Erste Hilfe

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Erste Hilfe
Erste Hilfe
Kapitel 13: Erste Hilfe
Einleitung
Allgemeines Verhalten:
Um jemandem wirksam zu helfen, ist es in erster Linie wichtig, einige Grundprinzipien
einzuhalten. Im Allgemeinen gilt folgende Faustregel:
Ruhig bleiben
Beobachten
Nachdenken
Alarmieren
Handeln
Absicherung:
Die erste Handlung der rettenden Person ist die Absicherung der Unfallstelle. Damit
werden Nachfolgeunfälle sowie die eigene Gefährdung, die Gefährdung der verletzten
Person sowie die Gefährdung von Zeuginnen und Zeugen vermieden.
Bevor die Erste Hilfe geleistet wird, muss man sich folgende Fragen stellen:
• Besteht noch eine Gefährdung?
• Kann sie behoben werden?
Wenn ja: Die Absicherung selbst vornehmen oder durch das Opfer oder durch Zeugen
vornehmen lassen (z.B. Strom abschalten oder durch jemanden abschalten lassen).
Wenn nein: Sich nicht der Gefahrenzone nähern. Dritte daran hindern, sich in die Gefahrenzone zu begeben (Gefahr z.B. durch austretendes Gas).
Alarmieren Sie die Rettungsfachleute und melden Sie die bestehenden Gefahren.
Grundregel: Verletzte Personen nie verschieben.
Ausnahme: Wenn die Gefahr nicht behoben werden kann.
Alarmierung:
Die Alarmierung ist für die verletzte Person von ausschlaggebender Bedeutung, da ihre
Zukunft davon abhängt.
Die Alarmierung erfolgt so schnell wie möglich, nachdem das oder die Opfer geschützt
und kurz untersucht worden sind.
Normalerweise erfolgt die Meldung des Unfalls an die entsprechenden Rettungsdienste
durch einen Zeugen. Die Person, die Erste Hilfe leistet, bleibt beim Opfer.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Wenn der Zeuge nach erfolgter Meldung an die Unfallstelle zurückkommt, versichert
sich die rettende Person, dass die Meldung korrekt erfolgt ist.
Die geltenden Notfallnummern der entsprechenden Einrichtungen können dem Anhang
entnommen werden.
Alarmierung / Meldung
Wer?
Was?
Wo?
Wann?
Wie viele?
Einschätzung
Weiteres
Name und Telefonnummer der meldenden Person
Art des Unfalls
Genaue Angabe des Unfallorts (Institution, Gebäude, Etage,
Raum)
Zeit des Unfalls
Anzahl der verletzten oder kranken Personen, Art der Verletzungen
Beschreibung des Zustands. Besteht Lebensgefahr?
- Ist die Person bei Bewusstsein oder bewusstlos?
- Atembeschwerden / Atemstillstand
- schwere Verletzung (z.B. starke Blutung)
Besondere Gefahren:
- klimatische Verhältnisse
- Strassenzustand
- Explosionsgefahr, Brand
- Auslaufen von Flüssigkeiten (gefährliche Stoffe)
- biologische Gefahren, Strahlung
- Einsturzgefahr
- Stromgefahr
- erste getroffene Massnahmen und durchgeführte Handlungen
Nach erfolgter Meldung und bevor der Hörer aufgelegt wird auf weitere Instruktionen
warten.
Untersuchung und Überwachung:
Die vorgängige Untersuchung des Opfers bestimmt die nachfolgenden Rettungsmassnahmen sowie die Genauigkeit der Alarmmeldung. Sie kann in wenigen Sekunden
durchgeführt werden.
Sobald die Situation analysiert ist, kann die Erste Hilfe geleistet werden.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Lebensrettende Sofortmassnahmen für Ersthelfer
Blutung
Kompressen anlegen
Bewusstlosigkeit
In Seitenlage bringen
Atemstillstand
Beatmen
Herzstillstand
Herzmassage und Beatmung
Übelkeit
Ruhig stellen, überwachen, Rat einholen
Verbrennung
Unters Wasser halten und kühlen
Wunden
Hinlegen, schützen, desinfizieren
Brüche
Immobilisieren
Hinweis zu den sechs folgenden Punkten:
Gegenwärtig wird bei der Beurteilung der verunfallten Person nach dem Schema
ABC vorgegangen. ABC steht für Airways, Breathing, Circulation. Zurzeit ist
beim Schweizerischen Samariterbund ein Gesuch hängig, um dessen ABC-Schema
gemäss Dokument «Erste Hilfe» übernehmen zu können.
1 – Blutet er/sie?
Feststellen, ob eine Blutung vorhanden ist oder nicht.
Ein starker Blutverlust führt zu einem Kreislaufkollaps und kann zum Tod führen.
O Blutung stoppen
O Untersuchung fortsetzen
2 – Spricht er/sie?
Stellen Sie einfache Fragen:
O Was ist passiert?
O Wo tut es Ihnen weh?
Geben Sie einfache Instruktionen:
O Geben Sie mir die Hand!
O Öffnen Sie die Augen!
