Holzverbinder 2015

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Holzverbinder 2015
Holzverbinder
2015
WICHTIGE HINWEISE
Die Preise in diesem Katalog gelten, wenn nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind durch die Marktlage bedingt freibleibend.
Wir berechnen die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preise, auch ohne vorherige Ankündigung einer
Preisänderung.
Alle Lieferungen erfolgen unter Zugrundelegung unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen in der
aktuellen Fassung, die den Besteller zur Anerkennung verpflichten.
Bei Preisvergleichen berücksichtigen Sie bitte:
•die hohe Qualität unserer Produkte
• unsere Dienstleistungen und unser Service
•unsere fachlich aktuelle Beratung durch geschulte Spezialisten
• unseren gut organisierten und zuverlässigen Zustelldienst nach einem festen Zustellplan
• unseren qualifizierten Innen- und Außendienst, der Ihnen jederzeit gerne behilflich ist
Impressum:Für den Inhalt verantwortlich: Weyland Gruppe
Text / Inhalt: Weyland Gruppe Layout: Fr. Sabine Drexler
Druck: Ostler Druck, D-94032 Passau
Da Druckfehler nie ausgeschlossen werden können, sind Abbildungen, Maßangaben und Daten unverbindlich. Laufende Änderungen ohne Mitteilung behalten wir uns vor.
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Preisbasis: April 2015
Telefon-Durchwahlverzeichnis
Weyland GmbH
Haid 26 | A.4780 Schärding
Telefon: 07712/9001-...DW | E-mail: [email protected]
Name
Tel-DWFax-DW
E-Mail
ZENTRALE SCHÄRDING
Geschäftsleitung
Mag. Norbert Thumfart
7311
7427
[email protected]
7213
7280
[email protected]
Vertriebsleitung
Prok. Günther Berndl
Bauwaren, Bauelemente und Gitterroste
[email protected]
Bereichsleitung
Prok. Manfred Eder
7217
7710
[email protected]
Telefonverkauf Bauwaren, Bauelemente und Gitterroste
Gerhard Mayr
7236
7745
[email protected]
Thomas Koller
7276
7745
[email protected]
Markus Schmid
7781
7745
[email protected]
Jürgen Gruber
7357
7745
[email protected]
Lea Bernecker
7314
[email protected]
David Öhlinger
7315
[email protected]
Helene Reitinger
7790
[email protected]
Telefonverkauf Befestigung
Außendienst
Metall-/Eisenwaren Handy
Marco Freudenthaler
0664/6210256
Herbert Haas
0664/2442999
Walter Haunold
0664/6210285
Gerhard Klecker
0664/8294508
Franz Kohlbauer
0664/1306768
Thomas Mastalir
0664/8294510
Erich Singer
0664/2442985
Thomas Soucek
0664/6210288
ZimmereibedarfHandy
Klaus Gruber
0664/2442992
Christian Hanslmayr
0664/8288605
Christoph Schönbauer
0664/8294518
VERKAUFSNIEDERLASSUNG KIRCHHAM (07619/27067-...DW)
[email protected]
Leitung
Prok. Josef Feichtinger
7517
7503
[email protected]
Christine Attwenger
7506
7502
[email protected]
Waltraud Sedunko
7509
7502
[email protected]
Patrik Spitzbart
7507
7502
[email protected]
Franz Stockhammer
7508
7502
[email protected]
Telefonverkauf Eisenwaren
Die Marke der Weyland-Gruppe
Vom Stanleymesser über verschiedenste
Werkzeuge bis hin zu Beschlägen und
Drückern – ALLES AUS EINER HAND!
Die Weyland-Gruppe setzt auf den Ausbau der Eigenmarke ZECTO. Es ist ein
Konzernziel, durch gute Qualität und
durchschnittliche Preise einen hohen
Anteil zufriedener Stammkunden zu
sichern.
Mit unserer eigenen Marke können wir
Qualität besser steuern, kontrollieren
und zu günstigen Preisen anbieten.
Unser Ziel ist es, dauerhaft Top-Qualität
zu günstigen Preisen anzubieten.
So können wir unseren Kunden ein verlässlicher Partner sein.
Für die Zukunft ist ein Ausbau der
Marke ZECTO über das gesamte Sortiment geplant und bereits teilweise in der Umsetzung, um so jeder
Kundenzielgruppe ein ansprechendes
Produktsortiment bieten zu können.
Weiters werden wir euch in Zukunft
über unsere Außendienstmitarbeiter, die
Homepage, den Newsletter und unsere
Kundenzeitung weytblick immer wieder
über die neuesten TOP-Produkte unserer
Eigenmarke informieren.
Kapitelübersicht
01
PITZL Pfostenfüße und HVP-​
Verbinder
ab Seite
02
SIMPSON Holzverbinder
ab Seite 15
03
GH Holzverbinder
ab Seite 29
04
Ringkeildübel, Bauklammen ​
und Balkonwinkel
ab Seite 41
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
3
1
Notizseite
NOTIZEN:
2
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Kapitelregister
Übersicht
01
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
Seite 4
Pfostenträger
Seite 10
Schwerlast Pfostenträger
Seite 11
Balkonbefestigung
Seite 11
Pfostenanker
Seite 11
HVP und WVP Verbindungen
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
01
3
01
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
01
01
4
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
5
01
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
01
01
6
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
Pfostenträger
01
Pfostenträger Stecksystem zinip
Dreh – Klick, das neue innovative Pfostenträger System.
Obere und untere Platte mit je 4 Bohrungen Ø 12mm, Gewinde M24
Obere Platte Ø 98 x 6 mm, untere Platte 160 x 100 x 6 mm
10529 – Ausführung mit Zentierspitze
10521 – Ausführung mit Dorn 20 x 65 mm
10530 – Ausführung mit Dorn 42,4 x 70 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
Verstellbereich mm
Gew. M24 unt.
Preis €
21719141 LW 10529.1090
137 - 197
90 mm
32,19
21719158
10529.1190
197 - 257
150 mm
33,25
21722363
10521.1090
137 - 197
90 mm
34,63
21722387
10521.1190
197 - 257
150 mm
35,69
21722394
10530.1090
137 - 197
90 mm
36,63
21719134
10530.1190
197 - 257
150 mm
37,69
Pfostenträger zinip 10900
Obere und untere Platte mit je 4 Bohrungen D: 12mm
Obere und untere Platte 100 x 100 x 6 mm,
Ident-Nr.
Werksnr.
20960698 LW 10900.0000
Gew. M20 ob.
Gew. M20 unt.
Verstellbereich mm
Preis €
55
55
122 - 182
12,15
Pfostenträger zinip 11009
Mit rechts / links Gewindemuffe höhenverstellbar
Obere und untere Platte mit je 4 Bohrungen; Ø=12 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
obere Platte mm
untere Platte mm
Gew. M20 mm
Preis €
13549886 LW 11009.0100
100 x 100 x 6
100 x 100 x 6
150
11,25
20738983 LW 11009.0180
80 x 80 x 5
100 x 100 x 6
150
11,25
13549787 LW 11009.1200
100 x 100 x 6
160 x 100 x 6
250
14,50
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
7
01
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
01
Pfostenträger zinip 11013
01
Obere und untere Platte mit je 4 Bohrungen, Ø 12 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
obere Platte mm
untere Platte mm
Gew. M20 mm
Preis €
20995652 LW 11013.1200
100 x 100 x 6
160 x 100 x 6
250
10,15
13044985 LW 11013.1200L
100 x 100 x 6 mit Lasche
160 x 100 x 6
250
16,88
Pfostenträger zinip 10920
mit rechts/links Gewindemuffe höhenverstellbar
Obere und untere Platte mit je 4 Bohrungen; Ø = 12 mm
Obere und untere Platte 100 x 100 x 6 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
20857363 LW 10920.1000
Gew. M20 ob.
Gew. M20 unt.
Verstellbereich mm
Preis €
65
65
142 - 207
21,88
Pfostenträger zinip 10921
mit rechts/links Gewindemuffe höhenverstellbar Dorn M 24 x 110 mm,
zum Sichern gegen Abheben wird der Dorn in die Holzsäule gedreht.
Obere und untere Platte mit je 4 Bohrungen; Ø = 12 mm
Obere Platte Ø 100 x 6 mm, untere Platte 16 x 100 x 6 mm
Ident-Nr.
8
Gew. M24 ob.
Gew. M24 unt.
Verstellbereich mm
Preis €
13549879 LW 10921.1000
Werksnr.
65
65
142 - 207
22,88
13549923 LW 10921.1100
65
90
167 - 232
23,94
21350597
10921.1200
65
150
227 - 292
24,63
13549862 LW 10921.1300
65
180
257 - 322
24,88
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
Pfostenträger zinip 10921
01
Schwere Ausführung, Gewinde M 30
Obere Platte 100 x 100 x 15 mm, untere Platte 160 x 100 x 15 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
13549794 LW 10921.1006
Gew.M30 ob.
Gew. M30 unt.
Verstellbereich mm
Preis €
65
65
160 - 220
29,20
Pfostenträger zinip 10923
Mit rechts / links Gewindemuffe höhenverstellbar und einzuhängenden Seitenlaschen, seitenversellbar v​ on
100-160mm, individuelle Anpassung an die Holzsäule.
Obere Platte mit 2 und untere Platte mit 4 Bohrungen; Ø = 12 mm
Obere Platte 100 x 100 x 5 mm, untere Platte 160 x 100 x 6 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
13549848 LW 10923.1000
Gew. M24 ob.
Gew. M24 unt.
Verstellbereich mm
Preis €
65
65
141 - 206
30,50
Pfostenträger zinip 10930
Pfostenträger stufenlos verstellbar; Dorn: M 42,5; Gewinderohr: 130 mm
Obere und untere Platte mit je 4 Bohrungen; Ø = 12 mm
Obere Platte Ø 100 x 8 mm, untere Platte 160 x 100 x 8 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
15750921 LW 10930.1000
Gew. M24 ob.
Gew. M24 unt.
Verstellbereich mm
Preis €
150
65
170-285
29,75
Pfostenträger zinip 10931
Pfostenträger stufenlos verstellbar; Dorn: M 44,5; Gewinderohr: 130 mm
Obere Platte Ø 100 x 8 mm, untere Platte 160 x 100 x 8
Ident-Nr.
Werksnr.
Gew. M24 ob.
Gew. M24 unt.
Verstellbereich mm
Preis €
13549817 LW 10931.1000
150
65
170-285
30,44
21351112
150
35
110 - 200
29,63
10931.1600
Pfostenträger zinip 10980
Mit rechts / links Gewindemuffe höhenverstellbar
Obere und untere Platte mit je 4 Bohrungen; Ø = 12 mm
Obere Platte 80 x 80 x 5 mm, untere Platte 100 x 100x 6 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
13549800 LW 10980.0080
Gew. M20 ob.
