Landeshauptstadt München Baureferat
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Landeshauptstadt München Baureferat
Landeshauptstadt München Baureferat Landeshauptstadt München, Baureferat Gartenbau 81660 München Gartenbau Unterhalt Südost Bau–G 312 I. Bezirksausschuss 17 Obergiesing Herrn Horst Walter Geschäftsstelle Ost Friedenstr. 40 Schwanseestr. 100 81549 München Telefon: (089) 6 49 62 09 31 Telefax: (089) 6 49 62 09 33 81660 München Ihr Schreiben vom Postanschrift: 81660 München Sachbearbeitung: Herr Ernst Herrmann Ihr Zeichen Datum 13.03.2007 Pflanzung von Bäumen in der Watzmannstraße Antrag von Herrn Holz vom 28.09.2006 BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01679 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing vom 12.12.2006 Baumpflanzungen BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01680 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing vom 12.12.2006 Baumpflanzungen St. Martin Str. / Werinherstraße / Severinstraße BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01681 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing vom 12.12.2006 Baumpflanzungen auf Mittelstreifen BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01682 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing vom 12.12.2006 U-Bahn: Linie 5 Haltestelle Ostbahnhof Straßenbahn: Linie 19 Haltestelle Ostbahnhof S-Bahn: alle Linien Haltestelle Ostbahnhof Bus: Linie 44 Haltestelle Ampfingstraße Bus: Linien 45, 53, 54, 56, 89, 95, 96, 198, 199, 9410 Haltestelle Ostbahnhof USt.Id-Nr.: DE 129 524 00 Internet: www.muenchen.de Seite 2 Baumpflanzungen an verschiedenen Stellen im 17. Stadtbezirk 1. Baumgrube vor Haus St. Martin Str. 21 Westseite der Ausfahrt 2. Eingezäunte Wiese auf der Weststrecke der Mündung Werinher/Severinstraße 3. Ostgehbahn der Severinstraße sowie Ersatzpflanzung der vor dem Altenheim gefällten Bäume 4. Ostgehbahn der Aignerstraße sowie auf der Westseite vor Anwesen Nr.6 in Fortsetzung der bestehenden Baumreihe 5. Südgehbahn der Alpenrosenstraße BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01805 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing vom 09.01.2007 Sehr geehrter Herr Walter, sehr geehrte Damen und Herren, das Baureferat (Gartenbau) nimmt zu den oben genannten Anträgen des Bezirksausschusses wie folgt Stellung: Die Eingrünung von Verkehrsflächen trägt vor allem in innerstädtischen Bereichen zur Verbesserung der Wohnqualität und der Grünflächenversorgung bei. Eine wichtige Rolle spielen dabei insbesondere die Straßenbäume. Zusätzliche Pflanzungen im Verkehrsbegleitgrün sind unter folgenden Bedingungen sinnvoll bzw. möglich: 1) Damit sich Straßenbäume ihrer jeweiligen Größe und Wuchsform gemäß entwickeln können, benötigen sie einen angemessenen Wurzelraum und eine entsprechend große Standfläche für die ungehinderte Ausbreitung der Äste und Zweige. Die Regelstandfläche für Bäume erster Ordnung („Großbäume“) beträgt 24 m² das Minimum 16 m². Unter 10 m² durchwurzelbarer Fläche ist selbst die Pflanzung von sehr kleinwüchsigen Bäumen nicht mehr sinnvoll. 2) Die zusätzlichen Pflanzungen dürfen keine Beeinträchtigungen des Verkehrs verursachen, zum Beispiel keine wichtigen Blickbeziehungen für die Verkehrsteilnehmer (vor allem auch für Fußgänger und Radfahrer) unterbrechen. Dies gilt insbesondere für Strauchpflanzungen. Seite 3 3) Pflanzungen von langlebigen und großen Bäumen unmittelbar über Versorgungsleitungen (Kabel, Trinkwasserleitungen, Abwasserkanäle) oder in zu geringem Abstand zum Leitungsverlauf sind aus folgenden Gründen nicht sinnvoll: a) Wurzeln können insbesondere bei geringer Einbautiefe in Versorgungsleitungen eindringen, aber auch durch Auflast oder Aushebeln Leitungsbrüche verursachen. Diese Schäden können nur mit hohem baulichem Aufwand