Fehlende Reaktionen bedeuten, dass die verletzte Person nicht bei Bewusstsein
ist. Bewusstlosigkeit kann zu einer Blockierung der Atemwege führen, wenn
nicht sofort etwas unternommen wird.
3 – Bewegen des Kopfes
Kragen, Krawatte und Gurt lockern.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Kopf vorsichtig nach hinten drücken, wobei eine Hand auf der Stirn liegt, während man
mit dem Daumen und Zeigefinger der anderen Hand das Kinn nach oben zieht.
Diese Befreiung der Atemwege erleichtert den Durchgang der Atemluft.
4 – Atmet er / sie?
Gehen Sie mit Ihrem Ohr an den Mund und die Nase des Opfers (Blick Richtung
Bauch des Opfers):
Horchen Sie, ob das Opfer ausatmet.
Horchen Sie auf anormale Geräusche (Schnarchen, Gluckern usw.).
Beobachten Sie das Heben und Senken von Bauch und Brustkorb.
5 – Ist ein Puls vorhanden?
Halten Sie mit einer Hand das Kinn des Opfers oben.
Legen Sie die Finger der anderen Hand auf den Adamsapfel des Opfers.
Ziehen Sie die Finger langsam zu sich, indem Sie Hautkontakt behalten.
Drücken Sie nach unten, um den Puls zu fühlen.
Ein spürbarer Puls bedeutet, dass das Herz schlägt. Fehlt ein Puls, droht ein sofortiger Tod.
6 - Überwachen
Sobald Sie festgestellt haben, dass keine lebensbedrohenden Zeichen vorhanden sind:
Sprechen Sie mit dem Opfer!
Zählen Sie die Atembewegungen (Normale Frequenz bei Erwachsenen: 12 bis 20 pro
Minute).
Zählen Sie den Halsschlagaderpuls (Normale Frequenz bei Erwachsenen: 50 bis 80
Schläge pro Minute).
Suchen Sie nach Wunden, Verbrennungen, Deformationen usw.
Lassen Sie sich Folgendes erklären:
O die Umstände des Unfalls
O die laufenden Behandlungen
Decken Sie das Opfer zu, spenden Sie Trost!
Geben Sie einer verletzten Person nie zu trinken!
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Gesetzlicher Rahmen
Persönliche Verantwortung
Jede Person sorgt in erster Linie für die eigene Sicherheit sowie für die Sicherheit ihrer
Umgebung.
Sie ist verpflichtet, jeder Person in Gefahr zu helfen, ohne dabei ihre eigene Sicherheit
zu gefährden, und wenn nötig, die Rettungsdienste zu alarmieren.
Jede Person ist gehalten, ihre Vorgesetzten über jegliche Probleme zu informieren, die
ihr oder ihren Kolleginnen und Kollegen körperlich schaden können.
Verantwortlichkeiten der Institutsleitungen
Die Institutsleitungen sind für die Sicherheit in ihrem Institut zuständig. Sie sorgen dafür, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Arbeitstechniken vertraut sind
und dass sie die Sicherheitsbestimmungen kennen und anwenden.
Die Institutsleitung sorgt für die Einrichtung eines Notfalldienstes (Sanitäter), der insbesondere dazu dient, die lebensrettenden Sofortmassnahmen (LRSM) zu ergreifen, bis
die professionelle Rettungshilfe eintrifft. Dieser Notfalldienst muss eingerichtet und
regelmässig trainiert werden.
Allgemeine Weisungen
Elektrounfall
Vor jeder Intervention ist unverzüglich der Strom zu unterbrechen, entweder durch herausziehen des Steckers oder durch Herausnehmen der Sicherung. Bei Industriestrom
oder Hochspannungsleitungen eine Entfernung von mindestens 20 Metern behalten und
die Rettungsdienste alarmieren.
Bevor man sich dem Opfer nähert, sich versichern, dass der Boden elektrisch nicht leitend ist (Metallboden, nasser Boden). Wenn das Opfer nicht mehr selbst atmet, unverzüglich Beatmung mit zwei Beatmungsstössen beginnen, dann prüfen, ob Lebenszeichen vorhanden sind (Atmung, Husten, Bewegung). Sind keine Lebenszeichen vorhanden, mit der kardio-pulmonalen Reanimation (CPR) beginnen. Gegebenenfalls einen
Defibrillator anfordern.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Verkehrsunfall:
Stellen Sie Ihr Fahrzeug in angemessener Entfernung zum Unfall ab.
Schalten Sie die Warnblinker ein.
Rauchen in Unfallnähe unterlassen oder verhindern.
Verunfallte Fahrzeuge ausschalten, Motor wenn nötig abwürgen.
Warndreieck mindestens 150 Meter vor dem Unfall aufstellen.
Polizei und Rettungsdienst alarmieren.
Verkehr durch andere Personen vom Strassenrand aus und in beiden Fahrtrichtungen
verlangsamen lassen.
BERGUNG:
Bergungen erfolgen, um Opfer, die einer Gefahr ausgesetzt sind, die nicht unterbunden
werden kann, aus der Gefahrenzone zu entfernen.