Gew. M20 unt.
Verstellbereich mm
Preis €
55
55
121 - 181
18,13
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
9
01
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
01
Platte mit verschweißter Mutter zinip
01
Gewinde M 24
Ident-Nr.
Passend zu
Preis €
13350925 LW 11009 - 11013
5,13
Tellerkopfschraube zinip für Pfostenfüße
Ident-Nr.
Abmessung mm
20970130 LW 5,0 x 60
Aufnahme
Ausführung
Preis €
TX 25
Vollgewinde
64,38
Schwerlast Pfostenträger
Schwerlast Pfostenträger zinip 11008
Feste Ausführungen, Rohr Ø 82,5 mm
Obere und untere Platte 140 x 140 x 15 mm,
Ident-Nr.
Werksnr.
Höhe
Ausführung
Charakteristische Traglast Preis €
21676284
11008.1160 160
mit Gewindedorn M24 x 150 mm ca. 286 kN
46,63
21676291
11008.1250 250
mit Gewindedorn M24 x 150 mm ca. 279 kN
49,13
21676307
11008.2160 160
mit Schwert 120 x 140 x 10 mm
ca. 286 kN
55,63
21676314
11008.2250 250
mit Schwert 120 x 140 x 10 mm
ca. 279 kN
65,63
Schwerlast Pfostenträger zinip 11008
Verstellbare Ausführung mit Dorn, Rohr Ø 42,4 x 70 mm
Obere und untere Platte mit je 4 Bohrungen Ø 12 mm, Gewinde M 24
10
Ident-Nr.
Werksnr.
obere Platte mm
untere Platte mm
Verstellbereich mm
Preis €
21676321
11008.6150
Ø 140 x 8
140 x 140 x 10
150 - 200
59,00
21676338
11008.6200
Ø 140 x 8
140 x 140 x 10
200 - 250
60,00
21676345
11008.6250
Ø 140 x 8
140 x 140 x 10
250 - 300
61,00
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
Balkonbefestigung
01
Balkonsäule verzinkt 31105
T-Eisen 45 x 45 x 5 mm mit 4 Bohrungen Ø 6,5 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
13376918 LW 31105.0000
untere Platte mm
Höhe mm
Preis €
100 x 100 x 10
400
20,25
Pfostenanker
Pfostenträger verzinkt 11042
Pfostenanker H-Form verzinkt, stufenlos verstellbar bis 145mm, Bohrungen Ø 12,5mm
Ident-Nr.
Werksnr.
13376970 LW 11042.0000
obere Platte mm
Preis €
600 x 60 x 6
20,25
HVP und WVP Verbindungen
HVP-Verbinder
Der neue HVP Verbinder – die Lösung für Verbindungen von 3 bis ca. 600 kN. Die neue Generation des ​
Pitzl Verbinders zeichnet sich vor allem durch die Erweiterung ihres Einsatzgebietes sowie eine starke ​
Erhöhung der Traglast aus.
Optimierte Schraubenlängen von 50 – 100 mm, Mindestrandabstände und Passgenauigkeit für alle ​
Holzquerschnitte bringen die Vorteile des neuen HVP Verbinders direkt zum Kunden. Optimale ​
Randabstände und variable Schraubenlänge garantieren Passgenauigkeit für jeden Holzquerschnitt.
Schraubengröße bis 88115.0000 4,5 x 50-80, darüber 5 x 60-100
Ident-Nr.
Werksnr.
Abmessung mm
Schrauben Stk
Preis €
21722820
88004.0000
25 x 40 x 12
6
9,88
21722837
88006.0000
25 x 60 x 12
8
12,38
21722844
88008.0000
25 x 80 x 12
10
14,13
21722851
88010.0000
25 x 100 x 12
12
15,81
21722868 LW 88107.0000
40 x 70 x 12
10
12,38
21722875
88109.0000
40 x 90 x 12
16
14,88
21722899
88111.0000
40 x 110 x 12
18
16,38
21722912
88113.0000
40 x 130 x 12
20
18,38
21722936
88115.0000
40 x 150 x 12
24
19,94
21722943 LW 88210.0000
60 x 100 x 12
18
15,25
21722967 LW 88124.0000
60 x 140 x 12
24
20,31
21722981 LW 88318.0000
80 x 180 x 12
34
25,31
21723001 LW 88322.0000
80 x 220 x 12
40
31,38
Alternativ auch mit Aushebesicherung lieferbar
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
11
01
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
01
Schwerlast HVP-Verbinder
01
Die neu angeordneten Schrägbohrungen sowie die Verwendbarkeit verschiedender Schraublängen ​
garantieren Passgenauigkeit auch bei kleineren Holzquerschnitten.
Schrauben bis zu 200 mm Länge und die verbreiterte Schwerlastserie 85.. ermöglichen eine starke ​
Erhöhung der Traglast.
Schraubengröße 8 x 120 – 200 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
Abmessung mm
Schrauben Stk
Preis €
21722660
88420.0000
120 x 200 x 20
16
73,75
21722677
88425.0000
120 x 250 x 20
20
87,50
21722684
88430.0000
120 x 300 x 20
24
102,50
21722691
88435.0000
120 x 350 x 20
28
118,75
21722707
88440.0000
120 x 400 x 20
32
131,25
21722714
88445.0000
120 x 450 x 20
36
143,75
21722721
88450.0000
120 x 500 x 20
40
162,50
21722738
88455.0000
120 x 550 x 20
44
187,50
21722745
88460.0000
120 x 600 x 20
48
235,00
21722752
88540.0000
140 x 400 x 20
16
137,50
21722769
88545.0000
140 x 450 x 20
20
155,00
21722776
88550.0000
140 x 500 x 20
22
171,25
21722783
88555.0000
140 x 550 x 20
24
197,50
21722790
88560.0000
140 x 600 x 20
28
248,75
WVP - Verbinder verzinkt 88060
Die ideale Verbindung für Holzfertigwandelemente – einfach, schnell, kostengünstig. Unsere ​
Wandverbinder, in Verbindung mit solider Handwerksarbeit garantieren eine hohe Belastbarkeit (statische​
Werte sind vorhanden).
Schrauben Ø 6 x 60 mm, Gesamtstärke zusammengeschoben 19 mm
Ident-Nr.
Werksn​r.
13376772 LW 88060.​0000
12
Grund-Platte mit ​
Einhängehaken
Anker-Platte mit ​
Hakenaufnahme
Bohrung
Ø ​6,5 mm
Preis €
60 x 80 x 5 mm
60 x 80 x 3 mm
6/4
10,06
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
PITZL Pfostenfüße und HVP-Verbinder
SSP- Verbinder Alu 8715
01
Die optimale Lösung für Zugverbindungen oder kombiniert beanspruchte Holzverbindungen wie Säulen – ​
Pfetten - Verbindungen
Ident-Nr.
Werksnr.
21444357 LW 88715.0000
obere Platte mm
Zapfen-Ø mm
Preis €
Ø 80 x 8
24 x 20
12,13
Schrauben für HVP-Verbinder
Vollgewinde, gelb verzinkt;
Ident-Nr.
Abmessung mm
Antrieb
Stk./Pkt.
Preis €
21725609
4,5 x 50
TX-20
500
3,69
21725616
4,5 x 60
TX-20
500
4,75
13044978 LW 5,0 x 60
TX-25
500
4,56
21725593
TX-25
500
7,13
5,0 x 80
Zierverbinder geschmiedet
Werkstoff:geschmiedet
Oberfläche:
zinip
Ident-Nr.
Länge mm
21349256 LW 250
Breite mm
60
Preis €
6,63
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
13
01
Notizseite
NOTIZEN:
14
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Kapitelregister
Übersicht
02
SIMPSON Holzverbinder
Seite 16
Balkenschuhe, Balkenträger, Passverbinder
Seite 18
Winkelverbinder
Seite 21
Sparrenverbinder
Seite 22
Lochbleche
Seite 22
Gerberverbinder, Knaggen
Seite 23
Stützenfüße, Stützenschuhe, Pfostenfüße
Seite 26
Zuganker, HE-Anker
Seite 27
Verbindungselemente
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
02
15
02
SIMPSON Holzverbinder
Balkenschuhe, Balkenträger, Passverbinder
Balkenschuh Typ BSN
02
Zur Befestigung der Balkenschuhe an Beton, Stahl oder Mauerwerk sind werkseitig Löcher Ø 9 bzw. 11 ​
mm vorhanden
02
Ident-Nr.
Gewicht kg
VE/Stk.
00296465 LW 51 x 105
Abmessung mm
0,270
50
Preis €
2,75
00277938 LW 60 x 100
0,270
50
2,30
00223867 LW 60 x 190
0,580
25
5,35
00260992 LW 80 x 120
0,380
50
2,62
00261005 LW 80 x 180
0,580
25
5,35
00249225 LW 100 x 140
0,430
40
3,16
10892688 LW 100 x 170
0,580
25
5,35
00240000 LW 100 x 200
0,650
25
6,01
00249232 LW 120 x 160
0,580
25
4,49
10892824 LW 120 x 190
0,650
25
6,01
00249249 LW 140 x 180
0,650
25
4,99
Balkenschuh Typ BSD
Zur Befestigung der BSD Balkenschuhe mit außenliegenden Schenkeln an Beton, Stahl oder Mauerwerk ​
können Löcher bis Ø 13 mm hergestellt werden.
Tiefe: 52 mm, Seitenlasche: 32 mm
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00255646 LW 160 x 160
0,61
25
12,07
00249287 LW 160 x 200
0,72
20
13,09
13402174 LW 160 x 240
0,81
10
16,45
10892961 LW 200 x 240
0,87
20
18,36
00249300 LW 180 x 220
0,79
20
14,86
Balkenschuh Typ BSI
Die BSI Balkenschuhe mit innenliegenden Schenkeln sind für Holz-Holzanschlüsse anwendbar.
Ident-Nr.
16
Gewicht kg
VE/Stk.
00271295 LW 80 x 120
Abmessung mm
0,38
50
2,81
00249256 LW 100 x 140
0,43
40
3,41
00249263 LW 120 x 160
0,58
25
4,60
10892831 LW 120 x 190
0,65
25
6,01
10030318 LW 140 x 139
0,53
25
5,35
00249270 LW 140 x 180
0,65
25
5,09
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Preis €
SIMPSON Holzverbinder
Balkenschuh Typ BSDI
Die Balkenschuhe werden für den Anschluss von Nebenträger an Hauptträger oder an Stützen verwendet. ​
Anschlüsse an Beton, Stahl und Mauerwerk sind zulässig.
