Landeshauptstadt München Baureferat

Transcrição

Landeshauptstadt München Baureferat
Landeshauptstadt
München
Baureferat
Landeshauptstadt München, Baureferat Gartenbau
81660 München
Gartenbau
Unterhalt Südost
Bau–G 312
I. Bezirksausschuss 17
Obergiesing
Herrn Horst Walter
Geschäftsstelle Ost
Friedenstr. 40
Schwanseestr. 100
81549 München
Telefon: (089) 6 49 62 09 31
Telefax: (089) 6 49 62 09 33
81660 München
Ihr Schreiben vom
Postanschrift:
81660 München
Sachbearbeitung:
Herr Ernst Herrmann
Ihr Zeichen
Datum
13.03.2007
Pflanzung von Bäumen in der Watzmannstraße
Antrag von Herrn Holz vom 28.09.2006
BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01679
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing
vom 12.12.2006
Baumpflanzungen
BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01680
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing
vom 12.12.2006
Baumpflanzungen St. Martin Str. / Werinherstraße / Severinstraße
BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01681
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing
vom 12.12.2006
Baumpflanzungen auf Mittelstreifen
BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01682
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing
vom 12.12.2006
U-Bahn: Linie 5
Haltestelle Ostbahnhof
Straßenbahn: Linie 19
Haltestelle Ostbahnhof
S-Bahn: alle Linien
Haltestelle Ostbahnhof
Bus: Linie 44
Haltestelle Ampfingstraße
Bus: Linien 45, 53, 54, 56, 89,
95, 96, 198, 199, 9410
Haltestelle Ostbahnhof
USt.Id-Nr.: DE 129 524 00
Internet: www.muenchen.de
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Baumpflanzungen an verschiedenen Stellen im 17. Stadtbezirk
1. Baumgrube vor Haus St. Martin Str. 21 Westseite der Ausfahrt
2. Eingezäunte Wiese auf der Weststrecke der Mündung Werinher/Severinstraße
3. Ostgehbahn der Severinstraße sowie Ersatzpflanzung der vor dem Altenheim gefällten
Bäume
4. Ostgehbahn der Aignerstraße sowie auf der Westseite vor Anwesen Nr.6 in Fortsetzung
der bestehenden Baumreihe
5. Südgehbahn der Alpenrosenstraße
BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01805
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing
vom 09.01.2007
Sehr geehrter Herr Walter,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Baureferat (Gartenbau) nimmt zu den oben genannten Anträgen des Bezirksausschusses
wie folgt Stellung:
Die Eingrünung von Verkehrsflächen trägt vor allem in innerstädtischen Bereichen zur Verbesserung der Wohnqualität und der Grünflächenversorgung bei. Eine wichtige Rolle spielen dabei insbesondere die Straßenbäume.
Zusätzliche Pflanzungen im Verkehrsbegleitgrün sind unter folgenden Bedingungen sinnvoll
bzw. möglich:
1) Damit sich Straßenbäume ihrer jeweiligen Größe und Wuchsform gemäß entwickeln können, benötigen sie einen angemessenen Wurzelraum und eine entsprechend große
Standfläche für die ungehinderte Ausbreitung der Äste und Zweige. Die Regelstandfläche
für Bäume erster Ordnung („Großbäume“) beträgt 24 m² das Minimum 16 m². Unter 10 m²
durchwurzelbarer Fläche ist selbst die Pflanzung von sehr kleinwüchsigen Bäumen nicht
mehr sinnvoll.
2) Die zusätzlichen Pflanzungen dürfen keine Beeinträchtigungen des Verkehrs verursachen,
zum Beispiel keine wichtigen Blickbeziehungen für die Verkehrsteilnehmer (vor allem auch
für Fußgänger und Radfahrer) unterbrechen. Dies gilt insbesondere für Strauchpflanzungen.
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3) Pflanzungen von langlebigen und großen Bäumen unmittelbar über Versorgungsleitungen
(Kabel, Trinkwasserleitungen, Abwasserkanäle) oder in zu geringem Abstand zum Leitungsverlauf sind aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
a) Wurzeln können insbesondere bei geringer Einbautiefe in Versorgungsleitungen eindringen, aber auch durch Auflast oder Aushebeln Leitungsbrüche verursachen. Diese
Schäden können nur mit hohem baulichem Aufwand vermieden werden.
b) Direkt über Versorgungsleitungen stehende Bäume und Sträucher müssen zur Durchführung von Arbeiten an den Leitungen entfernt werden.
c) Aufgrabungen im Wurzelbereich für Arbeiten an Leitungen in der Nähe von Bäumen
führen häufig zu massiven Schäden an wichtigen Wurzeln. Dies führt spätestens mittelfristig dazu, dass die Standfestigkeit der Bäume und damit die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs gefährdet ist.