Brennendes Fahrzeug:
Beine und Arme aus den Armaturen lösen.
Sicherheitsgurte entfernen oder durchtrennen, dabei den Oberkörper nicht nach vorne
fallen lassen.
Von hinten unter den Schultern durch nach dem Unterarm des Opfers fassen.
Opfer aus dem Auto hieven, gegen sich halten und rückwärts aus der Gefahrenzone
entfernen.
Durch Ziehen an den Knöcheln:
- Opfer an den Knöcheln fassen.
- Diese bis auf Kniehöhe des Retters hochheben.
- Opfer rückwärts gehend wegschleifen und in Sicherheit bringen.
Durch Ziehen an den Handgelenken:
- Sich hinter dem Kopf des Opfers niederknien.
- Körper des Opfers aufrichten.
- Von hinten unter den Schultern des Opfers durch nach den Armen des Opfers fassen.
- Sich aufrichten und rückwärts gehend das Opfer aus der Gefahrenzone wegschleifen.
Blutstillung (Hämostase)
-
Person flach hinlegen.
Verletzten Körperteil hochheben.
Sterile Kompressen auf die Wunde drücken.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Wenn diese Massnahmen nicht ausreichen:
Mit den Fingern auf die geeignete Stelle drücken. Blutende Arterie gegen den Knochen
drücken. Die Oberschenkelarterie kann gedrückt werden, indem der Oberschenkel gebeugt und stark gegen den Körper gedrückt wird.
Wenn diese Massnahmen nicht angewandt werden können, ist die Blutung zu stillen,
indem die Finger oder die Faust direkt in die Wunde gedrückt werden.
Wichtiger Hinweis: Seit 2005 dürfen Abbindungen nur noch durch geschulte
Fachleute vorgenommen werden.
Sicherstellen der Blutstillung durch Verbände
• Normalverband: Genügt bei leichteren Blutungen (bei Bedarf einige Minuten auf
den Verband drücken).
• Druckverband: Wunde mit einer Kompresse bedecken, darauf eine dicke Polsterung legen und diese mit einer Krawatte oder einem Verband fixieren.
Reichen diese Massnahmen nicht aus:
• Einen zweiten Druckverband über den ersten legen.
• Verstärken des Hochhaltens und der Ruhigstellung.
Es ist VERBOTEN, Abbindungen mit einschneidenden Schnüren oder Bändern
vorzunehmen, da diese die Nerven schädigen könnten.
Beachten Sie die äusseren Zeichen:
- Blutung ohne Vorhandensein eines Fremdkörpers.
Eine verletzte Person ist systematisch auf Blutungen (Hämorrhagien) hin zu untersuchen.
Die helfende Person muss rasch vorgehen, um einen Zusammenbruch des Kreislaufs,
der zum Tod führen kann, zu verhindern.
Handdruck, um eine Blutung zu stillen:
- Wunde sofort mit der Handfläche zudrücken.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
- Verletzte Person hinlegen.
- Handdruck aufrechterhalten.
- Rettungsdienste durch eine Drittperson alarmieren lassen.
- Opfer zudecken und überwachen.
Beachten Sie die äusseren Zeichen:
- Blutung ohne Vorhandensein eines Fremdkörpers.
Druckverband:
Helfende Personen, die alleine sind und die Rettungsdienste alarmieren müssen, ersetzen den Handdruck durch einen Druckverband, der aus einem sauberen, gefalteten
Stück Stoff (Taschentuch) besteht und durch ein lockeres Band gehalten wird.
- Beginnen Sie mit einem Fingerdruck.
- Legen Sie, ohne den Fingerdruck zu lösen, einen Druckverband an.
- Alarmieren Sie den Rettungsdienst. Opfer zudecken und überwachen.
Beachten Sie die äusseren Zeichen:
- Starke Blutung mit Glasscherben.
Besteht eine Blutung in Verbindung mit einem offenen Knochenbruch, einem Fremdkörper oder einer mehr als handflächengrossen Wunde darf kein Handdruck oder
Druckverband erfolgen. Die Blutung ist oberhalb der Wunde mit dem Finder abzudrücken.
Druckstelle:
Die helfende Person drückt beim flach liegenden Opfer die Blutbahn zwischen dem
Herz und der Blutung mittels Druck gegen eine harte knochige Stelle ab. Dieser Fingerdruck wird bis zum Eintreffen der Rettungsdienste aufrechterhalten. Das Opfer bleibt
zugedeckt.
Obere Extremitäten:
Mit dem Daumen hinter dem Schlüsselbein in Richtung Füsse drücken.
Hals:
Mit dem Daumen an der Halsbasis gegen die Wirbel drücken, wobei die anderen Finger
am Nacken abgestützt sind.
Beachten Sie die äusseren Zeichen:
- Massive Blutung, Knochen tritt aus der Wunde aus.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Untere Extremitäten:
Faust bei gestrecktem Arm in die Leistenfalte drücken.
Bewusstlosigkeit, Schock, Kreislaufstörungen, Herzanfall
Person sofort in die Seitenlage bringen (Erstickungsgefahr).