02
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
10158500 LW 160 x 160
0,61
25
12,39
00249294 LW 160 x 200
0,71
20
13,34
10892282 LW 200 x 200
0,77
25
14,61
Balkenträger Typ BTN u. BT
Die Balkenträger dienen als verdeckt liegende Anschlüsse von Nebenträgern an Hauptträger oder ​
Stützen.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Ausführung
Gewicht kg
VE/Stk.
00294393
120
2-reihig
0,67
25
Preis €
9,12
00280693 LW 160
2-reihig
0,90
25
11,28
00280044 LW 200
2-reihig
1,12
15
13,39
00280051 LW 240
2-reihig
1,34
15
16,39
10892886 LW 120
4-reihig
0,71
25
9,98
00272612 LW 160
4-reihig
0,95
20
12,63
10151938 LW 200
4-reihig
1,18
15
14,81
10544877 LW 240
4-reihig
1,42
15
17,63
ETB Passverbinder
Werden satzweise verkauft.
Ident-Nr.
Type
Gewicht kg
VE/Paar
Preis €
11275022 LW ET 120
0,137
25
34,31
11275053 LW ET 160
0,192
25
38,45
11275046 LW ET 190
0,274
25
40,33
Verbundplatte ATF
Preis per 100 Stk.
Ident-Nr.
Type
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
12748884 LW ATF 55 x 110
0,420
20
26,38
12748891 LW ATF 55 x 150
0,570
20
28,97
12748907 LW ATF 55 x 190
0,710
20
32,27
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17
02
SIMPSON Holzverbinder
Stabdübel-galvanisch verzinkt
gelb chromatiert,
02
Ident-Nr.
02
Abmessung mm
VE/Stk.
Preis €
00294546 LW 8 x 65
100
0,57
10895122 LW 8 x 80
100
0,70
00294553 LW 8 x 90
100
0,43
00294560 LW 8 x 115
100
0,68
10895078 LW 8 x 140
100
0,84
00294577 LW 12 x 90
100
1,25
10123973 LW 12 x 100
100
1,27
00294584 LW 12 x 110
100
0,95
10014004 LW 12 x 120
100
1,01
00294591 LW 12 x 140
100
1,11
10894972 LW 16 x 150
50
3,11
10894989 LW 16 x 200
50
4,16
10894996 LW 16 x 250
50
5,20
10895009 LW 20 x 200
25
6,41
Winkelverbinder
Winkelverbinder AKR
Die AKR Winkelverbinder ermöglichen optimale Anschlüsse zwischen Holz und anderen Baustoffen, wie ​
Beton, Stahl, Mauerwerk etc.
Die Befestigung am Holz erfolgt mit Kammnägel CNA 4,0 x l oder Schrauben CSA 5,0 x l.
Zur Befestigung auf Beton werden M12 Ankerbolzen verwendet. Material: S250GD stückverzinkt mit
55 µm.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
10894095 LW 95 x 85 x 65
0,324
25
5,02
10894101 LW 95 x 85 x 65 L
0,319
25
5,02
10894057 LW 135 x 85 x 65
0,404
25
5,90
10894064 LW 135 x 85 x 65 L
0,398
25
5,90
10894071 LW 285 x 85 x 65
0,749
25
8,98
10894088 LW 285 x 85 x 65 L
0,722
25
8,98
Winkelverbinder mit Rippe
ABR und E20/3 Winkelverbinder sind besonders für Anschlüsse geeignet, bei denen große Kräfte ​
übertragen werden müssen. Die ABR und E20/3 Winkel sind mit Rippen versehen. Die Befestigung erfolgt ​
mit CNA 4,0x… Kammnägeln oder CSA 5,0x… Schrauben. E20/3 Winkel können zur Befestigung von ​
Holz auf Beton oder Stahl mit M10 Bolzen verwendet werden.
Ident-Nr.
18
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
10018439 LW 70 x 70 x 2 x 55
0,108
100
1,16
00249393 LW 90 x 90 x 2,5 x 65
0,280
50
1,33
00249416 LW 105 x 105 x 3 x 90
0,400
50
2,48
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Preis €
SIMPSON Holzverbinder
Winkelverbinder ohne Rippe
Die AB Winkelverbinder sind für Anschlüsse in tragenden Holzkonstruktionen geeignet. Die Befestigung ​
erfolgt mit CNA 4,0x... Kammnägel oder CSA 5,0x… Schrauben
02
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
10892565 LW 70 x 70 x 2 x 55
0,110
100
1,09
00249409 LW 88 x 88 x 2,5 x 65
0,200
100
1,33
00249423 LW 103 x 103 x 3 x 90
0,400
50
2,48
Gewicht kg
VE/Stk.
0,184
100
Winkelverbinder 160x50x3,0x40
Befestigung:
Kammnägel 4,0; Schrauben 5,0; Bolzen
Ident-Nr.
Abmessung mm
00249447 LW 160 x 50 x 3,0 x 40
Preis €
2,06
Winkelverbinder 190 / 290x50x2,0x40
Befestigung:
Kammnägel 4,0; Schrauben 5,0; Bolzen; Mit U-Scheibe befestigen
Ident-Nr.
Abmessung mm
00246682 LW 190 x 50 x 2,0 x 40
Gewicht kg
VE/Stk.
0,151
100
Preis €
1,23
Winkelverbinder 35350-55365
Die Winkelverbinder werden für Holz / Holz oder Holz / Beton Anschlüsse in konstruktiven Bereichen ​
eingesetzt. Für eine gleichmäßige Lasteinleitung werden zwei Winkel je Anschluss empfohlen. Die ​
Befestigung erfolgt mit CNA 4,0x… Kammnägeln oder CSA 5x… Schrauben. Zur Befestigung auf dem ​
Beton können M8 Ankerbolzen oder Betonschrauben verwendet werden.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00266871 LW 50 x 50 x 2 x 35
0,048
100
0,73
00290029 LW 65 x 65 x 2,5 x 55
0,125
100
1,21
Winkelverbinder 40312-40412-40314-40414
Die AG Winkelverbinder sind für Holz / Holz und Holz / Beton Anschlüsse in tragenden Konstruktionen ​
geeignet. Zur Befestigung werden CNA 4,0x… Kammnägeln oder CSA 5,0x… Schrauben verwendet. ​
Zur Befestigung auf Beton können M10 Bolzen mit 60x60x6mm U-Scheiben verwendet werden.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00283069 LW 119 x 91 x 3 x 40
0,184
100
1,75
00271257 LW 120 x 92 x 4 x 40
0,243
50
2,22
10892367 LW 141 x 91 x 3 x 40
0,209
50
1,89
10892398 LW 142 x 92 x 3,5 x 40
0,276
50
2,40
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
19
02
SIMPSON Holzverbinder
Winkelverbinder 40390
Die ABB Winkelverbinder werden für Holz / Holz Anschlüsse verwendet. Die Befestigung erfolgt mit CNA ​
4,0x… Kammnägeln oder CSA 5,0x… Schrauben.
02
02
Ident-Nr.
Abmessung mm
00260985 LW 93 x 93 x 40
Gewicht kg
VE/Stk.
0,161
100
Preis €
1,23
Winkelverbinder 6090-6191
Die ADR Winkelverbinder können für Holz / Beton, Holz / Mauerwerk, Holz / Stahl oder Holz / Holz ​
Verbindung eingesetzt werden. Die Befestigung erfolgt mit CNA 4,0x… Kammnägeln oder CSA 5,0x… ​
Schrauben. Zur Befestigung auf Beton werden M12 Ankerbolzen verwendet werden.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00269575 LW 90 x 60 x 60
0,164
100
1,42
00220224 LW 90 x 60 x 60
0,164
100
1,44
Winkelverbinder 90x35x2,5x40
Die AH Winkelverbinder werden al Zugverbindung von Holzbauteilen an Beton verwendet. Die ​
Anbindung an die Stütze erfolgt mit CNA Kammnägel oder CSA Schrauben. Am unteren Ende erfolgt der ​
Anschluss mit einer Bolzen/ Ankerbolzen M12 zusammen mit einer Unterlegscheibe US40/50/10G.
Ident-Nr.
Abmessung mm
00249430 LW 90 x 35 x 2,5 x 40
Gewicht kg
VE/Stk.
0,100
100
Preis €
0,98
Winkelverbinder 90x48x3,0x48 /76 /116
Die AE Winkelverbinder werden u.a. für Holz / Holz Anschlüsse oder zur Befestigung von ​
Holzkonstruktionen an Beton, Stahl oder Mauerwerk verwendet. Die Befestigung erfolgt mit CNA 4,0X… ​
Kammnägeln oder CSA 5,0x… Schrauben. Zur Befestigung auf Beton können ein bis zwei M12 ​
Ankerbolzen mit U-Scheibe 40x40x10mm verwendet werden.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00293686 LW 90 x 48 x 48
0,134
100
1,41
00293693 LW 90 x 48 x 76
0,206
100
2,10
00293709 LW 90 x 48 x 116
0,340
50
3,10
Winkelverbinder aus Lochblechen 2,0 mm
Die ANPS Winkelverbinder eignen sich für einfache und leichte Holzkonstruktionen ohne statischen ​
Anspruch. Die Befestigung erfolgt mit CNA 4,0x… Kammnägeln oder CSA 5,0x… Schrauben.
Ident-Nr.
Abmessung mm
00216630 LW 40 x 40 x 2 x 25
20
Gewicht kg
VE/Stk.
0,031
200
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Preis €
0,56
SIMPSON Holzverbinder
Winkelverbinder aus Lochblechen 2,0 mm
Ident-Nr.
Gewicht kg
VE/Stk.
00264235 LW 40 x 40 x 2 x 40
Abmessung mm
0,054
200
Preis €
0,66
00228633 LW 40 x 40 x 2 x 60
0,070
200
0,80
00267625 LW 60 x 60 x 2 x 40
0,071
100
0,79
00216647 LW 60 x 60 x 2 x 50
0,090
150
0,87
00264242 LW 60 x 60 x 2 x 60
0,107
100
0,91
00264259 LW 80 x 80 x 2 x 80
0,186
50
1,67
02
Winkelverbinder aus Lochblechen 2,5 mm
Die ANP Winkelverbinder eignen sich für sich kreuzende Holz / Holz Anschlüsse, Auswechslungen und ​
Schwellen / Stützenanschlüsse. Die Befestigung erfolgt mit CNA 4,0x… Kammnägeln oder CSA 5,0x… ​
Schrauben.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
10892411 LW 40 x 60 x 2,5 x 60
0,111
150
1,14
00273206 LW 60 x 60 x 2,5 x 40
0,090
100
0,86
00250252 LW 60 x 60 x 2,5 x 50
0,112
150
0,92
00267632 LW 60 x 60 x 2,5 x 60
0,136
100
0,97
00276139 LW 60 x 60 x 2,5 x 100
0,220
50
1,97
00273213 LW 80 x 80 x 2,5 x 60
0,178
100
1,25
00267649 LW 80 x 80 x 2,5 x 80
0,240
50
1,66
00266987 LW 80 x 80 x 2,5 x 100
0,298
50
2,61
00264266 LW 100 x 100 x 2,5 x 80
0,296
50
2,70
00264273 LW 100 x 100 x 2,5 x 100
0,372
50
2,75
10892176 LW 100 x 200 x 2,5 x 100
0,560
25
5,78
Sparrenverbinder
Sparrenpfettenanker
Die Sparrenpfettenanker können in Dachkonstruktionen verwendet werden, die unterseitig verkleidet ​
werden. Sparrenpfettenanker dienen zur Lagesicherung von Pfetten auf Trägern und zur Aufnahme von ​
Kräften, die in Richtung der Längsachse der Sparrenpfettenanker wirken.
