Ulm Allen Kindern beide Eltern!

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Ulm Allen Kindern beide Eltern!
Situation
• Fast jede 2. Ehe wird geschieden!
• Jedes 3. Kind erlebt die Trennung oder Scheidung
seiner Eltern.
• Ca. 50 % davon verlieren dauerhaft den Kontakt zu
einem Elternteil, meistens zu ihrem Vater, sowie den
Großeltern und Verwandten väterlicherseits.
• In Deutschland wachsen über 1,5 Mio. Kinder ohne
ihren Vater auf!
Ulm
Kinder brauchen beide Eltern!
Wir setzen uns ein für eine natürliche, gelebte KindVater-Beziehung im Rahmen der gemeinsamen
elterlichen Verantwortung vor wie nach der Trennung!
Sowie für den Abbau der Benachteiligung von
nichtehelichen Kindern und deren Vätern. Darüber
hinaus sind wir Ansprechpartner für ausgegrenzte
Angehörige inkl. Zweitfrauen (-männer).
Das Kind steht im Mittelpunkt unseres Bemühens um
Konfliktbefriedung. Wir definieren das Sorgerecht als
Recht des Kindes, von beiden Eltern umsorgt zu
werden, woraus sich für beide Elternteile
Verpflichtungen und Rechte ableiten.
Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0
Offener Treff
für Betroffene und alle Interessierte:
Jeden 1. Mittwoch im Monat
19:00 Uhr, 1. OG
Jugendhaus Büchsenstadel
Stadtmitte, Platzgasse 18
89073 Ulm
Zielgruppe
Kontakt
sind von Trennung betroffene
• Kinder
• Eltern, Väter wie Mütter!
• Zweitfrauen und -männer
• Großeltern und weitere Verwandte
è Väteraufbruch = „Elternaufbruch“ für Kinder
Väteraufbruch für Kinder e.V., Kreisverein Ulm
Wagnerstrasse 59
89077 Ulm
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. setzt sich mittlerweile
aus etwa 100 Kreisvereinen mit über 3000 Mitgliedern,
davon 10% Frauen, im gesamten Bundesgebiet
zusammen.
' 0731-240 3643
Email:
[email protected]
Internet:
ulm.vaeteraufbruch.de
Allen Kindern
beide Eltern!
Eltern bleiben Eltern
Wir setzen uns für die Rechte der Kinder und
betroffenen Eltern, meist Vätern, ein. Mehr als die
Erwachsenen glauben, sind beide Elternteile für die
Entwicklung der Kinder wichtig. Der gleichteilige und
häufige Kontakt der Kinder zu Vater und Mutter sollte
möglichst in der Familie gelebt werden. Diesen gilt es
auch nach der Paartrennung aufrecht zu erhalten,
komplementäre Erziehung und gewachsene
Liebesbeziehungen müssen beibehalten werden.
Väteraufbruch zu einem neuen
Elternbild – „neue Väter“
Wir setzen uns für das Aufbrechen alter
Rollenzuweisungen »Mutter für die Erziehung, Vater für
die Existenzsicherung« ein. Kinder brauchen beide
Elternteile für ihre Entwicklung. Daher der Name
»Väteraufbruch für Kinder«. Jedes Jahr müssen in
Deutschland 300.000 Kinder unter der Trennung der
Eltern leiden, dabei werden 150.000 Kinder zu
Halbwaisen, weil Väter aus verschiedensten Gründen
den Kind-Kontakt vollkommen verlieren.
In Deutschland haben getrennt lebende Väter einen
schweren Stand, wenn die Mutter* den Kontakt zu den
gemeinsamen Kindern einschränkt oder ganz ablehnt.
Die am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten
Professionen ignorieren sehr häufig die Rechte der
Kinder, einen ausgedehnten Kontakt zu ihrem Vater* zu
erleben, insbesondere, wenn der andere Elternteil dies
ablehnt. Somit ist Väterabwesenheit bei Trennung oder
Scheidung durch das Rechtssystem aufgezwungen, da
es einen Elternteil, der den anderen Elternteil ablehnt,
im Namen des Kindeswohls stützt. Dies führt zu
Entwicklungsstörungen bei den Kindern.