Hinweis:
1. Bei einem Herzanfall ist die Person in die sitzende Position mit erhöhtem
Rumpf zu bringen.
2. Personen mit eigener Atmung, die jedoch Störungen des Bewusstseins aufweisen (redet nicht, gibt keine Antwort), sollten in die gesicherte Seitenlage gebracht werden, damit ihre Atemwege frei bleiben.
Künstliche Beatmung
Wenn die verletzte Person weder durch die Nase noch durch den Mund atmet (kein Heben und Senken des Brustkorbs), ist sofort mit der künstlichen Beatmung zu beginnen
(verletzte Person auf den Rücken oder eventuell auf die Seite legen). Empfehlenswert
ist die Verwendung von Beatmungsmasken oder Taschentüchern usw., um einen direkten Kontakt zu vermeiden.
1. Eine Hand auf die Stirn, die andere auf das Kinn legen (um den Unterkiefer nach
oben zu drücken) und den Kopf ohne Kraft nach hinten biegen.
2.
3.
Lungen mit Luft füllen und ohne Gewalt mit dem Mund in die Nase der bewusstlosen Person ausatmen. Ist eine Beatmung über die Nase nicht möglich (verstopfte
oder verletzte Nase), kann die Beatmung über den leicht geöffneten Mund erfolgen.
Die Nase und der Mund der verletzten Person können mit einem Taschentuch oder
einer Gazebinde bedeckt werden.
Erneut tief Luft holen und dabei den Brustkorb der bewusstlosen Person beobachten, um sicherzustellen, dass sich dieser senkt (wenn die eingeblasene Luft entweicht).
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Kapitel 13: Erste Hilfe
4.
Erneut einen Atemstoss eingeben. Die ersten zehn Atemstösse müssen schnell aber
in normaler Stärke erfolgen (immer warten, dass die bewusstlose Person jedes Mal
die eingeblasene Luft wieder ausatmet). Danach erfolgt die künstliche Beatmung
ungefähr alle 5 Sekunden (rund 12 bis 15 Atemstösse pro Minute), bis die verletzte
Person wieder selbst und regelmässig atmet.
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Wenn der Patient bewusstlos ist, nicht mehr atmet und sich nicht mehr bewegt, beginnen Sie unverzüglich mit der cardio-pulmonalen Reanimation CPR (Herz-LungenWiederbelebung).
Hinweis: Diese Reanimation darf nur von geschulten Personen durchgeführt werden.
Zurzeit ist beim Schweizerischen Samariterbund ein Gesuch hängig, um dessen Unterlagen gemäss dem Dokument «Erste Hilfe» übernehmen zu können.
WUNDEN:
Es handelt sich um grossflächige Wunden, um verschmutzte Wunden, um Wunden mit
Fremdkörpern, um Wunden am Bauch, am Brustkorb, am Rücken, am Auge, am Hals.
Die Stelle der Wunde bestimmt die Lage des Opfers.
Grundregel: Opfer flach hinlegen.
Rettungsdienst alarmieren oder alarmieren lassen, Patient zudecken, vitale Funktionen
überwachen.
Wunden nie desinfizieren, niemals Fremdkörper entfernen.
Besondere Fälle:
Wunde am Auge:
Rückenlage, Kopf auf Unterlage, Augen geschlossen.
Wunde am Brustkorb:
Halb sitzende Stellung.
Wunde am Bauch:
Beine angezogen und hochgelagert.
Einfache Wunden:
Es handelt sich um einen Kratzer oder um eine Schürfung an der Oberfläche mit geringer Blutung.
Hände waschen.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Wunde mit Wasser und Seife reinigen oder farbloses Antiseptikum verwenden.
Wunde mit einem Verband schützen.
Sicherstellen, dass die Person gegen Starrkrampf (Tetanus) geimpft ist (letzte Impfung
liegt nicht länger als 5 Jahre zurück), sonst ärztliche Meinung einholen.
Wenn die Wunde heiss, gerötet, schmerzhaft oder nass wird, unbedingt einen Arzt konsultieren.
Verbrennungen
Brennende Kleidungsstücke sind zu löschen:
- mittels Sicherheitsduschen (verletzte Person bis zum Transport ins Spital unter der
kalten Dusche lassen)
- mittels einer Branddecke (roter Behälter, auf jeder Etage) oder Tüchern
Verbrannte Körperpartien müssen unverzüglich während 15 bis 20 Minuten mit kaltem
Wasser (oder mit in kaltem Wasser genässten Tüchern) abgekühlt werden.
Danach wie folgt vorgehen:
Bei geröteter Haut:
Bei Blasenbildung:
Keine besonderen Massnahmen, ausser betroffene Körperteile erneut unters kalte Wasser halten, um die Schmerzen zu
lindern.
Keine Salben und Cremen verwenden. Haut unbedeckt (an
freier Luft) lassen. Blasen nicht aufstechen. Einen Arzt konsultieren.
Verbrennungen durch Säuren, Basen oder andere ätzende Flüssigkeiten
- Kleider, die durch ätzende Substanzen verunreinigt worden sind, sofort und vorsichtig entfernen.
