Amtsblatt - Landkreis Tirschenreuth
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Amtsblatt - Landkreis Tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 35/36 Tirschenreuth, den 05.09.2016 Inhaltsverzeichnis 72. Jahrgang Seite Verordnung des Landkreises Tirschenreuth Zur Änderung der Kreisverordnung über den Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab vom 11.Dezember 1967 _______________________________ 91 Bekanntmachung Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung – Erweiterung des staatlichen beruflichen Schulzentrums in Wiesau ___________________________________________________________ 93 Feuerwehr-Aktionswoche vom 17. bis 25. September 2016 _______________________________ 94 ____________________________________________________________________________________ Verordnung des Landkreises Tirschenreuth Zur Änderung der Kreisverordnung über den Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab vom 11.Dezember 1967 Vom 18.08.2016 Auf Grund von § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes – BNatSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und Art. 51 Abs. 1 Nr. 3 sowie Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes –BayNatSchG – (BayRS 791-1-UG) in der Fassung der Bekanntmachung 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458), erlässt der Landkreis Tirschenreuth folgende Verordnung: §1 Die Kreisverordnung über den Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab vom 11. Dezember 1967 (KABl. Nr. 44) zuletzt geändert durch Verordnung des Landratsamts Tirschenreuth vom 20.01.2015 (Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth Nr. 5/6 vom 02.02.2015) – nunmehr in der Stadt Weiden und im Landkreis Tirschenreuth – wird wie folgt geändert: Der Geltungsbereich der Verordnung wird für den Landschaftsbestandteil „Landschaftsschutzgebiet Ostmarkstraße – Nördlicher Teil“ aufgehoben, soweit er eine ca. 21,57 ha große Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Industriegebiet „Schleifmühl“ der Stadt Erbendorf betrifft. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die zeichnerische Darstellung in der Flurstückskarte M 1:2.500 und in der Karte 1:10.000 (Begrenzungslinie der rot schraffierten Fläche). Seite 92 AMTSBLATT §2 Diese Verordnung tritt am 01.10.2016 in Kraft. Tirschenreuth, den 18.08.2016 Landratsamt Tirschenreuth Wolfgang Lippert Landrat Hinweis: Eine Verletzung der Vorschriften nach Art. 52 Abs. 1 bis 6 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe der Tatsachen, die die Verletzung begründen sollen, bei der für den Erlass zuständigen Behörde geltend gemacht wird (Art. 52 Abs. 7 Satz 1 BayNatSchG). AMTSBLATT Seite 93 ____________________________________________________________________________________ Bekanntmachung Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung Der Landkreis Tirschenreuth schreibt für die Erweiterung des staatlichen beruflichen Schulzentrums in Wiesau folgende Leistungen öffentlich aus: 1327-17 Tischlerarbeiten 1327-19 Abbruch Elektrolabor Weitere Informationen: - im Bayerischen Staatsanzeiger, Erscheinungsdatum 02.09.2016 Tirschenreuth, den 30.08.2016 Wolfgang Lippert, Landrat ____________________________________________________________________________________ AMTSBLATT Seite 94 Feuerwehr-Aktionswoche 2016 vom 17. bis 25. September 2016 Die Feuerwehr-Aktionswoche steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wenn die Katastrophe kommt, sind wir bereit. Komm hilf mit“. Die Aktionswoche 2016 soll insbesondere auf das breite Aufgabenspektrum der Feuerwehren im Katastrophenschutz aufmerksam machen. Wie die Katastrophen Ende Mai 2016 in Teilen Bayerns gezeigt haben, ist dank einem dichten Netz von Ortsfeuerwehren mit einer Personalstärke von über 323.000 aktiven Feuerwehrdienstleistenden eine effektive Hilfe sofort möglich. Die ehrenamtlichen Kräfte bilden das Rückgrat der örtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes; ohne sie wäre der Katastrophenschutz in Bayern in seiner derzeitigen Form nicht denkbar. Die Freiwilligen Feuerwehren und die beiden Werkfeuerwehren des Landkreises Tirschenreuth wollen deshalb in der diesjährigen Aktionswoche der Bevölkerung verdeutlichen, dass sie einen wichtigen Beitrag zum Katastrophenschutz leisten. Über das jeweilige aktuelle Motto hinaus ist es das Grundanliegen jeder Aktionswoche, die Öffentlichkeit über die Gefahren aufzuklären, die durch Brände, Unglücksfälle oder katastrophenähnliche Elementarereignisse drohen und damit beizutragen, Schaden zu verhüten oder zu begrenzen. Gleichzeitig soll die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrleute in den Mittelpunkt gestellt werden, da ehrenamtliches Engagement heute leider für viele schon zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Im Landkreis Tirschenreuth stehen derzeit 4.042 aktive Feuerwehrdienstleistende bereit, um in jeder Lage schnell und kompetent Hilfe zu leisten. Im Jahr 2015 waren sie bei insgesamt 1.330 Einsätzen vielseitigen Belastungen ausgesetzt und haben ihre Leistungsfähigkeit in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Integrierten Leitstelle Nordoberpfalz, dem Technischen Hilfswerk sowie der im Rettungsdienst und Sanitätsdienst mitwirkenden Organisationen bewiesen. Die Eröffnungsveranstaltung der Aktionswoche findet am Sonntag, den 18. September 2016 um 13.30 Uhr in Schwarzenbach statt. Dazu sowie zu allen anderen in der Feuerwehr-Aktionswoche angesetzten Übungen und Veranstaltungen im ganzen Landkreis lade ich alle Bürger und Bürgerinnen herzlich ein. Überzeugen Sie sich von dem Engagement und der Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren. Tirschenreuth, den 05.09.2016 Landratsamt (Wolfgang Lippert) Landrat ____________________________________________________________________________________ Der Landrat in Tirschenreuth gez. Lippert Druck: Landratsamt Tirschenreuth Mähringer Str. 7 95643 Tirschenreuth Verantwortlich für den Inhalt: Das Landratsamt Tirschenreuth oder die einsendende Dienststelle oder Gemeinde