vermieden werden. b) Direkt über Versorgungsleitungen stehende Bäume und Sträucher müssen zur Durchführung von Arbeiten an den Leitungen entfernt werden. c) Aufgrabungen im Wurzelbereich für Arbeiten an Leitungen in der Nähe von Bäumen führen häufig zu massiven Schäden an wichtigen Wurzeln. Dies führt spätestens mittelfristig dazu, dass die Standfestigkeit der Bäume und damit die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs gefährdet ist. 4) Auf Fahrbahnteilern (Mittelstreifen) mit einer Breite von weniger als drei Metern ist eine sinnvolle Neupflanzung von Bäumen nicht möglich, da alle über die angrenzenden Fahrbahnen hängenden Äste und Zweige bis in eine Höhe von bis zu 4,5 m entfernt werden müssten, um das vorgeschriebene Lichtraumprofil einhalten zu können. Der Überhang von Ästen und Zweigen sowie die Freihaltung von wichtigen Sichtbeziehungen schränkt auch die Verwendung von Sträuchern ein. Wir haben die in den Anträgen genannten Flächen nach den oben genannten Kriterien einzeln auf die Möglichkeiten für Neupflanzungen überprüft. Das Ergebnis ist in der beiliegenden Liste zusammengefasst. Dort, wo die genannten Gründe gegen Baumpflanzungen sprechen, kann unter gestalterischen Gesichtspunkten ausnahmsweise die Pflanzung von Sträuchern sinnvoll sein. Die Pflege von Strauchbeständen, insbesondere von Formhecken ist wegen der regelmäßig notwendigen Rückschnittsmaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und des gepflegten Erscheinungsbildes aufwändig und kostenintensiv. Regelmäßig sammeln sich Abfälle im Geäst und auf dem Boden unter den Gehölzen. Die Entfernung dieser Verschmutzungen ist aufwändig. In dichten Strauchbeständen halten sich immer wieder auch unerwünschte Nagetiere auf, die gegebenenfalls bekämpft werden müssen. Wegen der dieser Nachteile sind Strauchpflanzungen im Verkehrsbegleitgrün als Ausnahmefall anzusehen. Dort wo Baum- bzw. Strauchpflanzungen möglich sind, werden wir sie voraussichtlich noch in dieser Pflanzsaison durchführen. Seite 4 Wir regen an, Anträge zu einzelnen Baumpflanzungen zukünftig direkt mit unserem Unterhaltsbezirk G 312 abzusprechen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Ernst Herrmann zur Verfügung (Tel. 6 49 62 09 31). Auf diese Weise können wir einzelne „Wunschstandorte“ schnell und mit geringem Aufwand, gegebenenfalls bei einem gemeinsamen Ortstermin, überprüfen und nach Möglichkeit umgehend realisieren. Auch für Nachfragen über die in der Anlage aufgeführten, einzelnen Prüfungsergebnisse zu den beantragten Baumpflanzungen steht Herr Herrmann gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen II. Abdruck von I. an das Direktorium HA II/V2 – G Ost und per E – Mail an [email protected] an das Baureferat R 1 an das Baureferat RG 4 an das Baureferat G 3-S zur Kenntnis. III. Abdruck von I. und II. an: an das Baureferat G 312 zum Akt. Dr. Ulrich Schneider Leiter der Hauptabteilung Gartenbau Anlage: Beantwortung der Anträge auf Baumpflanzung (5 Seiten) Baureferat Datum: 13.03.2007 Telefon: (089) 6 49 62 09 31 Telefax: (089) 6 49 62 09 33 [email protected] Herr Ernst Herrmann Gartenbau Unterhalt Südost Bau-G 312 Anträge Nr. 02-08 / B 1679 bis 1681 vom 12.12.2006 sowie Nr. 02-08 / B 1805 vom 09.01.2007 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing Anlage: Beantwortung der Anträge auf Baumpflanzung Straße vorgesehene Neupflanzungen: Lage Begründung Antrag Nr. 02-08/ B 01679 Watzmannstraße: Grünflächen vor den Hausnummern 14-24 10-12 Sträucher In den Grünstreifen verlaufen Versorgungsleitungen. Antrag Nr. 02-08/B 01680 Eintrachtstraße: Grünfläche bei der Einmündung in die St.-Martin-Straße bzw. den St.Martins-Platz Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. St.