4) Auf Fahrbahnteilern (Mittelstreifen) mit einer Breite von weniger als drei Metern ist eine
sinnvolle Neupflanzung von Bäumen nicht möglich, da alle über die angrenzenden Fahrbahnen hängenden Äste und Zweige bis in eine Höhe von bis zu 4,5 m entfernt werden
müssten, um das vorgeschriebene Lichtraumprofil einhalten zu können. Der Überhang von
Ästen und Zweigen sowie die Freihaltung von wichtigen Sichtbeziehungen schränkt auch
die Verwendung von Sträuchern ein.
Wir haben die in den Anträgen genannten Flächen nach den oben genannten Kriterien einzeln
auf die Möglichkeiten für Neupflanzungen überprüft. Das Ergebnis ist in der beiliegenden Liste
zusammengefasst.
Dort, wo die genannten Gründe gegen Baumpflanzungen sprechen, kann unter gestalterischen Gesichtspunkten ausnahmsweise die Pflanzung von Sträuchern sinnvoll sein.
Die Pflege von Strauchbeständen, insbesondere von Formhecken ist wegen der regelmäßig
notwendigen Rückschnittsmaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und des gepflegten Erscheinungsbildes aufwändig und kostenintensiv. Regelmäßig sammeln sich Abfälle
im Geäst und auf dem Boden unter den Gehölzen. Die Entfernung dieser Verschmutzungen ist
aufwändig. In dichten Strauchbeständen halten sich immer wieder auch unerwünschte Nagetiere auf, die gegebenenfalls bekämpft werden müssen. Wegen der dieser Nachteile sind
Strauchpflanzungen im Verkehrsbegleitgrün als Ausnahmefall anzusehen.
Dort wo Baum- bzw. Strauchpflanzungen möglich sind, werden wir sie voraussichtlich noch in
dieser Pflanzsaison durchführen.
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Wir regen an, Anträge zu einzelnen Baumpflanzungen zukünftig direkt mit unserem Unterhaltsbezirk G 312 abzusprechen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Ernst Herrmann zur
Verfügung (Tel. 6 49 62 09 31). Auf diese Weise können wir einzelne „Wunschstandorte“
schnell und mit geringem Aufwand, gegebenenfalls bei einem gemeinsamen Ortstermin, überprüfen und nach Möglichkeit umgehend realisieren.
Auch für Nachfragen über die in der Anlage aufgeführten, einzelnen Prüfungsergebnisse zu
den beantragten Baumpflanzungen steht Herr Herrmann gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
II. Abdruck von I.
an das Direktorium HA II/V2 – G Ost und per E – Mail an [email protected]
an das Baureferat R 1
an das Baureferat RG 4
an das Baureferat G 3-S
zur Kenntnis.
III. Abdruck von I. und II. an:
an das Baureferat G 312
zum Akt.
Dr. Ulrich Schneider
Leiter der Hauptabteilung Gartenbau
Anlage: Beantwortung der Anträge auf Baumpflanzung (5 Seiten)
Baureferat
Datum: 13.03.2007
Telefon: (089) 6 49 62 09 31
Telefax: (089) 6 49 62 09 33
[email protected]
Herr Ernst Herrmann
Gartenbau
Unterhalt Südost
Bau-G 312
Anträge Nr. 02-08 / B 1679 bis 1681 vom 12.12.2006
sowie Nr. 02-08 / B 1805 vom 09.01.2007
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing
Anlage: Beantwortung der Anträge auf Baumpflanzung
Straße
vorgesehene
Neupflanzungen:
Lage
Begründung
Antrag Nr. 02-08/ B 01679
Watzmannstraße:
Grünflächen vor den Hausnummern
14-24
10-12 Sträucher In den Grünstreifen verlaufen Versorgungsleitungen.
Antrag Nr. 02-08/B 01680
Eintrachtstraße:
Grünfläche bei der Einmündung in die
St.-Martin-Straße bzw. den St.Martins-Platz
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung.