Ident-Nr.
Type
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00249454 LW 170 links
0,096
100
0,68
10262009 LW 170 rechts
0,096
100
0,68
00249461 LW 210 links
0,134
100
0,97
10262016 LW 210 rechts
0,134
100
0,97
00249478 LW 250 links
0,167
100
1,52
10262054 LW 250 rechts
0,167
100
1,52
00267687 LW 290 links
0,207
100
1,91
10262078 LW 290 rechts
0,207
100
1,91
00271264 LW 330 links
0,243
50
2,75
10262108 LW 330 rechts
0,243
50
2,75
00271271 LW 370 links
0,279
50
3,40
10262122 LW 370 rechts
0,279
50
3,40
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
21
02
SIMPSON Holzverbinder
Lochbleche
Lochblech s = 2,0
02
Für Lochbleche gibt es viele Anwendungsmöglichkeiten im konstruktiven Holzbau.
Sie werden insbesondere für die Herstellung von Fachwerk- und Kehlbalkenbindern verwendet.
02
Ident-Nr.
Gewicht kg
VE/Stk.
00249386 LW 40 x 160 x 2
Abmessung mm
0,072
50
Preis €
0,97
10892428 LW 50 x 200 x 2
0,150
50
1,50
00287135 LW 60 x 140 x 2
0,094
50
1,06
00249119 LW 60 x 200 x 2
0,135
50
1,29
10892459 LW 60 x 240 x 2
0,162
50
1,75
00249126 LW 80 x 200 x 2
0,178
50
1,71
10892589 LW 80 x 240 x 2
0,220
50
2,06
10892596 LW 80 x 300 x 2
0,264
50
2,84
00249133 LW 100 x 300 x 2
0,330
25
3,67
00213608 LW 100 x 400 x 2
0,596
25
6,07
Lochblechstreifen s = 2,0 mm
Für Lochbleche gibt es viele Anwendungsmöglichkeiten im konstruktiven Holzbau.
Sie werden insbesondere für die Herstellung von Fachwerk- und Kehlbalkenbindern verwendet.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00290036 LW 40 x 1200 x 2,0
0,703
30
6,90
00257411 LW 60 x 1200 x 2,0
1,320
15
10,43
Lochblechstreifen s = 2,5 mm
Für Lochbleche gibt es viele Anwendungsmöglichkeiten im konstruktiven Holzbau.
Sie werden insbesondere für die Herstellung von Fachwerk- und Kehlbalkenbindern verwendet.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00249164 LW 120 x 1200 x 2,5
2,070
10
25,62
00249188 LW 160 x 1200 x 2,5
2,772
5
33,26
00249201 LW 200 x 1200 x 2,5
3,461
5
40,84
Gewicht kg
VE/Paar
Preis €
00264280 LW 160
0,616
25
5,89
10023419 LW 175 (7")
0,674
25
6,55
Gerberverbinder, Knaggen
Gerberverbinder B
Werden satzweise verkauft.
Ident-Nr.
22
Type
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
SIMPSON Holzverbinder
Gerberverbinder W
Werden satzweise verkauft.
Ident-Nr.
Type
Gewicht kg
VE/Paar
Preis €
00262545 LW 160
1,037
20
11,34
10053348 LW 180
1,152
15
12,86
02
Knaggen
Die Knaggen werden zur horizontalen Lastaufnahme und Kippsicherung von Pfetten auf geneigten Bindern​
und Trägern verwendet.
In Kombination mit Sparrenpfettenankern eignen sich die Verbinder gleichermaßen zur ​
Windsogsicherung. Die Befestigung erfolgt mit Kammnägel CNA 4,0 x l oder Schrauben CSA 5,0 x l.
Ident-Nr.
Type
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00216654 LW 90
0,296
50
2,96
00294379 LW 130
0,440
50
5,29
00273695 LW 170
0,730
25
7,92
00236089 LW 210
1,070
25
10,56
Stützenfüße, Stützenschuhe, Pfostenfüße
Stützenfuß B
Die BMF-Stützenfüße B, BK und BL eignen sich für die Befestigung von Holzpfosten in Bodenfundamente.
Ident-Nr.
Type
10045718 LW B 70
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
0,930
20
11,17
Stützenfuß
Der Stützenfuß IS wird einbetoniert.
Stützenfüße IS und ISB können für Lasten bis ca. 35kN verwendet werden und deshalb als tragende Teile ​
in den Bauhauptkonstruktionen eingesetzt werden.
Ident-Nr.
Type
00255899 LW IS
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
2,263
8
37,53
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
23
02
SIMPSON Holzverbinder
Stützenfuß
02
Der Stützenfuß ISB wird auf dem Beton mittels Dübel, Bolzen o. ä. befestigt.
Stützenfüße IS und ISB können für Lasten bis ca. 35kN verwendet werden und deshalb als tragende Teile ​
in den Bauhauptkonstruktionen eingesetzt werden.
02
Ident-Nr.
Type
00249355 LW ISB 160
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
2,861
5
46,42
Stützenfuß PB
Stützenfüße PB eigenen sich zur Montage von Stützen/Pfosten, die nur auf Druck beansprucht werden.
Ident-Nr.
Type
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00243988 LW PB 70
0,650
20
17,58
00243995 LW PB 80
1,850
10
31,50
Stützenfuß Vario D
Der höhen- und seitenverstellbare BMF-Stützenschuh Vario D kann für alle Holzbreiten zwischen 80-120/​
120-160mm verwendet werden und wird einbetoniert.
Als besonderer Vorteil der höhen- und seitenverstellbaren BMF-Stützenfüße Vario ist zu erwähnen, dass ​
die Höhenverstellung nachträglich vorgenammen werden kann, ohne dass die Stütze sich mit dreht.
Die max. Höhenverstellung beträgt +/- 25 mm von der Idealhöhe.
Ident-Nr.
Type
00249324 LW D 120
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
2,165
10
54,09
Stützenfuß Vario DB
Der höhen- und seitenverstellbare BMF-Stützenschuh Vario DB kann für alle Holzbreiten zwischen 80-120/​
120-160mm verwendet werden und wird auf dem Beton befestigt.
Als besonderer Vorteil der höhen- und seitenverstellbaren BMF-Stützenfüße Vario ist zu erwähnen, dass ​
die Höhenverstellung nachträglich vorgenommen werden kann, ohne dass die Stütze sich mit dreht.
Die max. Höhenverstellung beträgt +/- 25 mm von der Idealhöhe.
Ident-Nr.
Type
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00260978 LW DB 80
2,510
8
57,34
00249331 LW DB 120
2,620
5
59,74
Stützenfuß Vario I u. IB
Diese Stützenfüße sind dort geeignet, wo ein verdeckter Anschluss bevorzugt wird.
max. Höhenverstellung beträgt +/- 25 mm von der Idealhöhe.
Ident-Nr.
24
Type
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00249348 LW Vario I
1,329
10
40,41
00249362 LW Vario IB
1,787
10
45,18
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
SIMPSON Holzverbinder
Stützenschuh D
Stützenschuhe Typ D eignen sich für die Befestigung von Holzstützen und -pfosten in Betonfundamenten.
Sie sind überwiegend für den Einsatz in Leichtbauten gedacht wie z. B. in Carports, Pergolen und ​
Terrassen.
02
Ident-Nr.
Type
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
00236096 LW D 80 x 70
1,330
15
19,40
00294522 LW D 90 x 90
1,190
10
27,50
00262538 LW D 100 x 70
1,400
10
19,51
10895245 LW D 100 x 90
1,910
10
27,50
00261012 LW D 120 x 90
1,910
10
26,74
00269582 LW D 140 x 90
1,990
10
27,15
Stützenschuh PI
Stützenschuhe Typ I (=innen) eignen sich für die Befestigung von Holzstützen und - pfosten in ​
Betonfundamenten. Sie ermöglichen eine sichere Befestigung und sind einfach zu montieren.
Sie sind überwiegend für den Einsatz in Leichtbauten gedacht wie z. B. in Carports, Pergolen und ​
Terrassen.
Die Gesamtlänge beträgt 370mm.
Ident-Nr.
Type
00261029 LW PI
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
1,597
10
23,96
Pfostenfuß PU
Die PU Stützfüße werden direkt auf dem Untergrund aufgestellt und können zur Lagesicherung mit ​
Ankerbolzen befestigt werden. Der Anschluss am Holz erfolgt mit CNA 4,0x40 Kammnägeln oder ​
konstruktiv mit Bolzen/Schrauben Ø 10mm.
Ident-Nr.
Gewicht kg
VE/Stk.
00212748 LW 70
Abmessung mm
0,69
20
Preis €
8,67
00212762 LW 80
0,69
20
8,67
00212793 LW 90
0,73
20
9,01
00212816 LW 100
0,73
20
9,01
10894460 LW 120
0,73
20
9,92
10894477 LW 140
0,73
20
9,92
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
25
02
SIMPSON Holzverbinder
Zuganker, HE-Anker
Zuganker HTT
02
HTT-Zuganker werden zur Verbindung von Holzbauteilen an eine Betonunterkonstruktion oder zur ​
geschossweisen Weiterleitung von Zugkräften verwendet.
02
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
13597610 LW HTT 5
Ident-Nr.
Type
406 x 61 x 64
0,95
10
23,44
13597627 LW HTT 22
559 x 61 x 70
1,20
10
28,49
Pfostenanker HB
feuerverzinkt;
Ident-Nr.
Type
11430643 LW HB120
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
1,360
1
11,99
HE-Anker
Die Profilanker wurden zur Aufnahme von Zugkräften entwickelt und werden gegenüberliegend ​
angeordnet.
Der Anschluss am Holz erfolgt mit Kammnägel CNA oder Bolzen Ø 12 mm.
Ident-Nr.
26
Type
Gewicht kg
VE/Stk.
00289450 LW 135
0,150
100
1,54
00220347 LW 175
0,184
100
1,71
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Preis €
SIMPSON Holzverbinder
Verbindungselemente
Sparrennägel-Verzinkt
BMF-Sparrennägel sind Sondernägel mit rillenförmiger Schaftausbildung, die als Holzverbindungsmittel für ​
tragende Holzbauteile verwendet werden.
