VfB Friedrichshafen e.V. GESCHÄFTSSTELLE Hinweise zur
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VfB Friedrichshafen e.V. GESCHÄFTSSTELLE Hinweise zur
VfB Friedrichshafen e.V. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 23ZZZ00000241473 GESCHÄFTSSTELLE 88045 Friedrichshafen, Teuringer Str. 2 Telefon: 07541-55441 / Fax: 07541-52555 [email protected] www.vfb-friedrichshafen.de Hinweise zur Mitgliedschaft im VfB Friedrichshafen e.V. Nach § 4 der Satzung vom 26. April 2005 gliedert sich der Verein zur Ausübung der verschiedenen Sportarten in einzelne Abteilungen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedschaft im VfB Friedrichshafen e.V. besteht und keine Mitgliedschaft in den einzelnen Abteilungen. Lediglich die Ausübung der jeweiligen Sportarten findet in den einzelnen Abteilungen statt. Nach § 6 ist die Mitgliedschaft schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung beim jeweiligen Abteilungsleiter oder der Geschäftsstelle zu beantragen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Abteilungsausschuss. Bei Aufnahmeanträgen nicht volljähriger Personen ist die vorherige schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Nach § 9 der Satzung endet die Mitgliedschaft durch schriftliche Austrittserklärung an den Verein über die Abteilungsleitung und/oder an die VfB-Geschäftsstelle bis spätestens 31.10. mit Wirkung zum 31.12. des gleichen Jahres oder durch die dort weiter genannten Beendigungsgründe. Der Zugang der Kündigung muss im Zweifelsfall durch das Mitglied nachgewiesen werden. Empfohlen wird Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Jedes Mitglied schuldet den GESAMTJAHRESBEITRAG, der sich anteilig aus Grundbeitrag und Abteilungsbeitrag zusammensetzt bis spätestens 31.03. des Jahres. Dieser Betrag wird am Anfang jeden Jahres (1. Quartal) eingezogen. Bei einer Mitgliedschaft ab 01.07. wird der hälftige Betrag berechnet. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge bei unterjähriger Kündigung besteht nicht. Die aktuellen Beitragssätze können jederzeit bei der Geschäftsstelle erfragt bzw. auf unserer Homepage www.vfb-friedrichshafen.de eingesehen werden. Die nächste Anpassung der Grundbeiträge erfolgt zum 01.01.2014. Sofern die jeweilige Abteilung den Einzug der Abteilungsbeiträge selbst durchführt, erfolgt die Abbuchung des Grundbeitrages und des Abteilungsbeitrages in zwei getrennten Abbuchungen. Anteilige Abteilungsbeiträge richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Abteilung. Mit Aufnahme in den Verein verpflichtet sich das Mitglied, die fälligen Beiträge durch Teilnahme am Bankeinzugsverfahren abbuchen zu lassen, sollten hierbei, mangels Deckung des Kontos oder wegen unberechtigten Rücklastschriften, dem Verein Kosten entstehen, so gehen diese zu Lasten des jeweiligen Mitglieds. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, haben den erhöhten Verwaltungsaufwand im Rahmen einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. Euro 5,00 pro Jahr zusätzlich zum Beitrag zu tragen. Im Verzugsfall kann der Verein den gesetzlichen Zinssatz ab 01.04. des Jahres geltend machen. Nach Eingang des Gesamtjahresbeitrages erhält das Mitglied einen Vereinsausweis. Dieser wird ihm direkt durch die jeweilige Abteilung überreicht. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Ausweis mit der schriftlichen Austrittserklärung an den Verein zurückzugeben. Im Falle des Verlustes wird ein ErsatzMitgliedsausweis gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,00 erstellt. Stand 01.01.2014