* In einigen Fällen sind hier die Rollen von Vater und
Mutter auch vertauscht. Auch betroffene Mütter sind bei
uns willkommen!
Familienpolitische Forderungen
1. Es fördert das Kindeswohl, wenn beide Eltern nach der
Trennung für das Kind präsent bleiben.
2. Der kontinuierliche Kontakt mit dem getrennt lebenden
Elternteil muss für das Kind garantiert werden.
3. Eltern müssen in die Pflicht genommen werden, im
Kindesinteresse die gemeinsame Sorge und Erziehung
des Kindes aufrechtzuerhalten.
4. Jugendämter und Familiengerichte sollen verstärkt
innovativ arbeiten, um Kindern beide Eltern als
Bezugspersonen zu erhalten.
5. Die Bereitschaft der Eltern zur Teilnahme an Beratungen
muss verstärkt gefördert werden.
6. Unverzügliche und konsequente Umsetzung und
Durchsetzung getroffener Vereinbarungen und
rechtskräftiger Entscheidungen.
7. Tatsächliche Gleichstellung von ehelichen und
nichtehelichen Kindern, d. h. auch gemeinsames
Sorgerecht für beide Elternteile eines nichtehelichen
Kindes ab Geburt.
8. Der Anspruch des Kindes auf weit reichenden, möglichst
hälftigen Kontakt mit beiden Elternteilen wie auch der
Anspruch beider Eltern auf eine gelebte Beziehung zu
ihren Kindern muss in Gesetzgebung und
Rechtsprechung gestärkt werden.
9. Wir brauchen eine Umorientierung in der
Familienrechtspraxis: Bisher wurden die Rechte des
Kindes überwiegend dadurch garantiert, dass man meist
der Mutter alle Rechte zuordnete. Das Recht des Kindes
auf beide Eltern muss umgesetzt werden.
10. Sorgerecht ist das Recht des Kindes auf Umsorgt werden.
Daraus ergibt sich für beide Eltern die Verpflichtung zur
Sorge.
11. Eingriffe des Staates sind nur angebracht bei
Pflichtverletzung und wenn ein Elternteil den Kontakt des
Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (fehlende
Bindungstoleranz) zugunsten des kompromissbereiten
Elternteils.
12. Forderung von konsensfördernden Verfahren bei
Streitigkeiten um die Sorge und Kontakt zu den Kindern.
Unsere Angebote
Prävention
„Je früher desto besser!“
Wir unterstützen Jeden bei Konfliktlösung: Väter,
Mütter und Großeltern! Die soll die Kinder nicht höher
belasten als notwendig: Denn die Eltern hatten den
Wunsch, sich zu trennen, das war und ist nicht der
Wunsch oder sogar Schuld der Kinder!
Selbsthilfe
„Raus aus dem schwarzen Loch!“
Kommen Sie zu uns: bei geselligen informellen
Abenden hören wir Ihnen zu. Wir verstehen Sorgen und
Probleme von (Groß-)Eltern getrennter Kindern, denn
diese Erfahrung haben wir bereits machen müssen.
Beratung
„Konfliktbereinigung durch Gespräche zu dritt!“
Warum Gerichte einschalten, wenn man alles selber
regeln kann? Wir helfen und unterstützen (Groß-) Eltern
nach der Trennung durch mediative Gespräche, um vor
allem dem Kind gerecht werdende Lösungen zu finden.
Beistand
„Erfahrung nutzen, Kosten sparen!“
Wir stehen Ihnen auf Wunsch in Konfliktsituationen zur
Seite und begleiten Sie zu Terminen beim Jugendamt
und bei Familiengerichten.
Information
„Nur wer sich selbst bewegt, kann etwas bewegen!“
Allen Kindern beide Eltern! Für dieses Menschenrecht &
Grundrecht treten wir ein: Bei Medien, Behörden und
der Politik durch Informationen, Publikationen,
Interviews und Aktionen!

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