Gewicht kg/Pkg.
Stk./Pkt.
Preis €
00295024 LW 6,0 x 150
Ident-Nr.
Abmessung mm
6,450
125
32,00
10054512 LW 6,0 x 180
5,550
125
70,00
10894774 LW 6,0 x 230
7,130
125
91,00
00276610 LW 6,0 x 260
8,020
125
102,00
00223225 LW 6,0 x 280
8,610
125
110,00
00282345 LW 6,0 x 330
10,450
125
132,00
02
Kammnägel CNA
BMF-Kammnägel sind speziell für die Befestigung von BMF-Holzverbindern entwickelt worden.
Ident-Nr.
Abmessung mm
15703491 LW 4,0 x 40
Gewicht kg/Pkg.
Stk./Pkt.
Preis €
1,133
250
8,60
15703453 LW 4,0 x 50
1,400
250
10,02
15703408 LW 4,0 x 60
1,708
250
11,04
15703392 LW 4,0 x 75
2,083
250
14,36
15703507 LW 4,0 x 100
2,662
250
21,04
15703378 LW 6,0 x 60
3,370
100
10,90
15703361 LW 6,0 x 80
4,600
100
14,10
CSA Schrauben
Ident-Nr.
Abmessung mm
15703347 LW 5,0 x 50
Antrieb
Stk./Pkt.
Preis €
TX - 20
250
27,50
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
27
02
Notizseite
NOTIZEN:
28
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Kapitelregister
Übersicht
03
GH Holzverbinder
Seite 30
Balkenschuhe
Seite 34
Winkelverbinder
Seite 36
Sparrenpfettenanker
Seite 36
Lochplatten, Windrispenband
Seite 37
Knaggen
Seite 38
Rillennägel
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
03
29
03
GH Holzverbinder
03
03
30
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
GH Holzverbinder
03
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
31
03
GH Holzverbinder
Balkenschuhe
GH Balkenschuhe Typ TOP M Greenline
ETA08/0264
03
Stärke 1,5 mm
Die patentierte Montagehilfe an der Unterkante ansetzen und mit leichtem Druck auf die oberen ​
Montagedorne den Balkenschuh fixieren.
Zur Befestigung der Balkenschuhe an Beton, Stahl oder Mauerwerk sind werksseitig Löcher Ø 11 mm ​
vorhanden. Weitere Abmessungen kurzfristig lieferbar.
03
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21461590 LW 60 x 100
0,19
50
1,98
21461651 LW 80 x 120
0,23
50
2,62
21461729 LW 100 x 140
0,27
50
3,16
21461798 LW 120 x 160
0,32
50
4,49
GH Balkenschuhe Typ 04 Kombi ETA08/0264
Stärke 2,0 mm
Zur Befestigung der Balkenschuhe an Beton, Stahl oder Mauerwerk sind werksseitig Löcher Ø 9 bzw. 11 ​
mm vorhanden. Weitere Abmessungen und Sondergrößen kurzfristig lieferbar
Ident-Nr.
Gewicht kg
VE/Stk.
21461958 LW 51 x 105
Abmessung mm
0,27
50
Preis €
2,75
21462177 LW 51 x 135
0,35
50
3,31
21462214 LW 60 x 130
0,35
50
3,31
21462894 LW 60 x 190
0,49
25
5,35
21463013 LW 80 x 180
0,49
25
5,35
21463167 LW 80 x 210
0,55
25
6,01
21463051 LW 100 x 170
0,49
25
5,35
21463181 LW 100 x 200
0,55
25
6,01
21456633 LW 120 x 120
0,40
25
4,10
21463211 LW 120 x 190
0,55
25
6,01
21456657 LW 140 x 139
0,46
25
5,35
21461835 LW 140 x 180
0,55
25
4,99
GH Balkenschuhe Typ 05/2 ETA08/0264
Stärke 2,0 mm
Zur Befestigung der Balkenschuhe mit außenliegenden Schenkeln an Beton, Stahl oder Mauerwerk können ​
bauseits Löcher mit Ø 13 mm hergestellt werden. weitere Abmessungen und Sondergrößen kurzfristig ​
lieferbar; Tiefe 61 mm, Seitenlaschen 41 mm
Ident-Nr.
Abmessung mm
21464164 LW 160 x 160
32
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
0,71
15
12,07
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
GH Holzverbinder
GH Balkenschuhe Typ 05/2 ETA08/0264
Ident-Nr.
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21464201 LW 160 x 200
Abmessung mm
0,83
15
13,09
21464249 LW 160 x 240
0,94
15
16,45
21464287 LW 160 x 280
1,06
15
16,98
21464409 LW 180 x 220
0,91
10
14,86
21464485 LW 180 x 280
1,09
10
21,97
21464522 LW 200 x 240
1,00
10
18,36
03
GH Balkenschuhe Typ I 04 Kombi ETA-08/0264
Stärke 2,0 mm
Die Balkenschuhe mit innenliegenden Schenkeln sind für Holz-Holzanschlüsse anwendbar.
weitere Abmessungen und Sondergrößen kurzfristig lieferbar
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21461842 LW 40 x 110
0,27
50
3,33
21461941 LW 51 x 105
0,27
50
3,10
21461552 LW 60 x 100
0,27
50
2,64
21462535 LW 60 x 160
0,42
50
4,59
21461613 LW 80 x 120
0,35
50
2,81
21462696 LW 80 x 150
0,42
50
4,10
21463006 LW 80 x 180
0,49
50
5,35
21461682 LW 100 x 140
0,42
25
3,41
21463044 LW 100 x 170
0,49
50
5,35
21463174 LW 100 x 200
0,55
25
6,01
21456640 LW 120 x 120
0,40
25
4,10
21461750 LW 120 x 160
0,49
25
4,60
21463204 LW 120 x 190
0,55
25
6,01
21463235 LW 140 x 140
0,46
25
5,35
21461828 LW 140 x 180
0,55
25
5,09
GH Balkenschuhe Typ I 05/2 ETA-08/0264
Stärke 2,0 mm
Die Balkenschuhe werden für den Anschluss von Nebenträgern an Hauptträger oder an Stützen ​
verwendet. Anschlüsse an Beton, Stahl oder Mauerwerk sind zulässig. Weitere Abmessungen und ​
Sondergrößen kurzfristig lieferbar; Tiefe 61 mm, Seitenlaschen 41 mm
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21464171 LW 160 x 160
0,71
15
12,39
21464218 LW 160 x 200
0,83
15
13,34
21464256 LW 160 x 240
0,94
15
15,95
21464850 LW 160 x 260
1,01
15
16,48
21464416 LW 180 x 220
0,91
10
15,18
21464539 LW 200 x 240
1,00
10
18,80
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
33
03
GH Holzverbinder
Winkelverbinder
GH Winkelverbinder Typ 70/90/105S ETA-09/0323
GH Winkelverbinder 70/90/105S verwendet man dort, wo sehr große Kraftübertragung erforderlich ist.
Zugelassen für Holz/Holz sowie Holz/Beton.
mit Steg
03
Ident-Nr.
03
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21465079 LW 70 x 70 x 55 x 2,0
0,10
100
1,16
21465208 LW 90 x 90 x 65 x 2,5
0,19
100
1,33
21465390 LW 105 x 105 x 90 x 3,0
0,35
50
2,48
GH Winkelverbinder Typ 70/90/105S ETA-09/0323
GH Winkelverbinder 70/90/105S verwendet man dort, wo sehr große Kraftübertragung erforderlich ist.
Zugelassen für Holz7Holz sowie Holz/Beton.
ohne Steg
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
21465093
70 x 70 x 55 x 2,0
0,10
100
Preis €
1,09
21465239
90 x 90 x 65 x 2,5
0,19
100
1,33
21465413
105 x 105 x 90 x 3,0
0,35
50
2,48
GH Winkelverbinder Typ 70/90/105S Greenline
ETA-13/​0900
GH Winkelverbinder 70/90/105S verwendet man dort, wo sehr große Kraftübertragung erforderlich ist.
Zugelassen für Holz7Holz sowie Holz/Beton.
mit Steg
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21465086
70 x 70 55 1,5
0,08
100
0,85
21465222
90 x 90 x 65 1,5
0,11
100
0,99
21465406
105 x 105 x 90 x 2,0
0,24
50
1,78
GH Winkelverbinder Typ 70/90/105S Greenline
ETA-13/​0900
GH Winkelverbinder 70/90/105S verwendet man dort, wo sehr große Kraftübertragung erforderlich ist.
Zugelassen für Holz7Holz sowie Holz/Beton.
ohne Steg
34
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
21465109
70 x 70 x 55 x1,5
0,10
100
0,85
21465253
90 x 90 x 65 x 1,5
0,19
100
0,99
21465420
105 x 105 x 90 x 2,0
0,35
50
1,78
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Preis €
GH Holzverbinder
GH Winkelverbinder KR Langloch ETA-09/0324
GH Winkelverbinder KR ist bei einfachen und schnellen Anschlüssen zwischen Holz/Holz, Holz/Beton, ​
Holz/Stahl, Holz/Mauerwerk etc. Verwendbar
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21458286
95 x 90 x 65 x 4,0
0,32
25
5,02
21458354
135 x 90 x 65 x 4,0
0,41
25
5,90
21458477
285 x 90 x 65 x 4,0
0,70
25
8,98
03
GH Winkelverbinder KR Rundloch ETA-09/0324
GH Winkelverbinder KR ist bei einfachen und schnellen Anschlüssen zwischen Holz/Holz, Holz/Beton, ​
Holz/Stahl, Holz/Mauerwerk etc. Verwendbar
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21458323
135 x 90 x 65 x 4,0
0,41
25
5,90
21458446
285 x 90 x 65 x 4,0
0,71
25
8,98
21458255
95 x 88 x 65 x 4,0
0,33
25
5,02
GH Winkelverbinder KR3 Greenline Langloch ETA-09/​0324
GH Winkelverbinder KR ist bei einfachen und schnellen Anschlüssen zwischen Holz/Holz, Holz/Beton, ​
Holz/Stahl, Holz/Mauerwerk etc. Verwendbar
25% weniger Gewicht, bis zu 47% günstiger als Winkelverbinder KR
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
21458279
95 x 90 x 65 x 3,0
0,24
25
Preis €
3,05
21458347
135 x 90 x 65 x 3,0
0,30
25
3,48
21458460
285 x 90 x 65 x 3,0
0,51
25
4,88
GH Winkelverbinder KR3 Greenline Rundloch ETA-09/​0324
GH Winkelverbinder KR ist bei einfachen und schnellen Anschlüssen zwischen Holz/Holz, Holz/Beton, ​
Holz/Stahl, Holz/Mauerwerk etc. Verwendbar
25% weniger Gewicht, bis zu 47% günstiger als Winkelverbinder KR
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21458262
95 x 90 x 65 x 4,0
0,24
25
3,05
21458330
135 x 90 x 65 x 4,0
0,30
25
3,48
21458453
285 x 90 x 65 x 4,0
0,51
25
4,88
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
35
03
GH Holzverbinder
Sparrenpfettenanker
GH Sparrenpfettenanker RL ETA-10/0007
Von GH wurde ein Sparrenpfettenanker entwickelt, der die Verarbeitung auf beiden Seiten des Sparrens ​
mit gleichen Produkten ermöglicht. Reduziertes Lochbild, immer Vollausnagelung möglich.
