Einbauhinweise Betonfuß Monoblocksystem –große
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Einbauhinweise Betonfuß Monoblocksystem –große
Nr. 8240.21-2.t Einbauhinweise Betonfuß Monoblocksystem –große Bauform- Fa. Railbeton 1. Vorbemerkung Die bisher verwendeten mehrteiligen Signalmastfundamente gem. Richtzeichnung dürfen gem. TM 2012-062 I.NVT 3 der DB AG nicht mehr eingesetzt werden. Alternativ zur derzeitigen Variante der Rammrohrgründung ist das monolithische Fertigteilfundament einzusetzen. Der Abstand Gleisachse zu Mastvorderkante beträgt min. 2,20 m. Der Einsatz ist für ebenes Gelände oder im Einschnitt verwendbar. Im Bereich von Böschungen kann das Fundament nicht eingesetzt werden. Nachträgliche seitliche Abgrabungen am Fundament sind nicht erlaubt! 2. Konstruktion Das Fertigteilfundament besteht aus einem Gründungskörper mit den Abmessungen 0,90 m x 0,90 m x 2,10 m. Ein Stahlblech, welches als Aufspannfläche für den Signalfuß dient, ist werkseitig im Kopfbereich einbetoniert. Die Gründungstiefe beträgt 2,10 m. 3. Boden Zum Setzen des Fundaments ist die DIN 4124 „Baugruben und Gräben“ zu beachten. Insbesondere wird auf den erforderlichen Verbau der Grube hingewiesen. Das Setzen der Fundamente setzt die Kenntnisse der am Standort vorhandenen Bodenverhältnisse voraus. Sind diese Kenntnisse nicht vorhanden, ist zu prüfen ob der anstehende Boden, welcher beim Wiedereinbau als Hinterfüllung dient, den unter Punkt 10 aufgeführten Anforderungen entspricht. Die in der Bemessung des Fundamentes zu Grunde gelegten Bodenkennwerte sind so gewählt, dass ein Einbau der Fundamente im Bereich des Bahnkörpers unproblematisch durchführbar ist. Es ist unbedingt bei Wiedereinbau des Bodens um das Fundament auf eine korrekte Verdichtung zu achten. Ein separates Bodengutachten ist nicht erforderlich. 4. Fundament Das Fundament ist für folgende Lasten (statische Ansätze) ausgelegt: Diese Lasten beinhalten die mech. Signale bis 10 m Höhe, die Schmalmaste und die Auslegermaste mit 1,0 m Ausleger mit Vollbestückung. Große Bauform (charakt. Werte) Normalkraft Nk 11,0 kN Biegung II Mx,k 39,0 kNm (parallel zum Gleis) Biegung _I_ My,k 39,0 kNm (senkrecht zum Gleis) Torsion Mz,k 0,0 kNm Querkraft II Fy,k 8,0 kN (parallel zum Gleis) Querkraft _I_ Fx,k 8,0 kN (senkrecht zum Gleis) RAILBETON HAAS KG Fischweg 27 09114 Chemnitz Tel. 0371 4725-0 FAX 0371 4725-100 E-Mail: [email protected] Internet: www.RAILBETON.de Änderungsindex 03 - 07.07.2014 5. Korrosionsschutz Alle frei bewitterten Stahlbauteile sind nach DIN EN ISO 1461 feuerverzinkt > 80 μm. 6. Lage des Fundamentes Die Lage des Fundamentes ist abhängig von den einschlägigen Richtlinien und Vorgaben für die Anlagen die am Gleis angeordnet werden, dem Lichtraumprofil GC und den örtlichen Gegebenheiten. Minimaler Abstand ist 2,20 m von Gleisachse zu Mastvorderkante. Maßgebend ist PT1 (Projektteil 1) Signaltabelle 1. 7. Versetzen des Monoblocksystems Nach ausgeführten Erdarbeiten ist die Sohle der Baugrube geeignet nachzuverdichten. Zum exakten Einbau des Fundamentes ist in der Sohle ein exakt in Bezug auf Höhe und horizontaler Ausrichtung abgezogenes Planum herzustellen. Dies kann durch ein Kies-Sand-Gemisch erfolgen. Maximale Stärke dieser Schicht soll 7 cm nicht überschreiten. Nach Versetzen des Monoblockes, hat ein lagenweiser Einbau des Aushubes von max. 30 cm zu erfolgen. Die einzelnen Lagen sind entsprechend zu verdichten. Das Unterteil muss bis zur Oberkante komplett im Erdreich eingebunden sein. 8. Montage des Signalmastes Nach Versetzen des Fundamentes kann eine nachträgliche Justierung des Signalmastes erfolgen. Dazu wird der Signalmast auf das Fundament gesetzt und mit den in der Kopfplatte befindlichen Justierschrauben ausgerichtet. Es werden die Spaltmaße im Bereich der 4 Ankerstangen ermittelt und mit den Ausgleichsblechen ausgeglichen. Vor der endgültigen Verschraubung des Signalmastes sind die Justierschrauben zu entfernen. 9. Anforderungen / Bodenkennwerte - horizontales Gelände in der Höhe OK Fundament - Böschungsschulter bei Neigungen von 1:1,5 mindestens 5 m vom Fundamentrand entfernt - Anforderungen an den Boden bzw. die Hinterfüllung: - nichtbindige Böden mit Ungleichförmigkeitszahl U ≤ 3 (SE, SU, GE, GU) mit einer Lagerungsdichte von D ≥ 0,3 bzw. mindestens DPr ≥ 95 %, - nichtbindige Böden mit Ungleichförmigkeitszahl U > 3 (SE-Sand eng gestuft, SW-Sand weit gestuft, SI-Sand-Kies-Gemische, SU-Sand-Schluff, ST-Sand-Ton, GE-eng gestufte Kiese, RAILBETON HAAS KG Fischweg 27 09114 Chemnitz Tel. 0371 4725-0 FAX 0371 4725-100 E-Mail: [email protected] Internet: www.RAILBETON.de Änderungsindex 03 - 07.07.2014 GW-weit gestufte Kies-Sand-Gemische, GI-Kies-Sand-Gemische, GT-Kies-Ton, GU-KiesSchluff) mit einer Lagerungsdichte von D ≥ 0,45 bzw. mindestens DPr ≥ 98 %, - bindige Mischböden und leichtplastischer Schluff (GU*, GT*, SU*, ST*, UL) mit mindestens steifer Konsistenz (IC ≥ 0,75) - bei anderen anstehenden Böden (z.B. leichtplastischer Ton TL oder mittelplastischer Schluff UM) ist zu überprüfen, ob die Scherfestigkeit dieser Böden mindestens den angesetzen Parametern (f' = 27,5° und c = 0 kN/m²) entspricht und die Dichte r ≥ 20 kN/m³ beträgt. - Bemessungsgrundwasserstand in Höhe UK Fundament oder tiefer, - lagenweiser Einbau der Hinterfüllung mit Lagen ≤ 0,30 m, Verdichtungsgrad mindestens DPr ≥ 95 % - Abgrabungen neben dem Fundament sind grundsätzlich ausgeschlossen RAILBETON HAAS KG Fischweg 27 09114 Chemnitz Tel. 0371 4725-0 FAX 0371 4725-100 E-Mail: [email protected] Internet: www.RAILBETON.de Änderungsindex 03 - 07.07.2014