- Betroffene Hautstellen sofort reichlich und anhaltend während mindestens 10 Minuten (absolutes Minimum!) mit Wasser spülen (Dusche).
- Wenn nötig, unverzüglich einen Arzt konsultieren.
- Wenn nötig, die verletzte Person entkleiden und während 30 Minuten duschen.
- Die Verwendung von Neutralisierungslösungen, die in den alten Erste-Hilfe-Listen
noch empfohlen wurden, ist zu verbieten.
Einfache Verbrennung:
Als einfach gilt eine Verbrennung, deren Fläche kleiner als die halbe Handfläche des
Opfers ist.
Verbrennung sofort und während mindestens 10 Minuten mit kaltem Wasser abkühlen.
Wunde eventuell mit einem Verband schützen.
Weitere Überwachung wie bei einfachen Wunden.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Schlimme Verbrennung:
Als schlimm gilt eine Verbrennung, deren Fläche grösser als die halbe Handfläche des
Opfers ist.
Verbrennung sofort und während mindestens 10 Minuten mit kaltem Wasser abkühlen.
Kleider während der Abkühlung durch Wasser entfernen, mit Ausnahme von Kleidungsstücken, die an der Haut kleben.
Rettungsdienst alarmieren.
Opfer auf die nicht verbrannte Seite legen, in halb sitzende Stellung bringen, wenn Atembeschwerden auftreten.
Opfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überwachen.
Chemische Verbrennung:
Mit viel Wasser übergiessen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Einnahme einer ätzenden Substanz:
Patient nicht zum Erbrechen bringen.
Weisen die Symptome auf einen Notfall hin, rufen Sie die Nummer 144 an. Andernfalls
kontaktieren Sie das Schweizerische toxikologische Informationszentrum unter der
Nummer 145.
Besondere Weisungen
Besondere Gefahren durch Fluorwasserstoffsäure (HF)
Die so genannte Flusssäure (HF) kommt in sehr unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz:
Im Haushalt: Rostschutz für Textilien, Abbeizen von Öfen.
Beim Heimwerken: in Beizmitteln für Parkettböden: hellt Holz auf und verhindert das
Verdunkeln des Holzes.
In der Industrie:
− greift Glas an und verleiht ihm einen opalartigen Glanz
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Kapitel 13: Erste Hilfe
− beizt Metalle (Al,...), wird zur Reinigung von Lastwagenmotoren eingesetzt
− beizt die Siliziumplättchen für Chips ab und dient in der elektronischen Industrie zur
Ätzung von Leiterplatten
− dient als Reagens und in der Synthesechemie sowie in der anorganischen Chemie als
Katalysator
TOXISCHE MECHANISMEN
• ätzende Wirkung der Säure mit Zerstörung der Gewebeproteine
• Zerstörung des zellulären und extrazellulären Kalziums durch die Wirkung des Fluoratoms und somit tief greifende Störung der Zellen
• Sie diffundiert sehr rasch ins Gewebeinnere, da sie sich stark mit dem im Gewebe
enthaltenen Wasser vereinigt und so zu einer Zerstörung des Gewebes führt
(Nekrose)
BEHANDLUNGGRUNDSÄTZE
A) Nach Hautkontakt
• Bei sehr starker Konzentration (50 %): rasch auftretender starker und anhaltender
Schmerz, wobei die Haut zunächst normal erscheint
• Bei geringerer Konzentration (20 bis 30 % = z.B. Haushaltsprodukt): Schmerz tritt
erst nach mehreren Stunden auf, wie bei einer schlecht zu ortenden Prellung. Haut
rosa oder weiss, während zwei oder drei Stunden praktisch intakt
Risiko von Knochenschädigungen bei starkem Befall der Hände (verschwommene Fingerkuppen auf dem Röntgenbild sowie Nekrose unter den Nägeln).
Behandlung:
Betroffene Hautstellen sofort mit viel Wasser während mindestens 10 Minuten spülen.
Calciumgluconat-Hydrogel auftragen, dieses sollte in der Nähe jedes Arbeitsplatzes, an
dem mit Flusssäure gearbeitet wird, vorhanden sein.
Sich für eine notfallmässige Spezialuntersuchung unverzüglich ins Spital begeben.
Da das Knochenkalzium durch die Säure zerstört wird, besteht ausserdem das hohe Risiko einer Verminderung des Knochengewebes.
In einigen schweren Fällen, bei denen eine konzentrierte Säure grossflächig gesprüht
worden war, konnten mehrere plötzlich auftretende tödliche Störungen festgestellt werden.
B)
Nach Augenkontakt
Sofortiges und ausgiebiges Spülen mit lauwarmem Wasser, dann mit einem physiologischen Serum (1 Liter, langsam). Danach unverzügliche Untersuchung durch einen Augenarzt (der den Tränenkanal ausspülen wird).
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Keine betäubenden Augentropfen verwenden! Nur der Augenarzt kann diese Verantwortung übernehmen. Patienten empfinden dadurch Linderung und unterlassen es
manchmal, einen Augenarzt aufzusuchen, was verheerende Folgen haben kann.