03
Ident-Nr.
03
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21456435 LW 170 x 36 x 2,0
0,08
100
0,68
21456473 LW 210 x 36 x 2,0
0,10
100
0,97
21456510 LW 250 x 36 x 2,0
0,12
100
1,52
GH Sparrenpfettenanker RL - 1,5 Greenline
Von GH wurde ein Sparrenpfettenanker entwickelt, der die Verarbeitung auf beiden Seiten des Sparrens ​
mit gleichen Produkten ermöglicht.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21456442
170 x 36 x 1,5
0,06
100
0,78
21456480
210 x 36 x 1,5
0,08
100
1,10
21456527
250 x 36 x 1,5
0,09
100
1,82
Lochplatten, Windrispenband
GH Lochplatten 2,0 mm CE nach EN 14545
Für Lochbleche gibt es viele Anwendungsmöglichkeiten im konstruktiven Holzbau. Sie werden ​
insbesondere für die Herstellung von Fachwerk- und Kehlbalkenbindern verwendet. Sonderlochplatten ​
nach Zeichnung kurzfristig lieferbar
Ident-Nr.
36
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
21456718 LW 40 x 120 x 2
0,07
200
0,73
21456732 LW 40 x 160 x 2
0,09
100
0,97
21456756 LW 60 x 140 x 2
0,12
150
1,06
21456770 LW 60 x 200 x 2
0,17
100
1,29
21456794 LW 60 x 240 x 2
0,20
100
1,75
21456817 LW 80 x 200 x 2
0,22
50
1,71
21456831 LW 80 x 240 x 2
0,26
50
2,06
21456855 LW 80 x 300 x 2
0,33
50
2,84
21456893 LW 100 x 200 x 2
0,28
50
2,35
21456916 LW 100 x 240 x 2
0,33
50
3,05
21456930 LW 100 x 300 x 2
0,41
50
3,67
21456954 LW 100 x 400 x 2
0,55
20
6,07
21456992 LW 120 x 200 x 2
0,33
50
2,12
21457012 LW 120 x 240 x 2
0,40
50
3,67
21457036 LW 120 x 300 x 2
0,49
50
4,51
21457098 LW 140 x 400 x 2
0,77
15
8,43
21457135 LW 160 x 400 x 2
0,88
15
9,65
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Preis €
GH Holzverbinder
GH Windrispenband CE nach EN 14545
Windrispenbänder können vielseitig für Baukonstruktionen verwendet werden, dienen aber hauptsächlich ​
zur Aussteifung von Dachkonstruktionen.
Metermakierung von 1-50 m
Ident-Nr.
Abmessung mm
Länge m
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21500695 LW 40 x 2,0
50
28,00
1
167,43
21464935
40 x 3,0
50
46,20
1
335,00
21500688 LW 60 x 2,0
50
46,20
1
285,19
03
GH Windrispenband Typ Z Greenline CE nach EN 14545
Windrispenbänder können vielseitig für Baukonstruktionen verwendet werden, dienen aber hauptsächlich ​
zur Aussteifung von Dachkonstruktionen. Metermarkierung; Einbau ohne Metermaß, 25% weniger ​
Gewicht, hohe Zugfestigkeit, verzinkte Kanten, dadurch besserer Rostschutz und Reduzierung der ​
Schnittgefahr. Metermarkierung von 1-50 m
Ident-Nr.
Abmessung mm
Länge m
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21464928
40 x 1,5
50
27,00
1
135,00
21465260
60 x 1,5
50
40,50
1
250,00
Knaggen
GH Knaggen
Knaggen sind sehr tragfähige Verbindungselemente und eignen sich besonders für die Befstigung ​
kippgefährdeter Sparrenpfetten und steilen Bindern gegen anheben und kippen.
Ident-Nr.
Abmessung mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21460937
90 x 45 x 78
0,18
40
2,96
21460944 LW 130 x 75 x 108
0,41
40
5,29
21460951 LW 170 x 85 x 122
0,55
20
7,92
21460968 LW 210 x 95 x 138
1,00
20
10,56
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
37
03
GH Holzverbinder
Rillennägel
GH Rillennägel ETA-13/0523
Rillennägel verwendet man zur Befestigung von Holzverbindern, im Holzbau, Ingenieur-Holzbau, bei ​
Tischlereien, Baugeschäften usw. GH Rillennägel haben höhere Tragfähigkeiten als Standard-Rillennägel.
03
Ident-Nr.
03
Gewicht kg
VE/Stk.
Preis €
21463624 LW 4,0 x 40
Abmessung mm
1,33
250
34,40
21463631 LW 4,0 x 50
1,40
250
40,08
21464881 LW 4,0 x 60
1,71
250
44,16
21464898 LW 4,0 x 75
2,08
250
57,44
21464904
2,66
250
84,16
4,0 x 100
Preis per 1000 Stk.
GH Schraube ETA-13/0523
Durch die spezielle Geometrie kann die GH-Schraube mit Zulassung als Alternative zu den Rillennägel ​
verwendet werden. weitere Abmessungen kurzfristig lieferbar
Ident-Nr.
Abmessung mm
Antrieb
Stk./Pkt.
Preis €
21464942
5,0 x 25
TX-20
500
11,40
21464959
5,0 x 35
TX-20
500
11,90
21464973 LW 5,0 x 50
TX-20
200
14,40
Preis per 1000 Stk.
38
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Notizseite
NOTIZEN:
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
39
Notizseite
NOTIZEN:
40
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Kapitelregister
Übersicht
04
Ringkeildübel, Bauklammen und Balkonwinkel
Seite 42
Ringkeil- und Scheibendübel
Seite 43
Gerüstklammern und Balkonträger
04
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
41
04
Ringkeildübel, Bauklammen und Balkonwinkel
Ringkeil- und Scheibendübel
Appel-Ringkeildübel
zweiseitig
Ident-Nr.
04
04
Außen-Ø mm
Höhe mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Stk./Pal.
10724484 LW 65
30
0,060
150
4.800
3,33
10724477 LW 80
30
0,080
100
3.200
3,77
10724460 LW 95
30
0,095
100
3.200
4,06
12601417 LW 126
30
0,126
50
1.600
5,89
12963430
45
0,280
25
800
8,92
128
Preis €
Apple Scheibendübel
einseitig
Ident-Nr.
Innen-Ø mm
Außen-Ø mm
Höhe mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Stk./Pal.
13290238
M12
65
23
0,050
200
6.400
Preis €
4,06
13290221 LW M12
80
23
0,090
100
3.200
5,89
Geka Ringkeildübel
zweiseitig
Ident-Nr.
Innen-Ø mm
Außen-Ø mm
Höhe mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Stk./Pal.
00111508
30,5
50
27
0,050
400
12.800
Preis €
0,98
00111515 LW 35,5
65
27
0,093
150
4.800
1,67
00111522
49,5
80
27
0,113
150
4.800
2,35
00111539 LW 65,5
95
27
0,140
100
3.200
3,09
00111546 LW 85,5
115
27
0,187
75
2.400
4,36
Außen-Ø mm
Höhe mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Stk./Pal.
Geka Scheibendübel
einseitig
Ident-Nr.
42
Innen-Ø mm
Preis €
00111553
M12
50
15
0,055
400
12.800
0,98
00111560
M16
65
15
0,090
200
6.400
1,62
00111577 LW M20
80
15
0,130
200
6.400
2,44
00111584 LW M24
95
15
0,173
150
3.600
3,23
00111591 LW M24
115
15
0,253
75
2.400
4,96
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Ringkeildübel, Bauklammen und Balkonwinkel
Bulldog Scheibendübel mit Zähnen
zweiseitig
Ident-Nr.
Innen-Ø mm
Außen-Ø mm
Höhe mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Stk./Pal.
Preis €
10724521 LW 21
62
16,0
0,039
100
14.400
1,03
10724514 LW 26
75
19,5
0,054
100
5.700
1,33
10724507 LW 33
95
24,0
0,094
40
3.800
2,51
10724491 LW 48
117
30,0
0,157
25
1.900
4,16
Bulldog Scheibendübel mit Zähnen
04
einseitig
Ident-Nr.
Innen-Ø mm
Außen-Ø mm
Höhe mm
Gewicht kg
VE/Stk.
Stk./Pal.
Preis €
12963416 LW M12
62
8,7
0,035
150
21.600
1,03
12963409 LW M16
75
10,4
0,050
100
14.000
1,33
12963393 LW M16
95
12,7
0,090
50
5.950
2,45
Gerüstklammern und Balkonträger
Bau-Gerüstklammern
Aus 1a Flachmaterial
Karton á 20 kg
Ident-Nr.
Länge mm
Gewicht kg/Stk
Preis €
15687708 LW 200
0,23
5,57
15687692 LW 250
0,28
5,57
15687685 LW 300
0,34
5,57
Balkonwinkel für Balkonträger
verzinkt
Ident-Nr.
Type
Abmessung mm
Preis €
13421601 LW A
350 x 380
23,70
13421618 LW B
290 x 370
23,70
Blumenkastenhaken Typ A
verzinkt
untere Weite mm
obere Weite mm
13421472 LW einfach 30/6
Ident-Nr.
Ausführung
170
195
Preis €
7,05
13421489 LW doppelt 60/6
170
195
12,75
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
43
04
Ringkeildübel, Bauklammen und Balkonwinkel
NOTIZEN:
04
04
44
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
Inhaltsverzeichnis
B
30,32
Balkenschuhe
Balkenschuhe, Balkenträger, ​
Passverbinder
16
Balkonbefestigung
11
Balkonwinkel für Balkonträger
43
Bau-Gerüstklammern
43
Blumenkastenhaken Typ A
43
G
22
Gerüstklammern und ​
Balkonträger
43
HVP und WVP Verbindungen
K
Verbindungselemente
W
Winkelverbinder
Gerberverbinder, Knaggen
H
V
Z
Zuganker, HE-Anker
27
18,34
26
11
23,37
Knaggen
L
Lochbleche
22
Lochplatten, Windrispenband
36
P
Pfostenanker
11
Pfostenfuß PU
25
Pfostenträger
4,7
R
Rillennägel
38
Ringkeil- und Scheibendübel
42
S
Schwerlast Pfostenträger
10
Sparrenpfettenanker
36
Sparrenverbinder
21
Stützenfuß B
23
Stützenfuß PB
24
Stützenfuß Vario D
24
Stützenfuß Vario DB
24
Stützenfuß Vario I u. IB
24
Stützenfüße, Stützenschuhe, ​
Pfostenfüße
23
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
45
Artikelnummernverzeichnis
ID-Nr.