St.-Martin-Straße:
Grünfläche unmittelbar westlich der
Einmündung der Watzmannstraße
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In den Grünstreifen verläuft mindestens eine Versorgungsleitung.
U-Bahn: Linie 5
Haltestelle Ostbahnhof
Haltestelle Ostbahnhof
S-Bahn: alle Linien
Haltestelle Ostbahnhof
Straßenbahn: Linie 19
Haltestelle Ostbahnhof
Internet: www.muenchen.de
Bus: Linie 44
Haltestelle Ampfingstraße
Bus: Linien 45, 53, 54, 56, 89,
95, 96, 198, 199, 9410
USt.Id-Nr.: DE 129 524 00
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Straße
Lage
vorgesehene
Neupflanzungen:
Begründung
St.-Martin-Straße:
Grünstreifen zwischen Plecherstraße
und der Einmündung der Watzmannstraße
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft in geringer Tiefe eine 110 kV Elektrizitätsleitung.
St.-Martin-Straße:
Grünstreifen zwischen Herzogstandstraße und Plecherstraße
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft in geringer Tiefe eine 110 kV Elektrizitätsleitung.
Heimgartenstraße: Grünfläche gegenüber der Einmündung der Warngauer Straße
2 Ahornbäume
Werinherstraße:
Grünstreifen in Höhe der Einfahrt von
Hausnummer 2 (Postgebäude)
Der Pflanzraum ist zu beengt für Bäume. Der Einblick in den Kreuzungsbereich muss frei bleiben.
Werinherstraße:
Mittelstreifen (zwischen Fahrbahn und
Parkplätzen) westlich der Herzogstandstraße
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Im Grünstreifen verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Der Pflanzstreifen ist nur 1,5 m breit.
Werinherstraße:
Mittelstreifen (zwischen Fahrbahn und
Parkplätzen) östlich der Herzogstandstraße
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Im Grünstreifen verläuft mindestens eine Versorgungsleitung.
Deisenhofener
Straße:
Grünfläche in Höhe des Eingangs zur
Heckscher-Klinik
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Sie ist sehr klein und im Bezug
zum Klinik-Eingang sehr ungünstig gelegen. Das Baureferat (Tiefbau) wurde deshalb gebeten, die Fläche bei Gelegenheit in einen
Gehwegbereich umzuwandeln.
Herzogstandstraße: Grünflächen in Höhe der Kreuzung
mit der Kesselbergstraße
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Der Pflanzraum ist zu beengt: Die
Flächen sind nur ca. 5 m² groß.
Kesselbergstraße: Grünstreifen in Höhe der HeckscherKlinik
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Hier verlaufen Gas-, Wasser-,
Telekommunikations- und Elektrizitätsleitungen. Weitere Leitungen
sind vorgesehen.
Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 27
1 Ahornbaum
Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume.
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Straße
Lage
vorgesehene
Neupflanzungen:
Begründung
Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 29
1 Ahornbaum
Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume.
Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummern 40-44
2 Ahornbäume
Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume.
Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 47
1 Ahornbaum
Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume.
Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummern 49-53
2 Ahornbäume
Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume.
Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 55
4 Ahornbäume
Nachpflanzung fehlender bzw. abgestorbener Bäume.
Warngauer Straße: Quadratische Grünfläche in Höhe der
Hausnummer 55 mit Lichtmast
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Das Fundament des Lichtmastes
verengt den Pflanzraum.
Warngauer Straße: Grünstreifen in Höhe der Hausnummer 58
Eine Baumpflanzung ist erst sinnvoll, wenn vom benachbarten Privatgrundstück überhängende Äste nicht mehr vorhanden sind
(Lichtkonkurrenz).
Warngauer Straße: Grünflächen an der Kreuzung mit der
Rotwandstraße
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Der Pflanzraum ist zu beengt: Die
einzelnen Grünflächen sind weniger als 5 m² groß.
Warngauer Straße: Grünfläche an der Kreuzung mit der
Untersbergstraß, südwestliche Ecke
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Der Pflanzraum ist zu beengt: Die
Fläche ist nur ca. 8 m² groß.
Warngauer Straße: Grünfläche an der Kreuzung mit der
Untersbergstraße, nordwestliche Ecke
Spixstraße:
Grünfläche an der Einmündung der
Wirtstraße vor dem Anwesen Wirtstraße 21
1 Ahornbaum
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Der Pflanzraum ist zu beengt. Hier
steht eine Litfaßsäule. Außerdem ist ein Kabelschacht vorhanden.