-Martin-Straße: Grünfläche unmittelbar westlich der Einmündung der Watzmannstraße Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In den Grünstreifen verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. U-Bahn: Linie 5 Haltestelle Ostbahnhof Haltestelle Ostbahnhof S-Bahn: alle Linien Haltestelle Ostbahnhof Straßenbahn: Linie 19 Haltestelle Ostbahnhof Internet: www.muenchen.de Bus: Linie 44 Haltestelle Ampfingstraße Bus: Linien 45, 53, 54, 56, 89, 95, 96, 198, 199, 9410 USt.Id-Nr.: DE 129 524 00 Seite 6 Straße Lage vorgesehene Neupflanzungen: Begründung St.-Martin-Straße: Grünstreifen zwischen Plecherstraße und der Einmündung der Watzmannstraße Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft in geringer Tiefe eine 110 kV Elektrizitätsleitung. St.-Martin-Straße: Grünstreifen zwischen Herzogstandstraße und Plecherstraße Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft in geringer Tiefe eine 110 kV Elektrizitätsleitung. Heimgartenstraße: Grünfläche gegenüber der Einmündung der Warngauer Straße 2 Ahornbäume Werinherstraße: Grünstreifen in Höhe der Einfahrt von Hausnummer 2 (Postgebäude) Der Pflanzraum ist zu beengt für Bäume. Der Einblick in den Kreuzungsbereich muss frei bleiben. Werinherstraße: Mittelstreifen (zwischen Fahrbahn und Parkplätzen) westlich der Herzogstandstraße Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Im Grünstreifen verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Der Pflanzstreifen ist nur 1,5 m breit. Werinherstraße: Mittelstreifen (zwischen Fahrbahn und Parkplätzen) östlich der Herzogstandstraße Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Im Grünstreifen verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Deisenhofener Straße: Grünfläche in Höhe des Eingangs zur Heckscher-Klinik Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Sie ist sehr klein und im Bezug zum Klinik-Eingang sehr ungünstig gelegen. Das Baureferat (Tiefbau) wurde deshalb gebeten, die Fläche bei Gelegenheit in einen Gehwegbereich umzuwandeln. Herzogstandstraße: Grünflächen in Höhe der Kreuzung mit der Kesselbergstraße Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Der Pflanzraum ist zu beengt: Die Flächen sind nur ca. 5 m² groß. Kesselbergstraße: Grünstreifen in Höhe der HeckscherKlinik Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Hier verlaufen Gas-, Wasser-, Telekommunikations- und Elektrizitätsleitungen. Weitere Leitungen sind vorgesehen. Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 27 1 Ahornbaum Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume. Seite 7 Straße Lage vorgesehene Neupflanzungen: Begründung Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 29 1 Ahornbaum Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume. Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummern 40-44 2 Ahornbäume Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume. Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 47 1 Ahornbaum Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume. Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummern 49-53 2 Ahornbäume Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume. Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 55 4 Ahornbäume Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume. Warngauer Straße: Quadratische Grünfläche in Höhe der Hausnummer 55 mit Lichtmast Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Das Fundament des Lichtmastes verengt den Pflanzraum. Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 58 Eine Baumpflanzung ist erst sinnvoll, wenn vom benachbarten Privatgrundstück überhängende Äste nicht mehr vorhanden sind (Lichtkonkurrenz). Warngauer Straße: Grünflächen an der Kreuzung mit der Rotwandstraße Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Der Pflanzraum ist zu beengt: Die einzelnen Grünflächen sind weniger als 5 m² groß. Warngauer Straße: Grünfläche an der Kreuzung mit der Untersbergstraß, südwestliche Ecke Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Der Pflanzraum ist zu beengt: Die Fläche ist nur ca. 8 m² groß. Warngauer Straße: Grünfläche an der Kreuzung mit der Untersbergstraße, nordwestliche Ecke Spixstraße: Grünfläche an der Einmündung der Wirtstraße vor dem Anwesen Wirtstraße 21 1 Ahornbaum Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Der Pflanzraum ist zu beengt. Hier steht eine Litfaßsäule. Außerdem ist ein Kabelschacht vorhanden. Seite 8 Straße Lage vorgesehene Neupflanzungen: Begründung Spixstraße: Grünfläche in Höhe der Einmündung in die Tegernseer Landstraße Eine Pflanzung ist nicht möglich: Die Fläche ist nur ca. 5 m² groß. Tegernseer Landstraße Grünfläche in Höhe der Hausnummern 131 und 133 Der Pflanzraum ist zu beengt: Die Fläche ist nur ca. 5 m² groß. Sie wird im Zuge des geplanten Radwegebaus an dieser Stelle entfallen. Antrag Nr. 02-08/ B 01681 St.-Martins-Platz: Grünstreifen mit Litfaßsäule westlich der Kreuzung mit der Severinstraße Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Im Grünstreifen verlaufen Gas-, Wasser-, Telekommunikations- und Elektrizitätskabel. Raintalerstraße: Fußgängerflächen im Bereich des Mittelstreifens an der Kreuzung mit der Werinherstraße: Ein Umbau ist nicht sinnvoll: In den Flächen liegen Versorgungsleitungen. Herzogstandstraße: Gehbahn an der Ostseite der Kreuzung mit der Werinherstraße Der Umbau ist nicht möglich: Der Einblick in den Kreuzungsbereich muss frei bleiben. Im Verlauf der Gehbahn liegen Versorgungsleitungen. Herzogstandstraße: Gehbahn an der Ostseite der Einmündung in die St.-Martin-Straße Der Umbau ist nicht möglich: Der Einblick in den Kreuzungsbereich muss frei bleiben. Im Verlauf der Gehbahn liegen Versorgungsleitungen. Antrag Nr. 02-08/ B 01682 Stadelheimer Straße: Mittelstreifen Die Bepflanzung des Mittelstreifens befindet sich derzeit in einem Gelichgewicht zwischen Grasflächen, Baum und Strauchbeständen. Eine weitere Verdichtung der Sträucher im Mittelstreifen würde Personen in Gefahr bringen, die die Stadelheimer Straße abseits von Überwegen kreuzen (vor allem im Bereich des Friedhofs). Werinherstraße: Mittelstreifen Der Mittelstreifen ist nur zwischen 2 m und maximal 3 m breit, daher sind weder Baum- noch Strauchpflanzungen sinnvoll. Seite 9 Antrag Nr. 02-08/ B 01805 St.-Martin-Straße: Grünfläche westlich der Grundstücksausfahrt des Anwesens St.Martin-Straße 21 In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Severinstraße: Grünflächen an der Ostseite Die vorhandenen Grünflächen befinden sich in Privatbesitz. Severinstraße: Grünflächen an der Westseite vor dem Seniorenheim Es handelt sich nicht um ein Straßengrundstück, sondern um die Außenanlage eines Verwaltungsgebäudes. Wir haben das zuständige Sozialreferat gebeten, zu prüfen, ob hier Baumpflanzungen möglich sind. Sobald die Sachlage geklärt ist, wird ggf. die Pflanzung durchgeführt. Severinstraße: Wiese an der Kreuzung mit der Werinherstraße In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Es handelt sich nicht um ein Straßengrundstück, sondern um die Außenanlage eines Verwaltungsgebäudes. Wir haben das zuständige Sozialreferat gebeten, zu prüfen, ob hier Baumpflanzungen möglich sind. Sobald die Sachlage geklärt ist, wird ggf. die Pflanzung durchgeführt. Aignerstraße: Gehbahn auf der Ostseite der Straße Der Umbau ist nicht möglich: Im Verlauf der Gehbahn liegen Versorgungsleitungen. Aignerstraße: Gehbahn auf der Westseite der Straße in Höhe der Anwesens Aignerstraße 4 und 6 Ein Umbau käme hier im Rahmen einer Straßenerneuerung in Frage. Derzeit bestehen hierzu keine Planungen. Alpenrosenstraße: Gehbahn auf der Südseite der Straße Der Umbau ist nicht möglich: Im Verlauf der Gehbahn liegen Versorgungsleitungen.