Seite
ID-Nr.
Seite
ID-Nr.
Seite
ID-Nr.
Seite
ID-Nr.
Seite
00111508
42
00249256
16
00264280
22
00294577
18
10892596
22
00111515
42
00249263
16
00266871
19
00294584
18
10892688
16
00111522
42
00249270
16
00266987
21
00294591
18
10892824
16
00111539
42
00249287
16
00267625
21
00295024
27
10892831
16
00111546
42
00249294
17
00267632
21
00296465
16
10892886
17
00111553
42
00249300
16
00267649
21
10014004
18
10892961
16
00111560
42
00249324
24
00267687
21
10018439
18
10894057
18
00111577
42
00249331
24
00269575
20
10023419
22
10894064
18
00111584
42
00249348
24
00269582
25
10030318
16
10894071
18
00111591
42
00249355
24
00271257
19
10045718
23
10894088
18
00212748
25
00249362
24
00271264
21
10053348
23
10894095
18
00212762
25
00249386
22
00271271
21
10054512
27
10894101
18
00212793
25
00249393
18
00271295
16
10123973
18
10894460
25
00212816
25
00249409
19
00272612
17
10151938
17
10894477
25
00213608
22
00249416
18
00273206
21
10158500
17
10894774
27
00216630
20
00249423
19
00273213
21
10262009
21
10894972
18
00216647
21
00249430
20
00273695
23
10262016
21
10894989
18
00216654
23
00249447
19
00276139
21
10262054
21
10894996
18
00220224
20
00249454
21
00276610
27
10262078
21
10895009
18
00220347
26
00249461
21
00277938
16
10262108
21
10895078
18
00223225
27
00249478
21
00280044
17
10262122
21
10895122
18
00223867
16
00250252
21
00280051
17
10544877
17
10895245
25
00228633
21
00255646
16
00280693
17
10724460
42
11275022
17
00236089
23
00255899
23
00282345
27
10724477
42
11275046
17
00236096
25
00257411
22
00283069
19
10724484
42
11275053
17
00240000
16
00260978
24
00287135
22
10724491
43
11430643
26
00243988
24
00260985
20
00289450
26
10724507
43
12601417
42
00243995
24
00260992
16
00290029
19
10724514
43
12748884
17
00246682
19
00261005
16
00290036
22
10724521
43
12748891
17
00249119
22
00261012
25
00293686
20
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Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
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Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten! LW = Lagerware
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN („AGB“)
der
Weyland GmbH, mit dem Sitz in A-4780 Schärding am Inn, FN 112207 k (Fassung Juli 2008)
1. Begriffsdefinitionen
Für die gegenständlichen AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1.1. „Kunde“ ist unser Vertragspartner.
1.1. „Unternehmer“ ist jeder Kunde, für den das Geschäft zum Betrieb
seines Unternehmens gehört (§ 1 Konsumentenschutzgesetz/KSchG).
1.2. „Verbraucher“ ist jeder Kunde, der nicht Unternehmer ist (§ 1
KSchG).
1.3. „Unternehmergeschäft“ ist jedes Rechtsgeschäft von uns mit einem
Unternehmer.
1.4. „Verbrauchergeschäft“ ist jedes Rechtsgeschäft von uns mit einem
Verbraucher.
Die kursiv gedruckten Passagen gelten nur für Unternehmergeschäfte, nicht für Verbrauchergeschäfte !
2. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen
2.1. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst alle unsere Angebote, Aufträge, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen.
2.2. Diese AGB gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird. Gegen von diesen AGB abweichende Bedingungen (insbesondere AGB) des Kunden erheben wir bereits jetzt
Widerspruch. Die Erbringung einer Lieferung oder Leistung durch uns
gilt jedenfalls nicht als Unterwerfung unter abweichende Bedingungen
des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden sind und keinen
Vorbehalt dagegen äußern.
2.3. Unsere AGB gelten als Rahmenvereinbarung für alle weiteren
Rechtsgeschäfte mit dem Kunden (z.B. Zusatzaufträge), auch wenn deren Geltung nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
2.4. Für die Errichtung, Instandhaltung und Montage von Anlagen und
Anlagenkomponenten gelten zusätzlich die Montagebedingungen des
Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs in
der jeweils aktuellen Fassung. Diese Bedingungen können unter http://
www.weyland.at/index.php?id=180 abgerufen oder bei uns angefordert
werden.
2.5. Für die Lieferung von Betonstahl (Betonstabstahl und Betonstahlmatten) und Zubehör (Abstandhalter, Bindedraht, usw.), in bearbeitetem
und unbearbeitetem Zustand gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen
Verkaufs- und Zahlungsbedingungen unsere Zusatzbedingungen für die
Lieferung von Betonstahl und Zubehör. Diese Bedingungen können unter
http://www.weyland.at/index.php?id=180 abgerufen oder bei uns angefordert werden.
2.6. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende
Reihenfolge: Allfällige Sondervereinbarungen, soweit diese von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt sind; Montagebedingungen des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs bzw. unsere Zusatzbedingungen für die Lieferung von Betonstahl und Zubehör;
unsere AGB; gesetzliche Normen.
2.7. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten für Unternehmerund Verbrauchergeschäfte, soweit im Einzelnen - insbesondere durch Kursivdruck und ausdrückliche Bezugnahme auf „Unternehmer(geschäfte)“
oder „Verbraucher(geschäfte)“ - nicht Gegenteiliges vermerkt ist.
werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Dies gilt insbesondere für gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden
an die von uns zu erbringende(n) Leistung(en) bzw. sonstige Zusatzleistungen und –Lieferungen. Nachträgliche Änderungswünsche können –
ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen
entsprechenden separaten Kostenersatz durchgeführt werden.
3.3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns die Annahme bzw.
Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten - vorbehalten müssen. Wir behalten uns
zudem vor, Bestellungen des Kunden (insbesondere auch nach Zugang
bei uns) abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, und zwar insbesondere
dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden
bestehen. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten
Ansprüche.
3.4. Unsere Angebote stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung
durch unsere(n) eigenen Lieferanten, im Falle eines Streckengeschäftes
unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit des Produzenten bzw. Lieferanten.
3.5. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, sofern von uns nicht gegenüber dem Unternehmer offen gelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.
3.6. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr
übernommen.
4. Preise
4.1. Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich,
sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist in Euro (€), gegenüber Unternehmern exclusive, gegenüber Verbrauchern inclusive Umsatzsteuer.
Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes
vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.
4.2. Alle von uns einem Verbraucher genannten oder mit diesem vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulation zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses und sind jedenfalls 2 Monate gültig.
4.3. Gegenüber einem Unternehmer berechtigen uns allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher
Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., die Preise jederzeit entsprechend
zu erhöhen. Dem Unternehmer steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu.
4.4. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen; Kosten für Versand, Zoll und sonstige
Leistungen werden dem Unternehmer gesondert in Rechnung gestellt.
4.5. Vom Auftrag nicht umfasste Dienstleistungen, insbesondere Wartungs-, Reparatur- und/oder Installationsarbeiten außerhalb der Gewährleistung oder unserer Haftung werden gesondert verrechnet.
4.6. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir
sind nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen.
4.7. Wir behalten uns für jeden Einzelfall vor, die Versandart und den
Versender auszuwählen bzw. zu wechseln.
5. Zahlungsbedingungen
3. Angebot, Bestellung, Vertragsabschluss,
Auftrag
3.1. Sämtliche unsere Angebote sind freibleibend, ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote an uns
zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden
ab Zugang bei uns verbindlich; Zugang bei unseren Mitarbeitern, insbesondere Außendienstmitarbeitern (Vertretern), ist hierfür ausreichend.
3.2. Wir können das Angebot des Kunden nach eigener Wahl durch unmittelbare –im Falle eines Streckengeschäftes auch durch mittelbare
- Zusendung der Ware oder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen; hierdurch kommt der Auftrag zustande. Alle
sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden
5.1. Sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, ist die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig.
5.2. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung, zur
Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf
aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der
Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
5.3. Zahlungen an unsere Angestellten oder sonstigen Vertreter die nicht
ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht
schuldbefreiend.
5.4. Nach Fälligkeit ist der Kunde verschuldensunabhängig verpflichtet,
jährliche Verzugszinsen in der Höhe von 8 % (acht Prozentpunkte) über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu bezahlen; maßgebend ist dabei der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt.
5.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Der Kunde hat darüber
hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die
Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro
erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 zu bezahlen.Die Geltendmachung eines nachgewiesenen darüber hinausgehenden Schadens
bleibt ausdrücklich vorbehalten. Mit Zahlungsverzug treten auch allfällige
Skontovereinbarungen außer Kraft.
5.6. Bei Zahlung mittels Scheck, Wechsel, Bank- oder Kundenkarten wird
unsere Forderung erst mit deren Einlösung getilgt. Solche Zahlungsarten
sind nur dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden.
Diskont- und Bankspesen trägt in jedem Fall der Kunde, wobei diese
Kosten stets sofort in bar fällig sind.
5.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, sofern die Forderungen nicht im rechtlichen Zusammenhang mit der
Verbindlichkeit des Kunden stehen oder die Forderungen nicht von uns
ausdrücklich schriftliche anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Bei Unternehmergeschäften gilt dieses Aufrechnungsverbot
auch im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit.
5.8. Unser Kunde ermächtigt uns zur Aufrechnung unserer Forderungen
gegenüber seinen Forderungen auch gegenüber uns nahestehenden
Unternehmen (abrufbar unter http://www.weyland.at/index.php?id=180).
Das gilt auch, wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen unterschiedlich fällig sind oder die eine auf Barzahlung, die andere auf Zahlung von Akzepten oder Kundenwechseln lautet.
5.9. Bei Exportgeschäften ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Exportund Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden, ansonsten der Kunde verpflichtet ist, allfällige Umsatzsteuer zu bezahlen.
6. Liefertermine, Lieferfristen
6.1. Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber
nicht verbindlich. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen
oder -fristen zwischen uns und dem Kunden bedarf der Schriftform.