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Straße
Lage
vorgesehene
Neupflanzungen:
Begründung
Spixstraße:
Grünfläche in Höhe der Einmündung
in die Tegernseer Landstraße
Eine Pflanzung ist nicht möglich: Die Fläche ist nur ca. 5 m² groß.
Tegernseer
Landstraße
Grünfläche in Höhe der Hausnummern 131 und 133
Der Pflanzraum ist zu beengt: Die Fläche ist nur ca. 5 m² groß.
Sie wird im Zuge des geplanten Radwegebaus an dieser Stelle
entfallen.
Antrag Nr. 02-08/ B 01681
St.-Martins-Platz:
Grünstreifen mit Litfaßsäule westlich
der Kreuzung mit der Severinstraße
Eine Pflanzung ist nicht sinnvoll: Im Grünstreifen verlaufen Gas-,
Wasser-, Telekommunikations- und Elektrizitätskabel.
Raintalerstraße:
Fußgängerflächen im Bereich des
Mittelstreifens an der Kreuzung mit
der Werinherstraße:
Ein Umbau ist nicht sinnvoll: In den Flächen liegen Versorgungsleitungen.
Herzogstandstraße: Gehbahn an der Ostseite der Kreuzung mit der Werinherstraße
Der Umbau ist nicht möglich: Der Einblick in den Kreuzungsbereich
muss frei bleiben. Im Verlauf der Gehbahn liegen Versorgungsleitungen.
Herzogstandstraße: Gehbahn an der Ostseite der Einmündung in die St.-Martin-Straße
Der Umbau ist nicht möglich: Der Einblick in den Kreuzungsbereich
muss frei bleiben. Im Verlauf der Gehbahn liegen Versorgungsleitungen.
Antrag Nr. 02-08/ B 01682
Stadelheimer
Straße:
Mittelstreifen
Die Bepflanzung des Mittelstreifens befindet sich derzeit in einem
Gelichgewicht zwischen Grasflächen, Baum und Strauchbeständen. Eine weitere Verdichtung der Sträucher im Mittelstreifen würde
Personen in Gefahr bringen, die die Stadelheimer Straße abseits
von Überwegen kreuzen (vor allem im Bereich des Friedhofs).
Werinherstraße:
Mittelstreifen
Der Mittelstreifen ist nur zwischen 2 m und maximal 3 m breit, daher sind weder Baum- noch Strauchpflanzungen sinnvoll.
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Antrag Nr. 02-08/ B 01805
St.-Martin-Straße:
Grünfläche westlich der Grundstücksausfahrt des Anwesens St.Martin-Straße 21
In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung.
Severinstraße:
Grünflächen an der Ostseite
Die vorhandenen Grünflächen befinden sich in Privatbesitz.
Severinstraße:
Grünflächen an der Westseite vor
dem Seniorenheim
Es handelt sich nicht um ein Straßengrundstück, sondern um die
Außenanlage eines Verwaltungsgebäudes. Wir haben das zuständige Sozialreferat gebeten, zu prüfen, ob hier Baumpflanzungen
möglich sind. Sobald die Sachlage geklärt ist, wird ggf. die Pflanzung durchgeführt.
Severinstraße:
Wiese an der Kreuzung mit der Werinherstraße
In der Grünfläche verläuft mindestens eine Versorgungsleitung. Es
handelt sich nicht um ein Straßengrundstück, sondern um die Außenanlage eines Verwaltungsgebäudes. Wir haben das zuständige
Sozialreferat gebeten, zu prüfen, ob hier Baumpflanzungen möglich
sind. Sobald die Sachlage geklärt ist, wird ggf. die Pflanzung
durchgeführt.
Aignerstraße:
Gehbahn auf der Ostseite der Straße
Der Umbau ist nicht möglich: Im Verlauf der Gehbahn liegen Versorgungsleitungen.
Aignerstraße:
Gehbahn auf der Westseite der Straße in Höhe der Anwesens Aignerstraße 4 und 6
Ein Umbau käme hier im Rahmen einer Straßenerneuerung in Frage. Derzeit bestehen hierzu keine Planungen.
Alpenrosenstraße: Gehbahn auf der Südseite der Straße
Der Umbau ist nicht möglich: Im Verlauf der Gehbahn liegen Versorgungsleitungen.

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