereich der Installationskanäle aus. Die vorgeschriebene Belastungsgrenze darf für die Personen- und Lastenaufzüge in keinem Fall überschritten werden, eine Lastenbeförderung in den Personenaufzügen und über die Rolltreppen ist nicht gestattet. Hallen Länge A1 – A6 B1 – B5 Die durch Nichtbeachten dieser Vorschriften eingetretenen Beschädigungen müssen der MMG vom Aussteller und seinen Erfüllungsgehilfen ersetzt werden. Für die Angaben zu den Eingangsbauwerken (Bodenbelastung max. 1 t/m2 [10 kN/m2] im Erdgeschoss) kontaktieren Sie bitte den Technischen Ausstellerservice der Messe München GmbH. B6 (Hochhalle) 161 m 161 m C1 – C3 C4 B0 143 m 139 m 65 m Breite 71 m 71 m 71 m 71 m 54 m Bruttoausstellungsfläche ca. 11.000 m2 ca. 11.000 m2 ca. 10.000 m2 ca. 10.000 m2 ca. 3.500 m2 Lichte Höhe Hallenlängswand (im Hallenrandbereich zwischen den Portalen) ca. 5,70 m ca. 7,80 m ca. 5,70 m ca. 5,70 m ca. 4,00 m (Hallenrand) Lichte Höhe Auflager Hallenträger (im Hallenseitenbereich) ca. 10,75 m ca. 15,25 m ca. 10,75 m ca. 10,75 m – Lichte Höhe Zugband (im Hallenmittelbereich) ca. 11,50 m ca. 16,00 m ca. 11,50 m ca. 11,50 m 4,20 m (Hallenmitte) Hallenbodenbelag Gussasphalt Zulässige Bodenbelastung 5 t/m (50 kN/m ) 5 t/m (50 kN/m ) 5 t/m (50 kN/m ) 5 t/m (50 kN/m ) 2 t/m2 (20 kN/m2) Zulässige Punktbelastung (Auflagefläche 0,3 m x 0,3 m, Abstand ca. 1,5 m) nicht gültig für Spartenkanalabdeckung 5 t (50 kN) 5 t (50 kN) 5 t (50 kN) 5 t (50 kN) 8 t (80 kN) Zulässige, lotrechte Belastung pro vorhandenem Abhängepunkt 100 kg (1 kN) 100 kg (1 kN) 100 kg (1 kN) 100 kg (1 kN) 100 kg (1 kN) Hallentore: (Größe) und [Anzahl] befahrbar nicht befahrbar (4,5 m x 4,5 m) [6] (2,5 m x 4,5 m) [4] (4,5 m x 4,5 m) [8] (2,5 m x 4,5 m) [2] (4,5 m x 4,5 m) [6] (2,5 m x 4,5 m) [4] (4,5 m x 4,5 m) [8] (2,5 m x 4,5 m) [2] (12,5 m x 4 m) [1] Künstliche Beleuchtung 100 Lux/m2 100 Lux/m2 100 Lux/m2 100 Lux/m2 400 Lux/m2 2 Gussasphalt 2 2 Gussasphalt 2 2 Gussasphalt 2 2 Parkett 2 Raumlufttechnik teilklimatisiert teilklimatisiert teilklimatisiert teilklimatisiert teilklimatisiert Medienversorgung über Spartenkanäle quer zur Hallenlängsrichtung im Achsmaßabstand von 5m 5m 4,5 m (*) 4,5 m 4,85 m Breite der Spartenkanäle Breite der Spartenkanalabdeckung 0,35 m 0,43 m 0,35 m 0,43 m 0,35 m 0,43 m 0,35 m 0,43 m 0,35 m 0,43 m Anschlussmöglichkeit: – Wasser – Abwasser – Sprinkler – Druckluft – Gas (nicht flächendeckend verlegt) DN 25/min. 3,5 bar DN 100 DN 50 DN 50/min. 10 bar DN 25/20 mbar DN 25/min. 3,5 bar DN 100 DN 50 DN 50/min. 10 bar DN 25/20 mbar DN 25/min. 3,5 bar DN 100 DN 50 DN 50/min. 10 bar DN 25/20 mbar DN 25/min. 3,5 bar DN 100 DN 50 DN 50/min. 10 bar DN 25/20 mbar DN 25/min. 3,5 bar DN 100 DN 50 DN 50/min. 10 bar DN 25/20 mbar Elektroversorgung 200 W/m2 200 W/m2 200 W/m2 200 W/m2 200 W/m2 300 300 300 300 100 Fernmeldetechnik (FMT) – anwenderneutrale, drahtgebundene Anschlüsse (Telefon, Fax, Analog, ISDN, DSL, LAN) – schnurlose Telefonanschlüsse (DECT) ca. 100 ca. 100 ca. 100 ca. 100 ca. 50 Breitbandanschlüsse (TV) 150 150 150 150 56 Lichtwellenleiter-Anschlüsse (Monomode u./od. Gradientenfaser) 150 150 150 150 56 (*) Die Halle C1 verfügt zusätzlich über zwei Spartenkanäle in Hallenlängsrichtung. Für das Foyer des ICM gelten gesonderte Technische Richtlinien Stand: Juni 2012 Hallen- und Freigeländebeschreibung productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 Freigelände Breite der Fahrstraßen 8 m bzw. 12 m Straßenbelag Asphalt Bodenbelag – Ausstellungsfläche Schotterkiesgemisch oder Schotterrasen (begrüntes Humus-Schottergemisch, partiell mit Splittanteil); Teilbereiche asphaltiert Zulässige Bodenbelastung 20 t/m2 (200 kN/m2) bis 50 t/m2 (500 kN/m2) (ausgenommen Bereich der Gleisstrasse) Beleuchtung 30 Lux/m2 Anschlussmöglichkeit: – Wasser – Abwasser DN 40/min. 3,5 bar DN 100 Elektroversorgung 50 W/m2 Fernmeldetechnik (FMT) – anwenderneutrale, drahtgebundene Anschlüsse (Telefon, Fax, Analog, ISDN) – schnurlose Telefonanschlüsse (DECT) 1400 ca. 200 Internetanschlüsse auf Anfrage Lichtwellenleiter-Anschlüsse (Monomode u./od. Gradientenfaser) ca. 100 Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte den Technischen Ausstellerservice der Messe München GmbH. Stand: Juni 2012 Merkblatt Elektroinstallation in Messeständen Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Die Elektroinstallation in Messeständen ist generell nach den neuesten EN-, DINund VDE-Bestimmungen und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Bei allen Arbeiten ist auf die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im Besonderen der DIN VDE 0100 Teil 410, 520, 600 und 711, VdS-Richtlinien und der Unfallverhütungsvorschriften BGV A1, A3 und C1 zu achten. Betriebsmittel müssen durch eine anerkannte europäische Zertifizierungsstelle geprüft sein (anerkannte Prüfstellen sind z.B. VDE, OVE, usw.). Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang besonders zu beachten: Arbeiten an der Elektroinstallation dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften, im Sinne der VDE 0100 T 100, ausgeführt werden. Die Elektrofachkräfte müssen mit geeignetem Werkzeug und Arbeitshilfsmittel ausgerüstet sein. Ein Betrieb der Elektroanlage ist nur bei Mängelfreiheit gestattet. Die Maßnahmen zur Betriebssicherheit müssen daher vor dem Zuschalten der Spannung erfolgt sein. Arbeiten unter Spannung ist nicht gestattet. Wer sich mit der Errichtung elektrischer Anlagen befasst, ist in jedem Einzelfall eigenverantwortlich (d.h. persönlich) für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Elektrotechnik haftbar! ŷ Stromversorgung/Hauptverteilung Die gesamte Standinstallation muss über einen gemeinsamen Schalter (Hauptschalter) – Fehlerstromschutzschalter gelten nicht als Hauptschalter – abschaltbar sein (Ausnahme: Kühlschränke, Telefaxgeräte, elektronische Speicher). Der Hauptschalter und die Elektroverteilung des Standes müssen so angebracht sein, dass sie jederzeit zugänglich sind. Störungen elektrischer Art müssen umgehend fachgerecht behoben werden. Die Stromversorgung erfolgt im TN-S System (3 Phasen, 1 Neutralleiter, 1 Schutzleiter). Wechselspannung: 230 V (± 10 %) / 50 Hz Drehstromspannung: 400 V (± 10 %) / 50 Hz Im Trittbereich sind die Kabel mechanisch zu schützen bzw. nur ausdrücklich hierfür zugelassene Leitungen hoher mechanischer Beanspruchung zu verwenden (mindestens H05RN-F). Flachleitungen sind unzulässig (Ausnahme: durch eine anerkannte europäische Zertifizierungsstelle zertifizierte Flachleitungen)! Stolperfallen durch Leitungen und Kabel sind zu vermeiden. ŷ Leuchten allgemein Leuchten müssen so befestigt sein, dass ein Herabfallen ausgeschlossen wird. Sämtliche Leuchten müssen mit zwei voneinander unabhängigen Befestigungen (Anmerkung: Sicherungsseile oder -ketten gelten als zweite Aufhängung) angebracht werden, die je das fünffache des Eigengewichtes tragen können. Sie sind ab einer Montagehöhe von 2,50 m (siehe auch Strom-/Lichtschiene) oder einem Gewicht ab 2 kg zwingend vorzusehen. Hierzu ist die Verwendung von Seilen und Bändern aus natürlichen und synthetischen Fasern (z.B. Kabelbinder) unzulässig. Sicherungsseile sind aus nicht brennbarem Material auszuführen. Dies gilt auch für Lichtschienensysteme! Sämtliche Leuchten sind mit einem mechanischen Schutz, z.B. Schutzkorb, Schutzscheibe, zu versehen oder müssen eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen von Leuchtmitteln oder Leuchtenteilen verhindert. Das Anbringen von Leuchten auf brennbaren Baustoffen (z.B. Holz) ist nur zulässig, wenn: a) die Leuchten eines der folgenden Zeichen haben: ŷ Schutzmaßnahmen Alle Stromkreise sind zusätzlich zur Absicherung durch Schmelzsicherungen oder Leitungsschutzschalter mit einer Fehlerstromschutzschaltung (RCD residual current protective device) auszustatten. Maximaler Differenzstrom 30 mA (I¨ = 0,03 A). Frequenzgesteuerte Maschinen (z.B. Maschinen, Roboter, Motoren) sind mit RCDs Typ B SK (allstromsensitiv) auszustatten (bitte Rücksprache mit den entsprechenden Vertragsfimen der Messe München GmbH halten). An sämtlichen Geräten, Leuchten und anderen Betriebsmittel ist der Schutzleiter anzuschließen. Ausnahme: Die Gegenstände sind „schutzisoliert“ (Schutzklasse 2) oder sie werden mit „Schutzkleinspannung“ (Spannungsbereich 1, SELV) betrieben. Standkonstruktionen aus Metall, leitend untereinander verbundene Metallteile und größere metallische Teile, an denen elektrische Leitungen oder Betriebsmittel befestigt sind, sind an den Schutzpotentialausgleich anzuschließen („erden“). Bei Verwendung von Elektroverteiler der Messe München GmbH wird der Anschluss des Schutzpotentialausgleichs ausschließlich von den zuständigen Elektrofachfirmen der Messe München GmbH ausgeführt. Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm2) zu versehen (VDE 0100 Teil 711). Dieser Schutzpotentialausgleich muss auf die Hauptpotentialausgleichseinrichtung im Spartenkanal aufgelegt werden (dies gilt gegebenenfalls auch für leitende Standbauteile). Der Übergabepunkt am Hallenboden muss über den Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden. ŷ Leitungsanlage Die Leitungsanlage ist fachgerecht zu verlegen und zu befestigen. Die äußere Isolierung (Ummantelung) der Kabel ist in die Geräte, Lampen, Steckvorrichtungen usw. mit einzuführen. Sämtliche Leitungen müssen wirksam zugentlastet werden. Die verwendeten Kabel und Leitungen müssen für die vorgesehene Verlegungsart zugelassen und ausreichend dimensioniert sein (DIN 57298/VDE 298). Der Mindestquerschnitt beträgt 1,5 mm2. Werden Leitungen nicht über zugelassene Steckverbindungen verbunden, müssen Klemmverbindungen in allseitig geschlossenen Abzweigdosen erfolgen. Offen installierte Klemmen sind unzulässig. Leuchten für Entladungslampen mit eingebautem Vorschaltgerät – geeignet zum Einbau in Möbel aus schwer oder normal entflammbaren Baustoffen (im Sinne von DIN 4102-1). Deren Oberflächen können beschichtet, furniert oder lakkiert sein. M M Leuchten – für Glühlampen oder – für Entladungslampen mit eingebautem Vorschaltgerät zum Einbau in Möbel aus Baustoffen, über deren Entflammbarkeit nichts bekannt ist. M Neu D Bisher F F Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur z.B. für Betriebsstätten, die durch Staub oder Faserstoffe feuergefährdet sind. b) die Leuchten einen Abstand von mindestens 35 mm von der Befestigungsfläche haben oder c) die Leuchten auf einer nicht brennbaren, Temperatur isolierenden Unterlage, deren Mindeststärke 10 mm beträgt, angebracht sind. Dies gilt analog für Steckdosen oder andere Betriebsmittel, die auf brennbaren Baustoffen befestigt werden. Für in den Boden eingebaute Leuchten gelten dieselben Bestimmungen. Es ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien nach Herstellerangaben (Kennzeichnung i. d. Regel auf der Leuchte) einzuhalten. Der Mindestabstand beträgt 0,5 m! z.B. 0,5 Mindestabstand zur angestrahlten Fläche (im Beispiel: 0,5 m) Beim Einsatz von Strom-/ Lichtschienen ist unbedingt darauf zu achten, dass die zugehörigen isolierenden Endstücke an der Stromschiene eingesetzt sind und damit eine Berührung der spannungsführenden Leiter ausgeschlossen ist. Die Mindesteinbauhöhe von Lichtschienen beträgt 2,50 m. Darunter ist ein Einbau nur möglich, wenn die Schiene komplett abgedeckt ist. Ein kompletter Berührungsschutz muss gewährleistet sein! Die Stromschiene ist mechanisch wirksam mit nicht brennbaren Verbindern (z.B. Schrauben, Metallband etc.) auf dem Untergrund zu befestigen. Kunststoffkabelbinder sind nur als zusätzliche Montagehilfe zugelassen! Stand: Juni 2012 Elektroinstallation in Messeständen productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Photovoltaikanlagen/ Elektrische Eigenerzeugungsanlagen Bei Präsentationen von Photovoltaikanlagen oder anderen elektrischen Eigenerzeugungsanlagen muss eine Freischalteinrichtung (Feuerwehrschalter) zum Abschalten der Anlage im Gefahrenfall gut sichtbar an einer jederzeit frei zugänglichen Position angebracht sein (Ausnahme: es wird keine Leerlaufspannung über 120 V DC erzeugt). Die DIN VDE 0100 T 712 und DIN VDE 0126 sind zu beachten und ein Prüfprotokoll nach VDE 0126-23 zu erstellen und auf Verlangen vorzulegen. Der Stand ist beim Technischen Ausstellerservice anzumelden und mit einem Hinweisschild „PV-Anlage“ zu kennzeichnen. Seite 2 / 2 ŷ Hinweis Den Anordnungen der von der Messe München GmbH beauftragten Elektrosachverständigen ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die o.g. Bestimmungen und Anordnungen wird der betreffende Messestand aus Sicherheitsgründen von der Stromversorgung ausgeschlossen. ŷ Niedervoltbeleuchtung Bei Halogenbeleuchtung ist das Herausfallen der Leuchtmittel durch geeignete Halterungen zu verhindern (z.B. durch Klammern, Krallen oder Federn). Eine Steckverbindung im Sockel alleine reicht nicht als Halterung aus! Sämtliche Leitungen bis zur Leuchte müssen isoliert sein. Lack gilt nicht als Isolierung! Dies gilt auch für Konstruktionsteile, die als spannungsführende Leiter verwendet werden. Transformatoren (Trafos): Es dürfen nur dem Einsatzzweck entsprechend zugelassene Sicherheitstransformatoren verwendet werden. Bei der Montage ist auf ungehinderte Wärmeabfuhr zu achten (Abstände nach Aufdruck bzw. Herstellerangaben). Transformatoren sind primärseitig und sekundärseitig abzusichern. Trafos ohne Sekundärsicherungen müssen nachgerüstet werden. Die Sicherungsgröße darf, abhängig von der Trafogröße, max. 25 A betragen. Die Sicherung muss dem zu erwartenden Kurzschlußstrom mechanisch entgegenwirken. Vorzugsweise sind Leistungswächter (Ansprechtoleranz im Fehlerfall ± 60 W) zu verwenden! Elektronische Trafos dürfen ohne Sekundärsicherung verwendet werden, wenn sie durch eine anerkannte europäische Zertifizierungsstelle geprüft wurden. Achtung: Maximale Leitungslänge bei elektronischen Trafos: 2 Meter! ŷ Neonbeleuchtungsanlagen / Schriftzeichen Anlagen mit elektrischen Entladungslampen: Anlagen mit jeglicher Art von Leuchtröhrenschriften oder Leuchten als Illuminationseinheit auf einem Stand oder als Ausstellungsgegenstand mit Nennversorgungsspannung höher als AC 230/400V müssen mit den nachfolgenden Bedingungen übereinstimmen: Die Leuchtschrift oder die Leuchte muss ausserhalb des Handbereichs (Mindesthöhe 2,5 m) errichtet oder ausreichend geschützt sein, um das Verletzungsrisiko zu verringern (bruchsichere, transparente Abdeckung). Stand: Juni 2012 Merkblatt Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Alarmierung der Feuerwehr und Feuerlöscheinrichtungen Brandschutztechnische Einrichtungen und Hinweise auf das Verhalten im Brandfall finden Sie innerhalb der Halle neben jedem Ausgang. Bei Brand oder Rauchentwicklung immer die Feuerwehr über einen Druckknopffeuermelder alarmieren. Die in den Hallen vorhandenen Wandhydranten, Druckknopfmelder, Rauchabzugsauslöseeinrichtungen und Feuerlöscher dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden. ŷ Fläche für Feuerwehr ŷ Elektro-Installation und Elektrogeräte Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) auszuführen. Elektroverteilungen sind von Lagerungen frei zu halten. Elektrische Kochplatten, Bügeleisen, Strahlungsöfen, Kocher, Tauchsieder u.a. Elektrogeräte sind während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. ŷ Feuerlöscher Die gekennzeichneten Feuerwehranfahrtszonen und Wendeschleifen sind ständig freizuhalten. Während den Auf- und Abbauzeiten dürfen Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und/oder Leergut jeder Art nur auf den markierten Stellflächen abgestellt werden. Auf die Ausstellerinformation „Verkehrsleitfaden“ wird hingewiesen. Werden Feuerlöscher auf dem Messestand bereit gehalten, so sind grundsätzlich Wasserlöscher nach der EN 3 oder DIN 14406 einzusetzen (in Küchenbereichen und Technikräumen sind Kohlendioxidlöscher nach der EN 3 oder DIN 14406 bereit zu stellen). ŷ Notausgänge, Hallengänge Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung, in Anlehnung an VDE 0100-718, DIN 50172 und DIN EN 1838. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist. Sämtliche planmäßig festgelegten Ausgänge und Gänge der Hallen sind ständig in voller Breite freizuhalten. Die Ausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder in sonstiger Weise unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden. Informationsstände, Tische o.Ä. sind in ausreichender Entfernung von Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenraumzugängen aufzustellen. ŷ Standgestaltung Stände mit einer Grundfläche von bis zu 100 m2 benötigen 1 Ausgang mit einer lichten Breite von mindestens 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 100 m2 benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten Breite von jeweils 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 200 m² benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten Breite von jeweils 1,20 m. Bei Ständen mit einer Grundfläche von mehr als 400 m 2 schreibt die MMG, Hauptabteilung TAS, im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die Anzahl der Ausgänge und deren jeweilige lichte Breite vor. Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume), sind auf in den Hallen gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, die die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten. Beträgt innerhalb eines Standes die maximale Fluchtweglänge zu einem Hallengang mehr als 10 m, so ist ein zweiter Ausgang und/oder ein mindestens 2 m breiter Gang innerhalb des Standes vorzusehen, der zu einem Hallengang führt. Liegen Hallenausgänge innerhalb eines Standes, dürfen die Ausgangsbreiten nicht eingeengt werden. Die Rettungswege der Halle müssen im Einvernehmen mit der Branddirektion nachgewiesen werden. Die Sicht auf Ausgangshinweise darf nicht beeinträchtigt werden. Die festgelegten Hallengänge dürfen grundsätzlich nicht überbaut werden. ŷ Dekorationen Sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten Materialien müssen mindestens schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder DIN EN 13501-1) sein – der Prüfbescheid ist vorzulegen. Soll diese Eigenschaft nachträglich erreicht werden, ist dies nur in geringen Mengen und in Absprache mit der Branddirektion München mit einem amtlich zugelassenen Flammschutzmittel unter Beachtung der Verarbeitungshinweise möglich. Leicht entflammbare, brennend abtropfende, abschmelzende oder toxische Gase bildende Materialien dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung – im Brandfall stark rußender – Kunststoffe (z.B. Polystyrol, PUSchäume, Styropor usw.) ist nicht zulässig. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit im eingebauten Zustand ist zu erbringen. ŷ Abgeschnittene Bäume und Pflanzen Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen zu Dekorationszwecken nur in grünem Zustand verwendet werden. Wenn während der Dauer der Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis etwa 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!). ŷ Sicherheitsbeleuchtung ŷ Verpackungsmaterial Verpackungsmaterial, Transportkisten oder sonstige während der Ausstellung nicht benötigte Gegenstände sind außerhalb der Hallen und Ladehöfe unterzubringen. Während der Auf- und Abbauzeit sind die Flucht- und Rettungswege in den Hallen freizuhalten; nicht mehr benötigtes Transport-, Verpackungs- oder Ausrüstungsmaterial ist umgehend aus den Hallen zu entfernen. ŷ Aschenablagen In den Ständen sind Aschenablagen und Papierkörbe (Rauchzeugreste und Papier getrennt) in ausreichender Anzahl bereitzuhalten und in nicht brennbare, dicht schließende Behälter zu entleeren. ŷ Verbrennungsmotoren Verbrennungsmotoren (z. B. bei Autos) dürfen in den Hallen nicht in Betrieb vorgeführt werden. Kraftstoffe dürfen nicht am Stand gelagert werden. Der Tankinhalt von Fahrzeugen ist auf das für das Ein- und Ausfahren notwendige Maß zu reduzieren. Der Treibstofftank ist abzuschließen; auf Verlangen der MMG ist auch die Batterie abzuklemmen. ŷ Standabdeckungen Standabdeckungen jeder Art sind unabhängig von ihrer Größe bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice (TAS), schriftlich anzumelden (s. Vordruck in den Technischen Bestellformularen „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“). Alle Standabdeckungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des TAS der MMG. Sie sind mindestens schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder DIN EN 13501-1) auszuführen – der Prüfbescheid ist vorzulegen – und ab einer zusammenhängend überdeckten Fläche von mehr als 30 m2 mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Für jede angefangenen 12 m2 überbauter bzw. abgedeckter Fläche ist ein Sprinklerkopf vorzusehen und jeder auf dieser Fläche errichtete Raum ist in den Sprinklerschutz mit einzubeziehen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf dem Merkblatt zum Einbau sprinklertauglicher Stoffe. Für die Halle B0 und die Eingangsbauwerke gelten abweichende Regelungen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice. ŷ Hinweise Weitere Informationen erhalten Sie über die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH. Weitergehende Auflagen, deren Notwendigkeit erst aus dem Betriebsablauf ersichtlich wird, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bitte beachten Sie auch den Vordruck 1.2 der Bestellformulare für Ausstellerservice! Stand: Juni 2012 Merkblatt Einbau sprinklertauglicher Stoffe Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Standabdeckungen – allgemeine Informationen Standabdeckungen in den Hallen A1-6, B1-6 und C1-4 sind generell mindestens schwer entflammbar (nach der DIN 4102 oder nach der DIN EN 13501-1) auszuführen und ab einer zusammenhängend überdeckten Fläche von 30 m2 mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Auf eine Sprinkleranlage kann nur dann verzichtet werden, – wenn es sich bei der Abdeckung um eine Raster- oder Metallgitterdecke, um Gitterroste oder Lochbleche u.ä. handelt. Nach der Planungs- und Einbaurichtlinie des Verbandes der Schadenversicherer (VDS) muss die offene Fläche der gesamten Deckenkonstruktion, einschließlich Lampenfassungen etc., mindestens 70% betragen. Der Öffnungsgrad der Konstruktion muss nachgewiesen werden. – wenn es sich um Textilien handelt, die von der VdS Schadenverhütung GmbH Köln zum Einsatz innerhalb von gesprinklerten Risiken zugelassen sind. Bezugsquellen finden Sie unten auf dieser Seite. Wichtig: Standabdeckungen sind in jedem Fall (unabhängig von ihrer Größe und der Art der Ausführung) über das Formular 1.2 der Bestellformulare für Ausstellerservices anzumelden und benötigen immer die schriftliche Zustimmung der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, in Absprache mit der Branddirektion München. Für die Halle B0 und in den Eingangsbauwerken gelten abweichende Regelungen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice. ŷ Hinweis Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Team des Technischen Ausstellerservices. ŷ Grundsätzliche Anforderungen an Gitternetzgewebe und Stoffe mit Schmelzsicherung (Smoke-out) Oben genannte Materialien können bei eingeschossigen Standbauten zur Abdekkung von Flächen über 30 m2 verwendet werden, sofern sie als schwerentflammbar nach der DIN 4102 oder nach der EN 13501-1 zertifiziert und gleichzeitig von der VdS Schadenverhütung GmbH Köln zum Einsatz innerhalb von gesprinklerten Risiken zugelassen sind. Beim Einbau von Gitternetzen und Smoke-out am Messestand ist zu beachten: – Ein Durchhängen der Gewebeplane ist durch starkes Verspannen zu vermeiden. – Die Gewebeplane ist horizontal und ausschließlich einlagig zu verspannen. – Einbauhinweise des Herstellers zur Sicherstellung der Sprinklertauglichkeit der Stoffe sind unbedingt zu beachten. – Hallengänge dürfen nicht überspannt werden. Beim Einbau von Gitternetzen ist außerdem zu beachten: – Die maximal zulässige, frei (d.h. ohne Verstrebungen) überspannte Fläche beträgt 30 m2. – Die maximal zulässige, zusammenhängende Abdeckung in den Messehallen ist abhängig von der Einbauhöhe variabel und bewegt sich zwischen 100 m2 (h = 7,5 m) und 400 m2 (h = 3,0 m). – Der vertikale Abstand zwischen Sprinkler und Gewebeplane darf an keiner Stelle 0,5 m unterschreiten. Beim Einbau von Smoke-out ist außerdem zu beachten: – Die maximal zulässige, frei (d.h. ohne Verstrebungen) überspannte Fläche beträgt 80 m2. – Die maximal zulässige, zusammenhängende Abdeckung beträgt ebenfalls 80 m2. Größere Flächen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Branddirektion München. – Die Abdeckung muss im unteren Drittel des Gesamtabstandes Sprinkler zum Boden angebracht werden, in den Hallen der Neuen Messe München im Regelfall max. 5 m über dem Hallenboden. – In der Halle B0 sind Stoffe mit Schmelzsicherung (Smoke-out) nicht zugelassen. ŷ Bezugsquellen für sprinklertaugliche Stoffe Dieter Cronenberg GmbH & Co. KG Worringer Str. 17 40211 Düsseldorf Deutschland Tel. +49 211 1775012 Fax +49 211 1775050 [email protected] www.cronenberg-buehnenbedarf.de Procédés Chénel - Deutschland Beilken Digital Printing Werbegesellschaft mbH Flughafenstraße 4 27809 Lemwerder Deutschland Tel. +49 421 693520 Fax +49 421 6935214 [email protected]; www.procedes.de GVW Interieur GmbH Karl-Carstens-Str. 17 52146 Würselen Deutschland Tel. +49 2405 6016-18 Fax +49 2405 6016-17 www.flex-plain.com Gerriets GmbH Im Kirchenhürstle 5-7 79224 Umkirch bei Freiburg Deutschland Tel. +49 7665 960-0 Fax +49 7665 960-125 [email protected] www.gerriets.com Plaspack Netze GmbH Dr.-Grobben-Str. 1 4690 Schwanenstadt Österreich Tel. +43 7673 2478-0 Fax +43 7673 2478-266 [email protected] www.plaspack.at MediaSol GmbH & Co. KG Eusterbrockstr. 44 33378 Rheda-Wiedenbrück Deutschland Tel. +49 5242 377444 Fax +49 5242 377844 [email protected] www.mediasol.de Ellermann GmbH Bokelerstr. 100 33397 Rietberg Deutschland Tel. +49 5244 9038-0 Fax +49 5244 9038-28 [email protected] www.ellermann-konzepte.de Rudolf Stamm GmbH Sigmund-Riefler-Bogen 16 81829 München Deutschland Tel. +49 89 945483-3 Fax +49 89 945483-0 [email protected] www.rs-stamm.de Stand: Juni 2012 Information Abhängungen von der Hallendecke Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Abhängungen von den Dachtragwerken dürfen nur von den zuständigen Servicefirmen der Messe München GmbH (nachfolgend MMG) durchgeführt und verändert werden (z. B. Öffnen eines Bridle). Die Bestellung von Abhängungen muss schriftlich mit dem Vordruck 4.1 bei der MMG, HA Technischer Ausstellerservice (TAS) erfolgen. Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur innerhalb der Standgrenzen befinden. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann maximal mit 100 kg lotrecht belastet werden. Die maximale Flächenlast beträgt 5 kg/ m2 Standfläche. Abhängungen für größere Lasten nur auf Anfrage. Ende jedes Befestigungspunktes (Übergabepunkt) ist ein O-Ring. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig: – Abhängungen von Standbauteilen – Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder Exponate müssen selbständig sicher stehen) – Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden Die Verwendung von Hebezeugen (z. B. Kettenzüge, Motorzüge) ist unbedingt mit der zuständigen MMG-Vertragsfirma abzustimmen. Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im Besonderen die BGV A1 (Allgemeine Vorschriften), BGV C1 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung), die BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte) und gegebenenfalls die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) zu beachten (s. a. IGVW SQ P1 Traversen). Die folgenden Angaben/Aufzählungen dienen als Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Scheinwerfer, Lautsprecher, Effektgeräte etc. sind grundsätzlich mit einer zweiten unabhängigen Sicherung (Sicherungsseil) zu versehen! Bei der Dimensionierung der Sicherungsseile ist die BGI 810-3 zu beachten. Die Sicherheitsbefestigung ist so auszuführen, dass der Fallweg nicht mehr als 20 cm beträgt. Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm2) zu versehen (VDE 0100 Teil 711). Der Übergabepunkt am Hallenboden kann über den Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden. ŷ Zulässige Anschlagmittel Nennbelastung mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft. Seile und Bänder dürfen höchstens mit einem Zwölftel der Mindestbruchkraft beansprucht werden. Kantenschutz beachten! Der Kantenradius muß mindestens so groß wie der Durchmesser des Anschlagmittels (Seil, Lastschlaufe…) sein. Anschlagmittel aus synthetischen Fasern sind für die Verwendung in der Nähe von Scheinwerfern nicht geeignet. – Drahtseile nach DIN EN 12385, i. d. R. Rundlitzenseil 6 x 19 FC nach EN 123854 mit Zulassung – Kurzgliedrige Ketten mit zugelassenem Zubehör der Güteklasse 8 nach DIN 685 mit Zulassung – Textile Lastschlaufen (z. B. Schlupfe) nach DIN EN 1492 mit Zulassung und Angabe der Tragfähigkeit unter Benutzung einer zusätzlichen Sicherung (Sicherungsseil) aus Drahtseil oder Kette – Aluminium- oder Stahlschellen, die für die jeweiligen Traversen (Zubehör) zugelassen sind. ŷ Zulässige Tragmittel – Ketten-Motore nach BGV C1 – Ketten-Motore nach BGV D8 mit Drahtseil oder Kette „tot gehängt“ (parallele Lastaufnahme zur Überbrückung des Motors) – Ketten-Motoren D8 Plus gemäß IGVW SQ P2 mit Überlastüberwachung. Nennbelastung: Herstellerangaben beachten. ŷ Zulässige Verbindungsmittel Nennbelastung mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft. – Schäkel, gerade und geschweift, Güteklasse 6, nach E DIN 13889 mit Tragfähigkeitsangabe, bei dynamischen Lasten (z. B. Abhängung von Lautsprechern) nur mit Sicherungssplint oder Sicherungsmutter – Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter (Kettennotglied) nach DIN 56 926 mit Tragfähigkeitsangabe – Kobrahaken – nur in Verbindung mit Ketten nach DIN 685 – Spannschlösser mit geschlossenen Augen z. B. nach DIN 48334 mit Tragfähigkeitsangabe, nur mit Sicherungssplint und Sicherungsmutter – O-Ringe geschlossen mit Tragfähigkeitsangabe. ŷ Zulässige Seilendverbindungen – Symmetrische Seilschlösser nach EN 13411-7, bei dynamischen Lasten (z. B. Abhängung von Lautsprechern) nur mit Seilklemme (Frosch) nach DIN 1142 – Asymmetrische Seilschlösser (Keilendklemme) nach EN 13411-6, bei dynamischen Lasten (z. B. Abhängung von Lautsprechern) nur mit Seilklemme (Frosch) nach EN 13411-5 – Pressklemmen nach DIN 3093 nur mit Kausche nach DIN 3090. ŷ Unzulässige Anschlagmittel – Drahtseile ohne Zulassung – Ummantelte Drahtseile – Langgliedrige Ketten (innere Länge des Kettengliedes > 3-facher Nenndurchmesser des Kettenmaterials) – Nicht geprüfte Ketten – Kabelbinder – Textile Lastschlaufen ohne Zulassung und Angabe der Tragfähigkeit oder ohne Benutzung einer zusätzlichen Sicherung (Safety) aus Drahtseil oder Kette – Beschädigte Anschlagmittel (z. B. geknickte Seile, Lastschlaufen mit beschädigter Ummantelung, Lastschlaufen ohne Etikett/Anhänger) – Drahtseilhalter (ausgenommen: Drahtseilhalter mit BGV-Prüfzertifikat-Aufkleber nach Rücksprache mit der zuständigen MMG-Vertragsfirma). ŷ Unzulässige Tragmittel – Ketten-Motore nach BGV D8 ohne Sicherungsseil (d. h. nicht in Drahtseil oder Kette „tot gehängt“). ŷ Unzulässige Verbindungsmittel – – – – – Karabinerhaken unverschraubt Karabinerhaken verschraubt Offene Haken Spannschlösser offene Form nach DIN 1480 Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter (Kettennotglied) ohne Tragfähigkeitsangabe – Textilschlaufen als Verbindung zwischen zwei Traversenteilen – Weitere Verbindungsmittel ohne Angabe der Tragfähigkeit. ŷ Unzulässige Seilendverbindungen – Seilklemmen (Frösche), auch Seilklemmen nach EN 13411-5 – Seilklemmen (Frösche) nach DIN 741. Stand: Juni 2012 Sicherheitshinweise Anschlagtechnik productronica 12. – 15. November 2013 Nicht erlaubt! Seite 2 / 2 Zulässig! – Absicherung/Abhängung von Standbauteilen/Exponaten – Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden – Abhängungen für Lichtsysteme, Traversen und Werbebanner Zulässig! Nicht erlaubt! – Karabinerhaken unverschraubt/verschraubt – Seilklemmen (Frösche) – Spannschlösser ohne Sicherungssplint oder ohne Sicherungsmutter Nicht erlaubt! – z.B. Schäkel mit Tragfähigkeitsmarke – z.B. Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter („Kettennotglied“) mit Tragfähigkeitsangabe Zulässig! – Langgliedrige Ketten (innere Länge des Kettegliedes > 3-facher Nenndurchmesser des Kettenmaterials – Textilseile / Kunststoffummantelte Stahlseile – Kurzgliedrige Ketten Güteklasse 8/DIN 685 – Rundlitzenseil nach EN 12385 Stand: Juni 2012 Merkblatt Zweigeschossige Standbauweise Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 ŷHallen ŷAllgemein Zweigeschossiger Standbau ist in den folgenden Hallen in Absprache mit der Projektleitung, dem zuständigen Team der Hauptabt. Techn. Ausstellerservice und der Branddirektion möglich: A1-A6, B1-B6, C1-C4. Die Genehmigung zur zweigeschossigen Standbauweise ist abhängig von der vorgesehenen Position in der Halle und der zugehörigen Grundfläche. Mit Rücksicht auf die Gestaltung der Hallen, die Übersichtlichkeit von Hinweisschildern und die Wahrnehmung angrenzender Nachbarstände können zweigeschossige Standbauten eingeschränkt oder untersagt werden. Zweigeschossige Standbauten sind so zu konstruieren, dass sowohl Aufbau als auch Abbau dieser Stände innerhalb der zur Veranstaltung vorgesehenen Aufbaubzw. Abbauzeiträume durchführbar ist. Gangflächen dürfen nicht überbaut werden. Die Berechnung der Nutzfläche im OG erfolgt prozentual zum jeweiligen Beteiligungspreis. Bei einem Verstoß gegen die auf diesem Blatt aufgeführten Regeln und Bestimmungen behält sich die MMG Maßnahmen entsprechend den Allgemeinen Teilnahmebedingungen vor. ŷGenehmigungsverfahren Der Bauantrag ist an die Messe München GmbH – an die zuständige Abteilung des Techn. Ausstellerservice – bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Aufbaus zu richten. Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich: – Vordrucke 1.2 und 1.3 der Bestellformulare für Ausstellerservices, 2fach – vermaßter Grundriss EG, 4fach – vermaßter Grundriss OG, 4fach – vermaßte Ansichtszeichnungen, 4fach – vermaßte Schnittzeichnungen, 4fach – geprüfte Statik mit Prüfbericht oder statische Berechnung, 2fach – Baubeschreibung, 2fach – ggf. Unterlagen zur Glaskonstruktion (Einbaulage der Glasscheibe/n, Materialart und -stärke, Art der Halterung, Scheibengröße) Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache sowie die Zeichnungen maßstabsgetreu und vermaßt einzureichen – per Fax übermittelte Unterlagen können nicht bearbeitet werden. Die für die Genehmigung entstehenden Kosten hat der Aussteller zu tragen. Unabhängig von der Erteilung einer Standbaugenehmigung ist der Errichter bzw. Betreiber eines Messestandes für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. der Bayerischen Bauordnung (BayBO), soweit diese für Messestände Anwendung findet, und der Teilnahmebedingungen der Messe München GmbH selbst verantwortlich. ŷStandkonstruktion Standaufbauten können konventionell oder als Systembau errichtet werden. Für Fußbodenbelag, Wandverkleidung und Decke sind die im Messebau üblichen Baustoffe zugelassen. Leicht entflammbare Materialien dürfen nicht verwendet werden. Die lichte Höhe von Innenräumen bei zweigeschossiger Standbauweise muss sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss mindestens 2,40 m betragen. Verankerungen im Hallenboden sind unzulässig. Anordnung/Gestaltung des Obergeschosses Der Mindestabstand für Treppen, offene Kabinen, Terrassen oder Bewirtungsflächen beträgt zur Standgrenze des Nachbarn 3 m. Ist eine Unterschreitung dieses Abstands erforderlich, so ist ein Sichtschutz zum Nachbarn im betroffenen Bereich von mind. 2 m Höhe zu errichten. Die dem Nachbarn zugewandte Seite ist hierbei in Weiß, neutral und sauber auszuführen und kann vom Nachbarn zu Werbezwecken genutzt werden. Brüstungen Die Höhe von Brüstungen hat mindestens 1,0 m zu betragen. Es müssen mindestens ein Obergurt, ein Mittelgurt und ein Untergurt vorhanden sein. Im Bereich von am Fußboden offenen Brüstungen ist eine Abrollsicherung am Fußboden (Höhe 욷 0,05 m) vorzusehen. Um ein Abstellen von Gegenständen (z. B. Gläsern) und die Gefahr des Herabfallens auszuschließen, sind Handläufe bzw. obere Brüstungsabschlüsse entsprechend, z. B. rund oder halbrund, auszuführen. Treppen/Rettungswege Alle Treppen sind nach DIN 18065 auszuführen. Die Breite der Rettungswege (Ausgänge, Treppen, Gänge) sind nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Treppen müssen eine durchgängige lichte Mindestbreite von mindestens 1 m haben. Die Steigungshöhe darf maximal 19 cm und die Auftrittstiefe muss mindestens 26 cm betragen. Wendel- bzw. Spindeltreppen dürfen keine notwendigen Fluchtwegtreppen sein. Handläufe müssen griffsicher sein und sind endlos zu gestalten. Ab einer Treppenbreite von mehr als 1,0 m sind jeweils zwei Handläufe anzubringen. Notwendige Treppen bis 100 m2 Nutzfläche im OG: eine Treppe, deren Auslauf außerhalb der überbauten Standfläche zu enden hat. Notwendige Treppen über 100 m2 Nutzfläche im OG: mindestens zwei entgegengesetzt angeordnete Treppenanlagen, wovon grundsätzlich eine der Treppen im nicht überbauten Bereich der Standfläche zu enden hat. Im Bereich von und unter Treppenläufen ohne Setzstufen dürfen keine Lagerungen vorgenommen oder Regale eingebaut werden. ŷNutzlasten/Lastannahmen 1. Deckenbelastung: Für die Geschossdecke eines zweigeschossigen Messestandes innerhalb einer Messehalle sind nach DIN EN 1991-1-1 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-11/NA (2010) Tabelle 6.1DE Nutzlasten anzusetzen. Bei Nutzung für Besprechungen und Kundenbetreuung, d.h. Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier Anordnung oder in Besprechungskabinen, muss die Geschossdecke für eine Nutzlast von 3,0 kN/m² ausgelegt werden (Kategorie C1). Eine uneingeschränkte Nutzung als Ausstellungs- und Verkaufsraum, als Versammlungsraum ohne oder mit dichter Bestuhlung erfordert die Auslegung der Geschossdecke für eine Nutzlast von 5,0 kN/m² (Kategorie C3). Die Nutzung ist jeweils deutlich erkennbar in die Pläne, die zur Genehmigung eingereicht werden, einzutragen. 2. Treppenbelastung: Treppen müssen immer für eine Nutzlast von 5 kN/m2 ausgelegt werden. 3. Belastung von Geländern/Brüstungen: Für Brüstungen und Geländer sind 1 kN/m in Holmhöhe anzusetzen. 4. Bodenpressung: Es ist nachzuweisen, dass die Bodenpressung der Stützen die zulässige BodenSUHVVXQJGHU+DOOHQIXE|GHQQLFKWEHUVFKUHLWHW N1P2). 5. Wind in Gebäuden (Hallenwind): Für Konstruktionen mit einer Höhe > 4.0 m zu berücksichtigen: qw = 0,125 kN/m2. 6. Horizontale Stabilisierungen (Aussteifung): Zusätzlich zum Hallenwind sind 1/20 bzw. 5% der Vertikallast (Nutzlast) als Horizontallast anzusetzen! ŷBrandschutzbestimmungen Nähere Erläuterungen siehe auch Vordruck 1.2 und Merkblatt „Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen“. Maximale Fluchtwegslänge vom OG bis zum Erreichen eines Hallenhauptgangs (Verbindung zwischen den gegenüberliegenden Hallentoren): 25 m. Übersteigt die überbaute Fläche 30 m2, so ist eine Sprinkleranlage nach VDS-Richtlinien zu installieren. Für jede angefangenen 12 m² überbauter bzw. abgedeckter Fläche ist ein Sprinklerkopf vorzusehen und jeder auf dieser Fläche errichtete Raum ist in den Sprinklerschutz mit einzubeziehen. Sämtliche Flächen im OG dürfen nicht mit geschlossenen Decken/Segeln versehen werden. Metallrastergitter mit einem Rastermaß von mindestens 1 x 1 cm sind möglich. Einschließlich der Beleuchtungskörper muss die Luftdurchlässigkeit der offenen Fläche mind. 70 % betragen. Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume), sind auf in den Hallen gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, die die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten. Stand: Juni 2012 Merkblatt Zweigeschossiger Standbau productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷFreigelände Bitte beachten Sie hinsichtlich der zweigeschossigen Standbauweise im Freigelände speziell die Merkblätter „Brandschutzmaßnahmen im Freigelände” und „Standbauten und Exponate im Freigelände”. Stand: Juni 2012 Merkblatt Brandschutzmaßnahmen im Freigelände Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Allgemein Fahrstraßen und Verkehrsflächen dürfen mit Aufbauten und sonstigen Einrichtungen auch während des Auf- und Abbaus nicht belegt werden. Sie sind als Feuerwehrzufahrten in der gesamten Breite ständig freizuhalten. Hydranten, Notrufsäulen und andere Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt, zugebaut oder verändert werden. ŷ Standbau, Beschilderung Auf die Regelungen und Richtlinien über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) und die DIN 4112 (Fliegende Bauten; Richtlinien für Bemessung und Ausführung) in der jeweils gültigen Fassung wird besonders hingewiesen. Jede Nutzungseinheit muss in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen. Von jeder Stelle muss ein Ausgang ins Freie in höchstens 30 m Entfernung erreichbar sein. Bei mehrgeschossigen Messebauten ist für jedes Geschoss mindestens ein Ausgang direkt ins Freie anzuordnen. Bezüglich der Ausbildung der Treppen wird auf die DIN 18065 hingewiesen. Der Einsatz von Wendeltreppen ist nicht zulässig. Lagerungen unterhalb von Treppen sind nicht gestattet. Zwischen baulichen Anlagen > 75 m2 (z.B. Zelte, Containeranlagen, etc.) wird ein Mindestabstand von 10 m gefordert. Die notwendigen Abstandsflächen sind grundsätzlich freizuhalten. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Positionierung von baulichen Anlagen > 75 m2 mindestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn an die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice. Gegebenfalls sind Abstimmungen mit Nachbarständen zur Einhaltung des Mindestabstandes bzw. zusätzlichen baulichen Maßnahmen (z.B. Brandschutzwände) nötig. Bei abgetrennten Aufenthaltsräumen (insbesondere Büros, Personal-, Besprechungsräume) ohne gesicherte Flucht und Rettungswege (ein baulicher Flur oder direkter Ausgang ins Freie ist nicht vorhanden) ist die Gestaltung der Stände so vorzunehmen, dass keine schwer zugänglichen, unübersichtlichen Bereiche, Winkel und Nischen entstehen. Aufenthaltsräume / Besprechungsräume, die nur über einen anderen abgetrennten Raum zugänglich sind (gefangene Räume), sind unzulässig. Um eine frühzeitige Wahrnehmung von Gefahren (Brand, Feuer, Rauch) zu ermöglichen, sind Aufenthaltsräume mit einer ausreichend großen Sichtververbindung (Klarglas) in Fluchtrichtung zu versehen. Der optische Bezug in den Flucht- und Rettungsweg muss im Sitzen und Stehen zu erkennen sein. Sämtliche notwendigen Ausgänge sind mit Schildern gemäß BGV A8 und DIN 4844 zu kennzeichnen. Die Rettungswegkennzeichnung muss gut sichtbar sein. In Abhängigkeit von der Sichtweite beträgt die erforderliche Schildergröße: für Sichtweiten bis (DIN 4844-1:2005-05) Ausführung Schildgröße im mm a x b (DIN 825:2004-12) 15 m innenbleuchtet beleuchtet 74 mm x 148 mm 148 mm x 297 mm 30 m innenbleuchtet beleuchtet 148 mm x 297 mm 297 mm x 594 mm ŷ Baustoffe, Ausstattungen Die Verwendung von brennbaren Baustoffen ist zulässig, leicht entflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Zum Ausstatten (Dekorieren) und als Vorhänge dürfen nur mindestens schwer entflammbare (nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13 501-1) Gegenstände und Stoffe verwendet werden. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit ist im eingebauten Zustand zu erbringen. Soll diese Eigenschaft nachträglich erreicht werden, ist dies nur in geringen Mengen und in Absprache mit der Branddirektion München mit einem geeigneten und zugelassenen Flammschutzmittel sowie unter Beachtung der Verarbeitungshinweise möglich. Ausschmückungen aus natürlichem Laub- und Nadelholz sind ausschließlich im frischen Zustand zu verwenden. ŷ Heizanlagen Die Verwendung von Flüssiggas zu Heizwecken ist nicht zulässig. Geeignete Ölfeuerungen können im Einvernehmen mit der Branddirektion München verwendet werden. Heizanlagen sind außerhalb von Zelten in einem Mindestabstand von 2 m zur Zeltwand aufzustellen und dürfen nicht unmittelbar neben einem Ausgang angeordnet werden. Heizstrahler müssen in Abstrahlrichtung von Gegenständen aus brennbaren Stoffen mindestens 3 m entfernt sein. Von Austrittsöffnungen, die zu Heizgebläsen gehören, müssen Gegenstände aus brennbaren Stoffen in Richtung des Luftstromes mindestens 2 m entfernt sein, sofern die Temperatur der Warmluft über 40°C beträgt. Die erforderlichen Abstände dürfen nur bei einer entsprechenden Bauartzulassung der Heizung oder bei Abschirmung durch eine feuerhemmende und nicht brennbare Wand unterschritten werden. Sofern sich Feuerstätten bzw. Heizöltanks im Messebau befinden, sind diese mindestens feuerhemmend (Wände, Decken, Türen, Zu- und Abluftöffnungen) abzutrennen. Die Heizanlage ist gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Im Umkreis von 5 m um die Feuerstätten dürfen brennbare Stoffe nicht gelagert werden (vgl. FlBauR). Heizanlagen und Feuerstätten bedürfen grundsätzlich der Abnahme durch die Branddirektion. ŷ Feuerlöscher In jedem Messestand (Zelt, Container) und sonstigen Betrieben sind mindestens bei jedem Ausgang ein Wasserlöscher (Inhalt mind. 9 l), im Küchenbereich ein Kohlendioxidlöscher (Inhalt mind. 2 kg), bei Betrieb einer Friteuse ein Fettbrandlöscher (Inhalt mind. 6 l) nach der EN 3 oder DIN 14406 bereit zu halten. ŷ Verwendung von Flüssiggas Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt. ŷ Weitergehende Anforderungen an Messestände mit einer Gesamtgeschossfläche größer als 500 m2 Für Messestände im Freigelände ab einer Gesamtgeschossfläche von mehr als 500 m2 sind neben der Anzeige bei der Lokalbaukommision zusätzlich die nach Ziffer 2.2. FlBauR erforderlichen Bauvorlagen a, b & f an die Branddirektion der Stadt München, in vierfacher Ausfertigung, an folgende Adresse zuzuleiten: Landeshauptstadt München – Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung IV Branddirektion Einsatzvorbeugung – Kontrolle Brandschutzabschnitt Veranstaltungen An der Hauptfeuerwache 8 80331 München Tel. +49 89 2353-4000 Fax +49 89 2353-6134 [email protected] Um die notwendige Einverständniserklärung der Feuerwehr München und Planungssicherheit zu erhalten, sind Ihre Unterlagen rechtzeitig, spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn, einzureichen. Eine brandschutztechnische Beratung durch die Feuerwehr München kann in Anspruch genommen werden. Die Branddirektion München behält sich vor ergänzende Auflagen zu stellen, sofern sich deren Notwendigkeit aus der Brandschutzabnahme oder während des Betriebes ergibt. Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH. Bitte beachten Sie auch den Vordruck 1.2 der Bestellformulare für Ausstellerservices! Stand: Juni 2012 Merkblatt Standbauten und Exponate im Freigelände Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Genehmungspflichtige Standbauten Alle veranstaltungsbezogenen Standbauten im Freigelände müssen die Anforderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) und der DIN 4112 (Fliegende Bauten; Richtlinien für Bemessung und Ausführung) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen. Für bauliche Anlagen, die eine überbaute Fläche von 50 m2 oder eine Höhe von 5 m überschreiten, ist die Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH (MMG) einzuholen. Ein Standsicherheitsnachweis ist für genehmigungspflichtige Standbauten nach BayBO und FiBauR in der jeweils gültigen Fassung (z.B. mehrgeschossige Bauten und Containeranlagen, Zelte ab einer Größe von 75 m2, Bühnen, Überdachungen etc.) in jedem Fall zu erbringen. ŷ Standsicherheit Alle Standbauten und Exponate im Freigelände sind standsicher zu errichten. Für die Tragfähigkeit und Standsicherheit dieser Anlagen ist der Aussteller verantwortlich, die örtlichen Gegebenheiten (Bodenbelastung, anzunehmende Wind- und Schneelasten) sind zu beachten. ŷ Verkehrslasten/Lastannahmen Für mehrgeschossige Standbauten sind die in den Technischen Richtlinien genannten Verkehrslasten für Geschossdecken, Treppen und Geländer nach DIN 1055 Teil 3 Tabelle 1 anzusetzen (siehe auch: Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“). ŷ Windlasten Bei allen Standbauten und Exponaten im Freigelände sind die regulären Winddruckund Soglasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4/NA (2010) für alle tragenden Überdachungen und Außenwände nachweislich zu berücksichtigen mit Staudruckansätzen bei: Standbau-Höhe bis 10 m q = 0,65 kN/m2 Standbau-Höhe 10 m < h 압 18 m q = 0,75 kN/m2 Standbau-Höhe 18 m < h 압 25 m q = 0,82 kN/m2 oder Windlasten nach DIN 1055 Teil 4 (Ausg. 03.2005) mit folgenden standortbezogenen Kennwerten zu ermitteln: München: Geländehöhe < 600 m über NN Wind-Zone II Bezugswindgeschwindigkeit: vref,0 = 25 m/s Bezugsstaudruck: qref = 0,39 kN/m2 Das Freigelände ist dazu in die Geländekategorie III (Vorstadt) einzustufen. Abweichend davon sind Fliegende Bauten mit vermindertem Staudruck nach DIN EN 13782 (2006) nachweisbar: Standbau-Höhe bis 5 m qred = 0,5 kN/m2 ŷ Windlasten für Krane Bei Kranen außer Betrieb sind die regulären Winddruck- und Soglasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4/NA (2010) nachweislich zu berücksichtigen. ŷ Schneelasten Für Standbaumaßnahmen in der schneefreien Periode (15. Mai bis 30. September) müssen keine Schneelasten berücksichtigt werden. Bei Standbaumaßnahmen in der Winterzeit (1. Oktober bis 14. Mai) sind die regulären Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/ NA (2010) für alle tragenden Überdachungen nachweislich zu berücksichtigen: München: Geländehöhe < 540 m über NN Schneelastzone Ia Regelschneelast: s 0 = 1,15 kN/m2 (gemäß Rundschreiben LH München) ŷ Schneeräumung Sofern sich vor Aufbaubeginn eine geschlossene Schneedecke auf der Ausstellungsfläche befindet, kann das Abschieben des Schnees bei der MMG angemeldet werden (Vorlauf vor Ausführung: 48 Stunden). Diese Maßnahme wird von der MMG auf Wunsch des Ausstellers einmalig vor Bezug der Ausstellungsfläche durchgeführt, sofern die betreffende Fläche für übliches Räumgerät frei befahrbar ist. Nach Bezug der Ausstellungsfläche ist der Aussteller für die Schneeräumung auf seinem Stand selbst verantwortlich. ŷ Warnung bei Unwetter Bei zu erwartenden Unwetterereignissen mit vorhergesagten Windstärken von mehr als 7 Bft (auch in Einzelböen) ergeht eine generelle Unwetterwarnung der Messe München GmbH an alle Aussteller im Freigelände. Danach sind die Aussteller mit windlastreduzierten Standbauanlagen bzw. Fliegenden Bauten sowie baulichen Anlagen, die eine Höhe von 5 m überschreiten, unverzüglich aufgefordert, alle Maßnahmen zur Betriebseinstellung vorzunehmen. Den Anweisungen der dann vor Ort tätigen Sicherheitsdienste und Mitarbeitern der Messe München GmbH ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten. ŷ Betriebseinstellung Zur Betriebseinstellung sind nachfolgende Maßnahmen unverzüglich durch den Aussteller vorzusehen: 1. Sicherung der Standbauanlagen und Exponate, gem. Auflagen der Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch) bzw. der Betriebsanleitung. 2. Komplette Beräumung der Standbauanlage von Messebesuchern, Standgästen und -personal. 3. Ggf. Beräumung der gesamten Freifläche und unverzügliches Aufsuchen der Messehallen, nach Aufforderung und örtlicher Anleitung der Sicherheitsdienste der Messe München GmbH. ŷ Aufstellung von Exponaten Sämtliche Exponate, die eine Höhe von mehr als 10 m erreichen, bedürfen der vorherigen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG. ŷ Kennzeichnung von Exponaten ab 50 m Höhe Die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ab 50 m Höhe ist für das Messgelände erforderlich. Als Tageskennzeichnung ist ein gelber, roter oder oranger Farbanstrich ausreichend. Bei anderer Farbgebung ist eine Warntafel (rot/weiß) an exponierter Stelle anzubringen. Für die Nachtkennzeichnung sind die Krane gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 02.09.2004 zu befeuern. ŷ Einbringung von Fundamenten Für jegliche Fundamentierungsarbeiten sind Pläne, aus denen die genaue Lage und Größe der Fundamente zu ersehen ist, rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bei der MMG einzureichen. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, alle Einbauten nach Messeschluss restlos zu beseitigen. Fundamente, die bei der nächsten Messe an der eingebrachten Stelle wieder benötigt werden, können verbleiben, wenn sich ihre Bestandteile mindestens 30 cm unter der Erdoberfläche befinden und mit der MMG eine vertragliche Regelung getroffen wurde. ŷ Übergabe der Standflächen nach Abbauende Bis zum festgesetzten Abbautermin sind sämtliche Ausstellungsflächen im ursprünglichen Zustand der MMG zu übergeben. Hierzu sind die Flächen zur Rückgabe bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zur Platzabnahme anzumelden. Die Plätze im Freigelände sind gegebenenfalls zu planieren und die durch Erdarbeiten aufgelockerten Flächen maschinell zu verdichten. Asphaltierte und begrünte Flächen werden ausschließlich von der MMG auf Kosten des betreffenden Ausstellers instandgesetzt. Sollten die geschuldeten Instandsetzungsarbeiten nach Abbauende nicht ausgeführt worden sein, ist die MMG berechtigt, diese auf Kosten des Ausstellers vornehmen zu lassen. ŷ Sonstiges In Abhängigkeit von der zu installierenden Infrastruktur ist auf Anforderung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG ein Abstand von 0,5 m zur rückwärtigen Nachbarschaftsgrenze von festen Einbauten freizuhalten. Bei allen Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Verteilerkästen usw. Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müssen sie jederzeit zugänglich sein. Zur Schadenverhütung dürfen Unterflurarbeiten erst nach Rücksprache mit der MMG begonnen werden. Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH. Stand: Juni 2012 M1.1 Bestellung Starter-Paket Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Starter-Paket Bitte ankreuzen Bezeichnung EUR Ja, ich buche das Starter-Paket für EUR 440,– zusätzlich zum obligatorischer Kommunikationsbeitrag, der für alle Aussteller verpflichtend ist und von der Messe München GmbH berechnet wird. 440,– Das Starter-Paket zusammen mit dem obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthält folgende Leistungen: • Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse, Hallen- und Standnummer • Eintrag im Ausstellerverzeichnis nach Ländern – Firmenname, PLZ, Ort, Hallen- und Standnummer • 1 Logo im Ausstellerverzeichnis • 5 Einträge im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer • Anzeigeneinklinker für Printanzeigen • Gutschein-Banner Ihr r teil: Preisvo 15 % Ihr Eintrag ins alphabetische Ausstellerverzeichnis: Ausstellerdaten: Geben Sie hier bitte die Adressdaten an, die im Katalog veröffentlicht werden sollen. Ihre Korrespondenz- und Firmenadresse können Sie unter M1.5.5 angeben. Firma Straße PLZ/Ort Land Telefon Fax E-Mail Internet Ihr Logo für das Ausstellerverzeichnis: E-Mail an für [email protected]; Logo das Ausstellerverzeichnis:Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg; Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi Ihr E-Mail an [email protected] Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi Stand: März 2013 M 1.1 Bestellung Starter-Paket productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 Ihr Eintrag ins Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis: Bitte übertragen Sie hier aus dem Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Formular M1.18) die Produkte und Dienstleistungen, unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll. Bitte keinen Fließtext, nur Ziffern eintragen (z.B. 01.03.02.01). Kategorien (nur Ziffern eintragen, s. M1.18) EUR . . . . . inkl. . . . . . inkl. . . . . . inkl. . . . . . inkl. . . . . . inkl. Selbstverständlich können Sie weitere Kategorien und Erweiterungen buchen. Bitte nehmen Sie diese Buchungen mit Formular M1.6 vor. Es gelten dann die angegebenen Preise. Dort können Sie auch eine Positionierung Ihrer Kategorien innerhalb der Produktgruppen bestellen. Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.2 Bestellung Advanced-Paket Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Advanced-Paket Bitte ankreuzen Bezeichnung EUR Ja, ich buche das Advanced-Paket für EUR 1.680,– zusätzlich zum obligatorischer Kommunikationsbeitrag, der für alle Aussteller verpflichtend ist und von der Messe München GmbH berechnet wird. Das Advanced-Paket zusammen mit dem obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthält folgende Leistungen: • Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse, Hallen- und Standnummer • 6 Einträge im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis mit Firmenname, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer • 1 Logo-Paket (Logo im Austellerverzeichnis, Logo in einer gebuchten Produktgruppe, Logo in der Legende des Hallenplans, Logo im Hallenplan) • 5 weitere Logos im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis • 1 Produktbild im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis • Anzeigeneinklinker für Printanzeigen • Gutschein-Banner • 250 Besucher-Flyer • Mobiles Tracking mit einem Lesegerät • 1 Online-Pressefach und 2 Pressefächer im Pressezentrum • Halfsize-Banner im Online-Katalog (10.000 PI) 1.680,– Ihr r teil: is re P vo 30 % Ihr Eintrag ins alphabetische Ausstellerverzeichnis: Ausstellerdaten: Geben Sie hier bitte die Adressdaten an, die im Katalog veröffentlicht werden sollen. Ihre Korrespondenz- und Firmenadresse können Sie unter M1.5.5 angeben. Firma Straße PLZ/Ort Land Telefon Fax E-Mail Internet Stand: März 2013 M 1.2 Bestellung Advanced-Paket productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 Ihr Eintrag ins Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis: Bitte übertragen Sie hier aus dem Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Formular M1.18) die Produkte und Dienstleistungen, unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll. Bitte keinen Fließtext, nur Ziffern eintragen (z.B. 01.03.02.01). Kategorien (nur Ziffern eintragen, s. M1.18) EUR . . . . . inkl. . . . . . inkl. . . . . . inkl. . . . . . inkl. . . . . . inkl. . . . . . inkl. Selbstverständlich können Sie weitere Kategorien und Erweiterungen buchen. Bitte nehmen Sie diese Buchungen mit Formular M1.6 vor. Es gelten dann die angegebenen Preise. Dort können Sie auch eine Positionierung Ihrer Kategorien innerhalb der Produktgruppen bestellen. Ihr Logo für das Ausstellerverzeichnis, Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis, Hallenplan und Hallenplanlegende: E-Mail an [email protected] Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.3 Bestellung Premium-Paket Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Premium-Paket Bitte ankreuzen Bezeichnung EUR Ja, ich buche das Premium-Paket für EUR 2.260,– zusätzlich zum obligatorischer Kommunikationsbeitrag, der für alle Aussteller verpflichtend ist und von der Messe München GmbH berechnet wird. 2.260,– Das Premium-Paket zusammen mit dem obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthält folgende Leistungen: • Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse, Hallen- und Standnummer • 7 Einträge im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis mit Firmenname, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer • 1 Logo-Paket (Logo im Austellerverzeichnis, Logo in einer gebuchten Produktgruppe, Logo in der Legende des Hallenplans, Logo im Hallenplan) • 6 weitere Logos im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis • 1 Produktbild im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis • Anzeigeneinklinker für Printanzeigen • Gutschein-Banner • 250 Besucher-Flyer • Eintrag im Redaktionsverzeichnis • Mobiles Tracking mit einem Lesegerät • 1 Online-Pressefach und 2 Pressefächer im Pressezentrum • Halfsize-Banner im Online-Katalog (15.000 PI) • Fullsize-Banner in einer Ausgabe des productronica Newsletters Ihr r teil: Preisvo 35 % Ihr Eintrag ins alphabetische Ausstellerverzeichnis: Ausstellerdaten: Geben Sie hier bitte die Adressdaten an, die im Katalog veröffentlicht werden sollen. Ihre Korrespondenz- und Firmenadresse können Sie unter M1.5.5 angeben. Firma Straße PLZ/Ort Land Telefon Fax E-Mail Internet Ihr Logo für das Ausstellerverzeichnis, Hallenplan und Hallenplanlegende: E-Mail an [email protected] Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi Stand: März 2013 M 1.3 Order Premium package productronica 12. – 15. November 2013 Page 2 / 2 Categories in the product and service directory: Please transfer those categories from the product and service directory (form M1.18) under which your company entry will be published. Please do not enter text, only numbers (e.g. 01.03.02.01). Please assign the product picture which is included in your package to one category. Categories (use only numbers, see M1.18) Product picture (e.g. PictureName.eps) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR incl. incl. incl. incl. incl. incl. incl. Of course you may book additional categories and upgrades. Please use form M1.6 for this order. The prices listed there apply. You can also order a top-of-the-list positioning for your listing in your categories in the product index. This order becomes valid with your legally binding signature. The attached terms and conditions of jl.medien e.K. are recognized as legally binding in all parts. Place / Date Company stamp and legally binding signature of exhibitor Status: March 2013 M1.4 Bestellung Mitaussteller-/Gem.aussteller Paket Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Mitaussteller-/Aussteller auf Gemeinschaftsstand-Paket Bitte ankreuzen Bezeichnung EUR Ja, ich buche das Mitaussteller-/Aussteller auf Gemeinschaftsstand-Paket für EUR 170,- zusätzlich zum obligatorischer Kommunikationsbeitrag, der für alle Aussteller verpflichtend ist und von der Messe München GmbH berechnet wird. Das Mitaussteller-/Aussteller auf Gemeinschaftsstand-Paket zusammen mit dem obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthält folgende Leistungen: • Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse • 3 Einträge im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis mit Firmenname, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer • 1 Logo in einer Kategorie des Produkt- und Dienstleistungsverzeichnisses • Gutschein-Banner • Anzeigeneinklinker für Printanzeigen 170,– Ihr r teil: Preisvo 15 % Ihr Eintrag ins alphabetische Ausstellerverzeichnis: Ausstellerdaten: Geben Sie hier bitte die Adressdaten an, die im Katalog veröffentlicht werden sollen. Ihre Korrespondenz- und Firmenadresse können Sie unter M1.5.5 angeben. Firma Straße PLZ/Ort Land Telefon Fax E-Mail Internet Stand: März 2013 M 1.4 Bestellung Mitaussteller-Paket Seite 2 / 2 Ihr Eintrag ins Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis: Bitte übertragen Sie hier aus dem Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Formular M1.18) die Produkte und Dienstleistungen, unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll. Bitte keinen Fließtext, nur Ziffern eintragen (z.B. 01.03.02.01). Ordnen Sie bitte das im Paket enthaltene Logo einer Kategorie zu. Kategorien (nur Ziffern eintragen, s. M1.18) Logo (z.B. Logoname.eps) . . . . . . . . . . . . . . . EUR inkl. inkl. inkl. Selbstverständlich können Sie weitere Kategorien und Erweiterungen buchen. Bitte nehmen Sie diese Buchungen mit Formular M1.6 vor. Es gelten dann die angegebenen Preise. Dort können Sie auch eine Positionierung Ihrer Kategorien innerhalb der Produktgruppen bestellen. Ihr Logo für das Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis: E-Mail an [email protected] Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.5 Bestellung Ausstellerverzeichnis Seite 1 / 4 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ 1.5.1 Obligatorischer Kommunikationsbeitrag Der obligatorische Kommunikationsbeitrag für 435,– EUR ist Bestandteil Ihrer Messebeteiligung (siehe Teilnahmebedingungen B3) und wird von der Messe München GmbH mit der Zulassungsrechnung berechnet. Er beinhaltet im • alphabetischen Ausstellerverzeichnis: Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse (aktiviert), Hallen- und Standnummer • Ausstellerverzeichnis nach Ländern: Firmenname, PLZ, Ort, Hallen- und Standnummer • Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis: zwei Einträge mit Firmenname, PLZ, Ort, Hallen- und Standnummer • Legende des Hallenplans im Visitor Guide: Firmenname, Hallen- und Standnummer Die Hallen- und Standnummer wird direkt von der Messe München GmbH eingesetzt. Der obligatorische Kommunikationsbeitrag kann je nach Verzeichnis und Medium kostenpflichtig erweitert werden. Ausstellerdaten: Geben Sie hier bitte die Adressdaten an, die im Katalog veröffentlicht werden sollen. Ihre Korrespondenz- und Firmenadresse können Sie unter M1.5.5 angeben. Firma Straße PLZ/Ort Land Telefon Fax E-Mail Internet Stand: März 2013 M 1.5 Bestellung Ausstellerverzeichnis productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 4 Kategorien im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis: Bitte übertragen Sie hier aus dem Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Formular M1.18) zwei Kategorien, unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll. Bitte keinen Fließtext, nur Ziffern eintragen (z.B. 01.01.01). Kategorien (nur Ziffern eintragen, s. M1.18) EUR . . . . . inkl. . . . . . inkl. Selbstverständlich können Sie weitere Kategorien und Erweiterungen buchen. Bitte nehmen Sie diese Buchungen mit Formular M1.6 vor. Es gelten dann die angegebenen Preise. Dort können Sie auch eine Positionierung Ihrer Kategorien innerhalb der Produktgruppen bestellen. ŷ 1.5.2 Logo Bitte ankreuzen Beschreibung EUR Ja, bitte veröffentlichen Sie das Firmenlogo im Ausstellerverzeichnis. 290,– Lieferung Ihrer Daten: E-Mail an [email protected] Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi ŷ 1.5.3 QR-Code mit individuell hinterlegtem Link oder Ihren Adressdatenn Bitte ankreuzen Beschreibung NEU! EUR Ja, bitte veröffentlichen Sie einen QR-Code bei meinem Eintrag im Ausstellerverzeichnis. 290,– Er soll unsere Kontaktdaten zur Verfügung stellen. Er soll auf folgenden Link verweisen: http:// Ihr QR-Code erscheint auch auf dem Schild mit Ihrer Standnummer direkt am Messestand. Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M 1.5 Bestellung Ausstellerverzeichnis Seite 3 / 4 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ 1.5.4 Unternehmensdarstellung Die Unternehmensdarstellung kann in deutscher und/oder englischer Sprache in beliebigem Umfang eingereicht werden. Tragen Sie hier beispielsweise Informationen zu Kerngeschäft, Zielgruppen oder Gründungsjahr ein. Bitte ankreuzen Beschreibung EUR Ja, bitte veröffentlichen Sie die folgende Unternehmensdarstellung 50,– pro Zeile mit max. 50 Zeichen inkl. Leerzeichen Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M 1.5 Bestellung Ausstellerverzeichnis productronica 12. – 15. November 2013 Seite 4 / 4 ŷ 1.5.5 Korrespondenz- und Rechnungsadresse Bitte geben Sie hier an, welche Korrespondenz- und Rechnungsadresse für die Bestellungen der Media Services gelten sollen. Beachten Sie dabei, dass Adressänderungen nicht an die Messe München GmbH übermittelt werden. Ihre Korrespondenzadresse für den gesamte Schriftverkehr mit Media Services: Ihre Rechnungsadresse für die Media Services: Firma Firma Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Land Land Telefon Telefon Fax Fax E-Mail E-Mail Internet Internet Ansprechpartner Ansprechpartner Ansprechpartner Tel. Ansprechpartner Tel. Ansprechpartner Fax Ansprechpartner Fax Ansprechpartner E-Mail Ansprechpartner E-Mail Bitte unbedingt angeben: USt-ID-Nr.: Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 Bestellung Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis M1.6 Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ 1.6.1 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis Ein Eintrag besteht aus Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer und wird je gebuchter Kategorie mit 75,- EUR berechnet. Sie sind natürlich auch im Internet unter den ausgewählten Kategorien zu finden. Die ersten beiden Kategorien im Produktverzeichnis sind bereits im obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthalten. Positionierung im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis In den Produktgruppen werden die Firmen alphabetisch gelistet. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit sich an erster, an zweiter oder an dritter Position eintragen zu lassen, d.h. Ihr Unternehmen erscheint für EUR 220,– an erster, für EUR 170,– an zweiter oder für EUR 120,– an dritter Stelle nach der Produktgruppenüberschrift. Die Eintragung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. Nutzen Sie diesen Platzvorteil! Kreuzen Sie bitte die jeweilige Position (1, 2, 3) an. Bitte übertragen Sie hier aus dem Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Formular M1.18) die Produkte und Dienstleistungen, unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll. Bitte keinen Fließtext, nur Ziffern eintragen (z.B. 01.03.02.01). Beachten Sie unsere Sonderpreise: ab 5 gebuchten Logos kostet jedes Logo nur noch 100,- EUR/Kategorie, ab 10 gebuchten Logos nur noch 89,- EUR/Kategorie. Kategorien je EUR 75,– (nur Ziffern eintragen, s. M 10) Zusätzliche Eintragungen je EUR 33,– EUR 220,– 170,– 120,– . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text . . . . . Tel. Fax E-Mail Internet Text Logo EUR 130,– Bild EUR 275,– Stand: März 2013 M 1.6 Bestellung Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2/ 2 ŷ 1.6.2 Zusätzliche Eintragungen Veröffentlichen Sie Ihren Text zum Preis von 33,- EUR je Kategorie und Zeile à max. 27 Zeichen im Produktverzeichnis. Diese Zusätze erscheinen im Katalog. Bitte ankreuzen Beschreibung EUR Ja, ich wünsche eine Veröffentlichung der folgenden zusätzlichen Eintragungen für die oben ausgewählten Kategorien. EUR 33,– pro Kategorie und Zeile mit max. 27 Zeichen Telefon Fax E-Mail Internet Zusatztext Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.7 Bestellung Stichwortsuche Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Stichwortsuche Sie haben die Möglichkeit Ihr Unternehmen für EUR 110,– pro Stichwort in einem Schlagwortverzeichnis im Online-Katalog mit Stichpunkten eintragen zu lassen. Bei Eingabe der relevanten Stichpunkte wird Ihr Unternehmen als Treffer angezeigt. Bitte ankreuzen Stichwörter (jeweils ein Stichwort pro Zeile) EUR Bitte ankreuzen Stichwörter (jeweils ein Stichwort pro Zeile) EUR 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– 110,– Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.8 Bestellung Logo im Hallenplan und Logo-Paket Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl ŷ Logo im Hallenplan ŷ Logo-Paket (Katalog, Visitor Guide, Internet) Bitte ankreuzen Bezeichnung Logo im Hallenplan (Katalog, Visitor Guide, Internet) (Katalog, Visitor Guide, Internet) EUR Bitte ankreuzen 220,– Bitte beachten Sie: Ab einer Standgröße von 200 qm wird versucht, das Logo im Hallenplan zu platzieren. Sollte aufgrund der Standgröße eine Platzierung in Ihrer Standfläche nicht möglich sein, so wird das Logo an den Seitenrand gesetzt und Ihrem Stand zugewiesen. ŷ Logo in der Legende des Hallenplans (Katalog, Visitor Guide) Bezeichnung Logo in der Legende des Hallenplans (Katalog, Visitor Guide) EUR Bezeichnung EUR Logo-Paket (Katalog, Visitor Guide, Internet) Ihr Logo erscheint im alphabetischen Ausstellerverzeichnis im Print-, Online- und Mobile-Katalog im Hallenplan des Print- und Online-Katalogs und im Visitor Guide in der Legende des Hallenplans in Katalog und Visitor Guide in einer gebuchten Produktgruppe: . Bitte ankreuzen Telefax mit Vor-/ Durchwahl . . . 585,– Ihr r teil: is re P vo 25% . (nur Ziffern eintragen, siehe M1.18) 145,– Bitte beachten Sie: Ihr Logo in der Legende zum Hallenplan erscheint mit einer max. Höhe von 15 mm. Lieferung Ihrer Daten: E-Mail an [email protected] Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi Lieferung Ihrer Daten: E-Mail an [email protected] Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.9 Bestellung Produkt-Highlight im Katalog Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl ŷ Ganzseitiges Produkt-Highlight im ŷ Halbseitiges Produkt-Highlight im Katalog (Print und online) Bitte ankreuzen Katalog (Print und online) Bezeichnung EUR Ganzseitiges Produkt-Highlight inkl. 3 Bildern und Logo Ihr Produkt-Highlight auf einer ganzen Seite im Katalog und online enthält: 1.950,– N E U! t Erschein auch online! Ihre Adressdaten Ihr Logo QR-Code mit Internetadresse 1 Key Visual (122 x 62 mm) 2 Produktbilder (je 60 x 33 mm) je 1.000 Zeichen Text zu den Rubriken „Unternehmen“ und „Produkte“ Hinterlegung von Download-PDFs im Online-Katalog Web-Inserat im Online-Katalog Die Gestaltung des Produkt-Highlights übernehmen wir. Lieferung Ihrer Daten: E-Mail an [email protected] Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg Logogröße: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi Telefax mit Vor-/ Durchwahl Bitte ankreuzen Bezeichnung EUR Halbseitiges Produkt-Highlight inkl. Bild und Logo Ihr Produkt-Highlight auf einer ganzen Seite im Katalog und online enthält: 1.200,– N E U! t Erschein auch online! Ihre Adressdaten Ihr Logo QR-Code mit Internetadresse 1 Key Visual (55 x 73 mm) je 500 Zeichen Text zu den Rubriken „Unternehmen“ und „Produkte“ Hinterlegung von Download-PDFs im Online-Katalog Die Gestaltung des Produkt-Highlights übernehmen wir. Lieferung Ihrer Daten: E-Mail an [email protected] Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg Logogröße: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.10 Bestellung Elektronische Visitenkarte / Download Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl ŷ Elektronische Visitenkarte Bitte ankreuzen Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Elektronischer Download Bezeichnung EUR Aktivierung der elektronischen Visitenkarte 50,– Bitte ankreuzen Bezeichnung Download (max. 5 MB) EUR 100,– Mit der elektronischen Visitenkarte, die auf Ihrer Seite im Online-Katalog erscheint, können registrierte Besucher mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Das Download-Dokument (Text- oder PDF-Datei) erscheint auf Ihrer Seite im Online-Katalog. Lieferung Ihrer Daten: E-Mail an [email protected] Ziel-E-Mail-Adresse: Dateibezeichnung: Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.11 Bestellung Anzeigen/Lesezeichen in den Printmedien Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Anzeigen und Lesezeichen im Messekatalog Bitte ankreuzen Größe 1/1 Seite Bezeichnung EUR Kapiteltrennblatt Rückseite, Format: 210 mm x 297 mm 2.565,– 1/2 Seite Kapiteltrennblatt Rückseite, Format: 210 mm x 148 mm 1.600,– 1/1 Seite 2. Umschlagseite (U2), Format: 205 mm x 297 mm 5.400,– 1/1 Seite 3. Umschlagseite (U3), Format: 205 mm x 297 mm 5.400,– 2/1 Seite Umschlagklappe, Format: 400 mm x 297 mm 7.160,– 1/1 Seite 4. Umschlagseite (U4), Format: 210 mm x 297 mm 6.450,– Lesezeichen, Format: max. 100 mm x 180 mm (exkl. Produktion und Anlieferung) 5.400,– Maximal zwei Lesezeichen können in einer Auflage von 10.000 Exemplaren zum Preis von je 5.400,- eingebunden werden (exkl. Produktion und Anlieferung). Bitte beachten Sie, dass das Lesezeichen bis zum 01.10.2013 von Ihnen angeliefert werden muss. Wir übernehmen das Einkleben. Bitte liefern Sie Ihre Daten wie folgt an [email protected]: PDF/X-3 Standard, 4c Beschnittzugabe: 3 mm an allen Seiten, 6 mm Klebebund Alle anschnittgefährdeten Text- und Bildelemente mindestens 5 mm vom Beschnitt entfernt platzieren. Um Farbabweichungen zu vermeiden, bitten wir Sie immer ein Proof beizufügen. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Anzeigenpaket zusammen. Bitte rufen Sie mich an. Ich möchte beraten werden. Telefonnummer Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 Anzeigen / Lesezeichen in den Printmedien M 1.11 Seite 2 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Anzeigen im Visitor Guide Bitte ankreuzen Größe Bezeichnung EUR 1/1 Seite Sonderplatzierung neben Hallenplan oder in der Heftmitte, Format: 115 mm x 225 mm 2.750,– 1/1 Seite Einzelseite, Format: 115 mm x 225 mm 2.490,– 1/1 Seite 2. Umschlagseite, Format: 115 mm x 225 mm 4.195,– 1/1 Seite 3. Umschlagseite, Format: 115 mm x 225 mm 3.500,– 1/1 Seite 4. Umschlagseite, Format: 115 mm x 225 mm 5.400,– Bitte liefern Sie Ihre Daten wie folgt an [email protected]: PDF/X-3 Standard, 4c Beschnittzugabe: 3 mm an allen Seiten, 6 mm Klebebund Alle anschnittgefährdeten Text- und Bildelemente mindestens 5 mm vom Beschnitt entfernt platzieren. Um Farbabweichungen zu vermeiden, bitten wir Sie immer ein Proof beizufügen. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Anzeigenpaket zusammen. Bitte rufen Sie mich an. Ich möchte beraten werden. Telefonnummer Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.12 Bestellung Anzeige im productronica Newsletter Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Anzeige im productronica Newsletter Bitte ankreuzen EUR Bezeichnung Größe Fullsize-Banner 468 x 60 px 700,– Rectangle 180 x 150 px 550,– Halfsize-Banner 234 x 60 px 450,– Button-Banner 120 x 90 px 250,– Textanzeige mit Logo 300 Zeichen inkl. Leerzeichen + Firmenlogo 89 x 70 px 450,– Ihre Anzeige (Text oder/und Banner) wird in einer Newsletterversendung an einem zu vereinbarenden Termin veröffentlicht. Die Frist zur Übersendung Ihrer Unterlagen wird Ihnen separat mitgeteilt und ist zwingend einzuhalten. Ihre Texte und Grafiken (Format: HTML und Text; GIF, JPG – max. 15 KB) werden ohne Änderung übernommen. Animationen sind in einigen E-Mail-Programmen nicht darstellbar. Die Formatierung der Textanzeigen und Zweizeiler obliegt der Messe München GmbH. Sie möchten das ganze Jahr über die productronica informiert sein? Abonnieren Sie kostenfrei den productronica Newsletter unter www.productronica.com/newsletter Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Der endgültige Abschluss des Vertrages steht unter der Bedingung der Genehmigung durch die Messe München GmbH. Ihr obliegen die redaktionellen Vorgaben, das Layout und der endgültige Versand. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.13 Bestellung productronica Premiumletter Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ productronica Premiumletter Bitte ankreuzen Bezeichnung Versandtermin Verteiler Empfänger 1. Premiumletter KW 32 deutsch 12.000 4.300,– EUR 1. Premiumletter KW 32 englisch 8.000 2.900,– 2. Premiumletter KW 36 deutsch 12.000 4.500,– 2. Premiumletter KW 36 englisch 8.000 3.000,– 3. Premiumletter KW 38 deutsch 12.000 4.700,– 3. Premiumletter KW 38 englisch 8.000 3.100,– 4. Premiumletter KW 40 deutsch 12.000 4.900,– 4. Premiumletter KW 40 englisch 8.000 3.300,– Inhalt: Den Inhalt inklusive Impressum liefern Sie. Vorlaufzeit/Versandtermin: Produktionsvorlauf 10 Arbeitstage. Versandtermin wie mit der Messe München GmbH abgestimmt. Hinweis: Animationen sind in einigen E-Mail Programmen nicht darstellbar. Dateiformate: 1. Logo + Bild mit 570 x 200 px 2. Bild: Grafik mit 89 px Breite x frei wählbarer Höhe 3. Textfeld: Text inkl. Fettung und Aufzählungen 4. Bild: Grafik mit 570 x 100 px 5. Kontakt: Adresse (Text) Ihre Anzeige (Text oder/und Banner) wird in einer Newsletterversendung an einem zu vereinbarenden Termin veröffentlicht. Die Frist zur Übersendung Ihrer Unterlagen wird Ihnen separat mitgeteilt und ist zwingend einzuhalten. Ihre Texte und Grafiken (Format: HTML und Text; GIF, JPG – max. 15 KB) werden ohne Änderung übernommen. Animationen sind in einigen E-Mail-Programmen nicht darstellbar. Die Formatierung der Textanzeigen und Zweizeiler obliegt der Messe München GmbH. Sie möchten das ganze Jahr über die productronica informiert sein? Abonnieren Sie kostenfrei den productronica Newsletter unter www.productronica.com/newsletter Ziel-URL: http:// Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Der endgültige Abschluss des Vertrages steht unter der Bedingung der Genehmigung durch die Messe München GmbH. Ihr obliegen die redaktionellen Vorgaben, das Layout und der endgültige Versand. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.14 Bestellung Banner in Besucher-E-Mailings Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Exklusive Banner in productronica Besucher-E-Mailings Bitte ankreuzen Bezeichnung Größe EUR Banner in der Auftragsbestätigung der Besucher-Online-Registrierung unmittelbar nach der Ticketbestellung 120 x 600 px 4.000,– Banner in den productronica Highlight Informationen ca. 5 Tage vor der Messe 234 x 60 px 1.600,– Banner im Danke-E-Mailing nach der Veranstaltung 234 x 60 px 1.600,– Ziel-URL: http:// Die Frist zur Übersendung Ihrer Unterlagen wird Ihnen separat mitgeteilt und ist zwingend einzuhalten. Ihre Texte und Grafiken (Format: HTML und Text; GIF, JPG – max. 15 KB) werden ohne Änderung übernommen. Animationen sind in einigen E-Mail-Programmen nicht darstellbar. Die Formatierung der Textanzeigen und Zweizeiler obliegt der Messe München GmbH. Sie möchten das ganze Jahr über die productronica informiert sein? Abonnieren Sie kostenfrei den productronica Newsletter unter www.productronica.com/newsletter ŷ Anzeige im Einladungs-E-Mailing an ehemalige Besucher (5er-Frequenz) Bitte ankreuzen Bezeichnung Größe Halfsize-Banner 234 x 60 px EUR 1.700,– Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Der endgültige Abschluss des Vertrages steht unter der Bedingung der Genehmigung durch die Messe München GmbH. Ihr obliegen die redaktionellen Vorgaben, das Layout und der endgültige Versand. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.15 Bestellung Banner productronica Website Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Banner auf der productronica Website Bitte ankreuzen Bitte ausfüllen (min. 20.000 PI) Bezeichnung Größe .000 PI Content-Banner 468 x 60 px 49,–/TPI .000 PI Banner in der Navigationsleiste 188 x 73 px 39,–/TPI .000 PI Skyscraper 120 x 600 px 89,–/TPI Mindestbuchung: 20.000 Page Impressions Dateiformate: GIF, JPG - max. 15 KB, Flash bis Version 8, hardcodierter Link Die Banner rotieren bei mehreren zeitgleichen Buchungen. Max. 10 Banner je Platzierung möglich. Ziel-URL: EUR Die Frist zur Übersendung Ihrer Unterlagen wird Ihnen separat mitgeteilt und ist zwingend einzuhalten. Ihre Texte und Grafiken (Format: HTML und Text; GIF, JPG – max. 15 KB) werden ohne Änderung übernommen. Die Formatierung der Textanzeigen und Zweizeiler obliegt der Messe München GmbH. Sie möchten das ganze Jahr über die productronica informiert sein? Abonnieren Sie kostenfrei den productronica Newsletter unter www.productronica.com/newsletter http:// Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.16 Bestellung Banner im Online-Katalog Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Banner im Online-Katalog Bitte ankreuzen Geg. ausfüllen (min. 20.000 PI) 1 Stichwort Bezeichnung Größe Keyword-Banner 468 x 60 px http:// 200,– 3 Stichworte Keyword-Banner 468 x 60 px 500,– 5 Stichworte Keyword-Banner 468 x 60 px 800,– .000 PI Content-Banner ohne Keyword 468 x 60 px 49,–/TPI .000 PI Halfsize-Banner 234 x 60 px 39,–/TPI .000 PI Skyscraper 120 x 600 px 89,–/TPI Logo-Banner in der Fußzeile des Online-Katalogs 80 x 60 px Web-Inserat auf der Startseite und in den Verzeichnissen des Online-Katalogs Bild + 1.000 Zeichen Text inkl. Leerzeichen in deutsch und englisch Mindestbuchung: 20.000 Page Impressions Dateiformate: GIF, JPG - max. 15 KB, Flash bis Version 8, hardcodierter Link Die Banner rotieren bei mehreren zeitgleichen Buchungen. Ziel-URL: EUR 1.200,– 950,– Keyword-Banner: Bitte geben Sie hier die Stichworte an. 1. 2. 3. 4. 5. Die Frist zur Übersendung Ihrer Unterlagen wird Ihnen separat mitgeteilt und ist zwingend einzuhalten. Ihre Texte und Grafiken (Format: HTML und Text; GIF, JPG – max. 15 KB) werden ohne Änderung übernommen. Sie möchten das ganze Jahr über die productronica informiert sein? Abonnieren Sie kostenfrei den productronica Newsletter unter www.productronica.com/newsletter Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M1.17 Bestellung Banner productronica App / Mobile-Katalog Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] www.productronica-mediaservices.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Banner-Anzeige in der productronica App / Mobile-Katalog Bitte ankreuzen Bezeichnung Größe Banner auf Startseite (exklusive Platzierung - nur 1x buchbar) 640 x 200 px Banner im Hauptmenü 640 x 70 px 790,– feste Favoritenplatzierung + Logo im Hallenplan (max. 3 Buchungen) + Logo im Ausstellerverzeichnis auf Anfrage 990,– Produktbild 30,– Stichwort 20,– App-Paket Sie interessieren sich für eine umfassendere Präsenz in der App? Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Paket, mit dem Sie rund um die productronica App vertreten sind und auf sich aufmerksam machen können. Prominente Platzierungsmöglichkeiten sind zum Beispiel Banner im Ausstelleruntermenü, auf der Landing Page oder im Benachrichtigungs-Newsletter. Bitte rufen Sie mich an. Ich möchte beraten werden. EUR 550,– auf Anfrage Ihre Anzeige wird in der productronica App und/oder im Online-Katalog veröffentlicht. Die Frist zur Übersendung Ihrer Unterlagen wird Ihnen in der Auftragsbestätigung mitgeteilt und ist zwingend einzuhalten. Ihre Grafiken werden ohne Änderung übernommen. Lieferung Ihrer Daten: E-Mail an [email protected] Grafikformate: .png Größe: wie gebucht, max. 15 kB Animationen sind nicht darstellbar. Telefonnummer Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig. Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 1 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 01 Halbleiter- und Display-Fertigung 01.01 Wafer front-end processing 01.01.01 Wafer und Substrate 01.01.04.01.01 01.01.04.01.02 01.01.04.01.03 01.01.04.01.04 01.01.04.01.05 01.01.04.01.06 01.01.04.01.07 Epitaxie-Werkstoffe Prozesswerkstoffe der Dünnfilmtechnik, sonstige Aufdampfmaterialien Stripper Sputter-Targets Läpp-, Polier- und Schleifmittel Prozesschemikalien für die Feinstrukturierung, sonstige 01.01.01.01 Materialien 01.01.04.02 Fertigungsgeräte 01.01.01.01.01 01.01.01.01.02 01.01.01.01.03 01.01.01.01.04 01.01.01.01.05 01.01.01.01.06 01.01.01.01.07 Wafer aus Halbleiterwerkstoffen Keramische Substrate Dünnfilmsubstrate (Glas, Keramik) Glas-Wafer Halbleiter-Halbzeug, sonstiges Keramische Folien Prozessgase 01.01.04.02.01 01.01.04.02.02 01.01.04.02.03 01.01.01.02 Fertigungsgeräte 01.01.01.02.01 Kristallzuchtanlagen und Substratbearbeitung 01.01.01.02.01.01 01.01.01.02.01.02 01.01.01.02.01.03 01.01.01.02.01.04 Schmelzzüchtung Gasphasenzüchtung Lösungszüchtung Temperöfen 01.01.01.02.02 01.01.01.02.03 01.01.01.02.04 Wafer-Sägen Poliereinrichtungen Sonstige Geräte zur Wafer-Bearbeitung 01.01.04.02.04 01.01.04.02.05 01.01.04.02.06 01.01.04.02.07 01.01.04.02.08 01.01.04.02.09 01.01.04.02.10 01.01.04.02.11 01.01.04.02.12 01.01.04.02.13 01.01.04.02.14 01.01.04.02.15 01.01.04.02.16 01.01.04.02.17 Diffusionsöfen Dosiergeräte Wärmebehandlungseinrichtungen für die Feinstrukturierung, sonstige Ionenimplantationsanlagen Kathodenzerstäubungsanlagen (Sputtern, PVD) CVD-Anlagen Elektronenstrahl-Abscheidungssysteme Hochvakuum-Bedampfungsanlagen lonenstrahl-Beschichtungsanlagen Oxydationseinrichtungen Planar-Magnetrons für Zerstäubung Plasma-Beschichtungssysteme Plasma-Polymerisationsanlagen Vakuum-Beschichtungseinrichtungen Vakuum-Komponenten Verdampfereinsätze Epitaxie-Reaktoren 01.01.05 Ätz-Anlagen 01.01.02 Masken- und Vorlagenerstellung 01.01.02.01 01.01.02.02 Maskenherstellungsgeräte Belackungssysteme 01.01.02.03 Strahlenquellen für Belichtungseinrichtungen 01.01.05.01 01.01.05.02 01.01.05.03 01.01.05.04 01.01.05.05 Ionenätzanlagen Nassätzanlagen Plasmageneratoren zum Ätzen Sprühätzer Plasma-, Sputter-Ätzanlagen 01.01.02.03.01 01.01.02.03.02 01.01.02.03.03 Laser für Belichtungseinrichtungen UV-Lichtquellen für Belichtung Ionenstrahlquellen 01.01.06 Trockenanlagen 01.01.02.04 01.01.02.05 01.01.02.06 Maskenhandhabungssysteme Masken-Inspektionssysteme Reparaturplätze für Masken/Vorlagen 01.01.06.01 01.01.06.02 01.01.06.03 01.01.06.04 Durchlauftrockner UV-Trockner IR-Trockner Vakuum-Trockner 01.01.07 Geräte für die mechanische Bearbeitung 01.01.03 Lithographie 01.01.03.01 Lithographieanlagen 01.01.03.01.01 01.01.03.01.02 01.01.03.01.03 01.01.03.01.04 01.01.03.01.05 Mikrolithographieanlagen Kontaktbelichtungsanlagen Vollfeld-Projektionssysteme Optische Stepper Laserschreiber 01.01.03.02 Lithographiematerialien 01.01.07.01 01.01.07.02 01.01.07.03 01.01.07.04 01.01.07.05 01.01.07.06 01.01.07.07 01.01.07.08 01.01.07.09 Poliergeräte/-maschinen für die Halbleitertechnik Ritzgeräte/-automaten Läppeinrichtungen Laser für Ritzen, Trennen, Trimmen Wafer-Vorbehandlungseinrichtungen Wafer-Schutzschichtentfernung Wafer-Reinigungssysteme Wafer-Sägen Wafer-Vereinzelungseinrichtungen 01.01.03.02.01 01.01.03.02.02 01.01.03.02.03 Fotolacke, Resists, Haftvermittler Antireflexbeschichtungen Entwickler 01.01.08 Herstellungs- und Bearbeitungsgeräte, sonstige 01.01.04 Dünnschichterzeugung 01.01.04.01 Materialien 01.01.08.01 01.01.08.02 01.01.08.03 01.01.08.04 01.01.08.05 Plasmaanlagen, sonstige Sprühprozessmaschinen, sonstige Photoresist-Veraschungsanlagen Substrat-Reinigungssysteme Wafer-Wäscher Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 2 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 01.01.08.06 Anlagen zur Halbleiter-Feinstrukturierung, sonstige 01.02.02.06.05 01.02.02.06.06 01.02.02.06.07 01.02.02.06.08 Kontaktierungseinrichtungen, sonstige Schweißgeräte für Mikroverbindungen Widerstands-Löt-/Schweißeinrichtungen Bondwerkzeuge, sonstige 01.01.09 Wafer-/Substrat-Handling 01.01.09.01 01.01.09.02 01.01.09.03 01.01.09.04 01.01.09.05 01.01.09.06 01.01.09.07 01.01.09.08 01.01.09.09 01.01.09.10 CTC-Wafer-Handhabungssysteme Wafer-Kassettierungseinrichtungen Wafer-Lagerungs-/-Transportbehälter Wafer-Mounter Wafer-/Tape-Laminatoren/De-Laminatoren Wafer-Umhordesysteme Wafer-/Chip-Manipulatoren Modulkombinationen für Substrat-Handling Substrat-Carrier Wafer-/Substrat-Handhabungssysteme, sonstige 01.02.03 Chip Packaging 01.02.03.01 Gehäuse 01.02.03.02 Kappen und Verkapselungen, Verkapselungsanlagen 01.02.03.02.01 01.02.03.02.02 01.02.03.02.03 01.02.03.02.04 01.02.03.02.05 01.02.03.02.06 01.02.03.02.07 01.02.03.02.08 01.02.03.02.09 01.02.03.02.10 01.02.03.02.11 01.02.03.02.12 01.02.03.02.13 01.02.03.02.14 01.02.03.02.15 01.02.03.02.16 01.02.03.02.17 Schutzkappen für Bauelemente Glas für Passivierung/Kapselung Chip-Carrier-Umhüllungen DIL-Umhüllungen Flat-Pack-Umhüllungen Ball-Grid-Array-Gehäuse Formmassen für Umhüllung QFP-Umhüllungen PGA-Umhüllungen Sonderumhüllungen für Bauelemente, sonstige Hüllmittel, sonstige Umhüllungen und Verkapselungsanlagen, sonstige Epoxyd-Verarbeitungsanlagen Dichtungsmittel Molding-Pressen Molding-Werkzeuge Multi-Chip-Modul-geeignete Verkapselungen 01.02 Wafer back-end processing 01.02.01 Chip-Handhabung 01.02.01.01 01.02.01.02 01.02.01.03 01.02.01.04 01.02.01.05 01.02.01.06 01.02.01.07 01.02.01.08 01.02.01.09 01.02.01.10 01.02.01.11 01.02.01.12 01.02.01.13 01.02.01.14 01.02.01.15 Bauteil-Handler Beschickungssysteme für Produktionslinien Handhabungsmaschinen für Bauelemente, spezielle Die-Sorter Sortiereinrichtungen für Bauelemente Hub-Module Frogleg-Module Koordinatentische Piezo-Stellantriebe Prozess-Carrier Transport-Carrier Mikromanipulatoren Mikropositionierungen Positioniersysteme, sonstige Chip-Handhabungseinrichtungen, sonstige 01.02.03.03 Bauelemente-Schutz-Beschichtung 01.02.03.03.01 Imprägnieranlagen für Bauelemente 01.02.03.03.01.01 01.02.03.03.01.02 01.02.03.03.01.03 01.02.03.03.01.04 Metallimprägnieranlagen Vakuumimprägnieranlagen Atmosphärenimprägnieranlagen Labor- und Spezialimprägnieranlagen 01.02.02 Bonding 01.02.02.01 01.02.02.02 Vorbereitungsverfahren zur Kontaktierung Plasma Reinigungs- und Aktivierungsanlagen 01.02.03.04 Vergießanlagen 01.02.02.03 Systemträger Anschlusslose Systemträger (LLCC) Drahtbehaftete Systemträger (LCC) Halbzeug für Systemträger (Metall/Kunststoff) Handhabungseinrichtungen für Systemträger Kunststoff-Systemträger (PCC) Keramik-Systemträger (auch LTCC-Konfigurationen) 01.02.03.04.01 01.02.03.04.02 01.02.03.04.03 01.02.03.04.04 01.02.03.04.05 01.02.03.04.06 01.02.03.04.07 01.02.03.04.08 Durchlauf-Spritzgussautomaten Misch-/Dosieranlagen zum Vergießen Vakuumvergießanlagen Atmosphärenvergießanlagen Labor- und Spezialvergießanlagen Druckgelieranlagen (ADG) Lager und Fördereinrichtungen für Gießharze Zusatzeinrichtungen der Vergießtechnik, sonstige 01.02.02.03.01 01.02.02.03.02 01.02.02.03.03 01.02.02.03.04 01.02.02.03.05 01.02.02.03.06 01.02.02.04 Anschlussmittel 01.02.03.05 Trockner und Aushärte Systeme 01.02.02.05 Innere Kontaktierung 01.03 01.02.02.05.01 01.02.02.05.02 01.02.02.05.03 01.02.02.05.04 Bonddrähte/-bänder Die-Bonder Flip-Chip-Bonder Bonder, sonstige Spezialitäten für die Herstellung von LeistungselektronikBauelementen (IGBT, Power-MOSFET, Thyristoren, etc.) 01.03.01 01.03.02 01.03.03 Materialien Maschinen und Anlagen Gehäuse und Komponenten 01.02.02.06 Werkzeuge 01.04 Displayfertigung 01.02.02.06.01 01.02.02.06.02 01.02.02.06.03 01.02.02.06.04 Ultraschallbonder Ultraschallgeneratoren Ultraschalltransducer Ultraschallmesstechnik 01.04.01 Substratbearbeitung für Displays 01.04.01.01 01.04.01.02 Glaspoliermaschinen Aligner, Entwickler für Displays Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 3 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 01.04.01.03 01.04.01.04 01.04.01.05 01.04.01.06 CVD Anlagen für Displays Kathodenzerstäubungsanlagen (Sputtering, PVD) für Displays Laser Annealing Systeme Substratbearbeitung für Displays, sonstige 02.01.05 02.01.06 02.01.07 02.01.08 02.01.09 02.01.10 02.01.11 02.01.12 02.01.13 02.01.14 02.01.15 02.01.16 02.01.17 02.01.18 02.01.19 Prozessgase Prozess-Chemikalien Sputter-Targets Aufdampf-Materialien, CVD Materialien Materialien für Beschichtungstechnik, sonstige Lotpasten Kassetten Bänder Rahmen Kleber Folien, Laminate für die Verkapselung / Modultechnik Substrate (Glas, Kunststofffolien, ...) für die Dünnschichttechnik Materialien für die Herstellung kristalliner Photovoltaik, sonstige Materialien für Dünnschichtmodul-Fertigung, sonstige Materialien für die Herstellung neuartiger Solarzellen, sonstige 01.04.02 Materialien, Teile 01.04.02.01 01.04.02.02 01.04.02.03 01.04.02.04 01.04.02.05 01.04.02.06 01.04.02.07 01.04.02.08 01.04.02.09 01.04.02.10 01.04.02.11 01.04.02.12 Substratmaterialen Spacer für Displays Flüssigkristalle Phosphore Funktionelle organische Materialien (OLED) Fotomasken Targetmaterialien Farbfilter Bildmasken Funktionelle Filme, Laminate für Displays Dichtmaterialien, Kleber für Displays Materialien, Teile, sonstige 02.02 Photovoltaik-Fertigungsgeräte 02.02.01 Fertigungsgeräte für Photovoltaik auf Waferbasis 01.04.03 Panelbearbeitung 02.02.01.01 Ingot- und Wafer-Fertigung 01.04.03.01 Alignmentlayer-Beschichtung 01.04.03.02 Druckmaschinen 01.04.03.02.01 01.04.03.02.02 01.04.03.02.03 01.04.03.02.04 Siebdruckmaschinen Inkjet-Drucker Flexodruckmaschinen Druckmaschinen, OLED 02.02.01.01.01 02.02.01.01.02 02.02.01.01.03 02.02.01.01.04 02.02.01.01.05 02.02.01.01.06 02.02.01.01.07 02.02.01.01.08 Kristallziehanlagen Blockguss-Anlagen Ingot-Fertigungsverfahren, sonstige Wafer-Sägen Wafer-Reinigung Wafer-Schleif- und Poliermaschinen Wafer-Inspektion Wafer-Fertigungsgeräte, sonstige 01.04.03.03 01.04.03.04 01.04.03.05 01.04.03.06 01.04.03.07 01.04.03.08 01.04.03.09 Spacer-Sprühsysteme Bondingsysteme für Displays Display-Vereinzelungseinrichtungen Flüssigkristall-Injektionssysteme Geräte zur Aufbringung von Polarisatoren Geräte zur Aufbringung, Ausrichtung von Farbfiltern Panelbearbeitung, sonstige 02.02.01.02 Zellfertigung 01.05 Mess-, Melde- und Steuersysteme für die Halbleiter- und Displayproduktion 01.05.01 01.05.02 01.05.03 01.05.04 01.05.05 Mess- und Regelgeräte in Reinraumtechnik Überwachungssysteme, prozessspezifische Leittechnik-Einrichtungen, sonstige Positioniersteuerungen Regeleinrichtungen, sonstige anwendungsspezifische 02.02.01.02.01 02.02.01.02.02 02.02.01.02.03 02.02.01.02.04 02.02.01.02.05 02.02.01.02.06 02.02.01.02.07 02.02.01.02.08 02.02.01.02.09 Wafer-Texturierung Diffusionsöfen Ätz-Equipment (Nass / Laser) Beschichtungstechnik (PECVD, Sputtering) Drucker für Front- und Rückkontakte Drucksiebe für die Metallisierung Trocknungs-/Sinteröfen Zellcharakterisierung / Sortierer Zell-Fertigungsgeräte, sonstige 02.02.01.03 Modulfertigung 02 Photovoltaik-Fertigung, Fertigungstechnologien für Batterien und elektrische Energiespeicher 02.02.01.03.01 02.02.01.03.02 02.02.01.03.03 02.02.01.03.04 02.02.01.03.05 02.02.01.03.06 02.02.01.03.07 Glas-Reinigung Tabber / Stringer / Lötöfen Laminatoren Rahmen-Stationen Modultest / Endabnahme Verpackungsstationen Modul-Fertigungsgeräte, sonstige 02.02.01.04 Fertigungsgeräte für kristalline Photovoltaik, sonstige 02.02.01.04.01 02.02.01.04.02 02.02.01.04.03 02.02.01.04.04 Speichereinheiten Belade-/Entladeeinheiten Automatisierung, Montage- und Handhabungstechnik Laser-Materialbearbeitung (Sägen, Bohren, Kantenisolation, Markieren ...) Widerstands-/Laser-Schweißanlagen Oberflächenbehandlung / Grundierung / Konditionierung / Belackung 02.01 Photovoltaik-Materialien 02.01.01 02.01.02 02.01.03 02.01.04 Anorganische Halbleiter Organische Halbleiter Schmelztiegel und Materialien für die Ingot-Fertigung Materialien für Wafersägen, Polier- und Schleifmittel 02.02.01.04.05 02.02.01.04.06 Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 4 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 02.02.01.04.07 02.02.01.04.08 Vakuumtechnik Messgeräte / Prozessüberwachung / Umweltanalyse 02.02.02 Fertigungsgeräte für Dünnschicht-Module 02.02.02.01 02.02.02.02 02.02.02.03 02.02.02.04 02.02.02.05 02.02.02.06 02.02.02.07 02.02.02.09 02.02.02.10 02.02.02.11 02.02.02.12 02.02.02.13 02.02.02.14 02.02.02.15 02.02.02.16 02.02.02.17 Substrat-Belade-/Entladeeinheiten Substrat-Schneidemaschinen Substratprüfung Speichereinheiten Reinigungsgeräte Beschichtungstechnik (CVD, PVD) Oberflächenbehandlung / Grundierung / Konditionierung / Belackung Laser-Materialbearbeitung (Ritzen, Randentschichtung, Markieren, Schneiden ...) Mechanische Strukturierungsverfahren Verkapselungs-Systeme / Laminierung Lötstationen Modultest / Endabnahme Verpackungsstationen Automatisierung, Montage- und Handhabungstechnik Vakuumtechnik Messgeräte / Prozessüberwachung / Umweltanalyse Fertigungsgeräte für Dünnschicht-Module, sonstige 02.02.03 Fertigungsgeräte für neuartige Solarzellen 02.02.03.01 02.02.03.02 02.02.03.03 Fertigungsgeräte für organische Solarzellen Fertigungsgeräte für Farbstoff-Solarzellen Fertigungsgeräte für andere neuartige Solarkonzepte 02.03 Fabrikplanung und -ausrüstung für die Photovoltaik-Herstellung 02.02.02.08 02.03.01 02.03.02 02.03.03 02.03.04 02.03.05 Abgas- und Abwasserbehandlung Turnkey-Anlagen Facility Management Fabrikdesign und Inbetriebnahme Reinraum- und Fabriklogistik 02.04 Materialien und Komponenten für Batterien und elektrische Energiespeicher 02.04.01 02.04.02 02.04.03 02.04.04 02.04.05 02.04.06 02.04.07 02.04.08 02.04.09 02.04.10 02.04.11 02.04.12 Kathodenmaterial, Kathoden Anodenmaterial, Anoden Elektrolyte Separatoren Binder Stromableiter Elektrodenfolien Russe / Graphite Wasserstoff-absorbierende Legierungen Gehäuse Materialien und Komponenten für Batteriemodule Andere Materialien / Komponenten 02.05 Fertigungsgeräte für Batterien und elektrische Energiespeicher 02.05.01 Elektroden- und Separatoren-Fertigungsgeräte 02.05.01.01 02.05.01.02 02.05.01.03 Mühlen Mischer Beschichtungsanlagen 02.05.01.04 02.05.01.05 02.05.01.06 02.05.01.07 02.05.01.08 Foliengießanlagen Trockenanlagen Pressen Kalandrieren Slitting 02.05.02 Zellen-Fertigungsgeräte 02.05.02.01 02.05.02.02 02.05.02.03 02.05.02.04 02.05.02.05 02.05.02.06 02.05.02.07 02.05.02.08 02.05.02.09 02.05.02.10 Schneide Maschinen Stanz-Maschinen Elektroden-Montage-Equipment Elektroden-Wickelmaschinen Stapel-Maschinen Elektrolyt-Füllanlagen Ableiter-Schweißmaschinen Zellen-Versiegelungsanlagen Entgasungsanlagen Anlagen zur Formation/Erstladung 02.05.03 02.05.04 Automatisierung Montage- und Handhabungstechnik 02.05.05 Batteriemodul-Fertigungsgeräte, Batteriepack-Montage 02.05.05.01 02.05.05.02 02.05.05.03 02.05.05.04 02.05.05.05 02.05.05.06 Anlagen zur Kontaktierung Zellableiter (Löten, Schweißen, Schrauben) Battery Management System und Sensoren-Montageanlagen Kühlplattenmontagegeräte Gehäusemontagegeräte Montage- und Handhabungstechnik Batteriepack Verschraubungsgeräte Batteriepack 02.05.06 02.05.07 andere Fertigungsgeräte für Batterien und Energiespeicher Reinraumtechnik 02.06 Inspektions- und Testsysteme für Batterien und elektrische Energiespeicher 02.06.01 02.06.02 02.06.03 02.06.04 02.06.05 02.06.06 02.06.07 02.06.08 02.06.09 Füllstandsmessung Lade- / Entlade-Test Isolationskontrolle Lebensdauer-Test, Ageing Impedanzmessung Messung innerer Widerstand Dichtigkeitstestgeräte Sicherheitsmessgeräte Batteriesimulatoren für Systemtest (Netzpuffer Erneuerbare Energien, e-mobility, usw.) andere Inspektions- und Testsysteme für Batterien und Energiespeicher 02.06.10 02.07 Batterie- / Speichertechnologien, Anwendungsbereiche 02.07.01 Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) 02.07.02 Sekundärbatterien (Akkumulatoren) 02.07.02.01 02.07.02.02 02.07.02.03 02.07.02.04 02.07.02.05 02.07.02.06 Lithium-Ionen-Batterie Lithium-Polymer-Batterie Nickel-Metallhydid-Batterie Nickel-Cadmium-Batterie Bleiakkumulatoren Natrium-Schwefel-/Lithium-Schwefel-Batterien Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 5 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 02.07.03 02.07.04 Brennstoffzellen Supercaps / Ultracaps 02.07.05 Anwendungsbereiche 02.07.05.01 Mobiler Einsatz, Hochleistungssegment (Automotive, e-mobility) Mobiler Einsatz, niedrige Leistung (Smart phone, Laptop, etc.) Stationärer Einsatz (Photovoltaik, regenerative Energien, Puffersysteme) 02.07.05.02 02.07.05.03 03.02.04 Werkzeug und Formenbau 03.02.04.01 03.02.04.02 03.02.04.03 03.02.04.04 Mikroformenbau Prototypenbau, Musterfertigung Rapid Prototyping Rapid Tooling 03.02.05 Mikrobearbeitung und Ultrapräzisionsfertigung Mikrowerkzeuge Mikrofräsmaschinen Bohrmaschinen für Mikromechanik Sägemaschinen für Mikromechanik Schleifmaschinen für Mikromechanik Schweißgeräte für Mikroverbindungen Sägeblätter für Mikromechanik Laser zur Mikromaterialbearbeitung Ultraschallmaschinen Produktionsmaschinen für Mikrooptik Produktionsmaschinen für Mikro-Heißprägen Produktionsmaschinen für Mikro-Spritzgießen Produktionsmaschinen für Mikrosystemtechnik, sonstige Mikroreaktionssysteme Mikrodosiersysteme Produktionsmittel für Mikrosystemtechnik, sonstige 03 micronano-production 03.01 Werkstoffe und Materialien 03.01.01 03.01.02 03.01.03 Substratmaterialien für die Mikrotechnik Nanomaterialien Materialien für die Mikro- und Nanotechnik, sonstige 03.02 Fertigungsgeräte 03.02.01 Masken- und Vorlagenerstellung 03.02.01.01 03.02.01.02 CA-Maskenerstellung Belackungssysteme 03.02.05.01 03.02.05.02 03.02.05.03 03.02.05.04 03.02.05.05 03.02.05.06 03.02.05.07 03.02.05.08 03.02.05.09 03.02.05.10 03.02.05.11 03.02.05.12 03.02.05.13 03.02.05.14 03.02.05.15 03.02.05.16 03.02.01.03 Belichtungsgeräte 03.02.06 Bonding für die Mikrotechnik 03.02.01.03.01 03.02.01.03.02 03.02.01.03.03 03.02.01.03.04 Pattern-Generatoren Laserbelichter Belichtungseinrichtungen, sonstige CA-Systeme für Belichtungseinrichtungen 03.02.01.04 Maskenhandhabungssysteme 03.02.06.01 03.02.06.02 03.02.06.03 03.02.06.04 03.02.06.05 03.02.06.06 Substratbonden Anodische Bonder Silizium-Direktbonden Glas-Reflow-Bonden Klebebonden Eutektisches Bonden 03.02.02 Lithographie, Substratbearbeitung 03.02.07 Mikro-Montage 03.02.02.01 03.02.02.02 03.02.02.03 03.02.02.04 03.02.02.05 03.02.02.06 Mikrolithographie-Anlagen Kontaktbelichtungseinrichtungen Laserschreiber Elektronenstrahlschreiber Ionenstrahlschreiber Röntgenstrahl-Stepper 03.02.03 Produktionsverfahren für Mikrosysteme 03.02.07.01 03.02.07.02 03.02.07.03 03.02.07.04 03.02.07.05 03.02.07.06 03.02.07.07 03.02.07.08 03.02.07.09 Bestückungstechniken Bauelement-Befestigung der Mikrotechnik Montageanlage für die Mikrotechnik Füge- und Verbindungstechniken Integrationstechniken Mikrogreifer Mikrofilter Mikrorobotik Nanorobotik 03.02.03.01 03.02.03.02 03.02.03.03 03.02.03.04 03.02.03.05 03.02.03.06 03.02.03.07 03.02.03.08 03.02.03.09 03.02.03.10 03.02.03.11 03.02.03.12 03.02.03.13 03.02.03.14 03.02.03.15 Fotolithographie Doppelseitige Lithographie Röntgen-Tiefenlithographiesysteme UV-Tiefenlithographiesysteme Dünnschichttechnik Epitaxie Ätztechnik Tiefenätzen mittels RIE Laser-Ablationssysteme Dotierungsverfahren Galvanoformung Polymerabformung Abformung keramischer Materialien Abformung, sonstige Mikrofunkenerosion 03.02.08 Mikro-Antriebstechnik 03.02.08.01 03.02.08.02 03.02.08.03 03.02.08.04 Piezo-Stellantriebe Mikromotoren Mikrogetriebe Mikropositionierungen 03.03 03.04 Mess-, Prüf- und Adaptionstechnik der Mikrotechnik Prüfguthandhabung der Mikrotechnik 03.05 Aufbau- und Verbindungstechik, Mikrointegration 03.05.01 On-Chip Integration, System-on-chip (SoC), Wafer-level packaging On-Board Integration, Direktmontage 03.05.02 Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 6 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 03.05.03 03.05.04 Flip-Chip Montage System-in-Package (SiP), Multi-Chip-Module, 3D-Integration 03.06 Anwendungen der Mikrotechnik 03.06.01 03.06.02 03.06.03 03.06.04 Mikrofertigung, Feinwerktechnik Herstellung von RFID-Labeln Lab-on-Chip Domotik 03.07 Nanotechnologie 03.07.01 03.07.02 03.07.03 03.07.04 Nanochemie, -werkstoffe, -materialien Nanowerkzeuge/Nanoanalytik Nanoproduktion Nanoelemente/Nanosysteme 04 Leiterplatten und SchaltungsträgerFertigung 04.01 Basismaterial 04.01.01 Bänder 04.01.01.01 04.01.01.02 Bänder aus Cu und Cu-Legierungen Leiterbänder 04.01.02 Folien 04.01.02.01 04.01.02.02 04.01.02.03 Cu/Al/Cu-Sandwichfoliensätze Cu-Folien für Basismaterial Trennfolien 04.01.03 Laminate 04.01.03.01 04.01.03.02 04.01.03.03 04.01.03.04 04.01.03.05 04.01.03.06 04.01.03.07 04.01.03.08 04.01.03.09 04.01.03.10 04.01.03.11 04.01.03.12 Papierlaminate, Cu-kaschiert Composite-Laminate/-Prepregs, Cu-kaschiert Epoxyd-Glas-Laminate/-Prepregs, Cu-kaschiert Cyanatester-Laminate/-Prepregs Polyamid-/Glas-Laminate/-Prepregs PTFE-/Glas-Laminate Metallkern-Verbundlaminate Unkaschierte Laminate Flexibles Basismaterial Fotobeschichtete Laminate Basismaterial für Sonderzwecke Laminate, sonstige 04.01.04 Substrate 04.01.04.01 04.01.04.02 Keramiksubstrate Metallsubstrate (auch emaillierte) 04.01.05 Maschinen und Werkzeuge zur Herstellung von Basismaterial 04.01.05.01 04.01.05.02 04.01.05.03 04.01.05.04 04.01.05.05 Laminatoren für Schichtstoffe, automatische Pressen, LaminierVakuum-Laminierpressen Beschichtungspressen Walzen für Laminatoren 04.01.05.06 04.01.05.07 04.01.05.08 04.01.05.09 04.01.05.10 04.01.05.11 Laminier-Registriereinrichtungen für ML Multilayer-Produktionsmittel, sonstige Laminationshilfen LTCC-Einrichtungen (für ML/SL) Foliengießanlagen Sonstige Produktionsmittel der ST-Herstellung 04.02 Druckwerkzeuge und -vorlagen 04.02.01 Fototechnische Schaltungsdruck-Herstellung 04.02.01.01 Materialien 04.02.01.01.01 04.02.01.01.02 04.02.01.01.03 Fotochemikalien Filme/Fotopapiere Fotomaterialien, sonstige 04.02.01.02 Belichtungseinrichtungen 04.02.01.02.01 04.02.01.02.02 04.02.01.02.03 04.02.01.02.04 04.02.01.02.05 04.02.01.02.06 04.02.01.02.07 Fotowerkzeuge Punktlichtanlagen UV-Belichtungsanlagen UV-Kaltlicht-Belichtungssysteme UV-Nachvernetzungsanlagen Laser-Direkt-Belichtungssysteme Belichtungseinrichtungen, sonstige 04.02.02 Schablonenerstellung 04.02.02.01 Layoutausgabe- und Kopiereinrichtungen 04.02.02.01.01 04.02.02.01.02 04.02.02.01.03 04.02.02.01.04 04.02.02.01.05 04.02.02.01.06 04.02.02.01.07 Fotoplotter Schablonendrucker Repro-/Kopiergeräte Registriermaschinen für Filmvorlagen Leiterplattenscanner Feinleiter-Imaging-Einrichtungen Kopiergeräte/Kopierhilfen, sonstige 04.02.02.02 Schablonenherstellung 04.02.02.02.01 04.02.02.02.02 04.02.02.02.03 04.02.02.02.04 04.02.02.02.05 04.02.02.02.06 04.02.02.02.07 04.02.02.02.08 Siebdruckformen Siebdruckmasken Siebdruck-Inspektionsgeräte Laser für die Schablonenherstellung Schablonenherstellungsmittel, sonstige Metallschablonen Beschichtungseinrichtungen, MaskenSchablonenherstellung, sonstige 04.03 Werkzeuge, Maschinen und Zubehör zur Leiterplatten-Bearbeitung 04.03.01 04.03.02 04.03.03 04.03.04 04.03.05 04.03.06 04.03.07 04.03.08 04.03.09 04.03.10 04.03.11 Bohrmaschinen für Leiterplatten Bohrer für Leiterplatten Laserbohrmaschinen für Mikrovias Fräsmaschinen für Leiterplatten Fräser für Leiterplatten Bohr-/Frässpindeln zur LTP-Bearbeitung Schweißmaschinen für Leiterplatten Bohrhilfsmittel für Leiterplatten Presswerkzeuge Schnittwerkzeuge Spezialwerkzeuge zur LTP-Bearbeitung Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 7 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 04.03.12 Durchsteigerfüller 04.04.02.02.04 04.04.02.02.05 Auftragseinrichtungen, sonstige Trocken-Resist-Laminatoren 04.03.13 Nutzentrennmaschinen 04.03.13.01 04.03.13.02 Mechanische Nutzentrenner Laser-Nutzentrenner 04.04.02.03 Belichtungssysteme 04.04.02.03.01 04.04.02.03.02 04.04.02.03.03 04.04.02.03.04 04.04.02.03.05 04.04.02.03.06 04.04.02.03.07 UV-Belichtungsgeräte UV-Belichtungsgeräte, automatische Registriersysteme für Schaltungsdruck Direktbelichtungssysteme Laserbelichtungssysteme Hilfsmittel für Belichtungssysteme Belichtungssysteme, sonstige 04.03.14 Werkzeuge, Maschinen und Zubehör, sonstige 04.04 Leiter-Strukturerzeugung 04.04.01 Strukturerzeugung durch Siebdruck 04.04.01.01 Dickschicht 04.04.01.01.01 04.04.01.01.02 04.04.01.01.03 04.04.01.01.04 04.04.01.01.05 Dickschichtpasten Dielektrische Pasten Leiterbahnpasten No-Clean-Pasten Widerstandspasten 04.04.02.04 Entwicklungseinrichtungen 04.04.02.04.01 04.04.02.04.02 04.04.02.04.03 04.04.02.04.04 Entwicklungsmaschinen Destillieranlagen Folien-Abziehvorrichtungen Hilfsmittel für Entwickungseinrichtungen 04.04.01.02 Siebdruckmaterialien 04.04.03 Strukturerzeugung durch mechanische Bearbeitung 04.04.01.02.01 04.04.01.02.02 04.04.01.02.03 04.04.01.02.04 04.04.01.02.05 Siebrahmen Siebgewebe Siebdruck-Hilfsmittel Rakelgummi Siebdruckwerkstoffe, sonstige 04.04.03.01 04.04.03.02 Schaltungsbilderstellung durch Fräsplotter Mikrostrukturierung durch Diamantwerkzeuge 04.04.04 Strukturerzeugung durch andere direkte Bearbeitung 04.04.01.03 Siebdruckeinrichtungen 04.04.04.01 04.04.04.02 Schaltungsbild-Direkterstellung durch Laserplotter Direkte Schaltungsbilderstellung 04.04.01.03.01 04.04.01.03.02 04.04.01.03.03 04.04.01.03.04 04.04.01.03.05 Dickschichtdrucker Hand-Siebdrucker Siebdrucker Hybrid-Printer Siebdruckhilfsgeräte, sonstige 04.05 Chemische Bearbeitung von Leiterplatten 04.05.01 Chemikalien zum Ätzen 04.04.01.04 Ätz Resist 04.05.01.01 04.05.01.02 04.05.01.03 04.05.01.04 Ätzmittel Ätz-Resists Hilfsmittel der Ätztechnik Chemische (spanlose) Bearbeitungsmittel, sonstige 04.04.02 Fotodruck 04.05.02 Anlagen zum Ätzen 04.04.02.01 Lacksysteme 04.04.02.01.01 Flüssige Fotolacke 04.04.02.01.02 Beschichtungseinrichtungen 04.05.02.01 04.05.02.02 04.05.02.03 04.05.02.04 Kleinätzgeräte für Leiterplatten Ätzgeräte/-maschinen Durchlauf-Ätzanlagen Anlagen zum Ätzen, Beizen und für andere chem. Bearbeitung, sonstige 04.04.02.01.02.01 04.04.02.01.02.02 04.04.02.01.02.03 04.04.02.01.02.04 04.04.02.01.02.05 Walzenlackiermaschinen Gießeinrichtungen Spritzeinrichtungen InkJet direkt imaging Beschichtungseinrichtungen, sonstige 04.05.03 Durchkontaktierung 04.05.04 Durchsteigerfüllung 04.04.02.01.03 Hilfsgeräte für Lackauftragseinrichtungen 04.05.04.01 04.05.04.02 Durchsteiger-Füllmaschinen Durchsteigerfüller 04.04.02.01.03.01 04.04.02.01.03.02 04.04.02.01.03.03 04.04.02.01.03.04 Be- und Entladeeinrichtungen für Siebdruck Dreiwalzenwerke für Siebdruck Pastensysteme der Hybridtechnik Registriersysteme für Schaltungsdruck 04.05.05 Endoberflächen für Leiterplatten 04.04.02.02 Trocken-Resists 04.04.02.02.01 04.04.02.02.02 04.04.02.02.03 Trocken-Film-Resist Walzenbeschichtungsanlagen Vakuumbeschichtungsanlagen 04.05.05.01 04.05.05.02 04.05.05.03 04.05.05.04 04.05.05.05 04.05.05.06 04.05.05.07 Heißluftverzinnungsanlagen Chemische Verzinnung Chemische Vergoldung, Versilberung Chemisch Palladium Antiox-Beschichtungsmittel für Cu Kupferpassivierung Passivierung, sonstige 04.05.06 Entschichtungseinrichtungen Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 8 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 04.05.06.01 04.05.06.02 04.05.06.03 04.05.06.04 04.05.06.05 04.05.06.06 Siebentschichtungseinrichtungen Trockenfilmentferner Fotolackstripp-Einrichtungen Lötstoppmasken-Stripp-Einrichtungen Zinnstripp-Einrichtungen Entschichtungseinrichtungen, sonstige 04.09.02 Spritzgießen 04.09.02.01 04.09.02.02 04.09.02.03 04.09.02.04 Einkomponenten-Spritzguss Zweikomponenten-Spritzguss Folienhinterspritzen Spritzgussformen 04.05.07 Leiterplattenreinigung 04.09.03 Metallisieren 04.05.07.01 04.05.07.02 04.05.07.03 04.05.07.04 04.05.07.05 Innenlagenreinigung von ML Lochreinigung (de-smearing) von LTP Spülprozesseinrichtungen Nachreinigungssysteme für LTP Plasmareinigung 04.09.03.01 04.09.03.02 04.09.03.03 Chemisch galvanische Metallisierung Heißprägeverfahren zur LTP-Herstellung Physical vapor deposition (PVD) 04.09.04 MID-Strukturierung 04.06 Wärmebehandlung, Trocknung 04.06.01 Wärmebehandlung 04.06.01.01 04.06.01.02 04.06.01.03 04.06.01.04 04.06.01.05 04.06.01.06 04.06.01.07 04.06.01.08 04.06.01.09 04.06.01.10 04.06.01.11 04.06.01.12 Durchlauferhitzer Förderbandöfen Einbrennöfen Erwärmungseinrichtungen, sonstige Hochtemperaturöfen IR-Behandlungseinrichtungen Mikrowellenöfen Spiegelöfen Strahlungsquellen, WärmeSonnensimulation für Prozesszwecke Wärmeschränke Wärmebehandlung, sonstige 04.09.04.01 04.09.04.02 04.09.04.03 04.09.04.04 04.09.04.05 MID-Fotostrukturierung MID-Laserablation MID-Laserbelichtung MID-Laseraktivierung LDS MID-Primertechnologie 04.09.05 MID-Montage 04.09.05.01 04.09.05.02 04.09.05.03 MID-Medienauftrag 3D-Bestückung MID-Verbindungstechnik 04.09.06 Kunststoff-Formgebung 04.09.06.01 Werkzeuge und Maschinen 04.06.02 Trocknung 04.06.02.01 04.06.02.02 04.06.02.03 04.06.02.04 04.06.02.05 04.06.02.06 04.06.02.07 04.06.02.08 04.06.02.09 04.06.02.10 Abquetschtrockner Dickschichttrockner Heißluftgeräte für Trocknung/Härtung Lufttrockner Siebtrockenschränke Tischtrockner Trockenkammern Trocknerventile Trockner, Lötstoppmasken Trockner, sonstige 04.09.06.01.01 04.09.06.01.02 04.09.06.01.03 04.09.06.01.04 04.09.06.01.05 04.09.06.01.06 Dosieranlagen für Spritzguss Spritzgussmaschinen Kunststoff-Schweißeinrichtungen Spritzgegossene Schaltungsträger Strukturierungsanlagen, dreidimensionale Spritzgussmaschinen für kunststoffgebundene Dauermagneten 04.10 Handhabung für Leiterplatten (LTP) 04.10.01 04.10.02 04.10.03 04.10.04 Be-/Entladeautomaten für LTP Stapelungseinrichtungen für LTP Vereinzelungseinrichtungen für LTP Handhabungsmittel für LTP, sonstige 04.11 04.07 Lötstopptechnik 04.07.01 04.07.02 04.07.03 Lötstoppmasken Lacke für Lötstopp InkJet direkt Lötstoppmaske Sondermaschinen für die Herstellung von Leistungselektronik-Baugruppen Sondermaschinen für die Herstellung von Hochfrequenz-Anwendungen 04.08 Bestückungsdruck 04.08.01 04.08.02 InkJet Bestückungsaufdruck Siebdruck 04.09 Spritzgegossene Schaltungsträger (MID) Herstellung 04.09.01 Materialien zur MID-Herstellung 04.09.01.01 04.09.01.02 04.09.01.03 Kunststoffgranulate zur MID-Herstellung Kunststofffolien zur MID-Herstellung Heißprägefolien zur MID-Herstellung 04.12 05 Bestückungstechnologie 05.01 Bauteilvorbereitung 05.01.01 05.01.02 05.01.03 05.01.04 05.01.05 05.01.06 05.01.07 Verzinnungsanlagen für Bauelementanschlüsse Biegegeräte für Bauelementanschlüsse Schneidgeräte für Bauelementvorbereitung Richtmaschinen für DIL-Bauelemente Vereinzelungseinrichtungen für Bauelemente Bauelement-Vorbereitungseinrichtungen, sonstige Bondbarkeitstester Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 9 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 05.02 Bestückungstechniken, Bauelement-Befestigung 05.02.01 Manuelle Bestückung 05.02.01.01 05.02.01.02 05.02.01.03 Einrichtungen zur Handbestückung Bestückungsbildanzeiger Unterwerkzeuge für Bestückung 05.02.02 Automatisierte Bestückung 05.02.02.01 05.02.02.02 05.02.02.03 05.02.02.04 05.02.02.05 05.02.02.06 05.02.02.07 05.02.02.08 SMD-Bestückungssysteme Bestückungssysteme für bedrahtete Bauelemente Bestückungs-Halbautomaten Einsetzmaschinen für Einzel-, Sonder-Bauelemente Bestückungsautomaten für räumliche Schaltungsträger Stift-Einsetzmaschinen Zubehör für Bestückungseinrichtungen Bestückungsmaschinen, sonstige 05.02.03 Bestückungseinrichtungen, spezielle 05.02.03.01 05.02.03.02 05.02.03.03 05.02.03.04 BGA-Bestückungseinrichtungen Flip-Chip-Bestückungseinrichtungen Waffle-Pack-Spender Bestückungseinrichtungen, sonstige spezielle 05.03 Produktion 05.03.01 05.03.02 05.03.03 05.03.04 Bestückungslinien Bestückungszellen Fertigungsstraßen für Aufbau, Bestückung, Verbindung usw. RoboterzeIlen für Verkettung 05.04 Handhabungstechnik 05.04.01 Materialzuführungssysteme 05.04.01.01 05.04.01.02 05.04.01.03 05.04.01.04 05.04.01.05 05.04.01.06 05.04.01.07 05.04.01.08 05.04.01.09 Vibrationsförderer Greif- und Spannsysteme Be- und Entladevorrichtungen für Maschinen/Stationen Teile-Transfersysteme Schüttgut-Bauelement-Zuführungsmodule Rundtaktsysteme Puffersysteme für Handling Verkettungs-/Transfereinrichtungen, sonstige Werkstückhandhabungsmittel, sonstige 05.04.02 Automatisierung 05.04.02.01 05.04.02.02 05.04.02.03 05.04.02.04 Handhabungseinrichtungen, BaugruppenBe- und Entladeeinrichtungen für Baugruppen Bussysteme für die Automatisierung Prozessautomatisierungsausstattungen, sonstige 05.04.03 Roboter- und Handhabungssysteme für Materialfluss, Lager und Logistik 05.04.03.01 Roboter 05.04.03.01.01 05.04.03.01.02 05.04.03.01.03 05.04.03.01.04 05.04.03.01.05 05.04.03.01.06 Gelenkroboter Industrieroboter, sonstige Knickarmroboter Koordinaten-Roboter Portalroboter Robotikzubehör 05.04.03.01.07 05.04.03.01.08 Schwenkarmroboter TAB-Feeder 05.04.03.02 Handhabungssysteme für Materialfluss, Lager und Logistik 05.04.03.02.01 Handhabungseinrichtungen, Baugruppen- 05.04.03.02.02 05.04.03.02.03 05.04.03.02.04 05.04.03.02.05 05.04.03.02.06 05.04.03.02.07 Be- und Entladeeinrichtungen für Baugruppen Werkstückhandhabungsmittel, sonstige Führungselemente und -systeme Ordnungseinrichtungen Handling-Einrichtungen, sonstige Inertgaslagerung 05.04.04 Leittechnik 05.04.04.01 05.04.04.02 05.04.04.03 05.04.04.04 05.04.04.05 05.04.04.06 05.04.04.07 05.04.04.08 Mess-, Melde- und Steuersysteme Meldegeräte und -systeme Überwachungssysteme, prozessspezifische Anlagensicherungsgeräte und -systeme Mess-, Melde- und Steuersysteme, sonstige Positioniersteuerungen Leittechnik-Einrichtungen, sonstige Regeleinrichtungen, sonstige anwendungsspezifische 06 Löttechnik und Fügetechnik für Leiterplatten 06.01 Löt- und Hilfsstoffe 06.01.01 06.01.02 06.01.03 06.01.04 06.01.05 06.01.06 06.01.07 06.01.08 Lote, bleihaltig Lote, bleifrei Lotpasten, bleihaltig Lotpasten, bleifrei Flussmittel für das Löten Lötanschlussteile Inertgas, Reinigungsgase Löthilfsstoffe, sonstige 06.02 Pastenauftragseinrichtungen 06.02.01 06.02.02 06.02.03 06.02.04 06.02.05 06.02.06 Dispenser für Lötpasten Siebdruck-Einrichtungen Auftragseinrichtungen, sonstige Schablonen für Lötpastendruck Schablonen für Lötpastenauftrag Nanobeschichtete SMD-Schablonen 06.03 Auftragseinrichtungen 06.03.01 06.03.02 06.03.03 06.03.04 Flussmittelauftragseinrichtungen Verzinnungseinrichtungen Mikroflamm-Einrichtungen Auftragseinrichtungen, sonstige 06.04 Lötgeräte 06.04.01 06.04.02 06.04.03 06.04.04 06.04.05 Lötkolben und -stationen Heißluftlötgeräte Impuls-Lötgeräte Schutzgas-Handlötplätze Lötgeräte, sonstige Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 10 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 06.05 Lötanlagen 06.05.01 06.05.02 06.05.03 06.05.04 06.05.05 06.05.06 06.05.07 06.05.08 06.05.09 06.05.10 06.05.11 06.05.12 06.05.13 06.05.14 Reflow-Lötmaschinen Dampfphasen-Lötmaschinen Laser-Lötsysteme Licht-Lötsysteme Wellenlötmaschinen Flussmittelfreie Lötanlagen Selektivlötanlagen Lötroboter Vakuum-Lötöfen Induktions-Lötanlagen Widerstandslötanlagen Tauchlöteinrichtungen Warmverstemmanlagen Lötanlagen, sonstige 06.06 Löttechnik-Zubehör 06.06.01 06.06.02 06.06.03 06.06.04 06.06.05 06.06.06 06.06.07 06.06.08 06.06.09 Lötrahmen, -masken Lötrahmen-Reinigungssysteme Schutzgastechnik Vorwärmemodule für Lötstraßen Lötspitzenreinigungsgeräte Nachschmelzeinrichtungen Lötdampf-Absauggeräte Lötspitzen Löttechnik-Zubehör, sonstiges 06.07 Kleben, Dispensen 06.07.01 Kleb- und Hilfsstoffe 06.07.01.01 06.07.01.02 06.07.01.03 06.07.01.04 06.07.01.05 06.07.01.06 06.07.01.07 06.07.01.08 06.07.01.09 06.07.01.10 06.07.01.11 SMD-Klebstoffe Acryl-/Epoxydklebstoffe Schmelzklebstoffe Klebstoffe, anisotrope Klebstoffe, elektrisch leitende Klebstoffe, wärmeleitende Klebstoffteile, vorgeformte Wärmeleitpasten Klebebänder Isolierbänder Klebstoffe, sonstige 06.07.02 Klebstoff-Verarbeitungs- und Auftragseinrichtungen 06.07.02.01 06.07.02.02 06.07.02.03 06.07.02.04 06.07.02.05 06.07.02.06 06.07.02.07 06.07.02.08 06.07.02.09 06.07.02.10 Dispenser für Klebstoffe Dosierautomaten Kleinstmengen-Dosiereinrichtungen Mehrkomponenten-Dosiereinrichtungen Klebebandspender Aushärtestrecken für Kleber Heißsiegelpressen, KleberSchablonen für SMD-Klebstoffauftrag Heißsiegelmaschinen Klebstoff-Verarbeitungseinrichtungen, sonstige 07 Organische und gedruckte Elektronik 07.01 Materialien und Komponenten 07.01.01 07.01.02 07.01.03 07.01.04 07.01.05 07.01.06 07.01.07 Substrate Leitende Materialien Halbleitende Materialien Dielektrika Verkapselungs-Materialien und Kleber Komponenten für hybride Systeme Andere Materialien / Komponenten 07.02 Fertigungsgeräte 07.02.01 Drucktechnik 07.02.01.01 07.02.01.02 07.02.01.03 07.02.01.04 07.02.01.05 07.02.01.06 Tiefdruck-Maschinen Offset-Druck-Maschinen Siebdruck-Maschinen Flexodruck-Maschinen Ink-Jet-Drucker Nano-Imprint-Maschinen 07.02.02 07.02.03 07.02.04 07.02.05 07.02.06 07.02.07 Vakuumprozesse zur Beschichtung Photolithographie Laser-Beschichtungstechnik Lösungsbasierte Beschichtung (Spin-coating, dip coating, usw.) Verkapselungstechnik und Kleben Rolle-zu-Rolle-Verfahren 07.02.08 Aufbau- und Verbindungstechnik, Systemintegration 07.02.08.01 07.02.08.02 07.02.08.03 07.02.08.04 07.02.08.05 Elektrische Kontaktierung (Flip Chip, Bonding, usw.) Laminiergeräte Systemintegration Hybride Systeme (Polytronik) andere Aufbau- und Verbindungstechnik, Systemintegration 07.02.09 andere Fertigungsgeräte 07.03 Inspektions- und Testsysteme 07.03.01 07.03.02 07.03.03 07.03.04 07.03.05 07.03.06 07.03.07 Elektrische Charakterisierung Physikalische / Optische Charakterisierung Chemische Charakterisierung Simulation / Schaltkreisoptimierung Lebensdauer Test Qualitäts- / Prozesskontrolle andere Inspektions- und Testsysteme 07.04 Anwendungen und Endgeräte 07.04.01 07.04.02 07.04.03 07.04.04 07.04.05 07.04.06 07.04.07 07.04.08 Integrierte Schaltkreise (IC) Transistoren und Dioden Passive Bauelemente Antennen Speicherbausteine Batterien RFID-Labels Sensoren Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 11 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 07.04.09 07.04.10 07.04.11 07.04.12 07.04.13 07.04.14 Displays und Beleuchtung Organische Photovoltaik (OPV) Lautsprecher Intelligente Bausteine / Intelligente Textilien Vollpolymere Elektronik, sonstige Anwendungen Teilpolymere Elektronik (Polytronik), sonstige Anwendungen 08 Hybride Bauteile-Fertigung 08.01 Werkzeug- und Formenbau 08.01.01 08.01.02 08.01.03 08.01.04 08.01.05 Formenbau, Werkzeugbau Modell- und Prototypenbau Rapid Prototyping Rapid Tooling Werkzeug- und Formenbau, sonstige 08.02 Werkzeuge, Werkzeugtechnik 08.02.01 08.02.02 08.02.03 08.02.04 08.02.05 08.02.06 08.02.07 08.02.08 08.02.09 08.02.10 08.02.11 08.02.12 08.02.13 Erodiermaschinen und -anlagen Folgeverbundwerkzeuge Normalien für Stanz- und Formenwerkzeuge Presswerkzeuge Schnittwerkzeuge Spritzgießwerkzeuge Stanzwerkzeuge Tiefziehwerkzeuge Trennwerkzeuge Werkzeughandling und Werkzeugbefestigungssysteme Werkzeuge für die Biegeumformung Werkzeugspannsysteme Werkzeuge, sonstige 08.03 Montage- und Handhabungstechnik, Peripherie 08.03.01 08.03.02 08.03.03 08.03.04 08.03.05 08.03.06 08.03.07 08.03.08 08.03.09 08.03.10 08.03.11 08.03.12 08.03.13 08.03.14 08.03.15 08.03.16 08.03.17 08.03.18 08.03.19 08.03.20 08.03.21 08.03.22 Werkstoffe und Bandmaterialien Ab- und Aufwickelmaschinen Abstapelanlagen Bandlaufregelsysteme Bandspeichersysteme Bandrichtmaschinen Bandschmiersysteme Bandschweißmaschinen Behälterfüllsysteme Beölungssysteme Entnahmesysteme Feeder, Vorschubtechnik Fördersysteme Haspeln Heißkanalsysteme Kunststoffzuführanlagen Kühlgeräte und -anlagen Montageeinrichtungen und -systeme Roboter Reinigungseinrichtungen Schmieranlagen und -systeme Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die Montageund Handhabungstechnik und die Peripherie, sonstige 08.04 Stanztechnik 08.04.01 08.04.02 08.04.03 08.04.04 08.04.05 Pressen Stanzen Stanzautomaten und -anlagen Dienstleister Stanzen Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die Stanztechnik, sonstige 08.05 Umformtechnik 08.05.01 08.05.02 08.05.03 08.05.04 08.05.05 08.05.06 Biegeautomaten und -anlagen Drehmaschinen Rundbiegemaschinen Sondermaschinen Dienstleister Umformen Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die Umformtechnik, sonstige 08.06 Oberflächentechnik, Veredelung 08.06.01 08.06.02 08.06.03 08.06.04 08.06.05 08.06.06 08.06.07 08.06.08 08.06.09 Ätzmaschinen und -anlagen Beschichtungsmaschinen und -anlagen Galvanisierungsmaschinen und -anlagen Markierungssysteme und -einrichtungen Poliermaschinen und -anlagen Reinigungsmaschinen und -anlagen Schleifmaschinen und -anlagen Dienstleister Oberflächentechnik Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die Oberflächentechnik und Veredelung, sonstige 08.07 Kunststoffspritzgießtechnik 08.07.01 08.07.02 08.07.03 08.07.04 08.07.05 08.07.06 Aufbereitungsmaschinen und -anlagen Extruder Kühlgeräte Spritzgießmaschinen und -anlagen Dienstleister Kunststoffspritzen Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die Kunststoffspritzgießtechnik, sonstoge 08.08 Metall/Kunststoff-Verbundtechnologien 08.08.01 08.08.02 08.08.03 08.08.04 08.08.05 Assemblies (in Kunststoff montiert) Insert (Kunststoff umspritzen) Outsert (Kunststoff aufspritzen) Integrierte Fertigungsverfahren Metall/Kunststoff-Verbundtechnologien, sonstige 08.09 Prozess- und Qualitätskontrolle/Automatisierung 08.09.01 08.09.02 08.09.03 08.09.04 08.09.05 08.09.06 08.09.07 08.09.08 08.09.09 08.09.10 08.09.11 Automatisierungslösungen für Metall/Kunststoffverbindungen BDE Betriebsdatenerfassungssysteme Koordinatenmesstechnik und -geräte Lichtschranken MDE Maschinendatenerfassungssysteme Mess- und Prüfgeräte Presskraftsteuerung Prozessmesstechnik Prozesssteuerung und Automatisierung Prozessüberwachung Rückverfolgbarkeitseinrichtungen Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 12 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 08.09.12 08.09.13 08.09.14 08.09.15 08.09.16 Sensorik Steuerungs- und Regeleinrichtungen Werkzeugsicherung Werkzeugüberwachung Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die Prozessund Qualitätskontrolle, sonstige 09 Wickelgüter-Fertigung, LED-Fertigung und diskrete Bauelemente 09.01 Werkstoffe der Wickeltechnik 09.01.01 09.01.02 09.01.03 09.01.04 09.01.05 09.01.06 Spulenkörper Schnitt- und Ringbandkerne Lackdrähte, Kupfer-, SilberSupraleitende Drähte Transformatoren-Herstellungsmittel, sonstige Werkstoffe der Wickeltechnik, sonstige 09.02 Fertigungsgeräte für Wickelgüter 09.02.01 09.02.02 09.02.03 09.02.04 09.02.05 09.02.06 09.02.07 09.02.08 09.02.09 09.02.10 09.02.11 09.02.12 09.02.13 09.02.14 09.02.15 09.02.16 09.02.17 09.02.18 09.02.19 09.02.20 09.02.21 09.02.22 09.02.23 09.02.24 09.02.25 Ankerwickelmaschinen Statorspulenwickelmaschinen Feindraht-Wickelautomaten Fertigungsstraßen für Wickelgüter Handwickelmaschinen Kreuzwickelmaschinen Lagenwickelmaschinen Linear-Wickelautomaten Modulare Wickelsysteme Ringwickelmaschinen Rundtisch-Wickelautomaten Wendelwickelmaschinen Schweiß-/Lötanlagen für Wickelgüteranschlüsse Transfer-Wickelroboter Verlegegetriebe für Wickeltechnik Tischwickelmaschinen Steuergeräte für Wickelmaschinen Haspelgeräte Biegewerkzeuge Pressen Schweißmaschinen für Blechpakete Schachtelmaschinen für Blechpakete Spulenwickelmaschinen, sonstige Spulen-Herstellungsmittel, sonstige Werkzeuge der Wickeltechnik, sonstige 09.03 Anwendungsbereiche für Wickelgüter 09.03.01 09.03.02 09.03.03 09.03.04 09.03.05 09.03.06 09.03.07 09.03.08 09.03.09 Elektromotoren Generatoren Transformatoren Ablenkspulen Lautsprecher Relais Elektromagnete Wickelgüter für aktuatorische Zwecke, sonstige Antennen 09.03.10 Wickelgüter für sensorische Zwecke, sonstige 09.04 Leuchtdioden (LED)-Fertigung 09.04.01 Materialien, Komponenten 09.04.01.01 09.04.01.02 09.04.01.03 09.04.01.04 09.04.01.05 09.04.01.06 09.04.01.07 09.04.01.08 09.04.01.09 Substrate (Saphir, SiC, Si, GaN, Komposite) Material für Pufferschichten Material für Emitter-Schichten, Verbindungshalbleiter Phosphore optische Komponenten Reflektoren Komponenten für LED-Package Masken Kleber, Versiegelung 09.04.02 Fertigungsgeräte 09.04.02.01 09.04.02.02 09.04.02.03 09.04.02.04 09.04.02.05 09.04.02.06 09.04.02.07 09.04.02.08 09.04.02.09 09.04.02.10 09.04.02.11 09.04.02.12 09.04.02.13 09.04.02.14 Saphir-Waferfertigung (Kristallzucht, sägen, schleifen) Siliziumkarbid-Waferfertigung (Kristallzucht, sägen, schleifen) Waferfertigung andere Halbleiter für LED-Anwendungen Lithografie-Equipment Ätzanlagen Metallisierungsanlagen Vereinzelung Klasseneinteilung, Wave-Prober Bestückung Kleben Bonden Phosphor-Auftrag Linsenauftrag, -formung Versiegelung, Gehäuse-Montage 09.04.02.15 Epitaxie-Anlagen 09.04.02.15.01 09.04.02.15.02 09.04.02.15.03 Flüssigphasenepitaxie (LPE) Molekularstrahlepitaxie (MBE) organische / organometallische Gasphasenabscheidung (OVPD, OMVPE, MOCVD) 09.04.03 Testsysteme 09.04.03.01 09.04.03.02 09.04.03.03 Lebensdauer-Testsysteme Photometrische Testsysteme andere Testsysteme für LED 09.05 Fertigung anderer diskreter Bauelemente 09.05.01 Werkstoffe für diskrete Bauelemente 09.05.02 Fertigungsgeräte für diskrete Bauelemente 09.05.02.01 09.05.02.02 09.05.02.03 09.05.02.04 09.05.02.05 09.05.02.06 09.05.02.07 09.05.02.08 09.05.02.09 09.05.02.10 09.05.02.11 09.05.02.12 Präzisionsherstellung kleiner Einzelteile, Anlagen zur Vakuumtechnik Laser-Bearbeitungseinrichtungen für diskrete Bauelemente Oberflächenveredelungseinrichtungen Durchlauföfen Trocknungs-/Härtungsgeräte, sonstige Konfektionierungseinrichtungen für diskrete Bauelemente Fertigungsgeräte für Kondensatoren Fertigungsgeräte für Widerstände Fertigungsgeräte für Transistoren / Dioden Foliengießanlagen Fertigungsgeräte für diskrete Bauelemente, sonstige Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 13 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 10 Fertigungstechnologien für Kabel und Steckverbinder 10.06 Verarbeitungseinrichtungen für Kabelschutzeinrichtungen 10.06.01 10.06.02 Wellrohr Wellrohr, geschlitzt 10.01 Kabel-, Drahtbearbeitung 10.07 Technik für lösbare Verbindungen, Steckverbinder 10.01.01 10.01.02 10.01.03 10.01.04 10.01.05 10.01.06 10.01.07 10.01.08 10.01.09 10.01.10 10.01.11 Abmantelungseinrichtungen Abisoliereinrichtungen Drahtabläng-Einrichtungen Schneideinrichtungen für Drahtenden Drahtbiegegeräte Drahtkennzeichnungsgeräte Kabelwickelanlagen Kabelkonfektionieranlagen Kabel- und Drahtbearbeitungsmittel, sonstige Kabel-Konfektionierungseinrichtungen Verdrillungsgeräte (Litzen) 10.01.12 Wärmebehandlung 10.01.12.01 10.01.12.02 10.01.12.03 Spannungsarmglühen Oberflächenveredlung/Beschichtung sonstige 10.02 Verdrahtungswerkzeuge 10.02.01 10.02.02 10.02.03 10.02.04 10.02.05 10.02.06 10.02.07 10.02.08 10.02.09 10.02.10 10.02.11 10.02.12 Draht-Quetschgeräte Kabelbaum-Herstellungseinrichtungen Ultraschall-Schweißanlagen für Kabelbäume Widerstands-Schweißanlagen für Kabelbäume Kabelstripper Kabelspleißgeräte Verdrahtungsmaschinen Verdrahtungs-Hilfsmittel Wickelpistolen, Wire-WrapKoax-Stripper Kabelhalter und -führungen Verdrahtungswerkzeuge, sonstige 10.07.01 10.07.02 10.07.03 10.07.04 10.07.05 10.07.06 10.07.07 10.07.08 10.07.09 10.07.10 10.07.11 10.07.12 10.07.13 10.07.14 10.07.15 10.07.16 10.07.17 10.07.18 10.07.19 10.07.20 10.07.21 10.07.22 10.07.23 10.07.24 10.07.25 10.07.26 Anschlussleisten Anschlussverteiler Anschlusssysteme für Faserleitungen Einzel-Litzenverbinder Flachkabelverbinder Gerätestecker Kabel mit Steckern Kabelschuhe Aderendhülsen Kartenstecker Kerbverbinder und Zubehör Klemmen Lackdrahtverbinder Steckerstifte und -buchsen Stecksockel/-fassungen aller Art Steckverbinder für Büro-/Datentechnik Steckverbinder für Hausgerätetechnik Steckverbinder für Industrieelektronik Steckverbinder für Kfz-Technik Steckverbinder für Labor-/Prüftechnik Steckverbinder für Luft- und Raumfahrt Steckverbinder für Telekommunikation Steckverbinder für Unterhaltungselektronik Hilfsstoffe der Verbindungstechnik, sonstige Steckverbindungselemente, sonstige Steckverbinder, sonstige komplette 11 Materialbearbeitung 11.01 Mechanische Bearbeitung außer LTP-Bearbeitung 10.03 Kabelverarbeitungseinrichtungen 11.01.01 Bohren, Fräsen 10.03.01 10.03.02 10.03.03 10.03.04 10.03.05 10.03.06 10.03.07 Crimp-Werkzeuge Crimp-Tischpressen Crimp-Geräte/-Maschinen, sonstige Post Crimp Lötmaschinen IDC-Konfektionierwerkzeuge Koax-Konfektionierwerkzeuge LWL-Konfektionierwerkzeuge 10.04 Sonstiges 10.04.01 10.04.02 10.04.03 10.04.04 Kabelringbindemaschinen Kontaktierungsgeräte, sonstige Permanent-Verbindungsmittel, sonstige Steuerungssysteme für Kabelkonfektionierungsanlagen 11.01.01.01 11.01.01.02 11.01.01.03 11.01.01.04 11.01.01.05 11.01.01.06 11.01.01.07 11.01.01.08 11.01.01.09 11.01.01.10 11.01.01.11 Passloch-Bohreinrichtungen Einspindel-Bohrmaschinen Mehrspindel-Bohrmaschinen Sonderbohrmaschinen Fräsmaschinen Bohr-/Frässysteme, verkettungsgeeignete 3-D-Fräsmaschinen Plasma-Bohreinrichtungen CNC-Bearbeitungseinrichtungen Koordinatentische Bohrmaschinen/-zentren, sonstige 11.01.02 Schneiden, Trennen 10.05 Kabelschutzeinrichtungen 10.05.01 10.05.02 10.05.03 Wellrohrverarbeitungsmaschinen Schrumpfschlauch Kabelbaumschutzeinrichtungen, sonstige 11.01.02.01 11.01.02.02 11.01.02.03 11.01.02.04 11.01.02.05 11.01.02.06 11.01.02.07 11.01.02.08 Scheren Kreissägen Dekupiersägen Bandsägen Kappsägen Sägen, sonstige Laser-Schneidemaschinen Kerbschnittmaschinen Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 14 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 11.01.02.09 Trennschleifmaschinen 11.01.03 Kantenbearbeitung 11.01.03.01 11.01.03.02 11.01.03.03 11.01.03.04 Entgratungsanlagen, mechanische Anfas-Maschinen Besäumanlagen Kantenbearbeitungsmaschinen, sonstige 11.01.04 Oberflächenbearbeitung 11.01.04.01 11.01.04.02 11.01.04.03 11.01.04.04 11.01.04.05 11.01.04.06 Bürstmaschinen Sandstrahlgeräte Schleifgeräte Nassschleifeinrichtungen Poliereinrichtungen und -mittel Maschinen zur Oberflächenbehandlung, sonstige 11.01.05 Werkzeuge und Zubehör 11.01.05.01 11.01.05.02 11.01.05.03 11.01.05.04 11.01.05.05 11.01.05.06 Bohrer Fräser Bohrhilfsmittel Bürsten zur Oberflächenbehandlung Schleifscheiben Oberflächenbehandlungsmittel, sonstige 11.02 Thermische Bearbeitung 11.02.01 11.02.02 11.02.03 11.02.04 11.02.05 Trocknen Aushärten Tempern Mikrowellenerwärmung Mittel- und Hochfrequenzerwärmung 11.03 Schweißen 11.03.01 11.03.02 11.03.03 11.03.04 11.03.05 11.03.06 11.03.07 11.03.08 11.03.09 Punktschweißgeräte Schutzgas-Schweißgeräte Ultraschall-Schweißanlagen für Metall Ultraschall-Schweißanlagen für Kunststoffe Widerstands-Schweißanlagen HF Schweißen Thermokompressions-Schweißen Schweißeinrichtungen, sonstige Schweißschutzgase 11.04 Chemische und galvanische Bearbeitung 11.04.01 Chemische Bearbeitung 11.04.01.01 Chemikalien zum Ätzen und Beizen 11.04.01.01.01 11.04.01.01.02 11.04.01.01.03 11.04.01.01.04 11.04.01.01.05 Ätzmittel Beizmittel Ätz-Resists Hilfsmittel der Ätztechnik Chemische (spanlose) Bearbeitungsmittel, sonstige 11.04.01.02 Anlagen zum Ätzen, Beizen und für andere chem. Bearbeitung 11.04.01.02.01 11.04.01.02.02 11.04.01.02.03 Kleinätzanlagen Ätzgeräte/-maschinen Durchlauf-Ätzanlagen 11.04.01.02.04 11.04.01.02.05 11.04.01.02.06 11.04.01.02.07 11.04.01.02.08 11.04.01.02.09 11.04.01.02.10 Entfettung, chemisch/thermisch Ultraschall-Entfettung Entgratung, chemische Desoxydationseinrichtungen Black-Oxyd-Anlagen Fotochemische Bearbeitung dünner Präzisionsteile Anlagen zum Ätzen, Beizen und für andere chem. Bearbeitung, sonstige 11.04.01.03 Peripherieanlagen 11.04.01.03.01 11.04.01.03.02 11.04.01.03.03 Elektrische Heizgeräte, eintauchbare Vorbehandlungssysteme, chemische Dosieranlagen 11.04.02 Galvanische Bearbeitung 11.04.02.01 Elektrodenmaterial 11.04.02.01.01 11.04.02.01.02 11.04.02.01.03 11.04.02.01.04 11.04.02.01.05 Kupferanoden Zinnanoden Zinn-Blei-Anoden Silberanoden Anoden, sonstige 11.04.02.02 Materialien, sonstige 11.04.02.02.01 11.04.02.02.02 11.04.02.02.03 11.04.02.02.04 Abdeckbänder für Galvanik Hilfsmittel der Galvanotechnik Verbundsysteme der LTP-Galvanik Anodenhalter, Körbe 11.04.02.03 Elektrolyte 11.04.02.03.01 11.04.02.03.02 11.04.02.03.03 11.04.02.03.04 Goldbäder Nickelbäder Prozesschemikalien der Galvanotechnik Galvano-Chemikalien, sonstige 11.04.02.04 Galvanisierungsanlagen 11.04.02.04.01 11.04.02.04.02 11.04.02.04.03 11.04.02.04.04 11.04.02.04.05 11.04.02.04.06 11.04.02.04.07 11.04.02.04.08 11.04.02.04.09 11.04.02.04.10 11.04.02.04.11 11.04.02.04.12 11.04.02.04.13 11.04.02.04.14 Galvanikanlagen, vertikale Galvanikanlagen, horizontale Partielle/selektive Galvanisierung Edelmetall-Galvanisierung Vibro-galvanische Systeme Galvanogestelle Trommeln für Galvanisierung Elektroanlagen für die Galvanotechnik Galvanikgleichrichter Pulsgleichrichter Wärmetauscher für Galvanik Subsysteme für Galvanik Kleingalvanikanlagen Galvanikanlagen, sonstige 11.05 Befestigen, Verbinden 11.05.01 11.05.02 11.05.03 11.05.04 11.05.05 Verbindungselemente, mechanische Schrauber und Schraubmaschinen Niet-/Schraubautomaten Einpress-Befestigungseinrichtungen Befestigungselemente, sonstige Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 15 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 11.06 Bearbeitungsmaschinen, sonstige 12.03 Fertigungssoftware 11.06.01 Werkzeugmaschinen, spezialisierte 11.07 Laser-Materialbearbeitungssysteme 11.07.01 11.07.02 11.07.03 11.07.04 11.07.05 11.07.06 11.07.07 11.07.08 11.07.09 Laser-Schweißsysteme Laser-Lötanlagen Laser-Schneidesysteme Laser-Bohrsysteme Laser-Markierungs- und -Beschriftungssysteme Laser-Trimmsysteme Laser-Oberflächenbearbeitungssysteme Laser Mikrobearbeitungs-Systeme Laser-Materialbearbeitungssysteme, sonstige 12.03.01 12.03.02 12.03.03 12.03.04 12.03.05 12.03.06 12.03.07 Fertigungsleitstand, Prozessleitstand, BDE-Software, MDE Manufacturing Execution Systems (MES) Advanced Planning & Scheduling (APS) Prozessoptimierung und -simulation Materialfluss-Steuerungen Automated Process Control (APC) Instandhaltung / Wartung 12.04 Unternehmenssoftware 11.08 Systemperipherie der Laser-Fertigungstechnik 11.08.01 11.08.02 11.08.03 11.08.04 11.08.05 11.08.06 11.08.07 11.08.08 11.08.09 11.08.10 11.08.11 11.08.12 11.08.13 11.08.14 11.08.15 11.08.16 11.08.17 11.08.18 Antriebs- und Steuerungstechnik Handhabungseinrichtungen Laser-Roboter Beobachtungs- und Erkennungssysteme Kontrollsysteme Fasersysteme Gelenkarme Härteoptiken Laseroptiken aus Metall Laser-Arbeitsköpfe und -Arbeitsadapter Laser-Resonatoroptiken Teleskope zur Strahlführung Schneideoptiken Schweißoptiken Steuerungselektronik Absaugsysteme für Laserrauch Laser-Gase Systemperipherie, sonstige 12.04.01 12.04.02 12.04.03 12.04.04 12.04.05 12.04.06 12.04.07 12.04.08 12.04.09 12.04.10 12.04.11 12.04.12 12.04.13 Engineering (CAD, CAM, CAE, EDM, PDM, VR, DMU, usw.) Variantenkonfiguration Material / Lager / Bestellwesen Supply Chain Management (SCM) ERP, PPS, Auftragsabwicklung Geschäftsprozessmanagement Projektmanagement Business Intelligence Qualitätsmanagement/-sicherung Technische Produktdokumentation Product Lifecycle Management E-Business / E-Commerce / E-Market Servicemanagement 12.05 Software-Dienstleistungen 12.05.01 12.05.02 12.05.03 12.05.04 12.05.05 Systementwicklung / -integration Auftragsspezifische Software-Entwicklung Qualitäts- und Projektmanagement Dokumentationsdienste Software-Pflege / -Wartung 12.06 Anwendungsspezifische Software 12 Fertigungs- und Prozess-Software 12.06.01 12.06.02 12.06.03 Prozess-Software für die Halbleiter- und Displayfertigung Prozess-Software für die Photovoltaikfertigung Prozess-Software für die Fertigung elektrischer Energiespeicher/Batterien 12.06.04 Prozess-Software für die Leiterplatten-Herstellung 12.01 Basissysteme und Entwicklungswerkzeuge 12.01.01 12.01.02 12.01.03 12.01.04 12.01.05 12.01.06 Embedded systems Entwicklungswerkzeuge Simulationssysteme Programmiersysteme Netzwerke und Kommunikation Expertensysteme (KI-Technologien) 12.06.04.01 12.06.04.02 12.06.04.03 12.06.04.04 12.06.04.05 12.06.04.06 Gerberdaten-Verarbeitungsprogramme Bohrdaten-Verarbeitungsprogramme Fräsdaten-Verarbeitungsprogramme Leiterplatten-Datengenerierungssysteme Prüfdaten-Verarbeitungsprogramme Software für Schaltungsdruckwerkzeuge, sonstige 12.06.05 Prozess-Software für die Bestückungstechnik 12.02 Maschinen-Software 12.02.01 12.02.02 12.02.03 12.02.04 12.02.05 12.02.06 12.02.07 12.02.08 12.02.09 Maschinen-Steuerungstechnik Messtechnik (embedded, in Maschinen integriert) NC / CNC-Bahnsoftware Aktorik und Sensorik Bussysteme Bildverarbeitungs-Software Mensch-Maschine-Schnittstelle Informationssicherheit / Know-How-Schutz Online-Dokumentationen 12.06.05.01 12.06.05.02 12.06.05.03 Software für die Automatisierung (Bestückungstechnik) Visualisierungssoftware Prozess-Software, sonstige 12.06.06 Mess- und Testsoftware 12.06.06.01 12.06.06.02 12.06.06.03 12.06.06.04 12.06.06.05 Simulatoren Messtechnik-Software ATE-Software/-Postprozessoren Software zur Fehleridentifikation Software mit Benutzerführung zur Fehlerbehebung Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 16 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 12.06.07 Steuerungssoftware für die Materialbearbeitung 12.06.08 Software für die Materialflusssteuerung 12.06.08.01 12.06.08.02 12.06.08.03 12.06.08.04 12.06.08.05 Lagerverwaltungs- und -steuerungssysteme Kommissioniersysteme Produktionslogistiksysteme Softwarelösungen für Flurförderfahrzeuge und Hebezeuge Visualisierungssysteme für Materialfluss und Lagerlogistik 13 Mess- und Prüftechnik, Qualitätssicherung 13.01.04.07 13.01.04.08 13.01.04.09 13.01.04.10 13.01.04.11 13.01.04.12 13.01.04.13 Elektronenmikroskope Emissionsmikroskope Ultraschallmikroskope Weißlichtinterferometer Mikroskope, sonstige Mikroskopie-Hilfsmittel Elektronenmikroskopie-Hilfsmittel 13.01.05 Optische Geräte und Systeme 13.01.05.01 13.01.05.02 13.01.05.03 13.01.05.04 13.01.05.05 13.01.05.06 13.01.05.07 13.01.05.08 13.01.05.09 13.01.05.10 13.01.05.11 13.01.05.12 13.01.05.13 13.01.05.14 13.01.05.15 13.01.05.16 Lupen Scanner-Einrichtungen Markierungsleser Projektoren Vergrößerungsgeräte Faseroptiken Automatisierte optische Testsysteme (AOI) Automated X-ray inspection (AXI) 3D-Lasermess-Systeme Technische Endoskope Einrichtungen zur Schliffbildherstellung Schliffbild-Untersuchungseinrichtungen Röntgenfluoreszenzmessgeräte Optische Testeinrichtungen, sonstige Optische Messmittel, sonstige Sichtprüfungshilfsmittel, sonstige 13.01.06 Beleuchtung 13.01.06.01 13.01.06.02 13.01.06.03 13.01.06.04 13.01.06.05 Mikroskopbeleuchtung Beleuchtungssysteme für Bild-/Mustererkennungssysteme Video-Beleuchtungseinrichtungen Stroboskope Geräte zur Bild-/Mustererkennung und -verarbeitung, sonstige 13.01 Inspektion und Bildverarbeitung 13.01.01 Inspektionssysteme 13.01.01.01 13.01.01.02 13.01.01.03 13.01.01.04 13.01.01.05 13.01.01.06 13.01.01.07 13.01.01.08 13.01.01.09 13.01.01.10 13.01.01.11 13.01.01.12 13.01.01.13 13.01.01.14 13.01.01.15 Lotpasten-Inspektionssysteme Flux-Inspektionssysteme Bump-Inspektionssysteme Bestückungs-Inspektionseinrichtungen Optische Inspektionssysteme Oberflächen-Sichtprüfungssysteme 2D/3D-Inspektionssysteme, sonstige Röntgen-Inspektionssysteme Roboter-Sichtsysteme Beinchengeometrie-Prüfer für ICs Waferbond-Inspektionssysteme Optische Inspektionssysteme, sonstige Multilayer-Innenlagen-Inspektionssysteme Fotomasken-Inspektionssysteme Finish-Inspektionssysteme für unbestückte Leiterplatten 13.01.02 Bildverarbeitung 13.02 Werkstoffprüfung 13.01.02.01 13.01.02.02 13.01.02.03 13.01.02.04 13.01.02.05 13.01.02.06 13.01.02.07 13.01.02.08 13.01.02.09 13.01.02.10 13.01.02.11 Kamerasysteme zur Bildverarbeitung Halbleiterkameras (CCD) Kameras für Beobachtungszwecke, sonstige Bildsysteme zur Registrierung Selbstjustierende Bildsysteme Wärmebildsysteme Röntgenbildsysteme Bildverarbeitungszubehör Bildanalysesysteme, sonstige Bildverarbeitungssysteme, sonstige Druckbild-Kontrollsysteme 13.02.01 Stoffanalyse 13.02.01.01 13.02.01.02 13.02.01.03 13.02.01.04 13.02.01.05 13.02.01.06 13.02.01.07 13.02.01.08 13.02.01.09 Druck-/Zug-Prüfgeräte Härteprüfer Thermische Analysegeräte Elektr. Eigenschaften, sonstige Testgeräte für Gasanalysatoren Kontaminierungs-Kontrolleinrichtungen Diffusionslängen-Mapping-Einrichtungen Wafer-Charakterisierungs-Einrichtungen Analysegeräte, sonstige 13.01.03 Erkennungssysteme 13.02.02 Oberflächenanalyse 13.01.03.01 13.01.03.02 13.01.03.03 Teile/Muster erkennende Systeme Positionserkennungssysteme Farberkennungssysteme 13.01.04 Mikroskopie 13.01.04.01 13.01.04.02 13.01.04.03 13.01.04.04 13.01.04.05 13.01.04.06 Stereomikroskope Kontroll-/Messmikroskope Konfokale Mikroskopsysteme Videomikroskope Projektionsmikroskope Rastersondenmikroskope 13.02.02.01 13.02.02.02 13.02.02.03 13.02.02.04 13.02.02.05 13.02.02.06 13.02.02.07 13.02.02.08 13.02.02.09 Strukturbreiten-Messgeräte Sauberkeitsprüfer für Oberflächen Ebenheitserfassungsgeräte Mechanische Profilometer Optische Profilometer Rauhtiefenmessgeräte Topographieprüfgeräte Korrosionsprüfer Oberflächenprüfgeräte, sonstige 13.02.03 Formanalyse Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 17 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 13.02.03.01 13.02.03.02 13.02.03.03 Passgenauigkeitsprüfer Formprüfeinrichtungen Profilometer 13.03 Messen nichtelektrischer Größen 13.03.01 Messen/Prüfen geometrischer Größen 13.03.01.01 13.03.01.02 13.03.01.03 13.03.01.04 Längenmessgeräte Winkelmessgeräte Schichtdickenmesser Bohrlochprüfgeräte 13.03.02 Mechanische Größen 13.03.02.01 13.03.02.02 13.03.02.03 13.03.02.04 13.03.02.05 13.03.02.06 13.03.02.07 13.03.02.08 13.03.02.09 Kraftmesser Druckmesseinrichtungen Vakuum-Messgeräte Wägeeinrichtungen Drehmoment-Messeinrichtungen Viskosimeter Bondkrafttester (CAW, COB, COF) Schertester Scherspannungsmessung in Wafern 13.03.03 Zeit und zeitabhängige Größen 13.03.03.01 13.03.03.02 13.03.03.03 13.03.03.04 13.03.03.05 13.03.03.06 Zeitmessgeräte Arbeitsmessgeräte Geschwindigkeitsmesser Drehzahlmessung Durchflussmessung Beschleunigungsmesser 13.03.04 Thermische Größen 13.03.04.01 13.03.04.02 13.03.04.03 13.03.07.03 13.03.07.04 13.03.07.05 13.03.07.06 13.03.07.07 13.03.07.08 13.03.07.09 13.03.07.10 13.03.07.11 13.03.07.12 13.03.07.13 13.03.07.14 13.03.07.15 Optische Leistungsmesser Optische Spektrumanalysatoren Optische Rückstreumessgeräte Optische Netzwerkanalysatoren Optische Polarisationsanalysatoren Verstärker für optische Signale Optische Multimeter Lichtwellenleiter-Parameter-Messeinrichtungen Dispersionsmesseinrichtungen für Lichtwellenleiter Helligkeitsmesser Lichtwellenleiter-Messtechnik, sonstige Spektroskopie-Ausstattungen Probenvorbereitung für Spektroskopie 13.03.08 13.03.09 Kalibriersysteme für nichtelektrische Systeme Zubehör für nichtelektrische Mess-Systeme 13.04 Messen elektrischer Größen 13.04.01 Messgeräte der allgemeinen Messtechnik Temperaturmesser Temperaturprofilmesser Mikrothermographen, berührungslose 13.04.01.01 13.04.01.02 13.04.01.03 13.04.01.04 13.04.01.05 13.04.01.06 13.04.01.07 13.04.01.08 13.04.01.09 13.04.01.10 13.04.01.11 13.04.01.12 13.04.01.13 13.04.01.14 13.04.01.15 13.04.01.16 13.04.01.17 Spannungsmesser Strommesser Leistungsmessgeräte Multimeter, Voltmeter Widerstandsmesser Kapazitätsmesser Induktivitätsmesser Impedanzmessgeräte Funktionsgeneratoren Signalgeneratoren Pulsgeneratoren Oszilloskope, analoge Oszilloskope, digitale Transientenrekorder Zeit-/Frequenz-Messgeräte Stromsenken für Laborzwecke Flickermessgeräte IEC 1000-3-3 13.03.05 Umwelt-Größen 13.04.01.18 Schaltsysteme 13.03.05.01 13.03.05.02 13.03.05.03 13.03.05.04 13.03.05.05 Raumklimamessgeräte Klimamessgeräte Klimasensorik Schallpegelmesser Schock-Vibrationsmesser 13.03.06 Chemische und biologische Größen 13.04.01.18.01 13.04.01.18.02 13.04.01.18.03 13.04.01.18.04 13.04.01.18.05 13.04.01.18.06 Relais-Schaltsysteme PCI Schaltsysteme PXI Schaltsysteme LXI Schaltsysteme VXI Schaltsysteme GPIB / IEC-625 Schaltsysteme 13.03.06.01 13.03.06.02 13.03.06.03 13.03.06.04 13.03.06.05 13.03.06.06 13.03.06.07 13.03.06.08 13.03.06.09 Badanalysatoren für Galvanik pH-/Redox-Bestimmung O2-Überwachungssysteme Gaskonzentrationsmesser Reinstwasser-Monitore DI-Wasserkontrollgeräte Partikelmessgeräte für Fluide Plasma-Ätzmonitore Differential-Scanning-Calorimeter 13.04.01.19 13.04.01.20 13.04.01.21 Relais-Multiplexer Messgeräte, sonstige Kalibrier- und Eicheinrichtungen 13.04.02 Zubehör für die allgemeine Messtechnik 13.04.02.01 13.04.02.02 13.04.02.03 Testkabel Tastköpfe Zubehör, sonstiges 13.03.07 Optische Größen 13.04.03 Audio-Messgeräte 13.03.07.01 13.03.07.02 Optische Signalgeneratoren Optische Abschwächer 13.04.04 HF-Messgeräte 13.04.04.01 Signalgeneratoren Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 18 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 13.04.04.02 13.04.04.03 13.04.04.04 13.04.04.05 13.04.04.06 13.04.04.07 13.04.04.08 13.04.04.09 13.04.04.10 13.04.04.11 Wobbelgeneratoren Rauschgeneratoren Leistungsmessgeräte Frequenzzähler Spektrumanalysatoren Messempfänger Netzwerkanalysatoren, skalar/vektoriell Rauschzahl-Messgeräte Reflektometer HF-Messgeräte, sonstige 13.04.11 Bus-Testsysteme 13.04.11.01 13.04.11.02 13.04.11.03 13.04.11.04 CAN-Bus-Messsysteme USB-Bus-Messsysteme PCI-Bus-Messsysteme Feld-Bus-Messsysteme 13.04.12 Peripherie 13.04.12.01 13.04.12.02 13.04.12.03 13.04.12.04 13.04.12.05 13.04.12.06 13.04.12.07 13.04.12.08 Labor-Netzgeräte Messgrößenwandler Multiplexer für Messzwecke Messdatenübertragungseinrichtungen Datenlogger Labormesstechnik-Zubehör Normale zum Messen/Prüfen Messwerterfassungssysteme 13.04.05 Mikrowellen-Messeinrichtungen 13.04.06 Zubehör für HF-Messgeräte 13.04.06.01 13.04.06.02 13.04.06.03 13.04.06.04 13.04.06.05 13.04.06.06 13.04.06.07 13.04.06.08 13.04.06.09 HF-Messkabel Messbrücken Reflektionsmessbrücken Kalibrier-Sätze Hochfrequenz-Tastköpfe Dämpfungsglieder, Leistungsteiler Koppler Mischer Zubehör für HF-Messgeräte, sonstiges 13.04.13 Schutzmaßnahmen-Testgeräte 13.04.13.01 13.04.13.02 13.04.13.03 13.04.13.04 13.04.13.05 Erdungsprüfgeräte Isolationsprüfer Kurzschluss-Lokalisiergeräte Sicherheitstestsysteme (VDE, UL, TÜV usw.) Induktions-Hochspannungsprüfer 13.04.07 EMV-Messtechnik 13.05 Mess- und Prüfsysteme 13.04.07.01 13.04.07.02 13.04.07.03 13.04.07.04 13.04.07.05 13.04.07.06 13.04.07.07 13.04.07.08 Leistungsverstärker Antennen Messempfänger Feldstärkemesser Magnetfeld-Messeinrichtungen EMV-Messplatzeinrichtungen ESD-Tester Prüfung elektr./magnet. Eigenschaften, sonstige Geräte für 13.05.01 Messsysteme zur Bauelementeprüfung 13.04.08 Mobilfunkmesstechnik 13.04.08.01 13.04.08.02 13.04.08.03 13.04.08.04 13.04.08.05 13.04.08.06 Messplätze für analoge Mobilfunksysteme Messplätze für digitale Mobilfunksysteme Signalgeneratoren für digitalen Mobilfunk Analysatoren für digitalen Mobilfunk Funkversorgungsmesssysteme Typprüfsysteme 13.05.01.01 13.05.01.02 13.05.01.03 13.05.01.04 13.05.01.05 13.05.01.06 13.05.01.07 13.05.01.08 13.05.01.09 13.05.01.10 Testsysteme für passive Bauelemente Testsysteme für Wickelgüter Relais-Tester Halbleitertestsysteme IC-Tester, digitale IC-Tester, analoge Mixed-Signal-Testsysteme CPU-Tester Memory-IC-Tester Halbleiter-Burn-in-Testsysteme 13.05.02 Testsysteme für Baugruppen und Hybride 13.04.09 Digitalmesstechnik 13.04.09.01 13.04.09.02 13.04.09.03 13.04.09.04 Logikgeneratoren, Wortgeneratoren Logiktester Logikanalysatoren Digitalmessgeräte, sonstige 13.04.10 Kommunikationsmesstechnik 13.04.10.01 13.04.10.02 13.04.10.03 13.04.10.04 13.04.10.05 13.04.10.06 13.04.10.07 13.04.10.08 13.04.10.09 ISDN-Analysatoren SDH/Sonet-Messtechnik ATM-Messtechnik LAN-Analysatoren WAN-Analysatoren SS#7-Signalisierungstester PCM/PDH-Messtechnik CATV-Messtechnik Fernseh-/Rundfunkmesstechnik 13.05.02.01 13.05.02.02 13.05.02.03 13.05.02.04 13.05.02.05 13.05.02.06 13.05.02.07 13.05.02.08 13.05.02.09 13.05.02.10 13.05.02.11 13.05.02.12 13.05.02.13 13.05.02.14 13.05.02.15 13.05.02.16 13.05.02.17 Bare-Board-Tester Durchkontaktierungsprüfer Substrattester Verdrahtungsprüfgeräte Kabelbaumprüfgeräte Signaturtester In-Circuit-Tester Funktionstester Kombinationstester (In-Circuit + Funktion) Adapterlose Testautomaten Stromversorgungstester Tastaturentester Boundary-Scan-Tester Burn-in-Baugruppentester Wafer-Testsysteme IC-Tester für verbogene Anschlüsse TFT-Array-Tester 13.05.03 Testsysteme für die Photovoltaik 13.05.03.01 Solar-Simulatoren (Flasher) Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 19 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 13.05.03.02 13.05.03.03 13.05.03.04 PV-Simulatoren, Kennlinienanpassung für Wechselrichter Testsysteme für Wechselrichter Testsysteme für die Photovoltaik, sonstige 13.07 Labor-/Prüffeldausrüstung 13.07.01 Simulation der Rahmenbedingungen 13.05.04 Automatisierte Testsysteme für spezielle Aufgaben 13.07.01.01 13.07.01.02 13.07.01.03 13.07.01.04 Netzstörungs-Simulatoren Sonnensimulationseinrichtungen für Testzwecke Vibrationsprüfeinrichtungen Prüffeldeinrichtungen, sonstige spezielle 13.05.04.01 Optischer Test 13.05.04.01.01 13.05.04.01.02 13.05.04.01.03 13.05.04.01.04 13.05.04.01.05 13.05.04.01.06 13.05.04.01.07 Optische Leiterplatten-Testsysteme Röntgen-Testsysteme Lötpastendruck-Testautomaten Lötstellen-Inspektionsautomaten Optischer Anzeigentest LWL-Verbindergeometrie-Testsysteme Optische Testmittel, sonstige 13.07.02 Umweltsimulation 13.07.02.01 13.07.02.02 13.07.02.03 13.07.02.04 Temperatur und Klimaprüfschränke Stress-Screening und Schocktestkammern Prüfstände und begehbare Großraumanlagen Umweltsimulationsmittel, sonstige 13.05.04.02 Elektrischer Test 13.07.03 Labormesstechnik 13.05.04.02.01 13.05.04.02.02 13.05.04.02.03 13.05.04.02.04 13.05.04.02.05 13.05.04.02.06 Hochohm-Tester für R und I Hochspannungsprüfautomaten Leistungshalbleiter-Testautomaten Elektro-optische Funktionstester In-line-Teststationen Elektrische Testautomaten, sonstige 13.07.03.01 13.07.03.02 13.07.03.03 Labormesstechnikhilfsmittel, elektrische Labormesstechnikhilfsmittel, nichtelektrische Labormesstechnik-Zubehör, sonstiges 14 Product Finishing 13.05.04.03 Prozessmesstechnik 14.01 Reparatur und Nacharbeit 13.05.04.03.01 13.05.04.03.02 13.05.04.03.03 Lötbarkeitsprüfer Reflow Profiler Prozessmesstechnik, sonstige 14.01.01 Verbrauchsmaterial 13.06 Förderung, Handhabung, Prüfadapter 13.06.01 Handhabung 13.06.01.01 13.06.01.02 13.06.01.03 13.06.01.04 13.06.01.05 13.06.01.06 13.06.01.07 13.06.01.08 13.06.01.09 SMD-Handler für Testzwecke Beschickungseinrichtungen für Bauelemente-Prüfung Sortiereinrichtungen, BauteilIn-line-Handling-Einrichtungen Wafer-Prober Fehlerortdarstellungssysteme Stempeleinrichtungen Board-Handling-Systeme Handling-Systeme, sonstige 14.01.01.01 14.01.01.02 14.01.01.03 14.01.01.04 14.01.01.05 14.01.01.06 Sprays für die Elektronik Reißverschlussummantelungen Schrumpfprodukte Schutzrohre und -schläuche Isolierschläuche Rework-Hilfsstoffe 14.01.02 Reparatursysteme 13.06.02 Testhilfen 14.01.02.01 14.01.02.02 14.01.02.03 14.01.02.04 14.01.02.05 14.01.02.06 14.01.02.07 14.01.02.08 Entlöt-/Nachlöteinrichtungen Lötpastensysteme SMT-Reparaturplätze Teilautomatisierte Reparaturplätze Laser-Reparaturarbeitsplätze Schweißgeräte für die LTP-Reparatur Heißluftgeräte Reparaturplätze, sonstige 13.06.02.01 13.06.02.02 13.06.02.03 13.06.02.04 13.06.02.05 Teststifte Probenhandhabungszubehör Testsockel für Bauelemente Probe Cards Testkopf-Positioner 14.01.03 Handwerkzeuge 13.06.03 Adapter 14.01.03.01 14.01.03.02 14.01.03.03 14.01.03.04 14.01.03.05 Bestückungs-Handwerkzeuge Druckluft-Handwerkzeuge Elektro-Handwerkzeuge Handwerkzeuge Sonderhandwerkzeuge der Elektronik 13.06.03.01 13.06.03.02 13.06.03.03 13.06.03.04 13.06.03.05 13.06.03.06 Hydraulische Adapter für unbestückte Schaltungsträger Vakuum-Nadeladapter Niederhalteradapter Pneumatische Adapter Abtast-Testadapter (Moving Probe) Nadelkarten 14.01.04 Werkzeuge, sonstige 14.01.04.01 14.01.04.02 14.01.04.03 14.01.04.04 Glasfaser-Brechgeräte Pneumatikschneider LWL-Spleißeinrichtungen Sondermaschinen 14.02 Programmiergeräte, Speicher-BE Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 20 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 14.03 Schutzbeschichten und Vergießen 14.05.06.11 14.05.06.12 14.05.06.13 14.05.06.14 14.05.06.15 14.05.06.16 Filter, LuftGehäusezubehör, sonstiges Gleitlager Stromverteilungskomponenten Griffe, GehäuseWärmeabschirmungsmittel 14.03.01 14.03.02 Anlagen zur Schutzlackierung Schutzbeschichtungs-Laminatoren 14.03.03 Schutzbeschichtungs-Mittel 14.03.03.01 14.03.03.02 14.03.03.03 Schutzlacke Vergussmassen Schutzmittel, sonstige 14.06 Elektronik-Schutzmittel (EMV/ESD) 14.06.01 EMV-leitungsgeführt 14.04 Hybride 14.06.01.01 14.06.01.02 14.06.01.03 14.06.01.04 EMV-geschützte Steckverbinder EMV-Leitungen EMV-Filter SM-EMV-Entstörfilter 14.04.01 14.04.02 14.04.03 Anlagen zur Dickschicht-Pastenverarbeitung Einbrennöfen Lasertrimmer 14.05 Gehäuse 14.06.02 EMV-gestrahlt 14.05.01 Systemschränke 14.06.02.01 14.06.02.02 14.06.02.03 14.06.02.04 14.06.02.05 14.06.02.06 Abschirmungen (EMV) Gehäuse mit EMV-Schutz HF-Dichtungsprofile Metalldichtungen für Gehäuse Polymer-Dichtungen für Gehäuse Leitfähige Bonder/Gewebe 14.05.01.01 14.05.01.02 14.05.01.03 14.05.01.04 14.05.01.05 14.05.01.06 19-Zoll-Gestelle und -Schränke HF-dichte Schränke Schaltschränke Aufbausysteme, metrische Blechkonstruktionen Systemschränke für die Telekommunikation 14.06.03 EMP-Schutzeinrichtungen 14.05.02 Wand- und Tischgehäuse 14.06.03.01 14.06.03.02 EMP-Schutzelemente/-module NEMP-Schutzeinrichtungen 14.05.03 Kleingehäuse 14.06.04 ESD-Schutzeinrichtungen 14.05.03.01 14.05.03.02 14.05.03.03 14.05.03.04 14.05.03.05 Blechgehäuse Kunststoffgehäuse Handgehäuse Fräsgehäuse Kleingehäuse, sonstige 14.06.04.01 14.06.04.02 14.06.04.03 ESD-Matten ESD-Böden ESD-Schutzeinrichtungen, sonstige 14.06.05 Schutzkomponenten, sonstige 14.05.04 Sondergehäuse 14.05.04.01 14.05.04.02 14.05.04.03 14.05.04.04 14.05.04.05 Schaumkissen-Transportschutz Sonderumhüllungen für Bauelemente Koffergehäuse Gehäuse für Geräte, sonstige Sondergehäuse, sonstige 14.06.05.01 14.06.05.02 14.06.05.03 14.06.05.04 Funkentstördrosseln Geschirmte Drosseln/Übertrager Unterspannungsschutzeinrichtungen Ferritkerne, EMV- 15 14.05.05 Durchführungen Produktionslogistik und Materialflusstechnik 14.05.05.01 14.05.05.02 14.05.05.03 Durchführungen, mechan. Übertragung Isolierdurchführungen, GlasIsolierdurchführungen, Keramik- 15.01 Informationsbeschaffung 14.05.06 Gehäusezubehör 15.01.01 15.01.02 15.01.03 Demand Forcast Tools Real-time Communication Platforms Hilfsmittel zur Informationsgüte-Prüfung 14.05.06.01 14.05.06.02 14.05.06.03 14.05.06.04 14.05.06.05 14.05.06.06 14.05.06.07 14.05.06.08 14.05.06.09 14.05.06.10 Leiterplattenführungen Blindplatten Frontplatten für BG/Geräte Frontplatten, kundenspezifische Gehäusedichtungen Drehknöpfe Gummi- und Kunststoffteile für Gehäuse Distanz-/Isolierdistanzmontageteile Gehäuse-Abdeckkappen Kabeldurchführungen 15.02 Einkauf 15.02.01 15.02.02 15.02.03 e-Commerce Supply Chain Management EDI 15.03 Warenwirtschaftssysteme Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 21 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 15.04 Logistikmanagement 15.05.02.04 Sonstige Kennzeichnungssysteme 15.04.01 Beratung und Planung für das Logistikmanagement 15.04.01.01 15.04.01.02 15.04.01.03 15.04.01.04 Forschung in der Logistik Fachvereinigungen und -verbände Informationsdienste und Schulung Beratung für logistische Problemlösungen 15.04.02 Engineering, Entwicklung und Planung für die Logistik 15.04.02.01 15.04.02.02 15.04.02.03 15.04.02.04 15.04.02.05 15.04.02.06 15.04.02.07 15.04.02.08 15.04.02.09 Materialflussplanung Informationsflussplanung Produktionsplanung und -steuerung (PPS) Modellierung und Simulation von Logistiksystemen Entwicklung von Logistikstrategien und -konzepten Training Ausbildung für Logistik Prozessoptimierung Qualitätsanalyse 15.05.02.04.01 15.05.02.04.02 15.05.02.04.03 15.05.02.04.04 15.05.02.04.05 15.05.02.04.06 15.05.02.04.07 15.05.02.04.08 15.05.02.04.09 15.05.02.04.10 Berührungslose Kennzeichnungssysteme PreMark Flaming Systeme Codiersysteme Laserbeschrifter Datenträgersysteme für Kennzeichnung Markierungstinten/-farben Bedruckungssysteme für LTP Etikettiereinrichtungen und -mittel, sonstige Inker Kennzeichnungsgeräte und -mittel, sonstige 15.05.03 Identifikation 15.05.03.01 15.05.03.02 15.05.03.03 15.05.03.04 15.05.03.05 Laser-Scanner Kontaktlose Identifikationsmittel Software für Kennzeichnung/Identifikation Barcode-Leser Identifikationssysteme, sonstige 15.04.03 Dokumentation und Information für die Logistik 15.06 Transport- und Fördertechnik 15.05 Materialflusssteuerung 15.05.01 Betriebsinformationssysteme 15.05.01.01 15.05.01.02 15.05.01.03 15.05.01.04 15.05.01.05 BDE-Einrichtungen Industrie-Terminals Informationsverbundsysteme zur CIM-Realisierung Kommunikationseinrichtungen, sonstige Organisationsmittel, sonstige 15.06.01 15.06.02 15.06.03 15.06.04 15.06.05 15.06.06 Vertikalförderer und Hubgeräte Flurförderfahrzeuge Stetigförderer Hängebahnen Transporteinrichtungen, sonstige Lade- und Förderhilfsmittel, sonstige 15.07 Lagertechnik und Kommissionierungssysteme 15.05.02 Kennzeichnung und Identifikation 15.07.01 Paletten, Behälter und Container 15.05.02.01 Drucken, Beschriften 15.05.02.01.01 15.05.02.01.02 15.05.02.01.03 15.05.02.01.04 15.05.02.01.05 15.05.02.01.06 15.05.02.01.07 15.05.02.01.08 15.05.02.01.09 Bedruckungseinrichtungen Siebdruck-Beschriftungsmittel Strichcode-Drucksysteme Tintenstrahl-Beschriftungseinrichtungen Graviereinrichtungen Geräte zur Oberflächenmarkierungs-Vorbereitung von BE Tampondrucker Laserbeschriftungssysteme für BE Beschriftungseinrichtungen, sonstige 15.07.01.01 15.07.01.02 15.07.01.03 15.07.01.04 15.07.01.05 15.07.01.06 15.07.01.07 15.07.01.08 Magazine und Kassetten Paletten und Palettiersysteme Spulenablage, SMDBauelemente-Bereitstellungseinrichtungen Kommissioniereinrichtungen Lagereinrichtungen, sonstige Rotormagazine für Bauteile Transportbehälter 15.07.02 Behälter und Aufbewahrung für Leiterplatten 15.05.02.02 Schilder, Etikettierung 15.05.02.02.01 15.05.02.02.02 15.05.02.02.03 15.05.02.02.04 15.05.02.02.05 15.05.02.02.06 15.05.02.02.07 EPROM-Etiketten Rollenetiketten Selbstklebe-Etiketten/-Schilder Strichcode-Etiketten Farbaluminiumschilder Metallschilder Beschriftungen (Schilder) 15.07.02.01 15.07.02.02 15.07.02.03 15.07.02.04 15.07.02.05 15.07.02.06 Leiterplattenbehälter Leiterplattenkoffer Leiterplattenmagazine Schablonenaufbewahrungseinrichtungen Filmaufbewahrungseinrichtungen Behälter, sonstige 15.07.03 Regale und Lagersysteme 15.05.02.03 RFID-Systeme 15.05.02.03.01 15.05.02.03.02 15.05.02.03.03 15.05.02.03.04 15.05.02.03.05 Transponder aktiv Transponder passiv Smart Label Systeme Lesegeräte, -stationen Systemintegration 15.07.03.01 15.07.03.02 15.07.03.03 15.07.03.04 15.07.03.05 15.07.03.06 15.07.03.07 15.07.03.08 Fachbodenregale Durchlaufregale Paletten- und Hochregallager Karusselllager Paternoster-Lagerautomaten Verfahrbare Regale Kragarm-Regale Kleinteilelager 15.07.04 Kommissionier-, Sortier-, Verteiltechnik Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 22 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 15.07.04.01 15.07.04.02 15.07.04.03 Kommissionier-Regale Kommissionier-Fahrzeuge und -Geräte Automatische Kommissionier-Systeme 15.08 Verpackungstechnik 15.08.01 Materialien 15.08.01.01 15.08.01.02 15.08.01.03 15.08.01.04 15.08.01.05 15.08.01.06 15.08.01.07 15.08.01.08 Verpackungsmaterialien Blistergurtbänder Verdeckelungsband für Blistergurte Bandspulen für Bauelement-Gurtung Vakuum-Schrumpfverpackungseinrichtungen Hüll-/Schutzmittel, sonstige Wiederverwendbare Verpackungen Kartonagen 16.02.01 Motoren 16.02.01.01 16.02.01.02 16.02.01.03 16.02.01.04 16.02.01.05 16.02.01.06 16.02.01.07 16.02.01.08 16.02.01.09 16.02.01.10 AC-Motoren Bürstenlose Motoren DC-Motoren Drehmomentmotoren Kleinstmotoren Schrittmotoren Allstrommotoren Linearantriebe Magnetantriebe Stellantriebe, sonstige 16.02.02 Getriebe Getriebemotoren Lineargetriebe Stellgetriebe, sonstige 15.08.02 Verpackungstechnik 16.02.02.01 16.02.02.02 16.02.02.03 15.08.02.01 Verpackungsmaschinen zur Bauelementeverpackung 16.02.03 Sonstige Antriebe 15.08.02.01.01 15.08.02.01.02 Gurtungseinrichtungen Verpackungsmaschinen zur Bauelementeverpackung 15.08.02.02 Verpackungsmaschinen zur Geräteverpackung 16.02.03.01 16.02.03.02 16.02.03.03 16.02.03.04 Translatorische Direktantriebe Resolver Pneumatische Stellantriebe Positionierantriebe, sonstige 15.08.02.03 Maschinen zur Einrichtung und Bildung von Ladeeinheiten 16.02.04 Zubehör für die Antriebstechnik 15.08.02.03.01 15.08.02.03.02 15.08.02.03.03 15.08.02.03.04 Folienschweißanlagen Wärmeschrumpfanlagen Streckfolienverpackungsanlagen Umreifungsanlagen 15.08.03 15.08.04 15.08.05 15.08.06 Roboter für die Verpackungstechnik Verpackungsmaschinen, sonstige Zubehör für Lagertechnik Waagen 16.02.04.01 16.02.04.02 16.02.04.03 16.02.04.04 16.02.04.05 16.02.04.06 16.02.04.07 16.02.04.08 16.02.04.09 Treiberplatinen Elektromotor-Steuerungen/-Regelungen Wälzlager Schienenführungen Kugelbüchsenführungen Linearführungen Linearsysteme Gewindetriebe Elektromotorische Geräteteile, sonstige 15.09 Komplettlösungen und schlüsselfertige Anlagen für die Logistik 15.09.01 15.09.02 15.09.03 Planungsleistungen für Logistiksysteme Consulting für Logistiksysteme Lieferung schlüsselfertiger Anlagen 16 Produktionssubsysteme 16.01 Montage- und Handhabungstechnik 16.01.01 16.01.02 16.01.03 16.01.04 16.01.05 16.01.06 16.01.07 16.01.08 16.01.09 16.01.10 16.01.11 Montageanlagen, -zentren Montagekomponenten, -hilfsmittel Montageeinrichtungen Verkettungs- und Transporteinrichtungen Positioniersysteme Montageautomaten Industrieroboter Serviceroboter Komponenten für Robotersysteme Robotik-Montagestrecken Montage- und Handhabungstechnik, sonstiges 16.02 Antriebstechnik 16.03 Systeme zur Betriebsdatenerfassung (BDE) 16.03.01 Produktion 16.03.01.01 16.03.01.02 16.03.01.03 16.03.01.04 PPS-Einrichtungen Fertigungslinien-Simulationssysteme Fertigungsunterlagenerstellung, Hilfsmittel zur Qualitätsmanagement-Systeme 16.03.02 16.03.03 16.03.04 16.03.05 16.03.06 16.03.07 Baugruppen zum Steuern und Regeln Regler-Baugruppen Mikrocomputer-Teilsysteme SPS-Baugruppen Steuerungen, programmierbare Steuerungen, Stetigsignal- 17 Betriebsmittel, -ausrüstung, Umwelttechnik und Reinraumtechnik 17.01 Vorprodukte und Halbzeug, metallisch 17.01.01 Bleche, Bänder Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 23 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 17.01.01.01 17.01.01.02 Bänder, MetallBleche und Metallfolien 17.01.02 Drähte 17.01.02.01 17.01.02.02 17.01.02.03 17.01.02.04 17.01.02.05 Drähte, blanke Drähte für Bauelemente-Anschlüsse Kupferdraht, isoliert Silberdraht, isoliert Drähte, Profil- 17.01.03 Federn 17.01.04 Kunststoffe 17.01.04.01 17.01.04.02 Granulate Leitfähige Granulate 17.01.05 Kabel, Leitungen 17.01.05.01 17.01.05.02 17.01.05.03 17.01.05.04 17.01.05.05 17.01.05.06 Flachkabel HF-Litzen Koaxialkabel Rundkabel Litzen für Netz-/Niederfrequenz Kabel/Leitungen, sonstige 17.01.06 Vorprodukte 17.01.06.01 17.01.06.02 17.01.06.03 17.01.06.04 17.01.06.05 17.01.06.06 17.01.06.07 17.01.06.08 17.01.06.09 17.01.06.10 17.01.06.11 17.01.06.12 17.01.06.13 17.01.06.14 17.01.06.15 17.01.06.16 17.01.06.17 17.01.06.18 17.01.06.19 Ätzteile Bimetallteile Drehteile Ferritteile Ferroelektrische Keramika Formgedächtnis-Bauteile Galvano-Formteile Graphitteile, rein/höchstrein Kühl-Bauteile Laserschnitt-Formteile Mikrostruktur-Vorprodukte Rohre aus Metall Stanzbiegeteile Ziehteile/-halbzeug Kontaktteile/-halbzeug Formteile, sonstige Mechanische Bauteile, sonstige Vorprodukte der Elektrotechnik, sonstige Halbzeug, metallisch/mineralisch, sonstiges 17.02 Vorprodukte und Halbzeug, nichtmetallisch 17.02.01 Halbzeug 17.02.01.01 17.02.01.02 17.02.01.03 17.02.01.04 17.02.01.05 17.02.01.06 17.02.01.07 17.02.01.08 17.02.01.09 17.02.01.10 Durchführungen, VerbundwerkstoffDuroplast-Formteile/-Halbzeug Formmassen aus Kunststoff (Elastomere) Halbzeug, sonstiges organisches Hartpapier-Formteile/-Halbzeug Piezo-Keramika Glas-Formteile/-Halbzeug Hartgewebe Kunststoff-Halbzeug Technische Laminate (Tafeln, Rohre, Stäbe) 17.02.01.11 17.02.01.12 17.02.01.13 17.02.01.14 17.02.01.15 17.02.01.16 Thermoplast-Formteile/-Halbzeug Silikone und Silikonteile Keramik-Formteile/-Halbzeug, sonstige Kunststoffteile, sonstige Vorprodukte der Elektrotechnik, sonstige Isolier-Formteile/-Halbzeug, sonstige 17.02.02 Werkstoffe, sonstige 17.02.02.01 17.02.02.02 17.02.02.03 17.02.02.04 Abdeckmassen (auch UV-härtbare) Dichtstoffe Dichtungen Folien für Isolierzwecke 17.03 Betriebs- und Hilfsstoffe 17.03.01 Lacke 17.03.01.01 17.03.01.02 17.03.01.03 17.03.01.04 17.03.01.05 Fotolacke (Resists) Lacke für Schutz Lötstopplacke Isolierlacke Leitlacke 17.03.02 Metalle 17.03.02.01 17.03.02.02 17.03.02.03 17.03.02.04 17.03.02.05 17.03.02.06 Edelmetalle Metalle/Legierungen, rein und höchstrein Metallpulver Formgedächtnislegierungen Konstruktionsprofile, MetallMetalle, sonstige 17.03.03 Chemikalien 17.03.03.01 17.03.03.02 17.03.03.03 17.03.03.04 Elektronik-Chemikalien Verfahrenschemikalien, sonstige Lösungsmittel Chemikalien, sonstige 17.03.04 Isolierstoffe 17.03.04.01 17.03.04.02 17.03.04.03 17.03.04.04 Isolierharze Laminierharze Tränk-Isoliermittel Isolierstoffe, sonstige 17.03.05 Kunststoffe 17.03.05.01 17.03.05.02 17.03.05.03 17.03.05.04 17.03.05.05 17.03.05.06 Elastomere Polyester-Werkstoffe Polyamide Polymer-Werkstoffe, sonstige Antistatischer PE-Schaum Kunststoffe, sonstige 17.03.06 Gase 17.03.06.01 17.03.06.02 17.03.06.03 17.03.06.04 FCKW-Ersatzstoffe Gase für Halbleitertechnik Technische Gase Gase, sonstige 17.03.07 Dielektrika Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 24 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 17.03.08 Betriebs- und Hilfsstoffe, sonstige 17.05.03 Stripper 17.03.08.01 17.03.08.02 17.03.08.03 17.03.08.04 Glaspulver Keramikpulver Kristall-Werkstoffe Verbundwerkstoffe 17.05.03.01 17.05.03.02 17.05.03.03 17.05.03.04 Fotolackstripper Lötstoppmasken-Stripper Zinnstripper Stripper, sonstige 17.04 Betriebsausrüstung 17.05.04 Anlagen und Systeme 17.04.01 Bekleidung 17.04.01.01 17.04.01.02 17.04.01.03 Antistatikbekleidung Reinraumkleidung Reinraumschuhe 17.04.02 Mobiliar 17.04.02.01 17.04.02.02 17.04.02.03 17.04.02.04 Büro-/LabormöbeI Schwingungsfreie Tische Labortische Stehhilfen 17.04.03 Einrichtungen 17.04.03.01 17.04.03.02 17.04.03.03 17.04.03.04 17.04.03.05 17.04.03.06 Arbeitsplätze, spezialisierte Beleuchtungseinrichtungen Bodenbeläge, spezielle Klimatechnik-Einrichtungen Modularsysteme für Arbeitsplatzausstattung Wartenraum-Ausstattungen 17.05.04.01 17.05.04.02 17.05.04.03 17.05.04.04 17.05.04.05 17.05.04.06 17.05.04.07 17.05.04.08 17.05.04.09 17.05.04.10 17.05.04.11 17.05.04.12 17.05.04.13 17.05.04.14 17.05.04.15 17.05.04.16 17.05.04.17 17.05.04.18 17.05.04.19 17.05.04.20 Endreinigungsanlagen (vor Beschichtung) Entfettungssysteme Entkeimungseinrichtungen, UVEntsalzungsanlagen Halbwässrige Reinigungssysteme Lead-Frame-Reinigungssysteme Film-/Flächenreinigungsgeräte Flachbaugruppen-Reinigungssysteme Plasma-Reinigungssysteme Siebwaschanlagen Under-wipe-Reinigung Spülmaschinen, spezielle Substrat-Reinigungseinrichtungen Umschmelz-Reinigungseinrichtungen Werkstatt-Reinigungsgeräte/-maschinen In-line-Waschstationen Ionisierungsgeräte Reinigungseinrichtungen, sonstige spezialisierte Wasch-/Spüleinrichtungen, sonstige spezialisierte Ultraschall-Reinigungssysteme 17.04.04 ESD-Schutz 17.05.05 Peripherieanlagen 17.04.04.01 17.04.04.02 17.04.04.03 17.04.04.04 17.04.04.05 17.04.04.06 17.04.04.07 17.04.04.08 ESD-Arbeitsplätze ESD-Personenerdung ESD-Bodensysteme ESD-Reinraumprodukte ESD-Schutzmittel EGB-Ausstattungen ESD-Verpackungen Antistatik-Produkte, sonstige 17.05.05.01 17.05.05.02 Nachbehandlungsanlagen, sonstige Vorreinigungseinrichtungen 17.05.06 Abluftentsorgung 17.05.06.01 17.05.06.02 17.05.06.03 17.05.06.04 Abgas-/Abluft-Entsorgungssysteme Absauganlagen für Späne/Staub Entsorgungseinrichtungen, sonstige Umweltschutzeinrichtungen, sonstige 17.04.05 Arbeitssicherheitseinrichtungen 17.05.07 Verschrottung 17.04.06 Betriebseinrichtungen, sonstige 17.04.06.01 17.04.06.02 17.04.06.03 17.04.06.04 Stromversorgungen über 3 kW Druckregelsysteme Werkstatteinrichtungen, sonstige Schutzmittel, sonstige 17.05.07.01 17.05.07.02 Demontageeinrichtungen für Elektronikschrott Verschrottungseinrichtungen für Altelektronik 17.06 Kreislaufsysteme, Versorgung, Rückgewinnung 17.05 Dekontaminierung, Reinigung, Entsorgung (Umweltmanagement) 17.06.01 Aufbereitungsanlagen 17.06.01.01 17.06.01.02 17.06.01.03 17.06.01.04 Abfallaufbereitungseinrichtungen Aufbereitungsanlagen für hochreines Wasser Aufbereitungseinrichtungen, sonstige Wiederaufbereitungsanlagen, sonstige 17.06.02 Verbrauchsmaterial für Aufbereitungs- und Peripherieanlagen 17.06.02.01 17.06.02.02 17.06.02.03 17.06.02.04 17.06.02.05 Filtermaterialien Filtersysteme für hochreines Wasser Filtriereinrichtungen, sonstige Resist-Filtersysteme im Kreislauf Abgasabsorber 17.05.01 Dekontaminierung 17.05.02 Reiniger 17.05.02.01 17.05.02.02 17.05.02.03 17.05.02.04 17.05.02.05 17.05.02.06 Bürsten für Reinigung Lösungs- und Waschmittel Defluxer Schablonenreiniger Ultraschallreiniger Reinigungsmittel, sonstige Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 25 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 17.06.02.06 17.06.02.07 Abwasserchemikalien Verbrauchsmaterialien, sonstige 17.06.03 Versorgungssysteme 17.06.03.01 17.06.03.02 17.06.03.03 17.06.03.04 17.06.03.05 Chemikalien-Versorgungssysteme Reinstgasversorgungssysteme Reinstwasserversorgungssysteme Spülwasser-Kreislaufsysteme Gas-Managementsysteme 17.06.04 Tauscher 17.06.04.01 17.06.04.02 17.06.04.03 17.06.04.04 Ionentauscher Wärmetauscher Kühlmaschinen Tauscher, sonstige 17.06.05 Armaturen 17.06.05.01 17.06.05.02 17.06.05.03 17.06.05.04 17.06.05.05 17.06.05.06 17.06.05.07 Ventile, Armaturen Vakuumventile Fittings/Verschraubungen für Fluide Pumpen und Pumpsysteme Vakuumpumpen Lecktestsysteme Armaturen, sonstige 17.06.06 Reinigung 17.06.06.01 17.06.06.02 17.06.06.03 17.06.06.04 Prozesswasserreinigungsanlagen (Kreislauf) Abwasseranlagen Ätzmittel-Regenerierungsanlagen Reinigungsanlagen, sonstige 17.06.07 Rückgewinnung 17.06.07.01 17.06.07.02 17.06.07.03 Metall-Recycling Wärmerückgewinnungssysteme Rückgewinnungsanlagen, sonstige 17.07 Reinraumtechnik 17.07.01 Reinräume 17.07.01.01 17.07.01.02 17.07.01.03 17.07.01.04 17.07.01.05 17.07.01.06 17.07.01.07 17.07.01.08 Reinräume, baugebundene Handarbeitsbereiche, geschlossene Reinraumboxen, auch begehbare Clean Hoods Flow-Boxen Laminar-Flow-Einrichtungen Staubfreie Arbeitsplätze Vakuumboxen 17.07.02 Reinraumerzeugung und Kontrolle 17.07.02.01 17.07.02.02 17.07.02.03 17.07.02.04 17.07.02.05 17.07.02.06 17.07.02.07 17.07.02.08 Reinraum-Filterelemente Partikelüberwachungseinrichtungen Ionisationssysteme Luftionisierungseinrichtungen, ozonfreie De-Ionisierungsgeräte Partikelfreie Ventile Strömungsvisualisierung (Reinraum) Ventile für die Reinraumtechnik 17.07.03 Reinraumausstattung 17.07.03.01 17.07.03.02 17.07.03.03 17.07.03.04 17.07.03.05 17.07.03.06 17.07.03.07 17.07.03.08 17.07.03.09 17.07.03.10 17.07.03.11 17.07.03.12 17.07.03.13 17.07.03.14 17.07.03.15 17.07.03.16 Nassprozess-Werkbänke Reinraummatten Reinraumöfen Reinraumtrockner Reinraumstaubsauger Reinraumregale/-transportmittel Reinraumschränke, stickstoffbespülte Reinraum-Robotikausstattungen Reinraum-Beschriftungstafeln Reinraumtunnel Reinraum-Verbrauchsmaterialien Reinraumverpackungen Elektrostatikbeherrschung, Einrichtungen zur Reinraumzubehör, sonstiges Fluid-Handhabungsmittel für Reinräume Reinraumausstattungen, sonstige 17.07.04 Reinraumausstattung für Personal 17.07.04.01 17.07.04.02 17.07.04.03 17.07.04.04 17.07.04.05 17.07.04.06 Personen-Luftduschen Reinraumkleidung Reinraumschleusen Schuhsohlen-Reinigungsautomaten Elektrostatikbeherrschung, Hilfsmittel zur Reinraumausstattung, sonstige 18 Electronic Manufacturing Services (EMS) 18.01 Auftragsfertigung für Bauelemente-/ Schaltungsträgerherstellung 18.01.01 18.01.02 18.01.03 18.01.04 18.01.05 18.01.06 18.01.07 18.01.08 18.01.09 18.01.10 18.01.11 18.01.12 18.01.13 18.01.14 18.01.15 18.01.16 Layout-Dienste Vorlagenerstellungsdienste Siebherstellungsdienste ML-Laminier-/-Bohrdienste Kontaktierungsdienste Beschichtungsarbeiten Laserbeschriftung Drahterodieren Elektrolyt-Wiederaufbereitung Laserschweißen Laserschneiden und -trennen von Schaltungsträgern Laserreparatur von Baugruppen Lohngalvanisierung Nachschmelzservice Oberflächenbehandlung Auftragsfertigung für Bauelemente-/ Schaltungsträgerherstellung, sonstige 18.02 Auftragsfertigung für Baugruppenherstellung und Gerätebau 18.02.01 18.02.02 18.02.03 18.02.04 18.02.05 18.02.06 Layout-Dienste Vorlagenerstellungsdienste Lötmaskenservice Sieb-, Schablonenherstellungsdienste Hybrid-Produktion Leiterplattenbestückung Stand: März 2013 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Liste der Kategorien nach Gruppen) M1.18 Seite 26 / 26 Buchbare Kategorien Bitte übertragen Sie die Nummern (z.B. 01.01.02), unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll, in den jeweiligen Bestellschein. Nicht buchbare Kategorien Nicht buchbare Kategorien 18.02.07 18.02.08 18.02.09 18.02.10 18.02.11 18.02.12 18.02.13 18.02.14 18.02.15 18.02.16 18.02.17 18.02.18 18.02.19 18.02.20 Bonden von ungehäusten ICs auf LTPs Flip-Chip-Bestückung Bestückung unter Reinraumbedingungen Metallbearbeitung Erstellung von Präzisions-Dreh- und -Frästeilen Gehäuse Baugruppen- und Geräteproduktion EMV-Abschirmung Coating Services Kabelkonfektionierung Etikettenerstellung Laserbeschriftungen Auftragsfertigung für Baugruppenherstellung und Gerätebau, sonstige Lohnlackierung 19.02.05.01 19.02.05.02 19.02.05.03 Prüfdienste und Prüferstellung Mess- und Kalibrierungsdienste Abnahme- und Zulassungsdienste 19.03 Gebrauchte Maschinen, Systeme, Anlagen 19.03.01 19.03.02 19.03.03 19.03.04 Anlagen Maschinen Systeme Gebrauchte Maschinen, Systeme und Anlagen, sonstige 19.04 Wissen und Vertrieb 19.04.01 Consulting 19.04.01.01 19.04.01.02 19.04.01.03 19.04.01.04 Forschungsstätten Fachvereinigungen und -verbände Informationsdienste und Schulung Berater, sonstige 18.03 Entwicklungsbegleitende Dienstleistung 18.03.01 18.03.02 18.03.03 18.03.04 Prototypenbau Leiterplatten Prototypenbau Gehäuse Prototypenbau Geräte Prototypenbau, sonstiger 19.04.02 Planungsleistungen 19.04.02.01 19.04.02.02 Fertigungslinien-Optimierung Rüstkonzepte 19 Dienstleistungen 19.04.03 Prozessgestaltung 19.01 Informationswesen 19.01.01 19.01.02 19.01.03 19.01.04 19.01.05 19.01.06 Fachbücher Fachzeitschriften Verlagsprodukte, sonstige Datenbanken, auch online abrufbar Produkt-Informationssysteme Informationen, sonstige 19.04.03.01 19.04.03.02 19.04.03.03 19.04.03.04 Training Ausbildung Prozessoptimierung Qualitätsanalyse 19.04.04 Vertrieb 19.02 Auftragsfertigung außer EMS 19.02.01 Auftragsfertigung für Halbleiter 19.02.01.01 19.02.01.02 19.02.01.03 Chip-Bonding Chip-Packaging Kontaktierungsdienste 19.04.04.01 19.04.04.02 19.04.04.03 19.04.04.04 19.04.04.05 19.04.04.06 Baugruppenvertrieb Gerätevertrieb Gebrauchtelektronik-Vertrieb Vermietung elektronischer Geräte Vertrieb von Produktionsdienstleistungen Vertrieb, sonstiger 19.05 Andere Dienstleistungen 19.02.02 Dienstleistungen der Materialbearbeitung 19.02.02.01 19.02.02.02 19.02.02.03 19.02.02.04 19.02.02.05 19.02.02.06 Drahterodieren Laserschweißen/-schneiden Lohngalvanisierung Oberflächenbehandlung Metallbearbeitung Erstellung von Präzisions-Dreh- und -Frästeilen 19.02.03 Dienstleistungen zur Bauelementeherstellung 19.05.01 19.05.02 19.05.03 19.05.04 19.05.05 19.05.06 19.05.07 19.05.08 19.05.09 19.05.10 Beschaffungsdienste Finanzdienstleistungen Parylenebeschichtung Wartungsdienste Reparaturdienste Entsorgungsdienste Verpackung von Montageteilen (Sortimente) Verpackung von Massen und Flüssigkeiten Erstellung von Bauteildatenbanken Andere Dienstleistungen, sonstige 19.02.03.01 19.02.03.02 19.02.03.03 Aufgurtservice Induktive BE-/Wickelgüterherstellung im Auftrag Prüfung/Nachrichtung von Bauelementanschlüssen 19.02.04 Dienstleistungen der Kabelverarbeitung 19.02.04.01 Kabelkonfektionierung 19.02.05 Mess- und Prüfdienste Stand: März 2013 Allgemeine Geschäftsbedingungen Media Services M1.19 Seite 1 / 2 Vertragsbedingungen der jl.medien e.K. für kostenpflichtige Eintragungen, Anzeigen- und sonstige Werbeschaltungen in Messepublikationen 1. Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Auftrages für Eintragungen, Anzeigen- oder sonstige Werbeschaltungen in den Messepublikationen einer Veranstaltung die Vertragsbedingungen von jl.medien an. Diese gelten ausschließlich. Andere von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, jl.medien hätte deren Geltung schriftlich zugestimmt. 2. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftrageber und jl.medien gilt ausschließlich deutsches Recht. 3. Für Eintragungen wird der Auftrag rechtsverbindlich, sowie er bei jl.medien eingeht. Es bedarf nicht zwingend einer weiteren Auftragsbestätigung. Bei Anzeigen- und sonstigen Werbeschaltungen wird jeder Auftrag erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch jl.medien rechtsverbindlich. 4. jl.medien ist berechtigt, diejenigen Werbeeinblendungen nicht auszustrahlen bzw. einzutragen, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder die weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Werden jl.medien derartige Werbeeinblendungen eingereicht, hat der Auftraggeber die für diese Werbeeinblendungen gebuchten Werbezeiten und -plätze zu bezahlen, auch wenn die Werbeeinblendungen von jl.medien nicht ausgestrahlt bzw. eingetragen werden. Die vorgenannten Gründe berechtigen jl.medien auch zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur fristlosen Kündigung, wenn jl.medien erst nach Annahme des Auftrags davon Kenntnis erlangt. 5. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass durch die Eintragungen und sonstigen Werbeschaltungen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Des Weiteren trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Eintragungen und Werbeschaltungen zur Verfügung gestellten Texte und Bilder. Der Auftraggeber stellt jl.medien insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 6. Für Eintragungen und Werbeschaltungen in den Messepublikationen einer Veranstaltung sind die Vorgaben des Herausgebers (Messegesellschaft oder Veranstalter) maßgebend. 7. Für das Abführen eventuell anfallender Abgaben und Gebühren (z.B. Lizenz oder GEMA-Gebühren) zu den Werbeschaltungen ist der Auftraggeber verantwortlich. 8. Vorlagen für Werbeschaltungen in gedruckten oder elektronischen Medien sind in den in den Mediadaten angegebenen Formaten zu liefern. Bei Abweichungen hiervon oder erforderlichen Nachbearbeitungen werden gegebenenfalls Mehrkosten in Rechnung gestellt. 9. jl.medien ist bemüht, den Auftrag zu dem vorgesehenen Termin auszuführen, haftet jedoch nicht für die Einhaltung des Erscheinungszeitpunktes. 10. jl.medien ist bei Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftrag nicht gebunden, wenn dieser, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgeführt wird. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. 11. Agenturrabatte und/oder Mittlervergütungen werden von jl.medien nichtgewährt. 12. Mängelrügen müssen jl.medien bis spätestens 30 Tage nach Erscheinen/ Ausführung schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch. Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung stehen, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen kostenpflichtigen Auftrages zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 13. Der Auftraggeber räumt jl.medien und deren Erfüllungsgehilfen für die Dauer des Vertrages das Recht ein, die jl.medien für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Rohdaten zu digitalisieren, zu bearbeiten (Veredelung) und für die Eingabe in elektronische Informationssysteme anzupassen. 14. jl.medien haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter von jl.medien verursacht wurden, jedoch nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Ausserdem haftet jl.medien auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen Arglist, für Personenschäden und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. jl.medien haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von jl.medien grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden. Im Übrigen ist jegliche Haftung von jl.medien ausgeschlossen. jl.medien haftet für sämtliche Schadensfälle maximal in Höhe des jeweiligen Auftragvolumens. 15. Bedingung dieses Vertrages ist, dass dem Auftraggeber die Zulassung zu der betreffenden Veranstaltung nicht entzogen wird. Wird dem Auftraggeber die Zulassung zu der betreffenden Veranstaltung nach dem Anmeldeschluss für die Buchung von Eintragungen und Werbeschaltungen aus Gründen entzogen, die er zu vertreten hat, dann ist der Auftraggeber verpflichtet, jl.medien das Entgelt für die gebuchten Eintragungen und Werbeschaltungen zu zahlen, ohne dass die vertragsgegenständliche Leistung erfolgt. Wird der Mietvertrag über die Standfläche nach Drucklegung der Messepublikationen aufgehoben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, jl.medien das Entgelt für die gebuchte Media-Leistung (Eintragung bzw. Werbeschaltung) zu zahlen, auch wenn die vertragsgegenständliche Leistung nicht vollständig erfolgt. 16. Bei Stornierung oder Reduktion erteilter Aufträge vor Drucklegung ist jl.medien berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 50% der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die verlangte Gebühr ist. 17. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift ausdrücklich sein Einverständnis, dass jl.medien bzw. der Veranstalter personenbezogene Daten sowie Geschäftsdaten des Auftraggebers gemäß Bundesdatenschutzgesetz - auch unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung - zu auftragsgegenständlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weitergibt. Der Auftraggeber erklärt sich ferner damit einverstanden, dass seine in dem Auftrag übermittelten Daten (Eintragungen und Werbeschaltungen) in weiteren von jl.medien publizierten Medien veröffentlicht werden. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen. 18. Erfüllungsort ist Unterhaching bei München. 19. Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 20. Die Preise für Eintragungen, Anzeigen- und sonstige Werbeschaltungen ergeben sich aus den Media-Unterlagen und Bestellformularen zu der jeweiligen Veranstaltung. 21. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 22. Die Rechnungsstellung erfolgt, unabhängig von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Messepublikationen, nach der Bearbeitung des Auftrags. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Sollzinsen sowie Mahn- und Einziehungskosten berechnet. jl.medien kann bei Zahlungsverzug die weitere Auftragsausführung bis zur Bezahlung zurückstellen und für weitere Aufträge Vorkasse verlangen. Bestehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so ist jl.medien berechtigt, die Bearbeitung weiterer Aufträge von der Vorauszahlung der Kosten und der Begleichung noch offener Rechnungen abhängig zu machen. 23. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto von jl.medien zu leisten. Stand: März 2013 Allgemeine Geschäftsbedingungen Media Services M1.19 Seite 2 / 2 Besondere Vertragsbedingungen für Eintragungen und Werbung im Messekatalog 1. Sollte der Auftrag nach dem von jl.medien mitgeteilten Termin bei jl.medien eintreffen, behält sich jl.medien vor, diesen in den Nachtrag zum offiziellen PrintMessekatalog aufzunehmen. 2. Im Print-Messekatalog werden die Einträge in alphabetischer Reihenfolge bzw. nach angegebenen Sortiernamen bzw. alphabetisch nach Ländern und Gebieten sortiert, im Verzeichnis der Produkt- und Dienstleistungs- bzw. Branchenangebote werden diese gemäß der Kategorienliste zusammengestellt und innerhalb dieser in alphabetischer Reihenfolge bzw. nach Sortiernamen geordnet. Für Anzeigen außerhalb des Fließtextes gelten Platzierungswünsche des Kunden vorbehaltlich der Unterbringungsmöglichkeit. Änderungen bisheriger Platzierungen behält sich jl.medien aus umbruchtechnischen Gründen vor, sie berühren nicht die Gültigkeit des Auftrages. 3. Für die rechtzeitige Lieferung des Eintragungs- und Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Kunde verantwortlich. Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig, so ermächtigt er jl.medien, den Eintrag nach eigenem Ermessen – zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit – zu gestalten. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Der Kunde ist mit der Kürzung des Textes einverstanden, wenn die bestellten Texte raummäßig nicht unterzubringen sind. 4. Dem Eintrag in den Print-Katalog gleichgestellt ist ein Eintrag in den Katalognachtrag. Bei Nichtaufnahme in den Print-Katalog bzw. dessen Nachtrag erfolgt mit befreiender Wirkung die Aufnahme in den Online-Katalog. 5. Als Druckvorlage werden Digitaldaten benötigt. Für den Katalog ist ein Logo in elektronischer Form in dem in den Eintragungsunterlagen angegebenen Format zu liefern. Anzeigen sind ebenfalls in dem in den Eintragungsunterlagen angegebenen Format zu liefern. Bei Auftragsausführung sind technisch bedingte Farbabweichungen von eventuell mitgelieferten Proofs vorbehalten und rechtfertigen keinen Preisnachlass. 6. Die gelieferten Korrekturabzüge sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt zum Druck freizugeben. Reichen diese 7 Kalendertage über den offiziellen Redaktionsschluss hinaus, so gilt dieser als Termin. Die Rückgabe von jl.medien überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nach Veröffentlichung. Die Rückgabe erfolgt in dem nach der Bearbeitung üblichen Zustand. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Lithos und sonstigen Druckunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen des Kataloges. 7. jl.medien ist um sorgfältige Ausführung des Auftrages bemüht. Ist die in Auftrag gegebene Eintragung im Katalog durch Versehen ganz oder teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich verändert, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für diese Eintragung. Weitergehende Ansprüche, z.B. Neudruck oder Zurückhaltung des Werkes, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen usw. sind ausgeschlossen. 6. Weder jl.medien noch deren Angestellte, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Hilfspersonen oder Vertreter gewährleisten, dass durch Online-Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. jl.medien übernimmt keine Haftung für technische Störungen, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich anderer Anbieter (wie z.B. Internet-Provider) fallen. jl.medien übernimmt keine Haftung, dass der Dienst ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Bei fehlerhaften Einträgen hat der Auftraggeber ein Recht auf Nachbesserung. Setzt der Auftraggeber jl.medien eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Frist berechtigt, teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für die fehlerhaften Einträge zu verlangen. Besondere Vertragsbedingungen für Eintragungen und Werbung in den Info-Terminals (sofern diese bei der betreffenden Veranstaltung zum Einsatz kommen) 1. Außer rein unternehmens- und nicht produktbezogener Imagewerbung dürfen sich die Werbeeinblendungen des Auftraggebers nur auf Produkte und Leistungen beziehen, die er auf der Veranstaltung ausstellt, für welche die vertragsgegenständlichen Info-Terminals eingerichtet werden. 2. Die Werbeeinblendungen können ein Imagebild oder -spot für den Aussteller umfassen und je ein Bild oder Videospot für jedes im Angebotsverzeichnis aufgeführte Produkt des Ausstellers. 3. Bei den Infosäulen handelt es sich um multimediale Wiedergabegeräte. Die Darstellung von Werbespots und -bildern in den Info-Terminals ist auch dann vertragskonform, wenn sich farbliche Abweichungen gegenüber den Ausgabemedien, die der Auftraggeber jl.medien zur Verfügung stellt, ergeben. 4. Der Auftraggeber übergibt bis zum Redaktionsschluss die Werbespots und -bilder an jl.medien entsprechend der Vorgaben von jl.medien. 5. Ist die Laufzeit der eingesandten Werbespots länger als vereinbart, so sorgt der Auftraggeber für die notwendige zeitliche Anpassung. 6. Für Systemausfälle sowie durch Netzüberlastung bedingte erschwerte Zugriffsmöglichkeiten auf die Eintragungen des Auftraggebers, insbesondere auf die Werbeeintragungen, steht jl.medien nicht ein. 7. Der Auftraggeber wird die ihn betreffenden Eintragungen in den Info-Terminals unverzüglich auf ihre Richtigkeit überprüfen. Fehler sind jl.medien unverzüglich mitzuteilen. 8. Bei fehlerhaften Einträgen hat der Auftraggeber ein Recht auf Nachbesserung. Setzt der Auftraggeber jl.medien eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Frist berechtigt, teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für die fehlerhaften Einträge zu verlangen. jl.medien e.K. Besondere Vertragsbedingungen für Eintragungen und Werbung im Online-Katalog 1. Jeder Aussteller wird zu der Veranstaltung, zu der er als Aussteller zugelassen ist, entsprechend seinen Bestellungen für den Katalog auch im Online-Katalog der jeweiligen Veranstaltung eingetragen. 2. Die Darstellung von Werbeeinträgen im Online-Katalog ist auch dann vertragskonform, wenn sich in Farbe und Satz Abweichungen gegenüber den Ausgabemedien, die der Auftraggeber jl.medien zur Verfügung stellt, ergeben. 3. Der Auftraggeber übergibt jl.medien die Daten für Eintragungen und Werbeschaltungen entsprechend der Angaben in der Media-Broschüre bzw. den Bestellformularen. 4. Für Systemausfälle sowie durch Netzüberlastung bedingte erschwerte Zugriffsmöglichkeiten auf die Eintragungen des Auftraggebers, insbesondere auf Werbeeintragungen, steht jl.medien nicht ein. 5. Der Auftraggeber wird die ihn betreffenden Eintragungen im Online- Katalog unverzüglich auf ihre Richtigkeit überprüfen. Fehler sind jl.medien unverzüglich mitzuteilen. Stand: März 2013 M2 Online-Gutscheine für Tagestickets (Elektronischer Eintrittsgutschein) Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Customer Interaction Center Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-11438 Fax +49 89 949 - 9721859 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Mit den Online-Gutscheinen können Sie Ihre Kunden besonders einfach, schnell und kosteneffizient zum Besuch an Ihrem Stand einladen. Nach Bestellung der Online-Gutscheine erhalten Sie von uns per E-Mail die Online-Gutschein-Nummern in einer xls-Datei. Hiermit können Sie entsprechende E-Mailings durchführen. Online-Gutscheine für Tagestickets sind für Sie als Aussteller in unbegrenzter Zahl im Beteiligungspreis enthalten. Voraussetzung für die Nutzung der Online-Gutscheine ist, dass Ihr Kunde vor dem Messebesuch seine Online-Gutschein-Nummer unter www.productronica.com/ tickets einlöst. Nach erfolgreicher Registrierung wird ihm sein personalisiertes Print@home Ticket online zur Verfügung gestellt. Das ausgedruckte Print@home Ticket ist das Eintrittsticket, das direkt zum Messebesuch berechtigt. Um Missbrauch von Online-Gutscheinen zu unterbinden, empfehlen wir Ihnen, die Nummern nur an eine Ihnen bekannte Kontaktperson zu senden und darüber hinaus die jeweilige Online-Gutschein-Nummer zu speichern. Ort / Datum M2 Telefax mit Vor-/ Durchwahl Bitte machen Sie beim Versand der Online-Gutscheine Ihre Kunden auf die notwendige Online-Registrierung unter www.productronica.com/tickets aufmerksam. Wir bestellen gemäß vorstehenden Bedingungen Anzahl Online-Gutschein-Nummern. Weiterverkauf verboten. ŷ Hinweis Bitte beachten Sie, dass Online-Gutscheine erst 24 Stunden nach Versand eingelöst werden können. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M3 Gutscheine für Tagestickets (Eintrittsgutschein) Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Customer Interaction Center Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-11438 Fax +49 89 949 - 9721859 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Die Gutscheine geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kunden persönlich zum Besuch an Ihrem Stand einzuladen. Jeder Gutschein ist nummeriert und wird von uns mit Ihrem Firmeneindruck versehen. Bitte machen Sie beim Versand der Gutscheine Ihre Kunden auf die notwendige Online-Registrierung unter www.productronica.com/tickets aufmerksam. Dort kann Ihr Kunde seine Gutschein-Nummer eingeben. Nach erfolgreicher Registrierung wird ihm sein personalisiertes Print@home Ticket online zur Verfügung gestellt. Das ausgedruckte Print@home Ticket ist das Eintrittsticket, das direkt zum Messebesuch berechtigt. Gutscheine für Tagestickets sind für Sie als Aussteller in unbegrenzter Zahl im Beteiligungspreis enthalten. Um Missbrauch der Gutscheine zu unterbinden, empfehlen wir Ihnen, die Karten nur an eine Ihnen bekannte Kontaktperson zu senden und darüber hinaus die jeweilige Gutschein-Nummer zu speichern. Ort / Datum M3 Telefax mit Vor-/ Durchwahl Bitte machen Sie beim Versand der Gutscheine Ihre Kunden auf die Online-Registrierung unter www.productronica.com/tickets aufmerksam. Wir bestellen gemäß vorstehenden Bedingungen Anzahl Gutscheine. Bitte beachten Sie die festgelegten letzten Bestelltermine für Ihr Land: – Inland: 25. Oktober 2013 – Europa: 18. Oktober 2013 – Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 Nach diesen Terminen nehmen wir gerne weitere Bestellungen entgegen. Wir bitten Sie jedoch, diese Gutscheine dann direkt vor Ort im Büro der productronica Projektleitung gegen Vorlage einer Firmenzugehörigkeitsbescheinigung zu bestellen und abzuholen. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M3.3 expoCRM Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Katharina Rehm Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-28316 Fax +49 89 949-28159 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. USt-Id-Nr. Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Freigelände / Block Telefax mit Vor-/ Durchwahl Für Ihren Messeerfolg ist das Nachmessegeschäft entscheidend. Voraussetzung hierfür ist eine lückenlose Dokumentation der Gesprächskontakte. expoCRM erlaubt die digitale Erfassung von Kontaktdaten und Gesprächsnotizen mit minimalem Aufwand. Die Messenacharbeit kann somit noch während der Messelaufzeit beginnen. ŷ Kontakterfassung mit expoCRM Vor der Messe erstellen Sie mit expoCRM schnell und einfach Ihre Gesprächsbögen und drucken diese aus. Während der Messe füllen Ihre Mitarbeiter dann die Bögen aus und Sie scannen diese Bögen mit einem handelsüblichen Scanner. expoCRM übernimmt die Kontakt- und Gesprächsinformationen der gescannten Bögen und erstellt eine Excel-Tabelle mit den Besucherdaten. Diese können Sie dann in Ihr CRM-System integrieren oder direkt mit dem Versand von angefragten Informationen beginnen. Ihr Vorteil: – Alle Daten werden erfasst – Kontaktdaten und Gesprächsinformationen der Besucher – Einfaches Erstellen der Gesprächsbögen – Schnelles Digitalisieren der Messekontakte – Excel-Tabelle mit allen Besucherdaten und Gesprächsinformationen – 50 % weniger Zeitaufwand im Vergleich zu herkömmlichen LeadmanagementTools Hiermit bestellen wir verbindlich folgende Leistungen: expoCRM Software (450,00 EUR) Sie wollen Ihre Leads nicht selber erfassen und digitalisieren? Wir bieten Ihnen auch optionale Service-Leistungen Bitte senden Sie mir kostenlos und unverbindlich ein Angebot für folgende Services: 1| Elektronische Kontakterfassung 2| Digitalisierung der Gesprächsbögen 3| Schnelle Reaktion auf Messebesuch ŷ Besucherzählung Eine Zählung der Messestandbesucher bietet sich an, wenn Ihr Stand so groß ist, dass Sie nicht mit allen Standbesuchern Gespräche führen können. In diesem Fall wirkt Ihr Messeauftritt auf deutlich mehr Besucher, als die Auswertung Ihrer Messeleads vorgibt. Sie erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Planung und Einteilung des Messestandteams (ab 590,00 EUR) Deadline: 14.02.2014 Beratung zum Thema Leadmanagement Erstellung Ihres Gesprächsbogens Erfassung und Qualitätskontrolle der ausgefüllten Bögen Auswertung und tägliche Erstellung von Statistiken zu Ihren Besucherkontakten Versand von Informationen & telefonisches Nachfassen (Preis auf Anfrage) Ort / Datum M3.3 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Februar 2013 M5 Werbemittel Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Customer Interaction Center Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-11348 Fax +49 89 949 - 9721859 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Werbemittel Beschreibung Format Bestellmenge Besucherprospekt Lieferbar ab Juli 2013 (kostenfrei, Gewicht 12 g) 10,5 x 21,0 cm deutsch Bestelldeadlines englisch Inland: 25. Oktober 2013 Europa: 18. Oktober 2013 Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 3,5 x 6,0 cm Briefaufkleber mit Eindruck „Halle/Stand Nr.“ Lieferbar ab sofort Lieferung mit getrennter Post, Lieferzeit mindestens 2 Wochen (Schutzgebühr 25,00 EUR/1.000 Stück. Mindestabnahme 1.000 Stück) deutsch englisch Inland: 11. Oktober 2013 Europa: 04. Oktober 2013 Übersee inkl. Italien: 27. September 2013 Briefaufkleber ohne Eindruck 3,5 x 6,0 cm Lieferbar ab sofort (Schutzgebühr 20,00 EUR/1.000 Stück. Mindestabnahme 1.000 Stück) zweisprachig (deutsch/englisch) Inland: 25. Oktober 2013 Europa: 18. Oktober 2013 Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 Geländeplan vierfarbig Lieferbar ab Juli 2013 (kostenfrei) 29,7 x 21,0 cm zweisprachig (deutsch/englisch) (DIN A4) Inland: 25. Oktober 2013 Europa: 18. Oktober 2013 Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 Plakat Lieferbar ab sofort (kostenfrei) 59,4 x 84,1 cm deutsch (DIN A1) Hotel Guide Lieferbar ab sofort (1,00 EUR inkl. MwSt./Stück; Gewicht 122 g) 20,0 x 29,0 cm zweisprachig (deutsch/englisch) Inland: 25. Oktober 2013 Europa: 18. Oktober 2013 Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 Restaurant Guide Lieferbar ab sofort (1,00 EUR inkl. MwSt./Stück; Gewicht 62 g) 11,4 x 21,0 cm zweisprachig (deutsch/englisch) Inland: 25. Oktober 2013 Europa: 18. Oktober 2013 Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 City Map München Lieferbar ab sofort (1,00 EUR inkl. MwSt./Stück; Gewicht 18 g) 10,5 x 14,8 cm zweisprachig (deutsch/englisch) Inland: 25. Oktober 2013 Europa: 18. Oktober 2013 Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 München City Guide Lieferbar ab sofort (1,00 EUR inkl. MwSt./Stück; Gewicht 58 g) 7,8 x 10,8 cm Inland: 25. Oktober 2013 Europa: 18. Oktober 2013 Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 englisch zweisprachig (deutsch/englisch) Inland: 25. Oktober 2013 Europa: 18. Oktober 2013 Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 ŷ Telefax-Bestellung Wählen Sie bitte diese Nummer: +49 89 949-9721859 Für alle Werbemittel der productronica 2013: Bestellung bitte pdf Fax oder Post. Wichtig: Bei Bestellung per Fax das Original nicht nachsenden. Ort / Datum M5 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M6 Werbeflächen auf dem Messegelände Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Media Sales Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-20593 Fax +49 89 949-9720592 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Ja, ich interessiere mich für die folgenden Möglichkeiten von Werbung auf dem Messegelände zur productronica 2013. Bitte senden Sie mir hierzu Informationen und ein unverbindliches Angebot zu: ŷ Innenbereich Bitte ankreuzen Eingangsbereich Megaposter im Eingang ŷ Außenbereich Größe 6,00 m x 6,00 m Exponate in den Eingängen Treppenstufen EUR 8.000,00 auf Anfrage 2,50 m x 0,15 m 2.500,00 Stoffbahnen Maß 1 4,50 m x 2,50 m 4.500,00 Maß 2 9,00 m x 2,50 m 6.500,00 Maß 3 10,00 m x 2,50 m 7.000,00 Wandflächen 5,90 m x 4,50 m 3.500,00 Maß 1 3,00 m x 4,50 m 2.900,00 Maß 2 5,90 m x 4,50 m 5.000,00 in den Eingängen 4,00 m x 1,00 m 2.200,00 in den Hallenübergängen 4,00 m x 1,00 m 2.100,00 Banner Halleneingangsflächen Größe Megaposter am Parkhaus West 15,00 m x 8,00 m EUR 16.500,00 Airframe kleines Airframe 8,50 m x 7,65 m 15.000,00 großes Airframe 12,00 m x 7,40 m 17.500,00 Exponate Preis auf Anfrage Werbetürme kleiner Turm 1,30 m x 2,60 m 2.300,00 großer Turm 2,00 m x 4,00 m 4.500,00 XXL Turm 2,50 m x 5,00 m 5.500,00 Citylight-Poster (clp) 1,19 m x 1,75 m Weg zum Eingang 1.500,00 Banner am Glasdach 4,00 m x 1,00 m 1.800,00 Windmaster 0,84 m x 1,19 m 225,00 900,00 im Eingang 2,85 m x 4,50 m 1.600,00 im ExpressWay 2,50 m x 0,50 m 650,00 an den ExpressWay B-Hallen 1,00 m x 1,00 m 300,00 in den Hallenübergängen 1,00 m x 1,00 m 400,00 ŷ Hinweis in den Eingängen 1,00 m x 1,00 m 600,00 Nutzen Sie die praktische Informationsanforderung im Exhibitor Center www.productronica.com/ec > Marketing Services > Werbung > Werbeflächen ExpressWay 0,84 m x 1,19 m 180,00 in den Hallenübergängen 0,84 m x 1,19 m 200,00 Eine ausführliche Beschreibung der Werbeflächen finden Sie unter: http://media.nmm.de/00/productronica2013_werbeflaechenbroschuere_26984300.pdf im Atrium 0,84 m x 1,19 m 160,00 Floorgraphics Wechselrahmen M6 Hallenbereich 2,04 m x 1,84 m Abhänger Ort / Datum Bitte ankreuzen – Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. und Produktion der Werbeflächen. – Alle Werbeflächen können über Messe München GmbH produziert werden. – Die Montage ist im Mietpreis inbegriffen. – Änderungen vorbehalten. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M7.1 Messe-Sponsoring Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Media Sales Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-20593 Fax +49 89 949-9720592 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Messe-Sponsoring ŷ Hinweis Ja, ich interessiere mich für die folgenden Möglichkeiten von Sponsoring auf der productronica 2013. Bitte senden Sie mir hierzu Informationen und ein unverbindliches Angebot zu: Nutzen Sie die praktische Online-Bestellung im Exhibitor Center www.productronica.com/ec > Marketing Services > Sponsoring > MesseSponsoring Bitte ankreuzen Preis/EUR Tragetaschen 20.000 Stück 18.000,00 inkl. Produktion Tragetaschen 40.000 Stück Preis auf Anfrage Lanyards 20.000 Stück 18.500,00 Lanyards 40.000 Stück 30.000,00 Gastronomiewerbung Preis auf Anfrage Sponsoring Flughafenshuttle 5.000,00 – Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. – Änderungen vorbehalten. Ort / Datum M7.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 M8 Bestellformular LEAD Erfassung Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Sonja Kiesel Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-21251 Fax +49 89 949 21258 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Als Aussteller können Sie unter verschiedenen Scan2Lead-Modulen wählen, um die für Sie geeignete Leadtracking-Lösung zusammenzustellen: ŷ Scan2Lead – die Besucher- ŷ Besucher-Scanner – ein wichtiges Auf Knopfdruck erhalten Sie damit die Daten, die der Besucher bei der Registrierung angegeben hat. Sie haben sofort, die relevanten Kontaktdaten und können zu der Person weitere wichtige Lead-Informationen speichern. Mit Scan2Lead erhalten Sie als Aussteller mehrere ausgezeichnete Möglichkeiten, Besucher auf Ihrem Stand zu scannen. Alle Besucherinformationen, die Sie auf Ihrem Stand gescannt und erhoben haben, stehen zusätzlich sofort in Ihrem persönlichen Web-Portal übersichtlich zur Verfügung. Die Daten können von hier einfach in Ihr CRM oder andere Marketingsysteme übertragen und weiterverwendet werden. Eine zeitaufwendige und fehleranfällige Erfassung handgeschriebener Leadbögen entfällt. Wenn Sie ein Smartphone besitzen (Android oder iPhone) können Sie sofort loslegen. Eine Liste der freigegebenen Smartphones finden Sie unter http://www.scan2lead.com/product-portfolio/scan2lead-smart/list-of-approvedsmartphones.php. Scanner-Lösung für Messe-Aussteller Menge Pos.-Nr. Instrument für Ihren Messeerfolg EUR/Stück zzgl. Mwst. Beschreibung 1a Scan2Lead-Smart – die Lösung für das Smartphone (iPhone und Android) und iPad* Halten Sie einfach die Kamera Ihres Smartphones auf den Barcode des Besucherausweises und die Besucherdaten werden sofort angezeigt. Zusatzinformationen und frei definierbare Interessensgebiete können komfortabel hinzuerfasst werden. Perfekt für beinahe alle Szenarien – Ideal für Gesprächsnotizen. 149,00 1b wie oben unter 1a aber inklusive eines Leih-iPads mit dem für Scan2Lead notwendigen Internet-Zugang für die gesamte Laufzeit der Messe. 299,00 2 Scan2Lead-Collect – die Lösung für das einfache Sammeln von Besucherdaten Mit dem kleinen Scanner können hunderte Besucher schnell und komfortabel gescannt werden. Die Lösung ist geeignet, wenn Sie zunächst keine Zusatzinformationen zum Besucher erfassen müssen. Dabei stehen auch die einfachste Bedienung und die hohe Mobilität im Vordergrund. 199,00 3 Scan2Lead-Station – die Lösung für Ihre Stand-Theke* Hiermit erhalten Sie ein vorkonfiguriertes Leih-Notebook mit einer anschließbaren Scanner-Pistole, für die gesamte Laufzeit der Messe. Alle Besucher, die Ihren Stand betreten, können erfasst werden. Die Liste der aktuellsten 25 Besucher wird kontinuierlich angezeigt. 399,00 *Es wird ein Internetzugang benötigt. Dieser ist nicht enthalten. Ort / Datum M8 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juli 2013 M9 Pressefächer Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: productronica Media Services c/o jl.medien e.K. Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl ŷ Pressefächer im Pressezentrum West Wir bestellen zur productronica 2013 unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen und Hinweise zu Pressedienstleistungen Pressefach/-fächer im Pressezentrum West zum Preis von 55,– EUR zzgl. MwSt. pro Pressefach. Anzahl Das Fach soll mit folgendem Namen beschriftet werden Sprache Das Pressezentrum West ist für Journalisten während der productronica 2013 die erste Anlaufstelle auf der Suche nach relevanten Informationen für ihre Berichterstattung über die Messe. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pressemappen in den Pressefächern auszulegen und damit die Medienvertreter bequem, umfassend und übersichtlich über Ihr Unternehmen zu informieren. Wir empfehlen bei mehrsprachiger Auslage der Informationen die Anmietung von einem Fach pro Sprache. Die Pressefächer werden während der Messelaufzeit von einer Hostess vor Ort betreut und bei Bedarf nachgefüllt. So ist eine vollständige und ansprechende Auslage Ihrer Pressematerialien stets gewährleistet. ŷ Annahmeschluss 05. November 2013 ŷ Anlieferung Bitte senden Sie Ihr Pressematerial frei Haus, verzollt und versteuert bis Freitag, 08. November 2013, an SCHENKER DEUTSCHLAND AG (Hinweis „Aussteller Pressematerial productronica 2013“). Telefax mit Vor-/ Durchwahl Am Montag, 11. November 2013, können Sie Ihr Material von 10.00 bis 16.00 Uhr auch persönlich im Pressezentrum West anliefern. Natürlich haben Sie auch während der gesamten Messelaufzeit die Möglichkeit, Ihr Material im Pressezentrum West abzugeben. Schenker Deutschland AG Aussteller Pressematerial productronica 2013 Paul-Henri-Spaak Str. 8, Tor 21 81829 München Ansprechpartner für Deutschland: Herr Mico Vrsajkovic Tel. +49 89 949-24341 [email protected] Ansprechpartner für internationale Sendungen: Herr Andreas Stanglmair Tel. +49 89 949-24351 [email protected] ŷ Elektronisches Pressefach Wir bestellen zur productronica 2013 ein elektronisches Pressefach zum Preis von 55,– EUR zzgl. MwSt. Hier können wir beliebig viele Pressetexte in deutscher und englischer Sprache inkl. Firmenlogo und 3 Bildern online stellen. ŷ Annahmeschluss Keine Deadline. ŷ Anlieferung Unter folgendem Link können Sie Ihre Pressemeldungen online einpflegen: http://www.productronica-mediaservices.de Die Zugangsdaten sind dieselben wie beim Exhibitor Center. Der Anliefertermin ist verbindlich. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Spedition Schenker bei verspäteter Ankunft der Sendungen zur Deckung zusätzlicher Transportkosten eine Anlieferungspauschale in Höhe von 40,– EUR in Rechnung stellen muss. Ort / Datum M9 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 1.1 Vollmacht Anmeldung und Standbau Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bevollmächtigen hiermit Firma Telefax mit Vor-/ Durchwahl Bitte beachten Sie in jedem Fall den Vordruck 1.2 „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ und den Vordruck 1.3 „Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen“ sowie die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH. b) Standbau Ansprechpartner(in) Anschrift Wir haben einen Miet-Systemstand bestellt (s. Vordrucke 2.1 - 2.19) Wir haben das unten genannte Messebauunternehmen beauftragt (bitte unbedingt ausfüllen): (Mobil-) Telefonnummer folgende Leistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung zu bestellen: Elektroanschlüsse/-installationen Wasser-/Sanitäranschlüsse/-installationen Druckluftanschlüsse/-installationen Abhängekonstruktionen Telekommunikationsleistungen Baugenehmigung besondere Standkonstruktion Systemstände/Trennwände Abfallentsorgung Zusätzliche Aufbautage Firma ŷ Angaben zu Standgestaltung/Standbau Fax a) Standgestaltung E-Mail Bei Einhaltung der folgenden Vorgaben ist eine Planfreigabe durch die Messe München GmbH nicht erforderlich: – Standbau- und Werbehöhe beträgt maximal 3 m – Standgröße kleiner als 100 m2 – Keine Standabdeckung vorhanden Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Erteilung einer Planfreigabe durch die Hauptabt. Techn. Ausstellerservice der Errichter bzw. Betreiber eines Messestandes für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. der Bayerischen Bauordnung (BayBO), soweit diese für Messestände Anwendung findet, und der Teilnahmebedingungen der Messe München GmbH selbst verantwortlich ist. Von den o. g. Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss- Ansichts- und Schnittzeichnungen) bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zur Freigabe einzureichen (per E-Mail, als pdf-Datei oder per Post). Offizieller Vertragspartner der Messe München GmbH und Rechnungsempfänger für die bevollmächtigten Dienstleistungen bleibt der Vollmachtgeber. Ort / Datum 1.1 Ansprechpartner(in) Anschrift (Mobil-) Telefonnummer Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 1.2 Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz Seite 1 / 3 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Dieser Vordruck ist nur dann einzureichen, sofern eine oder mehrere der unten aufgeführten anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtigen Standbauten, Anlagen/Einrichtungen oder Tätigkeiten für die oben genannten Standfläche zutreffend sind. In diesem Fall sind die Merkblätter „Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen“ und „Brandschutzmaßnahmen im Freigelände“, sowie die auf der Rückseite angeführten Bestimmungen als Ergänzung zu den Technischen Richtlinien der Messe München GmbH zu beachten. Auf die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) in der aktuellen Fassung (insbesondere die Betriebsvorschriften im Teil 4, §§ 31 mit 43) weisen wir besonders hin (kostenloser Download unter http:// www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/vorschriften/). Die Branddirektion München behält sich vor, ergänzende Auflagen zu stellen, sofern sich deren Notwendigkeit aus der Brandschutzabnahme oder während des Betriebes ergibt. Telefax mit Vor-/ Durchwahl Bitte beachten Sie: – Maßstäbliche Pläne, sowie gegebenenfalls die Nachweise der Baustoffklasse der verwendeten Materialien bzw. deren Sprinklertauglichkeit und/oder technische Beschreibungen/Planunterlagen mit Größen- und Mengenangaben – zuzüglich aller notwendigen Prüfbescheinigungen – sind dieser Anmeldung beizufügen. – Bei zweigeschossigem Standbau in der Halle bzw. mehrgeschossigen Standbauten im Freigelände ist dieser Vordruck zusammen mit dem Vordruck 1.3 und allen auf Vordruck 1.3 aufgeführten Unterlagen der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zuzusenden. Dieser Vordruck wird von der Messe München GmbH mit allen relevanten von Ihnen eingereichten Unterlagen an die Branddirektion München weitergeleitet. Bitte Hinweise auf Seite 2 und 3 beachten. Genehmigungspflichtig für Hallen 앮 Messestände mit einer Grundfläche größer 100 m2 앮 Zweigeschossige Standbauten 앮 Standbauten mit horizontalen Standabdeckungen 앮 Fahrzeuge und Container Genehmigungspflichtig für Freigelände 앮 Standbauten mit einer Grundfläche größer 50 m2 앮 Mehrgeschossige Standbauten Genehmigungspflichtig für Hallen und Freigelände 앮 Reihen- und Tischbestuhlungen für mehr als 200 Personen 앮 Projektions- bzw. Filmvorführungen in abgedunkelten Räumen 앮 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten 앮 Umgang mit Schweißgeräten und Arbeiten mit offener Flamme 앮 Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen 앮 Pyrotechnik 앮 Verwendung radioaktiver Stoffe und Stoffe mit Biogefährdung Ort / Datum 1.2 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 1.2 Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Hinweise zur Anmeldung von anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen bei der Branddirektion München – Dieser Vordruck wird von der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH (TAS), sofern erforderlich an die Branddirektion München weitergeleitet. – Die im folgenden Text genannten Verweise beziehen sich auf die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH, die den Bestellformularen für Ausstellerservices beiliegen. ŷ Hallen Messestände mit einer Grundfläche größer 100 m2 müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt. 4.2. „Standbaugenehmigung“). Insbesondere sind bei der Gestaltung dieser Stände der Abschnitt 4. „Standbaubestimmungen“ und hier die Punkte 4.4.4. „Aufenthaltsräume“ und 4.5. „Ausgänge, Rettungswege, Türen“ zu beachten. Zweigeschossige Standbauten müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“). Insbesondere ist bei der Gestaltung dieser Stände der Abschnitt 4. „Standbaubestimmungen“ und hier der Punkt 4.9. „Zweigeschossige Bauweise“ zu beachten. Standbauten mit horizontalen Standabdeckungen Standabdeckungen jeder Art sind unabhängig von ihrer Größe bei der MMG, Hauptabteilung TAS, schriftlich anzumelden (s. Vordruck in den Technischen Bestellformularen „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“). Alle Standabdeckungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des TAS der MMG. Insbesondere ist bei der Gestaltung dieser Stände der Punkt 4.4.2. „Standabdeckungen“ zu beachten. Informationen über zugelassene Materialien zur Standabdeckung und deren Bezugsquellen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt für sprinklertaugliche Stoffe“ der Bestellformulare für Ausstellerservices. Fahrzeuge und/oder Container sind als Ausstellungsgegenstände in den Hallen genehmigungspflichtig (vgl. Punkt 4.2.2. „Fahrzeuge und Container“ sowie die Punkte 4.4.1.2. „Ausstellung von Kraftfahrzeugen“ und 4.4.2. „Standüberdachung). Fahrbare Ausstellungsstände (Showtrucks, Omnibusse, Trailer etc.) sind ab einer zusammenhängend abgedeckten Fläche größer 30 m2 mit einer Sprinkleranlage zu versehen. ŷ Freigelände Standbauten mit einer Grundfläche größer 50 m2 müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“). Die Regelungen und Richtlinien über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) und die DIN 4112 (Fliegende Bauten; Richtlinien für Bemessung und Ausführung) in der jeweils gültigen Fassung wird hingewiesen. Insbesondere sind bei der Gestaltung dieser Stände der Punkt 4.8. „Freigelände“ und das Merkblatt „Standbauten und Exponate im Freigelände“ der Bestellformulare für Ausstellerservices zu beachten. Messestände mit einer Gesamtgeschossfläche ab 500 m2 bedürfen einer Einverständniserklärung der Branddirektion München. Pläne in 4-facher Ausfertigung sind der Branddirektion spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices unter „Wichtige Hinweise“ genannten Einsendeschluss zuzuleiten. In jedem Messestand (Zelt, Container) und sonstigen Betrieben sind mindestens bei jedem Ausgang ein Wasserlöscher (Inhalt mind. 9 l), im Küchenbereich ein Kohlendioxidlöscher (Inhalt mind. 2 l), bei Betrieb einer Friteuse ein Fettbrandlöscher 1.2 Page 2 / 3 Seite (Inhalt mind. 6 l) nach EN3 oder DIN 14406 bereit zu halten. Die Branddirektion behält sich vor ergänzende Auflagen zu stellen, sofern sich deren Notwendigkeit aus der Brandschutzabnahme oder während des Betriebes ergibt. Mehrgeschossige Standbauten müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“). Insbesondere sind bei der Gestaltung dieser Stände die Punkte 4.8. „Freigelände“ und, sofern für das Freigelände anwendbar, 4.9. „Zweigeschossige Bauweise“ der Standbaubestimmungen zu beachten. ŷ Ladehöfe Während der Auf- und Abbauzeiten sind zum Be- und Entladen nur die vorhanden und markierten Parkbuchten zu benutzen. Die Feuerwehrzufahrten sind stets frei zu halten. Während der Messelaufzeit dienen die Ladehöfe grundsätzlich vollständig als Flucht- und Rettungswege (Feuerwehrzufahrten). ŷ Hallen und Freigelände Reihen- und Tischbestuhlungen für mehr als 200 Personen müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“). Sofern 200 Sitzplätze oder mehr vorgesehen sind, sind in einem gesonderten Plan (Bestuhlungsplan Maßstab 1:200), der in 3-facher Ausfertigung bei der MMG einzureichen ist, die Gesamtzahl der Sitzplätze sowie die Rettungswege darzustellen, wobei die Breite der Rettungswege nach der größtmöglichen Anzahl der Personen zu bemessen ist, die sich in dem Raum aufhalten können. Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Plans ist in der Nähe des Haupteingangs eines jedes Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen. Projektions- bzw. Filmvorführungen in abgedunkelten Räumen müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“). Insbesondere ist bei der Planung der Punkt 5.9. „Versammlungsräume“ („Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen und sonstige Präsentationen“) zu beachten. Druckgasflaschen, brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggasanlagen Die Verwendung von Druckgasflaschen und brennbaren Flüssigkeiten für die Präsentationen von Exponaten ist durch die Branddirektion München genehmigungspflichtig (vgl. Punkt 5.7. „Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten“). Nur der Tagesbedarf an technischen Gasen darf auf dem Messestand bereit gehalten werden. Dieser ist beim TAS spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden. Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt und bedarf im Einzelfall der Zustimmung der Branddirektion München. Die Verwendung von Flüssiggas zu Heizzwecken ist nicht zulässig. Technische Beschreibungen und ggf. Planunterlagen mit Größen- und Mengenangaben sind diesem Vordruck beizufügen. Umgang mit Schweißgeräten und Arbeiten mit offener Flamme während der Auf- und Abbauzeiten müssen vor Arbeitsbeginn angezeigt und schriftlich beim TAS beantragt werden. Ein Erlaubnisschein ist bei den Halleninspektionen erhältlich und vor Ort auszufüllen. Leicht entflammbare Materialien wie loses Papier, Packmaterial u.ä. muss vom Standbereich entfernt werden. Der Arbeitstisch muss aus nicht brennbarem Material bestehen. Im Stand ist mindestens ein für Brandklasse C geeigneter und zugelassener Kohlendioxidfeuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN 3 bereitzuhalten. Insbesondere ist der Punkt 4.4.1.10. „Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme“ zu beachten. Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen sind unzulässig und bedürfen im Einzelfall der Zustimmung der Branddirektion. Vgl. hierzu Punkt 4.4.1. „Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen“ sowie Punkt 5.7. „Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten”. Die Stand: Juni 2012 Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz productronica 12. – 15. November 2013 Verwendung von einzelnen Kerzen oder Tischleuchten ist nur mit standsicheren, nichtbrennbaren Kerzenhaltern bzw. -ständern zulässig. Zu brennbaren Stoffen (Dekorationen, Vorhängen, brennbaren Lampenschirmen u.ä.) ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten, so dass diese nicht entzündet werden können. Die Kerzen sind ständig zu beaufsichtigen. Die Branddirektion und die Messe München GmbH behalten sich vor, die Verwendung von brennenden Kerzen kurzfristig zu unterbinden. Pyrotechnik Der Umgang mit Pyrotechnik ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Nähere Informationen finden Sie zum Download unter www.feuerwehr-muenchen.de – Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz – Merkblätter & Formulare. 1.2 Page 3 / 3 Seite In Apparaturen, Maschinen, Geräten oder sonstigen Gegenständen eingebaute Strahlenquellen sind täglich nach Ausstellungsende auszubauen und im Einvernehmen mit der Messe München GmbH in einem Tresor einzulagern. Stoffe mit Biogefährdung dürfen nur mit Zustimmung der Branddirektion eingelagert und verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Punkt 5.8. der Technischen Richtlinien „Asbest und Gefahrenstoffe“. Verwendung radioaktiver Stoffe und Stoffe mit Biogefährdung Die Verwendung radioaktiver Stoffe ist der Branddirektion anzuzeigen, unter Voraussetzung der Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 Augsburg, Deutschland Tel. +49 821 9071-0 Fax +49 821 9071-5556 [email protected] www.bayern.de/lfu/ (vgl. Punkt 5.10.1. „Radioaktive Stoffe“). 1.2 Stand: Juni 2012 1.3 Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen Zweifach einreichen! Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Bitte nur ausfüllen, wenn die auf Seite 2 aufgeführten baurechtlichen Bestimmungen auf die Konstruktion zutreffen. Die Genehmigung ist mindestens 6 Wochen vor Beginn des Aufbaus zu beantragen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann eine Genehmigung nicht garantiert werden. Alle erforderlichen Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Post einzureichen. Wir beantragen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – die Erteilung einer für die Dauer der Messe befristeten Bauerlaubnis für nachfolgend aufgeführten Messebau gemäß den auf Seite 2 beschriebenen Bedingungen. Die tragende Konstruktion/Glaskonstruktion kann unverkleidet abgenommen werden am: Datum Kurzbeschreibung des Standbaus Messebauunternehmen der Tragkonstruktion: Firma, Anschrift Größe der angemieteten Standfläche Telefon, Telefax m2 E-Mail Größe der Erdgeschossfläche m2 Entwurfsverfasser: Größe der Obergeschossfläche m2 Es wird Glas konstruktiv/tragend eingesetzt Ja Nein Es sind für die Bearbeitung folgende Unterlagen erforderlich: – Vermaßter Grundriss EG, 4fach – Vermaßter Grundriss OG, 4fach (bei zweigeschossiger Bauweise) – Vermaßte Ansichtszeichnungen, 4fach – Vermaßte Schnittzeichnungen, 4fach – Geprüfte (durch einen zugelassenen Prüfstatiker) Statik mit Prüfbericht oder statische Berechnung, 2fach – Baubeschreibung, 2fach – Unterlagen zur Glaskonstruktion (Einbaulage der Glasscheibe/n, Materialart und -stärke, Art der Halterung, Scheibengröße) Bitte beachten: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache, die Zeichnungen maßstabsgetreu und vermaßt, per Post einzureichen. Alle Pläne und Berechnungen sind vom Verfasser mit Tagesangabe urschriftlich zu unterzeichnen. Soweit keine Vollmacht vorliegt, ist dieses Formblatt auch vom Aussteller zu unterzeichnen. 1.3 Name Anschrift Ersteller der statischen Berechnung: Name, Anschrift Telefon E-Mail Ort, Datum Rechtsgültige Unterschrift Antragsteller Rechtsgültige Unterschrift Bauleiter Rechtsgültige Unterschrift Aussteller Stand: Juni 2012 Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen 1.3 productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Erklärung des für die Ausführung der besonderen Standkonstruktion verantwortlichen Projektleiters, Meisters oder Bauleiters Ich, der verantwortliche Projektleiter Meister Bauleiter Name Mobilfunknummer zur Aufbauzeit Anschrift E-Mail Telefon/Telefax erkläre, dass bei oben genanntem Messestand die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen der Messe München GmbH eingehalten werden. ŷ Baurechtliche Bestimmungen Jeder Veranstalter, Aussteller und Mieter ist verpflichtet, zu prüfen, ob von ihm oder von Dritten geplante provisorische Ein- oder Aufbauten, gleich ob in den Hallen oder im Freigelände, einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Hauptabt. Techn. Ausstellerservice (TAS) der Messe München GmbH (MMG). Grundsätzlich sind genehmigungspflichtig: a) mehrgeschossige Standbauten (s. auch Bestellformulare für Ausstellerservices, Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“) b) Glaskonstruktionen wie z.B. Brüstungen/Wandelemente/Fußboden aus Glas (s. auch Merkblatt „Glas und Acrylglas im Standbau innerhalb von Messehallen“. Das Merkblatt ist auf Anfrage bei der TAS erhältlich) c) bauliche Anlagen und Exponate, wenn sie außergewöhnliche Lasten oder Kräfte aufzunehmen haben (z.B. Treppen, Podeste, Brücken, Galerien, Kragdächer, Türme, Gerüste etc.) d) bauliche Anlagen im Freigelände, die eine überbaute Fläche von 50 m2 oder eine Höhe von 5 m (auch nur in einem Teil der baulichen Anlage) überschreiten (z.B. Zeltbauten, Pavillons, Tribünen, Reklamewände, Türme, Stahlrohrgerüste etc.) Sofern bauliche Anlagen dieser Art auf dem Münchner Messegelände errichtet werden sollen, ist unter Verwendung des Vordruck auf Seite 1 ein Genehmigungsantrag bei der MMG, TAS, zu stellen. Bitte beachten Sie, dass in der Ausstellungshalle B0 (ICM) eine zweigeschossige Standbauweise nicht möglich ist. Die Aussteller haben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung ihrer Anlagen voll eigenverantwortlich zu erfüllen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anlagen, die keiner baurechtlichen Genehmigung unterliegen, der Aufsteller bzw. Betreiber für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich ist. Zu beachten sind insbesondere auch die Arbeitsschutzvorschriften. Für Gerüste, die nicht entsprechend den bauaufsichtlichen Zulassungen an Gebäuden verankert sind oder die nicht bestimmungsgemäß benutzt werden, sind Standsicherheits- bzw. statische Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind am Ausstellungsort zur Einsichtnahme der Behörden bereitzuhalten. Prüfbücher für Zeltbauten ab 75 m2 sind mitzuführen. Diese Zeltbauten werden zusätzlich zur Freigabe durch die MMG gegen Gebühr von der Lokalbaukommission (LBK) München abgenommen. Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung IV/12 Blumenstr. 28b 80331 München Tel. +49 89 233-26441 Fax +49 89 233-24234 E-Mail: [email protected] Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. Entgelte Die Erteilung der Baugenehmigung für besondere Standkonstruktionen ist kostenpflichtig und wird nach Zeitaufwand berechnet. Darunter fallen: die Einarbeitung in bereits durch einen zugelassenen Prüfstatiker geprüfte Unterlagen (Planzeichnungen, statische Berechnung und Prüfbericht) die Erstellung eines Prüfberichtes bei ungeprüften Unterlagen die Bearbeitung von Sonder- und Glaskonstruktionen die Abnahme der tragenden Konstruktion (beinhaltet eine Rohbauabnahme und eine Endabnahme) zusätzliche Abnahmen Pos.-Nr. 30321 Stundensatz 105,00 EUR. Verspätungszuschlag Liegen die statischen Unterlagen (Berechnung und Pläne) später als 15 Arbeitstage (bei der bauma 8 Wochen) vor Aufbaubeginn vollständig vor, wird ein Verspätungszuschlag berechnet. Dabei erhöht sich der Stundensatz der gesamten anfallenden Arbeitszeit um 50%. Pos.-Nr. 30324 Verspätungszuschlag Statik, Stundensatz 157,50 EUR. Ort / Datum 1.3 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 1.4 Anmeldung von Schankanlagen Abgabe von Speisen und Getränken Zweifach einreichen! Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Ansprechpartner und Rechnungsstellung: Kreisverwaltungsreferat – HA I/331-1 (VVB) Ruppertstraße 19 80466 München Deutschland Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Aus hygiene- und sicherheitsrechtlichen Gründen ist der Aussteller verpflichtet, die Abgabe von Speisen und Getränken und auch den Betrieb von Getränkeschankanlagen anzumelden. Die Anmeldung kann nur für die angemietete Standfläche erfolgen. Hiermit zeigen wir an, dass Speisen/Getränke am Stand abgegeben werden: unentgeltlich gegen Bezahlung als (entgeltliche) Kostprobe. (Entgelt muss deutlich unter dem ortsüblichen Preis liegen.) Die Speisen werden am Stand hergestellt Telefax mit Vor-/ Durchwahl Die Schankanlage wird angemietet von: Firma/Verleiher Telefonnummer Angebotene Speisen fertig zubereitet angeliefert Die Getränke werden am Stand ausgeschenkt aus Flaschen/Dosen aus einer Schankanlage Größe der Bewirtungsfläche oder Anzahl der Sitzplätze Zeitraum der tatsächlichen Abgabe Bei Verwendung einer Schankanlage: Die Schankanlage muss vor Veranstaltungsbeginn den Hygieneanforderungen nach DIN 6650-4 Getränkeschankanlagen entsprechen. Die Schankanlage wird entsprechend vor Veranstaltungsbeginn seitens des Ausstellers gereinigt. Ja Nein, wir benötigen ein Angebot der zuständigen Servicefirma der Messe München. Zeitpunkt der Abnahme bzw. Reinigung Sachkundiger Nachweis bzw. Schankbuch inkl. wiederkehrende Prüfung der Schankanlage ist vorhanden. Ja Nein Angebotene Getränke In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Sie für die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle mit Gewinnerzielungsabsicht nach § 12 Gaststättengesetz einer Gestattung bedürfen, welche Sie mit diesem Vordruck beantragen. Bitte beachten Sie, dass Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, in einwandfreiem Zustand zu halten sind. Sie müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Dabei sind glatte und abwaschbare Materialien zu verwenden (gilt auch für Fußböden und Wände in diesem Bereich). Werden Speisen am Stand zubereitet, so sind die Anforderungen an Betriebstätten im Sinne des Art. 4 Abs. 2 in Verb. mit Anhang II Kap. 1 ff der Verordnung (EG) 852/2004 zu beachten. Dies umfasst u. a. die folgende Bereitstellung: – angemessene Wasser- u. Abwasserversorgung – geeignete Temperaturen für ein hygienisch einwandfreies Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln – geeignete Vorrichtungen zum Reinigen der Lebensmittel – geeignete Vorrichtungen zum Reinigen der Arbeitsgeräte. ŷ Hinweis Grundsätzlich unterliegt jede Getränke- und Speisenabgabe den hygienerechtlichen Vorschriften und der Überprüfung durch die Lebensmittelaufsicht der Bezirksinspektion Ost. Ort / Datum 1.4 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 1.4 Anmeldung von Schankanlagen Abgabe von Speisen und Getränken productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Rechtliche Bestimmungen Nach § 64 in Verbindung mit § 69 Gewerbeordnung ist auf einer festgesetzten Messe die Abgabe von Kostproben (Werbegaben, Proben von Getränken und Speisen) nicht gestattungs-, aber anzeigepflichtig. Werden Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben und handelt es sich nicht um Kostproben, liegt im Sinne des § 1 Abs. 1 Gaststättengesetz eine erlaubnispflichtige Tätigkeit vor. Hier ist dann auf jeden Fall eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz notwendig. Bewirtung von Gästen, Kunden, Besuchern am Messestand: Bei der Beurteilung der Bewirtung von Kunden eines Ausstellers, die unentgeltlich erfolgt, ist der besondere Veranstaltungscharakter entscheidend mit zu berücksichtigen. Da die Gesamtveranstaltung primär den Charakter der Werbung hat, handelt es sich bei der Getränke- und Speisenabgabe um eine Annexleistung zum eigentlichen Sinn und Zweck der Veranstaltung, nämlich der Kundenwerbung. Nicht zuletzt aus arbeitstechnischen und wirtschaftspolitischen Gründen sieht deshalb das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München nach derzeitiger Sach- und Rechtslage bei der kostenlosen Abgabe von Speisen und Getränken auf Messen, auch wenn es sich nicht um Kostproben handelt, von einer gebührenpflichtigen Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz ab. Information zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) Personen, die bestimmte Lebensmittel (siehe letzter Absatz) herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung erstmalig tätig sind oder dort beschäftigt werden, dürfen diese Arbeiten nur ausüben, wenn sie durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachweisen, dass sie 1. über die Tätigkeitsverbote des § 42 Abs. 1 IfSG 2. über die Verpflichtung nach § 43 Abs. 2, 4, 5 IfSG in mündlicher und schriftlicher Form belehrt wurden und 3. nach der Belehrung schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Von dieser erstmaligen Belehrungsverpflichtung ist befreit, wer bereits im Besitz eines gültigen Gesundheitszeugnisses nach § 17 und § 18 Bundesseuchengesetz ist. Die Bescheinigungen hinsichtlich des neuen IfsG und alte Gesundheitszeugnisse nach dem BSG sind in deutscher Sprache vorzulegen. Personen, die folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, fallen unter die Belehrungspflicht nach dem Infektionsschutzgesetz: – Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus – Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis – Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus – Eiprodukte – Säuglings- und Kindernahrung – Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse – Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage – Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen. In Gastronomiebetrieben oder Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung benötigt auch das Spülpersonal eine entsprechende Belehrungsbescheinigung. Weitere Auskünfte und Informationen bzgl. Lebensmittelhygiene können Sie vom zuständigen Sachbearbeiter der Behörde (Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA I/326, Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstr. 33, 81671 München) Herrn Andreas Schweiger erhalten. Tel. +49 89 23363533 Fax +49 89 23363531 [email protected] Werden Vorschriften bzgl. der Lebensmittelhygiene nicht beachtet, behält sich die Lebensmittelüberwachung der Stadt München weitergehende Maßnahmen vor, die bis zur Untersagung der Lebensmittelzubereitung führen können. 1.4 Seite 2 / 2 ŷ Informationen zum Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Messegelände 1. Nicht ortsfeste Getränkeschankanlagen nach den Technischen Regeln für Schankanlagen (TRSK) 400 Nr. 3.3.2 die örtlich neu errichtet werden, müssen der Behörde (siehe Ziffer 4) vom Betreiber formlos angezeigt werden. Vor Inbetriebnahme muss die Schankanlage nach BetrSichV §10 Abs. 1 von einer befähigten Person nach den Technischen Regeln der Betriebsicherheit (TRBS 1203) geprüft werden. Dies hat der Unternehmer (Verleiher oder Betreiber) zu veranlassen. Ein Durchschlag des Prüfergebnisses ist vor Ort aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die Anlage ausgeliehen ist. Die Schankanlage muss vor Veranstaltungsbeginn nach der Verordnung (EG) 852/2004 gereinigt werden. Der Reinigungsnachweis und das Original der Prüfbescheinigung ist bei der Anlage aufzubewahren. Ferner ist eine Betriebsanweisung nach TRSK 500 anzubringen. 2. Verwendungsfertige Anlagen nach TRSK 400 Nr. 3.3.1 müssen bei der Behörde (siehe Ziffer 4) formlos angezeigt werden. Die wiederkehrende Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 Abs. 2 BetrSichV) basierend auf der Gefährdungsbeurteilung (Betr.SichV.§3 ) muss alle zwei Jahre durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Die Prüfung ist primär vom Unternehmer (Verleiher oder Betreiber) nach BGV A1 der Anlage zu gewährleisten. 3. Die Druckgasbehälter sind stehend zu lagern und gegen Umfallen zu sichern. 4. Weitere Auskünfte und Informationen können Sie vom zuständigen Schankanlagenkontrollmeister der Behörde (Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA I / 322 AG 1, Ruppertstr. 19, 80466 München) Herrn Günter Unterreithmaier erhalten. Tel. +49 89 23321299 Fax +49 89 23325882 [email protected] Werden Vorschriften bzgl. Schankanlagen nicht beachtet, behält sich das Kreisverwaltungsreferat weitergehende Maßnahmen vor, die bis zur Einstellung der Schankanlage führen können. Servicefirmen der Messe München GmbH für die Reinigung und Prüfung von Schankanlagen: Für die Hallen B0 bis B6 und das Freigelände Block 5 bis 8 Getränke Widmann GmbH Schankanlagentechnik Melchior-Huber-Str. 36, 85652 Ottersberg Tel. +49 8121 8453 Fax +49 8121 78422 Mobil +49 177 2228453 [email protected], www.schanktec.de Für die Hallen A1 bis A6 und C1 bis C4 Porta & Cortes GmbH & Co. KG Ulmenstr. 9, 82131 Gauting Tel. +49 89 14959596 Fax +49 89 14959597 [email protected] Preisübersicht Reinigung, Prüfung und Erstellung einer Prüfbescheinigung für eine 1-leitige Schankanlage EUR 75,00 für jede weitere Leitung 37,50 für eine 5-leitige Premixanlage 87,00 Prüfung nach Geräteschutzverordnung an einer verwendungsfertigen oder aufgestellten Schankanlage EUR inkl. Hygieneprüfung für eine 1-leitige Schankanlage auf Anfrage für jede weitere Leitung auf Anfrage Arbeitsstunde 49,20 Stand: Juni 2012 1.5 Anmeldung von Laser- und Röntgeneinrichtungen Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Ansprechpartner und Rechnungsstellung: Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt 80534 München Deutschland TÜV Süd Industrie Service GmbH Abt.: IS-EG 3 Westendstraße 199 80686 München Deutschland Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor- / Durchwahl Anmeldung für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 Wir melden hiermit nachfolgende Lasereinrichtungen zur Inbetriebnahme an: 1. Funktionsart: Laserproduktdemonstration Lasershow Anmeldung für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern nach der Röntgenverordnung (RöV) Wir melden hiermit nachfolgende Röntgeneinrichtungen/Störstrahler zur Inbetriebnahme an: 1. Technische Angaben, Gerätedaten 2. Technische Angaben Bezeichnung Hersteller der Lasereinrichtung Hersteller Laserklasse Typ Klasse der Lasereinrichtung außerhalb evtl. vorhandener Schutzeinrichtungen Baujahr Verwendungszweck Strahlungsleistung bzw. -energie Strahler-Nr. Wellenlänge Bauartzulassungs-Nr. Vorführgenehmigung Impulsdauer bzw. -frequenz 3. Telefax mit Vor- / Durchwahl CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) Standort Name des Laserschutzbeauftragten 2. 3. 4. Strahlenschutzverantwortliche (bei juristischen Personen gesetzlicher Vertreter) Strahlenschutzbeauftragte Sonstige beim Betrieb der(s) Röntgeneinrichtung (Störstrahlers) tätige Personen Von den Bestimmungen und Hinweisen auf Seite 2 haben wir Kenntnis genommen. Bitte Umsatzsteuer-ID angeben: Ort / Datum 1.5 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 1.5 Anmeldung von Laser- und Röntgeneinrichtungen productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Zu Lasereinrichtungen bitte beachten ŷ Zu Röntgeneinrichtungen 3B 4 Anzeigepflicht (§ 5 BGV B2) X X X Laserschutzbeauftragter (§ 6 BGV B2) X X X Abgrenzung und Kennzeichnung des Laserbereichs (§ 7 BGV B2) X X X Schutzmaßnahmen (§ 8 BGV B2) X X X erforderliche Unterlagen mit Bauartzulassung oder CE/MPG ohne Bauartzulassung allgm. Hochschutz Vollschutz Schulröntgengerät 1. Nach der RöV vom 8.1.1987 (BGBl I S. 114 ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBI I S. 604) bedarf der Betrieb von Röntgeneinrichtungen der Genehmigung oder Anzeige (§§ 3,4 RöV). Auch bei bauartzugelassenen Hochschutz- oder Vollschutzgeräten ist eine Anzeige an die zuständige Behörde zumindest 2 Wochen vor der Inbetriebnahme zu richten. Die erforderlichen Unterlagen für die Anzeige und zum Betrieb der Anlage sind aus folgender Tabelle ersichtlich: 3R Abnahme durch Sachverständigen X X X Genehmigung X – X – – – – X Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme – X – X X X X – Fachkundenachweis X X X X X – X X Bescheinigung mit Prüfbericht des Sachverständigen X X X X – – – X Nachweis der Kenntnisse der berechtigten Personen X X X* X* X* – X* X* Anfoderungen Laserklasse bzw. Störstrahlern bitte beachten ohne Bauartzulassung 1. Laser der Klassen 3R, 3B und 4, die im Rahmen der Produktpräsentation oder zu werblichen Zwecken (Lasershow) in Funktion gezeigt werden, sind nach § 5 Abs. 1 der BG-Vorschrift BGV B2 „Laserstrahlung“ anzeigepflichtig (siehe auch Durchführungsanweisungen zur BGV B2 in der aktualisierten Nachdruckfassung vom April 2007). Wörtlich: „Der Unternehmer hat den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B und 4 der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde vor der ersten Inbetriebnahme anzuzeigen.“ X = erforderlich – = nicht erforderlich 2. Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B und 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. (1) Der Unternehmer hat dem Laserschutzbeauftragten folgende Aufgaben zu übertragen: 1. Überwachung des Betriebs der Lasereinrichtungen 2. Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und der notwendigen Schutzmaßnahmen 3. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserstrahlenschutzes. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer der Berufsgenossenschaft nachweist, dass er selbst die erforderliche Sachkunde besitzt und den Betrieb der Lasereinrichtungen selbst überwacht. 3. Neuerungen Die Norm DIN EN 60825-1 „Sicherheit von Laser-Einrichtungen“ wurde grundlegend überarbeitet und nunmehr in der Fassung Mai 2008 veröffentlicht. Dabei wurden u.a. neue Laserklassen eingeführt. Die dadurch notwendige Änderung bzw. Neufassung der BG-Vorschrift BGV B2 wird bald erwartet. Für die nach der neuen Norm DIN EN 60825-1 eingeführte Laserklasse 3R (bereits in der Tabelle oben aufgeführt) werden dabei Sicherheitsmaßnahmen zugrundegelegt, wie sie für die alte Laserklasse 3B erforderlich sind. 4. Der Aussteller haftet gegenüber der MMG für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb der Lasereinrichtungen eintritt, auch soweit der Aussteller einen Dritten mit der Aufstellung oder dem Betrieb beauftragt. Bitte verständigen Sie auch Ihren Haftpflichtversicherer, da eine allgemeine Haftpflichtversicherung Schäden, die im Zusammenhang mit Laser- oder Maserstrahlen entstehen, möglicherweise nicht abdeckt. 1.5 Geräte med. Röntgeneinrichtung technische Röntgeneinrichtung mit Bauartzulassung Störstrahler U > 30 kV ohne Bauartzulassung x = erforderlich – = nicht erforderlich * = Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen oder -beauftragte über Einweisung und Erfahrung im Anwendungsgebiet. 2. Der Messestand muss gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 RöV mit Personal besetzt sein, das die notwendigen Kenntnisse über die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzt. Ein nach der RöV notwendiger Strahlenschutzbeauftragter muss während des Betriebes der Röntgeneinrichtung oder des genehmigungsbedürftigen Störstrahlers erreichbar sein. 3. Wenn die Voraussetzungen für einen Betrieb der Röntgenanlage/des Störstrahlers ohne Sachverständigenprüfung vor Ort nicht gegeben sind, muss nach ordnungsgemäßer Anmeldung seitens des Ausstellers vor der Inbetriebnahme die Einrichtung durch einen Sachverständigen geprüft werden. Die zuständige Behörde, das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern, kontrolliert zu Beginn der Messe, ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ob festgestellte Mängel beseitigt wurden, und erteilt erforderliche Genehmigungen zum Betrieb der Anlagen vor Ort. Diese Genehmigung ist für den Betreiber kostenpflichtig. Auch für den genehmigungsfreien Betrieb ohne obligate Strahlenschutzprüfung vor Ort durch den Sachverständigen sind vom Betreiber die notwendigen Unterlagen am Messestand bereitzuhalten. 4. Der Aussteller haftet gegenüber der MMG für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb der Röntgeneinrichtung eintritt, auch soweit der Aussteller einen Dritten mit der Aufstellung oder dem Betrieb beauftragt. Bitte verständigen Sie auch Ihren Haftpflichtversicherer, da eine allgemeine Haftpflichtversicherung Schäden, die im Zusammenhang mit Röntgenstrahlung entstehen, möglicherweise nicht abdeckt. Stand: Juni 2012 2.0 Standbauleistungen Übersicht Meplan GmbH Seite 1 / 4 productronica 12. – 15. November 2013 Die abgebildeten Beispiele dienen zur vereinfachten Übersicht und sollen Ihnen helfen, die richtige Standlösung zu finden. Vom einfachen Wandbaukonzept über Systemstandbau bis hin zu mehrstöckigen Designständen, Containern oder Zelten bieten wir maßgeschneiderte Konzepte. Eine Übersicht der Leistungen im Systemstandbau finden Sie auf den nächsten Seiten. Dort ist auch die Ausstattung der Standtypen für verschiedene Standgrößen ersichtlich. Gerne entwickeln wir auf Basis Ihrer Ideen und Vorstellungen nach einem gemeinsamen Gespräch ein individuelles Standbaukonzept für Designstände oder mehrgeschossige Architekturen. Wir sind für Sie da und werden Ihr Konzept termingerecht und zu einem fairen Preis verwirklichen. Meplan ist Ihr Partner für den professionellen Messeauftritt! ŷ Vorschläge für Systemstand-Lösungen Formular 2.1 bis 2.9 bis 30 m2 Easy 2.1 52,00 EUR/m2 Maxi One 2.1 56,00 EUR/m2 Start A/B 2.2 66,20 EUR/m2 Atrium 2.3 88,30 EUR/m2 Economy 2.4 93,80 EUR/m2 Column 2.5 78,20 EUR/m2 Delta 2.5 105,90 EUR/m2 Royal 2.6 113,70 EUR/m2 108,40 EUR/m2 Bridge 2.7 140,00 EUR/m2 Impression 2.8 219,00 EUR/m2 Alpha 2.9 197,00 EUR/m2 bis 30 m2 über 30 m2 Fresh Sight 2.7 ŷ Vorschläge für Designstand-Lösungen Formular 2.12 Designstand Segmentiertes Design Kubische Lichtelemente Klare Komposition Mehrgeschossige Architektur ŷ Trennwände 2.15 Trennwand Holz, roh ab 20,00 EUR / lfd. m 2.16 Trennwand-System, Aluminium/Kunststoff ab 35,00 EUR / lfd. m 2.0 Stand: Juni 2012 2.0 Standbauleistungen, Übersicht Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Im Umfang der Mietsystemstände sind die folgenden Leistungen enthalten: – Montage und Demontage der Standkonstruktion in Aluminiumbauteilen, Durchgangshöhe Minimum 220 cm – Beleuchtung inkl. Verkabelung ab dem Hauptanschluss – 1 Stück Schriftblende je offene Standseite, in der Tabelle verzeichnetes Maß bzw. umlaufend entlang der Gangseiten Bezeichnung Art.-Nr. Easy (2.1) 401 Maxi One (2.1) 401 Start A/B (2.2) 401 Innovation (2.3) 401 Atrium (2.3) 401 Economy (2.4) 401 520 500 200 140 Glancer (2.4) Column (2.5) 2.0 401 401 Seite 2 / 4 – Teppichboden inkl. Verlegung und Entfernung, Standardfarbe hellgrau, weitere Farben (ohne Aufpreis) können auf den jeweiligen Formularen gewählt werden. Sonderfarben für Teppich oder Wände, zusätzliche Ausstattung, Möblierung oder Logos bieten wir gerne an. Ausstattung Strahler Steckdose Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten Strahler Steckdose Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten Strahler Steckdose Start A: Schriftblende weiß, 30 cm hoch, umlaufend entlang der Standbegrenzung zu den Gangseiten Start B: Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten Strahler Steckdose Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten Strahler Steckdose Kabine mit Tür Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten Garderobenleiste Papierkorb Strahler Deckenleuchte Steckdose Kabine Tisch 70 x 70 cm Polsterstuhl Sideboard Ablage Schriftblende weiß, 30 cm hoch, umlaufend an den Gangseiten Garderobenleiste Papierkorb Strahler Steckdose Kabine mit Tür Sitzgruppe 3 Infotheke IF07, beleuchtet Netzbarhocker BH12, schwarz Prospektständer P3 Schriftblende weiß, 45 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten Garderobenleiste Papierkorb Strahler Steckdose Standgröße bis 20 m2 bis 40 m2 ab 40 m2 je 3 m Standfläche 1 Stück 1 2 2 je 3 m2 Standfläche 1 Stück 1 2 2 je 3 m2 Standfläche 1 Stück 1 2 2 je 3 m2 Standfläche 1 Stück 1 2 2 je 3 m2 Standfläche 1 Stück 1 bis 1 x 2 m 2 bis 2 x 2 m 2 bis 3 x 3 m 1 1 1 1 1 1 je 3 m2 Standfläche 1 Stück je 6 m2 Standfläche 1 Stück 1 bis 1 x 2 m 1 4 1 4 1 1 je 3 m2 Standfläche 1 Stück 1 bis 1 x 2 m 1 1 1 1 1 1 je 3 m2 Standfläche 1 Stück 1 EUR/m2 52,00 2 56,00 66,20 75,10 88,30 93,80 2 bis 2 x 2 m 1 4 1 4 2 bis 3 x 3 m 1 4 1 4 1 1 1 1 2 bis 2 x 2 m 1 1 1 1 2 bis 2 x 3 m 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 130,00 78,20 Stand: Juni 2012 2.0 Standbauleistungen, Übersicht Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Bezeichnung Art.-Nr. Delta (2.5) Strahler (HQI 150 W) Langarmstrahler 520 Bezeichnung Royal (2.6) Art.-Nr. 401 520 500 200 140 M2 farbig (2.6) 401 520 Bezeichnung Bridge (2.7) Bezeichnung Fresh Sight (2.7) 2.0 Ausstattung Art.-Nr. 520 500 Art.-Nr. Steckdose Kabine mit Tür Tisch 70 x 70 cm Lederstuhl grau Infotheke Barhocker grau Schriftblende weiß, Dreiecksform, 1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten Garderobenleiste Papierkorb Ausstattung Strahler Steckdose Kabine mit Tür Tisch 70 x 70 cm Polsterstuhl Sideboard Ablage Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten Garderobenleiste Papierkorb Strahler Langarmstrahler Steckdose Kabine mit Tür Tisch 70 x 70 cm Lederstuhl, grau Infotheke Leder-Barhocker, grau Garderobenleiste Papierkorb Ausstattung Strahler (HQI 150 W) Kabine mit Tür Tisch 70 x 70 cm Polsterstuhl Steckdose Garderobenleiste Papierkorb Ausstattung Strahler (HQI 150 W) Kabine mit Tür Sitzgruppe Gliss Theke Dax Barhocker Hoop Steckdose Garderobenleiste Papierkorb Seite 3 / 4 Standgröße ab 20 m2 ab 40 m2 EUR/m2 je 6 m² Standfläche 1 Stück je 1 Stück pro 2 Wandelemente 1 bis 1 x 2 m 1 4 1 4 Beleuchtung individuell abgestimmt auf Größe und Art des Standbaus 2 bis 1 x 2 m 1 4 1 4 105,90 1 1 1 1 Standgröße bis 20 m2 bis 40 m2 ab 40 m2 je 3 m2 Standfläche 1 Stück 1 bis 1 x 2 m 1 4 1 4 2 bis 2 x 2 m 1 4 1 4 2 bis 3 x 3 m 1 4 1 4 1 1 1 1 2 2 bis 2 x 2 m 1 4 1 1 1 1 2 2 bis 3 x 3 m 1 4 1 1 1 1 1 1 je 3 m2 Standfläche 1 Stück 2 1 bis 1 x 2 m 1 4 1 1 1 1 Standgröße ab 20 m2 ab 40 m2 je 5 m Standfläche 1 Stück bis 1 x 2 m 1 4 2 1 1 bis 2 x 3 m 1 4 2 1 1 Standgröße ab 30 m2 ab 50 m2 je 5 m Standfläche 1 Stück bis 2 x 2 m 1 1 1 2 1 1 bis 2 x 3 m 1 1 1 2 1 1 2 2 EUR/m2 113,70 94,90 EUR/m2 140,00 EUR/m2 108,40 Stand: Juni 2012 2.0 Standbauleistungen, Übersicht Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Bezeichnung Art.-Nr. Impression (2.8) 401 Omega (2.8) 401 Bezeichnung Theta (2.9) Alpha (2.9) 2.0 Art.-Nr. Ausstattung Strahler Kabine mit Tür Steckdose Garderobenleiste Papierkorb Strahler (HQI 150 W) Kabine mit Tür Steckdose Garderobenleiste Papierkorb Seite 4 / 4 Standgröße ab 75 m2 EUR/m2 je 4 m Standfläche 1 Stück bis 3 x 3 m 3 1 1 je 5 m2 Standfläche 1 Stück bis 3 x 3 m 3 1 1 219,00 2 Ausstattung Strahler (HQI 150 W) Kabine mit Tür Steckdose Garderobenleiste Papierkorb Strahler (HQI 150 W) Kabine mit Tür Steckdose Garderobenleiste Papierkorb 240,00 ab 50 m2 EUR/m2 je 5 m Standfläche 1 Stück bis 3 x 3 m 2 1 1 je 5 m2 Standfläche 1 Stück bis 3 x 3 m 2 1 1 175,00 2 197,00 Stand: Juni 2012 2.1 Miet-Systemstand Typ Easy, Typ Maxi One Meplan GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – den Miet-Systemstand Typ Easy zum Grundpreis von 52,00 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. den Miet-Systemstand Typ Maxi One zum Grundpreis von 56,00 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen. ŷ Zusatzausstattung Preise in EUR zzgl. ges. MwSt. S3 85,50 S15 139,50 S20 168,00 S11 265,00 S16 117,00 S21 336,00 S13 85,50 S17 133,00 S22 143,00 S14 158,50 S18 174,50 S23 305,00 Grafik/Beschriftung Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo. Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com Wandfarbe Standard weiß RAL/Pantone/HKS Aufpreis 49,00 EUR je lfm Farbangabe Telefax mit Vor-/ Durchwahl Teppichfarbe hellgrau (Standard) anthrazit blau rot grün mint Standinformation Typ: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Fläche: Front x Tiefe in m Kabine: Größe: m x m Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor: Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen. Elektrohauptanschluss Standreinigung Wasseranschluss Standbewachung Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular 2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 20 m2 (kleinere Stände 15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0 verzeichnet. Umsatzsteuer-ID Ort / Datum 2.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.1 Miet-Systemstand Typ Easy, Typ Maxi One Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Easy Seite 2 / 2 Maxi One S3 S11 S13 S14 S15 S16 S17 S18 S20 S21 S22 S23 2.1 Stand: Juni 2012 2.2 Miet-Systemstand Typ Start A, Typ Start B Meplan GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – den Miet-Systemstand Typ Start A zum Grundpreis von 66,20 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. den Miet-Systemstand Typ Start B zum Grundpreis von 66,20 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen. ŷ Zusatzausstattung Preise in EUR zzgl. ges. MwSt. S1 102,50 S5 130,00 S9 167,00 S2 68,50 S6 73,50 S10 186,00 S3 102,50 S7 140,50 S11 265,00 S4 100,50 S8 155,00 S12 181,50 Grafik/Beschriftung Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender Farbe (Sonderfarben auf Anfrage): schwarz blau rot grün Text für Schriftblende 2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen auf Anfrage. Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo. Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com Wandfarbe Standard weiß RAL/Pantone/HKS Aufpreis 49,00 EUR je lfm Ort / Datum 2.2 Farbangabe Telefax mit Vor-/ Durchwahl Teppichfarbe hellgrau (Standard) anthrazit blau rot grün mint Standinformation Typ: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Fläche: Front x Tiefe in m Kabine: Wir bestellen eine Kabine (verschließbar, bis 2 x 2 m) zum Preis von 113,00 EUR zzgl. ges MwSt. Größe: m x m Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor: Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen. Elektrohauptanschluss Standreinigung Wasseranschluss Standbewachung Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular 2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2 (kleinere Stände 15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0 verzeichnet. Umsatzsteuer-ID Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.2 Miet-Systemstand Typ Start A, Typ Start B Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Start A Seite 2 / 2 Start B S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7 S8 S9 S10 S11 S12 2.2 Stand: Juni 2012 2.3 Miet-Systemstand Typ Innovation, Typ Atrium Meplan GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – den Miet-Systemstand Typ Innovation zum Grundpreis von 75,10 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. den Miet-Systemstand Typ Atrium zum Grundpreis von 88,30 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen. ŷ Zusatzausstattung Preise in EUR zzgl. ges. MwSt. S1 102,50 S5 130,00 S9 167,00 S2 68,50 S6 73,50 S10 186,00 S3 102,50 S7 140,50 S11 265,00 S4 100,50 S8 155,00 S12 181,50 Grafik/Beschriftung Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender Farbe (Sonderfarben auf Anfrage): schwarz blau rot grün Text für Schriftblende 2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen auf Anfrage. Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo. Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com Wandfarbe Standard weiß RAL/Pantone/HKS Aufpreis 49,00 EUR je lfm Ort / Datum 2.3 Telefax mit Vor-/ Durchwahl Teppichfarbe hellgrau (Standard) anthrazit blau rot grün mint Standinformation Typ: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Fläche: Front x Tiefe in m Kabine: Größe: m x m Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor: Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen. Elektrohauptanschluss Standreinigung Wasseranschluss Standbewachung Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular 2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2 (kleinere Stände 15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0 verzeichnet. Umsatzsteuer-ID Farbangabe Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.3 Miet-Systemstand Typ Innovation, Typ Atrium Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Innovation Seite 2 / 2 Atrium S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7 S8 S9 S10 S11 S12 2.3 Stand: Juni 2012 2.4 Miet-Systemstand Typ Economy, Typ Glancer Meplan GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – den Miet-Systemstand Typ Economy zum Grundpreis von 93,80 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. den Miet-Systemstand Typ Glancer zum Grundpreis von 130,00 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen. ŷ Zusatzausstattung Preise in EUR zzgl. ges. MwSt. S1 102,50 S5 130,00 S9 167,00 S2 68,50 S6 73,50 S10 186,00 S3 102,50 S7 140,50 S11 265,00 S4 100,50 S8 155,00 S12 181,50 Grafik/Beschriftung Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender Farbe (Sonderfarben auf Anfrage): schwarz blau rot grün Text für Schriftblende 2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen auf Anfrage. Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo. Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com Wandfarbe Standard weiß RAL/Pantone/HKS Aufpreis 49,00 EUR je lfm Ort / Datum 2.4 Telefax mit Vor-/ Durchwahl Teppichfarbe hellgrau (Standard) anthrazit blau rot grün mint Standinformation Typ: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Fläche: Front x Tiefe in m Kabine: Größe: m x m Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor: Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen. Elektrohauptanschluss Standreinigung Wasseranschluss Standbewachung Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular 2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2 (kleinere Stände 15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0 verzeichnet. Umsatzsteuer-ID Farbangabe Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.4 Miet-Systemstand Typ Economy, Typ Glancer Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Economy Seite 2 / 2 Glancer S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7 S8 S9 S10 S11 S12 2.4 Stand: Juni 2012 2.5 Miet-Systemstand Typ Column, Typ Delta Meplan GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – den Miet-Systemstand Typ Column zum Grundpreis von 78,20 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. den Miet-Systemstand Typ Delta zum Grundpreis von 105,90 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen. ŷ Zusatzausstattung Preise in EUR zzgl. ges. MwSt. S1 102,50 S5 130,00 S9 167,00 S2 68,50 S6 73,50 S10 186,00 S3 102,50 S7 140,50 S11 265,00 S4 100,50 S8 155,00 S12 181,50 Grafik/Beschriftung Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender Farbe (Sonderfarben auf Anfrage): schwarz blau rot grün Text für Schriftblende 2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen auf Anfrage. Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo. Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com Wandfarbe Standard weiß RAL/Pantone/HKS Aufpreis 49,00 EUR je lfm Ort / Datum 2.5 Telefax mit Vor-/ Durchwahl Teppichfarbe hellgrau (Standard) anthrazit blau rot grün mint Standinformation Typ: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Fläche: Front x Tiefe in m Kabine: Größe: m x m Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor: Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen. Elektrohauptanschluss Standreinigung Wasseranschluss Standbewachung Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular 2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2/20 m2 (kleinere Stände 15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0 verzeichnet. Umsatzsteuer-ID Farbangabe Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.5 Miet-Systemstand Typ Column, Typ Delta Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Column Seite 2 / 2 Delta S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7 S8 S9 S10 S11 S12 2.5 Stand: Juni 2012 2.6 Miet-Systemstand Typ Royal, Typ M2 farbig Meplan GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – den Miet-Systemstand Typ Royal zum Grundpreis von 113,70 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. den Miet-Systemstand Typ M2 farbig zum Grundpreis von 94,90 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen. ŷ Zusatzausstattung 102,50 130,00 167,00 85,50 133,00 143,00 S2 S6 S10 S14 S18 S23 68,50 73,50 186,00 158,50 175,50 305,00 Wandfarbe Standard weiß RAL/Pantone/HKS Aufpreis 49,00 EUR je lfm Farbangabe Teppichfarbe hellgrau (Standard) anthrazit blau rot grün mint Standinformation Typ: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Fläche: Front x Tiefe in m Kabine: Größe: m x m Preise in EUR zzgl. ges. MwSt. S1 S5 S9 S13 S17 S22 Telefax mit Vor-/ Durchwahl S3 S7 S11 S15 S20 102,50 140,50 265,00 139,50 168,00 S4 S8 S12 S16 S21 100,50 155,00 181,50 117,00 336,00 Grafik/Beschriftung Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender Farbe (Sonderfarben auf Anfrage): schwarz blau rot grün Text für Schriftblende 2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen auf Anfrage. Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo. Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor: Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen. Elektrohauptanschluss Wasseranschluss Standreinigung Standbewachung Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular 2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2/20 m2 (kleinere Stände 15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0 verzeichnet. Umsatzsteuer-ID Ort / Datum 2.6 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.6 Miet-Systemstand Typ Royal,Typ M2 farbig Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7 S8 S9 S10 S11 S12 S13 S14 S15 S16 S17 S18 S20 S21 S22 S23 2.6 Stand: Juni 2012 2.7 Miet-Systemstand Typ Bridge, Typ Fresh Sight Meplan GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – den Miet-Systemstand Typ Bridge zum Grundpreis von 140,00 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. den Miet-Systemstand Typ Fresh Sight zum Grundpreis von 108,40 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen. ŷ Zusatzausstattung Preise in EUR zzgl. ges MwSt. S3 85,50 S15 139,50 S20 168,00 S11 265,00 S16 117,00 S21 336,00 S13 85,50 S17 133,00 S22 143,00 S14 158,50 S18 174,50 S23 305,00 Grafik/Beschriftung Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo. Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com Bei dem Systemstand Typ Bridge/Fresh handelt es sich um ein hochwertiges Standsystem mit individueller Zusatzausstattung, die nicht über das Formular 2.10, Übersicht Zusatzausstattung, zu bestellen ist. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über das umfassende Angebot an Ausstattungsmöglichkeiten, die Ihren Wünschen entsprechen. Wandfarbe (nur für Standtyp Impression auswählbar) Standard weiß RAL/Pantone/HKS Aufpreis 49,00 EUR je lfm Ort / Datum 2.7 Farbangabe Telefax mit Vor-/ Durchwahl Teppichfarbe (nur für Standtyp Impression auswählbar) hellgrau (Standard) anthrazit blau rot grün mint Standinformation Typ: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Fläche: Front x Tiefe in m Kabine: Größe: m x m Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor: Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen. Elektrohauptanschluss Standreinigung Wasseranschluss Standbewachung Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular 2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 20 m2 (kleinere Stände 15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0 verzeichnet. Umsatzsteuer-ID Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.7 Miet-Systemstand Typ Bridge, Typ Fresh Sight Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Bridge Seite 2 / 2 Fresh Sight S3 S11 S13 S14 S15 S16 S17 S18 S20 S21 S22 S23 2.7 Stand: Juni 2012 2.8 Miet-Systemstand Typ Impression, Typ Omega Meplan GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – den Miet-Systemstand Typ Impression zum Grundpreis von 219,00 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. den Miet-Systemstand Typ Omega zum Grundpreis von 240,00 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen. ŷ Zusatzausstattung Preise in EUR zzgl. ges. MwSt. S3 85,50 S15 139,50 S20 168,00 S11 265,00 S16 117,00 S21 336,00 S13 85,50 S17 133,00 S22 143,00 S14 158,50 S18 174,50 S23 305,00 Grafik/Beschriftung Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo. Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com Bei dem Systemstand Typ Impresssion/Omega handelt es sich um ein hochwertiges Standsystem mit individueller Zusatzausstattung, die nicht über das Formular 2.10, Übersicht Zusatzausstattung, zu bestellen ist. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über das umfassende Angebot an Ausstattungsmöglichkeiten, die Ihren Wünschen entsprechen. Wandfarbe (nur für Standtyp Impression auswählbar) Standard weiß RAL/Pantone/HKS Aufpreis 49,00 EUR je lfm Ort / Datum 2.8 Farbangabe Telefax mit Vor-/ Durchwahl Teppichfarbe (nur für Standtyp Impression auswählbar) hellgrau (Standard) anthrazit blau rot grün mint Standinformation Typ: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Fläche: Front x Tiefe in m Kabine: Größe: m x m Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor: Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen. Elektrohauptanschluss Standreinigung Wasseranschluss Standbewachung Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular 2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 20 m2 (kleinere Stände 15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0 verzeichnet. Umsatzsteuer-ID Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.8 Miet-Systemstand Typ Impression, Typ Omega Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Impression Seite 2 / 2 Omega S3 S11 S13 S14 S15 S16 S17 S18 S20 S21 S22 S23 2.8 Stand: Juni 2012 2.9 Miet-Systemstand Typ Theta, Typ Alpha Meplan GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – den Miet-Systemstand Typ Theta zum Grundpreis von 175,00 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. den Miet-Systemstand Typ Alpha zum Grundpreis von 197,00 EUR/m2 zzgl. ges. MwSt. Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com. Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen. ŷ Zusatzausstattung Preise in EUR zzgl. ges. MwSt. S3 85,50 S15 139,50 S20 168,00 S11 265,00 S16 117,00 S21 336,00 S13 85,50 S17 133,00 S22 143,00 S14 158,50 S18 174,50 S23 305,00 Grafik/Beschriftung Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo. Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com Bei dem Systemstand Typ Theta/Alpha handelt es sich um ein hochwertiges Standsystem mit individueller Zusatzausstattung, die nicht über das Formular 2.10, Übersicht Zusatzausstattung, zu bestellen ist. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über das umfassende Angebot an Ausstattungsmöglichkeiten, die Ihren Wünschen entsprechen. Wandfarbe Standard weiß RAL/Pantone/HKS Aufpreis 49,00 EUR je lfm Ort / Datum 2.9 Farbangabe Telefax mit Vor-/ Durchwahl Teppichfarbe hellgrau (Standard) anthrazit blau rot grün mint Standinformation Typ: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Fläche: Front x Tiefe in m Kabine: Größe: m x m Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor: Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen. Elektrohauptanschluss Standreinigung Wasseranschluss Standbewachung Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular 2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 20 m2 (kleinere Stände 15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0 verzeichnet. Umsatzsteuer-ID Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.9 Miet-Systemstand Typ Theta, Typ Alpha Meplan GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Theta Seite 2 / 2 Alpha S3 S11 S13 S14 S15 S16 S17 S18 S20 S21 S22 S23 2.9 Stand: Juni 2012 2.10 Übersicht Zusatzausstattungen Seite 1 / 3 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Standbau 301 Einbauvitr., 50 x 50 x 250, voll verglast, 3 Glasb., Beleuchtung 1) 245,00 Alle Maßangaben in cm, B x T x H, alle Mietpreise für Messedauer zzgl. ges. MwSt. 302 Einbauvitr., 100 x 50 x 250, voll verglast, 3 Glasb., Beleuchtung 1) 296,00 303 Einbauvitr., 100 x 50 x 250, Glashöhe 100 cm, 1 Glasb., Bel. 1) 235,00 304 Einbauvitr., 50 x 50 x 250, Glashöhe 100 cm, 1 Glasb., Bel. 1) 195,00 305 Wandvitrine, 100 x 30 x 100, 1 Glasboden, Beleuchtung 1) 135,00 306 Einbausäule, unverglast 1) 74,00 400 Steckdose, 230 V 16,00 401 Strahler, 100 W 18,00 Menge 2.10 Pos.-Nr. Artikel EUR 101 Wandelement, 100 x 250 105 Wandelement mit Lochplatte, 100 x 250 1) 40,00 102 Plexiglaswand, 100 x 250 1) 95,00 103 Gitterwand 1) 50,00 104 Blende, farbig: Aufpreis pro lfd. M. 10,00 140 Ablage, 100 x 30 1) 18,00 141 Schrägablage, 100 x 30 1) 23,00 142 Grafikplatte, ca. 100 x 100 1) 36,00 143 Kollektionsstange, 100 1) 20,00 1) 36,00 144 Garderobenleiste für Kabine 15,00 200 Sideboard, ca. 100 x 50 x 80 59,00 201 Infotheke, ca. 100 x 50 x 100 69,00 201a Infotheke, geschlossen 80,00 202 Bartheke, ca. 100 x 50 x 120, mit Aufsatz, Systembauweise 203a Anbautisch, 100 x 50 x 80 203b Anbautisch, 100 x 50 x 100 1) 1) ŷ Möbel Alle Maßangaben in cm, B x T x H, alle Mietpreise für Messedauer zzgl. ges. MwSt. Menge 135,00 30,00 Pos.-Nr. Artikel EUR 500 Polsterstuhl 17,00 501 Bürodrehstuhl 36,00 502 Barhocker, Z-line 23,00 520 Tisch, ca. 70 x 70 25,00 30,00 521 Tisch, ca. 120 x 70 26,00 522 Tisch, rund, ø 80, weiß 36,00 204 Anbauschrank, im System, 100 x 50 x 80 82,00 210 Dekopodest, ca. 50 x 50 x 50 39,00 524 Stehtisch, Platte ca. 60, weiß, Höhe 110 54,00 544 Stapelregal, 75 x 30, 5 Böden (Kunststoff) 29,00 546 Prospektständer, 56 x 65 x 130, 3 Schalen 35,00 211 Dekopodest, ca. 100 x 100 x 50 49,00 212 Videopodest, ca. 70 x 50 x 120, mit Fach für Player 85,00 213 Stufenpodest, 100 x 100, Höhen ca. 50, 75, 100 145,00 215 Computertisch, PC02, 70 x 80 x 120 95,00 216 Computertisch, PC03, 70 x 30 x 120 169,00 300 Tischvitrine, ca. 100 x 50 x 100, m. Unterbau 120,00 1) Artikel bedingt bestellbar für Standtypen 2.2 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.18 Stand: Juni 2012 2.10 Übersicht Zusatzausstattungen productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 3 ŷ Multimedia ŷ Elektrogeräte Alle Mietpreise für Messedauer zzgl. ges. MwSt. Alle Maßangaben in cm, B x T x H, alle Mietpreise für Messedauer zzgl. ges. MwSt. Menge Artikel 410,00 Set 1: Datenpräsentation 47“ LCD (1920x1080 Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 1190 mm), mit Bodenstandfuß, integrierte Lautsprecher, Notebook 800,00 Set 2: Video Präsentation Standard 47“ LCD (1920x1080 Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 1190mm), mit Bodenstandfuß, integrierte Lautsprecher, DVD Player 595,00 Video Präsentation Full HD: 47“ LCD Monitor bis 1920x1080 Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 1067 mm, mit Bodenstandfuß, integrierte Lautsprecher, Blue-ray Player 650,00 DVD Player, DVD, Audio-CD, Video-CD, Autorepeat, C. Code 2 Menge Pos.-Nr. Artikel EUR 600 Kühlschrank 140 l, ca. 55 x 60 x 85 63,00 601 Spüle mit Boiler, ca. 100 x 60 x 90 (zus. 2 kW Strom bestellen) 110,00 602 Messeküche, ca. 100 x 60 x 90 (zus. 5 kW Strom bestellen) (2 Herdplatten, Kühlschrank, Spüle, Boiler) 195,00 603 Kaffeemaschine, für 10 Tassen (zus. 1 kW bestellen) 42,00 Mehr Details: Möbel, Pflanzen, Technik und Accessoires finden Sie im Internet unter www.meplan.de 45,00 32“ TFT Video und Datenmonitor (1280x768 Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 762mm), mit Tischfuß, Lautsprecher 260,00 50“ Plasma Monitor (1366x768 Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 1270mm), mit Bodenstandfuß, Lautsprecher 720,00 61“ Plasma Monitor (1366x768 Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 1549mm) mit Wandhalter, Lautsprecher 1.220,00 Set 3: Business Präsentation, LCD Projektor ~3000 ANSI Lumen, Leinwand 2,10 x 1,60 m (Aufprojektion), Notebook mit Betriebssystem WinXP 640,00 Aktiv Beschallung für Stände bis 40 m2: Anschluss von Mikrofon/Musikquelle möglich (inkl. drahtgebundenem Handmikrofon 285,00 Live Beschallung für Stände bis 40 m2, Sprache und Musik, 4 Lautsprecher, Verstärker, Tonpult, EQ, CD Player, 1 Funkmikrofon 680,00 Ort / Datum 2.10 EUR Small PC Office Notebook mit Betriebssystem WinXP, Laserdrucker Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.10 Übersicht Zusatzausstattungen productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 3 ŷ Abbildungen 301 302 303 304 305 215 216 300 200 201 202 141, 140, 203 142, 204 212 213 LCD Display Beamer VHS Video Präsenter Plasma Displays Set 2 Set 6 2.10 Stand: Juni 2012 2.11 AGB Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Mietbedingungen der Meplan GmbH 1. Allgemeines 1.1 Allen Rechtsgeschäften und Angeboten liegen nur unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Dies gilt auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte. Von unseren Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit; dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Mietbedingungen gelten sowohl für vorgefertigte Stände (Systemstände) als auch für individuell in Auftrag gegebene Stände (Designstände). 1.2 Die überlassenen Messestände (System- oder Designstände) werden grundsätzlich nur mietweise überlassen. Daher sind ausdrücklich alle gelieferten Teile lediglich vermietet, es sei denn im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung werden die Elemente ausdrücklich als Verkaufsteile ausgewiesen. 1.3 Angebote, die wir dem Kunden unterbreiten, dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden. Der Vertragsschluss kommt dergestalt zustande, dass wir dem Kunden auf sein Angebot eine Auftragsbestätigung zukommen lassen. 1.4 Alle Vereinbarungen, Bestellungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Hat der Kunde bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn keine Auftragsbestätigung erhalten, so ist uns dies umgehend schriftlich mitzuteilen. Mit der Auftragsbestätigung übermitteln wir einen Aufbauplan und eine Aufstellung der bestellten Leistungen. 1.5 Wenn Montagen durch uns durchgeführt werden, so gelten für die Montageleistungen zusätzlich besondere Vereinbarungen. 2. Preise 2.1 Die Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart, zuzüglich gesetzlicher MwSt. Alle Preise verstehen sich zur mietweisen Gestellung, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Messelaufzeit. 2.2 Nicht im Preis enthalten sind, sofern nichts anderes vereinbart, die messeseitigen Anschlusskosten, Kosten für Genehmigungsverfahren (z. B. Statik) sowie die Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften, Speditionen, Abfer tigungsorganen, Zollbehörden etc. erhoben werden. 2.3 Neue Belastungen der Mietsache, die durch Erhöhung der MwSt., Beförderungssteuer, Zölle, Ausfuhr-Abgaben, Überseefrachten oder ähnliche behördliche Maßnahmen oder Anordnungen nach Vertragsabschluss entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. 2.4 Wir sind berechtigt, Erhöhungen unserer Einkaufspreise gegenüber dem Stand zum Vertragsabschluss dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen, soweit diese auf Änderungen gemäß Ziffer 2.3 beruhen. 2.5 Eine Preisanpassung kann jeder Vertragsteil nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss verlangen, wenn sich die Preise für das benötigte Material oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5 % verändert haben. Der Vertragsteil, der die Anpassung verlangt, hat die Voraussetzungen hierfür nachzuweisen. 2.6 Bei Systemständen werden Planänderungen nach der dritten Änderung mit einer Pauschale von EUR 25,00 zzgl. MwSt. je Änderung berechnet. Ab dem Aufbaubeginn werden Änderungen am Standlayout bei System- und Designständen nur unter Vorbehalt der Durchführbarkeit und mit zusätzlichen Kosten (Stundensatz EUR 45,00 zzgl. Material zzgl. MwSt.) ausgeführt. 3. Lieferzeit und Lieferverzug 3.1 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. 3.2 Wird unsere Lieferung durch einen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden Zustand verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir für die Dauer der Behinderung und Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Entschädigungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, bei einer derartigen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung, welche länger als 4 Wochen dauert, vom Vertrag zurückzutreten. 2.11 3.3 Wir sind nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen, die durch staatliche Beschränkung der Einfuhr, wie Devisenbewirtschaftungen usw., hervorgerufen werden. 4. Zahlungsbedingungen 4.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 4.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insofern befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Zurückbehaltungsrechts – insbesondere des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts im Sinne von § 369 HGB – ist ausgeschlossen. 4.3 Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber in Zahlung. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bis zur Einlösung des Wechsels bleibt der Zahlungsanspruch bestehen. 4.4 Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit entfallen lassen, sind wir berechtigt, die Zahlung sämtlicher noch offener, bereits fälliger Forderungen sofort zu verlangen und, sofern eine entsprechende Zahlung trotzt Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist unterbleibt, von dem Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Gegenstände zurückzunehmen. 4.5 Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere wegen Verzögerung der Leistung, bleibt hiervon unberührt. 5. Sicherheitsvorkehrungen/Verpflichtungen des Kunden 5.1 Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher. Die Schließmechanismen dienen allein als Sichtschutz. Es wird daher dringend die Bestellung einer Standbewachung empfohlen. Es wird dem Kunden zudem dringend empfohlen, sowohl die vollständige Mietsache als auch Ausstellungsstücke oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern (Wert ca. EUR 500,00 je m² - Standbau). Wir haften nicht für am Stand hinterlassene Gegenstände. 5.2 Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass auch durch die Herstellung und Lieferung von nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, uns von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und für alle Schäden aufzukommen, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen. 5.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Standbegrenzungswände zu bestellen. Es ist nicht erlaubt, Rückwände vom Standnachbarn zu eigenen Begrenzungszwecken zu nutzen. 6. Einlagerung Grundsätzlich werden keine Gegenstände des Kunden für diesen eingelagert. Sofern eine Einlagerung im Einzelfall gewünscht ist, setzt dies voraus, dass ein entsprechender Einlagerungsschein ausgestellt wurde. Für die eingelagerten Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. 7. Regelung für Mietverträge 7.1 Das Mietgut wird ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum überlassen. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen. Die Untervermietung ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet. Stand: Juni 2012 AGB productronica 12. – 15. November 2013 7.2 Der Zustand und die Vollzähligkeit des Mietguts sind vom Kunden beim Empfang zu prüfen. § 377 HGB gilt insoweit entsprechend. Über die Übergabe (Abnahme) wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Abnahme erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch bis spätestens 18.00 Uhr am Tag vor der Eröffnung der Messe. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Gesamtleistung nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 7.3 Da es sich beim Mietgut um gebrauchte Sachen handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch. Dies gilt auch für materialtypische Farb- und Oberflächenabweichungen. 7.4 Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung geht von uns auf den Mieter über, wenn das Mietgut übergeben wurde. Verlust und Beschädigungen am Mietgut sind vom Kunden unverzüglich an uns zu melden, um gemeinsame Maßnahmen zur Schadensminderung/-beseitigung abzustimmen. Die Gefahrtragung des Kunden endet mit der Rückgabe an uns. 7.5 Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Verluste und Schäden am Mietgut in der Zeit, in der sich das Mietgut in seiner Obhut befindet. Er leistet Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für Herstellung/Reparatur des Mietgutes, maximal bis zu dessen Wert bei der Übergabe an den Kunden. Wir empfehlen dem Kunden, das Mietgut gegen Verlust, Beschädigung und Vandalismus auf seine Kosten zu versichern. Der Versicherungswert des Mietguts wird von uns auf Wunsch mitgeteilt. Beschädigte Systemwände werden zum Stückpreis von EUR 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. 7.6 Das Mietverhältnis endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung (Messe) und der Abbau beginnt unmittelbar mit dem Ende, sofern nichts anderes vereinbart ist. Am Mietstand hinterlassene Gegenstände werden ohne Wertersatz entsorgt. 7.7 Dem Kunden obliegt die Obhut- und Aufsichtspflicht bezüglich des gesamten Mietgegenstandes ab Übergabe bis 2 Stunden nach Messende. Verletzt der Kunde die Obhut- und Aufsichtspflicht, hat er uns den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. 7.8 Für die in der Grundausstattung enthaltenen Gegenstände, die der Kunde im Einzelfall nicht benötigt, wird keine anteilige Mietrückzahlung geleistet. Diese Gegenstände können auch nicht getauscht oder gegen andere Leistungen aufgerechnet werden. 8. Haftungsbegrenzung Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden wird – vorbehaltlich Satz 3 – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Für fahrlässig verursachte sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haften wir ebenfalls, allerdings beschränkt auf die vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungsregelungen gelten sowohl für gesetzliche wie auch vertragliche Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aufgrund von Gewährleistungsvorschriften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 2.11 2.11 Seite 2 / 2 9. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte 9.1 Die Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. 9.2 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 9.1 enthaltenen Verpflichtungen, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des zwischen den Parteien vereinbarten Mietentgelts für das betroffene Mietgut, mindestens EUR 5.000,00, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleiben unberührt. 9.3 Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgelts verbleiben uns die Urheberrechte an den in Ziffer 9.1 genannten Unterlagen und an den von uns hergestellten Werken. 9.4 Wir sind berechtigt, unseren Firmennamen in angemessener Größe an den von uns oder nach den Plänen des Kunden hergestellten Gegenständen, insbesondere Messeständen anzubringen. Wir sind zudem berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden Bildmaterial der gelieferten Leistungen zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu nutzen. 10. Datenverarbeitung Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand 11.1 Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist München. 11.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden bei dem Gericht geltend zu machen, das für den Ort, an dem der Kunde seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, zuständig ist. 11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention 1980 (CISG), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz oder seinen Wohnsitz im Ausland hat. 11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Stand: Juni 2012 2.12 Designstände Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor- / Durchwahl ŷ MEPLAN DESIGN Ein Team von Architekten, Designern und Marketingprofis sorgt für das optimale Zusammenspiel eines außergewöhnlichen Standdesigns, einer perfekt abgestimmten Messevorbereitung und einer absolut verlässlichen Projektabwicklung. Hochwertigste Standbautechnik, individuell gefertigte Unikate und exklusivste Ausstattungsdetails: MEPLAN DESIGN legt höchsten Wert auf das Besondere, das Einzigartige, auf den puren Perfektionismus. Hochwertigste Messearchitektur – Kreativ beeindruckende Standdesigns in Ihrer Corporate Identity – Maßgeschneidert individuelle, auf Ihre Messeziele abgestimmte Konzeption – Exklusiv hochwertigste Messearchitekturen mit exklusivster Ausstattung – Zielorientiert perfekt abgestimmte Projektabwicklung – Professionell Projektbetreuung durch ein Team von Architekten, Designern und Marketingprofis Ort / Datum 2.12 Telefax mit Vor- / Durchwahl ŷ Faxanfrage +49 89 949-24989 ŷ E-Mailanfrage [email protected] Durch die Angabe Ihres Budgets stellen Sie sicher, dass wir Ihnen ein Standkonzept basierend auf Ihren Vorstellungen und Anforderungen entwickeln können, welches optimal auf Ihr Messeziel ausgerichtet ist. Ihr Budget ca. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Designstände productronica 12. – 15. November 2013 2.12 2.12 Seite 2 / 2 Stand: Juni 2012 2.13 Trennwände / Malerarbeiten Trennwand, Holz neuwertig, Oberfläche glatt Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – für dessen Standfläche Standbegrenzungswände (Trennwand, Holz neuwertig – unbehandelt) entsprechend der Standgröße zum Preis von 50,90 EUR/lfd.m zzgl. ges. MwSt. ŷ Hinweis Trennwand, Holz neuwertig (Oberfläche glatt, Deckschicht mit 10 mm rohen Spanplatten): Dieses neu entwickelte Produkt ermöglicht Ihnen ein deutlich verbessertes Erscheinungsbild mit glatten Oberflächen. Im Gegensatz zur Trennwand, Holz gebraucht, Formular 2.14, ist hier ein ebenmäßiges Tapezieren und Streichen möglich. Wir empfehlen Ihnen diese Form der Trennwand. Nähere Informationen und Bildmaterial zu Trennwänden entnehmen Sie bitte Formular 2.15 ŷ Standtrennwände / Blenden / Türen Beschreibung Trennwand (Kabinenwand und Stützwände) Blende (ohne Deckschicht) Ausführung gemäß Formular 2.12 Tür * Bitte teilen Sie uns die Farbtonbezeichnung und die entsprechende Farbtonnummer, sowie das Farbsystem (HKS, RAL, Pantone o.ä.) mit. Wir weisen darauf hin, dass die Farbangaben nur als Richtwert gesehen werden dürfen. Die aufgebrachte Farbe kann vom angeforderten Farbton abweichen. Oberfläche einseitig mit Raufaser tapeziert ungestrichen Oberfläche einseitig mit Dispersionsanstrich weiß Oberfläche einseitig mit Dispersionsanstrich farbig lfd.m à 62,10 EUR 1) 2) lfd.m à 22,00 EUR 1) 2) lfd.m à 97,29 EUR 1) 2) lfd.m à 63,65 EUR 1) 2) lfd.m à 98,84 EUR 1) 2) lfd.m à 73,82 EUR 1) 2) lfd.m à 109,01 EUR 1) 2) * Farbtonbezeichnung Oberfläche einseitig mit Raufaser tapeziert Dispersionsanstrich weiß Oberfläche einseitig mit Raufaser tapeziert Dispersionsanstrich farbig * Farbtonbezeichnung Oberfläche unbehandelt mit kundeneigener Tapete tapeziert (Lieferung bis 3 KW vor Messebeginn) Oberfläche unbehandelt lfd.m à 67,71 EUR 1) 2) lfd.m à 26,00 EUR 1) 2) lfd.m à 102,90 EUR 1) 2) lfd.m à 75,75 EUR 1) 2) lfd.m à 30,00 EUR 1) 2) lfd.m à 110,94 EUR 1) 2) lfd.m à 67,64 EUR 1) 2) lfd.m à 29,00 EUR 1) 2) lfd.m à 102,83 EUR 1) 2) lfd.m à 50,90 EUR 1) 2) lfd.m à 18,00 EUR 1) 2) lfd.m à 86,09 EUR 1) 2) Kabine soll nicht von innen tapeziert sein (Innen-Tapezierung der Kabine wird standardmäßig ausgeführt und kostet zusätzlich 14,00 EUR/lfd.m Wand inkl. Tür zzgl. ges. MwSt.) Ort / Datum 2.13 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Trennwände / Malerarbeiten Trennwand, Holz neuwertig, Oberfläche glatt productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Erläuterungen zum Holz Trennwandbau ŷ Trennwand (unbehandelt) 2,50 m hoch Die Trennwände sind in den Maßen 0,25; 0,50; 0,75 und 1,00 m vorhanden. Bei Wandlängen über 5,00 m sind Stützwände zwingend erforderlich. Die Preise für Tapezieren und Streichen beziehen sich auf lfd.m und sind daher nur einseitig zu verstehen. Für doppelseitig tapezierte oder gestrichene Wände (z.B. Kabinen- oder Trennwände) gelten die tatsächlich bearbeiteten Laufmeter. ŷ Blende (unbehandelt) 0,40 m hoch Die Blenden sind in den Maßen 1,00; 1,50; 2,00; 3,00; 4,00; 5,00; 6,00 m vorhanden. Die Blenden werden in einer Höhe von 2,50 m (Oberkante) an den Standwänden befestigt und haben eine Höhe von 40 cm. Die lichte Durchgangshöhe beträgt 2,10 m. Für Blenden über 5 m Länge wird ein Stützpfeiler und ebenso eine Stützblende zur Rückwand benötigt. ŷ Türe (unbehandelt) 1,00 m breit, 2,50 m hoch Die Türelemente sind mit gleichsperrenden Schlössern ausgestattet, für die individuelle Sperrung kann beim Bewachungsdienst eine Schlüssellochsperrung zum Preis von 8,95 EUR erworben werden. 2.13 Seite 2 / 2 ŷ Hinweis zur Bestellung Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind. Für Aufträge, die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen: 1) Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,00 EUR/Best. 2) Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,00 EUR/Best. Am letzten Aufbautag werden generell 75,00 EUR Verspätungszuschlag fällig. Die Trennwände werden, sofern nicht anders bestellt, unbehandelt mit Gebrauchsspuren aufgebaut. Tapezierung und Anstrich müssen mit diesem Formular bestellt werden. Bei selbst oder durch Dritte unzulässigerweise angebrachten Tapeten wird die notwendige Wiederinstandsetzung des Trennwandmaterials mit 13,30 EUR je m2 in Rechnung gestellt. Die verwendeten Anstrichmaterialien sind umweltfreundlich und frei von Schadstoffen. Vorarbeiten an ausstellereigenen Trennwänden sind in den Preisen nicht enthalten. Für sonstige Maler- und Lackierarbeiten werden auf Anfrage Preisangebote erstellt. Bitte beachten: Die Bearbeitung der Bestellung ist nur mit Plan oder Skizze möglich (s. Formular 2.17). Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11 Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellver treterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. 2.13 Stand: Juni 2012 2.14 Trennwände / Malerarbeiten Trennwand, Holz gebraucht Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – für dessen Standfläche Standbegrenzungswände (Trennwand, Holz gebraucht – unbehandelt) entsprechend der Standgröße zum Preis von 20,00 EUR/lfd.m zzgl. ges. MwSt. ŷ Hinweis Trennwand, Holz gebraucht: Diese Trennwand weist erhebliche Gebrauchsspuren durch Mehrfachverwendung auf und ist nicht undekoriert zu verwenden. Die Unebenheiten in der Oberfläche lassen sich auch durch Tapezierung nicht vollständig beheben. Holztrennwände mit glatter Oberfläche, die ein ebenmäßi- ges Tapezieren und Streichen ermöglicht, können Sie mit Formular 2.13 bestellen. Nähere Informationen und Bildmaterial zu Holztrennwänden entnehmen Sie bitte Formular 2.15. ŷ Standtrennwände / Blenden / Türen Beschreibung Trennwand (Kabinenwand und Stützwände) Tür Blende * Bitte teilen Sie uns die Farbtonbezeichnung und die entsprechende Farbtonnummer, sowie das Farbsystem (HKS, RAL, Pantone o.