6.2. Lieferfristen beginnen nicht, bevor der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung der Bestellung erforderlich sind, nachgekommen
ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
6.3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk rechtzeitig
verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung
versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
6.4. Lieferfristen verlängern bzw. verschieben sich um alle Verzögerungen, die durch den Kunden, Lieferanten, behördliche Verfügungen, höhere Gewalt und anderer Umstände, die durch uns nicht zu vertreten
sind, verursacht werden um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter
Ausschluss von jedweden Schadenersatzansprüchen darüber hinaus,
wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, wenn trotz üblicher und zumutbarer Anstrengungen die
Leistung nicht erbracht werden kann.
Höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände
gleich, welche die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, z. B. währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche
Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Behinderungen der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände
bei uns, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten. Lieferverzögerungen berechtigen den Unternehmer nicht zur Geltendmachung
von Schadenersatz- und/oder Irrtumsanfechtungsansprüchen.
7. Ausführung der Lieferung, Gefahrtragung, Sicherheitsleistung
7.1. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns zu vertreten..
7.2. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden,
spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle
direkter Lieferung ab Lager/Werk unseres Lieferanten, geht die Preisund Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung
allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über. Dies gilt auch bei
Teillieferung. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab
Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf
den Kunden über.
7.3. Bei Abrufaufträgen muss versandfertig gemeldete Ware unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, die Ware nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigener Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu
lagern und sofort zu berechnen. Bei Abschluss mit fortlaufender Auslieferung sind Abrufe und Sorteneinteilung an uns für ungefähr gleiche Monatsmengen anzugeben, andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach beliebigem Ermessen selbst vorzunehmen. Überschreiten die
einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so sind wir zur Lieferung
der Mehrmenge berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können die Mehrmenge zu dem bei Abruf bzw. Lieferung gültigen Preis berechnen.
7.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir das Recht,
entweder die Ware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1
% des Brutto-Rechnungsbetrages pro angefangenem Tag einzulagern
und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder auf Kosten und
Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem
Rücktritt weiterzuverkaufen.
7.5. Die Zurücknahme gelieferter Ware bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Rücknahme erfolgt darüber hinaus nur im Zustand der
Anlieferung und bei frachtfreier Zusendung. Zurückgenommene Waren
werden abzüglich uns entstehender anteiliger Lager- und Verwaltungskosten, mindestens aber abzüglich 15 % des Rechnungsbetrages, gutgeschrieben.
7.6. Änderungen der Lieferung und Leistung bleiben vorbehalten, soweit
diese für den Kunden zumutbar sind.
7.7. Die Versicherung der Ware erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag
und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde hat Ansprüche aus einer
Versicherung, insbesondere im Zusammenhang mit allfälligen Transportschäden, gegenüber dem Versicherer selbst geltend zu machen;
wir übernehmen hierfür - insbesondere für versicherte Schäden und die
rechtzeitige sowie ordnungsgemäße Geltendmachung von Versicherungsansprüchen bzw. die Erfüllung von Pflichten sowie Obliegenheiten
aus dem Versicherungsvertrag - keine wie immer geartete Haftung, auch
dann nicht, wenn wir die Versicherung für den Kunden abgeschlossen
oder den Kunden in diesem Zusammenhang sonst unterstützt haben.
7.8. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Ort der Lieferung und
die Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort der Sitz
unseres Unternehmens (siehe Kopfzeile) vereinbart.
7.9. Beim Export der gekauften Ware ist der Kunde allein verpflichtet,
für die notwendigen Export- bzw. Zollbewilligungen und dergleichen auf
seine eigenen Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete
Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren.
7.10. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch schlechte Vermögensverhältnisse unseres Kunden
gefährdet ist, die uns zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht bekannt
sein mussten, stehen uns die Rechte aus § 1052 ABGB (Unsicherheitseinrede) zu, insbesonders sind wir berechtigt, die Ware zurückzuhalten.
Wir sind auch berechtigt, die Ware gegebenenfalls wieder abzuholen
und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten. Die
Zurückhaltung bzw. Zurücknahme der Lieferung ist kein Rücktritt vom
Vertrag. Nach fruchtloser Setzung einer Nachfrist zur Erbringung der
Gegenleistung oder Sicherstellung durch unseren Kunden, können wir
vom Vertrag zurücktreten und sind zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Wir sind auch berechtigt, alle auch nicht
fällige Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem
Kunden fällig zu stellen. Die Unsicherheitseinrede erstreckt sich auch auf
alle weiteren noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
7.11. Die Regelung gemäß Punkt 7.10. gilt auch für den Fall, dass eine
allenfalls von uns beauftragte Kreditversicherung eine Übernahme des
Geschäftsfalles aus Bonitätsgründen des Kunden ablehnt.
8. Eigenschaft , MaSSe, Gewicht
8.1. Eigenschaft und Maße bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss geltenden ÖNORMEN oder Werkstoffblättern. Bestehen solche
nicht, gelten die entsprechenden Euro-Normen, mangels solcher die
Handelsbräuche. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen, Werkstoffblätter oder Prüfzeugnisse sowie Angaben zu Eigenschaften, Maßen,
Gewichten und Verwendbarkeit, sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und
entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.
8.2. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der vereinbarten
Menge sind zulässig.
8.3. Für die Gewichte ist die von uns - bei Streckengeschäften die von
unserem Lieferanten - vorgenommene Verwiegung maßgebend. Der Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Soweit rechtlich
zulässig, können Gewichte ohne Wägung nach Norm ermittelt werden.
Unberührt bleiben die im Stahlhandel der Republik Österreich üblichen
Zu- und Abschläge (Handelsgewichte). In der Versandanzeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen etc. sind bei nach Gewicht berechneten
Waren unverbindlich. Sofern nicht üblicherweise eine Einzelverwiegung
erfolgt, gilt das Gesamtgewicht der Sendung. Unterschiede gegenüber
den rechnerischen Einzelgewichten werden verhältnismäßig auf diese
verteilt.
9. Gewährleistung, Schadenersatz
9.11. Darüber hinaus gehende Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung)
müssen vom Unternehmer binnen drei Tagen ab Empfang der Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden.
Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.
9.12. Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich
und befreit den Unternehmer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck.
9.13. Der Unternehmer hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten
Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung
des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.14. Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen
den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten
bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie
die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in
öffentlichen Äußerungen - wie z.B. Werbung und in den der Produkten
beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leisten wir nur dann
Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.
9.1. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen
an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der
Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
9.15. Bei Anlagen, Ersatzteilen und Geräten berechtigen nur solche Mängel die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, welche die
Funktionsfähigkeit und nicht bloß das äußere Erscheinungsbild betreffen. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf
die defekten Geräteteile, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung
benötigte Arbeitszeit und die Fahrtkosten.
9.2. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
oder dergleichen -ausgenommen reine Geldforderungen bei Unternehmergeschäften - ist unzulässig.
9.16. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen.
9.3. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
9.17. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
oder dergleichen -ausgenommen reine Geldforderungen - ist unzulässig.
Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Unternehmer entfallen
uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung,
das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
9.4. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben werden, sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die
definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
9.5. Sofern wir ausdrücklich Garantien zugesagt haben, gelten diese nur
bei sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter
Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für
von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
9.6. Für unserem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden
oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei
leichter Fahrlässigkeit und bei Verbrauchern unbeschränkt haften. Der
Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem
Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
9.7. Bei einem Streckengeschäft übernehmen wir keine Haftung für
schuldhaftes Verhalten des direkten Leistungserbringers (Produzent/Lieferant). Der direkte Leistungserbringer gilt nicht als unser
Erfüllungsgehilfe.
9.8. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren bei Unternehmergeschäften
in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
9.9. Mängelrügen sind vom Unternehmer unmittelbar nach Empfang der
Lieferung, längstens jedoch binnen drei Tagen ab Lieferung und noch
vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
9.10. Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung
nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist ein
Jahr ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel
sind binnen drei Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/
oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber
nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
9.18. Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom
Unternehmer beigestellten Materialien, Daten und Druckvorrichtungen.
Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die Richtigkeit der gespeicherten Daten von uns nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie
immer geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch
Fehler solcher Daten und Materialien verursacht werden.
9.19. Sollte der Unternehmer selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur
Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich
auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen
Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
9.20. Bringt der Unternehmer die von uns gelieferte Ware außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich,
gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und
dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In
diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Unternehmer verpflichtet
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen
und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für
unsere Saldoforderung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden,
insbesondere auf Zahlung des Entgeltes, nicht auf.
10.2. Zur Weiterveäußerung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Kaufgegenstandes ist ausschließlich der Unternehmer berechtigt, zu
dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit dem von uns erworbenen Kaufgegenstand gehört. Dieser Unternehmer ist jedoch nicht
zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes, befugt.
10.3. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt - gegebenenfalls in
Höhe unseres Miteigentumsanteiles - zur Sicherung und Befriedigung
ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die
Höhe der aus dem Weiterver­kauf resultierenden Forderungen bekannt
zu geben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung
nachweislich mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen
Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an uns in geeigneter
Weise ersichtlich zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Zession zu verständigen.
10.4. Alle durch Barverkäufe von Waren, an denen uns Eigentumsrechte
zustehen, in Empfang genommene Beträge übereignet der Käufer bereits jetzt bis zur Höhe der bei uns bis zu diesem Zeitpunkt aus der Lieferung dieser Ware gegen ihn zustehenden Forderung an uns; wir weisen
den Kunden bereits jetzt an, diese Beträge gesondert zu verwahren und
für uns innezuhaben.
10.5. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung
des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und
dergleichen, zu tragen.
10.6. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der
Wertschöpfungsanteile.
10.7. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er
seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch
soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder
den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20
% Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem
Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine
Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.
11. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
11.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag (mit)
enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages
von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
11.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekannt
zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an
die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt
dem Kunden, den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
11.3. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets
unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie
immer gearteten Rechte, wie z. Bsp. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
12. Anwendbares Recht
12.1. Auf sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer-)Vereinbarung und diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte, ist ausschließlich
österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch
dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen
Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes
verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung
die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler
Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht - vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über
die Auslegung der AGB und des Vertrages.
12.2. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchergeschäften nur insoweit, als
nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts
des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen
ist der Sitz unseres Unternehmens (siehe Kopfzeile).
13.2. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit
dem Rechtsgeschäft resultierende Streitigkeiten wird das für den Sitz
unserer Gesellschaft (siehe Kopfzeile) sachlich in Betracht kommende
Gericht vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Unternehmer nach
eigener Wahl auch bei jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, insbesondere
beim Gericht am Sitz des Kunden.
13.3. Die in den vorangehenden Bestimmungen getroffenen Regelungen
gelten auch dann, wenn Streitigkeiten über das Zustandekommen und/
oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung entstehen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen
dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu
deren Auslegung herangezogen werden.
14.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder
sonstiger vertraglicher Vereinbarungen lässt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AGB bzw. der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unberührt. Die Vertragspartner werden eine neue Bestimmung
vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.

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