Sich für eine notfallmässige Spezialuntersuchung unverzüglich ins Spital begeben.
C)
Nach Einatmung
Reizende Wirkung auf die Luftwege: eine Spitalüberwachung ist somit erforderlich. 24
bis 48 Stunden Ruhe.
D) Nach Verschlucken (Unfall oder Suizid)
Orale Verabreichung von Calciumgluconat (so viel vorhanden ist) und notfallmässige
Hospitalisierung unter Herzkontrolle in ein Spital mit Reanimationszentrum. (Die
Verabreichung von Calciumchlorid würde das Auftreten von Salzsäure bewirken).
SCHLUSSFOLGERUNG
Es handelt sich um einen häufig gebrauchten Giftstoff, der den Ärzten wenig bekannt
ist. Oft sind die Symptome auf der Haut irreführend.
Prellungen, Verstauchungen, Brüche, Ausrenkungen
Kalte Kompressen bringen Linderung bei Prellungen und Verstauchungen. Geschwollene Körperpartien können mit einer dünnen Schicht Essigsaurer Tonerde (Euceta) versehen werden.
Wird ein Knochenbruch oder eine Ausrenkung vermutet, sollte man ruhig bleiben und
sich nicht bewegen. Das betroffene Körperglied sollte, wenn möglich, hochgelagert
werden. Die verletzte Person sollte nur mit Hilfe einer kompetenten Person, die den
verletzten Körperteil vorsichtig immobilisiert, transportiert werden.
Verletzung am Bein:
Bei einer Person, die nach einem Sturz oder einem Schlag am Bein folgende Symptome
aufweist:
- starker Schmerz
- Schwellung
- Schwierigkeiten oder Unmöglichkeit sich zu bewegen
muss ein Bruch, eine Ausrenkung oder eine Verstauchung befürchtet werden.
Was ist zu tun?
- Vermeiden von Bewegungen und Manipulationen
- Immobilisieren des verletzten Beins, indem es am Boden gestützt wird
- Rettungsdienst alarmieren
- Trost spenden
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Verletzung am Arm:
Bei einer Person, die nach einem Sturz oder einem Schlag am Arm folgende Symptome
aufweist:
- starker Schmerz
- Schwellung
- Schwierigkeiten oder Unmöglichkeit sich zu bewegen
muss ein Bruch, eine Ausrenkung oder eine Verstauchung befürchtet werden.
Was ist zu tun?
- Vermeiden von Bewegungen und Manipulationen
- Immobilisieren des verletzten Arms mit Hilfe einer Schlinge oder eines Kleidungsstücks
- Rettungsdienst alarmieren
- Trost spenden
- Überwachen
Verletzung am Kopf:
Bei einer Person, die nach einem Sturz oder einem Schlag am Kopf folgende Symptome
aufweist:
- Kopfhautwunde
- Schädelverletzung
- Nasen- oder Ohrenbluten
- anormales Verhalten (Hektik, Niedergeschlagenheit)
- Erbrechen oder Kopfschmerzen
Was ist zu tun?
- Verletzte Person hinlegen
- Rettungsdienst alarmieren
- Patient regelmässig ansprechen, um dessen Bewusstsein zu überwachen
- Patient bei Nasen- oder Ohrenbluten zur Sicherheit in Seitenlage bringen
Verletzungen der Wirbelsäule
Verletzungen der Wirbelsäule sind bereits bei einem Sturz aus ein oder zwei Meter Höhe möglich.
Symptome: Starke Schmerzen im Rücken sind möglich, aber nicht zwingend, gefühllose
Beine. Verschiedene Verletzungen kommen in Betracht.
Im Zweifelsfall sollte es einer kompetenten Person überlassen werden, die verletzte
Person richtig zu lagern.
Die verletzte Person nicht anfassen, wenn keine unmittelbare Lebensgefahr droht (z.B.
Feuer).
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Was ist zu tun?
- Jegliche Manipulationen vermeiden (verletzte Person eventuell vor Personen schützen, die auf unangemessene Weise intervenieren möchten)
- Verletzte Person bitten, sich nicht zu bewegen
- Kopf mit beiden Händen stützen
- Rettungsdienst alarmieren
- Überwachen, trösten
- Zudecken
Vergiftungen
Die Charakterisierung des Giftstoffes ist für die Wahl der Therapie im einzelnen Vergiftungsfall ausschlaggebend.
Rufen Sie das Schweizerische toxikologische Informationszentrum unter der Nummer
145 an, wenn die Lebensfunktionen (Atmung, Kreislauf) stabil sind, und machen Sie die
nötigen Angaben über den Verlauf des Unfalls. Nennen Sie auch den Namen des Arztes
(oder des Spitals, in das die verletzte Person eingeliefert worden ist), damit das Zentrum
ihm die nötigen therapeutischen Instruktionen erteilen kann.
⇒ Alarmieren Sie unverzüglich den Rettungsdienst unter der Nummer 144, wenn
die vitalen Funktionen bedroht sind!