ä.) mit. Wir weisen darauf hin, dass die Farbangaben nur als Richtwert gesehen werden dürfen. Die aufgebrachte Farbe kann vom angeforderten Farbton abweichen. Oberfläche gebraucht, einseitig mit Raufaser tapeziert ungestrichen lfd.m à 34,00 EUR 1) 2) lfd.m à 22,00 EUR 1) 2) lfd.m à 58,00 EUR 1) 2) Oberfläche gebraucht, einseitig mit Raufaser tapeziert mit Dispersionsanstrich weiß lfd.m à 45,00 EUR 1) 2) lfd.m à 26,00 EUR 1) 2) lfd.m à 69,00 EUR 1) 2) Oberfläche gebraucht, einseitig mit Raufaser tapeziert mit Dispersionsanstrich farbig * Farbtonbezeichnung lfd.m à 59,00 EUR 1) 2) lfd.m à 30,00 EUR 1) 2) lfd.m à 83,00 EUR 1) 2) Oberfläche gebraucht, unbehandelt (Gebrauchsspuren, nicht alleinstehend verwendbar, muss dekoriert werden) lfd.m à 20,00 EUR 1) 2) lfd.m à 18,00 EUR 1) 2) lfd.m à 44,00 EUR 1) 2) Kabine soll nicht von innen tapeziert sein (Innen-Tapezierung der Kabine wird standardmäßig ausgeführt und kostet zusätzlich 14,00 EUR/lfd.m, Wand inkl. Tür zzgl. ges. MwSt.) Ort / Datum 2.14 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.14 Trennwände / Malerarbeiten Trennwand, Holz gebraucht productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Erläuterungen zum Holz Trennwandbau ŷ Trennwand (unbehandelt) 2,50 m hoch Die Trennwände sind in den Maßen 0,25; 0,50; 0,75 und 1,00 m vorhanden. Bei Wandlängen über 5,00 m sind Stützwände zwingend erforderlich. Die Preise für Tapezieren und Streichen beziehen sich auf lfd.m und sind daher nur einseitig zu verstehen. Für doppelseitig tapezierte oder gestrichene Wände (z.B. Kabinen- oder Trennwände) gelten die tatsächlich bearbeiteten Laufmeter. ŷ Blende (unbehandelt) 0,40 m hoch Die Blenden sind in den Maßen 1,00; 1,50; 2,00; 3,00; 4,00; 5,00; 6,00 m vorhanden. Die Blenden werden in einer Höhe von 2,50 m (Oberkante) an den Standwänden befestigt und haben eine Höhe von 40 cm. Die lichte Durchgangshöhe beträgt 2,10 m. Für Blenden über 5 m Länge wird ein Stützpfeiler und ebenso eine Stützblende zur Rückwand benötigt. ŷ Türe (unbehandelt) 1,00 m breit, 2,50 m hoch Die Türelemente sind mit gleichsperrenden Schlössern ausgestattet, für die individuelle Sperrung kann beim Bewachungsdienst eine Schlüssellochsperrung zum Preis von 8,95 EUR erworben werden. Seite 2 / 2 ŷ Hinweis zur Bestellung Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind. Für Aufträge, die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen: 1) Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,00 EUR/Best. 2) Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,00 EUR/Best. Am letzten Aufbautag werden generell 75,00 EUR Verspätungszuschlag fällig. Die Trennwände werden, sofern nicht anders bestellt, unbehandelt mit Gebrauchsspuren aufgebaut. Tapezierung und Anstrich müssen mit diesem Formular bestellt werden. Bei selbst oder durch Dritte unzulässigerweise angebrachten Tapeten wird die notwendige Wiederinstandsetzung des Trennwandmaterials mit 13,30 EUR je m2 in Rechnung gestellt. Die verwendeten Anstrichmaterialien sind umweltfreundlich und frei von Schadstoffen. Vorarbeiten an ausstellereigenen Trennwänden sind in den Preisen nicht enthalten. Für sonstige Maler- und Lackierarbeiten werden auf Anfrage Preisangebote erstellt. Bitte beachten: Die Bearbeitung der Bestellung ist nur mit Plan oder Skizze möglich (s. Formular 2.17). Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11 Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellver treterin der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. 2.14 Stand: Juni 2012 2.15 Trennwände / Malerarbeiten Informationen zu Holzwänden Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Erläuterung Trennwand, Holz neuwertig Formular 2.13 ŷ Erläuterung Trennwand, Holz gebraucht Formular 2.14 Diese neu entwickelte Trennwand ermöglicht Ihnen ein deutlich verbessertes Erscheinungsbild mit glatten Oberflächen und bietet eine hochwertige Alternative zur bisherigen Trennwand, Holz gebraucht (Formular 2.14). Im Gegensatz zur Trennwand, Holz gebraucht, ist hier ein ebenmäßiges Tapezieren und Streichen möglich. Diese Trennwand weist erhebliche Gebrauchsspuren durch Mehrfachverwendung auf und ist nicht alleinstehend und undekoriert zu verwenden. Die Unebenheiten in der Oberfläche dieser Holztrennwand lassen sich auch durch Tapezierung nicht beheben. Wir empfehlen mit Formular 2.13 Trennwände, Holz neuwertig mit glatter, ebenmäßiger Oberfläche zu bestellen. Nur hier ist ein ebenmäßiges Tapezieren und Streichen möglich. ŷ Bespielrechnung für Trennwandbau ŷ Bespielrechnung für Trennwandbau Holz neuwertig Holz gebraucht Beschreibung Trennwand neuwertig EUR (A) 11 x 67,71 = 744,81 einseitig tapeziert und weiß gestrichen Trennwand (B) 2 x 20,00 = 40,00 1 x 102,90 = 102,90 (A) 11 x 45,00 = 495,00 Trennwand (B) 2 x 20,00 = 40,00 Türe 1 x 69,00 = 69,00 einseitig tapeziert und weiß gestrichen 9 x 26,00 = 234,00 tapeziert, gestrichen (6 Front-, 3 Stützblenden) Gesamt Trennwand gebraucht roh, unbehandelt (Kabine innen) einseitig tapeziert und weiß gestrichen Blende EUR einseitig tapeziert und weiß gestrichen roh, unbehandelt (Kabine innen) Türe Beschreibung Blende 9 x 26,00 = 234,00 tapeziert, gestrichen (6 Front-, 3 Stützblenden) 1.121,71 Gesamt 838,00 3m 6m 3m Beispiel für Stützwände, unbehandelte Holztrennwand Holzwand neuwertig 2.15 Holzwand unbehandelt Stand: Juni 2012 2.15 Trennwände / Malerarbeiten Informationen zu Holzwänden productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Geschäftsbedingungen für den Trennwandaufbau und Malerarbeiten Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11 Auf diesem Vordruck können Trennwände, Türelemente und Blenden gegen Gebühr bestellt werden. Das vorhandene Material ist kein Systemstandmaterial, die Trennwände bestehen aus einem mit Hartfaserplatten verkleideten Holzrahmen. Die Messe München GmbH, vertreten durch die MEPLAN GmbH ist berechtigt, die Trennwand- und Malerarbeiten durch eine Vertragsfirma der MEPLAN GmbH ausführen zu lassen. Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind. Für Aufträge, die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen: 1) Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,– EUR je Bestellung 2) Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,– EUR je Bestellung Am letzten Aufbautag werden generell 75,– EUR Verspätungszuschlag fällig. Die Trennwände sind ungestrichen und werden, wenn nicht anderweitig bestellt, in bearbeitungsfähigem Zustand aufgebaut. Erforderliche Klebe-, Tapezier- und Malerarbeiten dürfen jedoch nur von den zuständigen Vertragsfirmen der Meplan GmbH ausgeführt werden. Reklamationen wegen etwaiger Mängel oder Schäden, die auf die Trennwand- oder Malerarbeiten zurückzuführen sind, sind der MEPLAN GmbH unverzüglich vor Bezug des Standes, spätestens aber am letzten Aufbautag, schriftlich mitzuteilen, damit der Mangel abgestellt werden kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die MEPLAN GmbH. Die MEPLAN GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die MEPLAN GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere für die Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die MEPLAN GmbH für Folgeschäden nicht und im übrigen der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Satz der Vergütung, den der Aussteller an die MEPLAN GmbH für Tapezier- und Malerarbeiten zu zahlen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht zugunsten der Betriebshaftpflichtversicherung der MEPLAN GmbH. Wegen Unfallgefahr dürfen die bei der MEPLAN GmbH bestellten Trennwände vom Aussteller oder dessen Beauftragten nicht ohne die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der MEPLAN GmbH verändert oder abgebaut werden. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. Zur Anbringung von schweren Gegenständen sind die Trennwände nicht geeignet, leichte Gegenstände können mit Hilfe der Nagelleisten (s. Konstruktions- und Detailzeichnung) angebracht werden. Tackern ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Auf Trennwänden und Blenden, die dem Aussteller von der MEPLAN GmbH zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne vorherige Tapezierung keine Malerarbeiten durchgeführt werden. Hat der Aussteller derartige Malerarbeiten für Trennwände bzw. Blenden beauftragt, die ihm von der MEPLAN GmbH zur Verfügung gestellt worden sind, so beinhaltet der Auftrag auch das Tapezieren der Wände bzw. Blenden zu den umseitigen Konditionen, selbst wenn ein solcher Auftrag vom Aussteller nicht ausdrücklich erteilt worden ist. Bei selbst oder durch Dritte unzulässigerweise angebrachten Tapeten wird die notwendige Wiederinstandsetzung des Trennwandmaterials mit 13,30 EUR je m2 in Rechnung gestellt. 2.15 Stand: Juni 2012 2.16 System-Trennwände Füllung aus Kunststoffplatte Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – für dessen Standfläche Standbegrenzungswände (weiß) entsprechend der Standgröße zum Preis von 35,00 EUR/lfd.m zzgl. ges. MwSt. ŷ Hinweis Achtung! Das Tapezieren der Systemtrennwände ist NICHT möglich! Der Wandaufbau kann auch auf Teilflächen des Standes erfolgen. Eine Bearbeitung dieser Bestellung ist nur mit Plan oder Skizze (s. Formular 2.17) möglich. ŷ Standtrennwände / Blenden / Türen Beschreibung wie oben beschrieben, weiß wie oben beschrieben, grau Trennwand (Kabinenwand und Stützwände) Tür Blende lfd.m à 35,00 EUR 1) 2) lfd.m à 31,00 EUR 1) 2) Stück à 69,00 EUR 1) 2) lfd.m à 52,00 EUR 1) 2) lfd.m à 46,00 EUR 1) 2) Stück à 96,00 EUR 1) 2) ŷ Erläuterungen zum System Trennwandbau ŷ Blende Die Blenden sind in den Maßen von 1,00 bis 5,00 m lieferbar und gestaffelt in 0,5 m-Schritten. Für Blenden über 5 m Länge wird ein Stützpfeiler und ebenso eine ŷ Trennwand Stützblende zur Rückwand benötigt. Die Blenden werden in einer Höhe von 2,50 m Die Trennwände sind in den Maßen 0,50 und 1,00 m vorhanden. Bei Wandlängen über 4,00 m sind Stützwände zwingend erforderlich. Die Wandkonstruktion besteht aus Aluminiumrahmen, weiß pulverbeschichtet. Die Höhe beträgt 2,50 m, die Elemente sind in den Breiten 1,0 m und auch in 0,5 m verfügbar. Die Wandstärke beträgt 32 mm, die Stärke der eingesetzten Kunststoff-Wandplatte beträgt 4 mm. Die Materialien sind schwer entflammbar nach DIN 4102/B1. Ort / Datum 2.16 (Oberkante) an den Standwänden befestigt und haben eine Höhe von 30 cm. Die lichte Durchgangshöhe beträgt 2,20 m. ŷ Türen Die Türelemente sind mit gleichsperrenden Schlössern ausgestattet. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.16 System-Trennwände Weiße Kunststoffplatte productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Beispielrechung für Trennwandbau – Systemwände Beschreibung EUR Wandelement 13 x 35,00 = 450,00 weiß Türe 1 x 69,90 = 69,90 weiß Blende 9 x 21,60 = 194,00 weiß, 30 cm hoch, 9 lfd. m Gesamt 718,00 ŷ Beschreibung Konstruktion: Abmessung: Wandstärke: Wandfüllung: Blende: Aluminiumrahmen, weiß, pulverbeschichtet Höhe: 2,50 m; Breite: 0,50 m und 1,00 m 32 mm Weiße Kunststoffplatte, 4 mm stark (schwer entflammbar nach DIN 4102/B1) Weiße Kunststoffplatte, Höhe 30 cm, Durchgangshöhe 2,20 m Trennwandbau – Systemwände 3m 6m 3m Beispiel für Stützwände, unbehandelte Holztrennwand Weitere Informationen zu Trennwänden bekommen sie unter „Downloads“ auf unserer Website www.meplan.de ŷ Geschäftsbedingungen für Systemwandbau Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11 Mit diesem Vordruck können Trennwände, Türelemente und Blenden gegen Gebühr bestellt werden. Die Trennwände bestehen aus einem Aluminiumrahmen mit einer weißen Kunststoffplatte als Wandfüllung. Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind. Für Aufträge, die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen: 1) Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,– EUR je Bestellung 2) Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,– EUR je Bestellung Am letzten Aufbautag werden generell 75,– EUR Verspätungszuschlag fällig. ŷ Hinweis zur Bestellung Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind. Für Aufträge, die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen: 1) Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,00 EUR/Best. 2) Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,00 EUR/Best. Am letzten Aufbautag werden generell 75,00 EUR Verspätungszuschlag fällig. Bitte beachten: Die Bearbeitung der Bestellung ist nur mit Plan oder Skizze möglich (s. Formular 2.17). Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der MMG handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben. Die Messe München GmbH vertreten durch die MEPLAN GmbH ist berechtigt, die Trennwand- und Malerarbeiten durch eine Vertragsfirma der MEPLAN GmbH ausführen zu lassen. Die Systemwand dient zur optischen Abgrenzung und darf vom Aussteller weder mit Exponaten versehen noch zur Abstützung von Standeinbauten verwendet werden. Das Einbringen von Nägeln etc. sowie das Streichen bzw. Bekleben der Wände ist nicht gestattet. Bei Beschädigung wird dem Mieter die Wiederinstandsetzung des Materials in Rechnung gestellt. Reklamationen wegen etwaiger Mängel oder Schäden, die auf die Systemwandaufbauten zurückzuführen sind, sind unverzüglich nach Bezug des Standes, spätestens aber am letzten Aufbautag, der MEPLAN GmbH schriftlich mitzuteilen, damit der Mangel abgestellt werden kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die MEPLAN GmbH. Wegen Unfallgefahr dürfen die bei der MEPLAN GmbH bestellten System-Trennwände vom Aussteller oder dessen Beauftragten nicht ohne die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der MEPLAN GmbH verändert oder abgebaut werden. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH (MMG). 2.16 Stand: Juni 2012 2.17 Grundriss-Skizze Trennwände Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Standskizze Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge! Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm) 1 : 50 (1 m = 2 cm) 2.17 Stand: Juni 2012 2.18 Container & Zelte Freigelände Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 9 49-24980 Fax +49 89 949-2 4989 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl ŷ Container ŷ Zeltlösungen Ausstattung vollisoliert, PVC Bodenbelag, Wände fertig gestrichen, Türen, Fenster, Lager, Elektroinstallation komplett mit Leuchten, Schalter, Steckdosen, Heizlüfter, Telefonkabelöffnung. Möblierung: 1 Tisch, 5 Polsterstapelstühle, 1 Aktenschrank, Garderobenleiste, 1 Kombiküche (2-Plattenherd, Spüle, Abtropfe, Kühlschrank) und Wandhängeschrank. Bitte ankreuzen Beschreibung Bitte ankreuzen EUR Container Basic 1 4 x 2,4 m, inkl. Ausstattung Preis auf Anfrage Container Basic 2 6 x 2,4 m, inkl. Ausstattung ab 1.850,00 Beschreibung Pavillons gehobene Ausstattung, div. Größen EUR Preis auf Anfrage bestellbar in Kombination mit Container- und Zeltlösungen Beschreibung Splitt ab 175,00 Terrasse ab 85,00 Fahnenmasten ab 319,00 Zäune ab 57,002) 1) 2.18 Preis pro m2 Preis pro lfm Preis auf Anfrage ab 25,501) Pagodenzelt mit Boden, 4 x 4 m weitere Größen 5 x 5 m, 6 x 6 m auf Anfrage ab 990,00 Glas-Pavillion 3x3m weitere Größen 6 x 6 m, 9 x 9 m auf Anfrage Preis auf Anfrage Doppelstockzelt div. Größen Preis auf Anfrage Preis pro m2 Ja Ich habe Interesse an einer Zusammenarbeit. Bitte kontaktieren Sie mich bezüglich eines Angebots zu: MEPLAN Container-Systeme MEPLAN Zelt- und Pavillonlösungen MEPLAN Specials Nein Ich habe kein Interesse an einer Zusammenarbeit oder einem unverbindlichen Angebot. ab 7,501) Schirme 2) Ort / Datum EUR EUR Partyzelte mit und ohne Boden, div. Größen 1) ŷ Meplan Specials Bitte ankreuzen Beschreibung Pavillion ohne Boden, 3 x 3 m weitere Größen 3 x 6 m, 4 x 4 m, 4 x 8 m auf Anfrage ŷ Pavillons Bitte ankreuzen Telefax mit Vor-/ Durchwahl 1) Grund Jein Ihr Angebot kommt noch etwas zu früh. Bitte kontaktieren Sie mich später. Monat Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 2.18 Container & Zelte Freigelände productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 Zeltlösungen vom kleinen Pavillon bis zum Doppelstock Pavillon Partyzelt Pagodenzelt Glas-Pavillon Splitt Sonnenschirm Doppelstockzelt Container Systeme von der Basic-Lösung bis zum Doppelstock Pavillons Specials Terrasse 2.18 Fahnenmasten Zäune Stand: Juni 2012 3.1 Elektro-Hauptanschluss Hallen Zweifach einreichen! Seite 1 / 3 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Vertragsbedingungen auf Seite 3: Bitte ankreuzen Pos.-Nr. 32102 Bitte ankreuzen Bitte ankreuzen Pos.-Nr. Elektro-Hauptanschluss EUR/St. 3 kW nur Wechselstrom, kein Drehstrom Einschließlich Elektroverteilung 1: 2 Wechselstromsteckdosen (230 V, 50 Hz) 1 Wechselstromsteckdose (6A) zur dauerhaften Stromversorgung (Darstellung siehe Seite 2) Elektro-Hauptanschluss inkl. E-Verteilung 4 oder CEE-Kupplung - bitte angeben 5 kW (230 V/400 V, 50 Hz) E-Verteilung 4 (siehe Seite 2) CEE 32 A 305,00 32110 10 kW (230 V/400 V, 50 Hz) E-Verteilung 4 (siehe Seite 2) CEE 32 A 421,00 E-Verteilung 4 (siehe Seite 2) CEE 32 A 548,00 32115 15 kW (230 V/400 V, 50 Hz) 32120 20 kW (230 V/400 V, 50 Hz) CEE 32 A Kupplung 32130 30 kW (230 V/400 V, 50 Hz) CEE 63 A Kupplung 819,00 32140 40 kW (230 V/400 V, 50 Hz) CEE 63 A Kupplung 1.036,00 Pos.-Nr. Elektro-Hauptanschluss EUR/St. 32150 50 kW (230 V/400 V, 50 Hz) CEE 125A 1.210,00 32165 65 kW (230 V/400 V, 50 Hz) CEE 125A 1.510,00 622,00 Wir bringen eine eigene Hauptverteilung mit Ja, der Verteiler ist mit einem Hauptschalter und einem RCD 30 mA (FI-Schutzschalter) ausgestattet. Nein, wir benötigen eine Sonderverteilung. Bitte rufen Sie mich an. 32185 85 kW (230 V/400 V, 50 Hz) CEE 125A 1.924,00 32210 100 kW (230 V/400 V, 50 Hz) 2.189,00 32225 125 kW (230 V/400 V, 50 Hz) 2.668,00 Telefonnummer 32250 150 kW (230 V/400 V, 50 Hz) 3.071,00 Wir verlegen auf unserem Stand ein Podest Bitte beachten Sie: Die Kosten für den Stromverbrauch der Stromanschlüsse sind im Hauptanschlusspreis inbegriffen. Werden Bestellungen/Pläne später als 5 Kalendertage vor dem offiziellem Aufbaubeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 32853) von 90,00 EUR berechnet. Für die Bereitstellung eines Elektro-Hauptanschlusses ist das Einreichen einer Planskizze (Vordruck 3.4) unbedingt erforderlich. 3.1 EUR/St. 32105 Die Stromversorgung erfolgt im TN-S System (3 Phasen, 1 Neutralleiter, 1 Schutzleiter). Bei Verwendung von Elektroverteilern der Messe München wird die Erdung ausschließlich von den zuständigen Elektroservicepartnern ausgeführt. In Abhängigkeit von Art und Ausführung der Standkonstruktion sind Anschlüsse an den Schutzleiter (Erdung/Potentialausgleich) nach DIN ENVDE 0100 vorgeschrieben (siehe auch: Merkblatt für die Elektroinstallation in Messeständen). Ort / Datum 159,00 Ja, die lichte Höhe zwischen Hallenboden und Podest beträgt ca. cm Nein Ja, wir benötigen einen Potentialausgleich für eine Abhängekonstruktion (nur Übergabepunkt am Elektrohauptanschluss Hallenboden, Pos.-Nr. 32872 15,80 EUR). Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den Traversen mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 3.1 Elektro-Hauptanschluss Hallen productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 3 ŷ Erklärung Elektroverteiler für den Hauptanschluss Nachfolgend erhalten Sie eine Beschreibung und schematische Darstellung der im Elektro-Hauptanschluss 3 kW enthaltenen E-Verteilung 1 und der in den ElektroHauptanschlüssen 5 kW bis 15 kW enthaltenen E-Verteilung 4. Wird im Vorfeld der Veranstaltung bei den Elektro-Hauptanschlüssen bis 15 kW eine CEE 32 A-Kupplung bestellt, so wird bei einer nachträglichen Bestellung (während der Aufbauzeit) der E-Verteilung 4 diese mit 128,00 EUR/St. berechnet. Bis maximal 3 kW Bis maximal 15 kW E-Verteilung 4 2 Wechselstromsteckdosen (16 A) für Wechselstromverbraucher und -geräte (z.B. Videogeräte etc.) und 1 Wechselstromsteckdose (6 A) zur dauerhaften Stromversorgung (zB. Kühlschrank, Faxgerät etc.) 331 276 Maße Gehäuse E-Verteilung: B = 276 mm H = 637 mm T = 211 mm 120 120 637 Maße Gehäuse E-Verteilung: B = 276 mm H = 637 mm T = 181 mm 637 331 276 276 1x CEE Steckdose 16 A für 230 V/400 V, 50 HzDrehstromanschlüsse, 2 Wechselstromsteckdosen (16 A), 1 Wechselstromsteckdose (6 A) zur dauerhaften Stromversorgung (z.B. Kühlschrank, Faxgerät etc.) 276 E-Verteilung 1 ŷ Zusätzliche Elektroverteiler für den Hauptanschluss Sollte die E-Verteilung 4 den Anforderungen nicht genügen, kann im Austausch die E-Verteilung 2 oder 3 bestellt werden. Diese wird zusätzlich zum Anschlusspreis der Pos.-Nr. 32105-32115 verrechnet – eine Gutschrift für die E-Verteilung 4 kann leider nicht erfolgen. Alle Elektroverteilungen sind mit einem Hauptschalter, einem oder mehreren RCD 30 mA (FI-Schutzschalter) und Sicherungsautomaten mit BCharakteristik bestückt und können durch den mitgelieferten Haken an einer Wand aufgehängt werden. Bis maximal 15 kW Bis maximal 20 kW 5 Wechselstromsteckdosen (16 A) für Wechselstromverbraucher und -geräte (z.B. Videogeräte etc.) und 1 Wechselstromsteckdose (6 A) zur dauerhaften Stromversorgung (z.B. Kühlschrank, Fax etc.) EUR/St. Menge Pos.-Nr. 32603 134,00 276 518 331 120 637 276 276 E-Verteilung 2 460 32602 827 Pos.-Nr. Maße Gehäuse E-Verteilung: B = 276 mm H = 637 mm T = 181 mm 120 Menge E-Verteilung 3 EUR/St. 9 Wechselstromsteckdosen (16 A) für Wechselstromverbraucher und -geräte (z.B. Videogeräte etc.) und 1 Wechselstromsteckdose (6 A) zur dauerhaften Stromversorgung (z.B. Kühlschrank, Fax etc.) 341,00 Maße Gehäuse E-Verteilung: B = 276 mm H = 827 mm T = 181 mm Es können auf Anfrage auch kundenspezifische Hauptverteilungen zusammengestellt werden. Ort / Datum 3.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 3.1 Elektro-Hauptanschluss Hallen productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 3 ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität 1. Für die Bestellung eines Hauptanschlusses ist der Vordruck 3.1 zu benutzen. Die Bestellung und die Standskizze sind spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn bei der Messe München GmbH (MMG), Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, einzureichen. Eine Gewähr für termingerechte Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. 2. Werden Bestellungen/Pläne später als 5 Kalendertage vor dem offiziellem Aufbaubeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 32853) von 90,00 EUR berechnet. Darüber hinaus behält die MMG sich vor, für nach Einsendeschluss eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben. Die Elektroinstallationen sind nur mietweise überlassen. 3. Die Verlegung der Zuleitung erfolgt soweit wie möglich in den Spartenkanälen, von diesen aus bis zu dem – über Vordruck 3.4 bestellten – ebenerdigen Übergabepunkt. Elektroinstallationen innerhalb des Standes können ab dem Übergabepunkt MMG/Aussteller durch ausstellereigene Elektro-Fachkräfte oder Elektro-Fachfirmen ausgeführt werden (siehe auch Vordruck 3.3). Die Benutzung der Spartenkanäle ist nur den Servicepartnern der MMG vorbehalten. 4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften (u. a. die DIN VDE 0100) wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre erfolgt keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt. 5. Alle Elektroinstallationen der Messestände werden von einem Sachverständigen nach den am Messeplatz München geltenden Bestimmungen geprüft und abgenommen. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Die Kosten für die Abnahme durch den Sachverständigen sind im Anschlusspreis enthalten. Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10mm²) zu versehen (VDE 0100 Teil 711). Der Übergabepunkt am Hallenboden kann über den Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden. 3.1 6. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmaßliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmaßliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Messe München GmbH, Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. 7. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die nicht von der MMG vorgenommen wurden, werden die Arbeitszeitkosten nach Aufwand verrechnet. 8. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbaubeginn möglich; bei späterem Rücktritt werden die bestellten Anschlüsse berechnet. 9. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsende die gesamte Stromversorgung durch den in den Hauptanschluss eingebauten Hauptschalter abzuschalten. Ausgenommen hiervon sind die Stromkreise für Geräte, die dauerhaft mit Strom versorgt werden müssen (separate Steckdosen und Stromkreise nötig). Der Aussteller trägt die volle Haftung für seine Elektroinstallation und deren Gebrauch innerhalb seiner Ausstellungsfläche. 10. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Messe München GmbH vor, nach Veranstaltungsende die gesamte Stromversorgung der Aussteller abzuschalten. 11. Der bestellte Elektrohauptanschluss steht bereits im Rahmen der Aufbauzeit zur Verfügung. 12. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH sind Vertragsbestandteil. Stand: Juni 2012 3.3 Zusätzliche Elektroinstallation Zweifach einreichen! Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Mit diesem Vordruck können Sie ausgehend von Ihrem Elektro-Hauptanschluss (Bestellung über Vordruck 3.1 bzw. 3.2) Standinstallationen über die Messe München GmbH (MMG) bestellen. Für Standinstallationen in größerem Umfang erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Achtung: Zum Abhängen geeignete Beleuchtungskörper/Lichtsysteme siehe Vordruck 4.3. Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Vertragsbedingungen auf Seite 2: Menge Pos.-Nr. 32802 Artikel EUR/St. bzw. m Halogenstrahler 300 W mit Ausleger (Abbildung s. S. 2) 32,00 32804 Halogenscheinwerfer bis 500 W (Abbildung s. S. 2) 28,00 32821 Klemmstrahler mit Ausleger HI-Spot 100 W (Abbildung s. S. 2) 26,00 32772 SCHUKO Tischsteckdose, 6fach, 5 m 19,50 32764 SCHUKO Verlängerungskabel bis 5 m 11,00 16,40 32766 SCHUKO Verlängerungskabel bis 10 m 32706 Leitung 3 x 1,5 mm2, fest verlegt – Kosten pro Laufmeter (ohne Stecker / Kupplung) 5,30 32707 Leitung 5 x 1,5 mm , fest verlegt – Kosten pro Laufmeter (ohne Stecker / Kupplung) 5,70 32708 Leitung 3 x 2,5 mm2, fest verlegt – Kosten pro Laufmeter (ohne Stecker / Kupplung) 5,90 32709 Leitung 5 x 2,5 mm2, fest verlegt – Kosten pro Laufmeter (ohne Stecker / Kupplung) 32785 Transformator 1 kVA / 110 V 208,00 32786 Transformator 2 kVA / 110 V 288,00 2 Bitte beachten Sie: Die genannten Preise beinhalten die mietweise Überlassung des Materials, Lieferung und Montage. Anfrage über Erstellung eines Angebots, Sonderleistungen etc. Bitte rufen Sie mich an. Ich möchte beraten werden. Pos.-Nr. 32850 Arbeitszeitkosten Arbeitszeiten für sonstige Elektroinstallationen 6,85 EUR/Stunde 53,85 Die MMG behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben. Telefonnummer Ort / Datum 3.3 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 3.3 Zusätzliche Elektroinstallation productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Beispielabbildungen Standbeleuchtung 32802 Halogenstrahler 300 W mit Ausleger 32804 Halogenscheinwerfer, schwenkbar bis 500 W 32821 Klemmstrahler mit Ausleger HI-Spot 100 W Die Elektroservicepartner der Messe München GmbH bieten Ihnen eine maßgeschneiderte und kostengünstige Elektroinstallation inkl. Beleuchtung für Ihren Messestand. Das Leistungsspektrum: – Elektrotechnik komplett vom Hauptanschluss bis zum Verbraucher (Licht, Kraft, Maschinen, usw.) – Individuelle Stand- und Objektbeleuchtung Ihr Vorteil: – Kompetente Beratung und Planungsunterstützung durch messeeerfahrene Fachkräfte – Keine Materialinvestition, nur Anmietung des benötigten Materials – Hohe Materialverfügbarkeit während der gesamten Aufbauzeit (auch am Wochenende/Feiertag) – Flexibel verfügbares, messeerfahrenes Fachpersonal, d. h. keine Bereitschafts-, Anfahrts- und Übernachtungskosten – Ausschließliche Verwendung von zulässigem und geprüftem Material, somit keine kosten- und zeitintensiven Nachbesserungen (problemlose Abnahme durch Sachverständigen) – Absolute Termintreue ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für zusätzliche Elektroinstallationen 1. Für die Bestellung von zusätzlichen Elektroinstallationen ist dieser Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und die Standskizze sind spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn bei der Messe München GmbH (MMG), Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, einzureichen. Eine Gewähr für termingerechte Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. 2. Die Elektroinstallationen sind nur mietweise überlassen. 3. Elektroinstallationen innerhalb des Standes können ab dem Übergabepunkt MMG/Aussteller durch ausstellereigene Elektro-Fachkräfte oder Elektro-Fachfirmen ausgeführt werden. 4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die gültigen Vorschriften (u. a. die DIN VDE 0100) wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre erfolgt keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt. 5. Alle Elektroinstallationen der Messestände werden von einem Sachverständigen nach den am Messeplatz München geltenden Bestimmungen geprüft und abgenommen. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Die Kosten für die Abnahme durch den Sachverständigen sind im Anschlusspreis enthalten. 6. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmaßliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmaßliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Liefe- 3.3 rungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Messe München GmbH, Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. 7. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die nicht durch die MMG vorgenommen wurden, werden die Arbeitszeitkosten nach Aufwand verrechnet. 8. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem offiziellen Aufbaubeginn möglich; bei späterem Rücktritt werden die bestellten Anschlüsse berechnet. 9. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsende die gesamte Stromversorgung durch den in den Hauptanschluss eingebauten Hauptschalter abzuschalten. Ausgenommen hiervon sind die Stromkreise für Geräte, die dauerhaft mit Strom versorgt werden müssen (separate Steckdosen und Stromkreise nötig). Der Aussteller trägt die volle Haftung für seine Elektroinstallation und deren Gebrauch innerhalb seiner Ausstellungsfläche. 10. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Messe München GmbH vor, nach Veranstaltungsende die gesamte Stromversorgung der Aussteller abzuschalten. 11. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen zu den Bestellformularen für AustellerServices sind Vertragsbestandteil. Stand: Juni 2012 3.4 Grundriss-Skizze Elektro-Hauptanschluss Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge, Halleneingänge und durch die Eintragung eines Nordpfeiles auf der Grundriss-Skizze! Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm) 1 : 50 (1 m = 2 cm) 3.4 Stand: Juni 2012 4.1 Abhängekonstruktionen Hallen Zweifach einreichen! Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Ansprechpartner: Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen der Messe München GmbH (MMG) Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 2: Stück Pos.-Nr. Leistung EUR/St. 32900 Befestigungspunkt (max. zulässige Belastung: 100 kg lotrecht) 148,00 32908 Befestigungspunkt für die Verwendung von Hebezeugen (Hand- oder Motorkettenzüge, max. zulässige Belastung: 100 kg lotrecht). Hebezeuge sind im Preis nicht inkludiert. 167,00 32979 Drop (Verlängerung eines Befestigungspunktes für vereinfachte Justierung) 25,55 Die maximale zulässige Belastung beträgt pro Befestigungspunkt 100 kg lotrecht. Die maximale Flächenlast beträgt 5 kg/m2 Standfläche. 32900 Befestigungspunkt 32900 und 32979 Befestigungspunkt mit Drop Bitte beachten: Zur Bearbeitung der Bestellung ist eine genaue Positionsund Höhenangabe der benötigten Befestigungspunkte erforderlich. Vermaßte Standskizze (Maßstab 1:100 oder 1:50) bitte unbedingt beifügen. Abhängungen von Standbauteilen und die Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten mit Abhängungen sind nicht zulässig! Stück Pos.-Nr. 32980 Leistung EUR/St. Montage und Demontage eines Werbeträgers (Fahne, Banner) zuzüglich der benötigten Befestigungspunkte (bei mehr als einem Werbeträger bitte Angebot anfordern) 230,00 ŷ Elektroanschlüsse und Verkabelung für Beleuchtungssysteme Grundsätzlich erfolgt die Stromverkabelung über eine Zuleitung von der Standfläche direkt zum Beleuchtungssystem. Der hierfür erforderliche Elektroanschluss ist separat über Vordruck 3.1 zu bestellen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für die Stromzuführung von der Standfläche über die Hallendecke zum Beleuchtungssystem. Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm2) zu versehen (VDE 0100 Teil 711). Siehe Hinweise auf Seite 2 (Sicherheit Punkt 5). Darüber hinaus umfasst unser Materialpark sämtliche Geräte der Veranstaltungstechnik. Gerne kontaktieren wir Sie für ein Beratungsgespräch. Telefonnummer ŷ Vertragsfirmen der Messe München GmbH Für die Hallen A1-A2, B0-B2, C1-C3: Neumann & Müller GmbH Tel. +49 89 5003615-10 Fax +49 89 5003615-99 [email protected] Für die Hallen A3-A6, B3-B6, C4: True Logik GmbH Tel. +49 89 949-28967 Fax +49 89 949-28962 [email protected] Zur Bereitstellung der Befestigungspunkte ist das Einreichen von Planskizzen erforderlich. Werden Bestellungen später als 10 Tage vor dem offiziellen Aufbaubeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 32944: 25,00 EUR) pro Befestigungspunkt berechnet! Bitte Telefonnummer und Anschrift der Messebaufirma angeben: Ort / Datum 4.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 4.1 Abhängekonstruktionen Hallen productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Geschäftsbedingungen zur Bereitstellung von Abhängungen von der Hallendecke ŷ Sicherheit ŷ Erforderliche Planunterlagen, Bestellfrist 1. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig: – Abhängungen von Standbauteilen – Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder Exponate müssen selbständig sicher stehen) – Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden 2. Die Abhängekonstruktionen dürfen grundsätzlich nur von den zuständigen Servicepartnern der MMG geändert werden (z. B. Öffnen eines Bridle). 3. Die Verwendung von Hebezeugen (z.B. Kettenzüge, Motorzüge) ist unbedingt mit der zuständigen MMG-Vertragsfirma abzustimmen. Bitte beachten Sie: Seilendverbindungen zur Lastaufnahme – die mit Drahtseilklemmen ausgeführt sind dürfen nicht verwendet werden – müssen der DIN 56 921-11 entsprechen. 4. Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im Besonderen die BGV A1 (Allgemeine Vorschriften), BGV C1 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung), die BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte), die BGI 810-3 und gegebenenfalls die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) zu beachten (siehe auch „Merkblatt für Anschlagtechnik“). 5. Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm2) zu versehen (VDE 0100 Teil 711). Der Übergabepunkt am Hallenboden kann über den Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden. ŷ Technische Details – Wichtige Informationen 1. Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, ein Befestigungspunkt an der gewünschten Position oberhalb der Standfläche und innerhalb der Standgrenzen durch die Messe München GmbH zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Bereich der Standfläche befinden. Die MMG prüft anhand der eingereichten Unter lagen die Realisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte. 2. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die zuständigen Vertragsfirmen der Messe München GmbH ausgeführt. 3. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann maximal mit 100 kg lotrecht belastet werden. Die maximale Flächenlast beträgt 5 kg/m2 Standfläche. Abhängungen für größere Lasten nur auf Anfrage (die entstehenden Planungskosten werden dem Aus-steller in Rechnung gestellt). Liegt der bestellte Befestigungspunkt in den Hallen A1–A6, B1–B6, C1–C4 nicht lotrecht unterhalb eines Abhängepunktes, wird der Befestigungspunkt durch Verbindung von zwei oder drei Abhängepunkten konstruiert. – Ende jedes Befestigungspunktes (Übergabepunkt) ist ein O-Ring. – Zur Abhängung werden Stahlseile mit einem Querschnitt von 6 mm (Pos-Nr. 32900) und 8 mm (Pos.-Nr. 32908) verwendet. Angemietetes Material ist spätestens bis zum Ende der Abbauzeit direkt an die Servicefirma zurückzugeben. Beschädigtes Material wird dem Aussteller in Rechnung gestellt. 4. Das Befestigen der abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer, Banner, Fahnen etc.) obliegt dem Aussteller und kann auf Anfrage über die Servicepartner der MMG ausgeführt werden. Befestigungsmaterial zur Anbringung der abzuhängenden Gegenstände ist nicht in der Leistung enthalten, kann jedoch bei Bedarf bei der MMG angemietet werden. 5. Der Elektro-Hauptanschluss für Beleuchtung etc. ist separat über Vordruck 3.1 zu bestellen. 6. Zusatzausstattung: Grundsätzlich erfolgt die Stromversorgung zum Beleuchtungssystem vom Hallenboden. Eine Stromversorgung über die Hallendecke ist auf Anfrage möglich (separates Angebot). 4.1 1. Für die Bearbeitung der Bestellung sind Planskizzen der Seitenansichten und des Grundrisses der Standfläche mit der Projektion der Befestigungspunkte einzureichen (M 1:100 oder 1:50). Das Gesamtgewicht der abzuhängenden Konstruktion, die Entfernung der Befestigungspunkte zu den Standgrenzen und deren Höhe über dem Hallenboden ist gleichfalls in die Pläne einzutragen. Bitte tragen Sie einen Nordpfeil in die Zeichnung ein oder geben Sie die Lage der Nachbarstände an und teilen Sie uns das gewünschte Datum der Bereitstellung der Befestigungspunkte mit. Werden keine Höhenangaben zu den benötigten Befestigungspunkten schriftlich mitgeteilt, so werden die Befestigungspunkte in einer Höhe von 6 m über Hallenboden installiert. 2. Die Bestellung mit vollständigen Planunterlagen ist spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbautermin einzureichen. Bei verspätet eingereichten Bestellungen/Planunterlagen kann eine Gewähr für die Bereitstellung der Abhängungen nicht übernommen werden. Die MMG behält sich vor, für verspätet eingereichte Bestellungen einen Verspätungszuschlag von 25,00 EUR pro Befestigungspunkt zu erheben. 3. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbaubeginn möglich; bei späterem Rücktritt werden die bestellten Leistungen berechnet. Die bestellten Leistungen werden ferner berechnet, wenn sie zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbracht worden sind. Gleiches gilt, wenn anstatt der ursprünglich bestellten Leistungen andere Leistungen bestellt werden. 4. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. Zu beachten sind ferner die Informationen zu Abhängungen von der Hallendecke. Preisinformation: Pos.-Nr. Leistung EUR 32943 Fahr- und Steiggerüst/h 55,75 32940 Regie/Arbeitsstunde 44,80 32924 Kabel bis 6 kW/m 1,34 32925 Kabel bis 12 kW/m 2,63 32921 Stahlseil/Safety/St. 6,08 32926 Alu-Schelle mit O-Ring/St. 32914 Schäkel/St. 6,08 32915 Traversenadapter/Erdungsschelle/St. 6,08 32966 Stromversorgung Hallendecke Schuko 230 V/m zzgl. Montagekosten 0,73 32967 Stromversorgung Hallendecke CEE 16 A/m zzgl. Montagekosten 1,34 32969 Erdungskabel/m zzgl. Montagekosten 32912 Befestigungspunkt in Halle B0/St. 12,16 0,73 78,00 Stand: Juni 2012 4.2 Grundriss-Skizze Abhängekonstruktionen Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Zur Bearbeitung der Bestellung werden unbedingt folgende Angaben benötigt: – Vermaßte Positionen der Befestigungspunkte. cm – Höhe der Befestigungspunkte vom Hallenboden aus (maximale zulässige Bauhöhe beachten): Kalkulieren Sie bitte die Länge der Stahlseile oder sonstiger Anschlagmaterialien mit ein. cm – Höhe der Drops (falls bestellt) vom Hallenboden aus: kg (siehe auch: Formular 4.1, Seite 2 von 2, Punkt B3) – Gesamtgewicht der abzuhängenden Konstruktion: – Bitte tragen Sie einen Nordpfeil in die Zeichnung ein oder geben Sie die Lage der Nachbarstände an. – Fertigstellung der Befestigungspunkte bis: Die Verwendung von Hebezeugen ist unbedingt mit der jeweiligen Vertragsfirma abzustimmen! cm cm Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm) 1 : 50 (1 m = 2 cm) 4.2 Stand: Juni 2012 4.3 Beleuchtungs- und Traversensysteme Zweifach einreichen! Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Ansprechpartner und Rechnungsstellung: Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen der Messe München GmbH (MMG) Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Die Preise für die Traversen- und Beleuchtungssysteme verstehen sich inklusive Miete, Montage/Demontage und Service, zuzüglich der benötigten Befestigungspunkte (inkl. Material) und der Ausrichtung der Scheinwerfer. Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 2: m Stück Pos.-Nr. Bezeichnung EUR/m 32916 3-Punkt-Lasttraverse 31,90 32917 4-Punkt-Lasttraverse 37,50 Pos.-Nr. Bezeichnung EUR/St. 32929 Fluter 500 W 37,65 32958 Fluter 1000 W 39,10 32922 Stufenlinse 1000 W 59,05 32927 Stufenlinse 2000 W 76,50 32923 Parstrahler 64, 500 W 38,05 32957 Parstrahler 64, 1000 W 40,15 32971 Handkettenzug pro Tag 30,90 32973 Kettenmotor 0,25 to D8 pro Tag 51,00 32974 Kettenmotor 0,5 to D8 pro Tag 62,50 32916 3-Punkt-Lasttraverse 32917 4-Punkt-Lasttraverse Tageslichtscheinwerfer 150 W – 575 W Fluter Stufenlinse Parstrahler Kettenmotor 32971 Handkettenzug Bei der Bestellung von Scheinwerfern und Strahlern ist die Stromverkabelung bis zum Elektrohauptanschluss inklusive (eine gewünschte Stromverkabelung über die Hallendecke wird zusätzlich separat berechnet). Darüber hinaus umfasst unser Materialpark sämtliche Geräte der Veranstaltungstechnik. Gerne kontaktieren wir Sie für ein Beratungsgespräch. Telefonnummer ŷ Vertragsfirmen der Messe München GmbH Für die Hallen A1-A2, B0-B2, C1-C3: Neumann & Müller GmbH Tel. +49 89 5003615-10 Fax +49 89 5003615-99 [email protected] Ort / Datum 4.3 Für die Hallen A3-A6, B3-B6, C4: True Logik GmbH Tel. +49 89 949-28967 Fax +49 89 949-28962 [email protected] Traversen- und Beleuchtungssyteme inkl. Transport, Auf-/ Abbau und Service zur Laufzeit. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 4.3 Beleuchtungs- und Traversensysteme productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Geschäftsbedingungen zur Bereitstellung von Traversen- und Beleuchtungssystemen ŷ Sicherheit ŷ Bestellfrist 1. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig: – Abhängungen von Standbauteilen – Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder Exponate müssen selbständig sicher stehen) – Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden 2. Die Abhängekonstruktionen dürfen grundsätzlich nur von den zuständigen Servicepartnern der MMG geändert werden (z. B. Öffnen eines Bridle). 3. Die Verwendung von Hebezeugen (z.B. Kettenzüge, Motorzüge) ist unbedingt mit der zuständigen MMG-Vertragsfirma abzustimmen. Bitte beachten Sie: Seilendverbindungen zur Lastaufnahme, – die mit Drahtseilklemmen ausgeführt sind, dürfen nicht verwendet werden – müssen der DIN 56 921-11 entsprechen. 4. Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im Besonderen die BGV A1 (Allgemeine Vorschriften), BGV C1 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung), die BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte), die BGI 810-3 und gegebenenfalls die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) zu beachten (siehe auch „Merkblatt für Anschlagtechnik“). 5. Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm²) zu versehen (VDE 0100 Teil 711). Der Übergabepunkt am Hallenboden kann über den Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden. ŷ Technische Details – Wichtige Informationen 1. Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, ein Befestigungspunkt an der gewünschten Position oberhalb der Standfläche und innerhalb der Standgrenzen durch die Messe München GmbH zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Bereich der Standfläche befinden. Die MMG prüft anhand der eingereichten Unter lagen die Realisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte. 2. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die zuständigen Vertragsfirmen der Messe München GmbH ausgeführt. 3. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann maximal mit 100 kg lotrecht belastet werden. Die maximale Flächenlast beträgt 5 kg/m2 Standfläche. Abhängungen für größere Lasten nur auf Anfrage. Liegt der bestellte Befestigungspunkt in den Hallen A1–A6, B1–B6, C1–C4 nicht lotrecht unterhalb eines Abhängepunktes, wird der Befestigungspunkt durch Verbindung von zwei oder drei Abhängepunkten konstruiert. – Ende jedes Befestigungspunktes (Übergabepunkt) ist ein O-Ring. – Zur Abhängung werden Stahlseile mit einem Querschnitt von 6 mm (Pos.-Nr. 32900) und 8 mm (Pos.-Nr. 32908) verwendet. Angemietetes Material ist spätestens bis zum Ende der Abbauzeit direkt an die Servicefirma zurückzugeben. Beschädigtes Material wird dem Aussteller in Rechnung gestellt. 4. Das Befestigen der abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer, Banner, Fahnen etc.) obliegt dem Aussteller und kann auf Anfrage über die Servicepartner der MMG ausgeführt werden. Befestigungsmaterial zur Anbringung der abzuhängenden Gegenstände ist nicht in der Leistung enthalten, kann jedoch bei Bedarf bei der MMG angemietet werden. 5. Der Elektro-Hauptanschluss für Beleuchtung etc. ist separat über Vordruck 3.1 zu bestellen. 6. Zusatzausstattung: Grundsätzlich erfolgt die Stromversorgung zum Beleuchtungssystem vom Hallenboden. Eine Stromversorgung über die Hallendecke ist auf Anfrage möglich (separates Angebot). 4.3 1. Die Bestellung ist spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbautermin einzureichen. Bei verspätet eingereichten Bestellungen kann eine Gewähr für die Bereitstellung der Artikel nicht übernommen werden. Die MMG behält sich vor, bei verspätet eingehenden Bestellungen den entstehenden Mehraufwand zu prüfen und gegebenenfalls ein gesondertes Angebot für den Mehraufwand zu erstellen. 2. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbaubeginn möglich; bei späterem Rücktritt werden die bestellten Leistungen berechnet. 3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. Preisinformation: Pos.-Nr. Leistung EUR 32943 Fahr- und Steiggerüst/h 55,75 32940 Regie/Arbeitsstunde 44,80 32924 Kabel bis 6 kW/m 1,34 32925 Kabel bis 12 kW/m 2,63 32921 Stahlseil/Safety/St. 6,08 32926 Alu-Schelle mit O-Ring/St. 32914 Schäkel/St. 6,08 32915 Traversenadapter / Erdungsschelle /St. 6,08 32966 Stromversorgung Hallendecke Schuko 230 V/m zzgl. Montagekosten 0,73 32967 Stromversorgung Hallendecke CEE 16 A/m zzgl. Montagekosten 1,34 32969 Erdungskabel/m zzgl. Montagekosten 0,73 12,16 Stand: Juni 2012 5.1 Wasser- und Sanitäranschlüsse Zweifach einreichen! Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 2: Menge Pos.-Nr. Wasser-Hauptanschluss inkl. Anschluss eines Verbrauchers EUR/St. 38100 Wasser-Hauptanschluss für den Hallenbereich (ebenerdig) 288,00 38101 Wasser-Hauptanschluss im OG bei zweigeschossigem Standbau 364,00 38200 Wasser-Hauptanschluss im Freigelände/ Ladehöfe, überflur 388,00 Der Wasser-Hauptanschluss beinhaltet: Zulauf: 1/2“ (DN 15), Ablauf: DN 50 Verlegung Anschluss über Flur ab Spartenkanal (Halle) bzw. ab Anschlussschacht (Freigelände). Inklusive Wasserverbrauch. Anschluss eines Verbrauchers, z.B. (Miet-) Spüle. Menge Pos.-Nr. 38050 38051 Ort / Datum 5.1 Weitere Leistungen Anschluss weiterer Verbraucher z.B. Geschirrspülautomat, Boiler, Kaffeemaschine, Armatur Bitte beachten Sie: Dieser Preis hat Gültigkeit, wenn sich der anzuschließende Verbraucher nicht weiter als 1 m vom Hauptanschluss entfernt befindet. Mietspüle Spüle mit Unterbau, Armatur, 5-l E-Boiler, Maße: B/H/T = 90/80/60 cm 38090 Regie-/Arbeitsstunde 38005 Beckenfüllung bis 3 m3 (inkl. Ablaufleitung DN 50) (siehe Seite 2) 38006 Beckenfüllung 4 m3 bis 10 m3 (inkl. Ablaufleitung DN 50) (siehe Seite 2) EUR/St. 52,35 38051 Mietspüle (Abbildung ähnlich) Bitte beachten Sie: Bei Einsatz von Gewerbespülmaschinen, deren Spüldauer höchstens 2 min beträgt, sowie bei der Herstellung und/ oder Vorführung von fett- bzw. ölhaltigen Produkten, sind die anfallenden Abwässer über Fettabscheider (siehe Vordruck 5.8) zu führen (siehe dazu auf Seite 2 „Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasserinstallationen“). Für Sonderinstallationen, wie z. B. Dimensionserhöhungen des Wasser-Hauptanschlusses, erhalten Sie auf Anfrage ein entsprechendes Angebot. Werden Bestellungen/Pläne später als 2 Wochen vor Messebeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 38951) von 90,00 EUR berechnet. Wir verlegen auf unserem Stand ein Podest (für Leitungsverlegung mind. 80 mm lichte Höhe nötig): Ja, die lichte Höhe zwischen Hallenboden und Podest beträgt ca. 126,00 cm Nein 48,85 108,00 Für die Bereitstellung eines Wasser-Hauptanschlusses ist das Einreichen einer Planskizze (Vordruck 5.2) unbedingt erforderlich. nach Aufwand Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 5.1 Wasser- und Sanitäranschlüsse productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasserinstallationen ŷ Bestellung des Wasser-Hauptanschlusses Anschluss eines Verbrauchers Die Bestellungen und die vermaßte Grundriss-Skizze für den Wasser-Hauptanschluss (Vordruck 5.2) sind bis spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbautermin bei der Messe München GmbH (nachfolgend MMG) einzureichen. Eine Gewähr für die termingerechte Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. Werden Bestellungen/Pläne später als 2 Wochen vor Messebeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 38951) von 90,00 EUR berechnet. ŷ Informationen zum Wasseranschluss Sämtliche Wasserinstallationen sind nur mietweise überlassen. Die Ausführung und der Anschluss der Verbraucher an das Rohrleitungsnetz erfolgt ausschließlich durch MMG-Vertragsfirmen. Für Reparaturarbeiten an Installationen, Geräten und Exponaten, die nicht von der MMG ausgeführt oder angemietet wurden, werden dem Aufwand entsprechend Regiestunden (Pos.-Nr. 38090) verrechnet. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsende, die gesamte Wasserversorgung durch das im Wasserhauptanschluss eingebaute Absperrventil zu schliessen. Für Schäden, die infolge Nichtbeachtung entstehen, haftet der Aussteller. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Messe München GmbH vor, nach Veranstaltungsende die gesamte Wasserversorgung der Aussteller abzuschalten. Von dieser Sperrung sind die Toilettenanlagen in den Hallen ausgenommen. Die MMG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden. – Im Allgemeinen steht ein Wasserdruck von 3,5 bar zur Verfügung. – Der Wasserverbrauch ist in dem Gesamtpreis für einen Wasserhauptanschluss enthalten. – Chemisch verunreinigte sowie fetthaltige Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden. Erforderliche Planunterlagen Die Be- und Entwässerungsleitungen werden in den Hallen nach den Maßangaben in der Grundriss-Skizze (Vordruck 5.2) installiert. Auf der Grundriss-Skizze ist unbedingt die Entfernung des Wasseranschlusses zu den Standgrenzen und die Lage des Standes innerhalb der Halle anzugeben. Bestellungen ohne diese Angaben können nicht bearbeitet werden! Wasserhauptanschluss in den Hallen Die Verlegung erfolgt soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch oberirdisch, wenn die Lage des bestellten Anschlusspunktes dies erfordert. Bei Wasserhauptanschlüssen für das Obergeschoss eines Standes sind max. 3 m Zu-/Ablauf in vertikaler Verlegung im Anschlusspreis enthalten. Werden zusätzliche horizontale Verlegungen (über den Hallenboden oder/und in der Zwischendecke) erforderlich, werden dem Aufwand entsprechend Regiestunden und Materialkosten verrechnet. Wasserhauptanschluss im Ladehof Die Leitungsverlegung erfolgt in jedem Fall über Flur im Ladehof. Sollte eine Ablaufleitung benötigt werden, ist für diese eine zusätzliche Hebeanlage nötig, deren Kosten vom Aussteller zu tragen sind. In den Wintermonaten besteht wegen Frostgefahr generell keine Anschlussmöglichkeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der MMG eine Rohrbegleitheizung einbauen zu lassen, deren Kosten vom Aussteller zu tragen sind. Die MMG behält sich vor, außerhalb der Laufzeit die Wasserversorgung zu unterbrechen. Wasserhauptanschluss im Freigelände Die Leitungsverlegung erfolgt in jedem Fall über Flur im Freigelände F5 – F8. In den Wintermonaten besteht im gesamten Freigelände wegen Frostgefahr generell keine Anschlussmöglichkeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der MMG eine Rohrbegleitheizung einbauen zu lassen, deren Kosten vom Aussteller zu tragen sind. Die MMG behält sich vor, außerhalb der Laufzeit die Wasser versorgung zu unterbrechen. 5.1 Der Anschluss eines Verbrauchers (z.B. einer Spüle) ist im Preis des Wasser-Hauptanschlusses enthalten. Jeder weitere Anschluss eines Verbrauchers (Montage/Demontage von mitgebrachten Messeküchen, Spülen, Boilern, Spülmaschinen, Kaffeeautomaten usw.) wird gesondert berechnet, Arbeitslohn und Kleinmaterial sind im Preis enthalten. Beträgt der Abstand des anzuschließenden Verbrauchers vom Wasser-Hauptanschluss mehr als 1 m, so wird dieser Verbraucheranschluss aufgrund des Mehraufwandes als Sonderinstallation berechnet. Für den Anschluss eines freistehenden Verbrauchers (z.B. Theke) ist ein separater Wasser-Hauptanschluss erforderlich. Bei Mietspülen (Pos.-Nr. 38051) sind Lieferung, Wartung und Abholung im Preis enthalten. Der Anschluss der Spüle ist im Mietpreis nicht enthalten. Geschirrspülmaschinen ohne eingebaute Abwasserpumpe werden bei zu geringem Ablaufgefälle aus Sicherheitsgründen nicht an das Wassernetz angeschlossen. Beckenfüllung Die Bestellung gilt für eine einmalige Befüllung inklusive Entleerung; die eigenmächtige Entleerung des Beckens über die Spartenkanäle ist untersagt. Es wird keine feste Zulaufleitung installiert. Bitte reichen Sie bei Bestellungen unbedingt einen Grundrissplan mit Positionsangaben für die Beckenfüllung ein. ŷ Fettabscheider Wer als Aussteller für seinen Stand einen bei der MMG zu bestellenden WasserHauptanschluss installieren lässt, ist verpflichtet, bis spätestens 4 Wochen vor Aufbaubeginn bei der MMG zusätzlich einen Fettabscheider zu bestellen, wenn er auf seinem Stand fetthaltige Waren herstellt, verarbeitet oder vorführt. Gleiches gilt für jeden Aussteller, der auf seinem Stand eine Gewerbespülmaschine betreibt, die innerhalb von höchstens zwei Minuten einen gesamten Spülgang durchführt. Der Vordruck zur Bestellung eines Fettabscheiders kann bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice angefordert werden. Für den Fall, dass die MMG nach Beginn der Aufbauzeit feststellt, dass ein Aussteller mit Cateringbetrieb oder mobiler Gastronomie einen Wasser-Hauptanschluss ohne Fettabscheider bestellt hat, obwohl er nach diesen Anschluss- und Lieferbedingungen verpflichtet gewesen wäre, einen Fettabscheider zu bestellen, ist der Aussteller damit einverstanden, dass die MMG auch ohne eine gesonderte Bestellung seitens des Ausstellers zu den für die Veranstaltung gültigen Preisen einen passenden Fettabscheider installiert. Sowohl in diesem Fall als auch in dem Fall, dass die Bestellung später als 4 Wochen vor Aufbaubeginn erfolgt, ist die MMG berechtigt, für den erforderlichen Fettabscheider einen Verspätungszuschlag in Höhe von 50% des zur Veranstaltung gültigen Preises zu verlangen, es sei denn, der Aussteller weist nach, dass der MMG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Ist die Installation eines Wasser-Hauptanschlusses mit Fettabscheider nicht oder nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand möglich, kann die MMG dem Aussteller untersagen, auf seinem Stand fetthaltige Waren herzustellen, zu verarbeiten, vorzuführen oder eine Gewerbegeschirrspülmaschine zu betreiben, die innerhalb von höchstens zwei Minuten einen gesamten Spülgang durchführt. ŷ Stornierung/Reklamation Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbautermin möglich, bei späterem Rücktritt werden die bestellten Anschlüsse berechnet. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmaßliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmaßliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der MMG, Hauptabt. Technischer Ausstellerservice, geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für AusstellerServiceleistungen der Messe München GmbH. Stand: Juni 2012 5.2 Grundriss-Skizze Wasseranschluss Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der Wasseranschluss und -abfluss bzw. das Wasch- oder Spülbecken angebracht werden sollen. Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge! Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm) 1 : 50 (1 m = 2 cm) 5.2 Stand: Juni 2012 5.3 Sprinklerinstallation in den Hallen Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Die Installation einer Sprinkleranlage ist dann erforderlich, wenn die Standabdeckung mehr als 30 m2 beträgt (s. Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“ sowie Vordruck 1.2 „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“). Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Sprinkleranlagen auf Seite 2: Installation einer Sprinkleranlage für überdeckte Standfläche. Wichtig: Bitte fordern Sie vor der Standplanung einen Planauszug der Standfläche mit der Positionierung der Sprinklerleitungen in den Spartenkanälen bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH an. Fläche der Standfläche in m2 Bitte ankreuzen Pos.-Nr. 38497 Menge Pos.-Nr. 38499 Leistung EUR Sprinklerhauptanschluss (Grundinstallation inkl. 3 Sprinklerköpfen) 1.136,00 Leistung EUR/St. Zusätzliche Sprinklerköpfe 289,00 Bitte unbedingt Pläne im Maßstab mit Kennzeichnung einreichen (Nordpfeil, Nachbarstände oder sonstige Bezugspunkte). Bitte in den Plänen auch die Lage des Übergabepunktes vom Spartenkanal zur Standbaudecke (jederzeit zugänglicher Absperrschieber mit Prüfeinheit auf der Standfläche) einzeichnen/angeben. Die Messe München GmbH (MMG) behält sich vor, für nach Einsendeschluss eingesandte Bestellungen und Pläne einen Preisaufschlag zu erheben. Die genaue Festlegung der Anzahl und Position der Sprinklerköpfe erfolgt erst nach Vorlage der Standzeichnung. Die Grundinstallation ist mit zusätzlichen Sprinklerköpfen auf max. 18 Sprinklerköpfe erweiterbar. Bitte beachten Sie: Die Sprinklerleitungen eignen sich nicht zur Sichtverrohrung. Wir verlegen auf unserem Stand ein Podest (für Leitungsverlegung mind. 100 mm lichte Höhe nötig): Ja, die lichte Höhe zwischen Hallenboden und Podest beträgt ca. cm Nein Ort / Datum 5.3 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 5.3 Sprinklerinstallation in den Hallen productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für Sprinkleranlagen Die Sprinkleranlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik und in Ab- ŷ Auslegungsdaten: stimmung mit der Städtischen Branddirektion errichtet werden. Die aufgeführten Preise sind für Einbauhöhen bis 3 m gültig. Bei Einbauhöhen über 3 m und bei besonderen Standkonstruktionen (Aufputzinstallationen, Umfahren von Unterzügen und Standbauteilen, etc.) entstehende Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Die kompletten Unterlagen (wie auf Vordruck 1.3 beschrieben), Bestellungen und Pläne sind spätestens zum angegebenen Termin (siehe „Wichtige Hinweise“), jedoch für doppelstöckige und überbaute Stände spätestens 6 Wochen vor Baubeginn bei der Messe München GmbH einzureichen. Eine Gewähr für die termingerechte Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. Die MMG behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben. Die Sprinklerleitungen werden in den Hallen nach den Maßangaben im dazugehörigen Plan installiert. Im Erdgeschoss ist die Lage des Absperrschiebers durch den Aussteller/Messebauer festzulegen. Die Verlegung der Zuleitung erfolgt soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Absperrschiebers und der nachfolgenden Sprinklerinstallation dies erfordert (Angabe der Position der Sprinklergrundleitung/Sprinklerabgang auf Anfrage). Die eigentliche Sprinklerinstallation erfolgt in jedem Fall vor den Wänden und unter den Hängedecken. Der verplombte Absperrschieber muß jederzeit zugänglich bleiben und darf nicht verbaut oder verstellt werden. Für Schäden, die infolge Nichtbeachtung entstehen, haftet der Aussteller. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für AusstellerServiceleistungen der Messe München GmbH. 5.3 – Messehallen nach VDS sind Brandgefahren-Klasse BG 2.3. – Maximale Schutzfläche je Schirmsprinklerkopf 12 m2 mittels Glasfasssprinkler DN 15, Nennöffnungstemperatur 68 °C, Farbe rot. – Zusätzlich gesprinklert werden müssen auch abgetrennte Kabinen und Räume unter Einhaltung der maximalen Schutzfläche von 12 m2/Kopf. – Pro Anschlussleitung DN 50 im Spartenkanal dürfen maximal 18 Sprinklerköpfe angeschlossen werden. Die Leitungsdimension der Zuleitungen zu den Köpfen betragen ebenso DN 50. – Alle von der Hallendecke abgehängten Konstruktionen (Traversen, etc.) können nicht mit einer Sprinkleranlage versehen werden. Stand: Juni 2012 5.4 Druckluft- und Vakuumanschluss Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Zweifach einreichen! Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Druckluft auf Seite 2: Einzelanschluss Druckluft, nur ein Abnehmer auf der Standfläche (10 bar Lieferdruck) Bedarf in l/min Vakuumanschluss Bitte erstellen Sie uns ein Angebot für die Bereitstellung eines Vakuumanschlusses. Wir benötigen Druckminderer benötigt Ja Nein l/min. Mehrfachanschluss Druckluft, mehrere Abnehmer auf der Standfläche (10 bar Lieferdruck) Wir verlegen auf unserem Stand ein Podest Ja Bitte Gesamtbedarf angeben Nein Ergänzungen: l/min Bitte Bedarf für jeden einzelnen Abnehmer angeben und in die Positionsskizze 5.5 einzeichnen. Bedarf in l/min Abnehmer Druckminderer benötigt 1 Ja Nein 2 Ja Nein 3 Ja Nein 4 Ja Nein 5 Ja Nein 6 Ja Nein In der Aufbauzeit steht die Druckluftversorgung zwei Tage vor Messebeginn und einen Tag nach Messeende in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Druckluftversorgung früher benötigt werden, so können zusätzliche Kosten entstehen. Während der Veranstaltung steht die Druckluftversorgung ca. 1 Stunde vor und nach den Öffnungszeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Werden Bestellungen/Pläne später als 2 Wochen vor Messebeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 36951) von 42,50 EUR berechnet. Ab dem 2. Abnehmer werden zusätzlich zu den Kosten für den Gesamtbedarf (entspricht Kosten Einzelanschluss Pos.-Nr. 36001 ff auf Seite 2) 37,00 EUR (Pos.-Nr. 36200) pro Abnehmer berechnet. Die Druckluftversorgung wird benötigt ab dem Datum Ort / Datum 5.4 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 5.4 Druckluft- und Vakuumanschluss productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für Druckluft 1. Die Verwendung eines eigenen Kompressors ist bei der Messe München GmbH (MMG), Hauptabt. Technischer Ausstellerservice (TAS), anzuzeigen. Für die Bestellung eines Druckluftanschlusses sind die Vordrucke 5.4 und 5.5 zu verwenden. Die Bestellung und die Standskizze/Pläne sind spätestens zu dem in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Termin bei der MMG, TAS, einzureichen. Eine Gewähr für termingerechte Ausführung von Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden. Werden Bestellungen/Pläne später als 2 Wochen vor Messebeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 36951) von 42,50 EUR berechnet. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die nicht von der MMG vorgenommen wurden, wird ein Zuschlag auf den Regiestundensatz erhoben. 2. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmaßliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmaßliste ist die spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der MMG, TAS, geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht anerkannt. 3. Bei einer Kündigung, die später als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, werden 75% der Kosten für die bestellten Leistungen als pauschaler Aufwendungsersatz in Rechnung gestellt. Das Recht des Ausstellers, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen der MMG größer waren, bleibt unbenommen. 4. Die Preise beinhalten je nach Positionsnummer folgende Leistungen: Einzelanschluss Anschluss für 1 Abnehmer, Verlegen der Druckluftleitungen bis zum Anschlusspunkt am Stand inkl. Anschluss eines Abnehmers, Kleinteile und Fittings, Wartung dieser Installationen. Mehrfachanschluss Anschluss für mehrere Abnehmer, Druckluftleitung, T-Verteilungen, Fittings, Kleinteile, Wartung dieser Installationen und Montage, Demontage. Druckminderer Einbau und leihweise Überlassung eines Druckminderers inkl. Manometer für Entnahmedruck von 0,5–10 bar. 5. Die Qualität der Druckluft am Übergabepunkt von der Kompressorstation in das Rohrnetz der Messe München GmbH erfüllt folgende Klassifikation gemäß ISO 8573-1: Ölgehalt Klasse 1 = max. Ölkonzentration 0,01 mg/m3 )HVWVWRIIJHKDOW .ODVVH PD[3DUWLNHOJU|HȝP max. Partikeldichte 0,1 mg/m3 :DVVHUJHKDOW .ODVVH 'UXFNWDXSXQNW& 6. Berechnungsbeispiel Einzelanschluss (nur ein Abnehmer) Gesamtbedarf auf Standfläche: 300 l/min Pos.-Nr. 36003 Abnehmer 1 300 l/min Gesamt Abnehmer 1 100 l/min Abnehmer 3 100 l/min 5.4 Abnehmer 2 100 l/min Pos.-Nr. Druckluft / Einzelanschluss inkl. Anschluss eines Abnehmers St./EUR 36001 bis 100 l/min 410,00 36002 bis 200 l/min 503,00 36003 bis 300 l/min 613,00 36004 bis 450 l/min 722,00 36005 bis 600 l/min 1.114,00 36006 bis 800 l/min 1.341,00 36007 bis 1000 l/min 1.393,00 36008 bis 1500 l/min 1.648,00 36009 bis 2000 l/min 1.691,00 36010 bis 2500 l/min 1.806,00 36011 bis 3000 l/min 1.948,00 36012 bis 4000 l/min 2.084,00 36013 bis 5000 l/min 2.227,00 36014 bis 6000 l/min 2.558,00 36015 bis 8000 l/min 2.735,00 36016 bis 10000 l/min 3.244,00 36017 bis 15000 l/min 5.387,00 36090 Regiestunde für alle sonstigen Leistungen Pos.-Nr. 36200 Pos.-Nr. Mehrfachanschluss ab 2. Abnehmer Mehrfachanschluss Druckminderer/Stück 42,50 St./EUR 37,00 EUR 36400 bis 100 l/min 26,95 36401 bis 200 l/min 28,20 36402 bis 600 l/min 33,20 36403 bis 2500 l/min 40,35 Kosten 36404 bis 5000 l/min 57,30 613,00 36405 bis 8000 l/min 67,50 613,00 Mehrfachanschluss (mehrere Abnehmer) Gesamtbedarf auf Standfläche: 300 l/min 7. Preise Pos.-Nr. Kosten 36003 613,00 36200 37,00 36200 37,00 Gesamt 687,00 8. Die Messe München GmbH behält sich (beispielsweise bei geringem Druckluftbedarf) das Recht vor, den Kompressor für die Druckluftversorgung auf dem Stand oder in unmittelbarer Nähe des Standes zu installieren. Einwendungen, z.B. wegen Geräuschbelästigungen durch den Kompressor, sind ausgeschlossen. Die Kompressoren werden mit einem Druck von 10 bar gefahren. Sofern der Druckluftbedarf geringer ist, muss ein Druckminderer eingebaut werden, der gesondert zu bestellen ist. Druckluftanschlüsse bis zu 60 bar oder Stickstoffanlagen können ebenfalls bestellt werden; hierfür muss jedoch ein gesondertes Angebot eingeholt werden. Die gesamte Druckluftinstallation (inkl. Materialien) ist dem Besteller nur mietweise überlassen. Auf die Haftungsregel unter Punkt 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen wird hier nochmals hingewiesen. 9. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. Stand: Juni 2012 5.5 Grundriss-Skizze Druckluftanschluss Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der/die Einzelanschluss/Mehrfachanschlüsse angebracht werden soll/en. Bei Mehrfachanschlüssen kennzeichnen Sie die Anschlüsse bitte gem. Nummerierung auf Seite 1 des Bestellformulars 5.4. Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge! Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm) 1 : 50 (1 m = 2 cm) 5.5 Stand: Juni 2012 5.6 Wrasen- und Rauchgasabzüge Hallen Zweifach einreichen! Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Beschreibung der von Ihnen benutzten Geräte: Telefax mit Vor-/ Durchwahl Bitte teilen Sie uns Folgendes mit: a) Geräteanschlussrohr: Durchmesser in cm b) Abzugsventilator ist im Gerät eingebaut bzw. wird mitgeliefert: Ja Für die Inbetriebnahme von Backöfen, Grillgeräten oder sonstigen Geräten für Vorführungs- und Demonstrationszwecke bitten wir um Beachtung folgender Hinweise: Wrasen- und Rauchgase sowie Abgase sind entsprechend den behördlichen Vorschriften aus den Aussteller- bzw. Hallenbereichen abzuführen. Gasversorgte Anlagen sind örtlich mit Sicherheits-Schnellschlussventilen, ggf. Brandschutzklappen auszustatten. Im Bereich der Sprinkleranlagen sind Vorsorgemaßnahmen gegen Überhitzung erforderlich. Strombedarf und Anschlusspunkt bitte über Vordrucke 3.1 und 3.4 bestellen. Wir bestellen hiermit: Menge Ort / Datum 5.6 Pos.-Nr. Bezeichnung EUR 36961 Wrasenabzug 200 – 300 mm inkl. Montage/Demontage, Kaminventilator 2.574,00 36962 Rauchgasabzug 200 mm inkl. Montage/ Demontage, 6 m Rohr in V2A-Stahl und hitzebeständigem Kaminventilator 3.038,00 c) Nein Austrittstemperatur in °C d) Die Installation soll über dem Messestand erfolgen: Abstand in m Wir bitten darüber hinaus um Angaben über Art der Wrasen, der Rauchgase sowie der Abgase und um Beifügung der Prospektblätter für die vorgesehenen Geräte mit technischen Daten. Weiterhin benötigen wir Angaben über Leistungsdaten der mitgelieferten Ventilatoren, die Luftleistung und den zur Verfügung stehenden Druck. Zusätzliches Material bzw. Leistungen werden nach Aufmaß in Rechnung gestellt. Im Preis ist der Anschluss an die Maschinen nicht enthalten. Für weitere Abzugsvarianten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der Messe München GmbH (MMG) zustande. Die Vertragsbedingungen werden zwischen dem Aussteller der Vertragsfirma der MMG vereinbart. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 5.7 Grundriss-Skizze Wrasen- und Rauchgasabzüge Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der Abzug angebracht werden soll. Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge! Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm) 1 : 50 (1 m = 2 cm) 5.7 Stand: Juni 2012 6.1 Telefon/Telefax/ Modem/ISDN Seite 1 / 4 productronica 12. – 15. November 2013 Zweifach einreichen! Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – I&K-Beratung Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949 - 21250/ -21251 Fax +49 89 949 - 21258 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor- / Durchwahl Telefax mit Vor- / Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 3: ŷ Anschlüsse mit Endgerät Menge Nr. 1. Pos.-Nr. 34003 34004 Leistung ŷ Sonstiges EUR Kombipaket 1 Komfortapparat (Festapparat inkl. digitalem Anschluss) 1 Faxgerät (Normalpapierfax inkl. analogem Anschluss) 345,00 2. 34005 Digitaler Anschluss inkl. Komfortapparat keine Anschlussmöglichkeit für analoge oder ISDN-Endgeräte 126,50 3. 34006 Messe-Mobiltelefon (DECT) inkl. Ladeschale 114,00 4. 34012 Faxgerät für Normalpapier inkl. analoger Anschluss (ohne Papier) 280,50 ŷ Anschlüsse ohne Endgerät (Anschluss nur mit RJ 45-Stecker oder Adapter möglich) Menge Leistung EUR Nr. Pos.-Nr. 5. 34014 Analoger Nebenstellenanschluss 103,00 6. 34055 externer ISDN-MehrgeräteAnschluss inkl. NTBA 325,00 Menge EUR Nr. Pos.-Nr. Leistung 7. 34850 Regiestunde für sonstige/zusätzliche Leistungen 95,50 8. 34096 Verspätungszuschlag ab Aufbaubegin 76,40 9. 34099 Änderungspauschale/Stornogebühr 82,50 Gewünschter Bereitstellungstermin der bestellten Einrichtungen ŷ Bitte beachten 1. Positionen 1 – 6 inklusive Nutzungsentgelt 2. Für die Bereitstellung der Leistungen ist das Einreichen einer Planskizze (z.B. Vordruck 6.4) unbedingt erforderlich! 3. Die o. g. Anschlüsse sind an den Sprach-Carrier der Messe München GmbH gebunden, kein Call by Call, bzw. Preselection möglich (keine 010...-Wahl möglich!) 4. ”0“-Vorwahl erforderlich bei den Positionen 1 – 5. Benötigen Sie weitere Leistungen/Informationen, nennen Sie bitte den Namen Ihres hierfür zuständigen Mitarbeiters. Name Telefon Fax Ort / Datum 6.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 6.1 Telefon/Telefax/Modem/ISDN productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 4 ŷ Allgemeine Hinweise zu den Informations- und Telekommunikationsleistungen ŷ Perfekte Verbindungen, um miteinander zu reden! – Lauthören Modernste ISDN-Telekommunikationsanlagen und eine Beratung der Extraklasse erwarten Sie in München. So sind gute Geschäfte beinahe selbstverständlich! Reden wir miteinander, damit Sie mit Ihren Kunden und Interessenten noch besser ins Gespräch kommen. ŷ 6.1 Telefon/Telefax/Modem/ISDN Das Messegelände der Messe München GmbH ist mit modernster Kommunikationstechnik ausgestattet und bietet durch eine flächendeckende Infrastruktur mit leistungsfähigen Kommunikationsanschlüssen/-einrichtungen optimale Voraussetzungen für die Übertragung von Sprach-, Daten- und Bildinformationen. Die Versorgung des gesamten Messegeländes wird im Bereich Sprachkommunikation durch eine moderne ISDN-Telekommunikationsanlage gewährleistet. Neben digitalen Anschlüssen, Komforttelefonen, Faxgeräten und Modems stellt Ihnen die Messe München GmbH gegen Entgelt Mobilfunktelefone nach dem DECT-Standard (Digital European Cordless Telecommunication) zur Verfügung, mit denen die Erreichbarkeit auf dem gesamten Messegelände gewährleistet ist. Durch Wahl der Amtskennziffer „0“ werden Sie in die Lage versetzt, selbsttätig zu jedem Telekommunikationsanschluss weltweit eine Verbindung aufzubauen. Gleichzeitig sind Sie für Ihre nationalen und internationalen Geschäftspartner direkt erreichbar und können somit Ihre Geschäftsverbindungen weiter ausbauen. In Verbindung mit der Telekommunikationsanlage werden Ihnen durch die Endeinrichtungen auf Ihrem Messestand zahlreiche Leistungsmerkmale zur Verfügung gestellt, die eine effektive Kommunikation unterstützen: – schneller Verbindungsaufbau durch modernste Technologie und ISDN-Funktionalität – Display-Anzeigen sowie menügeführte Bedienerhinweise zur optischen Unterstützung Ihrer Kommunikation – Funktions-/Zielwahltasten zur Hinterlegung häufig wiederkehrender Funktionen (z.B. Anwahl des Firmensitzes mit nur einem Tastendruck) – Lauthören bei Komfortapparaten – Rückfrage/Weitervermitteln von Gesprächen zu weiteren Anschlüssen innerhalb Ihrer Standorganisation (auch von und zu den Mobilfunktelefonen) sowie zu beliebigen Anschlüssen innerhalb des Messegeländes – Wahlwiederholung – Rückruffunktion (z.B. Hinterlegung eines Rückrufwunsches bei belegtem Anschluss) – Anrufweiterleitung auf einen weiteren Anschluss (z.B. Ihr Messe-Mobiltelefon [DECT], um nicht an einen Ort gebunden zu sein) – Sammelanschluss bei mehreren drahtgebundenen Anschlüssen, mehrfache Erreichbarkeit über eine Rufnummer, auch bei besetzten Anschlüssen – elektronisches Sperrschloss zum Schutz der Endeinrichtung vor unbefugter Benutzung – Sprachspeicher/Voice-Box integrierte Anrufbeantworterfunktion für Komfortapparate und DECT-Telefone mit der Möglichkeit der gezielten Abfrage. Ein Anrufer, der Sie nicht sofort erreicht, kann Ihnen hier eine Nachricht hinterlassen. Die bestellten Einrichtungen sowie Funktionen werden in den nachfolgend beschriebenen Varianten funktionsfähig (einschließlich Installation und Einweisung) an den Stand geliefert. ŷ Die Leistungen im Einzelnen ŷ Kombipaket enthält die Bereitstellung von einem Komfortapparat (digitaler Anschluss) und einem Faxgerät für Normalpapier (analoger Anschluss). ŷ Komfortapparat beinhaltet die Bereitstellung des Telefongerätes einschließlich Anschluss auf Ihrem Messestand mit folgenden Leistungsmerkmalen: – Display – Funktions-/Zielwahltasten 6.1 – – – – – Wahlwiederholung Anrufumleitung Rückruf Konferenzgespräch Rückfrage/Weitervermitteln sowie den optionalen Zusatzfunktionen ŷ Messe-Mobiltelefon (DECT) einschließlich Ersatzakku und Ladeschale mit folgenden Leistungsmerkmalen: – Telefon nach DECT-Standard – drahtlose Erreichbarkeit innerhalb des gesamten Messegeländes – Rufnummerspeicher – Rückfrage/Weitervermitteln sowie den optionalen Zusatzfunktionen ŷ Faxgerät einschließlich Anschluss – Normalpapierfax – einfache Bedienung – lokale Kopierfunktion ŷ Analoger Anschluss (ohne Endgerät) ermöglicht ein Anschließen von Geräten des Ausstellers. (Anschluss nur mit RJ 45-Stecker oder Adapter möglich). Mögliche Anschlüsse sind: – Fax-/Modembetrieb – Kombi-Fax – Kreditkartenleser – analoge Telefone – Anrufbeantworter ŷ ISDN-Anschluss (ohne Endgerät) Der ISDN-Anschluss eignet sich besonders für die digitale Datenübertragung direkt aus dem PC von oder zu Ihrem Messestand auf dem Messegelände. Dabei stehen Ihnen alle Formen der Telekommunikation in Verbindung mit der geeigneten Software (Datenübertragungssoftware etc.) unmittelbar zur Verfügung. Der ISDN-Anschluss entspricht dem europäischen Standard und wird ohne Endgerät geliefert. Sie haben somit z.B. die Möglichkeit, einen bereits vorkonfigurierten PC aus Ihrem Unternehmen auf dem Messegelände einzusetzen und somit Ihre gewohnte Arbeitsumgebung zu nutzen. (Anschluss nur mit RJ 45-Stecker oder Adapter möglich). Der ISDN-Anschluss wird mit folgenden Leistungsmerkmalen zur Verfügung gestellt: – DSS1-Protokoll – 3 Rufnummern – 2 B-Kanäle à 64 KB – Netzabschluss (NT) ŷ Elektronisches Sperrschloss Das elektronische Sperrschloss zum Schutz vor unbefugter Benutzung kann bei folgenden Geräten angeboten werden: – im Kombipaket – beim digitalen Anschluss inkl. Komfortapparat – beim Messe-Mobiltelefon (DECT) ŷ Sprachspeicherfunktion Die Sprachspeicherfunktion ist bei folgenden Geräten möglich: – im Komfortpaket – beim digitalen Anschluss inkl. Komfortapparat – beim Messe-Mobiltelefon (DECT) ŷ Regiestunden Für sonstige/zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Ausstellers durchgeführt werden sollen, werden die Preise der Bearbeitung auf Anfrage kalkuliert. Stand: Juni 2012 6.1 Telefon/Telefax/Modem/ISDN productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 4 ŷ Geschäftsbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen ŷ Bestellungen Im Zuge der Nutzung der Internetanschlüsse (ADSL, IP-Anschlüsse, ISDN, etc.) Die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei der Messe München GmbH (MMG) bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die MMG, die auch stillschweigend, z. B. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Der Aussteller ist berechtigt, die Bestellung der umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Stornierung spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der MMG eingeht. In allen anderen Fällen ist eine Aufhebung des Vertrages nur mit schriftlicher Zustimmung der MMG möglich. Die MMG ist nicht verpflichtet, der Vertragsaufhebung zuzustimmen. Die MMG wird ihre Zustimmung nur erteilen, wenn der Aussteller 20% des vereinbarten Entgelts (zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) als pauschalen Aufwendungsersatz zahlt. Weist die MMG nach, dass sie höhere Aufwendungen hatte, so ist die MMG berechtigt, gegenüber dem Aussteller statt des pauschalen Aufwendungsersatzes den Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen zu verlangen. Weist der Aussteller nach, dass die MMG geringere Aufwendungen hatte, so ist der pauschale Aufwendungsersatz entsprechend herabzusetzen. Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die MMG insbesondere auf dem Messestand bereits erbracht hat, so ist die MMG, soweit sie sich verpflichtet, die Änderungen durchzuführen, berechtigt, für jede Änderung eine Änderungspauschale in Höhe von 82,50 EUR zuzügl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Auf verspätet eingereichte Aufträge wird ab Aufbaubeginn ein Verspätungszuschlag von 76,40 EUR zuzügl. MWSt. erhoben. ŷ Bereitstellungszeitraum Die bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während der Laufzeit der jeweiligen Veranstaltung sowie sechs Stunden vor Beginn und sechs Stunden nach Ende der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt. Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Bereitstellung gesondert bei der MMG zu bestellen. Diese Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. ŷ Überlassung Alle bestellten Leistungen werden durch die Messe München GmbH oder durch sie beauftragte Subunternehmen zur Verfügung gestellt und dem Aussteller mietweise überlassen. Sofern eigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der geltenden EU-Richtlinien für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, insbesondere der CCITTEmpfehlung i430, entsprechen. Bei analogen Anschlüssen handelt es sich um Nebenstellenanschlüsse mit vom öffentlichen Netz abweichendem Wählton. Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die MMG insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die MMG ist ferner berechtigt, von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtungen, von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt. Für die Internetzugänge müssen die in dem PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ethernet-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die beantragten IP-Adressen aus dem Adressraum (Class-C-Adresse) der MMG werden dem Aussteller mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt. Keinesfalls darf der Aussteller andere als die ihm von der MMG zur Verfügung gestellten IP-Adressen verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die MMG insbesondere berechtigt, vom Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die MMG ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorheriger Abmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vorgegebenen SubnetMasks benutzen, aus dem LAN auszuschließen und den Ersatz der damit verbundenen Kosten zu verlangen. Im Falle eines Angriffs auf die Funktion des Netzwerkes oder anderen Attacken behält sich die MMG vor, den Anschluss vorübergehend oder permanent zu sperren. Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenen IP-Adressen verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die MMG auf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preisen der MMG die Störung beheben. Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert die MMG den PC, soweit ihr dies technisch und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preisen der MMG. 6.1 ist unaufgeforderter E-Mail-Versand zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder unaufgeforderter Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News-Spamming) an Dritte untersagt. Der Aussteller oder sonstige Nutzer erhalten mit dem InternetAnschluss einen permanenten Zugang zum Internet. Da die Daten transparent über diese Anbindung übertragen werden (gem. RFC812 auf OSI-Ebene 3) hat die MMG keinen Einfluss auf die übertragenen Inhalte und kann somit auch keine unerwünschten Daten filtern, die die Nutzung des Internet-Zuganges beinflussen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der IP-Adressraum nicht weiter zu nutzen. Der Kunde (Nutzer) verpflichtet sich, keine Informationsangebote mit recht- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten und nicht auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Dazu zählen vor allem Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. ŷ Servicestelle Für den Fall einer Störung ist eine Servicestelle auf dem Messegelände eingerichtet. Diese Servicestelle ist unter der Rufnummer (+49 89) 9 49-1 16 66 zu folgenden Zeiten zu erreichen: – Aufbau: 8.00 – 18.00 Uhr – erster Messetag: 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung bis Ende der Veranstaltung – während der Messe: entsprechend den Öffnungszeiten der Veranstaltung – letzer Messetag/erster Abbautag: von Beginn der Veranstaltung bis 20.00 Uhr – Abbau: 9.00 – 14.00 Uhr ŷ Haftung Für abhanden gekommene oder zerstörte Endeinrichtungen wird der Wiederbeschaffungspreis, im Zweifel der maßgebliche Listenpreis des Herstellers, dem Aussteller in Rechnung gestellt. Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegt dem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft. Für die Haftung der MMG gilt Ziffer 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der MMG ein, so übernimmt die MMG, wenn sie die Bestellung annimmt, keine Gewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung. Erbringt die MMG in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag über die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herabzusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. ŷ Gesprächsverbindungen Anschlüsse innerhalb des Messenetzes verstehen sich inklusive Nutzungsentgelt. Für Leistungen externer Netzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG) gelten deren Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen. Diese sind Vertragsbestandteil. ŷ Rücknahme von Endeinrichtungen Die Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch die Messe München GmbH. Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungen durch den Aussteller bei der Messe München GmbH gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zurückzugeben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen. ŷ Anschlussbedingungen Alle beauftragten Anschlüsse/Einrichtungen werden ausschließlich durch die Messe München GmbH zur Verfügung gestellt. Die genannten Preise gelten für die BereitStand: Juni 2012 Telefon/Telefax/Modem/ISDN productronica 12. – 15. November 2013 6.1 Seite 4 / 4 stellung in eingeschossigen Ständen. Bei mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im unteren Geschoss. Die Bereitstellung des Anschlusses erfolgt vom zugewiesenen Anschlusspunkt bis zum gewünschten Standort auf dem Stand, wobei die Anschlussleitung max. 12 m lang ist; dies gilt auch bei der strukturierten Verkabelung für das Anschlusskabel an das LAN. Der Aussteller ist gehalten, dies bei seiner Planung zu berücksichtigen. Eine Verlängerung dieser Anschlussleitung ist auf Anfrage möglich. Eine Verlängerung der Anschlussleitung oder eine Bereitstellung bei mehrgeschossigen Ständen im oberen Standgeschoss kann nur auf Grundlage eines gesonderten Auftrages erfolgen. Die Anschlüsse für Telefon, Fax, Modem, ISDN sowie für 2-/4-Draht-Verbindungen werden über RJ45-Anschlusstechnik (gem. EIA/TIA) zur Verfügung gestellt. Private Endeinrichtungen können nur am ISDN und Fax-/Modemanschluss betrieben werden. Glasfaserverbindungen (Mono-/Multimod) werden in E2000-Anschlusstechnik ausgeführt. Bei Anwendungen, die eine Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 2Mbit/s erfordern, sowie bei Leistungen, die nur auf Grundlage von Sonderaufträgen erfolgen können, bittet die MMG den Aussteller zur detaillierten Abstimmung um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Beraterteam der MMG. Kommunikationsverbindungen von außerhalb des Messegeländes liegenden Standorten dürfen von dem entsprechenden Netzbetreiber nur bis zu einem zentralen, von der Messe München GmbH festgelegten Übergabepunkt auf dem Messegelände bereitgestellt werden. Die Weiterführung derartiger Verbindungen, vom Übergabepunkt bis zu dem Stand des Ausstellers, erfolgt ausschließlich durch die Messe München GmbH über das messeeigene Netz. Die Beauftragung des externen Verbindungsweges bis zum Übergabepunkt (z.B. bei der Deutschen Telekom AG) erfolgt durch die Messe München GmbH. Die durch den Netzbetreiber erbrachten Leistungen werden separat ausgewiesen und berechnet. Die Messe München GmbH übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. ŷ Allgemeine Vertragsbedingungen Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. 6.1 Stand: Juni 2012 6.2 Internetzugang und Breitbandanschluss (TV) Seite 1 / 4 productronica 12. – 15. November 2013 Zweifach einreichen! Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – I&K-Beratung Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949 - 21250/ -21251 Fax +49 89 949 - 21258 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 3: ŷ Symmetrischer IP-Anschluss Menge Leistung ŷ Breitbandanschluss (TV) EUR Nr. Pos.-Nr. 1. 34110 2 Mbit/s flat, inkl. 1 feste IP-Adresse 509,00 2. 34111 6 Mbit/s flat, inkl. 1 feste IP-Adresse 639,00 3. 34112 10 Mbit/s flat, inkl. 1 feste IP-Adresse 1.199,00 Nr. Pos.-Nr. 4. 34088 5. 6. Ort / Datum 6.2 34089 34090 Leistung EUR DSL 4 Mbit/s (384 upload/4000 download in kbit/s) inkl. Zugangskennung/ Flatrate und Router (dynamische IP-Adresse) 369,00 DSL 8 Mbit/s (768 upload/8000 download in kbit/s) inkl. Zugangskennung/ Flatrate und Router (dynamische IP-Adresse) 399,00 DSL 16 Mbit/s (1024 upload/16000 download in kbit/s) inkl. Zugangskennung/ Flatrate und Router (dynamische IP-Adresse) 499,00 Nr. Pos.-Nr. 7. 34019 EUR Leistung Übertragung in PAL B/G Standard mit Nachbarkanalbelegung inkl. BK-Anschlussdose 157,00 ŷ Sonstiges Menge ŷ Asymmetrischer Internet-Zugang Menge Menge EUR Nr. Pos.-Nr. 8. 34096 Verspätungszuschlag ab Aufbaubeginn Leistung 76,40 9. 34099 Änderungspauschale/Stornogebühr 82,50 Gewünschter Bereitstellungstermin der bestellten Einrichtungen ŷ Bitte beachten 1. Für die Positionen 1 – 6 ist ein PC mit Standard-Ethernet-Karte (IEEE 802.3) erforderlich! Anschlusstechnik RJ45! 2. Die oben genannten Preise beziehen sich ausschließlich auf Anschlüsse in den Hallen; Internetzugänge und Breitbandanschlüsse im Freigelände auf Anfrage! 3. Für die Bereitstellung der Leistungen ist das Einreichen einer Planskizze (z.B. Vordruck 6.4) unbedingt erforderlich! Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Internet-Zugang und Breitbandanschluss (TV) 6.2 productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 4 ŷ Internet ŷ Internetzugang: DSL asymmetrisch nicht mehr wegzudenken. Und auch auf Ihrem Messestand unverzichtbar. Die Messe München GmbH stellt die Anschlüsse mit DSL-Router und Flatrate zur Verfügung. Es kann nur die von der Messe München GmbH bereitgestellte Zugangskennung für die Einwahl ins Internet verwendet werden! Es wird eine dynamische IP-Adresse zugeteilt (DHCP), die Vergabe von zusätzlichen IP-Adressen ist nicht möglich! Nachrichten oder Produktinformationen suchen, finden und ausdrucken! Messages empfangen! Und permanent digital erreichbar sein. Auch während der Messelaufzeit können Sie bequem auf das wichtige Informationsmedium Internet zugreifen und zum Beispiel Post per E-Mail empfangen und absenden. ŷ TV-Anschluss Visueller Anziehungspunkt – TV-Programme nach Wahl. Für die Ausstrahlung von TV-Programmen auf Ihrem Messestand stehen von Satelliten empfangene Fernsehsender (empfangbar mit jedem Fernsehgerät) zur Auswahl. Gerne beraten wir Sie im Detail. ŷ Internetzugang: symmetrische IP-Anschlüsse Die Messe München GmbH stellt den Anschluss mit 1 festen öffentlichen IP-Adresse zur Verfügung, weitere IP-Adressen können auf Anfrage gegen Entgelt zugeteilt werden. Das Nutzungsentgelt für die Dauer der Veranstaltung ist inklusive. – DSL asymmetrisch 4000: Downstream 4000 Kbit/s, Upstream 384 Kbit/s – DSL asymmetrisch 8000: Downstream 8000 Kbit/s, Upstream 768 Kbit/s – DSL asymmetrisch 16000: Downstream 16000 Kbit/s, Upstream 1024 Kbit/s Weitere Bandbreiten auf Anfrage ŷ Breitband-Anschluss (TV) Ein auf dem Messegelände installiertes, flächendeckendes und hyperbandtaugliches Breitbandkommunikationsnetz ermöglicht den Empfang vielfältiger TV-Programme für jeden Messestand. Die Übertragung erfolgt in PAL, B/G-Standard mit Nachbarkanalbelegung. Über die von uns erhältlichen Antennenanschlüsse (BK-Anschlussdosen) stehen Ihnen ca. 25 Fernsehkanäle zur Verfügung, eine Programmübersicht ist auf Anforderung erhältlich. Nicht im Messenetz eingespeiste Kanäle können auf Anfrage eingerichtet werden; dies ist als gesonderte Beauftragung zu betrachten, die mindestens 14 Tage vor Messebeginn vorliegen muss. – symmetrischer IP-Anschluss 2 Mbit/s flat – symmetrischer IP-Anschluss 6 Mbit/s flat – symmetrischer IP-Anschluss 10 Mbit/s flat 6.2 Stand: Juni 2012 Internet-Zugang und Breitbandanschluss (TV) productronica 12. – 15. November 2013 6.2 Seite 3 / 4 ŷ Geschäftsbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen ŷ Bestellungen Im Zuge der Nutzung der Internetanschlüsse (ADSL, IP-Anschlüsse, ISDN, etc.) Die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei der Messe München GmbH (MMG) bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die MMG, die auch stillschweigend, z. B. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Der Aussteller ist berechtigt, die Bestellung der umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Stornierung spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der MMG eingeht. In allen anderen Fällen ist eine Aufhebung des Vertrages nur mit schriftlicher Zustimmung der MMG möglich. Die MMG ist nicht verpflichtet, der Vertragsaufhebung zuzustimmen. Die MMG wird ihre Zustimmung nur erteilen, wenn der Aussteller 20% des vereinbarten Entgelts (zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) als pauschalen Aufwendungsersatz zahlt. Weist die MMG nach, dass sie höhere Aufwendungen hatte, so ist die MMG berechtigt, gegenüber dem Aussteller statt des pauschalen Aufwendungsersatzes den Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen zu verlangen. Weist der Aussteller nach, dass die MMG geringere Aufwendungen hatte, so ist der pauschale Aufwendungsersatz entsprechend herabzusetzen. Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die MMG insbesondere auf dem Messestand bereits erbracht hat, so ist die MMG, soweit sie sich verpflichtet, die Änderungen durchzuführen, berechtigt, für jede Änderung eine Änderungspauschale in Höhe von 82,50 EUR zuzügl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Auf verspätet eingereichte Aufträge wird ab Aufbaubeginn ein Verspätungszuschlag von 76,40 EUR zuzügl. MWSt. erhoben. ŷ Bereitstellungszeitraum Die bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während der Laufzeit der jeweiligen Veranstaltung sowie sechs Stunden vor Beginn und sechs Stunden nach Ende der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt. Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Bereitstellung gesondert bei der MMG zu bestellen. Diese Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. ŷ Überlassung Alle bestellten Leistungen werden durch die Messe München GmbH oder durch sie beauftragte Subunternehmen zur Verfügung gestellt und dem Aussteller mietweise überlassen. Sofern eigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der geltenden EU-Richtlinien für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, insbesondere der CCITTEmpfehlung i430, entsprechen. Bei analogen Anschlüssen handelt es sich um Nebenstellenanschlüsse mit vom öffentlichen Netz abweichendem Wählton. Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die MMG insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und Fehlerbehebung zu verlangen. Die MMG ist ferner berechtigt von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtungen, von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt. Für die Internetzugänge müssen die im PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ethernet-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die beantragten IP-Adressen aus dem Adressraum (Class-C-Adresse) der MMG werden dem Aussteller mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt. Keinesfalls darf der Aussteller andere als die ihm von der MMG zur Verfügung gestellten IP-Adressen verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die MMG insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und Fehlerbehebung zu verlangen. Die MMG ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorheriger Abmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vorgegebenen Subnet-Masks benutzen, aus dem LAN auszuschließen und den Ersatz der damit verbundenen Kosten zu verlangen. Im Falle eines Angriffs auf die Funktion des Netzwerkes oder anderen Attacken behält sich die MMG vor, den Anschluss vorübergehend oder permanent zu sperren. Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenen IP-Adressen verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die MMG auf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preisen der MMG die Störung beheben. Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert die MMG den PC, soweit ihr dies technisch und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preisen der MMG. 6.2 ist unaufgeforderter E-Mail-Versand zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder unaufgeforderter Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News-Spamming) an Dritte untersagt. Der Aussteller oder sonstige Nutzer erhalten mit dem InternetAnschluss einen permanenten Zugang zum Internet. Da die Daten transparent über diese Anbindung übertragen werden (gem. RFC812 auf OSI-Ebene 3) hat die MMG keinen Einfluss auf die übertragenen Inhalte und kann somit auch keine unerwünschten Daten filtern, die die Nutzung des Internet-Zuganges beinflussen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der IP-Adressraum nicht weiter zu nutzen. Der Kunde (Nutzer) verpflichtet sich, keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten und nicht auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Dazu zählen vor allem Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. ŷ Servicestelle Für den Fall einer Störung ist eine Servicestelle auf dem Messegelände eingerichtet. Diese Servicestelle ist unter der Rufnummer (+49 89) 9 49-1 16 66 zu folgenden Zeiten zu erreichen: – Aufbau: 8.00 – 18.00 Uhr – erster Messetag: 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung bis Ende der Veranstaltung – während der Messe: entsprechend den Öffnungszeiten der Veranstaltung – letzer Messetag/erster Abbautag: von Beginn der Veranstaltung bis 20.00 Uhr – Abbau: 9.00 – 14.00 Uhr ŷ Haftung Für abhanden gekommene oder zerstörte Endeinrichtungen wird dem Aussteller der Wiederbeschaffungspreis, im Zweifel der maßgebliche Listenpreis des Herstellers in Rechnung gestellt. Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegt dem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft. Für die Haftung der MMG gilt Ziffer 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der MMG ein, so übernimmt die MMG, wenn sie die Bestellung annimmt, keine Gewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung. Erbringt die MMG in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag über die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herabzusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. ŷ Gesprächsverbindungen Anschlüsse innerhalb des Messenetzes verstehen sich inklusive Nutzungsentgelt. Für Leistungen externer Netzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG) gelten deren Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen. Diese sind Vertragsbestandteil. ŷ Rücknahme von Endeinrichtungen Die Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch die Messe München GmbH. Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungen durch den Aussteller bei der Messe München GmbH gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zurückzugeben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen. ŷ Anschlussbedingungen Alle beauftragten Anschlüsse/Einrichtungen werden ausschließlich durch die Messe München GmbH zur Verfügung gestellt. Die genannten Preise gelten für die BereitStand: Juni 2012 Internet-Zugang und Breitbandanschluss (TV) productronica 12. – 15. November 2013 6.2 Seite 4 / 4 stellung in eingeschossigen Ständen. Bei mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im unteren Geschoss. Die Bereitstellung des Anschlusses erfolgt vom zugewiesenen Anschlusspunkt bis zum gewünschten Standort auf dem Stand, wobei die Anschlussleitung max. 12 m lang ist; dies gilt auch bei der strukturierten Verkabelung für das Anschlusskabel an das LAN. Der Aussteller ist gehalten, dies bei seiner Planung zu berücksichtigen. Eine Verlängerung dieser Anschlussleitung ist auf Anfrage möglich. Eine Verlängerung der Anschlussleitung oder eine Bereitstellung bei mehrgeschossigen Ständen im oberen Standgeschoss kann nur auf Grundlage eines gesonderten Auftrages erfolgen. Die Anschlüsse für Telefon, Fax, Modem, ISDN sowie für 2-/4-Draht-Verbindungen werden über RJ45-Anschlusstechnik (gem. EIA/TIA) zur Verfügung gestellt. Private Endeinrichtungen können nur am ISDN und Fax-/Modemanschluss betrieben werden. Glasfaserverbindungen (Mono-/Multimod) werden in E2000-Anschlusstechnik ausgeführt. Bei Anwendungen, die eine Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 2Mbit/s erfordern, sowie bei Leistungen, die nur auf Grundlage von Sonderaufträgen erfolgen können, bittet die MMG den Aussteller zur detaillierten Abstimmung um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Beraterteam der MMG. Kommunikationsverbindungen von außerhalb des Messegeländes liegenden Standorten dürfen von dem entsprechenden Netzbetreiber nur bis zu einem zentralen, von der Messe München GmbH festgelegten Übergabepunkt auf dem Messegelände bereitgestellt werden. Die Weiterführung derartiger Verbindungen, vom Übergabepunkt bis zu dem Stand des Ausstellers, erfolgt ausschließlich durch die Messe München GmbH über das messeeigene Netz. Die Beauftragung des externen Verbindungsweges bis zum Übergabepunkt (z.B. bei der Deutschen Telekom AG) erfolgt durch die Messe München GmbH. Die durch den Netzbetreiber erbrachten Leistungen werden separat ausgewiesen und berechnet. Die Messe München GmbH übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. ŷ Allgemeine Vertragsbedingungen Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. 6.2 Stand: Juni 2012 6.3 Zusätzliche Kommunikationsleistungen Zweifach einreichen! Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – I&K Beratung Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949 - 21250/ -21251 Fax +49 89 949 - 21258 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor- / Durchwahl Die Infrastruktur auf dem Messegelände ermöglicht, über die in den Vordrucken 6.1 – 6.2 angeführten Positionen hinaus, die Bereitstellung zusätzlicher interessanter Kommunikationsleistungen. Sie können detaillierte Informationen zu diesen Produkten bei der Messe München GmbH anfordern. Bitte markieren Sie hierzu die gewünschten, nachfolgend aufgeführten Leistungen und senden uns diesen Vordruck an die o.g. Adresse, wir informieren Sie gerne. Telefax mit Vor- / Durchwahl Nähere Informationen zu den vorstehenden Leistungen finden Sie auf Seite 2. Bitte nennen Sie uns Ihren Ansprechpartner: Name Kommunikationsverbindungen innerhalb des Messegeländes (z.B. Verbindung zwischen Ständen) Telefon Kommunikationsverbindungen zum Messegelände (z.B. PMx-Anschlüsse, Datendirekt-/Standardfestverbindungen) Fax Video-Konferenzeinrichtungen Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer +49 89 949-21250 zur Verfügung. Ort / Datum 6.3 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Zusätzliche Kommunikationsleistungen productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Kommunikationsverbindungen innerhalb des Messegeländes Die Messe München GmbH stellt mit einer flächendeckenden und anwendungsneutralen Kabelinfrastruktur auf dem neuen Messegelände eine Kommunikationsplattform zur Verfügung, die vielseitig heutige und zukünftige Kommunikationsformen/anwendungen ermöglicht. Durch diese Infrastruktur können festgeschaltete Verbindungen auf dem gesamten Messegelände, sowohl innerhalb eines Standes als auch zwischen verschiedenen Ständen, zur Verfügung gestellt werden. Damit Sie Ihre Anwendungen frei gestalten können, stellt Ihnen die Messe München GmbH die hierzu erforderlichen physikalischen Verbindungen und Anschlusspunkte zur Verfügung. Hierdurch kann z.B. bei der Realisierung eines LAN (Local Area Network) der Aufwand für Ihre Standverkabelung reduziert werden. Darüber hinaus ist die Gestaltung von virtuellen LANs möglich, wenn Sie z.B. mit zwei Ständen vertreten sind und Ihre EDV- Systeme vernetzen möchten. Die Übertragungsgeschwindigkeiten betragen in der Backbone mehrere GBit/s und im Accessbereich 100 MBit/s. 6.3 Seite 2 / 2 ŷ Video-Konferenzeinrichtungen Die Kommunikation über Video-Konferenzsysteme hat sich durchgesetzt. Es findet immer mehr Akzeptanz, auf eine schnelle, direkte und kostengünstige Unternehmens-Kommunikation zu setzen. Die Messe München GmbH bietet Ihnen komfortable, transportable Video-Konferenzeinrichtungen auf dem neuen Messegelände an. Sie erhalten von uns eine Komplettlösung mit den erforderlichen Anschlüssen und Komponenten mit folgenden Vorzügen: – flexibles ISDN-Videokonferenzsystem mit vollem Funktionsumfang zu einem wirtschaftlichen Preis – außergewöhnlich bedienungsfreundlich durch symbolorientierte Benutzeroberfläche, kabellose Infrarot-Fernbedienung und kontextbezogene Online-Hilfe – optionaler Invers-Multiplexer zur Unterstützung von Übertragungsraten bis zu 384 kbit/s – Unterstützung verschiedenster Konferenzsituationen bis hin zu MultipointMeetings Folgende Verbindungen können zur Verfügung gestellt werden: – Kupfer 2-/4-Draht (Anschlusstechnik RJ 45) – Glasfaser Mono-Multimode (Anschlusstechnik E2000) ŷ Zuführung externer Kommunikationsverbindungen zum Messegelände (Datendirekt-/Festverbindungen, Anschlüsse) Zu dieser neuen Kommunikationsplattform gehört die Bereitstellung externer Verbindungen (Datendirekt-/Festverbindungen etc.) von öffentlichen Netzen entsprechender Netzbetreiber/Carrier von außerhalb des Messegeländes liegenden Standorten bis hin zu Ihrem Stand. Kommunikationsverbindungen von außerhalb des Messegeländes liegenden Standorten dürfen von dem entsprechenden Netzbetreiber nur bis zu einem zentralen, von der Messe München GmbH festgelegten Übergabepunkt auf dem Messegelände bereitgestellt werden. Die Weiterführung derartiger Verbindungen, vom Übergabepunkt bis zu Ihrem Stand, erfolgt ausschließlich durch die Messe München GmbH über das messeeigene Netz. Bei der Beauftragung externer Verbindungen werden Informationen über Art und Verwendungszweck benötigt. Verwenden Sie hierzu diesen Vordruck und geben Sie den gewünschten Bereitstellungstermin und Ihren Ansprechpartner für technische Rückfragen an. Die Beauftragung des externen Verbindungsweges bis zum Übergabepunkt erfolgt dann durch die Messe München GmbH. Die durch den Netzbetreiber erbrachten Leistungen werden separat ausgewiesen und berechnet. Die Messe München GmbH übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung. 6.3 Stand: Juni 2012 6.4 Grundriss-Skizze Informations-/Telekommunikationsleistungen Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – I&K-Beratung Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949 - 21250/21251 Fax +49 89 949 - 21258 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Standskizze mit genauer Positionsangabe der bestellten Anschlüsse/Leistungen; bitte verwenden Sie dabei zur Kennzeichnung der Anschlüsse die folgenden Symbole: Telefon/Fax/. . . d Internet z BK-Anschluss Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge! Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm) 1 : 50 (1 m = 2 cm) 6.4 Stand: Juni 2012 7.1 Standreinigung & Dienstleistung Zweifach einreichen! Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Ansprechpartner und Rechnungsstellung: Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen der Messe München GmbH Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Für nachträgliche Adressänderungen nach Rechnungserhalt wird eine Aufwandsentschädigung von 35,00 EUR pro Rechnung erhoben. ŷ Wir beauftragen die nachstehende Vertragsfirma der Messe München GmbH und bitten um Weiterleitung Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Dienstleistung inklusive Beratung Standgröße/m2 Gerne beraten wir Sie individuell vor Ort über Sonderleistungen und zusätzliche Dienstleistungen. Bitte ankreuzen Herrmann & Schmidt - Dienstleistungen Willy-Brandt-Allee 9 | 81829 München | Deutschland Tel. +49 89 949-24700 | Fax +49 89 949-24707 [email protected] | www.standreinigung.de Hallen A1 – A3, B1 – B2, C1 – C2, Eingang West EUR Reinigung von Möbeln, Vitrinen, Türen, Trennwänden und Zargen; Glasreinigung; Exponate, Fahrzeuge, Teppich schamponieren/extrahieren dias Gebäudemanagement GmbH Willy-Brandt-Allee 9 | 81829 München | Deutschland Tel. +49 89 949-24940 | Fax +49 89 949-24941 [email protected] | www.dias-service.de Hallen A4 – A6, B3 – B6, C3 – C4, Eingang Ost und Nord, Freigelände Folien ausschneiden inkl. Entsorgung 0,50/m2 Folien ausschneiden inkl. Entsorgung und Nachreinigung der Bodenflächen 0,85/m2 Standreinigung nach Standparty Durch Ankreuzen können Sie eine der beiden Vertragsfirmen unabhängig von der Hallenzuteilung auswählen. Beratungstermin vor Ort am ŷ Standreinigung Ansprechpartner/Mobilnummer Standgröße/m2 Die Reinigung erfolgt erstmals am letzten Aufbautag ab 18.00 Uhr und täglich nach Messeschluss. – Einmalige Reinigung der Bodenflächen und waagerechten Oberflächen von Tischen, Stühlen und Theken – Entleeren der Abfallbehälter und Aschenbecher – Saugen der Textilbeläge und/oder Wischen der Hartbeläge Für die Dauer der Veranstaltung Ja Nein, nur an folgenden Tagen Preise: – Erste Reinigung nach Aufbauende: 1,35 EUR/m2 – Jede weitere Reinigung: 0,53 EUR/m2 je Reinigung Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten: Der Mindestrechnungswert beträgt 25,00 EUR. Ort / Datum 7.1 28,90/Std. Zuschlag 0,50/m2 ŷ Wichtig Werden Bestellungen später als 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag von 25 Prozent berechnet. Sollten sich zu reinigende Bereiche innerhalb eines verschließbaren Bereiches (z.B. Kabinen) befinden, so sind die zugehörigen Schlüssel der Vertragsfirma zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin zur Schlüsselübergabe mit der zuständigen Vertragsfirma. Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes zur Nutzung durch das Reinigungspersonal bereitzustellen. Eine Auftragsbestätigung wird an die oben angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Reklamationen können nur am Tag nach der Ausführung bis 10.00 Uhr anerkannt werden. Die Vertragsfirmen sind zum Inkasso am Stand berechtigt. Rechnungsempfänger (wenn abweichend vom Aussteller) Straße / Postfach / PLZ / Ort / Land Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 7.2 Abfallentsorgung Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Ansprechpartner: Remondis Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG Willy-Brandt-Allee 9 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949 - 24730 Fax +49 89 949 - 24739 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl ŷ Abfallentsorgung während der Auf- und Abbauzeit Jeder Aussteller ist für die Entsorgung von Abfällen, die auf seinem Messestand anfallen, selbst verantwortlich. Für die Abfallentsorgung während der Auf- und Abbauzeit bieten wir Ihnen nachfolgend ein breites Spektrum an Leistungen zur umweltgerechten Entsorgung von Abfällen an. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen enthalten auch stets die Entsorgung gemäß den Geschäftsbedingungen auf Seite 2. Haben Sie mit dem Standbau ein Messebauunternehmen beauftragt, informieren Sie dieses bitte über unsere Richtlinien. Rechnungsempfänger ist immer der offizielle Vertragspartner (Aussteller) der Messe München GmbH. Rechnungstellung an Dritte ist nicht möglich. Achtung! Die angemieteten Flächen sind nach der vorgegebenen Abbauzeit besenrein zu verlassen. Klebebänder und Verschmutzungen sind vom Aussteller selbst oder einem von ihm beauftragten Unternehmen zu entfernen. Das Befüllen der Abfallcontainer in den Ladehöfen ist nur den von der Messe München GmbH (MMG) beauftragten Personen gestattet! ŷ Bestellung Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 2: Menge Ort / Datum 7.2 Pos.-Nr. Bezeichnung 30840 120-l-Abfallsack für Mischabfälle EUR/Einheit 13,95/Stück 30832 1,5 m Container für Mischabfälle* 196,00/Stück 30833 2,5 m3 Container für Mischabfälle* 262,00/Stück 30834 5 m3 Container für Mischabfälle* 388,00/Stück 30801 Entsorgung von Teppichboden 2,30/m2 30805 Entsorgung von Abdeckfolie 0,15/m2 30807 Entsorgung von Holz- und Spanplatten (inkl. Beladen und Transport) 30828 Abfall-Sondertransport (15/33 m3) für Monofraktion (zzgl. Entsorgung) 30809 sonstige Abfälle 3 65,00m3 142,00/Stück Telefax mit Vor-/ Durchwahl * Folgende Leistungen sind bei der Bestellung eines Containers inbegriffen: Anlieferung und Abholung des Containers sowie die Entsorgung des Containerinhaltes. Bitte beachten Sie bei der Befüllung der Container, dass die Containerdeckel noch komplett schließbar sein müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Verwaltungsgebühr von 70,00 EUR (Pos.-Nr. 30806) pro überfülltem Container erhoben. Liefertermin ŷ Abfallentsorgung während der Veranstaltung Während der Veranstaltung werden graue Abfallsäcke für üblicherweise am Stand anfallenden Abfall an die Stände verteilt (nicht für Produktionsabfälle). Die befüllten Abfallsäcke sind abends an der Standgrenze abzustellen (bis 20 Uhr). Achtung! Eine Abholung am Morgen ist nicht möglich! Informationen hinsichtlich der Kosten für die Entsorgung des Laufzeitmülls entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen der Veranstaltung. Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Technischen Ausstellerservice. Darüber hinaus können Sie Glas kostenfrei über die in den Ladehöfen bereitgestellten Wertstoffcontainer (Iglus) entsorgen. Achtung! Abfälle des Ausstellers, seiner Kunden und sonstigen Beauftragten, die sich nach der vorgegebenen Abbauzeit noch auf dem Gelände der MMG befinden, ohne dass deren Entsorgung bestellt worden ist, werden als Mischabfälle (lose Mengen; Pos.-Nr. 30812) zu einem Entgelt von 90,00 EUR/m3 zzgl. MwSt. entsorgt, wobei zusätzlich noch eine gesonderte Verwaltungsgebühr (Pos.-Nr. 30806) in Höhe von 70,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben wird. Jeder angefangene Kubikmeter wird als 1 m3 berechnet. Als Abfälle des Ausstellers gelten auch diejenigen Abfälle, die sich nach der vorgegebenen Abbauzeit auf seinem Stand befinden. Gleiches gilt für Klebebänder oder Klebebandreste, die bis zum Ablauf der vorgegebenen Abbauzeit noch nicht von den Hallenböden entfernt worden sind. Preisänderungen durch höhere Entsorgungsgebühren bleiben der MMG vorbehalten. Alle genannten Preise sind Nettopreise und werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. Preis auf Anfrage Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 7.2 Abfallentsorgung productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Geschäftsbedingungen Abfallsack 120 l – Abfallsack für alle anfallenden Abfälle Die Anlieferung erfolgt nach telefonischer Anforderung unter Tel. +49 89 949-24730. Kaufpreis inkl. Abtransport und Entsorgung. Die befüllten Abfall- bzw. Foliensäcke können in den Hallen verbleiben und werden von den Mitarbeitern unserer Reinigungsfirma abgeholt. Entsorgung von Teppichboden (m2), Folie (m2) oder Holz/Spanplatten (m3) Preis inkl. Abtransport und Entsorgung. Teppichboden kann nach Anmeldung zur Entsorgung zusammengerollt oder gebündelt auf der Standfläche verbleiben. 1,0 m³ Foliensäcke für Abdeck- oder Verpackungsfolie werden nur noch auf Anfrage geliefert. Holz/Spanplatten werden nach telefonischer Anforderung unter Tel. +49 89 949-24730 gegen Lieferschein abtransportiert. Abfallcontainer Sämtliche Behälter sind abschließbar und werden nach telefonischer Anforderung unter Tel. +49 89 949-24730 vor der Halle angeliefert und ebenfalls vor der Halle abgeholt. Bei Abholung aus der Halle bzw. bei Überfüllung eines Containers (Containerdeckel ist nicht mehr komplett schließbar) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 70,00 EUR (Pos.-Nr. 30806) in Rechnung gestellt. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig mit unserem Entsorgungsunternehmen in Verbindung, das Ihnen auch gerne weitere Auskünfte erteilt. Containergröße Beschreibung 1,5/2,5 m Der Container ist mit Rollen ausgerüstet und kann von Hand bewegt werden. 5,0 m3 1,5 m3 3 Der Container kann mittels Hubwagen bewegt werden. Bei Verbringung in die Halle ist der Besteller verpflichtet, den Container zur Abholung vor der Halle abzustellen 2,5 m3 Behälter für Speiseabfälle und Altfette Die Behälter werden nach telefonischer Anforderung unter Tel. +49 89 949-24730 vor der Halle angeliefert. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig mit unserem Entsorgungsunternehmen in Verbindung, das Ihnen auch gerne weitere Auskünfte erteilt. Alle Behälter sind mit Rollen ausgerüstet und können von Hand bewegt werden. Pos.-Nr. Bezeichnung 30824 120-l-Behälter (Platzierung auf Standfläche möglich) 14,40 EUR 30825 240-l-Behälter (Platzierung auf Standfläche möglich) 21,40 EUR 30826 1,1-m -Behälter (Platzierung nur vor Halle möglich) 84,00 EUR 30827 60-l-Behälter für Altfette (Platzierung auf Standfläche möglich) 11,25 EUR 3 Preis/Behälter Anlieferung und Abholung der Behälter werden separat berechnet, Preis auf Anfrage unter Tel. +49 89 949-24730 Abfallberater In den Hallen sind von der Messe München GmbH autorisierte und ausgewiesene Abfallberater tätig, die für Sie Ansprechpartner in allen Entsorgungsfragen sind. Über diese können Sie vor Ort Abfallsäcke beziehen, Container anmieten oder Lösungen für Entsorgungsprobleme erfragen. Falls Sie einen Abfallberater vor Ort benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung des Technischen Ausstellerservice. Ergänzende Hinweise Nach der Satzung der Landeshauptstadt München für die Entsorgung von Gewerbe- und Baustellenabfällen ist die Trennung von Abfällen in einzeln verwertbare Stoffe zwingend vorgeschrieben. Daher sind alle Aussteller und Messebaufirmen verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltung zur Abfallvermeidung, Abfalltrennung sowie zur fachgerechten Entsorgung beizutragen. – Einwegteppich ist zu vermeiden – Auf Einweggeschirr soll verzichtet werden. 5,0 m3 Bitte beachten Sie bei der Befüllung der Container, dass die Containerdeckel noch komplett schließbar sein müssen. Falls Sie einen größeren Container als 5 m3-Container benötigen, setzen Sie sich bitte für ein spezielles Angebot mit unserem Servicepartner, Fa. Remondis, in Verbindung. 7.2 Stand: Juni 2012 8.1 Ausstellerausweise Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH CIC – Customer Interaction Center Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-11438 Fax +49 89 949-9721859 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor- / Durchwahl ŷ Ausstellerausweise Ausstellerausweise gelten nur für einen Inhaber. Sie sind nicht übertragbar, nur für das Standpersonal und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Jeder Aussteller erhält entsprechend seiner Standgröße eine bestimmte Anzahl von Ausstellerausweisen kostenlos automatisch zugesandt: bis 20 m 3 Ausweise über 20 m2 zusätzlich 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 20 m2 Telefax mit Vor- / Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – gemäß vorstehenden Bedingungen zusätzlich: Stück à 32,00 EUR Zusendung Abholung 2 Durch die Aufnahme von Mitausstellern oder zusätzlich vertretenen Unternehmen erhöht sich die Zahl der Ausstellerausweise nicht. Darüber hinaus benötigte Ausweise für Ihr Standpersonal kosten 32,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die kostenpflichtigen Ausweise werden mit der Schlussabrechnung berechnet. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH sind Vertragsbestandteil. Bitte beachten Sie die festgelegten letzten Versandtermine für Ihr Land: – Inland: 25. Oktober 2013 – Europa: 18. Oktober 2013 – Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013 Nach diesem Termin nehmen wir gerne weitere Bestellungen entgegen. Wir bitten Sie jedoch, diese Ausstellerausweise dann direkt vor Ort gegen Vorlage einer Firmenzugehörigkeitsbescheinigung abzuholen. Weitere Bestellungen sind außerdem vor Ort möglich. Die Ausstellerausweise berechtigen Sie zum Zutritt zum Messegelände Dienstag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 19:00 Uhr, Freitag von 7.30 – 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Ihr Ausstellerausweis Sie NICHT zur kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigt. Die Ausgabe von Ausstellerausweisen erfolgt nur nach Bezahlung des Beteiligungspreises und der sonstigen noch offenen und fälligen Rechnungen der Messe München GmbH. Ort / Datum 8.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 8.2 Parkausweise Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung Verkehr und Sicherheit Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-20720 Fax +49 89 949 - 9723970 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Mobilnummer des Ansprechpartners zur Messelaufzeit Hiermit gibt der oben genannte Aussteller folgende unwiderrufliche Bestellung über die Anmietung von Stellplätzen für die oben genannte Messe ab: ŷ PKW / Kleintransporter ŷ LKW / Anhänger Für den Fall, dass Stellplätze an dem bevorzugten Standort ganz oder teilweise nicht verfügbar sind, gilt die Bestellung unabhängig von einer damit ggf. verbundenen Erhöhung oder Verringerung des Mietzinses als Bestellung für den jeweils verfügbaren Standort. Gewünschte Parkkategorie (entsprechend zulässiges Fahrzeuggewicht nach StVO.), Preis je Stellplatz für die gesamte Messedauer Menge Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR 40474 Dauerparkausweis Messe-Parkhaus (Paul-Henri-Spaak-Straße, maximale Einfahrtshöhe 2 m) 8,40 1) 40475 Dauerparkausweis Freigelände 6,72 1) 40472 Tagesgutschein Messe-Parkhaus (Paul-Henri-Spaak-Straße, maximale Einfahrtshöhe 2 m) 8,40 2) 40473 Tagesgutschein Freigelände (nur für die Besucherparkplätze gültig) 6,72 2) Preis pro Tag und Stellplatz (für die Dauer der Messelaufzeit) 2) Preis pro Stellplatz 1) Der Tagesgutschein (Besucher, Kunden oder Mitarbeiter) ist als Bezahlmittel beim Kassierer oder Automaten zu verwenden. Pos.-Nr. Beschreibung EUR/St. 40476 Parkkategorie A bis 3,5 t (oder Anhänger) 46,22 40477 Parkkategorie B 3,6 t bis 7,5 t 75,63 40478 Parkkategorie C ab 7,5 t 117,65 Gewünschte Übergabeform / Versendung von Parkausweisen: Zusendung per Brief (Zustellfristen siehe Einstellbedingungen Parkgebühren, Punkt 5.) Abholung vor Ort per Einschreiben/Übergabe gegen eine erhöhte Bearbeitungsgebühr von 5,04 EUR (Pos.-Nr. 40579). Für den Fall, dass weniger Parkausweise als gewünscht verfügbar sind, gilt die Bestellung als Bestellung über die jeweils verfügbare Anzahl. Der Erstversand erfolgt frühestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn über APCOA Autoparking GmbH: Rückfragen zum Versand unter: Tel.: +49 89 949-28130 Zahlung erfolgt entsprechend der Abschlussrechnungstellung an die Messe München GmbH. Ort / Datum 8.2 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 8.2 Parkausweise productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Allgemeine Einstellbedingungen für Messeaussteller ŷ Mietvertrag, verantwortliche Datenschutzstelle 4. Der Mieter hat außerdem die Haus- und Benutzungsordnung der MMG einzuhalten, 1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Stellplätzen in einer Parkgarage oder auf einem Parkplatz im Freigelände der Messe München GmbH (MMG) an den Aussteller (Mieter). 2. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestellung des Mieters und deren Annahme durch die MMG, die auch durch die Zusendung der Parkausweise bzw. durch die Bereitstellung der Parkausweise zur Abholung durch den Mieter erklärt werden kann. 3. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Bei Videoüberwachung ist die verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG die Messe München GmbH, Datenschutzbeauftragter, Messegelände, 81823 München, Tel. +49 89 949-20040, [email protected]. ŷ Parkgebühren – Mietzeit – Öffnungszeiten – Parkschein 1. Die Anmietung von Stellplätzen ist für die gesamte Dauer oder für einen Tag der im Bestellformular genannten Messe möglich (Mietzeit). Die Ein- bzw. Ausfahrt ist nur während der vor Ort bekannt gegebenen Öffnungszeiten möglich. 2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder einen Stellplatz in einer bestimmten Parkierungsanlage. 3. Die Miete (Parkgebühr) bestimmt sich nach Anzahl der Tage und der im Bestellformular genannten Miete pro Stellplatz. 4. Der Mieter erhält für die Mietzeit je angemietetem Stellplatz einen unübertragbaren Parkausweis (Codekarte oder sonstiger Berechtigungsausweis), der zur Einfahrt in die Parkierungsanlage berechtigt. Für die MMG gilt der jeweilige Besitzer des Parkausweises auch als zur Benutzung des betreffenden Fahrzeuges berechtigt; die MMG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung zu überprüfen. Der Parkausweis ist – sofern es sich nicht um eine Codekarte handelt – von außen gut lesbar hinter die Frontscheibe zu legen, oder – bei LKWs/Anhängern – auf das Fahrzeug aufzukleben. Der Mieter ist angehalten, den Parkausweis sorgfältig zu verwahren; ein Ersatz verlorener Parkausweise ist ausgeschlossen. 5. Erfolgt auf Wunsch des Mieters eine Versendung der Parkausweise, geht das Risiko des Verlustes der Parkausweise mit deren Übergabe an das Versandunternehmen auf den Mieter über. Für einen verspäteten Zugang der Parkausweise (d.h. nach Messebeginn) übernimmt die MMG oder deren Vertragspartner für die Parkierungsanlagen keine Haftung, wenn die Parkausweise nachweislich nicht später als 7 Werktage innerhalb Deutschlands, 2 Wochen innerhalb der EU und 6 Wochen außerhalb der EU vor Messebeginn an das Versandunternehmen übergeben wurden. ŷ Benutzungsbestimmungen 1. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der Parkierungsanlage und innerhalb von markierten Stellplätzen abgestellt werden. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der Mieter auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Mietern mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Stellplatzreservierung, Behinderte), so hat der Mieter diese auf Verlangen nachzuweisen. 2. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. 3. In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet: – das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie entleerten Betriebsstoffbehältern, – die Belästigung der Nachbarschaft durch unnötiges Laufenlassen des Motors und durch Hupen, – das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehälter oder sonstwie verkehrsunsicherem Zustand, – der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeuges steht, insbesondere das Campieren, – die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen, – die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Öl, – das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, es sei denn, es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden, – das Rauchen und die Verwendung von Feuer, – das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage, – die Einstellung polizeilich nicht zugelassener Fahrzeuge – das Anbringen oder Verteilen von Firmenschildern, Wimpeln, Visitenkarten oder sonstigen Werbemitteln. 8.2 die Anweisung des Personals zu befolgen und die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. 5. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO. ŷ Haftung der MMG – Selbstbeteiligung – Ausschlussfristen 1. Die MMG haftet für Körperschäden (Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MMG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die MMG haftet darüber hinaus lediglich für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen haftet die MMG nur, wenn es sich bei diesen Schäden um typische Schäden und nicht um Folgeschäden handelt, und dann auch nur bis zur Höhe der 5-fachen Summe der Miete; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen. 2. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Kfz vor Verlassen der Parkierungsanlage unverzüglich dem Personal über die markierten Sprech-/Notrufanlagen am Kassenautomaten, an der Ausfahrtseinrichtung oder an der Pforte mitzuteilen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeuges zu geben. Ist dies dem Mieter ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach Schadensfall schriftlich bei der MMG zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen (Ausschlussfristen). Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz 1, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht, wenn dem Mieter ein Personenschaden entstanden ist oder die MMG den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. 3. Vorstehende Ziffern 1 und 2 gelten unabhängig davon, ob die Haftung von der MMG aus dem Mietvertrag oder einem anderen Rechtsgrund beruht. ŷ Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der MMG oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkierungsanlage. ŷ Vertragsende – Kündigung – Rücktritt – Räumung 1. Der Vertrag endet mit Ablauf des letzten Tages der in der Bestellung bezeichneten Messe. 2. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die MMG ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstößt, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. 3. Ein Rücktritt des Mieters vom Vertrag ist nur bei Zugang der Rücktrittserklärung bis spätestens 12:00 Uhr des ersten Messetages zulässig. Die Erstattung der Miete setzt die vorherige Rückgabe der Parkausweise voraus. 4. Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen oder sonstigen Besitzstörungen ist die MMG berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen. Die MMG ist ferner berechtigt, das Fahrzeug im Falle drohender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen. ŷ Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die MMG ist wahlweise auch berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Vertragspartner bei dem Gericht geltend zu machen, das für den Ort, an dem dieser seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, zuständig ist. Stand: Juni 2012 8.3 MVV-Fahrkarten Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) MVG Großkundenvertrieb Emmy-Noether-Straße 2 80287 München Deutschland Tel. +49 89 2191-2333/2331 Fax +49 89 2191-2391 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Bestellung von MVV-Fahrkarten Menge Ticket EUR/Ticket Single-Tageskarte, Innenraum 5,80 Single-Tageskarte, Gesamtnetz 11,20 Partner-Tageskarte, Innenraum 10,60 Partner-Tageskarte, Gesamtnetz 20,40 IsarCard Wochenkarte, Zeitkartenringe 1 – 4 (= Innenraum) 18,90 MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) Innenraum, 2 Tage 8,80 MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) Innenraum, 3 Tage 12,10 MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) Innenraum, 4 Tage 15,40 MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) Gesamtnetz, 2 Tage 16,60 MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) Gesamtnetz, 3 Tage 23,80 MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) Gesamtnetz, 4 Tage 31,00 MVV-Event-Zusatzticket 1 Tag (Erweiterung Innenraum auf Gesamtnetz) EUR gesamt Zustellung: Abholung am (Montag – Freitag: 8:00 – 11:00 Uhr, Montag – Donnerstag: 12:00 – 15:00 Uhr) Zusendung an oben aufgeführte Adresse Zusendung an folgende Adresse: Bemerkungen: 3,90 Versandkosten Innenraum = Stadtgebiet München inkl. Messe Gesamtnetz = München mit Umland inkl. Flughafen Mindestabnahme: 50 Karten bei MVV-Event-Tickets (Kongress-Ticket) 5 Karten bei Tageskarten Bestellung bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Ort / Datum 8.3 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 8.3 MVV-Fahrkarten productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ Bedingungen für die Bestellung und den Kauf von MVV-Fahrkarten durch Großkunden ŷ Single-Tageskarten ŷ Bei Bestellung und Bezahlung von MVV-Fahrkarten 1. Single-Tageskarten werden für den Innenraum (weiße Zone, Ringe 1 - 4) und das Gesamtnetz angeboten. 2. Innerhalb seiner örtlichen und zeitlichen Gültigkeit berechtigt die Single-Tageskarte zu beliebig vielen Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmittel im MVV. 3. Single-Tageskarten gelten vom Zeitpunkt der Entwertung ab bis 6.00 Uhr des folgenden Tages. 4. Single-Tageskarten sind vor Antritt der ersten Fahrt zu entwerten. ŷ Partner-Tageskarten 1. Partner-Tageskarten werden für den Innenraum (weiße Zone, Ringe 1 – 4) und das Gesamtnetz angeboten. 2. Die Partner-Tageskarte ermöglicht innerhalb ihrer örtlichen und zeitlichen Gültigkeit bis zu 5 Erwachsenen beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV. 3. Partner-Tageskarten gelten vom Zeitpunkt der Entwertung ab bis 6.00 Uhr des folgenden Tages. 4. Partner-Tageskarten sind vor Antritt der ersten Fahrt zu entwerten. ŷ IsarCard Wochenkarten 1. Die IsarCard Wochenkarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen innerhalb der auf der Zeitkarte angegebenen Zeitkartenringe. 2. Der Fahrpreis richtet sich nach der Zahl der in Anspruch genommenen zusammenhängenden Zeitkartenringe (z.B. Ringe 1 – 4 für den Geltungsbereich Innenraum/München). 3. Die IsarCard-Wochenkarte ist grundsätzlich übertragbar, kann aber immer nur von einer Person zur Fahrt benutzt werden. 4. Die IsarCard-Wochenkarte wird für eine Kalenderwoche angeboten und gilt in der betreffenden Kalenderwoche von Montag 00.00 Uhr bis zum ersten Werktag der darauf folgenden Woche 12.00 Uhr. 5. Die IsarCard-Wochenkarte muss bei Antritt der Fahrt nicht entwertet werden. 6. Die Zeitkartenringe 1 – 4 entsprechen dem Geltungsbereich Innenraum beim MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) (= Stadtgebiet München inkl. Messe). ŷ MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) 1. Es werden besondere MVV-Event-Tickets (Kongress-Tickets) angeboten, und zwar – für den Innenraum und für das Gesamtnetz sowie – für verschiedene Zeiträume (mindestens jedoch 2 Tage). 2. Innerhalb seiner örtlichen und zeitlichen Gültigkeit berechtigt das MVV-EventTicket (Kongress-Ticket) zu beliebig vielen Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV. 3. Das MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) ist ein Angebot für die Teilnehmer an Kongressen, Tagungen, Seminaren, Treffen und ähnlichen Veranstaltungen. Es kann von den Veranstaltern – einschließlich Auftragsfirmen – der genannten Veranstaltungen bei Abnahme von mindestens 50 Karten für die selbe Veranstaltung in Anspruch genommen werden. Die Karten dürfen nur an die Teilnehmer dieser Veranstaltungen sowie deren Begleiter weitergegeben werden. Der direkte Kauf von MVV-Event-Tickets (Kongress-Tickets) durch Teilnehmer der Veranstaltung ist nicht möglich. 4. Drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr können pro Ticket unentgeltlich mitgenommen werden. 5. Das MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) ist bei Antritt der ersten Fahrt zu entwerten. Der Zeitpunkt des Entwertens ist der Beginn der Geltungsdauer. Das MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) ist ab diesem Zeitpunkt zusammenhängend für die auf ihm angegebene Zahl von Tagen und bis 6.00 Uhr des folgenden Tages zur Fahrt gültig. 6. Das MVV-Event-Zusatzticket, das ebenfalls bei Antritt der ersten Fahrt zu entwerten ist, ist ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis 6.00 Uhr des folgenden Tages zur Fahrt gültig. Das MVV-Event-Zusatzticket ist nur in Verbindung mit dem MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket), zu dem es gekauft wurde, zur Fahrt gültig und erweitert das Innenraum-Ticket für einen Tag zum Gesamtnetz-Ticket. 8.3 ist zu beachten 1. Die Bestellung der MVV-Fahrkarten sollte spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn an folgende Stelle gerichtet werden: Großkundenvertrieb der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), Emmy-Noether-Straße 2, 80287 München Tel. +49 89 2191-2333/2331, Fax +49 89 2191-2391, E-Mail: [email protected] 2. Die Lieferung der Bestellung erfolgt auf Rechnung und es kann eine Kommissionslieferung vereinbart werden. Besteht noch keine dauerhafte Kundenbeziehung so kann der Großkundenvertrieb die Zahlung vor Lieferung verlangen. 3. Bei Bestellungen aus anderen Ländern erfolgt die Bezahlung der Tickets mit Vorkasse und ausschließlich in Form einer Banküberweisung. Die Kosten für die Banküberweisung trägt der Besteller. Name der Bank: HypoVereinsbank München Bankleitzahl: 700 202 70 Kontonummer der Bank: 91 600 Zahlungsempfänger: Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) BIC: HYVEDEMMXXX IBAN: DE33 7002 0270 0000 0916 00 Währung: Euro Adresse der Bank: Kardinal-Faulhaber-Str. 14 Stadt der Bank: München PLZ der Bank: 80333 Land der Bank: Deutschland 4. Die Kosten der Versendung der Tickets trägt der Besteller (z.B. Kosten des Wertpakets, mindestens aber eine Versandkostenpauschale in Höhe von 5 Euro) 5. Die Ausgabe aller Tickets an die Teilnehmer erfolgt durch den Besteller. 6. Der Besteller kann nicht ausgegebene MVV-Event-Tickets (Kongress-Tickets) nach der Veranstaltung beim Großkundenvertrieb der MVG wieder zurückgeben. Die möglichen Rückgabetermine sind im Einzelfall zu vereinbaren. 7. Der Besteller kann nicht ausgegebene IsarCard Wochenkarten bis spätestens am Dienstag der betreffenden Woche beim Großkundenvertrieb der MVG wieder zurückgeben. Nicht bis zum Dienstag der betreffenden Woche zurückgegebene IsarCard Wochenkarten werden zum vollen Fahrpreis in Rechnung gestellt. 8. Die Bezahlung der Tickets erfolgt nach Rückgabe nicht genutzter Tickets bzw. nach einer Abschlussmeldung des Bestellers mit Rechnung. ŷ Ansprechpartner für die Bestellung von MVV Fahrkarten für Großkunden Großkundenvertrieb der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), Emmy-Noether-Straße 2, 80287 München Tel. +49 89 2191-2333/2331, Fax +49 89 2191-2391, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo – Fr 8 – 11 Uhr Mo – Do 12 – 15 Uhr Anfahrt für Abholung der Tickets – U-Bahn U 1 Haltestelle Westfriedhof, im Anschluss ca. 5 Minuten zu Fuß – Tram 20/21 Haltestelle Borstei, im Anschluss ca. 5 Minuten zu Fuß Sie finden den MVG-Großkundenvertrieb im Gebäudeteil C, 4. Stock, Zimmer 59 In allen MVV-Fahrpreisen ist die Mehrwertsteuer mit dem ermäßigten Satz von 7% enthalten (gem. §12, Abs. 2, Ziff. 10 UStG 1967). Im Übrigen gelten für die Beförderung von Personen in den Verkehrsmitteln im MVV die Bestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs in der jeweils gültigen Fassung, die unter http://www.mvv-muenchen.de/de/tickets-preise/befoerderungsbestimmungen/index.html in der aktuellen Fassung eingesehen werden können. Stand: Juni 2012 9.1 Standbewachung Seite 1 / 2 Zweifach einreichen! productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungsstellung: Veranstaltungsdienst (VD) Paul Mayr GmbH & Co. KG Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-24500 www.vd-mayr.de Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung Verkehr und Sicherheit Messegelände 81823 München Deutschland Fax +49 89 949 - 9723970 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Die VD Mayr GmbH & Co. KG bietet Ihnen zur Bewachung des Standes und des Ausstellungsgutes folgende Leistungskategorien an. Kategorie 1 EUR/Std. Kategorie 2 Stand-Sonderbewachung durch qualifiziertes Bewachungspersonal (überwiegend zur Nachtzeit) 1) EUR/Std. 22,351) Stand-Sonderbewachung durch qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter mit Zusatzausbildung (Tages- und Nachtdienste, Tagesdienst auf Wunsch in ziviler Business-Kleidung) 24,731) alle Preise zuzügl. MwSt. Eventuelle Zuschläge entnehmen Sie bitte der Seite 2. Die Bewachung erfolgt generell bis zum Eintreffen des Stand-, bzw. Auf- oder Abbaupersonals. Soll die Bewachung ohne Eintreffen des Standpersonals beendet werden, bitten wir um Eintragung der gewünschten Uhrzeit in der Spalte Ende der Bewachungszeit. Bitte beachten Sie, dass gemäß den Allgemeinen Teilnahmebe- dingungen Sonderwachen nur durch die von der Messe München GmbH (MMG) beauftragte Wachgesellschaft (VDM) gestellt werden dürfen. Die Mindesteinsatzzeit beträgt 2,5 Stunden. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden nicht erhoben. Wir benötigen eine Stand-Sonderbewachung an den nachfolgend aufgeführten Terminen. Anzahl Sicherheitsmitarbeiter Kat. 1 Kat. 2 Beginn der Bewachungszeit Datum / Uhrzeit Ende der Bewachungszeit Datum / Uhrzeit oder Eintreffen Stand-/bzw. Auf-/Abbaupersonal ab / Uhr bis / Uhr ab / Uhr bis / Uhr ab / Uhr bis / Uhr ab / Uhr bis / Uhr ab / Uhr bis / Uhr ab / Uhr bis / Uhr ab / Uhr bis / Uhr Bitte nennen Sie den Standleiter/Standverantwortlichen oder zuständigen Ansprechpartner vor Ort. Name Handy-Nr. Die oben genannten Termine werden von VDM vorgemerkt. Änderungen der Bewachungszeiten können nur schriftlich erfolgen. Für die Durchführung des Auftrages gelten die allg. Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsdienstes Paul Mayr GmbH & Co. KG (nachfolgend „die Firma“). Besteller (wenn abweichend vom Aussteller) Straße / Postfach / PLZ / Ort / Land Ort / Datum 9.1 Bei Fremdbestellung (z.B. Standbauer) haftet bei Ablehnung des Auftrags bzw. der Kostenübernahme der Besteller. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 9.1 Standbewachung productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Zuschläge Für kurzfristige Bestellungen werden pro Stunde folgende Zuschläge erhoben: 8 – 2 Tage vor Bewachungsbeginn: 15 % 2 – 0 Tage vor Bewachungsbeginn: 25 % In der Nachtsperrzeit (eine Stunde nach Messeschluss bis eine Stunde vor Messebeginn) darf sich an den Ständen, in den Hallen und im Messegelände kein Aussteller-Personal oder vom Aussteller beauftragtes Fremdpersonal aufhalten. Eine Versicherung des zu bewachenden Gutes ist mit der Anwesenheit eines Wachmannes grundsätzlich nicht gegeben. Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG zustande. Die näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG vereinbart werden. Die Vertragsfirma ist zum Inkasso am Stand berechtigt und führt diese auch durch. ŷ Allgemeine Geschäftsbedingungen (I) Kaufleute/Firmen als Auftraggeber Soweit wir für Kaufleute und Auftraggeber tätig werden, welche nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kaufleuten gleichgestellt sind, gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1. Für die Durchführung übernommener Aufträge werden nur zuverlässige Personen abgestellt. Alle Aufträge werden nach fachlichen Erfahrungen ausgeführt. Sonderwünsche und Weisungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform, ebenso nachträgliche Änderungen. 2. Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung eines Auftrages beziehen, sind unverzüglich der Betriebsleitung der Firma zwecks Abhilfe mitzuteilen. Handelt es sich um erhebliche, den Vertragszweck gefährdende Verstöße, so kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis fristlos lösen, wenn er die Betriebsleitung umgehend schriftlich verständigt und diese nicht in angemessener Frist für Abhilfe gesorgt hat. 3. In Fällen höherer Gewalt ist die Firma berechtigt, Aufträge, soweit deren Ausführung unmöglich wird, zu unterbrechen oder zweckentsprechend umzustellen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, für die Dauer einer Unterbrechung in der Ausführung des Auftrages das Entgelt zu entrichten. 4. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar nach erfolgter Dienstleistung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Ausübung von Kassendiensten ist die Firma berechtigt, in Höhe ihrer fälligen Vergütungsansprüche den entsprechenden Betrag aus den Kassenbeständen einzubehalten. 5. Die Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche der Firma sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts des Auftraggebers wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder gerichtlich festgestellte Ansprüche handelt. 6. Die Firma haftet unbeschadet Ihrer Haftung aus § 276 Abs. 11 BGB nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführung oder leitender Angestellter entstehen sollten. Im übrigen wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. 7. Die Firma unterhält eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Grenzen: a) bei Personenschäden bis zum Höchstbetrag von 2.000.000 EUR. b) für Sachschäden bis zum Höchstbetrag von 1.000.000 EUR. c) für Abhandenkommen bewachter Sachen bis zum Höchstbetrag von 500.000 EUR. d) bei Vermögensschäden bis zum Höchstbetrag von 100.000 EUR. Sie verpflichtet sich, diese Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Punkt a – d ergeben, aufrechtzuerhalten und den Nachweis über das Bestehen der Haftpflichtversicherung auf Anforderung zu führen. 8. Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht unverzüglich der Firma schriftlich anzeigt und im Falle der Ablehnung durch die Firma oder deren Versicherungsgesellschaft binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht. 9. Der Auftraggeber darf Personal das ihm von der Firma gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst für gleichartige Zwecke beschäftigen. 9.1 Seite 2 / 2 10. Der Vertrag über die Ausführung eines Auftrages ist für die Firma von dem Zeitpunkt ab verbindlich, in welchem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Ein abgeschlossenes Vertragsverhältnis gilt auch für alle etwaigen Rechtsnachfolger des Auftraggebers. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird München vereinbart. Besondere Vereinbarungen Zusätzliche Einsatzbedingungen A 1. Wir machen unsere Auftraggeber darauf aufmerksam, dass die in Absatz 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Haftungssummen nur für Schadensfälle in Frage kommen, welche durch grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführung oder leitender Angestellter entstehen sollten. Eine Versicherung des zu bewachenden Gutes ist mit der Abstellung von Bewachungspersonal grundsätzlich nicht gegeben. 2. Die Auftraggeber sind angehalten, das zu bewachende Gut selbst zu versichern. 3. Bei Sonderbewachungen müssen wir trotz Versicherung und Wachpersonal von Ihnen erwarten, dass besonders wertvolle Stücke nicht offen und ungesichert im Wachbereich belassen werden; treffen Sie bitte entsprechende Vorkehrungen. Bei Ausstellungsständen empfiehlt es sich, alle Waren und Ausstellungsstücke so gut als möglich durch Vorsichtsmaßnahmen zu schützen. Abdecken, Befestigen oder Zusammenhängen etc. erhöht die Sicherheit für die Gegenstände. Auf keinen Fall Bargeld im Ausstellungsstand oder Wachbereich belassen und absperrbare Räume, Schränke, Vitrinen und dergleichen verschlossen halten. 4. Reklamationen oder Schadensfälle die unseren Dienst betreffen, bitten wir unverzüglich an unsere Dienstleitung oder unsere Leitstelle zu melden. Zu spät oder erst nach Auftragsende eingehende Meldungen können üblicherweise nicht mehr bearbeitet und anerkannt werden! Zusätzliche Einsatzbedingungen B 1. Unser Personal, das meist nur gelegentlich und auf kurze Zeit an einem Dienstort eingesetzt ist, kann naturgemäß mit den örtlichen Anlagen nicht so genau vertraut sein. Dies gilt besonders für Lokalitäten. Wir bitten deshalb alle Veranstalter, einen von uns abgestellten Mann soweit als notwendig einzuweisen. Beim Einsatz mehrerer Leute ist von uns ein Dienstleiter benannt, dem Sie Ihre Anordnungen geben sollten. 2. Ihre Weisungsbefugnis als Auftraggeber oder Veranstalter ist für unseren Einsatz selbstverständlich, jedenfalls solange sich diese im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren bewegt. Natürlich tragen Sie für die von Ihnen gegebenen Anweisungen auch die Verantwortung. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie, besonders auch in kritischen Situationen, Ihre Weisungen möglichst nur über den Ihrem Dienst zugeteilten Obmann/Dienstleiter geben. 3. Unsere Leute haben Anweisung, Sie im Dienst nach bester Möglichkeit in der Bewachung und Durchführung der Vorschriften von Polizei – Kreisverwaltungsreferat – Feuerpolizei – Jugendamt – und anderer einschlägiger Instanzen zu unterstützen. Wir sind bestrebt, unsere Mannschaft so gut als möglich im großen Rahmen informiert zu halten und sind überzeugt, dass dadurch bei den Veranstaltungen mancher Ärger erspart bleibt. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass eine Verantwortlichkeit den Behörden gegenüber weder unsere Firma noch unser Personal übernehmen kann, sondern dies Sache des Veranstalters bzw. Hausherrn ist. Zusätzliche Einsatzbedingungen C 1. Für diese Bestellung hat der Auftraggeber die Personalstärke selbst festgelegt und ist demzufolge auch für die Einsatzplanung verantwortlich. Mängel und Fehler, die sich im Dienstablauf aufgrund personeller Unterbesetzung ergeben, sind demnach nicht dem Veranstaltungsdienst anzulasten. Die Durchführung und Beachtung aller amtlichen Auflagen und Vorschriften für den Veranstaltungsort obliegt alleine dem Auftraggeber. Sie haben als Auftraggeber Weisungsbefugnis für unseren Einsatz, jedenfalls solange sich dies im Rahmen des üblichen und zumutbaren bewegt. Selbstverständlich tragen Sie für die von Ihnen gegebenen Anweisungen auch die Verantwortung. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie, besonders in kritischen Situationen, Ihre Weisungen möglichst nur über unseren Obmann/Dienstleiter geben und gegebenenfalls auch mit diesem abstimmen. Stand: Juni 2012 10.1 Kran- und Hebefahrzeuge/ Lagerung von Waren/Gütern Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Ansprechpartner und Rechnungsstellung: Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen der Messe München GmbH (MMG) Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir beauftragen den nachstehend gekennzeichneten Vertragsspediteur der Messe München und bitten um Weiterleitung: Schenker Deutschland AG Messegelände, Tor 21 | 81829 München Tel. +49 89 949-24300 | Fax +49 89 949-24339 www.dbschenker.com/de | [email protected] Kühne + Nagel (AG & Co.) KG Messegelände, Tor 21 | 81829 München Tel. +49 89 949-24400 | Fax +49 89 949-24409 www.kuehne-nagel.com | [email protected] Wir benötigen zum Ab-/Aufladen bzw. Montieren/Demontieren unserer Exponate und Ausstellungsgegenstände die nachstehenden Hebezeuge: max. Stückgewicht Stapler Tragkraft t Autokran Tragkraft t Einsatztag Beginn Uhrzeit Einsatzdauer Std. Sonstiges Die o.g. Messespediteure haben im Messegelände das alleinige Speditionsrecht. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Gabelstaplern und Autokranen. Es ist uns bekannt, dass wir bei verspäteter Anmeldung zur Anlieferung/Abholung bei Auf-/Abbau mit erheblicher Verzögerung und höheren Kosten rechnen müssen. Lagerung von Waren/Gütern Abholtag Stunde Anzahl Colli/m3 Leergut (siehe Erläuterungen auf Seite 2) Vollgut (siehe Erläuterungen auf Seite 2) Einen Auszug aus den Speditionsentgelten finden Sie auf Seite 2. Ich bin Unternehmer im Sinne des UStG. Meine Ust.-Id.-Nr. lautet Ich bin nicht Unternehmer im Sinne des UStG. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und dem vorstehend gekennzeichneten Vertragsspediteur der Messe München GmbH zustande. Von den auf Seite 2 aufgeführten Bedingungen der Messespediteure haben wir Kenntnis genommen. Abweichende Rechnungsanschrift Besteller (wenn abweichend vom Aussteller) Straße / Postfach / PLZ / Ort / Land Ort / Datum 10.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Kran- und Hebefahrzeuge/Lagerung von Waren/Gütern productronica 12. – 15. November 2013 10.1 Seite 2 / 2 ŷ Bedingungen der Messespediteure a) Für alle Aufträge der Aussteller an die Messespediteure gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung. Informationen über die Speditionsentgelte für Messen und Ausstellungen liegen bei den aufgeführten Messespeditionen aus und werden auf Anforderung zugestellt. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist München. Bei Bestellung der Kräne und Hubstapler ist zu beachten, dass die Messespediteure nur im Rahmen der ADSp eine Haftung übernehmen. Es wird daher dringend zum Abschluss einer Transport- und Montageversicherung geraten. Für alle Schäden und Folgeschäden, die durch unrichtige Gewichtsangaben (Einzelgewichte) entstehen, haftet ausschließlich der Aussteller. b) Die Messespediteure können nach erfolgter Auftragserteilung unter Wahrung der Interessen des Ausstellers in Eilfällen nach ihrem Ermessen handeln, wenn von Seiten des Ausstellers kein Beauftragter am Stand anwesend ist. Dieses gilt auch beim Einsatz der Kräne und Hubstapler. Auch die nicht bescheinigten Leistungen müssen in besonderen Fällen, falls der Einsatz im Interesse des Gutes erforderlich war, nach den Speditionsentgelten honoriert werden. c) Die Haftung der Messespediteure endet mit dem Abstellen der Ausstellungsgüter am Stand des Ausstellers, auch dann, wenn der Aussteller oder sein Beauftragter nicht anwesend ist; beim Rücktransport beginnt sie erst mit der Abholung der im Stand vorhandenen Güter, auch dann, wenn die Versandpapiere schon vorher im Büro der Messespediteure abgegeben wurden. Eine Überlagernahme durch die Messespediteure erfolgt nur auf besonderen Auftrag und gegen Entgelt. ŷ Auszug d) Speditionsrechnungen sind sofort und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Da es sich bei den Rechnungen in den meisten Fällen um Barvorlagen handelt, ist diese Zahlungsfrist unbedingt einzuhalten. Die Messespeditionen sind berechtigt, die Auslagen und Gebühren während der Laufzeit der Veranstaltung zu kassieren, zumindest in Form einer Akontozahlung. ŷ Erläuterungen 1. Als Leergut können nur tatsächlich leere Packstücke bezeichnet und berechnet werden. Das Verpackungsmaterial muss transportfähig, gegebenenfalls gebündelt, am Stand bereitgestellt werden. Der Preis bezieht sich ausschließlich auf Leergut. Für im Leergut verbliebenes Vollgut besteht keine Haftung. 2. Alle Leergüter/Packmittel müssen mit Anschrift der Firma, Halle und Standnummer bezeichnet sein, da sonst eine ordnungsgemäße Rückführung nicht gewährleistet werden kann. 3. Der Einsatz von Hebefahrzeugen und Mietkränen ist nur über die offiziellen Messespediteure gestattet. In besonderen Fällen hat zusätzlich eine Abstimmung mit der Messe München, Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, zu erfolgen. 4. Die auf der Vorderseite genannten Angaben werden für eine ordnungsgemäße Abwicklung dringend benötigt. Um sorgfältige Ausführung wird gebeten. 5. Bei mehrtägigen Einsätzen bitten wir um separate Bestellung per Fax. ŷ Überstundenzuschläge Personal Auszug aus den offiziellen Speditionsentgelten für den Messeplatz München EUR 3,0 t Gabelstapler je Std. 105,00 5,0 t Gabelstapler je Std. 115,00 30 t Kran je Std. 180,00 40 t Kran je Std. 195,00 Leergutlagerung je Kollo und angefang. m3 44,50 Vollgutlagerung je Kollo und angefang. m³/100 kg 62,00 Zeitraum % Montag bis Freitag von 17.00 – 20.00 Uhr 25 Samstag bis 20.00 Uhr 25 Montag bis Samstag ab 20.00 Uhr 50 Sonntag bis 20.00 Uhr 50 Sonntag ab 20.00 Uhr, Feiertag ganztägig 100 Alle Preise zzgl. Speditionsversicherung/Hakenlastversicherung und gesetzlicher MwSt. Angefangene halbe Einsatzstunden werden voll berechnet; An- und Abfahrtzeiten sowie Rüstzeiten für Teleskopkräne zählen zur Einsatzzeit. Für Geräte wird ein Minimumeinsatz von 1 Stunde berechnet, bei Leergut ein Minimum von 2 m³, bei Vollgut ein Minimum von 2 m³ oder 200 kg (1 m³ entspricht 100 kg). Die kompletten Speditionsentgelte für den Messeplatz München erhalten Sie bei unseren Servicepartnern unter den umseitig angegebenen Kontaktdaten. ŷ Anlieferung von Warensendungen ŷ Hierzu bieten unsere Messespediteure Wenn Sie Warensendungen für Ihren Stand adressieren, so bitten wir Sie folgende Daten auf der Sendung anzugeben bzw. Ihrem Spediteur mitzuteilen: – Annahme und Einlagerung von Warenlieferungen bis zum Eintreffen des Aufbaupersonals – Lieferservice an den Stand – Einlagerung von Leergut und Anlieferung zum Abbau – Einlagerung Ihrer Güter nach Veranstaltungsende bis zum Versandtermin direkt an Ihren Stand – Name der Veranstaltung – Halle (Bezeichnung: A, B oder C sowie die Nummer der Halle (1-6)) bzw. im Freigelände (Bezeichnung: F und die Blocknummer (5-13)) – Standnummer Ihres Messestandes – Ausstellername – Messegelände /Willy-Brandt-Allee, 81829 München, Deutschland Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Messe München GmbH keine für Ausstellungsstände/Dritte bestimmte Warensendungen in Empfang nehmen. Dies kann nur durch den Aussteller oder durch von ihm autorisiertes Personal erfolgen. 10.1 Ihnen folgenden Leistungen an: Weitere Informationen zu den Speditionsleistungen der Messespediteure erhalten Sie auf der Seite 1 dieses Vordruckes. Wir empfehlen unseren Ausstellern während des Auf-/Abbaus keine Warenlieferungen/Gegenstände ungesichert in der Halle oder im Freigelände zu deponieren. Gegebenenfalls erforderliches Wachpersonal können Sie mit Vordruck 9.1 bestellen. Stand: Juni 2012 10.2 Arbeitsbühnen Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Ansprechpartner und Rechnungsstellung: Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen der Messe München GmbH (MMG) Aussteller Halle / Stand-Nr. Rechnungsempfänger Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Freigelände / Block Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir beauftragen die nachstehend gekennzeichnete Vertragsfirma der Messe München und bitten um Weiterleitung: Materiallift Gardemann Arbeitsbühnen GmbH Stahlgruberring 21 | 81829 München Tel. +49 2802 9490 | Fax +49 2802 949349 Mobil +49 175 5801329 [email protected] | www.gardemann.de Roggermaier Arbeitsbühnen Benzstraße 10 | 85551 Kirchheim Tel. +49 89 905006-0 | Fax +49 89 905006-55 Messe-Hotline +49 89 905006-25 [email protected] | www.roggermaier.de *Mietpreis/EUR zzgl. MwSt. pro Tag bei Mietdauer Wir bestellen folgende Arbeitsbühne(n): Personal-Lift Scheren-Bühne Gelenk-Telelift Telelift Typ/Arbeitsbühne 1–2 Tage* ab 3 Tage* Material-Lift bis 6,00 m 101,00 66,00 Material-Lift bis 7,50 m 119,00 75,00 Personal-Lift bis 9,40 m 136,00 106,00 Personal-Lift bis 11,00 m 167,00 116,00 Personal-Lift bis 13,50 m 189,00 133,00 Scheren-Bühne bis 8,00 m 148,00 110,00 Scheren-Bühne bis 10,00 m 177,00 142,00 Scheren-Bühne bis 12,00 m 221,00 167,00 Gelenk-Telelift bis 14 m 285,00 211,00 Gelenk-Telelift bis 16 m 381,00 284,00 Gelenk-Telelift bis 19 m 394,00 307,00 Telelift bis 20 m 410,00 306,00 Telelift bis 22 m 430,00 322,00 Telelift bis 25 m 484,00 381,00 Aufbau Datum/Uhrzeit Anzahl von Ist eine kurzfristige Bereitstellung von Arbeitsbühnen erforderlich (Lieferung innerhalb von 4 Stunden nach Eingang der Bestellung), so wird ein Transportzuschlag von 83,00 EUR pro gelieferter Arbeitsbühne erhoben. Für kurzfristige Stornierung bei Geräteanlieferung wird eine Gebühr von 48,00 EUR/Gerät berechnet. Weitere Gerätetypen, Sondergeräte, Kurzeinsätze etc. auf Anfrage. bis Abbau Datum/Uhrzeit Anzahl von bis Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG zustande. Die näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG vereinbart werden. Umsatzsteuer-ID Die Vertragsfirmen sind zum Inkasso am Stand berechtigt. Bitte beachten: Die Zahlung kann vor Ort bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte bei Übergabe der Geräte erfolgen. Alternativ ist eine Vorabüberweisung möglich; dazu benötigen wir jedoch den Überweisungsbeleg. Ansprechpartner für Rückfragen bzw. beim Auf-/Abbau vor Ort, Tel.-Nr. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die von der MMG angebotenen Arbeitsbühnen/-lifte auf dem Messegelände eingesetzt werden dürfen. Ort / Datum 10.2 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 11.1 Teppiche, Bodensysteme, Holzterrassenböden Hummel Möbelverleih GmbH Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: Hummel Möbelverleih GmbH Willy-Brandt-Allee 9 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24930 Fax +49 89 949-24933 [email protected] www.hummel-mietmoebel.de Messebüro: Im Atrium vor Halle B3 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Umsatzsteuer-ID (Auch für Kunden aus EU-Ländern) Wir bestellen zu den genannten AGBs (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 2 erforderlich ist): Achtung! Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt. Preise gelten nur bei Flächenverlegung. Für Sonderverlegungen (Treppen, Räume, Podeste etc.) wird der Zeitaufwand und zusätzliches Material gesondert verrechnet. ŷ Rips-Bahnenware fabrikneu Menge/m2 m Beschreibung 2 EUR/m2 Auswahlmöglichkeiten/Farben silber rot Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten, Folienabdeckung und Entsorgung anthrazit grün schwarz beige blau gelb 8,75 ŷ Velours-Soft-Bahnenware fabrikneu Menge/m2 Beschreibung EUR/m2 Auswahlmöglichkeiten/Farben silber rot m2 Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten, Folienabdeckung und Entsorgung anthrazit grün schwarz beige blau gelb 9,95 ŷ Primo-Systemboden Menge/m2 EUR/m2 Beschreibung m2 Bauhöhe 92 – 175 mm/Bodenfreiheit 52 – 120 mm/Platte 500 x 500 mm inkl. 2 Kabeldeckel Ø 130 mm/Antistatisch/ Brandklasse B1 Flächenlast pro Platte 500 kg/Punktlast (100 x 100 mm) 200 kg (100% nivellierbar mit Lasertechnik) bis 100 m2 25,50 ab 100 m2 22,50 Zusatzausstattung auf Anfrage (Abschlussleisten/Rollstuhlrampen/Kabelverlegung usw.) ŷ Holzterrassenboden Menge/m2 EUR/m2 Beschreibung m2 Holzterrassenboden, Holzart Fichte/Lärche, längs geriffelt mit Unterkonstruktion auf Kiesschüttung, inkl. Montage, Demontage und Rücknahme (Achtung Kiesschüttung erfolgt durch Kunden) ab 85,00 Zusatzausstattung auf Anfrage (Ausschnitte/Verblendungen/Stufen usw.) Bitte um Angabe der genauen Quadratmeter, sowie Farbangabe und Verlegetermin. Länge x Breite (in Meter) Bodenverlegung bis spätestens (Datum, Uhrzeit) Weitere Qualitäten, Farben, Laminate oder Aufdruck auf Anfrage. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot. Bitte tragen Sie hierfür den Namen des Ansprechpartners und dessen Rufnummer ein. Wir rufen gerne zurück. Name 11.1 Tel.-Nr. Stand: Juni 2012 Teppiche, Bodensysteme, Holzterrassenböden Hummel Möbelverleih GmbH 11.1 productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 2 ŷ AGBs 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnung verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragspartner der Messe München GmbH zustande. ŷ Zahlungsweise Die in Rechnung gestellten Preise sind grundsätzlich ohne jeden Abzug vor Messebeginn zahlbar. Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Kreditkarte (Originalrechnung wird Ihnen zugeschickt) MasterCard Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut (Originalrechnung wird Ihnen zugeschickt) Visa Card Bankinstitut Name Bankleitzahl Kartennummer Konto-Nr. gültig bis Überweisung vorab, nach Erhalt der Rechnung, auf unten aufgeführtes Konto Bank: Stadtsparkasse München BLZ: 701 50 000 Konto-Nr.: 16-257677 IBAN: DE26 7015 0000 0016 2576 77 SWIFT (BIC): SSKMDEMM Ort / Datum 11.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 11.2 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH Seite 1 / 5 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH Pflanzenservice Purfinger Str. 9 85598 Baldham Deutschland Tel. +49 89 4313026 Fax +49 89 4315045 [email protected] www.bekra.de Messebüro: Im Atrium vor Halle B5 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist): ŷ Mietpflanzen Menge 11.2 Pos.-Nr. EUR/Stück Pflanze Wuchs Höhe in cm 10 Areca-Palme Wedel, buschig 150 32,00 20 Areca-Palme Wedel, buschig 200 40,00 30 Areca-Palme Wedel, buschig 230 52,00 40 Bambus Busch 160 32,00 50 Bambus Busch 200 35,00 60 Bambus Busch 250 42,00 70 Bergpalme Wedel, buschig 100 27,00 80 Buchs-Kugel Formschnitt Ø 40 27,00 90 Buchs-Kugel Formschnitt Ø 60 32,00 100 Buchs-Pyramide Formschnitt 100 27,00 110 Buchs-Pyramide Formschnitt 130 35,00 120 Chamaerops-Palme Kl. Stamm mit Wedel 180 – 200 50,00 130 Chamaerops-Palme Stamm mit Wedel 220 – 250 75,00 195,00 140 Ficus benjamina (Baum) Hochstamm 400 – 450 150 Ficus benjamina Busch 120 160 Ficus benjamina Busch 150 27,00 170 Ficus benjamina Busch 180 31,00 18,00 180 Ficus benjamina Busch 200 40,00 190 Ficus „Amstel King” Busch, längliches Blatt 150 27,00 200 Ficus „Amstel King” Busch, längliches Blatt 180 31,00 210 Ilex-Kugel Hochstamm 180 / Ø 65 40,00 220 Kentia-Palme Wedel 180 38,00 230 Lorbeer-Kugel Hochstamm 160 / Ø 55 32,00 240 Lorbeer-Kugel Hochstamm 200 / Ø 50 40,00 250 Lorbeer-Pyramide Formschnitt 150 32,00 260 Lorbeer-Pyramide Formschnitt 170 38,00 270 Lorbeer-Hecke / + Nr. 910 Hecke 100 x 40 cm 150 – 160 60,00 280 Phoenix roebelenii Palme Stamm mit Wedel 140 32,00 290 Phoenix roebelenii Palme Stamm mit Wedel 270 60,00 Stand: Juni 2012 11.2 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 5 300 Steineibe / im Gefäß grau Bonsai Stil 310 310 Thuja-Kugel Hochstamm 180 / Ø 60 295,00 40,00 320 Zypressen-Spirale Formschnitt 160 32,00 330 Zypressen-Spirale Formschnitt 200 42,00 Übertopf Größe / Ø in cm Information 910 TerraPlast (terrakottabraun) alle Größen Standardgefäß 920 Weiß Ø bis 40 6,00 930 Farbe terrakotta-impruneta Ø bis 60 7,50 ŷ Übertopf für Mietpflanzen Menge Pos.-Nr. EUR/Stück 3,00 940 Grau Ø bis 50 7,50 950 Schwarz Ø bis 60 7,50 960 Edelstahl Ø 37/50 14,00 ŷ Mietarrangements – komplett Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Komplettgefäß Höhe in cm 410 Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Bergpalme 145 60,00 420 Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Buchs-Kugel 125 60,00 430 Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Buchs-Pyramide 150 60,00 440 Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Phoenix-Palme 180 60,00 450 Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Zamioculcas 130 60,00 460 Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Ficus microcarpa 165 60,00 200 60,00 75 40,00 470 Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Zypressen-Spirale 480 Bodengefäß 30 x 30 cm / H 55 cm – mit Farn 490 Bodengefäß „Banana“ 45 x 45 cm / H 90 cm – mit Buchs-Kugel 140 68,00 500 Bodengefäß 30 x 30 cm / H 55 cm – mit Schachtelhalmen 125 85,00 510 Langes Gefäß TRIO 100 x 32 cm / H 34 cm – mit 3 Stück Bambus 160 110,00 ŷ Kaufware – Blumen, Floristik Menge Pos.-Nr. 610 Blumen, Floristik Pflanzschale komplett, Keramik weiß, blühend und grün bepflanzt 620 11.2 Verwendungsmöglichkeit Ø 20 z.B. Tische, Vitrinen oder Counter / Theken 26,00 z.B. Counter/Theken 48,00 Ø 30 630 640 Ø 40 Pflanzschale Glas mit Orchidee weiß EUR/Stück Größe / Ø in cm Ø 27/H 50 15,50 42,00 710 Floristik – kleines Gesteck Ø 8 – 10/H 12 – 15 z.B. Bistrotische 720 Floristik – Countergesteck Ø 25/H 30 – 40 z.B. Counter 29,00 8,50 730 Floristik – kleiner Glasquader mit Calla weiß H 20/8 x 8 z.B. kleine Tische 16,00 740 Floristik – kleiner Glasquader mit Gerbera, z.B. rot H 20/8 x 8 z.B. kleine Tische 14,00 750 Floristik - kleiner Glasquader mit Heliconia H 25 – 30/8 x 8 z.B. kleine Tische 14,00 760 Floristik – großer Glasquader mit Calla weiß 14 x 14/H 40 – 50 z.B. Counter 42,00 770 Floristik – großer Glasquader mit Gerbera, z.B. rot 14 x 14/H 40 – 50 z.B. Counter 36,00 780 Floristik – großer Glasquader mit Heliconia 14 x 14/H 40 z.B. Counter 36,00 790 Floristik – Glas-Bodenvase mit Füllung, z.B. Calla orange H 70 z.B. am Boden oder Counter 70,00 800 Floristik – großer Glasquader mit Orchidee, z.B. lila 14 x 14/H 40 – 50 z.B. Counter 42,00 810 Floristik-Glas-Kugelvase 24 cm, mit Calla weiß Ø 24/H 20 z.B. Counter/Theken 68,00 820 Farn Ø 30 – 35 13,50 830 Farn Ø 40 – 45 18,50 Stand: Juni 2012 11.2 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 5 Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir wünschen ein individuelles Angebot über: Individuelle Floristik Jahreszeitliche Topfblüher Komplettgestaltung Beetbepflanzung, Balkonkästen Kastenbepflanzung (für am Stand vorhandene Kästen) Eigene Angaben: Bestellen Sie Blumensträuße für besondere Anlässe rechtzeitig im Voraus. ŷ Geschäftsbedingungen 1. Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise berechnen sich für die Dauer der Messeveranstaltung. Im Mietpreis sind Anlieferung und Abholung enthalten. Der Miet-/ Kaufpreis ist ohne Abzug bei Anlieferung fällig. Bei besonders vereinbarter Rechnungstellung zahlbar sofort ohne Abzug. Bei Rechnungstellung ins Ausland wird eine pauschale Bankbearbeitungsgebühr von netto 15,00 EUR (Europa) erhoben. Wir behalten uns vor, in einzelnen Fällen eine Vorauszahlung zu verlangen. Aufträge unmittelbar vor und während der Messe sind bei Auftragserteilung zu bezahlen. 2. Der Auftraggeber haftet ab Anlieferung oder Übergabe am Messestand für Verlust oder Beschädigung der Mietware bis zur Rücknahme durch den Vermieter. Dies gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Mietware ist durch den Vermieter nicht versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Fehlende oder beschädigte Mietware wird zum Neuwert berechnet. 3. Eine Stornierung des Mietauftrages ist bis zum 7. Tag vor Auslieferung möglich. Bei späterer Stornierung wird der volle Mietpreis berechnet. Vorbestellte Kaufwaren, die nicht abgenommen werden, werden mit dem vollen Kaufpreis berechnet. 4. Mietware wird nur für den vereinbarten Zweck zur Nutzung während der Messeveranstaltung zur Verfügung gestellt. Bei gekauften Schnittblumen sollte das Wasser alle zwei Tage gewechselt werden. 5. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietware gleichwertige oder bessere Ersatzware zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7. Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der Messe München GmbH zustande. ŷ Zahlungsweise Wir bezahlen mit Kreditkarte MasterCard Visa Card Diners Club Card AMEX Card Name Kartennummer Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code auf der Rückseite) gültig bis Besteller (wenn abweichend vom Aussteller) Ansprechpartner E-Mail Straße / Postfach Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl PLZ / Ort / Land Ort / Datum 11.2 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 11.2 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 4 / 5 10/20/30 Areca-Palme 40/50/60 Bambus 70 Bergpalme 80/90 Buchs-Kugel 100/110 Buchs-Pyramide 120/130 Chamaerops Palme 140 Ficus benjamina Baum 150/160/170/180 Ficus benjamina 190/200 Ficus „Amstel King“ 210 Ilex-Kugel 220 Kentia Palme 230/240 Lorbeer-Kugel 250/260 Lorbeer-Pyramide 270 Lorbeer-Hecke 280/290 Phoenix roebelenii Palme 300 Steineibe 310 Thuja-Kugel 320/330 Zypressen-Spirale 910 Übertopf TerraPlast 920 Übertopf weiß 930 Übertopf Terrakotta – impruneta 940 Übertopf grau 950 Übertopf schwarz 410 Bergpalme Komplettgefäß 420 Buchs-Kugel Komplettgefäß 430 Buchs-Pyramide Komplettgefäß 440 Phoenix-Palme Komplettgefäß 470 Zypressen-Spirale Komplettgefäß 480 Farn Komplettgefäß 490 Buchs-Kugel Komplettgefäß „Banana“ 500 Schachtelhalm Komplettgefäß Übertopf Mietarrangements komplett 960 Übertopf Edelstahl 450 Zamioculcas Komplettgefäß 11.2 460 Ficus microcarpa Komplettgefäß Stand: Juni 2012 11.2 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 5 / 5 Kaufware – Blumen, Floristik 510 Bambus Komplettgefäß 610/620/630 Pflanzschale (Muster) 640 Pflanzschale – Glas, Orchidee weiß 710 Floristik – kleines Gesteck (Beispiel) 720 Floristik – Countergesteck (Beispiel) 770 Floristik – großer Glasquader, Gerbera rot 780 Floristik - großer Glasquader, Heliconia 730 Floristik – kleiner Glasquader, Calla weiß 740 Floristik – kleiner Glasquader, Gerbera rot 750 Floristik - kleiner Glasquader, Heliconia 760 Floristik – großer Glasquader, Calla weiß 790 Floristik – Bodenvase 70 cm, Calla orange 800 Floristik – großer Glasquader, Orchidee lila 810 Floristik – große GlasKugelvase, Calla weiß 820/830 Farn Impressionen Impression – Palmenstrand 11.2 Impression – Gartenszene Stand: Juni 2012 11.3 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration Planter’s Punch GmbH Seite 1 / 6 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: Planter’s Punch GmbH Klausnerring 14 85551 Heimstetten Deutschland Tel. +49 89 9006808-0 Fax +49 89 9006808-9 [email protected] www.planterspunch.de Messebüro: Im Atrium vor Halle B2 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist): ŷ Palmen Menge Pflanze Areca-Palme Kentia-Palme Phoenix-Palme Dracaena-Palme Chamerops-Palme Höhe in cm EUR/Stück 150 32,00 180 40,00 210 48,00 250 60,00 300 70,00 150 32,00 180 40,00 210 48,00 250 59,00 300 70,00 200 46,00 250 58,00 300 70,00 150 25,00 180 35,00 240 60,00 400 190,00 ŷ Laubgehölze Menge Pflanze Ficus benjamina Ficus allii Buchs-Kegel 11.3 Buchs-Kugel 20,00 150 42,00 Buchs-Kegel in „Lechuzza cubico“ 140 60,00 Lorbeer-Pyramide 130 28,00 Lorbeer-Hochstamm Bambus Citrus-Baum Olivenbaum Höhe in cm 80 EUR/Stück 180 40,00 220 55,00 250 70,00 140 28,00 180 42,00 220 55,00 180 35,00 220 46,00 260 50,00 300 55,00 400 70,00 140 35,00 210 60,00 240, dicker Stamm 140,00 140 25,00 200 40,00 150 25,00 250 60,00 180 35,00 300 100,00 210 45,00 Heckenelement 140 25,00 Thuja-Säule 180 35,00 80 20,00 120 30,00 150 50,00 80 x 30 190 ab 60,00 35,00 Stand: Juni 2012 11.3 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration Planter’s Punch GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 6 ŷ Kakteen Menge Pflanze ŷ Tischgestecke Höhe in cm EUR/Stück Menge Euphorbia-Kaktus 150 45,00 Tischgesteck 01* 28,00 Echino-Kaktus 40 25,00 Tischgesteck 02* 33,00 Tischgesteck 03* 38,00 Tischgesteck 04* 18,00 EUR/Stück Tischgesteck 05* 17,00 8,50 Tischgesteck 06* je 16,00 50 – 68 15,00 Tischgesteck 07* je 18,00 bis 43 8,50 Tischgesteck 08* je 10,00 50 – 68 15,00 Tischgesteck 09* 13,00 75 x 40 25,00 Tischgesteck 10* 13,00 40 12,00 Tischgesteck 11* 13,00 50 15,00 Tischgesteck 12* 17,00 60 25,00 Tischgesteck 13* 11,00 80 x 40 25,00 Tischgesteck 14* 21,00 120 x 30 25,00 Tischgesteck 15* 20,00 ca. 200 110,00 Tischgesteck 16* 17,00 Tischgesteck 17* 11,00 ŷ Gefäße Menge Gefäße Lechuza classico „silber matt“ Lechuza „weiß“ Lechuza Cubico „sillber“ Maße in cm bis 43 Kubus „anthrazit“ Hochgefäß „anthrazit“ Raumtrenner, fertig gestaltet mit grünen Bambusstangen Terracotta „hell/dunkel“ Lechuza classico „anthrazit“ bis 45 7,50 50 – 68 15,00 bis 43 8,50 50 – 68 15,00 Lechuza Cararo „anthrazit“ 30 x 75 30,00 Zinkvase 75 x 30 15,00 95 x 40 20,00 150 x 63 40,00 Leuchttopf Rednerpultgestecke nach Absprache Bodenvasen Fertigung nach Wunsch ŷ Thekengestecke Menge Thekengestecke EUR/Stück Thekengesteck 01* 40,00 Thekengesteck 02* 60,00 50,00 Thekengesteck 04* 60,00 Thekengesteck 05* 55,00 Thekengesteck 06* 60,00 EUR/Stück Thekengesteck 07* 40,00 ab 100,00 Thekengesteck 08* 40,00 Thekengesteck 09* 40,00 Thekengesteck 10* 85,00 EUR/Stück Thekengesteck 11* 70,00 ab 150,00 Thekengesteck 12* 70,00 ŷ Bodenvasen Menge *siehe Abbildungen auf Seite 5 Thekengesteck 03* ŷ Rednerpultgestecke Menge EUR/Stück Tischgestecke *siehe Abbildungen auf Seite 6 Menge Floristik für Farbe Preisvorstellung Zusatzinformation Tisch Theke Boden Individuelle Gestaltungen, Bepflanzungen, Florale Arrangements auf Anfrage. 11.3 Stand: Juni 2012 11.3 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration Planter’s Punch GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 6 ŷ AGBs für Mietwaren und Floristik der Planter’s Punch GmbH (gültig auf dem Gelände der Neuen Messe München) Die Mietgüter werden für die Dauer der Messeveranstaltung zur Verfügung gestellt. Im Preis enthalten ist die Anlieferung und die Abholung. Der Rechnungsbetrag ist fällig vor oder bei Anlieferung des Mietguts. Alle Artikel aus dem Bereich Mietpflanzen und Gefäße sind Mietware und bleiben Eigentum der Planter‘s Punch GmbH. Wir behalten uns vor, insbesondere bei ausländischen Auftraggebern, gegen Vorauszahlung oder Kreditkartenabbuchung zu liefern. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Rücktritt von der Bestellung ist bis 8 Tage vor Messebeginn möglich. Danach berechnen wir den vollen Preis. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, wird dem Mieter voll in Rechnung gestellt. Die Haftung beginnt mit Übernahme des Mietguts und endet 2 Stunden nach dem offiziellen Veranstaltungsende, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftragnehmer muss ungehinderten Zugang zu den Mietgütern haben. Bei verschlossenen Mietgütern wird jede weitere Anfahrt gesondert verrechnet. Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden. Der Vermieter behält sich bei höherer Gewalt vor, anstelle der bestellten Mietware gleichwertige oder höherwertige Ware zu liefern. Bei Schnittblumen und Kleinpflanzen können saisonbedingt Alternativen verwendet werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. Bei Bestellungen unter 40,00 EUR verrechnen wir 10,00 EUR Lieferpauschale. Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der MMG zustande. Übertöpfe für Mietpflanzen bitte extra auf Formular Seite 2 bestellen. Für Dekoration und Gestaltung erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Alle im Bestellschein aufgeführten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzl. MwSt. Fax: E-Mail: +49 89 9006808-9 [email protected] ŷ Zahlungsweise Wir bezahlen mit Kreditkarte MasterCard Visa Card AMEX Card Name Kartennummer Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code auf der Kartenrückseite) gültig bis Besteller (wenn abweichend vom Aussteller) Ansprechpartner E-Mail Straße / Postfach Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl PLZ / Ort / Land Ort / Datum 11.3 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 11.3 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration Planter’s Punch GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 4 / 6 Palmen Areca-Palme Kentia-Palme Phoenix-Palme Dracaena-Palme Chamerops-Palme Ficus benjamina Ficus allii Buchs-Kegel Buchs-Kugel Buchs-Kegel in „Lechuza cubico“ Lorbeer-Hochstamm Bambus Citrus-Baum Olivenbaum Heckenelement Laubgehölze Lorbeer-Pyramide Kakteen Thuja-Säule Gefäße Euphorbia-Kaktus Echino-Kaktus Lechuza „weiß“ Lechuza Cubico „silber“ Kubus „anthrazit” Hochgefäß „anthrazit” Lechuza classico „anthrazit“ Lechuza Cararo „anthrazit“ Zinkvase Leuchttopf 11.3 Lechuza classico „silber matt“ Raumtrenner Terracotta „hell/dunkel“ Stand: Juni 2012 11.3 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration Planter’s Punch GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 5 / 6 Tischgestecke (Muster) Tischgesteck 01 Tischgesteck 02 Tischgesteck 03 Tischgesteck 04 Tischgesteck 05 Tischgesteck 06 Tischgesteck 07 Tischgesteck 08 Tischgesteck 09 Tischgesteck 10 Tischgesteck 11 Tischgesteck 12 Tischgesteck 13 Tischgesteck 14 Tischgesteck 15 Tischgesteck 16 Tischgesteck 17 11.3 Stand: Juni 2012 11.3 Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration Planter’s Punch GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 6 / 6 Thekengestecke (Muster) Thekengesteck 06 Thekengesteck 01 Thekengesteck 02 Thekengesteck 03 Thekengesteck 04 Thekengesteck 05 Thekengesteck 07 Thekengesteck 08 Thekengesteck 09 Thekengesteck 10 Thekengesteck 11 Thekengesteck 12 11.3 Stand: Juni 2012 11.7 Vorgezogener Standaufbau Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1 Messegelände l 81823 München l Deutschland Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Ausstellerserviceleistungen der Messe München GmbH. Wir bestellen im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers unter Anerkennung der Lieferbedingungen und Preise: ŷ Kostenpflichtiger vorgezogener Aufbau Halle(n) Pos.-Nr. möglicher Zeitraum A1 – A4, B1 – B3 00580 04.11.2013 550,00 A1 – A4, B1 – B3 00580 05.11.2013 550,00 Bestellung: Datum von Anzahl Tage: bis EUR/Tag ŷ Bitte beachten Sie Vorraussetzung für einen vorgezogenen Standaufbau ist: – eine termingerechte Bestellung der von Ihnen benötigten technischen Leistungen ( wie z.B. Strom, Wasser, Abhängekonstruktionen etc...). – die Planfreigabe Ihres Standes durch die Messe München, Abteilung TAS. Wir bitten zu beachten, dass währende des vorgezogenen Aufbaus mit Behinderungen (z.B. Installations- und Wandaufbauarbeiten der Messe München) zu rechnen ist. Der vorgezogene Standaufbau, kann nur auf der beantragten/angemieteten Standfläche erfolgen. Es können nur zusammenhängende Tage vor dem offiziellen Aufbau bestellt werden. Die Zufahrt auf das Messegelände erfolgt über Tor 21. Während dem vorgezogenen Aufbau sind die Hallen von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Messebaufirma/ Standbaupersonal weiter. Die Kosten werden dem Aussteller mit der Schlussrechnung verrechnet. Ort / Datum 11.7 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH Seite 1 / 14 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: Hummel Möbelverleih GmbH Willy-Brandt-Allee 9 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24930 Fax +49 89 949-24933 [email protected] www.hummel-mietmoebel.de Messebüro: Im Atrium vor Halle B3 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner(in) Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Umsatzsteuer-ID (Auch für Kunden aus EU-Ländern) Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 10 erforderlich ist): ŷ Sitzmöbel Menge 12.1 Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten schwarz 54,00 rot 112 Sessel „Manta“, Polster Stoff 113 Sessel „Well“, Gestell Chrom, Polster Stoff 114 Sessel „Ro“, Gestell Metall, grau, Polster Stoff 115 Sessel „Laja“, Gestell Aluminium weiß, Sitzschale Kunststoff, Polster Stoff grau 119 Stuhl „Meran“, Gestell Metall, Sitzschale Polypropylen 120 Stuhl „Bonni“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kunststoff 121 Sessel „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff rot 122 Hocker „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff schwarz 123 Hocker „Mambo“, höhenverstellbar, Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent rot blau klar 37,00 124 Hocker „Plastic“, Polyethylen rot blau silber 18,00 190 Hocker „TX“, Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder weiß schwarz 125 Stuhl „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff rot blau schwarz 19,50 126 Stuhl „Wood“, Gestell Chrom, Sitzschale Buche natur weiß schwarz 18,00 128 Stuhl „Curve“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kirsche natur Nussbaum natur 31,00 129 Stuhl „Linde“, Gestell Chrom, Sitzschale Buche 59,00 schwarz grau 86,00 schwarz 82,00 weiß 20,00 anthrazit 14,00 weiß blau 24,00 schwarz 14,00 36,00 natur 21,00 130 Stuhl „Noa“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff, Polster Stoff grau weiß 38,00 131 Stuhl „Vitra.03“, Gestell Metall grau, Sitzschale Kunststoff schwarz 62,00 31,00 132 Stuhl „Hoop“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff rot blau weiß 133 Stuhl „Gliss“, Gestell Chrom, Sitzschale Polypropylen rot weiß schwarz 134 Stuhl „Catifa“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff weiß 33,00 135 Stuhl „Felix.3“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff weiß 33,00 136 Stuhl „Kuadra“, Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff 137 Stuhl „Lola“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff 138 Stuhl „Body to Body“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff rot opal weiß weiß-schwarz weiß rot-transparent blau-transparent grau 35,00 schwarz 25,00 35,00 27,00 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 14 139 Sessel „Jet“, Kunststoff weiß schwarz 46,00 143 Sitzbank „Sidus“, Kunststoff weiß schwarz 56,00 144 Sessel „Nami“, Gestell Chrom, Sitz Polypropylen weiß schwarz 41,00 147 Stuhl „Cloud“, Gestell Alu, Sitz Kunststoff rot anthrazit 148 Sessel „PoppyStar“, Thermoplastik rot hellgrau blau creme schwarz 26,50 149 Stuhl „Breeze“, Gestell Aluminium, Sitz und Rücken Kunststoff blau schwarz weiß grau rot 30,50 176 Klappstuhl „Pocket“, Gestell Metall grau, Sitz und Rücken Kunststoff blau weiß anthrazit 13,00 177 Klappstuhl „Pocket“, Gestell Metall schwarz, Sitz und Rücken Holz 183 Stuhl „Platero“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu 184 Sessel „Cuba“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Korbgeflecht 31,50 blau 13,00 natur 21,00 schwarz 28,00 blau ŷ Barhocker Menge 12.1 Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten weiß orange 38,00 410 Barhocker „Miura“, Polypropylen rot blau schwarz 411 Barhocker „Rio“, Gestell Chrom, Polster Stoff blau schwarz 29,00 412 Barhocker „Move“, drehbar, Gestell Chrom, Sitz Leder schwarz rot 41,00 414 Barhocker „Bilbao“, Gestell Alu, Sitz Buche 415 Barhocker „Kuadra“, Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff weiß schwarz 416 Barhocker „Z“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder weiß schwarz 418 Barhocker „Malaga“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu 420 Barhocker „Cube“, Gestell Chrom matt, Polster Kunstleder 421 Barhocker „Bitter“, Gestell Alu, Sitz Alu 423 Barhocker „Noon“, Gestell Chrom, höhenverstellbar, Sitz Technopolymer rot creme anthrazit 424 Barhocker „Hoop“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff weiß blau rot 425 Barhocker „TX“, Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder weiß schwarz 426 Barhocker „Stella“, Gestell Chrom, Sitz Formholz blackwood 427 Barhocker „Mambo“, höhenverstellbar, Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent rot 428 Barhocker „Breeze“, Gestell Aluminium, Sitz und Rücken Kunststoff 429 Barhocker „Lem“, Gestell Chrom matt, höhenverstellbar, Sitz Buche 429 Barhocker „Lem Nature“, Gestell Chrom matt, höhenverstellbar, Sitz Acryl 430 Barhocker „Leo“, Gestell Alu, Sitz Leder natur 38,00 39,00 Buche natur 23,00 28,50 weiß schwarz dunkelbraun 51,00 45,00 69,00 grau 47,00 49,00 moccawood 65,00 blau klar 70,00 blau schwarz weiß grau rot 42,00 weiß Nussnaum schwarz natur Stoff schwarz 70.00 70,00 weiß schwarz 56,00 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 14 ŷ Sitztische Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Beschreibung Auswahlmöglichkeiten 200 Tisch „70/70“, Gestell Chrom, 70/70 cm/72 cm hoch Platte weiß 201 Tisch „Square“, Gestell schwarz, 70/70 cm/75 cm hoch Platte weiß 210 Tisch „120/70“, Gestell Chrom, 120/70 cm/72 cm hoch Platte weiß 30,00 Platte Buche 58,00 211 Tisch „ Semi“, klappbar, Gestell Chrom, 120/40 cm/74 cm hoch 215 Tisch „Mondo“, klappbar, Gestell Chrom, 120/80 cm/75 cm hoch 25,00 Platte schwarz 36,00 Platte weiß 28,00 Platte weiß Platte schwarz 36,00 Platte Buche, natur 217 Konferenztisch „Bonni“, klappbar, Gestell Chrom, 160/80 cm/72 cm hoch Platte weiß Platte schwarz 110,00 229 Tisch „Tonda“, Gestell Chrom matt, 70/70 cm/75 cm hoch Platte weiß Platte schwarz 37,00 229 Tisch „Tonda“ rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch 230 12.1 55,00 Tisch „Inox“ rund, Gestell Chrom matt, 74 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 70 Ø 80 36,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 Ø 80 38,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 Ø 80 38,00 Platte Buche, natur Ø 60 Ø 80 48,50 Platte Glas Ø 60 Ø 70 Platte weiß Ø 60 Ø 70 Ø 80 37,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 Ø 80 39,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 Ø 80 39,00 Platte Buche, natur Ø 60 Ø 80 48,50 Platte weiß Platte schwarz 69,50 38,00 230 Tisch „Inox“, Gestell Chrom matt, 70/70 cm/74 cm hoch 231 Tisch „Ikon“, rund, Gestell Polypropylen weiß, Platte weiß Ø 90/73 cm hoch 55,00 231 Tisch „Ikon“, rund, Gestell Polypropylen schwarz, Platte schwarz Ø 90/73 cm hoch 55,00 234 Tisch „Urbis“ rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch 235 Tisch „Sea“ rund, Gestell Alu poliert, 73 cm hoch, Ø 80 236 Tisch „Step“ rund, Gestell schwarz, 72 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 80 36,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 80 38,00 Platte Buche, natur Ø 60 Ø 80 49,00 Platte schwarz 52,00 Platte weiß Ø 90 Ø 100 41,00 Platte schwarz Ø 90 Ø 100 41,00 Platte weiß Ø 110 Ø 120 55,00 Platte weiß Platte anthrazit 238 Tisch „Major“ rund, Gestell schwarz, 75 cm hoch 240 Tisch „Plastic“ oval, Polyethylen, 47/65 cm/76 cm hoch rot 241 Tisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, Platte Alu kompakt, 80/80 cm/75 cm hoch Platte schwarz 282 Tisch „Greece“ rund, Gestell Alu, Ø 60/73 cm hoch Platte Inox 28,00 283 Tisch „Avangard“ rund, Gestell Alu, Ø 70/73 cm hoch Platte Inox 45,50 blau silber 39,00 Platte grau 53,00 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 4 / 14 ŷ Stehtische Menge Pos.-Nr. 285 Beschreibung Stehtisch „Tall“ rund, Gestell schwarz, 114 cm hoch EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten Platte weiß Ø 60 Ø 70 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 Platte Buche-Imitat Ø 60 36,00 36,00 36,00 286 Stehtisch „Greece“ rund, Gestell Alu, Ø 60/113 cm hoch Platte Inox 287 Stehtisch „Tonda“ rund, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 70 54,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 54,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 Platte Nussbaum Ø 60 Platte Buche, natur Ø 60 Platte Glas Ø 60 287 Stehtisch „Tonda“ Gestell Chrom matt, 60/60 cm/114 cm hoch 44,00 54,00 54,00 64,00 Ø 70 78,00 Platte weiß 54,00 Platte schwarz 54,00 Platte Nussbaum weiß 57,00 graphit 25,50 288 Stehtisch „Quickstep“ rund Ø 70, 113 cm hoch, (für Außenbereich geeignet) 289 Stehtisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, 60/60 cm/113 cm hoch Platte Inox 290 Stehtisch „Inox“ rund, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 70 54,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 54,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 54,00 Platte Nussbaum Ø 60 54,00 Platte Buche, natur Ø 60 59,00 290 Stehtisch „Inox“ Gestell Chrom matt, 60/60 cm/114 cm hoch 64,00 Platte weiß 54,00 Platte schwarz 54,00 Platte Nussbaum 57,00 291 Stehtisch „Vienna“ rund, Gestell Alu, Ø 60/113 cm hoch Platte Inox 293 Stehtisch „Sea“ rund, Gestell Alu poliert, 108 cm hoch Platte weiß Ø 60 Ø 70 60,00 57,00 Platte schwarz Ø 60 Ø 70 60,00 Platte anthrazit Ø 60 Ø 70 60,00 110,00 120,00 295 Stehtisch „Toledo“, Holz laminiert weiß 296 Stehtisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen weiß, Platte weiß Ø 60/110 cm hoch 72,00 296 Stehtisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen schwarz, Platte schwarz Ø 60/110 cm hoch 72,00 130/60 cm/110 cm hoch 170/60 cm/110 cm hoch ŷ Loungemöbel Menge 12.1 Pos.-Nr. Beschreibung Auswahlmöglichkeiten 090 Hocker „Wow“ eckig, Polster Kunstleder, 36/36 cm schwarz weiß EUR/Stück 33,00 091 Sitzbank „Wow“ eckig, Polster Kunstleder, 91/36 cm schwarz weiß 55,00 092 Hocker „Wow“ rund, Polster Kunstleder, Ø 40 cm schwarz weiß 33,00 093 Hocker „Wow“ rund, Polster Kunstleder, Ø 65 cm schwarz weiß 52,00 095 Hocker „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 80,00 096 1-Sitzer „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 95,00 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 5 / 14 097 2-Sitzer „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 120,00 098 Ecksitz „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 100,00 100 Clubsessel „Curve“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kirsche 101 Hocker „AP“, Eiche natur 39,00 schwarz gebleicht schwarz weiß 56,00 102 Sitzwürfel „Ben“, Kunstleder 103 Clubsessel „Tamago“, Gestell Chrom, Polster Stoff 104 Clubsessel „Slide“, Gestell Chrom, Polster Stoff schwarz blau 41,00 105 Clubsessel „Slide“ mit Armlehne, Gestell Chrom, Polster Stoff schwarz blau 50,00 106 2-Sitzer „Nero“, Polster Stoff 106 2-Sitzer „Nero“, Polster Kunstleder schwarz weiß 107 1-Sitzer „Delta“, Füße Alu, Polster Stoff grau rot schwarz 163,00 108 2-Sitzer „Delta“, Füße Alu, Polster Stoff grau rot schwarz 295,00 109 Hocker „Host“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 80,00 110 Sessel „Host“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder schwarz weiß 95,00 910 1-Sitzer "Vega" Gestell Chrom matt, Polster Leder schwarz 168,00 911 2-Sitzer "Vega" Gestell Chrom matt, Polster Leder schwarz 336,00 912 1-Sitzer „Bahama“, Rattangeflecht braun, Polster Stoff beige 90,00 913 2-Sitzer „Bahama“ Rattangeflecht braun, Polster Stoff beige 180,00 218 Beistelltisch „Alpha“, Füße Alu, 55/55 cm/27 cm hoch Platte grau 55,00 219 Beistelltisch „Capo“, höhenverstellbar, Gestell Alu lichtgrau, Ø 50 cm/54 cm – 74 cm hoch Platte Alu kompakt 56,00 220 Beistelltisch „Toe“, Gestell Chrom matt, 67/67 cm/34 cm hoch Platte weiß 74,00 221 Beistelltisch "Tria", Gestell Chrom matt, 57/50 cm/37 cm hoch 222 Beistelltisch „Bahama“, Rattangeflecht braun, 51/51cm / 42 cm hoch Platte Glas 45,00 223 Club-Tisch „Slide“, Gestell Chrom, 64/64 cm/38 cm hoch Platte weiß 33,00 224 Beistelltisch „Toe“, Gestell Chrom matt, 128/67 cm/34 cm hoch Platte weiß 94,00 225 Beistelltisch „Eileen Gray“, höhenverstellbar, Gestell Chrom, Ø 51 cm/60 cm – 100 cm hoch Platte Glas 54,00 226 Club-Tisch „Barcelona“, Gestell Chrom, 90/90 cm/46 cm hoch Platte Glas 117,00 227 Club-Tisch „Granada“, Gestell Chrom, Ø 70 cm/53 cm hoch Platte Glas 117,00 228 Club-Tisch „Ronda“, Gestell Chrom matt, Ø 50 cm/51 cm hoch Platte Glas 54,00 20,00 anthrazit 58,00 schwarz 190,00 Platte schwarz Platte Nussbaum 190,00 Platte weiß 73,00 ŷ Büromöbel/PC Arbeitsplätze Menge 12.1 Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück Auswahlmöglichkeiten weiß schwarz 71,00 302 Schreibtisch „Mondo“, Rollcontainer, Metall 120/80 cm/75 cm hoch 320 Bürodrehstuhl „Office“, höhenverstellbar, Polster Stoff schwarz 36,00 324 Bürodrehsessel „Delby”, höhenverstellbar, Gestell schwarz, Polster Stoff schwarz 55,00 326 Bürodrehsessel „Luxy“, höhenverstellbar, Gestell Metall, Sitz Leder schwarz 85,00 343 Rollcontainer „Steel“, Metall, 42/59 cm/56 cm hoch schwarz silber weiß 54,00 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 6 / 14 ŷ Sideboards/Schränke/Regale Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 330 Aktenregal, 3 Böden, Kunststoff weiß, 75/30 cm/86 cm hoch 17,50 370 Schließfachschrank „Big“, 4 Fächer, Metall, grau, 68/50 cm/180 cm hoch 94,00 371 Schließfachschrank „Silver“, 4 Fächer, Metall, grau, 36/50 cm/180 cm hoch 84,00 530 Mehrzweckregal, 5 Böden, Kunststoff weiß, 75/30 cm/170 cm hoch 31,00 584 Sideboard „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 100/50 cm/75 cm hoch 585 Sideboard „Syma Easy-408“, Profil weiß, Füllung weiß, 100/50 cm/75 cm hoch 80,00 585 Sideboard „Syma New“, Profil Alu, Füllung weiß, 100/50 cm / 75 cm hoch 80,00 585 Sideboard „Syma New“, Profil Alu, Füllung schwarz, 100/50 cm / 75 cm hoch 85,00 125,00 ŷ Infotheken/Bartheken Menge Pos.-Nr. Auswahlmöglichkeiten Bartheke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 100/50 cm/125 cm hoch Füllung weiß 105,00 406 Eckelement-Bartheke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 50/50 cm/125 cm hoch Füllung weiß 93,00 401 Bartheke „Syma-New“, Profil Alu, 100/50 cm/125 cm hoch 406 Eckelement-Bartheke „Syma-New“, Profil Alu, 50/50 cm/125 cm hoch Füllung weiß 110,00 Füllung schwarz 115,00 Füllung weiß Füllung schwarz 95,00 100,00 407 Bartheke „Tetris“ Kunststoff weiß, 145/80 cm/111 cm hoch (für Außenbereich geeignet) 180,00 408 Eckelement-Bartheke „Tetris“ Kunststoff weiß, 89/97 cm/111 cm hoch, (für Außenbereich geeignet) 160,00 587 Theke „All Round“, verschließbar, Korpus Kunststoff blau, transluzent, Platte Multiplex Birke, Ø 80 cm/110 cm hoch (auch als Thekensystem verwendbar, siehe Homepage) 175,00 588 Theke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 100/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 89,00 589 Eckelement-Theke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 50/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 68,00 588 Theke „Syma-New“, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch 589 12.1 EUR/Stück Beschreibung 401 Eckelement-Theke „Syma-New“, Profil Alu, 50/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 92,00 Füllung schwarz 97,00 Füllung weiß 70,00 Füllung schwarz 75,00 591 Theke „Octanorm“, verschließbar, Profil Alu, 100/50 cm/100 cm hoch Füllung weiß 80,00 592 Theke „Real“, verschließbar, Korpus Edelstahl, Deckplatte Ahorn, 100/84 cm/120 cm hoch 290,00 593 Rundtheke „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 170/50 cm/100 cm hoch 305,00 594 Theke „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 150/50 cm/100 cm hoch 205,00 609 Theke „Punkalive ®“ Korpus Kerto®, 215/66 cm/92 cm hoch 350,00 610 Theke „Nea“, Korpus weiß, Deckplatte weiß, 150/44 cm/110 cm hoch 350,00 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 7 / 14 ŷ Vitrinen Menge Pos.-Nr. Beschreibung Auswahlmöglichkeiten EUR/Stück 570 Vitrine „Octa“, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch 82,00 580 Vitrine „Octa“ mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 102,00 581 Vitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil weiß, 100/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 120,00 581 Vitrine „Syma-New“, mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch Füllung weiß 120,00 Füllung schwarz 125,00 595 Schrankvitrine „Trend“ mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch 165,00 596 Schrankvitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, 100/50 cm/180 cm hoch Füllung weiß 210,00 596 Schrankvitrine „Kappa“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch Füllung weiß 210,00 597 Säulenvitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, 50/50 cm/180 cm hoch Füllung weiß 190,00 597 Säulenvitrine „Syma New“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil Alu, 50/50 cm /180 cm hoch Füllung weiß 190,00 598 Säulenvitrine „Nice“, mit Beleuchtung, Profil Alu, 39/39 cm/180 cm hoch 190,00 602 Schrankvitrine „Forum“, komplett Glas, mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch 250,00 ŷ Prospektständer Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 532 Prospektständer „Pino 6“, Gestell Metall grau, 6 DIN A4-Ablagen, 44/40 cm/157 cm hoch 45,00 534 Prospektständer „Shell“, Gestell Chrom matt, 3 Aluschalen, 65/56 cm/130 cm hoch 41,50 535 Prospektständer „PZ 6“, Acryl klar, 6 DIN A4-Ablagen, 42/30 cm/154 cm hoch 80,00 537 Prospektständer „Twin“, Gestell Chrom matt, 3 doppelseitige Aluschalen, 51/50 cm/150 cm hoch 47,00 538 Prospektständer „Punto 4“, Gestell Metall grau, 4 DIN A4-Ablagen, 30/60 cm/166 cm hoch 61,50 539 Prospektständer „Punto 8“, Gestell Metall grau, 8 DIN A4-Ablagen, 35/54 cm/150 cm hoch 66,50 ŷ Garderoben Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 500 Garderobenständer „Tube“ 19,00 501 Garderobenständer „Bambu“, Gestell Metall, silber 30,50 700 Konfektionsständer „Milano“, höhenverstellbar, Gestell Chrom, 180 cm, 140 – 180 cm hoch 22,50 750 Standspiegel auf Rollen 42,00 ŷ Küchenausstattung Menge 12.1 Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück 550 Küchenunterschrank, weiß 55,00 551 Spüle mit Doppelbecken und 5 l Boiler 105,00 553 Industrie-Gläserspülmaschine 510,00 554 Industrie-Geschirrspülmaschine 620,00 555 Messeküche: Kühlschrank 140 l, Spülbecken, 5 l Boiler, 2-Platten-Herd (2 x 1,5 kW) 195,00 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 8 / 14 557 Haushaltsspülmaschine, Programm: 60 min 205,00 559 Elektroherd, 4-Platten-Herd, Backofen (5 kW) 120,00 565 Kaffee-Filterautomat inkl. 1 Packung Filter 42,00 Elektro- bzw. Wasseranschluss durch Halleninstallateur. ŷ Kühlmöbel Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Beschreibung 560 Kühlschrank 140 l 63,00 561 Flaschenkühlschrank 260 l, 60/60 cm/120 cm hoch 125,00 562 Flaschenkühlschrank 360 l, 60/60 cm/159 cm hoch 160,00 563 Kühlschrank 160 l, 3-Sterne Gefrierfach 86,00 564 Gefrierschrank 140 l 86,00 568 Tiefkühltruhe mit Deckel 190 l 122,50 569 Flaschenkühlschrank 180 l, Isolierglastür 120,00 ŷ Sonstige Möbel und Zubehör Menge Pos.