Gerätepass - TÜV Media GmbH
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Gerätepass - TÜV Media GmbH
be es ep ro Gerätepass J. Finke / H. Lührs -L TÜV Media - Schulungs- und Fortbildungsnachweis zur Dokumentation von Einweisungen in aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte 1 RZ_Gerätepass.indd 1 30.05.12 11:52 be ro es ep -L 2 RZ_Gerätepass.indd 2 30.05.12 11:52 be ro es ep -L Schulungs- und Fortbildungsnachweis zur Dokumentation von Einweisungen in aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte Name Vorname Geburtsdatum Beruf Betrieb/ Abteilung 3 RZ_Gerätepass.indd 3 30.05.12 11:52 Herausgeber -L es ep ro be - Jann Finke E-Mail: [email protected] Heike Lührs E-Mail: [email protected] Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Dateien sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar ISBN: 978-3-8249-1417-3 © by TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group, Köln 2012 ® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken der TÜV Rheinland Group. © Titelfoto: Andrea Danti - Fotolia.com Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Unternehmen. Gesamtherstellung: TÜV Media GmbH, Köln Printed in Germany 2012 RZ_Gerätepass.indd 4 30.05.12 11:52 be Dieser Gerätepass ist ein persönlicher Nachweis in die Geräteeinweisung (§ 5 MPBetreibV). es ep ro Er ersetzt nicht die gesetzlich geforderte Eintragung in das Medizinproduktebuch (§ 7 MPBetreibV 1.Medizinprodukte nach Anlage 1 MPBetreibV dürfen nur von Personen angewendet werden, die eine Einweisung in das Medizinprodukt bekommen haben. (§ 5 Abs.1 MPBetreibV). Jeder Anwender ist selber dafür verantwortlich, dass er kein Gerät bedient, an dem er nicht eingewiesen wurde. -L 2.Die Einweisung muss durch den Hersteller/Lieferant oder die beauftragte Person erfolgen. 3.Zusätzlich zu der Einweisung ist der Anwender verpflichtet, die Gebrauchsanweisung oder andere sicherheitsbezogene Informationen zu den jeweiligen Medizinprodukten zu beachten. 4.Der Anwender darf ein Medizinprodukt nach nur dann anwenden, wenn er die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. (§ 2 Abs. 2 MPBetreibV). 5.Diese gesetzliche Bestimmung empfiehlt sich auch für alle anderen aktiven Medizinprodukte. Somit hat der Anwender einen Nachweis, dass er im Umgang mit dem Medizinprodukt unterrichtet wurde. 6.Ändert sich z. B. durch Softwareupdate oder Umrüstung die Funktionsweise oder kommen Funktionen dazu, ist eine erneute Einweisung notwendig. 5 RZ_Gerätepass.indd 5 30.05.12 11:52 Anlage 1 MPBetreibV Beispiel Anlage 1 Nichtimplantierbare aktive Medizinprodukte: · Defibrillator · Externer Herzschrittmacher · Reizstromgerät · Tensgerät · Elektrogalvanische Bäder · Muskel– und Nervenstimulationsgerät 1.2 intrakardialen Messung elektrischer Größen oder Messung anderer Größen unter Verwendung elektrisch betriebener Messsonden in Blutgefäßen beziehungsweise an frei gelegten Blutgefäßen · Monitor mit invasiven Messungen, ZD Darstellung durch Monitoring, HZV-Messung · EKG Gerät intrakardial · Herzkathetermessplatz ro be - 1.1 Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie zur unmittelbaren Beeinflussung der Funktion von Nerven und/oder Muskeln beziehungsweise der Herztätigkeit einschließlich Defibrillatoren es ep 1.3 Erzeugung und Anwendung jeglicher Energie zur · HF-Chirurgiegerät unmittelbaren Koagulation, Gewebezerstörung oder · Laser Zertrümmerung von Ablagerungen in Organen · Kryochirurgiegerät · Lithotriptor · Infusionspumpen · Infusionsspritzenpumpen · Dialysegerät · Hämofiltrationsgerät · Plasmaseparator · Herz-Lungen-Maschine · Hochdruckinjektionspumpen 1.5 maschinellen Beatmung mit oder ohne Anästhesie · Narkosegerät · Beatmungsgerät (auch Heimbeatmung) .6 Diagnose mit bildgebenden Verfahren nach dem 1 Prinzip der Kernspinresonanz · MRT -L 1.4 unmittelbare Einbringung von Substanzen und Flüssigkeiten in den Blutkreislauf unter potentiellem Druckaufbau, wobei die Substanzen und Flüssigkeiten auch aufbereitete oder speziell behandelte körpereigene sein können, deren Einbringen mit einer Entnahmefunktion direkt gekoppelt ist 1.7 Therapie mit Druckkammern 1.8 Therapie mittels Hypothermie 2 Säuglingsinkubatoren 3 externe aktive Komponenten aktiver Implantate · Schrittmacherprogrammiergerät 6 RZ_Gerätepass.indd 6 30.05.12 11:52 DEfillibrator Geräteart Typ/ Ausführung Heartbeat 3.2 Software Medizinprodukte Müller Einweisender (Name, Firma) Hersteller es ep Typ/ Ausführung ro Geräteart Software 01.03.2012 be Einweisungsdatum M. Meier, Medizintechnikvertriebs GmbH - Hersteller Einweisender (Name, Firma) -L Hinweis: Unter www.tuev-media.de/geraetepass können Sie zum leichteren Ausfüllen der Nachweise eine PDF-Etikettenvorlage für Ihren PC herunterladen. Gerätepass Einweisungsdatum Geräteart Typ/ Ausführung Software Hersteller Einweisender (Name, Firma) Einweisungsdatum 7 RZ_Gerätepass.indd 7 30.05.12 11:52 Schulungen und Fortbildungen Medizinprodukterecht - Einführungsseminar Inhalt für Betreiber und Anwender von MedizinProdukten Schulung/ Fortbildung durchgeführt von TÜV Rheinland Akademie 18.04.2012 be - Datum es ep ro Inhalt Datum -L Schulung/ Fortbildung durchgeführt von Inhalt Schulung/ Fortbildung durchgeführt von Datum 25 RZ_Gerätepass.indd 25 30.05.12 11:52