Vergiftung durch Einnahme des Giftstoffs
Verletzte Person unverzüglich ins Spital bringen, damit so schnell wie möglich eine
Absaugung des Mageninhalts vorgenommen werden kann.
ACHTUNG!
⇒ Niemals versuchen, den eingenommenen Giftstoff mit einem chemischen Produkt zu neutralisieren!
⇒ Die Verwendung von neutralisierenden Lösungen gemäss den alten ErsteHilfe-Listen ist zu verbieten.
Vergiftung durch Einatmung des Giftstoffs
Die verletzte Person aus der Gefahrenzone entfernen, dies unter Einhaltung der Massnahmen zur Sicherheit der Helferinnen und Helfer. Verletzte Person mit der Ambulanz
ins Spital bringen. Wenn nötig, künstliche Beatmung durchführen.
Vergiftung durch Hautkontakt mit dem Giftstoff
Sofort verunreinigte Kleidungsstücke ausziehen. Betroffene Körperstellen sofort mit
viel Seifenwasser waschen. Arzt konsultieren oder kommen lassen.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Hinweis:
Die «Sicherheitsdatenblätter» enthalten Informationen über die Gefahren von Chemikalien. Bei Giftstoffen enthalten sie Angaben in Bezug auf Erste-Hilfe-Massnahmen, toxikologische Informationen usw.
PSYCHIATRISCHE FÄLLE
(Vgl. auch Kapitel 15 der CUSSTR-Unterlagen: «Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz»).
Der Umgang mit Fällen, die eine starke psychische Komponente aufweisen, erweist sich
definitionsgemäss als sehr schwierig. Solche Fälle erfordern seitens der intervenierenden Personen viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen.
Es ist insbesondere wichtig zu vermeiden, dass es am Ort der Intervention zu zusätzlicher Hektik oder Aufregung kommt, indem auf Aufsehen erregende Mittel, wie Sirenen,
uniformierte Rettungsleute (ein weisser Kittel kann dieselbe Wirkung haben!) usw. zurückgegriffen wird.
Aufgrund der Komplexität des einzelnen Menschen ist es unmöglich, Patentrezepte zu
geben, die es erlauben, eine kritische Situation, die das Opfer gefährdet, wieder herzustellen.
Diese Arbeit kann nur durch Leute mit einer fundierten psychiatrischen Ausbildung und
viel Erfahrung im Umgang mit solchen kritischen Situationen ausgeführt werden.
Während man auf das Eintreffen dieser Fachleute vor Ort wartet, was manchmal ziemlich lange dauern kann, sind in der Notfallsituation doch einige Verhaltensweisen möglich, um die Sachlage zu stabilisieren oder gar zu klären.
Wenn das Opfer unnahbar oder bedrohend ist (verbarrikadiert oder ausser Reichweite)
Dies ist ein typischer Fall, den man aus Kinofilmen kennt: Eine Person steht auf einem
Dach und droht sich hinunter zu stürzen, wenn man sich nicht an ihre Forderungen hält.
Es ist wichtig nicht zu vergessen, dass sich die Person in einer extremen Stresssituation
befindet und dass sie sich nicht so verhält, wie Sie selbst es möchten und wie Sie selbst
denken, dass es logisch wäre.
Sie denkt und handelt nach einem Schema, das sie zuerst erkennen müssen und das Ihnen vielleicht total irrational vorkommt. Doch es ist das Schema, nach dem sie in diesem Moment funktioniert!
Es ist wichtig, Zeit zu gewinnen, bis die Fachleute eintreffen.
Um eine Eskalation zu vermeiden, sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
• Vermeiden jeglicher Handlungen, die vor Ort zu einer Erhöhung der Spannung führen könnten.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
• Vermeiden von grellen Lichtern während der Nacht oder im Dunkeln, da diese eine
anziehende Wirkung haben oder Aggressionen auslösen können.
• Vermeiden plötzlicher und/oder lauter Geräusche (z.B. Sirenen).
• Vermeiden von Blitzlichtern oder Blaulichtern.
• Vermeiden, dass Gaffer die Szene beobachten und in Erwartung eines spektakulären
Ausgangs mitverfolgen!
• Vermeiden von Zeichen der Genervtheit oder der Ungeduld.
• Verhindern, dass Angehörige, die in den allfälligen Konflikt involviert sind, in das
Geschehen eingreifen, ohne sie aber vor den Augen des Opfers vom Ort zu entfernen, da dieses glauben könnte, man versuche ihm eine Falle zu stellen.
• Dafür sorgen, dass nur eine Person mit dem Opfer spricht. Dieser Person nicht vor
dem Opfer widersprechen.
• Ganz allgemein nichts unternehmen, was das Opfer glauben lassen könnte, man versuche, ihm eine Falle zu stellen oder es reinzulegen.
Die beste Art, jemanden nicht glauben zu lassen, man wolle sie reinlegen, ist, gar
nicht erst zu versuchen, sie reinzulegen!