-Nr. Beschreibung Auswahlmöglichkeiten EUR/Stück 510 Papierkorb 6,50 519 Standaschenbecher „Ellipse“, Chromeinsatz, Gestell Alu 520 Standaschenbecher „Rex“ schwarz 38,00 521 Schirmständer „Rex“ schwarz 32,00 543 Bandabsperrung „Flex“, Bandlänge 2 m, Fuß Chrom matt (Mindestabnahme 2 Pylonen) 545 Müllständer inkl. 3 Mülltüten 548 Rednerpult „Talk“, Gestell Chrom, 56/35 cm/110 cm hoch 549 Tütenhalter „Chromato“, Gestell Chrom matt 800 Raumteiler, freistehend, Leichtbauweise, Profil Alu, HPL-Platte 19 mm, weiß, 62 cm breit (Mindestabnahme: 2 Elemente) 41,50 40,00 Band blau Band schwarz 26,00 115,00 34,00 210 cm hoch 42,00 105 cm hoch 21,00 ŷ Kombinationen/Sitzgruppen Menge 12.1 EUR/Stück Pos.-Nr. Beschreibung Auswahlmöglichkeiten 176 / 229 Kombination „Pocket“ 4 x Stuhl „Pocket“ (Pos.-Nr. 176) 1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229) blau weiß anthrazit 125 / 229 Kombination „Bonni“ 4 x Stuhl „Bonni“ (Pos.-Nr. 125) 1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229) blau schwarz rot 102,50 133 / 229 Kombination „Gliss“ 4 x Stuhl „Gliss“ (Pos.-Nr. 133) 1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229) weiß schwarz rot 158,50 134 / 230 Kombination „Catifa“ 4 x Stuhl „Catifa“ weiß (Pos.-Nr. 134) 1 x Tisch „Inox“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 230) 149 / 235 Kombination „Breeze“ 4 x Stuhl „Breeze“ (Pos.-Nr. 149) 1 x Tisch „Sea“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 235) mint 79,00 153,00 weiß schwarz blau grau 156,50 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 12.1 Seite 9 / 14 416 / 285 Kombination Barhocker „Z“ 2 x Barhocker „Z“ (Pos.-Nr. 416) 1 x Stehtisch „Tall“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 285) weiß schwarz 73,50 424 / 287 Kombination Barhocker „Hoop“ 2 x Barhocker „Hoop“ (Pos.-Nr. 424) 1 x Stehtisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 287) weiß blau 133,00 428 / 293 Kombination Barhocker „Breeze“ 2 x Barhocker „Breeze“ (Pos.-Nr. 428) 1 x Stehtisch „Sea“ rund, Platte weiß Ø 70 cm (Pos.-Nr. 293) weiß schwarz 129,50 429 / 287 Kombination Barhocker „Lem“ 2 x Barhocker „Lem“ (Pos.-Nr. 429) 1 x Stehtisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 287) weiß schwarz 174,50 416 / 401 Kombination Bartheke „Syma New“ 2 x Barhocker „Z“ (Pos.-Nr. 416) 1 x Bartheke „Syma New“, weiß (Pos.-Nr. 401) weiß schwarz 140,50 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 10 / 14 ŷ Mietbedingungen 1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. 2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet. 3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bitte beachten und ankreuzen: Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste entsprechend obiger Mietbedingungen. 5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen. 6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden. 7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden. Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragspartner der MMG zustande. ŷ Zahlungsweise Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen. Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind grundsätzlich ohne jeden Abzug vor Messebeginn zahlbar. Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Kreditkarte (Originalrechnung wird Ihnen zugeschickt) MasterCard Visa Card Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut (Originalrechnung wird Ihnen zugeschickt) Bankinstitut Name Bankleitzahl Kartennummer Konto-Nr. gültig bis Ort / Datum 12.1 Überweisung vorab, nach Erhalt der Rechnung, auf unten aufgeführtes Konto Bank: Stadtsparkasse München BLZ: 701 50 000 Konto-Nr.: 16-257677 IBAN: DE26 7015 0000 0016 2576 77 SWIFT (BIC): SSKMDEMM Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 11 / 14 Sitzmöbel 112 Sessel „Manta“ 113 Sessel „Well“ 114 Sessel „Ro“ 119 Stuhl „Meran“ 120 Stuhl „Bonni“ 123 Hocker „Mambo“ 124 Hocker „Plastic“ 190 Hocker „TX“ 125 Stuhl „Bonni“ 126 Stuhl „Wood“ 128 Stuhl „Curve“ 129 Stuhl „Linde“ 131 Stuhl „Vitra.03“ 132 Stuhl „Hoop“ 133 Stuhl „Gliss“ 134 Stuhl „Catifa“ 136 Stuhl „Kuadra“ 137 Stuhl „Lola“ 138 Stuhl „Body to Body“ 139 Sessel „Jet“ 143 Bank „Sidus“ 144 Sessel „Nami“ 147 Stuhl „Cloud“ Barhocker 148 Stuhl „PoppyStar“ 149 Stuhl „Breeze“ 176 Klappstuhl „Pocket“ 184 Sessel „Cuba“ 412 Barhocker „Move“ 414 Barhocker „Bilbao“ 415 Barhocker „Kuadra“ 416 Barhocker „Z“ 12.1 410 Barhocker „Miura“ 418 Barhocker „Malaga“ 420 Barhocker „Cube“ Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 423 Barhocker „Noon“ 424 Barhocker „Hoop“ 425 Barhocker „TX“ Seite 12 / 14 426 Barhocker „Stella“ 427 Barhocker „Mambo“ 428 Barhocker „Breeze“ 200 Tisch „70/70“ 201 Tisch „Square“ 210 Tisch „120/70“ 229 Tisch „Tonda“ 230 Tisch „Inox “ 234 Tisch „Urbis“ Sitztische 429 Barhocker „Lem“ 430 Barhocker „Leo“ 215 Tisch „Mondo“ 217 Konferenztisch „Bonni“ 229 Tisch „Tonda“ Stehtische 235 Tisch „Sea“ 236 Tisch „Step“ 240 Tisch „Plastic“ 241 Tisch „Quadro“ 283 Tisch „Avangard“ 285 Stehtisch „Tall“ 287 Stehtisch „Tonda“ 289 Stehtisch „Quadro“ 290 Stehtisch „Inox“ 291 Stehtisch „Vienna“ 293 Stehtisch „Sea“ 100 Clubsessel „Curve“ 102 Sitzwürfel „Ben“ 103 Clubsessel „Tamago“ 107 1-Sitzer „Delta“ Loungemöbel 295 Stehtisch „Toledo“ 12.1 Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH productronica 12. – 15. November 2013 108 2-Sitzer „Delta“ 110 Sessel „Host“ 910 1-Sitzer „Vega“ Seite 13 / 14 911 2-Sitzer „Vega“ 218 Beistelltisch „Alpha“ 219 Beistelltisch „Capo“ Büromöbel PC Arbeitsplätze 221 Beistelltisch „Tria“ 225 Beistelltisch „Eileen Gray“ 226 Clubtisch „Barcelona“ 227 Clubtisch „Granada“ 228 Clubtisch „Ronda“ Sideboards Schränke Regale 320 Drehstuhl „Office“ 324 Bürodrehsessel „Delby“ 343 Rollcontainer „Steel“ 371 Schließfachschrank „Silver“ 584 Sideboard “Dax“ 406 Bartheken Eckelement „Syma New” 587 Theke „All Round“ Infotheken Bartheken 585 Sideboard „Syma Easy-408“ 588 Theke „Syma Easy408“ 588 Theke „Syma New“ 401 Bartheke „Syma Easy-408“ 401 Bartheke „Syma New“ 589 Eckelement-Theke „Syma New“ 591 Theke „Octanorm“ 581 Vitrine „Syma Easy408“ 581 Vitrine „Syma New“ Theke „Real“ 593 Rundtheke „Dax“ Vitrinen 594 Theke „Dax“ 12.1 595 Schrankvitrine „Trend“ 596 Schrankvitrine „Syma Easy-408“ Stand: Juni 2012 12.1 Mietmobiliar Hummel Möbelverleih GmbH Seite 14 / 14 Prospektständer 597 Säulenvitrine „Syma Easy-408“ 598 Säulenvitrine „Nice“ 602 Schrankvitrine „Forum“ 532 Prospektständer „Pino 6“ 534 Prospektständer „Shell“ Garderoben 535 Prospektständer „PZ 6“ 538 Prospektständer „Punto 4“ 539 Prospektständer „Punto 8“ Garderobenständer „Tube“ Küchenausstattung 700 Konfektionsständer „Milano“ 501 Garderobenständer „Bambu“ Kühlmöbel 554 Industriegeschirrspülmaschine 555 Messeküche 557 Haushaltsspülmaschine Sonstige Möbel und Zubehör 560 Kühlschrank 561 Flaschenkühlschrank 519 Standaschenbecher „Ellipse“ 543 Bandabsperrung „Flex“ 548 Rednerpult „Talk“ Kombinationen und Sitzgruppen 549 Tütenhalter „Chromato“ 800 Raumteiler Kombination „Gliss“ Kombination Barhocker “Breeze” 12.1 Kombination „Z“ Kombination „Pocket“ Kombination „Bonni“ Kombination „Breeze“ Kombination „Hoop“ Kombination „Lem“ Kombination Bartheke ”Syma New” Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH Seite 1 / 14 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: Max Rappenglitz GmbH Messegelände 81823 München Deutschland Tel. +49 89 949-24929 Fax +49 89 949-24927 [email protected] www.rappenglitz.de Messebüro: Im Atrium vor Halle B4 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 8 erforderlich ist): ŷ Sitzmöbel Menge 12.2 Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück Farbauswahl 21,00 ST 2 Polsterstuhl Asti, Gestell: Chrom, Polster: anthrazit, Sitzhöhe: 47 cm, Stuhlbreite: 45 cm ST 3 Kunststoff-Stuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 48 cm, Stuhlbreite: 52 cm schwarz ST 4 Holz-Schalenstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 43 cm, Stuhlbreite: 43 cm ST 6 Bistro-Stuhl, Gestell: Stahlrohr, Sitzfläche Kunststoffgeflecht, 40 cm Ø, Sitzhöhe: 47 cm ST 7 Klappstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 47 cm, Stuhlbreite: 47 cm, schwarz Sitz/Rücken Leder ST 8 Kunststoff-Schalensessel, Sitzhöhe: 44 cm, Stuhlbreite: 60 cm ST 9 Sessel, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 45 cm, Stuhlbreite: 51 cm, Schale Kunststoff elfenbein 27,50 ST 10 Schwingsessel, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 44 cm, Stuhlbreite: 56 cm, Sitz/Rücken Leder schwarz 22,50 ST 11 Polsterstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 46 cm, Stuhlbreite: 50 cm schwarz grau ST 12 Netzstuhl, Gestell: Chrom matt, Sitzhöhe: 44 cm, Stuhlbreite: 40 cm grau schwarz ST 13 Stuhl Catifa, Gestell: Chrom, Rückseite: grau, Sitzhöhe: 45 cm, Stuhlbreite: 55 cm ST 14 Kufenstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 45 cm, Stuhlbreite: 43 cm, Sitz/Rücken Leder ST 15 Kufenstuhl mit Armlehnen, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 45 cm, Stuhlbreite: 58 cm, Sitz/Rücken Leder grau 23,50 ST 19 Sessel mit Armlehnen, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 45 cm, Stuhlbreite: 53 cm Buche 28,50 ST 22 Bankettstuhl, Sitzhöhe: 47 cm, Stuhlbreite: 46 cm schwarz 13,50 D9 Drehstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 42 – 52 cm, Stuhlbreite: 58 cm, Schale Kunststoff elfenbein 39,50 gelb grau 13,00 schwarz weiß Buche natur blau pink 18,00 weiß/weiß schwarz/beige rot 26,50 orange elfenbein 27,00 transparent schwarz braun blau 18,50 22,50 34,00 weiß weiß 14,50 grau 21,50 Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 14 ŷ Barhocker Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Beschreibung Farbauswahl BH 1 Barhocker, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 86 cm, Stuhlbreite: 34 cm Ø, Sitzpolster Kunstleder weiß BH 2 Klapp-Barhocker, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 74 cm, Stuhlbreite: 33 x 33 cm, Sitz Holzplatte weiß schwarz natur 19,00 BH 3 Barhocker Z-Form, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 82 cm, Stuhlbreite: 35 cm Ø, Sitzpolster Kunstleder weiß schwarz Buche 23,00 BH 4 Kufen-Barhocker, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 71 cm, Stuhlbreite: 42 cm, Sitz/Rücken Leder grau 34,00 BH 5 Barhocker, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 77 cm, Stuhlbreite: 34 cm Ø, Sitz Kunstleder schwarz 28,00 BH 6 Barhocker, Gestell: Kunststoff, Sitzhöhe: 78 cm, Stuhlbreite: 47 cm schwarz 36,00 BH 8 Barhocker höhenverstellbar, Gestell: Chrom matt, Sitzhöhe: 48 – 79 cm, Stuhlbreite: 38 cm, Sitz Kunststoff transparent 62,00 BH 12 Netz-Barhocker, Gestell: Chrom matt, Sitzhöhe: 77 cm, Stuhlbreite: 40 cm grau BH 13 Barhocker Catifa, Gestell: Chrom, Rückseite: grau, Sitzhöhe: 76 cm, Stuhlbreite: 62 cm weiß/grau 45,00 BH 14 Barhocker Lem, Gestell: Chrom Edelstahl, höhenverstellbar, Sitzhöhe: 66 – 74 cm, Stuhlbreite: 37 cm, Sitz lackiert weiß 72,00 BH 15 Barhocker Cube, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 80 cm Stuhlbreite: 33 x 33 cm, Sitzpolster: Kunstleder weiß 20,00 33,50 schwarz 42,00 schwarz ŷ Sitztische Menge 12.2 Pos.-Nr. EUR/Stück Beschreibung Farbauswahl T2 Tisch, Gestell: Stahlrohr weiß Maße: 70 x 70 cm, Höhe: 72 cm Platte weiß 25,00 T3 Tisch, Gestell: Stahlrohr weiß Maße: 160 x 70 cm, Höhe: 72 cm Platte weiß 38,00 T4 Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 x 70 cm, Höhe: 72 cm Platte weiß Platte schwarz 24,00 T6 Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 110 x 70 cm, Höhe: 72 cm Platte weiß Platte schwarz 29,00 T5 Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 80 x 80 cm, Höhe: 72 cm Platte grau, schwarze Kante 28,00 T 12 Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 120 x 80 cm, Höhe: 72 cm Platte grau, schwarze Kante 35,50 T7 Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 65 x 130 cm, Höhe: 72 cm T8 Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 80 cm Ø, Höhe: 74 cm Platte weiß, schwarze Kante 36,50 T9 Bistro-Tisch, Gestell: Stahlrohr weiß, Maße: 80 cm Ø, Höhe: 72 cm Platte weiß 27,50 T 10 Tisch, Gestell: Chromgitter, Maße: 80 cm Ø, Höhe: 75 cm Platte grau, schwarze Kante 41,00 T 11E Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 x 70 cm, Höhe: 74 cm Platte weiß Platte schwarz 37,00 T 18 Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm Ø / 80 cm Ø, Höhe: 75 cm Platte schwarz Platte Glas satiniert 72,00 T 19 Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm Ø, Höhe: 76 cm Platte Buche T 21wn Sitztisch Levante, Maße: 120 x 60 cm, Höhe: 75 cm walnuss Platte weiß T 25 Klapptisch, Gestell: Chrom, Maße: 80 x 120 cm, Höhe: 75 cm Platte grau Platte weiß, schwarze Kante T 32 Tisch, Gestell: Aluminium poliert, Maße: 60 cm Ø, Höhe: 72 cm Platte weiß T 40 Konferenztisch, Gestell: Chrom, bootsform, Maße: 80/70 x 160 cm, Höhe: 72 cm Platte lichtgrau Platte schwarz 30,00 44,00 127,00 31,00 Platte schwarz 48,00 149,00 Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 14 T 50 Tisch, Gestell: silber, Maße: 120 x 80 cm, 74 cm hoch Platte weiß 79,00 T 55 Tisch, Gestell: silber, Maße: 160 x 80 cm, 74 cm hoch Platte weiß 89,00 T 50mB Tisch mit Blende, Gestell: silber, Maße: 120 x 80 cm, 74cm hoch Platte weiß 109,00 T 55mB Tisch mit Blende, Gestell: silber, Maße: 160 x 80 cm, 74cm hoch Platte weiß 119,00 K-1 Klapptisch / Arbeitstisch mit stabiler Holzplatte, Gestell: Eisen Maße: K-1 150 cm breit K-2 200 cm breit 50 cm tief, 80 cm hoch Holz Beschreibung Farbauswahl T 13 Stehtisch, Gestell: Chromgitter, Maße: 60 cm Ø, Höhe: 107 cm Platte grau, schwarze Kante T 15 Stehtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm Ø, Höhe: 110 cm Platte weiß Platte schwarz 42,00 T 15E Stehtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 x 70 cm, Höhe: 110 cm Platte weiß Platte schwarz 42,00 T 16 Stehtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 x 160 cm, Höhe: 110 cm Platte weiß Platte schwarz 79,00 T 28 Stehtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm Ø, Höhe: 110 cm Platte Glas satiniert 78,00 T 29 Stehtisch, Gestell: Chrom/Buche, Maße: 70 cm Ø, Höhe: 115 cm Platte Buche natur 53,00 T 30 Klapp-Stehtisch, Gestell: weiß, Maße: 70 cm Ø, Höhe: 110 cm, weiß 26,00 T 33 Stehtisch, Gestell: Alu poliert, Maße: 60 cm Ø, Höhe: 110 cm weiß schwarz THUS Tisch mit Stretchhusse, Tisch: Artikel T30, Maße: 70 cm Ø, Höhe: 110 cm blau weiß grün anthrazit T 120 Stehtisch Levante, Gestell: lackiert / furniert, Maße: 120 x 60 cm, Höhe: 110 cm weiß walnuss T 170 Stehtisch Levante, Gestell: lackiert / furniert, Maße: 170 x 60 cm, Höhe: 110 cm K-2 15,00 15,00 ŷ Stehtische Menge Pos.-Nr. EUR/Stück 49,00 53,00 gelb rot 51,00 130,00 weiß 140,00 ŷ Loungemöbel Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Farbauswahl CB 1 Leder-Armsessel, Gestell: Chrom, Maße: 80 x 77 cm, 72 cm hoch, Polster Leder/Kunstleder schwarz weiß 149,00 CB 2 Doppelsitz-Couch, Gestell: Chrom, Maße: 130 x 77 cm, 72 cm hoch, Polster Leder/Kunstleder schwarz weiß 299,00 ST16 Sessel Rondo, Maße: 70 cm breit, 58 cm tief, 79 cm hoch, Kunstleder schwarz weiß 66,00 ST26 Sessel Arena, Maße: 67 cm breit, 68 cm tief, 75 cm hoch, Kunstleder schwarz weiß 59,00 ST27 Sessel Cubico, Maße: 63 cm breit, 55 cm tief, 74 cm hoch, Kunstleder schwarz weiß schwarz rot 72,00 SW Sitzwürfel, Maße: 43 cm lang, 43 cm tief, 43 cm hoch, Polster Kunstleder SL Sitz Lümmel, mit Stoffüberzug, Maße: 31 cm breit, 53 cm tief, 69 cm hoch schwarz rot 45,00 Loungebank, Textilleder, Maße: 45 x 45 cm, Sitzhöhe: 45 cm schwarz weiß 27,00 LB 45 12.2 Beschreibung 14,50 Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 4 / 14 LB 90 Loungebank, Textilleder, Maße: 90 x 45 cm, Sitzhöhe: 45 cm schwarz weiß 55,00 LB 160 Loungebank, Textilleder, Maße: 160 x 45 cm, Sitzhöhe: 45 cm schwarz weiß 95,00 LT Loungetisch, Höhe: 45 cm, Breite: 45 cm, Länge: 90 cm, Lack schwarz rot LW Loungetisch, beleuchtet, Höhe: 46 cm, Breite: 43 cm, Länge: 43 cm CTR Couchtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm / 80 cm Ø, Höhe: 60 cm weiß weiß Platte Glas satiniert 79,00 48,00 Platte schwarz 75,00 CT Couchtisch, Gestell: Chrom, Maße: 90 cm lang, 90 cm tief, 46 cm hoch Platte Glas 130,00 EG Beistelltisch, Gestell: Chrom, Maße: 51 cm Ø, höhenverstellbar, 56 bis 90 cm hoch Platte Glas 55,00 EL Stehleuchte, Gestell: Chrom, Maße: 102 cm hoch 85,00 ŷ Büromöbel / PC-Arbeitsplätze Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Beschreibung Farbauswahl D1 Bürodrehstuhl, Gestell: Kunststoff schwarz, Sitz/Rücken Polster, Sitzhöhe: von 49 – 60 cm, verstellbar, Sitzbreite: 48 cm anthrazit 37,00 D2 Drehstuhl, Sitz: Leder, Sitzhöhe: von 45 – 52 cm, Sitzbreite: 59 cm schwarz 98,00 SCT120 Schreibtisch, Gestell: silber, Maße: 120 x 80 cm, 74 cm hoch weiß 99,00 SCT160 Schreibtisch, Gestell: silber, Maße: 160 x 80 cm, 74 cm hoch weiß 109,00 SCT120 mB Schreibtisch mit Blende, Gestell: silber, Maße: 120 x 80 cm, 74 cm hoch weiß 129,00 SCT160 mB Schreibtisch mit Blende, Gestell: silber, Maße: 160 x 80 cm, 74 cm hoch weiß 139,00 RC Rollcontainer, Maße: 43,5 cm breit, 55 cm tief, 60 cm hoch Korpus Ahorn grau 65,00 AKgr Aktenschrank, verschließbar, Holz, Maße: 80 x 38 cm, 190 cm hoch lichtgrau T 35 Stehpult, Gestell: Chrom matt, Maße: 85 x 59 cm, Höhe verstellbar von 78 bis 111 cm Ahorn 55,00 RP Rednerpult, Höhe und Plattenneigung verstellbar, Gestell: verchromt bzw. pulverbeschichtet Ahorn 99,00 PC-Arbeitsplatz, verschließbar, Rahmen: Alu natur, Maße: 70 cm breit, 30 cm tief, 100/120 cm hoch dunkelgrau/Buche PC 3 130,00 179,00 ŷ Sideboards / Schränke Menge 12.2 Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück SB Sideboard, verschließbar, Farbe: weiß, Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 80 cm hoch 69,00 SB 15 Sideboard, verschließbar, Farbe: weiß, Maße: 95 cm breit, 45 cm tief, 100 cm hoch 145,00 SBG Sideboard, verschließbar, Farbe: grau, Maße: 80 cm breit, 40 cm tief, 80 cm hoch 72,00 TS Thekenschrank, Farbe: grau-weiß, Maße: 100 cm breit, 50 cm tief, 108 cm hoch, verschließbar 89,00 TS2 Thekenschrank, Farbe: weiß, Maße: 100 cm breit, 50 cm tief, 106 cm hoch, verschließbar 99,00 DG Direktionsschrank, Farbe: weiß, Profil: Alu natur, Maße: 130 cm breit, 46 cm tief, 92 cm hoch, verschließbar 75,00 RW Rollschrank, verschließbar, Farbe: weiß, Maße: 53 cm breit, 42,5 cm tief, 62,5 cm hoch 26,00 SF Schließfachschrank, 4 Fächer, Maße: 45 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch 98,00 Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 5 / 14 ŷ Bartheken / Infocounter Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück Farbauswahl B1 Bartheke, verschließbar, Alu weiß, Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, weiß 80/110 cm hoch 95,00 B2 Bartheke, Rahmen: Alu natur, Maße: 102 cm breit, 52 cm tief, 85/110 cm hoch weiß 85,00 BE Bartheke Eckelement, passend zu B2, Maße: 52 x 52 cm gerundet, 85/110 cm hoch weiß 90,00 B3 Bartheke halbrund mit Kühlschrank kombinierbar, abschließbarer Schrank, Ablage schiefergrau, Maße: 120 x 107 cm, 90/108 cm hoch weiß 178,00 IF Infotheke, Rahmen: Alu weiß, Maße: 103 cm breit, 52 cm tief, 108 cm hoch IFms: abschließbar mit Schiebetüren weiß 69,00 Infotheke, Rahmen: Alu natur, Maße: 103 cm breit, 52 cm tief, 108 cm hoch IFSms: abschließbar schwarz IFmS IFS IFSmS 95,00 75,00 105,00 IF 07 Beleuchtete Infotheke, Plexiglas beleuchtet, Alu/Holz, Maße: 108 cm breit, 68 cm tief, 91 cm hoch weiß blau rot grün gelb 250,00 BT 07 Leuchttheke, Plexiglas beleuchtet, Alu/Holz, Maße: 108 cm breit, 68 cm tief, 91/111 cm hoch weiß blau rot grün gelb 280,00 Bartheken-Eckelement, passend zu BT 07, Plexiglas beleuchtet, Alu/Ablage Birke, Maße: 68 cm breit, 68 cm tief, 91/111 cm hoch weiß blau rot grün gelb 220,00 BT 08 E BT 09 Bar exclusiv, Ablage natur, Maße: 130 cm breit, 56 – 76 cm tief, 90/111 cm hoch 340,00 BT 13 Ice-Cube Bar, Ablage grau, Maße: 115,5 cm breit, 55,5 cm tief, 115,5 cm hoch 225,00 BT 15 Bartheke, verschließbar, Maße: 95 cm breit, 60 cm tief, 90 / 110 cm hoch BTM Bartheke Typ Munich, Gestell: weiß, Front: halbrund, Maße: 173 cm breit, 70 cm tief, 92 / 117 cm hoch weiß Rohr rot 175,00 Rohr blau 215,00 ŷ Vitrinen Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Farbauswahl TV 1 Tischvitrine verschließbar, Gestell: Alu natur, Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch, Glashöhe: 20 cm TV 2 Tischvitrine verschließbar, mit Unterschrank, TV2 Gestell: Alu natur, TV3 Gestell: Alu weiß, Maße: 102 x 52,5 cm tief, 90 cm hoch, Glashöhe: 20 cm 120,00 TV 4 Tischvitrine verschließbar, Gestell: Alu natur, Maße: 144,5 cm breit, 70 cm tief, 90 cm hoch, Glashöhe: 22 cm 150,00 TV 5 Tischvitrine verschließbar, mit Unterschrank, Gestell: Alu natur, Maße: 144,5 cm breit, 70 cm tief, 90 cm hoch, Glashöhe: 22 cm 190,00 TV 6 Tischvitrine verschließbar, mit Unterschrank, Gestell: Alu weiß, Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 105 cm hoch, Glashöhe: 22 cm 110,00 TV 7 Säulenvitrine, Holz/Plexiglas, Korpus abschließbar, Maße: 38 x 38 x 143 cm TV 15 Tischvitrine, verschließbar, Maße: 95 x 45 cm, 100 cm hoch SV 1 Schrankvitrine verschließbar, mit Beleuchtung, SV 2: mit Unterschrank Gestell: Alu natur, Maße: 104,5 cm x 55 cm, 180 cm hoch, Glashöhe: 110 cm TV 3 SV 2 12.2 Beschreibung 80,00 120,00 schwarz weiß weiß 190,00 235,00 150,00 195,00 Stand: Juni 2012 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 SV 3 12.2 Seite 6 / 14 Schrankvitrine verschließbar, mit Beleuchtung, SV 4: mit Unterschrank Gestell: Alu natur, Maße: 154 cm x 55 cm, 180 cm hoch, Glashöhe: 110 cm 230,00 SV 5 Schrankvitrine verschließbar, ohne Beleuchtung, mit Unterschrank, Gestell: Alu weiß, Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 185 cm hoch, Glashöhe: 100 cm 170,00 SV 7 Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung, Gestell: Alu, Maße: 50 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch 190,00 SV 8 Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung, Gestell: Alu, Maße: 101,4 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch 260,00 SV 4 275,00 ŷ Prospektständer Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück P1 Prospektständer, 3 Ablagen weiß, Gestell: Aluminium, Maße: 80 cm breit, 140 cm hoch 41,00 P2 Prospektständer, 12 Fächer, drehbar, für DIN A4 Hochformat, Gestell: Chrom, Höhe: 170 cm 59,00 P3 Prospektständer, für 6 DIN A4 Prospekte, Gestell und Ablagen: anthrazit, Säule mit Buchenleiste, Maße: 118 cm hoch, 50 cm tief, 46 cm breit 59,00 P4 Prospektständer, 6 Fächer DIN A4 Hochformat, Farbe: hellgrau, Fuß: schwarz, Maße: 44 cm breit, 160 cm hoch 58,00 P5 Prospektständer, 2 Fächer DIN A4 Hochformat, silber eloxiertes Alupanel, Maße: 27 cm breit, 29 cm tief, 128 cm hoch 72,00 P6 Prospektständer, 4 Fächer DIN A4 Hochformat, silber eloxiertes Alupanel, Fächer: Acrylglas, Maße: 25 cm breit, 158 cm hoch 82,00 PLS Plakatständer DIN A3, höhenverstellbar, Farbe: silber/schwarz 28,00 PW 1 Pinwand, spezielle Oberfläche (H=120 cm), Farbe: silbergrau Maße: PW 1 95 cm breit, PW 1,5 136 cm breit, 250 cm hoch 51,00 PW 1,5 67,00 ŷ Küchenausstattung Menge Pos.-Nr. EUR/Stück Messeküche mit eingebautem 140 l Kühlschrank, Spülbecken, Schwenkhahn, 2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW, Maße: ca. 100 cm breit, 90 cm hoch, 60 cm tief 195,00 MK2 Messeküche mit eingebautem 140 l Kühlschrank, Spülmaschine, Waschbecken (kein Boiler), Maße: 120 cm breit, 90 cm hoch, 60 cm tief 395,00 Spülschrank mit Becken, Abtropffläche, Armatur, und Boiler – 1,5 kW, Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief 110,00 SP 12.2 Beschreibung MK A100 Küchenanrichte mit 2 Schubläden und 2 Türen, Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief 60,00 ISM Industrie-Spülmaschine, Anschlusswert: 230 V/3,5 kW, Spüldauer: ca. 3 Minuten, Maße: 62 cm breit, 60 cm tief, 84 cm hoch 620,00 GSM Gläser-Spülmaschine, Anschlusswert: 230 V/3 kW, Spüldauer: ca. 3 Minuten, Maße: 42,5 cm breit, 43,5 cm tief, 75 cm hoch 510,00 EWB Eiswürfelbereiter, Leistung 24 kg in 24 h, Maße: 55 cm breit, 56 cm tief, 59 cm hoch 220,00 MW Mikrowelle, Leistung 700 Watt, Maße: 45 cm breit, 34 cm tief, 30 cm hoch 60,00 KM Kaffeemaschine, Anschlusswert: 230 V/1 kW, für 10 Tassen 39,00 WK Wasserkocher 1,5 l, Anschlusswert 230 V/1 kW 36,00 KMS Saeco Royal Cappuccino Kaffeevollautomat mit integriertem Mahlwerk, Wassertank, Bohnenfach, integrierte Aufschäumdüse zum Milchaufschäumen KMT Tassimo Kaffeediscautomat für die schnelle Zubereitung von Espresso und Café Crema 67,00 DISC A Café Crema (Tassimo), 80 Disc für 80 Tassen Café Crema, 150 ml 39,00 DISC B Espresso (Tassimo), 80 Disc für 80 Tassen Espresso, 75 ml 39,00 350,00 KMN Kaffeediscautomat Nespresso, Premium Espressomaschine 1,2KW, Maße: 19 x 38 cm 109,00 KMN2 Kaffeediscautomat Nespresso2, Doppelte Espressomaschine 2,4KW, Maße: 33 x 38 cm 149,00 Stand: Juni 2012 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 12.2 Seite 7 / 14 KAD Nespresso „Decaffeinato“, koffeinfreier Espresso, 1Pck = 10 Kapseln 4,70 KAL Nespresso „Livanto“, ausgewogener Espresso, 1Pck = 10 Kapseln 4,70 KAR Nespresso „Ristretto“, kräftiger Espresso, 1Pck = 10 Kapseln 4,70 KAV Nespresso „Vivalto“, ausgewogener Lungo (110ml), 1Pck = 10 Kapseln 4,90 HPL 2- Platten Tischherd, Anschlusswert: 230 V/2,5 kW 31,00 MÜ Müllsackständer inkl. 5 Müllsäcke à 120 l, Gestell: Kunststoff anthrazit 33,00 ŷ Kühlmöbel Menge Pos.-Nr. Beschreibung KS 140 Kühlschrank 140 l, mit Eisfach, Maße: ca. 55 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch KS 300 Kühlschrank 300 l, mit extra Gefrierabteil, Maße: ca. 55 cm breit, 60 cm tief, 162 cm hoch EUR/Stück 61,00 136,00 FKS 180 Flaschen-Kühlschrank 180 l, Maße: ca. 60 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch FKG 360 Flaschen-Kühlschrank 360 l, mit Glastür, Maße: 60 cm breit, 55 cm tief, 159 cm hoch 300,00 FKS 360 Flaschen-Kühlschrank 360 l, Maße: ca. 60 cm breit, 60 cm tief, 159 cm hoch 173,00 FKU 360 Umluft Flaschenkühlschrank 360l, Umluftkühlung, Maße: ca. 60 cm breit, 61 cm tief, 164 cm hoch 230,00 Weinkühlschrank, 3 Temperaturbereiche, schwarz, Edelstahltür, 53 Flaschenkapazität, Maße: 50 x 59 x 142 cm 310,00 Gefrierschrank 300 l, Maße: ca. 70 cm breit, 72 cm tief, 157 cm hoch 155,00 WKS GFS 300 83,00 ŷ Verschiedenes Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück R 1n Lagerregal, 5 Böden weiß, Gestell: Aluminium, Maße: 95 cm breit, 30 cm tief, 185 cm hoch 35,00 R2 Kunststoffregal, Farbe: weiß, Maße: 75 cm breit, 30 cm tief, 170 cm hoch 32,00 AB Absperrbänder, Pfosten: silber, Höhe: 76 cm, Band: schwarz, max. Länge: 230 cm, Mindestabnahme 2 Stück 43,00 S Standspiegel, fahr- und schwenkbar, Gestell: Chrom, Höhe: 175 cm, Breite: 60 cm 49,00 PK Papierkorb STA Standascher, Gestell: schwarz, Höhe: 60 cm SOT Sonnenschirm mit Tisch, Holz/Textil, Durchmesser Tisch: 90 cm TH Taschenhalter, Maße: 40 cm breit, 80 cm hoch 7,00 29,00 148,00 35,00 ŷ Garderobe Menge Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück G1 Garderobenständer, Gestell: Chrom/schwarz, 175 cm hoch 20,00 G2 Garderobenständer, Gestell: Chrom/Buche, 180 cm hoch 20,00 G3 Garderobenständer, Gestell: silber-grau, 170 cm hoch 20,00 RV Konfektionsständer, Gestell: verchromt, Höhe: verstellbar von 130 bis 180 cm, Länge: 150 cm 20,00 RR Konfektionsständer rund, Gestell: verchromt, Höhe: verstellbar, 80 cm Ø 38,00 ŷ Möbelkombinationen Menge 12.2 Pos.-Nr. Beschreibung EUR/Stück SG 1 Sitzgruppe, 1 Tisch T10, 4 Stühle ST14 grau 114,50 SG 3 Sitzgruppe, 1 Tisch T4, 4 Stühle ST3 schwarz 68,50 SG 5 Stehgruppe, 1 Stehtisch T15 schwarz, 2 Barhocker BH12 schwarz 98,50 Stand: Juni 2012 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 8 / 14 SG 6 Stehgruppe, 1 Stehtisch T15 weiß, 2 Barhocker BH3 schwarz SG 7 Stehgruppe, 1 Stehtisch T120 weiß, 4 Barhocker BH14 376,50 L1 Small Lounge, 2 Sessel CB1, 1 Couchtisch CTR 336,00 L4 Loungekombination, 2 Loungebänke LB90 weiß, Loungebank LB160 weiß, 1 Loungetisch LT schwarz 256,00 L5 12.2 12.2 79,50 Sitzgruppe, 1 Loungetisch CTR, 3 Sessel ST16w 246,00 BK 1 Barthekenkombination, 1 Bartheke B03 mit Kühlschrank KS140, 1 Barhocker BH3 schwarz 236,00 BK 2 Barthekenkombination, 1 Bartheke BT7 mit Hintergrundbeleuchtung, 1 Barhocker BH8, Stromanschluss notwendig 308,00 Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 9 / 14 ŷ Mietbedingungen 1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage, und beeinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des Messegeländes. 2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor bzw. während der Messe fällig. 3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. 4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. 5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. 6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. 7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. 8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck. Wichtiger Hinweis: Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet. Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend obiger Mietbedingungen. ŷ Zahlungsweise Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben. Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen Formularen des Veranstalters zu bestellen. Für Kühlgeräte ist ein Nachtstromanschluss erforderlich. Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Kreditkarte MasterCard Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut Visa Card AMEX Card Bankinstitut Name Bankleitzahl Kartennummer Konto-Nr. gültig bis Bitte Umsatzsteuer-ID angeben Ort / Datum 12.2 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 10 / 14 Sitzmöbel ST 8 KunststoffSchalensessel ST 2 Polsterstuhl Asti ST 3 Kunststoff-Stuhl ST 4 Holz-Schalenstuhl ST 6 Bistro-Stuhl ST 7 Klappstuhl ST 9 Sessel ST 10 Schwingsessel ST 11 Polsterstuhl ST 12 Netzstuhl ST 13 Stuhl Catifa Barhocker ST 14 Kufenstuhl ST 15 Kufenstuhl mit Armlehnen ST 19 Sessel mit Armlehnen ST 22 Bankettstuhl D 9 Drehstuhl BH 1 Barhocker BH 2 Klapp-Barhocker BH 3 Barhocker Z-Form BH 4 Kufen-Barhocker BH 5 Barhocker BH 6 Barhocker Sitztische BH 8 Barhocker höhenverstellbar BH 12 Netz-Barhocker BH 13 Barhocker Catifa BH 14 Barhocker Lem T 3 Tisch T 4 Tisch T 6 Tisch T 5 Tisch 12.2 T 2 Tisch T 12 Tisch T 7 Tisch Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 11 / 14 T 8 Tisch T 9 Bistro-Tisch T 10 Tisch T 11E Tisch T 18 Tisch T 19 Tisch T 21wn Sitztisch T 25 Klapptisch T 32 Tisch T 40 Konferenztisch T 50 Tisch T 50mB Tisch mit Blende T 13 Stehtisch T 15 Stehtisch T 15E Stehtisch T 16 Stehtisch T 30 Klapp-Stehtisch T33 Stehtisch THUS Tisch mit Stretchhusse T 120 Stehtisch Levante CB 1 Leder-Armsessel CB 2 Doppelsitz-Couch ST 16 Sessel Rondo ST26 Sessel Arena SL Sitz Lümmel LB 45 / LB 90 / LB 160 Loungebank LT Loungetisch LW Leuchttisch Stehtische K-1 / K-2 Klapptisch T 28 Stehtisch T 29 Stehtisch Loungemöbel T 170 Stehtisch Levante ST27 Sessel Cubico 12.2 SW Sitzwürfel Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 12 / 14 Büromöbel / PC-Arbeitsplätze CTR Couchtisch CT Couchtisch EG Beistelltisch EL Stehleuchte D 1 Bürodrehstuhl D 2 Drehstuhl SCT120 Schreibtisch SCT160mB Schreibtisch mit Blende RC Rollcontainer AKgr Aktenschrank, verschließbar T 35 Stehpult SB Sideboard SB15 Sideboard SBG Sideboard Sideboards / Schränke RP Rednerpult PC 3 PC-Arbeitsplatz Bartheken / Infocounter TS Thekenschrank TS2 Thekenschrank DG Direktionsschrank RW Rollschrank SF Schließfachschrank B 1 Bartheke B 2 Bartheke BE Bartheke Eckelement B 3 Bartheke halbrund IF / IFmS Infotheke IFS / IFSmS Infotheke IF 07 Beleuchtete Infotheke BT 07 Leuchttheke BT 07 E BarthekenEckelement BT 09 Bar exklusiv BT 13 Ice-Cube Bar BT 15 Bartheke 12.2 Stand: Juni 2012 12.2 Mietmobiliar Max Rappenglitz GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 13 / 14 Vitrinen BTM Bartheke Typ Munich TV 6 Tischvitrine TV 7 Säulenvitrine TV 1 Tischvitrine TV 2 / TV 3 Tischvitrine TV 4 Tischvitrine TV 5 Tischvitirne TV 15 Tischvitrine SV 1 Schrankvitrine SV 2 Schrankvitrine SV 3 Schrankvitrine Prospektständer SV 4 Schrankvitrine SV 5 Schrankvitrine SV 7 Ganzglasvitrine SV 8 Ganzglasvitrine P 1 Prospektständer P 2 Prospektständer P 3 Prospektständer P 4 Prospektständer P 5 Prospektständer P 6 Prospektständer PLS Plakatständer DIN A3 MK Messeküche MK2 Messeküche SP Spülschrank A100 Küchenanrichte EWB Eiswürfelbereiter MW Mikrowelle KM Kaffeemaschine KMN Kaffeeautomat Nespresso Küchenausstattung PW 1 / PW 1,5 Pinwand ISM IndustrieSpülmaschine 12.2 GSM Gläser-Spülmaschine Stand: Juni 2012 12.2 productronica 12. – 15. November 2013 Seite 14 / 14 Kühlmöbel KMN2 Kaffeeautomat Nespresso 2 KMS Saeco Royal Cappuccino Kaffeevollautomat KMT Tassimo Kaffeevollautomat KS 140 Kühlschrank 140 l KS 300 Kühlschrank 300 l FKS 180 FlaschenKühlschrank 180 l FKG 360 Flaschen-Kühlschrank 360 l m. Glastür FKS 360 Flaschen-Kühlschrank 360 l FKU 360 Umluft FlaschenKühlschrank 360 l WKS Weinkühlschrank GFS 300 Gefrierschrank 300 l R 1n Lagerregal R 2 Kunststoffregal AB Absperrbänder S Standspiegel SOT Sonnenschirm mit Tisch G1 Garderobenständer G 2 Garderobenständer G 3 Garderobenständer RV Konfektionsständer SG 1 Sitzgruppe SG 3 Sitzgruppe SG 5 Sitzgruppe SG 6 Sitzgruppe L 4 Loungekombination L5 Sitzgruppe BK 1 Barthekenkombination BK 2 Barthekenkombination Verschiedenes Garderobe TH Taschenhalter Möbelkombinationen RR Konfektionsständer SG 7 Stehgruppe 12.2 L 1 Small Lounge Stand: Juni 2012 13.1 Audio/Video/PC Gahrens + Battermann GmbH Seite 1 / 4 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: Gahrens + Battermann GmbH Daimlerstraße 18 85748 Garching bei München Deutschland Tel. +49 89 614557-0 Fax +49 89 614557-57 [email protected] www.gb-mediensysteme.de Messebüro: Im Atrium vor Halle B4 Tel. +49 89 949-24915 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Umsatzsteuer-ID (Auch für Kunden aus EU-Ländern) Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist): Alle Preise sind Komplettpreise (in Euro) und beinhalten die Kosten für Miete, Transport, Auf- und Abbau, zuzügl. MwSt. ŷ LCD-Displays Menge Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 9 Tage 01 23“/58,4 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 183,00 212,00 226,00 237,00 244,00 259,00 269,00 02 32“/80 cm, LED-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 281,00 336,00 364,00 385,00 406,00 419,00 440,00 03 40“/101,6 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1366 x 768, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 314,00 396,00 436,00 467,00 487,00 515,00 599,00 04 40“/101,6 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 338,00 439,00 489,00 527,00 552,00 585,00 640,00 05 46“/117 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 362,00 482,00 542,00 587,00 617,00 654,00 722,00 06 55“/138,8 cm, LED-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 557,00 749,00 845,00 917,00 965,00 1.020,00 1.133,00 07 60“/152 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 617,00 857,00 977,00 1.067,00 1.127,00 1.194,00 1.337,00 08 70“/178 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 731,00 1.062,00 1.227,00 1.351,00 1.434,00 1.524,00 1.724,00 09 Steglos-LCD-Displays auf Anfrage ŷ Touch-Displays Menge 13.1 Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 9 Tage 10 32“/80 cm, LCD-Display Touch, 16:9, Video/Daten bis 1366 x 768, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 422,00 590,00 674,00 737,00 779,00 828,00 926,00 11 40“/102 cm, LCD-Display Dual Touch, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 482,00 698,00 806,00 887,00 941,00 1.002,00 1.130,00 12 46“/117 cm,LCD-Display, Prime Touch, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern 632,00 968,00 1.136,00 1.262,00 1.346,00 1.437,00 1.640,00 Stand: Juni 2012 13.1 Audio/Video/PC Gahrens + Battermann GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 4 ŷ zusätzlich in Verbindung mit bereits aufgeführten Geräten Menge Pos.-Nr. Beschreibung 13 Designbodenständer 32“ – 55“ 14 Designbodenständer 60“ 15 Designbodenständer 70“ 16 DVD Player (für DVD, Audio CD, Video CD), Multinorm 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 9 Tage 46,00 82,00 100,00 114,00 123,00 132,00 155,00 91,00 164,00 200,00 228,00 246,00 264,00 310,00 105,00 189,00 231,00 263,00 284,00 305,00 357,00 18,00 28,00 32,00 36,00 40,00 44,00 50,00 ŷ Video-/Daten-Großbildprojektoren Menge Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 9 Tage 17 3000 ANSI Lumen, Auflösung 1024 x 768, inkl. Standardobjektiv (Ultraportabel) 151,00 222,00 246,00 270,00 288,00 305,00 335,00 18 4000 ANSI Lumen, Auflösung 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Standardobjektiv 302,00 554,00 638,00 722,00 785,00 848,00 953,00 19 6500 ANSI Lumen, Auflösung 1920 x 1200, FULL HD, inkl. Wechselobjektiv 538,00 1.024,00 1.186,00 1.348,00 1.469,00 1.591,00 1.793,00 20 10000 ANSI Lumen, Auflösung 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wechselobjektiv 1.817,00 3.796,00 4.399,00 5.045,00 5.529,00 6.013,00 6.820,00 21 Leinwände von 78” x 60” / 200 x 150 cm bis 240” x 180” / 610 x 457 cm auf Anfrage ŷ Licht- und LED-Technik auf Anfrage ŷ Notebooks und Computer (ohne Monitor) alle mit aktuellem Betriebssystem und aktueller Software in Deutsch Menge 13.1 Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 9 Tage 152,00 200,00 224,00 242,00 254,00 266,00 296,00 22 HP EliteBook, Intel Core 2 Duo P8600, 2 x 2,4 GHz, 1066 MHz FSB, Arbeitsspeicher (RAM): 2048 MB DDR, 800 MHz, Festplatte: 250 GB S-ATA mit 7200 U/min., Windows XP, MS Office 2007 23 Mac Book Pro 15“, Intel Core i5, 2,53 GHz, Arbeitsspeicher: 4 GB (zwei 2 GB SO-DIMMs), 1066 MHz DDR3 SDRAM, Windows XP, MS Office 2007 170,00 232,00 263,00 286,00 302,00 318,00 357,00 24 Apple Mac Mini, Mini-Desktop-PC, Intel Core 2 Duo, 2,66 GHz, Arbeitsspeicher: 4 GB DDR3 SDRAM, 1066 MHz, Windows XP, MS Office 2007 164,00 221,00 250,00 271,00 286,00 300,00 336,00 25 Apple iMac 21,5“, All-in-One, 1920 x 1080, Intel Core 2 Duo, 3,6 GHz, Arbeitsspeicher (RAM): 4 GB DDR3 SDRAM, Windows XP, MS Office 2007 179,00 248,00 283,00 309,00 326,00 344,00 387,00 26 Apple iMac 24“, All-in-one-System, 1920 x 1200, Intel Core 2 Duo, 2,8 GHz, Arbeitsspeicher (RAM): 2 GB DDR2 SDRAM, Windows XP, MS Office 2007 200,00 286,00 329,00 361,00 383,00 405,00 459,00 27 Pauschale für Installation anderer Software / anderes Betriebssystem (z.B. WinXP Engl. oder OfficeXP Engl.) 30,00 / Rechner Stand: Juni 2012 13.1 Audio/Video/PC Gahrens + Battermann GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 4 ŷ PC Terminals Menge Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 9 Tage 28 G+B Designterminal, Intel Dual Core, 1,83 GHz, Arbeitsspeicher (RAM): 2 GB Festplatte: 80 GB (Bitte Bild und Infos anfordern) 399,00 665,00 798,00 931,00 1.019,00 1.064,00 1.197,00 29 Profil No. 3, Intel Core 2 Duo, 2,53 GHz, Arbeitsspeicher (RAM): 2,0 GB, Festplatte: 250 GB (Bitte Bild und Infos anfordern) 302,00 512,00 617,00 722,00 792,00 827,00 932,00 ŷ Beschallungssysteme alle mit Tonmischpult, Aktivlautsprechern, Kabelmikrophon, CD-Spieler oder Cassettendeck Menge Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 9 Tage 30 K+H PAS100 Akku Lautsprecher, All-in-one-System, inkl. Drahtloses Mikrofon (Handsender) und CD-Player 155,00 237,00 263,00 290,00 309,00 329,00 362,00 31 Für bis zu 50 Personen/ 30 m² Standfläche 346,00 471,00 513,00 551,00 579,00 607,00 656,00 32 Für bis zu 100 Personen/ 50 m² Standfläche 605,00 885,00 978,00 1.068,00 1.135,00 1.201,00 1.315,00 33 DJ Equipment, 2x DJ CD Player, 1x DJ Mischpult (nur in Verbindung mit Pos. 31 bzw. 32) 155,00 350,00 396,00 481,00 530,00 580,00 661,00 34 Zusätzlich: drahtloses Mikrofon (wahlweise Handsender/ Ansteckmikrofon oder Kopfbügelmikrofon) 42,00 92,00 109,00 126,00 139,00 151,00 172,00 Wir bestellen im Namen und Auftrag des obigen Ausstellers unter Anerkennung der nachstehenden Bedingungen aus Ihrem obigen Angebot: Videomaterial PAL Videomaterial NTSC Videomaterial anderes Format Aufbaudatum (Bitte Wunschtermin mit angeben – Vormittag/Nachmittag) Ansprechpartner mit Mobilfunknummer Ort / Datum 13.1 Weitere Präsentationstechnik wie Monitorwände, Rückprojektionswände, Kameras, Projektoren, Beschallungsanlagen und Effektbeleuchtung auf Anfrage. Bitte fordern Sie unseren Medien-Miet-Service-Katalog an, wir beraten Sie ausführlich. Senden Sie uns bitte mit der Bestellung einen detallierten Standplan zu. Nach Eingang der Bestellung senden wir Ihnen umgehend eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der Messe München GmbH (MMG) zustande. Die näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG vereinbart werden. Um Ihre Bestellung bestätigen zu können, benötigen wir die Details Ihrer Kreditkarte, also das Karteninstitut, die Kartennummer, den Karteninhaber und das Gültigkeitsdatum. Bei einer American Express Card benötigen wir außerdem die Anschrift des Karteninhabers. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Audio/Video/PC Gahrens + Battermann GmbH productronica 12. – 15. November 2013 13.1 Seite 4 / 4 ŷ Mietbedingungen 1. Vertragsgegenstand Die Vermietung erfolgt neben den individuell vereinbarten Bestimmungen im Miet- oder Service-Mietvertrag in Unterordnung zu den dortigen Bestimmungen zusätzlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten die nachstehenden Bedingungen, die auch auf der Rückseite des die Geräte begleitenden Mietlieferscheins abgedruckt sind, als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die im Mietlieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte. 2. Mietzeit Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter. 3. Transport/Versand und Kosten Der Transport/Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem kostengünstigsten Weg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Transport-/Versandart vorgeschrieben. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Sämtliche Logistikkosten können im vereinbarten Miet- oder Service-Mietbetrag enthalten sein. Zusätzliche Logistikkosten, die durch eine vom Mieter veranlasste oder zu verantwortende Veränderung der Gerätemenge, der geplanten zeitlichen Abfolge des vom Mieter bestellten Gebrauchs der Geräte oder des Einsatzortes der Geräte entstehen, gehen zu Lasten des Mieters und werden gesondert berechnet. 4. Gefahrübergang Der Gefahrübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Mietlieferschein) der Mietsachen und endet mit deren Rückgabe beim Vermieter oder Abholung durch den Vermieter. 5. Geräte-Sicherung Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte vom Gefahrübergang an bis zu dessen Ende gegen Beschädigung und Verlust zu sichern. 6. Geräte-Versicherung Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust der gemieteten Geräte zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden. 7. Gebrauch der Mietsache Die gemieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte. 8. Gewährleistung Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Miet- oder Service-Mietbetrag in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der entstandene Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde. 9. Haftung des Mieters Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter vorbehaltlich der Bestimmungen in der nachfolgenden Ziffer 16. den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Geräte zu ersetzen. 10. Lizenzen Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen 13.1 der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei. 11. Rücktritt des Mieters Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, werden dem Mieter 30 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden 50 %, bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche 100 % des Miet- bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen. 12. Rechte Dritter Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Vertragslaufzeit die gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richteten. 13. Lieferungen Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder bei einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters –, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. 14. Sicherheitsleistung Übersteigt der vereinbarte Miet- oder Service-Mietbetrag die Summe von 2.500,00 EUR, ist der Vermieter berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Miet- oder Service-Mietbetrages zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der gemieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Wiedereintreffen der gemieteten Geräte beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt. 15. Zahlung des Miet- oder Service-Mietbetrages Der Miet- oder Service-Mietbetrag, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ist sofort bei Rechnungstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen des Vermieters von mehr als fünf Tagen berechnet der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 16. Rückgabe der Mietsache Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.). Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten. 17. Verspätete Rückgabe Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.) wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. 18. Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und dieser Bedingungen nicht wirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung des Vermieters. Als Gerichtsstand für beide Teile sind die nächstliegenden Amts- bzw. Landgerichte, in dessen Bezirken der Vermieter seine Niederlassung hat, vereinbart. Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen. Bergisch Gladbach, Januar 2010 Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten. Stand: Juni 2012 13.2 Audio/Video/PC/Licht BTL Veranstaltungstechnik GmbH Seite 1 / 4 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungsstellung: BTL Veranstaltungstechnik GmbH Lerchenstraße 14/Haus 2A 80995 München Deutschland Tel. +49 89 354760-0 Fax +49 89 354760-29 Messebüro: Im Atrium vor Halle B3 Tel. +49 89 949-24910 Fax +49 89 949-24914 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist): Inklusivpreise für Aufbautag, Messe, Abbautag. Diese Preise beinhalten: Anlieferung, Installation, Abbau und Stand-by-Austauschservice während der Messe! Alle Preise in EUR zuzüglich MwSt. ŷ LCD-Displays Menge Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 01 19“ LCD-TFT-Monitor, 4:3 Seitenverhältnis 1280 x 1024, inklusive Tischfuß 60,00 90,00 105,00 115,00 120,00 126,00 02 22“ LCD-TFT-Monitor, 16:10 Seitenverhältnis, Full HD 1920 x 1080, inklusive Tischfuß 90,00 150,00 180,00 195,00 210,00 225,00 03 32“ LCD-TFT-Display, 16:9 Seitenverhältnis, 1366 x 768 HD ready, inklusive Wandhalter und Lautsprecher 160,00 220,00 250,00 265,00 280,00 295,00 04 46“/47“ LCD-TFT-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Full HD 1920 x 1080, inklusive Wandhalter und Lautsprecher 260,00 380,00 440,00 470,00 500,00 525,00 05 60“ LCD-TFT Display, 16:9 Seitenverhältnis, Full HD 1920 x 1080, inklusive Wandhalter und Lautsprecher 540,00 940,00 1.140,00 1.240,00 1.340,00 1.420,00 06 Design-Standfußsystem für LCD-Monitore verschiedene Systeme, bis 60“ 60,00 120,00 150,00 165,00 180,00 192,00 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage ŷ Plasma-Displays Menge Pos.-Nr. Beschreibung 07 42“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Video/Daten 1024 x 768, inklusive Wandhalter und Lautsprecher 220,00 300,00 340,00 360,00 380,00 396,00 08 50“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Video/Daten bis 1366 x 768 HD ready, inklusive Wandhalter und Lautsprecher 290,00 440,00 515,00 553,00 590,00 620,00 09 61“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Video Daten bis 1366 x 768 HD ready, inklusive Wandhalter und Lautsprecher 480,00 780,00 930,00 1.005,00 1.080,00 1.140,00 10 65“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Video/Daten bis 1366 x 768 HD ready, inklusive Wandhalter und Lautsprecher 520,00 840,00 1.000,00 1.080,00 1.160,00 1.225,00 11 103“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Full HD 1920 x 1080, inklusive Wandhalter und Lautsprecher 2.660,00 4.620,00 5.600,00 6.090,00 6.580,00 6.975,00 12 Design-Standfußsystem für Plasma-Monitore verschiedene Systeme, bis 65“ 60,00 120,00 150,00 165,00 180,00 192,00 Stand: Juni 2012 13.2 Audio/Video/PC/Licht BTL Veranstaltungstechnik GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 4 ŷ Steglos-Monitor-Wände Menge Pos.-Nr. 13 Beschreibung 1 Tag 3 Tage Plasma- & LCD-Steglos-Wände 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 6 Tage 7 Tage auf Anfrage ŷ LED-Wände Menge Pos.-Nr. 14 Beschreibung 1 Tag 3 Tage LED-Indoor- & Outdoor-Wände 4 Tage 5 Tage auf Anfrage ŷ Abspielgeräte, Computer & Zubehör Menge Pos.-Nr. Beschreibung 15 Apple MacBook, diverse Modelle ab 16 Apple iMac 20“ all in one Computer mit 20“ Display 17 Apple iPad 32 GB Wifi 18 Notebook, aktuelles Modell 19 POI Terminal, aktuelles Modell 20 DVD-Player 21 Blu-ray-Player 22 Drucker, schwarz/weiß, Farbe, inkl. 50 Seiten pro Einsatztage, jede weitere Seite 0,10 EUR. Ohne Papier! Diverse Modelle 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 120,00 210,00 255,00 278,00 300,00 318,00 100,00 170,00 205,00 223,00 240,00 254,00 60,00 110,00 135,00 148,00 160,00 170,00 80,00 140,00 170,00 185,00 200,00 212,00 340,00 640,00 790,00 865,00 940,00 1.000,00 10,00 20,00 25,00 28,00 30,00 32,00 30,00 60,00 75,00 83,00 90,00 96,00 auf Anfrage ŷ Daten- und Videoprojektoren Menge Pos.-Nr. Beschreibung 23 3.000 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Standardoptik 24 4.500 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Standardoptik 25 5.000 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Wechseloptik 26 6.000 ANSI Lumen Video/Daten, Full HD, inklusive Wechseloptik 27 12.000 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Wechseloptik 28 15.000 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Wechseloptik 29 Leinwände, diverse Größen und Formate ab 210 x 160 cm 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 90,00 150,00 180,00 195,00 210,00 222,00 120,00 210,00 255,00 278,00 300,00 318,00 580,00 1.030,00 1.255,00 1.370,00 1.480,00 1.570,00 680,00 1.230,00 1.505,00 1.645,00 1.780,00 1.890,00 1.200,00 2.200,00 2.700,00 2.950,00 3.200,00 3.400,00 1.460,00 2.720,00 3.350,00 3.665,00 3.980,00 4.235,00 60,00 100,00 120,00 130,00 140,00 148,00 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 520,00 555,00 ŷ Dolmetschertechnik/Führungsanlagen Menge Pos.-Nr. Beschreibung 30 Dolmetschertechnik für Simultanübersetzung, inklusive Dolmetscherkabine 31 Personenführungsanlage bestehend aus 1x Sender, 20x Empfänger auf Anfrage 200,00 360,00 440,00 480,00 Stand: Juni 2012 13.2 Audio/Video/PC/Licht BTL Veranstaltungstechnik GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 4 ŷ Beschallungsanlagen Menge Pos.-Nr. 32 Beschreibung Aktiv-Beschallung, Design-Lautsprecher bis 40 m Aktivlautsprecher (z.B. BOSE L1-System) 33 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 120,00 210,00 255,00 278,00 300,00 318,00 LIVE-Beschallung bis 40 m , SET inkl. 2 Lautsprecher, Equalizer + 315,00 530,00 640,00 695,00 745,00 790,00 350,00 600,00 725,00 790,00 850,00 900,00 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 35,00 50,00 58,00 62,00 65,00 68,00 30,00 40,00 45,00 48,00 50,00 52,00 6 Tage 7 Tage 6 Tage 7 Tage 2 Verstärker, Funkmikrofon; Tonregiepult CD-Player 34 1 Tag 2 LIVE-Beschallung bis 60 m2 und mehr, SET inkl. 4 Lautsprecher, Equalizer + Verstärker, Funkmikrofon; Tonregiepult, CD-Player ŷ Beleuchtung Menge Pos.-Nr. Beschreibung 35 LED Scheinwerfer Floorspot, z.B. TOURLED 42 cm 36 Tageslicht HQI Scheinwerfer, ab 150 Watt 37 Effekt-Scheinwerfer, diverse Ausführungen auf Anfrage ŷ Traversentechnik Menge Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 38 Traversen 3punkt, silber auf Anfrage 39 Traversen 4punkt, wahlweise schwarz oder silber auf Anfrage ŷ Videoproduktion Menge Pos.-Nr. 40 Beschreibung 1 Tag Aufnahmen / Dokumentationen auf dem Messestand 3 Tage 4 Tage 5 Tage ab 450 EUR, auf Anfrage ŷ BTL Veranstaltungstechnik München GmbH Wir beraten Sie gerne bei der Planung und bieten Ihnen kompletten Service vor, während und nach der Messe! 24-Std.-Full-Service Beratung – Planung – Organisation – Operating Ausführung aller Mediendienstleistungen Die angegebenen Mietpreise gelten nur bei Bestellung mindestens 1 Woche vor Messebeginn. Bei kurzfristigen Bestellungen 30 % Aufschlag. Angebot freibleibend solange der Vorrat reicht, gültig nur für Messen der MMG auf dem Messegelände der Messe München. Technische Änderungen vorbehalten. Tel. +49 89 354760-0 Fax +49 89 354760-29 email [email protected] www.btl.info Auf den vorangegangenen Seiten bieten wir Ihnen Ausschnitte aus unserem Programm. Bitte rufen Sie an oder faxen Sie uns diese Seite. Ja, ich bestelle die angegebenen Produkte für den auf Seite 1 genannten Aussteller Bitte Umsatzsteuer-ID angeben Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG zustande. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen der BTL Veranstaltungstechnik München GmbH. Ich bitte um Rückruf, unter folgender Telefonnummer Telefonnummer gewünschter Aufbautag Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 13.2 Audio/Video/PC/Licht BTL Veranstaltungstechnik GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 4 / 4 LCD-Displays Plasma-Displays 01 - 02 19“/22“ LCD-TFT Monitor 03 32“ LCD-TFT-Display 04 46“ LCD-TFT-Display 06 Design-Standfußsystem für LCD-Monitore SteglosMonitor-Wände 07-10 Plasma Displays 42“-65“ 11 103“ Plasma-Display 12 Design-Standfußsystem für Plasma-Monitore LED-Wände 13 Plasma & LCD SteglosWände Abspielgeräte, Computer & Zubehör 14 LED-Indoor- & OutdoorWände 18 Notebook, aktuelles Modell 19 POI Terminal, aktuelles Modell 20 DVD-Player Daten- und Videoprojektoren 22 Drucker, diverse Modelle Beschallungsanlagen 23 - 24 3.000 ANSI/4.500 ANSI Lumen 25 - 28 5.000-15.000 ANSI Lumen 29 Leinwand Beleuchtung 32 Aktiv-Beschallung, Design-Lautsprecher 33 - 34 LIVE-Beschallung 21 Blu-ray-Player Videoproduktion 36 Tageslicht-HQIScheinwerfer 37 Effekt-LED-Scheinwerfer 40 Aufnahmen / Dokumentationen Stand: Juni 2012 13.3 Audio/Video/PC Neumann & Müller GmbH & Co. KG Seite 1 / 3 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: Neumann & Müller GmbH & Co. KG Wettersteinstraße 1 82024 München Deutschland Tel. +49 89 500361510 Fax +49 89 500361599 [email protected] www.NeumannMueller.com Messebüro: Im Atrium vor Halle B1 Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist): Alle Preise gelten inkl. Materialmiete, Lieferung sowie Auf- und Abbau in EUR zuzüglich MwSt. ŷ LCD-Displays auch für Logodarstellung und Standbildpräsentation geeignet Menge Pos.-Nr. Beschreibung 01 27“/68 cm, LCD-TV 02 32“/82 cm, LCD-TV 03 40“/42“ 102 cm/106 cm, LCD-TV 04 40“/102 cm, professionelles Display, z.B. NEC P401 05 46“/117 cm, LCD-TV 06 46“/117 cm, professionelles Display, z.B. NEC P461 07 55“/139 cm, LCD-TV 08 55“/139 cm, professionelles Display, NEC X551S 09 60“/152 cm, LCD-TV 10 82“/212 cm, professionelles Display, z.B. NEC LCD8205 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 105,00 155,00 195,00 220,00 240,00 145,00 205,00 225,00 240,00 260,00 180,00 260,00 290,00 310,00 330,00 225,00 365,00 410,00 450,00 485,00 230,00 340,00 390,00 435,00 470,00 320,00 515,00 585,00 635,00 685,00 295,00 450,00 515,00 555,00 585,00 360,00 570,00 675,00 780,00 840,00 400,00 650,00 710,00 760,00 790,00 1.200,00 2.145,00 2.460,00 2.730,00 2.990,00 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 180,00 285,00 325,00 345,00 370,00 490,00 880,00 990,00 1.095,00 1.190,00 2.290,00 3.990,00 4.590,00 5.190,00 5.690,00 Displays in den Größen 32“, 40“, 46“ und 65“ auch als Touch-Display erhältlich. ŷ Plasma-Displays nur für bewegte Bilder geeignet wegen Einbrenneffekt Menge 13.3 Pos.-Nr. Beschreibung 11 42“/106,7 cm, z.B. Panasonic TH42 12 65”/165 cm, z.B. Panasonic TH65 13 103”/262 cm, Wandmontage o. Screen-Lifter, z.B. Panasonic TH103 Stand: Juni 2012 13.3 Audio/Video/PC Neumann & Müller GmbH & Co. KG productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 3 ŷ Zubehör & Zuspieler Menge Pos.-Nr. Beschreibung 14 Standfuß, höhenverstellbar für Displays 40“ – 61”, Alu-Design 15 DVD-Player, in Verbindung mit einem Display (Pos. 1–13) 16 HDD Player HD/SD 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 55,00 110,00 140,00 170,00 190,00 10,00 15,00 15,00 20,00 20,00 35,00 45,00 45,00 50,00 50,00 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 100,00 150,00 180,00 195,00 210,00 125,00 185,00 225,00 245,00 265,00 135,00 200,00 250,00 270,00 290,00 115,00 160,00 190,00 205,00 215,00 Weitere Zuspieler auf Anfrage ŷ PC Technik Menge Pos.-Nr. Beschreibung 17 Laptop 15,1“, standard SXGA 18 Laptop 15,1“, stark WXGA 19 Laptop 17“, Multimedia 20 Business PC, 2 x 3,00 GHz, 2.048 MB RAM, 500 GB HD, 512 MB Grafik 21 Multimedia-PC, 4 x 2,5 GHz, 4 GB RAM, 1 TB HD, 1.024 MB Grafik 140,00 205,00 245,00 270,00 290,00 22 All-in-One-PC, 21,5“ TFT, 2 x 2,1 GHz, 3 GB RAM, 500 GB HD, LAN, WLAN, drahtl. Maus + Tastatur 150,00 220,00 275,00 295,00 315,00 23 All-in-One-PC TouchSmart, 22“ TFT, 2 x 2,0 GHz, 4 GB RAM, 500 GB HD, LAN, WLAN, drahtl. Maus + Tastatur 160,00 240,00 295,00 320,00 345,00 24 PC-Terminal, 19“ Touch 390,00 670,00 770,00 860,00 915,00 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 230,00 410,00 470,00 520,00 560,00 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 105,00 170,00 215,00 250,00 280,00 245,00 355,00 425,00 490,00 560,00 335,00 510,00 595,00 670,00 735,00 140,00 160,00 Weitere PC Technik auf Anfrage ŷ Führungsanlage / Dolmetschtechnik Menge Pos.-Nr. 25 Beschreibung Audio Guide (Personenführungsanlage) 1 x Sender + 20 x Empfänger (inkl. Kopfhörer) Weitere Dolmetsch- und Konferenztechnik auf Anfrage ŷ Beschallungssysteme Menge 13.3 Pos.-Nr. Beschreibung 26 A Kompaktsystem, 1 Aktivlautsprecher inkl. Hand-Funkmikro, CD-Player, Stativ 27 B Anlage klein, für ca. 40 m2, 2 Lautsprecher, inkl. 1 Funkmikro 28 C Anlage mittel, für ca. 60 m , 2 – 4 Lautsprecher, inkl. 1 Funkmikro 29 D Anlage individuell nach Ihrem Bedarf konfiguriert 30 Zusatz-Funk-Mikrofon, Handsender / Headset 2 nach Umfang 50,00 90,00 115,00 Stand: Juni 2012 13.3 Audio/Video/PC Neumann & Müller GmbH & Co. KG productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 3 ŷ Projektoren Menge Pos.-Nr. Beschreibung 31 LCD Projektor 4:3, 2.000 ANSI Lumen, < 2 kg 32 LCD Projektor 4:3, 3.600 ANSI Lumen, 3,4 kg 33 DLP Projektor 16:9, 6.000 ANSI Lumen, 1.920 x1.080, inkl. Objektiv 34 LCD Projektor 4:3, 12.000 ANSI Lumen, 1.024 x 768, inkl. Objektiv 35 DLP Projektor 16:9, 10.000 ANSI Lumen, 1.920 x 1.080, inkl. Objektiv 36 Leinwände, 4:3/16:9, verschiedene Größen 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 130,00 210,00 240,00 260,00 280,00 165,00 280,00 325,00 350,00 375,00 690,00 1.230,00 1.415,00 1.550,00 1.680,00 1.200,00 2.100,00 2.415,00 2.640,00 2.865,00 1.750,00 3.100,00 3.575,00 3.910,00 4.245,00 auf Anfrage ŷ Steglos-Displays Beispielkonfiguration Menge Pos.-Nr. Beschreibung 37 Steglos LCD 46“, 2 x 2 Displays, 2,05 x 1,16 m 38 Steglos LCD 46“, 3 x 3 Displays, 3,08 x 1,74 m 3 Tage 4 Tage 5 Tage 2.695,00 3.265,00 3.575,00 5.570,00 6.650,00 7.305,00 ŷ LED Menge Pos.-Nr. 39 Beschreibung Für Ihren individuellen Bedarf erstellen wir selbstverständlich gerne ein kostenfreies Angebot. ŷ Licht & Traversen Menge Pos.-Nr. 40 Beschreibung Für Ihren individuellen Bedarf erstellen wir selbstverständlich gerne ein kostenfreies Angebot. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 89 500361510 oder per Mail unter [email protected]. Nach Eingang Ihrer Bestellung nehmen wir umgehend mit Ihnen Kontakt auf, um alle notwendigen Detailfragen zu klären. Zu einer Beratung rufen wir Sie gerne an unter folgender Telefonnummer: Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne eine Versicherung. Bei Verlust haftet der Mieter. Bei kurzfristigen Bestellungen können evtl. zusätzliche Transportkosten und ein Verspätungszuschlag berechnet werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Neumann&Müller GmbH & Co. KG. Weitere Präsentationstechnik erhalten Sie auf Anfrage. Wir beraten Sie gerne in unserem Messebüro oder telefonisch. (LQ9HUWUDJNRPPWGLUHNW]ZLVFKHQGHP$XVVWHOOHUXQGGHU9HUWUDJV¿UPDGHU00* zustande. Die näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem AusVWHOOHUXQGGHU9HUWUDJV¿UPDGHU00*YHUHLQEDUWZHUGHQ Bitte reichen Sie bei Ihrer Bestellung einen Standplan mit geplanten Positionen der Technik sowie der Stromverteilung ein. Ort / Datum 13.3 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 14.1 Gastronomische Leistungen Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG Seite 1 / 4 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG Am Messesee 4 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24100 Fax +49 89 949-24190 [email protected] www.hoffmann-events.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen zu den genannten Lieferbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 4 erforderlich ist): Nachfolgende Bestellung wird gültig nach Auftragsbestätigung der Firma HOFFMANN. Wir bitten um Rücksendung bis spätestens sechs Werktage vor Messebeginn. Wir berechnen pro Liefertag eine einmalige Transportkostenpauschale in Höhe von 20,00 EUR. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf unserer Homepage unter www.hoffmann-events.de einsehen und downloaden können. ŷ 1/2 Brötchen – dekorativ garniert Menge Bezeichnung Set I – 15 x 1/2 Brötchen belegt mit ŷ Partybrötchen – dekorativ garniert EUR Menge 30,00 33,00 Set II – 15 x Partybrötchen belegt mit 33,00 Set I – 10 x Mini-Kornspitzstange belegt mit Bezeichnung Set I – 15 x Baguetteschnitte belegt mit 25,00 EUR EUR 37,50 – Italienischem Bresaola-Schinken – Graved Lachs mit Sahnemeerrettich – Brie Set II – 15 x Baguetteschnitte belegt mit ŷ Mini-Brotstangen - dekorativ garniert Bezeichnung ŷ Baguetteschnitten – dekorativ garniert Menge – Luftgetrocknetem italienischen Schinken tipo Parma – Gemüseaufstrich Menge 40,50 – Italienischer Salami Mailänder Art – Rosa gebratenem Roastbeef – Kräuterfrischkäse – Geräucherter Truthahnbrust – Rosa gebratenem Roastbeef – Emmentaler Käse Set IV – 10 x 1/2 Vollkornbrötchen belegt mit 37,50 – Luftgetrocknetem italienischen Schinken tipo Parma – Geräuchertem Lachs – Französischem Weichkäse – Italienischer Salami Mailänder Art – Luftgetrocknetem italienischen Schinken tipo Parma – Tomate, Mozzarella und Basilikum Set III – 15 x 1/2 Brötchen belegt mit EUR Set I – 15 x Partybrötchen belegt mit – Gekochtem Schinken – Gouda – Geräuchertem Lachs Set II – 15 x 1/2 Brötchen belegt mit Bezeichnung 40,50 – Rosa gebratenem Roastbeef – Coppa di Parma – Cambozola 25,00 – Geräucherter Truthahnbrust – Kräuterbergkäse Set II – 10 x Mini-Laugenstange belegt mit 25,00 – Aufgeschnittenem Leberkäse – Emmentaler Käse 14.1 Stand: Juni 2012 Gastronomische Leistungen Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 4 ŷ Brötchen, Brezen, Baguette Menge ŷ Tortilla-Wrap-Spezialitäten Bezeichnung Einheit EUR Laugenbreze 10 Stk. 10,00 Laugenbreze gebuttert 10 Stk. 16,00 Brötchen 10 Stk. 8,00 1 Stk. 4,20 Baguette (350 g) ŷ Mini-Ciabatta – dekorativ garniert Menge Menge EUR – Brie – Geräuchertem Putenschinken 27,00 – Italienischem Bresaola-Schinken – Mediterran mariniertem Grillgemüse ŷ Fingerfood (alle Sets werden kalt angeliefert) EUR Set I – Mediterran (30 Teile – empfohlen für bis zu 5 Personen) 10 Stk. 28,00 mit kalifornischem Geflügelsalat 10 Stk. 28,00 mit Gemüsesalat 10 Stk. 28,00 Bezeichnung EUR Set I – 3 x Dessert 8,40 Bezeichnung Menge EUR Münchner Weißwurst mit süßem Senf 1 Paar 2,80 Wiener Würstel mit mittelscharfem Senf 1 Paar 2,80 Bereitstellung Würstelkocher inkl. Zange* 1 Stk. 30,00 Einheit EUR 1,00 l 14,00 1 Stk. 30,00 Einheit EUR Bezeichnung Abnahmemenge 6 l/9 l/12 l/15 l inkl. 4 Stück Partybrötchen per Liter Ungarische Gulaschsuppe 90,00 Badische Kartoffelsuppe mit Lauch – Mozzarellarolle mit Lachs – Hähnchen Yakitori – Garnelencocktail in Dillmayonnaise – Marinierter Fischspieß mit Lachs und Shrimps in Kräutermarinade – Salat von Oliven, Fetakäse und Kirschtomaten Rindfleischeintopf mit Gemüse Karotten-Ingwersuppe Set III – Bayerisch (30 Teile – empfohlen für bis zu 5 Personen) Bereitstellung Thermosuppentopf inkl. Kelle* Die Anlieferung erfolgt in einem Wärmebehälter, Kalkulation pro Person 250 ml = 4 Portionen per Liter *Mietgebühr für die Dauer der Messe Geschirr und Besteck sind NICHT enthalten! 90,00 – Tegernseer Rauchforelle auf Walnussbrottaler mit Kren – 2 Stück Mini-Fleischpflanzerl mit Kräutersenf – Rinderröllchen ‚Hausfrauenart‘ auf Blaukrautsalat – Leberkäsebällchen mit Senfdip – Käsepraline vom Obatzd‘n im Pumpernickelmantel ŷ Kuchen, Gebäck & Obst Menge ŷ Gourmetsalate (Dressing und Gabel inklusive) Bezeichnung Mini-Plundergebäck, verschiedene Sorten 10 Stk. 14,00 Mini-Croissant, nature 10 Stk. 12,00 Mini-Croissant mit süßer Füllung 10 Stk. 13,00 Einheit EUR Muffin 10 Stk. 20,00 Gourmetsalat vegetarisch 1 Stk. 5,00 Obsttörtchen 10 Stk. 25,00 Gourmetsalat mit Thunfisch 1 Stk. 5,00 Mini-Blechkuchen, verschiedene Sorten 10 Stk. 18,00 Gourmetsalat mit Schinken und Käse 1 Stk. 5,00 Mini-Guglhupf 10 Stk. 14,00 Petit fours 10 Stk. 28,00 3 kg 43,50 Bezeichnung Obst der Saison 14.1 Einheit ŷ Suppen – Vitello Tonnato auf Olivencrostini – Hähnchenbrustspieß mit Paprika und Olive – Lammspieß mit Thymian und Honig auf Gemüsesalat – Paprika-Ziegenkäse-Türmchen mit Minze – Lolli von Mozzarella und Pumpernickel Menge mit Rauchlachs und Rucola *Mietgebühr für die Dauer der Messe Geschirr und Besteck sind NICHT enthalten! 90,00 Set II – International (30 Teile – empfohlen für bis zu 5 Personen) EUR ŷ Würstel (Anlieferung erfolgt kalt) Menge Bezeichnung Einheit – Mousse au Chocolat – Ananas-Melonencocktail – Mango-Chili-Mousse 27,00 Set II – 10 x Mini-Ciabatta belegt mit Bezeichnung ŷ Desserts Menge Bezeichnung Set I – 10 x Mini-Ciabatta belegt mit Menge 14.1 Stand: Juni 2012 14.1 Gastronomische Leistungen Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 4 ŷ Kekse & Süßigkeiten Menge Bezeichnung Bahlsen Teegebäck, gemischt Bahlsen Salzgebäck, gemischt ŷ Biere Einheit EUR 1 kg 16,50 Münchner Hell 24 x 0,33 l 28,80 Flaschen/Kiste EUR 1 kg 16,50 Münchner Hell alkoholarm 24 x 0,33 l 28,80 1,4 kg 19,50 Münchner Hefeweißbier 24 x 0,33 l 28,80 Celebration, Packung 1,5 kg 28,50 Erdinger Hefeweißbier alkoholfrei 24 x 0,33 l 28,80 Haribo Goldbären, 100 Minibeutel 980 g 12,50 Beck‘s Pils 24 x 0,33 l 28,80 Beck‘s Gold 24 x 0,33 l 28,80 Bezeichnung Flaschen/Kiste EUR Siegsdorfer Petrusquelle medium 20 x 0,25 l 16,00 Siegsdorfer Petrusquelle naturell 20 x 0,25 l 16,00 Siegsdorfer Petrusquelle spritzig 12 x 0,70 l 18,00 Siegsdorfer Petrusquelle naturell 12 x 0,70 l 18,00 6 x 1,50 l 18,00 Vittel ŷ Weine Menge Bezeichnung 12,00 Hauswein rot 0,75 l 12,00 ŷ Sekt, Prosecco Menge Bezeichnung 12 x 0,20 l 14,40 Apfelsaft DIETZ 12 x 0,20 l 14,40 Prosecco Valdo Marca Oro Orangensaft DIETZ 6 x 1,00 l 18,00 Apfelsaft DIETZ 6 x 1,00 l 18,00 Coca-Cola 24 x 0,33 l 31,20 Coca-Cola light 24 x 0,33 l 31,20 Fanta 24 x 0,33 l 31,20 Menge Bezeichnung 24 x 0,33 l 31,20 Coca-Cola 12 x PET 1,00 l 24,00 Kaffeemaschine* für Kaffeefertigfilter Coca-Cola light 12 x PET 1,00 l 24,00 Fanta 12 x PET 1,00 l 24,00 Tee, verschiedene Sorten (25 Beutel) inkl. Portionskaffeesahne, Zucker, Süßstoff und Portionszitrone Sprite 12 x PET 1,00 l 24,00 Bereitstellung Wasserkocher* Lift Apfelschorle * Mietgebühr für die Dauer der Messe Geschirr und Besteck sind NICHT enthalten! 24,00 12 x 0,33 l 16,80 Bionade Kräuter 12 x 0,33 l 16,80 Einheit EUR 0,75 l 14,00 0,75 l 16,00 ŷ Kaffee, Tee Kaffeefertigfilter 60 g (ergibt ca. 1,7 l) inkl. Portionskaffeesahne, Zucker und Süßstoff 12 x PET 1,00 l EUR 0,75 l Orangensaft DIETZ Bionade Holunder Einheit Hauswein weiß Mumm Sekt, trocken Sprite 14.1 Bezeichnung Mini-Ritter Sport, 84 Stk. Karton ŷ Alkoholfreie Getränke Menge Menge Einheit EUR 1 Stk. 9,00 1 Stk. 30,00 1 Packung 10,00 1 Stk. 15,00 Stand: Juni 2012 Gastronomische Leistungen Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG productronica 12. – 15. November 2013 Bestellung Speisen für den ersten Messetag Die Bestellungen für den Folgetag werden bis spätestens 14.30 Uhr per Fax +49 89 949-24190 oder telefonisch +49 89 949-24100 entgegengenommen. Bestellung Speisen durchlaufend Speisenbestellung für die tägliche Lieferung für die Dauer der Messe. Bestelländerungswünsche bis spätestens 14.30 Uhr für den Folgetag. 14.1 Seite 4 / 4 Erstbestellung Getränke Aus logistischen Gründen erfolgt die Auslieferung der Getränkeerstbestellung einen Tag vor Messebeginn. Getränke können jederzeit telefonisch nachbestellt werden. Am Nachmittag des letzten Messetages erfolgt eine unaufgeforderte Retournahme des Leergutes und des Inventars. Es können nur volle Getränkekästen zurückgenommen werden. Pro OriginalKasten berechnen wir eine Rücknahmegebühr von 5,00 EUR. Unvollständige Kästen oder einzelne Flaschen werden nicht gutgeschrieben. ŷ Zahlungsweise Nach Rechnungsstellung buchen wir den Rechnungsbetrag von Ihrer Kreditkarte ab und senden Ihnen die Originalrechnung und den Abbuchungsbeleg per Post zu. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller (Auftraggeber) und dem Vertragspartner (HOFFMANN Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG) der Messe München GmbH zustande. Bitte geben Sie uns nachstehend Ihre Kreditkartendaten bekannt: EuroCard/MasterCard Visa Card Diners Club Card AMEX Card Name Kartennummer Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code) gültig bis Unterschrift Karteninhaber ŷ Ansprechpartner am Stand Name Telefon-/Handynummer am Stand Sie planen eine Pressekonferenz, Standparty oder brauchen Unterstützung bei der Organisation eines Standcaterings mit kompletter Ausstattung? Das HOFFMANN TEAM steht Ihnen sehr gerne beratend zur Seite und erstellt Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Individualangebot. Tel. +49 89 949-24100 [email protected] www.hoffmann-events.de Wir freuen uns auf Sie! Bitte geben Sie uns hier die komplette Postanschrift des Rechnungsempfängers an: Fimenname Ansprechpartner/Abteilung Straße PLZ/Ort Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers 14.1 Stand: Juni 2012 14.2 Gastronomische Leistungen Käfer Service GmbH Seite 1 / 5 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: Käfer Service GmbH – Messegastronomie Am Messeturm 3 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24203 Fax +49 89 949-24209 [email protected] www.feinkost-kaefer.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor- / Durchwahl Telefax mit Vor- / Durchwahl Mobilfunknummer während der Messe Wir bestellen zu den genannten Lieferbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 4 erforderlich ist): Bitte liefern Sie am Uhrzeit frühestens: Die Getränke und das Equipment für Ihr tägliches Standcatering liefern wir Ihnen am Aufbautag. spätestens: ŷ Herzhafte Snacks Menge Bezeichnung Einheit EUR Körnige Gourmet Canapés belegt mit:* Stück 3,20 Menge Bezeichnung Einheit EUR Saftiges Kartoffelbrot-Sandwich belegt mit:* Stück 3,50 Stück 3,50 Stück 2,40 Shrimps & Cocktailsauce Räucherlachs Räucherlachs mit Dillsahne Italienischem Schinken & Rucola Parmaschinken mit Melone Geräucherter Putenbrust und Coleslaw-Salat Mailänder Salami mit Olivencreme Salami und Frischkäse Lachsschinken mit Feigensenf Tomate & Mozzarella mit Pesto Französischer Weichkäse mit Trauben Tomate und Mozzarella mit Pesto Polarbrot-Wraps gefüllt mit:* Geräucherte Entenbrust mit Mango Chutney Lachs-Frischkäse & Dill Roast Beef mit Remouladensauce Putenbrust & Peppersweet-Frischkäse Kräuterfrischkäse mit Schnittlauch Thunfisch & Oliven Obazda Knackigem Gemüse, Tomaten & Rucola Backfrische „Partybrötchen“ belegt mit:* Stück 3,20 Herzhaftes „Pain Carré“ belegt mit:* Räucherlachs und Meerrettich Räucherlachs, Schnittlauch & Meerrettich Gekochtem Beinschinken mit Gurke Kochschinken & Kräuterfrischkäse Geräuchertem Putenbrustfilet Putenschinken & Guacamole Französischem Weichkäse Salami & Olivenfrischkäse Mini-Laugensemmel mit Obazda Leberkäse mit süßem Senf Pastrami & Peppersweet-Frischkäse Emmentaler Käse & Schnittlauch *Mindestbestellmenge: 10 Stück pro Sorte & Belag Änderung der Produkte vorbehalten 14.2 Stand: Juni 2012 14.2 Gastronomische Leistungen Käfer Service GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 5 ŷ Herzhafte Snacks Menge ŷ Snacks für Zwischendurch Bezeichnung EUR Menge Cocktailhappen & Finger Food* Teegebäck (verpackt) 1,0 kg 17,00 Erdnüsse, gesalzen 1,0 kg 16,00 Mini Croustaden mit Lachstartar & Dill 3,20 Salzletten 150 g 2,50 Tomaten-Mozzarella-Spieß mit Basilikum 3,20 Paprikachips 200 g 3,00 Tête de Moine mit Feigensenf 3,20 Mini-Schokoriegel 1,5 kg 25,00 Oliven-Croustade mit Gemüse „Macédoine“ 2,70 Pikant marinierter Hühnchen-Paprika-Spieß 2,70 Fleischpflanzerl mit Sauce BBQ 2,70 Mini Schnitzel (Huhn) Wiener Art mit Remouladensauce 2,70 Mürbeteigtaschen mit herzhafter Fleischfüllung 2,70 ŷ Würstl Menge Bezeichnung Einheit EUR Weißwurst (Pkg. mit 7 Port.) Pkg. 23,00 Wiener Würstchen (Pkg. mit 10 Port.) Pkg. 24,00 inkl. süßem oder mittelscharfem Senf – „Lorraine” mit Speck & Zwiebeln 2,80 – mit sonnengereiften Tomaten & Lauch 2,80 – mit Spinat & Feta 2,80 ŷ Suppen Menge Bezeichnung Einheit EUR Saisonale Cremesuppe mit Croûtons (vegetarisch) pro l 15,00 Einheit EUR Münchner Kartoffelsuppe mit Speckwürfeln pro l 15,00 Französische „Macarons” Stück 2,30 Pikante Gulaschsuppe mit feinstem Rindfleisch pro l 20,00 Petit Fours, gemischt Stück 2,30 Mindestbestellmenge pro Suppe: 5 Liter Saisonale Obst-Fours, gemischt Stück 2,60 Aus Qualitätsgründen werden die Würstchen und Suppen kalt, in einem Einwegbehälter, angeliefert. Sie sind von Ihnen selbst zu erhitzen. Sollten Sie nicht über das entsprechende Equipment verfügen, bieten wir Ihnen dieses gerne separat mit an. Einheit EUR Dekorativer Obstkorb mit frischem Hand-Obst der Saison (ca.3,5 kg) Stück 32,00 ŷ Kaffee & Co Frischer Obstsalat im Becher* (180 ml) Stück 3,60 Bezeichnung ŷ Frisch & Fruchtig Bezeichnung ŷ Aus der Backstube* Menge EUR 3,20 ŷ Süße Verführung aus der Patisserie* Menge Einheit Gebratene Riesengarnele mit Sauce „Rouille“ Mini Quiche: Menge Bezeichnung Menge Bezeichnung Einheit Kaffeebohnen 1 kg 35,00 Espressobohnen 1 kg 35,00 Kaffeemaschine für Filterkaffee** Bezeichnung Einheit EUR Knusprige Weizenbrötchen Stück 0,70 Brez‘n Stück 0,90 Butterbrez‘n Stück 1,80 Mini Brez‘n Stück 0,70 Mini Butterbrez‘n Stück 1,60 Französische Butter-Croissants Stück 1,60 Mini-Plunder Stück 1,70 EUR Stück 30,00 10 x 70 g 19,00 Stück 60,00 Kaffeetabs Lavazza 100 Stück 98,00 Espressotabs Lavazza 100 Stück 98,00 Stück 30,00 20 Beutel 9,50 Kaffeepulver (Burkhof) Lavazza matinée** (nur für Kaffee & Espresso, Tab-System) Wasserkocher** Eilles Tea Diamonds, EarlGrey Eilles Tea Diamonds, Kräutergarten 20 Beutel 9,50 20 Beutel 9,50 Mini-Muffins, gemischt Stück 1,60 Eilles Tea Diamonds, Sonne Asiens (Grüntee) Muffins, verschiedene Sorten gemischt Stück 2,40 Eilles Tea Diamonds, Sommerbeeren 20 Beutel 9,50 240 Stück 12,50 1,0 l 2,30 1000 Stück 25,00 Süß gefüllte Mini-Croissants Stück 1,50 Portions-Kaffeesahne Backfrischer Blechkuchen, ca. 6 x 6 cm Stück 1,90 H-Milch, 1,5% Portions-Zucker **Mietgebühr pro Messe *Mindestbestellmenge: 10 Stück pro Sorte & Belag Änderung der Produkte vorbehalten 14.2 Stand: Juni 2012 14.2 Gastronomische Leistungen Käfer Service GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 5 ŷ Getränke Menge Bezeichnung Einheit EUR Menge Frisch gepresste Säfte & Co. (bis 6° C gekühlt 2 Tage haltbar) Mindestbestellmenge: 6 Liter Orangensaft Einheit EUR Rotweine (Käfer Lizenz) Käfer Pinotage, Südafrika 1,0 l 0,75 l 14,50 11,00 Käfer Montepulciano d‘Abruzzo, Italien 0,75 l 13,50 Käfer Cabernet Sauvignon, Chile 0,75 l 13,00 0,75 l 15,00 Laurent-Perrier Brut 0,75 l 56,00 Laurent-Perrier Brut 0,20 l 19,50 Kiwirun (Kiwi, Apfel) 1,0 l 11,00 Orient Express (Brombeere, Himbeere, Orange) 1,0 l 11,00 Prosecco Käfer Prosecco di Conegliano Vino Spumante Extra Dry Erfrischungsgetränke 1 Kiste à Acqua Panna (ohne Kohlensäure) 24 x 0,25 l 25,00 Acqua Panna (ohne Kohlensäure) 12 x 1,00 l 25,00 San Pellegrino (mit Kohlensäure) 24 x 0,25 l 25,00 San Pellegrino (mit Kohlensäure) 12 x 1,00 l 25,00 Coca Cola 24 x 0,33 l 28,00 Münchner Biere 1 Kiste à Champagner Coca Cola 12 x 1,00 l 28,00 Helles (Lager) 20 x 0,50 l 30,50 Coca Cola light 24 x 0,33 l 28,00 Weißbier hell 20 x 0,50 l 34,00 Coca Cola light 12 x 1,00 l 28,00 Pils 24 x 0,33 l 32,00 Vaihinger Apfelsaft 24 x 0,20 l 27,00 Alkoholfreies Bier 24 x 0,33 l 30,50 Vaihinger Apfelsaft 6 x 1,00 l 21,00 Vaihinger Orangensaft 24 x 0,20 l 27,00 Münchner Biere vom Fass Vaihinger Orangensaft 6 x 1,00 l 21,00 Helles (Lager) 30 l 98,00 Weißbier hell 30 l 101,00 Pils 30 l 101,00 Einheit EUR Limonaden Limonata (San Pellegrino) 24 x 0,20 l 25,00 Aranciata (San Pellegrino) 24 x 0,20 l 25,00 Bionade Holunder 24 x 0,33 l 28,00 Bionade Litschi 24 x 0,33 l 28,00 Bionade Kräuter 24 x 0,33 l 28,00 Schwarze Dose 28 24 x 0,25 l 39,00 Weiße Dose 28, ohne Zucker 24 x 0,25 l 39,00 1 Fass à ŷ Zapfanlagen Menge Energydrink in der Dose von der Açaí-Beere Bezeichnung Zapfanlage Auftisch einleitig Stück 190,00 Zapfanlage Auftisch zweileitig Stück 250,00 Kohlensäure 6 kg 31,00 Nach Verfügbarkeit, Mietgebühr pro Messe inklusive Aufbau und Montage ŷ Sonstiges Weißweine (Käfer Lizenz) Menge Bezeichnung Einheit EUR Käfer Pinot Grigio, Italien 0,75 l 14,50 Käfer Grüner Veltliner, Österreich 0,75 l 14,00 Servietten, weiss (24 x 24cm) 13,50 Geschirr, Gläser und Besteck Preis auf Anfrage Servicepersonal Preis auf Anfrage Käfer Chardonnay Grave, Italien 14.2 Bezeichnung 0,75 l 200 Stück 10,00 Stand: Juni 2012 14.2 Gastronomische Leistungen Käfer Service GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 4 / 5 ŷ Wichtige Hinweise Bestellvorgang, Nachbestellungen Wir bitten um Rücksendung bis spätestens 7 Werktage vor Messebeginn. Bitte beachten Sie die Mindestbestellmenge bei den Speisen. Während der Messe nehmen wir Nachbestellungen für den Folgetag bis 14.00 Uhr unter der Tel. Nr. +49 89 949-24203 entgegen. Retoure Am letzten Messetag erfolgt eine Retournahme des Leer- und Vollgutes. Bitte beachten Sie, dass wir nur original verpackte Gebinde gut schreiben. Noch am Stand befindliches Inventar werden wir nach Messeschluss abholen. Sie sind verpflichtet, Ihnen überlassenes Equipment bis zur Abholung am Stand sicher zu verwahren und dieses durch eine autorisierte Person an unsere Logistiker zu übergeben. Lieferumfang Im Lieferumfang ist die Anlieferung an den Messestand enthalten. Eine Transportkostenpauschale von 23,00 EUR wird einmalig pro Liefertag berechnet und beinhaltet keine weiteren personellen Dienstleistungen. Diese können gesondert geordert werden. Lieferungen in Konferenzräume oder Restaurants auf dem Messegelände sind nur im Zusammenhang mit einer Personalbestellung möglich. Hier erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. ŷ Zahlungsweise Schnell & einfach Per Rechnung Nach Messeschluss buchen wir den Rechnungsbetrag von Ihrer Kreditkarte ab und senden Ihnen die Rechnung per Post zu. Wir akzeptieren AMERICAN EXPRESS, MASTERCARD und VISA. Bitte geben Sie uns nachstehend Ihre Kreditkartennummer bekannt: AMEX Card MasterCard Visa Card Nach Messeschluss erhalten Sie die Rechnung per Post. Der vollständige Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Bei Auftragssummen über 3.000,00 EUR netto oder Kunden mit Firmensitz außerhalb Deutschlands erlauben wir uns, Ihnen 75% Vorauskasse in Rechnung zu stellen (bitte beachten Sie den Punkt Zahlung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Rechnungsanschrift Name Kartennummer Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code auf Kartenrückseite) gültig bis Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragspartner der MMG zustande. Für Ihr Standcatering, Ihre Standparty oder auch die Betreuung Ihrer Konferenz mit entsprechender Ausstattung, erstellen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein detailliertes Angebot. Sie erreichen uns unter (+49 89) 9 49-2 42 03 oder [email protected]. Die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil akzeptiert. Ort / Datum 14.2 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Gastronomische Leistungen Käfer Service GmbH productronica 12. – 15. November 2013 14.2 Seite 5 / 5 ŷ Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Preise Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 4 Monaten zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn behält sich die Käfer Service GmbH/Messegastronomie das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei der Käfer Service GmbH/Messegastronomie führen würden (insbesondere Steigerung des Verbraucherindexes, Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise). 2. Auftragsannahme Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. 3. Teilnehmerzahl Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Käfer Service GmbH/Messegastronomie die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal, etc. werden nach den Listenpreisen der Käfer Service GmbH gesondert berechnet. 4. Reklamation Offensichtliche Mängel über gelieferte Ware können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Käfer Service GmbH/Messegastronomie keine Haftung. 5. Zahlung a) Bei Aufträgen mit geschätztem Netto-Umsatzvolumen über 3.000,00 EUR oder bei Kunden mit Firmensitz außerhalb Deutschlands ist eine Anzahlung von 75 % der Gesamtkosten fällig. Sollte die Anzahlung in Höhe von 75 % der Gesamtkosten nicht spätestens am Tag der Veranstaltung bei der Käfer Service GmbH/Messegastronomie eingegangen sein, so behält sich die Käfer Service GmbH das Rücktrittsrecht vom Vertrag vor. Der verbleibende Restbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. b) Gelieferte Ware wird am letzten Veranstaltungstag in Rechnung gestellt und ist sofort zahlbar. Wir buchen den Betrag von Ihrer Kreditkarte ab und senden Ihnen die Rechnung sowie den Kreditkartenbeleg per Post zu. Wir akzeptieren VISA, AMEXCO, EUROCARD und MASTERCARD. c) Rechnungen ab einer Höhe von 3.000,00 EUR netto senden wir Ihnen gerne per Post zu. Als Bestellgarantie benötigen wir Ihre Kreditkartendetails. Die Kreditkarte wird nur im Falle einer ausbleibenden Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung belastet. d) Bitte teilen Sie uns die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR zzgl. Mwst. e) Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben. 14.2 6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers oder ihm zurechenbares Verschulden, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Nachweis darüber zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall beschränkt sich die Erstattungspflicht des Auftraggebers auf den von ihm nachgewiesenen Betrag. 7. Eigentumsvorbehalt Bei allen Aufträgen behält sich die Käfer Service GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. 8. Stornierung Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Bei einer Stornierung des Auftrages sind vom Auftraggeber folgende Kosten zu tragen: – Stornierung bis 4 Monate vor Auftragsdatum: 5 % des kalkulierten Netto-Umsatzes – 4 Monate bis 3 Monate vor Auftragsdatum: 10 % des kalkulierten Netto-Umsatzes – 3 Monate bis 2 Monate vor Auftragsdatum: 25 % des kalkulierten Netto-Umsatzes – 2 Monate bis 4 Wochen vor Auftragsdatum: 40 % des kalkulierten Netto-Umsatzes – 4 Wochen bis 2 Wochen vor Auftragsdatum: 60 % des kalkulierten Netto-Umsatzes – weniger als 2 Wochen vor Auftragsdatum: 85 % des kalkulierten Netto-Umsatzes 9. Schriftform Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 10. Gerichtsstand und Erfüllungsort Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile München. Mit der Unterschrift auf Seite 4 werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Stand: Juni 2012 14.3 Vermietung von Geschirr Alles für Ihr Fest GmbH Seite 1 / 7 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: Alles für Ihr Fest GmbH Geschirrverleih & Getränkeservice Auf dem Messegelände Servicebetriebe Nord Willy-Brandt-Allee 9 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24900, -24902, -24920 Fax +49 89 949-24901 [email protected] www.mietgeschirr.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 5 erforderlich ist): ŷ Komplettpakete für Ihre Standausstattung Die Komplettpakete sind nicht veränderbar und gelten für die Dauer einer Messe oder Veranstaltung inkl. Anlieferung/Abholung an den bzw. vom Stand und Endreinigung. Farbige Abbildungen unseres Verleihsortiments im Internet: www.mietgeschirr.de Menge Artikel Beschreibung „Gläser und Geschirr“ 12 Kaffeetassen mit Unterteller, 12 Teller, 12 Kaffeelöffel, 24 Universalgläser, 1 Aschenbecher und 1 Flaschenöffner 35,00 EUR „Italienisches Kaffeegeschirr“ 12 Cappuccinotassen mit Unterteller, 24 Espressotassen mit Unterteller, 12 Latte-Macchiato-Gläser mit Unterteller, 12 Kaffeelöffel, 24 Espressolöffel, 12 Latte-Macchiato-Löffel 65,00 „Jura Espresso Vollautomat“ Espressomaschine Jura X90 mit automatischer Milchaufschäumung, 1 kg Espressobohnen, 2 l Vollmilch, 100 Portionszucker und 800 g italienisches Kaffeegebäck „Küchenzubehör“ 1 Schneidbrett, 1 Brotmesser, 1 großes Küchenmesser, 1 kleines Küchenmesser, 1 Schere, 1 Dosenöffner, 2 Flaschenöffner, 1 Korkenzieher 20,00 „Kaffeemaschine Klein“ Kaffeemaschine (10 Tassen) mit Filtertüten, 500 g Kaffee gemahlen, 20 Kaffeesahne & Zucker 35,00 „Kaffeemaschine Groß“ Kaffeemaschine Melitta 171 M inkl. 10 Filtertüten, 10 x 70 g Kaffee gemahlen, 100 Kaffeesahne & Zucker 80,00 ŷ Glasserie „Mondial“ Menge Art.-Nr. 02.01 Bezeichnung ŷ Spezialgläser Einheit EUR/Stück 14.3 Menge Art.-Nr. 02.02 Weißweinglas „Mondial“ 24 0,55 04.12 Whiskybecher „Disco“ 24 0,55 02.03 Rotweinglas „Mondial“ 24 0,55 09.20 Cocktailglas GRAN CRUE 24 0,55 09.21 Caipirinha-Glas „Granity Becher“ 24 0,55 Einheit 40 EUR/Stück 0,55 Bezeichnung Longdrinkglas (Wasserglas lang) Einheit 33 Art.-Nr. 04.20 Bezeichnung Sektkelch „Mondial“ ŷ Exklusiv-Glasserie „Fine“ Menge 345,00 0,55 09.11 Schnapsstamperl 2 cl 15 0,55 EUR/Stück 09.12 Cognacschwenker CASINO 12 0,55 09.13 Amari-/Ramazottiglas 2 cl/4 cl 20 0,55 04.01 Sektglas „Fine“ 33 0,65 04.02 Weißweinglas „Fine“ 24 0,65 04.03 Rotweinglas „Fine“ 24 0,65 04.04 Wasserglas „Fine“ 33 0,65 Stand: Juni 2012 14.3 Vermietung von Geschirr Alles für Ihr Fest GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 7 ŷ Biergläser Menge Art.-Nr. Bezeichnung Einheit EUR/Stück 09.14 Bierseidel „Gambrinus“ – 0,3 l 24 0,55 09.07 Bierseidel „Gambrinus“ – 0,4 l 20 0,55 09.01 Bierseidel „Gambrinus“ – 0,5 l 18 0,55 09.02 Bierglas „Willy“ – 0,25 l 40 0,55 09.03 Bierglas „Willy“ – 0,5 l 24 0,55 09.04 Weizenbierglas „Bavaria“ – 0,3 l 33 0,55 09.05 Weizenbierglas „Bavaria“ – 0,5 l 24 0,55 09.06 Biertulpe „Hector“ – 0,3 l 33 0,55 09.09 Bierstange „Kölsch“ – 0,2 l 40 0,55 Bezeichnung Einheit Menge EUR/Stück 12.01 Brotteller 16 cm 48 0,55 12.02 Dessertteller 20 cm 36 0,55 12.03 Speiseteller 25 cm 30 0,55 12.05 Suppenteller 21 cm 36 0,55 12.06 Suppentasse 15 0,55 12.07 Kaffee-/Cappuccinotasse mit Unterteller 12 1,00 12.09 Espressotasse mit Unterteller 24 1,00 12.26 Latte-Macchiato-Glas mit Unterteller 12 1,00 12.13 Zuckerdose mit Deckel 0,55 12.14 Milchkännchen 0,15 l 0,55 12.17 Aschenbecher 0,55 12.32 Salz- und Pfefferstreuer, gefüllt 2,00 19.01 Kaffeehaferl (Kaffeebecher) 24 0,55 19.00 Teeglas 24 0,55 ŷ RAK-Porcelain „Classic Gourmet“ 14.3 Art.-Nr. Bezeichnung Einheit 3,00 Art.-Nr. Bezeichnung Einheit EUR/Stück 13.01 Brotteller 16 cm 48 0,60 13.02 Dessertteller 20 cm 36 0,60 13.03 Speiseteller 28 cm 24 0,60 13.05 Teller tief mit Fahne 17 cm 48 0,60 13.06 Teller tief mit Fahne 26 cm 24 0,60 13.13 Platte – coup 33 cm 1 1,00 13.14 Platte – tailliert 32 cm 1 1,00 13.15 Platte – oval 29 cm 1 1,00 13.16 Platte – tailliert 16 cm 1 0,60 13.17 Platte – oval 14 cm 1 0,60 13.20 Tapas-Teller mit 8 Edelstahllöffeln 4,00 13.40 Salatschale – eckig, hoch 14 cm 0,60 13.41 Salatschale – eckig, hoch 28 cm 4,00 13.42 Salatschale – eckig, hoch 35 cm 6,00 13.43 Salatschale – eckig, flach 40 cm 6,00 13.50 Brotkorbschiffchen – 32 cm 1,50 13.51 Brotkorbschiffchen – 45 cm 2,00 13.52 Brotkorbschiffchen – 70 cm 3,00 ŷ Exklusiv-Porzellan „Fingerfood“ Menge Art.-Nr. Bezeichnung 10.10 Schälchen oval „Signature“ – 11 cm EUR/Stück 0,50 10.11 Oliventeller oval „Signature“ – 9 cm 0,50 10.20 Schälchen eckig „Fine Dining“ – 13 cm 0,50 EUR/Stück 10.21 Schälchen oval „Fine Dining“ – 12,5 cm 0,50 10.30 Gourmetschälchen „Pronto“ – 12 cm 0,50 Cremefarbenes Hotelporzellan Menge 1,00 Salz- und Pfefferstreuer, gefüllt Weißes Hotelporzellan im innovativen Design Rundes Porzellan in frischem Design Art.-Nr. Aschenbecher ŷ Exklusiv-Porzellan Schönwald „Event“ ŷ Porzellan Schönwald „Avanti“ Menge 16.17 16.32 16.01 Brotteller 16 cm 48 0,55 16.02 Dessertteller 20 cm 36 0,55 10.31 Beilagenschale „Karma“ – oval 16 cm 0,50 10.32 Wellenformschale „Avignon“ 19 cm 0,50 16.03 Mittelteller 23,5 cm 30 0,55 16.04 Speisenteller 27 cm 24 0,55 10.33 Tropfenformschale „Avignon“ 20,5 cm 0,50 Dipschälchen „Anna“ – oval 0,50 16.05 Teller Tief mit Fahne 26 cm 24 1,00 10.34 16.06 Suppentasse mit Unterteller 45 1,00 14.04 Yin-Yang-Schale „Unlimited“ – 15 cm 0,60 14.10 Schale oval, hoch „Unlimited“ – 16 cm 0,60 14.13 Schale oval, flach „Unlimited“ – 22 cm 0,60 16.07 Kaffee-/Cappuccinotasse mit Unterteller 12 1,60 16.09 Espressotasse mit Unterteller 24 1,00 14.20 Teekanne „Unlimited“ – 0,50 l 3,00 16.13 Zuckerdose mit Deckel 1,00 14.21 Teeschale „Unlimited“ – 0,15 l 0,60 16.14 Milchkännchen 0,15 l 1,00 Stand: Juni 2012 14.3 Vermietung von Geschirr Alles für Ihr Fest GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 7 ŷ Besteck „Hepp Premium“ 20.20 Salatbesteck „Standard“ 1,00 passend für Schönwald „Avanti“ & „Generation“ 20.21 Saucenlöffel „Standard“ 1,00 20.24 Tortenheber „Standard“ 1,00 0,55 20.25 Käsebeil „Standard“ 1,00 33.20 Sektkübel Edelstahl 2,00 Menge Art.-Nr. Bezeichnung Einheit 22.01 Speisemesser 12 EUR/Stück 22.02 Speisegabel 12 0,55 22.03 Suppenlöffel 12 0,55 22.04 Dessertmesser 12 0,55 22.05 Dessertgabel 12 0,55 22.06 Dessertlöffel 12 0,55 22.07 Kaffeelöffel 12 0,55 22.08 Espressolöffel 12 0,55 22.09 Kuchengabel 12 0,55 22.11 Latte-Macchiato-Löffel 12 0,55 ŷ Kaffeemaschinen Menge ŷ Exklusiv-Besteck „Hepp Profile“ passend für Schönwald „Event“ & „Unlimited“ Menge Art.-Nr. Bezeichnung Einheit EUR/Stück 21.01 Speisemesser 12 0,65 21.02 Speisegabel 12 0,65 21.03 Suppenlöffel 12 0,65 21.04 Dessertmesser 12 0,65 21.05 Dessertgabel 12 0,65 21.06 Dessertlöffel 12 0,65 EUR/Stück 35.01 Kaffeemaschine Melitta 171 M/125 Tassen/ Std. mit 1 Glaskanne 1,8 l und 10 Filtertüten 45,00 35.02 Weitere Glaskanne 1,8 l für Melitta 171 M 5,00 53.41 100 Filtertüten 202 für Melitta 171 M und 171 MT 9,50 35.10 Wasserkocher 1,7 l 10,00 33.41 ISO-Kaffeekanne 1 l 47.22 Espressomaschine Jura X90 – 230 V/1,35 kW, ca. 30 Tassen pro Std. 309,00 2,50 47.23 Espressomaschine Jura XF 50 – 230 V/1,35 kW, ca 20 Tassen pro Std. 250,00 47.24 Festwasseranschluß für X90 und X9 47.25 Espressomaschine Jura X9 Vollautomat mit automatischer Milchaufschäumung – 230 V/2,5 kW, ca. 60 Tassen pro Std. 50,00 695,00 ŷ Kaffee & Tee & Milch & Zucker & Snacks 21.07 Kaffeelöffel 12 0,65 Moccalöffel 12 0,65 21.09 Kuchengabel 12 0,65 21.11 Gourmetlöffel 12 0,65 51.56 Espressobohnen – 1000 g 0,65 51.28 Schwarzer Tee – 25 x 1,75 g Teebeutel 4,50 51.14 Vollmilch 1 l 2,10 Buttermesser 12 ŷ Servicezubehör 14.3 Bezeichnung 21.08 21.14 Menge Art.-Nr. Art.-Nr. Bezeichnung EUR/Stück Menge Art.-Nr. 51.29 Bezeichnung Einheit Kaffee Burkhof gemahlen – 70 g EUR/Stück 2,80 21,00 51.21 Kaffeesahne – 250 ml 1,80 51.24 Kaffeesahne Port. 20 x 10 g 2,50 51.23 Kaffeesahne Port. 240 x 7,5 g 51.27 Portionszucker – 100 Stück 4,50 51.25 Zucker – 500 g 1,50 51.34 Salzgebäckmischung – 250 g Pack. 3,00 51.36 Salzstangen – 250 g Pack. 2,50 51.35 Erdnusskerne gesalzen – 500 g Pack. 5,00 51.32 Chips – 250 g Pack. 4,00 30.10 Dessertschale „Fleur“ Ø 12 cm 0,80 30.11 Glasschüssel „Fleur“ Ø 18 cm 1,50 30.12 Glasschüssel „Fleur“ Ø 23 cm 2,00 30.13 Glasschüssel „Fleur“ Ø 27 cm 2,50 33.01 Glaskanne 1,3 l 1,80 30.30 Porzellanschüssel „Tangram“ Ø 20 cm 1,50 30.31 Porzellanschüssel „Tangram“ Ø 24 cm 2,00 30.32 Porzellanschüssel „Tangram“ Ø 28 cm 2,50 18.02 Weißwurstterrine „Löwenkopf“ 2,5 l 5,00 31.08 Etagere, 3-stöckig, 50 x 38 x 32 cm 15,00 51.31 Teegebäck – 500 g Pack. 6,00 31.05 Edelstahlplatte – eckig, 53 x 32 cm 4,00 51.30 Ital. Kaffeegebäck „Cantuccini“ – 800 g Pack. 14,00 31.15 Käsebrett – Rindenbaumscheibe, oval 4,00 31.35 Serviertablett rutschfest, schwarz Ø 32 cm 3,00 32.10 Brotkorb (klein ca. Ø 20 cm) 0,50 32.11 Brotkorb (groß ca. Ø 35 cm) 2,00 13,50 Stand: Juni 2012 14.3 Vermietung von Geschirr Alles für Ihr Fest GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 4 / 7 ŷ Getränke Menge Art.-Nr. Bezeichnung EUR/Stück 50.00 Mineralwasser – mit Kohlensäure 12 x 1 l 18,00 50.05 Mineralwasser – ohne Kohlensäure 6 x 1,5 l 18,00 50.06 Johannisbeerschorle 20 x 0,5 l 26,00 50.07 Rhabarberschorle 20 x 0,5 l 26,00 50.08 Holunder-Apfel-Schorle 20 x 0,5 l 26,00 50.10 Orangensaft – 6 x 1 l 18,00 50.14 Apfelsaft – 6 x 1 l 18,00 50.20 Coca-Cola – 12 x 1 l 26,00 50.21 Coca-Cola light – 12 x 1 l 26,00 50.25 Fanta – 12 x 1 l 26,00 50.27 Sprite – 12 x 1 l 26,00 50.22 Mix: 4 x 1 l Coca-Cola/4 x 1 l Fanta/4 x 1 l Sprite 26,00 50.30 Pils – 24 x 0,33 l 26,00 50.35 Helles Bier (Export) – 20 x 0,5 l 26,00 50.36 Weißbier – 20 x 0,5 l 26,00 50.37 Weißbier – 24 x 0,33 l 26,00 50.40 Prosecco 0,75 l 12,00 Menge ŷ Konferenzgetränke Art.-Nr. Bezeichnung EUR/Stück 50.80 Mineralwasser „Gourmet“ – 20 x 0,25 l 30,00 50.81 Mineralwasser „Naturell“ – 20 x 0,25 l 30,00 50.82 Orangensaft – 30 x 0,2 l 32,00 50.83 Apfelsaft – 30 x 0,2 l 32,00 50.84 Coca Cola – 24 x 0,2 l 30,00 50.85 Coca Cola light 24 x 0,2 l 30,00 50.18 Bionade 24 x 0,33 l Litschi 32,00 50.19 Bionade 24 x 0,33 l Holunder 32,00 Art.-Nr. 51.90 51.91 Bezeichnung Eiswürfel – im Thermobehälter 15 l Crushed Ice – im Thermobehälter 15 l 14.3 Art.-Nr. Bezeichnung 8,00 Art.-Nr. Bezeichnung EUR/Stück 32.57 Suppentopf elektr. 10 l – Altern. Würstelkocher 30,00 35.24 Mikrowelle 800 W/17 l 30,00 35.40 Einzelkochplatte 220 V 20,00 35.41 Doppelkochplatte 220 V 25,00 35.48 Induktionskochfeld 30 cm/230 V 35,00 35.49 Salamander 2 kW/230 V 80,00 35.50 Elektroherd 2-Platten „Gastro“ – 5,2 kW/380 V 150,00 35.69 Hockerkocher – 40 cm, 5,2 kW/16 A/380 V 120,00 33.72 Wärmewagen – 20 x 1/1 GN, 0,76 kW/230 V 240,00 33.81 Bain-Marie (Wasserbad) mit Ablaufhahn 1/1 Auftisch –1,5 kW/230 V 50,00 35.63 Rational Combidämpfer CM 61 6 x 1/1 GN – 16 A/380 V 400,00 35.60 Rational Combidämpfer CM 101 auf Hordengestell 10 x 1/1 GN – 32 A/380 V 800,00 47.50 Gewerbliche Spühlmaschine inkl. Zubehör – 16 A/380 V 60*60*85 614,00 47.51 Gläserspühlmaschine inkl. Wasserfilter und Zubehör – 16 A/380 V 664,00 35.72 Kühlschrank 135 l/85 x 55 x 60 cm/ 0,6 kWh/24 60,00 35.70 Kühlschrank 226 l/134 x 55 x 60 cm/ 0,6 kWh/24 80,00 35.71 Kühlschrank mit Gefrierfach in Blau 144 x 55 x 60 cm 80,00 ŷ Mobiliar für Standparty Menge Art.-Nr. Bezeichnung EUR/Stück Bistrostehtisch klappbar „Hammerschlag“ Ø 85 cm 8,50 36.52 Barhocker „Chrome“ mit weißem Sitzpolster 6,50 15,00 36.45 Multitisch hoch 200 x 80 x 110 40,00 15,00 36.44 Multitisch 200 x 80 x 75 35,00 36.46 Beleuchtung weiß für Multitisch 10,00 36.45 Thekenaufsatz für Multitisch EUR/Stück ŷ Küchenzubehör Menge 5,00 Kochtopf (groß) 36.02 ŷ Eis Menge Kochtopf (klein) 34.21 ŷ Küchengeräte Weitere Getränke auf Anfrage Menge 34.20 EUR/Stück 32.35 Geschirrhandtuch 2,50 34.01 Brotmesser 3,00 34.02 Großes Küchenmesser 3,00 34.03 Kleines Küchenmesser 1,00 34.04 Schneidbrett 3,00 34.10 Gebäck- oder Wurstzange 2,00 5,00 Tischwäsche auf Anfrage verfügbar! Diese Preise gelten nur für Standpartys oder Tageslieferung! Preise für die gesamte Messedauer auf Anfrage! Stand: Juni 2012 14.3 Vermietung von Geschirr Alles für Ihr Fest GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 5 / 7 ŷ Wasserspender / Watercooler ŷ Getränkespender Wasserspender für gekühltes/ungekühltes Wasser Menge Art.-Nr. 33.65 Bezeichnung Watercooler Tower mit Becherspender 50.70 Wasser in der 18,9 l Flasche 53.95 100 Becher für alkoholfreie Getränke EUR/Stück Menge 100,00 15,00 5,00 ŷ Verbrauchsartikel Menge Art.-Nr. Bezeichnung EUR/Stück Art.-Nr. Bezeichnung EUR/Stück 47.02 Premix Oberthekenkühler „Senator 150” fünfleitig – B 40,5 x H 51,5 x T 63,5 cm 384,00 50.55 Coca-Cola – 18 l PRE-Mix 45,00 50.59 Coca-Cola Light – 18 l PRE-Mix 45,00 50.56 Fanta – 18 l PRE-Mix 45,00 50.57 Bonaqua – 18 l PRE-Mix 42,00 ŷ Getränkespender 53.50 Flaschenöffner 0,50 53.51 Korkenzieher mit Flaschenöffner 3,50 53.52 Dosenöffner 3,50 53.53 Sektflaschenverschluss 3,50 53.54 Schere 3,50 53.55 Gläserspülbürste – 3-fach kurz mit Saugknöpfen 8,50 53.60 Aschenbecher Glas/rund 1,50 50.51 Pils 30-l-Fass 90,00 53.31 Vliestuch „Tetra“ 38 x 40 cm 1,00 50.53 Weißbier 30-l-Fass 90,00 53.32 Handspülmittel – Konzentrat 500 ml 3,00 53.39 Küchenpapierrolle – 2 Stück 3,00 53.35 Servietten, weiß – 250 Stück 9,50 53.92 Müllbeutel 20 Stück 5,00 für Bier Menge Art.-Nr. Bezeichnung EUR/Stück 47.01 Bierdruckanlage „Junior 120” mit 2 Hähnen inkl. CO2 -Flasche – unter- und oberbaufähig 50.50 Münchner Hell 30-l-Fass 384,00 90,00 Die angegebenen Preise beziehen sich pro Stück für die Dauer einer Messe oder Veranstaltung inkl. Anlieferung/Abholung an den bzw. vom Stand und Endreinigung. Für Standpartys oder Tageslieferungen berechnen wir 50% des Leihpreises! Nach Rechnungstellung buchen wir den Rechnungsbetrag von Ihrer Kreditkarte ab und senden Ihnen die Originalrechnung und den Abbuchungsbeleg per Post zu. Tägliche Reinigung Zusätzlich bieten wir Ihnen den Service, die Mietgegenstände (Gläser/Geschirr/ Besteck) täglich nach Messeschluss zu reinigen und vor Messebeginn wieder anzuliefern. Hierfür berechnen wir einen Aufschlag von 25% pauschal des Gesamtleihpreises (von Gläsern/Geschirr/Besteck) pro Wechsel inkl. Lieferung und Abholung. Bitte geben Sie uns nachstehend Ihre Kreditkartennummer bekannt: Wir wünschen die tägliche Reinigung unserer bestellten Mietgegenstände (Gläser/Geschirr/Besteck). Farbige Abbildung unseres Verleihsortiments im Internet: www.mietgeschirr.de Euro-Card MasterCard Visa Card Name Kartennummer Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code auf Kartenrückseite) gültig bis Ort / Datum 14.3 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Vermietung von Geschirr Alles für Ihr Fest GmbH productronica 12. – 15. November 2013 14.3 Seite 6 / 7 ŷ Liefer- und Geschäftsbedingungen § 1 Die gemieteten Artikel und Geräte sind Eigentum der Firma „Alles für Ihr Fest GmbH“ Verleih- und Veranstaltungsservice München. § 2 Die Mietpreise verstehen sich als Nettopreise zuzügl. der gesetzl. MwSt. Die Anlieferung im Messegelände München erfolgt ab 20,00 EUR kostenfrei. Der Mietpreis wird vor Übernahme fällig, ansonsten bei Übernahme zuzüglich einer Kaution in Höhe des dreifachen Brutto-Mietbetrages. § 3 Bei Rechnungstellung ins Ausland wird eine pauschale Bankbearbeitungsgebühr von 15,00 EUR (Europa) netto erhoben. § 4 Der Vermieter haftet in keiner Weise für eventuell auftretende Schäden an Leib und Garderobe durch die Benutzung der Mietartikel. Eventuelle Schadensersatzansprüche dritter Personen trägt der Mieter. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Anlieferung an den Stand. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. § 5 Die Gegenstände sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Bruch sind vom Mieter offen zu legen und in Höhe des Bruchpreises zu ersetzen. § 6 Eine Stornierung des Leihauftrages durch den Mieter ist bis zum 7. Tag vor Auslieferung möglich. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. Bei Bestellungen 2 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 20% erhoben. Ausgenommen hiervon sind Zusatzbestellungen zu bestehenden Aufträgen. Rücknahme von Getränken (Heiß- und Kaltgetränke) erfolgt nur in kompletten Gebinden und gegen Rücknahmegebühr! 14.3 § 7 Bei Messeschluss ist das Mietinventar in die dafür vorgesehenen Transportkisten zur Abholung bereit zu stellen (gilt auch für täglichen Wechsel). – Geschirr und Transportkisten sind in einwandfreiem Zustand, sortenrein und korrekt gepackt zurückzugeben. – Gläser mit der Öffnung nach oben in die vorgesehene Transportkiste mit Gefache stellen. – Lebensmittelreste sind vom Geschirr zu entfernen und Getränkereste auszuschütten. – Die Gefache der Transportkisten nicht entfernen und die Messestandaufkleber nicht beschädigen. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns eine erhöhte Reinigungsgebühr und Schadensersatz vor. § 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. § 9 Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der Messe München GmbH (MMG) zustande. Für weitere Servicedienstleistungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Stand: Juni 2012 14.3 Vermietung von Geschirr Alles für Ihr Fest GmbH productronica 12. – 15. November 2013 Seite 7 / 7 Gläser Glasserie „Mondial“ Exklusiv Glasserie „Fine“ Spezialgläser Spezialgläser Porzellan Besteck Porzellan Schönwald „Avanti“ Exklusiv Porzellan Schönwald „Event“ Exklusiv Porzellan Schönwald „Event“ Exklusiv Porzellan „Fingerfood“ Servicezubehör Besteck „Hepp Premium“ Biergläser Exklusiv-Besteck „Hepp Profile“ Kaffeemaschinen Servicezubehör Servicezubehör Küchengeräte Kaffeemaschine Melitta 171 M Espressomaschine Jura X90 Espressomaschine Jura X9 Vollautomat Küchengeräte Küchengeräte Mobiliar für Standparty Küchengeräte 14.3 Bistrotisch, Barhocker Mobiliar Stand: Juni 2012 Weitere Lieferanten von gastronomischen Leistungen 14.4 Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Neben den Servicepartnern Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG, Käfer Service GmbH und Alles für Ihr Fest GmbH unterstützen Sie auch folgende Servicepartner mit Getränken, Schankanlagen und Catering gerne bei Ihrem Messeauftritt: ŷ Getränke und Schankanlagen Agnes Bernrieder GmbH Getränkevertrieb, Schankanlagen Münchener Straße 30, 85667 Oberpframmern Tel. +49 8093 5224, Fax +49 8093 2953 Mobil +49 179 7837074 [email protected], www.bernrieder-getraenke.de getraenke-maX GmbH Getränkevertrieb Hauptstraße 14, 85737 Ismaning Tel. +49 89 967224, Fax +49 89 963805 [email protected] Getränke Widmann GmbH Schankanlagen Melchior-Huber-Straße 36, 85652 Ottersberg Tel. +49 8121 8453 Mobil +49 177 2228453 [email protected], www.schanktec.de North Market GmbH Getränke Untere Dorfstraße 7a, 85405 Nandlstadt Tel. +49 8756 913859, Fax +49 8756 913887 Mobil +49 171 1773296 [email protected] Porta & Cortes GmbH & Co. KG Schankanlagen Ulmenstraße 9, 82131 Gauting Tel. +49 89 14959596, Fax +49 89 14959597 Mobil +49 177 2447028 [email protected] ŷ Catering Arena One GmbH Catering & Events Spiridon-Louis-Ring 7, 80809 München Tel. +49 89 350948540, Fax +49 89 350948541 [email protected], www.arena-one.com Falken Feinkost Party-Service H. Draxler Koppstraße 4, 81379 München Tel. +49 89 658953, Fax +49 89 655881 Mobil +49 170 4087113 [email protected], www.falkenfeinkost.de Impuls & Catering Service Josef Able Hardenstraße 11a, 80935 München Tel. +49 89 31288674, Fax +49 89 31288673 Mobil +49 171 4212911 [email protected], www.able-muenchen.de LPS Event Catering GmbH Einsteinstraße 14, 85716 Unterschleißheim Tel. +49 89 37405021, Fax +49 89 37405026 Mobil +49 170 7636702 [email protected], www.lps.de Stürzer Catering GmbH Ehamostraße 12, 85658 Egmating Tel. +49 8095 906670, Fax +49 8095 2577 [email protected], www.stuerzer-service.de 14.4 Stand: Juni 2012 15.1 IBC Kopier-, Druck-, Fax-, Internet- und Bürodienstleistungen Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Außerhalb der Messelaufzeiten: Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989 Während der Messe: Neue Messe Halle B3, Raum 3.1 (Atrium) Tel. +49 89 949-27402/06 Fax +49 89 949-27403 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor- / Durchwahl Telefax mit Vor- / Durchwahl ŷ IBC Services Kopieren, Faxen, Drucken, Scannen, PC- und Internetnutzung Bezeichnung Papier/Format Anzahl Blatt/EUR1) schwarz/weiß farbig 1x 2,50 DIN A4, Papier 80–90 g/m2 je Stück 0,30 DIN A3, Papier 80–90 g/m2 je Stück 0,60 DIN A4, Papier 80–90 g/m2 je Stück 0,80 DIN A3, Papier 80–90 g/m2 je Stück 1,60 Bezeichnung Anzahl Blatt/EUR1) je Blatt 1,50 Heft 4,00 Overhead Folien DIN A4, wie Kopien, Digital-Prints, zzgl. Bindearbeiten Ringwire (Drahtbindung) Bezeichnung Papier/Format Anzahl Blatt/EUR1) Laminierungen beidseitig stark, 125 my 1x 5,00 DIN A4 je Stück 2,50 DIN A3 je Stück 3,50 Papier/Format Anzahl Blatt/EUR1) 1. Seite Bezeichnung Poster/Plakate ab druckfähiger Datei 1x Setup 8/0 farbig 15.1 Anzahl Blatt/EUR1) 75 mm breit 40 mm hoch wahlweise mit Nadel oder Clip je Stück 8,50 Bezeichnung Anzahl Blatt/EUR1) Namensschilder Acryl-Profiglas, inkl. Beschriftung Digital-Prints ab druckfertiger Datei Kopien ab Aufsichtsvorlage 1. Druck Bezeichnung 10,00 Papier 120 g/m2 lfm 42,50 Fotopapier 190 g/m2 lfm 49,90 PCV selbstklebend lfm 64,90 Papier/Format Scans (jpg, pdf, tiff) 1. Scan DIN A4 schwarz/weiss DIN A4 je Motiv 1,00 farbig DIN A4 je Motiv 2,00 Anzahl Blatt/EUR1) CD je Stück 1,50 CD brennen je Stück 7,00 DVD je Stück 3,00 DVD brennen je Stück 9,00 Bezeichnung 5,00 CD/DVD USB Stick 15,00 4.0 GB inkl. Daten kopieren Internet 2,00 Internetnutzung/je 10 min Fax Empfang und Druckservice je Seite 0,20 1x 1,00 je Seite 0,50 Versand-Service innerhalb Europas je Seite 1,00 Versand-Service außerhalb Europas je Seite 1,50 Versand-Service Grundgebühr Versand-Service im Inland 1) Preise sind Bruttopreise inkl. MwSt. Stand: Juni 2012 IBC Kopier-, Druck-, Fax-, Internet- und Bürodienstleistungen productronica 12. – 15. November 2013 15.1 Seite 2 / 2 ŷ Druckservices ŷ IBC Office Services Flyer, Broschüren und Visitenkarten Bezeichnung Drucksachen, die Sie für Ihren Messeauftritt benötigen, produzieren wir gerne vorab mit Lieferung an Ihren Messestand. Hierzu senden Sie uns Ihre Anfrage einfach per Mail, wir werden diese umgehend bearbeiten. [email protected] Sekretariat-Service auf Anfrage Dokumenterstellung nach Vorlage, je angefangene DIN A4-Seite Dokumenterstellung nach Diktat Aufschlag für Englisch / je Seite Sonderleistungen Bitte Bezeichnung ankreuzen Express-Zuschlag, 24 Stunden EUR2 + 100 % einfacher Datencheck 20,00 Korrekturabzug Die Preise verstehen sich ab druckfähiger Datei (pdf) 15,00 Stapelschnitt je Schnitt 2,00 Preise sind Bruttopreise inkl. MwSt. 2) Preise sind Nettopreise zzgl. 19 % MwSt. 1) ŷ Anfrage für Ihre sonstigen Wünsche: Ort / Datum 15.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 15.2 Konferenz- und Besprechungsräume Seite 1 / 3 productronica 12. – 15. November 2013 Zweifach einreichen! Bitte senden an: Team CRS Tel. +49 89 949-21231 Fax +49 89 949-9721231 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und Auftrag des vorgenannten Ausstellers – bei der Messe München GmbH (MMG) folgende anzumietenden Räumlichkeiten: Der Miet vertrag kommt erst nach Bestätigung durch die MMG, die der Textform bedarf, zustande. Die Bestätigung der MMG hängt u.a. auch davon ab, ob die Räum lichkeiten zur gewünschten Zeit zur Verfügung stehen. Raumbeschilderung oder Titel der Veranstaltung ŷ Hinweise ŷ Besprechungsräume – Bitte beachten Sie, dass die Konferenz- und Besprechungsräume ausschließlich an Aussteller vermietet werden. – Bitte beachten Sie, dass in unseren Konferenz- und Besprechungsräumen absolutes Rauchverbot herrscht. – Lastenaufzugführer erforderlich (30,00 EUR pro Stunde zzgl. MwSt.)? (Mietdauer 1 Tag, Standardbestuhlung in Blockform) der A-Hallen bzw. C-Hallen Bitte ankreuzen Grundfläche in m2 Sitzplätze im Tischblock EUR ca. 17 4 210,00 ŷ Konferenzräume der A-Hallen ca. 21 8 260,00 ca. 27 10 334,00 (Mietdauer: 0,5 Tage/1 Tag) ca. 34 14 420,00 ca. 37 12 457,00 Ja Bitte ankreuzen Nein Grundfläche in m2 Sitzplätze mit Tischbestuhlung Sitzplätze mit Reihenbestuhlung EUR 60 15 30 556,00/742,00 120 45 90 1.112,00/1.483,00 180 80 160 1.669,00/2.225,00 ca. 42 18 519,00 ca. 51 24 630,00 ŷ Mietzeitraum Bitte den gewünschten Mietzeitraum eintragen. ŷ Konferenzräume der B-Hallen Datum Ort / Datum 15.2 Datum Datum Datum Ganzer Tag (Mietdauer: 0,5 Tage/1 Tag) Bitte ankreuzen Datum Grundfläche in m2 Sitzplätze mit Tischbestuhlung Sitzplätze mit Reihenbestuhlung EUR 62 15 30 575,00/766,00 91 40 80 844,00/1.125,00 124 70 140 1.168,00/1.557,00 Messebeginn bis 13 Uhr Ab 14 Uhr bis Messeende Mit dem Angebot erhalten Sie die entsprechenden Bestellformulare für die gegebenenfalls benötigte Ausstattung sowie Kommunikations- und Medientechnik. Mit der Einreichung der Bestellung werden die Allgemeinen Mietbedingungen für Konferenz- und Besprechungsräume auf Seite 2 rechtsverbindlich anerkannt. Sämtliche vorgenannten Preise sind Nettopreise, die sich um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 15.2 Konferenz- und Besprechungsräume productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 3 ŷ Allgemeine Mietbedingungen für Konferenz- und Besprechungsräume 1. Die Einreichung der Bestellung bei der MMG stellt das Vertragsangebot dar, von dem der Mieter nach dessen Eingang bei der MMG nicht mehr zurücktreten kann. Der Vertrag über die Anmietung der Räumlichkeiten kommt erst mit der Bestätigung der MMG, die der Textform bedarf, zustande. Die Bestätigung durch die MMG stellt zugleich auch die Vertragsannahme dar, die grundsätzlich erst nach der Zulassung des Mieters als Aussteller zu der während der Mietzeit auf dem Gelände der Messe München stattfindenden Messe erfolgen kann. Die MMG ist berechtigt, dem Mieter innerhalb der von ihm gewählten Kategorie einen Konferenz- und Besprechungsraum zuzuweisen. 2. Die Miete wird mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. In der Miete sind die Nebenkosten des normalen Energieverbrauchs, Belüftung, sowie die Aufbauendund Schlussreinigung enthalten. Ein darüber hinausgehender Energieverbrauch, z. B. Zusatzbeleuchtung, sowie eine über eine normale Reinigung hinausgehende Verschmutzung von Boden und Wänden werden dem Mieter gesondert zu den während der Mietzeit gültigen MMG-Preisen in Rechnung gestellt. 3. Die Räumlichkeiten sind in der Regel mit Konferenzraumtischen und -stühlen ausgestattet. Etwaige vom Mieter gewünschte Änderungen der Einrichtungen werden, soweit sie von der MMG vorgenommen werden können, zu den zur Mietzeit gültigen Preisen vorgenommen. Telefon-, Telefaxanschlüsse, audiovisuelle Anlagen und andere Einrichtungen werden, soweit vorhanden, dem Mieter durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen zu den zur Mietzeit gültigen Preisen zur Ver fügung gestellt. 4. Sofern erforderlich ist der Mieter verpflichtet, den von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen angebotenen Ordnungs-, Garderoben- und Toilettendienst einzusetzen. Diese Dienste werden dem Mieter zu den zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preisen in Rechnung gestellt. 5. Die MMG ist berechtigt, dem Mieter die Überlassung des Mietgegenstandes so lange zu verweigern, bis er sämtlichen bis zum Beginn der Mietzeit fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MMG nachgekommen ist. 6. Die MMG übergibt den Mietgegenstand und die mitzubenutzenden Gemeinschaftseinrichtungen zu Beginn der Mietzeit in gereinigtem und für die vertragsgegenständliche Nutzung geeignetem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und die mitzubenutzenden Gemeinschaftseinrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Dem Mieter ist es insbesondere nicht gestattet, Nägel und sonstige Befestigungen an den Decken, Wänden, Türen und Böden anzubringen. Der Zustand der Mieträume wird vor Beginn und nach Beendigung der Mietzeit von der MMG festgestellt. 7. Die Belegung von Konferenzräumen hat nach dem jeweils gültigen, von der städtischen Branddirektion genehmigten Bestuhlungs- und/oder Tischplan zu erfolgen. Zusätzliche Einbauten sowie Änderungen im gültigen Bestuhlungs- und/ oder Tischplan bedürfen der vorherigen Genehmigung der städtischen Branddirektion, welche die MMG im Auftrag des Mieters auf Kosten des Mieters einholt. Der Mieter hat der MMG diesbezüglich die geeigneten Pläne zur Verfügung zu stellen. Eventuell mit der Genehmigung verbundene Auflagen sind vom Mieter ebenfalls zu seinen Lasten zu erfüllen. Sofern für Besprechungsräume genehmigte Bestuhlungs- und/oder Tischpläne vorliegen müssen, gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Dem Mieter obliegt insoweit eine Erkundigungspflicht. Änderungen der Möblierung der Büroräume sind mit der MMG abzustimmen. Wünsche bezüglich der Bestuhlung sind der MMG bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn mitzuteilen. Bei Änderungen nach diesem Termin ist die MMG berechtigt, für jede Änderung eine Änderungspauschale in Höhe von 50,00 EUR zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Änderungen erforderlich sind, nachdem die Leistungen bereits erbracht wurden. Sollte der Mieter die gesetzlichen Bestimmungen verletzen, so stellt er die MMG in jeder Hinsicht schad- und klaglos. 8. Sofern die MMG dem Mieter Schlüssel für die vertragsgenständlichen Räumlichkeiten ausgehändigt hat, ist der Mieter verpflichtet, mit Ablauf der Mietzeit die ihm ausgehändigten Schlüssel dem von der MMG benannten Beauftragten zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist die MMG berechtigt, die Schließungen der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten, die mit den nicht oder nicht rechtzeitig zurückgegebenen Schlüsseln geschlossen werden können, gegen die Zahlung einer Gebühr in Höhe von 120,00 EUR umzuprogrammieren. Die MMG ist befugt, für jeden ausgehändigten Schlüssel eine angemessene Kaution zu verlangen, die verfällt, wenn der Mieter den Schlüssel nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt. 9. Veränderungen an den Räumen und an den haustechnischen Installationen darf der Mieter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der MMG durchführen. 15.2 Nach Beendigung der Mietzeit ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Mit der Durchführung derartiger Maßnahmen dürfen nur die MMG oder ihre Vertragsfirmen beauftragt werden. 10. Der Mieter ist nicht befugt, die Einrichtungsgegenstände, mit denen die MMG die Räumlichkeiten versehen hat, ohne vorherige Zustimmung der MMG aus den Räumlichkeiten zu entfernen. Bei Verstoß ist die MMG berechtigt, vom Mieter eine Aufwendungspauschale in Höhe von 50,00 EUR zu verlangen. 11. Der Mieter darf die Räume nur als Konferenz-, Besprechungsräume bzw. Büros nutzen. Andere Nutzungen, wie z. B. Übernachtungen, sind nicht gestattet. 12. Die Verkehrsflächen und Andienungszonen dürfen von der MMG, den Mietern im Messegelände und deren Kunden mitbenutzt werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass durch seine Veranstaltung, die er in den mietgegenständlichen Räumlichkeiten durchführt, der Betrieb auf dem Messegelände nicht behindert wird. Der Mieter hat weiterhin dafür zu sorgen, dass die übrigen Nutzer des Messegeländes nicht belästigt werden. 13. Der Mieter darf die Mieträume nur mit vorheriger Zustimmung der MMG, die der Textform bedarf, untervermieten. Im Falle der Untervermietung ist den Untermietern die Erfüllung der dem Mieter nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen aufzuerlegen. Der Mieter haftet gegenüber der MMG für die Erfüllung der Vertragsbestimmungen durch die Untermieter. Auch im Fall der Untervermietung bleibt der Mieter gleichwohl für die Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verantwortlich. 14. Der Mieter tritt der MMG zur Sicherung ihrer Forderungen aus diesem Vertrag seine sich aus den Untermietverhältnissen ergebenden Ansprüche gegen die Untermieter ab. Der Mieter ist berechtigt und ermächtigt, diese Forderungen gegen die Untermieter jederzeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen und auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt so lange bis der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MMG in Verzug gerät, die MMG den betreffenden Untermietern die Forderungsabtretung im Außenverhältnis offen gelegt und den Mieter hierüber benachrichtigt hat. Bevor die MMG die Sicherungsabtretung gegenüber den Untermietern offenlegt, unterrichtet sie den Mieter, dass die MMG dies zu tun beabsichtigt. Die MMG wird die abgetretenen Ansprüche insoweit an den Mieter zurückabtreten, als die aus diesem Vertrag resultierenden Forderungen der MMG gegen den Mieter erfüllt werden. 15. Drahtgebundene Telekommunikationseinrichtungen dürfen nur von der MMG bereitgestellt werden. Die MMG darf ihre Leistungen durch Subunternehmer erbringen. Kommunikations- und Medientechnik können über das entsprechende Bestellformular bestellt werden. 16. Der Mieter gestattet den von der MMG auf dem Messegelände zugelassenen Firmen, dass sie innerhalb und außerhalb des Mietobjektes auf dem Messegelände im Rahmen ihrer mit der MMG geschlossenen Verträge gewerblich tätig werden. Der Mieter hat das Recht, anderen als den von der MMG auf dem Messegelände zugelassenen Firmen den Zutritt zu den von ihm gemieteten Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dieser Regelung andere Regelungen dieses Mietvertrages nicht entgegenstehen. 17. Speisen und Getränke sind insbesondere aus abwicklungstechnischen Gründen ausschließlich von den zuständigen Messegastronomen und den von der MMG zugelassenen Catering- und Getränkediensten zu beziehen. Bei Bewirtungen ist ausschließlich Mehrweggeschirr zu verwenden. Eine evtl. notwendige Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz für die Abgabe von Speisen und Getränken ist beim Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80313 München, zu beantragen. 18. Während der Mietzeit leistet die MMG den Anordnungen und Weisungen des Mieters im Rahmen der technischen Gegebenheiten Folge. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die das MMG-eigene Personal in Erfüllung der Weisungen des Mieters verursacht, gleichgültig ob mit oder ohne Verschulden, es sei denn, dass der Schadensverursacher vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. 19. Der Mieter hat die Haus- und Benutzungsordnung für das Messegelände (Messe München) zu beachten. Außerdem verpflichtet sich der Mieter, die am 01.01.2008 in Kraft getretene Versammlungsstättenverordnung (VStättV) einzuhalten. 20. Im Bereich der Landeshauptstadt München ist durch städtische Satzung die Trennung aller gewerblichen Abfälle in bestimmte recyclingfähige Stoffgruppen (Papier, Pappe, Kartonagen; Holz; Metalle; Kunststoffe; Glas) sowie brennbaren und nicht brennbaren Restmüll zwingend vorgeschrieben. Der Mieter ist verpflichtet, die Trennung der bei ihm anfallenden gewerblichen Abfälle selbst vorzunehmen. Sollte der Mieter zur Trennung der Abfälle nicht in der Lage sein, so Stand: März 2013 Konferenz- und Besprechungsräume productronica 12. – 15. November 2013 hat er die Kosten für die Sortierung der Abfälle zu tragen. Der Mieter hat in jedem Fall die Kosten für den Transport der Abfälle, die im Rahmen seiner Veranstaltung anfallen, sowie für die Entgelte der Wiederverwertungsunternehmen, Deponien und Heizwerke zu zahlen. Dem Mieter wird empfohlen, gegebenenfalls in Abstimmung mit der MMG alle Möglichkeiten zur Abfallvermeidung, zur direkten und getrennten Erfassung der Abfälle sowie zur direkten Wiederverwertung auszuschöpfen. 21. Das Anbringen von Dach- und Außenantennen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der MMG gestattet und darf nur durch fachkundige Kräfte vorgenommen werden. Hochfrequenzgeräte dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde in Betrieb genommen werden. 22. Die MMG ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter fällige Zahlungen, die er aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat, nicht geleistet hat, die MMG ihn unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen zur Zahlung aufgefordert hat und die Zahlung innerhalb der Nachfrist nicht erfolgt ist. In diesem Fall ist die MMG auch berechtigt, vom Mieter die vertraglich vereinbarte Miete als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Das Recht der MMG, einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Mieter kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadensersatzes fordern, wenn er nachweist, dass der MMG nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht der MMG, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. 23. Die MMG ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter eine wesentliche Pflichtverletzung begangen hat und der MMG ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Die in Nr. 22 Satz 2 – 5 getroffene Schadensersatzregelung gilt entsprechend. 24. Hat der Mieter seine Teilnahme als Aussteller oder Mitaussteller an der während der Mietzeit auf dem Gelände der Messe München stattfindenden Messe abgesagt oder hat der Mieter bis zum Beginn des letzten Aufbautages dieser Messe seine Standfläche nicht in Besitz genommen, ist die MMG berechtigt, von dem Vertrag über Konferenz- und Besprechungsräume zurückzutreten oder diesen Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 25. Kann der Mieter aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, von der Mietsache nicht den vereinbarten Gebrauch machen, so bleibt er grundsätzlich zur Zahlung der Miete verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Mieter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von der MMG nicht zu vertretenden Gründen von der Mietsache nicht den vereinbarten Gebrauch machen kann. Zeigt er der MMG seine Verhinderung an, so gilt hinsichtlich der zu zahlenden Ausfallentschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige vor dem offiziellen Messebeginn Folgendes: Zugang der Anzeige bis 6 Wochen vor Messebeginn: 25% der vertraglich vereinbarten Miete bis 2 Wochen vor Messebeginn: 50% der vertraglich vereinbarten Miete für die Zeit danach: 100% der vertraglich vereinbarten Miete Die MMG wird sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, welche sie aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt, und zwar im Verhältnis der nach der vorstehenden Staffel reduzierten Miete zur vertraglich vereinbarten Miete. 26. Die MMG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks oder sonstige von ihr nicht zu vertretenden Ausfälle oder Leistungsschwankungen in der Energieversorgung eintreten. Das gilt auch für die Benutzung der elektroakustischen Anlagen. Die MMG haftet für Körperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MMG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die MMG haftet ferner für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen haftet die MMG nur, wenn es sich bei diesen Schäden um typische Schäden und nicht um Folgeschäden handelt, und dann auch nur bis zur Höhe der 3-fachen Nettomiete; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen. 27. Der Mieter verpflichtet sich, die MMG von allen Ansprüchen, die im Verantwortungs- und Risikobereich des Mieters ohne Rücksicht auf ein Verschulden entstehen und gegen die MMG geltend gemacht werden, insoweit freizustellen, als der Mieter der MMG in Anwendung der gesetzlichen Regelungen im Innenverhältnis zum Ersatz verpflichtet wäre, wenn die MMG die Schadensersatzansprüche des Dritten erfüllen würde. 15.2 15.2 Seite 3 / 3 28. Der Mieter haftet der MMG für alle im oder am Mietgegenstand, den Gemeinschaftseinrichtungen sowie an den übrigen Gebäude- und Freigeländeteilen des Messegeländes entstehenden Schäden, die von ihm, seinen Untermietern, Erfüllungsgehilfen, sonstigen Beauftragten oder Besuchern verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden an den technischen Einrichtungen und Ausstattungen, die sich während der Mietzeit in den gemieteten Räumlichkeiten befinden. Soweit eine Haftung nach dem Gesetz Verschulden voraussetzt, obliegt dem Mieter der Beweis, dass schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. Soweit eine Haftung nach dem Gesetz kein Verschulden voraussetzt, haftet der Mieter auch ohne Verschulden. Die MMG kann den Schaden durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf Kosten des Mieters schätzen lassen. 29. Auf Verlangen der MMG hat der Mieter den Nachweis zu erbringen, dass für die Laufzeit des Mietvertrages eine Haftpflichtversicherung besteht, die die vertraglichen Risiken des Mieters abdeckt und für die er auch die anfallenden Prämien (einschl. Versicherungssteuer) rechtzeitig entrichtet hat. Für das eingebrachte Gut des Mieters und seiner Untermieter, Erfüllungsgehilfen, sonstigen Beauftragten oder Besucher wird eine Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung empfohlen. 30. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 31. Jede Ergänzung oder Abänderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht. Diese Abrede kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden. 32. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck der Parteien am nächsten kommen. 33. Der Erfüllungsort ist München. 34. Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München als Gerichtsstand vereinbart. Die MMG ist nach ihrer Wahl auch berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Mieter bei dem Gericht geltend zu machen, das für den Ort, an dem der Mieter seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, zuständig ist. Stand: März 2013 16.1 Hostessen / Hosts/ Dolmetscher / Servicepersonal Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: the fair agency gmbh Agentur für Messedienstleistungen Neumarkter Str. 34 81673 München Deutschland Tel. +49 89 244419370 Fax +49 89 244419379 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl the fair agency gmbh stellt Ihnen geschultes und engagiertes Personal für Messeauftritte/Kongresse zur Verfügung. Unser Personal ist flexibel und besitzt Erfahrung im Veranstaltungswesen. Wir setzen Ihre Vorstellungen um und unterstützen Sie in der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen mit gezielter Personaleinteilung. Unsere Leistungen im Einzelnen – Planung und Organisation von Personalschulungen – Beratung bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen – Auswahl des Personals gemäß Ihrer Anforderungen anhand von Karteikarten – Lieferung von individueller Leihbekleidung – Während der Veranstaltungsdauer erreichen Sie uns über unsere Servicehotline 24 Std./Tag – Bei Bedarf Übernahme des kompletten Projektmanagements vor Ort Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für Weiblich Alter ca. Anzahl Promotion Meet & Greet Service Küche VIP-Betreuung Andere (bitte spezifizieren) Dolmetscher/Übersetzer (halbtags/ ganztags buchbar) Professioneller Dolmetscher (simultan/konsekutiv) Gesprächsübersetzer (Muttersprachler/Sprachstudenten) Geforderte Sprachkenntnisse Deutsch Englisch Französisch Italienisch Portugiesisch Spanisch 16.1 An den Messetagen Erster Tag von bis Anzahl Stunden Mittlere Messetage von bis Anzahl Stunden Letzter Messetag von bis Anzahl Stunden Bekleidung wird vom Aussteller gestellt Leihuniformen oder Leihkleidung Information Ort / Datum Briefing am Vortag notwendig (normalerweise ca. 1 Stunde) Standard (Hosenanzug/Kostüm schwarz, weiße Bluse oder rotes Top mit Halstuch) Aufgaben Andere Sprache Einsatzzeiten (Pausen inklusive) Gewünschte Bekleidung Hostessen/ Servicepersonal Männlich Telefax mit Vor-/ Durchwahl bitte spezifizieren ŷ Hinweise Dies ist ein unverbindliches Anfrageformular. Auf Grund Ihrer oben aufgelisteten Anforderungen werden wir innerhalb von 3 Arbeitstagen ein spezifisches Angebot erstellen und Ihnen geeignete Personen mittels Karteikarten vorschlagen. Der Vertrag kommt nach Angebotsbestätigung direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der Messe München GmbH zustande. the fair agency gmbh stellt Personal nach den Bestimmungen des AüG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) zur Verfügung. Die verrechneten Preise beinhalten die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben und Steuern. Die Leistungserbringung wird während der Messe regelmäßig kontrolliert. Sollte für die Messedauer überlassenes Personal krankheitshalber ausfallen, wird dieses ohne Aufpreis ersetzt. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Hostessen/Hosts/Dolmetscher/Servicepersonal productronica 12. – 15. November 2013 16.1 Seite 2 / 2 ŷ Buchungsbedingungen für Messehostessen und Event-Professionals § 1 Allgemeines – Geltungsbereich 1. Unsere Buchungsbedingungen (BB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren BB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hätte ausdrücklich und schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere BB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis von entgegenstehenden oder von unseren BB abweichenden Bestimmungen des Bestellers unsere Leistungen erbringen. 2. Alle von unseren BB abweichenden Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung der Bestellung getroffen werden, sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von uns rechtsgültig unterschrieben wurden. Änderungen der ursprünglichen Buchung, Nebenabreden und zusätzliche Buchungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen und rechtsgültig unterschriebenen Form. Unsere BB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Besteller. § 2 Angebot und Buchung 1. Die Gültigkeit unserer Angebote ist im Allgemeinen auf 4 Wochen beschränkt, kann aber nach gegenseitiger Absprache bis zum Beginn des entsprechenden Einsatzes verlängert, oder aber, je nach Lage der Termine, auch verkürzt werden. 2. Mit der Buchung der angebotenen Leistungen erklärt sich der Buchende ausdrücklich und uneingeschränkt mit der Leistungsbeschreibung und den Rahmenbedingungen des Angebotes einverstanden, akzeptiert unsere Zahlungskonditionen und Preise sowie die vorliegenden BB. 3. Zu Ihrer Gültigkeit bedarf die Buchung der schriftlichen und rechtsgültig unterschriebenen Form. Ein vom Buchenden datiertes und rechtsgültig gegengezeichnetes Angebot gilt als rechtsgültige Buchung. Als Übermittlungsform der Buchung wird neben der eigenhändigen Überreichung und der postalischen Zustellung ausdrücklich auch die Übermittlung per Fax anerkannt. Buchungen über Internet werden nur anerkannt, sofern sie die bindende Verpflichtung des Buchenden enthalten, die elektronisch geleistete Unterschrift auch in einem eventuellen Rechtsverfahren anzuerkennen. 4. Eine Buchung gilt als von uns angenommen, wenn der gesamte im Angebot als “bei Auftragsbestätigung fällig“ aufgeführte Betrag auf unserem Konto eingegangen ist, und wir nicht innerhalb 48 Stunden nach Eingang schriftlich die Annahme verweigert haben. Als Grund für eine Verweigerung der Buchungsannahme können der Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer des Angebotes, wesentliche Irrtümer in der Leistungsbeschreibung oder der Preisangabe, sowie die Notwendigkeit, zur Ausführung der Bestellung ungesetzliche oder sittenwidrige Handlungen begehen zu müssen, angeführt werden. § 3 Formen der Buchung 1. Optionen: Optionen sind terminverbindliche Anfragen. Diese werden von der Agentur in der Terminplanung berücksichtigt. Spätestens 8 Tage vor dem reservierten Termin sind Optionen in Festbuchungen umzuwandeln. Für später umgewandelte Optionen kann keine Leistungspflicht von der Agentur eingefordert werden. 2. Festbuchungen: Festbuchungen begründen ein Vertragsverhältnis zwischen Buchendem und der Agentur. Sie unterliegt dem in den § 1 und § 2 hiervor festgelegten Bedingungen. 3. Wetterbedingte Buchungen: Wetterbedingte Buchungen gelten als verbindlich, wenn sie nicht 24 Std. vor dem Einsatzbeginn annulliert werden. Falls eine Veranstaltung wegen unsicherer oder schlechter Wetterlage weniger als 24 und bis maximal 2 Stunden vor dem in der Buchung vereinbarten Termin abgesagt wird und damit die Agenturleistungen hinfällig werden, gelten 50 % der vereinbarten Gesamtentschädigung abzüglich der Fahrtkosten trotzdem als vom Buchenden geschuldet. 4. Last Minute Buchungen: Leistungen, die erst 24 Std. oder kürzer vor einem Einsatz gebucht werden, unterliegen, sofern ein solcher Auftrag von der Agentur angenommen wird, einem Zuschlag von 20 % auf den normalen Tarif. § 4 Annullierung von Buchungen 1. Optionen gem. § 3.1. können jederzeit ohne Kostenfolge für den Buchenden annulliert werden. 2. Festbuchungen gem. § 3.2. können nur aus wichtigen Gründen annulliert werden. Die Annullierung ist unter Angabe dieser Gründe unmittelbar nach deren Auftreten mündlich, mit umgehender schriftlicher Bestätigung, an die Agentur zu melden. Geht eine solche Annullierung bis 5 Werktage vor Einsatzbeginn bei der Agentur ein, wird eine Stornogebühr von 30,00 EUR pro gebuchter Person 16.1 fällig. Erfolgt die Annullierung bis 2 Werktage vor Einsatzbeginn, werden 50 % der vereinbarten Gesamtentschädigung abzüglich Fahrtkosten per sofort fällig. Bei Annullierung bis 1 Werktag vor Einsatzbeginn sind 75 % der vereinbarten Gesamtentschädigung abzüglich Fahrtkosten per sofort geschuldet. § 5 Arbeitsunfähigkeit von eingeplantem Personal Fallen eine oder mehrere von der Agentur für einen Einsatz verpflichtete Personen aus Gründen aus, die nicht der Buchende zu vertreten hat, sorgt die Agentur für adäquaten Ersatz. Dem Buchenden entstehen aus diesem Vorgang keine Kosten. § 6 Einsatzzeiten 1. Die Einsatzzeiten richten sich nach den im Angebot gemachten Angaben. 2. Bei Einsätzen ab 6 Stunden steht dem Personal eine bezahlte Pause von mindestens 30 Minuten zu. 3. Arbeitszeiten über die vereinbarte Einsatzzeit hinaus werden im Stundensatz als Überstunden in Rechnung gestellt. Für Nachteinsätze werden Zuschläge gemäß dem jeweiligen Angebot erhoben. 4. Einweisung, Briefing und Styling gelten als Arbeitszeit und müssen, sofern sie nicht in der vereinbarten Einsatzzeit erfolgen, separat bezahlt werden. § 7 Fahrtkosten Die Anfahrt zu den Einsatzorten ist bis zu einer Dauer von 1 Stunde pro Fahrt in der Fahrtkostenentschädigung enthalten. Bei längerer Fahrtdauer wird der Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Bei Nachteinsätzen wird eine der Einsatzlokalität entsprechende Transportpauschale unabhängig von der Fahrtdauer erhoben. § 8 Reklamationen 1. Entspricht das eingesetzte Personal in erheblichem Maße nicht den im Angebot zugesicherten Qualifikationen, hat der Buchende dies vor Einsatzbeginn, spätestens aber nach der ersten Einsatzstunde, der Agentur mitzuteilen. Die Agentur wird sich bemühen, schnellstmöglich einen den vereinbarten Qualifikationen entsprechenden Ersatz zu stellen. 2. Verhält sich das eingesetzte Personal so, dass der Buchende sich zu Recht beschweren kann, ist diese Reklamation unmittelbar nach einem entsprechenden Vorfall, unter Angabe der Beanstandung, der Agentur mitzuteilen. Wird begründet Ersatz gefordert, so ist die betroffene Person unmittelbar von ihrer Arbeitspflicht frei zu stellen. Arbeitet die beanstandete Person weiter, verfällt ein Ersatzanspruch. 3. Durch das Personal schuldhaft verpasste Arbeitszeit muss nachgeleistet werden. Ist dies nicht möglich, wird die Entschädigung pro rata temporis gekürzt. § 9 Arbeitseinsätze mit potentiellem Risiko Einsätze, die ein mögliches Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für das Agentur-Personal beinhalten, sind vorgängig mit der Agentur abzusprechen. Der Buchende hat für eine umfassende Versicherung der eingesetzten Personen zu sorgen. Ist keine vorherige Absprache mit der Agentur erfolgt, hat das AgenturPersonal das Recht solche Einsätze zu verweigern. Die vereinbarte Entschädigung ist in diesem Fall trotzdem zu 75 % geschuldet. § 10 Haftung Die Agentur haftet grundsätzlich nur für die im Angebot aufgeführten Angaben zur Personalqualifikation. Die Haftung der Agentur ist auf ihr zweifaches Gesamthonorar beschränkt. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorschreiben, besteht kein weitergehender Haftungsanspruch des Buchenden. § 11 Zahlungsbedingungen 1. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den im Angebot festgelegten Konditionen. 2. Wird in Ausnahmefällen nur ein mündliches Angebot unterbreitet und dieses in mündlicher Absprache angenommen, ist die Gesamtentschädigung vor Einsatzbeginn an die Agentur zu bezahlen. 3. Alle Zahlungen sind in Euro ausschließlich auf das Konto der Agentur zu leisten. § 12 Geltendes Recht Die aus einer Buchung entstehende vertragliche Bindung zwischen Buchendem und Agentur untersteht dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Agentur als vereinbart. § 13 Teilwirksamkeit Sollte eine der Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. München, Juni 2003 Stand: Juni 2012 17.1 Haftpflicht für Aussteller Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Allianz Versicherungs-AG Abt. S03-HB-FHB1 85769 Unterföhring Deutschland Tel. +49 89 92529-63210 Deutschland Fax 0800 4 400101 Ausland Fax +49 89 207002911 [email protected] (dt. Festnetz 6 Cent je Anruf, Mobilfunk max. 42 Cent je Minute) Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Versicherungsanmeldung zur Aussteller-Haftpflichtversicherung Versicherungsschein-Nummer AS-0470301199 Im Rahmen und Umfang des von der Messe München GmbH abgeschlossenen Versicherungsvertrages wird folgender Versicherungsschutz beantragt: Aussteller-Haftpflichtversicherung Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht aus Anlass der Beteiligung an der Ausstellung einschließlich Auf- und Abbau innerhalb des Ausstellungsgeländes. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Diese Versicherungssumme ist der Höchstbetrag für alle Versicherungsfälle zusammen. Vertragsgrundlagen, Hinweise und Bestandteile dieses Antrages siehe Seite 2. Der Beitrag beträgt 11,80 EUR je am Ausstellungsstand tätiger Person, mindestens jedoch 58,97 EUR, zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19 % VSt.). Maximale Anzahl der am Ausstellungsstand tätigen Bitte überweisen Sie den Beitrag auf folgendes Konto: Bankverbindung Allianz Bank München Konto-Nr. 954 172 000 0 Bankleitzahl 700 350 00 SWIFT-Code OLBO DE H 2700 IBAN-Code DE76 7003 5000 9541 7200 00 Bitte unbedingt Verwendungszweck AS-0470301199 angeben! Bei Überweisungen aus dem Ausland ist der Brutto-Beitrag frei von Bankspesen zu bezahlen. ŷ Bitte beachten Sie folgende Hinweise EUR – Dieses Formular ist gleichzeitig der Versicherungsschein, daher erfolgt weder eine Ausfertigung eines Versicherungsscheines noch eine Ausstellung einer Rechnung. – Der Überweisungsbeleg gilt als Nachweis für das Bestehen des Versicherungsvertrages, bitte halten Sie diesen bei einer Schadensmeldung bereit. Mindestbeitrag 58,97 EUR Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der MMG zustande. 0,00 Personen Bitte beantragen Sie die erforderliche Versicherung rechtzeitig vor Beginn der Ausstellung, da der Versicherungsschutz erst nach Eingang des Beitrages beim Versicherer in Kraft tritt. x 11,80 EUR = 0,00 zuzüglich Versicherungsteuer EUR 0,00 Brutto-Beitrag (einmaliger und vor Beginn der Ausstellung zu zahlender Beitrag) EUR Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr.: DE 811 150 709; Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei i.S. des UStG und der 6. EG Richtlinie. Ort / Datum 17.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 17.1 Haftpflicht für Aussteller productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Vertragsgrundlagen Die Grundlage des Versicherungsvertrages bilden dieser Antrag mit den nachstehenden Besonderen Bedingungen, die Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (H 6161), ÖkoHaftungsversicherung für Betriebe/Berufe Baustein I (H 6162), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. Die AHB und die Bedingungen H 6161 und H 6162 werden auf Wunsch übersandt. Der Aussteller verzichtet auf die Ausstellung eines Versicherungsscheines. Eine Antragskopie wurde ausgehändigt. ŷ Schriftform, Vollständigkeit des Antrags Grundlage für Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ist allein der schriftlich beantragte Vertragsinhalt. Ihre mündlichen Erklärungen hierzu sind nur wirksam, wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt werden. ŷ Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung Ich willige ein, dass der Versicherer Daten aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zu Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) im erforderlichen Umfang übermittelt, und zwar – zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung an Rückversicherer sowie – zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer auf direktem Weg oder über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft oder den Verband der privaten Krankenversicherung. Letzteres gilt auch für die Risikoprüfung zu Verträgen, die ich hier oder bei anderen Versicherern künftig beantrage. Es gilt in der Personenversicherung außerdem unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages. Ich willige ferner ein, dass die deutschen Gesellschaften der Allianz Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den für mich zuständigen Vermittler zur Speicherung weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der regelmäßigen Kundenbetreuung, auch zu Finanzdienstleistungen, beim Vermittler oder der Gesellschaft gespeichert und den Vermittlern und den anderen deutschen Gesellschaften der Allianz Gruppe übermittelt werden können. Meine Einwilligung ist nur wirksam, wenn ich die Möglichkeit hatte, vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. 17.1 Seite 2 / 2 ŷ Besondere Bedingungen 1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Ausstellers, seines Vorstands oder der mit der Verrichtung bestimmter Geschäfte betrauten Personen in dieser Eigenschaft aus Festsetzung, Leitung und Überwachung der Ausstellung. 2. Mitversichert ist/sind 2.1 die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Ausstellers aus ihrer Tätigkeit anlässlich der Ausstellung. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten im Betrieb des Ausstellers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. 2.2 Auf- und Abbau: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Ausstellers aus Auf- und Abbau üblicher Messegegenstände (z. B. Stände, Beleuchtung, Dekoration). Nicht versichert sind Schäden an den Gegenständen sowie die Haftpflicht der Fremdfirmen. 3. Nicht versichert ist/sind – unbeschadet der Ausschlüsse in den AHB – 3.1 das Abhandenkommen (Verlust) von Sachen jeder Art, 3.2 die Beschädigung von ausgestellten oder zur Aufbewahrung (in einer Garderobe oder sonstwo) abgegebenen Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, 3.3 Schäden aller Art an den Kleidern der mitwirkenden Personen, an Fahnen und sonstigen Ausstellungsstücken und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, 3.4 Schäden infolge ansteckender Tierkrankheiten, 3.5 Schäden durch Luftfahrzeuge aller Art, gleichgültig, ob der Halter, Führer oder der Aussteller haftbar ist, 3.6 Schäden an den zu der Ausstellung hinzugezogenen oder verwendeten Kraftfahrzeugen, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie an Tieren, Fahrzeugen, Geschirren und Sattelzeug und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, 3.7 Schäden der Reiter und Fahrer sowie der Insassen von Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen, 3.8 die Haftpflicht der Halter und Führer bzw. Lenker von Kraft- und Wasserfahrzeugen, 3.9 die Haftpflicht als Halter von Pferden. 4. Die Bestimmungen der Ziffer 3.1 (3) und Ziffer 4 AHB gelten für diese Versicherung nicht. Stand: Juni 2012 17.2 Transport- und Ausstellungsgüterversicherung Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: esa cargo & logistics GmbH in Vollmacht der Allianz Versicherungs-AG Abt. Fachberatung Transport Uhlandstr.2 70182 Stuttgart Deutschland Frau Ines Schröder Tel. +49 711 1292-33377 Fax +49 711 1292-8-33377 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Die Messe München GmbH übernimmt nach Ziffer 9 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A keine Haftung für Schäden und Verluste an dem eingebrachten Ausstellungsgut. Sie hat mit der Allianz Versicherungs-AG 10900 Berlin, Deutschland 2. Die Prämie erhöht sich um die jeweils gültige gesetzliche Versicherungssteuer. einen Versicherungs-Rahmenvertrag abgeschlossen, der für Rechnung und zu Gunsten der einzelnen Aussteller einen den Erfordernissen entsprechenden weitgehenden Versicherungsschutz bietet. 4. Nur bei inländischen Geldinstituten möglich: Bitte beantragen Sie die erforderlichen Versicherungen rechtzeitig vor Beginn des Risikos, da erst nach Zahlung der Prämie der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Im Rahmen des von der Messe München GmbH abgeschlossenen Versicherungsvertrages wird folgender Versicherungsschutz beantragt: 1. Ausstellungsversicherung (ausgenommen Schmuck, Gold- und Silbersachen, Kleinuhren sowie Briefmarken und Fahrzeuge, für deren Versicherung Sondervereinbarungen und -prämien von Fall zu Fall festzulegen sind.) Gesamtversicherungssumme/EUR (laut Wertverzeichnis, siehe Rückseite) Grundprämien für den Aufenthalt und für den – An- und Rücktransport innerhalb Münchens – An- und Rücktransport innerhalb Deutschlands – An- und Rücktransport aus/in an Deutschland angrenzende Länder – restliches Europa (ohne GUS) – übrige Länder Mindestprämie 51,00 EUR Ort / Datum 17.2 Einzugsermächtigung Die Beiträge sollen von dem angegebenen Konto eingezogen werden. Diese jederzeit widerrufliche Einzugsermächtigung gilt auch für Ersatzverträge. Konto-Nr. Bankleitzahl Name und Anschrift des Geldinstituts/Filiale Name, Unterschrift, wenn Kontoinhaber abweicht 3,0‰ 4,0‰ 4,5‰ 5,5‰ nach Vereinbarung Bruchzulage für hoch bruchempfindliche Gegenstände, wie z.B. Glas, Porzellan, Terrakotta, Gips, Marmor, Neonröhren, Vitrinen usw. sowie Modelle aus dem Teilwert von 3. Für die vorstehend genannten Versicherungsarten finden die einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Anwendung. EUR 20‰ Bei Überweisungen aus dem Ausland sind die Beiträge frei von Bankspesen zu bezahlen. Bankverbindung Allianz Bank München Konto-Nr. 954 172 000 0 Bankleitzahl 700 350 00 SWIFT-Code OLBO DE H 2700 IBAN-Code DE76 7003 5000 9541 7200 00 Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der MMG zustande. ŷ Hinweis 2. Seite immer ausfüllen und beim Faxen berücksichtigen. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 Transport- und Ausstellungsgüterversicherung productronica 12. – 15. November 2013 Transport- und Ausstellungsversicherung Der Versicherungsschutz wird ohne Unterbrechung für den An- und Abtransport (fachgemäße Verpackung und Verladung vorausgesetzt) und für den Aufenthalt im Ausstellungsgelände während der Dauer der Ausstellung selbst, einschließlich einer Vor- und Nachlagerung zum Auf- und Abbau der Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände, geboten. Gedeckt sind Schäden, die insbesondere entstehen durch – Transportmittelunfall, Betriebsunfall, höhere Gewalt, Feuer, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl, Leitungswasser, Leckage, gewöhnlichen Bruch und gewöhnliche Beschädigung, auch mut- und böswilliger Art seitens Dritter. 17.2 Seite 2 / 2 Für Aussteller aus Ländern, mit denen keine Prämienvereinbarungen getroffen sind, ist es zweckmäßig, das Anmeldeformular rechtzeitig einzusenden, damit vor Beginn des Risikos ein Angebot unterbreitet werden kann. Auf dem Messegelände untergebrachte Sachen sind unabhängig von besonders vereinbarten Sicherungen gegen die Gefahren des Diebstahls in allen Begehungsformen nur dann versichert, wenn der Ausstellungsstand während des Auf- und Abbaus und der Besuchszeit bis zur Hallenschließung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder besonders beauftragte Wächter beaufsichtigt ist und wenn während der Nachtzeit die Ausstellungshallen bewacht sind. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen jedoch Schäden an Ausstellungsobjekten, die während der Inbetriebnahme und Vorführung entstehen, sowie Schäden durch Witterungseinflüsse und Sturm an dem im Freien aufgestellten Ausstellungsgut. Vom Versicherungsschutz sind lebende Tiere und Pflanzen ausgeschlossen. ŷ Wertverzeichnis Ausstellungsgegenstände (Auflistung der Ausstellungsgegenstände, die wir für Sie versichern sollen, Einzelwertangabe) Einrichtungsgegenstände (Auflistung der Einrichtungsgegenstände, die wir für Sie versichern sollen, Einzelwertangabe) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner bis auf Widerruf ein, dass darüber hinaus personenbezogene Daten im Rahmen der regelmäßigen Kundenbetreuung beim Vermittler oder der Gesellschaft gespeichert und den Unternehmen und Vermittlern der Allianz-Gruppe übermittelt werden können. Dabei werden alle Mitarbeiter und Vermittler der AllianzGruppe ihre allgemeinen und besonderen Verschwiegenheitspflichten beachten. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der Allianz-Gruppe, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsame Datensammlungen führen und an ihre Vermittler zur Speicherung weitergeben. Ort / Datum 17.2 Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereit gehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 18.1 Hotelanforderung Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Ansprechpartner und Rechnungstellung: DERTOUR GmbH & Co. KG TRADEFAIRS Emil-von-Behring-Str. 6 60439 Frankfurt Deutschland Tel. +49 69 9588-3616 Fax +49 69 9588-1913 [email protected] www.messe-muenchen.tradefairs.com Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Bei TRADEFAIRS können Sie einfach, schnell und direkt Ihre Hotelzimmer online buchen. Besuchen Sie unsere Website www.messe-muenchen.tradefairs.com Antragsteller/Personen/Firmendaten Registrieren Sie sich gleich jetzt auf der Website und buchen Sie direkt Ihren Zimmerbedarf online. Oder schicken Sie Ihre Anforderung mit diesem Formular. Firma Abteilung Messe Ansprechpartner Frau Herr Titel Anreisedatum Vorname Abreisedatum Nachname Zimmeranzahl Einzelzimmer Doppelzimmer Straße Hotelkategorie 5 ***** 4 **** 3 *** 2 ** PLZ/Ort max. Zimmerpreis/EUR Hotellage Messenähe Umkreis bis 30 km Land Innenstadt Umkreis bis 50 km Flughafen Umkreis bis 80 km Sonstiges gute Erreichbarkeit der Messe mit öffentlichen Verkehrsmitteln Zahlungswunsch Kostenübernahme Übernachtung/Frühstück durch Antragsteller Gesamtkostenübernahme inkl. aller Nebenleistungen (z.B. auch Garage, Minibar, Restaurant etc.) durch Antragsteller Telefon (mit Vorwahl) Fax (mit Vorwahl) E-Mail ŷ Hinweis Bei der Buchung von mehreren Zimmern benötigt TRADEFAIRS eine Namensliste der Übernachtungsgäste. Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und DERTOUR GmbH & Co. KG/TRADEFAIRS als Vertragsfirma der MMG zustande. Ort / Datum 18.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 18.2 Rahmenprogramm / Event / Incentive Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Messe München GmbH Messegelände 81823 München Deutschland Fax +49 89 949 - 20059 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Von der Pressekonferenz bis hin zum exklusiven Kunden-Event – Sie suchen noch die passende Location bzw. die richtige Agentur? MMGevent – ein neues Serviceangebot der Messe München GmbH (www.mmgevent.de). MMGevent konzipiert, organisiert und realisiert Ihre Veranstaltung – kreativ in der Konzeption, professionell in der Umsetzung. Lassen Sie unser Know-how und unser Netzwerk für sich arbeiten. Nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch für: Events Ich interessiere mich für eine Standparty Anzahl Personen Ich interessiere mich für einen Corporate Event Personal (Hostessen, Stylisten, Models ...) Bitte schicken Sie mir Informationen Shuttle-Service Bitte schicken Sie mir Informationen Hotelbuchungen Bitte schicken Sie mir Informationen Anzahl Personen Ich interessiere mich für eine Produktpräsentation Anzahl Personen Ich interessiere mich für eine Pressekonferenz ŷ Hinweis Für alle Ihre Fragen und Wünsche steht Ihnen das MMGevent-Team zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter +49 89 949-20051 oder schreiben Sie eine E-Mail an [email protected] Anzahl Personen Ort / Datum 18.2 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 18.3 Anmeldung für Abendveranstaltungen auf dem Messestand Seite 1 / 2 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Fax +49 89 949 - 9723970 [email protected] Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der auf der Seite 2 aufgeführten Regeln und wichtigen Hinweise für Abendveranstaltungen am Messestand: Handy-Nr. des Ansprechpartners Technik Standgröße (m2) Firma ŷ Daten und Zeiten der Abendveranstaltung(en) Ansprechpartner Datum Uhrzeit (bis max. 22.00) Di, 12.11.2013 18.00 – Mi, 13.11.2013 18.00 – Do, 14.11.2013 18.00 – Geplante Teilnehmerzahl Telefon Geplantes Personal Sonstige Firma ŷ Durchführende und mitwirkende Firmen Ansprechpartner Telefon Geplantes Personal Catering ŷ Besonderheiten Firma Ansprechpartner Telefon Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Regeln und wichtigen Hinweise für Abendveranstaltungen am Messestand. Geplantes Personal ŷ Kosten Musik Firma Ansprechpartner Geplantes Personal Ort / Datum 18.3 Einsatz von offenem Feuer, Pyrotechnik Einsatz von Nebeltechnik, Laseranlagen Einsatz von Sicherheitsgas Telefon Die Kosten hierfür werden Ihnen pauschal mit der Schlussabrechnung berechnet und betragen je Aussteller: 350,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. bei einer Standgröße bis 99 m2 / pro Abendveranstaltung 550,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. bei einer Standgröße ab 100 m2 / pro Abendveranstaltung Mit den Regeln für Abendveranstaltungen am Messestand erklären wir uns einverstanden. Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: März 2013 Anmeldung für Abendveranstaltungen auf dem Messestand productronica 12. – 15. November 2013 18.3 Seite 2 / 2 ŷ Regeln und wichtige Hinweise für Abendveranstaltungen am Messestand ŷ Zeitliche Rahmenvorgaben ŷ Einfahrt für Fahrzeuge Abendveranstaltungen bzw. Standfeiern am eigenen Messestand müssen bis spätestens 5. November 2013 mit dem beiliegenden Formular angemeldet werden und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Messe München GmbH. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht, soweit sich aus dem Gesetz ein solcher nicht ergibt. Die Veranstaltung darf jeweils ab 18.00 Uhr beginnen und muss bis spätestens 22.00 Uhr beendet sein. Bis 22.30 Uhr besteht die Möglichkeit, not wendige Aufräumarbeiten auf der Standfläche vorzunehmen. Bis spätestens 23.00 Uhr müssen alle Personen das Messegelände verlassen haben. Die Einfahrt ins Messegelände für Catering-Fahrzeuge, Veranstaltungstechnik oder Musik-Bands ist ab 16.00 Uhr ohne gesonderte Voranmeldung über die geöffneten Einfahrtstore möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Veranstaltung angemeldet und genehmigt ist und sich die Fahrzeuginsassen als Teilnehmer Ihrer Veranstaltung legitimieren können (z.B. durch Kopie der Genehmigung, Catering-Auftrag etc.). Bitte beachten Sie, dass alle Fahr zeuge das Messegelände bis spätestens 23.00 Uhr des jeweiligen Tages wieder verlassen müssen. Fahrzeuge, die nach 23.00 Uhr auf dem Messegelände verbleiben, werden aus Sicherheitsgründen kostenpflichtig entfernt. Wir bitten um Verständnis, dass die Einfahrt ins Messegelände ausschließlich für Liefer- und Transportfahrzeuge möglich ist. Insbesondere Pkw und Fahrzeuge zum Personentransport fahren bitte direkt die ausgewiesenen Parkplätze an. Zu Ihrer eigenen Sicherheit weisen wir darauf hin, dass ab 23.00 Uhr im Parkhaus West nur noch die Notbeleuchtung funktioniert und die Lifte ausgeschaltet sind. ŷ Musikalische Darbietungen (GEMA) Musikalische Darbietungen am Messestand (von Tonträgern oder live) sind erst ab 18.00 Uhr gestattet. Für die Einholung der Einwilligungen der GEMA sind Sie verantwortlich. Die Lautstärke der Beschallung darf während der Abendveranstaltungen 90 dB nicht überschreiten. ŷ Sicherheits- und Ordnungsdienst Während der Veranstaltung muss gewährleistet sein, dass Gangflächen und benachbarte Standflächen nicht in Ihre Aktivitäten einbezogen werden. Zum Schutz der benachbarten Standflächen vor unbefugtem Betreten, Beschädigungen, etc., werden von der Messe München GmbH Ordnungskräfte in ausreichender Anzahl eingeplant. Für entstandene Schäden und Reinigungskosten, die auf Ihre Veranstaltung zurückzuführen sind, haften Sie. Bitte beachten Sie die Weisungen des von der Messe München GmbH eingesetzten Sicherheits- und Ordnungsdienstes. ŷ Kosten Während der Abendveranstaltungen sorgt die Messe München GmbH für die Öffnung der Toilettenanlagen, Garderoben, Parkplätze, den Sanitätsdienst etc. sowie für den notwendigen Sicherheits- und Ordnungsdienst in den Messehallen und Eingängen. Die Kosten hierfür werden Ihnen pauschal mit der Schlussabrechnung berechnet und betragen je Aussteller: – 350,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. bei einer Standgröße bis 99 m2 / pro Abendveranstaltung – 550,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. bei einer Standgröße ab 100 m2 / pro Abendveranstaltung ŷ Technik/Catering Der Einsatz von Nebelmaschinen, Laseranlagen, Sicherheitsgas sowie die Verwendung von Pyrotechnik oder anderen brennbaren Materialien ist genehmigungspflichtig, muss rechtzeitig, jedoch spätestens bis eine Woche vor der Abendveranstaltung, angemeldet werden und vom Technischen Ausstellerservice der Messe München in Abstimmung mi den zuständigen Behörden genehmigt werden. Sämtliche Dekorationsmaterialien müssen schwerentflammbar sein (Klasse B1 nach DIN 4102, bzw. Klasse B nach EN 13501-1). Für die Veranstaltung darf ausschließlich die von Ihnen angemietete Fläche genutzt werden. Sämtliche Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden und dürfen nicht durch Aufbauten oder Lagerflächen blockiert werden. Änderungen an der vom Technischen Ausstellerservice genehmigten Standaufplanung (z.B. durch Bestuhlung, Änderung der Fluchtwegeführung innerhalb des Standes) sind rechtzeitig, jedoch spätestens bis eine Woche vor der Abendveranstaltung, mit dem Technischen Ausstellerservice abzustimmen. Der Aufbau von Zelten in den Beschickungshöfen ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung durch den Technischen Ausstellerservice der Messe München möglich. 18.3 ŷ Zutritt für Servicepersonal/Gäste Sollten Sie externes Servicepersonal für Ihre Abendveranstaltung erwarten, bitten wir Sie, auch dieses mit dem von uns versandten Genehmigungsschreiben oder mit einem gültigen Eintrittsticket auszustatten. Am Veranstaltungstag erhält dann das von Ihnen legitimierte Personal ab 16.00 Uhr in den Eingängen die erforderlichen Zutrittsberechtigungen. Sind zu Ihrer Veranstaltung Gäste eingeladen, die das Messegelände erst nach 18.00 Uhr betreten, müssen sich diese mit einer Einladung o.ä. als Gast Ihres Unternehmens legitimieren. Um dem Sicherheits- und Ordnungsdienst die Zutrittskontrolle zu erleichtern, bitten wir um rechtzeitige Zusendung eines Musters dieses personalisierten Einladungsschreibens und einer Namensliste der nach Messeende von außerhalb erwarteten Gäste. ŷ Allgemeine Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH sind Vertragsbestandteil. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH und die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (BayVStättV) zu beachten sind. ŷ Ansprechpartner für Rückfragen Bei Fragen zum organisatorischen Ablauf Ihrer Abendveranstaltungen steht Ihnen die Abteilung Verkehr und Sicherheit jederzeit gerne zur Verfügung: Katja Hartmair Tel. +49 89 949-21214 E-Mail: [email protected] Das Team der Messe München GmbH wünscht Ihnen und Ihren Gästen bereits heute viel Vergnügen und einen erfolgreichen und harmonischen Verlauf Ihrer Abendveranstaltung. Messe München GmbH Abt. Verkehr und Sicherheit Stand: März 2013 19.1 MehrwertsteuerRückerstattungs-Service Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Marion Milde c/o Dr. Jochen M. Schäfer Am Kapellenberg 21 85604 Zorneding Deutschland Tel. +49 8106 3772334 Fax +49 8106 3772329 [email protected] www.vat-refund-services.de Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Senkung Ihrer Messekosten durch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an ausländische Aussteller! – Ausgaben, die Sie als ausländischer Aussteller im Rahmen eines Messeauftrittes bei der Messe München GmbH tätigen, unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Diese Steuern können rückerstattet werden. Das gilt z. B. für Kosten in Bezug auf Standreinigung, Standbewachung, in Deutschland gebuchte Flüge, Taxifahrten, Verpflegung und Getränke für Ihren Messestand, Benzin, Hotels und Restaurants etc. Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ Hinweise Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der Messe München GmbH zustande. Die näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG vereinbart werden. Die Serviceleistung erfolgt durch unseren Vertragspartner, Rechtsanwalt Dr. Jochen Schäfer. – Alle Rechnungen müssen auf Ihre/eine Firma und NICHT auf eine Person ausgestellt werden. Bei Rechnungen über 150,00 EUR muss die Mehrwertsteuer separat in Prozent und als Betrag ausgewiesen werden. – Detailinformationen finden Sie unter www.vat-refund-services.de – Unser Mehrwertsteuer-Rückerstattungs-Service bietet Ihnen folgende Vorteile - Online abrufbare Informationen, Registrierung und Servicedurchführung (soweit praktikabel) - Abwicklung der Erstattung über Rechtsanwaltsanderkonto und Kanzlei, damit erhöhte Sicherheit im Verfahren - Langjährige Erfahrung in diesem Bereich und individuelle Betreuung mit dem Ziel einer Optimierung der Erstattungsbeträge - Honorarzahlung in Höhe von 15% des Erstattungsbetrages (mindestens 99,00 EUR) erfolgt erst nach Eingang des entsprechenden Betrages auf dem Rechtsanwaltsanderkonto. Ort / Datum 19.1 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 19.2 Messeauftrittsberatung und Services für mehr Messeerfolg Seite 1 / 3 productronica 12. – 15. November 2013 Bitte senden an: Meplan GmbH Initiative Messeerfolg Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-28159 www.meplan.com Aussteller Halle / Stand-Nr. Freigelände / Block Ansprechpartner Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort / Land Telefon mit Vor-/ Durchwahl Telefax mit Vor-/ Durchwahl ŷ 1. Messekonzept-Beratung Bitte ankreuzen Beschreibung EUR Messekonzept-Startpaket Sie haben wenig oder keine Messeerfahrung und benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihres Messekonzepts? Die Messeprofis der Initiative Messeerfolg beraten Sie individuell, wie Sie Ihre Messebeteiligung optimal vorbereiten. ab 200,00 Messekonzept-Audit Sie haben bereits Messeerfahrung und möchten hinterfragen, ob und in welchen Bereichen Sie Ihre Messeplanung optimieren können? Die Messeprofis der Initiative Messeerfolg identifizieren im Gespräch mit Ihnen Optimierungspotenzial für Ihr Messekonzept. Schrittweise wird mit Ihnen zusammen ein Messekonzept entwickelt, das den Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens gerecht wird und konsequent auf Ihre Messezielsetzungen ausgerichtet ist. ab 500,00 ŷ 2. Messetraining Bitte ankreuzen Beschreibung EUR Das Trainingsangebot der Initiative Messeerfolg bereitet Ihr Standteam bestmöglich auf die kommunikativen Aspekte Ihrer Messebeteiligung vor. Alle Workshops werden von einem Initiative Messeerfolg zertifizierten Trainier durchgeführt. 19.2 Inhouse-Workshop zur Vorbereitung Ihres Standteams Der Inhouse-Workshop der Initiative Messeerfolg bereitet Ihr Standteam auf die kommunikativen Herausforderungen auf dem Messestand vor. Typische Themen, die im Workshop behandelt werden, umfassen z.B.: – Bedeutung der Messeziele für das Verhalten auf dem Messestand – Kontaktanbahnung mit Besuchern – Gesprächsanbahnung, -führung und -abschluss – Wirkung von Körpersprache auf Besucher – Umgang mit kritischen Situationen – Nachbereitung der Messegespräche Ihr Standteam erlebt anhand praxisorientierter Beispiele, Rollenspielen und weiteren interaktiven Elementen, wie mit Besuchern auf dem Messestand zielgerichtet kommuniziert wird. Die Inhalte und Dauer des Workshops werden an Ihre Zielsetzungen angepasst. Preis nach Absprache Kick-off Training kurz vor Messebeginn Das Kick-off Training der Initiative Messeerfolg gibt Ihrem Standteam kurz vor Messebeginn einen ordentlichen Motivationsschub, Zusammengehörigkeitsgefühl und schafft Lust auf die bevorstehende Messe. Typische Themen, die im Kick-off Training komprimiert behandelt werden: – Potenziale Ihrer Messebeteiligung – Bedeutung Ihrer Messeziele für das Standteam – Messe-Spielregeln – Image und Messebotschaft – Anreize für Mitarbeiter Ihr Standteam erlebt, wie erfolgreich die bevorstehenden Tage werden können und was jeder Einzelne zum Unternehmenserfolg beitragen kann. Die Inhalte und Dauer des Workshops werden an Ihre Zielsetzungen angepasst. Preis nach Absprache Stand: Juni 2012 Messeauftrittsberatung und Services für mehr Messeerfolg 19.2 productronica 12. – 15. November 2013 Seite 2 / 3 ŷ 3. Besuchereinladung Bitte ankreuzen Beschreibung EUR Die Weichen für Messeerfolg werden nicht ausschließlich auf der Messe, sondern insbesondere im Vorfeld gelegt. Mit einem durchdachten und kreativen Einladungsprozess generieren Sie schon vor Messebeginn Aufmerksamkeit und Gesprächstermine. Profitieren Sie von unserer Kreativität und unserem umfangreichen Besuchermarketing-Fundus. Die Macher der Initiative Messeerfolg unterstützen Sie dabei mit folgenden Services für Print-, E-Mail- und Cross-medialen Messeeinladungen: – Adressmaterial für Messeeinladungen an Ihre Zielgruppe – kreative Einladungskonzepte, an die sich Ihre Besucher erinnern – Produktion und Versand Ihrer Besuchereinladung – telefonische Terminvereinbarung mit Ihren Zielgruppen Preis nach Absprache ŷ 4. Terminvereinbarung mit ExpoEasyContact Bitte ankreuzen Beschreibung EUR Einrichtung von ExpoEasyContact für Ihr Unternehmen Mit ExpoEasyContact erleichtern Ihnen alle an der Initiative Messeerfolg teilnehmenden Messen die Terminvereinbarung mit Ihren Besuchern schon vor Messebeginn. Ihre potenziellen Besucher gelangen über Mailings oder Ihre Homepage auf die von Ihnen konfigurierten Online-Terminkalender Ihrer Standmitarbeiter oder Unternehmensbereiche. In der Terminübersicht können Besucher ihre Wunschtermine wählen und diese bei Ihnen anfragen. ExpoEasyContact lässt sich flexibel in Ihre Messekommunikation einbinden und ermöglicht den automatisierten Versand von Terminbestätigungen und Online-Gutscheinen für ein Tagesticket. Generieren Sie zusätzliche qualifizierte Messekontakte für Ihr Unternehmen und vereinfachen Sie Ihre Terminkoordination sowie Kapazitätenplanung! ab 99,00 ŷ 5. Leadmanagement und Kontakterfassung Bitte ankreuzen Beschreibung EUR Visitenkarten-Scanner Miete eines Visitenkartenscanners inkl. Software für die Dauer der Messe 99,00 LeadSuccess Leadmanagement-Software Erfassung und Digitalisierung der Kontaktdaten Ihrer Besucher und Gesprächsnotizen. LeadSuccess liefert Ihnen in Tabellenform eine saubere Datenbasis für Ihre Follow-up Maßnahmen. Per Mouseclick sehen Sie jederzeit, wie erfolgreich Ihre Messebeteiligung ist. – Basic-Package (inkl. Software und Visitenkartenscanner) 349,00 – Premium-Package (inkl. Software, Visitenkartenscanner, Gesprächsprotokollscanner, Notebook-Installation) 990,00 Dankesschreiben Versendung von E-Mail-Dankesschreiben an Messebesucher. Mit einer schnellen Reaktion auf Ihre Standbesucher verlängern Sie den positiven Eindruck, den Sie im Gespräch hinterlassen haben und setzen sich von Ihren Mitbewerbern ab. Basis-Paket: – Entwurf eines Dankesschreibens – Versendung des personalisierten Dankesschreibens per E-Mail an Ihre Besucher ab 200,00 ŷ 6. Evaluation des Messeerfolgs Bitte ankreuzen 19.2 Beschreibung EUR Mystery Visits – Analyse der Servicequalität Die Servicequalität Ihrer Standmitarbeiter beeinflusst Ihren Messeerfolg maßgeblich. Als interessierte Messebesucher beobachten die Mystery Visitor der Initiative Messeerfolg Ihr Standgeschehen und nehmen daran teil. Dabei werden unterschiedliche Aspekte wie z.B. Dauer bis zur Kontaktaufnahme, Gesprächsinitiative, allgemeines Verhalten, Körpersprache, Gesprächsführung und die Informationsvermittlung Ihres Standpersonals ebenso wie die Einhaltung von Kommunikationsvorgaben untersucht. Die Ergebnisse der Mystery Visits enthalten konkrete Handlungsempfehlungen für die Schulung Ihres Standteams und können noch während der Messelaufzeit zur Motivationssteigerung Ihrer Mitarbeiter eingesetzt werden. Inhalt und Umfang der Mystery Visits werden an Ihre Zielsetzungen angepasst. ab 290,00 Messestand-Feedback Für eine objektive Betrachtung und strukturierte Bewertung Ihres eigenen Messestandes fehlt Ihnen häufig die Zeit während der Messe. Messestand-Spezialisten der Initiative Messeerfolg geben Ihnen Feedback zu Ihrem Messeauftritt. Die Analyse Ihres Standes erfolgt mittels eines umfangreichen Kriterienkatalogs in den Bereichen Funktionalität, Gestaltung und Kommunikation und stellt Entwicklungspotenziale für Folgeveranstaltungen heraus. Inhalt und Umfang des Messestand-Feedbacks werden an Ihre Zielsetzungen angepasst. ab 290,00 Stand: Juni 2012 19.2 Messeauftrittsberatung und Services für mehr Messeerfolg productronica 12. – 15. November 2013 Seite 3 / 3 Benchmark-Analyse Die objektive Analyse des eigenen Messestandes lässt sich im Rahmen einer Benchmark-Analyse auch auf die Messeauftritte Ihrer Marktbegleiter ausweiten. So erhalten Sie strukturiertes Feedback, wie sich Ihr Unternehmen im direkten Vergleich zum Marktumfeld präsentiert. Die gewonnenen Erkenntnisse bieten Ihnen Markttransparenz und unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen bei Folgeveranstaltungen noch besser zu positionieren. Inhalt und Umfang der Benchmark-Analyse werden an Ihre Zielsetzungen angepasst. ab 290,00 Besucherzählung Eine Zählung der Messestandbesucher bietet sich an, wenn Ihr Stand so groß ist, dass Sie nicht mit allen Standbesuchern Gespräche führen können. In diesem Fall wirkt Ihr Messeauftritt auf deutlich mehr Besucher, als die Auswertung Ihrer Messeleads vorgibt. Die Besucherzählung der Initiative Messeerfolg ermittelt die gesamte Frequentierung Ihres Standes (Brutto-Aufmerksamkeit) und zeigt Ihnen Besucherströme nach Tagen sowie Tageszeiten auf. Darüber hinaus erlangen Sie Erkenntnisse über die Zulaufwege zu Ihrem Messestand und erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Planung und Einteilung des Messestandteams. ab 590,00 Besucherbefragungen Wie beurteilen die Standbesucher Ihren Messeauftritt? Konnten Sie die Erwartungen Ihrer Zielgruppen erfüllen? Wie zufrieden ist Ihre Zielgruppe mit Ihrer Servicequalität? Wird Ihr Unternehmen von Ihren Besuchern so wahrgenommen, wie Sie es geplant haben? Diese und viele weitere Fragen zur Besucherzufriedenheit, Besucherstruktur, Besucherverhalten und Investitionsabsichten lassen sich mit einer Besucherbefragung der Initiative Messeerfolg beantworten. Vor-Ort-Befragung Die Befragung wird von geschulten Interviewern auf Ihrem Messestand während der Messelaufzeit durchgeführt. Das MarktforschungsTeam der Initiative Messeerfolg berät Sie bei der Erstellung des Fragebogens, programmiert die Befragung auf mobile Endgeräte, führt die Befragung auf Ihrem Messestand durch und wertet die Ergebnisse statistisch aus. In einer Präsentation werden die Analyseergebnisse zusammengefasst und Ihnen persönlich präsentiert. Preis nach Absprache Online-Befragung Mit Onlinebefragungen der Initiative Messeerfolg generieren Sie nach Messeende bei Ihren Besuchern Feedback zu Einstellungen, Zielsetzungen und Zufriedenheit. Das Markforschungsteam der Initiative Messeerfolg berät Sie bei der Erstellung des Fragebogens, programmiert die Befragung in einem Online-Befragungstool, führt die Befragung auf Wunsch für Sie durch und wertet die Ergebnisse statistisch aus. In einer Präsentation werden die Analyseergebnisse zusammengefasst und Ihnen persönlich präsentiert. Ort / Datum 19.2 Basis-Paket: – Auswahl von Fragen aus dem Initiative Messeerfolg Fragenpool – Programmierung des Fragebogens – Auswertung der Befragungsergebnisse und telefonische Präsentation der Ergebnisse 790,00 Option E-Mail-Versand: – Leistungen des Basis-Pakets – Versendung des Links in einem Anschreiben an Ihre Besucher 190,00 Option Benchmarking: – Leistungen des Basis-Pakets – Vergleich Ihrer Befragungsergebnisse mit einer Messe-Befragungsdatenbank mit mehr als 100.000 Vergleichsdaten 320,00 Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012 TECHNISCHE RICHTLINIEN Messe München GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 1.1. 1.2. 1.2.1. 1.2.2. Hausordnung Öffnungszeiten Auf- und Abbauzeiten Veranstaltungslaufzeit 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1. 2.2. 2.2.1. 2.2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 3. 3.1. 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. 3.1.5. 3.1.6 3.2. 3.3. 4. 4.1. 4.2. 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 4.2.4. 4.3. 4.4. 4.4.1. 4.4.1.1. 4.4.1.2. 4.4.1.3. 4.4.1.4. 4.4.1.5. 4.4.1.6. 4.4.1.7. 4.4.1.8. 4.4.1.9. 4.4.1.10. 4.4.1.11. 4.4.2. 4.4.3. 4.4.4. 4.5. 4.5.1. 4.5.2. 4.6. 4.7. 4.7.1. 4.7.2. 4.7.3. 4.7.4. 4.7.5. 4.7.5.1. 4.7.5.2. 4.7.6. 4.7.7. 4.8. 4.8.1. 4.8.2. 4.8.3. 4.8.4. 4.9. 4.9.1. 4.9.2. 4.9.3. 4.9.4. 4.9.5. 4.9.6. 4.10. Verkehrsordnung Rettungswege Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Sicherheitseinrichtungen Standnummerierung Bewachung Evakuierung Technische Daten und Ausrüstung der Hallen und des Freigeländes Hallendaten Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Druckluft-, Elektro-, Gas- und Wasserversorgung Kommunikationseinrichtungen Sprinkleranlagen Heizung, Lüftung Störungen Freigelände Durchfahrtshöhen Standbaubestimmungen Standsicherheit Standbaugenehmigung Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten Fahrzeuge und Container Beseitigung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten Haftungsumfang Bauhöhen Brandschutz Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen Standbau- und Dekorationsmaterialien Ausstellung von Kraftfahrzeugen Explosionsgefährliche Stoffe, Munition Pyrotechnik Verwendung von Ballons, Luftschiffen und sonstigen Flugobjekten Nebelmaschine Aschenbehälter, Aschenbecher Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter Spritzpistolen, Nitrolacke,Reinigungsmittel, Lösungsmittel Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme Leergut Standüberdachung Glas und Acrylglas Aufenthaltsräume Ausgänge, Rettungswege, Türen Ausgänge, Rettungswege Türen Podeste, Leitern, Aufstiege, Stege Standgestaltung Erscheinungsbild Prüfung der Mietfläche Eingriff in die Bausubstanz Hallenfußböden Abhängungen von der Hallendecke Bereitstellung von Befestigungspunkten Anbringung von Gegenständen an den Befestigungspunkten Standbegrenzungswände Werbemittel/Präsentationen Freigelände Prüfung der Mietfläche Aufbau Abbau Sonstige Regelungen Zweigeschossige Bauweise Bauanfrage Bauhöhe, Auflagen zur Standflächenüberdachung, Höhe der Standinnenräume, Mindestabstände Nutzlasten/Lastannahmen Rettungswege/Treppen Baumaterial Obergeschoss Abbau der Stände 5. 5.1. 5.1.1. 5.2. 5.3. 5.3.1. 5.3.2. 5.3.3. 5.3.4. 5.3.5. 5.4. 5.4.1. 5.4.2. 5.5. 5.5.1. 5.5.2. 5.5a 5.5a.1. 5.5.a.2. 5.5.b 5.6. 5.6.1. 5.6.2. 5.6.2.1. 5.6.2.2. 5.6.2.3. 5.6.3. 5.6.3.1. 5.6.3.2. 5.6.3.3. 5.6.3.4. 5.6.4. 5.6.5. 5.7. 5.7.1. 5.7.2. 5.7.3 5.8. 5.9. 5.10. 5.10.1. 5.10.2. 5.10.3. 5.10.4. 5.11. 5.12. 5.13. 5.14. 5.15. 6. 6.1. 6.1.1. 6.1.2. 6.1.3. 6.1.4. 6.2. 6.2.1. 6.2.2. 6.3. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften, Versorgung Allgemeine Vorschriften Schäden Einsatz von Arbeitsmitteln Elektroinstallation Anschlüsse Standinstallation Montage- und Betriebsvorschriften Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsbeleuchtung Wasser- und Abwasserinstallation Anschlüsse Standinstallation Druckluftinstallation Anschlüsse Standinstallation Gasinstallation Anschlüsse Standinstallation Informations- und Kommunikationsdienstleistungen Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen Maschinengeräusche Geräte- und Produktsicherheit Schutzvorrichtungen Prüfverfahren Betriebsverbot Druckbehälter Abnahmebescheinigung Prüfung Leihgeräte Überwachung Abgase und Dämpfe Abgasanlagen Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten Druckgas Flüssiggas Brennbare Flüssigkeiten Gefahrstoffe Versammlungsräume/ Szenenflächen Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Röntgenanlagen und Störstrahler Laseranlagen Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Felder Krane, Stapler, Ausstellungsgut, Verpackungsgut, Warensendungen Musikalische Wiedergaben Getränkeschankanlagen Lebensmittelüberwachung Belästigungen durch Ausstellungsgut Umweltschutz Abfallwirtschaft Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle Mitgebrachte Abfälle Entgelte Wasser, Abwasser, Bodenschutz Öl-, Fettabscheider Reinigung/Reinigungsmittel Umweltschäden 1. Vorbemerkungen Die Messe München GmbH – MMG – hat für die stattfindenden Messen und sonstigen Veranstaltungen Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern/Veranstaltern optimale Gelegenheit zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Die Technischen Richtlinien sind Vertragsbestandteil der Verträge, die die MMG mit ihren Ausstellern, Veranstaltern, Servicefirmen, Standbaufirmen und Dienstleistern schließt. Diese Aussteller, Veranstalter, Servicefirmen und Dienstleister stehen dafür ein, dass sich alle ihre Vertragspartner, die auf dem Messegelände tätig sind oder sich dort aufhalten, an diese Technischen Richtlinien halten. Die MMG kann von jedem, der auf dem Messegelände tätig ist oder sich dort aufhält, die Einhaltung der Technischen Richtlinien verlangen. Bei Messen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen, die ein anderer Veranstalter als die MMG ausrichtet, ist neben der MMG der Veranstalter berechtigt und verpflichtet, von seinen Kunden und deren Vertragspartnern die Einhaltung der Technischen Richtlinien zu verlangen. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Mit den zuständigen Bauaufsichtsämtern der Landeshauptstadt München als örtliche Ordnungsbehörden für Messeaufbau und Messeabnahme sind die Brandschutz-, Bauordnungs- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die MMG behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen und bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Die MMG ist berechtigt, zur Sicherheit und zum Standbau Anordnungen zu treffen, die über die in den Technischen Richtlinien enthaltenen Bestimmungen hinausgehen. Die Bestellformulare für Ausstellerservices werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt; diese sind auszufüllen und spätestens bis zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Terminen zurückzusenden. In Abhängigkeit von der Veranstaltungskonzeption besteht auch die Möglichkeit, elektronische Bestellungen über das im Internet bereitgestellte Online-Bestellsystem zu tätigen. Bestellungen bedürfen der Annahme. Die Annahme kann auch stillschweigend – durch Erbringung der bestellten Leistung – erklärt werden. Auf die Annahme der Bestellung besteht kein Anspruch, soweit sich nicht ein solcher aus dem Gesetz ergibt. Die Annahme der Bestellung kann insbesondere gegenüber Ausstellern/Veranstaltern verweigert werden, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der MMG z.B. aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben. Außerdem behält sich die MMG vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in den Bestellformularen für Ausstellerservices auf die Entgelte zu erheben. Nach der Standzuteilung werden die Aussteller durch Rundschreiben über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Messe unterrichtet. Diese Technischen Richtlinien sind mit den Messegesellschaften Deutsche Messe AG Hannover Koelnmesse GmbH Leipziger Messe GmbH Messe Berlin GmbH Messe Düsseldorf GmbH Messe Frankfurt GmbH Messe München GmbH Messe Nürnberg GmbH besprochen und in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst. Im Übrigen behält sich die MMG Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. 1.1. Hausordnung Das Messegelände ist ein Privatgelände. Eigentümer ist die Messe München GmbH – MMG –, Messegelände, 81823 München, Tel. (089) 949-01. Sie übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus. Im gesamten Messegelände sowie auf den messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sinngemäß. Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. In den Hallen darf stets nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden; diese Regelung gilt während der Veranstaltungen auch für das übrige Messegelände. Das Befahren der Hallen ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Vorhandene Versorgungsanschlüsse und sonstige tech. Infrastruktur dürfen hierbei nicht beschädigt werden. Die festgelegte Belastbarkeit der Hallenböden sowie die Höhe und Breite der Tore sind zu beachten. Während des Be- und Entladens ist der Motor abzustellen. Das Abstellen von Fahrzeugen in den Hallen ist grundsätzlich verboten. Die MMG behält sich das Recht vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen das Befahren der Hallen zu untersagen. Auf Fußgänger ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Gesperrte Wege und Grünflächen dürfen nicht befahren werden. Wohnmobile und Wohnwagen dürfen zum Zwecke der Übernachtung nicht ins Messegelände verbracht werden. Flächen, die von der MMG veranstaltungsbezogen als Campingplatz ausgewiesen werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Im gesamten Messegelände besteht außer auf den gesondert ausgewiesenen Flächen absolutes Halteverbot. Die MMG behält sich das Recht vor, in den Halteverbotszonen oder in sonstiger Weise widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und sonstiges Voll-/Leergut jeder Art auf Kosten und Gefahr des Verursachers, Halters bzw. Besitzers zu entfernen. Ergänzend gelten die Bestimmungen und Einfahrtsregelungen der zur jeweiligen Veranstaltung gültigen Bestellformulare für Ausstellerservices („Wichtige Hinweise“) sowie der Ausstellerinformation Verkehr, die rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn versandt wird. Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln der MMG einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. Die MMG behält sich insbesondere vor, den Zugang der Aussteller bzw. ihrer Standbau- und sonstigen Vertragsfirmen zu den einzelnen Ständen zu regeln. Bei Messen und Ausstellungen wird empfohlen, die gesamte Aufbauzeit zu nutzen, da erfahrungsgemäß an den letzten beiden Aufbautagen das Messegelände überfüllt ist. Ansprüche gegen die MMG bestehen nicht, wenn es wegen Überfüllung des Messegeländes oder infolge von Anordnungen der MMG zur Regelung des Verkehrs auf dem Messegelände bzw. des Zugangs zu den Ständen zu Verzögerungen für den Aussteller, seine Standbau- oder sonstigen Vertragsfirmen kommen sollte. 2.2. Rettungswege )HXHUZHKUEHZHJXQJV]RQHQ+\GUDQWHQ Die gekennzeichneten Feuerwehrbewegungszonen, Rettungswege und Sicherheitszonen müssen ständig freigehalten werden. Sie dürfen insbesondere auch während der Auf- und Abbauzeiten nicht durch abgestellte oder parkende Kraftfahrzeuge oder durch die Lagerung von Ausstellungsgut, Bau-, Verpackungsmaterial o.ä. eingeengt werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf Feuerwehrbewegungszonen, Rettungswegen oder Sicherheitszonen abgestellt sind, können kostenpflichtig entfernt werden. Für dabei auftretende Sachschäden haftet die MMG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hydranten in den Hallen und im Freigelände dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden. 2.2.2. Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Sämtliche in den Hallenplänen festgelegten Ausgänge und Gänge der Hallen sind in voller Breite freizuhalten. Sie dienen im Notfall als Rettungswege und dürfen deshalb nicht durch abgestellte oder hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Die Türen im Zuge von Rettungswegen müssen von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Die Ausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder in sonstiger Weise unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden. Informationsstände, Tische und sonstiges Mobiliar dürfen nur in einem ausreichenden Sicherheitsabstand von Zu- und Ausgängen bzw. Treppenraumzugängen aufgestellt werden. Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für alle Personen, die das Privatgelände der MMG betreten oder befahren. Sie ist an den Zugängen zum Messegelände sichtbar angebracht. Die festgelegten Hallengänge dürfen nicht überbaut oder in welcher Weise auch immer beeinträchtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die MMG dem Aussteller gestattet hat, zu einem Hallengang gehörige Flächen in seine Standgestaltung einzubeziehen. Solche Flächen sind optisch so zu gestalten, dass sie als zu einem Hallengang gehörige Flächen erkennbar sind. 1.2. Öffnungszeiten 2.3. Sicherheitseinrichtungen 1.2.1. Auf- und Abbauzeiten Sprinkleranlagen, Feuermelder, Notrufsäulen, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen sowie die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten festgelegt werden. Am letzten Aufbautag ist der konstruktive Standbau bis 18.00 Uhr, der dekorative Standbau bis 20.00 Uhr abzuschliessen. Angrenzende Gangflächen sind am letzten Aufbautag ab 18 Uhr freizuhalten. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Erlaubnis der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zulässig. 1.2.2. Veranstaltungslaufzeit Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss verschlossen. Die MMG behält sich Sonderregelungen vor. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice. 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1. Verkehrsordnung Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen aller Art geschieht auf eigene Gefahr und ist nur mit entsprechender Erlaubnis, gültiger Einfahrtsgenehmigung oder gültigem Parkausweis gestattet. Während der Veranstaltung ist das Befahren des Messegeländes sowie das Abstellen von Fahrzeugen im Messegelände grundsätzlich untersagt. Die MMG kann hiervon Ausnahmen machen und entsprechende Park- oder Einfahrtserlaubnisse erteilen. Die MMG ist berechtigt, die Erteilung von Park- oder Einfahrtserlaubnissen von der Zahlung eines Entgeltes abhängig zu machen. Die Park- oder Einfahrtserlaubnis ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des entsprechenden Fahrzeuges anzubringen. Die Regelungen, die sich aus den Park- oder Einfahrtserlaubnissen ergeben, sind strikt einzuhalten. Park- oder Einfahrtserlaubnisse sind auf Anforderung des zur Verkehrsordnung und Verkehrslenkung eingeteilten Personals der MMG oder des Bewachungspersonals jederzeit zurückzugeben. Die Park- bzw. Einfahrtserlaubnis gilt nur für das Fahrzeug, für das sie ausgestellt ist. Die MMG ist berechtigt, für die Einfahrt ins Messegelände eine Kaution zu erheben und die maximale Aufenthaltszeit zu befristen. Bei Überschreitung der festgesetzten Aufenthaltszeit verfällt die hinterlegte Kaution. Diese Regelung gilt während der Auf- und Abbauzeit sowie in den Fällen, in denen die MMG das Befahren des Messegeländes während der Veranstaltungszeit gestattet. 2.4. Standnummerierung Alle Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern gekennzeichnet, die nicht ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters entfernt werden dürfen. 2.5. Bewachung Die MMG bzw. der von ihr für das Messegelände zugelassene Sicherheits- und Ordnungsdienst sorgt für Wachen an den Toren und in den Hallen. Die MMG übernimmt keine Gewähr für eine lückenlose Bewachung und Kontrolle des Messegeländes. Die MMG ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Die Bewachung des Standes, des Ausstellungsguts und der sonstigen auf dem Stand befindlichen Gegenstände ist nicht Aufgabe der MMG. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. Standwachen dürfen nur durch den von der MMG für das Messegelände zugelassene Sicherheits- und Ordnungsdienst gestellt werden. Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut und die sonstigen von den Ausstellern eingebrachten Gegenstände bestehen. Wertvolle bzw. leicht bewegliche Gegenstände sollten nachts stets unter Verschluss genommen werden. 2.6. Evakuierung Aus Sicherheitsgründen, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, kann die Schließung von Räumen, Gebäuden, Hallen und/oder Ausstellungsbereichen im Freien und deren Räumung von der MMG angeordnet werden. Der Aussteller hat seine Mitarbeiter über dieses Verfahren zu informieren. Er hat, soweit durch Gesetz vorgeschrieben oder von der Behörde bzw. der MMG angeordnet, eigene Räumungspläne zu erstellen und bekannt zu machen. Er trägt dafür Sorge, dass im Ereignisfall sein Stand geräumt wird. 3. Technische Daten und Ausrüstung der Hallen und des Freigeländes 3.1. Hallendaten Die Hallen besitzen eine Bruttoausstellungsfläche von jeweils: A1-A6, B1-B6 C1 – C4 B0 ca. 11.000 m2 ca. 10.000 m2 ca. 3.500 m2 Die Versorgung der Stände mit Strom-, Wasser/Abwasseranschlüssen erfolgt im Freigelände aus Bodenanschlusspunkten. Wasser: max. DN 40/ min. 3,5 bar Abwasser: max. DN 100 Elektroversorgung: 50 W/m2 Die Versorgung der Stände mit Telefon, Telefax, Daten- und Antennenanschlüssen erfolgt im Freigelände aus Bodenanschlusspunkten. Anschlusstechnik RJ 45 bzw. E 2000 bei Lichtwellenleiter-Anschlüssen. Hallentormaße 3.3. Durchfahrtshöhen Die Hallen sind (ausgenommen die Halle B0) befahrbar und verfügen hierfür über jeweils mindestens 6 Tore mit den Abmessungen 4,50 m x 4,50 m. Die Halle B0 verfügt über ein Tor mit den Abmessungen 12,50 x 4,00 m. Die Durchfahrtshöhe der Tore zu den Beschickungshöfen beträgt ca. 5,00 m. Der Verbindungstunnel Ost hat eine Durchfahrtshöhe von 4,30 m und der Verbindungstunnel West eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m. Höhen der Hallen 4.1. Standsicherheit Alle Hallen (ausgenommen die Halle B0 im ICM und die nördliche Stirnseite der Hallen C1-4) sind stützenfrei. Sämtliche Hallen sind mit einer Sprinkleranlage ausgestattet. Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Die Standsicherheit muss für jeden Bauzustand (Aufbau, Änderung, Abbau) gewährleistet sein. Die lichte Höhe der Hallenlängswand zwischen den Einfahrtstoren beträgt ca. 5,70 m (Ausnahme B6Hochhalle ca. 7,80 m). Die lichte Höhe im Hallenseitenbereich beträgt ca. 10,75 m (Ausnahme B6-Hochhalle ca. 15,25 m). Die Hallenhöhe im Mittelbereich beträgt ca. 11,50 m (Ausnahme B6-Hochhalle ca. 16,00 m). Die lichte Höhe der Halle B0 beträgt im Hallenrandbereich ca. 4,00 m und im Hallenmittelbereich ca. 4,20 m. Die lichte Höhe der nördlichen Stirnseite der Hallen C1-4 beträgt ca. 4,50 m. Abhängepunkte sind in allen Hallen vorhanden. Die maximale Belastung pro Abhängepunkt beträgt 100 kg (1 kN) lotrecht. Belastbarkeit der Hallenböden Der Hallenboden besteht aus Gussasphalt. Die maximal zulässige Bodenbelastung in allen Hallen beträgt 5 t/m2 (50 kN/m2). Eine Lkw-Belastung bis 60 t (600 kN) ist zulässig. Die zulässige Staplerbelastung beträgt 14 t (140 kN). Die maximale Punktlast auf einer Grundfläche von 30 cm x 30 cm (Abstand ca. 1,5 m) beträgt 5 t (50 kN; Bodenpressung 500kN/m²). Die Punktlast gilt jedoch nicht für die Spartenkanalabdeckung. Der Boden der Halle B0 besteht aus Parkett. Die maximal zulässige Bodenbelastung beträgt 2 t/m2 (20 kN/m2). Die maximale Punktlast beträgt 8 t/m2 (80 kN/m2). Die Punktlast gilt jedoch nicht für die Spartenkanalabdeckung. Für die Angaben zu den Eingangsbauwerken (Bodenbelastung max. 1 t/m2 (10 kN/m2) im Erdgeschoss) kontaktieren Sie bitte die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice. 3.1.1. Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Für die allgemeine Beleuchtung der Hallen sorgt die MMG. Die allgemeine künstliche Beleuchtung in den Hallen zur Messelaufzeit beträgt ca. 50 Lux/m2 (Messung: 1,00 m über dem Hallenfußboden). In jeder Halle gibt es Tages- und Kunstlicht. Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände: Netzart: TN-S-System Wechselstrom 230 Volt (± 10%)/50 Hz Drehstrom 3 x 400 Volt (± 10%)/50 Hz 3.1.2. Druckluft-, Elektro-, Gas- und Wasserversorgung Die Druckluft-, Elektro-, Gas- und Wasserversorgung der Stände erfolgt in den Hallen aus den Versorgungskanälen im Hallenboden im Abstand von ca. 5,00 m (bzw. ca. 4,50 m für die Hallen C1-C4 und ca. 4,85 m für die Halle B0); in der Halle B0 besteht keine Möglichkeit der Gasversorgung. Maße der Spartenkanalabdeckung ca. 43 cm x 43 cm, (Breite des Spartenkanals ca. 35 cm). Die Halle C1 verfügt zusätzlich über zwei Spartenkanäle in Hallenlängsrichtung. Elektroversorgung 200 W/m2 Wasseranschluss mit DN 25/min. 3,5 bar Abfluss DN 100 Anschluss für Sprinkler DN 50, Anschlüsse in jedem zweiten Kanal vorhanden Druckluftanschluss DN 50/min. 10 bar, Anschluss in jedem zweiten Kanal vorhanden Gasanschluss DN 25/20 mbar 3.1.3. Kommunikationseinrichtungen Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und Antennenanschlüssen erfolgt in den Hallen aus Bodenanschlusspunkten. Anschlusstechnik RJ 45 bzw. E 2000 bei Lichtwellenleiter-Anschlüssen. 4. Standbaubestimmungen Für die statische Sicherheit der Stände ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, Standbauten, Exponate, Werbeträger etc. auf Kosten des Ausstellers auf ihre Stand- und Verkehrssicherheit zu überprüfen oder von Sachverständigen überprüfen zu lassen, sofern begründete Zweifel bestehen, dass die Stand- oder Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist, auch wenn zuvor eine Genehmigung erteilt worden ist. Standaufbauten in den Hallen mit einer Höhe von mehr als 4,00 m müssen eine Standsicherheit für einen Staudruck von 0,125 kN/m2 („Hallenwind“) haben. Auf Verlangen der MMG ist ein statischer Nachweis zu erbringen. Standaufbauten im Freigelände sind für die entsprechenden Wind- und gegebenenfalls Schneelasten zu bemessen. (Lastannahmen für Podeste siehe Punkt 4.6, für zweigeschossige Stände s. Punkt 4.9.3) Die Sicherung von Standbauten durch Abhängungen von der Hallendecke ist nicht zulässig (Zur Anbringung von Gegenständen an Befestigungspunkten siehe Punkt 4.7.5.2.). 4.2. Standbaugenehmigung Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen, soweit sie eine Grundfläche von nicht mehr als 100 m2 haben und nicht höher sind als 3,00 m, nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Auf Wunsch bietet die MMG dem Aussteller an, die (in zweifacher Ausführung) eingereichten Standbaupläne zu prüfen. Alle anderen Standbauten (insbesondere Stände ab einer Grundfläche von mehr als 100 m2 oder einer Höhe von mehr als 3,00 m, mehrgeschossige Stände (s. Punkt 4.9.), mobile Stände; Stände mit Brücken, Treppen, Kragdächern, Galerien, geneigte Wände etc.) und Bauten im Freigelände (s. Punkt 4.8.) sind genehmigungspflichtig. Sofern 200 oder mehr Sitzplätze vorgesehen sind, sind in einem gesonderten Plan (Bestuhlungsplan Maßstab 1:200), der in 3-facher Ausfertigung bei der MMG einzureichen ist, die Gesamtzahl der Sitzplätze sowie die Rettungswege darzustellen, wobei die Breite der Rettungswege nach der größtmöglichen Anzahl der Personen zu bemessen ist, die sich in dem Raum aufhalten können. (Siehe auch Punkt 5.9.). Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Plans ist in der Nähe des Haupteingangs eines jeden Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen. 4.2.1. Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten Jeder Veranstalter, Aussteller, Mieter, Servicepartner oder sonstiger Dienstleister ist verpflichtet zu prüfen, ob von ihm geplante provisorische Ein- oder Aufbauten, gleich ob in den Hallen oder im Freigelände, einer Genehmigung bedürfen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG. Standflächen in den Hallen: Vermaßte Standpläne für eingeschossige Standbauten ab einer Grundfläche von mehr als 100 m2 bzw. ab einer Höhe von mehr als 3,00 m müssen spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices genannten Termin der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG in 2-facher Ausfertigung (Grundriss und Ansichtsskizzen mindestens im Maßstab 1:100) zur Genehmigung vorgelegt werden. Sofern eine Genehmigung erteilt wird, geht ein Exemplar mit dem Genehmigungsvermerk der MMG versehen an den Aussteller/Messebauer zurück. Damit ist die Baufreigabe erteilt. 3.1.5. Heizung, Lüftung Zweigeschossige Standbauten müssen spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices genannten Termin mit dem Vordruck „Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen” bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG beantragt werden. Der Vordruck ist in deutscher Sprache ausgefüllt zusammen mit den im Vordruck geforderten Unterlagen, die ebenfalls in deutscher Sprache erstellt sein müssen, in den geforderten Ausfertigungen bei der MMG einzureichen. Sofern eine Genehmigung erteilt wird, ist der Standbau erst dann freigegeben, wenn das Genehmigungsschreiben an den Aussteller/Messebauer ausgehändigt ist und die statischen Unterlagen an den Aussteller/ Messebauer zurückgegeben worden sind. Für die allgemeine Beheizung und Belüftung der Hallen sorgt die MMG. Alle Hallen sind teilklimatisiert. Standflächen im Freigelände: 3.1.4. Sprinkleranlagen Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Jeder zweite Spartenkanal ist mit einer Sprinklergrundleitung zur Standversorgung versehen. (Hinsichtlich Sprinkleranlagen bei Standabdeckungen siehe Punkt 4.4.2 bzw. 4.9.2) 3.1.6. Störungen Bei Störungen der technischen Versorgung (z.B. Elektro, Wasser, Druckluft, Heizung, Lüftung, Kommunikation usw.) ist unverzüglich die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG zu informieren. Die MMG übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass bei Leistungsschwankungen oder höherer Gewalt Störungen auftreten oder auf Anordnung der Behörden bzw. der Strom-, Wasser- oder Energielieferanten die Lieferung unterbrochen wird. 3.2. Freigelände Freigelände F5-F8 ca. 103.000 m2. Sonderfreifläche F9-13 ca. 150.000 m2. Bodenbelag der Ausstellungsfläche: Schotterrasen (begrüntes Humus-Schottergemisch, partiell mit Splittanteil) Straßenbelag: Asphalt Breite der Fahrstraßen: 8,00 m bzw. 12,00 m Zulässige Bodenbelastung: 50 t/m2 (500 kN/m2) ausgenommen der Bereich der Gleistrasse, für den die zulässige Bodenbelastung geringer ist; Details sind bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zu erfragen. Beleuchtung: 30 Lux/m2 Freigelände N5-N10 ca. 115.000 m2 Zulässige Bodenbelastung: 20 t/m2 (200 kN/m2) Eingeschossige Standbauten im Freigelände ab einer Grundfläche von mehr als 50 m2 bzw. ab einer Höhe von mehr als 5,00 m müssen spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices genannten Termin der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG in 2-facher Ausfertigung (Grundriss und Ansichtsskizzen mindestens im Maßstab 1:100) zur Genehmigung vorgelegt werden. Sofern eine Genehmigung erteilt wird, geht ein Exemplar mit dem Genehmigungsvermerk der MMG versehen an den Aussteller/Messebauer zurück. Damit ist die Baufreigabe erteilt. Mehrgeschossige Standbauten, Sonderkonstruktionen, Räume mit Bestuhlung für 200 oder mehr Personen, abgedunkelte Räume für Projektions-/Filmvorführungen müssen spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices genannten Termin mit dem Vordruck „Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen“ bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG beantragt werden. Der Vordruck ist in deutscher Sprache ausgefüllt zusammen mit den im Vordruck geforderten Unterlagen, die ebenfalls in deutscher Sprache erstellt sein müssen, in den geforderten Ausfertigungen bei der MMG einzureichen. Sofern eine Genehmigung erteilt wird, ist der Standbau erst dann freigegeben, wenn das Genehmigungsschreiben an den Aussteller/Messebauer ausgehändigt und die statischen Unterlagen an den Aussteller/Messebauer zurückgegeben worden sind. Das Aufstellen fliegender Bauten, die nach Art. 72 BayBO einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, ist der Landeshauptstadt München - Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Hauptabteilung IV - Lokalbaukommission - unter Vorlage des Prüfbuches und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen anzuzeigen. Postanschrift: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission Blumenstraße 28 b 80331 München www.muenchen.de 4.4.1.3. Explosionsgefährliche Stoffe, Munition Explosionsgefährliche Stoffe im Sinne des Sprengstoffgesetzes und Munition im Sinne des Waffengesetzes dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden. 3\URWHFKQLN Die Kosten des Standbaugenehmigungsverfahrens (siehe Rückseite des Vordrucks „Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen“) werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Der Umgang mit Pyrotechnik ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Eine Genehmigung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ zu beantragen ist, kann von den zuständigen Sicherheitsbehörden erteilt werden. Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein Anspruch. 4.2.2 Fahrzeuge und Container 4.4.1.5. Verwendung von Ballons, Luftschiffen und sonstigen Flugobjekten Fahrzeuge und Container sind als Ausstellungsgegenstände in den Hallen genehmigungspflichtig (siehe Punkt 4.4.1.2. und 4.4.2.). Fahrbare Ausstellungsstände (Show Trucks, Omnibusse, Trailer etc.) sind, wenn sie eine zusammenhängende Fläche von mehr als 30 m2 bilden, mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Zu einer solchen zusammenhängenden Fläche gehören auch die zwischen zwei fahrbaren Ausstellungsständen befindlichen Flächen, es sei denn, die Abstände zwischen den beiden fahrbaren Ausstellungsständen sind so groß, dass die in der Halle installierten Sprinkler in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt sind. 4.2.3. Beseitigung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen auf Verlangen der MMG geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die MMG berechtigt auf Kosten und Gefahr des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen oder, soweit dies erforderlich sein sollte, die Standbauten zu beseitigen. 4.2.4. Haftungsumfang Sofern der Aussteller bzw. der vom ihm beauftragte Standbauer die vorstehenden Standbaubestimmungen nicht einhält, haftet er für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der Standbaubestimmungen resultieren. Ferner hat der Aussteller bzw. der vom ihm beauftragte Standbauer die MMG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Verletzung der vorstehenden Standbaubestimmungen geltend gemacht werden. 4.3. Bauhöhen Die Normalhöhe für Standbauten und Werbekörper beträgt 3,00 m. Die Aufbauhöhe ist veranstaltungsspezifisch festgelegt und kann entweder den Besonderen Teilnahmebedingungen oder den „Wichtigen Hinweisen“ in den jeweils gültigen Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen oder beim zuständigen technischen Veranstaltungsteam erfragt werden. Die Verwendung von Ballons, Luftschiffen und sonstigen Flugobjekten ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG. Sofern die Genehmigung erteilt wird, dürfen die Ballons und Luftschiffe nur mit nicht brennbaren und ungiftigen Gasen befüllt werden. Die Ballons und Luftschiffe müssen sich innerhalb der Standgrenzen befinden; die maximale Standbauhöhe und Höhe für Werbematerialien ist einzuhalten. 4.4.1.6. Nebelmaschine Der Einsatz von Nebelmaschinen ist mit der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG abzustimmen. 4.4.1.7. Aschenbehälter, Aschenbecher Sofern für den Ausstellungsstand oder Teile desselben kein ausdrückliches Rauchverbot angeordnet ist, muss für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschenbehältern aus nichtbrennbarem Material und für deren regelmäßige Entleerung in nichtbrennbare, dicht schließende Behälter Sorge getragen werden. 4.4.1.8. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter In den Ständen dürfen keine Abfall-, Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. In den Ständen anfallende Abfall-, Wert- und Reststoffe sind regelmäßig, spätestens am Abend eines jeden Veranstaltungstages in geeignete Behältnisse einzufüllen, die dem Aussteller auf Anfrage von der MMG gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, und zur Entsorgung an die zum Gang gelegene Standgrenze zu stellen. Leicht brennbare Werkstoffe wie Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dgl. sind in verschlossenen Behältern unterzubringen und täglich, bei größerer Anhäufung auch mehrmals täglich, zu entfernen. Die ausgegebenen Abfall-, Wert- und Reststoffbeutel werden am Abend eines jeden Veranstaltungstages von der Reinigungsfirma entfernt. Die von der MMG festgelegte Höhenbegrenzung darf beim Standaufbau nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der MMG überschritten werden. Weitergehende Informationen zur Abfallentsorgung siehe auch Punkt 6 „Umweltschutz“ sowie in den Bestellformularen für Ausstellerservices, Vordruck „Abfallentsorgung“. Exponate unterliegen dieser Beschränkung grundsätzlich nicht, sind aber der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, im Vorfeld anzuzeigen. 4.4.1.9 Spritzpistolen, Nitrolacke, Reinigungsmittel, Lösungsmittel 4.4. Brandschutz Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung lösungsmittelhaltiger Stoffe und Farben ist verboten. 4.4.1. Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen 4.4.1.10. Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme 4.4.1.1. Standbau- und Dekorationsmaterialien Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten müssen vor Arbeitsbeginn angezeigt und schriftlich bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, beantragt werden. Dabei ist die Umgebung gegen möglichen Funkenflug zu schützen. Fugen und Ritzen sind mit geeigneten, nichtbrennbaren Stoffen abzudichten. Im Stand ist mind. ein für die Brandklasse C geeigneter und zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN3 bereitzuhalten. Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen während der Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahmebewilligung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ zu beantragen ist, kann von der Branddirektion München erteilt werden. Auf die Erteilung der Ausnahmebewilligung besteht kein Anspruch. Leichtentflammbare, brennend abtropfende, abschmelzende, toxische Gase oder stark rauchbildende Materialien dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung im Brandfall stark rußender Kunststoffe (z.B. Polystyrol, PU-Schäume, Styropor usw.) ist nicht zulässig. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit im eingebauten Zustand ist zu erbringen. Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501-1 mind. schwerentflammbar sein. Die MMG kann die nachträgliche Herstellung der Schwerentflammbarkeit von Dekorationsmaterialien nur dann zulassen, wenn dies in Absprache mit der Branddirektion München mit einem geeigneten und zugelassenen Flammschutzmittel sowie unter Beachtung der Verarbeitungshinweise geschieht. Die Zustimmung der MMG kann insbesondere von den zu berücksichtigenden Brandlasten abhängig gemacht werden. 4.4.1.11. Leergut In Teilbereichen dürfen normalentflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese durch den Einbau ausreichend gegen Entflammen geschützt sind. Ein Prüfzeugnis über die Baustoffklasse des eingesetzten Materials kann gefordert werden. Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2,5 m vom Fußboden entfernt sein. Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann. Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen und Packmittel) in den Hallen (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Standes) und in den Ladehöfen ist untersagt. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z.B. nicht brennbar). Standfußbodenbeläge müssen fugendicht verlegt sein. Die MMG ist berechtigt, falls der Aussteller einer Aufforderung zur Beseitigung widerrechtlicher Lagerung nicht nachkommt, die Entfernung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen. Der Einsatz von Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. Bäume und Pflanzen dürfen zu Dekorationszwecken nur verwendet werden, wenn sie frisch geschnitten worden sind. (Die Blätter bzw. Nadeln müssen grün und saftig sein.) Wenn während der Dauer der Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis etwa 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!). Bambus, Ried, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf oder ähnliche Materialien genügen in der Regel nicht den vorgenannten Anforderungen und sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG. Die Leergutlagerung auf dem Messegelände kann über die von der MMG vertraglich verpflichteten Spediteure erfolgen. Dieser Service ist kostenpflichtig. 4.4.2. Standüberdachung Die Hallen der Messe München sind mit einer automatischen Feuerlöschanlage ausgestattet, deren Wirkung durch Standabdeckungen nicht beeinträchtigt werden darf. Standabdeckungen jeder Art sind unabhängig von ihrer Größe bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, schriftlich anzumelden (s. Vordruck in den Technischen Bestellformularen „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“). Alle Standabdeckungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG. Hallen A1-6, B1-6, C1-4: Abfälle sind grundsätzlich umgehend zu entfernen und zu entsorgen bzw. in geeigneten Behältern zu sammeln und der fachgerechten Entsorgung zu zuführen. Standabdeckungen sind mindestens schwer entflammbar (gem. DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1) auszuführen (der Prüfbescheid ist vorzulegen bzw. am Stand bereitzuhalten) und ab einer zusammenhängend überdeckten Fläche von mehr als 30 m2 mit einer Sprinkleranlage zu versehen. 4.4.1.2. Ausstellung von Kraftfahrzeugen In diesem Fall ist für jede angefangenen 12 m2 überdeckter Fläche ein Sprinklerkopf vorzusehen; von der Standabdeckung überspannte Räume/Kabinen sind in den Sprinklerschutz mit einzubeziehen. In den Hallen dürfen Kraftfahrzeuge grundsätzlich weder in Betrieb genommen noch abgestellt werden. Eine Ausnahmebewilligung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ zu beantragen ist, kann von der Branddirektion München erteilt werden. Auf die Erteilung der Ausnahmebewilligung besteht kein Anspruch. In Ausstellungshallen ist der Tankinhalt der Fahrzeuge auf das für das Ein- und Ausfahren notwendige Maß zu reduzieren. Der Treibstofftank ist abzuschließen; auf Verlangen der MMG ist auch die Batterie abzuklemmen. Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen und in eigenen Bauten der Aussteller nicht in Betrieb vorgeführt werden. Bei Vorführungen im Freien müssen sie mit Auspufftöpfen versehen sein. Kraftstoffe dürfen nicht am Stand gelagert werden. Bei Fahrzeugen mit Gasantrieben bzw. Energiegewinnung mit Brennstoffzellen ist auch Punkt. 5.7 zu beachten. Fahrbare Ausstellungsstände (Show Trucks, Omnibusse, Trailer etc.) sind, wenn sie eine zusammenhängende Fläche von mehr als 30 m² bilden, mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Zu einer solchen zusammenhängenden Fläche gehören auch die zwischen zwei fahrbaren Ausstellungsständen befindlichen Flächen, es sei denn, die Abstände zwischen den beiden fahrbaren Ausstellungsständen sind so groß, dass die in der Halle installierten Sprinkler in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt sind. Auf die Sprinkleranlage für Standabdeckungen von mehr als 30 m2 kann unter folgenden Voraussetzungen und nach Zustimmung der Branddirektion München verzichtet werden: • Metallraster- oder Metallgitterdecken Bei der Abdeckung handelt es sich um eine Raster- oder Metallgitterdecke, um Gitterroste oder Lochbleche u.Ä. Nach der Planungs- und Einbaurichtlinie der VdS Schadenverhütung GmbH muss die offene Fläche der gesamten Deckenkonstruktion, einschließlich Lampenfassungen etc., mindestens 70% betragen. Der Öffnungsgrad der Konstruktion muss nachgewiesen werden. • Textile Deckenbespannungen Die Abdeckung ist von der VdS Schadenverhütung GmbH zum horizontalen Einbau unter Sprinklerebenen zugelassen (Weitmaschiges Gitternetz bzw. Stoff mit eingewebtem Schmelzfaden). Die schriftliche Zustimmung der VdS Schadenverhütung GmbH ist der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, vorzulegen; die Einbauvorschriften der VdS Schadenverhütung GmbH sind zu beachten. Zu Abdeckungen im Obergeschoss von zweigeschossigen Ständen siehe Punkt 4.9.6. Halle B0 und Eingänge Nord, Ost, West und Nordwest: Es dürfen nur VdS-geprüfte sprinklertaugliche Gitternetz-Materialien verwendet werden. In der Halle B0 sind Stoffe mit Schmelzsicherung (Smoke-out) nicht zugelassen. Horizontale Abdeckungen in den Eingangsbauwerken dürfen max. 1,00 m breit sein und sind grundsätzlich mit der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, abzustimmen. Weitergehende Informationen über zugelassene Materialien zur Standabdeckung und deren Bezugsquellen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Einbau sprinklertauglicher Stoffe. *ODVXQG$FU\OJODV Es darf nur für den jeweiligen Einsatzzweck geeignetes Sicherheitsglas verwendet werden. Für Konstruktionen aus Glas darf nur Sicherheitsglas verwandt werden. Bitte fordern Sie bei Bedarf unser Merkblatt „ Glas und Acrylglas im Standbau innerhalb von Messehallen“ bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, an oder nutzen Sie den Download-Service auf der Homepage der Messe München (www.messe-muenchen.de/Services/Ausstellerservices/downloads). Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. 4.4.4 Aufenthaltsräume Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume), sind auf in den Hallen gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, die die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten. Haben Standbauten im Freigelände Aufenthaltsräume, die keine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben, oder Räume, die ausschließlich über einen anderen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume), ist in jedem dieser Räume ein unmittelbar ins Freie führender Notausstieg (Fensteröffnung mindestens 60 cm x 100 cm, Brüstungshöhe maximal 110 cm, unvergittert und ohne Hilfsmittel von innen zu öffnen) vorzusehen. Sind die Aufenthaltsräume, die keine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Rettungsweg haben, oder die gefangenen Räume nicht ebenerdig, ist von jedem dieser Räume statt eines ins Freie führenden Notausstiegs eine ins Freie führende Treppe vorzusehen. Gefangene Räume dürfen keine Aufenthaltsräume sein. Beim Bau der Stände wird empfohlen, auf Barrierefreiheit zu achten, so dass Stände und deren Einrichtungen auch für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 4.7.2. Prüfung der Mietfläche Die Mietfläche wird von der MMG auf dem Hallenboden eingemessen und an den Ecken markiert. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich nach der Standzuteilung über Lage und Maß etwaiger Einbauten, insbesondere Feuermelder, Verlauf der Versorgungskanäle, Lüftungssysteme usw. selbst zu informieren und gegebenenfalls den Standbauer zu unterrichten. Die Grenzen der Mietfläche sind unbedingt einzuhalten. (siehe auch Punkt 4.7.4. Hallenböden) 4.7.3. Eingriff in die Bausubstanz Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Durch Standaufbauten und Exponate dürfen keine Hallenteile und technische Einrichtungen belastet werden, die dafür nicht bestimmt sind. Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der Standfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden. Fugen an Hallenwänden, -decken und -fußböden dürfen unter keinen Umständen durch Stemm-, Fundamentierungs- oder ähnliche Arbeiten beschädigt werden. Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen für Standbauten ist nicht gestattet. Die Befestigung von Exponaten durch Bodenverankerungen ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der MMG, Hauptabteilung TAS, möglich. Hierzu sind spätestens zwei Wochen vor Aufbaubeginn die benötigten Bodenverankerungen bei der MMG, TAS, schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sind maßstäbliche Pläne mit Angabe der Lage, Verankerungsart und Bohrungsdurchmesser sowie Anzahl der Verankerungen beizufügen. Die Anzahl der Verankerungen ist auf die unbedingt notwendige Menge zu begrenzen. Ein Anspruch auf das Einbringen und die Nutzung von Bodenverankerungen besteht nicht. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, die zur Verankerung zu verwendenden Materialien vorzuschreiben. Bei Verwendung von nicht genehmigten Materialien und/oder bei Einbringung von Bodenverankerungen ohne schriftliche Genehmigung der MMG wird eine Reparaturkostenpauschale von 90 EUR/Bohrloch zzgl. MwSt. erhoben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die MMG, TAS. 4.7.4. Hallenböden Andernfalls dürfen gefangene Räume von der jeweiligen Nutzungseinheit nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt. Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Mietfläche hinausragen. 4.5. Ausgänge, Rettungwege, Türen Es darf zum Fixieren nur Klebeband verwendet werden, das rückstandsfrei zu entfernen ist. Ansonsten darf der Hallenfußboden weder beklebt noch bestrichen werden. 4.5.1. Ausgänge, Rettungswege Stände mit einer Grundfläche von mehr als 100 m2, einer Fluchtwegslänge von mehr als 10,00 m oder einer Standaufplanung, bei der der Ausgang/Fluchtweg nicht von jedem Punkt aus sichtbar ist, müssen mindestens zwei voneinander getrennte und möglichst weit voneinander entfernte Ausgänge/ Fluchtwege haben. Stände mit einer Grundfläche von bis zu 100 m² benötigen 1 Ausgang mit einer lichten Breite von mindestens 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 100 m² benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten Breite von jeweils 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 200 m² benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten Breite von jeweils 1,20 m. Bei Ständen mit einer Grundfläche von mehr als 400 m² schreibt die MMG, Hauptabteilung TAS, im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die Anzahl der Ausgänge und deren jeweilige lichte Breite vor. Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume), sind auf in den Hallen gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten. (siehe Punkt 4.4.4.). Beträgt innerhalb eines Standes die maximale Fluchtwegslänge zu einem Hallengang mehr als 10,00 m, so ist ein zweiter Ausgang und/oder ein mindestens 2,00 m breiter Gang innerhalb des Standes vorzusehen, der zu einem Hallengang führt. Die Fluchtwege sind nach DIN 4844 zu kennzeichnen. 4.5.2. Türen Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und Ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Versorgungskanäle sind in Hallenquerrichtung im Achsmaßabstand von ca. 5,00 m (C-Hallen ca. 4,50 m, B0 ca. 4,85 m) zwischen den Portalabschnitten vorhanden. Die Halle C1 verfügt neben den Spartenkanälen in Hallenquerrichtung zusätzlich noch über zwei Spartenkanäle in Hallenlängsrichtung. Die Nutzung der Spartenkanäle ist ausschließlich den zuständigen Servicepartnern der MMG vorbehalten. 4.7.5. Abhängungen von der Hallendecke Abhängungen sind nur an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich und nach BGV C1 auszuführen. 4.7.5.1 Bereitstellung von Befestigungspunkten Abhängungen von der Hallendecke und die Bereitstellung von Befestigungspunkten werden ausschließlich von der MMG ausgeführt. Änderungen dieser Abhängekonstruktionen dürfen nur von der MMG durchgeführt werden. Die MMG wird hierzu Fachfirmen als Subunternehmer heranziehen. Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, ein Befestigungspunkt an der gewünschten Position in dem Luftraum oberhalb der Standfläche zur Verfügung gestellt. Der Bestellung (Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices) sind Pläne beizufügen, aus denen die gewünschte Platzierung der Befestigungspunkte einschließlich der Höhenangabe ersichtlich ist. Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Luftraum oberhalb der Standfläche befinden. Bau- und Werbehöhen sind zu beachten. Die MMG prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Realisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte. Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, Codiertüren, Schiebetüren, Hebetüren sowie sonstiger Vorrichtungen, die als Zugangssperren wirken können, ist in Rettungswegen nicht zulässig. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann maximal mit 100 kg lotrecht belastet werden. Die maximale Flächenlast beträgt 5 kg/m2 Standfläche. Abhängungen für schwerere Lasten nur auf Anfrage. 4.6. Podeste, Leitern, Aufstiege, Stege 4.7.5.2 Anbringung von Gegenständen an den Befestigungspunkten Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen, sind mit Brüstungen zu umwehren. Diese müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Es müssen mindestens ein Obergurt, ein Mittelgurt und ein Untergurt vorhanden sein. Die abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer etc.) an den bestellten Befestigungspunkten dürfen nur von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen unter Beachtung der in Deutschland bzw. der EU geltenden Vorschriften nach dem Stand der Technik angebracht werden. Für ein Podest ab einer Bauhöhe von 0,5 m ist ein statischer Nachweis zu erbringen. Die Podestfläche muss je nach Nutzung gemäß DIN EN 1991-1-1 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA (2010) Tabelle 6.1DE gemäß Kategorie C1 bzw. C 3 ausgelegt werden. Dies entspricht einer Nutzlast von qk= 3 kN/m² für Cafés und Empfangsräume, für Flächen mit großen Menschenansammlungen gelten 5 kN/m². Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im besonderen die BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) die BGV C 1 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung) die BGV D 8 (Winden, Hub- und Zuggeräte) und, sofern einschlägig, die Versammlungsstättenverordnung (VstättV) zu beachten.Seilverbindungen zur Lastaufnahme müssen der DIN 56-921-11 entsprechen; Drahtseilklemmen dürfen nicht verwendet werden. Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein. Leitern, Treppen und Stege müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. 4.7. Standgestaltung 4.7.1. Erscheinungsbild Die Ausstattung und Gestaltung des Standes und der dazu notwendige Aufbau ist Sache des Ausstellers. Der Aussteller hat jedoch dabei den Charakter und das Erscheinungsbild einer jeden Messe und Ausstellung zu berücksichtigen. Die MMG ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen in der Standgestaltung vorzuschreiben. Sie behält sich außerdem vor, bei einzelnen Messeveranstaltungen den Rahmenaufbau in den Besonderen Teilnahmebedingungen vorzuschreiben. Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden, dürfen nicht zur Gestaltung und Ausstattung des Standes verwandt werden. Wände, die an den Besuchergängen gelegen sind, sind durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u.Ä. aufzulockern. Name und Sitz des Ausstellers müssen deutlich sichtbar am Stand angebracht sein. Die den Nachbarständen zugewandten Standseiten sind oberhalb einer Bauhöhe von 2,50 m neutral, weiß, sauber und frei von Installationsmaterial zu halten. Weitergehende Informationen über zugelassene Befestigungsmaterialien entnehmen Sie bitte den Bestellformularen für Ausstellerservices (s. „Merkblatt für Anschlagtechnik“) oder nutzen Sie den Download-Service auf der Homepage der Messe München (www.messe-muenchen.de/Services/Ausstellerservices/downloads). Aus Sicherheitsgründen sind darüber hinaus folgende Bestimmungen zu beachten. Grundsätzlich nicht zulässig sind: – Abhängungen von Standbauteilen sowie Exponaten – Absicherungen von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile bzw. Exponate müssen selbständig sicher stehen) – abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MMG. Das Anbringen der abzuhängenden Gegenstände sowie die Bereitstellung und Befestigung von Lichttechnik-Komplettsystemen etc. kann auch bei der MMG bestellt werden. 4.7.6. Standbegrenzungswände Trennwände können über die Bestellformulare für Ausstellerservices bestellt werden. Die Trennwände und Stützen dürfen vom Aussteller weder verändert noch verarbeitet werden. Der Aussteller haftet im Falle eines Verstoßes für alle dadurch entstehenden Personen- und Sachschäden. 4.7.7. Werbemittel/Präsentationen Stand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen dürfen die vorgeschriebene Bauhöhe nicht überschreiten. Bei Werbeträgern ist ein Abstand von 2,00 m zum Nachbarstand einzuhalten, es sei denn, dass die Werbung in keiner Weise auf den Nachbarstand hin ausgerichtet ist. Alle Arten von Vorführungen und Präsentationen sowie alle Formen optischer, sich bewegender oder akustischer Werbung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der MMG. Sie dürfen andere Veranstaltungsteilnehmer nicht belästigen, keine Besucheransammlungen hervorrufen, die zu Stauungen auf den Gängen führen, und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die MMG ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, optische Belästigungen, Schmutz, Staub, Erschütterungen oder sonstige Emissionen verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Veranstaltung oder von Veranstaltungsteilnehmern führen. Blinkende, sich drehende oder sich schnell bewegende Werbeträger sowie Laufschriften an der Standgrenze sind nicht gestattet. Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Teilnahmebedingungen ist die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln nur auf der eigenen Standfläche zulässig. Alle Einbauten wie Fundamente, eingerammte Pfähle, Versorgungsleitungen sind bis zum festgesetzten Abbautermin zu entfernen, es sei denn, dass mit der MMG eine anderweitige Absprache getroffen worden ist und diese Einbauten mind. 0,3 m unter Geländeniveau eingebaut sind. In diesen Fällen sind Pläne, aus denen die genaue Lage und Größe dieser Einbauten zu ersehen sind, bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG unverzüglich einzureichen. Sollten bis zum festgesetzten Abbautermin die geschuldeten Instandsetzungsarbeiten nicht ausgeführt worden sein, ist die MMG berechtigt, diese auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen bzw. von Dritten vornehmen zu lassen. 4.8.4 Sonstige Regelungen Aussteller, deren Stände an die Einfriedung des Messegeländes grenzen, dürfen den Zaun nicht für ihre Zwecke verwenden. Es ist nicht gestattet, die Zaunaußenseite als Werbefläche zu benutzen. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeit. Bauelemente, Standbeschilderung und Fahnen müssen so angebracht sein, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer, insbesondere anderer Aussteller und Besucher, unterbleibt. Irreführende Firmenschilder müssen auf Verlangen der Messeleitung entfernt werden. Exponate mit einer Höhe von mehr als 30 m sind mit dem entsprechenden Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice spätestens 12 Wochen vor Messebeginn anzumelden. Die MMG behält sich jedoch für besondere Fälle weitere Einschränkungen vor. Die MMG ist berechtigt, den Stand zu betreten, um die Einhaltung der vorstehenden Regelungen zu prüfen. Turmdrehkrane usw. sind vorschriftsmäßig abzusichern. Das Anhängen von Werbeträgern oder sonstigen Lasten (ausgenommen Fahnen) an Kranen, Arbeitsbühnen und Exponaten ist aus Sicherheitsgründen verboten. Die MMG ist berechtigt, Werbung, die gegen die vorgenannten Regelungen verstößt, zu entfernen, abzudecken oder anderweitig auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu unterbinden. Die Verwendung von Flüssiggas zu Heizzwecken ist nicht zulässig. Geeignete Ölfeuerungen können im Einvernehmen mit der Branddirektion verwendet werden. Wird eine Messe, Ausstellung oder sonstige Veranstaltung nicht von der MMG durchgeführt, ist der jeweilige Veranstalter berechtigt, die vorstehend beschriebenen Rechte der MMG wahrzunehmen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen und die Regelungen für den Hallenbereich, sofern diese sinngemäß auf das Freigelände anwendbar sind, auch für das Freigelände. 4.8. Freigelände 4.9. Zweigeschossige Bauweise 4.8.1. Prüfung der Mietfläche 4.9.1. Bauanfrage Die Mietfläche wird von der MMG auf dem Boden des Freigeländes eingemessen und an den Ecken markiert. Zweigeschossige Messestände können nur nach vorheriger Genehmigung der Branddirektion München, der zuständigen Projektleitung der MMG und der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice in den Hallen A1-A6, B1-B6, C1-C4 gebaut werden. Die Genehmigung ist auch abhängig von der vorgesehenen Position in der Halle und der zugehörigen Grundfläche. Maßgeblich für eine Genehmigung ist auch, wie sich der zweigeschossige Stand auf die Gestaltung und die Übersichtlichkeit der Halle sowie auf die Nachbarstände auswirkt. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich nach der Standzuteilung über Lage und Maß etwaiger Einbauten, insbesondere Versorgungsleitungen, Fundamente, Gleise, Verteilerkästen usw. selbst zu informieren und gegebenenfalls den Standbauer zu unterrichten. Die Grenzen der Mietfläche sind unbedingt einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass keine sich auf der Mietfläche befindlichen Gegenstände über die Mietfläche hinausragen. Ausnahmen kann die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, für Turmdrehkräne aus Sicherheitsgründen erteilen; sie kann die Ausnahmegenehmigung davon abhängig machen, dass sämtliche betroffenen Aussteller darin eingewilligt haben, dass der betreffende Turmdrehkran in ihren Stand hineinragt. Weigert sich ein Aussteller, diese Einwilligung zu erteilen, so ist die Weigerung unbeachtlich, wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, dass der betreffende Turmdrehkran in seine Mietfläche hineinragt. 4.8.2 Aufbau Bauliche Anlagen ab einer Grundfläche von mehr als 50 m2 oder ab einer Höhe von mehr als 5,00 m sowie Sonderkonstruktionen (z.B. Werbetürme) die im Freigelände errichtet werden sollen, bedürfen der vorherigen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG und sind mit dem entsprechenden Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices und den darin genannten Unterlagen bei der Messe München GmbH spätestens 6 Wochen vor Messebeginn anzumelden. Für Verankerungen von Zelten, Abspannungen, Fahnenmasten und für sonstige Arbeiten im Boden des Freigeländes sind der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG genaue Lagepläne zur schriftlichen Genehmigung einzureichen. Ohne schriftliche Genehmigung ist jede Arbeit im Geländeboden untersagt. Vor Beginn der Arbeiten im Geländeboden ist die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG zu benachrichtigen. Bei der Errichtung von Anlagen, insbesondere von baulichen Anlagen, sind sämtliche öffentlichrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Einzuhalten sind ferner die einschlägigen Sicherheitsvorschriften der technischen Überwachungsvereine. Das Aufstellen fliegender Bauten, die nach Art. 72 BayBO einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, ist der Landeshauptstadt München - Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Hauptabteilung IV Lokalbaukommission - unter Vorlage des Prüfbuches und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen anzuzeigen. Postanschrift: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission Blumenstraße 28 b 80331 München www.muenchen.de Bei allen Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Fundamente, Verteilerkästen usw. Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müssen sie jederzeit zugänglich sein. Arbeiten an Gleisanlagen, die im Freigelände verlegt sind, sind nicht gestattet. In der Halle B0 (ICM) ist eine zweigeschossige Bauweise nicht möglich. 4.9.2. Bauhöhe, Auflagen zur Standflächenüberdachung, Höhe der Standinnenräume, Mindestabstände Die maximale Aufbauhöhe wird für jede Veranstaltung gesondert festgelegt und in den Teilnahmebedingungen bzw. in den „Wichtigen Hinweisen“ der Bestellformulare für Ausstellerservices. Die lichte Höhe von Innenräumen bei zweigeschossiger Bauweise muss sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss mindestens 2,40 m betragen. Ist die überbaute Fläche größer als 30 m2, so ist eine Sprinkleranlage nach VDS-Richtlinien zu installieren. Für jede angefangenen 12 m2 überbauter bzw. abgedeckter Fläche ist ein Sprinklerkopf vorzusehen und jeder auf dieser Fläche errichtete Raum ist in den Sprinklerschutz mit einzubeziehen. Der Mindestabstand für Treppen, offene Kabinen, Terrassen/Bewirtungsflächen beträgt, zur Standgrenze des Nachbarstandes 3,00 m. Ist eine Unterschreitung des Abstandes zum Nachbarstand erforderlich, so ist ein Sichtschutz zum Nachbarn im betroffenen Bereich von mindestens 2,00 m Höhe zu errichten. 4.9.3. Nutzlasten/Lastannahmen Für die Geschossdecke eines zweigeschossigen Messestandes innerhalb einer Messehalle sind nach DIN EN 1991-1-1 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA (2010) Tabelle 6.1DE als Nutzlasten anzusetzen. Bei Nutzung für Besprechungen und Kundenbetreuung, d.h. Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier Anordnung oder in Besprechungskabinen, muss die Geschossdecke für eine Nutzlast von 3,0 kN/m² ausgelegt werden (Kategorie C1). Eine uneingeschränkte Nutzung als Ausstellungs- und Verkaufsraum, als Versammlungsraum ohne oder mit dichter Bestuhlung erfordert die Auslegung der Geschossdecke für eine Nutzlast von 5,0 kN/m² (Kategorie C3).Zur Erzielung einer ausreichenden Längs-Quer-Stabilität ist eine Horizontallast von H = P/20 (P = Nutzlast) anzusetzen. Die Nutzung ist jeweils deutlich erkennbar in die Pläne, die zur Genehmigung eingereicht werden, einzutragen. Treppen müssen immer für eine Nutzlast von 5,0 kN/m2 ausgelegt werden. Für Brüstungen und Geländer sind 1 kN/m in Holmhöhe anzusetzen. Es ist nachzuweisen, dass die Bodenpressung der Stützen die zulässige Bodenpressung der Hallenfußböden nicht überschreitet, siehe Punkt 3.1. Hallendaten. 4.9.4. Rettungswege/Treppen Zweigeschossige Stände bis 100 m2 überbauter Fläche benötigen nur eine Treppe, deren Auslauf außerhalb der Überbauung enden muss. Die maximale Fluchtweglänge vom Obergeschoss bis zum Erreichen eines Hallenhauptganges im Erdgeschoss darf 25,00 m nicht überschreiten. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Positionierung von baulichen Anlagen > 75 m² mindestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn an die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice. Stände mit einer Grundfläche von bis zu 100 m2 benötigen 1 Ausgang mit einer lichten Breite von mindestens 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 100 m2 benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten Breite von jeweils 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 200 m2 benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten Breite von jeweils 1,20 m. Bei Ständen mit einer Grundfläche von mehr als 400 m2 schreibt die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die Anzahl der Ausgänge und deren jeweilige lichte Breite vor. Gegebenenfalls sind Abstimmungen mit Nachbarständen zur Einhaltung der Mindestabstände (10 Meter) bzw. zusätzliche bauliche Maßnahmen (z.B. Brandschutzwände) erforderlich. Wendel- bzw. Spindeltreppen dürfen keine notwendigen Treppen sein. Die Steigungshöhe der Treppenstufe darf nicht mehr als 0,19 m, die Auftrittstiefe nicht weniger als 0,26 m betragen. Straßen dürfen mit Aufbauten und sonstigen Einrichtungen auch während des Auf- und Abbaues nicht belegt werden, sie sind als Feuerwehrzufahrten in der gesamten Breite freizuhalten. Die Breite der Rettungswege (Ausgänge, Treppen, Gänge) sind nach der größtmöglichen Anzahl von Personen zu bemessen, die im Ereignisfall auf die Rettungswege angewiesen sind. Treppen benötigen eine lichte Mindestbreite von 1,00 m. Standbauten dürfen nicht näher als 0,50 m zu den Grenzen der Nachbarstände gebaut werden, es sei denn, dass die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, hierüber eine schriftliche Ausnahme erteilt. An jedem Messestand sind geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder DIN 14406 in angemessener Anzahl bereit zuhalten. Sämtliche notwendigen Ausgänge sind mit Schildern gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 zu kennzeichnen. 4.8.3 Abbau Bis zum festgesetzten Abbautermin sind sämtliche Ausstellungsflächen im ursprünglichen Zustand der MMG zu übergeben. Hierzu sind die Flächen zur Rückgabe bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zur Platzabnahme anzumelden. Die Plätze im Freigelände sind zu planieren und die durch Erdarbeiten aufgelockerten Flächen maschinell zu verdichten. Asphaltierte und begrünte Flächen werden ausschließlich von der MMG auf Kosten des betreffenden Ausstellers instandgesetzt. Bei allen Abbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Fundamente, Verteilerkästen usw. Rücksicht zu nehmen. Arbeiten an Gleisen, die im Freigelände verlegt sind, sind nicht gestattet. Ist die Obergeschossfläche größer als 100 m2, sind mindestens zwei entgegengesetzt angeordnete Treppen erforderlich. Die Hälfte dieser Treppen darf nur in nicht überbaute Bereiche auslaufen. Bei mehrgeschossigen Standbauten im Freigelände muss jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss über mindestens zwei von einander unabhängige Rettungswege verfügen. Von jeder Stelle muss ein Ausgang ins Freie in höchstens 30 m Entfernung erreichbar sein. Für jedes Geschoss ist zudem mindestens ein Ausgang ins Freie so anzuordnen bzw. auszubilden, dass er gefahrlos als Rettungsweg benutzt werden kann (eigener Treppenraum oder Außentreppe). Alle Treppenanlagen sind nach DIN 18065 auszuführen. Im Bereich von und unter Treppenläufen ohne Setzstufen dürfen keine Lagerungen vorgenommen oder Regale eingebaut werden. Handläufe müssen griffsicher sein und sind endlos auszuführen. Ab einer Treppenbreite von mehr als 1,00 m sind zwei Handläufe anzubringen. 4.9.5. Baumaterial Bei zweigeschossigen Ständen sind die tragenden Bauteile, Decken des Erdgeschosses und der Fußboden des Obergeschosses aus mindestens schwerentflammbaren (gem. DIN 4102 oder EN DIN 13501-1) Baustoffen zu erstellen. Für Fußbodenbelag und Wandverkleidung sind die im Messebau üblichen Baustoffe zugelassen. Verankerungen im Hallenboden sind unzulässig. Die allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Eventuell notwendig werdende weitere sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben bis zur Abnahme vorbehalten. 4.9.6. Obergeschoss Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume), sind auf in den Hallen gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, welche die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten. (siehe Punkt 4.4.4.). Umwehrungen müssen mit Fußleisten von mindestens 0,05 m Höhe versehen sein und durch Knieleisten, Gitter, feste Ausfüllungen oder auf andere geeignete Weise so ausgeführt sein, dass ein Hindurchfallen von Personen verhindert wird. Um ein Abstellen von Gegenständen (z.B. Gläsern) und die Gefahr des Herabfallens auszuschließen, sind Handläufe bzw. obere Brüstungsabschlüsse entsprechend, z.B. rund oder halbrund, auszuführen. Brüstungen sind entsprechend Punkt 4.6. und Punkt 4.9.3. auszuführen. Bei Abdeckungen über Obergeschossflächen wenden Sie sich bitte an die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice. 4.10. Abbau der Stände Bis zum Ende der für jede Veranstaltung bekannt gegebenen Abbauzeit (s. Teilnahmebedingungen und „Wichtige Hinweise“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices) hat der Aussteller sämtliches Standbaumaterial, sämtliche Ausstellungsstücke und -gegenstände und auch sein gesamtes sonstiges Ausstellungsgut rückstandslos zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Ausstellungsfläche wieder herzustellen. Die MMG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Ausstellungsgut, das sich nach Schluss der Abbauzeit noch auf den Ständen befindet, auf Kosten und Gefahr des Ausstellers sowie gegen Berechnung einer angemessenen Handling-Fee vom Messespediteur abzutransportieren und einzulagern. Die MMG ist berechtigt, Ausstellungsgut und sämtliche sonstigen Gegenstände, die der Aussteller nach Schluss der Abbauzeit zurückgelassen hat, auf seine Kosten zu entsorgen. 5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften, Versorgung 5.1. Allgemeine Vorschriften Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Elektroinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der MMG auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden. 5.3.3. Montage- und Betriebsvorschriften Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des VDE auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, 0108, 0128 und die IEC-Norm 60364-7-711. Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten, in das Netz abgegebenen Störungen, darf die in VDE 0160 und VDE 0838 (EN 50 006) und EN 61 000-2-4 angegeben Werte nicht überschreiten. Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren mit einzubeziehen (Standerdung). Die im „Merkblatt für die Elektroinstallation in Messeständen“ genannten Regelungen sind zu beachten. Das Merkblatt ist in den Bestellformularen für Ausstellerservices enthalten. Alle Elektroinstallationen der Messestände werden von einem Sachverständigen nach den am Messeplatz München geltenden Bestimmungen geprüft und abgenommen. Die Abnahme wird durch die MMG veranlasst. 5.3.4. Sicherheitsmaßnahmen Zum besonderen Schutz sind alle wärmeabgebenden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren usw.) auf nichtbrennbarer wärmebeständiger asbestfreier Unterlage zu montieren und während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen so dass diese nicht entzündet werden können. Beleuchtungskörper dürfen nicht an brennbaren Dekorationen o. Ä. angebracht werden. 5.3.5. Sicherheitsbeleuchtung Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung, in Anlehnung an VDE 0100-718, DIN 50172 und DIN EN 1838. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist. 5.4. Wasser- und Abwasserinstallation Alle Installationen innerhalb der Stände müssen den jeweils gültigen Trinkwasserbestimmungen entsprechen, so dass durch Installation und Betrieb eines Anschlusses eine Einschränkung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen ist. Das Wasser wird vor Einspeisung in das Hallennetz durch eine Wasserkonditionierungsanlage (Chlordioxid) geleitet. Das Verfahren entspricht der Trinkwasserverordnung. 5.1.1. Schäden 5.4.1. Anschlüsse Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte Beschädigung im Messegelände, seinen Gebäuden oder Einrichtungen wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten der betreffenden Aussteller durch die MMG beseitigt. Wasser- und Abwasserinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasserinstallationen gehören der Wasserhauptanschluss (Be- und Entwässerungsanschluss) mit Zu- und Ablaufrohren sowie ggf. der Wasserzähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der MMG hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Wasser, das ihm von der MMG geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der MMG geliefertem Wasser zu versorgen. 5.2. Einsatz von Arbeitsmitteln Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist verboten. Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig. Es dürfen nur Krane, Gabelstapler und Arbeitsbühnen eingesetzt werden, die von den zuständigen Servicepartnern der MMG zur Verfügung gestellt werden. In besonderen Fällen hat eine Abstimmung mit der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zu erfolgen. 5.3. Elektroinstallation 5.3.1. Anschlüsse Elektroinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den ausschließlich von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen durchzuführenden Elektroinstallationen gehören der Hauptanschluss mit Elektroleitung, Hauptsicherung sowie ggf. Hauptschalter/Stromzähler. Die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, behält sich das Recht vor, den Elektroanschluss aus Sicherheitsgründen auf einen Grundanschluss pro Standfläche zu begrenzen. Die Verwendung von Generatoren auf den Ständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, nicht gestattet. Der Aussteller ist nicht berechtigt, den Strom für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der MMG hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Strom von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Strom zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit Strom zu versorgen. Den Bestellungen (Vordrucke in den Bestellformularen für Ausstellerservices) ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Elektroinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Ist das nicht der Fall, ist die MMG auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Elektroinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen so nachzurüsten, dass sämtliche Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Die Verlegung der Elektroinstallationen erfolgt soweit als möglich in den Spartenkanälen; sie erfolgt über Flur, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Die MMG ist berechtigt, Elektroleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der MMG der Elektroanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände überqueren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der MMG. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Stromverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je kW/h zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die MMG behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Stromversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen. 5.3.2. Standinstallation Innerhalb der Stände können Installationen von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den VDE-Vorschriften (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.), den VdS Richtlinien sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. Den Bestellungen (Vordrucke in den Bestellformularen für Ausstellerservices) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Wasserverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die MMG fest, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Wasserverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die MMG auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen. In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die MMG ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der MMG der Wasser- bzw. Abwasseranschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände überqueren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der MMG. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Wasserverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m3 zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden. (Siehe auch Punkt 6.2.1.). Die MMG behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen. 5.4.2. Standinstallation Innerhalb der Stände können Sanitärinstallationen (Wasser- und Abwasserinstallationen) von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den in Deutschland bzw. den in der EU geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. Sanitärinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden. Sofern die Sanitärinstallationsarbeiten innerhalb der Stände, zu denen auch die Anschlüsse von Verbrauchern (Geräten mit Wasser- bzw. Abwasseranschluss wie z.B. Spülen) gehören, nicht durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden, hat der Aussteller der MMG rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn, darüber zu informieren, welche Fachfirmen bzw. Fachkräfte die Sanitärinstallationsarbeiten durchführen werden. Liegen der MMG diese Informationen nicht rechtzeitig vor, wird die MMG die Verbraucher auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen anschließen. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der MMG auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden. Geschirrspülmaschinen ohne eingebaute Abwasserpumpe werden bei zu geringem Ablaufgefälle aus Sicherheitsgründen nicht an das Wassernetz angeschlossen. Der Anschluss von Kühlgeräten mit offenem Kühlkreislauf ist der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, anzuzeigen. Der Wasserverbrauch wird über Zähler zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die MMG behält sich das Recht vor, die Nutzung von Kühlgeräten mit offenem Kühlkreislauf zu untersagen. 5.5. Druckluftinstallation 5.5.1. Anschlüsse Die Versorgung der Ausstellungsstände mit Druckluft ist in den Hallen und im Freigelände möglich. Die Versorgung erfolgt im allgemeinen über einen Anschluss an eine Kompressorstation. Die MMG behält sich vor, einen Kompressor für die Druckluftversorgung am Stand, beispielsweise bei geringem Druckluftbedarf, zu installieren. Die Verwendung eines vom Aussteller zu stellenden Kompressors ist der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG spätestens 4 Wochen vor Aufbaubeginn der jeweiligen Veranstaltung anzuzeigen. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Druckluft für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der MMG hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Druckluft von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Druckluft, die ihm von der MMG geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der MMG gelieferter Druckluft zu versorgen. Druckluftinstallationen vom Messedruckluftnetz bis zu den Ständen dürfen nur von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Druckluftinstallationen gehören der Drucklufthauptanschluss mit Druckluftleitungen. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Druckluftinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Druckluftverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die MMG fest, dass die vom Aussteller bestellte Druckluftinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Druckluftverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die MMG auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Druckluftinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung erfolgt soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Die MMG ist berechtigt, Druckluftleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der MMG der Druck luftanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände überqueren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der MMG. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Den Bestellungen (Vordrucke in den Bestellformularen für Ausstellerservices) ist die Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Die MMG behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Druckluftversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen. 5.5.2. Standinstallation Innerhalb der Stände können Druckluftinstallationen von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den in Deutschland bzw. den in der EU geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. Druckluftinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden. Sofern die Druckluftinstallationsarbeiten innerhalb der Stände, zu denen auch die Anschlüsse von Verbrauchern (Geräten mit Gasanschluss) gehören, nicht durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden, hat der Aussteller die MMG rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn, darüber zu informieren, welche Fachfirmen bzw. Fachkräfte die Druckluftinstallationsarbeiten durchführen werden. Liegen der MMG diese Informationen nicht rechtzeitig vor, wird die MMG die Verbraucher auf Kosten des Mieters zu den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preisen anschließen. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der MMG auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden. 5.5a Gasinstallation 5.5a.1. Anschlüsse Gasinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Gasinstallationen gehören der Gashauptanschluss mit Gasleitungen und Kugelhahnabsperrung sowie ggf. der Gaszähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Gas für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der MMG hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Gas von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Gas, das ihm von der MMG geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der MMG geliefertem Gas zu versorgen. Den Bestellungen (Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gasinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Gasverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die MMG fest, dass die vom Aussteller bestellte Gasinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Gasverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die MMG auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Gasinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten. Die Verlegung der Gasinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. In Abhängigkeit von der Position der Standfläche kann es vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die MMG ist berechtigt, Gasleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der MMG der Gasanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist. Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände überqueren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der MMG. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen. Soweit der Gasverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je m2 zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die Verwendung von Gas zu Beleuchtungs-/Heizungszwecken (z.B. Strahlungsheizgeräte) als ein Element der Standgestaltung ist nicht statthaft. Exponate sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen. Sämtliche Brenner müssen mit Kleinstellern oder automatischen Zündvorrichtungen ausgestattet werden. Für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller selbst verantwortlich. Insbesondere zu beachten sind die Vorschriften von DVWG, TÜV, Branddirektion München, Stadtwerke München. Die MMG behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Gasversorgung der Aussteller aus Sicherheitsgründen einzustellen. 5.5a.2. Standinstallation Innerhalb der Stände können Gasinstallationen von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den in Deutschland bzw. den in der EU geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. Gasinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden. Sofern die Gasinstallationsarbeiten innerhalb der Stände, zu denen auch die Anschlüsse von Verbrauchern (Geräte mit Gasanschluss) gehören, nicht durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden, hat der Aussteller der MMG rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn, darüber zu informieren, welche Fachfirmen bzw. Fachkräfte die Gasinstallationsarbeiten durchführen werden. Liegen der MMG diese Informationen nicht rechtzeitig vor, wird die MMG die Verbraucher auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen anschließen. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der MMG auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden. 5.5b Informations- und Kommunikationsdienstleistungen Sämtliche drahtgebundenen Anschlüsse für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zum Stand werden ausschließlich von der MMG zur Verfügung gestellt. Den Bestellungen (Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. 5.6. Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen 5.6.1. Maschinengeräusche Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der MMG. Er darf andere Veranstaltungsteilnehmer nicht belästigen, keine Besucheransammlungen hervorrufen, die zu Stauungen auf den Gängen führen, und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Lärmverursachende Maschinen und Geräte dürfen nur in kurzen Intervallen betrieben werden und nur so lange und so häufig, wie es der Vorführzweck erfordert. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die MMG ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Veranstaltung bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen. Wird eine Messe, Ausstellung oder sonstige Veranstaltung nicht von der MMG durchgeführt, ist der jeweilige Veranstalter berechtigt, die vorstehend beschriebenen Rechte der MMG wahrzunehmen. 5.6.2. Geräte- und Produktsicherheit Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet nur Produkte zu zeigen, die den europäischen Anforderungen an die Bereitstellung auf dem Markt (wie z.B. spezifische EU-Richtlinien wie Maschinenrichtlinie, Spielzeugrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, Medizinprodukterichtlinie, PSA-Richtlinie etc.) und der darauf beruhenden nationalen Gesetzgebung (wie z.B. dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) entsprechen. Abweichend hiervon dürfen auf Messen und Ausstellungen auch Produkte ausgestellt werden, deren Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen noch nicht hergestellt ist. Allerdings muss in diesem Fall mit einem am Produkt angebrachten Schild darauf hingewiesen werden, dass eine Bereitstellung auf dem Markt in der EU und im Europäischen Wirtschaftraum (EWR) erst bei Einhaltung aller maßgeblichen Rechtsvorschriften möglich ist oder das Produkt nur für den Export in Nicht-EU-Staaten und Nicht-EWR-Staaten vorgesehen ist. Der Aussteller ermächtigt die MMG, in Abstimmung mit der zuständigen Behörde auch in seinem Namen öffentlich zu erklären, dass bei Exponaten, an denen die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung fehlt, das Konformitätsbewertungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, und dass diese Exponate noch nicht den formalen und sicherheitstechnischen Anforderungen der einschlägigen Vorschriften entsprechen und in den Ländern der EU und des EWR erst in den Verkehr gebracht und erworben werden können, wenn die Übereinstimmung mit diesen Vorschriften hergestellt ist. Produkte dürfen (und müssen) nur dann mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn sie spezifischen EU-Richtlinien unterliegen, die eine solche CE-Kennzeichnung vorschreiben. Für diese Produkte muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt worden sein, technische Unterlagen für den Nachweis der Konformität erstellt, eine EG-Konformitätserklärung ausgestellt und die CE-Kennzeichnung angebracht sein. Betriebsanleitung, Sicherheitshinweise etc. sind in der Landessprache des Nutzers bereit zu halten bzw. anzubringen. Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen durch das Standpersonal zu treffen. Das Standpersonal ist auch für die Gewährleistung des Ausschlusses von unbefugten Schaltvorgängen verantwortlich. 5.6.2.1. Schutzvorrichtungen Maschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden. Die normalen Schutzvorrichtungen können durch eine sichere Abdeckung aus geeignetem Glas/transparenten Material ersetzt werden. Werden Geräte nicht in Betrieb genommen, können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um dem Besucher die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile erkennbar zu machen. Die Schutzvorrichtungen müssen dann neben der Maschine sichtbar aufgestellt bleiben. 5.6.2.2. Prüfverfahren Die ausgestellten technischen Arbeitsmittel werden hinsichtlich ihrer unfallschutz- und sicherheitstechnischen Ausführung von der zuständigen Aufsichtsbehörde – dem Gewerbeaufsichtsamt – gegebenenfalls gemeinsam mit den zuständigen berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen besichtigt und auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen hin überprüft. Zur Überprüfung der CE-Kennzeichnung durch das Amt ist es geboten, die EG-Konformitätserklärung auf dem Messestand zur Einsichtnahme bereitzuhalten. In Zweifelsfällen sollen sich Aussteller frühzeitig vor Messebeginn mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen. 5.6.2.3. Betriebsverbot 5.8. Gefahrstoffe Darüber hinaus ist die MMG berechtigt, jederzeit den Betrieb von Maschinen, Apparaten und Geräten zu untersagen, wenn nach ihrer Einschätzung durch den Betrieb Gefahren für Personen und Sachen zu befürchten sind. Der Einsatz und die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe oder asbesthaltiger Erzeugnisse sowie anderer Gefahrenstoffe ist verboten. Auf das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Chemikalien-Verbotsverordnung (Chem.Verbots V) sowie der Gefahrenstoffverordnung (GefStoff V) in der jeweils gültigen Fassung wird hingewiesen. 5.6.3. Druckbehälter 5.6.3.1. Abnahmebescheinigung Druckbehälter dürfen auf dem Stand nur betrieben werden, wenn die gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten Prüfungen durchgeführt wurden. Die darüber ausgestellten Prüfnachweise (Bescheinigungen bzw. Aufzeichnungen) sind am Ausstellungsort beim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. 5.6.3.2. Prüfung Die Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruck-Prüfung oder über eine vergleichbare Prüfung von Druckbehältern jeglicher Art reicht nicht aus. Bei Anmeldung bis 4 Wochen vor Messebeginn können prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vor Messeeröffnung unter Vorlage der Bau- und Wasserdruck-Prüfungsbescheinigung und der Gestellung eines Monteurs auf dem Messestand der Abnahmeprüfung durch den Technischen Überwachungsverein unterzogen werden. 5.6.3.3. Leihgeräte Werden Leihgeräte am Stand eingesetzt, so gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Insbesondere sind die ausgestellten Prüfnachweise (5.6.3.1.) am Ausstellungsort beim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. 5.6.3.4. Überwachung Die erforderlichen Abnahmebescheinigungen sind während der Veranstaltung für das Gewerbeaufsichtsamt bereitzuhalten. 5.6.4. Abgase und Dämpfe Von Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheitsschädliche oder die Veranstaltungsteilnehmer belästigende Dämpfe und Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie müssen über entsprechende Rohrleitungen nach Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes ins Freie abgeführt werden. 5.6.5. Abgasanlagen Brennbare, gesundheitsschädliche oder die Veranstaltungsteilnehmer belästigender Dämpfe und Gase müssen über eine Abgasleitung abgeleitet werden. Die Abzüge dürfen ausschließlich von der MMG oder einer von ihr beauftragten Firma montiert werden. Den Bestellungen (Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG) ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Abzüge ersichtlich ist. 5.7. Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten Die Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahmebewilligung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ zu beantragen ist, kann von der Branddirektion München erteilt werden. Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung der Branddirektion München ist, dass die beantragte Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen oder brennbaren Flüssigkeiten für den Betrieb oder die Vorführung von Exponaten erforderlich sind. Auf die Erteilung der Ausnahmebewilligung besteht kein Anspruch. Leere Behälter, in denen Druckgase, Flüssiggase oder brennbare Flüssigkeiten enthalten waren, dürfen nicht am Stand und in der Halle aufbewahrt oder gelagert werden. Für Geräte und Anlagen, die nicht zur Vorführung betrieben werden, sind nur Leerflaschen zulässig. Diese sind augenscheinlich als solche zu kennzeichnen. Eine Vorratslagerung in der Halle ist grundsätzlich verboten. 5.7.1. Druckgas Entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften sind Druckgasflaschen gegen Stoß, Umfallen, Zugriff Unbefugter sowie vor Erwärmung zu schützen. Druckgasflaschen sind stehend zu lagern. 5.7.2. Flüssiggas Unter der Voraussetzung, dass für die Präsentationen von Exponaten keine Elektro- oder ErdgasAnlagen betrieben werden können, kann unter folgenden Auflagen einer Flüssiggas-Anlage im Einzelfall zugestimmt werden: 5.9. Versammlungsräume/ Szenenflächen Vorführungen und akustische Werbung bedürfen der vorherigen Zustimmung der MMG und haben so zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die MMG ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten. Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen sind unzulässig und bedürfen im Einzelfall der Zustimmung der Branddirektion. Elektrische Schaltanlagen dürfen für Besucher nicht zugänglich sein. Sofern 200 oder mehr Sitzplätze vorgesehen sind, sind in einem gesonderten Plan (Bestuhlungsplan Maßstab 1:200), der in 3-facher Ausfertigung bei der MMG einzureichen ist, die Gesamtzahl der Sitzplätze sowie die Rettungswege darzustellen, wobei die Breite der Rettungswege nach der größtmöglichen Anzahl der Personen zu bemessen ist, die sich in dem Raum aufhalten können. Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Plans ist in der Nähe des Haupteingangs eines jeden Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen. Abgetrennte Versammlungsräume müssen eine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Versammlungsräume, die ausschließlich über einen anderen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Versammlungsräume), sind unzulässig. Alle Maßnahmen, die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten (siehe Punkt 4.4.4). Die MMG behält sich vor, ergänzende Auflagen zu erstellen, sofern sich die Notwendigkeit ergibt. Auf die gültige Versammlungsstättenverordnung (VStättV) (insbesondere die Betriebsvorschriften im Teil 4 mit §§ 31 mit 43, sowie § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 3 und § 19 Abs 6) wird besonders hingewiesen. Die Breite der Rettungswege in Versammlungsräumen ist nach der größtmöglichen Anzahl der Personen zu bemessen, die sich in dem Raum aufhalten können. Die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen Personen mindestens 1,20 m je 200 Personen betragen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig. Die erforderlichen Rettungswegbreiten sind bis zur Verkehrsfläche rechnerisch nachzuweisen. Die Ausgänge in abgedunkelten Räumen sind ausreichend zu beleuchten (Beschilderung nach DIN 4844 bzw. BGV A8). Vorhänge im Bereich der Ausgänge müssen leichtgängig auf die vorgeschriebene Mindestausgangsbreite zu öffnen sein, 10 cm über dem Boden enden und schwer entflammbar sein. Die Teilungskanten sind farbig zu kennzeichnen. Das Verschließen (Verschnüren o. ä.) während der Betriebszeit ist unzulässig. Die Anmeldung hat mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices zu erfolgen. Versammlungsräume müssen mindestens zwei Ausgänge unmittelbar zu den Gängen der Hallen haben. Diese Ausgänge sind so weit wie möglich voneinander entfernt anzuordnen. In Reihen angeordnete Sitzplätze müssen unverrückbar befestigt sein; werden nur vorübergehend Stühle aufgestellt, so sind sie in den einzelnen Reihen fest miteinander zu verbinden. Sitzplätze müssen mindestens 0,50 m breit sein. Zwischen den Sitzplatzreihen muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,40 m vorhanden sein. Sitzplätze müssen in Blöcken von höchstens 30 Sitzplatzreihen angeordnet sein. Hinter und zwischen den Blöcken müssen Gänge mit einer Mindestbreite von 1,20 m vorhanden sein. Seitlich eines Gangs dürfen höchstens zehn Sitzplätze angeordnet sein. Der Bestuhlungsplan muss alle Sitz- und Stehplätze ausweisen. Von jedem Tischplatz darf der Weg zu einem Gang nicht länger als 10 m sein. Der Abstand von Tisch zu Tisch soll 1,50 m nicht unterschreiten. Die Plätze für Rollstuhlfahrer sind besonders zu kennzeichnen. Türen in Rettungswegen in Versammlungsräumen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben. Während des Aufenthalts von Personen in Versammlungsräumen, müssen die Türen der jeweiligen Rettungswege jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Bei Szenenflächen im Sinne der gültigen Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist gegenüber der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik bzw. eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (gem. §§ 39,40 VStättV) namentlich zu benennen. 5.10. Strahlenschutz • Der Aufstellungsort ist mit der Branddirektion München festzulegen. 5.10.1. Radioaktive Stoffe • Die maximal zulässige Flüssiggasmenge am Stand beträgt 11 kg. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Die Genehmigung ist nach der Strahlenschutzverordnung bei der zuständigen Behörde zu beantragen und mindestens 6 Wochen vor Messebeginn der MMG vorzulegen. Soweit bereits eine Genehmigung vorhanden ist, ist nachzuweisen, dass der beabsichtige Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Messegelände von dieser Genehmigung umfasst ist. • Die in Benutzung befindliche Flüssiggasflasche ist gegen den Zugriff Unbefugter sowie gegen Erwärmung durch Aufbewahrung in einem allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschrank (gelbes Schild mit schwarzem „G“) mit Bodenlüftung zu schützen. • Die ordnungsgemäße Beschaffenheit und die Dichtigkeit ist von einem Sachkundigen zu prüfen und gem. Unfallverhütungsvorschrift BGV D34 zu bescheinigen. • Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie zugentlastet und gegen mechanische Belastung geschützt sind. • Die Verwendung zu Heiz- und Kochzwecken ist nicht zulässig. Weitere Informationen können dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen werden. 5.10.2. Röntgenanlagen und Störstrahler • Unfallverhütungsvorschriften BGV D34 und TRG 280 sind einzuhalten Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Es ist die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen zu beachten. Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungs- oder anzeigepflichtig gemäß §§ 3,4,5,8 RöV. Die zuständige Behörde für den Ausstellungsort München ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt München, bei dem die Anträge oder Anzeigen einzureichen sind. Die Anzeige hat mit dem Vordruck „Anmeldung von Laser- und Röntgeneinrichtungen“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices zu erfolgen. 5.7.3. Brennbare Flüssigkeiten 5.10.3. Laseranlagen Die Genehmigung zur Verwendung brennbarer Flüssigkeiten kann nur für den Betrieb oder die Vorführung von Exponaten erteilt werden. Weitere Informationen können dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz” in den Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen werden. Anlagen, die mit brennbaren Flüssigkeiten betrieben oder vorgeführt werden, sind an den Einfüllstutzen sowie an den Stellen, an denen Flüssigkeiten austreten können, mit nichtbrennbaren Auffangbehältern zu versehen. Da beim Einfüllen der Flüssigkeiten ein besonderes Gefahrenmoment eintritt, ist hier mit größter Sorgfalt und Vorsicht zu verfahren. Betriebswarme Geräte dürfen nicht mit brennbaren Flüssigkeiten gefüllt werden. Ausgelaufene brennbare Flüssigkeiten sind wegen der möglichen Brand- oder Explosionsgefahr sofort aus den Behältern zu entfernen und gefahrlos zu beseitigen. Am Einsatzort herrscht absolutes Rauchverbot. Für entsprechende Beschilderung ist zu sorgen. Der Zugang darf nur befugten Personen ermöglicht werden. Im Stand ist ein geeigneter und zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN3 bereitzuhalten. Der Betrieb von Laseranlagen ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. BGV B 2 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Anzeige hat mit dem Vordruck „Anmeldung von Laser- und Röntgeneinrichtungen“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices zu erfolgen. • Auf dem Messestand ist ein amtlich zugelassener Feuerlöscher PG 6 nach DIN 14406 bzw. DIN EN3 bereitzuhalten. • Jedes gasbetriebene Verbrauchsgerät muss unmittelbar am Gerät ein jederzeit gut erreichbares Absperrventil haben. Das Lagern von Flüssiggasflaschen in Messehallen ist nicht erlaubt. Der Betrieb von Lasern wird durch einen Sachverständigen begutachtet. Die Lasereinrichtung darf nur in Betrieb genommen werden, wenn die Auflagen des Sachverständigen eingehalten werden. +RFKIUHTXHQ]JHUlWH)XQNDQODJHQ(OHNWURPDJQHWLVFKH)HOGHU Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen und Elektromagnetischen Feldern ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist nur dann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über Fernmeldeanlagen sowie des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) entsprechen. Es dürfen Personensuchanlagen, Mikroportanlagen, Gegensprechanlagen und Fernwirkfunkanlagen nur mit Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) betrieben werden. Eine Kopie der Genehmigungsunterlagen der Regulierungsbehörde ist der MMG rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist ferner nur dann gestattet, wenn sie nachweislich einen ausreichend großen Frequenzabstand zu den auf dem Messegelände bereits genutzten Frequenzen/Anwendungen aufweisen. Dieser Nachweis ist gegenüber der MMG zu erbringen. Angaben zu den auf dem Messegelände genutzten Frequenzen/Anwendungen sind über die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG erhältlich. 5.11. Krane, Stapler, Ausstellungsgut, Verpackungsgut, Warensendungen Die von der MMG vertraglich verpflichteten Spediteure, im folgenden Messespediteure genannt, üben im Messegelände das alleinige Speditionsrecht aus, d.h. z.B. Verbringen von Exponaten, Standaufbauten usw. in den Stand inkl. Gestellung eventueller Hilfsgeräte (Gabelstapler, Krane) sowie Zollabfertigung zur temporären bzw. definitiven Einfuhr. Für Speditionsleistungen innerhalb des Messegeländes dürfen nur die Messespediteure beauftragt werden. Eine Haftung der MMG für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit der Messespediteure ergeben können, ist ausgeschlossen. Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen ist verboten. Der Aussteller ist nicht berechtigt, die MMG als Empfänger von Warensendungen (Ausstellungsgut, Standbaumaterial, Informationsmaterial und dergleichen) oder sonstigen Sendungen zu bezeichnen, die nicht für die MMG, sondern für den Aussteller oder Dritte bestimmt sind. Die MMG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Kosten und Gefahr des Ausstellers und gegen Erstattung sämtlicher Aufwendungen diese Sendungen anzunehmen und zu lagern oder den zuständigen Messespediteur mit der Lagerung solcher Sendungen, insbesondere mit der Lagerung von Ausstellungs- und Verpackungsgut zu beauftragen. Gegen die MMG können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden, dass sie derartige Sendungen ohne Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit annimmt, Fracht- und Speditionsrechnungen nicht überprüft oder die Ware nicht ordnungsgemäß lagert oder verwahrt. 5.12. Musikalische Wiedergaben Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter den Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA erforderlich. Kontakt: GEMA Bezirksdirektion Stuttgart Postfach 10 17 53 70015 Stuttgart, Germania [email protected] www.gema.de Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§ 97 Urheberrechtsgesetz). 5.13. Getränkeschankanlagen Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Stand sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Technischen Regeln für Schankanlagen (TRSK) 400 Nr. 3.3.1 und 3.3.2 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Weitere Informationen können dem Vordruck „Anmeldung von Schankanlagen, Abgabe von Speisen und Getränken“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen werden. 5.14. Lebensmittelüberwachung Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung. Bei gewerbsmäßiger Herstellung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln hat der Aussteller das Infektionsschutzgesetz zu beachten. Es ist Sache des Ausstellers, sich über alle einschlägigen Vorschriften, auch die der örtlichen Sicherheitsbehörden, zu unterrichten und sie zu beachten. Weitere Informationen können dem Vordruck „Anmeldung von Schankanlagen, Abgabe von Speisen und Getränken“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen werden. 5.15 Belästigungen durch Ausstellungsgut Ausstellungsgut, das durch Aussehen, Geruch, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Eigenschaften eine erhebliche Störung des Veranstaltungsbetriebs hervorruft, insbesondere zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung von Veranstaltungsteilnehmern oder von Gegenständen Dritter führt, ist auf Verlangen der MMG sofort zu entfernen. Diese Verpflichtung des Ausstellers besteht auch dann, wenn er in der Anmeldung auf derartige Eigenschaften hingewiesen hat und ihm trotzdem die Zulassung erteilt wurde. Kommt der Aussteller seiner Verpflichtung, Ausstellungsgut zu entfernen, nicht unverzüglich nach, so ist die MMG berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsgüter auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu entfernen oder dessen Messestand zu schließen, ohne dass dem Aussteller hieraus Ansprüche gegen die MMG bzw. den jeweiligen Veranstalter erwachsen. Der Abbauzeitpunkt für den geschlossenen Stand wird von der MMG bestimmt. Wird eine Messe, Ausstellung oder sonstige Veranstaltung nicht von der MMG durchgeführt, ist der jeweilige Veranstalter berechtigt, die vorstehend beschriebenen Rechte der MMG wahrzunehmen. 6. Umweltschutz Die MMG hat sich dem vorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet. Der Aussteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche den Umweltschutz betreffenden Bestimmungen und Vorgaben auch von seinen Auftragnehmern verbindlich eingehalten werden. Auf dem Messegelände sollen möglichst Materialien und Erzeugnisse eingesetzt werden, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder -verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Materialien und Erzeugnissen zu weniger oder entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen bzw. aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt sind. Bei Bewirtungen sollte auf Einweggeschirr verzichtet werden. Getränke sollten soweit möglich in Mehrwegbehältnissen beschafft werden. Falls dennoch in Einzelfällen Einweggeschirr eingesetzt wird, dürfen nur Materialien verwandt werden, die grundwasserneutral verrotten oder in Müllheizkraftwerken ohne umweltschädliche Rückstände verbrannt werden können. 6.1. Abfallwirtschaft Jeder Aussteller ist für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle verantwortlich, die bei ihm oder seinen Auftragnehmern (z.B. Standbauer, Caterer etc.) auf dem Messegelände anfallen. Mit der Entsorgung von Abfällen auf dem Messegelände darf der Aussteller nur die MMG beauftragen. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine Auftragnehmer mit der Entsorgung von Abfällen auf dem Messegelände ausschließlich die MMG beauftragen. Die MMG ist berechtigt, zur Entsorgung der Abfälle auf dem Messegelände ihre Vertragspartner zu beauftragen. In jeder Phase der Veranstaltung, einschließlich der Auf- und Abbauzeit, ist darauf hinzuwirken, dassnach Möglichkeit Abfälle vermieden werden. Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination aller Beteiligten verfolgt werden. Generell sind für Standbau und -betrieb wiederverwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen. 6.1.1. Abfallentsorgung Der Aussteller teilt der MMG im Zuge der Beauftragung rechtzeitig mit, ob er die während der Auf- und Abbauzeit bzw. während der Laufzeit der Veranstaltung anfallenden Abfälle von der MMG als Mischabfall entsorgen lässt, oder ob er sie zunächst nach verschiedenen Wertstofffraktionen (z.B. Holz, Glas, Papier, Kartonagen, Kunststoff, Folien) vorsortiert und sie dann als vorsortierte, sortenreine Wertstoffe von der MMG entsorgen lässt. Küchen- und Bewirtungsabfälle und sonstige Abfälle, die mit Küchen- und Bewirtungsabfällen verunreinigt sind, können nur als Mischabfall entsorgt werden. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Punkt 6.1.2.) sowie Öle und Fette (Punkt 6.2.1.) hat der Aussteller gesondert von der MMG entsorgen zu lassen. Der Aussteller hat die Abfälle in geeignete Behältnisse einzufüllen, die ihm auf Anfrage von der MMG gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Soweit vorsortierte, sortenreine Wertstoffe nicht in die von der MMG zur Verfügung gestellten Behältnisse eingefüllt werden können, wird sich der Aussteller mit der MMG wegen der Art und Weise der Bereitstellung dieser Wertstoffe ins Benehmen setzen. Der Aussteller hat bei ihm anfallende Produktionsabfälle und Vorführungsrückstände rechtzeitig unter Angabe des Materials und der Menge bei der MMG zur Entsorgung anzumelden. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine auf dem Messegelände tätigen Auftragnehmer sich so verhalten, wie sich nach den vorstehenden Regelungen der Aussteller zu verhalten hat. 6.1.2. Gefährliche Abfälle Der Aussteller ist verpflichtet, der MMG Abfälle die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits- oder umweltgefährdend, explosiv oder leicht entzündlich sind (z.B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Maschinenöle, Kühlmittel, Druckerfarben bzw. -tinten, Farben), rechtzeitig mit Angabe des Datensicherheitsblattes zu melden und von ihr entsorgen zu lassen. 6.1.3. Mitgebrachte Abfälle Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. 6.1.4. Entgelte Zur Entsorgung angemeldete Abfälle werden von der MMG zu den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preisen der MMG entsorgt. Die MMG behält sich vor, für die Entsorgung von Mischabfall ein höheres Entgelt zu verlangen als für die Entsorgung von vorsortierten, sortenreinen Wertstoffen. Die MMG ist berechtigt, für vom Aussteller oder seinen Auftragnehmern verursachte Abfälle, die nicht bei der MMG zur Entsorgung angemeldet worden sind, einen pauschalen Schadensersatz in doppelter Höhe des Entgeltes zu verlangen, das die MMG für die Entsorgung der gleichen Menge Mischabfalls verlangen würde. Das Recht der MMG, einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadensersatzes fordern, wenn er nachweist, dass der MMG nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Als vom Aussteller oder seinen Auftraggebern verursachte Abfälle gelten alle Abfälle, die sich auf der Standfläche des Ausstellers befinden, es sei denn, der Aussteller weist nach, dass sie nicht von ihm oder seinen Auftragnehmern verursacht worden sind. Alle Gegenstände, die sich auf der Standfläche des Ausstellers befinden, nachdem der Aussteller erkennbar die Standfläche geräumt hat, werden als vom Aussteller oder seinen Auftragnehmern verursachte Abfälle, die nicht bei der MMG zur Entsorgung angemeldet worden sind, behandelt, es sei denn der Aussteller weist nach, dass diese Gegenstände während der gesamten Laufzeit einschließlich der Aufund Abbauzeit der Veranstaltung weder in seinem Besitz noch im Besitz seiner Auftragnehmer waren. Der Aussteller hat die Möglichkeit, sich von der MMG innerhalb der in den Teilnahmebedingungen festgelegten Abbauzeit in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr die ordnungsgemäße Räumung seines Messestandes bestätigen zu lassen. 6.2. Wasser, Abwasser, Bodenschutz 6.2.1. Öl-, Fettabscheider Der Aussteller, der auf seinem Messestand öl- oder fetthaltige Speisen oder sonstige Waren in mehr als haushaltsüblichen Mengen herstellt, verarbeitet, vorführt oder verabreicht, hat vor der Entsorgung dieser Speisen und Waren die anfallenden Öle und Fette gesondert aufzufangen, sie getrennt von sonstigen Abfällen in geeignete Behältnisse, die ihm auf Anfrage von der MMG gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, einzufüllen und an seiner Standgrenze zur Abholung durch die MMG bereitzustellen. Der Aussteller, der auf seinem Messestand Spül- und sonstige Kücheneinrichtungen hat, die keine haushaltsüblichen Spül- bzw. Kücheneinrichtungen sind, hat die auf seinem Messestand anfallenden Abwässer über Fettabscheider abzuführen. Der Bestellvordruck für die Installation eines Fettabscheiders kann bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, angefordert werden. 6.2.2. Reinigung/Reinigungsmittel Die MMG sorgt für die Reinigung der Verkehrsflächen und der sonstigen Flächen auf dem Messegelände, soweit sie sie nicht Ausstellern oder sonstigen Dritten überlassen hat. Die Reinigung des Messestandes obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Messe- bzw. Veranstaltungsbeginn beendet sein. Lässt der Aussteller nicht durch sein eigenes Personal reinigen, dürfen nur von der MMG zugelassene Unternehmen damit beauftragt werden. Von der MMG nicht zugelassene Reinigungsunternehmen werden aus den Ausstellungsbereichen verwiesen. Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen. Flüssigkeiten, Substanzen oder sonstige Stoffe, die zur Reinigung des Standes bzw. zur Reinigung, zum Betrieb und zum Unterhalt des Exponate unumgänglich notwendig sind, sind so fach- und sachgerecht einzusetzen, dass umweltschädigende Einwirkungen unterbleiben. Restbestände einschließlich verwendeter Hilfsmittel (z.B. getränkte Putzwolle) sind fachgerecht als Sonderabfälle zu entsorgen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im Ausnahmefall zu verwenden. 6.3. Umweltschäden Umweltschäden/Verunreinigungen (z.B. durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der MMG zu melden. Stand: September 2012 Messe München GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen gelten im Verhältnis Aussteller/Messe München GmbH (im folgenden MMG genannt). Soweit die Aussteller direkt Verträge mit den MMG-Vertragsfirmen schließen, gelten die zwischen dem Aussteller und der MMG-Vertragsfirma vereinbarten Vertragsbedingungen. 2. Die MMG leitet bei Fremdleistungen die Bestellformulare, Genehmigungsanträge und dergleichen an eine Vertragsfirma oder an eine zuständige Dienststelle bzw. Behörde weiter. Eigene Rechte und Pflichten der MMG werden hierdurch nicht begründet. Bei Eigenleistungen der MMG ist diese berechtigt, Subunternehmer einzuschalten. Bei Gastveranstaltungen kann der jeweilige Veranstalter zum Inkasso ermächtigt werden. 3. Die MMG ist nicht verpflichtet, die vom Aussteller gemachten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Zweifel gehen zu Lasten des Ausstellers. 4. Bei sämtlichen Preisen, die in diesen Ausstellerserviceformularen angegeben sind und bei denen nichts Abweichendes ausdrücklich vermerkt ist, handelt es sich um Nettopreise, die sich um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen. 5. Die mietweise Überlassung von Gegenständen an den Aussteller erfolgt nur für den vereinbarten Zweck (Benutzung am Messestand während der Dauer der Messe) und für die vereinbarte Zeit (Dauer der Messe einschließlich Auf- und Abbauzeit). Für Schäden und Verluste an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit eintreten, haftet der Aussteller. Sofern seine Haftung Verschulden voraussetzt, hat er zu beweisen, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat. Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung am Stand und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die MMG bzw. ihre Subunternehmer, auch wenn der Aussteller den Stand schon vorher verlassen hat. Es wird empfohlen, die Mietgegenstände für die Dauer der Mietzeit gegen Diebstahl zu versichern. Nicht zurückgegebene Mietgegenstände werden dem Aussteller zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen werden auch die Reparaturkosten berechnet, soweit nicht eine Wiederbeschaffung erforderlich ist. Die Kosten des An- und Abtransportes der Mietgegenstände sind in der Miete enthalten, sofern in den Bedingungen zu dem jeweiligen Bestellformular nicht etwas anderes geregelt ist. 6. Die MMG haftet für Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MMG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die MMG haftet darüber hinaus lediglich für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen haftet die MMG nur, wenn es sich bei diesen Schäden um typische Schäden und nicht um Folgeschäden handelt, und auch nur bis zur Höhe von 100.000,00 EUR; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 7. Bestellungen bedürfen der Annahme. Die Annahme kann auch stillschweigend – durch Erbringung der bestellten Leistung – erklärt werden. Auf die Annahme der Bestellung besteht kein Anspruch, soweit sich ein solcher nicht aus dem Gesetz ergibt. Die Annahme der Bestellung kann insbesondere gegenüber Ausstellern verweigert werden, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der MMG, z.B. aus früheren Veranstaltungen, nicht erfüllt haben. Wird die Bestellung angenommen, so wird die Bestellung so rechtzeitig ausgeführt, dass sie dem Aussteller zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. Die MMG ist allerdings berechtigt, die geschuldete Leistung einschließlich der Lieferung von Elektrizität, Wasser, Druckluft etc. so lange zu verweigern, bis der Aussteller seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der MMG, insbesondere aus früheren Veranstaltungen, erfüllt hat. Der Aussteller hat die Vergütung sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Die MMG ist unbeschadet weitergehender Regelungen in den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen der MMG, die für Messeveranstaltungen der MMG gelten, berechtigt, auf die bestellte Leistung schon vor Rechnungserteilung eine Abschlagszahlung bis zur vollen Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die MMG ist be- rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die von ihr zur Verfügung gestellten Sachleistungen einzuziehen bzw. zu verweigern, wenn der Aussteller fällige Zahlungen, die er aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat, nicht geleistet hat; die MMG ihn ferner unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen zur Zahlung aufgefordert hat und die Zahlung innerhalb der Nachfrist nicht erfolgt ist. Macht die MMG von dem Recht Gebrauch, vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, haftet der Aussteller für den der MMG entstehenden Schaden. Inkasso am Ausstellungsstand ist zulässig. Wünscht der Aussteller, dass eine Rechnung umgeschrieben wird, weil sich der Name, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers geändert haben, so hat der Aussteller für jede Rechnungsänderung einen Betrag in Höhe von 50,00 EUR zzgl. MwSt. zu zahlen, es sei denn, dass die in der ursprünglichen Rechnung enthaltenen Angaben über den Namen, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers unrichtig waren und die MMG die unrichtigen Angaben zu vertreten hat. Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen ist es der MMG nicht möglich, Rechnungen für Leistungen, die die MMG an den Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht hat bzw. erbringen wird, auf einen vom Aussteller abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen oder umzuschreiben. Hat die MMG einem Aussteller, der seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer erteilt, und hätte die MMG diese Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer erteilen können, wenn der Aussteller der MMG rechtzeitig die erforderlichen Angaben gemacht hätte, dann kann die MMG, wenn sie auf Wunsch des Ausstellers die mit deutscher Umsatzsteuer erteilte Rechnung durch eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer ersetzt, vom Aussteller einen Betrag in Höhe von EUR 50,00 verlangen. Alle Ansprüche des Ausstellers aus dem vertragsgegenständlichen Rechtsverhältnis verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Unbeschadet der in Ziffer 8 getroffenen Regelungen müssen Beanstandungen von Rechnungen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Zugang schriftlich geltend gemacht werden. 8. Der Aussteller ist verpflichtet, die für ihn erbrachten Leistungen so rasch wie möglich auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er zur Vermeidung des Verlustes sämtlicher Ansprüche sofort schriftlich zu rügen. Sind Einrichtungen, Anlagen oder Messegüter des Ausstellers besonderen Gefährdungen oder Risiken ausgesetzt (z.B. Beschädigungen durch die Einflüsse von Temperatur, Feuchtigkeit, Erschütterungen, Druckabfall, Stromschwankungen und dgl.), so hat der Aussteller selbst für die erforderlichen Schutzmaßnahmen Sorge zu tragen. Auf besondere Gefahren, die von seinen Anlagen, Einrichtungen oder Messegütern für dritte Personen oder für das Eigentum von Dritten ausgehen könnten, hat der Aussteller bereits im Bestellformular/Antrag hinzuweisen. 9. Kommt der Aussteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die Geldforderung der MMG, mit deren Begleichung der Aussteller in Verzug geraten ist, ab Verzugseintritt mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 10. Erfüllungsort ist München. 11. Sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München als Gerichtsstand vereinbart. Die MMG ist nach ihrer Wahl auch berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Aussteller bei dem Gericht geltend zu machen, das für den Ort, an dem der Aussteller seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, zuständig ist. 12. Die Bedingungen in den Bestellformularen sind zu berücksichtigen. Sie gehen im Zweifel diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen zu den Ausstellerserviceformularen vor. Der Aussteller verpflichtet sich, neben den Technischen Richtlinien auch die Regelungen zu beachten, die auf dem Blatt „Wichtige Hinweise“ enthalten sind, welches in den Ausstellerserviceformularen unmittelbar hinter dem Stichwortverzeichnis zu finden ist. Stand: Juni 2012 Ausstellungsschutz für Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken Seite 1 / 1 productronica 12. – 15. November 2013 ŷ Zur Information Für diese Messe haben wir Ausstellungsschutz (Messepriorität) beantragt. Messepriorität kann für Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken in Anspruch genommen werden. Die Prioritätsbescheinigung ist für den Aussteller ein Beweismittel, seine darin beschriebene Neuheit auf der Messe oder Ausstellung präsentiert zu haben und damit Ausstellungsschutz zu genießen. Die weitere Bedeutung der Messeprioritätsbescheinigung liegt darin, dass für eine erstmals während einer Messe oder Ausstellung präsentierte Neuheit noch bis zu 6 Monate nach dem ersten Messetag nachträglich der gesetzliche Schutz vor unberechtigter Nachahmung oder Nachbildung durch Einreichung der Gebrauchs-, Geschmacksmuster- oder Markenanmeldung beantragt werden kann. Als Anmeldetag wird der Tag der ersten Schaustellung auf der Messe zuerkannt. Dadurch besteht zum einen ausreichend Zeit für die Ausarbeitung der Anmeldung und die Entscheidung über die damit verbundenen Kosten, zum anderen der Vorteil, dass abgewartet werden kann, ob anhand der Messe-Aufträge die Gebrauchs-, Geschmacksmuster- oder Markenanmeldung lohnend ist. Wegen der dabei zu beachtenden besonderen Erfordernisse empfehlen wir, einen Patentanwalt zu konsultieren. Die Messepriorität gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Ob und in welchem ausländischen Staat sie ebenfalls geltend gemacht werden kann, muss von Fall zu Fall festgestellt werden. Die Messeprioritätsbescheinigungen stellt ein von uns beauftragter Patentanwalt gegen Gebühr aus. Wo und wann der Patentanwalt während der Veranstaltung erreichbar ist, wird rechtzeitig mitgeteilt. Der Patentanwalt sucht den an einer Messeprioritätsbescheinigung interessierten Aussteller an seinem Stand auf und überzeugt sich davon, dass der Gegenstand, für den die Messepriorität beansprucht wird, ausgestellt ist. Da der Patentanwalt nur den Tag, an dem er sich von der Ausstellung des Gegenstandes am Stand des Ausstellers überzeugt hat, als Tag der ersten Schaustellung bescheinigen kann, empfehlen wir dem Aussteller, sich bereits an diesem Tag mit dem Patentanwalt in Verbindung zu setzen. Er gibt dem Aussteller Auskunft über alle im Zusammenhang mit der Messepriorität stehenden Fragen. Damit in einem möglichen späteren Prioritätsstreit ausreichende Beweismittel für die berechtigte Inanspruchnahme der Messepriorität zur Verfügung stehen, wird empfohlen, dem Patentanwalt druckschriftliche Unterlagen (Beschreibung, Prospekte, Fotos, Zeichnung usw.) über den ausgestellten Gegenstand in dreifacher Ausfertigung zu übergeben, die dann der Messeprioritätsbescheinigung beigefügt werden. Diese wird dem Aussteller etwa innerhalb von vier Wochen zugeschickt. Für Patente können in der Bundesrepublik (seit dem 1.7.1980) Messeprioritäten nicht mehr in Anspruch genommen werden. Es wird deshalb denjenigen Ausstellern, die eine Neuheit vor Messebeginn nicht mehr anmelden können aber ausstellen wollen, empfohlen, noch am ersten Tag der Messe eine Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt in München einzureichen. Zur Prioritätssicherung kann diese Anmeldung mit provisorischen Unterlagen hinterlegt werden. Selbst wenn die Anmeldung dann wegen formaler Mängel zurückgewiesen wird, kann sie eine Unionspriorität begründen. Die Anmeldung am ersten Tag der Messe stellt sicher, dass die Schaustellung des Anmeldungsgegenstandes an diesem Tage weder im In- noch im Ausland als neuheitsschädliche Handlung gewertet werden darf. Wegen der dabei zu beachtenden besonderen Erfordernisse empfehlen wir dem Aussteller, seinen Patentanwalt zu konsultieren. Stand: Juni 2012