Man erreicht wesentlich mehr, wenn man versucht, die betroffene Person zu überzeugen, so zu handeln, wie man es für angemessen erachtet, als zu versuchen, sie auszutricksen. Personen, die sich in einer extremen Lage befinden, sind oft hypersensibel und
sehr hellhörig, so dass sie spüren können, wenn man sie austricksen will. Das wiederum
kann zu einer Verschlimmerung der Situation führen.
Sobald der Arzt oder die Fachperson eintrifft, ist er oder sie über die Sachlage in Kenntnis zu setzen. Er oder sie wird dann nach eigener Einschätzung über den weiteren Verlauf entscheiden. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass Sie gebeten werden, unter seiner Anweisung weiter mit dem Opfer zu sprechen, um die Kommunikation nicht zu
unterbrechen.
Wenn das Opfer bedrohend und in der Nähe ist
Wenn sich die Szene vor Ihren Augen abspielt und eine Person droht, sich selbst oder
anderen etwas anzutun, ist die Kontaktaufnahme noch heikler, weil die betroffene Person Ihre Mimik und Gestik sehen und sie auf ihre Art und Weise interpretieren kann.
Auch da ist es wichtig, die Lage zu beruhigen und Zeit zu gewinnen, bis die Fachleute
eintreffen. Wie bereits oben gesagt, gilt auch hier, dass jegliche plötzliche Handlungen
und Gesten, die falsch verstanden werden könnten, zu vermeiden sind.
Wenn das Opfer stabilisiert (z.B. hingelegt) werden konnte
Das Opfer kann sich oft in einem depressiven oder starren Zustand befinden. Es empfiehlt sich, sie zum sprechen anzuregen und einen Dialog herzustellen.
Dafür ist es wichtig, dass die Umgebung ruhig ist. Es sollten somit auch keine Gaffer
und Neugierige dabei sein. Die Beziehung muss zwischen dem Patienten und dem Helfer stattfinden. Es ist oft nützlich, wenn eine weitere Person als stiller Zeuge dabei ist,
um allfällige nachträgliche Angaben zu bestreiten, die das Opfer aufgrund eines Verhaltens des Helfers falsch interpretiert haben könnte.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Die Intensität der Situation bewirkt, dass harmlose Gesten, wie das Ergreifen der Hand,
vorsichtiges Sprechen oder Lockern der Kleidung, sehr leicht falsch interpretiert und
missverstanden werden können.
Relativ häufig kommt es zum Vorwurf der sexuellen Belästigung, obwohl die wenigsten
Fälle vor Gericht kommen.
Wenn das Opfer sehr unstabil ist, sollte man diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit
schenken und alle Vorsichtsmassnahmen treffen, damit es nicht zu solchen falsch verstandenen Situationen kommen kann.
Mit dem Eintreffen des Fachmanns vor Ort wird man von jeglicher Verantwortung entbunden und muss nur noch seine Anordnungen befolgen.
Auswirkungen auf die helfenden Personen
Nach einer psychischen oder physischen Intervention kommt es beim Helfer, der in erster Linie ein Mensch ist, oft zu Nachwirkungen, die auch mit mehr Erfahrung nicht unbedingt geringer ausfallen müssen. Diese Nachwirkungen hängen vor allem von den
Umständen ab, die im Moment nicht immer erklärbar sind.
Die Ähnlichkeit des Opfers mit einer nahe stehenden Person, die Tatsache, dass es sich
um ein Kind handelt, der Anblick von viel Blut oder allein die Tatsache, dass man z.B.
am Vormittag noch nichts gegessen hat, können bewirken, dass Ereignisse, die unter
anderen Umständen mehr oder weniger problemlos sind, plötzlich zu einem enormen
Stressfaktor werden.
Es ist somit wichtig, die Zeichen einer Nachwirkung im Anschluss an eine Intervention
nicht zu ignorieren, auch wenn dabei das Bild eines starken und männlichen Mannes ins
Wanken kommt!
Manchmal können Gemütsschwankungen, Schlafstörungen oder Albträume festgestellt
werden. Normalerweise verfügen alle organisierten Rettungsdienste über einen Psychologen oder über eine Psychologin, die in der Lage sind, mit den Helferinnen und Helfern ein Debriefing zu machen.
Wenn Sie über keinen Dienst mit diesem Angebot verfügen, dann wenden Sie sich an
Ihren Hausarzt. Dieser wird Ihnen die entsprechende Fachstelle nennen, die mit Ihnen
dieses momentane Problem lösen kann, bevor es zu einem dauerhaften Problem wird.
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Kapitel 13: Erste Hilfe
Quellen:
«Les gestes qui sauvent», Erste-Hilfe-Handbuch des Französischen Roten Kreuzes, 160
Seiten, Verlag Nathan, Paris 2000
Nützliche Links
http://www.samariter.ch
http://www.polizei.ch/firstAid-de.html
http://www.toppharm.ch/notfall/erstehilfe/
http://www.swissrescue.ch/
http://medecine-et-sante.com/premierssoins.html
http://perso.wanadoo.fr/christophe/paps.html
http://www.distrimed.com/conseils
http://www.secourisme.net
http://www.doctissimo.fr
http://www.secourisme-pratique.com/
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